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DE20019704U1 - Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung für den Lade- oder Gepäckraum eines Fahrzeuges - Google Patents

Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung für den Lade- oder Gepäckraum eines Fahrzeuges

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DE20019704U1
DE20019704U1 DE20019704U DE20019704U DE20019704U1 DE 20019704 U1 DE20019704 U1 DE 20019704U1 DE 20019704 U DE20019704 U DE 20019704U DE 20019704 U DE20019704 U DE 20019704U DE 20019704 U1 DE20019704 U1 DE 20019704U1
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DE
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arm
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DE20019704U
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Audi AG
Peter Butz GmbH and Co Verwaltungs KG
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Peter Butz GmbH and Co Verwaltungs KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung für den Lade- oder Gepäckraum eines Fahrzeugs, wie z.B. eines Kombinationskraftwagens od.dgl., entsprechend dem Anspruch 1. Eine solche Laderaum-Abdeck- und/oder Trennvorrichtung ist beispielsweise in der DE 43 36 380 C2 beschrieben.
Die bekannte Vorrichtung gemäß der DE 43 36 380 C2 weist als Aufnahmehalterung ein Rollogehäuse auf, welches als Werkstoffbahn eine entgegen dem Rückstellmoment eines Federmotors von einer Wickelwelle abrollbare Netzbahn enthält. Der innenseitige Rand der Netzbahn ist an der Wickelwelle befestigt und der freie endseitige Randbereich der Netzbahn ist mit einer Haltestange versehen, deren etwa pilzkopfartige beiden Halteenden
Postbank · · ···
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in taschenförmigen Aufnahmen innen unterhalb des Fahrzeugdachs lösbar formschlüssig gehalten sind.
Das Rollogehäuse gemäß der DE 43 36 380 C2 ist in im einzelnen nicht dargestellter Weise rückseitig der Rücksitzlehne einer Fond-Sitzreihe angebracht (vgl. DE 43 36 380 C2 Spalte 3 Zeilen 52-56).
Eine Aufnahmehalterung (Rollogehäuse) entsprechend der durch die DE 43 36 380 C2 bezeichneten Gattung kann, wie etwa in der DE 44 38 910 C1 beschrieben, neben einer vertikal aufspannbaren Netzbahn auch eine horizontal aufspannbare Werkstoffbahn in einem gesonderten Werkstoffspeicher, wie z.B. auf einer Wickelwelle, enthalten. In einem solchen Falle bildet die Netzbahn eine Rückhalte- oder Trennvorrichtung und die horizontal aufspannbare Werkstoffbahn, z.B. in Form eines Rollotuchs, eine Laderaumabdeckung.
Zusätzlich ist es außerdem möglich, in der Aufnahmehalterung einen dritten Werkstoff spei eher für eine insbesondere senkrecht nach unten aufspannbare Werkstoffbahn, beispielsweise in Form einer Netzbahn, vorzusehen, um in Fahrzeugfahrtrichtung nach vorn offene Lücken, z.B. durch Umgruppierung von Sitzen entstanden, schließen zu können. Grundsätzlich können derartige Werkstöffbahnen auch als gesonderten Werkstoffspeichern (z.B. Wickelwellen) zugeordnete Werkstoff-Längsteilbahnen, etwa wie in der EP 0 909 679 A2 beschrieben, ausgebildet sein.
In der Praxis ist folgende Anbringung des Rollogehäuses (Aufnahmehalterung) gemäß der DE 43 36 380 C2 üblich: Die Fondsitzgruppe weist drei Sitzflächen bei einer durchgehenden Sitzbank oder bei einem Einzelsitz und einem Doppelsitz auf. Die Sitzlehne ist entsprechend im Verhältnis 1/3 : 2/3 geteilt. Die 1/3-Sitzlehne ist einer randseitigen Einzelsitzfläche bzw. einem
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randseitigen Einzelsitz, zugeordnet, während die Doppelsitzlehne den beiden anderen verbleibenden Sitzflächen, entweder einer insgesamt durchgehenden Sitzbank oder einer Doppelsitzbank, zugeordnet ist.
Sowohl die 1/3-Sitzlehne als auch die 2/3-Sitzlehne sind schwenkarretierbar angeordnet. Die Aufnahmehalterung (Rollogehäuse) ist lediglich rückseitig der 2/3-Sitzlehne lösbar mittels etwa schwalbenschwanzförmiger Befestigungsmittel gehalten. Wenn also die Vorrichtung gemäß der DE 43 36 380 C2 aus dem Fahrzeug entnommen werden soll, müssen beide Sitzlehnen nach vorn verschwenkt und die Aufnahmehalterung (Rollogehäuse) quer zur Fahrtrichtung aus dem schwalbenschwanzförmigen Formschluß heraus verschoben und seitlich durch eine offene hintere Fahrzeugtür entnommen werden.
Ansonsten gestattet die Vorrichtung gemäß der DE 43 36 380 C2 noch die Möglichkeit, die an der Aufnahmehalterung (Rollogehäuse) nicht befestigte 1/3-Sitzlehne im Falle eines längeren Ladeguts nach vom zu klappen, wobei die Netzbahn in ihrem aufgespannten Zustand verbleiben kann. Außerdem ist es bei der bekannten Vorrichtung möglich, - zweckmäßig nach Einrollen der Netzbahn - die 2/3-Sitzlehne einschließlich der an ihr angebrachten Aufnahmehalterung gemeinsam mit der 1/3-Sitzlehne im Bedarfsfall in Fahrtrichtung nach vom zu schwenken.
Die mit der Laderaum-Abdeck- und/oder Trennvorrichtung gemäß der DE 43 36 380 C2 einhergehende Verwendungsweise wird als zu unflexibel empfunden.
Ausgehend vom Gegenstand der DE 43 36 380 C2, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trenn-
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vorrichtung zu schaffen, welche in der praktischen Verwendungsweise wesentlich mehr Möglichkeiten als bisher gestattet.
Diese Aufgabe wird entsprechend der Gesamtheit der Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Im Unterschied zu der bekannten Vorrichtung gemäß der DE 43 36 380 C2 ist die Aufnahmehalterung unabhängig, zumindest aber überwiegend unabhängig, von irgendeiner sitzlehnenseitigen Schwenkposition. Und zwar ist entsprechend der Erfindung die Aufnahmehalterung an der jeweiligen armseitigen Befestigungsstelle mindestens eines von der Schwenkbewegung der Sitzlehne unabhängigen Haltearms gelagert. Diese armseitige Befestigungsstelle kann im Bedarfsfall im wesentlichen quer zur Sitzlehnen-Schwenkachse über letztere hinweg bewegt und entlang der Bewegungsbahn der armseitigen Befestigungsstelle stufenweise oder stufenlos lösbar arretiert werden.
Dies bedeutet, dass beispielsweise die 1/3-Sitzlehne nach vom umgeklappt werden kann, während, davon unbeeinflusst, die Aufnahmehalterung in ihrer anfänglichen Betriebsposition benachbart der aufrechten übrigen Sitzlehne verbleibt.
Andererseits ist es auch möglich, beide Sitzlehnen, also beispielsweise die 1/3- und die 2/3-Sitzlehne, nach von umzuklappen, während die Aufnahmehalterung in ihrer vorbeschriebenen anfänglichen Betriebsposition verbleibt. In einem solchen Fall ist es zweckmäßig, dass die Aufnahmehalterung zusätzlich eine von ihr nach unten hin aufspannbare Werkstoffbahn (z.B. ein Haltenetz) aufweist.
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Schließlich gestattet es die Erfindung, die an den armseitigen Befestigungsstellen angeordnete Aufnahmehalterung bei sämtlich nach vom geklappten Sitzlehnen über die Sitzlehnen-Schwenkachse hinweg zu bewegen. Dabei liegt die Aufnahmehalterung in besonders vorteilhafte Weise auf den rückseitigen Sitzlehnenflächen auf.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist jede armseitige Befestigungsstelle etwa nach Art einer Konsole ausgebildet, auf welche die Aufnahmehalterung aufgelegt oder in welche die Aufnahmehalterung eingelegt und lösbar zu befestigen ist.
Eine solche Konsole kann etwa einen U-förmigen Querschnitt mit einem Auflagesteg bilden, an welchen sich bezüglich der Bewegungsrichtung des Haltearms vorn und hinten je ein Befestigungssteg anschließt.
Eine bevorzugte Ausführungsform entsprechend der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Endbereiche der Aufnahmehaiterung jeweils in einer Konsole angeordnet sind. Eine solche erfindungsgemäße Anordnung ist grundsätzlich mit einem Haltearm, besser jedoch noch mit zwei Haltearmen, zu verwirklichen.
Die Konsole selbst wird entsprechend anderen Merkmalen der Erfindung dadurch weitergebildet, dass jede Konsole U-förmigen Querschnitts einen sich zwischen den beiden Befestigungsstegen erstreckenden, vom jeweils benachbarten Endbereich der Aufnahmehalterung wegweisenden Begrenzungssteg bildet. Auf diese Weise ist jede Konsole etwa taschenartig ausgebildet und gestattet ein sicheres passgerechtes Einlegen der Aufnahmehalterung, beispielsweise eines Rollogehäuses.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist jeder Haltearm eine armseitige Befestigungsstelle auf.
Für den Fall, dass zwei Haltearme vorgesehen sind, ist es zweckmäßig, die beiden Haltearme durch ein Bewegungs-Kupplungselement bewegungseinheitlich miteinander zu verbinden.
Ein solches Bewegungs-Kupplungselement kann beispielsweise von einer beide Haltearme miteinander verbindenden Kupplungstraverse gebildet sein.
Eine von der Erfindung bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass jeder Haltearm ein um eine Drehachse schwenkbarer Schwenkarm ist. Von der bereits erwähnten Rückhaltevorrichtung für den Laderaum von Kraftfahrzeugen (s. DE 44 38 910 C1) ist eine parallel zur Sitzlehnen-Schwenkachse einer Fondsitzreihe schwenkbare Trennplatte bekannt, welche in ihrer Ruheposition einen Laderaumboden überlagert. An ihrem freien Ende ist die Trennplatte mit einer Aufnahmehalterung für drei Werkstoffbahnen versehen.
Durch Hochschwenken der Trennplatte bis an die Fondsitzlehnen heran und nach Arretierung der Trennplatte in ihrer hochgeschwenkten Position befindet sich die Anordnung in ihrer ein Ausbreiten der Werkstoffbahnen gestattenden Betriebsposition. Die der Vorrichtung gemäß der DE 43 36 380 C2 anhaftenden Probleme werden indessen auch durch die Rückhaltevorrichtung gemäß der DE 44 38 910 C1 nicht gelöst.
Eine alternative erfindungsgemäße Ausführungsform besteht darin, dass jeder Haltearm einen Teleskoparm bildet.
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Weitere zweckmäßige Merkmale entsprechend der Erfindung sind zusätzlichen Unteransprüchen zu entnehmen.
In den Zeichnungen sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele entsprechend der Erfindung dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische räumliche Teildarstellung einer Laderaumabdeck- und Laderaum-Trennvorrichtung,
Fig. 2 eine räumliche Teildarstellung in Anlehnung an Fig. 1,
Fig. 3 eine auseinandergezogene Teildarstellung in Anlehnung an
Fig. 1,
Fig. 4 die schematische Darstellung einer anderen Ausführungsform einer Laderaum-Abdeck- und Trennvorrichtung in einer ersten Betriebsposition,
Fig. 5 die Ausführungsform gemäß Fig. 4 in anderen Betriebspositionen,
Fig. 6 eine Draufsicht entsprechend dem in Fig. 5 mit Vl gekennzeichneten Sichtpfeil und
Fig. 7 eine räumliche Darstellung einer Aufnahmehalterung.
In den Zeichnungen sind die beiden unterschiedlich ausgestalteten Laderaum-Abdeck- und Trennvorrichtungen unabhängig von ihrer individuellen Ausführungsform jeweils mit der Bezugsziffer 10 versehen und im übrigen allgemein mit „Vorrichtung" bezeichnet.
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Anhand der Darstellung gemäß Fig. 1 ist ein Koffer- bzw. Laderaum K eines Kombinationskraftwagens vorstellbar, von dessen Karosserie ein innerer Bereich R einer hinteren Radhausverkleidung, eine C-Säule C sowie eine horizontale Strebe B eines Fensters F angedeutet sind.
Die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuges ist mit &khgr; angegeben.
Eine Fondsitzanordnung 11 weist eine Sitzbank 12, eine 2/3-Sitzlehne 13 sowie 1/3-Sitzlehne 14 auf.
Die Sitzlehnen 13 und 14 sind um eine gemeinsame Sitzlehnen-Schwenkachse S unabhängig voneinander entlang dem Schwenkpfeil &ngr; nach oben oder entlang dem Schwenkpfeil u nach unten klappbar und zumindest in der nicht dargestellten aufrechten Stellung schwenkarretierbar. In Fig. 1 dargestellt ist die nach vorn (Schwenkpfeil u) und unten geklappte Position beider Sitzlehnen 13, 14.
Jeweils am freien Ende zweier um eine gemeinsame Drehachse D schwenkbarer Haltearme 15 ist eine haltearmseitige Befestigungsstelle in Form einer etwa taschenartigen Konsole 16 befestigt. Jede Konsole 16 weist einen etwa U-förmigen Querschnitt auf, welcher von einem Auflagesteg 17, einem vorderen Befestigungssteg 18, einem hinteren Befestigungssteg 19 und von einem jeweils nach außen weisenden Begrenzungssteg 20 begrenzt ist.
Die beiden Konsolen 16 dienen der formschlüssigen Aufnahme von zwei Endbereichen 21 einer Aufnahmehalterung, hier eines insgesamt mit 22 bezeichneten Rollogehäuses.
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Das Rollogehäuse 22 kann eine Werkstoffbahn oder mehrere Werkstoffbahnen enthalten. Im vorliegenden Fall sind in dem Rollogehäuse 22 eine Netzbahn, die vertikal aufgespannt werden kann und eine horizontal aufspannbare Abdeck-Rollobahn jeweils auf einer eigenen Wickelwelle aufgenommen. Außerdem kann das Rollogehäuse, wie in den Fig. 4 und 5 angedeutet, auf einer eigenen Wickelwelle eine nach unten ausziehbare Netzbahn aufnehmen.
Die Netzbahnen selbst sind nicht sichtbar, jedoch sind deren am jeweiligen freien Rand befestigte Haltestangen 23 (Fig. 1) und 24 (Fig. 4 und 5) schematisch dargestellt. Die beidendeitig an den Haltestangen vorgesehenen Halteenden, z.B. die beiden Halteenden 25 der Haltestange 23, können in nicht gezeigter Weise innenraumseitig des Kombinationskraftwagens, z.B. die Halteenden 25 benachbart dem Fahrzeugdach, eingehängt werden.
Die beiden Schwenk- bzw. Haltearme 15 der Vorrichtung 10 sind mittels einer Kupplungswelle 26 drehstarr miteinander bewegungsgekuppelt.
In Fig. 1 ist zum einen die aufrechte Position und zum anderen (strichpunktiert) die entsprechend dem Schwenkteil u nach vorn und unten geklappte Position der beiden Haltearme 15 dargestellt.
Die Drehachse D der beiden Schwenk- bzw. Haltearme 15, welche zugleich durch die Kupplungswelle 26 verläuft, erstreckt sich entweder koaxial oder achsparallel (letzteres ist in Fig. !gezeigt) zur Sitzlehnen-Schwenkachse S.
Anhand von Fig. 1 ist auch vorstellbar, dass sowohl die horizontal aufspannbare Abdeck-Rollobahn, von der lediglich das Endbord 27 dargestellt ist, als auch die Netzbahn mit ihrer Haltestange 23 (s.a. Halteenden 25) un-
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abhängig von der Schwenkposition der Haltearme 15 aufspannbar und fahrzeugseitig lösbar zu befestigen sind.
In Fig. 1 ist die teilkreisförmige Bewegungsbahn E1 entlang welcher die beiden Konsolen 16 bewegbar sind, strichpunktiert angedeutet (s. dazu analog die mit E bezeichneten strichpunktierten Linien in Fig. 4 und 5).
Entlang der jeweiligen Bewegungsbahn E sind die Konsolen 16 stufenweise lösbar zu arretieren, was mittels linear beweglicher Sperrzapfen 28 des Rollogehäuses 22 geschieht. Die Sperrzapfen 28 wirken mit in Fig. 2 schematisch gezeigten fahrzeugseitigen Riegelöffnungen 29 zusammen. Die beiden Sperrzapfen 28 sind über ein Betätigungsgestänge 30, welches mittels einer Drucktaste 31 zu bedienen ist, linear antreibbar.
Zur formschlüssigen lösbaren Halterung der Endbereiche 21 des Rollogehäuses 22 in den Konsolen 16 weisen letztere nach Art von Gurtschlössem von Fahrzeuginsassen-Haltegurten ausgebildete Steckaufnahmen 32 auf, in welche an den Endbereichen 21 des Rollogehäuses 22 gehaltene Steckbefestigungszungen 33 lösbar eingreifen können. Die gurtschlossartigen Steckaufnahmen 32 sind über Drucktasten 34 zu entriegeln.
Der Aufbau eines Haltearms 15 ist aus Fig. 3 zu ersehen. Der Haltearm 15 weist einen Rechteck-Profilabschnitt 35 auf, in welchen unten ein Steckzapfen 36 eines Drehlagerblocks 37 und oben ein Steckzapfen 38 der Konsole 16 eingreifen.
Der Drehlagerblock 37 ist mit seiner Lagerbohrung 39 auf den Lagerzapfen 40 eines fahrzeugseitig schraubbefestigten Lagerbocks 41 axial aufgeschoben. Mittels eines Flansches 42 ist die Kupplungswelle 26 über nicht dargestellte Schraubbolzen in Gewindelöchern 43 des Drehlagerblocks 37
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schraubbefestigt. Die Steckzapfen 36, 38 sind in nicht dargestellter Weise lösbar oder unlösbar in dem Rechteck-Profilabschnitt befestigt.
Eine Schwenkarretierung der Haltearme 15 entlang der Bewegungsbahn E ist zusätzlich zur Sperrzapfenanordnung 28, 29 oder alternativ zu letzterer grundsätzlich auch dadurch möglich, dass in nicht dargestellter Weise stufenweise oder stufenlose Arretierungsmittel zwischen den Lagerzapfen 40 und den Drehlagerblöcken 37 vorgesehen ist.
Unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten des jeweiligen einzelnen Anwendungsfalles kann eine lösbare Anbindung der schwenkbaren Anordnung 15, 15, 22 der Vorrichtung 10 an eine Sitzlehne oder an beide Sitzlehnen 13, 14 zweckmäßig sein. Eine solche lösbare Anbindung kann z.B. allein deswegen zweckmäßig sein, um Klappergeräusche bei der heruntergekiappten Anordnung 15, 15, 22 (vgl. Fig. 1) zu vermeiden.
Hierzu weist das Rollogehäuse 22 (s. Fig. 7). eine Sperrklinke bzw. Sperrfalle 43 auf, welche mittels einer Drucktaste 44 zu bedienen ist und welche mit einer nicht gezeigten Verriegelungsaussparung (z.B. eines ohnehin vorhandenen Sitzlehnenschlosses) beispielsweise an den rückseitigen Lehnenflächen 45, 46 zusammenwirkt.
Bei der Ausführungsform entsprechend den Fig. 4-6 sind die Haltearme 15 nach Art je einer Teleskopschiene oder eines Teleskoprohres ausgebildet. In einem Teleskopaußenrohr 47 rechteckförmigen Querschnittes ist ein Teleskopinnenrohr 48, welches ebenfalls einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist, mit Schiebesitz gleitverschieblich entlang der Bewegungsbahn E aufgenommen.
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Die Konsolen 16 in den Fig. 4-6 entsprechen den Darstellungen der Fig. 1-3. Ebenso entspricht das Rollogehäuse 22 den Darstellungen in den Fig. 1-3 in Verbindung mit der Darstellung in Fig. 7.
Die mit ihren Teleskopaußenrohren 47 innerhalb des Fahrzeugs längsseits angeordneten und im Parallelabstand voneinander befestigten beiden Haltearme 15 sind in Fig. 4 (vgl. ebenfalls durchgezogene Darstellung gemäß Fig. 6) in ihrer Ausgangsposition unmittelbar hinter den nicht dargestellten Sitzlehnen 13, 14 positioniert.
Sobald beide Sitzlehnen 13, 14 in nicht dargestellter Weise heruntergeklappt sind, können die Teleskopinnenrohre 48 aus den Teleskopaußenrohren 47 herausgezogen werden (vgl. durchgezogene Darstellung gemäß Fig. 5; strichlinierte Darstellung gemäß Fig. 6). In der herausgezogenen Position (vgl. Fig. 5 durchgezogene Darstellung; Fig. 6 strichlinierte Darstellung) übergreift das Rollogehäuse 22 die nicht gezeigte Sitzlehnen-Schwenkachse S in Fahrtrichtung &khgr; nach vorn.
In der gestreckten Lage der Haltearme 15 können sowohl das obere Haltenetz mit der Haltestange 23 als auch das untere Haltenetz mit der Haltestange 24 aufgespannt und fahrzeuginnenseitig lösbar befestigt werden.
Alternativ ist es auch möglich, Neigelager 49 zu aktivieren, d.h. zu entsperren, so dass vordere Bereiche 50 der Teleskopinnenrohre 48 gemäß der Strichliniendarstellung in Fig. 5 entlang kreisförmiger Bewegungsbahnen E nach unten geklappt und in nicht dargestellter Weise arretiert werden können, wobei es zur lückenlosen Sicherung des Ladeguts genügt, lediglich die obere Netzbahn mit ihrer Haltestange 23 nach oben hin aufzuspannen.
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Zur Bewegungskupplung der beiden Konsolen 16 der aus Fig. 6 ersichtlichen beiden Haltearme 15 genügt an sich das in den beiden Konsolen 16 aufgenommene Roliogehäuse 22, welches zugleich die Funktion einer Traverse ausfüllt.
In Fig. 1 ist eine Traverse 51 mit Strichlinien eingezeichnet, welche zusätzlich oder anstelle der Kupplungswelle 26 ein Bewegungs-Kupplungselement bilden kann.

Claims (18)

1. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung (10), für den Lade- oder Gepäckraum (K) eines Fahrzeugs, wie z. B. eines Kombinationskraftwagens od. dgl., mit einer Aufnahmehalterung (22), wie z. B. mit einem Rollogehäuse, für mindestens eine Werkstoffbahn, deren innenseitiger Randbereich seitens der Aufnahmehalterung (22), z. B. an einer Wickelwelle, befestigt, und deren endseitiger freier Randbereich (bei 23; 24; 27) fahrzeugseitig lösbar zu befestigen ist, wobei die Aufnahmehalterung (22) benachbart der Sitzlehnenrückseite (45, 46) einer mindestens eine schwenkbare Sitzlehne (13, 14) aufweisenden Sitzanordnung (11) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens mittelbar fahrzeugseitig mindestens ein bewegbarer Haltearm (15) gelagert ist, welcher für die Aufnahmehalterung (22) eine armseitige Befestigungsstelle (16) bildet, welche, ausgehend von einer der Sitzlehnenrückseite (45, 46) benachbarten Betriebsposition der Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung (10), im wesentlichen quer zur Sitzlehnen-Schwenkachse (S) über letztere hinweg bewegbar ist und welche entlang ihrer Bewegungsbahn (E) stufenweise oder stufenlos lösbar zu arretieren ist.
2. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede armseitige Befestigungsstelle etwa nach Art einer Konsole (16) ausgebildet ist, auf welche die Aufnahmehalterung (22) aufgelegt oder in welche die Aufnahmehalterung (22) eingelegt und lösbar zu befestigen ist.
3. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Konsole (16) einen etwa U- förmigen Querschnitt bildet und einen Auflagesteg (17) enthält, an welchen sich bezüglich der Bewegungsrichtung des Haltearms (15) vorn und hinten je ein Befestigungssteg (18, 19) anschließt.
4. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Endbereiche (21) der Aufnahmehalterung (22) jeweils in einer Konsole (16) angeordnet sind.
5. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 3 oder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Konsole (16) U-förmigen Querschnitts einen sich quer zwischen den beiden Befestigungsstegen (18, 19) erstreckenden, vom jeweils benachbarten Endbereich (21) der Aufnahmehalterung (22) wegweisenden Begrenzungssteg (20) bildet.
6. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haltearm (15) eine armseitige Befestigungsstelle (16) aufweist.
7. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 5 oder nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch zwei Haltearme (15).
8. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass beide Haltearme (15) durch ein Bewegungs-Kupplungselement (26; 51) bewegungseinheitlich miteinander verbunden sind.
9. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungs-Kupplungselement von einer beide Haltearme (15) miteinander verbindenden Kupplungstraverse (51) gebildet ist.
10. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede armseitige Befestigungsstelle (16) am freien Ende eines Haltearms (15) angeordnet ist.
11. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jede armseitige Befestigungsstelle (16) und/oder jeder Endbereich (21) der Aufnahmehalterung (22) mit einem Riegelelement (28) für eine stufenweise lösbare Arretierung entlang der Bewegungsbahn (E) der armseitigen Befestigungsstelle (16) versehen ist.
12. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehalterung (22), mindestens eine armseitige Befestigungsstelle (16) oder die die beiden Haltearme (15) miteinander verbindende Kupplungstraverse (51) mit mindestens einem Anbindungselement (43) zur lösbaren Kupplung mit einer Sitzlehne (13, 14) versehen ist.
13. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haltearm ein um eine Drehachse (D) schwenkbarer Schwenkarm (15) ist.
14. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (D) sich parallel oder koaxial bezüglich der Sitzlehnen-Schwenkachse (S) erstreckt.
15. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 13 oder nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass als Bewegungs-Kupplungselement eine beide Schwenkarme (15) drehstarr miteinander verbindende Kupplungswelle (26) vorhanden ist.
16. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haltearm einen Teleskoparm (15) bildet.
17. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich die geradlinige Bewegungsbahn (E) jedes Teleskoparms (15) etwa horizontal oder zur Sitzlehnen- Schwenkachse (S) hin abwärts geneigt erstreckt.
18. Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung nach Anspruch 16 oder nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Teleskoparm (15) einen die armseitige Befestigungsstelle (16) tragenden freien Endbereich (50) bildet, welcher um eine sich etwa parallel zur Sitzlehnen-Schwenkachse (S) erstreckenden Neigeachse (49) schwenkbar, insbesondere schwenkarretierbar, ist.
DE20019704U 2000-11-20 2000-11-20 Laderaum-Abdeck- und/oder Laderaum-Trennvorrichtung für den Lade- oder Gepäckraum eines Fahrzeuges Expired - Lifetime DE20019704U1 (de)

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