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Designobjekt Mensch?!
Ein Diskursbeitrag über die Probleme und Chancen
transhumanistischer Menschenoptimierung
Benedikt Paul Göcke
Obwohl der Wunsch, die Grenzen der menschlichen Natur zu transzendieren, ein fester Bestandteil vieler Kulturen ist und in zahlreichen Mythen und Märchen poetisch wie literarisch durchgespielt wurde und
wird, rückt die Möglichkeit zur Veränderung der menschlichen Natur
erst seit einigen Jahrzehnten durch den Fortschritt der theoretischen
wie praktischen Wissenschaften in greifbare Nähe.1 Da keine Stagnation der wissenschaftlichen Entwicklung zu erwarten ist, kann vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahrzehnten zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit de facto die
Möglichkeit gegeben sein wird, die menschliche Natur nicht nur künstlerisch als Designobjekt zu verstehen, sondern sie als solches zu behandeln und durch den Einsatz der Errungenschaften moderner Wissenschaften in hohem Maße zu verändern.2 Für den Transhumanismus,
nicht aber für viele andere Stimmen in der philosophischen Debatte,
ist diese Entwicklung ein begrüßenswerter Schritt der kulturellen Evolution des Menschen, der ihn in die Lage versetzt, fernab von zufälligen
Mutationen und langwierigen adaptiven Prozessen autonom die Richtung seiner biologischen Evolution zu steuern und Herr seiner mentalen
wie körperlichen Eigenschaften zu werden. Um zu einer begründeten
philosophischen Einschätzung zu gelangen, werden im Folgenden zunächst verschiedene Thesen des Transhumanismus spezifiziert. Im Anschluss daran werden einige der zentralen philosophischen Argumente
1 Vgl. D. Ihde, Of Which Human are we Post?, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.),
Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 123 –135, 126: „The desires
and fantasies are ancient. Historically, they appear in our literatures, our fairy tales,
and in our art.“
2 Wie Tirosh-Samuelson m. E. zu Recht feststellt: „technology is transforming human
life at a faster pace than ever before. The convergence of nanotechnology, biotechnology, robotics, information and communication technology, and applied cognate science
poses a new situation in which the human has become a design object.“ H. TiroshSamuelson, Engaging Transhumanism, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 19 –54, 19.
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für und wider die transhumanistische Agenda analysiert. Dabei zeigt
sich, dass die Argumente gegen die philosophische Haltbarkeit des
Transhumanismus nicht restlos überzeugen und zumindest innerhalb einer utilitaristischen Ethik des Wohlergehens gute Argumente für eine
transhumanistische Agenda sprechen.
1. Was ist die These des Transhumanismus?
Der Transhumanismus ist gleichermaßen eine politische Bewegung wie
eine philosophische Position, die zahlreiche verschiedene Ausprägungen
und Forderungen umfasst.3 Um den Transhumanismus aus philosophischer Perspektive bewerten zu können, müssen zunächst eindeutige
transhumanistische Thesen erarbeitet werden. Als gemeinsamer Nenner
transhumanistischer Positionen kann dabei die folgende Annahme festgehalten werden:
T: Die Errungenschaften der modernen Wissenschaften können verwendet werden, um die menschliche Natur auf verschiedene Weise kontrolliert zu verändern.
Jede transhumanistische Position impliziert diese These, und sollte sich
herausstellen, dass die Forschungsergebnisse der modernen Wissenschaften nicht im Sinne der kontrollierten Veränderung der menschlichen Natur kommodifiziert werden können, dann wäre der transhumanistischen
Agenda von vorneherein der Boden entzogen.
Die Verpflichtung auf die Annahme, dass die menschliche Natur
durch die modernen Wissenschaften kontrolliert verändert werden kann,
ist aus zwei Gründen nur eine notwendige, keine hinreichende Spezifizierung transhumanistischer Positionen. Erstens: Die bloße Aussage, dass
die menschliche Natur durch technologische Eingriffe verändert werden
3
Vgl. H. Tirosh-Samuelson, Engaging Transhumanism (s. Anm. 2), 29: „Transhumanists do not speak in one voice, and the movement expresses a variety of impulses, which are often at odds with each other. Nonetheless, several themes are common
to transhumanist discourse: the view of evolving human nature, the focus on biotechnological enhancement that will exceed ordinary human physical and cognitive traits,
a preoccupation with human happiness that can be perpetuated indefinitely, a deep
concern for longevity and radical life extension, and a technoutopia of human machine
fusion that constitutes practical immortality.“
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Designobjekt Mensch?!
kann oder in einer global-kapitalistischen Gesellschaft de facto verändert
werden wird, sobald die Möglichkeit dazu besteht, geht nicht über die
Ebene der in dieser Hinsicht philosophisch uninteressanten Tatsachenund Möglichkeitsbeschreibung hinaus. Zweitens: Gegner der transhumanistischen Agenda müssen nicht notwendigerweise zurückweisen,
dass die durch die modernen Wissenschaften entwickelten technischen
Mittel dazu verwendet werden könnten, in die menschliche Natur einzugreifen, um diese kontrolliert zu verändern.
Eine hinreichende Spezifizierung der transhumanistischen Agenda besteht darin, dass die These (T) in eine handlungsbezogene These umgewandelt wird. Um dies zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten. Der
Transhumanismus kann als These über erlaubte Handlungen oder als
These über geforderte Handlungen verstanden werden. Es folgen zwei
unterschiedlich starke Thesen des Transhumanismus:
TE: Die Errungenschaften der modernen Wissenschaften dürfen verwendet werden, um die menschliche Natur auf verschiedene Weise kontrolliert zu verändern.
TN: Die Errungenschaften der modernen Wissenschaften sollten verwendet werden, um die menschliche Natur auf verschiedene Weise kontrolliert zu verändern.
Die erste Interpretation des transhumanistischen Anliegens geht davon
aus, dass die menschliche Natur unter Verwendung moderner Technologien kontrolliert verändert werden darf, wenn keine normativen Gründe
dagegen sprechen, während die zweite Interpretation davon ausgeht,
dass es eine Verpflichtung zur kontrollierten Veränderung der menschlichen Natur gibt. Selbst wenn eine transhumanistische Forderung nicht
gerechtfertigt werden kann, ist damit also noch nicht die Erlaubnis ausgeschlossen, die menschliche Natur zu verändern.
Die zentralen Elemente, auf denen die Formulierung der transhumanistischen Agenda basiert, sind der Begriff der menschlichen Natur,
der Begriff der kontrollierten Veränderung der menschlichen Natur sowie die Rechtfertigung der Genehmigung bzw. des Gebotes der Veränderung der menschlichen Natur.4
4 Es lässt sich zwischen der Veränderung der menschlichen Natur und der Veränderung der Lebenswelt des Menschen unterscheiden. Vgl. M. Walker, Ship of Fools.
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1.1 Wie ist der Begriff der menschlichen Natur zu verstehen?
Eine zentrale Schwierigkeit der Klärung des Begriffs der menschlichen
Natur besteht darin, dass er philosophisch ambivalent ist und verschiedene Bedeutungen in verschiedenen Kontexten hat.5 Für unsere Zwecke
relevant sind der metaphysische und der biologische Kontext.
In einem metaphysischen Kontext wird der Begriff der menschlichen
Natur verwendet, um auf das Proprium des Menschen zu rekurrieren,
also auf dasjenige, was aus metaphysischer Sicht hinreichend und notwendig zur Bestimmung des Wesens des Menschen ist. Obwohl es in der
philosophischen Diskussion keine Einigkeit darüber gibt, was genau zu
den notwendigen und hinreichenden Bedingungen des metaphysischen
Propriums des Menschen gehört – und ob es ein solches überhaupt
gibt –, wird für die weitere Diskussion des Transhumanismus vorausgesetzt, dass der Begriff der menschlichen Natur, wenn er in einem metaphysischen Sinne verwendet wird, die Natur des Menschen bezeichnet,
ein freies und autonom handelndes Erfahrungssubjekt zu sein.6
Why Transhumanism is the Best Bet to Prevent the Extinction of Civilization, in: G. R.
Hansell/W. Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011,
94 –111, 101: „It will be helpful to contrast world engineering and person engineering.
Person engineering refers to remaking of the biology of persons, which, for our purposes here, we may think of as coextensive with the use of technology to remake human
biology. World engineering refers to any nonperson engineering use of twenty-firstcentury technologies.“ Im Folgenden werde ich nur die Veränderungen der menschlichen Natur in Betracht ziehen.
5 Wie Daniels feststellt: „in many cases where we talk about the ‚nature‘ of a species
[…] we are using the concept of their nature in an explanatory way. We are trying to
explain some important set of behaviour or features they have that are of special interest to us.“ N. Daniels, Can Anyone Really Be Talking about Ethically Modifying Human Nature?, in: J. Savulescu/N. Bostrom (Hrsg.), Human Enhancement, Oxford
2013, 25 – 42, 29. Betonung BPG.
6
Vgl. W. Grassie/G. R. Hansell, Introduction, in: Dies. (Hrsg.), Transhumanism and
its Critics, Philadelphia, PA 2011, 13 –15, 14: „The last hundred years of human evolution have seen remarkable scientific and technological transformations. If the pace of
change continues and indeed accelerates in the twenty-first-century, then in short order,
we will be a much-transformed species on a much transformed planet. The idea of
some fixed human nature, a human essence, from which we derive notions of human
dignities and essential human rights, no longer applies in this brave new world of free
market evolution.“ Für eine generelle Diskussion über den metaphysischen Status der
menschlichen Natur vgl. K. Bayertz, Die menschliche Natur und ihr moralischer Status, in: Ders. (Hrsg.), Die menschliche Natur. Welchen und wieviel Wert hat sie?, Paderborn 2005, 9 –31; N. Roughley, Was heißt menschliche Natur? Begriffliche Differenzierungen und normative Ansatzpunkte, in: K. Bayertz (Hrsg.), Die menschliche
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In einem biologischen Kontext wird der Begriff der menschlichen Natur verwendet, um auf das zu rekurrieren, was den Menschen als biologische Spezies zu der Spezies macht, die sie ist, also auf die durch die genetische Konstitution bestimmte biologische Verkörperung des Menschen.
Da es ähnlich wie im Falle der metaphysischen Verwendung des Begriffs
der menschlichen Natur auch unter Biologen keine Einigkeit darüber
gibt, wie genau die menschliche Natur in biologischen Begriffen zu bestimmen ist – und ob es überhaupt eine biologisch sinnvolle Definition
der so verstandenen menschlichen Natur gibt –, wird für den Zweck der
Klärung der transhumanistischen These stipuliert, dass der biologische
Begriff der menschlichen Natur das bezeichnet, was unter adäquaten
Umweltbedingungen biologisch verantwortlich ist für das Heranwachsen
und Funktionieren eines individuellen Organismus, der genug Merkmale
aufweist, um von Biologen als homo sapiens sapiens klassifiziert zu werden. Der Begriff der menschlichen Natur im biologischen Kontext bezieht sich also auf ein bestimmtes, für die menschliche Spezies charakteristisches Genom und eine entsprechende, unter adäquaten Bedingungen
daraus resultierende Verkörperung. Daher wird im Folgenden mit der
Rede von der biologischen Natur des Menschen immer eine konkrete
biologische Natur gemeint, die von Biologen in einer Untersuchung als
zur Spezies homo sapiens sapiens gehörend eingeordnet werden würde.7
Natur. Welchen und wieviel Wert hat sie?, Paderborn 2005, 133 –156; D. Heyd, Die
menschliche Natur. Ein Oxymoron?, in: K. Bayertz (Hrsg.), Die menschliche Natur.
Welchen und wieviel Wert hat sie?, Paderborn 2005, 52–71.
7 A. L. Caplan, Good, Better, or Best?, in: J. Savulescu/N. Bostrom (Hrsg.), Human
Enhancement, Oxford 2013, 199 –209, 202. formuliert die Schwierigkeit, in einem
biologischen Kontext von der menschlichen Natur zu sprechen, wie folgt: „Is there a
‚nature‘ that is common to all humans, both those that exist now and that have existed
in the past? The fight over whether there is any such thing as a human nature is a longstanding one […]. But one can concede that we have been shaped by a causally
powerful set of genetic influences and selection forces and still remain skeptical as to
whether these have produced a single ‚nature‘ that all members of humanity possess.
[…] If one surveys all humans, across cultures, those of all ages and varieties of congenital defects, and those from different times in the past it becomes hard to believe any
single trait is defining of human nature.“ Die Schwierigkeit, einen eindeutigen Begriff
der biologischen Natur des Menschen zu entwickeln liegt darin begründet, dass „species are not static collections of organisms that can be ‚preserved‘ against change like a
can of fruit; they way and wane with every birth and death and their genetic complexions shift across time and space.“ E. T. Juengst, What’s Taxonomy Got to Do with It?
„Species Integrity“, Human Rights, and Science Policy, in: J. Savulescu/N. Bostrom
(Hrsg.), Human Enhancement, Oxford 2013, 43 –58, 50.
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Es ist offensichtlich, dass es zwischen der metaphysischen und der
biologischen Natur des Menschen einen Zusammenhang gibt. Unklar
ist allerdings, wie genau dieser Zusammenhang philosophisch zu bestimmen ist. Während beispielsweise der interaktionistische Dualismus davon ausgeht, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen einem immateriellen Erfahrungssubjekt und seinem biologischen Körper gibt, geht
der reduktive Materialismus davon aus, dass das menschliche Erfahrungssubjekt ontologisch auf den biologischen Körper bzw. sein Nervensystem zu reduzieren sei. Da der Frage nach der Adäquatheit dieser Positionen an dieser Stelle nicht nachgegangen werden kann, und da nicht
auszuschließen ist, dass es nicht-menschliche autonome und freie Erfahrungssubjekte gibt oder geben kann, ist es vernünftig, hinsichtlich des
Zusammenhangs der beiden Naturen des Menschen nur anzunehmen,
dass die metaphysische Natur des Menschen durch unterschiedliche biologische Verkörperungen realisiert werden kann: Alles mit der biologischen Natur des homo sapiens sapiens ist unter normalen Bedingungen
ein autonomes und freies Erfahrungssubjekt, aber nicht jedes autonome
Erfahrungssubjekt muss die biologische Verkörperung des homo sapiens
sapiens sein Eigen nennen.
Unter Verwendung der beiden skizzierten Begriffe der menschlichen
Natur kann eine erste substantielle Einschränkung und Bestimmung der
transhumanistischen Agenda erfolgen: Eine moralisch akzeptable Interpretation des Transhumanismus impliziert, dass die Freiheit und Autonomie eines Erfahrungssubjektes nicht durch Eingriffe in die biologische
Natur eingeschränkt werden darf. Der Grund hierfür besteht darin, dass
die Freiheit und Autonomie eines Erfahrungssubjektes nicht nur von intrinsischem moralischen Wert ist, sondern die Grundlage für Moralität
überhaupt darstellt. Daraus folgt, dass wir in Situationen, in denen wir
nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen können, dass
die angestrebten Veränderungen der biologischen Natur des Menschen
Einfluss auf seine Autonomie und seinen Status als handlungsfähiges Erfahrungssubjekt haben, aus moralischen Gründen auf Veränderungen der
biologischen Natur verzichten müssen.8
Wir erhalten die folgenden transhumanistischen Thesen:
8
Vgl. auch J. Harris, Enhancing Evolution. The Ethical Case for Making Better
People, Princeton 2007, 33f.: „Some have imagined that enhanced superhumans will
be Frankenstein’s monsters, powerful, malevolent, and uncontrollable. We should not
of course deliberately create such beings or creatures where there is foreseeable danger
of their becoming such beings.“
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TN1: Nur wenn mit hinreichender Gewissheit davon ausgegangen werden kann, dass sein Status als autonomes und frei handelndes Erfahrungssubjekt nicht beeinträchtigt wird, sollten/dürfen die Errungenschaften der modernen Wissenschaften verwendet werden, um das Genom des
Menschen oder seine aus diesem resultierende biologische Verkörperung
auf verschiedene Weise kontrolliert zu verändern.
1.2 Wie kann die menschliche Natur verändert werden?
Veränderungen der biologischen Natur des Menschen können auf unterschiedliche Weise vorgenommen werden und richten sich auf die Aktualisierung oder Disponierung zu einer bestimmten Fähigkeit oder Eigenschaft.9
Um den Menschen dazu zu disponieren, unter adäquaten Bedingungen
wie Erziehung, Umwelt und Ernährung eine bestimmte Eigenschaft zu entwickeln, oder um die Befähigung zu dieser Eigenschaft oder Fähigkeit direkt in ihm zu induzieren, können verschiedene Methoden gewählt werden: Sein Erbgut und sein Stoffwechsel können durch genetische und
epigenetische Eingriffe und Prozesse oder Pharmazeutika verändert werden, sein Körper kann durch technologische Produkte wie Nanoroboter
oder Prothesen erweitert werden und es können zugleich sowohl die Methoden der Genetik und Robotik eingesetzt werden. Wie Sorgner beobachtet: „Eine genetische Veränderung, die Einnahme von pharmazeutischen
Produkten, die Erschaffung von Mensch-Maschine-Schnittstellen oder allgemeiner gesprochen Cyborgs sind die Techniken, die sich diesbezüglich
im Zentrum der meisten wissenschaftlichen Abhandlungen finden.“10
9
Vgl. P. Hopkins, A Moral Vision for Transhumanism, in: Journal of Evolution and
Technology 19 (2008), 4: „The first element of a transhumanist moral vision is that the
effort to address the human condition requires that we change the physical facts that in
part generate the human condition. Curing the human condition requires altering the
‚human‘ part of the equation.“
10 S. L. Sorgner, Transhumanismus: „Die gefährlichste Idee der Welt“!?, Freiburg i. Br.
2016, 40. Vgl. L. R. Kass/et al. (Hrsg.), Beyond Therapy. Biotechnology and the Pursuit of Happiness, Washington, D.C 2003, 14: „The technologies for altering our native capacities are mainly those of genetic screening and genetic engineering; drugs, especially psychoactive ones; and the ability to replace body parts or to insert novel ones.
The availability of some of these capacities, using these techniques, has been demonstrated only with animals; but others are already in use in humans.“ Vgl. auch R. Kurzweil, The Singularity is Near. When Humans transcend Biology, New York 2005,
256f.: „Nanobots will be able to travel through the bloodstream, then go in and
around our cells and performing various services, such as removing toxins, sweeping
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Je nach Art des Eingriffes sind die Veränderungen temporär oder permanent. Temporäre Veränderungen der biologischen Natur sind zeitlich
begrenzte Veränderungen, wie beispielsweise die durch pharmakologische Mittel induzierte temporär gesteigerte Konzentrationsfähigkeit des
Menschen. Permanente Veränderungen dagegen bleiben für das weitere
Leben bestehen und können nur durch einen erneuten Eingriff zurückgenommen werden. Die Implantation eines Herzschrittmachers ist beispielsweise eine permanente Veränderung, da sie nur durch einen erneuten Eingriff rückgängig gemacht werden kann.
Aus transhumanistischer Sicht sind zum Zwecke der Transformation
der biologischen Natur der Menschheit permanente Veränderungen der
menschlichen Natur den temporären Veränderungen vorzuziehen. Da
kybernetische Erweiterungen aber nicht an die nächste Generation vererbt
werden können, sondern erneut eingesetzt werden müssen, und da nur genetische Veränderungen der Keimbahn des Genoms eines Individuums an
die nächste Generation vererbt werden können, sind innerhalb einer transhumanistischen Agenda permanente biologische Veränderungen der
menschlichen Natur von höherem Stellenwert als temporäre technologische Erweiterungen. Wie Harris argumentiert: „If the change is important
enough to make in the individual, then, if it can be made on the germ line
and passed on indefinitely to future generations, that simply avoids the necessity of a separate alteration to each and every future generation.“11
Entscheidend für die Spezifizierung der transhumanistischen Agenda
ist vor diesem Hintergrund die Art der durch Genetik und Robotik intendierten Veränderung. Sie kann quantitativ oder qualitativ sein. Der Begriff der quantitativen Veränderung geht davon aus, dass es, bestimmt
durch das Genom der Spezies homo sapiens sapiens, eine eindeutige
Klasse physikalischer und mentaler Eigenschaften des Menschen gibt,
die den Spielraum festlegt, welche körperlichen und geistigen Tätigkeiten
und Fähigkeiten der Mensch prinzipiell durchzuführen in der Lage ist
bzw. besitzen kann: Jeder Mensch hat, ceteris paribus, die Möglichkeit,
durch seine biologische Natur körperliche und geistige Tätigkeiten des
Typs T1, …, Tn durchzuführen, und verfügt über körperliche und geistige
Eigenschaften des Typs G1, …, Gn.
out debirs, correcting DNA errors, repairing and restoring cell membranes, reversing
atherosclerosis, modifying the levels of hormones, neutransmitters, and other metabolic chemicals, and a myriad of other tasks.“
11
J. Harris, Enhancing Evolution (s. Anm. 8), 40.
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Der Transhumanismus impliziert nun, dass zumindest ein Großteil dieser Eigenschaften und Fähigkeiten quantifizierbar ist und es daher prinzipiell möglich ist, für viele menschliche Fähigkeiten und Tätigkeiten Messskalen zu entwickeln, auf denen der Wert angegeben werden kann, den der
Mensch durch die verschiedenen Tätigkeiten und Fähigkeiten de facto erreicht bzw. prinzipiell zu erreichen in der Lage ist. Beispielsweise ist der
Mensch in der Lage zu rennen und kann auf einer Geschwindigkeitsskala
einen Wert erreichen, der aufgrund der Zugehörigkeit zur Spezies homo
sapiens sapiens bestimmte Grenzen nicht überschreiten kann. Der Mensch
kann derzeit nicht schneller rennen als 100 km/h, da ihm dies durch seine
biologische Natur nicht gestattet wird. Eine quantitative Veränderung der
menschlichen Natur ist also als eine Veränderung zu verstehen, die mit den
Mitteln der Genetik und Robotik den Wert ändert, den der Mensch in Bezug auf seine jeweiligen Fähigkeiten erreicht oder unter adäquaten Bedingungen wie Umwelt, Ernährung und Erziehung erreichen kann.
Im Gegensatz zur quantitativen Veränderung der menschlichen Natur
ist eine qualitative Veränderung eine solche, die die prinzipiellen durch
das Genom unserer Spezies vorgegebenen körperlichen und geistigen
Tätigkeitsmöglichkeiten und Fähigkeiten verändern möchte. Da es beispielsweise für den Menschen nicht möglich ist, unter Wasser zu atmen,
wäre eine Veränderung des Menschen, die ihm erlaubt, unter Wasser zu
atmen, oder die ihm Flügel verleiht, eine qualitative Veränderung.
Zwischen quantitativen und qualitativen Möglichkeiten der Veränderung der menschlichen Natur gibt es einen prinzipiellen Unterschied: Es
ist nicht auszuschließen, dass durch qualitative Veränderungen der
menschlichen Natur eine neue Spezies erschaffen wird, die sich nicht
mehr mit dem Menschen fortpflanzen kann und nur noch über wenig
bis keinerlei biologische Ähnlichkeit zum homo sapiens sapiens verfügt.
So hält es beispielsweise Kurzweil für möglich, dass im Jahr 2099 die
Existenzform unserer Nachfahren diejenige einer virtuellen oder rein kybernetischen Existenz ist: „[Man wird sich] in einem oder mehreren
virtuellen Körpern auf unterschiedlichen Ebenen der virtuellen Realität
sowie in nanotechnisch hergestellten physischen Körpern [manifestieren], die sich aus in Sekundenbruchteilen rekonfigurierbaren NanobotSchwärmen zusammensetzen.“12
12 R. Kurzweil, Homo sapiens. Leben im 21. Jahrhundert – was bleibt vom Menschen?, Köln 2000, 359.
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Im Folgenden wird daher zwischen zwei prinzipiell verschiedenen
Spielarten der transhumanistischen Agenda unterschieden: Insofern die
transhumanistische Agenda nur quantitative Veränderungen der menschlichen Natur verlangt oder erlaubt, werde ich von einem moderaten
Transhumanismus sprechen, und insofern sie quantitative und qualitative Veränderungen fordert oder erlaubt, werde ich von einem radikalen
Transhumanismus sprechen. Während der moderate Transhumanismus
durch Veränderungen der menschlichen Natur keine Speziesgrenzen
überschreiten, sondern die biologische Natur nur quantitativ verändern
möchte, setzt sich der radikale Transhumanismus das Ziel, durch Veränderungen der menschlichen Natur die biologische Spezies des Menschen qualitativ hin zum Posthumanen zu verändern.13
Es ergeben sich folgende Stoßrichtungen des Transhumanismus:
MTN: Nur wenn mit hinreichender Gewissheit davon ausgegangen werden kann, dass sein Status als autonomes und frei handelndes Erfahrungssubjekt nicht beeinträchtigt wird, sollten/dürfen die Errungenschaften der modernen Wissenschaften verwendet werden, um mit den
Mitteln der Genetik und Robotik das Genom des Menschen oder seine
aus diesem resultierende biologische Verkörperung wenn möglich permanent quantitativ zu verändern.
RTN: Nur wenn mit hinreichender Gewissheit davon ausgegangen werden kann, dass sein Status als autonomes und frei handelndes Erfahrungssubjekt nicht beeinträchtigt wird, sollten/dürfen die Errungenschaften der modernen Wissenschaften verwendet werden, um mit den
Mitteln der Genetik und Robotik das Genom des Menschen oder seine
aus diesem resultierende biologische Verkörperung wenn möglich permanent quantitativ und qualitativ zu verändern.14
13
Wie M. Walker, Ship of Fools (s. Anm. 4), 95. formuliert: „Transhumanism does
not say that we will create posthumans; rather […] we ought to create posthumans.“
Vgl. auch S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 18: „Der Posthumane wäre
demnach ein Wesen, das nicht mehr zur menschlichen Art gehört, sondern eine evolutionäre Weiterentwicklung des Menschen darstellt.“
14 Hefner sagt über diese These Folgendes: „whatever words are actually used to express [this thesis], [it] posit[s] the emergence of another species, beyond Homo sapiens
as we know it.“ Hefner bezeichnet die erste These des Transhumanismus als „lower
case transhumanism“ und die zweite als „upper case transhumanism“. Laut Hefner
gilt Folgendes: „In what is called its ‚upper case‘ form, transhumanism (TH) projects
a fantastical posthuman existence akin to science fiction, but in its ‚lower case‘ form it
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1.3 Warum sollte die menschliche Natur verändert werden?
Als Thesen über die Kommodifizierung wissenschaftlicher Forschung lassen sich die ausgearbeiteten Definitionen der transhumanistischen
Agenda in zweifacher Hinsicht weiter spezifizieren. Sie können als prudentielle wie auch als moralische Thesen verstanden werden, die sich
durch die Antwort auf die Frage unterscheiden, warum denn überhaupt
die biologische Natur des Menschen verändert werden sollte. Der gemeinsame Hintergrund beider Interpretationen ist dabei die Evolutionstheorie und ihre Annahme, dass Änderungen der biologischen Natur des
Menschen oft durch zufällige Mutationen vorangetrieben werden, diese
die Natur des Menschen von jeher zufällig bestimmt haben und in Zukunft weiterhin zufällig mit ungewissem Ausgang bestimmen werden.
Die prudentielle Interpretation des Transhumanismus geht davon
aus, dass die menschliche Natur verändert werden sollte oder verändert
werden darf, um bestimmte, durch die instrumentelle Vernunft gesetzte
Ziele zu erreichen. Diese Ziele können ganz unterschiedlicher Natur sein.
Beispielsweise kann es in bestimmten menschlichen Gesellschaften von
Vorteil sein, dass die menschliche Natur eine bestimmte Tätigkeit ermöglicht oder über bestimmte Fähigkeiten und Eigenschaften wie einen großen Körperwuchs oder eine bestimmte Pigmentierung der Haut verfügt.
Um einen solchen Vorteil in Anspruch zu nehmen, sollte aus Sicht des instrumentell verstandenen Transhumanismus die menschliche Natur entsprechend genetisch verändert werden dürfen.
Die moralische Interpretation des Transhumanismus geht davon aus,
dass unabhängig davon, ob durch bestimmte Veränderungen der
menschlichen Natur Ziele der instrumentellen Vernunft erreicht werden,
alleine aufgrund moralischer Gründe eine normative Forderung oder zumindest eine Erlaubnis besteht, die biologische Natur des Menschen zu
verändern, um ihm dadurch ein besseres Leben als zuvor zu ermöglichen.
Wie Sorgner argumentiert:
„Transhumanisten teilen ausschließlich die inhaltlich ständig gemäß den neuesten philosophischen, naturwissenschaftlichen und technologischen Einsichten zu adaptierende Grundhaltung, dass der Gebrauch von Techniken in der
Regel im menschlichen Interesse war und deshalb davon auszugehen ist, dass
dies auch in Zukunft der Fall sein wird, und dass der angemessene Einsatz
permeates our American culture.“ P. Hefner, The Animal that Aspires to Be an Angel,
in: Dialog: A Journal of Theology 48 (2009) 158 –167, 159.
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von Techniken auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, die Grenzen des Menschseins zu erweitern, was in unserem Interesse wäre, da auf diese Weise auch
die Wahrscheinlichkeit, ein gutes Leben zu führen, gefördert wird.“15
Im Folgenden wird die Analyse der prudentiellen Interpretation des
Transhumanismus zugunsten der moralischen Interpretation zurückgestellt: Erstens wird niemand bestreiten, dass es de facto gesellschaftliche Kontexte gibt oder geben kann, in denen eine Veränderung der biologischen Natur des Menschen ein durch die instrumentelle Vernunft
gestecktes Ziel erreichen kann, das ihm einen Vorteil gegenüber anderen
Individuen einräumt. Zweitens werden alle Veränderungen, die vom prudentiellen Transhumanismus gesetzt werden, aus moralischen Gründen
verboten, gefordert oder erlaubt sein und sind damit auch vom moralisch
ausgerichteten Transhumanismus verboten, gefordert oder erlaubt.
Relevant ist also die Frage, ob der Transhumanismus aus moralphilosophischer Perspektive den normativen Anspruch oder die Erlaubnis
rechtfertigen kann, die biologische Natur des Menschen zur Ermöglichung
eines besseren Lebens zu verändern. Das leitende moralische Paradigma
hinter der transhumanistischen Agenda ist dabei die utilitaristische Ethik,
die cum grano salis davon ausgeht, dass ein zentrales Ziel moralischen
Handelns in der maximalen Steigerung des Wohlbefindens des Menschen
besteht. Die meisten Transhumanisten in der gegenwärtigen Debatte gehen daher davon aus, dass ein zentrales Anliegen moralischen Handelns
darin besteht, das Wohlergehen von autonomen und frei handelnden Erfahrungssubjekten im Rahmen des technisch Möglichen maximal zu steigern: Wenn zu erwarten ist, dass eine Handlung, ceteris paribus, dazu
führt, dass im moralisch relevantem Sinne das Wohlergehen eines autonomen und freien Erfahrungssubjekts maximal gesteigert wird, dann ist
sie mindestens moralisch erlaubt, wenn nicht sogar geboten.
Der Begriff des Wohlergehens wird dabei durch vier Merkmale charakterisiert: Erstens setzt er Autonomie und Freiheit voraus. Ohne Autonomie und Freiheit gibt es kein moralisch relevantes Wohlergehen. Zweitens: Moralisch relevantes Wohlergehen wird durch körperliche und
geistige Schmerzen beeinträchtigt. Die Minimierung von physischen und
geistigen Schmerzen führt zu einem moralisch relevanten gesteigerten
Wohlbefinden.16 Drittens: Moralisch relevantes Wohlbefinden ist ein ver15
S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 9 –10.
Ein entscheidendes Motiv hierbei ist das Mitgefühl mit den Mitmenschen und der
Wunsch, ihr Wohlergehen zu steigern. Vgl. L. Ekstrom, Liars, Medicine, and Compas16
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gleichbarer Zustand: Ein Zustand Z impliziert ein moralisch relevantes
gesteigertes Wohlbefinden im Vergleich zu einem Zustand Z1 genau
dann, wenn ein autonomes und freies Erfahrungssubjekt nach Abwägung
aller relevanten Gründe Z Z1 als den eigenen Zustand vorziehen würde.17 Viertens: Es gibt eine objektive kausale Relation zwischen der biologischen Natur des Menschen und seinem moralisch relevanten Wohlbefinden dergestalt, dass durch Veränderungen der biologischen Natur
das Wohlbefinden objektiv verbessert werden kann.
Im Fall des moderaten Transhumanismus wird argumentiert, dass
eine Verbesserung des moralisch relevanten Wohlbefindens des Menschen durch die quantitative Verbesserung seiner mentalen und physischen Eigenschaften erreicht werden kann, da Menschen bessere Leben
führen, wenn sie klüger, gesünder und sportlicher sind, und nach Abwägung aller Gründe einen Zustand höherer Klugheit, Gesundheit und
Sportlichkeit einem niedrigeren Status vorziehen würden. Wie Blackford
argumentiert: „In its essence, transhumanism involves a rather simple
idea: within certain limits that require investigation, it is desirable to
use emerging technologies to enhance human physical and cognitive capacities and to make other beneficial alterations to human traits.“18
sion, in: Journal of Medicine and Philosophy 37 (2012) 159 –180, 169: „One cannot
experience compassion for another if one does not believe that the other is suffering.“
Mitgefühl basiert daher auf „the recognition, appraisal, or acknowledgement that
another person (or sentient creature) is indeed suffering. If this is correct, then a person
who fails or refuses to appraise another’s situation as one involving pain, suffering or
distress cannot experience compassion for that other person or creature.“ Ekstrom, Liars, Medicine, and Compassion (s. Anm. 16), 162.
17
Dies setzt voraus, dass wir in der Lage sind, uns in relevanter Hinsicht einen Zustand vorstellen zu können. Wie von der Cingel sagt: „compassion arises from imagination. The notion that certain circumstances can happen to ourselves as well as to
others, helps us imagine how this would be for someone else.“ M. van der Cingel,
Why Compassion Still Needs Hume Today, in: Diametros 44 (2015) 140 –152, 140f.
Mitgefühl mit dem Zustand anderer ist daher „the morally right virtue to act upon
when suffering of others is around“ van der Cingel, Why Compassion Still Needs
Hume Today (s. Anm. 17), 151. Wie E. H. Loewy, Compassion, Reason, and Moral
Judgement, in: Cambridge Quarterly of Healthcare Ethics 4 (1995) 466 – 475, 466. argumentiert: „Compassion […] can and does serve as one of the most important motivators and modulators of ethics in both theoretical and applied aspects.“
18
R. Blackford, Trite Truths about Technology. A Reply to Ted Peters, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011,
176 –188, 176f. Vgl. auch S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 29: Transhumanisten nehmen an, „dass durch eine Verbesserung der emotionalen, physiologischen und intellektuellen Fähigkeiten und der Verlängerung der Gesundheitsspanne
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Übertragen auf den radikalen Transhumanismus wird argumentiert,
dass es über die quantitative Verbesserung seiner Eigenschaften hinaus
Umweltbedingungen gibt oder geben kann, in denen eine qualitative Veränderung der menschlichen Natur zu einem verbesserten Wohlbefinden
führt und daher entsprechend moralisch gefordert oder erlaubt sein kann:
Wir sollten dem Menschen beispielsweise ermöglichen, unter Wasser zu
atmen, wenn es wahrscheinlich ist, dass er unter Wasser neue Lebensräume etablieren muss und zu seinem Wohlergehen über diese qualitative
Veränderung seiner Natur verfügen muss. Wie Sorgner es ausdrückt: „Um
nicht auszusterben, besteht die Notwendigkeit, sich stets auf neue Weise
an die sich ständig verändernden Umweltbedingungen anzupassen.“19
Wir erhalten folgende Thesen der transhumanistischen Agenda:
MTN1: Nur wenn mit hinreichender Gewissheit davon ausgegangen werden kann, dass sein Status als autonomes und frei handelndes Erfahrungssubjekt nicht beeinträchtigt wird, sollten/dürfen die Errungenschaften der
modernen Wissenschaften aus moralischen Gründen verwendet werden,
um das Genom des Menschen oder seine aus diesem resultierende biologische Verkörperung mit den Mitteln der Genetik und Robotik temporär
und wenn möglich permanent quantitativ zu verbessern, um dadurch ein
objektiv gesteigertes Wohlbefinden des Menschen zu erreichen.
RTE1: Nur wenn mit hinreichender Gewissheit davon ausgegangen
werden kann, dass sein Status als autonomes und frei handelndes Erfahrungssubjekt nicht beeinträchtigt wird, sollten/dürfen die Errungenschaften der modernen Wissenschaften aus moralischen Gründen zu verwenden, um das Genom des Menschen oder seine aus diesem resultierende
biologische Verkörperung mit den Mitteln der Genetik und Robotik temporär und wenn möglich permanent quantitativ und qualitativ zu verbes-
auch die individuelle Wahrnehmung der eigenen Lebensqualität erhöht wird.“ Vgl.
auch J. Harris, Enhancing Evolution (s. Anm. 8), 185: „[H]uman enhancement is
good by definition, just as a benefit must obviously be beneficial. This is trivially true,
but enhancements are also good of course because those things we call enhancements
do good: they make us better, not simply by curing or ameliorating our ills, but because
they make us better people, less the slaves to illness and premature death, less fearful
because we have less to fear, less dependent, not least upon medical science and on
doctors. For these and other reasons […] enhancements are a moral duty.“
19
S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 143.
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sern, um dadurch ein objektiv gesteigertes Wohlbefinden des Menschen
zu erreichen.20
2. Philosophische Argumente gegen den Transhumanismus
Ein Blick in die gegenwärtigen Debatten zum Transhumanismus ergibt
schnell folgenden Befund: Die transhumanistische Agenda spaltet die Gemüter. Für die einen führt die konsequente Umsetzung des transhumanistischen Projektes zu dystopischen Horrorszenarien, in denen der Mensch
seiner selbst entfremdet als kybernetisches und genetisch überzüchtetes
Wesen in gleichgeschalteten Gesellschaften nur noch nach Maximierung
seiner Lust und seiner Leistungsfähigkeit strebt und verächtlich auf diejenigen blickt, die nicht über das Glück einer transhumanistischen Verbesserung ihrer biologischen Natur verfügen.21 Für die anderen leitet die
20
Der Oxforder Philosoph Nick Bostrom beschreibt den Transhumanismus wie folgt:
„Transhumanism is a loosely defined movement that has developed gradually over the
past two decades and can be viewed as an outgrowth of secular humanism and the Enlightenment. It holds that current human nature is improvable through the use of applied science and other rational methods, which may make it possible to increase human health span, extend our intellectual and physical capacities, and give us increased
control over our own mental states and moods.“ N. Bostrom, In Defense of Posthuman
Dignity, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 55 – 66, 55. Marsen zufolge ist der, „transhumanism […] a set of dynamic and diverse approaches to the relationship between technology, self, and society.
Since transhumanism is not a crystallized and static doctrine, my use of the term requires definition. The working definition that informs the subsequent discussion is this:
transhumanism is a general term designating a set of approaches that hold an optimistic view of technology as having the potential to assist humans in building more
equitable and happier societies mainly by modifying individual physical characteristics.“ S. Marsen, Playing by the Rules-or not? Constructions of Identity in a Posthuman
Future, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 84 – 93, 86. Vgl. auch N. Bostrom, A History of Transhumanist
Thought, in: Journal of Evolution and Technology 14 (2005) 1–25; H. Tirosh-Samuelson, Engaging Transhumanism (s. Anm. 2); K. Hayles, Wrestling with Transhumanism, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 215 –226; J.-P. Dupuy, Cybernetics is Antihumanism. Advanced
Technologies and the Rebellion against the Human Condition, in: G. R. Hansell/W.
Grassie (Hrsg.), Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 227–248.
21
Vgl. P. van Becker, Der neue Glaube an die Unsterblichkeit. Transhumanismus, Biotechnik und digitaler Kapitalismus, Wien 2015, 40: „Genau dies ist es wohl, was die
Transhumanisten und Techno-Utopisten antreibt: der (größenwahnsinnige, narzisstische) Traum, alle unerfüllten unerfüllten Sehnsüchte und Geschichten des Lebens zu
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Umsetzung der transhumanistischen Agenda eine neue Ära des Menschen ein, in der er nicht mehr der Willkür biologischer Evolution unterworfen ist, sondern seine Entwicklung in die eigene Hand nimmt und die
neuen Technologien verantwortungsvoll verwendet, um sein moralisches
Recht auf maximales Wohlbefinden in Anspruch zu nehmen. Wie Bostrom argumentiert: „This vision, in broad strokes, is to create the opportunity to live much longer and healthier lives, to enhance our memory
and other intellectual faculties, to refine our emotional experiences and
increase our […] well-being, and generally to achieve a greater degree
of control over our own lives.“22
Um aus philosophischer Sicht zu einer begründeten Einschätzung der
Chancen und Probleme der transhumanistischen Agenda zu gelangen,
werden in dieser Sektion einige der zentralen philosophischen Argumente
befriedigen und nachzuholen, eine Welt zu schaffen, in der das Ich alles sein und tun
kann, was es will – die Aufhebung des Realitäts- und Lustprinzips.“ Der Transhumanismus wird unter anderem als „the most dangerous idea in the world“ bezeichnet. F. Fukuyama, Transhumanism. The World’s Most Dangerous Idea, in: Foreign Policy 144 (2004), 42f. Es reicht ein Blick nach Hollywood oder in die Bibliothek, um sich
die künstlerische Ausgestaltung dieser Horrorszenarien vor Augen zu führen. Man
denke beispielsweise an die Borg aus der Serie Star Trek, die Filme Transcendence und
Gattaca, oder den Roman Brave New World. Vgl. auch J. Habermas, Die Zukunft der
menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?, Frankfurt a. M. 2001,
43: „Eine Hand voll ausgeflippter Intellektueller versucht, aus dem Kaffeesatz eines
naturalistisch gewendeten Posthumanismus die Zukunft zu lesen, […] um die sattsam
bekannten Motive einer sehr deutschen Ideologie weiterzuspinnen.“
22
Bostrom, A History of Transhumanist Thought (s. Anm. 20), 1. Vgl. auch T. Peters,
Transhumanism and the Posthuman Future, in: G. R. Hansell/W. Grassie (Hrsg.),
Transhumanism and its Critics, Philadelphia, PA 2011, 147: „What we find in transhumanist prognostications is reliance on the doctrine of progress. Transhumanists assume that progress, understood as betterment over time, is inherent in nature and inherent in culture. Evolution constitutes progress in biology. Technological advance
constitutes progress in culture. Betterment is inevitable as the inexorable wheels of progress keep turning. The direction is set, and the task of transhumanist technology is to
increase the speed forward.“ Vgl. auch S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10),
28: „Das entscheidende Merkmal des Transhumanismus ist die Bejahung des Gebrauchs von neuen Technologien […] sodass die Evolution nicht mehr nur von der natürlichen Selektion abhängt, sondern auch die menschliche Selektion richtungsweisend
eingreifen kann. Diese Entwicklung ruft durchaus auch die Frage hervor, ob sie nicht
den Reifeprozess des Menschen verdeutlicht. So wie Kleinkinder stark von der Beeinflussung der Umwelt abhängig sind und erst als Teenager lernen, Herr über das eigene
Leben zu werden, so war die menschliche Evolution von der natural selection abhängig. Nun kommt der Mensch so langsam in das evolutionäre Teenageralter, da er nun
immer mehr in der Lage ist, auch über evolutionäre Prozesse Herr werden zu können.“
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gegen die These des Transhumanismus analysiert, bevor in der nächsten
Sektion Argumente für die Plausibilität einer transhumanistischen
Agenda vorgestellt und besprochen werden.
2.1 Basisprobleme der transhumanistischen Agenda
Die philosophischen Argumente gegen die Haltbarkeit des Transhumanismus lassen sich in Basisprobleme und Anwendungsprobleme
unterteilen. Während die Basisprobleme Voraussetzungen und Implikationen der Formulierung der transhumanistischen Thesen als solcher ausbuchstabieren und kritisch zurückweisen, konzentrieren sich die
Anwendungsprobleme auf problematische Konsequenzen der Durchführung der transhumanistischen Agenda sowohl für die Gesellschaft als
auch für das Individuum.
2.1.1 Das Argument der technischen Möglichkeit
Das erste Basisproblem für die transhumanistische Agenda zweifelt die
von allen transhumanistischen Thesen vorausgesetzte Möglichkeit der
kontrollierten Veränderung der biologischen Natur des Menschen an.
Es lässt sich wie folgt als Argument mit zwei Prämissen formulieren:
1. Der Transhumanismus ist nur dann eine konsistente Position, wenn
realistischerweise die technische Möglichkeit besteht, die biologische
Natur des Menschen unter Verwendung der Erkenntnisse der modernen Wissenschaften kontrolliert zu verändern.
2. Es ist nicht realistisch, dass die technische Möglichkeit besteht, die
biologische Natur des Menschen unter Verwendung der Erkenntnisse
der modernen Wissenschaften kontrolliert zu verändern.
Daher:
3. Der Transhumanismus ist keine konsistente Position.
Das Argument ist aussagenlogisch gültig, da die Wahrheit der Prämissen
die Wahrheit der Konklusion impliziert. Die entscheidende Frage ist also
die Frage nach der Wahrheit der beiden Prämissen. Die erste Prämisse ist
wahr, denn es wurde bereits gezeigt, dass die transhumanistische Agenda
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auf die Möglichkeit der kontrollierten technologischen Veränderung der
menschlichen Natur verpflichtet ist.
Die Plausibilität des Arguments hängt daher von der Wahrheit der
zweiten Prämisse ab. Um sie zu rechtfertigen, wird in der Diskussion darauf verwiesen, dass die gegenwärtigen Möglichkeiten zur kontrollierten
Veränderung der Natur des Menschen äußerst begrenzt sind und ein hinreichender Wissensstand darüber, wie genau die menschliche Natur kontrolliert verändert werden kann, in weiter Ferne liegt. Wie Schöler zutreffend feststellt:
„Künstliches Blut, bessere Lungen … – das ist so einfach gedacht. Die Komplexität eines sich entwickelnden Organismus ist jenseits dessen, was sich
Menschen überhaupt vorstellen können. Eine Veränderung in der Wechselwirkung von zwei Molekülen kann schon gewaltige Auswirkungen auf den
Gesamtorganismus haben. Das ist alles so fein aufeinander abgestimmt.
Wenn bloß ein Molekül falsch reguliert wird, kann ein Mensch sterben,
oder wenn bei Ihnen nur ein Hormon erhöht wird, würden Sie mir vielleicht
in diesem Moment an die Gurgel springen!“23
Tirosh-Samuelson kommt in diesem Zusammenhang zu einer ähnlichen
Schlussfolgerung: „At present, we do not even know what it means to
have a thought, and therefore the transhumanist vision of [… enhancing]
our personality should not be taken too seriously.“24 Aus der Perspektive
der gegenwärtigen Forschung ist der Transhumanismus daher keine philosophisch konsistente Position.
Das Argument ist nicht überzeugend. Es ignoriert, dass es basierend
auf dem immensen technologischen Fortschritt, den wir in den vergangenen Jahrzehnten beobachten konnten, eine vernünftige Annahme ist,
dass die kontinuierliche Weiterentwicklung der theoretischen und praktischen Wissenschaften in naher Zukunft die kontrollierte Veränderung
der biologischen Natur des Menschen ermöglicht und damit die Grundlage für die Umsetzung der transhumanistischen Agenda schafft. Wie
Kurzweil prognostiziert:
23
H. R. Schöler, Das gealterte Bildnis des Dorian Gray, in: T. Hülswitt/R. Brinzanik
(Hrsg.), Werden wir ewig leben? Gespräche über die Zukunft von Mensch und Technologie, Frankfurt a. M. 2010, 58 – 80, 67.
24
H. Tirosh-Samuelson, Engaging Transhumanism (s. Anm. 2), 35.Ebenso schätzt J.
Peterson, Changing Human Nature. Ecology, Ethics, Genes, and God, Grand Rapids,
MI 2010, 172. die Situation ein: „It is my conclusion that members of the transhumanist school of thought […] are overestimating what they can accomplish through
technological innovation.“
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„Am Ende dieses Jahrhunderts werden wir in der Lage sein, zehn hoch fünfzig Rechenoperationen in der Sekunde pro Kilogramm Materie durchzuführen – das ist eine Trillion mal eine Trillion leistungsstärker als das Denken
des menschlichen Gehirns, – und wir werden in der Lage sein, einen solchen
Rechner mit der Software menschlicher Intelligenz zu bestücken, die wir bis
dahin durch Nachbau verstanden haben werden.“25
2.1.2 Das Argument der moralischen Irrelevanz maximalen Wohlbefindens
Das zweite Basisproblem richtet sich gegen den vom Transhumanismus
vorausgesetzten Sinn moralischen Verhaltens und geht davon aus, dass
eine maximale Steigerung des Wohlbefindens nicht das Ziel moralischen
Handelns ist. Es lässt sich als aussagenlogisch gültiges Argument wie
folgt formulieren:
1. Der Transhumanismus ist nur dann eine konsistente Position, wenn
die maximale Steigerung des Wohlbefindens des Menschen aus moralischen Gründen erlaubt oder gefordert ist.
2. Es ist nicht der Fall, dass die maximale Steigerung des Wohlbefindens
des Menschen aus moralischen Gründen erlaubt oder gefordert ist.
Daher:
3. Der Transhumanismus ist keine konsistente Position.
Die erste Prämisse ist in Anbetracht der oben entwickelten Herleitung
der transhumanistischen Agenda als moralische These per definitionem
wahr: Wenn die maximale Steigerung des Wohlbefindens aus moralischen Gründen nicht erlaubt ist, dann darf die transhumanistische
Agenda nicht durchgeführt werden und wir müssen auf eine genetische
und kybernetische Verbesserung der menschlichen Natur verzichten.
Entscheidend für die Plausibilität des Argumentes ist die Wahrheit der
zweiten Prämisse.26 Sie wird oft mittels der Unterscheidung zwischen
25
R. Kurzweil, Werden wir ewig leben?, in: T. Hülswitt/R. Brinzanik (Hrsg.), Werden
wir ewig leben? Gespräche über die Zukunft von Mensch und Technologie, Frankfurt
a. M. 2010, 15 –34, 21. Vgl. auch Ebd., 24: [S]eit wir das menschliche Genom sequenziert haben, was erst wenige Jahre her ist – werden unsere Gesundheit, unsere Biologie,
unsere Medizin zu Informationstechnologien. Und damit unterliegen auch sie dem Gesetz der beschleunigten Erträge und des exponentiellen Wachstums. Gesundheit, Biologie, Altern und Krankheit werden nun als Informationsprozesse begriffen.“
26
Es könnte auch argumentiert werden, dass das Ziel moralischen Handelns nur kon-
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zwei Handlungstypen und ihrer moralischen Relevanz gerechtfertigt:
Erstens kann unser Handeln das Wohlbefinden des Menschen dadurch
steigern, dass es notleidenden Menschen durch medizinische Therapie
Linderung verschafft und sie in einen körperlich wie physischen Normalzustand versetzt. Zweitens kann der Zustand eines Menschen über das
normale Niveau hinaus maximal im Rahmen des technisch Möglichen
gesteigert werden.
Während der erste Handlungstyp das klassische Verständnis der Medizin widerspiegelt und Heilung beabsichtigt, wird der zweite Handlungstyp oft unter den Begriff des Enhancements subsumiert. Basierend
auf der Unterscheidung von medizinischer Therapie und Enhancement
wird dann argumentiert, dass das Ziel moralischen Handelns nicht die
vom Transhumanismus geforderte maximale Steigerung des moralisch
relevanten Wohlbefindens eines Menschen in Form des Enhancements
ist, sondern auf die in der medizinischen Therapie erreichte Herstellung
eines für den Menschen typischen Normalzustandes des Wohlergehens
beschränkt ist. Die neuen Technologien sollen und dürfen verwendet
werden, um zu heilen, aber nicht, um zu verbessern.
Auch dieses Argument ist nicht überzeugend: Es akzeptiert und fordert den Einsatz moderner Technologien zur Verbesserung der menschlichen Natur, solange dies im Rahmen einer medizinischen Therapie geschieht, weist aber die Forderung einer darüber hinausgehenden
Verbesserung in Form des Enhancements zurück. Die Schwierigkeit besteht an dieser Stelle darin, die Unterscheidung zwischen Therapie und
Enhancement als moralische Grenze für den Einsatz moderner Technologien zu rechtfertigen.27
tingenterweise die Steigerung des Wohlbefindens des Menschen tangiert, seinem Wesen
nach aber nur auf Gerechtigkeit ausgerichtet ist, deren Prinzipien nicht notwendigerweise in Begriffen des Wohlbefindens formuliert werden müssen. Das Problem dieser
Rechtfertigung besteht allerdings darin, dass sie auf einem Moralverständnis basiert,
welches selbst problematisch ist, und kein durschlagendes Argument gegen die transhumanistische These ermöglicht. Da der Transhumanismus aus meta-ethischer Perspektive mit verschiedenen Theorien moralischen Verhaltens konsistent ist, könnte er
seine Forderung einfach anpassen und seine These beispielsweise als folgende Maxime
formulieren: Nehme immer diejenige Veränderung der biologischen Natur des Menschen vor, von der du wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz ist.
27
Vgl. S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 13: „Ob und inwiefern eine
klare konzeptionelle Unterschiedung zwischen Therapie und Verbesserung möglich
ist, wird in diesem Kontext intensiv erörtert, und es gibt gute Gründe, die dafür sprechen, dass diese Unterscheidung meist auf einer willkürlichen Setzung beruht.“ Im
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Auf der einen Seite ist es abgesehen von eindeutigen medizinischen
Fällen unklar, wie genau das normale Funktionieren eines individuellen
menschlichen Körpers medizinisch und philosophisch zu definieren ist.
Dies wäre indes notwendig, um zwischen einem medizinisch akzeptablen
Normalzustand und Abweichungen davon zu unterscheiden. Auf der anderen Seite basieren sowohl Therapie wie auch Enhancement auf dem
Wunsch, dem jeweils zu behandelnden Menschen durch die entsprechenden Eingriffe zu helfen und sein Wohlbefinden zu steigern. Wie Harris
argumentiert:
„The distinction between therapy and enhancement, between protection and
improvement, cannot be coherently or consistently maintained. […] The
overwhelming moral imperative for both therapy and enhancement is to prevent harm and confer benefit. Bathed in that moral light, it is unimportant
whether the protection or benefit conferred is classified as enhancement or
improvement, protection or therapy.“28
Da die Unterscheidung zwischen Therapie und Enhancement als moralische
regulative Grenze für den Einsatz von Genetik und Robotik nicht aufrechterhalten werden kann, kann also auch nicht begründet werden, warum die
17. Jahrhundert hat Descartes die Hoffnungen und Erwartungen an eine Veränderung
der menschlichen Natur schon klar ausgedrückt: „This is desirable not only for the invention of an infinity of artifices which would enable us to enjoy, without any pain, the
fruits of the earth and all the commodities to be found there, but also and principally
for the conversation of health, which is without doubt the primary good and the foundation of all other goods in this life. For even the mind is so dependent on the temperament and on the disposition of the organs of the body, that if it is possible to find some
means that generally renders men more wise and more capable than they have been up
to now, I believe that we must seek for it in medicine. […W]e could be spared an infinity of diseases, of the body as well as of the mind, and even also perhaps the enfeeblement of old age, if we had enough knowledge of their causes and all the remedies
which nature has provided us.“ L. R. Kass/et al. (Hrsg.), Beyond Therapy (s. Anm.
11), 13.
28
J. Harris, Enhancing Evolution (s. Anm. 8), 57–58. Vgl. S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 50: „Allgemein kann folgende Tendenz festgehalten werden: Enhancement-Gegner halten meist an der eben genannten Unterscheidung fest,
wobei sie Therapien für moralisch angemessen erachten, dies jedoch aus ihrer Sicht
für deren Einsatz hinsichtlich von Enhancement-Maßnahmen nicht zutrifft. Enhancement-Befürworter hingegen betonen meist den fließenden, unscharfen Übergang von
therapeutischen zu verbessernden bzw. ‚enhancenden‘ Maßnahmen und schließen
(häufig) aus dieser Einschätzung, dass die Unterscheidung aufgelöst werden sollte.
Weiterhin betonen sie, dass Verbesserungsmaßnahmen nicht notwendig moralisch verwerflich sein müssen, da auch eine Leistungsverbesserung durch erzieherische Tätigkeiten nicht moralisch verwerflich und der Einsatz dieser Mittel bei zu Erziehenden
strukturelle analog zum Einsatz von Erziehungsmethoden sei.“
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neuen Technologien nur für den Zweck der Therapie, nicht aber für den
Zweck des maximalen Enhancements eingesetzt werden sollen.
Des Weiteren vermag die Rechtfertigung, selbst wenn die Unterscheidung zwischen Therapie und Enhancement begründet werden kann, nur
zu zeigen, dass kein moralisch normativer Anspruch auf maximale transhumanistische Verbesserungen der biologischen Natur feststellbar ist. Somit richtet sie sich nicht gegen die transhumanistische These, dass aus
moralischen Gründen erlaubt sein sollte, die biologische Natur des Menschen maximal zu verbessern. Hier müsste gezeigt werden, dass die maximale Steigerung des Wohlbefindens moralisch verboten ist. Da aber
nicht zu erwarten ist, dass eine Grenze des moralisch akzeptablen Wohlbefindens des Menschen gerechtfertigt werden kann, und da nicht einzusehen ist, warum aus moralischen Gründen ein maximales Wohlbefinden des Menschen problematisch sein sollte, kann das Argument nicht
überzeugen, die transhumanistische Agenda als These über erlaubte Eingriffe in die menschliche Natur zu verwerfen.
2.1.3 Das Argument der Subjektivität des Wohlergehens
Das dritte Basisproblem der transhumanistischen Agenda geht davon
aus, dass der Transhumanismus keine konsistente Position ist, da der
von ihm vorausgesetzte kausale und objektive Zusammenhang zwischen
der biologischen Natur des Menschen und seinem Wohlergehen nicht gegeben ist. Der Einwand lässt sich wie folgt formulieren:
1. Der Transhumanismus ist nur dann eine konsistente Position, wenn
durch die Veränderung der biologischen Natur des Menschen sein
Wohlbefinden im moralisch relevanten Sinn objektiv verbessert werden kann.
2. Es ist nicht der Fall, dass durch die Veränderung der biologischen Natur des Menschen sein Wohlbefinden im moralisch relevanten Sinn
objektiv verbessert werden kann.
Daher:
3. Der Transhumanismus ist keine konsistente Position.
Die erste Prämisse ist wahr: Wenn Verbesserungen der biologischen Natur des Menschen nicht mit seinem Wohlergehen kausal und objektiv
korrelieren, dann ist der Transhumanismus eine leere Forderung, da er
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nicht spezifizieren kann, welche Veränderungen objektiv zum Wohlergehen des Menschen beitragen und dieses verbessern. Entscheidend ist also
auch hier die Wahrheit der zweiten Prämisse. Sie wird durch zwei argumentative Speerspitzen gerechtfertigt.
Erstens wird argumentiert, dass die transhumanistische Annahme, es
gäbe eine relevante und objektive Korrelation zwischen der quantitativen
Verbesserung der dem Menschen gegebenen Fähigkeiten und seinem
Wohlergehen, falsch ist. Der Grund dafür ist, dass es keinen objektiven
kausalen Zusammenhang zwischen dem moralisch relevanten Wohlergehen eines autonomen und freien Erfahrungssubjektes und seiner biologischen Verkörperung gibt. Menschliche Erfahrungssubjekte können mit
den unterschiedlichsten Verkörperungen einen zufriedenstellenden Grad
an Wohlbefinden erreichen, wie ein Blick in die Mitte der Gesellschaft
schnell zeigt. Das Wohlergehen eines Menschen ist daher eine subjektive
Angelegenheit, die unabhängig davon ist, welche Werte dieser Mensch
auf Messskalen zu erreichen in der Lage ist.29
Zweitens wird argumentiert, dass es zwar analytisch wahr ist, dass
Verbesserungen seiner Eigenschaften und Fähigkeiten gut für den Menschen sind, dass aber nicht hinreichend klar ist, welche Veränderungen
welcher Fähigkeiten im Einzelnen dafür verantwortlich sind.30 Selbst im
Fall des Bestehens einer objektiven kausalen Relation kann nicht mit hinreichender Gewissheit bestimmt werden, welche spezifischen Tätigkeiten
und Fähigkeiten für das moralisch relevante Wohlergehen kausal verantwortlich sind. Der Transhumanismus scheitert als sinnvolle Forderung
der Verbesserung des Menschen also daran, dass er nicht spezifizieren
kann, welche Fähigkeiten und Tätigkeiten objektiv mit dem moralisch
relevanten Wohlbefinden des Menschen korrelieren.
Auch dieses Argument kann nicht überzeugen. Erstens: Obwohl
menschliches Wohlbefinden durch ganz unterschiedliche biologische Verkörperungen ermöglicht wird, gibt es klare Fälle, in denen die biologische Verkörperung des Menschen sein Wohlergehen objektiv verhindert
und eine quantitative Verbesserung seiner biologischen Natur kausal ein
29 Vgl. T. Wager u. a., An fMRI-Based Neurologic Signature of Physical Pain, in: The
New England Journal of Medicine 368 (2013) und J. Katz/R. Melzack, Measurement
of Pain, in: Surgical Clinics of North America 79 (1999) 231–252 für eine Diskussion
über die Schwierigkeiten, Schmerzen objektiv zu messen.
30
Wie J. Harris, Enhancing Evolution (s. Anm. 8), 9. argumentiert, „an enhancement
is by definition an improvement on what went before. If it wasn’t good for you, it
wouldn’t be enhancement.“
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gesteigertes Wohlergehen des Menschen ermöglicht. Es ist nur schwer
vorstellbar, dass an metachromatischer Leukodystrophie leidende oder
schwerstdepressive Patienten eine von der transhumanistischen Agenda
geforderte Verbesserung ihres Genoms nicht als moralisch relevante Verbesserung ihres maximalen Wohlbefindens einstufen würden.
Zweitens: Obwohl es prima facie nicht eindeutig ist, welche Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen durch ihre Verbesserung zu einem
gesteigerten Wohlergehen beitragen, kann sich der Transhumanismus
secunda facie auf folgende Methode berufen: Eine Eigenschaft oder Fähigkeit des Menschen sollte genau dann verbessert werden, wenn ein
autonomes und freies Erfahrungssubjekt a priori unter einem Schleier
des Nichtwissens eine menschliche Natur mit dieser Verbesserung einer
menschlichen Natur ohne diese Verbesserung als der eigenen, individuellen Verkörperung vorziehen würde, wobei der Schleier des Nichtwissens
impliziert, dass das Erfahrungssubjekt nicht weiß, in welcher Gesellschaft es mit dieser Verkörperung leben würde.
Unter Verwendung dieser Methode können Veränderungen wie die
der Haut- oder Augenfarbe ausgeschlossen werden, da sie nur kontingente Fähigkeiten und Eigenschaften betreffen, die nicht objektiv mit
dem Wohlergehen des Menschen korrelieren, während beispielsweise
die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Immunsystems und der Regenerationsfähigkeit der Zellen als moralisch geforderte Verbesserungen ausgewiesen werden können.
Obwohl die genannten Probleme prima facie zentrale Schwierigkeiten
der Formulierung der transhumanistischen Agenda ansprechen, können
sie nicht überzeugen und sind ungeeignet, die Unhaltbarkeit des Transhumanismus als moralphilosophischer Position zu zeigen. Es gibt daher
zumindest in Bezug auf die Klärung der transhumanistischen Agenda als
solche keinen Grund davon auszugehen, dass Verbesserungen der
menschlichen Natur moralisch nicht erlaubt oder nicht gefordert sind.
2.2 Anwendungsprobleme der transhumanistischen Agenda
Neben den Basisproblemen ist der Transhumanismus aber noch mit einigen Anwendungsproblemen konfrontiert, die davon ausgehen, dass eine
Durchführung der transhumanistischen Agenda zu problematischen gesellschaftlichen und individuellen Konsequenzen führen würde.
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2.2.1 Das Argument des technologischen Missbrauchs
Das erste Anwendungsproblem des Transhumanismus bezieht sich auf
die Gefahr eines Missbrauchs der für die Durchführung der transhumanistischen Agenda zu entwickelnden Technologien: Wenn wir wissen, wie man Fähigkeiten und Tätigkeiten verbessert, dann wissen wir
auch, wie man Fähigkeiten und Tätigkeiten eliminiert oder verschlechtert. Das Argument lässt sich wie folgt formulieren:
1. Wenn die transhumanistische Agenda nicht verboten wird, dann werden die für sie zu entwickelnden Technologien für moralisch verwerfliche Zwecke missbraucht werden können.
2. Es ist inakzeptabel, Technologien zu entwickeln, die für moralisch
verwerfliche Zwecke missbraucht werden können.
Daher:
3. Die transhumanistische Agenda sollte verboten werden.
Das Argument ist gültig, entscheidend daher die Wahrheit der Prämissen.
Die erste Prämisse ist wahr: Zur Durchführung der transhumanistischen
Agenda werden Technologien entwickelt werden müssen, mit deren Hilfe
Fähigkeiten des Menschen kontrolliert verbessert, aber auch verschlechtert oder eliminiert werden können. Wie Blackford argumentiert: „future
technologies will sometimes be used for spiteful or malevolent purposes
and will typically be used for self-interested ones.“31
Die zweite Prämisse geht davon aus, dass es aus moralischen Gründen inakzeptabel ist, Technologien zu entwickeln, die missbraucht werden könnten, um Menschen zu schaden. Wenn dies wahr ist, dann sollte
natürlich die transhumanistische Agenda nicht vorangetrieben werden.
Das Argument ist nicht überzeugend. Es basiert auf der Annahme,
dass es nicht akzeptabel ist, Technologien zu entwickeln, die zu moralisch verwerflichen Zwecken missbraucht werden können. Diese Annahme überzeugt nicht, da es kaum eine Technologie gibt, die nicht zu
moralisch verwerflichen Zwecken verwendet werden könnte. Die Möglichkeit des dualen Gebrauchs gehört notwendigerweise zu jeder verfügbaren Technologie und nur ein Verbot dergleichen könnte diese Gefahr
eliminieren. Wie Walker argumentiert:
31
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„One of the complications in thinking about twenty-first-century technologies is what is known as ‚dual use‘. Technologies designed for one purpose
may be appropriated for an entirely different purpose. Ostensibly, the purpose of a car is to transport us from A to B, but it has the dual use of being
a very deadly weapon in the hands of a jealous spouse. Screwdrivers have the
purpose of tightening or loosening screws, but they have a dual use potential.
They too can be used as a weapon to stab an assailant, and as many a frustrated homeowner may attest, they will also serve as a hammer in a pinch.“32
2.2.2 Das Argument der gesellschaftlichen Ungerechtigkeit
Das zweite Anwendungsproblem konzentriert sich auf die gesellschaftlichen Folgen, die der Transhumanismus mit sich bringen könnte. Es hat
die folgende Struktur:
1. Wenn die transhumanistische Agenda durchgeführt wird, dann wird
sie zu gesellschaftlich ungerechten Zuständen führen.
2. Gesellschaftlich ungerechte Zustände sind nicht akzeptabel.
Daher:
3. Die transhumanistische Agenda ist nicht akzeptabel.
Auch dieses Argument ist seiner Form nach gültig und die zentrale Frage
ist die nach der Wahrheit seiner Prämissen. Die erste Prämisse wird oft mit
dem Verweis gerechtfertigt, dass die Durchführung transhumanistischer
Verbesserungen des Menschen aufgrund der faktisch gegebenen Ressourcenknappheit und der finanziellen Kosten in kapitalistischen Gesellschaften zu einer Diskrepanz zwischen armen und reichen Teilen der Gesellschaft führen wird: Es ist zu erwarten, dass zunächst hauptsächlich
wohlhabende Schichten der Gesellschaft in der Lage sein werden, von der
transhumanistischen Agenda und ihren Möglichkeiten zu profitieren. Ein
gesellschaftlicher Zustand aber, in dem es eine solche Diskrepanz zwischen
den verschiedenen Schichten der Gesellschaft gibt, ist laut der zweiten Prämisse zumindest aus Sicht der Verteilungsgerechtigkeit und der Chancengleichheit ein ungerechter Zustand und sollte vermieden werden.
Obwohl das Argument dringende Probleme anspricht, ist es als Argument gegen die moralphilosophische Plausibilität des Transhumanismus
nicht überzeugend. Erstens: Die transhumanistische Agenda kann der Prä32
M. Walker, Ship of Fools (s. Anm. 4), 101.
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misse zustimmen, dass de facto die Entwicklung und Anwendung neuer
Technologien zur Verbesserung des Menschen in global-kapitalistischen
Gesellschaften zunächst zu einer Verteilungsungerechtigkeit und zu einer
durch die Verbesserung einiger Weniger bedingten Chancenungleichheit
führen wird. Hiermit ist aber kein spezifisch transhumanistisches Problem
angesprochen, sondern ein Problem global-kapitalistischer Gesellschaften,
das sich auch heute schon in Bereichen wie Erziehung, Ausbildung und
dem Zugriff auf medizinische Versorgung als dringendes und einer Lösung
harrendes Problem aufdrängt. Wie Harris argumentiert: „Now, buying
educational privilege in a context in which not all can afford to do so is
certainly unfair in some sense. But if we defend people’s right to do this it
is because we see education as a good and we feel it is right to encourage
people to provide goods for their children and wrong to deny them these
goods even if not all can obtain them.“33
Zweitens kann dem Argument entgegnet werden, dass es auf der problematischen Annahme basiert, dass aus Gründen der Chancengleichheit
und Verteilungsgerechtigkeit eine Technologie nur dann eingesetzt werden sollte, wenn jeder von ihrem Einsatz unmittelbar profitieren kann.
Diese Annahme scheint aber nur schwer zu rechtfertigen sein, da sie impliziert, dass wir alle Krankenhäuser schließen müssten, da nicht jedem
Menschen in jedem Staat ein Gesundheitssystem wie dasjenige in unserem Land zur Verfügung steht. Wie Harris argumentiert: „Fairness […]
does not require that benefits should not be provided to any until they
can be made available to all.“34
33
J. Harris, Enhancing Evolution (s. Anm. 8), 27–28.
Vgl. auch S. L. Sorgner, Transhumanismus (s. Anm. 10), 25–26: „Eine Analogie, die
hierbei herangezogen werden kann, ist die zwischen Impfungen und anderen Enhancement-Technologien, da es sich bei Impfungen bereits um eine biotechnologische Enhancement-Technologie handelt. Eine gesetzlich verankerte Impflicht gibt es in Deutschland seit
der 1980er-Jahre nicht mehr. Impfungen, die zuverlässig, für viele hilfreich und sicher
sind, werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, sofern sie gewünscht werden.
Auch bei spezielleren Impfungen können die Kosten gegebenenfalls von der Krankenkasse
übernommen werden. […] Auf analoge Weise könnte man auch mit sicheren und hilfreichen, sich neu entwickelnden Enhancement-technologien umgehen, um zu gewährleisten,
dass einer weiteren Aufspaltung der Gesellschaft vorgebeugt wird.“
34
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Benedikt Paul Göcke
2.2.3 Das Argument der Autonomie
Das dritte Anwendungsproblem thematisiert die transhumanistische Forderung, dass Änderungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn
mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden kann, dass sie die
Autonomie und Freiheit eines Erfahrungssubjektes nicht verletzen. Es
hat die folgende Form:
1. Es ist moralisch verboten, die Autonomie und die Handlungsfreiheit
menschlicher Erfahrungssubjekte zu verletzen.
2. Die transhumanistische Agenda verletzt die Autonomie und die Freiheit menschlicher Erfahrungssubjekte.
Daher:
3. Es ist moralisch verboten, die transhumanistische Agenda durchzuführen.
Das Argument ist gültig. Wenn die Prämissen wahr sind, dann muss auf
eine Durchführung der transhumanistischen Agenda verzichtet werden.
Die erste Prämisse ist wahr und gehört zu den Grundannahmen einer jeden transhumanistischen Agenda. Entscheidend ist also die zweite Prämisse. Um ihre Plausibilität zu beurteilen, ist es notwendig, zwischen
zwei verschiedenen Fällen der Anwendung der transhumanistischen
Agenda zu unterscheiden: Im ersten Fall geht es um Verbesserungen der
biologischen Natur entscheidungsfähiger Erfahrungssubjekte und im
zweiten Fall um Verbesserungen nicht-entscheidungsfähiger und damit
auch nicht zustimmungsfähiger Individuen.
Im ersten Fall kann die entscheidende Prämisse nicht gerechtfertigt
werden, da entscheidungsfähige Erfahrungssubjekte den von der transhumanistischen Agenda geforderten Verbesserungen aufgrund ihrer Autonomie zustimmen oder diese ablehnen können. Selbst ein moralisch
zur Steigerung des Wohlbefindens gut begründeter Anspruch kann daher
abgelehnt werden. Es besteht also nicht die Gefahr, dass die Autonomie
und Freiheit dieser Individuen paternalistisch übergangen wird.
Im zweiten Fall dagegen scheint es prima facie eine berechtigte Sorge
zu sein, dass Veränderungen der biologischen Natur eines Menschen dessen Autonomie und Freiheit beeinträchtigen. Es wird argumentiert, dass
nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein zum Zeitpunkt des Eingriffes nicht zustimmungsfähiges Erfahrungssubjekt, dessen biologische
Natur vor seiner Geburt verbessert worden ist, im Verlauf seines Lebens
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Designobjekt Mensch?!
als Mittel zum Zweck und damit nicht länger als autonomes und freies
Erfahrungssubjekt fühlt. Wie Habermas argumentiert:
„Denn sobald Erwachsene eines Tages die wünschenswerte genetische Ausstattung von Nachkommen als formbares Produkt betrachten und dafür
nach eigenem Gutdünken ein passendes Design entwerfen würden, übten sie
über ihre genetisch manipulierten Erzeugnisse eine Art Verfügung aus, die in
die somatischen Grundlagen des spontanen Selbstverhältnisses und der ethischen Freiheit einer anderen Person eingreift und die, wie es bisher schien,
nur über Sachen, nicht über Personen ausgeübt werden dürfte. Dann könnten
die Nachgeborenen die Hersteller ihres Genoms zur Rechenschaft ziehen und
für die aus ihrer Sicht unerwünschten Folgen der organischen Ausgangslage
ihrer Lebensgeschichte verantwortlich machen. […] Indem einer für einen
anderen eine irreversible, tief in dessen organische Anlagen eingreifende Entscheidung trifft, wird die unter freien und gleichen Personen grundsätzlich
bestehende Symmetrie der Verantwortung eingeschränkt.“35
Obwohl das Argument der Autonomie in diesem Fall gegen Veränderungen der menschlichen Natur spricht, die ausschließlich aus Gründen der
instrumentellen Vernunft vorgenommen werden und daher vom sie erleidenden Erfahrungssubjekt als Einschränkungen seiner Autonomie und
Freiheit verstanden werden könnten, überzeugt es nicht als Argument gegen den hier diskutierten moralischen Transhumanismus: Dieser geht
strikt davon aus, dass nur diejenigen Änderungen der biologischen Natur
eines nicht-zustimmungsfähigen Erfahrungssubjektes vorgenommen werden dürfen, von denen mit hinreichender Gewissheit davon ausgegangen
werden kann, dass ein autonomes und freies Erfahrungssubjekt sie a
priori als moralisch relevante Verbesserungen seines Wohlergehens selbst
frei wählen würde. Da keine dieser Änderungen die Autonomie oder
Freiheit des Individuums einschränkt, sondern ihm nur ein größtmögliches Wohlergehen ermöglicht, kann in diesem Fall also nicht von einem
relevanten Verstoß gegen die Autonomie oder Freiheit eines Individuums
gesprochen werden.
35 J. Habermas, Die Zukunft der menschlichen Natur (s. Anm. 21), 29 –31. Wie Bostrom argumentiert, „one of the central concerns […] is that human enhancement technologies might be ‚dehumanizing.‘ The worry, which has been variously expressed, is
that these technologies might undermine our human dignity or inadvertently erode
something that is deeply valuable about being human“ N. Bostrom, In Defense of Posthuman Dignity (s. Anm. 20), 56. Vgl. Auch: „Denial of the concept of human dignity –
that is, of the idea that there is something unique about the human race that entitles
every member of the species to a higher moral status than the rest of the world – leads
us down a very perilous path.“ F. Fukuyama, Our Posthuman Future. Consequences of
the Biotechnology Revolution, New York 2002, 160.
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3. Philosophische Argumente für den Transhumanismus
Weder die diskutierten Basisprobleme noch die analysierten Anwendungsprobleme sind philosophisch zwingende Argumente gegen die moralische Plausibilität der transhumanistischen Agenda. Sie können weder
zeigen, dass der Transhumanismus inkonsistent ist, noch, dass es aus moralischen Gründen verboten ist, die biologische Natur des Menschen zur
maximalen Steigerung seines moralisch relevanten Wohlergehens zu verbessern. Wenn erlaubt ist, was nicht verboten ist, und solange keine
neuen Argumente zu einer anderen Schlussfolgerung gelangen oder die
Inkonsistenz der transhumanistischen Agenda zeigen, ist es also zumindest moralisch erlaubt, die menschliche Natur mit den Mitteln der angewandten Wissenschaften quantitativ und wenn nötig qualitativ zu verbessern. Im Folgenden sollen zwei Argumente besprochen werden,
welche die Normativität des moralischen Anspruches der transhumanistischen Agenda untermauern.
3.1 Das Argument des maximalen Wohlergehens des Individuums
Ein zentrales und bereits implizit erwähntes Argument für den normativen Anspruch der transhumanistischen Agenda basiert auf der in der utilitaristischen Ethik beheimateten Annahme, dass moralisches Handeln
das Wohlergehen eines Individuums maximal steigern soll. Es lässt sich
explizit wie folgt formulieren:
1. Es ist moralisch geboten, genau diejenigen Handlungen auszuführen,
von denen mit hinreichender Gewissheit zu erwarten ist, dass sie das
moralisch relevante Wohlergehen des Menschen im Rahmen des technisch Möglichen maximal steigern, ohne dabei seinen Status als autonomes und freies Erfahrungssubjekt zu beeinflussen.
2. Die Mittel der angewandten Wissenschaften ermöglichen eine moralisch relevante maximale Steigerung des Wohlergehens des Menschen,
ohne seinen Status als autonomes und freies Erfahrungssubjekt zu beeinflussen.
Daher:
3. Es ist moralisch geboten, die Mittel der angewandten Wissenschaften
zu verwenden, um eine moralisch relevante maximale Steigerung des
Wohlergehens des Menschen zu ermöglichen, ohne seinen Status als
autonomes und freies Erfahrungssubjekt zu beeinflussen.
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In anderen Worten:
4. Es ist moralisch geboten, die transhumanistische Agenda zu unterstützen.
Das Argument ist gültig. Innerhalb einer Ethik des Wohlergehens und basierend auf den oben spezifizierten Annahmen ist die erste Prämisse wahr
und es besteht ein normativer moralischer Anspruch, so zu handeln, dass
das Wohlergehen des Menschen maximal gesteigert wird. Eine Begrenzung der Steigerung des Wohlergehens könnte wohl nur durch eine starke
und moralisch relevante Unterscheidung zwischen medizinischer Therapie und Enhancement oder durch eine generelle Zurückweisung der Annahme, dass moralisches Handeln auf das Wohlergehen der Menschen
ausgerichtet ist, gerechtfertigt werden.
Die zweite Prämisse ist, selbst wenn es derzeit noch Einschränkungen
der praktischen Anwendbarkeit der modernen Technologien gibt, eine
plausible Annahme über den weiteren Verlauf der wissenschaftlichen
Entwicklung der Menschheit und der – von einem subjektiven Graubereich abgesehen – objektiv feststallbaren Korrelation zwischen der biologischen Natur des Menschen und seinem Wohlergehen. Der Fortschritt
der Wissenschaften wird uns aller Voraussicht nach in die Lage versetzen,
unter Einbezug der oben genannten Kriterien, die für das Wohlergehen
des Menschen entscheidenden Eigenschaften und Fähigkeiten kontrolliert im Rahmen des technisch Möglichen zu verbessern.
Aus beiden Prämissen folgt direkt die normative Forderung, die angewandten Wissenschaften zur Verbesserung des Wohlergehens des Menschen zu verwenden. Dies aber ist nichts anderes als die These der normativ verstandenen transhumanistischen Agenda.
3.2 Das Argument des maximalen Wohlergehens der Gesellschaft
Das Argument des maximalen Wohlergehens des Individuums ermöglicht ein strukturell gleichgelagertes Argument, das sich auf menschliche
Gesellschaften als solche bezieht. Es lässt sich wie folgt formulieren:
1. Es ist moralisch geboten, Handlungen durchzuführen, die glücklichere und zufriedenere Gesellschaften ermöglichen.
2. Glücklichere und zufriedenere Gesellschaften werden durch Individuen konstituiert, die über ein gesteigertes moralisch-relevantes Wohlergehen verfügen.
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3. Es ist moralisch geboten, das moralisch-relevante Wohlergehen der
eine Gesellschaft konstituierenden Individuen zu steigern.
Daher:
4. Es ist moralisch geboten, die transhumanistische Agenda zu unterstützen.
Das Argument ist gültig und es wurde bereits gezeigt, dass es moralisch
geboten ist, das moralisch relevante Wohlbefinden des Menschen zu steigern. Entscheidend sind also die beiden Prämissen, dass es moralisch geboten ist, so zu handeln, dass glücklichere und zufriedenere Gesellschaften ermöglicht werden und dass dieses durch die Verbesserung der
Individuen einer Gesellschaft erreicht werden kann.
Die erste Prämisse ist analytisch wahr: Wenn Konsequenzen moralischen Handelns für die Gesellschaft als Ganze betrachtet werden,
dann sollten diejenigen Handlungen gewählt werden, die zu glücklicheren und zufriedeneren Gesellschaften führen. Der einzige Weg, dieses
Ziel zu erreichen, besteht aber darin, das Wohlbefinden der eine Gesellschaft konstituierenden Individuen zu steigern. Daher sollten nicht nur
aufgrund der Steigerung des Wohlbefindens des Individuums, sondern
auch aufgrund der dadurch bedingten Steigerung des Glücks und der
Zufriedenheit der Gesellschaft die von der transhumanistischen Agenda
geforderten Verbesserungen der menschlichen Natur vorgenommen
werden.
4. Designobjekt Mensch?! Chancen und Probleme des Transhumanismus
Die Analyse der transhumanistischen Agenda hat verschiedene Thesen
des Transhumanismus ergeben, die sich als radikale und moderate Thesen über die moralisch geforderten bzw. moralisch erlaubten Verwendungsweisen der modernen Wissenschaften verstehen lassen.
Keines der analysierten Argumente gegen die transhumanistische
Agenda konnte überzeugen, da keines dieser Argumente in der Lage
war, eine Inkonsistenz in der transhumanistischen Agenda oder ein moralisches Verbot der Verbesserung der biologischen Natur des Menschen
zu rechtfertigen. Die Argumente des maximalen moralischen Wohlergehens des Individuums und der Gesellschaft zeigten darüber hinaus, dass
ein normativer Anspruch der transhumanistischen Agenda begründet
werden kann, demzufolge die Errungenschaften der modernen Wissen-
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schaften zur Verbesserung des moralisch relevanten Wohlergehens des
Menschen eingesetzt werden sollten.
Zumindest für diejenigen, die davon ausgehen, dass das Ziel moralischen Handelns in der maximalen Steigerung des Wohlbefindens besteht, dass ein objektiver Begriff des Wohlbefindens entwickelt werden
kann, dass verbesserungswürdige Eigenschaften identifiziert werden können, die objektiv zu einem gesteigerten Wohlergehen führen, und dass die
Autonomie und Freiheit des Menschen durch den Einsatz moderner
Technologien nicht beeinträchtigt wird, ist der hier spezifizierte Transhumanismus eine vernünftige moralische Forderung, die uns die Chance
eröffnet sowohl uns selbst als auch unsere Gesellschaften in eine Zukunft
zu führen, in der wir frei von Krankheit und Leid das jeweils zu erreichende Maximum unseres Potentials als autonome und freie Erfahrungssubjekte erreichen.
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Die Agenda des Transhumanismus
auf dem Prüfstand
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5
Inhalt
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
Einleitung: Der Transhumanismus auf dem Prüfstand . . . . . . . . .
Benedikt Paul Göcke/Frank Meier-Hamidi
11
I. Ideengeschichtliche Tiefenströme
Begriff und Geschichte des Transhumanismus . . . . . . . . . . . . . .
Otto Hansmann
25
Der Mensch als Designobjekt im frühen Transhumanismus und
Techno-Futurismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Heil
53
Transzendenzmaschinen: Der Transhumanismus und seine
(technisch-)religiösen Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mark Coeckelbergh
81
Der Tod und seine Leugnung im Transhumanismus . . . . . . . . . .
Daniel Came
95
II. Philosophische Reflexionen
Designobjekt Mensch?! Ein Diskursbeitrag über die Probleme und
Chancen transhumanistischer Menschenoptimierung . . . . . . . . . 117
Benedikt Paul Göcke
Was wollen Transhumanisten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Stefan L. Sorgner
Transhumanismus und Enhancement der Moral . . . . . . . . . . . . . 181
Johann S. Ach
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r
6
Inhalt
Vom Transhumanismus zur These des erweiterten Geistes:
Ethische Implikationen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Jan G. Michel
Transhumanismus und die Metaphysik der menschlichen Person . . 225
Ralph Stefan Weir
Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Menschheit . . . . . . . . 259
Susan Schneider
III. Theologische Evaluationen
Zwischen Traum und Trauma: Über Programme der
Menschenoptimierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Klaus Müller
Von der Theologie zum Transhumanismus und zurück . . . . . . . . 293
Ron Cole-Turner
Zur ethischen Diskussion um Enhancement. Eine kritische Anmerkung zum Transhumanismus aus theologisch-ethischer Perspektive
Katharina Klöcker
309
Verbesserung oder Zerstörung der menschlichen Natur?
Eine theologische Evaluation des Transhumanismus . . . . . . . . . . 339
Johannes Grössl
Cyborg-Christus: Transhumanismus und die Heiligkeit des
Körpers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
Jennifer Jeanine Thweatt
IV. Naturwissenschaftliche Einschätzungen
Was steckt hinter den Versprechen des Transhumanismus?
Eine naturwissenschaftliche Perspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Christian Klaes
Das Anthropozän – die Menschheit als geologischer Faktor? . . . . 409
Andre Banning
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