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Mit Kontaktstiften versehene Baueinheit zum Einstecken in einen plattenförmigen Träger
Die Erfindung betrifft eine mit Kontaktstiften versehene Baueinheit zum Einstecken in einen plattenförmigen Träger insbesondere in Form einer Montageplatte für Geräte mit gedruckter Schaltung, wobei der plattenförmige Träger Löcher od. dgl. zur Befestigung von Bauteilen, z. B. einer Röhrenfassung mit Kontaktstiften, aufweist, die in zwei oder mehr Löcher od. dgl. des Trägers einführbar sind, wobei die Kontaktstifte des am Träger zu befestigenden Bauteiles, z. B. einer Röhrenfassung, an diesem Bauteil nach einem andern Muster angeordnet sind als das Muster der Löcher im Träger, die ihrerseits an den Schnittpunkten zweier sich rechtwinkelig schneidender Scharen zueinander paralleler und äquidistanter Linien liegen.
Solche Träger kommen z. B. oft in der Fernmeldetechnik zur Verwendung, insbesondere bei Rundfunk-oder Fernsehapparaten, und können dann mit einer gedruckten Verdrahtung versehen sein. Die Träger bzw. die Montageplatten weisen im allgemeinen viele Bohrungen, Löcher, Ausnehmungen od. dgl. auf, die zum Teil der Aufnahme der Kontaktstifte, z. B. von Röhrenfassungen, Spulenhaltern und ähnlichen Bauteilen, dienen. Die Anordnung dieser Löcher im Träger ist meist genormt, so dass zwar nicht immer alle Löcher benötigt werden, der Träger aber universell brauchbar ist. Häufig stimmt die Anordnung der Kontaktstifte auf den Bauteilen nicht mit der Anordnung der Löcher im Träger überein, was insbesondere für die Kontaktstifte von Elektronenröhren und dementsprechend auch für die bezüglichen Röhrenfassungen gilt.
Um auch solche Bauteile, bei denen die Enden der Kontaktstifte nicht mit den Löchern des Trägers übereinstimmen, leicht am Träger anbringen zu können, besteht die erfindungsgemässe Baueinheit aus einer dünnen Zwischenplatte und einem auf ihr montierten, für die nachfolgende Montage am plattenförmigen Träger bestimmten Bauteil, wobei die Zwischenplatte Löcher od. dgl.
aufweist, welche ebenso wie jene des plattenförmigen Trägers an den Schnittpunkten zweier sich rechtwinkelig schneidender Scha- ren zueinander paralleler und äquidistanter Linien liegen, deren gegenseitigerAbstand entweder gleich dem Abstand der Linien des Trägers entspricht, auf dem der Bauteil mit Hilfe der dünnen Zwischenplatte befestigt werden soll, oder deren gegenseitiger Abstand um ein ganzzahliges Vielfaches kleiner oder grösser ist, als dies dem Abstand der Linien des vorerwähnten Trägers entspricht, wobei die Lage der Stifte des zu befestigendenBauteiles in den Löchern der dünnen Zwischenplatte dem Muster der Löcher des vorerwähnten Trägers entspricht, mit dem diese Baueinheit dann ihrerseits vereinigt werden soll bzw. gegebenenfalls vereinigt ist.
Die Zwischenplatte, die an sich klein in bezug auf den gesamten Träger ist, kann z. B. bereits bei der Herstellung des Bauteiles mit diesem zu einer festen Einheit verbunden sein ; ausserdem genügt es, die Zwischenplatte nur mit soviel Löchern zu versehen, als Kontaktstifte am Bauteil vorhanden sind, doch ist es vorteilhaft, ähnlich wie die Träger bzw. die Montageplatten auch die Zwischenplatten zu normieren, um sie für die verschiedensten Bauteile verwenden zu können, auch wenn hiedurch nicht immer alle Löcher der Zwischenplatte benötigt werden. Mittels der Zwischenplatten werden die verschiedenen Bauteile in solche mit einer genormten Stiftanordnung umgewandelt, wodurch ein rascher Zusammenbau der bezüglichen Geräte durch Bestückung der Träger bzw. Montageplatten gewährleistet ist.
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Dadurch, dass der gegenseitige Abstand der äquidistanten Linien auf der Zwischenplatte erfindungsge- mäss auch um ein ganzzahliges Vielfaches kleiner sein kann, als dies dem Abstand der Linien des Trägers entspricht, ist die Zwischenplatte universeller anwendbar. In jene Löcher der Zwischenplatte, denen keine Löcher des Trägers entsprechen, können zusätzliche Stifte des Bauteiles, z. B. zu dessen Befestigung auf der Zwischenplatte, gesteckt werden. Ausserdem kann eine derartige Zwischenplatte auch für die Befestigung von Bauteilen auf einem Träger verwendet werden, der entsprechend dicht angeordnete Löcher aufweist, da es plattenförmige Träger mit in verschiedenen gegenseitigen Abständen angeordneten Löchern gibt. Schliesslich ist auch die Durchsicht durch die gerade freien Löcher zuweilen erwünscht.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist zur lagerichtigen Anordnung der Zwischenplatte auf dem Träger eine unsymmetrische Anordnung der Löcher und bzw. oder eine unsymmetrische Form der Zwischenplatte vorgesehen. In diesem Falle braucht der Bauteil selbst keine besonderen Markierungen für die lagerichtige Montage aufweisen, die sich meistens nur schwierig anbringen lassen.
Für die Anordnung der Bauteile auf den Zwischenplatten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Vorteilhafterweise ist mindestens ein Kontaktstift des zu befestigenden Bauteiles so verformt, dass das Stiftende in Übereinstimmung mit der Lage des Loches der Zwischenplatte zurechtgebogen ist.
Zweckmässigerweise ist die Zwischenplatte mit dem Bauteil z. B. mittels einer t alzbuchse oder einem zusätzlichen Stift fest verbunden. Für die erfindungsgemässe Baueinheit sind vorteilhafterweise mehrere Zwischenplatten umfassende Streifen vorgesehen, wobei die einzelnen Zwischenplatten in der Längserstreckung des Streifens durch in den Streifen befindliche Schlitze getrennt und durch Bruchränder untereinander verbunden nebeneinander angeordnet sind.
Zweckmässigerweise sind zur Speicherung bzw. Transportierung auf den einen Streifen bildenden, nebeneinander angeordneten Zwischenplatten die zu montierenden Bauteile befestigt. Die einzelnen Bauteile können hiefür aufeinanderfolgend auf dem Streifen angebracht werden, wobei dieselbe Maschine, mit der die Bauteile hergestellt werden, auch für die Montage der Bauteile auf dem Streifen herangezogen werden kann. Ausserdem werden dadurch, dass die einzelnen Bauteile unmittelbar nach ihrer Herstellung auf einem solchen Streifen befestigt werden, die an sich meist sehr dünnen und leicht biegsamen Kontaktstifte der Bauteile vor Transportschäden geschützt, abgesehen davon, dass sich diese Baueinheiten, die aus den Streifen und den darauf befestigten Bauelementen bestehen, leicht verpacken lassen.
Die Erfindung wird an Hand einer Zeichnung, in der Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt sind, näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Teil einer Montageplatte für ein nachrichtentechnisches Gerät mit einer Vielzahl von Löchern und einer nicht dargestellten gedruckten Verdrahtung an der Rückseite, Fig. 2 einen Streifen mit mehreren Zwischenplatten, die ebenfalls eine Vielzahl von Löchern aufweisen, Fig. 3 eine Draufsicht einer Röhrenfassung und Fig. 4 deren Unteransicht mit zurechtgebogenen Kontaktstiften ; die Fig. 5a und 5b sind Schnitte der Röhrenfassung nach den Linien Va-Va bzw. Vb-Vb der Fig. 4 in vergrössertem Massstab mit zurechtgebogenen Kontaktstiften, und Fig. 6 ist eine Seitenansicht einer Röhrenfassung mit einer auf dieser angeordneten Zwischenplatte.
Fig. ! zeigt eine Montageplatte 1 mit einer an der Rückseite angebrachten vorgedruckten Verdrahtung mit Löchern 2. Diese Löcher liegen an Schnittpunkten zweier sich rechtwinkelig schneidender Scharen zueinander paralleler und äquidistanter Linien. Die mit Doppelkreisen bezeichneten Löcher 3 sind für die Kontaktstifte bzw. Lötfahnen einer Röhrenfassung vorgesehen, wie sie in den Fig. 3, 4, 5 und 6 dargestellt ist.
Fig. 2 zeigt einen aus relativ dünnem Material bestehenden Streifen 4, der quer zur Längsrichtung liegende Schlitze 5 aufweist, so dass durch Brechen oder Zerschneiden des Streifens 4 an den Bruchstellen 6 mehrere Zwischenplatten gewonnen werden können. Die Zwischenplatten weisen ebenfalls Löcher 7 auf, die wie die Löcher 2, 3 der Montageplatte 1 an den Schnittpunkten zweier sich rechtwinkelig schneidender Scharen zueinander paralleler und äquidistanter Linien liegen. Auch hier sind die Löcher für die Kontaktstifte der Röhrenfassungen durch Doppelkreise 18 angedeutet.
In den Fig. 3,4, 5a und 5b ist mit 8 die Oberplatte einer Röhrenfassung bezeichnet, die durch eine Falzbuchse 9 mit einer Unterplatte 10 verbunden ist. Die Röhrenfassung besitzt neun aus Blechstreifen gebildete Kontaktstifte 11, 12, 13, die winkelig gebogen und teilweise, z. B. entsprechend den Fig. 5a und 5b, zwischen der Oberplatte 8 und derUnterplatte 10 eingeklemmt sind, wobei die horizontal liegenden Enden der Blechstreifen geschlitzt und als federnde Buchsen für die Halterung der Kontaktstifte einer nicht darge- stelltenElektronenröhre geprägt sind. Die Kontaktstifte 11, 12. 13. sind, "lie in den Fig. 5a und 5b in vergrössertem Massstab dargestellt ist, derart verformt, dass ihre unteren Enden mit den dafür vorgesehenen Löchern 18 der Zwischenplatte nach Fig. 2 übereinstimmen.
Damit zur Übereinstimmung je dreier Kon-
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taktstifte mit den drei quer zur Längserstreckung des Streifens 4 angeordneten, mit Doppelkreisen dargestellten Löchern 18 die Enden der Kontaktstifte ebenso wie diese Löcher auf einer Geraden liegen, sind die unteren Enden der Kontaktstifte 11 nach innen, die unteren Enden der Kontaktstifte 12 und 13 nach aussen gebogen. Dadurch können die Kontaktstifte der Röhrenfassung passend durch die zugehörigen Löcher 18 der Zwischenplatte 4 hindurchgesteckt werden.
Da die unteren Enden der Kontaktstifte durch die Löcher 18 der Zwischenplatte hindurchragen, die ihrerseits mit den Löchern 3 der Montageplatte 1 übereinstimmen, können die Kontaktstifte zugleich auch passend in die Löcher 3 der Montageplatte 1 eingesetzt werden, u. zw. derart, dass die gerade Kante 14 der Zwischenplatte parallel zur geraden Kante 15 der Montageplatte verläuft. Hiedurch wird die Montage der Röhrenfassung auf der Montageplatte 1 wesentlich vereinfacht, wobei zugleich durch die Vereinigung der Röhrenfassungen mit den Zwischenplatten eine Beschädigung der dünnen Kontaktstifte bei einem Transport vermieden wird.
Bei der Röhrenfassung nach Fig. 6 ist wieder eine Oberplatte 8 und eine Unterplatte 10 vorhanden, die durch eine nicht dargestellte Falzbuchse miteinander verbunden sind. Statt der Verformung der Kontaktstifte entsprechend den Fig. 4 und 5 ist bei diesem Beispiel jeder Kontaktstift etwas schräg gestellt, wie dies für die Kontaktstifte 16 und 17 dargestellt ist.
An derRöhrenfassung kann auch ein zusätzlicher Stift vorgesehen werden, der nach der Anordnung der Röhrenfassung auf der Zwischenplatte unterhalb derselben umgebogen wird, so dass die Zwischenplatte mit der Röhrenfassung fest verbunden wird. Gegebenenfalls kann dieser zusätzliche Stift aus einem Ansatz der Falzbuchse 9 bestehen.
Obgleich die Erfindung an Hand einer Montageplatte und von Röhrenfassungen beschrieben worden ist, kann sie selbstverständlich auch bei der Montage von Spulenhaltern und ähnlichen Bauteilen zur Anwendung kommen. Sind die Stifte nicht fest in der Röhrenfassung bzw. am zu montierenden Bauteil befestigt, sondern etwas beweglich, so erübrigt sich auch eine Verformung bzw. Verbiegung derselben zwecks Anpassung an die Löcher der Zwischenplatte.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Mit Kontaktstiften versehene Baueinheit zum Einstecken in einen plattenförmigen Träger insbesondere in Form einer Montageplatte für Geräte mit gedruckter Schaltung, wobei der plattenförmige Träger
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befestigenden Bauteiles, z. B. einer Röhrenfassung, an diesem Bauteil nach einem andern Muster angeordnet sind als das Muster der Löcher im Träger, die ihrerseits an den Schnittpunkten zweier sich rechtwinkelig schneidender Scharen zueinander paralleler und äquidistanter Linien liegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Baueinheit aus einer dünnen Zwischenplatte (4) und einem auf ihr montierten, für die nachfolgende Montage am plattenförmigen Träger (l) bestimmten Bauteil besteht, wobei die Zwischenplatte (4) Löcher od. dgl.
(7, 18) aufweist, welche ebenso wie jene des plattenförmigen Trägers an den Schnittpunkten zweier sich rechtwinkelig schneidender Scharen zueinander paralleler und äquidistanter Linien liegen, deren gegenseitiger Abstand entweder gleich dem Abstand der Linien des Trägers (1) entspricht, auf dem der Bauteil mit Hilfe der dünnen Zwischenplatte befestigt werden soll, oder deren gegenseitiger Abstand um ein ganzzahliges Vielfaches kleiner oder grösser ist, als dies dem Abstand der Linien des vorerwähnten Trägers entspricht, wobei die Lage der Stifte (11, 12, 13, 16, 17) des zu befestigenden Bauteiles in den Löchern der dünnen Zwischenplatte (4) dem Muster der Löcher (2,3) des vorerwähnten Trägers (1) entspricht, mit dem diese Baueinheit dann ihrerseits vereinigt werden soll bzw.
gegebenenfalls vereinigt ist.
2. Baueinheit nachAnspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur lagerichtigen Anordnung der Zwischenplatte (4) auf dem Träger (l) eine unsymmetrische Anordnung der Löcher (7, 18) und bzw. oder eine unsymmetrische Form der Zwischenplatte (4) vorgesehen ist.