CH676375A5 - - Google Patents
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Description
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CH 676 375 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abstellen von mehreren Kraftfahrzeugen auf mindestens zwei Plattformen übereinander, die zusammen anhebbar und absenkbar sind, um wahlweise eine der Plattformen an eine gemeinsame Zufahrt anzu-schliessen, mit einem an einem Ständer geführten Schlitten, an dem die um horizontale Achsen neigbaren und durch seitliche Lenker verbundenen Plattformen gelagert sind.
Eine Vorrichtung der vorstehend angegebenen Gattung ist durch die DE-OS 2 415 522 bekannt geworden. Es sind zwei Plattformen vorgesehen, die je um ein horizontales Gelenk am Schlitten neigbar sind. Beide Plattformen werden durch einen Lenker parallel geführt. Die Vorrichtung ist teilweise in einer Grube angeordnet und in der abgesenkten Stellung liegt die untere Plattform am Grubenboden auf, während sich die obere, horizontal ausgerichtete Plattform, in der Zufahrtstellung befindet. In der angehobenen Stellung, in der die untere Plattform befahrbar ist, sind beide Plattformen so geneigt, dass die untere Plattform beim Befahren ein Gefälle besitzt.
Durch die kombinierten Hub- und Neigungsbewegungen derartiger Plattformen wird angestrebt, den vorhandenen Raum besser auszunützen als dies bei immer horizontaler Ausrichtung der Plattformen möglich wäre. Wenn in der angehobenen Stellung die obere Plattform geneigt ist, kann die geringere Höhe am rückwärtigen oder vorderen Ende des auf der oberen Plattform abgestellten Kraftfahrzeuges ausgenutzt werden. Die horizontale Ausrichtung in der abgesenkten Stellung nutzt dagegen den Raum in der Grube ganz aus, da in der Regel von einem horizontalen Grubenboden auszugehen ist.
In der DE-OS 2 013 384 ist eine andere Parkvorrichtung mit zwei Plattformen beschrieben, bei der in der angehobenen Stellung beide Plattformen horizontal ausgerichtet sind. In der abgesenkten Stellung, in der die obere Plattform befahrbar ist, besitzt diese Plattform eine Steigung. Auf diese Weise iässt sich die geringere Höhe am vorderen und hinteren Ende eines Fahrzeuges, das auf der unteren Plattform abgestellt ist, ausnützen.
Eine möglichst günstige Raumausnützung Iässt sich bei derartigen Absteilvorrichtungen für Kraftfahrzeuge dann erreichen, wenn in der angehobenen Stellung, in der die untere Plattform befahrbar ist, beide Plattformen parallel gehalten sind, während in der Befahrstellung der oberen Plattform diese gegenüber der unteren Plattform geneigt ist. Dabei sollte die Neigungsachse der oberen Plattform bezüglich der unteren Plattform an einer Stelle angeordnet sein, die sicherstellt, dass etwa im mittleren Drittel der Standfläche die Höhenabmessungen nicht verringert werden, dass jedoch die geringere Höhe eines auf der unteren Plattform abgestellten Fahrzeugs an dessen vorderem oder rückwärtigem Ende ausgenützt wird.
Wenn nun der die Plattform tragende Schlitten im Bereich der günstigsten Stelle bezüglich der Neigungsachse der oberen Plattform angeordnet wird, befindet sich dieser Schlitten nicht mehr im wesentlichen in der Mitte der Länge der Plattformen, was für die Biegebelastung der Plattformen am günstigsten wäre. Der Ständer mit dem Schlitten gelangt vielmehr an eine Stelle, an der etwa zwei Drittel der Plattformlänge überstehen. Auf die belastete Plattform wirken dabei verhältnismässig grosse Biegemomente, die zu einer aufwendigen Konstruktion der Plattformen zwingen.
Ein weiteres Problem derartiger Abstellvorrich-tungen besteht darin, dass starke Neigungen der Plattformen in der Befahrstellung unerwünscht sind. Der Neigungswinkel in der" Befahrstellung Iässt sich reduzieren, wenn beide Plattformen in der Befahrstellung geneigt sind, wenn also die untere Plattform in der Befahrstellung ein Gefälle und die obere Plattform in der Befahrstellung eine Steigung besitzt. Dabei sollten aber wiederum beide Plattformen zur Verbesserung der Stabilität und auch zur Vereinfachung der gegenseitigen Führung durch Lenker verbunden sein.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Absteilvorrichtung der eingangs beschriebenen Gattungen derart weiter zu entwickeln, dass eine möglichst gute Ausnützung des Raumbedarfes in der Höhe erreicht wird, dass möglichst geringe Neigungen in der Befahrstellung notwendig sind, und dass schliesslich auch eine möglichst mässige Beanspruchung der Bauteile erhalten wird, die es erlaubt, mit massigem Herstellungsaufwand auszukommen.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung und schlägt vor, dass nur die eine Plattform direkt vom Schlitten getragen ist, während die andere Plattform über je zwei seitliche Lenker von der einen Plattform getragen ist, dass die andere Plattform am Schlitten in senkrechter Richtung beweglich geführt ist und dass die beiden Lenker einer Seite einen spitzen Winkel einschliessen, wobei der Abstand der Gelenkpunkte der beiden Lenker an der oberen Plattform kleiner ist als der Abstand der entsprechenden Gelenkpunkte an der unteren Plattform.
Bei der Erfindung ist es möglich, den Ständer mit der Schlittenführung und dem Schlitten ungefähr in der Mitte der Plattformlänge anzuordnen. Durch die winklige Anordnung der Lenker wird einerseits erreicht, dass der vorhandene Platz in der Höhe sehr gut ausgenutzt werden kann, dass aber auch die unterschiedliche Neigungsbewegung der beiden Plattformen erhalten wird. Durch die winklige Anordnung der Lenker ergibt sich bei der einen, nämlich der oberen Plattform, eine grössere Ver-schwenkbewegung als bei der unteren Plattform. Es wird also keine Parallelführung angewandt, obwohl zwei Lenker vorgesehen sind, an denen sich die eine Plattform an der anderen Plattform abstützen kann.
Insgesamt wird die gestellte Aufgabe optimal gelöst. Die auftretenden Kräfte und Biegemomente bleiben gering. Der Verstellvorgang bei der Nei-gungs- und Hubbewegung wird durch einfache Mittel erzielt.
Die Endstellung der Plattform in der angehobenen Stellung ist insbesondere durch Anschläge oder dergleichen begrenzt. In der abgesenkten
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Stellung ergibt sich eine sichere Lage beider Plattformen dadurch, dass die untere Plattform am Grubenboden aufsteht und der Schlitten und die beiden Lenker die Befahrstellung der oberen Plattform fixieren. in der angehobenen Stellung Iässt sich durch Anschläge, Zugglieder oder ähnliche Mittel ebenfalls eine sichere Fixierung erreichen, so dass unerwünschte Bewegungen der Plattformen ausgeschlossen sind. Während der Hubbewegung oder Senkbewegung an der Plattform ist dabei eine Zwangsführung der Plattformen nicht notwendig. Beispielsweise kann mit der Hubbewegung zugleich auch die Neigungsbewegung einsetzen. Es ist aber auch möglich, dass die Neigungsbewegung erst am Ende der Hubbewegung erfolgt. Dies hängt von der jeweiligen Belastung der Plattformen ab, die ohne Nachteile auch extrem ungleichmässig sein kann.
Die Erfindung kann in verschiedener Weise verwirklicht werden. So kann die untere Plattform an der oberen Plattform aufgehängt sein. In diesem Falle wäre die untere Plattform am Schlitten im begrenzten Masse in senkrechter Richtung beweglich gelagert. Die Erfindung bevorzugt jedoch eine AbStützung der oberen Plattform auf der unteren Plattform, so dass die Lenker im wesentlichen auf Druck beansprucht sind.
Besonders günstige Ergebnisse werden dann erhalten, wenn ein Lenker im wesentlichen parallel zur Schlittenführung ausgerichtet ist Dieser Lenker bestimmt dann diejenige Stelle zwischen den beiden Plattformen, bei der der Höhenabstand im wesentlichen nicht verändert wird. Dabei empfiehlt sich eine Anordnung dieses Lenkers etwa an einer Stelle, die die Plattform in der Längsrichtung im Verhältnis 2 zu 1 teilt. Der Lenker ist dabei dem einfahrtseitigen Ende näher.
Der spitze Winkel zwischen den Lenkern ist je nach den gegebenen Verhältnissen zu wählen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wurde gefunden, dass ein Winkel von etwa 30 bis 40 Grad, vorzugsweise von 35 Grad, günstige Verhältnisse ergibt.
Für die Führung der anderen Plattform am Schlitten schlägt die Erfindung eine Langlochführung vor, die die notwendige Beweglichkeit der Plattform gegenüber dem Schlitten ergibt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäs-sen Vorrichtung in der abgesenkten Stellung und
Fig. 2 eine Darstellung der Vorrichtung nach der Fig. 1 in der angehobenen Stellung.
Die Plattformen 1 bzw. 2, die die Erfindung verwendet, besitzen vorzugsweise eine Grösse, die das Abstellen eines Kraftfahrzeuges erlaubt. Zu beiden Seiten dieser Plattform ist dann je ein Ständer 10 mit der Schlittenführung 8 und dem Schlitten 3 vorgesehen. Auch die Lenker 4 und 5 sind jeweils beidseitig der Plattform anzuordnen.
Die Plattformen können aber auch eine doppelte oder mehrfache Breite besitzen, so dass mehrere Fahrzeuge nebeneinander abgestellt werden können. In diesem Falle können dann die Ständer in gleicher Weise am Rande der Plattform vorgesehen sein. Es ist aber auch möglich, die Anordnung derart zu treffen, dass bei Mehrfachplattformen der oder die Ständer innerhalb der Plattformfläche angeordnet werden. Entsprechendes gilt für die Anordnung der Lenker.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist zu beiden Seiten der Plattformen 1 und 2 je ein Ständer 10 für je einen Schlitten 3 montiert. Der Schlitten 3 wird durch einen Arbeitszylinder 11 bewegt, wobei ein einfach wirkender Arbeitszylinder an jedem Schlitten 3 ausreicht, da die Absenkung durch das Eigengewicht erfolgt.
Am unteren Ende des Schlittens 3 ist die Plattform 1 im Gelenk 12 gelagert. Die obere Plattform 2 ist dagegen mit dem Gelenkbolzen 13 in dem Langloch 9 geführt.
Der Lenker 4, der im wesentlichen senkrecht angeordnet ist, befindet sich auf der der Einfahrt 14 zugewandten Seite des Ständers 10 bzw. des Schlittens 3. Dieser Lenker 4 ist je in einem Gelenk 15 bzw. 16 der Plattformen 2 bzw. 1 gehalten.
Der andere, zum Lenker 4 winklig angeordnete Lenker 5 befindet sich auf der der Einfahrt abgewandten Seite des Schlittens 3 und verbindet ebenfalls die Gelenke 17 und 18 der beiden Plattformen 2 und 1. Der spitze Winkel zwischen den Lenkern 4 und 5 ist nach unten offen und beträgt etwa 35 Grad, wobei die Winkeländerungen bei der Nei-gungs- und Hubbewegung gering sind.
Zwischen dem Geienkpunkt 15 und einem Gelenk
19 am Schlitten 3 erstreckt sich ein Zugglied 6, das beispielsweise teleskopartig ausfahrbar ist und den maximalen Abstand der Gelenkpunkte 15 und 19 begrenzt. Es ist klar, dass hierdurch auch die maximale Neigungsstellung der oberen Plattform 2 und damit auch der unteren Plattform 1 begrenzt wird.
Zwischen dem der Zufahrt 14 abgewandten Ende
20 der Plattform 1 und dem Boden 21 der Grube 22 erstreckt sich ein Zugglied 7, z.B. eine Kette, mit einer vorbestimmten maximalen Länge. Dieses Zugglied kann auch durch einen ortsfest angeordneten Anschlag ersetzt sein, der über das Ende 20 der Plattform 1 greift. Das Zugglied oder ein entsprechender Anschlag sichert bei der Hubbewegung die Neigung der unteren Plattform 1 und verhindert auch, dass bei der Befahrung der unteren Plattform im angehobenen Zustand diese Plattform unerwünschte Bewegungen ausführt. Die Anschläge bzw. Zugglieder 6 und 7 sichern in der angehobenen Stellung die gewünschte Lage der beiden Plattformen 1 und 2.
In der in der Fig. 1 gezeigten, abgesenkten Stellung, befindet sich die obere Plattform 2 in der Befahrstellung. Die Plattform 2 besitzt eine leichte Steigung. Insbesondere wird hierdurch die geringere Höhe am einfahrtseitigen Ende des auf der unteren Plattform abgestellten Fahrzeugs ausgenutzt.
In der angehobenen Stellung, die in der Fig. 2 gezeigt ist, besitzen beide Plattformen in der Befahr-richtung ein Gefälle. Insbesondere der Lenker 4 sichert den senkrechten Abstand beider Plattformen, Durch die Neigung der oberen Plattform 2 wird aber auch der geringere Platzbedarf am einfahrtseitigen
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Ende eines auf der oberen Plattform abgestellten Fahrzeugs ausgenutzt.
Die Steigung bzw. das Gefälle der beiden Plattformen in der jeweiligen Befahrstellung können dabei gleich sein. Diese Neigungen können aber auch geringe Unterschiede aufweisen.
In der Regel ist es günstig, wenn in der Befahrstellung der unteren Plattform die obere Plattform völlig parallel ausgerichtet ist. Aber auch hier kann von gewissen Grenzen abgewichen werden.
Es ist klar, dass Varianten zur Darstellung der Erfindung in den Zeichnungen ohne weiteres dadurch erhalten werden können, dass die Länge der Lenker 4 bzw. 5 anders gewählt wird und dementsprechend die Anordnung der zugehörigen Gelenke 15 bis 18 anders gewählt wird. So Iässt sich beispielsweise eine horizontale Ausrichtung der oberen Plattform in der Befahrstellung erreichen und bei dieser oder einer anderen Variante auch eine horizontale Ausrichtung der unteren Plattform 1 in deren Befahrstellung. Solche Bauweisen sind dann von Vorteil, wenn es nicht zu sehr auf eine optimale Platzausnützung ankommt als darauf, die Plattformen möglichst bequem befahren zu können.
Bei einer anderen erfindungsgemässen Variante kann der Lenker 4 durch den Schlitten 3 ersetzt bzw. gebildet werden. In diesem Falle erübrigt sich dann auch die Langlochführung 13. Eine solche Bauweise benötigt einen geringfügig grösseren Platzbedarf in der Höhe bzw. erfordert eine etwas grössere Biegesteifigkeit der Plattformen, falls der Abstand des Ständers 10 von der Mittellage etwas vergrössert wird. Der Vorteil besteht dabei in einer wesentlichen Vereinfachung der Konstruktion.
Die Erfindung zeigt somit insbesondere auch einen Weg, wie es möglich ist, unter Venwendung gleicher Bauteile verschiedene Absteilvorrichtungen zu erstellen, die sich den gegebenen Platzverhältnissen usw. optimal anpassen.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Abstellen von mehreren Kraftfahrzeugen auf mindestens zwei Plattformen übereinander, die zusammen anhebbar und absenkbar sind, um wahlweise eine der Plattformen an eine gemeinsame Zufahrt anzuschliessen, mit einem an einem Ständer geführten Schlitten, an dem die um horizontale Achsen neigbaren und durch seitliche Lenker verbundenen Plattformen gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass nur die eine Plattform (1) direkt vom Schlitten (3) getragen ist, während die andere Plattform (2) über je zwei seitliche Lenker (4, 5) von der einen Plattform (1) getragen ist, dass die andere Plattform (2) am Schlitten (3) in senkrechter Richtung beweglich geführt ist und dass, die beiden Lenker (4, 5) einer Seite einen spitzen Winkel einschliessen, wobei der Abstand der Gelenkpunkte (15,17) der beiden Lenker (4, 5) an der oberen Plattform (2) kleiner ist als der Abstand der entsprechenden Gelenkpunkte (16, 18) an der unteren Plattform (1).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstellung der Plattformen
(1, 2) in der angehobenen Stellung durch Anschläge (6,7) begrenzt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Plattform (2) sich über die Lenker (4, 5) auf der unteren Plattform (1) abstützt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lenker (4) im wesentlichen parallel zur Schlittenführung (8) ausgerichtet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der spitze Winkel zwischen den Lenkern (4, 5) 30 bis 40 Grad, vorzugsweise 35 Grad beträgt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Langlochführung (9) am Schlitten (3) für die andere Plattform (2).
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