CH680064A5 - - Google Patents
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Description
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CH 680 064 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1.
Solche Kunststoffkanister gibt es im Bereich von 5 Litern und 10 Litern Füllvolumen. Es handelt sich hier um potentielle Massenware. In manchen Staaten ist es Vorschrift, einen Reservekanister mitzuführen. Dieser nützt aber nichts, wenn das Auslaufrohr fehlt. Aus dem Ausgussstutzen direkt in den Tank zu giessen, gelingt nur in den seltensten Fällen. Versucht man dies in der Not trotzdem, so gelangt nur ein Teil des Kraftstoffs in den Tank. Es können Schäden entstehen. Auf lange Zeit hat man Gestank im Automobil und wegen des daneben laufenden Kraftstoffs besteht dann auch erhebliche Feuergefahr.
Kanister dieser Art werden zwar mit einem Auslaufrohr geliefert. Die Befestigung geschieht so, dass das Ausgiessende in eine Ausnehmung im Bereich des Griffs gesteckt wird. Diese Ausnehmung ist meistens ein am Rand rundum geschlossenes Loch. Der Bereich des Schraubendes wird dann in diejenige Schlaufe gesteckt, die sich bildet, wenn auf den Ausgussstutzen die Schraubkappe aufgeschraubt ist. Man sieht hierzu einen überlangen Steg vor, der das Auslaufrohr in einer Bucht um-fasst.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Auslaufrohre verloren gehen und damit der Reservekanister wertlos wird. Man verletzt dadurch auch oft gültiges Recht. Verloren gehen kann das Auslaufrohr zum Beispiel dadurch, dass der Reservekanister im Kofferraum hin- und hergeschleudert wird und sich dann das Auslaufrohr vom Kanister trennt. Es kann aber auch sein, dass man das Auslaufrohr nicht mehr an den Platz zurücksteckt. Es kann auch sein, dass man die Auslaufrohre verwechselt und falsche Kanister mit den Auslaufrohren versieht. Dies merkt man dann erst im Ernstfall, wenn man ein unbrauchbares Auslaufrohr hat.
Bei der bekannten Vorrichtung wird das Auslaufrohr im wesentlichen durch diejenige Federkraft gehalten, die entsteht, wenn man es abbiegt. Diese Federkraft lässt aber wegen der Kriecheigenschaften des Kunststoffs nach.
Es kann auch sein, dass man das richtige Auslaufrohr beim richtigen Kanister hat, dieses Auslaufrohr aber einem entfällt, zum Beispiel von den oberen Stockwerken einer Baustelle, aus einem schwankenden Boot oder in unzugängliche Zerklüftungen einer Maschine.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben, die die oben genannten Nachteile beseitigt, die einfach ist, die massenfertigungsfähig ist, die leicht montierbar ist, vom Publikum auch ohne Bedienungsanleitung verstanden wird und die im Hinblick auf die bekannte Ausgestaltung des Kunststoffkanisters keine oder mindestens nahezu keine Änderung erfordert. Der Griff soll weiterhin als Griff benutzbar sein. Die Vorrichtung soll sich unabhängig vom verwendeten Kraftstoff einsetzen lassen, d.h. also unabhängig davon, ob es sich um ein Bleifrei-Auslaufrohr, ein Auslaufrohr für verbleiten Kraftstoff oder um Diesel handelt. Ferner soll die Lösung auch ein Nachrüsten bei bereits auf dem Markt befindlichen Kunststoffkanistern erlauben.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe durch die aus dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Anspruchs 1 ersichtlichen Merkmale gelöst.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 erreicht man eine einfache Herstellung. Die Spritzgussform - falls der Steg spritzgegossen wird - ist dann einfach. Ausserdem hat man dann zwar einen sehr gut beanspruchbaren Steg, der sich aber trotzdem leicht abbiegen lässt (in die leichte Richtung des Flachprofils).
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 wird das Abbiegen noch einfacher und die Materialbeanspruchung niedriger.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 spart man Material und hat dennoch noch bessere Abbiegeeigenschaften.
Durch die Merkmale des Anspruchs 5 bleibt der Steg genügend kurz und das Auslaufrohr genügend nahe am Kanister, wenn es in seiner Aufbewahrungslage ist.
Durch die Merkmale des Anspruchs 6 erleichtert sich die Montage und nachrüsten ist möglich, ohne Teile wegwerfen zu müssen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 7 erreicht man, dass die Ringe vom Ausgussstutzen nicht abrutschen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 8 erreicht man eine einfache Fertigung und eine Lösung, die vor allem für Erstausrüstungen Vorteile bringt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 9 kommen sich Schraubdeckelring und Auslaufrohr nicht ins Gehege. Vor allem sind sie dann in ihrer Normallage nach der Seite abstehend, wo es Platz hat.
Durch die Merkmale des Anspruchs 10 kann man die Erfindung auch für die vollständig einstückigen Auslaufrohre verwenden.
Durch die Merkmale des Anspruchs 11 erreicht man, dass der zweite Ring auf seiner dem Kragen abgewandten Seite ebenfalls nicht abrutschen kann.
Die Erfindung wird nunmehr anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht eines 5-Liter-Kunst-stoffkanisters im Massstab 1:1 im Aufbewahrungszustand,
Fig. 2 die gleiche Ansicht, jedoch im Gebrauchszustand,
Fig. 3 eine Ansicht gemäss dem Pfeil 3 in Fig. 1, jedoch mit abgeschraubter Verschlusskappe,
Fig. 4. die Draufsicht auf eine einstückige Befestigungsvorrichtung sowohl für Schraubkappe als auch Auslaufrohr eines zweiten Ausführungsbeispiels,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie 5-5 in Fig. 4, mit strichpunktierten Bereichen des Kunststoffkanisters.
Ein Kunstoffkanister 11 mit 5 Liter Inhalt ist von bekannter Bauart. Er hat einen Mittengriff 12, gemäss Fig. 3 rechts davon einen Ausgussstutzen 13, links vom Mittengriff 12 eine senkrecht stehende
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Platte 14 mit einem darin vorgesehenen Langloch 16, dessen längere Achse horizontal liegt.
Der Ausgussstutzen 13 hat ein Aussengewinde 17. Dieses geht an seinem unteren Ende in einen rundum laufenden Wulst 18 über, dessen Aussen-durchmesser mehrere Millimeter grösser ist als der Aussendurchmesser des Aussengewindes 17. Unterhalb der Wulst 18 geht der Ausgussstutzen 13 mit einem Wurzelbereich 19 in einen Dom 21 über.
Ein Halter 22 hat einen ersten Ring 23, der auf dem Wurzelbereich 19 sitzt. Wegen des Doms 21 kann er nicht nach unten weg. Wegen des Wulstes 18 kann er nicht nach oben weg. Der Ring 23, der mit seinem Innendurchmesser und seinem Aussendurchmesser kreisförmig ist, geht gemäss Fig. 1 nach rechts in Steg 24 über. Dieser ist einstückig mit dem Ring 23 aus biegsamem Kunststoff. Er lässt sich gemäss Fig. 2 mindestens um 180° U-förmig abbiegen. Gemäss Fig. 1, rechts, setzt sich der Steg 24 in einem zweiten Ring 26 fort. In ihm steckt der Schraubbereich 27 eines Auslaufrohrs 28 aus Kunststoff. Der Schraubbereich 27 hat an seinem freien Ende einen Kragen 29, der rundum läuft. Der Aussendurchmesser 29 des Kragens ist wesentlich grösser als der Innendurchmesser des Rings 26. Der Innendurchmesser des Rings 26 ist jedoch wenig grösser als der Aussendurchmesser des Schraubbereichs 27, so dass dieser sich im Ring 26 drehen kann. Gemäss Fig. 2, oberhalb des Rings 26, sind am Schraubbereich 26 nach aussen weisende Rastnocken 31 vorgesehen. Die Rastnocken 31 ragen weiter hinaus als der Innendurchmesser des Rings 26 bei seinem Aufschieben auf den Schraubbereich 27 erlauben würde. Ist der Ring 26 über die Rastnocken 31 geschoben, dann kann sich der Ring 26 nicht über die Rastnocken 31 hinwegbewegen. Die Rastnocken 31 sind jeweils um 120° gegeneinander versetzt angeordnet.
Unter dem Ring 26 liegt ein weiterer Ring 32 gleicher Grösse. Von diesem geht gemäss Fig. 1 nach links ein Steg 33 ab, der jedoch gegenüber den bislang bekannten Stegen wesentlich kürzer ist, zum Beispiel um die 5 cm lang ist und an seinem anderen Ende einen Schraubdeckel 34 drehbar hält.
Der Steg 24 hat gemäss Fig. 5 den Querschnitt eines Flachprofils, und zwar eines speziell solchen, dass sein Mittenbereich zwei Einziehungen 36, 37 hat, so dass beiderseits hiervon zwei sehr flexible Schnüre 38, 39 stehen bleiben, die auch aussen abgerundet sind, so dass keine scharfen Kanten den Anfang für eine Rissbildung geben könnten.
Während bei dem ersten Ausführungsbeispiel auf dem Wurzelbereich 19 zwei Ringe sitzen, ist beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 (und 5) ein einziger Ring 41 vorgesehen. Dieser geht bei 3 Uhr in den Steg 24 und bei 9 Uhr in den Steg 33 über. Der Steg 24 seinerseits geht dann in den Ring 26 über und der Steg 33 geht in einen Pilz 42 über, der den Schraubdeckel 34 drehbar lagert und hält.
Wie Fig. 1 zeigt, ist der Steg 24 so kurz, dass der Schraubbereich 27 nicht zu sehr vom Kunststoffkanister 11 absteht. Andererseits ist er so lang, dass er gemäss Fig. 2 die U-förmige Bucht bilden kann, wenn das Auslaufrohr 28 angeschraubt, abgeschraubt oder benutzt wird. Mit seinem Ausgiess-
ende 43 steckt das Auslaufrohr 28 im Aufbewahrungszustand in dem Langloch 16. Der Steg 24 verläuft im Aufbewahrungszustand zwischen dem Wurzelbereich 19 und dem Schraubbereich 27 und ist damit geschützt.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Halterung eines biegsamen, mehr als 15 cm langen Auslaufrohrs aus Kunststoff an einem Kunststoffkanister, mit einem Griff, in dessen Bereich eine zumindest randoffene Ausnehmung vorgesehen ist, in welche das Ausgiessende des Auslaufrohrs einführbar ist, mit einem ein Aussengewinde aufweisenden Ausgussstutzen, wobei die Ausnehmung im Ausgussstutzen-fernen Bereich des Griffs vorgesehen ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) Es ist ein einstückiger Halter aus Kunststoff vorgesehen, der zwei Ringe umfasst, die durch einen im Bereich von 90° abbiegbaren Steg miteinander verbunden sind.
b) Der erste Ring sitzt axial höchstens beschränkt beweglich auf dem Wurzelbereich des Ausgussstutzens.
c) Der zweite Ring sitzt axial höchstens beschränkt beweglich am Schraubbereich des Auslaufstutzens, hat aber einen Innendurchmesser, der eine Drehung des Schraubbereichs zulässt.
d) Der Steg hat mindestens eine solche Länge, dass, sowohl das Ausgiessende des Auslaufrohrs in die Ausnehmung einführbar ist als auch der Schraubbereich auf den Ausgussstutzen aufschraubbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg Flachprofil-Querschnitt aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg aus WeicTiplastik ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg im Querschnitt in seinem Mittenbereich wesentlich dünner als in seinen beiden Randbereichen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg 3-6 cm lang ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Ring zusammen mit einem Schraubdeckelring auf dem Wurzelbereich sitzt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass am inneren Ende des Aussengewindes ein Wulst vorgesehen ist, der von der Kanisterwand einen solchen Abstand hat, dass dazwischen zwei Ringe ihrer Dicke nach passen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Ring und der Schraubdeckelring identisch sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg für den zweiten Ring und der Steg für den Schraubdeckelring erheblich -vorzugsweise um 180° - gegeneinander versetzt vom ersten Ring abgehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schraubbereich einstückig mit dem Auslaufrohr ist und am Ende einen nach
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aussen abstehenden Kragen hat, dessen Aussendurchmesser erheblich grösser als der Innendurchmesser des zweiten Rings ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Abstand etwa entsprechend 5 a der Dicke des zweiten Rings von dem Kragen eine ? Raste für den Innendurchmesser des zweiten Rings vorgesehen ist.
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