DE10025822C2 - Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut - Google Patents
Vorrichtung zum Transportieren von NähgutInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine für eine
Näheinrichtung bzw. Nähmaschine vorgesehene
Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut, aufweisend
- - mindestens eine Stoffschiebereinrichtung zum Vorschieben des Nähgutes in Stoffschubrichtung mit einer durch die Maschinendrehzahl und durch die Stichlänge bestimmten Vorschubgeschwindigkeit und
- - mindestens eine auf die obere Stofflage des Nähgutes in Form eines Andruckmittels mit einer Andruckkraft einwirkende und mit einer Umlaufgeschwindigkeit rotierende Stofftransportzusatz einrichtung, die in Stoffschubrichtung hinter der Stoffschiebereinrichtung angeordnet und proportional zur Maschinendrehzahl und zur Stichlänge antreibbar ist.
Hierbei dient die Stofftransportzusatzeinrichtung
(vgl. zum diesbezüglichen Stand der Technik
beispielsweise die Druckschrift US 4 182 251) dazu,
den Versatz zwischen der oberen Stofflage und der
unteren Stofflage des mit der Näheinrichtung (im
folgenden umfaßt der Begriff "Näheinrichtung" auch
Nähmaschinen, wobei sich die vorliegende Erfindung
sowohl auf Näheinrichtungen als auch auf Nähmaschinen
bezieht) zu bearbeitenden Nähgutes zu kompensieren.
Dieser Versatz tritt erfahrungsgemäß auf, wenn die
untere Stofflage durch die Zähne der
Stoffschiebereinrichtung kraftschlüssig mitgenommen
wird, während die obere Stofflage lediglich durch die
Reibung zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage mitgenommen wird.
Um nun diese Reibung wirksam werden zu lassen, wird
das Nähgut während der Stichbildung und des
Nähguttransportes mit einer sogenannten Stoffdrücker
einrichtung niedergehalten, so daß die obere
Stofflage und die untere Stofflage zwischen der Stoff
drückereinrichtung und der Stoffschiebereinrichtung
zusammengedrückt werden und mittels der Stoffschieber
einrichtung in Stoffschubrichtung transportiert
werden.
Während dieser Transportphase treten nun zwischen der
oberen Stofflage des zu transportierenden Nähgutes
und der Stoffdrückereinrichtung Reibungskräfte auf,
die einen Versatz in der Transportlänge zwischen der
oberen Stofflage und der unteren Stofflage
verursachen können. Dieser ausgesprochen unerwünschte,
weil die Nähergebnisse negativ beeinflussende
Versatzeffekt tritt bereits bei niedrigen Drehzahlen
der Hauptwelle der Näheinrichtung und mithin bei
niedrigen Vorschubgeschwindigkeiten auf; der
Versatzeffekt wird umso stärker, je höher die
Drehzahlen und die Vorschubgeschwindigkeiten sind.
Der Grund hierfür ist in der Arbeitsweise der
Stoffschiebereinrichtung zu sehen, die sich am Anfang
der Transportphase nach oben, das heißt in Richtung
der Stoffdrückereinrichtung bewegt, damit die Zähne
der Stoffschiebereinrichtung in die untere Stofflage
des Nähgutes eingreifen können. Während dieser Zeit
schiebt das Nähgut die Stoffdrückereinrichtung -
gewissermaßen zwangsläufig - nach oben, so daß der
Druck auf die Stofflagen durch die Trägheitsmasse der
Stoffdrückereinrichtung ansteigt.
Die Stoffschiebereinrichtung macht eine in etwa
ellipsenförmige Bewegung: Während sich die
Stoffdrückereinrichtung noch etwas weiter nach oben
bewegt, beginnt die Stoffschiebereinrichtung, die
Stofflagen in Stoffschubrichtung zu schieben. Während
dieser Transportphase nimmt nun der Druck der
Stoffdrückereinrichtung stark ab, bis eine Federkraft
die nach oben, das heißt von der
Stoffschiebereinrichtung weg gerichtete Bewegung der
Stoffdrückereinrichtung abbremst und die
Stoffdrückereinrichtung wieder auf das Nähgut drückt.
Im Extremfall kann es sogar passieren, daß die
Stoffdrückereinrichtung durch ihre vertikale,
aufwärts gerichtete Bewegung den Kontakt zum Nähgut
für kurze Zeit verliert und dadurch die
Reibverbindung zwischen der oberen Stofflage und der
unteren Stofflage aufgehoben wird. Dieses bekannte
und ausgesprochen unerwünschte Phänomen tritt umso
stärker in Erscheinung, je höher die Drehzahlen der
Hauptwelle der Näheinrichtung und damit die
Vorschubgeschwindigkeiten sind, so daß der Versatz
zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage mit der Nähgeschwindigkeit, die ein Maß für
die Vorschubgeschwindigkeit ist, immer größer wird.
Am Ende der Transportphase bewegt sich die
Stoffschiebereinrichtung nach unten, das heißt in
Richtung von der Stoffdrückereinrichtung weg, so daß
der Druck der Stoffdrückereinrichtung kurzzeitig
wieder abnimmt. Letztere Phase hat jedoch keinen
signifikanten Einfluß auf den Versatz zwischen der
oberen Stofflage und der unteren Stofflage.
Um nun den Versatzeffekt zu kompensieren, greift die
Stofftransportzusatzeinrichtung an der oberen Stoff
lage an. Hierbei würde ein Stofftransport ausschließ
lich mit der Stofftransportzusatzeinrichtung einen
sogenannten "negativen Versatz", das heißt ein
Voreilen der oberen Stofflage gegenüber der unteren
Stofflage hervorrufen.
Bei richtiger Einstellung der Umlaufgeschwindigkeit
der Stofftransportzusatzeinrichtung zur Maschinendreh
zahl und zur eingestellten Stichlänge sollte eine
Nahtstrecke ohne Versatz herstellbar sein.
So ist eine Stoff-Transportvorrichtung für eine
Nähmaschine bekannt (vgl. DE 29 36 697 C2), bei der
der angetriebenen Stofftransportrolle ein Andruck
mechanismus zugeordnet ist, der einerseits dazu
dient, einen Spalt zwischen der Stoffauflagefläche
und der Stofftransportrolle (Walze) einzustellen,
damit die Stofftransportrolle nicht direkt mit der
Stoffauflagefläche in Berührung treten kann, und der
andererseits das Einstellen einer Vorspannkraft
ermöglicht, mit der die Stofftransportrolle das
Werkstück gegen die Stoffauflagefläche drückt;
allerdings bleibt diese eingestellte Vorspannkraft
während des Nähendes unverändert.
Des weiteren ist eine Vorrichtung zum Transportieren
von Nähgut bekannt (vgl. DE 29 27 869 C2), bei der
die Stofftransportzusatzeinrichtung beim Vorwärts
transport einen etwas größeren Transportbetrag
(Vorschubbetrag) als die Stoffschiebereinrichtung
ausführen soll, damit das Nähgut beim Vorschub in
Stoffschubrichtung stets unter Spannung gehalten
wird. Dies soll beim Vernähen der oberen Stofflage
und der unteren Stofflage bewirken, daß eine "Durch
rutsch-Faltenbildung", das heißt mit anderen Worten
eine Versatzbildung vermieden wird; allerdings bleibt
das eingestellte Verhältnis zwischen dem Transport
betrag der Stoffschiebereinrichtung und der Stoff
transportrolle der Stofftransportzusatzeinrichtung
während eines Nähvorgangs unabhängig von der
jeweiligen Maschinendrehzahl der Nähmaschine
konstant.
Es hat sich aber herausgestellt, daß der Versatz
zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage von der Drehzahl der Hauptwelle der
Näheinrichtung, das heißt von der sogenannten
Maschinendrehzahl abhängig ist, so daß mit dieser
konventionellen Vorrichtung unter wechselnden
Bedingungen, wie etwa bei variabler Drehzahl der
Hauptwelle der Näheinrichtung und mithin bei
variabler Vorschubgeschwindigkeit, keine zufrieden
stellenden und vollständig gleichförmigen
Nähergebnisse erzielbar sind.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen
und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut so
auszubilden, daß auch bei infolge wechselnder
Bedingungen (wie etwa bei variabler Drehzahl der
Hauptwelle der Näheinrichtung und mithin bei
variabler Vorschubgeschwindigkeit) variierendem
Versatz zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage stets überzeugende, insbesondere
vollständig gleichförmige Nähergebnisse erzielbar
sind.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum
Transportieren von Nähgut gemäß dem Oberbegriff des
Hauptanspruchs gelöst, bei der gemäß der Lehre der
vorliegenden Erfindung mittels mindestens einer
Einrichtung
- - die Andruckkraft, die die Stofftransportzusatzeinrichtung auf die obere Stofflage des zu transportierenden Nähgutes ausübt, mit zunehmender Maschinendrehzahl vergrößerbar und/oder
- - die Umlaufgeschwindigkeit der Stofftransportzusatzeinrichtung zusätzlich zur proportionalen Erhöhung mit zunehmender Maschinendrehzahl noch weiter vergrößerbar ist.
Somit findet auf überraschende Weise die Tatsache
Berücksichtigung, daß die Maschinendrehzahl und/oder
die Stichlänge und mithin die Vorschubgeschwindigkeit
Einfluß auf die Arbeitsweise und auf die Funktion der
Stofftransportzusatzeinrichtung nehmen. Hierzu ist
die Andruckkraft, die die Stofftransportzusatzein
richtung auf die obere Stofflage des zu
transportierenden Nähgutes ausübt, mittels der
mindestens einen Einrichtung mit zunehmender
Maschinendrehzahl vergrößerbar. Hierdurch kann der
Tatsache Rechnung getragen werden, daß der Versatz
zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage mit zunehmender Maschinendrehzahl anwächst,
so daß auch die Stofftransportzusatzeinrichtung eine
zunehmend größere Zugspannung in der oberen Stofflage
entwickeln muß.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist gemäß der
Lehre der vorliegenden Erfindung die Umlauf
geschwindigkeit der Stofftransportzusatzeinrichtung
zusätzlich zur proportionalen Erhöhung mit
zunehmender Maschinendrehzahl noch weiter
vergrößerbar. Auch hierdurch kann der Tatsache
Rechnung getragen werden, daß der Versatz zwischen
der oberen Stofflage und der unteren Stofflage mit
zunehmender Maschinendrehzahl anwächst, so daß auch
die Stofftransportzusatzeinrichtung eine zunehmend
größere Zugspannung in der oberen Stofflage
entwickeln muß.
Um hierbei die Andruckkraft der Stofftransportzusatz
einrichtung und/oder die Umlaufgeschwindigkeit der
Stofftransportzusatzeinrichtung in Abhängigkeit von
der Maschinendrehzahl wählen zu können, ist die
mindestens eine Einrichtung vorgesehen, die beispiels
weise als mindestens ein Stellglied ausgebildet sein
kann (vgl. Anspruch 27).
Gemäß einer erfinderischen Weiterbildung der
vorliegenden Vorrichtung kann die Andruckkraft
und/oder die Umlaufgeschwindigkeit, vorzugsweise
mittels der Einrichtung, zusätzlich an die
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes
anpaßbar sein (vgl. Anspruch 2; hierzu auch US 4 276 842).
Hierdurch kann der Tatsache Rechnung getragen
werden, daß der Versatz zwischen der oberen Stofflage
und der unteren Stofflage nicht nur durch die
Maschinendrehzahl, sondern auch durch die Beschaffen
heit des zu transportierenden Nähgutes und demzufolge
insbesondere durch die Reibungsverhältnisse zwischen
der unteren Stofflage und der oberen Stofflage sowie
insbesondere durch die Reibungsverhältnisse zwischen
der oberen Stofflage und der Stoffdrückereinrichtung
bestimmt ist.
Das Wesentliche der vorliegenden Erfindung ist mithin
darin zu sehen, daß beim Zusammennähen der oberen
Stofflage und der unteren Stofflage ein durch
ungleichmäßige Stoffdrückerkräfte und durch daraus
resultierende ungleichförmige Vorschubverhältnisse
verursachter Versatz, das heißt ein Zurückbleiben der
oberen Stofflage kompensierbar ist, indem zusätzlich
zu einer an sich konventionellen Stoffschieberein
richtung eine auf die obere Stofflage einwirkende,
individuell anpaßbare Stofftransportzusatzeinrichtung
vorgesehen ist.
Auf diese Weise wird die obere Stofflage geringfügig
unter Zugspannung gesetzt, wobei die Größe der
Zugspannung in erfindungswesentlicher Weise durch den
Betrag der Andruckkraft der Stofftransportzusatzein
richtung beeinflußbar ist, indem eine geringe
Andruckkraft in bevorzugter Weise ein frühzeitiges
Durchrutschen der Stofftransportzusatzeinrichtung und
damit eine geringe Zugspannung in der oberen
Stofflage bewirken kann; in entsprechender Weise kann
eine höhere Andruckkraft ein späteres Durchrutschen
der Stofftransportzusatzeinrichtung und damit eine
höhere Zugspannung in der oberen Stofflage
verursachen.
Hierbei bewirkt die Zugspannung während der
kurzzeitig auftretenden Phasen geringer
Stoffdrückerkraft, daß die obere Stofflage gegenüber
der unteren Stofflage geringfügig vorgezogen und
damit der ansonsten auftretende Versatz ausgeglichen
wird.
In bezug auf die Arbeitsweise und auf die Funktion
der vorliegenden Vorrichtung zum Transportieren von
Nähgut ist zu berücksichtigen, daß der Versatz
zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage im wesentlichen zu Beginn einer jeden
Transportphase entsteht, denn in diesem Zeitraum
nimmt der Druck der Stoffdrückereinrichtung infolge
der Arbeitsweise und der Funktion der
Stoffschiebereinrichtung stark ab. Aus diesem Grunde
kommt der Stofftransportzusatzeinrichtung eine
besondere Bedeutung bei, denn mit der gemäß der Lehre
der Erfindung einstellbaren Kraft, mit der die
Stofftransportzusatzeinrichtung gegen die Stofflagen
drückt, wird die Dehnung in den Stofflagen
beeinflußt:
So zieht zu Beginn der Transportphase, in der aufgrund des abnehmenden Drucks der Stoffdrückereinrichtung der Stoffversatz zwischen der oberen Stofflage und der unteren Stofflage entsteht, diese Dehnung die obere Stofflage relativ zur unteren Stofflage in Stoffschubrichtung und gleicht dadurch den ansonsten durch den verminderten Druck der Stoffdrückereinrichtung bedingten Versatz der oberen Stofflage aus. So kann - eine richtige Einstellung der Parameter vorausgesetzt - eine längere Naht ohne Versatz zwischen der oberen Stofflage und der unteren Stofflage erzielt werden.
So zieht zu Beginn der Transportphase, in der aufgrund des abnehmenden Drucks der Stoffdrückereinrichtung der Stoffversatz zwischen der oberen Stofflage und der unteren Stofflage entsteht, diese Dehnung die obere Stofflage relativ zur unteren Stofflage in Stoffschubrichtung und gleicht dadurch den ansonsten durch den verminderten Druck der Stoffdrückereinrichtung bedingten Versatz der oberen Stofflage aus. So kann - eine richtige Einstellung der Parameter vorausgesetzt - eine längere Naht ohne Versatz zwischen der oberen Stofflage und der unteren Stofflage erzielt werden.
In zweckmäßiger Weise läßt sich die betragsmäßige
Größe Fp der Andruckkraft wiedergeben durch die
Formel Fp = F0 + R.n, wobei F0 eine konstante
Kraft, R ein Reibwert, dessen Größe durch die
Reibungsverhältnisse zwischen der Stofftransport
zusatzeinrichtung und der oberen Stofflage bestimmt
ist, und n die Maschinendrehzahl ist (vgl. Anspruch
3).
Aus der Formel Fp = F0 + R.n ist mithin ersicht
lich, daß die Andruckkraft - neben einem konstanten,
vom Reibwert und von der Maschinendrehzahl
unabhängigen Anteil - in zweckmäßiger Weise im
wesentlichen linear mit dem Reibwert zwischen der
Stofftransportzusatzeinrichtung und der oberen
Stofflage und/oder im wesentlichen linear mit der
Maschinendrehzahl vergrößerbar ist.
In Abhängigkeit von den jeweiligen technischen
Gegebenheiten kann die Drehzahl der Einrichtung ein
Maß für die Umlaufgeschwindigkeit der Stofftransport
zusatzeinrichtung oder - beispielsweise bei direkter
Übersetzung oder bei direkter Untersetzung - gleich
der Umlaufgeschwindigkeit der Stofftransportzusatz
einrichtung sein (vgl. Anspruch 4).
Hierbei kann die Drehzahl np der Einrichtung in
vorteilhafter Weise durch die Formel np = k.n.L
gegeben sein, wobei k ein Anpassungsfaktor, n die
Maschinendrehzahl und L die Stichlänge ist (vgl.
Anspruch 5).
Aus der Formel np = k.n.L ist mithin ersichtlich,
daß die Drehzahl der Einrichtung und demzufolge die
Umlaufgeschwindigkeit der Stofftransportzusatzeinrichtung
- neben einem nachfolgend noch spezifi
zierten Anpassungsfaktor - in zweckmäßiger Weise im
wesentlichen linear mit der Maschinendrehzahl
und/oder im wesentlichen linear mit der Stichlänge
vergrößerbar sind.
Der Anpassungsfaktor k ist in zweckmäßiger Weise
gegeben durch die Formel k = k1.k2.k3, wobei k1
ein Parameter für den Durchmesser der
Stofftransportzusatzeinrichtung, für die Konstante
eines Linearmotors (vgl. unten) und für die
Untersetzung des Getriebes (vgl. unten), k2 ein Maß
für die funktionelle Abhängigkeit des Versatzes
zwischen der oberen Stofflage und der unteren
Stofflage von der Maschinendrehzahl und k3 ein
Parameter für die Beschaffenheit des zu
transportierenden Nähgutes ist (vgl. Anspruch 20).
Aus der Formel k = k1.k2.k3 ist mithin
ersichtlich, daß die Drehzahl der Einrichtung und
demzufolge die Umlaufgeschwindigkeit der Stoff
transportzusatzeinrichtung von den technischen
Gegebenheiten und Voraussetzungen der Einrichtung und
der Stofftransportzusatzeinrichtung (→ Faktor k1),
von der Funktion des Versatzes zwischen der oberen
Stofflage und der unteren Stofflage über der
Maschinendrehzahl (→ Faktor k2) und von der
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes (→
Faktor k3) abhängig ist.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der
vorliegenden Erfindung arbeitet die Stofftransport
zusatzeinrichtung in niedrigen Drehzahlbereichen np <
500 min-1 der Einrichtung in einem intermittierenden
Modus (vgl. Anspruch 6; hierzu auch DD 272 488 A1).
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der
Antriebsmotor der Einrichtung in der Transportphase
eingeschaltet und in der Nicht-Transportphase
ausgeschaltet wird. Hierbei sind die Ein- und
Ausschaltzeiten der Einrichtung in vorteilhafter
Weise durch die Winkelposition der Hauptwelle der
Näheinrichtung bzw. Nähmaschine bestimmt (vgl.
Anspruch 7).
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird oberhalb von Drehzahlen
np in der Größenordnung von etwa 500 min-1 auf einen
kontinuierlichen Antrieb umgeschaltet, das heißt die
Stofftransportzusatzeinrichtung kann in hohen
Drehzahlbereichen np < 500 min-1 der Einrichtung in
einem kontinuierlichen Modus arbeiten (vgl. Anspruch
8; hierzu auch DD 272 488 A1). In diesem Zusammenhang
ist allerdings zu berücksichtigen, daß sich in
Drehzahlbereichen np oberhalb von etwa 500 min-1 eine
intermittierende Bewegung durch Massenträgheit und
durch elastisches Verhalten der Antriebsglieder
ohnehin allmählich zu einer quasikontinuierlichen
Bewegung verschleift.
In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, daß die
Dehnung der Stofflagen von den Reibungsverhältnissen
zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung und der
(Beschaffenheit der) oberen Stofflage abhängig ist.
Auch diesbezüglich ist die Dehnung im Nähgut mit der
einstellbaren Kraft, mit der die Stofftransport
zusatzeinrichtung gegen das Nähgut gedrückt wird,
beeinflußbar.
In einer zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung ist der Transportweg der Stofftransportzusatzeinrichtung
pro Stichbildevorgang größer,
insbesondere geringfügig größer, als der Vorschubweg
der Stoffschiebereinrichtung (vgl. Anspruch 9). Auch
durch diese technische Maßnahme ist gewährleistet,
daß das Nähgut beim Vorschub in Stoffschubrichtung
stets unter Spannung gehalten wird, was beim Vernähen
der oberen Stofflage und der unteren Stofflage
bewirkt, daß eine Versatzbildung vermieden wird.
Die vorstehend erläuterten Ausgestaltungen, Merkmale
und Vorteile der Stofftransportzusatzeinrichtung
kommen in besonders prägnanter Weise zur Geltung,
wenn die Stofftransportzusatzeinrichtung gemäß einer
zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung
als mindestens eine rotierende Walze, insbesondere
als mindestens eine rotierende Abzugswalze,
ausgebildet ist (vgl. Anspruch 26).
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung
der vorliegenden Vorrichtung zum Transportieren von
Nähgut sind die Andruckkraft der Stofftransportzusatz
einrichtung und/oder die Drehzahl der Einrichtung
(→ die Umlaufgeschwindigkeit der Stofftransport
zusatzeinrichtung) elektronisch steuerbar (vgl.
Anspruch 10; hierzu auch EP 0 967 316 A2). Hierzu
kann mindestens eine elektronische Regelungseinrich
tung zum Steuern der Andruckkraft der Stofftransport
zusatzeinrichtung und/oder der Drehzahl der
Einrichtung (→ der Umlaufgeschwindigkeit der
Stofftransportzusatzeinrichtung) vorgesehen sein
(vgl. Anspruch 11).
Da nun die Andruckkraft der Stofftransportzusatzein
richtung und/oder die Drehzahl der Einrichtung (→
die Umlaufgeschwindigkeit der Stofftransportzusatzeinrichtung)
unter anderem von der Maschinendrehzahl
abhängen können, ist die Maschinendrehzahl gemäß
einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der
vorliegenden Erfindung in der elektronischen
Regelungseinrichtung bestimmbar (vgl. Anspruch 12),
so daß jederzeit eine Anpassung der Andruckkraft der
Stofftransportzusatzeinrichtung und/oder der Drehzahl
der Einrichtung (→ der Umlaufgeschwindigkeit der
Stofftransportzusatzeinrichtung) an die Maschinen
drehzahl erfolgen kann.
Des weiteren kann die Umlaufgeschwindigkeit der
Stofftransportzusatzeinrichtung nicht nur durch die
Maschinendrehzahl, sondern unter anderem auch durch
die Stichlänge bestimmt sein. Da diese Stichlänge bei
einer Näheinrichtung im Regelfall mechanisch
eingestellt wird, ist der elektronischen Regelungs
einrichtung die Stichlänge im allgemeinen nicht
bekannt. Nicht zuletzt aus diesem Grunde kann die
elektronische Regelungseinrichtung die Information
über die Stichlänge zweckmäßigerweise durch Eingabe
mittels mindestens eines Bedienfeldes erhalten (vgl.
Anspruch 13). Der Sollwert für die Drehzahl des
Antriebsmotors der Einrichtung und damit deren
Drehzahl kann dann durch mindestens einen
Rechenalgorithmus in erfindungswesentlicher Weise
bestimmt werden.
Des weiteren kann die Andruckkraft der
Stofftransportzusatzeinrichtung nicht nur durch die
Maschinendrehzahl, sondern unter anderem auch durch
die zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung und
der oberen Stofflage des Nähgutes wirkende
Reibungskraft bestimmt sein. Da diese Reibungskraft
bei einer Näheinrichtung im Regelfall von der
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes
abhängig ist, ist der elektronischen Regelungsein
richtung die Reibungskraft im allgemeinen nicht
bekannt. Nicht zuletzt aus diesem Grunde kann die
elektronische Regelungseinrichtung die Information
über die Beschaffenheit des zu transportierenden
Nähgutes zweckmäßigerweise durch Eingabe mittels
mindestens eines Bedienfeldes erhalten (vgl. Anspruch
14). Der Sollwert für die Andruckkraft der
Stofftransportzusatzeinrichtung kann dann durch
mindestens einen Rechenalgorithmus in erfindungs
wesentlicher Weise bestimmt werden.
Wenn nun die Einrichtung in vorteilhafter Weise
mindestens einen vorzugsweise mit Gleichstrom
betriebenen Linearmotor aufweist (vgl. Anspruch 15;
hierzu auch EP 0 967 316 A2), der praktischerweise
mindestens ein als Gehäuse ausgebildetes Stator
element aufweist (vgl. Anspruch 16), in dem zweck
mäßigerweise mindestens ein als Antriebsstange
ausgebildetes Läuferelement gelagert ist (vgl.
Anspruch 17), und/oder wenn die Einrichtung in
vorteilhafter Weise mindestens einen vorzugsweise mit
Gleichstrom betriebenen Antriebsmotor aufweist (vgl.
Anspruch 19), so kann die Andruckkraft der
Stofftransportzusatzeinrichtung und/oder die Drehzahl
der Einrichtung (→ die Umlaufgeschwindigkeit der
Stofftransportzusatzeinrichtung) durch mindestens
einen (Strom-)Regler geregelt werden.
Hierbei macht sich die Erfindung die Tatsache
zunutze, daß bei einem Linearmotor die durch
denselben vermittelte Andruckkraft und/oder bei einem
Antriebsmotor die durch denselben vermittelte
Drehzahl bzw. Umlaufgeschwindigkeit dem dem
Linearmotor bzw. dem Antriebsmotor zugeführten Strom
- jedenfalls im wesentlichen - direkt proportional
ist. Aus diesem Grunde wird der Linearmotorstrom bzw.
der Antriebsmotorstrom elektronisch kontrolliert und
demzufolge der gewünschte Druck der Stofftransport
zusatzeinrichtung und/oder die gewünschte Drehzahl
der Einrichtung (→ die gewünschte Umlauf
geschwindigkeit der Stofftransportzusatzeinrichtung)
bewirkt.
Hierbei kann es von erfindungswesentlicher Bedeutung
sein, daß die Kraft des Linearmotors nicht gemessen
werden muß. Zweckmäßigerweise sollte die
Stofftransportzusatzeinrichtung so ausgebildet sein,
daß sie von der oberen Stofflage des Nähgutes
abgehoben werden kann, beispielsweise um das Nähgut
von der Näheinrichtung wegnehmen zu können. Auch dies
kann mittels des Linearmotors bewerkstelligt werden,
wobei zu bemerken ist, daß der Linearmotor in diesem
Zusammenhang keine Positionierungsfunktion erfüllen
muß. Hinsichtlich der Ausgestaltungen, der Merkmale
und der Vorteile des Linearmotors wird hierbei
vollumfänglich auf die Motorart, Bezug genommen, wie
sie in der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 45 443 A1
oder in der internationalen, offen gelegten Patentanmeldung WO 00/18997 A1
beschrieben ist.
In diesem Zusammenhang können gemäß einer besonders
erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden
Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut sowohl der
Anfangswert als auch der vorschubgeschwindigkeits
abhängige Teil der Andruckkraft in geeigneter Weise
parametrisiert und beispielsweise über mindestens ein
Bedienfeld an die jeweiligen Nähverhältnisse angepaßt
werden.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung weist die Einrichtung
- - mindestens ein als Gehäuse ausgebildetes Statorelement (vgl. Anspruch 16), das mit mindestens einer Aufnahmeplatte (fest) verbunden sein kann und/oder das an der Rückseite des Gehäusekopfes der Näheinrichtung angeordnet sein kann (vgl. Anspruch 18),
- - mindestens ein als Antriebsstange ausgebildetes Läuferelement (vgl. Anspruch 17),
- - mindestens einen vorzugsweise mit Gleichstrom betriebenen Antriebsmotor (vgl. Anspruch 19),
- - mindestens ein zwischen dem Antriebsmotor und der Stofftransportzusatzeinrichtung angeordnetes Getriebe (vgl. Anspruch 19) und
- - mindestens ein zwischen dem Getriebe und der Stofftransportzusatzeinrichtung angeordnetes Über tragungselement zur Bewegungsübertragung auf die Stofftransportzusatzeinrichtung (vgl. Anspruch 19) auf.
Die Einrichtung kann hierbei mindestens ein mit dem
Läuferelement in Verbindung stehendes, vorzugsweise
verdrehsicher gelagertes Trägerelement aufweisen, an
dem der Antriebsmotor, das Getriebe und das
Übertragungselement angebracht sind (vgl. Anspruch
21). Die verdrehsichere Lagerung des Trägerelements
(vgl. Anspruch 22) kann beispielsweise mittels
mindestens einer Führungsstange bewerkstelligt sein
(vgl. Anspruch 23).
Des weiteren ist eine Ausführungsform empfehlenswert,
bei der das Trägerelement mittels mindestens eines
federnden massearmen Kopplungselements (vgl. Anspruch
24), vorzugsweise mittels mindestens einer
Schraubenfeder (vgl. Anspruch 25), vorgespannt ist.
Auch hinsichtlich der Ausgestaltungen, der Merkmale
und der Vorteile des Kopplungselements wird
vollumfänglich auf die deutsche Offenlegungsschrift DE 199 45 443 A1
oder auf die internationale, offen gelegte Patent
anmeldung WO 00/18997 A1 Bezug genommen, insbesondere
was die mit dem Kopplungselement verbundene
stromsparende Arbeitsweise anbelangt.
Die Erfindung wird nachstehend
anhand der Fig. 1 bis 5 beschrieben,
durch die in exemplarischer Form ein
Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zum
Transportieren von Nähgut gemäß der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht ist.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut
gemäß der vorliegenden Erfindung,
in seitlicher Schnittansicht;
Fig. 2 ein Diagramm der Kraft F der
Stoffdrückereinrichtung in
Abhängigkeit vom Drehwinkel ϕ
der Hauptwelle der Näheinrichtung;
Fig. 3 ein erstes Ausführungsbeispiel der
Einrichtung aus der Vorrichtung zum
Transportieren von Nähgut aus Fig. 1,
im Schnittansicht;
Fig. 4 eine schematische Darstellung des
Zusammenwirkens zwischen Bedienmechanismus
und elektronischer Steuerungseinrichtung
der Näheinrichtung; und
Fig. 5 ein Diagramm der Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung
in Abhängigkeit von der
Maschinendrehzahl n.
Identische Bezugszeichen beziehen sich auf gleich
oder ähnlich ausgebildete Elemente oder Merkmale in
den Fig. 1 bis 5.
In der Zeichnung ist eine für eine Näheinrichtung 10
bzw. Nähmaschine 10 (vgl. Fig. 4) vorgesehene
Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut
dargestellt, die eine in einer Stichplatte 7
eingelassene Stoffschiebereinrichtung 1 (vgl. Fig.
1) zum Vorschieben des Nähgutes in Stoffschubrichtung
D (vgl. Fig. 1: Pfeil) aufweist. Des weiteren weist
die Näheinrichtung 10 (im folgenden umfaßt der
Begriff "Näheinrichtung" auch Nähmaschinen, wobei
sich die vorliegende Erfindung sowohl auf
Näheinrichtungen als auch auf Nähmaschinen bezieht)
eine auf die obere Stofflage 8 des Nähgutes mit einer
Andruckkraft Fp einwirkende und mit einer
Umlaufgeschwindigkeit Up rotierende
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 auf, die in
Stoffschubrichtung D hinter der
Stoffschiebereinrichtung 1 angeordnet ist.
Hierbei dient die Stofftransportzusatzeinrichtung 2
dazu, den Versatz zwischen der oberen Stofflage 8 und
der unteren Stofflage 9 des mit der Näheinrichtung 10
zu bearbeitenden Nähgutes zu kompensieren. Dieser
Versatz tritt auf, wenn die untere Stofflage 9 durch
die Zähne der Stoffschiebereinrichtung 1
kraftschlüssig mitgenommen wird, während die obere
Stofflage 8 lediglich durch die Reibung zwischen der
oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9
mitgenommen wird.
Um nun diese Reibung wirksam werden zu lassen, wird
das Nähgut während der Stichbildung und des
Nähguttransportes mit der Stoffdrückereinrichtung 6
niedergehalten, so daß die obere Stofflage 8 und die
untere Stofflage 9 zwischen der
Stoffdrückereinrichtung 6 und der
Stoffschiebereinrichtung 1 zusammengedrückt werden
und mittels der Stoffschiebereinrichtung 1 in
Stoffschubrichtung D transportiert werden.
Während dieser Transportphase (vgl. Fig. 2) treten
nun zwischen der oberen Stofflage 8 des zu
transportierenden Nähgutes und der
Stoffdrückereinrichtung 6 Reibungskräfte auf, die
einen Versatz in der Transportlänge zwischen der
oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9
verursachen können. Dieser Versatzeffekt tritt
bereits bei niedrigen Maschinendrehzahlen n der
Hauptwelle der Näheinrichtung 10 (vgl. Fig. 4) und
mithin bei niedrigen Vorschubgeschwindigkeiten auf;
der Versatzeffekt wird umso stärker, je höher die
Maschinendrehzahlen n und die
Vorschubgeschwindigkeiten werden.
Der Grund hierfür ist in der Arbeitsweise der
Stoffschiebereinrichtung 1 zu sehen, die sich am
Anfang der Transportphase (vgl. Fig. 2:
Winkelposition ϕa) nach oben, das heißt in Richtung
der Stoffdrückereinrichtung 6 bewegt, damit die Zähne
der Stoffschiebereinrichtung 1 in die untere
Stofflage 9 des Nähgutes eingreifen können. Während
dieser Zeit schiebt das Nähgut die
Stoffdrückereinrichtung 6 - gewissermaßen
zwangsläufig - nach oben (vgl. Fig. 1: Pfeil A), so
daß der Druck auf die Stofflagen 8, 9 durch die
Trägheitsmasse der Stoffdrückereinrichtung 6
ansteigt.
Die Stoffschiebereinrichtung 1 macht eine in etwa
ellipsenförmige Bewegung: Während sich die
Stoffdrückereinrichtung 6 noch etwas weiter nach oben
bewegt, beginnt die Stoffschiebereinrichtung 1, die
Stofflagen 8, 9 in Stoffschubrichtung D zu schieben.
Während dieser Transportphase nimmt nun die Kraft F
der Stoffdrückereinrichtung 6 stark ab (vgl. Fig. 2:
starker Abfall der von der Stoffdrückereinrichtung ϕ
ausgeübten Kraft F in Abhängigkeit vom Drehwinkel
der Hauptwelle der Näheinrichtung 10), bis eine
Federkraft die nach oben, das heißt von der
Stoffschiebereinrichtung 1 weg gerichtete Bewegung
der Stoffdrückereinrichtung 6 abbremst und die
Stoffdrückereinrichtung 6 wieder auf das Nähgut
drückt.
Im Extremfall kann es sogar passieren, daß die
Stoffdrückereinrichtung 6 durch ihre vertikale,
aufwärts gerichtete Bewegung den Kontakt zum Nähgut
für kurze Zeit verliert und dadurch die
Reibverbindung zwischen der oberen Stofflage 8 und
der unteren Stofflage 9 aufgehoben wird. Dieses
Phänomen tritt umso stärker in Erscheinung, je höher
die Maschinendrehzahlen n der Hauptwelle der
Näheinrichtung 10 und damit die
Vorschubgeschwindigkeiten sind, so daß der Versatz
zwischen der oberen Stofflage 8 und der unteren
Stofflage 9 mit der Nähgeschwindigkeit, die ein Maß
für die Vorschubgeschwindigkeit ist, immer größer
wird.
Am Ende der Transportphase (vgl. Fig. 2:
Winkelposition ϕe) bewegt sich die
Stoffschiebereinrichtung 1 nach unten, das heißt in
Richtung von der Stoffdrückereinrichtung 6 weg, so
daß der Druck der Stoffdrückereinrichtung 6
kurzzeitig wieder abnimmt. Letztere Phase hat jedoch
keinen signifikanten Einfluß auf den Versatz zwischen
der oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9.
Um nun den Versatzeffekt zu kompensieren, greift die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 an der oberen
Stofflage 8 an (vgl. Fig. 1). Hierbei würde ein
Stofftransport ausschließlich mit der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 einen sogenannten
"negativen Versatz", das heißt ein Voreilen der
oberen Stofflage 8 gegenüber der unteren Stofflage 9
hervorrufen.
Bei richtiger Einstellung der Umlaufgeschwindigkeit
Up (vgl. Fig. 1) der Stofftransportzusatzeinrichtung
2 zur Maschinendrehzahl n (vgl. Fig. 4 und 5) und
zur eingestellten Stichlänge L ist eine Nahtstrecke
ohne Versatz herstellbar. Hierbei ist die Vorrichtung
zum Transportieren von Nähgut gemäß dem
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 5 so
ausgebildet, daß auch bei infolge wechselnder
Bedingungen (wie etwa bei variabler Maschinendrehzahl
n der Hauptwelle der Näheinrichtung 10 und mithin bei
variabler Vorschubgeschwindigkeit) variierendem
Versatz zwischen der oberen Stofflage 8 und der
unteren Stofflage 9 stets überzeugende, insbesondere
vollständig gleichförmige Nähergebnisse erzielbar
sind.
Hierzu ist die Andruckkraft Fp, den die in Form einer
rotierenden Abzugswalze ausgebildete
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 auf die obere
Stofflage 8 des zu transportierenden Nähgutes ausübt,
und/oder die Umlaufgeschwindigkeit Up mittels einer
Einrichtung 3 (vgl. Fig. 3) an die
Vorschubgeschwindigkeit anpaßbar. So ist im
dargestellten Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 5
mittels der Einrichtung 3 die Andruckkraft Fp, die
die Stofftransportzusatzeinrichtung 2 auf die obere
Stofflage 8 des zu transportierenden Nähgutes ausübt,
mit zunehmender Maschinendrehzahl n vergrößerbar
und/oder die Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 zusätzlich zur
proportionalen Erhöhung mit zunehmender
Maschinendrehzahl n noch weiter vergrößerbar.
Somit findet die Tatsache Berücksichtigung, daß die
Maschinendrehzahl n und/oder die Stichlänge L und
mithin die Vorschubgeschwindigkeit Einfluß auf die
Arbeitsweise und auf die Funktion der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 nehmen. Hierzu ist
die Andruckkraft Fp, die die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 auf die obere
Stofflage 8 des zu transportierenden Nähgutes ausübt,
mittels der Einrichtung 3 mit zunehmender
Maschinendrehzahl n vergrößerbar (vgl. Fig. 5).
Hierdurch kann der Tatsache Rechnung getragen werden,
daß der Versatz zwischen der oberen Stofflage 8 und
der unteren Stofflage 9 mit zunehmender
Maschinendrehzahl n anwächst, so daß auch die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 eine zunehmend
größere Zugspannung in der oberen Stofflage 8
entwickeln muß.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist die
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 zusätzlich zur
proportionalen Erhöhung mit zunehmender
Maschinendrehzahl n noch weiter vergrößerbar. Auch
hierdurch kann der Tatsache Rechnung getragen werden,
daß der Versatz zwischen der oberen Stofflage 8 und
der unteren Stofflage 9 mit zunehmender
Maschinendrehzahl n anwächst, so daß auch die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 eine zunehmend
größere Zugspannung in der oberen Stofflage 8
entwickeln muß.
Um hierbei die Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und/oder die
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 in Abhängigkeit von
der Maschinendrehzahl n wählen zu können, ist die
Einrichtung 3 vorgesehen, die in der exemplarischen
Darstellung der Fig. 3 als Stellglied fungiert.
Beim erläuterten Ausführungsbeispiel kann die
Andruckkraft Fp und/oder die Umlaufgeschwindigkeit Up
mittels der Einrichtung 3 zusätzlich an die
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes
anpaßbar sein. Hierdurch kann der Tatsache Rechnung
getragen werden, daß der Versatz zwischen der oberen
Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 nicht nur
durch die Maschinendrehzahl n, sondern auch durch die
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes und
demzufolge insbesondere durch die
Reibungsverhältnisse zwischen der unteren Stofflage 9
und der oberen Stofflage 8 sowie insbesondere durch
die Reibungsverhältnisse zwischen der oberen
Stofflage 8 und der Stoffdrückereinrichtung 6
bestimmt ist.
Das Wesentliche der vorliegenden Erfindung ist mithin
darin zu sehen, daß beim Zusammennähen der oberen
Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 ein durch
ungleichmäßige Stoffdrückerkräfte F - wie in Fig. 2
dargestellt - und durch daraus resultierende
ungleichförmige Vorschubverhältnisse verursachter
Versatz, das heißt ein Zurückbleiben der oberen
Stofflage 8 kompensierbar ist, indem zusätzlich zu
einer an sich konventionellen
Stoffschiebereinrichtung 1 eine auf die obere
Stofflage 8 einwirkende, individuell anpaßbare
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 vorgesehen ist.
Auf diese Weise wird die obere Stofflage 8
geringfügig unter Zugspannung gesetzt (vgl. Fig. 1),
wobei die Größe der Zugspannung durch den Betrag der
Andruckkraft Fp der Stofftransportzusatzeinrichtung 2
beeinflußbar ist, indem eine geringe Andruckkraft Fp
eine geringe Zugspannung in der oberen Stofflage 8
und damit zusammenhängend ein frühzeitiges
Durchrutschen der Stofftransportzusatzeinrichtung 2
bewirkt; in entsprechender Weise verursacht eine
höhere Andruckkraft Fp eine höhere Zugspannung in der
oberen Stofflage 8 und damit zusammenhängend ein
späteres Durchrutschen der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2.
Hierbei bewirkt die Zugspannung während der
kurzzeitig auftretenden Phasen geringer
Stoffdrückerkraft F (vgl. Fig. 2), daß die obere
Stofflage 8 gegenüber der unteren Stofflage 9
geringfügig vorgezogen und damit der ansonsten
auftretende Versatz ausgeglichen wird.
In bezug auf die Arbeitsweise und auf die Funktion
der anhand der Fig. 1 bis 5 exemplifizierten
Vorrichtung zum Transportieren von Nähgut ist zu
berücksichtigen, daß der Versatz zwischen der oberen
Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 im
wesentlichen zu Beginn einer jeden Transportphase
(vgl. Fig. 2: Winkelposition ϕa) entsteht, denn in
diesem Zeitraum nimmt der Druck der
Stoffdrückereinrichtung 6 infolge der Arbeitsweise
und der Funktion der Stoffschiebereinrichtung 1 stark
ab. Aus diesem Grunde kommt der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 eine besondere
Bedeutung bei, denn mit der einstellbaren Kraft Fp
(vgl. Fig. 5), mit der die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 gegen die
Stofflagen 8, 9 drückt, wird die Dehnung in den
Stofflagen 8, 9 beeinflußt:
So zieht zu Beginn der Transportphase (vgl. Fig. 2: Winkelposition ϕa), in der aufgrund des abnehmenden Drucks der Stoffdrückereinrichtung 6 der Stoffversatz zwischen der oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 entsteht, diese Dehnung die obere Stofflage 8 relativ zur unteren Stofflage 9 in Stoffschubrichtung D (vgl. Fig. 1) und gleicht dadurch den ansonsten durch den verminderten Druck der Stoffdrückereinrichtung 6 bedingten Versatz der oberen Stofflage 8 aus. So kann - eine richtige Einstellung der Parameter vorausgesetzt - eine längere Naht ohne Versatz zwischen der oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 erzielt werden.
So zieht zu Beginn der Transportphase (vgl. Fig. 2: Winkelposition ϕa), in der aufgrund des abnehmenden Drucks der Stoffdrückereinrichtung 6 der Stoffversatz zwischen der oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 entsteht, diese Dehnung die obere Stofflage 8 relativ zur unteren Stofflage 9 in Stoffschubrichtung D (vgl. Fig. 1) und gleicht dadurch den ansonsten durch den verminderten Druck der Stoffdrückereinrichtung 6 bedingten Versatz der oberen Stofflage 8 aus. So kann - eine richtige Einstellung der Parameter vorausgesetzt - eine längere Naht ohne Versatz zwischen der oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 erzielt werden.
Die Stofftransportzusatzeinrichtung 2 arbeitet
hierbei in niedrigen Drehzahlbereichen np < 500 min-1
der Einrichtung 3 in einem intermittierenden Modus.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der
Antriebsmotor 33 (vgl. Fig. 3) der Einrichtung 3 in
der Transportphase (vgl. Fig. 2: Winkelpositionen ϕa
< ϕ < ϕe) eingeschaltet und in der
Nicht-Transportphase (vgl. Fig. 2: Winkelpositionen
0 < ϕ < ϕa sowie Winkelpositionen ϕe < ϕ < 2π)
ausgeschaltet wird. Hierbei sind die Ein- und
Ausschaltzeiten der Einrichtung 3 durch die
Winkelposition ϕ der Hauptwelle der Näheinrichtung 10
bestimmt (vgl. Fig. 2).
Oberhalb von Drehzahlen np in der Größenordnung von
etwa 500 min-1 wird auf einen kontinuierlichen
Antrieb umgeschaltet, das heißt die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 arbeitet in hohen
Drehzahlbereichen np < 500 min-1 der Einrichtung 3 in
einem kontinuierlichen Modus. In diesem Zusammenhang
ist allerdings zu berücksichtigen, daß sich in
Drehzahlbereichen np oberhalb von etwa 500 min-1 eine
intermittierende Bewegung durch Massenträgheit und
durch elastisches Verhalten der Antriebsglieder
ohnehin allmählich zu einer quasikontinuierlichen
Bewegung verschleift.
In diesem Zusammenhang ist die Dehnung der Stofflagen
8, 9 von den Reibungsverhältnissen zwischen der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und der
(Beschaffenheit der) oberen Stofflage 8 abhängig.
Auch diesbezüglich ist die Dehnung im Nähgut mit der
einstellbaren Kraft Fp, mit der die
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 gegen das Nähgut
gedrückt wird, beeinflußbar.
Der Transportweg der Stofftransportzusatzeinrichtung
2 ist pro Stichbildevorgang geringfügig größer als
der Vorschubweg der Stoffschiebereinrichtung 1. Auch
durch diese technische Maßnahme ist gewährleistet,
daß das Nähgut beim Vorschub in Stoffschubrichtung D
stets unter Spannung gehalten wird, was beim Vernähen
der oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9
bewirkt, daß eine Versatzbildung vermieden wird.
Die Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und/oder die
Drehzahl np der Einrichtung 3 (→ die
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2) sind elektronisch
steuerbar. Hierzu ist eine elektronische
Regelungseinrichtung 4a, 4b (vgl. Fig. 4) zum
Steuern der Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und/oder der
Drehzahl np der Einrichtung 3 (→ der
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2) vorgesehen.
Da nun die Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und/oder die
Drehzahl np der Einrichtung 3 (→ die
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2) unter anderem von
der Maschinendrehzahl n abhängen, ist die
Maschinendrehzahl n in der elektronischen
Regelungseinrichtung 4a, 4b bestimmbar (vgl. Fig.
4), so daß jederzeit eine Anpassung der Andruckkraft
Fp der Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und/oder der
Drehzahl np der Einrichtung 3 (→ der
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2) an die
Maschinendrehzahl n erfolgt.
Des weiteren ist die Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 nicht nur durch die
Maschinendrehzahl n, sondern unter anderem auch durch
die Stichlänge L bestimmt. Da diese Stichlänge L bei
der Näheinrichtung 10 mechanisch eingestellt wird,
ist der elektronischen Regelungseinrichtung 4a, 4b
die Stichlänge L im allgemeinen nicht bekannt. Nicht
zuletzt aus diesem Grunde erhält die elektronische
Regelungseinrichtung 4a die Information über die
Stichlänge L durch Eingabe mittels eines Bedienfeldes
5 (vgl. Fig. 4). Der Sollwert nsoll (vgl. Fig. 4)
für die Drehzahl nMotor (vgl. Fig. 4) des
Antriebsmotors 33 der Einrichtung 3 und damit deren
Drehzahl np wird dann durch einen Rechenalgorithmus
RA I (vgl. Fig. 4) bestimmt.
Da nun die Einrichtung 3 einen mit Gleichstrom
betriebenen Antriebsmotor 33 aufweist (vgl. Fig. 3
und 4), wird die Drehzahl np der Einrichtung 3 (→
die Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2) durch den
(Strom-)Regler 4a (vgl. Fig. 4) geregelt. Hierbei
macht sich das in den Fig. 1 bis 5 gezeigte
Ausführungsbeispiel die Tatsache zunutze, daß beim
Antriebsmotor 33 die durch denselben vermittelte
Drehzahl np dem dem Antriebsmotor 33 zugeführten
Strom - jedenfalls im wesentlichen - direkt
proportional ist. Aus diesem Grunde wird die
Antriebsmotordrehzahl nMotor (vgl. Fig. 4)
elektronisch kontrolliert und demzufolge die
gewünschte Drehzahl np der Einrichtung 3 (→ die
gewünschte Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2) bewirkt.
Des weiteren ist die Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 nicht nur durch die
Maschinendrehzahl n, sondern unter anderem auch durch
die zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung 2
und der oberen Stofflage 8 des Nähgutes wirkende
Reibungskraft bestimmt sein. Da diese Reibungskraft
von der Beschaffenheit des zu transportierenden
Nähgutes abhängig ist, ist der elektronischen
Regelungseinrichtung 4a, 4b die Reibungskraft im
allgemeinen nicht bekannt. Nicht zuletzt aus diesem
Grunde erhält die elektronische Regelungseinrichtung
4b die Information über die Beschaffenheit des zu
transportierenden Nähgutes durch Eingabe mittels
eines Bedienfeldes 5 (vgl. Fig. 4). Der Sollwert
Fsoll (vgl. Fig. 4) für die Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 wird dann durch den
Rechenalgorithmus RA II (vgl. Fig. 4) bestimmt.
Da nun die Einrichtung 3 einen mit Gleichstrom
betriebenen Linearmotor 30 aufweist (vgl. Fig. 3
und 4), wird die Andruckkraft Fp der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 durch den
(Strom-)Regler 4b (vgl. Fig. 4) geregelt. Hierbei
macht sich das in den Fig. 1 bis 5 gezeigte
Ausführungsbeispiel die Tatsache zunutze, daß beim
Linearmotor 30 die durch denselben vermittelte
Andruckkraft Fp dem dem Linearmotor 30 zugeführten
Strom (vgl. Fig. 4: IMotor) - jedenfalls im
wesentlichen - direkt proportional ist. Aus diesem
Grunde wird der Linearmotorstrom IMotor elektronisch
kontrolliert und demzufolge der gewünschte Druck der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 bewirkt.
Hierbei muß die Kraft des Linearmotors 30 nicht
gemessen werden. Die Stofftransportzusatzeinrichtung
2 ist so ausgebildet, daß sie von der oberen
Stofflage 8 des Nähgutes abgehoben werden kann,
beispielsweise um das Nähgut von der Näheinrichtung
10 wegnehmen zu können. Auch dies kann mittels des
Linearmotors 30 bewerkstelligt werden, wobei zu
bemerken ist, daß der Linearmotor 30 in diesem
Zusammenhang keine Positionierungsfunktion erfüllen
muß. Hinsichtlich der Ausgestaltungen, der Merkmale
und der Vorteile des Linearmotors 30 wird hierbei
vollumfänglich auf die Motorart Bezug genommen, wie
sie in der deutschen Patentanmeldung DE 199 45 443.4
oder in der internationalen Patentanmeldung WO 00/18997
beschrieben ist.
In diesem Zusammenhang können sowohl der Anfangswert
F0 als auch der vorschubgeschwindigkeitsabhängige
Teil Fp < F0 der Andruckkraft Fp (vgl. Fig. 5) in
geeigneter Weise parametrisiert und beispielsweise
über das Bedienfeld 5 (vgl. Fig. 4) an die
jeweiligen Nähverhältnisse angepaßt werden:
So läßt sich die betragsmäßige Größe der Andruckkraft Fp durch die Formel Fp = F0 + R.n wiedergeben (vgl. Fig. 5), wobei F0 der konstante Anfangswert (vgl. Fig. 5), R ein Reibwert, der in Fig. 5 als Steigung der abgebildeten Geraden erscheint und dessen Größe durch die Reibungsverhältnisse zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und der oberen Stofflage 8 bestimmt ist, und n die Maschinendrehzahl (vgl. Fig. 4 und 5) ist.
So läßt sich die betragsmäßige Größe der Andruckkraft Fp durch die Formel Fp = F0 + R.n wiedergeben (vgl. Fig. 5), wobei F0 der konstante Anfangswert (vgl. Fig. 5), R ein Reibwert, der in Fig. 5 als Steigung der abgebildeten Geraden erscheint und dessen Größe durch die Reibungsverhältnisse zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und der oberen Stofflage 8 bestimmt ist, und n die Maschinendrehzahl (vgl. Fig. 4 und 5) ist.
Aus der mittels Fig. 5 graphisch dargestellten
Formel Fp = F0 + R.n ist mithin ersichtlich, daß
die Andruckkraft Fp - neben einem konstanten, vom
Reibwert R und von der Maschinendrehzahl n
unabhängigen Anteil F0 - im wesentlichen linear mit
dem Reibwert R zwischen der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 und der oberen
Stofflage 8 und im wesentlichen linear mit der
Maschinendrehzahl n vergrößerbar ist.
Wie bereits vorstehend erläutert, ist hierbei in
Abhängigkeit von den technischen Gegebenheiten die
Drehzahl np der Einrichtung 3 gleich der
Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2. Hierbei ist die
Drehzahl np der Einrichtung 3 gegeben durch die
Formel np = k.n.L, wobei k ein Anpassungsfaktor,
n die Maschinendrehzahl und L die Stichlänge ist.
Aus der Formel np = k.n.L ist mithin ersichtlich,
daß die Drehzahl np der Einrichtung 3 und demzufolge
die Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 - neben dem
nachfolgend noch spezifizierten Anpassungsfaktor k -
im wesentlichen linear mit der Maschinendrehzahl n
und im wesentlichen linear mit der Stichlänge L
vergrößerbar sind.
Der Anpassungsfaktor k ist wiederum gegeben durch die
Formel k = k1.k2.k3, wobei k1 ein Parameter für
den Durchmesser der Stofftransportzusatzeinrichtung
2, für die Konstante des Linearmotors 30 und für die
Untersetzung des Getriebes 34, k2 ein Maß für die
funktionelle Abhängigkeit des Versatzes zwischen der
oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 von
der Maschinendrehzahl n und k3 ein Parameter für die
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes ist.
Aus der Formel k = k1.k2.k3 ist mithin
ersichtlich, daß die Drehzahl np der Einrichtung 3
und demzufolge die Umlaufgeschwindigkeit Up der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 von den technischen
Gegebenheiten und Voraussetzungen der Einrichtung 3
und der Stofftransportzusatzeinrichtung 2 (→ Faktor
k1), von der Funktion des Versatzes zwischen der
oberen Stofflage 8 und der unteren Stofflage 9 über
der Maschinendrehzahl n (→ Faktor k2) und von der
Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes (→
Faktor k3) abhängig ist.
Aus den vorstehenden Erläuterungen wird ersichtlich,
daß die Einrichtung 3 im Rahmen des anhand der
Fig. 1 bis 5 veranschaulichten
Ausführungsbeispiels eine wesentliche Rolle spielt.
Hierbei weist deren Linearmotor 30 ein als Gehäuse
ausgebildetes Statorelement 31 auf, das mit einer (in
den Fig. 1 bis 5 aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellten) Aufnahmeplatte fest verbunden
ist und das an der Rückseite des Gehäusekopfes der
Näheinrichtung 10 angeordnet ist. Im Statorelement 31
ist ein als Antriebsstange ausgebildetes
Läuferelement 32 gelagert.
Die Einrichtung 3 weist ferner einen mit Gleichstrom
betriebenen Antriebsmotor 33, ein zwischen dem
Antriebsmotor 33 und der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 angeordnetes
Getriebe 34 und ein zwischen dem Getriebe 34 und der
Stofftransportzusatzeinrichtung 2 angeordnetes
Übertragungselement 35 zur Bewegungsübertragung auf
die Stofftransportzusatzeinrichtung 2 auf.
Die Einrichtung 3 weist hierbei ein mit dem
Läuferelement 32 in Verbindung stehendes,
verdrehsicher gelagertes Trägerelement 36 auf, an dem
der Antriebsmotor 33, das Getriebe 34 und das
Übertragungselement 35 angebracht sind. Die
verdrehsichere Lagerung des Trägerelements 36 ist
mittels einer Führungsstange 37 bewerkstelligt.
Des weiteren ist das Trägerelement 36 mittels eines
federnden massearmen Kopplungselements 38 in Form
einer Schraubenfeder vorgespannt. Auch hinsichtlich
der Ausgestaltungen, der Merkmale und der Vorteile
des Kopplungselements 38 wird vollumfänglich auf die
deutsche Patentanmeldung DE 199 45 443.4 oder auf die
internationale Patentanmeldung WO 00/18997 Bezug
genommen, insbesondere was die mit dem
Kopplungselement 38 verbundene stromsparende
Arbeitsweise anbelangt.
Claims (27)
1. Für eine Näheinrichtung (10) bzw. Näh
maschine (10) vorgesehene Vorrichtung zum
Transportieren von Nähgut, aufweisend
mindestens eine Stoffschiebereinrichtung (1) zum Vorschieben des Nähgutes in Stoffschubrichtung (D) mit einer durch die Maschinendrehzahl (n) und durch die Stichlänge (L) bestimmten Vorschubgeschwindigkeit und
mindestens eine auf die obere Stofflage (8) des Nähgutes in Form eines Andruckmittels mit einer Andruckkraft (Fp) einwirkende und mit einer Umlauf geschwindigkeit (Up) rotierende Stofftransportzusatz einrichtung (2), die in Stoffschubrichtung (D) hinter der Stoffschiebereinrichtung (1) angeordnet und proportional zur Maschinendrehzahl (n) und zur Stichlänge (L) antreibbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mittels mindestens einer Einrichtung (3) die Andruckkraft (Fp), die die Stofftransport zusatzeinrichtung (2) auf die obere Stofflage (8) des zu transportierenden Nähgutes ausübt, mit zunehmender Maschinendrehzahl (n) vergrößerbar und/oder
die Umlaufgeschwindigkeit (Up) der Stoff transportzusatzeinrichtung (2) zusätzlich zur proportionalen Erhöhung mit zunehmender Maschinen drehzahl (n) noch weiter vergrößerbar ist.
mindestens eine Stoffschiebereinrichtung (1) zum Vorschieben des Nähgutes in Stoffschubrichtung (D) mit einer durch die Maschinendrehzahl (n) und durch die Stichlänge (L) bestimmten Vorschubgeschwindigkeit und
mindestens eine auf die obere Stofflage (8) des Nähgutes in Form eines Andruckmittels mit einer Andruckkraft (Fp) einwirkende und mit einer Umlauf geschwindigkeit (Up) rotierende Stofftransportzusatz einrichtung (2), die in Stoffschubrichtung (D) hinter der Stoffschiebereinrichtung (1) angeordnet und proportional zur Maschinendrehzahl (n) und zur Stichlänge (L) antreibbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mittels mindestens einer Einrichtung (3) die Andruckkraft (Fp), die die Stofftransport zusatzeinrichtung (2) auf die obere Stofflage (8) des zu transportierenden Nähgutes ausübt, mit zunehmender Maschinendrehzahl (n) vergrößerbar und/oder
die Umlaufgeschwindigkeit (Up) der Stoff transportzusatzeinrichtung (2) zusätzlich zur proportionalen Erhöhung mit zunehmender Maschinen drehzahl (n) noch weiter vergrößerbar ist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Andruckkraft (Fp) und/oder
die Umlaufgeschwindigkeit (Up) vorzugsweise mittels
der Einrichtung (3) zusätzlich an die Beschaffenheit
des zu transportierenden Nähgutes anpaßbar ist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckkraft (Fp)
gegeben ist durch die Formel
Fp = F0 + R.n,
wobei
F0 eine konstante Kraft;
R ein Reibwert, dessen Größe durch die Reibungsverhältnisse zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung (2) und der oberen Stofflage (8) bestimmt ist; und
n die Maschinendrehzahl
ist.
Fp = F0 + R.n,
wobei
F0 eine konstante Kraft;
R ein Reibwert, dessen Größe durch die Reibungsverhältnisse zwischen der Stofftransportzusatzeinrichtung (2) und der oberen Stofflage (8) bestimmt ist; und
n die Maschinendrehzahl
ist.
4. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Drehzahl (np) der Einrichtung (3) ein Maß für die
Umlaufgeschwindigkeit (Up) der Stofftransportzusatz
einrichtung (2) oder gleich der Umlaufgeschwindigkeit
(Up) der Stofftransportzusatzeinrichtung (2) ist.
5. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Drehzahl (np) der Einrichtung (3) gegeben ist durch
die Formel
np = k.n.L,
wobei
k ein Anpassungsfaktor;
n die Maschinendrehzahl; und
L die Stichlänge
ist.
np = k.n.L,
wobei
k ein Anpassungsfaktor;
n die Maschinendrehzahl; und
L die Stichlänge
ist.
6. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stofftransportzusatzeinrichtung (2) in niedrigen
Drehzahlbereichen (np < 500 min-1) der Einrichtung
(3) in einem intermittierenden Modus arbeitet.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ein- und Ausschaltzeiten der
Einrichtung (3) durch die Winkelposition (ϕ) der
Hauptwelle der Näheinrichtung (10) bzw. Nähmaschine
(10) bestimmt sind.
8. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stofftransportzusatzeinrichtung (2) in hohen
Drehzahlbereichen (np < 500 min-1) der Einrichtung
(3) in einem kontinuierlichen Modus arbeitet.
9. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Transportweg der Stofftransportzusatzeinrichtung (2)
pro Stichbildevorgang größer, insbesondere
geringfügig größer, als der Vorschubweg der
Stoffschiebereinrichtung (1) ist.
10. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Andruckkraft (Fp) der Stofftransportzusatzeinrichtung
(2) und/oder die Drehzahl (np) der Einrichtung (3)
elektronisch steuerbar sind.
11. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine elektronische Regelungseinrichtung
(4a, 4b) zum Steuern der Andruckkraft (Fp) der
Stofftransportzusatzeinrichtung (2) und/oder der
Drehzahl (np) der Einrichtung (3) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Maschinendrehzahl (n) in der
elektronischen Regelungseinrichtung (4a, 4b)
bestimmbar ist.
13. Vorrichtung gemäß Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische
Regelungseinrichtung (4a) die Information über die
Stichlänge (L) durch Eingabe mittels mindestens eines
Bedienfeldes (5) erhält.
14. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektronische Regelungseinrichtung (4b) die
Information über die Beschaffenheit des zu
transportierenden Nähgutes durch Eingabe mittels
mindestens eines Bedienfeldes (5) erhält.
15. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (3) mindestens einen vorzugsweise mit
Gleichstrom betriebenen Linearmotor (30) aufweist.
16. Vorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Linearmotor (30) mindestens
ein als Gehäuse ausgebildetes Statorelement (31)
aufweist.
17. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß im Statorelement (31) mindestens
ein als Antriebsstange ausgebildetes Läuferelement
(32) gelagert ist.
18. Vorrichtung gemäß Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Statorelement (31) an
der Rückseite des Gehäusekopfes der Näheinrichtung
(10) bzw. Nähmaschine (10) angeordnet ist.
19. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (3)
- - mindestens einen vorzugsweise mit Gleichstrom betriebenen Antriebsmotor (33),
- - mindestens ein zwischen dem Antriebsmotor (33) und der Stofftransportzusatzeinrichtung (2) angeordnetes Getriebe (34) und
- - mindestens ein zwischen dem Getriebe (34) und der Stofftransportzusatzeinrichtung (2) angeordnetes Übertragungselement (35) zur Bewegungsübertragung auf die Stofftransportzusatzeinrichtung (2) aufweist.
20. Vorrichtung gemäß Anspruch 5 und gemäß
mindestens einem der Ansprüche 15 bis 18 und gemäß
Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anpassungsfaktor (k) gegeben ist durch die Formel
k = k1.k2.k3,
wobei
k1 ein Parameter für den Durchmesser der Stofftransportzusatzeinrichtung (2), für die Konstante des Linearmotors (30) und für die Untersetzung des Getriebes (34);
k2 ein Maß für die funktionelle Abhängigkeit des Versatzes zwischen der oberen Stofflage (8) und der unteren Stofflage (9) von der Maschinendrehzahl (n); und
k3 ein Parameter für die Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes
ist.
k = k1.k2.k3,
wobei
k1 ein Parameter für den Durchmesser der Stofftransportzusatzeinrichtung (2), für die Konstante des Linearmotors (30) und für die Untersetzung des Getriebes (34);
k2 ein Maß für die funktionelle Abhängigkeit des Versatzes zwischen der oberen Stofflage (8) und der unteren Stofflage (9) von der Maschinendrehzahl (n); und
k3 ein Parameter für die Beschaffenheit des zu transportierenden Nähgutes
ist.
21. Vorrichtung gemäß Anspruch 17 und gemäß
Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (3) mindestens ein mit dem Läuferelement
(32) in Verbindung stehendes Trägerelement (36)
aufweist, an dem der Antriebsmotor (33), das Getriebe
(34) und das Übertragungselement (35) angebracht
sind.
22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerelement (36) verdreh
sicher gelagert ist.
23. Vorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerelement (36) mittels
mindestens einer Führungsstange (37) verdrehsicher
gelagert ist.
24. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das
Trägerelement (36) mittels mindestens eines federnden
massearmen Kopplungselements (38) vorgespannt ist.
25. Vorrichtung gemäß Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopplungselement (38)
mindestens eine Schraubenfeder ist.
26. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stofftransportzusatzeinrichtung (2) als mindestens
eine rotierende Walze, insbesondere als mindestens
eine rotierende Abzugswalze, ausgebildet ist.
27. Vorrichtung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (3) als mindestens ein Stellglied
ausgebildet ist.
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