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Elastische elektrische Leitung.
Bei flexiblen Leitungen, z. B. Leitungen zu ortsveränderlichen elektrischen Apparaten, insbesondere Telephonapparaten, ist eine gewisse Leitungslänge erforderlich, u. zw. muss die Leitung so lang sein, dass der Bedienende von seinem Standort aus den Apparat ungehindert bedienen kann. Wenn nun der Apparat ausser Betrieb ist, z. B. der Hörer auf der Gabel des Telephonapparates liegt, hängt bei Benutzung der gebräuchlichen Leitungen die Leitung herab und bildet Schleifen und Knoten, die die Bedienung des Apparates erschweren, die Isolationsgüte der Leitung beeinträchtigen und die Leitung beschädigen können.
Um das Herumhängen der Leitungen zu vermeiden, hat man bereits vorgeschlagen, am Apparat eine Aufwickelvorrichtung anzubringen, die die überschüssige Leitungslänge im Ruhezustand des Apparates selbsttätig aufwickelt. Diese Aufwickelvorriehtungen haben aber den Nachteil, dass die Leitungen sich in ihnen häufig festklemmen und alsdann die Aufwickelvorrichtung wirkungslos wird und die Leitung beschädigt werden kann.
Es wurden bereits dehnbare elektrische Leiter vorgeschlagen, die aus miteinander verflochtenen, blanken Drähten und einer um diese angeordneten Gummihülle bestanden, die auch die Isolation bildet, wobei auch noch ein Gummikern vorgesehen sein kann, um den die Drähte geflochten werden. Die blanken verflochtenen Drähte bilden nur eine einzige Ader, so dass damit nur ein Stromkreis geschaffen werden kann, wogegen bei Telephonschnuren stets mehrere Stromverbindungen hergestellt werden müssen.
Es wurden auch schon einzeln je für sieh nachgiebige Leitungsadern miteinander zu einer Mehrfach- leitungsschnur vereinigt. In solcher Weise aufgebaute Mehrfaehleiter erfordern aber einen verhältnismässig grossen Aufwand an elastischem Material ; auch ist in diesem Falle der Isolationswert jedes einzelnen Leiters vermindert, weil bei der Dehnung Zwischenräume zwischen den die Isolation, z. B. in Form einer Umflechtung, bildenden Fäden entstehen oder die Isolationswandstärke dünner wird.
Alle diese Nachteile sind bei der elastischen elektrischen Mehrfachleitungssehnur gemäss der Erfindung dadurch vermieden, dass ihre einzeln in üblicher Weise isolierten vorzugsweise umstrickten oder umflochtenen Einzeladern um einen in der Längsrichtung elastischen Kern gestrickt, geflochten oder geklöppelt sind, oder die miteinander verflochtenen, verwebten oder verstricken Einzeladern in eine in der Längsrichtung elastische Hülle eingeschlossen sind, wobei der Kern bzw. die Hülle gegenüber den Einzeladern je für sich eine bewegliche Einheit bildet. Gemäss der Erfindung werden also im Gegensatz zu der bekannten Leitung als Teilleiter der elastischen Leitungsschnur ganz gewöhnliche, nicht nachgiebige isolierte Leiterlitzen benutzt.
Die Leitungssehnur ist erst dadurch elastisch gestaltet, dass diese normal aufgebauten, einzeln umhüllten Leitungen in besonderer Art mit einem gemeinsamen Dehnungkörper vereinigt, z. B. um einen elastischen Kern gestrickt, geklöppelt bzw. geflochten sind. Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die um den Kern angeordneten elektrischen Leitungen von dem Kern insofern getrennt sind, als sowohl der aus den Leitungen gebildete Schlauch wie auch der elastische Kern je für sich bewegliche Einheiten bilden, die nur an den Enden unverschiebbar zusammengefasst sind und sich bei der Dehnungsbeanspruehung ganz ihrer Eigenart entsprechend verhalten. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass die miteinander verstricken, verflochtenen oder verklöppelten Einzeladern in eine elastische Hülle eingeschlossen sind.
Auch hier bilden die elastische Hülle und der aus den Leitungen bestehende Kern zwei voneinander mechanisch getrennte, je für sich bewegliche, nur an den Enden zusammengefasste Einheiten.
Der elastische Kern kann aus einem oder mehreren Bändern, Schnüren oder Fäden aus Gummi oder aus einem oder mehreren Gummischläuchen bestehen. Es können aber auch Schraubenfedern mit
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gutem Erfolg als Kerne oder Hüllen benutzt werden. Um die Leitung beim Gebrauch vor übermässiger Reckung zu schützen, kann in Verbindung mit ihr ein die Dehnbarkeit begrenzendes Mittel, z. B. bei einer Leitung, deren Kern aus einem Gummischlauch besteht, Schnüre, Kordeln oder Bänder aus Faserstoff vorgesehen sein. Bei aus einzelnen Gummibändern bestehenden elastischen Kernen können diese Kordeln od. dgl. zusammen mit den Gummibändern im Innern der Leitung angeordnet sein.
Die Figuren zeigen Ausführungsbeispiele der Leitung gemäss der Erfindung :
In Fig. 1 ist eine vieradrige Leitung mit einem elastischen Kern in der Seitenansicht dargestellt.
Die vier Adern sind mit 1, 2,. 3, 4 bezeichnet. Der elastische Kern 5 ist in diesem Falle ein Gummischlauch. Wenn die Leitung z. B. bei Telephonapparaten für die Verbindung zwischen Apparategehäuse und Hörer verwendet wird, wird die Leitung vorteilhaft so geflochten, dass sie im zusammengezogenen Zustand eine Länge hat, die etwa der Entfernung zwischen Gehäuse und Hörer entspricht. Dire Dehnbarkeit wird so gewählt, dass sie das Heranführen des Hörers an den Standort des Bedienenden ermöglicht. Der Gummischlaueh 5 ist zur Begrenzung seiner Dehnbarkeit mit einer gestrickten Hülle 6 versehen, deren Maschen- stäbchen entsprechend der angestrebten Dehnbarkeit mehr oder weniger schräg gestellt sind.
Die Fig. 2 zeigt die Leitung gemäss der Fig. 1 im Schnitt.
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Kern 25 angeordnet. Dieser besteht vorteilhaft aus Kordeln, deren Enden mit dem Ende des Gummischlauches fest verbunden sind.
PATENT-ANSPRÜCHE : l. Elastische elektrische Leitung, dadurch gekennzeichnet, dass ihre einzeln in üblicher Weise isolierten vorzugsweise umstrickten oder umflochtenen Einzeladern um einen in der Längsrichtung elastichen Kern gestrickt, geflochten oder geklöppelt sind oder die miteinander verflochtenen, verwebten oder verstricken Einzeladern in eine in der Längsrichtung elastische Hülle eingeschlossen sind, wobei der Kern bzw. die Hülle gegenüber den Einzeladern je für sich eine bewegliche Einheit bildet.