AT508142B1 - Tragevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Eine Tragevorrichtung für ein Baby oder Kleinkind weist ein Schultergurtsystem mit zwei Schultergurten (5) und einen Aufnahmekörper (3) aus einem falt- bzw. raffbaren, insbesondere textilen, Material auf. Zwischen dem Aufnahmekörper (3) und jedem Schultergurt (5) ist mindestens eine Verbindung vorgesehen, wobei jeder der beiden sich mindestens bis zu je einer Verbindung an jedem Schultergurt (5) erstreckt und Endbereiche (4, 13) des Aufnahmekörpers (3) mit einer Verbindung am Schultergurt (5) verstellbar verbunden ist. Dadurch ist der zwischen den Verbindungen liegende Aufnahmeraum an die Größe des zu tragenden Babys oder Kleinkindes (2) anpassbar.
Description
österreichisches Patentamt AT508142B1 2010-11-15
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung für ein Baby oder Kleinkind, mit einem Schultergurtsystem und mit einem Aufnahmekörper aus einem falt- bzw. raffbaren, insbesondere textilen, Material, wobei das Schultergurtsystem zwei Schultergurte aufweist, und zwischen dem Aufnahmekörper und jedem Schultergurt mindestens eine Verbindung vorgesehen ist, und wobei der zwischen den Verbindungen liegende Bereich des Aufnahmekörpers den Aufnahmeraum für das zu tragende Baby oder Kleinkind definiert.
[0002] Beispielsweise zeigt die US 5,678,739 A eine derartige Tragevorrichtung, die ein Schulter-gurtensystem mit zwei Schultergurten aufweist. Daran ist mit Hilfe von Gurtbändern ein um das Kind formbarer Aufnahmekörper verstellbar fixiert. Der Aufnahmekörper bildet eine Hülle, die nicht mit dem Kind mitwachsen kann. Lediglich die Länge der Gurtbänder ist verstellbar und der beidseitige Spalt zu den Schultergurten wird umso größer, je größer das Kind wird. Die Vergrößerung des Spaltes bewirkt aber eine Verschlechterung des anfänglichen Tragekomforts für Träger und Kind. Zusätzlich oder anstelle des Tragkörpers kann auch ein Sling, also ein Tragetuch, an den Schließen bzw. Schnallen des Schultergurtsystems eingehängt werden.
[0003] Aus der US 2009/0026235 A1 ist eine weitere, ähnliche Tragevorrichtung bekannt, für die ebenfalls der oben angeführte Nachteil gilt, dass der Aufnahmekörper nicht mit dem Kind mitwächst.
[0004] Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, die Umhüllung des Kindes bei Verstellung des Aufnahmekörpers beizubehalten und den beidseitig größer werdenden Spalt zu den Schultergurten trotz des Größenwachstums des Kindes zu vermeiden. Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass der Aufnahmekörper sich mit seinen Endbereichen zumindest bis zu je einer Verbindung an jedem Schultergurt erstreckt und zumindest mit einer Verbindung verstellbar verbunden ist, wodurch die Größe des Aufnahmeraumes an die Größe des zu tragenden Babys oder Kleinkindes anpassbar ist.
[0005] Der Aufnahmekörper ist größer bzw. länger als der zwischen den beiden Verbindungen liegende Bereich, sodass die die Verbindungen überragenden Endbereiche hineingezogen werden können, um den Mittelbereich zu vergrößern und der zunehmenden Größe des Kindes gerecht zu werden: Der Aufnahmeraum wächst also mit. Somit werden Babys von Geburt an bis ins Kindalter in verschiedenen Tragepositionen orthopädisch korrekt getragen. In aufrechter Position wird der Rücken durch eine gleichmäßige Andrückkraft gleichmäßig gestützt und eine orthopädisch korrekte Anhockspreizstellung ermöglicht. Das Baby kann mit dem Gesicht oder mit dem Rücken zum Körper des Trägers in einer orthopädisch korrekten Trageweise getragen werden. Die Handhabung ist einfach, die Anwendung sicher und für den Träger angenehm. In liegender Position kann das Baby im Aufnahmekörper etwa wie in einem Tragetuch bzw. Sling getragen werden.
[0006] Um die Verbindung zu ermöglichen, kann an jedem Schultergurt ein Verbindungselement, beispielsweise ein Ring, angeordnet sein. In einer bevorzugten Ausführung sind zwischen dem Aufnahmekörper und den beiden Schultergurten zwei obere und zwei untere Verbindungen vorgesehen, und der Aufnahmekörper ist mit beiden unteren Verbindungen verstellbar verbunden. Die Verbindungselemente können an den Schultergurten bzw. an deren oberen und/oder unteren Enden lös- oder unlösbar positioniert sein. Eine zusätzliche Verstellung an den oberen Verbindungen ist möglich.
[0007] In einerweiteren bevorzugten Ausführung ist jede Verbindung, mit der der Aufnahmekörper verstellbar verbunden ist, durch ein Paar von Ringen gebildet, durch die der Endbereich des Aufnahmekörpers geführt und verschiebbar geklemmt ist. Hierfür ist jeweils ein Endbereich des Aufnahmekörpers durch beide Ringe geführt, danach wird der Endbereich zurückgeschlagen und nochmals durch einen der beiden Ringe geführt. Position und Größe des durch den mittleren Bereich des Aufnahmekörpers zwischen den Ringen bestimmenden Aufnahmeraumes lassen sich durch Ziehen an den aus den Ringen ragenden Endbereichen verändern. Die Ringe sind vorteilhaft durch die Endbereiche des Aufnahmekörpers verdeckt, sodass sich das Baby oder Kind nicht einklemmen kann. Die Ringe können auch andere als runde Formen haben und können durch 1/9 österreichisches Patentamt AT 508 142 B1 2010-11-15
Stege unterteilt sein. Weiters können die Verbindungselemente auch ähnlich einem Schnappverschluss oder Karabinerverschluss zu öffnen und zu schließen sein und können so etwa durch Laschen an den Schultergurten geführt und geschlossen werden.
[0008] Der Aufnahmekörper kann beispielsweise ein- oder mehrteilig sein, kann etwa Abnäher aufweisen und kann etwa, insbesondere an den Endbereichen, in Falten gelegt sein. Die Endbereiche können aufgrund der Faltung oder von Abnähern oder aufgrund des Schnittes schmal aus-laufen. Der Aufnahmekörper kann ganz oder teilweise tuch-, polster-, kissen- oder netzartig ausgestaltet sein bzw. ganz oder teilweise gepolstert oder verstärkt sein.
[0009] Am Aufnahmekörper können Markierungen vorgesehen sein, welche es ermöglichen, dass die aus den Verbindungselementen ragenden Endbereiche des Aufnahmekörpers etwa gleich lang eingestellt werden können.
[0010] In einer bevorzugten Ausführung ist weiters vorgesehen, dass mindestens eine Verbindung verstellbar am Schultergurt angeordnet ist. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass das Baby oder Kind wesentlich einfacher aufgenommen werden kann als in einem Tragetuch: Im Gegensatz zum Tragetuch legt der Träger beim erstmaligen Anlegen zuerst die Schultergurte an und passt diese den Körpermaßen an, verbindet den Aufnahmekörper mit den Verbindungselementen und nimmt erst danach das Baby oder Kind im Aufnahmekörper auf. Dann muss er nur noch den Bereich des Aufnahmekörpers zwischen den Verbindungselementen oder den Schultergurten dem aufgenommenen Körper anpassen. Der sackähnliche Aufnahmeraum entspricht nach dem Anpassen exakt den Körpermaßen des aufgenommenen Körpers.
[0011] Die aus den Verbindungen ragenden Endbereiche des Aufnahmekörpers können, insbesondere abhängig von deren Länge, in vielfältiger Weise weitergeführt werden, beispielsweise können sie einfach herabhängen, in einer Tasche verstaut werden, oder miteinander verbunden werden.
[0012] Die aus den Verbindungen ragenden Endbereiche des Aufnahmekörpers können bei entsprechender Länge unter das Gesäß und/oder die Beine des Babys und/oder überkreuz über den Aufnahmekörper geführt werden, wobei sie bevorzugt durch ein oder mehrere Laschen gezogen werden. Diese sind so positioniert, dass der Aufnahmekörper der Höhe nach in einer bestimmten Position gehalten wird, sodass der obere Rücken des Babys oder Kindes zusätzlich gestützt wird, bzw. das Baby nicht nach unten aus der Tragvorrichtung rutschen kann.
[0013] Mit dem Aufnahmekörper kann weiters ein Hüftgurtsystem verbunden werden, das gegebenenfalls Polsterabschnitte aufweist, und mit dem Schultergurtsystem zu einem Haltegeschirrsystem verbunden werden kann. Dazu können etwa Befestigungseinrichtungen, etwa Reißverschlussstreifen, am Hüftgurtsystem sowie am Aufnahmekörper vorgesehen sein, welche miteinander mittels Reißverschlussschieber verbunden werden können.
[0014] Die vorliegende Tragevorrichtung kann weiters mit einem Kopfteil versehen sein, der den Kopf, Nacken, oder oberen Rücken des mit dem Oberkörper zum Träger aufgenommenen Babys oder Kindes stützt bzw. als Sonnensegel dienen kann. Der Kopfteil dient so als obere Verlängerung und kann beispielsweise durch elastische Bänder gerafft sein. Die Länge und/oder die Straffung des Kopfteils ist vorteilhaft verstellbar.
[0015] Einzelne Teile der Tragevorrichtung können beispielsweise durch Zusammenbinden oder etwa durch Verschlusseinrichtungen nach Art einer Steckverbindung lösbar verbunden werden. Es sind aber auch andere Verbindungsmöglichkeiten denkbar, etwa Druckknöpfe, Klettverschlüsse, Reißverschlüsse, die durch Abdeckmittel abgedeckt oder gepolstert sein können und so keine Druckstellen bei dem aufgenommenen Baby oder Kind oder beim Träger verursachen. Insbesondere die Verbindungselemente zur Verbindung des Aufnahmekörpers mit dem Schultergurtsystem können so verdeckt sein, dass sich das aufgenommene Baby oder Kind darin nicht einklemmen kann.
[0016] Weitere Einzelheiten, Merkmale sowie Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. 2/9 österreichisches Patentamt AT508142B1 2010-11-15 [0017] Fig. 1 zeigt eine Trageweise einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tra gevorrichtung, das Kleinkind wird vor dem Oberkörper des Trägers getragen.
[0018] Fig. 2 zeigt eine Trageweise einer zweiten Ausführungsform, das Kleinkind wird am Rü cken des Trägers getragen.
[0019] Fig. 3 zeigt eine Ansicht auf den Oberkörper des Trägers in Fig. 2.
[0020] Fig. 4 zeigt eine Trageweise der Ausführungsform nach Fig. 1, wobei das Baby unter einem Kleidungsstück mit direktem Hautkontakt mit dem Träger getragen wird.
[0021] Fig. 5 zeigt eine dritte Ausführungsform, welche um den Körper des Trägers und um den Körper des Babys gebunden wurde.
[0022] Fig. 6 zeigt eine vierte Ausführungsform, welche um den Körper des Trägers und um den Körper des Kleinkindes gebunden wurde.
[0023] Fig. 7 zeigt eine zweite Trageweise der Ausführungsform nach Fig. 1, wobei das Kleinkind mit dem Rücken zum Träger getragen wird.
[0024] Gleiche Bezugsziffern beziehen sich nachfolgend auf gleiche oder gleichartige Bauteile. Die Verwendung von Verschlusselementen ist beispielhaft, ebenso deren räumliche Anordnung.
[0025] Fig. 1 zeigt eine Trageweise einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung. In diesem Beispiel wird die Aufnahme eines Kleinkindes 2 gezeigt, welches mit dem Oberkörper zum Oberkörper des Trägers 1 getragen wird. Gepolsterten Schultergurte 5 verlaufen jeweils über eine Schulter des Trägers 1. Sowohl die unteren als auch die oberen Enden sind mit Ringen 7, 8 unlösbar verbunden und bilden so eine Schlaufe. Vom Aufnahmekörper 3 erstreckt sich außerhalb des Aufnahmeraumes je ein Gurtband 24 nach oben, an dessen Ende ein mit einem Verstellelement 14 einteilig ausgebildeter Steckschnallenteil 15 eine verstellbare zusätzliche obere Verbindung mit einem am Schultergurt 5 vorgesehenen zweiten Steckschnallenteil 6 ermöglicht. Jeder Endbereich 4, 13 des Aufnahmekörpers 3 verläuft durch beide Ringe 7, 8 am jeweiligen Schultergurt 5 und danach nochmals durch den ersten Ring 7, wobei er zwischen den Ringen 7, 8 geklemmt wird und nachgezogen werden kann. Die Endbereiche 4, 13 des Aufnahmekörpers 3 laufen bei diesem Ausführungsbeispiel zum Ende hin schmaler zu und sind überdies in Falten gelegt. Sie sind mit Gurtbändern 25 verbunden. Der Endbereich 13 verläuft unter das Gesäß des Kleinkindes 2, ist auf dieser Abbildung vom Kleinkind verdeckt, durch eine Lasche 41 (Fig. 2) geführt und überkreuzt sich mit dem Endbereich 4. Weiters ist der Endbereich 13 durch eine Lasche 34 am anderen Schultergurt 5 (hier verdeckt durch das Kleinkind) geführt und mittels einer Steckschnalle 6, 15 am anderen Schultergurt 5 verbunden. Mittels eines Verstellelements 14 wird das Gurtband 25 an die Körpermaße des Kleinkindes 2 angepasst. Der zweite Endbereich 4 des Aufnahmekörpers 3, der in Fig. 1 durch das Kleinkind 2 verdeckt ist, ist durch die am anderen, nicht sichtbaren Schultergurt 5 befindlichen Ringe 7, 8 und danach nochmals durch den Ring 7 geführt, zwischen denen der Endbereich 4 geklemmt wird. Der überstehende Endbereich 4 verläuft unter das Gesäß des Kleinkindes 2, überkreuz mit dem ersten Endbereich 13 durch die Lasche 41 (Fig. 2) und durch die Lasche 34 und ist mit dem sichtbaren Schultergurt 5 mittels einer Steckschnalle 6, 15 verbunden. Mittels eines einteilig mit dem Steckschnallenteil 15 ausgebildeten Verstellelement 14 kann das Gurtband 25 an die Körpermaße des aufgenommen Kleinkindes 2 angepasst werden.
[0026] Die beiden Endbereiche 4, 13 können auch um die Hüften des Trägers 1 geführt und miteinander lösbar verbunden werden, können herabhängen oder können in einem Taschenfach verstaut werden.
[0027] Fig. 2 zeigt eine Trageweise, in der das Kleinkind 2 auf dem Rücken des Trägers 1 getragen wird. Der Endbereich 4 ist durch die Ringe 7, 8 geführt und danach nochmals durch den ersten Ring 7. Der Endbereich 4 ist weiters unter das Gesäß des Kleinkindes 2 geführt, verläuft durch die Lasche 41 und überkreuzt sich dabei mit dem anderen Endbereich 13. Das Steckschnallenteil 15 und das damit einteilig ausgebildete Verstellelement 14 sowie das Gurtband 24 sind durch ein Verbindungselement 48 am Aufnahmekörper 3 geführt und mit dem Steckschnallenteil 6 am Schul- 3/9 österreichisches Patentamt AT 508 142 B1 2010-11-15 tergurt 5 verbunden, sodass der Aufnahmekörper 3 mit den Schultergurten 5 verbunden ist. Die Anpassung des Gurtbandes 24 an die Körpermaße des aufgenommenen Kleinkindes 2 erfolgt mittels des einteilig mit dem Steckschnallenteil 15 ausgebildeten Verstellelementes 14. Der Endbereich 13 ist, hier nicht sichtbar, durch die am anderen Schultergurt 5 positionierten Ringe 7, 8 und nochmals durch den Ring 7, durch die Lasche 41 und mit dem ersten Endbereich 4 überkreuz und unter das Gesäß des Kleinkindes 2 geführt. Am Schultergurt 5 sind Gurtbänder 40 befestigt, die zweite Steckschnallenteile 6 tragen und von der Vorderseite der Schultergurte 5 (wie in Fig. 1 abgebildet) mit dem Gurtband 40 auf die Rückseite der Schultergurte 5 geklappt sind. Die Steckschnallenteile 6 sind dort mit den am Endbereich 4 bzw. 13 vorgesehenen Steckschnallenteilen 15 verbunden (sichtbar in Fig. 3). Der Aufnahmekörper 3 ist weiters mit einem Hüftgurt 27 mittels eines Reißverschlusses lösbar verbunden. Zur Anbringung eines Kopfteils können am Aufnahmekörper 3 ein Reißverschluss 47 und Druckknöpfe 46 an den Schultergurten 5 vorgesehen sein. Der Kopfteil kann gerafft oder gespannt werden.
[0028] Fig. 3 zeigt den Oberkörper des das Kind am Rücken tragenden Trägers nach Fig. 2 von vorne. Der gepolsterte Hüftgurt 27 ist mittels einer Steckschnalle 6, 15 geschlossen und mittels eines Verstellelements 14 ist die Länge eines Gurtbandes 38 des Hüftgurtes 27 den Körpermaßen des Trägers 1 angepasst. Die Endbereiche 4, 13 sind durch am Schultergurt 5 vorgesehene Laschen 9 geführt, und die an den Endbereichen 4, 13 befestigten Gurtbänder 25 über Steckschnallen 6, 15 mit den Schultergurten 5 verbunden. Mit dem Verstellelement 14, welches mit dem Steckschnallenteil 15 einteilig ausgebildet ist, erfolgt die Anpassung des Gurtbandes 25 an die Körpermaße des Trägers 1. Die Schultergurte 5 sind mittels eines an Gurtbändern 36 verschiebbaren Brustgurts 37 verbunden. Der Brustgurt 37 weist ebenfalls eine verstellbare Steckschnalle 6, 15 auf.
[0029] Fig. 4 zeigt eine Trageweise der Ausführungsform in Fig. 1, in der das Baby 2 mit direktem Hautkontakt mit dem Träger 1 getragen werden kann. Die Schultergurte 5 verlaufen über, der Aufnahmekörper 3 unter einem Kleidungsstück 28 des Trägers 1. Der hier vom Kleidungsstück 28 verdeckte Aufnahmekörper 3 ist mittels der Gurtbänder 24 über die verstellbaren Steckschnallen 6, 15 mit den Schultergurten 5 verbunden. Die Endbereiche 4, 13 des Aufnahmekörpers 3 sind jeweils durch eine Öffnung 35 zu den über dem Kleidungsstück 28 befindlichen Ringen 7, 8, danach nochmals durch den ersten Ring 7 und schließlich wieder durch die Öffnung 35 unter das Kleidungsstück 28 und um die Hüfte des Trägers 1 geführt. Die beiden Endbereiche 4, 13 können unter dem Kleidungsstück 28 des Trägers 1 verbunden sein.
[0030] Fig. 5 und 6 zeigen Ausführungsformen, bei denen die Tragevorrichtung keine Steckschnallen aufweist, sondern durch Binden um den Körper des Trägers 1 und des Babys 2 angelegt wird. An den oberen Schultergurtenden 29 befinden sich die Ringe 7, 8 durch welche die unteren Schultergurtenden 29, nachdem diese am Rücken überkreuzt wurden, geführt sind. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 verlaufen die unteren Schultergurtenden 29 wieder zurück an den Rücken und werden dort miteinander verbunden. Die Schultergurtenden 29 könnten sich dort aber auch nochmals überkreuzen und nach vorne führen, wo sie an der Seite oder am Oberkörper des Trägers 1 miteinander verbunden werden. Die Endbereiche 4, 13 sind durch die Ringe 7, 8 und danach nochmals durch den ersten Ring 7, durch die Lasche 41 und unter das Gesäß und die Beine des Babys 2 und um die Hüfte des Trägers 1 geführt. Die Endbereiche 4, 13 verlaufen dabei unter dem Gesäß des Babys 2 überkreuz und sind am Rücken des Trägers 1 miteinander verknotet. Diese Ausführungsform kann auch zum Tragen am Rücken des Trägers 1 angewendet werden. Dabei werden die oberen Schultergurtenden 29 mit den Ringen 7, 8 am Rücken des Trägers 1 positioniert. Die Schultergurtenden 29 können aber auch überkreuz über eine Schulter des Trägers 1 verlaufen, wobei sich die Ringe 8, 7 am Rücken und am Oberkörper des Trägers 1 befinden.
[0031] In der Ausführung nach Fig. 6 verlaufen die Endbereiche 13, 4 des Aufnahmekörpers 3 quer über den Aufnahmekörper 3 und durch dort vorgesehene Laschen 43, in weiterer Folge über die Schulter, überkreuz über den Rücken und um die Hüften des Trägers 1, wo sie miteinander verbunden sind. Dabei sind sie durch eine in Fig. 6 nicht sichtbare Lasche 41 am Aufnahmekörper 3 unter dem Gesäß des Kleinkindes 2 geführt, so dass das Kleinkind 2 nicht zwischen dem Aufnahmekörper 3 und den Endbereichen 4, 13 durchrutschen kann. Für ein kleineres Kind 2 können 4/9
Claims (8)
- österreichisches Patentamt AT 508 142 B1 2010-11-15 die Endbereiche 4, 13 nicht durch die Laschen 43 sondern durch die tiefer vorgesehenen Laschen 44 geführt werden. Das Durchführen der Endbereiche 4,13 durch die Laschen 43 oder 44 hält den Aufnahmekörper 3 in dieser Position. Auch diese Ausführungsform kann zum Tragen am Rücken oder Seite des Trägers 1 angewendet werden. [0032] Fig. 7 zeigt eine weitere Trageweise, in der das Kleinkind 2 vor dem Träger 1 im Aufnahmekörper 3 sitzt. Die Endbereich 4, 13 sind jeweils durch die Ringe 7, 8 und danach nochmals durch den ersten Ring 7 und in weiterer Folge durch eine der Laschen 41, am Körper des Kleinkindes 2 überkreuz und unter die Arme des Kleinkindes 2 geführt und mittels der Steckschnallen 15, 6 mit den Schultergurten 5 verbunden, wobei die am Ende der Endbereiche 4,13 befestigten Gurtbänder 25 mittels der Verstellelemente 14 den Körpermaßen des Kleinkindes angepasst werden können. Der Aufnahmekörper 3 ist über die verstellbaren Gurtbänder 24 mit den Schultergurten 5 verbunden. Die Beine des Kleinkindes 2 können sich auch im Aufnahmekörper 3 befinden. Ein Aufnehmen, insbesondere eines Babys oder kleinen Kleinkindes, in weitgehend liegender Position ist bei dieser Variante ebenso möglich. Patentansprüche 1. Tragevorrichtung für ein Baby oder Kleinkind, mit einem Schultergurtsystem und mit einem Aufnahmekörper (3) aus einem falt- bzw. raffbaren, insbesondere textilen, Material, wobei das Schultergurtsystem zwei Schultergurte (5) aufweist, und zwischen dem Aufnahmekörper (3) und jedem Schultergurt (5) mindestens eine Verbindung vorgesehen ist, und wobei der zwischen den Verbindungen liegende Bereich des Aufnahmekörpers (3) den Aufnahmeraum für das zu tragende Baby oder Kleinkind definiert, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (3) sich mit seinen Endbereichen (4, 13) zumindest bis zu je einer Verbindung an jedem Schultergurt (5) erstreckt und zumindest mit einer Verbindung verstellbar verbunden ist, wodurch die Größe des Aufnahmeraumes an die Größe des zu tragenden Babys oder Kleinkindes (2) anpassbar ist.
- 2. Tragevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Aufnahmekörper (3) und den beiden Schultergurten (5) zwei obere und zwei untere Verbindungen vorgesehen sind, und der Aufnahmekörper (3) mit beiden unteren Verbindungen verstellbar verbunden ist.
- 3. Tragevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Verbindung, an der der Aufnahmekörper (3) verstellbar befestigt ist, durch ein Paar von Ringen (7, 8) gebildet ist, durch die der Endbereich (4, 13) des Aufnahmekörpers (3) geführt und verschiebbar geklemmt ist.
- 4. Tragevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Enden des Schultergurtes (5) mittels mindestens eines der beiden Ringe (7) zu einer Schlaufe geschlossen sind.
- 5. Tragevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Paar von Ringen (7, 8) am Schultergurt (5) befestigt ist.
- 6. Tragevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verbindung verstellbar am Schultergurt (5) angeordnet ist.
- 7. Tragevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Verbindungen zwischen dem Aufnahmekörper (3) und den beiden Schultergurten (5) durch öffenbare Steckschnallen (6, 15) gebildet sind, wobei ein Steckschnallenteil (6) am Schultergurt (3) und der andere (15) an einem Gurtband (24) vorgesehen ist, das vom oberen Rand des Aufnahmekörpers (3) hochgeführt ist.
- 8. Tragevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen den Verbindungen liegende mittlere Bereich des Aufnahmekörpers (3) gepolstert oder verstärkt ist. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 5/9
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