Promotion in Deutschland
Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine promotionsberechtigte Hochschule (ggf. im Verbund) wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines bestimmten Promotionsverfahrens, während dessen Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die Universität oder promotionsberechtigte Hochschule bzw. die mit der Ausübung des Promotionsrechts beauftragte Fakultät den akademischen Grad „Doktor“ ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z.B. Dr. rer. nat. oder Dr. theol.