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DE3201388C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3201388C2
DE3201388C2 DE3201388A DE3201388A DE3201388C2 DE 3201388 C2 DE3201388 C2 DE 3201388C2 DE 3201388 A DE3201388 A DE 3201388A DE 3201388 A DE3201388 A DE 3201388A DE 3201388 C2 DE3201388 C2 DE 3201388C2
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DE
Germany
Prior art keywords
cup blade
machine
blade
machine according
cup
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE3201388A
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English (en)
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DE3201388A1 (de
Inventor
Paolo Mailand/Milano It Mascetti
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Comelz SpA
Original Assignee
Comelz SpA
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Filing date
Publication date
Application filed by Comelz SpA filed Critical Comelz SpA
Publication of DE3201388A1 publication Critical patent/DE3201388A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3201388C2 publication Critical patent/DE3201388C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D3/00Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor
    • B26D3/28Splitting layers from work; Mutually separating layers by cutting
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C14SKINS; HIDES; PELTS; LEATHER
    • C14BMECHANICAL TREATMENT OR PROCESSING OF SKINS, HIDES OR LEATHER IN GENERAL; PELT-SHEARING MACHINES; INTESTINE-SPLITTING MACHINES
    • C14B1/00Manufacture of leather; Machines or devices therefor
    • C14B1/02Fleshing, unhairing, samming, stretching-out, setting-out, shaving, splitting, or skiving skins, hides, or leather
    • C14B1/14Fleshing, unhairing, samming, stretching-out, setting-out, shaving, splitting, or skiving skins, hides, or leather using tools cutting the skin in a plane substantially parallel to its surface
    • C14B1/22Fleshing, unhairing, samming, stretching-out, setting-out, shaving, splitting, or skiving skins, hides, or leather using tools cutting the skin in a plane substantially parallel to its surface using cylindrical knives
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C14SKINS; HIDES; PELTS; LEATHER
    • C14BMECHANICAL TREATMENT OR PROCESSING OF SKINS, HIDES OR LEATHER IN GENERAL; PELT-SHEARING MACHINES; INTESTINE-SPLITTING MACHINES
    • C14B11/00Finishing the edges of leather pieces, e.g. by folding, by burning

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  • Grinding And Polishing Of Tertiary Curved Surfaces And Surfaces With Complex Shapes (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Abschrägen von Werkstücken aus Häuten, Leder und synthetischen Materialien von geringer Stärke, insbesondere für die Schuh­ und Lederwarenherstellung, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der prioritätsälteren, jedoch nicht vorveröffentlichten EP 23 319 A1 ist eine gattungsgemäße Maschine bekannt, bei der die Zuführrolle in ihrer Rotationsgeschwindigkeit mit Hilfe eines mechanisch veränderbaren Riemengetriebes einstellbar ist.
Bei solchen gattungsgemäßen Maschinen besteht heutzutage die Notwendigkeit, eine große Anzahl verschiedener Schrägungen einstellen und automatisch ausführen zu können, die z. B. hunderte verschiedene Positionen des Führungsfußes und der Haltevorrichtung sowie der Becherklinge zur Herstellung von verschiedenen Waren und verschiedenen Größen brauchen. Bekannte Maschinen gestatten aber die automatische Einstellung des Fußes und der Haltevorrichtung (die die Breite, die Dicke und den Winkel der Schrägung bestimmen) nur für drei oder vier verschiedene Schrägungen dank mechanischer Programmiervorrichtungen, die gemäß der drei oder vier gewünschten Abschrägungen die automatische Positionierung der Organe steuern. Deshalb muß, wenn eine größere Anzahl an Schrägungen gewünscht ist, der Bedienende die Maschine abstellen und mit der mechanischen Programmiervorrichtung die neuen Werte von Hand einstellen. Wenn danach wieder die ursprünglichen Abschrägwerte gewünscht werden, muß die Maschine wieder abgestellt und die Programmiervorrichtung von Hand mit den ursprünglichen Werten programmiert werden. Deshalb hängt die Genauigkeit der Einstellung von der Geschicklichkeit des Bedienenden ab und es ist fast unmöglich, neue mit den ursprünglichen exakt übereinstimmende Werte von Hand einstellen zu können, so daß die nach der Wiederprogrammierung der Maschine bearbeiteten Werkstücke mit den gedankenmäßig dieselben Einstellungswerte aufweisenden, aber vor der Wiederprogrammierung bearbeiteten Werkstücke nie identisch sind. Dieses Problem wird durch die Tatsache erschwert, daß die Becherklinge mit der Zeit verschleißt, so daß ihr Schneidrand in bezug auf die Sollage zurückgestellt und periodisch nachgestellt werden muß.
Ferner ist aus der DE-OS 16 60 139, die sich mit dem Problem der Einstellung von vier, statt üblicherweise drei verschiedenen Schrägvorgängen befaßt, eine Programmvorrichtung für eine Leder-Schärfmaschine bekannt, die einen komplizierten mechanischen Aufbau besitzt und die Einstellung von eben vier verschiedenen Werten für den Fuß und die Haltevorrichtung in einer bestimmten Folge ermöglicht. Wenn eine fünfte Einstellung gewünscht ist, dann muß eine Programmiervorrichtung wieder eingestellt werden, so daß ein früherer Einstellungswert verloren geht. Auch wenn denkbar ist, diese bekannte Maschine zu modifizieren, um mehr verschiedene Einstellungen zu speichern, ist es bei diesem mechanischen Prinzip nicht möglich, eine höhere Anzahl an verschiedenen Einstellungen zu erhalten. Desweiteren ist keine Kontrolle der Position der Becherklinge vorgesehen, so daß die Gleichmäßigkeit einer hohen Anzahl von Abschrägungen mit der Zeit nicht gewährleistet werden kann.
Analoges gilt für eine aus dem DE-GM 18 40 042 bekannte Mehrschnittschärfmaschine, die eine mechanische Programmschaltung für die Haltevorrichtung lehrt. Diese sehr einfache Ausführung kann die heutige Anforderung hinsichtlich der hohen Anzahl von Schrägarbeiten nicht befriedigen.
Ferner ist aus der CH-PS 4 00 834 eine Maschine zum Schärfen von Werkstücken bekannt. Diese Veröffentlichung befaßt sich mit dem selbsttätigen Führen und Vorschieben der Werkstücke. Die Einstellung der Lage des Fußes soll hier bei jeder Veränderung von Hand durchgeführt werden. Eine Programmvorrichtung ist nicht vorgesehen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Maschine zum Abschrägen von Werkstücken der genannten Art zu schaffen, die in der Lage ist, eine größere, theoretisch unbegrenzte Anzahl unterschiedlicher Abschrägungen mit höherer Gleichmäßigkeit und in der gewünschten Folge auszuführen.
Diese Aufgabe wird bei einer Maschine zum Abschrägen von Werkstücken der genannten Art erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung sorgt also die elektronische Programmvorrichtung für die Speicherung der Einstellungswerte, die deshalb nur durch die Kapazität des Speichers begrenzt ist, und für die jeweilige Einstellung der Lage des Fußes, der Haltevorrichtung und der Becherklinge entsprechend der durch den Bedienenden ein für allemal eingespeicherten Werte, die jedoch auch verändert werden können. Die Programmvorrichtung arbeitet mit einem die Istlage der Becherklinge erfassenden Aufnehmer zusammen, so daß Abweichungen der Lage der Becherklinge wegen des Verschleißes ihres Schneidrandes berücksichtigt werden können und die Lage dieser Becherklinge immer entsprechend dem Sollwert nachgestellt werden kann. Dank der elektronischen Programmvorrichtung kann die erfindungsgemäße Maschine eine nicht beschränkte Vielzahl von ganz unterschiedlichen Abschrägarbeiten mit der notwendigen Präzision ausführen. Mit den Merkmalen des Anspruchs 2 ist eine unabhängige Steuerung der Antriebsmittel der einzelnen Arbeitsorgane der Maschine durch die Steuereinheiten der Programmvorrichtung und damit eine größere Präzision der Lageeinstellung dieser Arbeitsorgane erreicht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles beschrieben ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Maschine nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt nach der unterbrochenen Linie III-III der Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 1,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 2,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 1,
Fig. 7 eine Ansicht der Feststellvorrichtung zur Begrenzung der Abschägungsbreite und
Fig. 8 ein Blockschema der elektronischen Vorrichtungen, die an der Maschine nach der vorliegenden Erfindung angeschlossen sind.
Gemäß Fig. 1 besteht die Maschine nach der vorliegenden Erfindung in ihren wichtigsten Elementen aus einer drehbaren Becherklinge 2, einer Zuführrolle 3, die zum Heranführen des zu bearbeitenden Stückes an den Schneidrand 2a der drehbaren Becherklinge 2 dient, einer Schleifscheibe 4 zum Schleifen der Becherklinge 2, die seitlich an dieser angeordnet ist, einem Führungfuß oder einer Führungsrolle 5 zum Positionieren oder Führen des zu bearbeitenden Stückes, der in der Nähe der Zuführrolle 3 angebracht ist, und aus einem in seiner Gesamtheit mit 6 bezeichneten Element, das zum Abrichten der Arbeitsfläche der Schleifscheibe 4 dient.
Die oben genannten Elemente sind in einem Gehäuse bzw. Gestell 20 enthalten, das nach oben hin offen und mit Hilfe von Schrauben durch einen entsprechend profilierten und in den Figuren nicht gezeigten Deckel verschließbar ist. Unter besonderer Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 ist die drehbare Becherklinge 2 mit Hilfe von Schrauben an einem Flansch 8 montiert, der mit dem herausragenden Ende einer Antriebswelle 9 verbunden ist, die zu einem in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichneten Elektromotor gehört.
Der Elektromotor 10 besteht aus einem Gehäuse 11, in dem sich Tragelemente 12 und 13 zur Aufnahme von Lagern 14 befinden. Auf der Antriebswelle 9 sind Läuferwicklungen 15 montiert, während Ständerwicklungen 16 auf eine an sich bekannte Art in der inneren Oberfläche des Gehäuses 11 verankert sind, und zwar im Verhältnis zu den genannten Läuferwicklungen 15.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 ist das Gehäuse 11 des Elektromotors 10 mit Kugel- oder Rollenführungen versehen, die insgesamt mit 19 bezeichnet sind. Genauer gesagt ist das Gehäuse 11 steif auf einem Paar beweglicher Führungsschienen 17 montiert, die beweglich in entsprechenden festen Gegenführungen 18 laufen, welche an einem fest in dem Boden des Gehäuses 20 verbundenen Träger 21 befestigt sind.
Eine Gewindebuchse 22 (Fig. 2) ist zwischen den beweglichen Führungsschienen 17 montiert und mit diesen fest verbunden und greift über eine Gewindespindel 23. Die Gewindespindel wird durch ein festes Tragelement 24 gehalten, an dessen Seiten zwei Drucklager 160 angeordnet sind, und sie ist mit ihrem einen Ende 23a mit dem herausragenden Ende 25 der Antriebswelle eines Elektromotors 26 mit Hilfe einer Kupplung verbunden. Der Antrieb des Elektromotors 26 bewirkt die Drehung der Gewindespindel 23, welche wiederum die Gewindebuchse 22 zu Vor- und Rückwärtsbewegungen zwingt, je nach der auf die Welle des Motors 26 übertragenen Rotation. Da die Buchse 22 fest mit den beweglichen Führungsschienen 17 und mit dem Gehäuse 11 des Elektromotors 10 verbunden ist, folgt ihrer Verschiebung eine gleiche Verschiebung des gesamten Motors 10 und somit der drehbaren Becherklinge 2.
Der Schneidrand 2a der Becherklinge 2 ist mit einem Tastelement verbunden, welches in der Lage ist, die Position des Schneidrandes 2a zu erfassen. Dieses Tastelement signalisiert die entsprechende Position des Schneidrandes 2a im Verhältnis zu einem festen Bezugspunkt oder einer Nullinie.
Bezugnehmend auf die Fig. 1 bis 3 ist die Zuführrolle 3 drehbar auf einem schwenkbaren Zapfen 27 montiert, dessen eines Ende 27a mittels eines Gelenkstückes 28 mit dem einem Ende 29a einer Welle 29 verbunden ist, die wiederum mit ihrem anderen Ende über ein Verbindungsstück 31 mit einer Antriebswelle 30 verbunden ist. Um das Öffnen des Gehäuses 20 zu ermöglichen, ist die Welle 30 an dem Punkt 130 an eine weitere Welle 161 gekoppelt, die an ihrem freien Ende eine Vorlegescheibe 32 aufgezogen trägt, in deren Rille 33 ein Treibriemen läuft, welcher ebenfalls in der Rille 35 einer auf eine Vorlegewelle 162 zusammen mit einer anderen Riemenscheibe 163 aufgezogene Riemenscheibe 36 läuft. Die Riemenscheibe 163 ist mit einem Riemen 164 versehen, der in einer Riemenscheibe 165 läuft, die auf das herausragende Ende 37 der Welle eines Elektromotors 38 mit regulierbarer Geschwindigkeit aufgezogen ist. Durch den Betrieb des Elektromotors 38 wird über die Treibriemen 34 und 164, die Wellen 30 und 161 und die Welle 29 auf die Zuführrolle 3 eine Rotationsbewegung übertragen, wodurch diese Rolle, da sie dicht an dem Schneidrand 2a der drehbaren Becherklinge 2 liegt, das zu bearbeitende Material in den Schnittbereich bringt.
Der Zapfen 27 ist an seinem anderen Ende 27b von einem Arm 39 gehalten, der steif an einem Ende 40a eines Hebels 40 angebracht ist, angelenkt an dem Punkt 140, dessen anderes Ende 40b mittels einer Feststellschraube 131 gegen das Ende 132a eines anderen Hebels 132 schlägt, dessen anderes Ende an dem Punkt 133 angelenkt ist. Das Ende 132a hält eine Schneckenfeder für den Anschlag 42, deren anderes Ende auf einen ringförmigen Vorsprung 42 wirkt, der sich an der Gewindebuchse 44 befindet. In der Gewindebuchse 44 befindet sich das mit dem Gewinde versehene Ende 45a einer Achse 45, deren anderes Ende 45b aufgezogen einen Griff 46 trägt, um von Hand den Druck regulieren zu können, der durch die Rolle 3 auf das zu bearbeitende Stück ausgeübt wird, und zwar in lotrechter Richtung zu letzterem. Eine Feder 144, die um eine Regulierschraube 135 gewickelt ist, welche sich zwischen den Hebeln 40 und 132 befindet, übt auf die Zuführrolle 3 den Winkeldruck aus (Fig. 4).
Bezugnehmend auf die Fig. 1 und 3 ist die Schleifscheibe 4 mit Hilfe einer Schraube 44 an dem einen Ende eines vertikalen Zapfens 48 montiert. Der Zapfen 48 ist drehbar auf Lagern 136 montiert, die innerhalb einer Bohrung 49 angeordnet sind, welche sich an einem Ende eines Tragarmes 50 befindet und trägt an seinem anderen Ende aufgezogen eine Vorgelegescheibe 51, in dessen Rille 52 ein Treibriemen 53 läuft. Der Treibriemen 53 läuft ebenfalls in der Rille 54 einer Riemenscheibe 55, die auf das herausragende Ende 56 der Welle eines Elektromotors 57 aufgezogen ist.
Wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist, wird zur Vermeidung, daß eine Lockerung des Treibriemens 53, die durch Wärme oder den kontinuierlichen Betrieb der Maschine hervorgerufen werden kann, zu einem Rutschen zwischen dem Treibriemen selbst und der Vorgelegescheibe 51 führen kann, eine Riemenspannrolle vorgesehen, die in ihrer Gesamtheit mit 58 bezeichnet ist. Die Riemenspannrolle 58 besteht aus einem Arm 59, der an seinem einen Ende an dem Punkt 60 angelenkt ist und an seinem anderen Ende an dem Punkt 62 eine drehbare Rolle 61 angelenkt trägt.
Um den Zapfen 60 herum ist eine Spannfeder 63 gewickelt, deren eines Ende 63a um eine Sprosse 64 greift, die von dem Arm 59 gehalten wird, während das entgegengesetzte Ende 63b um eine Sprosse 165 greift, die mit dem Gehäuse 20 verbunden ist. Die Wirkung der Feder 63 hat zur Folge, daß die Rolle 61, die von dem Arm 59 getragen wird, immer in Kontakt mit dem Riemen 53 gehalten wird und auf diesem einen solchen Druck ausübt, daß er stets unter Spannung bleibt.
Bezugnehmend auf die Fig. 2, 4 und 5 ist mit 65 ein Traggehäuse bezeichnet, welches ein rohrförmiges Teil 66 aufweist, in dem drehbar eine Welle 67 angeordnet ist, die an ihrem einen Ende einen Arm 68 zum Halten des Führungsflusses 5 trägt und an ihrem anderen Ende ein Rad 69, das einen Sektor mit Schneckenverzahnung 69a aufweist. Dieser Sektor 69a greift in eine Endlosschraube 70, die fest mit einer drehbar in entsprechenden und sich in dem Gehäusekörper 65 befindlichen Sitzen 72 gelagerten Spindel 71 verbunden ist. Ein Ende der Spindel 71 ist über ein Verbindungsstück 73 mit dem herausragenden Ende 74 der Welle eines Elektromotors 75 verbunden.
Bei Inbetriebnahme des Elektromotors 75 wird die Schraube 70 zum Drehen gebracht und zwingt dem Schneckenrad 69 durch den Sektor 69a eine schwingende Drehbewegung auf, und zwar in der Richtung des Pfeiles 76 aus Fig. 5. Da das Rad 69 fest auf die Welle 67 aufgezogen ist, wird ihre schwingende Drehbewegung vollkommen auf den Arm 68 übertragen und somit auf den Führungsfuß 5. Die von dem Führungsfuß 5 eingenommene Winkelposition ist die, welche die Schräge und dadurch die Form der an dem zu bearbeitenden Stück auszuführenden Abschrägung bestimmt.
Der Führungsfuß 5 ist ebenfalls geradlinig in vertikaler Richtung verstellbar, wodurch die Stärke der auszuführenden Abschrägung bestimmt wird. Diese Verstellungen werden durch eine Verschiebebewegung des gesamten von dem Gehäuse 65 getragenen Mechanismus erreicht, wie hier nachstehend erläutert wird. Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 ist der Gehäusekörper 65 mit einem hervorstehenden Teil 77 versehen, in den ein Paar von Bohrungen 78 und 79 eingearbeitet ist, das ein Paar von fest mit der Struktur der Maschine verbundenen Führungsstangen oder -zapfen 80 und 81 aufnimmt. Der hervorstehende Teil 77 ist in der Mitte mit einer weiteren Bohrung versehen, in die eine Gewindebuchse 82 eingesetzt ist, in die ein Gewindezapfen 83 greift, der über ein Verbindungsstück 84 mit einem herausragenden Ende 85 der Welle eines Elektromotors 86 verbunden ist.
Die Inbetriebnahme des Motors 86 bewirkt die Verschiebung entlang der Führungen 80 und 81 des hervorstehenden Teiles 77, welches, mit dem Gehäuse 65 fest verbunden, die Verschiebung in vertikaler Richtung des gesamten mit dem Führungsfuß 5 zusammenhängenden Mechanismus bewirkt, einschließlich des Motors 75. Es gibt noch eine weitere Antriebsart, die an die Form der Abschrägung gebunden ist, die in einigen Fällen aber in der Breite begrenzt werden muß. In diesem Falle, unter Bezugnahme auf die Fig. 7, muß auf den Feststeller 87 eingewirkt werden, der die Bewegung des Führungsfußes begrenzt, indem er sich nach vorn oder nach hinten schiebt im Verhältnis zu der Zuführrolle 3. Der Feststeller 87 besteht aus einer einen Stift 88 tragenden Stange, wobei der Stift in eine Führungsöse 89 einer drehbar auf einem ortsfesten Zapfen 91 montierten Platte 90 eingreift. Die Platte 90 weist eine zweite Öse 92 auf, die lotrecht zur Führungsöse 89 angeordnet ist und einen Stift 93 aufnimmt, der an einer auf eine Welle 95 eines Elektromagneten 96 aufgezogenen Stange 94 befestigt ist.
In Fig. 7 sind mit 97 und 98 Griffe zur Einstellung der Haltepositionen des Elektromagneten 96 bezeichnet.
Bei Erregung des Elektromagneten 96 wird eine Hin- und Herverschiebung der Welle 95 erreicht, welche über das vorher beschriebene Hebelsystem eine Hin- und Herbewegung des Feststellers 87 entlang einer Achse 99 erzeugt. Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 6 besteht das Element 6 zum Abrichten der Schleifscheibenfläche 4 aus einem Dorn 100 mit einer Diamantspitze, welches in eine Bohrung 101 eingeschraubt ist, die sich koaxial in einem zylindrischen Schaft 102 befindet. Der zylindrische Schaft 102 ist seinerseits verschiebbar in einer Bohrung 103 eines Haltekörpers 104 montiert, welcher eine Verlängerung 104a aufweist, die sich lotrecht zu der Bohrung 103 erstreckt und verschiebbar in einer durchgehenden Bohrung 105 liegt, die in den Tragarm 50 der Schleifscheibe 4 eingearbeitet ist. Die Bohrung 105 ist auf der Unterseite durch eine Platte 106 verschlossen (Fig. 6), die eine kleine Bohrung 107 für den Durchlaß einer Bremsflüssigkeit aufweist, während im Inneren der Bohrung 105 eine Anschlagfeder 108 wirkt, die auf der einen Seite auf die Verlängerung 104a des Haltekörpers 104 trifft und auf der anderen Seite auf die Verschlußplatte 106. Um das Abrichten der Schleifscheibe durchzuführen, wird ein Druckknopfschalter 109 betätigt, der sich in einem Sitz 110 im oberen Teil des Gehäuses 20 befindet und mit einem Schaft 111 versehen ist, der auf den oberen Teil des Haltekörpers 104 drückt, wodurch sich die Verlängerung 104a in der Bohrung 105 verschiebt.
Das Abrichtelement 6 wie auch die Schleifscheibe 4 werden von einem Tragelement 112 gehalten, an dem Rollenführungen 113 befestigt sind. Der Arm 50, der die Schleifscheibe 4 trägt, ist mit beweglichen Führungen 114 versehen, die verschiebbar in entsprechende feste Gegenführungen 115, die mit dem Tragelement 112 (Fig. 6) fest verbunden sind, eingereifen.
Gemäß Fig. 1 ist auf dem Tragelement 112 ein Zapfen 116 montiert, der eine Vorgelegescheibe 117 trägt, die wiederum mit einer Schnur 118 zusammenwirkt, deren eines Ende 118a an einem fest mit dem Arm 50 verbundenen Zapfen 119 befestigt ist und das andere Ende 118b an einer Feder 120, die mit dem Gehäuse 20 der Maschine verbunden ist.
Es muß außerdem bemerkt werden, daß die Positionierung des Dorns 100 automatisch je nach Verschleiß der Schleifscheibe 4 erfolgt. Zu diesem Zweck ist ein Hebelsystem vorgesehen, daß einen Hebel mit zwei Armen 121 aufweist, der in der Mitte an Punkt 170 an den Arm 50 der Schleifscheibe 4 angelenkt ist, und zwar mit Hilfe eines Tragelementes 121a, welcher an dem Arm 50 durch eine Schraube 171 befestigt ist.
Ein erster Arm 121b des Hebels 121 greift mit einem Schlitz 172 über einen festen Zapfen 173, während der zweite Arm 121c an 174 an den zylindrischen Schaft 102 angelenkt ist, der den Dorn 100 trägt.
Die Schleifscheibe 4 wird dank der Rollenführungen 113 und der Feder 118 dicht an der Becherklinge 2 gehalten, und zwar mit Hilfe eines Feststellers 175, der durch einen Griff 176 einstellbar ist und auf dem eine Auflage 177 liegt, die sich an dem Arm 50 befindet. So wie sich nach und nach das Schneidrad 2a der Becherklinge 2 und die Schleifscheibe 4 abnutzen, erfolgt ein Vorschub des Armes 50 entlang der Achse der Rollenführungen 113. Diesem Vorschub entspricht auch eine Rotation in Richtung des Pfeiles 178 in Fig. 1 des zweiarmigen Hebels 121. Diese Rotation bewirkt, daß der Dorn 100 immer dicht an der Schleifscheibe 4 gehalten wird, obwohl der Durchmesser derselben durch die Verschleißwirkung ständig abnimmt.
Die oben beschriebenen Arbeitsorgane, mit Ausnahme des Abrichtelementes 6, sind in der Lage, an dem zu bearbeitenden Stück wiederholt unterschiedliche Arbeitsphasen vorzunehmen, je nach den vorher in die elektronischen Geräte eingespeicherten Programmen. Diese elektronische Programmvorrichtung, die nachstehend noch detailliert beschrieben wird, ist in der Lage, eine vollkommene Wiederherstellung der Positionierungen und der unterbrochenen Phasen zu gewährleisten, wenn das Programm zwecks Einzelbetrieb der Elemente selbst unterbrochen wird.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 8 besteht die oben erwähnte elektronische Programmvorrichtung aus einer Steuerungs-Logikeinheit 122, die an eine Signalerfassung- und Speisespannungsverteilungs-Einheit 123 angeschlossen ist. Diese Einheit 123 ist ihrerseits durch Zwischenschaltung eines Stabilisators 124 an das Netz angeschlossen und verfügt über Alarmsignalvorrichtungen 125. Die elektronische Programmvorrichtung enthält außerdem eine Steuereinheit 126 für den Motor 86, der die Vertikalverschiebung des Führungsfußes 5 bewirkt, eine Steuereinheit 127 für den Motor 75, der die Winkelbewegung des Führungsfußes 5 bewirkt und eine Steuereinheit 128 für den Motor 38 mit regulierbarer Geschwindigkeit, der die Rotation der Zuführrolle 3 bewirkt.
Die Stromzuführung zu den Steuereinheiten 126, 127 und 128 wird durch die Signalerfassungs- und Speisespannungsverteilungs-Einheit 123 unterbrochen, wenn die Alarmsignalvorrichtung 125 einen Alarmzustand anzeigt, der auf der Logikeinheit 122 sichtbar gemacht wird, wobei letztere weiterhin gespeist wird. Die Logikeinheit 122 sieht außerdem einen Speicher zur Aufnahme von Arbeitsprogrammen vor, die in eine Mehrzahl von Arbeits-Phasen unterteilt sind, wobei der Übergang von einer Phase zu der nächsten durch einen Fußhebel ausgelöst wird, der in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Die Speicherung der eingegebenen Programme ist durch das Vorhandensein einer Batterie auch bei Netzausfall gewährleistet. Ferner enthält die Logikeinheit 122 eine Anzeige- und Eingabetafel (nicht gezeigt), die mit Mitteln zur Sichtbarmachung von Arbeitsdaten und mit einer Tastatur zum Eingeben von Daten für die Arbeitsorgane der Maschine sowie für die gespeicherten Arbeitsprogramme, um eventuelle Korrekturen vornehmen zu können, versehen ist.
Die elektronische Programmvorrichtung enthält ferner eine Steuereinheit 129 zum Positionieren der Becherklinge 2. Diese Steuereinheit 129 steuert den Motor 26, der die Axialverschiebungen der Becherklinge 2 bewirkt, und wird ebenfalls durch eine Tastatur betrieben.
Mit den oben genannten Einrichtungen und dem Tastelement zum Erfassen der Positionen des Schneidrandes 2a der Becherklinge 2 ist es möglich, zu jedem Zeitpunkt und mit größter Genauigkeit den genannten Schneidrand die geeignetste Position für eine bestimmte Arbeit einnehmen zu lassen. Wenn sich der Schneidrand 2a durch die durch die Schleifscheibe 4 ausgeübte Schleifwirkung nach hinten verschoben hat, kann die Becherklinge 2 durch eine kontinuierliche oder schrittweise Bewegung nach vorn gebracht werden, wobei der Schneidrand 2a eine genaue Position einnimmt, die auf jeden Fall die Nullinie nicht überschreitet.
Die mit der Abschrägungsmaschine nach der vorliegenden Erfindung erzielten Vorteile sind:
  • - Unabhängigkeit der Kommandos voneinander mit der Möglichkeit, auf jedes Arbeitsorgan separat einwirken zu können;
  • - hohe Zuverlässigkeit der Maschine und Verringerung der Totzeiten für außergewöhnliche Wartung;
  • - Einspeicherung einer Vielzahl von Arbeitsprogrammen;
  • - Verringerung des Arbeitspersonals;
  • - schnelle und zuverlässige Einstellungen jeder Art.
Besonders was die Zuführrolle 3 betrifft, ist es durch die Unabhängigkeit ihres Antriebes und den Betrieb mit regelbarer Geschwindigkeit möglich, eine Zuführung des abzuschrägenden Werkstückes je nach dem benutzten Materialtyp zu erhalten. Das heißt, wenn für ein bestimmtes Werkstück aus einem bestimmten Material eine konstante Zuführungsgeschwindigkeit notwendig ist, so wird die Rotation der Zuführrolle auf ein Kommando hin auf eine vorgewählte und konstante Geschwindigkeit eingestellt. Wenn dagegen eine Abschrägung an einem Stück vorgenommen werden muß, das gebogene Linien aufweist, unterbrochen von gradlinigen Rändern, so ist es unter Betätigung eines Kommandos herkömmlicher Art wie z. B. eines Fußhebels möglich, das Werkstück mit niedriger Geschwindigkeit heranzuführen, wenn die Abschrägung an einem gebogenen Randteil erfolgen soll, und die Zuführung dann mit hoher Geschwindigkeit weitergehen zu lassen, wenn ein gradliniger Rand abgeschrägt werden soll.
Ein weiterer Vorteil der Maschine nach der vorliegenden Erfindung ist durch das Abrichtelement 6 gegeben. Dieses ist in der Tat auf Grund seiner Auslegung in der Lage, sich allen Bewegungen der Schleifscheibe anzupassen, während bei den Maschinen herkömmlicher Art das Problem bestand, die Position der Schleifscheibe suchen zu müssen. Außerdem ist sie durch den oben beschriebenen Hebelmechanismus in der Lage, sich automatisch je nach Verschleißzustand zu positionieren.

Claims (7)

1. Maschine zum Abschrägen von Werkstücken aus Häuten, Leder und synthetischen Materialien von geringer Stärke, insbesondere für die Schuh- und Lederwarenherstellung, mit einer drehbaren Becherklinge zum Abschrägen eines Werkstücks, einer Zuführrolle für das Werkstück, die senkrecht im Inneren der Becherklinge mit einer am Schneidrand der Becherklinge anliegenden Erzeugenden angeordnet ist, einem Führungsfuß oder einer Führungsrolle für das Werkstück, der bzw. die neben der Becherklinge an deren Außenseite bei der Zuführrolle angeordnet ist, und einer Schleifvorrichtung für die Becherklinge, welche an der Seite der Klinge angeordnet ist und unabhängig von dieser angetrieben ist, gekennzeichnet durch eine elektronische Programmvorrichtung (122-129) zur elektronischen Speicherung einer Vielzahl von Werten hinsichtlich des Abstandes und der Neigung des Führungsfußes (5) zur Zuführrolle (3), der Lage einer an sich bekannten, mit dem Führungsfuß (5) zusammenarbeitenden Haltevorrichtung (87) und der Position der Becherklinge (2) und zur automatischen Einstellung des Führungsfußes (5) und der Haltevorrichtung (87) gemäß den gespeicherten Werten je nach den durchzuführenden unterschiedlichen Arbeitsvorgängen sowie zur Regelung der Lage der Becherklinge (2) in Zusammenarbeit mit einem elektronischen, die Ist-Lage der Becherklinge (2) feststellenden Aufnehmer.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Programmvorrichtung Steuereinheiten (126-129) für die Verschiebung der Becherklinge (2), die Rotationsgeschwindigkeit der Zuführrolle (3) und die Verschiebung und Neigung des Führungsfußes (5) durch unabhängig voneinander ansteuerbare Antriebseinheiten (26, 38, 75, 86) aufweist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Becherklinge (2) an einem Ende der Antriebswelle (9) eines Motors (10) angeflanscht ist, dessen Motorgehäuse (11) fest auf einem Paar parallel zur Antriebswelle (9) angeordneter beweglicher Führungsschienen (17) montiert ist, die an einem Paar am Gestell (20) der Maschine befestigter Gegenführungen (18) gelagert sind, und daß Antriebsmittel (22-26) zum Hin- und Herbewegen der Führungsschienen (17) vorgesehen sind.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel aus einem am Gestell (20) der Maschine angeordneten Elektromotor (26) und einer mit dessen Antriebswelle (25) über eine Kupplung verbundenen Gewindespindel (23) bestehen und daß die Gewindespindel (23) in eine mit den beweglichen Führungsschienen (17) verbundene Gewindebuchse (22) eingreift.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführrolle (3) auf einem schwingenden Zapfen (27) drehbar angebracht und an einem Ende (29a) einer ersten Welle (29) befestigt ist, deren anderes Ende mit einer zweiten Welle (161) verbunden ist, die durch eine aus Riemen und Riemenscheibe bestehende Übertragungsvorrichtung (32-36, 162-165) mit einem Elektromotor (38) antriebsverbunden ist.
6. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Programmvorrichtung eine mit den Antriebseinheiten (26, 38, 75, 86) verbundene Steuerungs-Logikeinheit (122) und eine Signalerfassungs­ und Speisespannungsverteilungs-Einheit (123) aufweist, welche der Steuerungs-Logikeinheit Daten und Speisespannung liefert und an das elektrische Speisespannungsnetz angeschlossen ist.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungs-Logikeinheit (122) einen Speicher für die Arbeitsprogramme, eine Notbatterie für den Speicher, und eine Anzeige sowie eine Tastatur zum Aus- und Einlesen der genannten Werte und Eingreifen in die Arbeitsphasen der Maschine aufweist.
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