CH696593A5 - Vorrichtung, umfassend eine Bajonettverschlusseinrichtung, welche eine Halterung und einen Bolzen umfasst, und eine Halteplatte. - Google Patents
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Description
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, umfassend eine Bajonettverschlusseinrichtung, welche eine Halterung (3) und einen Bolzen (4) umfasst, und eine Halteplatte (1), zur verriegelbaren und entriegelbaren Halterung/Fixierung eines Gebrauchsgegenstandes oder von mehreren Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Ionisationsröhren für die Ionisierung von Luft, an der genannten Halteplatte (1), welche Öffnungen (2) zur Halterung/Fixierung der Gebrauchsgegenstände aufweist. [0002] Vorrichtungen zur Ionisierung von Luft sind im Stand der Technik bekannt, und sind beispielsweise in CH 666 372 beschrieben. [0003] Die in diesen Vorrichtungen vorhandenen Ionisationsröhren müssen in regelmässigen Abständen gewartet und am Ende ihrer Lebenszeit von etwa 3 bis 7 Jahren ersetzt werden. [0004] Ein Einbaumodul zur Ionisierung von Luft umfasst in Abhängigkeit von seiner Leistung normalerweise von 4 bis 8 Ionisationsröhren. In einer kompletten Anlage können bis zu etwa 30 solcher Einbaumodule eingebaut sein. [0005] In einem Gebäude können mehrere solcher Anlagen vorhanden sein. [0006] Bei einem Service der Anlagen in einem Gebäude müssen somit Hunderte oder Tausende von Ionisationsröhren gewartet werden. [0007] Bislang ist jede einzelne Ionisationsröhre in einen Röhrensockel mit mindestens 7 Umdrehungen je 360 deg. eingeschraubt worden, beispielsweise mit einem M5-Gewinde. [0008] Das bedeutet, dass der Zeitbedarf zum Entnehmen und zum Wiedereinsetzen der Ionisationsröhren enorm gross ist. Das wiederum bedeutet, dass ein Service entsprechend teuer ist. [0009] Eine Verschraubung der Ionisationsröhren ist zudem nicht sicher, weil bei einer Verschraubung kein Einrastmoment und folglich auch kein Ausrastmoment vorhanden ist. Eine Verschraubung kann sich bei Vibrationen und Temperaturänderungen mit der Zeit lösen. [0010] Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die oben genannten Nachteile zu überwinden. [0011] Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine sichere elektrische und mechanische sowie eine kostengünstige Verbindung zwischen Einbaumodul und den Ionisationsröhren zu schaffen. [0012] Diese Verbindung zwischen Einbaumodul und den Ionisationsröhren soll mit wenig Aufwand und auf einfache Art realisierbar sein. Insbesondere sollen die Ionisationsröhren aus einem Einbaumodul rasch und einfach entnommen und wieder eingesetzt werden können. [0013] Die Ionisationsröhren sollen bei geringer Bauhöhe in ein Einbaumodul eingesetzt werden können. [0014] Diese Vorrichtung soll insbesondere aus solchen Materialien hergestellt sein, welche eine Stromführung zulassen. [0015] Diese Vorrichtung soll möglichst wenige und konstruktiv einfache Einzelteile umfassen. [0016] Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung, umfassend eine Bajonettverschlusseinrichtung, welche eine Halterung 3 und einen Bolzen 4 umfasst, und eine Halteplatte 1, zur verriegelbaren und entriegelbaren Halterung/Fixierung eines Gebrauchsgegenstandes oder von mehreren Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Ionisationsröhren für die Ionisierung von Luft, an der genannten Halteplatte 1, welche Öffnungen 2 zur Halterung/Fixierung der Gebrauchsgegenstände aufweist, zur Verfügung zu stellen. [0017] Mit der vorliegenden Erfindung werden diese Ziele erreicht. [0018] Die erfindungsgemässe Vorrichtung, umfassend eine Bajonettverschlusseinrichtung, welche eine Halterung 3 und einen Bolzen 4 umfasst, und eine Halteplatte 1, zur verriegelbaren und entriegelbaren Halterung/ Fixierung eines Gebrauchsgegenstandes oder von mehreren Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Ionisationsröhren für die Ionisierung von Luft, an der genannten Halteplatte 1, welche Öffnungen 2 zur Halterung/Fixierung der Gebrauchsgegenstände aufweist, wobei diese Vorrichtung pro zu fixierenden Gebrauchsgegenstand eine genannte Halterung 3 und einen genannten Bolzen 4 umfasst, diese Halterung 3 mit der Halteplatte 1 mittels einer Klemmverbindung verbunden ist und wobei dieser Verbund beliebig oft zerstörungsfrei demontierbar und wieder montierbar ist, diese Halterung 3 einen federnden Teil 5 mit Verbindungsteilen und/oder Verriegelungsteilen 6 aufweist, diese Halterung 3 sich auf der einen Seite der Halteplatte 1 befindet, der Gebrauchsgegenstand oder die Gebrauchsgegenstände sich auf der andern Seite der Halteplatte 1 befindet respektive befinden, der Bolzen 4 auf seiner einen Seite Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile 7 aufweist, die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile 7 am Bolzen 4 und die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile 6 an der Halterung 3 aufeinander abgestimmt sind, und wobei die Öffnungen 2 in der Halteplatte 1 derart dimensioniert sind, dass die Halterung 3 mit der Halteplatte 1 verbindbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen 4 auf seiner andern Seite mit dem zu fixierenden Gebrauchsgegenstand fest verbunden ist, und der Bolzen 4 durch die sich in der Halteplatte 1 befindliche Öffnung 2 den Gebrauchsgegenstand mit der Halterung 3 in verriegelbarer und entriegelbarer Art verbindet. [0019] Bevorzugte Ausführungsformen dieser Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen umschrieben. [0020] Im folgenden Teil werden mögliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben. [0021] Dabei wird auch Bezug auf die Figuren genommen. <tb>Fig. 1<sep>zeigt rein schematisch eine mögliche Halterung 3 in der Explosionsform. Auf der rechten Seite sind die einzelnen Teile 13, 15, 5 und 8 zudem in der Draufsicht gezeigt. <tb>Fig. 2<sep>zeigt rein schematisch eine Seitenansicht eines möglichen Bolzens 4. <tb>Fig. 3<sep>zeigt rein schematisch eine Draufsicht auf eine mögliche Halteplatte 1. <tb>Fig. 4<sep>zeigt rein schematisch in Explosionsform, wie die einzelnen Teile 4, 21 und 22 sowie die einzelnen Teile 3 und 1 montiert werden. <tb>Fig. 5<sep>zeigt rein schematisch die Teile 4, 21 und 22 sowie die Teile 3 und 1 in fertig montierter Form. <tb>Fig. 6<sep> zeigt die beiden in Fig. 5 gezeigten Teile in fertig montierter Form. [0022] Die Halterung 3 wird wie folgt hergestellt: [0023] Das Gehäuse 8 der Halterung 3 hat die in Fig. 1 dargestellte Form und ist aus nicht rostendem, verzinktem Stahl hergestellt. Dieses Gehäuse 8 hat die Form eines Quaders mit den Dimensionen 13,6 mm X 13,6 mm X 17,0 mm. [0024] In der oberen Hälfte dieses Gehäuses 8 befinden sich zwei sich gegenüberliegende Arretierungsschlitze 9. Das obere Ende dieses Gehäuses 8 weist eine quadratische Gehäuseöffnung 10 mit den Dimensionen 12,6 mm X 12,6 mm auf. [0025] Am oberen Ende dieses Gehäuses 8 befinden sich zwei sich gegenüberliegende, nach aussen gerichtete Gehäusehalter 12. [0026] Am unteren Ende dieses Gehäuses 8, also am Gehäuseboden 11, sind zwei sich gegenüberliegende Flachstecker 16 angelötet. Auf diese Flachstecker 16 werden Flachsteckhülsen aufgesteckt. [0027] Das Halteteil 13 mit Nocken 14 hat die in Fig. 1 dargestellte Form und ist aus nicht rostendem, verzinktem Stahl hergestellt. Die Aussenmasse betragen 19,0 mm X 12,3 mm X 0,8 mm. [0028] Die Feder 15 hat die Form einer Spiralfeder mit einer Länge von 14,0 mm und einem Aussendurchmesser von 11,6 mm und weist 4 Windungen auf. [0029] Die Platte 5 mit Nocken 6 hat die in Fig. 1 dargestellte Form und ist aus nicht rostendem, verzinktem Stahl hergestellt. Die Aussenmasse betragen 13,7 mm X 12,2 mm X 2,5 mm. [0030] Diese vier Teile 13, 15, 5 und 8 werden gemäss der in Fig. 1 dargestellten Explosionszeichnung montiert. Dabei wird das Halteteil 13 mit Nocken 14 etwa um 5 mm eingedrückt und um einen Winkel von etwa 45 deg. im Gegenuhrzeigersinn gedreht, so dass die Nocken 14 in die Arretierungsschlitze 9 eingreifen, damit die Spiralfeder 15 gespannt ist und gespannt bleibt. [0031] Der Bolzen 4 hat die in Fig. 2 dargestellte Form und ist aus nicht rostendem Stahl hergestellt. [0032] Der Bolzen 4 hat eine Gesamtlänge von 29 mm und einen Durchmesser von 6 mm. [0033] Am Bolzenende 18 befindet sich eine 1 mm dicke Abschlusskappe 23 mit einem Durchmesser von 12 mm. [0034] Auf der Seite des Bolzenendes 18 ist in Längsrichtung des Bolzens 4 eine 8 mm lange Randrierung 24 mit einer Presstiefe von etwa 0,5 mm angebracht. [0035] Vom andern Ende des Bolzens 4 erstrecken sich über einen Drehwinkel von etwa 90 deg. zwei sich gegenüberliegende spiralförmige Nuten 7. Diese Nuten 7 haben eine Tiefe von etwa 2,0 mm und eine Breite von etwa 2,0 mm. Diese Nuten 7 haben an ihren Enden je eine Ausbuchtung 17, die gegen den Beginn der Nuten 7 gerichtet sind. [0036] Die in Fig. 3 gezeigte Halteplatte 1 ist aus Cevodur UTR-203<(RTM)> hergestellt und hat die Form eines Rechtecks mit einer Länge von 620 mm und einer Breite von 195 mm. Diese Halteplatte 1 hat eine Dicke vom 3 mm. [0037] Die Halteplatte 1 hat zwei Reihen mit je vier Öffnungen 2, wobei diese Öffnungen 2 zueinander versetzt angeordnet sind. [0038] Diese Öffnungen 2 haben die Form eines Quadrates mit einer Seitenlänge von 14 mm. [0039] An beiden Längsseiten der Halteplatte 1 befinden sich je drei runde Öffnungen 19 mit einem Durchmesser von 4,2 mm. [0040] Entlang der Längsachse der Halteplatte 1 befinden sich vier runde Öffnungen 20 mit einem Durchmesser von 5,2 mm. [0041] Wenn die Gebrauchsgegenstände Ionisationsröhren für die Ionisierung von Luft sind, dann wird die erfindungsgemässe Vorrichtung wie folgt montiert: [0042] In jede quadratische Öffnung 2 in der Halteplatte 1 wird eine Halterung 3 montiert. Dabei wird wie folgt vorgegangen: [0043] In eine quadratische Öffnung 2 wird von oben her bis zum Anschlag der beiden Gehäusehalter 12 an der Halteplatte 1 eine Halterung 3 eingehängt. [0044] Anschliessend wird mit einem Schraubenzieher der Halteteil 13 mit Nocken 14 auf Anschlag gedrückt und um einen Winkel von etwa 45 deg. im Uhrzeigersinn entlang der Arretierungsschlitze 9 gedreht, so dass die Nocken 14 unter die Halteplatte 1 greifen. Damit ist die Halterung 3 mit der Halteplatte 1 mittels einer Klemmverbindung in beliebig oft zerstörungsfrei demontierbarer und wieder montierbarer Art verbunden. [0045] Anschliessend werden je zwei Halterungen 3 über die entsprechenden Flachstecker 16 miteinander verkabelt. [0046] In die Öffnungen 20 entlang der Längsachse der Halteplatte 1 werden von der Unterseite her M5-Schrauben eingeführt, welche miteinander auf der Unterseite der Halteplatte 1 über Litzen geerdet sind. Auf der Gegenseite der Halteplatte 1 werden diese Schrauben mit Muttern, Federscheiben und Unterlagsscheiben gesichert. [0047] Die so vorbereitete Halteplatte 1 wird nun an ein entsprechendes Einbaumodul derart angeschlossen und fixiert, dass sich die Verkabelung im Innern dieses Einbaumoduls befindet. [0048] Bei einer Ionisationsröhre für die Ionisierung von Luft ist das entsprechende Anschlussteil 22 als Glashalter ausgebildet, welcher einen U-förmigen Längsschnitt hat. Das Anschlussteil 22 ist vorzugsweise aus PBT VALOX 771 hergestellt. [0049] Dieser Glashalter 22 hat in der Mitte eine Öffnung 25. [0050] Der Anschluss des Innenleiters 21 der Ionisationsröhre wird mit dem Bolzen 4 elektrisch verbunden, und der Bolzen 4 wird anschliessend in den Glashalter 22 durch die genannte Öffnung 25 eingepresst. [0051] Danach wird das Glasrohr der Ionisationsröhre mit dem Glashalter 22 verklebt, und das Erdgitter der Ionisationsröhre wird über das Glasrohr gestülpt. [0052] Die so hergestellte Ionisationsröhre wird nun mit dem Bolzen 4 voran in eine oben beschriebene montierte Halterung 3 eingeführt. [0053] Bei einer Drehung um einen Winkel von etwa 90 deg. im Uhrzeigersinn bis zum Arretierungspunkt greifen die Nuten 7 des Bolzens 4 in die Nocken 6 der Platte 5 ein und rasten in den Ausbuchtungen 17 ein. Damit wird die Spiralfeder 15 weiter gespannt. [0054] Das Erdgitter der Ionisationsröhre wird an die Erdung am Einbaumodul angeschlossen. [0055] Somit ist die Ionisationsröhre mit dem Einbaumodul in verriegelbarer und entriegelbarer Art verbunden. [0056] Diese Art der Verbindung ist vibrationsfest und stabil, da zu deren Aufhebung/Lösung ein Nullpunkt überwunden werden muss. [0057] Wenn eine Ionisationsröhre ersetzt werden muss, dann muss zuerst das Erdgitter der Ionisationsröhre gelöst werden. [0058] Anschliessend wird die Ionisationsröhre um einen Winkel von etwa 90 deg. im Gegenuhrzeigersinn gedreht. Am Ende dieser Drehung sind die Nuten 7 des Bolzens 4 nicht mehr mit den Nocken 6 der Platte 5 verbunden, und die Ionisationsröhre kann entfernt werden. [0059] Eine neue oder revidierte Ionisationsröhre kann gemäss der obigen Beschreibung eingesetzt werden. [0060] In der vorliegenden Erfindung werden folgende Bezugszeichen verwendet: [0061] 1 : Halteplatte 2 : Öffnungen 3 : Halterung 4 : Bolzen 5 : federnder Teil, Platte 6 : Verbindungsteile/Verriegelungsteile, Nocken 7 : Verbindungsteile/Verriegelungsteile, Nuten 8 : Gehäuse 9 : Arretierungsschlitze 10 : Gehäuseöffnung 11 : Gehäuseboden 12 : Gehäusehalter 13 : Halteteil 14 : Nocken 15 : Feder 16 : Anschlussteil, Flachstecker 17 : Ausbuchtungen 18 : Bolzenende 19 : Öffnungen 20 : Öffnungen 21 : Anschluss des Innenleiters 22 : Anschlussteil für Ionisationsröhre 23 : Abschlusskappe 24 : Randrierung 25 : Öffnung.
Claims (11)
1. Vorrichtung, umfassend eine Bajonettverschlusseinrichtung, welche eine Halterung (3) und einen Bolzen (4) umfasst, und eine Halteplatte (1), zur verriegelbaren und entriegelbaren Halterung/Fixierung eines Gebrauchsgegenstandes oder von mehreren Gebrauchsgegenständen, insbesondere von Ionisationsröhren für die Ionisierung von Luft, an der genannten Halteplatte (1), welche Öffnungen (2) zur Halterung/Fixierung der Gebrauchsgegenstände aufweist, wobei diese Vorrichtung
- pro zu fixierenden Gebrauchsgegenstand eine genannte Halterung (3) und einen genannten Bolzen (4) umfasst,
- diese Halterung (3) mit der Halteplatte (1) mittels einer Klemmverbindung verbunden ist und wobei dieser Verbund beliebig oft zerstörungsfrei demontierbar und wieder montierbar ist,
- diese Halterung (3) einen federnden Teil (5) mit Verbindungsteilen und/oder Verriegelungsteilen (6) aufweist,
- diese Halterung (3) sich auf der einen Seite der Halteplatte (1) befindet,
- der Gebrauchsgegenstand oder die Gebrauchsgegenstände sich auf der andern Seite der Halteplatte (1) befindet respektive befinden,
- der Bolzen (4) auf seiner einen Seite Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile (7) aufweist,
- die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile (7) am Bolzen (4) und die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile (6) an der Halterung (3) aufeinander abgestimmt sind, und wobei
- die Öffnungen (2) in der Halteplatte (1) derart dimensioniert sind, dass die Halterung (3) mit der Halteplatte (1) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Bolzen (4) auf seiner andern Seite mit dem zu fixierenden Gebrauchsgegenstand fest verbunden ist, und
- der Bolzen (4) durch die sich in der Halteplatte (1) befindliche Öffnung (2) den Gebrauchsgegenstand mit der Halterung (3)
in verriegelbarer und entriegelbarer Art verbindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (3) ein Gehäuse (8) mit Arretierungsschlitzen (9), eine Gehäuseöffnung (10), einen Gehäuseboden (11) und wenigstens zwei Gehäusehalter (12) umfasst, in welchem sich
- ein Halteteil (13) mit Nocken (14),
- eine Feder (15), insbesondere eine Spiralfeder, und
- ein federnder Teil (5) mit Verbindungsteilen und/oder Verriegelungsteilen (6) befinden,
wobei der federnde Teil (5) als Platte und die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile (6) als Nocken ausgebildet sind, sich die Feder (15) zwischen dem Halteteil (13) mit Nocken (14) und der Platte (5) mit Nocken (6) befindet und wobei diese Feder (15) diese beiden Teile (5)(13) in Richtung Gehäuseboden (11) und in Richtung Gehäuseöffnung (10) drückt, und wobei die Klemmverbindung zwischen der Halteplatte (1) und der Halterung (3)
durch das Zusammenwirken von Halteteil (13) mit Nocken (14) und den Gehäusehaltern (12) zustande kommt, wobei sich die Nocken (14) am Halteteil (13) auf der einen Seite der Halteplatte (1) und die Gehäusehalter (12) auf der Gegenseite der Halteplatte (1) befinden.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (3) aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt ist, beispielsweise aus Stahl, insbesondere aus nicht rostendem, verzinktem Stahl, und auf der Seite, welche der Gehäuseöffnung (10) gegenüberliegt, wenigstens ein Anschlussteil (16) für die Verbindung an eine elektrische Spannung aufweist, wobei dieses Anschlussteil (16) beispielsweise die Form eines Flachsteckers hat, und mit dem Gehäuse (8) elektrisch leitend verbunden ist, insbesondere mittels Verschweissung oder Verlötung.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile (6) an der Halterung (3) als Nocken ausgebildet sind, wobei zwei sich gegenüberliegende Nocken (6) bevorzugt sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile,(7) am Bolzen (4) die Form von zwei bis vier, insbesondere zwei, sich gegenüberliegenden spiralförmigen Nuten haben, welche sich vom Ende des Bolzens (4) her gegen seine Mitte hin erstrecken und welche an ihren Enden je eine Ausbuchtung (17) aufweisen, die gegen den Beginn der Nuten (7) gerichtet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsteile und/oder Verriegelungsteile (7) am Bolzen (4) in der Form von zwei sich gegenüberliegenden spiralförmigen Nuten (7) und eines federnden Teiles (5) mit Verbindungsteilen und/oder Verriegelungsteilen (6) in der Form einer Platte (5) mit Nocken (6) derart aufeinander abgestimmt sind, dass nach einer Drehung um einen Winkel von etwa 90 deg. die Nocken (6) in den Ausbuchtungen (17) der Nuten (7) einrasten.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (4) aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt ist, beispielsweise aus Stahl, insbesondere aus nicht rostendem Stahl.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der feste Verbund zwischen Bolzen (4) und Gebrauchsgegenstand mittels einer Schraubverbindung erfolgt, und dass die Form des Bolzenendes (18) und die Form des Gebrauchsgegenstandes zwecks Verdrehsicherung aufeinander abgestimmt sind, und beispielsweise eine dreikantige bis sechskantige, insbesondere sechskantige, Form haben.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der feste Verbund zwischen Bolzen (4) und Gebrauchsgegenstand mittels einer Pressung, mit oder ohne zusätzliche Verleimung, erfolgt, und dass die Form des Bolzenendes (18) und die Form des Gebrauchsgegenstandes zwecks Verdrehsicherung aufeinander abgestimmt sind, beispielsweise mittels einer Randrierung oder Einfräsungen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (1)
- die Form eines Rechteckes hat, insbesondere mit einer Länge von 200 mm bis 800 mm und einer Breite von 100 mm bis 300 mm, und eine Dicke von 2 mm bis 6 mm hat,
- aus einem isolierenden Material hergestellt ist, beispielsweise aus einem schwer entflammbaren Kunststoff (Lexan 9000(RTM) oder Cevodur UTR-203<(RTM)>), welcher der Brandklasse 5 VA nach UL 94 entspricht und zudem eine hohe elektrische Durchschlagsfestigkeit aufweist,
- von 4 bis 12, insbesondere von 4 bis 8, Öffnungen (2) zur Halterung/Fixierung der Gebrauchsgegenstände aufweist, wobei diese Öffnungen (2) vorzugsweise reihenweise und versetzt zueinander angeordnet sind, und insbesondere die Form eines Quadrates haben, und
- von 4 bis 10, insbesondere 6, Öffnungen (19)
für die Fixierung an ein Einbaumodul-Gehäuse aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine rechteckige Halteplatte (1) entlang ihrer Längsachse von 2 bis 6, insbesondere von 3 bis 4, runde Öffnungen (20) für die Aufnahme einer Schraube aus elektrisch leitendem Material für die Erdung aufweist, wobei diese Schrauben mit dem Erdanschluss verbunden und an der Halteplatte (1) fixiert sind, beispielsweise mit einer Mutter.
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PCAR | Change of the address of the representative |
Representative=s name: PATENTANWALTSBUERO ZINK; CH |
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PFA | Name/firm changed |
Owner name: LK LUFTQUALITAET AG Free format text: LK LUFTQUALITAET AG#TAESCHMATTSTRASSE 10#6015 REUSSBUEHL (CH) -TRANSFER TO- LK LUFTQUALITAET AG#TAESCHMATTSTRASSE 10#6015 REUSSBUEHL (CH) $ LK LUFTQUALITAET AG#STALDENHOF 3A#6014 LITTAU (CH) |
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