Promotion in Deutschland

Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine promotionsberechtigte Hochschule (ggf. im Verbund) wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines bestimmten Promotionsverfahrens, während dessen Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die Universität oder promotionsberechtigte Hochschule bzw. die mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fakultät den akademischen Grad „Doktor“ ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z.B. Dr. rer. nat. oder Dr. theol.

Student an der Universität zu Köln (Foto: Fabian Stürtz/Universität zu Köln)

„Die Universität zu Köln ist eine international vernetzte, forschungsstarke Spitzenuniversität mit einem äußerst vielfältigen Studienangebot und exzellentem Forschungsumfeld mitten in der weltoffenen Metropole Köln.”

Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, Rektor der Universität zu Köln

Studierende an der Universität Hohenheim (Foto: Universität Hohenheim)

„Durch praxis- und forschungsnahes Lernen von Anfang an, innovative Lehre und erfolgreiche Forschung befähigen wir Studierende, eigenständig Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu entwickeln.”

Prof. Dr. Stephan Dabbert, Rektor der Universität Hohenheim

Hochschule für Gestaltung Offenbach (Foto: Hochschule für Gestaltung Offenbach)

„Kunst und Design sind essenzielle Teile der Gesellschaft und durchdringen sich an der HfG Offenbach. Wir sind ein demokratischer Ort des Lernens, Lehrens, Experimentierens, an dem die Zukunft gedacht wird.“

Prof. Dr. Brigitte Franzen, Präsidentin der Hochschule für Gestaltung Offenbach

Promotion ist eine eigenständige Forschungsleistung

Durch die ausschließlich wissenschaftliche Ausrichtung unterscheidet sich die Promotion grundlegend von studienbegleitenden oder das Studium abschließenden Hochschul- und Staatsprüfungen, die berufsbefähigenden Charakter haben und auf eine wissenschaftlich orientierte berufliche Tätigkeit abzielen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Anfertigung einer Dissertation – und damit einer eigenständigen Forschungsleistung – wesentlich zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Fachdisziplin beiträgt.

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule promovieren und Ihre Dissertation schreiben möchten, benötigen Sie einen akademischen Studienabschluss, in der Regel Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister. Teilweise ist auch die Zulassung mit einem Bachelor möglich, wenn Sie zuvor ein entsprechendes Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Promotion verleiht die Universität bzw. promotionsberechtigte Hochschule (ggf. im Verbund) Promovierenden die Doktorwürde. Man sagt "er bzw. sie ist von der Hochschule promoviert worden". Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Verb "promovieren" oft im Sinne von "die Doktorwürde erlangen, den Doktorgrad erwerben" verwendet, weshalb das Verb "promovieren" im Hochschulkompass meist intransitiv verwendet wird.

  • Promotion an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

    Die öffentlich-rechtlichen sowie die Mehrzahl der staatlich anerkannten Universitäten und den Universitäten gleichgestellten Hochschulen haben das Promotionsrecht von den Ländern verliehen bekommen. Zu den gleichgestellten Hochschulen gehören zum Beispiel die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg.

  • Promotion an FH/HAW

    Die Länder können forschungsstarken Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht verleihen. Dies geschieht in der Regel zeitlich befristet und fachlich begrenzt. Eine Verlängerung bzw. Entfristung des verliehenen Promotionsrechts ist nach erfolgreicher Evaluation möglich.

  • Promotion in Promotionsverbünden

    Einige Länder haben die Gründung von Promotionsverbünden ermöglicht und diesen das Promotionsrecht verliehen. In den Promotionsverbünden haben sich FH/HAW des jeweiligen Landes zusammengeschlossen und können so das dem Promotionsverbund verliehene Promotionsrecht ausüben.

Promotionsphase

Die Promotionsphase beginnt mit der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand. Sie beinhaltet eine Bearbeitung der Dissertation sowie eine mündliche Prüfung, die nach Begutachtung der Dissertation durchgeführt wird.

Promotionsphase