Dissertation - Forschungsphase

Nachdem Sie die formalen Voraussetzungen erfüllt haben und die Annahme zum Promotionsverfahren erreicht haben, können Sie mit der wissenschaftlichen Abhandlung - der Dissertation - beginnen. Die Dissertation bildet den eigentlichen Kern der Promotion und ist deren wichtigste Leistung. Meistens wird die Dissertation als Monographie verfasst, die eine umfassende, in sich abgeschlossene Abhandlung eines Forschungsthemas darstellt. Die inhaltliche Ausrichtung der Dissertation wird mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer vereinbart. Dabei bleiben die Promovierenden natürlich selbst für die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens verantwortlich.

Studierender der Universität Bayreuth (Foto: Lili Nahapetian/Universität Bayreuth)

„Die kontinuierliche gute Platzierung in Rankings zeigt, dass es uns gelungen ist, dem gezielten Ausbau der Forschungsschwerpunkte und Studienangebote eine langfristig erfolgreiche Strategie zugrunde zu legen.”

Prof. Dr. Stefan Leible, Präsident der Universität Bayreuth

Studentin in der Bibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Foto: Universität Jena)

„Das Leben ist eine Entdeckungsreise, und das gilt für keine Zeit mehr als für die Zeit des Studiums.”

Prof. Dr. Walter Rosenthal, ehemaliger Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Die Dissertation ist eine selbständige Forschungsleistung ...

... und sie sollte dem neusten Stand ihres Fachgebietes entsprechen. Darüber hinaus sollte die Doktorarbeit zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beitragen. Sie ist eine Einzelleistung und muss hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Je nach Fachdisziplin kann die Doktorarbeit mehr experimentelle oder mehr theoretische Anteile beinhalten. Zudem haben Sie häufig die Möglichkeit, Ihre Doktorarbeit in einer anderen Sprache als der deutschen oder gemeinschaftlich mit anderen Promovierenden zu verfassen.

In der Dissertation müssen entsprechend den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis alle Stellen kenntlich gemacht werden, die anderen Werken im Wortlaut oder sinngemäß entnommen wurden. Bei einer gemeinsamen Doktorarbeit muss der individuelle Beitrag der einzelnen Autorinnen und Autoren eindeutig nachgewiesen und dokumentiert werden.

Kumulative Dissertation

Neben der monographischen Dissertation ermöglichen Fakultäten zunehmend auch eine publikationsbasierte Doktorarbeit, die sogenannte kumulative Dissertation. Sie besteht aus mehreren weniger umfangreichen wissenschaftlichen Arbeiten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Die Summe der schriftlichen Promotionsleistungen muss dabei den Anforderungen an eine monographische Dissertation genügen. Die Fakultäten, die eine kumulative Dissertation zulassen, stellen zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen z.B. bezüglich:

  • der Art der Publikation (Buch, Zeitschriften, Manuskript),
  • des aktuellen Status der Publikationen (bereits veröffentlicht, eingereicht, in Vorbereitung),
  • des Umfanges der Publikationen und darin enthaltenen Ergebnisse usw.

Wenn Sie Ihre Doktorarbeit in kumulativer Form verfassen möchten, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, ob an Ihrer Fakultät diese Möglichkeit besteht und wenn ja, welche Anforderungen daran gestellt werden.

Prüfungszulassung

Mit der Einreichung Ihrer Dissertation ist zugleich der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung verbunden. Der Dissertation ist u.a. eine Erklärung beizufügen, in der Sie versichern, dass Sie die Dissertation selbstständig verfasst haben.

Zulassung zur Prüfung

Begutachtung

Nach der Zulassung zur Promotionsprüfung bestellt die Promotionskommission zur Beurteilung der Dissertation die Gutachterinnen und Gutachter. Zu dieser Gruppe gehört oft die Betreuerin bzw. der Betreuer Ihrer Doktorarbeit.

Begutachtung

Forschungslandkarte

Mit der Forschungslandkarte können die Suche nach Forschungsthemen an deutschen Hochschulen suchen, die deren institutionelles Profil besonders prägen.

Forschungslandkarte