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Die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung während des Ersten Weltkrieges. Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie.

2015

UNIVERSITÉ DU LUXEMBOURG Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de l’Éducation Master en Histoire Européenne Contemporaine Marc STEFFEN DIE AUFRECHTERHALTUNG VON RECHT UND ORDNUNG WÄHREND DES ERSTEN WELTKRIEGES Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie Wissenschaftliche Arbeit Tutoren: Herr Dr. Benoît MAJERUS & Herr Charel ROEMER Akademisches Jahr 2014/15 0 INHALTSVERZEICHNIS Danksagung .............................................................................................................................. 1 Einleitung ................................................................................................................................. 3 1. Grundlegendes ............................................................................................................................... 5 1.1 Forschungsfragen und These(n)................................................................................................ 6 1.2 Historiographie ......................................................................................................................... 8 1.2.1 Internationale Historiographie ......................................................................................................... 8 1.2.2 Nationale Historiographie .............................................................................................................. 11 1.3 Methodik und Archivarbeit ..................................................................................................... 18 1.4 Historischer Kontext ............................................................................................................... 22 1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges ......................... 29 2. Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg ......................................................... 35 2.1 Der Beginn des Ersten Weltkrieges – Aufgabenbereiche und Berichte der Gendarmerie (Ende Juli 1914 – August 1914) ................................................................................................... 35 2.1.1 Militärtechnische Vorbereitungen auf deutsch-französisch-luxemburgischem Grenzgebiet ........ 48 2.1.2 Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten und direkte Folgen für die luxemburgische Gendarmerie ............................................................................................................................................ 55 2.1.2.1 Bettemburg ............................................................................................................................. 55 2.1.2.2 Grevenmacher ........................................................................................................................ 57 2.1.2.3 Esch an der Alzette ................................................................................................................ 58 2.1.2.4 Andere Ortschaften im Inland ................................................................................................ 59 2.2 Die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär – Aufgabenbereiche der Gendarmerie und der deutschen Militärbehörden......................................................................... 65 2.2.1 Militärische Kontrolle/ Berichterstattung ...................................................................................... 66 2.2.2 Landwirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung und die Lebensmittelversorgung Luxemburgs 71 2.2.2.1 Lebensmittelkontrollen .......................................................................................................... 73 2.2.2.2 Viehkontrollbücher ................................................................................................................ 79 2.2.2.3 Landwirtschaftliche Kontrolle, Schmuggel und weitere Protokolle ...................................... 82 2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden ................................................................................... 91 2.2.3.1 Aufgabenbereiche .................................................................................................................. 96 2.2.3.2 Rolle der Gendarmerie – Konflikte und Aufgabentrennung? ................................................ 99 2.2.4 Wirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................... 107 2.2.5 Infrastrukturelle Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................. 112 2.2.6 Konflikte zwischen dem deutschen Militär und der luxemburgischen Gendarmerie .................. 121 2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................... 135 2.2.8 Gesellschaftliche Pflichten .......................................................................................................... 139 2.2.9 Verschiedenes .............................................................................................................................. 140 2.2.10 Die allgemeine Situation der luxemburgischen Gendarmerie ................................................... 144 3. Kriegsende – Die Rolle der luxemburgischen Gendarmerie ................................................. 147 Schlussfolgerung .................................................................................................................. 159 Anhang.................................................................................................................................. 164 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................... 164 Quellenverzeichnis .......................................................................................................................... 164 Literaturverzeichnis ......................................................................................................................... 189 Internetressourcen ........................................................................................................................... 193 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................... 195 Weiterführende Informationen ........................................................................................................ 196 DANKSAGUNG Vor Beginn der eigentlichen Forschungsarbeit, möchte ich mich bei einigen Menschen für ihre Mitarbeit und Unterstützung bedanken, ohne deren Hilfe ein solches Vorhaben nicht umsetzbar gewesen wäre. In erster Linie muss ich meinen persönlichen Tutoren, Dr. Benoît Majerus und Charel Roemer sowie den Tutoren Dr. Denis Scuto, Marc Bierchen und Herzog Mechthild, welche für das gesamte Masterprogramm zuständig waren, danken. Ohne deren Rat und Anmerkungen wäre die Forschungsarbeit nicht so leicht in die, für die wissenschaftlichen Zwecke, essentiellen Bereiche vorgedrungen und könnte in keinem Fall eine solche historiographische Tiefe erreichen. Anschließend gilt mein Dank einer Vielzahl von Personen, welche mir stets hilfreich zur Seite standen und mir dadurch die Möglichkeit gaben, so viel Quellen- und Literaturmaterial wie irgend möglich zusammenzutragen und hierdurch die Forschungsarbeit eigentlich erst ermöglichten. Allen voran wären hier Fernand Froehling, ehemaliger Gendarm sowie Sylvain Defay, u.a. Verantwortlicher des Musée de la Police Grand-Ducale, Armand Ries, Präsident der Musée International d'Effets de Gendarmerie et Police A.s.b.l. und Célestin Kremer, ehemaliger Gendarm zu nennen. Hinzukommen einige Personen, welche mich telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich beraten haben und mir dadurch zu neuem Literatur- und Quellenmaterial verhalfen und somit die Arbeit voranbrachten. Diese wären André Bauler, DP-Deputierter, Marc Schoentgen, Gymnasiallehrer für das Fach Geschichte, Geographie und Bürgerkunde, Sam Klein, Masterstudent an der University of Edinburgh, Dr. Jonas Campion der Université catholique de Louvain, Dr. Jean-Luc Noël der Université Paris-Sorbonne, Paul Heinrich-Mathias, ehemaliger Gendarm, Charles Hamen und Erny Kohn, beides jetzige Mitglieder der Police Grand-Ducale, Aloyse Harpes, ehemaliger Gendarm sowie die Mitglieder der Facebook Gruppe Gendarmerie Grand-Ducale Luxembourg. Des Weiteren sind selbstverständlich die Angestellten der Archives nationales de Luxembourg hauptverantwortlich dafür, dass ich mit einer, sich im Verlauf der Forschungsarbeit präsentierenden, Quellenvielfalt arbeiten durfte. Hier muss ich, vor allem Jil Stoltz, zuständig für die Kundenbetreuung, sowie Corinne Schroeder aus der Abteilung für zeitgenössische Geschichte und Verwaltungsarchive meinen Dank aussprechen. Seite 1 von 196 Außerdem wäre ein Einarbeiten in die Thematik nicht ohne die Arbeit der Angestellten der Bibliothèque nationale de Luxembourg, sowie die der Archives municipales (Ville de Luxembourg), des Centre national de littérature in Mersch und der Photothèque der Stadt Luxemburg möglich gewesen. An dieser Stelle will ich jedoch auch einen ganz speziellen Dank an meine Familie und Freunde richten. Ohne die Hilfe meiner Freundin Joan Plein, sowie die meiner Familie und Freunde wäre ich nicht in der Lage gewesen mein Studium in der Art und Weise zu belegen wie ich es letztlich getan habe. Letztendlich danke ich noch meinen Studienkollegen sowie den Dozenten des Master en histoire européenne contemporaine der Universität Luxemburg. Ohne deren Zutun hätte mir das Studium an der Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de l’Éducation nicht so viel Freude bereitet. Seite 2 von 196 EINLEITUNG Die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung fällt in der Regel, für die hier behandelnde Zeitspanne, der exekutiven Gewalt, sprich einer inländischen polizeilichen Instanz zu. In internationalen Krisenzeiten kann dieses Prinzip vom Regelfall abweichen und es können sich diesbezüglich Gegebenheiten eröffnen, welche im Rückblick eventuell zu äußerst interessanten historischen Ergebnissen führen können. Die folgende, im Rahmen des Master en histoire européenne contemporaine an der Universität Luxemburg, entstandene Forschungsarbeit, wird sich in erster Linie auf den zeitlichen Rahmen des Ersten Weltkrieges (1914 bis 1918) in Luxemburg beziehen. Hauptbeweggründe hierfür ist einerseits die Tatsache, dass dieses historisch einschneidende Ereignis, welches nun bereits 100 Jahre zurückliegt, generell weniger Gegenstand des kollektiven Gedächtnisses der luxemburgischen Bevölkerung ist und es zusätzlich nur wenige wissenschaftliche Publikationen diesbezüglich gibt.1 Zusätzlich hat sich die aktuelle luxemburgische Regierung gegen die Finanzierung einer bereits geplanten Ausstellung bezüglich eben genau dieser Thematik entschieden.2 Unter anderem aus diesem Grund ist es wissenschaftlich betrachtet, umso wichtiger sich einer solchen Aufgabenstellung zu widmen und somit das allgemeine Verständnis um den Ersten Weltkrieg als luxemburgisches Themengebiet zu verbessern. Dennoch wird sich die Forschungsarbeit nicht ausschließlich den Geschehnissen rund um den Ersten Weltkrieg widmen. Vielmehr sollen die folgenden Kapitel und Seiten sich auf den bereits oben erwähnten Bereich konzentrieren. Die, neben der kommunal organisierten Polizei in Luxemburg für Recht und Ordnung sorgende Gendarmerie sowie deren Aufgabenbereiche kurz vor, während und kurz nach dem Ersten Weltkrieg sind also Hauptgegenstand der Untersuchungen. Im Folgenden soll demnach gezeigt werden, inwiefern sich die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen Besatzung von 1914 bis 1918 veränderten beziehungsweise identisch geblieben sind und somit Rückschlüsse bezüglich 1 MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 14. 2 MAJERUS, Benoît, La petite guerre au Luxembourg n’aura pas lieu (07.06.2015). Online: http://goo.gl/bqigxy (Stand: 05.06.14); LUXEMBURGER WORT, Kommunikationsdebakel um Weltkriegs-Ausstellung (27.03.14). Online: http://goo.gl/1So5co (Stand: 07.06.2015); THILL MARC, In Luxemburg nichts Neues (10.04.14). Online: http://goo.gl/z3UPoA (Stand: 07.06.2015); TAGEBLATT, Der „kleine“ Krieg wurde abgesagt (27.03.14). Online: http://goo.gl/CWvEQ1 (Stand: 07.06.2015). Seite 3 von 196 deren generellen Stellung gegenüber der luxemburgischen politischen Führungsebene, der Gesellschaft und speziell dem, das Großherzogtum besetzende, deutschen Militär ermöglichen. Um dies zu ermöglichen, wird die hier vorliegende Forschungsarbeit zu Beginn sowohl die betreffende nationale, wie auch die internationale Historiographie vorstellen und analysieren. Nach einer kurzen Erläuterung der Arbeitsmethodik und der damit verbundenen Archivarbeit sowie der Einordnung des Themengebietes in den historischen Kontext und einer Vorstellung der luxemburgischen Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges, widmet sich der Hauptteil der Arbeit den Aufgabenbereichen der großherzoglichen Gendarmerie während des Ersten Weltkrieges. Im Hauptteil der Forschungsarbeit werden anschließend etappenweise die verschiedenen kriegsbedingten Themenbereiche angeschnitten, entsprechend ihrer themenspezifischen Relevanz behandelt sowie mittels einer Vielfalt von Beispielen, bestehend aus GendarmerieBerichten, -Protokollen (Strafzetteln) und zahlreich vorhandener Korrespondenz zwischen den verschiedenen Behörden, analysiert. Dies wie auch das dritte und letzte Kapitel werden schließlich dazu beitragen, das Verständnis rund um das Themengebiet des Ersten Weltkrieges aus luxemburgischer Perspektive zu erweiterten. Zusätzlich kann die gezielte Analyse der Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie ein weiteres und möglicherweise neues, sprich verändertes Bild des Krieges von 1914 bis 1918 liefern und somit die, aus wissenschaftlicher Sicht, immer noch zu wenig beachtete Zeit historiographisch um einen weiteren Baustein ergänzen. Seite 4 von 196 1. Grundlegendes Bevor sich einem so tiefgreifenden Thema gewidmet werden kann, sind einige grundlegende Bereiche, welche ungemein das Verständnis der einzelnen Arbeits- und Forschungsschritte erleichtern, zu erläutern. Vorrangig werden demnach die entscheidenden Forschungsfragen thematisiert und auf deren, für die Wissenschaft essentiellen Charakter hingewiesen. Diese werden anschließend mit den jeweiligen Thesen zusammengebracht und legen somit den Grundstein für das wissenschaftliche Voranschreiten der hier vorliegenden Forschungsarbeit. Des Weiteren folgt mit der Historiographie ein ebenso wesentlicher Punkt des Einführungsbereiches. Hier werden vor allem rezente Werke, Artikel und kurze Buchrezensionen bezüglich der europäischen, sprich vor allem der belgischen, niederländischen aber auch luxemburgischen Gendarmerie und deren Aufgabenbereiche im Ersten Weltkrieg analysiert und versucht in einen internationalen sowie nationalen Kontext einzuordnen. Anschließend wird ein weiterer, äußerst wichtiger Bereich einer jeden Forschungsarbeit beleuchtet. Das Kapitel Methodik und Archivarbeit versucht zu verdeutlichen, wie vorgegangen wurde um die einzelnen Themenbereiche dieser Arbeit aufzubauen und welche Hürden sich nach und nach auftaten. Wie begann die Forschungsarbeit? Wie wurde der Kontakt zu bestimmten Schlüsselpersonen aufgebaut? Welche Institutionen mussten besucht werden? Wie gestaltete sich die Quellensuche- und Analyse? Dies wären nur einige Fragen, welche in dem eben erwähnten Kapitel beantwortet werden. Das vorletzte Kapitel des Einführungsbereiches dieser Arbeit geht verstärkt auf den historischen Kontext des leitenden Themas „Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg“ ein. An dieser Stelle wird versucht, alle nötigen Informationen bezüglich der damaligen Rahmenbedingungen zusammenzutragen und somit das generelle Verständnis sowie verschiedene spezielle Sachlagen innerhalb und rund um die Thematik zu erleichtern. Abschließend wird vollständigkeitshalber ein Exkurs in die Zeit kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges gemacht. Hier wird sehr knapp die Frage nach dem Gründungsrahmen der 1914 bezeichneten Gendarmerie geklärt und in wenigen Sätzen erläutert, inwiefern die Zeit vor 1914 eventuelle Rückschlüsse auf die Aktivitäten der Gendarmen von 1914-1918 geben kann. Seite 5 von 196 1.1 Forschungsfragen und These(n) Eine, ein Studium abschließende Forschungsarbeit muss das unmittelbare Ziel haben neue und noch bisher weitgehend unbehandelte Themen aufzugreifen und im gleichen Maße bisher unbeantwortete Fragen zu stellen und für diese Thesen beziehungsweise Hypothesen aufzustellen, um im Anschluss neue Erkenntnisse bezüglich des ausgesuchten Themenbereiches darbieten zu können. Demnach wird die leitende Forschungsfrage die Folgende sein: Wie sahen die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen Besatzung von 1914 bis 1918 aus und lässt sich im Zuge dieser, die hier gleich aufgestellte These bestätigten, dass es sich bei dieser Besatzung um eine rein militärische Okkupation handelte? Es soll also geklärt werden, ob es vor dem Hintergrund der Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie überhaupt möglich ist von einer deutschen Okkupation, welche über den militärischen Aspekt hinaus geht, zu sprechen? Mit dieser Frage gehen selbstverständlich weitere, tiefgreifendere Forschungsfragen einher, welche versuchen das Beantworten der leitenden Frage zu erleichtern, sprich diese durch gezieltere Analysen auf verschiedenen Ebenen greifbarer zu machen. Nach der Beschreibung und Analyse der luxemburgischen Gendarmerie sowie deren Tätigkeiten kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges besteht demnach eine erste Ebene in der Frage nach der unmittelbaren Reaktion der luxemburgischen Gendarmen auf die Besetzung der deutschen Truppen im Jahre 1914. Gab es Widerstand und falls ja, in welcher Form fand dieser statt oder fügten sich die damals einzigen luxemburgischen Militärkräfte den Feldgrauen? Die zweite Ebene zielt direkt auf mögliche kurz-, mittel- und/ oder langfristige Änderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie. Sind hier solche Änderungen greifbar? Wenn ja, wie werden diese durchgesetzt und wer gilt als Urheber dieser Änderungen? Im Zuge dieser Frage darf nicht unbeantwortet bleiben, ob die luxemburgischen Gendarmen weiterhin selbständig agieren konnten oder ob sie unter der Leitung des deutschen Militärs standen und möglicherweise sogar mit ihnen kooperierten? Im Falle einer Kooperation wäre zu klären, ob diese harmonisch, problematisch oder etwa feindselig und nur durch Druck erzwungen war? Oder könnte behauptet werden, dass die luxemburgischen Gendarmen sogar vielleicht als Stellvertreter des deutschen Militärs fungierten, dies mit Seite 6 von 196 speziellen Vollmachten, oder gab es letztlich doch eine strikte Trennung der Aufgabenbereiche? Inwiefern lassen sich im Hinblick auf ein nahendes Ende des Krieges, beziehungsweise einer deutschen Niederlage, Veränderungen im Aufgabenbereich der Gendarmen ermitteln? Eine dritte und letzte Ebene versucht unmittelbar die Frage zu klären, ob die luxemburgische Gendarmerie sich möglicherweise sogar als Beschützer der luxemburgischen Bevölkerung sah und dementsprechend agierte. Demnach wäre es interessant und aufschlussreich herauszufinden, ob es für die luxemburgischen Beamten überhaupt Gründe gab, sich anders als vor August 1914 zu verhalten und somit eine andere soziale Stellung innerhalb der Gesellschaft einzunehmen? Anhand dieser Forschungsfragen wird im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit schließlich versucht, die bereits in der leitenden Forschungsfrage angeklungene These zu beweisen oder zu widerlegen: Die deutsche Besatzung im Ersten Weltkrieg geht nicht über eine rein militärische Okkupation des Landes heraus. Ein geographisches Territorium, welches kulturell (unter anderem durch die Sprache) und wirtschaftlich (durch die Mitgliedschaft im Zollverein3) bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte, wurde im Ersten Weltkrieg lediglich in das militärisch kontrollierte Gebiet des deutschen Reiches aufgenommen. Diese äußerst starke These wird durch die Hypothesen begleitet, dass die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während 1914 bis 1918 unverändert blieben und dass die Gendarmen des Großherzogtums weiterhin die Wahrer von Recht und Ordnung waren. 3 ARBOIT, Gérald, Transition ou asphyxie? L’économie luxembourgeoise à l’épreuve de la Première Guerre mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 81-89, S. 82; FAYOT, Ben, A l’ombre de la Grande Guerre, fin et début d’un monde politique. Jean Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des Députés. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67, S. 59; ROEMER, Charel, « Unser täglich Brot ». Le ravitaillement en nourriture durant la Première Guerre mondiale au Luxembourg. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 115-125, bes. S. 118; SCUTO, Denis, « Il subsiste un certain flou concernant les événements de l’époque... ». Paul Eyschen et la Première Guerre mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 17-31, bes. S. 24; TRAUSCH, Gilbert, La stratégie du faible: le Luxembourg pendant la Première Guerre mondiale (1914-1919). In: TRAUSCH, Gilbert (Hg.), Le rôle de la place des petits pays en Europe au XXe siècle. Baden-Baden/ Nomos/ Brüssel 2005, S. 47-176, bes. S. 48; BLAU, LUCIEN, Histoire de l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe siècle. Esch-sur-Alzette 1998, S. 60. Seite 7 von 196 1.2 Historiographie Durch den historiographischen Kontext wird es im Anschluss möglich sein, bestimmte Aufgabenbereiche der luxemburgischen Beamten mit denen der internationalen Kollegen aus Belgien, den Niederlanden oder sogar Deutschland zu vergleichen und somit weitere Erkenntnisse bezüglich der Arbeitsaufteilung der großherzoglichen Gendarmen zu liefern. Somit soll dieses Kapitel in erster Linie die Aufgabenbereiche ausländischer Gendarmen näher bringen und anschließend einen kurzen Blick auf die bereits bekannten Fakten über die luxemburgische Gendarmerie ermöglichen. 1.2.1 Internationale Historiographie Frankreich und Belgien liefern eine große Anzahl an historiographischen Werken bezüglich deren Gendarmerie im Zusammenhang mit den Geschehnissen des Ersten Weltkrieges. Jedes einzelne Werk detailliert zu analysieren wäre allerdings nicht im Sinne dieser Arbeit und würde deren eigentliches Ziel nicht unterstützen. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass, anders als in Luxemburg, zwischen dem in Frankreich existierenden Service historique de la gendarmerie nationale und der Université Paris-Sorbonne IV, eine Konvention besteht, welche die wissenschaftliche Recherche bezüglich dieses Themas absichert.4 Gleichzeitig muss hervorgehoben werden, dass Vergleiche mit anderen, neutralen Ländern, welche ebenso militärisch besetzt wurden, deutlich näher an der eigentlichen Materie der hier vorliegenden Arbeit und somit besser für eine Analyse in diesem Kapitel geeignet sind. Ein kurzer Exkurs in die internationale Historiographie soll also den Blick auf die Geschehnisse innerhalb des Großherzogtums während 1914 bis 1918 schärfen und zusätzlich dazu beitragen, den Stellenwert der von der luxemburgischen Gendarmerie zu verrichteten Aufgaben besonders hervorheben. Demzufolge beleuchtet die amerikanische Historikerin Belinda J. Davis im Jahre 2000 die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten des deutschen Pendants zur gleich thematisierten niederländischen, belgischen und luxemburgischen Gendarmerie während der Zeit des Ersten Weltkrieges; die der staatlichen Polizei. Hauptaufgabe der damaligen deutschen Polizei war 4 CAMPION, Jonas, Rezension zu: LUC, Jean-Noël (Hg.), Soldats de la loi. La gendarmerie au XXe siècle, Paris 2010. In: CRIME, HISTOIRE & SOCIÉTÉ, Vol. 15, n° 2 (2011). Online: http://goo.gl/Jn5Frw (Stand: 05.03.2015). Seite 8 von 196 es, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und den Staat vor revolutionärer Gefahr, ausgehend von der Bevölkerung, zu schützen.5 Die deutsche Polizei erfuhr seit Beginn des 19. Jahrhunderts eine vermehrte Professionalisierung. Es begann, laut Davis, eine Entwicklung hin zur politisch, neben der eigentlichen Regierung, stärksten Macht des Landes. Wie eine Karikatur sehr gut verdeutlicht, stand für die damaligen Polizeikräfte das Beschützen von Reich und Staat an oberster Stelle (Abb. 1).6 Davis fand heraus, dass die deutschen Polizisten während der aktiven Kriegsphase verstärkt eine quasimilitärische Rolle einnahmen und wie Soldaten, welche die innere Front, Abb. 1: Ein deutscher Polizeibeamter schützt Staat und Nation vor den Massen sprich die innere Ordnung schützen und erhalten mussten, agierten.7 Demnach sahen sich die Polizisten, laut der amerikanischen Historikerin ebenso als robuste Verteidiger des Staates gegen innere Feinde, wie etwa damalige Sozialdemokraten oder die sich organisierende Arbeiterklasse.8 Nichtsdestotrotz gab es auch in Deutschland, beziehungsweise dem damaligen Preußen, Gendarmerie Korps. Bereits im Jahre 1920 feierten diese laut Volker Stein (2012) ihr hundertjähriges Bestehen.9 Diese nahmen in erster Linie polizeiliche Aufgaben auf dem flachen Land wahr.10 Sowohl die preußische, als auch die bayrische Gendarmerie war Teil der Armee und unterstand dem Kriegsministerium.11 Des Weiteren geht Benoît Majerus im Jahre 2007 auf den, in manchen Belangen der Gendarmerie sehr nahestehenden, belgischen Polizeiapparat und dessen Funktionen während der deutschen Besetzung des Ersten Weltkriegs ein. Majerus zielt in erster Linie jedoch auf einen Vergleich zwischen den beiden Weltkriegen und versucht herauszuarbeiten, inwiefern 5 DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in World War I Berlin. Chapel Hill 2000, S. 12 & 100. 6 DAVIS, Home (Anm. 5.), S. 12. 7 Ebd. S. 13-14. 8 Ebd. S. 99. 9 STEIN, Volker, Die Entwicklungsgeschichte der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und seiner Vorgängergebiete. Frankfurt 2012, S. 30; SCHOENTGEN, Marc, Diener des Staates. Funktions- und Strukturwandel der luxemburgischen Gendarmerie im 19. Jahrhundert. 1840-1914. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 79219, bes. S. 177. 10 STEIN, Entwicklungsgeschichte (Anm. 9), S. 31. 11 Ebd. S. 32-33. Seite 9 von 196 sich beispielsweise die Tätigkeiten der Polizei von 1914 bis 1918 von denen der Kollegen von 1939 bis 1945 unterscheiden. Er gelangt unter anderem zum, für die hier vorliegende Arbeit interessanten Schluss, dass es den Deutschen während den beiden Besetzungsphasen nicht möglich war alle öffentlichen Institutionen und deren Aufgaben zu übernehmen.12 Allerdings spielt die Frage nach der Kooperation mit dem Besatzer eine große Rolle.13 Ebenso untermalt Majerus die Bedeutung der, sich „(...) en expansion (...)“ befindenden Gendarmerie sowie der ab 1919 auftauchenden „(...) police judiciaire (...)“ und verdeutlicht die Grenzen von zu starr formulierten Sichtweisen bezüglich der Geschehnisse während der beiden Weltkriege.14 Ein Historiker, welcher sich auf die Geschichte der Gendarmerie und Polizei aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden spezialisiert hat, ist Jonas Campion, Dozent an der Université catholique de Louvain (Belgien). Unter anderem in seinem diesjährigen Artikel bezüglich des belgischen Polizeiapparates von 1830-2010 spricht er davon, dass sich ab 1914 der Polizeiund Gendarmerieapparat auf dem Weg der Zentralisierung, Militarisierung und Professionalisierung befand. Ebenso bildete die Gendarmerie ein wesentliches Element der Festigung des Zentralstaates seit dem 19. Jahrhundert.15 Laut Campion übernahmen belgische Gendarmen ordnungswahrende sowie militärtechnische Aufgaben.16 Sie sind direkt mit dem Vormarsch der Deutschen konfrontiert worden, mussten bereits am 4. August 1914 den Rückzug der belgischen Truppen betreuen und machten demnach gänzlich andere Erfahrungen als ihre französischen Kollegen.17 Anders als im Zweiten Weltkrieg bestand der Kontakt zwischen belgischer und französischer Regierung sowie der jeweiligen Gendarmerie weiterhin. Dies förderte laut Campion das 12 MAJERUS, Benoît, Occupations et logiques policière. La police bruxelloise en 1914-1918 et 19140-1945. Brüssel, 2007, S. 361. 13 MAJERUS, Occupations (Anm. 12), S. 348. 14 Ebd. S. 350 & 363-364. 15 UNIVERSITÉ CATHOLIQUE DE LOUVAIN, M. Jonas Campion. Online: http://goo.gl/X3PDEI (Stand: 26.03.2015); CAMPION, Jonas. Militaires, « prévôts » et policiers: les multiples tâches des gendarmes belges autour de la Grande Guerre. In: Revue de la Gendarmerie Nationale 252 (2015), S. 53-61, bes. S. 53; CAMPION, Jonas [u.a.], L'appareil policier en Belgique (1830-2010). In: DE KOSTER, Margo, ROUSSEAUX, Xavier/ HEIRBAUT, Dirk (Hg.), Twee honder jaar Justitie. Historische encyclopedie van de Belgische Justitie/ Deux siècles de justice. Encyclopédie historique de la justice belge. (Justice et société/ Justitie en Samenleving). Bruges 2015, S. 1-41, bes. S. 15-16; CAMPION, Jonas. Les gendarmeries ouest-européennes et le contrôle territorial à la sortie des guerres mondiales (Belgique, France, Pays-Bas, 1914-1950). In: LIVIO, Antonielli (Hg.), Tra polizie e controllo del territorio: alla ricerca delle discontinuità. Mailand 2015, bes. S. 1 (unveröffentlichtes PDF-Dokument). 16 CAMPION, Militaires (Anm. 15), S. 53-55 & 57. 17 Ebd. S. 53-54; CAMPION, Appareil (Anm. 15), S. 15-16; CAMPION, Jonas/ ROUSSEAUX, Xavier, Introduction. Les justices militaires à l'épreuve des Guerres mondiales. In: BERLIÈRE, Jean-Marc [u.a.] (Hg.), Justices militaires et guerres mondiales (Europe 1914-1950)/ Military Justices and World Wars (Europe 19141950) (Histoire, Justice, société). Louvain-la-Neuve. 2013, S. 9-38, bes. S. 23. Seite 10 von 196 gegenseitige Vertrauen und gab den Gendarmen das nötige Durchsetzungsvermögen innerhalb der Bevölkerung. Hinzu kam, dass die belgischen Beamten bei der Rückkehr der Siegesmächte von der „(...) aura du vainqueur (...)“ profitierten und eine neudefinierte und gestärkte Gendarmarie zur zentralen politischen Macht in Belgien wurde.18 In den Niederlanden nahm die Gendarmerie eine ebenso interessante Position ein. Als neutrales Land mobilisierte es dennoch seine als Koninklijke Marechaussee bekannte Gendarmerie und schützte seine Grenzen, sicherte die Kontrolle von Ausländern und Kriegsdienstverweigerern. Auch wurden die niederländischen Gendarmeriekräfte mit sozialen Risiken und der Sorge einer Ausdehnung der russischen Revolution im eigenen Land konfrontiert.19 Die Gendarmen der Nachbarländer nahmen somit weitgehend durch den Krieg beeinflusste Aufgaben während des Ersten Weltkrieges ein. 1.2.2 Nationale Historiographie Die nationale Historiographie bezüglich der luxemburgischen Gendarmerie und deren Tätigkeiten während des Ersten Weltkrieges beschränken sich auf nur sehr wenige Werke, welche zum Großteil von ehemaligen Gendarmen für die Gendarmerie verfasst worden sind. Demnach ist der wissenschaftliche Nutzen oft nicht sofort greifbar oder fehlt sogar komplett. Andere Werke beschäftigten sich nur nebensächlich mit dem Begriff der luxemburgischen Gendarmerie, liefern dennoch einige sehr interessante Fakten und ergänzen die unmittelbar folgenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Recherche, welche für das Ausarbeiten der hier vorliegenden Arbeit betrieben worden ist. Ein luxemburgischer Historiker und Archivar, welcher über die luxemburgische Gendarmerie in der entsprechenden Zeitperiode geschrieben hat, ist Paul Spang. In seinem Artikel La force armée luxembourgeoise de 1881 à 1940 aus der Zeitschrift Hémecht (1981) gewährt Spang kurze Einblick in, für die hier vorliegende Arbeit wichtigen Bereiche, beleuchtet die Truppenstärke der bewaffneten Macht (140 Mann sowie 170 Mann aus der FreiwilligenKompanie20) und geht auf die Tätigkeiten der Gendarmen während des Krieges ein.21 18 CAMPION, Gendarmeries (Anm. 15), S. 3-4; CAMPION, Militaires (Anm. 15), S. 56 & 58. CAMPION, Gendarmeries (Anm. 15), S. 5; Wie zu erkennen sein wird, wurde die luxemburgische Gendarmerie mit der etwa gleichen Thematik konfrontiert. Vgl. hierzu: Kapitel 2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung. 20 Vgl. hierzu auch: WEBER, Josiane, »Wie ein Tornado entfesselter Gewalten«. Die deutsche Invasion Luxemburgs am 2. August 1914 und ihre Folgen. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 12-57, bes. S. 24 & 27. 19 Seite 11 von 196 In Bezug auf die Besetzung Luxemburgs durch deutsche Truppen ab dem 2. August 1914 unterstreicht Spang, dass „La résistance militaire à l’envahisseur de 1914 avait été symbolique et comment aurait-il pu en être autrement?“. Die Gendarmerie, die laut Spang ohnehin schon sehr viele Verpflichtungen hatte, musste durch die Geschehnisse des Krieges sowie die Versorgungssituation des Großherzogtums verstärkt auf die Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie zurückgreifen. Diese wurden verstärkt mit generellen Überwachungsmissionen betraut. Gegen Ende des Krieges, am 12. Juni 1918, wurde dementsprechend durch Beschluss der Regierung eine Kommission gegründet, welche Vorschläge zur Verbesserung der Gesetzgebung und Normen der bewaffneten Macht machen sollte.22 Werke, welche wiederum von Gendarmen für Gendarmen geschrieben wurden, sind wie bereits erwähnt häufiger anzutreffen als gleich folgende, rein wissenschaftlich-historische, Werke von Historikern. Alain Duschene verfasste beispielsweise in seiner Abschlussarbeit La Gendarmerie Grand-Ducale „(...) pour l’obtention du titre de licencié en sciences sociale et militaires (…)“ aus dem Jahre 1983 einige Worte bezüglich der Gendarmerie im Ersten Weltkrieg. Duschene gibt hier Folgendes an: „(...) La Force Armée du Grand-Duché est demeurée intacte et continué(e) à vivre durant toute la guerre de 1914 à 1918, et ceci malgré l’occupation permanent du territoire luxemburgeois par les troupes allemandes, contrairement à ce qui s’est passé vingt-deux ans plus tard (…)“. Demnach unterstützt Duschene die in dieser Forschungsarbeit aufgestellte These. Der Unterschied zwischen dieser Arbeit und jener von Duschene liegt darin, dass er in keiner Weise Quellen angibt und mit diesem Satz die Thematik des Ersten Weltkrieges für ihn erledigt ist.23 Es hat also ganz den Anschein als würde Duschene unter anderem die Zeit von 1914 bis 1918 als eine anhaltende Konstante in der Geschichte der luxemburgischen Gendarmerie sehen. Die Thematik weiter zu beleuchten scheint in diesem Sinne also unnötig gewesen zu sein. Die mitunter ausführlichsten Werke, welche von Mitgliedern der Gendarmerie für die Gendarmerie Luxemburgs geschrieben wurden, sind die von Fernand Froehling. Die Werke des, zum Zeitpunkt ihrer Erstellung, noch aktiven Gendarmen und heute ehemaligen 21 SPANG, Paul, La force armée luxembourgeoise de 1881 à 1940. In: ARCHIVES DE L’ÉTAT, Commémoration du Centenaire de la réorganisation de la Force Armée Luxembourgeoise par la Loi du 16 février 1881. Luxemburg 1981, S. 5-31, bes. S. 11; Es gab sogar, so Spang, die Möglichkeit bei außergewöhnlichen Zuständen, die Stärke der bewaffneten Macht temporär auf 250 Männer zu erhöhen. 22 SPANG, Force (Anm. 21), S. 18. 23 DUSCHENE Alain, La Gendarmerie Grand-Ducale. Travail de fin d’études présenté pour l’obtention du titre de licencié en sciences sociale et militaires. Luxemburg 1983, S. 10. Seite 12 von 196 Adjudant-Chef der luxemburgischen Gendarmerie sowie Gründer der A.s.b.l. Secours Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale 24 , können also nicht als rein objektive Erzählungen betrachtet werden. Seine Verbindung zur Gendarmerie und der Police GrandDucale ist allgegenwärtig und demnach eine nicht zu vernachlässigende Tatsache, welche während der Lektüre seiner Arbeiten stets zu berücksichtigen ist. Ebenso wäre die Bezeichnung eines akademischen Historikers oder Forschers nicht zu 100 % zutreffend. Vielmehr ist Froehling ein sehr ambitionierter Privathistoriker und Sammler. Dies mindert jedoch, wie unter anderem nach den nun folgenden Zeilen zu erkennen sein wird, in keiner Weise die bereits erarbeiteten Ergebnisse Froehlings. Er verfasste ein, die gesamte Geschichte der Gendarmerie abdeckendes, dreiteiliges Werk mit dem Titel Livre du Centenaire (1990 bis 1991). Allerdings sind in dem insgesamt über 1000-seitigen Werk nur relativ wenige Informationen bezüglich der luxemburgischen Gendarmerie und deren Tätigkeiten und Aufgaben während des Ersten Weltkrieges auszumachen.25 Im dritten Band Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 2: 1815-1945 geht Froehling verstärkt auf die Gendarmerie und die Geschehnisse des Ersten Weltkrieges ein. Er berichtet von „(...) Kriegsereignissen (...) und (den) nachfolgenden Unruhen unter der Bevölkerung (, welche) das Leben unserer damaligen Gendarmen und Freiwilligen (nicht) leichter (...) (machten) (...)“. Politisch, wirtschaftlich und ideologisch soll es eine „(...) verwirrende (...)“ Zeit gewesen sein, bezüglich welcher „(...) Kenner der Materie zu den verschiedensten Schlüssen (...)“ gelangen, so Froehling. Wer diese sogenannten „Kenner der Materie“ sind und zu welchen Schlüssen diese gelangen bleibt unbeantwortet. Ebenso weist der ehemalige Adjudant-Chef der luxemburgischen Gendarmerie auf die komplizierte Lebensmittelversorgung der Großherzogtums während des Ersten Weltkrieges hin und zieht den Schluss, dass im Zuge dieser die Diebstähle von 1914 (228) bis 1917 (853) um ein Vielfaches gestiegen sind. Allerdings fehlt auch hier eine konkrete Quellenangabe.26 Das hauseigene Werk der Gendarmerie La Gendarmerie au Luxembourg, 1798-1935 aus dem Jahre 1935 gibt nämlich deutlich höhere Zahlen (1914 - 1011 Diebstähle und 1917 - 4136 24 FROEHLING, Fernand, Secours Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale. Contact. Online: http://goo.gl/OJ5RKB (Stand: 19.06.14). 25 FROEHLING, Fernand [u.a.] Hg., Livre du centenaire. Association de secours mutuels du corps de la gendarmerie Grand-Ducale. 1890-1990 (Livre du centenaire, Bd. 1). 3 Bde. Luxemburg 1990; FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 1: 963-1815. (Livre du centenaire, Bd. 2). 3 Bde. Luxemburg 1990; FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 2: 1815-1945. (Livre du centenaire, Bd. 3). 3 Bde. Luxemburg 1991. 26 FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 237. Seite 13 von 196 Diebstähle) als Froehling an und zeigt dennoch die gleiche Entwicklung. 27 Weitere Informationen bezüglich des Ersten Weltkrieges liefert Froehling, trotz der im Titel vielversprechenden Zeitangabe von 1815-1945, nicht. Froehling liefert allerdings noch den, historiographisch betrachtet, wichtigsten Anhaltspunkt um das Kapitel bezüglich der nationalen Historiographie zu vervollständigen. Die Rede ist von dem Artikel Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei Weltkriegen. 1914-1915 im Sammelband La Gendarmerie au Luxembourg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997 von Gilbert Trausch (1997).28 In diesem Artikel äußert er eine interessante und für die hier vorliegende Forschungsarbeit unterstützende These: „(...) Die Gendarmerie als eine der öffentlichen Institutionen, konnte (...) ihre bisherigen Aufgaben nicht nur in vollem Umfang weiterhin ausüben, sondern wurde im Laufe der Jahre mit zusätzlichen Missionen betraut. (...)“.29 Die ersten 15 Seiten des Artikels behandeln konkret die Zeit des Ersten Weltkrieges und liefern eine Menge äußerst interessanter Anhaltspunkte bezüglich der Gendarmerie und deren Tätigkeiten und Aufgaben während der Jahre 1914 bis 1918. Seine Arbeit konzentriert sich darauf, einen generellen Überblick über die Zustände innerhalb der Gendarmerie sowie deren unmittelbarem Umfeld während und zwischen den zwei Weltkriegen zu vermitteln. So behandelt er Themen wie den deutschen Einmarsch in Luxemburg 30 , das Verhältnis zwischen luxemburgischen Beamten und „(...) deutschen Kommandostellen und Ortswachen (...)“ 31 , welches er als „(...) zufriedenstellend Abb. 2: Luxemburgische Gendarmen und deutsche Polizeibeamte (Unbekanntes Datum) (...)“ (Abb. 2) bezeichnet, einige kriegsbedingte Aufgabenbereiche der luxemburgische Gendarmerie 32 , sowie im Zuge der deutschen Besatzung sich herauskristallisierende Einschränkungen (Patrouillier-Verbote, usw.), 27 FORCE ARMÉE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La Gendarmerie au Luxembourg: 1798-1935. Luxemburg 1935, S. 255. 28 FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei Weltkriegen. 1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 229-248. 29 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233. 30 Ebd. S. 231-232 & 235. 31 Ebd. S. 233. 32 Beispielsweise die Sichtung von Trümmern, dem Niederschreiben von Zeugenaussagen sowie dem Verfassen von Mitteilungen an Familienangehörige, welche durch einen Bombenangriff ein Familienmitglied verloren hatten. Vgl. hierzu: FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; Vgl. hierzu: LIEB, Daniela, »Unsägliche Mühe in Seite 14 von 196 respektiv erweitere Rechte der Gendarmerie.33 Ebenso schneidet Froehling die komplizierte Lebensmittelversorgung des Großherzogtums, die zunehmende Steigerung der Diebstähle und Überfälle34, sowie die aufgrund von erweiterten Aufgabenstellungen aufkommenden, „problematischen“ Arbeitsbedingungen an.35 Froehling liefert also eine Reihe von hochinteressanten Anhaltspunkten, welche durch vertiefende und weitreichendere Quellenarbeit detaillierter analysiert werden müssen und es ermöglichen, die bereits angeklungenen Fragestellungen zu beantworten und die erwähnten Thesen zu hinterfragen beziehungsweise diese zu bestätigen oder zu widerlegen. Deutlich rezentere und historisch-wissenschaftliche Werke lassen sich im Zuge des 100jährigen Zurückliegens des Ersten Weltkrieges, wie oben angegeben, auch ausmachen. Ein Werk welches demnach äußerst rezent (2014) ist und aus luxemburgischer Sicht die Geschehnisse des Ersten Weltkrieges versucht zu analysieren ist das von Daniela Lieb, Pierre Marson und Josiane Weber. Der Sammelband Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichten befasst sich in erster Linie jedoch mit der Betrachtung durch das Spektrum der, im Titel bereits erwähnten, Literaturgeschichte.36 Nichtsdestotrotz behandelt das Werk einige sehr interessante Themen betreffend der Gendarmerie von 1914 bis 1918, welche berücksichtigt werden müssen. So geht Weber in einem Artikel des Sammelbandes darauf ein, dass während des Ersten Weltkrieges „(...) die Selbständigkeit Luxemburgs und die Hoheitsrechte seiner Institutionen (...)“ weiterhin bestanden, doch laut der Interpretation des deutschen Generalstabs, Luxemburg sich unter deutscher Militärgerichtsbarkeit befand. Demnach übten deutsche Militärbehörden eine „(...) beschränkte Polizeigewalt (in Luxemburg) aus (...)“. Diese äußerste sich in der „(...) Überwachung der Grenzen, Presse, Bahn-, Telefon-, und Telegrafenverbindungen, (...) (in der) Beobachtung >verdächtiger< Personen, (der einer trostlosen Zeit«. Luxemburger Alltag 1914-1918. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 104-149, bes. S. 139-140 & 143. 33 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233-234 & 240. 34 Ebd. S. 243. 35 Ebd. S. 236; Vgl. hierzu auch: WEBER, Josiane, Der Soldat und das Mädchen. In dem Roman Das hübsche Mädchen von Kayl beschreibt Erich Urban die Besatzungszeit aus der Sicht eines Deutschen. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 91-101, bes. S. 95. 36 LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014. Seite 15 von 196 Festnahmen) von flüchtigen Kriegsgefangenen und Deserteuren sowie (der) Verhinderung von Streiks (...)“.37 Nicht weniger wichtig für die Analyse der Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie von 1914-1918 ist die Anmerkung von Weber, dass Militärund Zivilpersonen bei Hoch- oder Kriegsverrat der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen waren und somit vom Gericht der stellvertretenden 30. Infanterie Brigade in Trier abgeurteilt wurden. Für die Gendarmerie gleichermaßen interessant waren wahrscheinlich die von Weber behandelten Befehle, die Oberst Richard Karl von Tessmar, welcher seit Januar 1915 Befehlshaber der Besatzungstruppen in Luxemburg gewesen ist, von seiner Führung erhalten hatte. Tessmar sollte für den Schutz der Grenzen, Bahnlinien und Fabrikanlagen sorgen, sowie die Organisation der Kriegsverpflegung und Festsetzung von Kriegsschäden übernehmen. Damit einher geht die Erläuterung von Weber, dass deutsche Soldaten Bürger des Großherzogtums wegen Spionageverdacht verhafteten. Ebenso gab es Verhaftungen wegen vermutlichen Komplotten gegen die Sicherheit der deutschen Armee, Telegrafieren ohne Draht, Beleidigung des deutschen Heeres bzw. des deutschen Kaisers, frankophilen Äußerungen, Beschäftigungen von französischen Soldaten, Veröffentlichungen von antideutschen Schriften, Transport von Briefen, unerlaubtem Überschreiten der Grenze, Lebensmitteldiebstahl, Aufruf zum Aufstand, Sabotage von Maschinen sowie Zusammenarbeit mit der Entente.38 Abschließend sind weitere, äußerst interessante Themen in Bezug auf die luxemburgische Gendarmerie zur Zeit des Ersten Weltkrieges in einem weiteren, rezenten Werk bezüglich der Thematik „Luxemburg und der Erste Weltkrieg“ zu finden. Die Rede ist von dem Sammelband Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918/ Krieg(e) in Luxemburg, welcher von Benoît Majerus, Charel Roemer sowie von Gianna Thommes im Jahre 2014 herausgegeben wurde.39 Hier spricht beispielsweise Gérald Arboit von der am 18. November 1916 gegründeten „Brigade mobile“, welche ihm zufolge für die Kontrolle und Überwachung von Ernte und Vieh zuständig war. Dies im Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgungspolitik des 37 WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 61-62. Ebd. S. 69; ANlux, AE-567-0148, Verzeichnis der Personen, welche im Grossherzogtum von den deutschen Behörden verhaftet, in Deutschland abgeurteilt wurden und sich dort in Haft befinden, Ohne Datum, Ohne Ort. 39 ARBOIT, Transition (Anm. 3). 38 Seite 16 von 196 Großherzogtums. Allerdings sei diese Aufgabe der Gendarmerie von der Bevölkerung nie besonders ernst genommen worden.40 Zusätzlich war die luxemburgische Gendarmerie mit der allgemein wirtschaftlichen Kontrolle, also der Kontrolle des Lebensmittelexportes beauftragt. Arboit gibt an, dass der von den deutschen Militärbehörden geführte Schmuggel von Luxemburg aus per Paketpost ins Deutsche Reich abgewickelt wurde. Berichte und Protokolle der luxemburgischen Gendarmerie führten laut Arboit des Öfteren zu diplomatischen Krisen.41 Ein weiterer Artikel des Werkes von Majerus, Roemer und Thommes geht sehr kurz auf eine andere Aufgabe der damaligen Polizei- und Gendarmeriekräfte ein. Sandra Camarda gibt in ihrem Artikel bezüglich der Darstellung von Kriegsschäden auf Luxemburger Ansichtskarten des Ersten Weltkrieges an, dass „(...) Polizeibeamte (nach einem Bombenangriff) auf der Suche nach Opfern (waren) oder die Straßen von Schutt (befreiten) (...)“.42 Auch der Artikel des Masterstudenten Sam Klein43, bezüglich der Prostitution in Luxemburg zur Zeit des Ersten Weltkrieges enthält einige, für den historiographischen Kontext dieser Arbeit wichtige Informationen betreffend der Gendarmerie.44 In einer privaten Nachricht, welche Klein über das soziale Netzwerk Facebook übermittelte, fügt er zu seinem Artikel im Werk von Majerus, Roemer und Thommes hinzu, dass er bei seinen Angaben „(...) nicht genau auf die Differenz zwischen Polizei und Gendarmerie geachtet habe (...)“45. Ebenso sollen sowohl Polizei-, als auch Gendarmeriestationen am 4. September 1914 vom damaligen Staatsanwalt Berg dazu aufgefordert worden sein, Berichte bezüglich der jeweiligen Sachlage der Prostitution anzufertigen.46 Des Weiteren ermahnten, Klein zufolge, nicht nur Polizisten, sondern auch Gendarmen zahlreiche Frauen wegen des Verdachts auf Prostitution. Sie konnten wegen der damaligen Gesetzeslage allerdings nichts Konkretes gegen diese unternehmen. In diesem Zusammenhang unterstreicht Klein sogar die gute Zusammenarbeit zwischen Gendarmen und 40 Ebd. S. 86; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 127; Im Kapitel 2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden wird detaillierter auf diese Thematik eingegangen. 41 ARBOIT, Transition (Anm. 3), S. 86. 42 CAMARDA, Sandra, Zerstörte Postkartenidylle. Die Darstellung von Kriegsschäden auf Luxemburger Ansichtskarten. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 33-43, bes. S. 40. 43 MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 197. 44 KLEIN, Sam, Wüste Orgien im Großherzogtum? Prostitution in Luxemburg zur Zeit des Ersten Weltkrieges. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 139-147. 45 KLEIN, Sam, Facebook-Nachrichten an Marc Steffen. 31.03.2015, 21:16 Uhr. Online: https://goo.gl/vV3CbI (Stand: 01.04.2015). 46 KLEIN, Orgien (Anm. 44), S. 140; KLEIN, Facebook (Anm. 45). Seite 17 von 196 Polizisten sowie die Tatsache, dass die luxemburgische Regierung mit dem Memorial N° 72 vom 25. August 1915 beschlossen hatte, dass auch Gemeinden mit unter 1.500 Einwohnern beschließen dürfen, keine weiblichen Bedienungen mehr in Hotels und Schankwirtschaften zuzulassen. Dies, um der Prostitutions-Problematik etwas entgegenzusetzen. Klein zufolge wurden zuvor vor allem Gendarmerie- und Polizeistationen diesbezüglich um ihre jeweilige Meinung gefragt.47 Letztlich gibt Charel Roemer einen weiteren Hinweis auf eventuelle Probleme, welche die Gendarmerie im Zusammenhang mit dem Aufrechterhalten der Ordnung in Extremsituationen gehabt haben könnte. Er spricht über die Bildung von Milizen, welche es sich selbst zur Aufgabe gemacht hatten die Häuser, Felder und sogar die Grenzen des Landes zu beschützen und uns demnach an der Autorität der Gendarmerie zweifeln lassen.48 Des Weiteren beschreibt Roemer, wie ein Streik der Arbeiter des Luxemburger Berg- und Hüttenarbeiter-Verbandes aus Esch an der Alzette im Jahre 1917 dazu geführt hat, dass das deutsche Militär eingreifen musste. Diese halfen den Gendarmen den Streik niederzuschlagen und wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Um den steigenden Lebensmittelpreisen, welche unter anderem durch die sogenannten „Hungerwinter von 1916 bis 1917“ gefördert wurden, entgegenzuwirken, protestierten die Arbeiter für eine Erhöhung der Löhne. Die Gendarmerie allein war somit nicht in der Position die Massen zu beruhigen.49 1.3 Methodik und Archivarbeit Um den Aufbau der Forschungsarbeit, sowie die allgemeine Herangehensweise an die Thematik besser nachvollziehen zu können, soll dieses Kapitel konkrete Aufschlüsse hinsichtlich der angewandten Methodik und durchgeführten Archivarbeit liefern. Zu Beginn der Forschungsarbeit wurde in erster Linie geprüft, welche Forschungsansätze bezüglich der ausgesuchten Thematik bereits bestehen und wie weit diese gehen. Es dauerte eigentlich nicht lange bis sich herausstelle, dass das Thema ein bis dato größtenteils unerforschtes Gebiet der luxemburgischen Geschichte des 20. Jahrhunderts darstellt. Erster großer Anhaltspunkt wurde der, bereits im vorigen Kapitel analysierte Artikel von Fernand 47 KLEIN, Orgien (Anm. 44), S. 144; KLEIN, Facebook (Anm. 45); SERVICE CENTRAL DE LA LÉGISLATION, Mémorial du Grand-Duché de Luxembourg. N° 72. 25.05.1915. Online: http://goo.gl/n1l5Or (Stand: 01.04.2015). 48 ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116; Vgl. hierzu auch: FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 243 & 245. 49 ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 123; BRAUN, Michael, Die luxemburgische Sozialgesetzgebung bis zum Zweiten Weltkrieg. Entwicklung, Probleme und Bedeutung (Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte, Bd. 15). Stuttgart 1982, S. 41; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 38-39. Seite 18 von 196 Froehling im Sammelband von Gilbert Trausch. 50 Die ebenso bereits geschilderte Problematik des Artikels von Froehling war letztlich der Auslöser für, ein detailliertes und weitreichenderes Aufarbeiten der Materie. Am 20. Oktober 2014 fand das erste Gespräch mit den beiden Tutoren Dr. Benoît Majerus und Charel Roemer statt. Beide bestätigten die Notwendigkeit einer solchen Forschungsarbeit sowie die Tatsache, dass die Archive bezüglich dieser Thematik noch in keiner Weise wissenschaftlich gezielt aufgearbeitet wurden. Anschließend wurde versucht eine Verbindung mit verschiedensten Kontaktpersonen der ehemaligen Gendarmerie sowie der heutigen Police Grand-Ducale aufzubauen. Dies geschah per Telefon, aber auch durch soziale Netzwerke wie etwa Facebook. Am 29. Dezember 2014 fand somit das Treffen mit Herrn Froehling statt. Dieser teilte bereitwillig sein Wissen und bot seine Unterstützung bei weiteren Fragen und Rechercheversuchen an. Des Weiteren war der Großteil der Anfangsphase der Verschaffung eines Überblickes bezüglich des Quellenbestandes, also der vorhandenen Dossiers in den Archives nationales de Luxembourg gewidmet. Um die 500 Quellen wurden hier eingesehen und eingescannt. Hierunter befanden sich neben zahlreichen Berichten und Protokollen der luxemburgischen Gendarmerie, auch viel Korrespondenz, schriftlich notierte telefonische Meldungen und sonstige Notizen zwischen der Gendarmerie, der Regierung, anderen Behörden oder auch noch Briefe von und an Zivilpersonen. Die eingescannten Quellen wurden allesamt analysiert und Notizen diesbezüglich erstellt. Insgesamt 166 Seiten an sogenannten „Quellennotizen“ wurden angefertigt. Am 2. und 3. Februar 2015 folgten weitere Termine mit vielversprechenden Kontaktpersonen, welche unter anderem durch den DP-Deputierten André Bauler51 sowie dem ehemaligen Gendarmen Erny Kohn ermöglicht worden sind. Herr Bauler gab Herrn Paul Heinrich-Mathias an. Dieser wiederum erlaubte die Kontaktaufnahme mit Herrn Charles Hamen, Herrn Aloyse Harpes sowie Herrn Célestin Kremer. Jeder der drei hielt wichtige Informationen und Tipps bereit, welche das Voranschreiten der Arbeit ermöglichten. Vor allem das Treffen mit Herrn Kremer erweiterte den literarischen Quellenbestand. Erny Kohn, welcher aufgrund meiner E-Mail an den Direktor des Militärmuseums in Diekirch, Herrn Frank Rockenbrod 52 , von demselben per E-Mail angeschrieben wurde, 50 Vgl. hierzu: FROEHLING, Wahrer (Anm. 28). DEMOKRATESCH PARTEI, Fraktion. André Bauler. Online: http://goo.gl/Qx6iUG (Stand: 03.04.2015). 52 LËTZEBUERGER ARMÉI, Anerkennung für militärhistorisches Engagement. Online: http://goo.gl/k0EO8R (Stand: 03.04.2015). 51 Seite 19 von 196 ermöglichte letztlich das Treffen mit Herrn Sylvain Defay vom Musée de la Police GrandeDucale sowie das mit Herrn Armand Ries vom Musée International d’Effets de Gendarmerie et de Police. Beide erweiterten den Quellen- sowie Literaturbestand der hier vorliegenden Arbeit. Diesen Quellen- und Literaturbestand in, für die Arbeit nützliche, Notizen umzuwandeln war einer der letzten Schritte bevor die eigentliche Schreibarbeit beginnen konnte. Die Notizen wurden so erstellt, dass ein gezieltes Wiederfinden mittels der verwendeten Office-Software ohne weiteres möglich war. Eingescannte Quellen wurden nach einem strikten System katalogisiert um weitere Arbeiten damit zu erleichtern. Literatur- sowie Quelleninformationen wurden ebenso mit den für das Dokument entsprechenden Seitenzahlen versehen. Dementsprechend konnte anschließend größtenteils mit zwei Dokumenten, welche sich zusammen ungefähr auf über 230 Seiten erstrecken, gearbeitet werden. Schließlich bestand ein letzter Schritt in der Archivarbeit darin, einen für die Öffentlichkeit noch nicht zugänglichen Archivbestand der Gendarmerie, worunter sich auch Dokumente von 1914 bis 1918 befinden, einzusehen. Dies war im Vorfeld allerdings mit einigen Hürden verbunden. In erster Linie beriefen sich die Archives nationales de Luxembourg darauf, dass diese Bestände noch nicht katalogisiert sind und generell Dokumente, welche nicht katalogisiert wurden, unter keinen Umständen für außenstehende Personen zugänglich gemacht werden. Frau Corinne Schroeder, Mitarbeiterin der Abteilung für zeitgenössische Geschichte und Verwaltungsarchive 53 der Archives nationales de Luxembourg gab telefonisch allerdings an, dass die Möglichkeit bestände diese Gendarmerie-Bestände einzusehen. Dies aber nur mit einer speziellen, schriftlich angefertigten Erlaubnis des Generaldirektors der Police Grand-Ducale 54 sowie der Direktorin der luxemburgischen Nationalarchive, Frau Josée Kirps.55 Somit folgten mehrere Telefonate mit dem Service Communication et Presse der Police Grand-Ducale und deren Leiterin, Frau Marie-Lyne Lange. Insgesamt zwei Briefe wurden an den früheren und heute neuen Generaldirektor der luxemburgischen Polizei verfasst. 56 53 ARCHIVES NATIONALES DE LUXEMBOURG (ANlux), Kontakte und nützliche Hinweise. Online: http://goo.gl/yiOLiw (Stand: 03.04.2015). 54 Der damalige Generaldirektor der Police Grand-Ducale war Romain Nettgen. Am 27. Februar 2015 wurde Philippe Schrantz neuer Generaldirektor der luxemburgischen Polizei. Vgl. hierzu: L’ESSENTIEL, Hier sagt der alte Polizeichef Adieu. Online: http://goo.gl/zLLsIa (Stand: 03.04.2015). 55 ANlux, Kontakte (Anm. 53). 56 STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 21.01.2015, Luxemburg; STEFFEN, Marc, Brief an die Seite 20 von 196 Zusätzlich wurden Frau Schroeder (ANlux) und Herr Defay (Polizei-Museum) mehrmals kontaktiert. Letzterer sicherte seine Mitarbeit bei der Einsicht und Einarbeitung in die noch nicht katalogisierten Bestände der Gendarmerie zu. Nachdem die Police Grand-Ducale ihre, an gewisse Bedingungen geknüpfte Zusage erteilte57, folgte eine relativ lange Bearbeitungszeit der ANlux. Zirka einen Monat später erhielt der Service Communication et Presse der Police Grand-Ducale eine telefonische Absage. Die offizielle Antwort des Nationalarchives folgte einige Tage später und wurde vom General-Direktor der Police Grand-Ducale an mich weitergeleitet.58 Hier drin waren noch einmal die genauen Gründe der Absage festgehalten. Sicherheitsgründe, nicht vorhandene Katalogisierung der fraglichen Bestände sowie die Unklarheit der aktuellen Gesetzgebung verhinderten demnach die Freigabe der Dokumente. Ebenso zweifelte Frau Kirps an der „(...) utilité de cette recherche (...)“ und war der Meinung, dass die vorhandenen Dokumente die Forschungsarbeit nicht weiterbringen. Sie verwies diesbezüglich auf die Bestände des „(...) Ministère de la Justice (...)“ sowie die des „(...) Ministère des Affaires étrangères (...)“.59 Diese äußerst unzufriedenstellende Nachricht veranlasste den Betreuer der hier vorliegenden Forschungsarbeit dazu, sich per E-Mail bei Frau Kirps zu melden und die angeführten Punkte größtenteils zu widerlegen. Frau Kirps antwortete auf die elektronische Nachricht von Herrn Majerus und verwies auf die von ihr angegebenen Hindernisse, welche eine Konsultation des noch nicht katalogisierten Bestandes der Gendarmerie unmöglich machte.60 Aufgrund der Richtlinien der ANlux konnte die Arbeit also nicht durch höchstwahrscheinlich historisch äußerst wertvolle und bis dato noch nicht eingesehene Dokumente ergänzt werden. Dies macht sich, wie im weiteren Verlauf der hier vorliegen Arbeit zu erkennen sein wird, in Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 20.03.2015, Luxemburg. 57 SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Recherche sur l’histoire de la Gendarmerie dans les archives nationales de Luxembourg, Réf. 2015/2839/28 SCP-MLE, 30.03.2015, Luxemburg. 58 KIRPS, Josée (Directrice des archives nationales de Luxembourg), Brief an Philippe Schrantz (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Dossier suivi par: JK/cs, Réf. 80cx986a9, 30.04.2015, Luxemburg; SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Réf. 2015/2839/1578/SEM-MG, Annexe: Lettre de Madame la Directrice des Archives Nationales du 30 avril 2015, 06.05.2015, Luxemburg. 59 KIRPS, Brief (Anm. 58), S. 1-2. 60 MAJERUS, Benoît, Accès aux archives de la police et da gendarmerie, E-Mail an Frau Josée Kirps (Direktorin der ANlux), 07.05.2015, 18:38 Uhr, Luxemburg; KIRPS, Josée (Direktorin der ANlux), Fonds d’archives de la gendarmerie et de la police, E-Mail an Herrn Dr. Benoît Majerus, 11.05.2015, 15:08 Uhr, Luxemburg. Seite 21 von 196 einigen Kapiteln durch fehlende periodische Abschnitte (Monate und sogar Jahre) bemerkbar, stellte aber in keiner Form den Abbruch, beziehungsweise einen Einbruch der historischwissenschaftlichen Recherchen und der bisherigen Arbeit dar. Die restlichen historischen Quellen stellten eine gute und stabile Grundlage dar um die Forschungsarbeit weiterzuführen. Es hinterlässt allerdings einen faden Beigeschmack und zeigt eventuell, inwiefern historischen Recherchen immer noch, scheinbar unüberwindbare, administrative Hindernisse im Weg stehen. 1.4 Historischer Kontext Die Analyse des politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aspektes soll dazu beitragen die Geschehnisse im Großherzogtum rund um den Ersten Weltkrieg (2. August 1914 – 11. November 1918)61 und die Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie besser einordnen zu können. Der Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 stellt den Anfang dar. Ab diesem Datum galt Luxemburg, ein ca. 2600 Quadratkilometer großes Land, in welchem im Jahre 1910 ca. 260.000 Menschen lebten62, als neutrales Land. Die militärisch wichtige Festung wurde geschleift und Luxemburg demilitarisiert. Luxemburg wurde politisch unabhängig. Diese Neutralität wurde von fünf Schutzmächten, unter ihnen Österreich-Ungarn, Frankreich, England, Deutschland und Russland, garantiert und sollte Luxemburg im Falle von weiteren Kriegen schützen.63 An eine, aus luxemburgischer Sicht, militärische Verteidigung gegen die am 2. August 1914 beginnende deutsche Besatzung war somit nicht zu denken.64 61 EIFFES, Émile, Die revolutionäre Bewegung in Luxemburg: 1918-1919. Erinnerungen von Émile Eiffes. Luxemburg 1933, S. 16 & 27; FABER, Ernest, Luxemburg im Krieg 1914-1918. Luxemburg 1932, S. 3 & 164; FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 1. Esch/Alzette 1921, S. 192; FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 2. Esch/Alzette 1921, S. 194; WEBER, Batty, Aus dem Wartezimmer des Krieges. Neutrale Kalenderblätter. Luxemburg 1916, S. 19; WEBER, Tornado (Anm. 45), S. 23; WEBER, Josiane, »Mir sin net me’ Här a Mêschter am êgenen Haus!«. Luxemburg unter deutscher Okkupation. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 58-103, bes. 60; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 53 & 98; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 59; BNL, Luxemburger Wort, n° 215, 03.08.1914. Die weiteren Operationen. In Wasserbillig. Online: http://goo.gl/BlV8kj (Stand: 04.04.2015); BNL, Tageblatt N° 179 (Anm. 62); FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 243. 62 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 47; INSTITUT NATIONAL DE LA STATISTIQUE ET DES ETUDES ECONOMIQUES DU GRAND-DUCHE DU LUXEMBOURG (STATEC), Population par canton et commune 1821-2015. Online: http://goo.gl/xxeUP4 (Stand: 02.06.2015). 63 CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37; ADAM, Ferd, La neutralité luxembourgeoise et l’invasion allemande. Luxemburg. 1918, S. 4-5 & 13; FROEHLING, Wahrer (Anm 28), S. 231; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; PAULY, Michel, Geschichte Luxemburgs. Luxemburg 2011, S. 82; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23; SPANG, Force (Anm. 21), S. 3; SPANG, Paul, Une conséquence du traité de Londres de 1867. La Réforme de la Force Armée Luxembourgeoise. In: AMICALE DE LA GENDARMERIE, A l’occasion de l’anniversaire de Seite 22 von 196 Trotz der vorgegebenen Neutralität wurde am 16. Februar 1881 eine bewaffnete Macht, das sogenannte „(...) Corps de Gendarmes et de Volontaires (...)“ gegründet. Diese war, laut Paul Spang allerdings mit dem Geist des Londoner Vertrages im Einklang. Luxemburg durfte nämlich genügend Truppen besitzen um die eigene Ordnung im Land garantieren zu können. Diese bewaffnete Macht bestand aus einer bereits existierenden Gendarmerie-Kompanie sowie einer Freiwilligen-Kompanie, welche die Gendarmen bei ihren Aufgaben unterstützen und zukünftige Gendarmen ausbilden sollte.65 Der luxemburgische Historiker Gilbert Trausch spricht in diesem Sinne allerdings auch an, dass Luxemburg trotz seiner, im Londoner Vertrag von 1867 fixierten, strikten Neutralität, seit dem 8. Februar 1842 Mitglied im deutschen Zollverein, einer wirtschaftlichen Handelskooperation mit Deutschland, war.66 Lieb, Marson und Weber gehen sogar so weit und behaupten, dass die internationale Stellung Luxemburgs aufgrund der Neutralität am Vorabend des Ersten Weltkrieges nicht gesichert war. Das Großherzogtum galt vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht als Anhängsel des deutschen Reiches. Die deutsche Dominanz war laut Lieb, Marson und Weber durch den Zollverein allgegenwärtig. Die luxemburgische Stahlindustrie wurde beispielsweise zu zwei Dritteln von deutschen Firmen beherrscht. Ebenso gab es seit dem 11. Juni 187267 einen Eisenbahnvertrag mit Deutschland.68 Dieser wurde zusammen mit den Zollverein-Verträgen im Jahre 1902 erneuert. Während des Krieges nutze Deutschland diese Verträge dementsprechend für militärische Zwecke.69 Dass der Zollverein für Luxemburg und dessen Stahlindustrie von äußerster Wichtigkeit war vermerkt auch Pauly. 1913 gingen 70 % der Exporte, unter denen auch kriegswichtige Güter wie Kanonenrohre waren, in das Gebiet des deutschen Zollvereins aus dem wiederum 90 % der Importe herkamen.70 la naissance de S.A.R. Monseigneur le Prince de Luxembourg. Grand bal. Restaurant Pôle Nord. 30 septembre 1967. Luxemburg 1967, S. 47; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 50 & 56. 64 ADAM, Neutralité (Anm. 63), S. 6. 65 SPANG, Force (Anm. 21), S. 3; SIMON, Arthur, Die Polizei in Staat und Gemeinde. Einst und jetzt: II. Studie. Luxemburg 1977, S. 60; ADAM, Neutralité (Anm. 63), S. 10 & 13-14; FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 21; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi portant modifiation de la loi du 16 février 1881 sur la force armée, Avis du Conseil d’Etat sur la question du renforcement de la force armée, 08.04.1911, Luxemburg, S. 3. 66 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 50; ARBOIT, Transition (Anm. 3), S. 82; FAYOT, Ombre (Anm. 3), S. 59; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 18. 67 BNL, Luxemburger Wort, n° 213 & 214, 01.08.1914 & 02.08.1914. Deutsche Militärmaßnahmen und luxemb. Bahnverkehr. Online: http://goo.gl/hqKLMq (Stand: 04.04.2015). 68 WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 18. 69 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49. 70 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 100. Seite 23 von 196 Der wirtschaftliche Kontext Luxemburgs vor und während des Ersten Weltkrieges ist demnach nicht zu vernachlässigen. Luxemburg steht wirtschaftlich gesehen in einer enormen Abhängigkeit zu Deutschland, seiner militärischen Besatzungsmacht. Am 1. August 1914 besetzten deutsche Soldaten den Bahnhof von Ulflingen und verletzten folglich die Neutralität Luxemburgs. 71 Die am 2. August 1914 beginnende Besetzung Luxemburgs durch deutsche Militärbehörden dauerte bis zum 21. November 1918 an und sollte den sogenannten „Schlieffen-Plan“ von General Alfred von Schlieffen ermöglichen. Dieser sah vor, über die Beneluxstaaten Frankreich zu erobern. In Luxemburg profitierten die Deutschen von einer strategisch wertvollen Lage und einem guten Eisenbahnnetz. Am 22. November des gleichen Jahres trafen dann die ersten französischen Truppen unter Oberst Randier und Kommandant de Beaucoudray in Luxemburg ein. Einen Tag zuvor empfingen die Luxemburger die US-amerikanischen Truppen unter dem Kommando von Obergeneral Pershing.72 Während dieser Zeitspanne von 1.572 Tagen, in der Luxemburg von etwa 5.000 deutschen Soldaten besetzt worden ist73, ist selbstverständlich einiges passiert. Politisch gesehen, war die Lage während des Ersten Weltkrieges äußerst interessant. Auf den Wunsch der deutschen Behörden hin, veranlasste die luxemburgische Regierung die Ausweisung der französischen, englischen und belgischen Botschafter. Außerdem wurde der Großherzogin Maria-Adelheid (Marie-Adélaïde) empfohlen, den deutschen Kaiser, Wilhelm II. zu empfangen.74 Dies tat sie bereits im August 1914.75 Nichtsdestotrotz war die politische Lage von 1914 bis 1918 nicht mit der von 1940 bis 1944 zu vergleichen. Anders als zur Zeit der Diktatur durch Hitler und dessen Nationalsozialisten, blieben die Staatseinrichtungen und Gemeindeverwaltungen von den Besatzern unangetastet und funktionierten neben den deutschen Militärbehörden wie auch zuvor. Solange also keine militärischen Interessen der Deutschen bedroht wurden, durfte der luxemburgische Staatsapparat ungehindert weiterregieren.76 Offizielle Sprache der 71 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 1; MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6. FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 2 (Anm. 61), S. 207; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 27; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 164; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 108; LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane, »Geburtswehen der neuen Zeit«. Die Nachkriegsjahre. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 196-243, bes. S. 202; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 23. 73 MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 60. 74 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 9. 75 COLLART, Auguste, Sturm um Luxemburgs Thron. 1907-1920. Luxemburg 1959, S. 126; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 1), S. 63. 76 COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 130; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 231; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 7; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die 72 Seite 24 von 196 Behörden war nach wie vor das Französische. Zusätzlich konnte die Regierung mittels Gesandtschaften in Paris, Den Haag, Berlin und Brüssel weiterhin beobachten was auf der internationalen Bühne passiert. Das politische Leben ging somit trotz der Besatzung weiter.77 Nichtsdestotrotz wollte die luxemburgische Regierung innenpolitisch gesehen keine Konflikte mit der Besatzungsmacht heraufbeschwören. Der damalige Staatsminister Paul Eyschen rief seine Landsleute Ende 1914 zur anhaltenden Neutralität gegenüber den Deutschen auf. Der luxemburgische Historiker Pauly beschreibt die Haltung der Regierung Eyschen als eine „(...) konsequent passive Haltung (...)“ und hebt das Ziel einer strikten Neutralitätswahrung hervor. Es gab keinen militärischen Widerstand und die luxemburgische Regierung akzeptierte die von Deutschland angebotenen Entschädigungen.78 Diese Politik der Neutralität, welche den Deutschen eigentlich die Sachlage vereinfachte, wurde von den Alliierten, also Frankreich und Großbritannien allerdings nicht gutgeheißen. Eyschen wurde aufgrund dessen sogar eine prodeutsche Haltung nachgesagt.79 Ungeachtet davon kam es zu politische Krisen. So starb am 12. Oktober 1915 der bis dahin als politisches Oberhaupt Luxemburgs aktive Staatsminister Paul Eyschen. 80 Für ihn übernahm kurzfristig sein ehemaliger Kollege Mathias Mongenast.81 Nach einem knappen Monat wurde die Regierung von Mongenast wieder aufgelöst und die Großherzogin stellte eine neue Regierung zusammen. Diese sollte nur aus rechtspolitischen Abgeordneten bestehen. So übernahm Hubert Loutsch die Führung. Dieser regierte von November 1915 bis Februar 1916, erhielt in der Abgeordnetenkammer allerdings nicht die erforderliche Mehrheit was die Anordnung von Neuwahlen am 23. Dezember 1916 mit sich brachte.82 Schließlich übernahm Victor Thorn die Amtsgeschäfte von Februar 1916 bis Juni 1917. Thorn gelang es, eine Regierung aufzustellen, welche aus zwei Liberalen, zwei Katholiken und einem Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 29; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 60; RUPPERT, Paul/ THILGES Joseph (Hg), Pasicrisie luxembourgeoise. Recueil de la jurisprudence luxembourgeoise en matière civile, commercial, criminelle, de droit public, fiscal, administratif et notarial. Années 1914, 1915, 1916 (Bd. 9). Luxembourg 1916. 77 COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 130; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49. 78 DEBRUYNE, Emmanuel, Une guerre secrète et oubliée. Les « résistants » luxembourgeois face à l’occupant. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 45-55, bes. S. 48; PAULY, Geschichte (Anm. 84), S. 83. 79 SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 20-22. 80 COLLART, Sturm. (Anm. 75), S. 140 & 155; MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; THEWES, Guy, Les gouvernements du Grand-Duché de Luxembourg depuis 1848, Édition 2011. Luxemburg 2011, S. 53 & 63; FABER, Luxemburg (Anm. 60), S. 148; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 25; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 81 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 64. 82 Ebd. S. 66; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. Seite 25 von 196 Sozialisten bestand.83 Von Juni 1917 bis zum 28. September 1918 regierte dann noch Léon Kauffmann. Es gelang ihm mit den Liberalen einen Konsens zu finden, und somit wurde er der erste Staatsminister, welcher einer rechten Partei zugehörig war.84 Von 1916 bis 1919 kam es demzufolge zu einigen schwerwiegenden, politischen Krisen und einem permanent anhaltenden Staatsministerwechsel. Die ernannten beziehungsweise gewählten Volksvertreter sollten die anhaltenden Versorgungsprobleme Luxemburgs lösen. Allerdings konnten maximale Preisvorgaben, Lebensmittelkarten sowie Teuerungszulagen die Entstehung eines Schwarzmarktes und die Bildung von damals gefürchteten Arbeitergewerkschaften nicht verhindern. 85 Außerdem unterstützte die Großherzogin vermehrt die politische Rechte und wurde somit zur Zielscheibe linker Organisationen.86 Gegen Ende des Krieges, im Jahr 1918, kam sogar eine Pro-Republik-Bewegung auf, die den Arbeiter- und Bauernrat gründete, die Großherzogin absetzen, die Monarchie abschaffen, ein allgemeines Wahlrecht, die Verstaatlichung von Banken, Eisenindustrie und Eisenbahnen sowie die Einführung des Achtstundentages forderte und letztlich eine Republik ausrufen wollte. 87 Die bereits im Jahre 1913 von Eyschen begonnene Reformphase der Sozialversicherungspolitik wurde erst 1925/26 fortgesetzt und die 1915 rapide einsetzende Geldentwertung erst allmählich 1926 fühlbar gebremst.88 Die soeben angesprochene Versorgungssituation Luxemburgs lässt sich auch als ein, den historischen Kontext stark prägendes Charakteristikum beschreiben. Wie Froehling bereits anmerkte und Faber sowie Roemer unterstreichen, führte die Lebensmittelverknappung zur Steigerung von Diebstählen und Überfällen.89 Viele Gemeinden legten Maximalpreise für 83 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 84 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 85 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 64 & 68; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 58 & 147; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 200; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 59-60. 86 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 65; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 60. 87 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; SPANG, Force (Anm. 21), S. 18; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 15; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 2 (Anm. 61), S. 194; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 60; Bereits Ende 1917 berichtet die Gendarmerie von Volksversammlungen in denen Kritik an der Großherzogin geübt und eine Republik gefordert wurde. Vgl. hierzu: ANlux, AE-00681-0074-0075, Gendarmerie-Bericht (GB) N° 522, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage zu Tetingen im Saale Larosche abgehaltene Volksversammlung, 26.08.1917, Rümelingen, S. 2-3; Die nachfolgenden Gendarmerie-Berichte und -Protokolle sowie die anderen Archiv-Dokumente werden hier jeweils mit dem dazugehörigen originalen Betreff zitiert. 88 BRAUN Michael, Entwicklungsphasen der luxemburgischen Sozialversicherung bis zum Zweiten Weltkrieg. In: Hémecht. Revue d’histoire luxembourgeoise 34.1 (1982), S. 63-91, bes. S. 68; WEY, Émergence (Anm. 83), S. 7. 89 FROEHLING, Live du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 237; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235-236 & 239; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 159; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 160; ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116. Seite 26 von 196 Lebensmittel fest und wollten somit der Erhöhung der Preise entgegenwirken. Ausfuhrverbote wurden bereits im Januar 1915 auf Weizen, Roggen, Korn, Gerste und Hafer erlassen. Im März wurde von der luxemburgischen Regierung die Beschlagnahmung von Getreide und Mehl angeordnet. Lebensmittelkarten und Rationierungen folgten. Im April 1915 wurde die Ausfuhr von Butter und Eiern untersagt. Dies hinderte das deutsche Militär laut Faber allerdings nicht daran, Lebensmittel überteuert einzukaufen und nach Deutschland zu transportieren. Auch die festgelegten Maximalpreise der Regierung wurden von einem Großteil der Bevölkerung nicht beachtet. Demnach verschlechterte sich die Lage von 1915 bis Kriegsende zunehmend und wurde, auch wenn nur äußerst wenige Menschen am Hungertod starben, zum akutesten Problem der luxemburgischen Gesellschaft während des Ersten Weltkrieges.90 Je länger der Krieg also dauerte, umso größer wurde laut Pauly der Unmut der luxemburgischen Bevölkerung gegenüber der deutschen Besatzung. Hinzu kommt, dass die luxemburgische Bourgeoisie eher frankophil eingestellt war, was dazu führte, dass sich bei Kriegsbeginn etwa 2.000 Luxemburger in die französische Fremdenlegion meldeten. Den Großteil hiervon machten die in Frankreich lebenden Luxemburger aus.91 In Bezug auf die direkten Kriegsgeschehnisse ist Luxemburg bis auf mehrere Fliegerangriffe der Entente weitestgehend vom Krieg verschont geblieben.92 Diese dokumentierte Jean-Pierre Robert in seiner Darstellung aus dem Jahre 1922 sehr detailliert. Er berichtet von Blindgängern der Abwehrgeschützen die in Luxemburg-Stadt niedergingen sowie insgesamt 22 Fliegerangriffen, 310 Bomben, 28 Toten, 71 Verletzten und einem geschätzten Sachschaden von 1.052, 46 LUF93 (heutiger Gegenwert ca. 770,60 €94).95 Froehling, Camarda und Trausch hingegen berichten von ca. 136 Luftangriffen auf luxemburgischem Boden 90 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 58 & 147-150; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 29 & 40; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 200; ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116 & 118 & 123. 91 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37-38. 92 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 26, 153, 156 & 159; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 34 & 51; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 38. 93 Luxemburgischer Franc. 94 Dieser ungefähre Wert lässt sich mittels Inflationsquote, welche dem STATEC bis ins Jahr 1922 vorliegt, berechnen. Vgl. hierzu: STATEC, Indice des prix à la consommation. Taux d’inflation annuels (en %) 1922 2014. Online: http://goo.gl/S7TXRM (Stand: 17.07.2015); FUCHS, Laurent, E5103 Taux d’inflation annuels (en %) 1922 - 2014. Online: https://goo.gl/z9BJrS (Stand: 17.07.2015); Folgende LUF-Angaben werden nach der gleichen Methode umgerechnet und in Klammern angegeben. 95 ROBERT, Jean-Pierre, Die Fliegerangriffe auf Luxemburg während des Weltkrieges 1914-1918 in historischchronologischer Darstellung. Luxemburg 1922, S. 135 & 159. Seite 27 von 196 während des Ersten Weltkrieges. 96 Insofern ist diese Schätzung von Robert stark anzuzweifeln. Der soziokulturelle Bereich wurde insofern von der deutschen Besatzung beeinflusst, dass die Militärbehörden die luxemburgische Presse sowie den Buchdruck beeinflussten, sprich zensierten.97 Demnach war der luxemburgischen Regierung laut Pauly und Trausch nicht wirklich bekannt, dass die eigene Unabhängigkeit durch die deutsche Besatzung bedroht war. Luxemburg sollte nach dem Krieg nämlich zu einem deutschen Bundesland werden. 98 Allerdings war der sprachliche Kontakt mit Deutschen ohne weiteres möglich. Die, für die damalige Zeit einen moselfränkischen Dialekt sprechende, luxemburgische Bevölkerung lag also sprachlich nicht weit von den zukünftigen Besatzern entfernt.99 Des Weiteren gibt Faber in seinem Werk an, dass zu Beginn des deutschen Einmarsches sämtliche Telegramme und der Fernsprechverkehr am 3. November 1914, nach dessen erneuten Freigabe, nur auf Hochdeutsch durchgeführt werden durfte.100 Letztlich gab es gegen Kriegsende auch Probleme innerhalb der luxemburgischen Freiwilligen-Kompanie. Dies dokumentierte Émile Eiffes. Die Rede ist von „(...) abgeschmackte(m) und seelenlose(m) preußischen Drill (...)“ sowie der „(...) rohe(n) willkürliche(n) Behandlung (...)“, welche für die wachsende Unzufriedenheit des Freiwilligenkorps verantwortlich war. Zusätzlich spricht er von einer, durch das deutsche Militär „(...) vergewaltigte(n) (...)“ Freiwilligen-Kompanie, was letztere gegen Ende des Ersten Weltkrieges dazu verleitete eine Umgestaltung des Militärdienstes zu fordern. Wunsch war die Trennung zwischen Gendarmen- und Freiwilligen-Kompanie sowie eine eigene Verwaltung mit der sie selbstständiger agieren konnten.101 Das luxemburgische Großherzogtum erlebte also eine sehr anspruchsvolle Zeit. Bei der, im zweiten Kapitel folgenden, Analyse bezüglich der Sachlage der luxemburgischen Gendarmerie, muss somit stets auf den wirtschaftlichen, soziokulturellen, politischen und kriegsspezifischen Kontext geachtet werden. 96 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 34; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 94. 97 WEBER, Här (Anm. 61), S. 78; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83. 98 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 66-67 & 81. 99 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49; PÉPORTÉ, Pit/ KMEC, Sonja/ MAJERUS, Benoît/ MARGUE, Michel (Hg.), Inventing Luxembourg, Representations of the Past, Space and Language from the Nineteenth to the Twenty-First Century (National Cultivation of Culture, Bd. 1), Leiden/ Boston 2010, S. 332. 100 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 49 & 124. 101 EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 17, 38 & 47. Seite 28 von 196 1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges Die erste Gendarmerie Brigade, welche in Luxemburg stationiert war, war die der französischen Republik.102 Die Rekrutierung der ersten Gendarmen mit luxemburgischen Wurzeln geht jedoch Charles Barthel zufolge, auf den 13. Februar 1797 zurück.103 Froehling geht sogar ins Jahr 1732 zurück, in welchem die Maréchaussée im heutigen Luxemburg unter einer damaligen österreichischen Führung für Recht und Ordnung sorgte.104 Die luxemburgische Gendarmerie, die seit dem 25. Februar 1912 unter der Großherzogin Maria-Adelheid diente und organisatorisch dem Ministère de la Force publique sowie juristisch dem Ministère de la Justice unterstand, erfuhr 1911 eine Verstärkung ihrer Einheiten. So wurde die Kompanie der Gendarmerie gemäß Artikel eins des Gesetzes vom 12. Mai 1911 auf 160 bis 180 Mann verstärkt. Rund einen Monat später, am 14. Juni 1911, wurde ein großherzoglicher Bericht veröffentlicht, der die Gendarmerie folgendermaßen zu organisieren versuchte: Nach dem leitenden Kapitän, übernahm ein Leutnant die Leitung über den Bezirk Diekirch. Unter ihm befanden sich drei Unteroffiziersadjutanten, Chef-Marschall der ein berittenen Truppen und 41 Marshalls der berittenen Truppen und Brigadiers. Des Weiteren gab es 26 Gendarmen der ersten Klasse sowie 89 Gendarmen der zweiten Klasse. Die Zahl der aktiven Abb. 3: Postkarte der Freiwilligen-Kompanie (1917) Gendarmen lag im Jahre 1912 bei 170 und im Jahre 1919 bei 180.105 Um allerdings Mitglied der Gendarmerie zu werden, musste derjenige zwischen 18 und 25 Jahren alt sein, über ein gutes Benehmen sowie eine gute physische Verfassung verfügen, sowohl lesen als auch 102 CHRISNACH, Pierre, Geschichte der bewaffneten Macht des Luxemburger Landes, von den frühesten Zeiten bis zur Organisation der „Freiwilligen-Kompanie“. Grevenmacher 1912, S. 30. 103 BARTHEL, Charles, « Force à la loi ». Les origines d’un corps moderne de gendarmerie luxembourgeoise 1797-1839. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 31-76, bes. S. 33. 104 FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 21. 105 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La force armée du Grand-Duché de Luxembourg pendant l’époque du 16 février 1881 au 16 février 1931. Luxemburg 1931, S. 9; FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 7; SPANG, Force (Anm. 63), S. 17; Gut 43 Jahre früher, also im Jahre 1868, betrug die Stärke des Gendarmerie Korps 110 Mann und wurde von einem Kapitän und zwei Offizieren geleitet. Vgl. hierzu ebenso: SPANG, Force (Anm. 63), S. 10; TRAUSCH, Gendarmerie (Anm. 76), S. 9 & 29. Seite 29 von 196 schreiben können und schließlich drei Jahre in der Freiwilligen-Kompanie (Abb. 3) gedient haben.106 Dies bestätigt das „(...) projet admis (...)“-Dokument des sogenannten „(...) Conseil d’Etat (...)“. Hinzu kommt, dass hier die Anzahl der Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie angegeben werden. Die Rede ist von 170 bis 200 Unteroffizieren und Soldaten, die im Ausnahmefall auf 250 Mann gesteigert werden kann. Auch die diesbezüglichen Ausgaben sind im Dokument angegeben. Dementsprechend hat die Regierung für die Durchsetzung des Gesetzes einen Kredit in Höhe von 65.550 LUF (ca. 47.774,77 €) freigegeben.107 Im Vorfeld dieser, auf die Stärke und Aufstellung der Gendarmerie Einfluss nehmenden Veränderung, richtet sich der Regierungsrat am 8. April 1911 noch an den luxemburgischen Staatsminister. Der Regierungsrat hat diesbezüglich noch einige Fragen, stimmt allerdings der Tatsache zu „(...) qu’il y a grande nécessité de pourvoir à l’augmentation des effectifs tant dans la compagnie des gendarmes que du corps de volontaires (...)“ und gibt im darauffolgenden Satz an, dass die bewaffnete Macht „(...) d’après la loi du 16 février 1881 (...)“ aus einer „(...) compagnie de gendarmes et une compagnie de volontaires (...)“ besteht. Daraufhin folgte eine genaue Auflistung mit Angaben über die Anzahl von Gendarmen und die jeweilige Brigade in der sie dienen. Dies lässt der Regierungsrat mit folgender Anmerkung ausklingen und unterstreicht die Notwendigkeit einer Verstärkung der Gendarmerie-Kräfte: „(...) Le renforcement de nos effectifs militaires et particulièrement de la gendarmerie est par suite d’une nécessité absolue (...)“. Ebenso sei die dreijährige militärische Ausbildung der Mitglieder des Freiwilligen-Korps sehr wichtig. Dennoch stellt der Regierungsrat klar, dass Briefträger, Zollbeamte, Straßenwärter (Cantonniers), Förster, Gemeindearbeiter und Feldhüter sowie die Agenten der Polizei schließlich noch die Reservekräfte darstellen und legt somit deren „(...) adoption du système de réserve (...)“ offen.108 In einem dementsprechenden Gesetzesentwurf vom 21. April 1911 spricht der luxemburgische Staatsminister von einer Verstärkung durch insgesamt 15 Männer und verdeutlicht sehr gut die, dem Staat zugeschriebenen, Aufgaben: „(...) L’obligation d’assurer 106 SPANG, Force (Anm. 63), S. 11 & 17; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi concernant le renforcement de l’effectif de la gendarmerie, 21.04.1911, Luxemburg, S. 1; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet admis par le Conseil d’Etat, Projet de loi portant modification de la loi du 16 février 1881 sur la force armée (incl. annexe budget et frais pour nouvelle loi), Ohne Datum, Luxemburg, S. 1. 107 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Ohne Datum (Anm. 106), S. 1 & 4. 108 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 2-5 & 11-13; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Ohne Datum (Anm. 106), S. 1. Seite 30 von 196 l’ordre et la sécurité est un des premiers devoirs de l’Etat, et la bonne organisation et le fonctionnement parfait du service de la police doivent donc être un sujet de préoccupation constante pour les pouvoirs publics (...)“. Die Verstärkung der Gendarmerie rechtfertigt der Staatsminister mittels einer „(...) raison démographique (...)“. Je mehr Menschen im Großherzogtum wohnen, umso mehr Gendarmen müssen für deren Sicherheit sorgen, so das politische Oberhaupt. Die „(...) augmentation de l’effectif de la gendarmerie est rendue inéluctable par la suite de l’accroissement de la population (...)“. Diesbezüglich verweist er ebenso auf den Kanton Esch und die dortige Anzahl an Ausländern und Arbeitern sowie die Tatsache, dass sich die Aufgaben der Gendarmerie mit jedem verabschiedenden Gesetz intensivieren. Auch hierfür liefert er Beispiele. Insgesamt 19 Brigaden waren für das Arrondissement Luxemburg zuständig, in dem 94 Gendarmen arbeiten. Dementsprechend war ein Gendarm für durchschnittlich 1.938 Einwohner zuständig. 13 Brigaden wahrten Recht und Ordnung im Arrondissement Diekirch in dem 50 Gendarmen aktiv waren, die durchschnittlich 1.586 Einwohner „betreuen“ mussten.109 Des Weiteren unterstreicht Eyschen, dass, die durch Spang bereits erwähnte Möglichkeit110, die Korps der bewaffneten Macht temporär auf 250 Mann zu erhöhen, eine gute Idee sei. Dennoch zweifelt er daran, dass in Krisenzeiten das temporäre Aufstocken der bewaffneten Macht reibungslos von statten gehen würde.111 Letztlich befürwortet er die Erhöhung des Gendarmerie-Korps auf 160 bis 180 Männer, gibt jedoch an, dass „(...) une brigade mobile, prête à chaque instant à être lancée sur les endroits les plus menacés (...)“ ebenso der Sicherheit in Luxemburg dienen würde.112 Des Weiteren zeigen die Briefwechsel zwischen dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht (der Gendarmerie-Führung), dem luxemburgischen Staatsminister sowie weiteren damit in Verbindung stehenden Personen deutlich, inwiefern einige Monate vor Beginn des Krieges noch eine dienstliche Beziehung zwischen den luxemburgischen Gendarmen und deren französischen Kollegen bestand. So ersuchte die Gendarmerie-Führung am 7. Februar 1914 den luxemburgischen Präsidenten der Regierung wegen der Verstärkung der „(...) brigade criminelle (...)“. Dieser soll die 109 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 1-3. Vgl. hierzu: Kapitel 1.2.2 Nationale Historiographie. 111 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 4. 112 Ebd. 110 Seite 31 von 196 französische Regierung darum bitten, einen Gendarmen der Brigade Rodingen einige Monate ein Praktikum bei der mobilen Brigade in Frankreich absolvieren zu lassen.113 Am 13. Februar des gleichen Jahres kam der luxemburgische Staatsminister diesem Wunsch nach. Eine diesbezügliche Antwort erhielt die luxemburgische Vertretung in Paris vom französischen Staatsminister jedoch erst am 12. Juni 1914. In diesem Brief erhält der luxemburgische Gendarm Goedert die Erlaubnis ein sechs- bis achtwöchiges Praktikum bei der mobilen Polizei-Brigade in Orléans und nicht wie ursprünglich gewünscht, in Nancy zu machen. Fünf Tage später erhielt die Gendarmerie-Führung eine Kopie dieses Briefwechsels.114 Daraufhin informierte der Major-Kommandant der bewaffneten Macht den luxemburgischen Staatsminister über diese Neuigkeit und bat ihn die „(...) indemnité de séjour (...)“, wie es bereits für zwei andere Gendarmen im Jahre 1911 der Fall war, auf 12,00 LUF (ca. 8,83 €). festzulegen.115 Der internationale Austausch fand somit statt und verdeutlicht inwiefern die französische Exekutive mit der luxemburgischen vor Beginn des Krieges (1911 und 1914) zusammenarbeitete.116 Die Situation kurz vor dem Ersten Weltkrieg lässt sich, dank des Artikels von Marc Schoentgen, ebenso sehr gut nachvollziehen. So lag das Militärbudget, welches direkt für die Gendarmerie bestimmt war, im Jahre 1913 bei 641.000 LUF (ca. 467.536,91 €). In diesem Zusammenhang wurde das Personal der Gendarmerie um zehn Mann aufgestockt. Des Weiteren schaffte die Regierung drei Maschinengewehre für die Sicherheitskräfte der Gendarmerie an. Für diesen Kauf wurde jedoch keine Zustimmung des Parlamentes eingeholt, was wiederum für Aufregung sorgte.117 Die Aufgabenbereiche der Gendarmerie kurz vor 1914 machten deutlich, wer für die politische Führung und die damit verbundene Oberschicht der Gesellschaft die eigentlichen Gegner der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Ordnung waren. Demzufolge waren es 113 ANlux, J-022-48-0007, Lettre du Major-Commandant de la Force armée au Ministre d’Etat luxembourgeois, 07.02.1914, Luxemburg. 114 ANlux, J-022-48-0005, Lettre du Ministre d’Etat français au Mons. Vanerus, Ministre du Luxembourg à Paris, 12.06.1914, Paris, S. 1-2. 115 ANlux, J-022-48-0004, Lettre du Major-Commandant van Dyck au Monsieur le Ministre d’Etat luxembourgeois, 22.06.1914, Luxemburg. 116 ANlux, J-022-48-0002, Lettre du Ministre d’Etat luxembourgeois au Major-Commandant de la force armée et à la Chambre des Comptes, 19.10.1914, Luxemburg; ANlux, J-022-48-0003, Lettre du Chargé d’affaires à René Viviani, Président du Conseil, Ministre des Affaires Etrangères à Paris, 23.06.1914, Luxemburg. 117 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 123. Seite 32 von 196 nicht die Anarchisten, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts angefangen haben, das aktuelle System zu bedrohen, sondern vielmehr die Massen an Arbeiter, die sich zu Beginn des Ersten Weltkrieges begannen zu organisieren und demnach eine reelle Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellten.118 Schoentgen beschreibt die damalige öffentliche Ordnung als eine bürgerliche Ordnung der Fabrikdirektoren: „(...) Staat und Kapitel gingen eine Koalition ein für deren Sicherheit die Gendarmerie (...)“ sorgen sollte. Für letztere wurde es aber zunehmend schwieriger die Vielzahl an Arbeitern zu überwachen und zu kontrollieren. Kleine Unruhen hingegen konnten noch durch das bloße Erscheinen der Gendarmerie unterdrückt werden. Große Massenproteste, wie beispielsweise im Jahre 1912 in Differdingen, konnten allerdings nur mit Hilfe von ausländischem Militär bewältigt werden.119 Des Weiteren hatte die luxemburgische Gendarmerie neben den üblichen polizeilichen Aufgaben noch weitere Pflichten. So wurden Gendarmen des Großherzogtums während des angegebenen Zeitraumes von der Steuerverwaltung damit beauftragt, Schwarzbrenner zu enttarnen. Zusätzlich mussten sie in der Blütezeit der Eisenbahnära, welche in Luxemburg noch in privater Hand war, „(...) bahnpolizeiliche Aufgaben (...)“ sowie den Transport von psychisch labilen Menschen nach Ettelbrück übernehmen. Seit 1879 geschah dies in Zivilkleidung, um die Aufmerksamkeit nicht unnötig auf die Beteiligten zu lenken.120 Außerdem war es die Pflicht der Gendarmerie, vor allem dort wo es keine Lokalpolizei gab, Gesundheits- und Marktkontrollen durchzuführen und seit 1893 veterinärmedizinische Aufgaben zu übernehmen. Dementsprechend wurde das geschlachtete Fleisch in vereinzelten Fällen zunächst von Gendarmen kontrolliert und anschließend für den Markt freigegeben. Diese umstrittene Praxis wurde von zirka zehn Gendarmen ausgeführt, die in verschiedenen Kantonen das fehlende Veterinär-Personal ersetzten. An Markttagen musste die Gendarmerie die Händler kontrollieren und hatte die Befugnis verdorbene Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen. Des Weiteren waren die Gendarmen, welche generell mit der Gewerbe- und Bauaufsicht beauftragt waren, zeitweise für das Ausstellen von sogenannten „(...) Wandergewerbescheinen (...)“ zuständig um somit das Hausieren einzuschränken. Nach 1900 kontrollierten die Beamten der luxemburgischen Gendarmerie dann noch verstärkt 118 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 155. SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 155; CHRISNACH, Geschichte (Anm. 102), S. 111-112. 120 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 176. 119 Seite 33 von 196 Minettegruben und Steinbrüche und übernahmen nach 1880 die „(...) Inspection du travail des enfants (…)“. Dies um keine neuen Beamtenstellen oder weitere Kosten zu schaffen.121 Menschen, die sich in den Wäldern Luxemburgs nicht ordnungsgemäß verhielten, wurden trotz Förster und Feldhüter in erster Linie von der Gendarmerie wegen Forst-, Jagd- oder Felddelikten aufgesucht und protokolliert.122 Die Gendarmerie übernahm außerdem die Kontrolle von Ausländern und visierte Hotels, Gasthäuser, Herbergen und Pensionen. Hinsichtlich der Kontrolle von Ausländern musste die Gendarmerie ab 1855 ein Fremdenregister führen und entsprechende Anmeldeformulare bei den jeweiligen Gemeinden des Großherzogtums einsammeln.123 Letztlich ist noch anzumerken, dass die Gendarmerie neben den zahlreichen wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Aufgabenbereichen, auch für die Sicherheit der politischen Führung zuständig war. Ein Foto von Batty Fischer aus dem Jahre 1914 zeigt, wie bewaffnete Beamten luxemburgischen Großherzogin der Gendarmerie und ihre die belgische Kollegin nach einem Besuch der belgischen Gesandtschaft (légation de Belgique) vor der Tür empfangen und möglicherweise auch während ihres Abb. 4: Die belgische Königin und Maria-Adelheid verlassen die belgische Gesandtschaft (April 1914) Besuches beschützten (Abb. 4). Letztendlich soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass es keine großen Unterschiede zwischen den Aufgabenbereichen der luxemburgischen Gendarmerie und ihren ausländischen Kollegen gab. Die deutsche Gendarmerie und Polizei hatte laut Schoentgen ganz ähnliche Aufgaben.124 121 Im Laufe der Zeit, so Schoentgen, wurde diese Aufgabe jedoch an die staatliche Gewerbeaufsicht abgegeben. SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 176. 123 Ebd. S. 176. 124 Ebd. S. 177. 122 Seite 34 von 196 2. Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg Der nun folgende Teil bildet das Kernstück der hier vorliegenden Forschungsarbeit. In mehreren Schritten sollen die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während des Ersten Weltkrieges beschrieben und im Zusammenhang mit der im Anfangskapitel erwähnten These sowie der dort erläuterten Fragestellungen analysiert werden. Diese Analyse wird größtenteils in chronologischer Reihenfolge stattfinden und beginnt mit den Aufgabenbereichen der Gendarmerie von Ende Juli bis Oktober 1914.125 In erster Linie werden die Vorbereitungen am deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet und gleichzeitig die Reaktion der luxemburgischen Gendarmen skizziert. Anschließend bilden ausgesuchte Grenzüberschreitungen (Bettemburg, Grevenmacher, Esch an der Alzette usw.) durch deutsche Soldaten und deren direkte Auswirkungen auf die Tätigkeiten der luxemburgischen Beamten den Mittelpunkt dieser Untersuchung. Schließlich werden die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmen während der eigentlichen Besatzungsphase analysiert. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, inwiefern und mit welchen Maßnahmen Deutschland versucht hat über eine militärische Besatzung Luxemburgs hinaus, die Kontrolle im Inland zu übernehmen. Herangehensweise an diese Thematik ist die Untersuchung der verschiedenen Gebiete des Gendarmerie-Einsatzes. Allen voran geht es hier um die Frage nach der militärischen, lebensmittelversorgungstechnischen, landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen und innenpolitischen Kontrolle über das Großherzogtum. Zusätzlich soll die Aufstellung sowie Sinn und Zweck von mobilen Kontrollbrigaden untersucht und deren Einfluss auf die luxemburgische Gendarmerie analysiert werden. 2.1 Der Beginn des Ersten Weltkrieges – Aufgabenbereiche und Berichte der Gendarmerie (Ende Juli 1914 – August 1914) Die für diese Arbeit relevante Phase des Krieges begann ab dem 1. August 1914. Mehrere grenznahe Gendarmerie-Stationen hielten die damalige Sachlage fest und informierten die Führung über sehr spezifische Vorgänge an und um die Grenze zu Frankreich und Deutschland. 125 Diese, sowie weitere folgende periodische Festlegungen erfolgen gemäß den zu Verfügung stehenden Quellen. Trotz des üppigen Quellenbestandes, lassen sich für vereinzelnde Zeitspannen keine Dokumente auffinden. Seite 35 von 196 Eine schriftlich festgehaltene telefonische Meldung der Gendarmerie vom eben erwähnten Datum liefert Informationen vom damaligen Major-Kommandanten Emile van Dyck.126 Van Dyck, der zwar nicht persönlich am gleich erwähnten Ort anwesend war, erzählt in seinem zweiseitigen Bericht davon, dass am 1. August 1914 fünf Autos mit 16 Mann unter dem Kommando eines Leutnants vom 69. Infanterie Regiment Trier am Bahnhof Ulflingen ankamen. Dort erklärte ein deutscher Offizier dem Bahnhofsvorsteher, dass er den Bahnhof besetzen werde und bei Widerstand seitens des Bahnhof-Personals von den Waffen Gebrauch machen werde. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, woraufhin der Bahnhofsvorsteher auf Drängen des Offiziers den Telegraphenapparat zu Boden warf.127 Des Weiteren besetzten die deutschen Soldaten das Telegraphenbüro und rissen 150 Meter Gleise in Richtung Belgien auf. Etwa 20 Minuten später fuhren zwei weitere Autos mit jeweils zwei Militärs vor und klärten die 16 Männer über einen Irrtum auf und beorderten alle nach Deutschland zurück.128 Zuvor war es jedoch die ortsansässige Gendarmerie, die sich dieser Problematik annehmen wollte. Ein gewisser Gendarm Duhr der Station Ulflingen drohte mit der Verhaftung der deutschen Soldaten. Brigadier Mamburg machte den deutschen Leutnant darauf aufmerksam, dass er sich auf neutralem Boden befinde und demnach einen schwerwiegenden Fehler begehe. Der deutsche Leutnant entgegnete daraufhin nur, dass er sich darüber im Klaren sei und nur nach Befehl handelte. Letztlich gibt Van Dyck noch an, dass der Bahnhofsvorsteher zu dem angegebenen Zeitpunkt bereits die Eisenbahn-Reparaturen vornehmen ließ.129 Der Bericht vom 1. August 1914 der Gendarmerie-Station aus Ulflingen bestätigt die Angaben von Van Dyck. Der Berichterstatter benachrichtigte das Korps-Kommando telefonisch über die Vorfälle in Ulflingen, schickte Gendarm Duhr dorthin und folgte diesem später selbst. In diesem Bericht ist allerdings die Rede von zwölf Soldaten und einem Leutnant, die den Bahnhof und das Telegraphenbüro besetzten, den Telegraphenapparat für die Strecke Ulflingen-Ettelbrück zerstörten und ca. 200 Meter Eisenbahnstrecke 126 Emile van Dyck, geboren am 15. November 1860 in Kayl (Luxemburg), wurde am 11. Januar 1900 MajorKommandant der bewaffneten Macht des Großherzogtums Luxemburg. Diesen Posten bekleidete er bis zum 31. Januar 1915. An diesem Tag wurde Pierre François Heckmann neuer Oberbefehlshaber der luxemburgischen Gendarmerie. Heckmann verstarb am 14. Dezember 1921. Vgl. hierzu: GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, Force (Anm. 105), S. 15-16; COLLART, Sturm (Anm. 175), S. 138; SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 213-213. 127 ANlux, AE-00404-0002-0003, Ulflingen: Telefonische Meldung der Gendarmerie, 01.08.1914, Luxemburg, S. 1. 128 ANlux, AE-00404-0002-0003 (Anm. 127), S. 1; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 4-5; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 23; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23. 129 ANlux, AE-00404-0002-0003 (Anm. 127), S. 1-2; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S 5. Seite 36 von 196 demontierten. Demzufolge waren die Strecken Ulflingen-Gouvy und Ulfingen-St. Vith unbefahrbar.130 Zusätzlich untermalt der Bericht N° 37 aus Ulflingen den ersten, kriegsbedingten Kontakt zwischen der luxemburgischen Gendarmerie und dem, bald darauf Luxemburg besetzenden, deutschen Militär. Bezüglich der von Gendarm Duhr gestellten Fragen entgegnete der deutsche Offizier, gemäß des Gendarmerie-Berichtes vom 1. August 1914: „(...) Wir sind jetzt schon in der Hauptstadt und wenn sie noch ein Wort sprechen, sind sie verhaftet. (...)“. Es herrschte also eine äußerst angespannte Stimmung.131 Des Weiteren trafen am 1. August weitere, sich auf den bevorstehenden Krieg beziehende, Berichte der großherzoglichen Gendarmerie beim Kommando des Gendarmen- und Freiwilligen-Korps zu Luxemburg, kurz KGFKL, ein. So berichtete beispielsweise die Gendarmerie der Stadt Luxemburg von ihren Untersuchungen betreffend des „(...) Einwirken Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten (...)“. Der Bericht N° 113 liefert einen detaillierten Überblick über die Resultate des Gendarmen Jacques König.132 Der Gendarmerie-Brigadier begann seinen Bericht mit einer kontextuellen Einordnung der Geschehnisse. Er gab an, dass durch „(...) Zeitungssonderausgabe(n) bekannt geworden (ist), dass in Russland und Deutschland die Mobilisierung der Armee befohlen (...)“ wurde. Im Zuge dieser Bekanntmachung soll ein „(...) sehr lebhafter Verkehr (...) am Bahnhofe (der Stadt Luxemburg) selbst (wie auch) im ganzen Viertel (...)“ geherrscht haben und viele Gruppen, bestehend aus Franzosen und Deutschen, über die Einberufung diskutiert haben. Nichtsdestotrotz wurden, entgegen des Titels des Berichtes, keine Luxemburger oder Ausländer beobachten, welche junge Leute dazu bewegen wollten in das französische Heer einzutreten.133 In erster Linie schilderte Koenig die Ergebnisse rund um „(...) einen deutschredenden Herr(n) (...)“, der seit einigen Tagen wegen seines Benehmens am Hauptbahnhof der Stadt Luxemburg das Interesse des Gendarmen geweckt hatte. Dieser war in Begleitung zweier 130 ANlux, AE-00405-0123-0124, GB N° 37, Betrifft vorgenommene Zerstörung auf hiesigem Bahnhofe durch deutsche Soldaten, 01.08.1914, Ulflingen, S. 1-2. 131 ANlux, AE-00405-0123-0124 (Anm. 130), S. 2. 132 ANlux, AE-00404-0008-0010, GB N° 113, Resultat eingeleiteter Untersuchung betreffs Einwirken Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten, 01.08.1914, Luxemburg, S. 1. 133 ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 1. Seite 37 von 196 weiterer Deutschen, die sich am Bahnhof aufhielten und sich dort anderen „(...) Personengruppen (...)“ anschlossen und mit diesen diskutierten.134 Außerdem gab Koenig an, dass der Herr, der ihren Ermittlungen zufolge, Kellner oder Keller Ferdinand (Lehrer aus „(...) Coblenz (...)“135) hieß, seit dem 27. Juli 1914 im Hotel Chicago am Bahnhof der Stadt Luxemburg lebte und während der vergangenen Tage viel mit dem Ausland und speziell mit Bitburg in telefonischem Kontakt stand.136 Die Gendarmerie und auch der Wirt aus dem Hotel Chicago verdächtigten den Herrn aus Deutschland der Spionage. Dieser erkundigte sich laut Koenig nämlich regelmäßig beim Wirt über hiesige Angelegenheiten.137 Ebenso berichtete Koenig von einem weiteren Deutschen namens Max Verschlaiser138 aus „(...) Conflans (...)“, der am 30. Juli 1914 im Hotel Chicago eincheckte und letzteres immer in Begleitung Kellers und eines dritten Deutschen verlassen habe. Am folgenden Tag gaben Verschlaiser und Keller im Hotel an, abreisen zu wollen und erkundigten sich über den holländischen Ort Grawe.139 Zwischen 9:15 Uhr (31.07.1914) trafen die Gendarmen Herrn Keller „(...) allein auf hiesigem Bahnsteige längs des (...) dort fahrbereit stehenden belgischen Zuges auf- und abspazieren(d) (...)“ an und forderten ihn auf sich zu „(...) legitimieren (...)“ und den „(...) Zweck seines Hierseins (...)“ zu erläutern.140 Dieser gab an, aufgrund von Familienangelegenheiten mit Bitburg in Kontakt gestanden zu haben und eigentlich den Namen Koster Friedrich zu tragen. In Bitburg habe er als Oberlehrer gearbeitet, gab diese Stelle allerdings auf, um sich weiteren Studien in Deutschland zu widmen. Aktuell sei er Leutnant der Reserve und habe eine spezielle Ausbildung im Brückenbau genossen. Nach Luxemburg kam er, um der Mobilmachung in Deutschland zu entfliehen. Die Männer, über deren Namen er zwar keine Auskunft hatte, mit welchen er sich allerdings traf, habe er das erste Mal und aus reinem Zufall in Luxemburg angetroffen. Der, der Gendarmerie unter dem Namen Max Verschlaiser bekannte Deutsche sei am Nachmittag des 31. Julis 1914 um 17:58 Uhr nach Namür abgereist. Die Beweggründe seiner Abreise kenne er genauso wenig wie den Aufenthaltsort des dritten Deutschen. 134 Ebd. S. 1-2. Gemeint ist höchstwahrscheinlich Koblenz. 136 ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 2-3. 137 Ebd. S. 3. 138 Koenig gibt an, dass Max Verschlaiser wahrscheinlich unter falschem Namen eingereist ist. 139 ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 2. 140 Ebd. S. 2. 135 Seite 38 von 196 Schlussendlich soll Koster den Gendarmen seine Militärkarte gezeigt haben. Gegen Ende des Berichtes gab Koenig an, „(...) dass der Zweck seines (...) Aufenthalt(es) (...) zu missbilligen sei (...)“ und, dass „(...) er sich durch das Eintragen unter falschem Namen im Fremdenregister einer hierlands strafbaren Handlung schuldig gemacht (habe), von deren Feststellung (die Gendarmen) nur angesichts seines Militärverhältnisses Abstand (nahmen). (...)“. Koster bat die Gendarmen noch darum keinerlei Mitteilungen diesbezüglich an seine Militärbehörde zu machen und betonte noch am selben Tag (31.07.1914) nach Trier reisen zu wollen.141 Die Gendarmen sahen beide Männer (Koster und Verschlaiser) nicht wieder und waren nach wie vor davon überzeugt, dass diese als Spione unterwegs waren und eine Mitteilung an die „(...) Kaiserlich Deutsche Gesandtschaft gelangen liessen (...)“, welche die Information enthielt, dass Luxemburger per Bahnhof nach Frankreich reisen wollten, um in der dortigen Armee zu dienen.142 Dieser etwas längere Bericht ist der einzige seiner Art. Weitere Darlegungen bezüglich der gleichen Thematik, also des Verdachts auf Spionage lassen sich nicht ausfindig machen. Dennoch ist er vor dem Hintergrund der sich auftuenden Aufgabenbereiche kurz vor Ausbruch des Krieges von 1914-1918 ein äußerst interessantes Dokument. Ein ähnlich interessanter, wenn auch ein komplett anderes Themengebiet behandelter Bericht, ist derjenige, der bereits am 30. Juli 1914 in Bad-Mondorf verfasst worden und an das KGFKL adressiert ist. Die großherzogliche Gendarmerie des Bezirks Luxemburg, genauer der dortigen Station in Bad-Mondorf, berichtet noch vor Ausbruch des Krieges über die „Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge der Kriegswirren (...)“.143 Die Gendarmerie-Station in Bad-Mondorf berichtete demnach über die wachsende Angst und Ungewissheit, unter der die luxemburgische Bevölkerung sowie die Einwohner der Grenzortschaften aufgrund der in ganz Europa herrschenden „(...) Kriegsbeunruhigungen (...)“ litt. Erste Folgen dieser steigenden Unruhe äußerten sich in der Abreise der „(...) besseren Badegäste (...)“, also hauptsächlich der Franzosen und Belgier. Luxemburgische Hotels müssten laut Bericht mit erheblichen Schäden rechnen. Die zweite Folge sei die 141 Ebd. S. 3. Ebd. 143 ANlux, AE-00404-0011, GB N° 99, Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge der Kriegswirren betreffen, 30.07.1914, Bad-Mondorf; Der, an das KGFKL verfasste Bericht wurde ebenso vom Major-Kommandanten van Dyck an den damaligen Staatsminister Paul Eyschen weitergeleitet. 142 Seite 39 von 196 Verteuerung der Lebensmittel und speziell „(...) Spezereiartikel (...)“ (Gewürzwaren). Der Verfasser des Berichts gab an, dass Bad-Mondorf und andere angrenzende Ortschaften seit dem Vormittag von lothringischen Käufern überlaufen wurden. Demzufolge schwankte der Preis für ein Pfund Salz laut Quellenangaben zwischen sechs und zehn Sous.144 Kaffee sei ausverkauft und in Diedenhofen würde das Fleisch für drei Mark verkauft werden. Laut Angaben des Gendarmen Jungheim aus Rodenmacher soll das Salz dort am Vortag (29. Juli 1914) von zehn auf 15 Pfennig gestiegen und bereits am 30. Juli 1914 kein Salz mehr vorhanden gewesen sein.145 Der Brigadier Stations-Kommandant, kurz BSK beendet sein Schreiben mit der Ankündigung, dass er, wenn diese „(...) Teuerung(en) (...)“ anhalten, seinen Vorgesetzten per Bericht in Kenntnis setzen würde.146 Auch die Gendarmerie-Station in Esch an der Alzette erstattete dem KGFKL einen Tag später, am 31. Juli 1914, Bericht über steigende Lebensmittelpreise. Der dortige Wachtmeister Stations-Kommandant, kurz WSK, gab den Zeitungen die Schuld an der dortigen Preisentwicklung. Diese berichteten seit mehreren Tagen von der Mobilmachung verschiedener Länder und beunruhigten demnach die Menschen. Ein Escher Metzger musste den doppelten Preis für Kochsalz zahlen. Kaffee kostete sechs Franken und am vorherigen Abend, so der WSK aus Esch an der Alzette, wäre das Salz aus gewesen. Außerdem kauften Anwohner aus Deutsch-Oth große Quantitäten von Lebensmitteln, um diese anschließend nach Deutschland zu transportieren. Hinzu käme, dass ortsansässige Bäcker ihre Preise erhöhten. Diese wurden vom Bürgermeister jedoch aufgefordert ihre Preiserhöhungen rückgängig zu machen. Außerdem setzte der Bürgermeister Preise für Kartoffeln fest und ließ den Distriktkommissar über die vorgefallenen Ereignisse in Kenntnis setzen. Allerdings gäbe es für diese Problematik, so der WSK aus Esch an der Alzette, noch keine konkrete Lösung.147 Neben den bereits vor dem eigentlichen Krieg steigenden Lebensmittelpreisen, macht der WSK aus Grevenmacher am 31. Juli 1914 an das KGFKL die Mitteilung, dass die „(...) Ausfuhr von Leben- und Futtermitteln (...) aus Preussen nach Luxemburg (...) gänzlich untersagt (...)“ wurde. Der Bericht N° 76, der ebenfalls an der deutschen Grenze liegenden, 144 ANlux, AE-00404-0011 (Anm. 143), S. 1. Ebd. S. 2. 146 Ebd. S. 2; Allerdings wurde die oberste Instanz der Gendarmerie (KGFKL) durch den soeben vorgestellten Bericht davon bereits in Kenntnis gesetzt. 147 ANlux, AE-00404-0016, GB N° 478, Betrifft Steigen der Lebensmittelpreise in hiesiger Stadt, 31.07.1914, Esch an der Alzette, S. 1-2. 145 Seite 40 von 196 Gendarmerie-Station in Grevenmacher lässt erahnen, inwiefern die Lebensmittelversorgung unter den Kriegsgeschehnissen der kommenden vier Jahre in Mitleidenschaft gezogen wird. Bereits gegen zwei Uhr nachmittags erhielt die deutsche Grenzpolizei laut GendarmerieBericht die Anweisung alle Lebens- und Futtermitteltransporte sowie Transporte von Tieren, tierischen Erzeugnissen usw. ins Ausland zu unterbinden. Alle Automobile, Fuhrwerke und andere mobile Maschinen, die sich zu dieser Zeit auf deutschem Gebiet befanden, durften ihre Rückkehr ins Großherzogtum nicht antreten. Laut WSK aus Grevenmacher wurde Personen, Autos und Fuhrwerke erst nach einer strengen Kontrolle die Einreise nach Deutschland erlaubt. Dementsprechend war der Verkehr auf der dortigen Moselbrücke sehr gering. In erster Linie wurde die Brücke nur noch von Ärzten, die ihre hier lebenden Patienten besuchten, überquert.148 Schließlich unterstreicht der WSK aus Grevenmacher, ein wenig besorgt, dass viele Personen aus Luxemburg ihre jeweiligen Arbeitsplätze auf deutschem Gebiet haben und dies sich zu einem wirtschaftlichen Problem für manche Grenzbewohner herausstellen könnte.149 Ein anschließender Bericht aus Grevenmacher, ebenfalls vom 31. Juli 1914, gibt letztlich an, dass der Verkehr zwischen Deutschland und Luxemburg durch deutsche Gendarmen aus Wellen komplett gesperrt wurde. Sie hätten das Tor auf deren Seite der Moselbrücke geschlossen. Luxemburger, die jenseits der Grenze noch Waren gekauft hatten, durften noch nach Hause, allerdings ohne die erworbenen Lebensmittel. Gegen Abend trafen weitere 20 Männer aus Trier ein, um die Wache an der Brücke zu übernehmen.150 Am darauffolgenden Tag übermittelte der Distriktkommissar Dr. Mersch der Gemeindeverwaltung Grevenmacher weiterführende Instruktionen. Dies „(...) damit die durch die internationalen Verwicklungen geschaffene ernste Lage nicht durch ihre (die) eigene Schuld der Bevölkerung verschlimmert (...)“ wird. Der Bürgermeister sollte auf die Bürger dahingehend einwirken und somit die strikte Neutralität gegenüber allen Mächten wahren. Den „(...) Weisungen, welche den Einwohnern eventuell von den fremden Militärposten sowie von den inländischen Gendarmen inbezug (sic) auf den Grenzverkehr, besonders an und auf der Mosel sowie auf den Brücken erteilt werden, bitte ich strengstens Folge zu leisten (...)“. Die Anwohner sollten im Interesse der Allgemeinheit Ruhe bewahren und keine, die „(...) Preistreibereien (...)“ unterstützenden, Masseneinkäufe tätigen. Letztlich 148 ANlux, AE-00404-0016, GB N° 76, Die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln etc. aus Preussen nach Luxemburg ist gänzlich untersagt, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1. 149 ANlux AE-00404-0016 (Anm. 148), S. 2. 150 ANlux, AE-00404-0020, GB N° 78, Aller Verkehr zwischen Luxemburg und Preussen ist durch die preussische Behörden aufgehoben worden, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1-2. Seite 41 von 196 weist Dr. Mersch daraufhin, dass der Verkauf und die Ausfuhr von Lebensmittel ins Ausland durch einen großherzoglichen Beschluss von dem aktuellen Tag an untersagt sind.151 Eine Aufgabe, die sich den luxemburgischen Gendarmen im Zusammenhang mit der Brückensperrung in Wormeldingen am 30. Juli 1914 auftat, war die der Beruhigung ortsansässiger Einwohner. So berichtet der WSK aus Wormeldingen der GendarmerieFührung von Neugierigen, welche die Sperrung durch die deutschen Gendarmen in Ruhe beobachteten. Einzige Ausnahme war ein besorgter Vater, dessen Kinder und Frau sich noch in München aufhielten und der mit „(...) barschen Worten (...)“ gegen die Sperrung der Moselbrücke protestierte. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, musste er auf Befehl der luxemburgischen Gendarmen den Schauplatz räumen. Der Berichterstatter und ein weiterer Gendarm patrouillierten anschließend auf der Moselbrücke bis die Menschenmenge sich weitestgehend aufgelöst hatte.152 Ihnen fiel somit die Aufgabe zu, die eigenen Landsleute zu beruhigen und in diesem Zusammenhang keine Konflikte zwischen, sich in der Phase der Mobilisierung befindenden, deutschen Beamten und den Bewohnern der luxemburgischen Grenzortschaften aufkommen zu lassen. Auch die Gendarmerie-Station in Echternach übermittelte in ihrem Bericht vom 31. Juli 1914 an das KGFKL Informationen bezüglich eines herrschenden Ausfuhrverbotes von Vieh, Lebensmitteln und Automobilen „(...) aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum (...)“. So sollen die Sauerbrücken von Echternach-Weilerbach und Bollendorf von deutschen Gendarmen, die aus Niederweiss abkommandiert wurden und Ortspolizei-Beamten besetzt worden sein. Diese untersagten jeglichen Export von Getreide, Mehl, Futtermittel, Streu, Pferden, Vieh, Konserven und Automobilen aus Deutschland. Direkt davon betroffen, war beispielsweise ein Echternacher Bürger, der seinen Wagen mit Heu in Deutschland lassen musste.153 Allerdings seien laut Bericht N° 85 der Echternacher Gendarmerie an das KGFKL bis zu diesem Zeitpunkt keine deutschen Truppen eingetroffen. Nichtsdestotrotz hätte die Tatsache, dass deutsche Grenzbewohner größtenteils alles aufgekauft haben dazu geführt, dass die Lebensmittelpreise von Salz, Mehl usw. auch in Echternach deutlich angestiegen seien. Die 151 ANlux, AE-00405-0542, Rundschreiben an die Gemeindeverwaltung, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1. ANlux, AE-00404-0027, GB N° 66, Betrifft Absperren des Verkehrs preussischer-seits auf hiesiger Moselbrücke, 30.07.1914, Wormeldingen, S. 2. 153 ANlux, AE-00404-0019, GB N° 85, Betrifft Grenzsperre über Ausfuhr von Vieh, Lebensmittel und Automobilen aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum, 31.07.1914, Echternach, S. 1. 152 Seite 42 von 196 Bewohner vor Ort, ärgerten sich laut Bericht darüber, dass dies nicht von der Gendarmerie verhindert würde.154 Auch die Gendarmerie der Nachbarortschaft Befort hielt ähnliche Vorkehrungen des deutschen Militärs fest. Diese sperrten in der Nacht auf den 1. August 1914 die Our-, Wallendorfer- und Dillingerbrücke und verhinderten die Ausfuhr von Nahrungsmittel durch eine Ketten-Absperrung. Jede der Brücken wurde mit vier Mann bewacht.155 Die Gendarmerie-Station in Rümelingen berichtete dem KGFKL am 31. Juli 1914 von einem unterbrochenen Eisenbahnverkehr nach Diedenhofen und Deutsch-Oth. Dieser sei für Reisende eingeschränkt und für den Güterverkehr komplett aufgehoben worden. Zusätzlich wurde der Telefonverkehr ab 15 Uhr mit Lothringen untersagt und, wie beispielsweise in Bad-Mondorf (siehe oben), seien Bewohner der deutschen Grenzortschaften nach Luxemburg gekommen, um Lebensmittel einzukaufen. Dies ließ auch in Rümelingen die Preise für viele Produkte steigen.156 In Remich meldete die Gendarmerie am 31. Juli 1914 in einem Anschlussbericht zum Bericht N° 80, dass der „(...) Personen und Fuhrwerkverkehr (...)“ auf den Moselbrücken Schengen und Remich wieder frei sei. Dennoch werde bei Tag und Nacht der „(...) Fremdenverkehr (...)“ von der deutschen Grenzgendarmerie oder Lokalpolizei überwacht. So müssten Unbekannte sich „(...) legitimieren (...)“ und, wenn dies nicht möglich war, nach Luxemburg zurückkehren. Außerdem sei die deutsche Eisenbahn von Perl nach Trier sowie nach Diedenhofen unter permanenter militärischer Bewachung.157 Gendarmen aus Wasserbillig meldeten am selben Tag ihrer Führungsebene, dass Anwohner dem deutschen Militär, das die Brücke besetzte, ab dem jetzigen Zeitpunkt eine polizeiliche Bescheinigung vorzeigen müssten, um die dortige Brücke passieren zu können. So musste der Sohn eines „(...) Ackerer(s) (...)“ (Bauers), der auf dem Weg zum Bäckermeister war, das Pferd von seinem Wagen abspannen und wurde zusätzlich von der deutschen Gendarmerie aufgefordert den Wagen vom Käufer an seinen Bestimmungsort befördern zu lassen.158 154 ANlux, AE-00404-0019 (Anm. 153), S. 2. ANlux, AE.00405-0174, GB N° 59, Sperrung der Our- Wallendorfer- und Dillingerbrücke durch die deutschen Militärbehörden, 01.08.1914, Befort, S. 1. 156 ANlux, AE-00404-0031, GB N° 236, In Oettigen Lothringen befinden sich deutsche Husaren und ist ElsassLothringen in Kriegszustand erklärt, 31.07.1914, Rümelingen, S. 1. 157 ANlux, AE-00404-0032, GB N° 81, Anschluss zu Bericht No 81 vom gestrigen Datum Verkehr auf den Moselbrücken zu Remich Schengen betreffend, 31.07.1914, Remich, S. 1; Gemeint ist eigentlich der Bericht N° 80. Siehe Inhalt des Berichtes N° 81. 158 ANlux, AE-00404-0033, GB N° 102, Betrifft Vorkehrungen, welche die deutsche Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten, 31.07.1914, Wasserbillig, S. 2. 155 Seite 43 von 196 Auch der WSK aus Rodingen berichtete am 1. August 1914 dem KGFKL von „(...) Vorkehrungen an der französischen Grenze (...)“, welche dazu geführt hätten, dass seit dem 31. Juli 1914 (19:00 Uhr) keine Güterzüge zwischen Rodingen und dem Bahnhof in MontSaint-Martin mehr fuhren. Der Personenzug, so der Gendarmerie-Bericht N° 174 aus Rodingen, der per Telegramm abbestellt wurde, fuhr nicht nach Longwy weiter. Auch die Strecke Villerrupt-Longwy wurde gesperrt und allgemein kam es zu einigen Zwischenfällen und Veränderungen im Zugverkehr.159 Des Weiteren erfuhr die Gendarmerie aus Rodingen noch am selben Tag durch die Arbeiter des Hüttenwerkes in Mont-Saint-Martin und dem an der französischen Grenze patrouillierenden Gendarm Kugener, dass die Arbeit dort seit 22:00 Uhr eingestellt wurde. Dies sei im engen Zusammenspiel mit der Einberufung der dortigen Reservisten geschehen. Am Morgen danach wurden die Arbeiter „(...) gänzlich ausgelöhnt (...)“.160 Auch in Lasauvage wurden während der angegebenen Nacht mehrere Einberufungen vollzogen. Dies führte dazu, dass sich nur noch luxemburgische und italienische Arbeiter dort aufhielten und der Betrieb des Hüttenwerkes eingestellt wurde. Die Gendarmerie aus Rodingen befürchtete diesbezüglich eine sich nähernde Menge von Arbeitslosen, welche nach Luxemburg kommen würde und die Grenzbewohner unruhig werden ließe.161 Die luxemburgische Gendarmerie war demnach einerseits mit der Berichterstattung hinsichtlich der ansteigenden Lebensmittelpreise und deren Folgen betraut. Andererseits übermittelten die, an Deutschland und Frankreich angrenzenden, Gendarmerie-Stationen dem KGFKL neueste Informationen über Vorkehrungen zur Absperrung der jeweiligen Grenzabschnitte. In einzelnen Fällen (siehe Wormeldingen) mussten Gendarmen diesbezüglich sogar eingreifen und die Bevölkerung zur Ruhe auffordern. Folglich schien die Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen den einzelnen Gendarmerie-Stationen und der Gendarmerie-Führung hinsichtlich dieser Themengebiete zu der zentrale Aufgabe der jeweiligen Stations-Kommandanten gehört zu haben. Nichtsdestotrotz wurden auch andere Themen während des genannten Zeitraumes an das KGFKL weitergeben. Ein Beispiel hierfür sind die, im Musée de la Police Grand-Ducale komplett und in Originalform erhaltenen Korrespondenz-Register der Brigade aus Echternach. Diese, unter 159 ANlux, AE-00405-0118, GB N° 174, Anschluss an unser Bericht No 172 vom gestrigen Tage die strategischen Vorkehrungen an der französischen Grenze betreffend, 01.08.1914, Rodingen, S. 1. 160 ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2. 161 ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2. Seite 44 von 196 anderem für die Jahre 1914 bis 1919 vorhandenen Register sowie das Berichts-Register der gleichen Brigade der Jahre 1917 bis 1919, welche allerdings nicht systematisch ausgewertet wurden, zeigen allein durch deren Existenz, inwiefern z.B. die Gendarmerie aus Echternach den eben erwähnten Informationsfluss ungehindert weiterführte und dokumentierte.162 Des Weiteren berichtete die Station Grevenmacher des Bezirks Luxemburg dem KGFKL über eine weitere, den bevorstehenden Ereignissen zuzuschreibende, Problematik. Es ging um die vermutlich temporäre Arbeitslosigkeit luxemburgischer Arbeiter, die im Grenzgebiet ihrer Beschäftigung nachgingen. Dies bis zum 31. Juli 1914. Der Bericht des WSK aus Grevenmacher vom 1. August 1914 gibt zudem an, dass sich die Lage an der „(...) hiesigen Moselbrücke (...)“ weiter verschlechtert hat. Der Verkehr nach Deutschland hin und auch umgekehrt wurde aufgehoben. Den zirka 50 Arbeitern aus Grevenmacher, die in den Steinbrüchen und Kalkwerken von Itschert et Cie in Wellen (Abb. 5) ihr tägliches Werk verrichten, wurde es laut Stations-Kommandant aus Grevenmacher zur verboten Arbeit zu gehen. Zusätzlich wurde der Betrieb im Abb. 5: Kalkwerke in Wellen (10.05.2015) Steinbruch in Kelsbach eingestellt. Dort arbeiteten 30 Männer aus Grevenmacher. Somit waren, laut Gendarmerie-Bericht, „(...) zirka 80 Mann, (welche) mit ihren Familien von ihrem täglichen Verdienste (lebten) (...)“ seit dem 31. Juli 1914 arbeitslos und würden auch „(...) jetzt kaum sonstwo Beschäftigung (...)“ finden.163 162 GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMENKOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 4 1914-1916. Echternach 1914; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 5 1916-1917. Echternach 1916; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 6 1918-1919. Echternach 1918; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Bericht-Register der Gendarmerie-Brigade Echternach. 1917-1919. Echternach 1917. 163 ANlux, AE-00404-0012, GB N° 79, Durch Einstellung des Betriebes in den Steinbrüchen und auf den Kalkwerken Itschert et Cie Zu Wellen, sind cirka 80 Arbeiter aus Grevenmacher brotlos geworden, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1-2; Vgl. hierzu auch: ANlux, AE-00405-0117, GB N° 81, Vorgänge an der Moselbrücke resp. Grenze zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 2. Seite 45 von 196 In ihrem Bericht N° 80 vom 1. August 1914 vermeldeten die Gendarmen aus Grevenmacher , dass gegen 08:30 Uhr der Direktor der Kalkwerke aus Wellen veranlasst hatte die luxemburgischen Arbeiter wieder durchzulassen. Die direkte Rückkehr wurde allerdings nicht mehr gestattet. Die Arbeiter mussten also in Wellen schlafen und ihr Essen ans Brückentor liefern lassen, wo es dann von anderen Leuten für sie abgeholt wurde. Höchstwahrscheinlich handelte es sich in diesem Fall um Mitglieder des deutschen Militärs.164 Folglich wurden in diesem Zusammenhang die Arbeiter aus Grevenmacher zu einer gewissen Form der Zwangsmigration gedrängt. Die Gendarmerie Station aus Grevenmacher beendete ihren Bericht mit der Vermutung, dass sich der „(...) Notstand (...)“ sicherlich in den folgenden Tagen bemerkbar machen würde.165 In Esch an der Alzette berichtete die Gendarmerie am 1. August 1914 gleichermaßen über die ökonomischen Auswirkungen der sogenannten „Kriegswirren“ in Europa. Im Hüttenwerk sowie den Minettegruben Burbach-Eich in Düdelingen wurde für sechs Tage der Stillstand ausgerufen. Die Gelsenkirchener Bergwerke AG hielt ihren Betrieb vorerst aufrecht. Dies jedoch eingeschränkt. Hier kam es wegen der Unruhen noch nicht zu Entlassungen. Im Gegenzug dazu, wurden Maximalpreise für den Verkauf von Lebensmitteln festgesetzt und die Straßen laut Bericht des WSK aus Esch an der Alzette bei Tag und Nacht von der hiesigen Gendarmerie kontrolliert. Dies um die Ausfuhr von Lebensmittel zu verhindern und „(...) verdächtiges Gesindel (zurückzuweisen) (...)“.166 Vergleichbar mit Grevenmacher, unterstrich die Gendarmerie in Differdingen am 1. August 1914, die wirtschaftliche Komponente der „(...) in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland (...)“. So gab der WSK der Station Differdingen an, dass die Kriegsvorbereitungen und Verhandlungen zwischen Frankreich, Deutschland und Belgien zum aktuellen Zeitpunkt dazu geführt hätten, dass verschiedene „(...) Minettsgruben (sic) (...)“ auf dem Gebiet Luxemburgs sowie an der luxemburgischfranzösischen Grenze bei Hussigny und Godbrange außer Betrieb seien und keine Wagons 164 ANlux, AE-00404-0038, GB N° 80, Vorgänge an der Moselbrücke zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 2. 165 ANlux, AE-00404-0012 (Anm. 163), S. 2. 166 ANlux, AE-00405-0119, GB N° 482, Betrifft die Situation in hiesiger Stadt, 01.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1. Seite 46 von 196 mehr geliefert werden. Mehrere Hundert Männer sind, mit Ausnahme derjenigen aus der Usine Godbrange, ohne Auszahlung entlassen worden.167 Anschließend besetzten französische Grenzaufseher deren Grenzen und 20 Soldaten trafen zur Verstärkung von Hussigny und Godbrange ein. Beide hatten die Aufgabe nicht berechtigte Zugänge zu verhindern. Zusätzlich wurde durch die Gendarmerie aus Differdingen in Erfahrung gebracht, dass Ausländer ihre Abreise aus Frankreich vorbereiteten und dass die französische Eisenbahn in Grenznähe seit dem vorherigen Abend außer Betrieb sei. Die Strecke Godbrange-Villerupt wurde durch das Herausheben von Schienen unbefahrbar gemacht.168 Nichtsdestotrotz verhielten die Einwohner in Hussigny, Godbrange sowie diejenigen auf dem luxemburgischen Gebiet sich, der Gendarmerie zufolge, den Umständen entsprechend ruhig. Bisher seien keine Störungen bekannt. Lediglich die Lebensmittelpreise seien, wie in anderen Grenzortschaften Luxemburgs auch, angestiegen und 20 militärpflichtige Personen, darunter zwölf Deutsche und acht Belgische, wurden per Einberufungsschreiben in ihr jeweiliges Land berufen und seien dementsprechend sofort abgereist.169 Im nachfolgenden Bericht vom 2. August 1914, also dem Tag an dem der Erste Weltkrieg europaweit begann, teilt die Gendarmerie aus Differdingen noch mit, dass drei Hochöfen, wegen Materialmangel, ab dem darauffolgenden Tag außer Betrieb sein werden. Nichtsdestotrotz gab es deswegen noch keine Entlassungen. Diese sollten laut GendarmerieBericht N° 339 aus Differdingen, auch nicht anstehen. Die Arbeiter würden laut Hüttendirektor bei Stillstand in anderen Hütten beschäftigt werden und eventuelle Reparaturen und Reinigungen vornehmen.170 Des Weiteren dokumentierte die Gendarmerie, dass rund 80 militärpflichte Männer wegen der Mobilmachung in Frankreich und Deutschland ohne eintreffendes Einberufungsschreiben in die jeweiligen Heimatländer abgereist seien. Auch gab der WSK an, dass ein Reglement die Ansammlung von Personen auf öffentlichen Straßen verbietet sowie der Verkauf von Lebensmittel durch ein weiteres Reglement bestimmt werde. Die Gendarmerie aus Differdingen sprach außerdem von einem, vermutlich französischen Spion, der sich an der 167 ANlux, AE-00405-0112-0113, GB N° 337, Berichterstattung über Begebenheiten in hiesigem Dienstbezirk und anstossenden Grenzbezirk, bezüglich der in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland, 01.08.1914, Differdingen, S. 1-2. 168 ANlux, AE-00405-0112-0113 (Anm. 167), S. 2. 169 ANlux, AE-00405-0112-0113 (Anm. 167), S. 2-3. 170 ANlux, AE-00405-0125-0126, GB N° 339, Anschluss zu unserem Berichte N!337 vom gestrigen Tage betreffend Kriegsunruhen in hiesigem Dienstbezirke und Umgegend, Differdingen, 02.08.1914, S. 1. Seite 47 von 196 Grenze zu Differdingen aufhielt, nach fünf Minuten aber wieder in Richtung Frankreich verschwand. Weder hierdurch, noch aufgrund anderer Vorkommnisse gab es, so der Berichterstatter, Störungen in Differdingen.171 Somit verdeutlicht sich ein zentral gewordener Bereich der Gendarmerie-Berichterstattung. Die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze wurde in Anbetracht der damaligen Tatsachen zu einer, für die Gendarmerie-Stationen der Grenzregionen, wichtigen Thematik. Die Gemeinde der Stadt Esch an der Alzette ging sogar so weit und sprach in Verbindung zu den Steigerungen der Lebensmittelpreise von einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und dementsprechend auch einer Gefährdung für die Arbeit der Gendarmerie.172 Die luxemburgische Gendarmerie war somit vor Kriegsbeginn mit einer generellen Berichterstattung hinsichtlich der kriegsbedingten Geschehnisse an das KGFKL beschäftigt. 2.1.1 Militärtechnische Vorbereitungen auf deutsch-französisch-luxemburgischem Grenzgebiet Unmittelbar zu Beginn des Monats August beziehungsweise bereits am 31. Juli 1914 begannen die Vorbereitungen an den deutsch- und französisch-luxemburgischen Grenzen. Diese Vorbereitungen wurden von der luxemburgischen Gendarmerie genauestens zusammengetragen und zeigen, inwiefern diese Art der Berichterstattung für die Gendarmerie in diesen Tagen zur Priorität wurde. So berichtete, die sich an der französischen Grenze befindende Gendarmerie Station Rodingen am 31. Juli 1914 von den „(...) strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich, jenseits der Grenzen getroffen hat(te) (...)“. Der WSK und Berichterstatter gab in seinem Bericht an das KGFKL an, dass er am Nachmittag in Zivilkleidung eine Patrouille an besagter Grenze durchgeführt und einige französische Grenzortschaften besucht habe. Diesbezüglich meldete er, dass seit dem vorherigen Abend (30.07.1914) der Weg von Lasauvage nach Saulnes unter der Eisenbahnbrücke mittels einer Kette abgesperrt wurde, mit dem Zweck unangemeldete „(...) Durchfahrten von Fuhrwerken (...)“ zu verhindern. An besagter Stelle wurden auch laut der WSK aus Rodingen drei französische Grenzaufseher in „(...) feldmässigen (...)“ Uniformen postiert.173 171 ANlux, AE-00405-0125-0126 (Anm. 170), S. 2. ANlux, AE-00405-0120-1021, Reglement der Gemeinde Esch a/A, 01.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1. 173 ANlux, AE-00404-0013, GB N° 172, Betrifft die strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich, jenseits der Grenzen getroffen hat, 31.07.1914, Rodingen, S. 1; ANlux, AE-00404-0015, GB N° 173, Betrifft eine Dienstreise Berichterstatters ins Ausland, 31.07.1914, Rodingen. 172 Seite 48 von 196 Ebenso seien zwischen Saulnes und Heserange, in der Nähe eines Bahnüberganges, Militärposten in Form eines Korporal und sieben „(...) feldmässig ausgerüstet(en) (...)“ Soldaten anzutreffen. Zirka 700 Meter von dieser Stelle entfernt, an einem Kreuzpunkt der Straßen nach Saulnes, Herserange, Gourincourt und Longlaville traf der Berichterstatter der luxemburgischen Gendarmerie ähnliche Militärposten an.174 Anschließend berichtete der WSK aus Rodingen von einem Jägerbataillon aus Longwy, welches am Vortag nach Longuyon versetzt wurde und somit Longwy nur noch von einigen Kompanien Infanteriesoldaten besetzt wurde. Von dort aus wurde am 31. Juli 1914 viel Militärmaterial per Zug versendet. Die Bahnbeamten sollen gewarnt worden sein, ihre Familienmitglieder nicht in die jeweilige Heimat zurückzuschicken. Dies war allerdings bereits mehrfach geschehen.175 Hinsichtlich der direkten Kriegsvorbereitungen, teilte der Bericht der Gendarmerie aus Rodingen mit, dass die sich im Urlaub befindenden französischen Soldaten zurückbeordert sowie Reservisten der ersten und zweiten Klasse benachrichtigt wurden sich im Falle einer Mobilmachung sofort zu ihrem Regiment zu begeben. Die Bewohner der französischen Grenzorte sollen sich angeblich noch ziemlich ruhig verhalten haben. Nichtsdestotrotz gab es wegen des Handelsverkehrs erhöhte Aufregung. Der Bürgermeister von Saulnes soll dementsprechend für Notfälle sogar ein Quantum Mehl für die Bewohner der Stadt angekauft haben.176 Am Ende seines Berichtes gab der WSK aus Rodingen an, dass täglich mehrere Patrouillen an die Grenze ausgeführt würden, um somit bei eventuell weiteren Vorkommnissen unmittelbar darüber berichten zu können.177 Im Anschluss-Bericht N° 174 aus Rodingen heißt es weiter, dass luxemburgische Hüttenwerk-Arbeiter aus Mont-Saint-Martin der Gendarmerie mitteilten, dass die Grenzposten in Longleville verstärkt wurden. Dort sollen demnach insgesamt 16 Mann postiert worden sein. Acht Grenzaufseher und ebenso viele Reservisten. Jenseits der Grenze, in Richtung Tiercelet, lagerte dann noch das Militär des neunten Jägerbataillons.178 Seitens der Gendarmerie-Station aus Rodingen bestand ein dringender Aufklärungsbedarf über die Vorkehrungen an der französisch-luxemburgischen Grenze. Sie wollten über alle 174 ANlux, AE-00404-0013 (Anm. 173), S. 1. Ebd. S. 2. 176 Ebd. 177 Ebd. 178 ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2. 175 Seite 49 von 196 Veränderungen jenseits der Grenze informiert werden, um diese Informationen direkt an die Führungsebene weiter zu geben. Aufgrund dessen wurden auch unmittelbar beteiligten Personen (Arbeiter der Hüttenwerke) nach Informationen gefragt. In Rümelingen verfasste die Gendarmerie am 1. August 1914 einen Bericht über „(...) angebliche Truppenbewegung(en) an der Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen Grenze (...)“ an das KGFKL. Hier ist die Rede von sich, seit 18:00 Uhr, verschärfenden Kriegsoperationen an der benannten Grenze. Sowohl Haupt- als auch Nebenstraßen von Rümelingen nach Oettingen (Frankreich) wurden durch Barrikaden für Fußgänger und Wagenverkehr gesperrt. Weiter heißt es, dass viele Reservisten wegen der Mobilmachung in Deutschland von Luxemburg aus nach Deutschland abgereist sind. Der WSK und Berichterstatter der Gendarmerie Rümelingen gibt außerdem noch an von einer zuverlässigen deutschen Quelle, die sich in Oettingen erkundigte habe, erfahren zu haben, dass sich das deutsche Militär nach Diedenhofen bewegt und französische Truppen bei Bollingen-Fentsch die Grenze seit 19:00 Uhr überschritten haben. Demnach stünde laut WSK eine Schlacht unmittelbar bevor oder habe bereits begonnen.179 Des Weiteren hebt die Gendarmerie-Station, in Bezug auf die androhende Schlacht, die geringe Distanz zwischen Bollingen-Fentsch und Rümelingen hervor. Lediglich zwölf bis 15 Kilometer Luftlinie trennen beide Ortschaften. Auch hätte die Gendarmerie die Information erhalten, dass bereits in der kommenden Nacht, also am 2. August 1914, französische Truppen Luxemburg in Richtung Trier passieren würden. Dies, weil „(...) Fentsch-BollingenAumetz-Oettingen (...)“ nur schwach militärisch besetzt sei.180 Der Bericht liefert außerdem Informationen hinsichtlich der aktuellen Situation in den französischen und deutschen Grenzortschaften. Am 31. Juli 1914 gab der Berichterstatter an, sich nachmittags zusammen mit seinem Kollegen, Gendarm Peters, wegen der Mobilisierung nach Deutsch-Oth und Villerupt begeben zu haben, um herauszufinden welche „(...) Massregeln (...)“ getroffen wurden. In Deutsch-Oth wurden jenseits der Ortschaft die Straßen gesperrt und von Zollaufsehern besetzt. Der Telefon- und Telegraphenverkehr war dem Militär vorbehalten und der Personenverkehr mit dem Ausland wurde komplett unterbrochen. Auch wurde die Eisenbahnstrecke Deutsch-Oth nach Aumetz seit Nachmittags militärisch überwacht. In der Ortschaft Lomeringen wurde die Grenze sowie die Eisenbahn von einer Kompanie des 130. Infanterie Regimentes bewacht. Demnach sind „(...) von heute Abend 7 179 ANlux, AE-00405-0110, GB N° 238, Betrifft angebliche Truppenbewegung an der Französischlothringischen resp. Luxemburgischen Grenze, 01.08.1914, Rümelingen, S. 1. 180 ANlux, AE-00405-0110 (Anm. 179), S. 1-2. Seite 50 von 196 Uhr keine Züge (...) mehr zwischen Esch a/A und Deutsch-Oth (...)“ gefahren. In Richtung Frankreich, also nach Villerupt, wurde niemand bis auf die hier berichtenden Gendarmen durchgelassen. Hier wurden, laut WSK der Station Esch an der Alzette, jedoch keine Vorkehrungen getroffen. An der Grenze befanden sich, wie üblich, zwei Zollbeamte und die Gendarmerie. Allerdings wurde der Zugverkehr zwischen Metz, Audun-Le-Roman, beziehungsweise Longuyon ebenso durch Aushebung der Weichen unterbrochen.181 Die Gendarmerie aus Bettemburg berichtete dem Chef der Gendarmen-Kompanie zu Luxemburg, kurz GKL, hingegen von den Vorkehrungen des deutschen Militärs jenseits hiesiger Grenzen. Der, als Nachtrag zu den Berichten N° 94 und N° 95 angefertigte Bericht N° 97 vom 31. Juli 1914 enthält zahlreiche, äußerst präzise Aussagen bezüglich der Kriegsvorbereitungen der deutschen Soldaten. Dementsprechend soll das deutsche Militär die Zugverbindungen zwischen Bettemburg-Metz beziehungsweise Metz-Bettemburg gesperrt haben. Die Staats-Telefonleitungen zwischen Lothringen und Luxemburg wurden zerstört und Telegraphenleitungen der Eisenbahn militärisch bewacht. Außerdem wurde die Landstraße in Evringen bei Frisingen durch das Militär anhand zwei querstehender Fuhrwerke abgesperrt und Autos sowie andere Fuhrwerke zum Anhalten gezwungen.182 Des Weiteren sollen laut WSK aus Bettemburg, 400 Soldaten in der darauffolgenden Nacht noch in den Grenzortschaften Evringen und Hagen eingerückt sein. Letztlich wurden 1.400 Eisenbahnwagen in vier Tagen von Bettemburg nach Lothringen zurückgezogen sowie ein Extrablatt der lothringischen Bürgerzeitung bezüglich der Mobilmachung jenseits der Grenze verteilt.183 Auch in Wormeldingen berichtete die Gendarmerie-Station am 30. Juli 1914 von der Sperrung ihrer Moselbrücke durch die deutsche Polizei. Auf der Brückenmitte wurden drei Zäune mit Stacheldraht gespannt und am Brückengeländer befestigt. Diese Absperrung wurde zusätzlich mit vier quer- und hintereinanderstehenden Wagen untermauert. Informationen eines Arbeiters aus Wincheringen zufolge, soll Deutschland wegen der Kriegserklärung zwischen Österreich und Serbien auch die Mobilmachung angeordnet haben. In Verbindung hierzu wurden, mit dem Ziel die dortige Garnison zu verstärken, drei ArmeeKorps nach Metz befördert.184 Allerdings berichtete die Wormeldinger Gendarmerie einen Tag später davon, dass der Verkehr für Fußgänger und Frachtfuhrwerke wieder offen sei. 181 ANlux, AE-00404-0036, GB N° 481, Betrifft die Situation an der hiesigen lothringischen resp. französischen Grenze, 31.07.1914, Esch an der Alzette, S. 1-2. 182 ANlux, AE-00404-0018, GB N° 97, Kriegsbereitschaft, 31.07.1914, Bettemburg, S. 1. 183 ANlux, AE-00404-0018 (Anm. 182).1-2. 184 ANlux, AE-00404-0027 (Anm. 152), S 1-2. Seite 51 von 196 Einzig das Ausweisen gegenüber den deutschen Gendarmen blieb Pflicht. Dann wurde der Verkehr jedoch wiederum ab 15:30 Uhr untersagt und die Brücke durch vier Wagen und drei Zäune aus Stacheldraht gesperrt. Um 18 Uhr traf ein deutscher Militärzug mit 25 bewaffneten Soldaten und einem Offizier ein.185 Die eine Hälfte der angekommenen Soldaten postierte sich auf der Moselbrücke. Die andere Hälfte besetzte den Bahnhof. Der Offizier erklärte der luxemburgischen Gendarmerie, dass Deutschland aufgrund der Mobilmachung die Brücke für den Verkehr sperren musste und dass keinesfalls von luxemburgischer Seite aus die Truppenstärke an irgendjemanden weitergegeben werden dürfe. Auch müssten Neugierige sich von der Brücke fernhalten, da sie dem deutschen Militär ansonsten die Sicht versperrten. Diese Vorgabe setzte die luxemburgische Gendarmerie laut Berichterstatter sofort um. Hinzu kam, dass die Gendarmerie per Ortsbehörden verlauten ließ, dass die luxemburgischen Anwohner sich „(...) ruhig und anständig (...)“ verhalten sollen. 186 Die Gendarmerie in Wormeldingen wollte demnach keine unnötigen Konflikte mit den deutschen Militärbehörden herbeiführen und fügte sich widerstandslos deren Vorgaben. Anschließend traf gegen 22 Uhr noch ein weiterer Militärzug ein. Somit waren nun etwa 50 Soldaten in „(...) erdgrauen Uniformen (...)“ an der Brücke anzutreffen.187 In Grevenmacher berichtete die dortige Gendarmerie im Bericht N° 75 an das KGFKL, dass verdächtige Personen und Autos, welche die deutsch-luxemburgische Grenze überqueren wollten, von deutschen Gendarmen zur Vermeidung von Spionage kontrolliert würden.188 Einen Tag später trafen beim KGFKL weitere Informationen über militärtechnische Vorgänge an der Moselbrücke in Grevenmacher ein. Der WSK aus Grevenmacher berichtete von Sandfässern, die am Eingang der Moselbrücke vom deutschen Detachement aufgestellt wurden. Drei, mit Steinen beladene Wagen, wurden anschließend quer über die Straße geparkt und Drähte über die Brücke gespannt. Zusätzlich fing das „(...) Aufwerfen von Schützengräben (...)“ an. Nichtsdestotrotz unterstrich der Berichterstatter, dass in der nächsten Ortschaft kein Militär einquartiert sei und somit außer den Mitgliedern des Detachements sowie den 15 Mann beim „(...) Tunnel von Nittel (...)“, keine weiteren Soldaten 185 ANlux, AE-00404-0037, GB N° 61, Betrifft Bewachung der hiesigen Moselbrücke und Absperren des Verkehrs auf derselben auf preussischen Gebiete und durch bewaffnetes preussisches Militär, 31.07.1914, Wormeldingen, S. 1. 186 ANlux, AE-00404-0037 (Anm. 185), S. 2. 187 Ebd. 188 ANlux, AE-00404-0028, GB N° 75, Vorgänge an der Moselbrücke aus Grevenmacher, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1. Seite 52 von 196 zu sehen seien. Er vermutete allerdings eine größere Menge an Truppen und Artillerie hinter den Wäldern.189 Die Gendarmerie-Station in Rümelingen, welche dem KGFKL einen Tag später Informationen über Truppenbewegungen an der luxemburgisch-französischen Grenze mitteilte, war ebenso darauf bedacht die Führung am 31. Juli 1914 über militärtechnische Vorkehrungen an der deutschen Grenze zu informieren. Hier war die Rede von ca. „(...) 50 Husaren (...)“ der Diedenhofener Garnison, welche in Oettingen (Lothringen) einquartiert wurden. Seitdem sei laut Gendarmerie-Bericht, 150 Meter jenseits der Grenze die Straße Rümelingen-Oettingen durch Ketten und querstehende Automobile gesperrt und werde zudem militärisch observiert. Außerdem wurde am Postgebäude in Oettingen bekannt gegeben, dass Elsass-Lothringen ab sofort im Kriegszustand sei.190 Die Wasserbilliger Gendarmerie berichtete ebenfalls über „(...) Vorkehrungen, welche die deutsche Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten (...)“. So soll die Grenzbrücke zwischen Wasserbillig und Deutschland von zwei deutschen Gendarmen besetzt worden sein. Es durften keine Autos, Getreide und Lebensmittel die Brücke überqueren. Gegen 18 Uhr trafen 25 Soldaten und ein Offizier des 69. Infanterie Regimentes aus Trier mit Fahrrädern ein und besetzten die Langsurerbrücke. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Grenzverkehr jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt. Dennoch mussten Grenzbewohner sich bei Brückenübertretung ausweisen.191 Schließlich erhielt, so die Gendarmerie-Station aus Wasserbillig, der deutsche GendarmerieWachtmeister Becher ein Telegramm, welches die deutsche Mobilmachung ankündigte. Ein späteres Telegramm stellte allerdings klar, dass Deutschland zurzeit nur im Kriegszustand sei. Erste Mobilisierungen werden erst später bekannt gemacht.192 In einem darauffolgenden Bericht vom 1. August 1914 vertiefte die Gendarmerie aus Wasserbillig ihre Erkenntnisse bezüglich der militärtechnischen Vorkehrungen an der Moselbrücke und übermittelte diese an das KGFKL. So bildete sich nun vor dem Tor, welches am 31. Juli durch das deutsche Militär geschlossen und mittels Doppelposten bewacht wurde, eine nicht mehr zu überschauende Menschenmasse. Dies hatte zur Folge, dass die deutsche Gendarmerie die Leute von der Brücke entfernte. Der Berichterstatter, welcher Bedenken über „(...) die Rechtlichkeit der Entfernung der Leute von 189 ANlux, AE-00405-0117 (Anm. 163), S. 1-2. ANlux, AE-00404-0031 (Anm. 156), S. 1. 191 ANlux, AE-00404-0033 (Anm. 158), S. 2. 192 Ebd. 190 Seite 53 von 196 luxemburgischen (...)“ Gebiet hatte, gab dies laut Bericht N° 80 an den Bürgermeister von Wasserbillig weiter. Dr. Godart gab jedoch an, die luxemburgischen Leute von der Brücke zu entfernen. Dies wurde letztlich auch von der luxemburgischen Gendarmerie gutgeheißen: „(...) Dem Wunsche des Detachementskommandanten wurde (...) (nachgegeben) (...) um eine (...) nähere Berührung der diesseitigen Bevölkerung mit dem Militär und etwaigen missliebigen Bemerkungen vorzubeugen.“.193 Am 1. August 1914 reichte die Gendarmerie aus Grevenmacher einen weiteren Bericht beim KGFKL ein. Der Bericht N° 82 befasst sich mit den direkten Folgen der deutschen Kriegserklärung und „(...) Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich des Grenzverkehrs erlassen wurden (...)“. Der am selben Tag auf der Moselbrücke patrouillierende Gendarm Tholl erhielt vom deutschen Detachements-Kommandant die Nachricht, dass, ab sofort Krieg zwischen Deutschland, Österreich, Italien und Serbien, Russland sowie Frankreich herrsche. Diese Mitteilung bedeutete sowohl für deutsche als auch für luxemburgische Behörden, dass der Grenzverkehr von und nach Luxemburg aufgehoben wurde. So sollte auf jeden, der sich dem widersetzen und die Grenze überqueren oder die Brücken zerstören wolle, das Feuer eröffnet werden.194 In Wasserbillig gab der von hier stammende Kommissar selbst bekannt, dass Personen, die bei Nacht die Grenze zu Deutschland übertreten wollen, erschossen werden.195 Letztlich lieferte auch eine Gendarmerie-Station aus dem Norden des Landes Informationen bezüglich der Vorkehrungen an der deutsch-luxemburgischen Grenze. Die Rede ist von der Gendarmerie aus Weiswampach. Die dortigen Gendarmen konnten, laut Bericht N° 47 während ihrer „(...) Runde in der Gemeinde Heinerscheid zu Schrödersmühle feststellen (...)“, dass die Ourbrücke von dem deutschen Militär bewacht wurde. Die deutschen Reservisten behaupteten gegenüber der Gendarmerie, dass sie den Befehl hätten keine Lebensmittel und Autos nach Luxemburg durchzulassen. Weiter hieß es: „(...) die ganze deutsche Grenze entlang der Our (...)“ sollte militärisch bewacht werden.196 Demnach wurde sich in beide Richtungen über die, für den bevorstehenden Krieg notwendigen Vorkehrungen informiert und der obersten Instanz der Gendarmerie mitgeteilt. Dies könnte darauf hinweisen, dass die bewaffnete Macht Luxemburgs sich für eventuelle 193 ANlux, AE-00404-0038 (Anm. 164), S. 1-2. ANlux, AE-00405-0115-0116, GB N° 82, Betrifft Kriegserklärung und Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich der Grenzverkehrs erlassen wurden, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1-3. 195 ANlux, AE-00405-0114, GB N° 103, Betrifft Mobilisierung Deutschlands, 01.08.1914, Wasserbillig, S. 2. 196 ANlux, AE-00405-0173, GB N° 47, Betrifft militärische Bewachung der Ourbrücke bei Schroedermühle, 01.08.1914, Weiswampach, S. 1. 194 Seite 54 von 196 Ereignisse, ob nun von französischer oder deutscher Seite aus, mit möglichst vielen Informationen versorgen wollte, um optimal auf jegliche Eventualitäten reagieren zu können. Ob dem so war und falls ja, wie dies geschah, wird der weitere Verlauf dieser Arbeit zeigen. 2.1.2 Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten und direkte Folgen für die luxemburgische Gendarmerie Die jetzt folgenden Ereignisse sind für das Verständnis der nächsten Kapitel sehr wichtig. Sie bilden den Anfangspunkt der eigentlichen Kernthematik dieser Forschungsarbeit und werden aufzeigen, wie und ob luxemburgische Gendarmen auf die Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten reagierten und welche unmittelbaren Folgen dies für die Beamten des Großherzogtums hatte. Anhand einer Auswahl von Grenzortschaften, für die sich Berichte der luxemburgischen Gendarmerie auffinden ließen, wird demnach die direkte Konfrontation zwischen deutschen Soldaten und luxemburgischen Gendarmen analysiert. Hinzu kommt die Berichterstattung aus anderen Ortschaften des Inlandes, die genauso schnell vom deutschen Militär besetzt wurden. Vorab sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass über womöglich wichtige Knotenpunkte wie etwa Wasserbillig, Echternach und Remich scheinbar keine GendarmerieBerichte existieren. Dies könnte allerdings auch mit der bereits angemerkten Sperrung des noch nicht katalogisierten Gendarmerie Bestandes in den ANlux zusammenhängen. 2.1.2.1 Bettemburg Am 2. August 1914 begann, wie bereits mehrfach erwähnt, die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär. Die Gendarmerie-Station in Bettemburg benachrichtigte das KGFKL in ihrem Bericht N° 100 über das Einrücken des deutschen Militärs. Eine Infanterie-Einheit der „(...) Stärke III Mann (...)“ aus Trier rückte demnach inklusive einer Fahrradabteilung von etwa 25 Mann gegen 10:30 Uhr in Bettemburg ein. Zwölf Mann aus der Fahrradabteilung machten sich in Frisingen zur Abfahrt nach Luxemburg bereit. Außerhalb Hellingen machten sich ebenso drei Mann zur Abfahrt zum bereits militärisch bewachten DüdelingerEisenbahntunnel bei Suftgen bereit.197 Anschließend trafen ein gewisser Major Pralle und ein Adjutanten Leutnant Titze im Büro des Oberbahnhofsvorstehers ein, stellten sich als Bahnschutzkommandanten vor und 197 ANlux, AE-00405-0128-0129, GB N° 100, Einrückung von preussischem Militär in hiesigen Dienstbezirk, 02.08.1914, Bettemburg, S. 1. Seite 55 von 196 besetzten wie am vorigen Tag in Ulflingen, das Telegraphenbüro: „(...) Sie haben sich von nun ab meinen Anordnungen zu fügen & mir untersteht auch das Eisenbahn-Telegraphennetz nebst Streckentelephon (sic). Deutschland ist jetzt Herr im Lande (...)“.198 Hier wird erstmals deutlich, inwiefern Mitglieder des deutschen Militärs sich in einer höheren Position sahen. Der Gendarm berichtet hingegen nur davon und lässt dies unkommentiert. Des Weiteren wurden, laut Gendarmerie-Bericht die Bahnübergänge Gasperich-Suftgen von Patrouillen des deutschen Militärs besetzt. Um die Kontrolle über die Situation und sich vermutlich einen Überblick zu verschaffen, patrouillierten auch die Fahrradabteilungen in der Gemeinde. Der Bürgermeister von Bettemburg wurde wegen der Einquartierung der deutschen Soldaten sowie „(...) der Einstallung (sic) der Pferde (...)“ kontaktiert. In diesem Fall erhielten Lieferanten von Futtermitteln Gutscheine und kein angekündigtes Bargeld. Die Einquartierung erfolgte letztlich in Güterschuppen, die dem deutschen Militär zur Verfügung gestellt wurden.199 Nichtsdestotrotz gibt der Berichterstatter an, eine Unterredung mit dem „(...) Herrn Hauptmann (...)“ gehabt zu haben, der dem Gendarm erklärte, dass die Vorkehrungen in Bettemburg „(...) wahrscheinlich nur 3 Tage dauern (...)“ würden und er ansonsten keine Informationen über weitere Vorkehrungen habe.200 Zum weiteren Verlauf der Besetzung berichtet der BSK Folgendes: Zwischen 18:00 und 19:00 Uhr kamen 29 Meldereiter und ein Offizier in Bettemburg an. Diese seien zur Auskundschaftung da, denn sie hätten die Informationen erhalten, dass französische Offiziere die Ortschaft mit Autos und 800 Mann besetzten und in Luxemburg eingezogen seien.201 Die Aussage von Pauly, laut welcher die Deutschen ihr Eindringen mit dem Schutz der luxemburgischen Infrastrukturen „(...) vor einem französischen Überfall (...)“ rechtfertigten, bestätigt dies.202 Gegen 20:15 Uhr verließen 17 Meldereiter Bettemburg und verteilten sich in weitere Grenzortschaften. Einige Stunden später musste der Bahnhofsverwalter in Berchem seine Tätigkeit auch an das deutsche Militär abgeben und an der Düdelinger Brücke bezogen am späten Nachmittag zwei Soldaten ihre Posten. Am Kreuzungspunkt von Frisingen und der 198 ANlux, AE-00405-0128-0129 (Anm. 197), S. 2-3. Ebd. S. 2. 200 Ebd. 201 Ebd. S. 2-3. 202 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 82. 199 Seite 56 von 196 dortigen Landstraßen postierten sich sechs Mitglieder der deutschen Militärbehörden. Sie sollten, laut Berichterstatter verdächtige Fahrzeuge kontrollieren und durchsuchen.203 Schließlich wurden die Bahnübergänge Bettemburg-Livingen durch Militärwachen gesperrt und die Bewohner der Gemeinde Roeser mussten fortan den Weg über Peppingen nach Bettemburg nehmen. Einige deutsche Soldaten veranstalteten im Hotel Thill am Bahnhof ein Zechgelage. Allerdings gab es, laut Gendarmerie-Bericht, trotz der herrschenden Aufregung unter den Bürgern bisweilen keine direkten Konflikte zwischen diesen und dem nun ortsansässigen Militär.204 In Bettemburg herrschte also eine bis dato konfliktfreie, wenn auch aufgeheizte Stimmung. Die luxemburgische Gendarmerie nahm alle ihr zugänglichen Informationen auf und hielt diese für das KGFKL fest. Spezielle Vorkehrungen gegen die Besetzung durch das deutsche Militär wurden nicht getroffen. Ebenso wurde nichts unternommen um die Kontrolle durch das deutsche Militär zu erleichtern. Die Gendarmerie aus Bettemburg sah also mit an, wie deutsche Offiziere und Soldaten direkt oder indirekt in die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Beamten eingriffen. So war beispielsweise die Kontrolle von Fahrzeugen und deren Insassen, wie im weitere Verlauf der Arbeit zu erkennen sein wird, eindeutig eine Arbeit der Gendarmerie des Großherzogtums. Das Besetzen von Tunnel und Postieren von Kontrollbeamten an und um Landstraßen herum, zählte sicherlich nicht direkt zu den Aufgaben der Gendarmerie, stellte aber einen weiteren Eingriff in die Funktion als Kontrollorgan der luxemburgischen Gesellschaft dar. 2.1.2.2 Grevenmacher In Grevenmacher berichtete die Gendarmerie am 2. August 1914 ebenso von „(...) preussischen Truppenbewegungen ins Grossherzogtum (...)“. Der WSK aus Grevenmacher informierte die Gendarmerie-Führung über zahlreiche Durchfahrten des deutschen Militärs und deren Zielrichtung. So passierten vier Autos der deutschen Militärbehörden aus Wasserbillig kommend Grevenmacher und fuhren in Richtung Luxemburg-Stadt weiter. Einige Zeit später sind 80 Radfahrer, welche in Richtung Wormeldingen unterwegs waren, durchgekommen und ca. 50 Autos trafen in Grevenmacher ein.205 203 ANlux, AE-00405-0128-0129 (Anm. 197), S. 2-3. Ebd. S. 3. 205 ANlux, AE-00405-0157, GB N° 82, Preussische Truppenbewegungen ins Grossherzogtum, 02.08.1914, Grevenmacher, S. 1. 204 Seite 57 von 196 Anschließend wurde der Berichterstatter selbst, wie von Ernest Faber bestätigt wird206, sowie der „(...) Postperceptor (sic) Jungblut (und) Baukondukteur (sic) Namur (...)“ vor dem örtlichen Postamt mit gespanntem Revolver gefragt, ob und wie viele französische Einheiten in der Nacht durchgekommen seien. Die Frage wurde verneint. Nichtsdestotrotz wurde ihnen der Revolver immer noch entgegen gehalten. Der deutsche Offizier forderte den WSK aus Grevenmacher auf, ihm seine Pistole auszuhändigen und der Berichterstatter selbst gab an, er habe „(...) unter den Worten, ich würde mich der Gewalt und der Uebermacht (sic) fügen (...)“ ihm diese überlassen.207 Des Weiteren führten die deutschen Soldaten den entwaffneten Gendarm Assel aus Wasserbillig mit sich. Er musste mit ihnen zusammen aussteigen und im Postamt telefonisch in Luxemburg-Stadt nachfragen, ob sich dort französische Truppen aufhielten. Laut WSK aus Grevenmacher wurde diese „(...) Frage (...) natürlich verneint (...)“ und Gendarm Assel wieder mitgenommen. Etwas später durchfuhren Kavalleristen, Radfahrer und eine aus 200 bis 250 Mann bestehende „(...) Ulanenabteilung (...)“ (Lanzenträger) Grevenmacher in Richtung Luxemburg-Stadt.208 Letztlich vermerkte der Berichterstatter, dass bis zu dem Zeitpunkt noch keine deutschen Truppen über die hiesige Moselbrücke ins Großherzogtum eingerückt seien. Die Bevölkerung verhielt sich laut Berichterstatter ruhig und die Befestigungen an der Moselbrücke wurden entfernt. Dies um alles für den bevorstehenden Durchmarsch der deutschen Truppen vorzubereiten.209 Im Fall von Grevenmacher wurde die luxemburgische Gendarmerie durch den Einmarsch beziehungsweise Durchmarsch des deutschen Militärs in ihrer Funktion diskreditiert und ist in diesem Sinne nicht als ordnungswahrende Instanz zu kategorisieren. Der gefangen genommene und entwaffnete Gendarm aus Wasserbillig, der gleich gehorchende WSK aus Grevenmacher sowie die direkte Ausführung der Befehle des deutschen Offiziers, zeigen dies sehr deutlich. 2.1.2.3 Esch an der Alzette Berichte aus Esch an der Alzette sind dagegen etwas seltener. Nichtsdestotrotz sind sie interessant, da die Gendarmerie-Station ähnlich wie in anderen Grenzortschaften den Durchmarsch der deutschen Militärbehörden relativ nüchtern beschreibt. 206 FABER, Luxemburg (Anm. 61) , S. 3-4. ANlux, AE-00405-0157 (Anm. 205), S. 1-2. 208 Ebd. S. 2. 209 Ebd. 207 Seite 58 von 196 So ist im Bericht N° 1 vom 2. August 1914 an das KGFKL die Rede von einer deutschen Radfahrerabteilung, bestehend aus 21 Mann der 69. Kompanie, welche am Hüttenkasino anhielten, eine kurze Pause machten und schließlich nach Deutsch-Oth weiterfuhren. Des Weiteren gab, ein gewisser General Seidel keine zusätzlichen Informationen darüber heraus, ob noch weitere Soldaten folgen würden, um die Mission in Deutsch-Oth zu erfüllen, sprich ob noch weitere Soldaten Esch an der Alzette passieren würden.210 Die Gendarmerie wollte jedoch weitere Informationen über die Tätigkeiten der deutschen Militärbehörden erhalten. Ein Grund hierfür könnte sein, dass sich die Gendarmen aus Esch Gedanken darüber machten, ob und inwiefern sie die Situation noch kontrollieren könnten, wenn immer weitere deutsche Soldaten Esch passieren und sich sogar vielleicht noch etwas länger dort aufhalten würden. Der zweite Bericht dieses Tages erzählt ebenfalls von vier deutschen Militär-Radfahrern, die von Bettemburg über Schifflingen nach Esch kamen. Die Radfahrer wurden anschließend vom Verwalter des Hüttenkasinos der Gelsenkirchener Bergwerke AG am Eingang der Stadt abgeholt. Sie blieben kurze Zeit im Kasino und fuhren später in Richtung Deutsch-Oth. Dem Gendarmerie aus Esch blieb der Grund der Durchfahrt unbekannt. Sie berichten allerdings abschließend, dass, wie bereits im ersten Bericht dieses Tages, trotz einer großen Anzahl an Schaulustigen, in der Ortschaft alles ruhig verlief.211 Direkte Folgen für die luxemburgische Gendarmerie bezüglich der Grenzübertretung der deutschen Soldaten lassen sich im Fall Esch an der Alzette demnach nicht ausmachen. 2.1.2.4 Andere Ortschaften im Inland Die soeben analysierte Besetzung durch deutsche Truppen aus Sicht der luxemburgischen Gendarmerie geschah aus geographischen Gründen in erster Linie über die Grenzortschaften des Großherzogtums. Unmittelbar danach wurden jedoch am selben Tag Ortschaften im Inland besetzt oder waren von der Durchreise des deutschen Militärs betroffen. So auch die damalige Gemeinde Eich in der Nähe von Luxemburg-Stadt. Hier berichtete die ortsansässige Gendarmerie-Station in einer kurzen Darstellung, wie das deutsche Militär Posten auf der „(...) Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen (...)“ bezog. Im Anschluss-Bericht N° 122 ist die Rede von elf deutschen Infanteristen, welche auf der Landstraße Muhlenback-Kopstal, in der Nähe der Waldschenke, gesichtet 210 ANlux, AE-00405-0163, GB N° 1, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1. ANlux, AE-00405-0165, GB N° 2, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1; ANlux, AE-00405-0163 (Anm. 210), S. 1. 211 Seite 59 von 196 wurden. Elf weitere Infanteristen sowie elf Kavallerie-Einheiten postierten sich auf der Landstraße in Richtung Siebenbrunnen. Diese Posten wurden während der Nacht an die französische Grenze versetzt und durch Nachschub ersetzt. Sie hielten Fuhrwerke und feindlich gesinnte Personen an, welche sich entweder ausweisen mussten oder nicht durchgelassen wurden.212 Die Gendarmerie sah folglich kommentar- und aktionslos zu, wie deutsche Einheiten an für sie wichtigen Knotenpunkten die Rolle eines Kontrollorganes übernahmen. Weiterhin berichtet das Kommando-Büro der Gendarmerie durch eine am 3. August 1914 niedergeschriebene telefonische Meldung von weiteren Tätigkeiten des deutschen Militärs in Luxemburg. Der Bahnhofsvorsteher aus Clerf gab beispielsweise bekannt, dass ein Militärzug zu einer bis dahin unbekannten Stunde über die Nordlinie einlaufen sollte. Der Stationsassistent in Ulflingen meldete die Bestellung von mehreren Wagen zum Transport von 300 Männern eines deutschen Landwehrtrupps. In Düdelingen war die Rede von zehn deutschen Kavalleristen, die von Brill nach Bettemburg in Richtung Grenze unterwegs waren. Die Gendarmerie in Mersch wurde vom deutschen Posten am Bahnhof gefragt, wann die Gendarmen in diesem Ort schlafen gingen und drohten den Bewohnern, unter der Präsenz des WSK Reckingen, mit kriegsgerichtlichen Konsequenzen falls jemand die Truppenbewegungen der Deutschen weitergeben würde. Der Stationsvorsteher in Echternach wurde vom deutschen Militär aufgefordert dem, um neun Uhr abfahrenden Zug drei Wagen anzuhängen um in Wallendorf 120 Mann zum Weitertransport nach Diekirch aufzunehmen. Des Weiteren waren in Luxemburg am Morgen gegen fünf Uhr über Kuhberg eine Maschinengewehrabteilung, ca. 2.000 Infanteristen sowie Kavallerie angekommen.213 Hier protokollierte das Kommando-Büro der Gendarmerie demnach lediglich die vorgefallenen Ereignisse und fasste diese in einer kompakten Meldung zusammen. Ernest Faber hingegen hält fest, wie ein Gendarm angeblich mit einem Automobil den durchfahrenden deutschen Soldaten den Weg versperren wollte. Schließlich wurde ihm durch einen Revolver an der Brust gedroht und er musste zur Seite gehen.214 Eine zweite telefonische Meldung berichtet am selben Tag von 150 Reservisten, welche in Dienstmützen und Zivilkleidung Ettelbrück passierten und von dort bis Kautenbach die jeweiligen Tunnel besetzten. Die Gemeinde in Ettelbrück wollte aus der Feuerwehr und dem 212 ANlux, AE-00405-0130, GB N° 122, Anschluss zu meinem Berichte N. 121 von heute Aufstellung eines Postens auf der Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen durch deutsches Militär, 02.08.1914, Eich, S. 1. 213 ANlux, AE-00405-0150, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort, S. 1. 214 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 5. Seite 60 von 196 Turnverein eine Bürgergarde zur Sicherung von Eigentum und Personen bilden.215 Dies lässt die Vermutung zu, dass die Bürger die ortsansässige Gendarmerie und Polizei als nicht ausreichende Schutzmaßnahmen empfanden. Die Gendarmerie-Station aus Larochette berichtet ebenfalls über den „(...) Durchmarsch deutscher Infanteristen und Lanzenreiter (in ihrem) Dienstbezirke (...)“. Hier sollen gegen 11:00 Uhr 100 deutsche Soldaten des 29. Infanterie-Regimentes sowie zwei Offiziere auf Fahrrädern aus Heffingen, Christnach und Fischbach in der Ortschaft angekommen sein. Die Offiziere gaben an, dass Frankreich Deutschland den Krieg erklärt und die luxemburgische Grenze überschritten habe. Der deutsche Einzug in Luxemburg sei nur dazu da, um zu überprüfen, ob sich hier tatsächlich französisches Militär aufhält; so der Bericht N° 40 aus Larochette.216 Einige eingetroffenen Soldaten verließen Larochette über die Straße in Richtung Mersch und Medernach. Nichtsdestotrotz kamen bis zum Nachmittag immer weitere Infanteristen und Lanzenträger in der Ortschaft an, zogen aber gleich, meistens in Richtung Mersch, weiter.217 Für die Gendarmerie aus Larochette veränderte sich mit dem Durchmarsch der Deutschen am 2. August 1914 somit nichts. Sie erhielten lediglich Informationen über die Gründe der Durchreise und gaben diese an die Gendarmerie-Führung weiter. Auch in Rümelingen sorgte das mehrfache „(...) Anhalten eines Transportkraftwagens (...) durch deutsches Militär (...)“ für Aufregung und wurde dementsprechend von der dortigen Gendarmerie schriftlich festgehalten. Brigadier Betz und Gendarm Kler transportierten „(...) einen Geisteskranken nach Ettelbrück (...)“. Bei deren Ankunft in der Gemeinde Eich mussten die luxemburgischen Gendarmen auf Anforderung von dort postierten deutschen Soldaten den PKW anhalten, den Zweck der Reise angeben und sich legitimieren. Anschließend durften die Gendarmen weiterfahren. In Bofferdingen kreuzten Betz und Kler eine ca. 20 Mann starke deutsche Kavallerie Patrouille. Diesmal wurde das Fahrzeug der Gendarmen laut Bericht N° 329 allerdings nicht angehalten. Bei ihrer Rückkehr wurden die Zivilkleidung tragenden Gendarmen dagegen wieder in Beggen, Eich und der Stadt Luxemburg von deutschen Militärposten zunächst angehalten, konnten dann aber nach ihrer Legitimierung weiterfahren. Der Berichterstatter unterstreicht in diesem Fall noch, dass die luxemburgischen Beamten „(...) höflichst von deutschen (...)“ Soldaten um ihre Papiere 215 ANlux, AE-00405-0149, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort, S. 1. ANlux, AE-00405-0149 (Anm. 215), S. 1. 217 Ebd. S. 2. 216 Seite 61 von 196 gebeten wurden.218 In diesem speziellen Fall wird also ein weiteres Mal deutlich, inwiefern die deutschen Militärbehörden in Aufgabebereiche der Gendarmerie eingriffen. Auch die Ortschaft Niederkerschen, die sich direkt hinter den Grenzorten Petingen und Rollingen befindet, erfuhr eine Durchreise des deutschen Militärs. Die dortige Gendarmerie hielt dies in einem Bericht vom 2. August 1914 fest. Der BSK aus Niederkerschen berichtet von einigen Autos des deutschen Militärs, welche die Ortschaft passierten. Gleichzeitig fuhren diese auf eine Anhöhe vor der Ortschaft Petingen und versuchten sich ein Bild der aktuellen Lage zu verschaffen. Anschließend hielten die Wagen vor der örtlichen Kneipe an und die Insassen tranken einige, im luxemburgischen Volksmund als „(...) Humpen (...)“ bekannte Biere und fuhren einige Zeit später weiter. Gegen 17:45 Uhr fuhren laut Gendarmerie-Bericht noch sieben bis acht bewaffnete Soldaten in Richtung der französischen Grenze.219 Letztlich unterstreicht der Niederkerschener BSK, dass ihm die „(...) zur Zeit herrschenden Umstände bekannt waren (...)“ und somit die „(...) Automobile nebst Insassen ruhig fahren (...)“ ließ sowie die örtliche Brigade aktuell „(...) nur (...)“ Patrouillen auf den Hauptstraßen erledigte.220 Die Gendarmerie in Niederkerschen war sich also darüber im Klaren, dass das deutsche Militär nur auf Befehl und im Einklang mit den aktuellen Geschehnissen handelte und wurde somit nicht von der dortigen Gendarmerie behindert. Die Gendarmerie in Mersch berichtete dem KGFKL einen Tag nach dem internationalen Beginn des Ersten Weltkrieges, am 3. August 1914, in einem äußerst langen und detaillierten, sechsseitigen Bericht über die „(...) Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen derselben (...)“ in der Ortschaft.221 Dementsprechend erhielt die ortsansässige Gendarmerie am 2. August 1914 vom Larochetter Postamt die Information, dass deutsche Truppen von dort nach Mersch unterwegs seien. Hierbei handelte es sich um etwa 100 Mann, verteilt auf zahlreiche Autos, Pferde und Fuhrwerke. Diese Information sollte der Merscher Gendarmerie höchstwahrscheinlich zu Vorbereitungszwecken dienen. Gegen 14:00 Uhr trafen dann die ersten Fahrradfahrer des 29. Eisenbahnbewachungsregimentes aus Trier am dortigen Bahnhof ein. WSK Reckinger 218 ANlux, AE-00405-0151, GB N° 329, Betrifft Anhalten eines Transportkraftwagens nach Ettelbrück durch deutsches Militär, 02.08.1914, Rümelingen, S. 1. 219 ANlux, AE-00405-0161, GB N° 72, Betrifft Durchreise von deutschen bewaffneten Militärs durch hiesige Ortschaft, 02.08.1914, Niederkerschen, S. 1-2. 220 ANlux, AE-00405-0161 (Anm. 220), S. 2. 221 ANlux, AE-00405-0168-0170, GB N° Unbekannt, Betrifft Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen derselben zu Mersch, 03.08.1914, Mersch. Seite 62 von 196 wurde, laut Bericht vom kommandierenden Offizier gefragt, ob er wüsste, dass der Krieg erklärt wurde. Reckinger verneinte die Frage, woraufhin der deutsche Offizier ihm erklärte, dass „(...) die Franzosen (...) die luxemburgische Grenze überschritten (und) als erstes Ihre Neutralität verletzt (...)“ haben. Der deutsche Offizier unterstrich weiter, dass „(...) jetzt hier, das von uns Vorgeschriebene befolgt und ausgeführt werden (...)“ müsse. Falls die Gendarmerie aus Mersch „(...) Franzosen oder sonstige verdächtige Personen hier oder in der Umgebung (sieht), so (muss diese) dieses jetzt und auch für die kommenden Tage, sofort melden, sonst -------!“ (...)“ Daraufhin entgegnete Reckinger sofort, dass er keine Franzosen oder anderweitig verdächtige Personen ausmachen konnte. 222 Hier lässt sich sehr gut erkennen, inwiefern der deutsche Offizier dem luxemburgischen Gendarm übergeordnet war und letzterer dem Deutschen ohne weiteres Folge leistete. Anschließend sprach der deutsche Offizier von kleineren Zusammenstößen zwischen Deutschen und Franzosen aus der Umgebung der Stadt Luxemburg, genauer aus Esch, und auch davon, dass das französische Militär in Trier versucht habe die Brücke zu sprengen. Der Berichterstatter der Gendarmerie aus Mersch gab diesbezüglich an, nichts davon zu wissen.223 Im weiteren Verlauf des Gesprächs verlangte der deutsche Offizier, dass die Bewohner von Mersch dem deutschen Militär ihre Fahrräder und Automobile zur Verfügung stellen sollten. Bei Verweigerung drohte er mit Erschießung derjenigen die sich dem widersetzen. Während des Gespräches besetzten deutsche Truppen den Bahnhof von Mersch, Lingten und Lorentzweiler sowie auch die sich dazwischen befindenden Bahnstrecken. Auch hier unterstrich der deutsche Offizier, dass jeder der die Eisenbahn zerstören wolle oder die Bahn betrete, eine dreimalig ausgerufene Warnung erhält und bei nicht Befolgen dieser sofort erschossen werde.224 Hinsichtlich der weiteren militärtechnischen Vorkehrungen in Mersch, berichtete die Gendarmerie-Station von zusätzlichen Wachen und Patrouillen, die am Bahnhof und der Alzettebrücke aufgestellt wurden. Ebenso lagerte neben der Straße in Richtung Berschbach eine Reiterabteilung. Diese besetzte die Straße und Brücke, die über die Eisch nach Mersch führt, die Straße nach Reckingen unterhalb der Gendarmerie-Kaserne sowie weitere Straßenkreuzungen. Eine Reiterabteilung, die durch Reckingen nach Hühnerhof unterwegs war, durchquerte Getreidefelder und richtete dementsprechend Schaden an. Der 222 ANlux, AE-00405-0168-0170 (Anm. 221), S. 1-2. Ebd. S. 2. 224 Ebd. S. 2-3. 223 Seite 63 von 196 kommandierende Offizier erteilte den Bahnhofsbeamten und dem Postverwalter Befehle bezüglich der Annahme und Abgabe von Telegrammen, welche, wenn sie nicht befolgt werden, zum Tod derjenigen durch Erschießung führen würden. Gleichzeitig wurde der Berichterstatter vom bereits mehrfach genannten Offizier zum Postamt gerufen und musste Kontakt mit der Poststelle in Diekirch aufnehmen. Dies um nach dem Eintreffen des deutschen Militärs zu fragen. Als der WSK aus Mersch einen Deutschen ans Telefon holen sollte, berichtete er von einem besetzten Bahnhof, ruhigen aber dennoch verblüfften Bewohnern und der in Trier, für das deutsche Militär in Diekirch, angeforderten Autos.225 Unterdessen drohte der Offizier in Gegenwart der Merscher Gendarmerie, dem Postverwalter erneut mit dessen Einsperrung und gegebenenfalls dessen Erschießung, wenn dieser den Befehlen der deutschen Militärbehörden nicht Folge leisten würde. Er unterstrich hierbei, dass er bereits in ähnlicher Manier in Luxemburg-Stadt gegen zwei Postbeamte vorgegangen sei.226 Außerdem lässt sich dem Bericht der Gendarmerie entnehmen, dass der Offizier mit dem örtlichen Bürgermeister wegen der Beköstigung einer Wachtmannschaft, bestehend aus 17 Soldaten und einem Offizier, in Verbindung stand. Diese soll im Hotel Brandenbruger vonstattengehen.227 Wenig später unterstrich der befehlshabende Offizier noch, dass die Weitergabe von Truppenbewegungen mit Erschießung bestraft werden würde. Dies hielt den Berichterstatter jedoch ganz offensichtlich nicht davon ab einen diesbezüglichen Bericht zu verfassen. Er schrieb letztlich noch über eine von ihm durchgeführte Patrouille am Bahnhof. Hier wurde der WSK „(...) angeschnauzt (...)“ und gefragt, wann er überhaupt schlafen gehen würde. Er entgegnete: „(...) Sobald Leute die sich noch hier vor der Wirtschaft aufhalten, sich entfernt haben (...)“.228 Letztlich hobt der WSK Reckinger hervor, dass der deutsche Offizier sich noch gegen den Willen eines Anwohners dessen Wagen beschaffte und die „(...) Einwohnerschaft (...)“ in Mersch verängstigt und aufgeregt sei. Dies obwohl die deutschen Soldaten, laut Gendarmerie-Bericht „(...) nur zum Schutze der Einwohner und hauptsächlich der Eisenbahn anwesend (...)“ seien. Allerdings soll bis zu dem Zeitpunkt „(...) Alles im besten Einvernehmen (...)“ geschehen sein. Als Grund hierfür gab Reckinger Folgendes an: „(...) Da 225 Ebd. S. 3-4. Ebd. S. 4. 227 Ebd. 228 Ebd. S. 5. 226 Seite 64 von 196 die hiesigen Einwohner sich Alles was vom Militär verlangt wurde, bereitwillig fügten und sowohl diese als auch das Militär sich freundlich und zuvorkommend begegneten (...)“. Unter Berücksichtigung der ebenfalls angeführten Drohungen und Befehle des kommandieren Offiziers, ist diese Behauptung seitens des Merscher Gendarmen allerdings äußerst fragwürdig.229 Allgemein herrschte zwischen der Gendarmerie aus Mersch und dem eingetroffenen deutschen Offizier somit eine ziemlich angespannte Stimmung. Die deutschen Militärbehörden griffen direkt in die Befugnisse der Gendarmerie ein und bestimmten inwiefern die Gendarmen und andere Beamten des öffentlichen Dienstes in verschiedensten Situationen vorzugehen hatten. Hier fand eine Art Bevormundung statt, welche von der Gendarmerie nicht direkt in Frage gestellt wurde. Es herrschte somit eine deutlich vielfältige Berichterstattung bezüglich des Eintreffens der deutschen Soldaten in den jeweiligen, durch die Gendarmerie dokumentierten, Ortschaften. Generell tolerierten die Gendarmen das Verhalten der deutschen Militärbehörden und ließen sich in den meisten Fällen sogar bevormunden. 2.2 Die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär – Aufgabenbereiche der Gendarmerie und der deutschen Militärbehörden Ab dem 2. August 1914 verletzte Deutschland die, im Londoner Vertrag von 1867 festgelegte Neutralität Luxemburgs. Dies hatte zur Folge, dass das großherzogliche Staatsministerium am selben Tag bereits ein Protestschreiben an die deutschen Soldaten und die Reichsregierung verfasste. 230 Die luxemburgische Regierung legte Protest gegen die Verletzung der Neutralität durch „(...) das Erscheinen deutsche Offiziere und Soldaten in Luxemburg (...)“ ein und bat darum, dies an die Reichsregierung auf telegraphischem Weg weiterzuleiten. Des Weiteren heißt es, dass die „(...) Grossherzoglich luxemburgische Regierung (sich) weitere Schritte (vorbehält) (...)“ und damit der zukünftigen deutschen Besatzungsmacht drohte. Worauf diese Drohung sich beziehen sollte, bleibt allerdings unklar. Bis zu dem Zeitpunkt wurde von der luxemburgischen bewaffneten Macht, sprich der Gendarmerie, nichts Konkretes gegen die Neutralitätsverletzung unternommen.231 Welche 229 Ebd. S. 5-6. Dieses Schreiben soll ein gewisser Oberleutnant Franck (Mitglied der Gendarmerie) überreicht haben. Vgl. hierzu: WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 24 & 27; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 231 & 235. 231 ANlux, AE-00405-0011, Protestschreiben des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 02.08.1914, Luxemburg, S. 1. 230 Seite 65 von 196 Gründe dies gehabt haben könnte, wird im weiteren Verlauf der Arbeit versucht herauszuarbeiten. Auch der luxemburgische Staatsminister kontaktierte noch am 2. August 1914 gegen 10:30 Uhr das Außenministerium in Berlin und Paris. Im Telegramm, das nach Trier versendet wurde, sprach er von deutschen Truppen, die über die Brücken in Wasserbillig und Remich in das luxemburgische Territorium eingedrungen und in Richtung Luxemburg-Stadt unterwegs waren. Gepanzerte Züge mit Truppen und Munition wurden über die Eisenbahnwege von Wasserbillig in die Hauptstadt geschafft. Eyschen klassifizierte dies, laut Telegramm N° 236 vom 2. August 1914, als eindeutige Neutralitätsverletzung des Großherzogtums.232 Auf Basis dieser beiden Meldungen sollen nun im Folgenden die verschiedenen Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie untersucht werden. Zusätzlich wird analysiert, ob die Stellung der Gendarmerie als Instanz zur Wahrung von Recht und Ordnung aufrechterhalten werden konnte oder nicht. 2.2.1 Militärische Kontrolle/ Berichterstattung Anhand von weiteren Berichterstattungen wird mit der Analyse der, von der luxemburgischen Gendarmerie ausgeübten militärischen Kontrolle, respektiv deren diesbezüglicher Berichterstattung begonnen. Im Rahmen des Ersten Weltkrieges untersuchte die luxemburgische Gendarmerie auch mit dem deutschen Militär in Verbindung stehende Vorfälle. Diese Form der Kontrolle war jedoch, wie die folgenden Zeilen zeigen werden, relativ umstritten. Die Gründe hierfür stehen im engen Zusammenhang mit der militärischen Präsenz der deutschen Truppen. Froehling gibt beispielsweise an, dass die luxemburgische Gendarmerie die Befugnis hatte „(...) deutsche Ortswachen zu requirieren (...)“. Dies „(...) falls deutsche Militärpersonen im Falle von Zuwiderhandlung betroffen und ihre Personalien nicht preisgeben wollten.“233 Wenn es nun um erste, durch die Präsenz der deutschen Truppen, bedingte Einschränkungen der Gendarmerie geht, untermalt Froehling Folgendes: „Damit beim Deutschen Heere nicht der Verdacht aufkommen (konnte), daß die luxemburgische Gendarmerie Nachrichten über Truppenbewegungen verbreitet(e), (wurde) hiermit strengst verboten, per Telefon oder Telegraph irgendeine Mitteilung über Truppenbewegungen zu machen.“234 232 ANlux, AE-00405-0051, Télégramme N° 236 – Service de l’Etat Année 1914, 02.08.1914, Luxemburg, S. 1. FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233. 234 Ebd. 233 Seite 66 von 196 Laut Froehling wurden den luxemburgischen Beamten zusätzliche Restriktionen in Form eines Patrouille-Verbotes an, von deutschen Truppen besetzten Teilen der luxemburgischen Eisenbahnlinien ausgesprochen.235 Wie folgendes Dokument belegt, gab es nichtsdestotrotz in verschiedenen Ortschaften eine frühe Form des Kooperationswillens. Die luxemburgische Gendarmerie, in Form des Hauptmannes Heckmann, gab im Telegramm N° 179 vom 6. August 1914 um 10:25 Uhr an, dass die Bevölkerung von Esch während des ersten Durchzuges der deutschen Truppen keine anti-deutsche Kundgebung veranstaltet habe. Das sei „(...) mustergültig (...)“ und den vorherigen Patrouillen der dortigen Gendarmerie anzurechnen. Die vorgenommenen Patrouillen der deutschen Einheiten wurden von Heckmann, dessen Gendarmen und der Escher Polizei unterstützt. Sie begleiteten die deutschen Soldaten und halfen ihnen dabei, den von ihnen gefragten Weg zu finden.236 In Grevenmacher sahen die Dinge etwas anders aus. Zumindest in Bezug auf die dortigen Pläne des kommandierenden deutschen und biographisch gesehen weitgehend unbekannten Majors von Axt. Dieser wollte im Friedensgerichtgebäude von Grevenmacher ein Militärgericht einrichten. Die dortige Gendarmerie berichtete diesbezüglich am 17. August 1914 über die „(...) Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen Militärbehörden (...)“. Von Axt soll im Bürgermeisteramt erklärt haben, er wolle ein Kriegsgericht im Friedensgerichtssaal abhalten und die Gerichtskanzlei als Kriegsgerichtkanzlei umfunktionieren. Des Weiteren wollte der deutsche Major im Stadthaus einen Raum mit zwei Betten für eine Wache einrichten. Die Kantonal- und Passage-Arreste der hiesigen Gendarmerie sollte für die Unterbringung von Gefangenen genutzt werden. Dort wären eine deutsche Wache sowie einige Posten der Gendarmerie zur Bewachung der „(...) Arrestanten (...)“ unterzubringen. Letztlich forderte der deutsche Befehlshaber die Stadtverwaltung auf, die Stadt in vier Bezirke einzuteilen, alle Pferde, Wagen und Kraftwagen zu zählen und einzuschätzen, wie viele deutsche Soldaten jeder Einwohner aufnehmen könne und ob die Vermietung größerer Magazine möglich sei.237 Welche Konsequenzen ein solches Kriegsgericht haben würde, war der Gendarmerie aus Grevenmacher eigenen Angaben zufolge noch nicht klar. 238 Offensichtlich wollte die 235 Ebd. S. 234. ANlux, AE-00405-0076, Telegramm N° 179 des Korps Kommando Luxemburg, 06.08.1914, Luxemburg, S. 1. 237 ANlux, AE-00405-0654, GB N° 99, Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen Militärbehörden, 17.08.1914, Grevenmacher, S. 1. 238 ANlux, AE-00405-0654 (Anm. 237), S. 1. 236 Seite 67 von 196 Gendarmerie, mittels ihres Berichtes an das KGFKL, diesbezüglich ebenfalls nichts unternehmen. Es ging einzig und allein darum, die Gendarmerie-Führung über die Geschehnisse in Kenntnis zu setzen. Am 19. August 1914 richtete der Staatsminister sich diesbezüglich in einem Schreiben an den dortigen Bürgermeister. Der beiliegende Gendarmerie-Bericht sollte verdeutlichen, inwiefern die deutschen Militärbehörden in Grevenmacher in die Gerichtsbarkeit von Grevenmacher eingreifen wollten. Eyschen forderte den örtlichen Bürgermeister auf, ihn umgehend über seine Sicht der Dinge zu benachrichtigen.239 Einen Tag später, am 20. August 1914, gab Staatsminister Paul Eyschen in einem Brief an das deutsche Armee-Oberkommando in Luxemburg an, nicht zulassen zu können, dass die „(...) Heeresleitung einer kriegsführenden Macht Staatsgebäude des neutralen Grossherzogtums zu Zwecken (...)“ verwendete, welche „(...) an sich eine Neutralitätsverletzung unsererseits (...)“ darstellen würde. 240 Dies in doppelter Ausführung. Einmal auf normalem Postwege und ein weiteres Mal per Feldpost. Noch am selben Tag verließ ein weiterer Brief das Staatsministerium. Dieser richtete der Staatsminister an den Grafen de Villers, einen großherzoglich-luxemburgischen Geschäftsträger, der sich im Hotel Belle Vue in Berlin befand. Dieser sollte den Protest des Staatsministers unmittelbar an dortige Stellen weiterleiten.241 Am darauffolgenden Tag erhielt Eyschen eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher. Dieser bezeugte, die Gültigkeit der, aus dem Gendarmerie-Bericht vom 17. August 1914 resultierenden Informationen und gab an, dass bis zum aktuellen Zeitpunkt im Sitzungssaal des Rathauses die VIII. Intendantur mit zwei Offizieren, zwei Soldaten und zwei Betten einquartiert sei. Eine Wache mit Seitengewehr sei vor dem genannten Gebäude postiert. Das Kriegsgericht sei jedoch noch nicht eingerichtet und die Gerichtskanzlei sowie die Arrestlokale noch nicht benutzt worden. Nichtsdestotrotz wurde das von der deutschen Militärbehörde verlangte Verzeichnis der Unterkunftsstellen sowie die in Grevenmacher vorhandenen Pferde, Fuhrwerke und Kraftwagen gezählt und an den kommandierenden Major weitergeleitet. Dies sei, laut Aussage des Bürgermeisters von Grevenmacher „(...) verlangt und geliefert (...)“ worden.242 Hier wird demnach deutlich, inwiefern die Behörden 239 ANlux, AE-00405-0652, Brief des Staatsministers an den Bürgermeister von Grevenmacher, 19.08.1914, Luxemburg; ANlux, AE-00405-0563, Brief des Staatsministers an das deutsche Armee-Oberkommando in Luxemburg, 20.08.1914, Luxemburg. 240 ANlux, AE-00405-0563 (Anm. 239), S. 1. 241 ANlux, AE-00405-0656, Brief des Staatsminister an den Grafen de Villiers in Berlin, 20.08.1914, Luxemburg. 242 ANlux, AE-00405-0659, Brief des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher an den Staatsminister Luxemburgs, 21.08.1914, Grevenmacher. Seite 68 von 196 aus Grevenmacher relativ schnell und ohne Bedenken von deutschen Militärbehörden geforderte Informationen beschafften und anschließend umgehend an dieselben weiterleiteten. Einige Tage zuvor, am 15. August 1914 richtete der luxemburgische Staatsminister einen Aufruf an die gesamte luxemburgische Bevölkerung und deren Behörden, also auch an die Gendarmerie. In dieser „(...) Proclamation (sic) (...)“ spricht Eyschen über das Gerücht hinsichtlich eines in Beschuss genommenen deutschen Soldaten. Eine solche Tat gelte als Verbrechen des Mordversuches und würde unerbittlich bestraft werden. Da es die Aufgabe der Regierung und des gesamten Landes sei, die Neutralität des Großherzogtums zu wahren und Luxemburg, laut Eyschen in mehreren Schriftstücken von Deutschland als befreundetes Land bezeichnet wurde, richtete der Staatsminister die Bitte an die Behörden und die ganze Bevölkerung „(...) um jeden Preis, alles zu tun, um solche Vorkommnisse zu (vermeiden) (...)“. Ebenso warnte Eyschen die Bevölkerung vor den Konsequenzen solcher Taten: „(...) Das Beispiel der in unserer Nähe in Frankreich und Belgien niedergebrannten Ortschaften zeigt die Folgen solch unsinniger Tat. (...)“.243 Der luxemburgische Staatsminister versuchte die staatlichen Behörden, unter deren Bezeichnung auch die Gendarmerie fällt, darauf einzuschwören, auf keinen Fall Mitglieder der deutschen Militärbehörde anzugreifen, sich ruhig zu verhalten und die Geschehnisse auszusitzen. Auch hinsichtlich der Räumung militärischer Kriegsware, genauer Granaten, lässt sich nachweisen, dass die luxemburgische Gendarmerie, neben den dafür hauptverantwortlichen deutschen Militärbehörden, eine unterstützende Aufgabe wahrnahm. Eine Notiz des „(...) Großherzlogich-Luxemburgischen Staatsministeriums (...)“ berichtete diesbezüglich am 26. September 1914 über Granatenfunde, welche sich ca. „(...) 80 Schritte unterhalb der Adolfbrücke (...)“ in Luxemburg-Stadt befanden. Die Granaten wurden von den deutschen Militärbehörden überwacht. Diese wurden, laut Notiz durch regelmäßige Patrouillen von der hiesigen Gendarmerie unterstützt.244 Die luxemburgische Gendarmerie nahm sogar kriminaldienstliche Aufgaben innerhalb des deutschen Militärs wahr und zeigt demnach inwiefern sie in manchen Fällen versuchte keinerlei nationale Kompetenzen an die Besatzer abzugeben. Dies geht aus einem Brief des 243 ANlux, AE-00405-0042 & 0537, Aufruf des luxemburgischen Staatsministers, 15.08.1914, Luxemburg, S. 1; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 53. 244 ANlux, AE-00405-0638, Notiz des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 26.09.1914, Luxemburg. Seite 69 von 196 Staatsministers Eyschen an das Oberkommando der deutschen Truppen vom 19. August 1914 hervor. Hier berichtete Eyschen von einem Reserveleutnant der 3. Kompanie des II. Sächsischen Jägerbataillons N° 13, der in Esch an der Sauer durch einen Revolverschuss Selbstmord beging. „(...) (G)emäss (des) Bericht(es) der Gendarmeriestation Heiderscheid (vom 7. August 1914) (...)“ wurden seine Gegenstände, „(...) ausser Dienstsäbel und Browingpistole, welche von den Vorgesetzten (des Reserveleutnants) weggenommen worden sind (...)“, von der Gendarmerie-Station in Verwahr genommen.245 In Rodingen spielten sich auch in einem gewissen Sinne kriegsbedingte gefährliche Szenen für die dortige Gendarmerie ab. Dort fielen am 20. August 1914 „(...) Schüsse, welche französische Soldaten auf deutsche Soldaten abgaben (...)“. Laut Gendarmerie-Bericht N° 194, der an das KGFKL gerichtet war, „(...) drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter (...) zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches (...)“ und verursachte einen „(...) Schaden von 15 Franken (...)“ (ca. 10,89 €). Zuvor sollen deutsche Soldaten in Rodingen von französischen Soldaten, die sich auf der anderen Seite der Grenze befanden unter Beschuss genommen worden sein. Dies veranlasste die deutschen Soldaten davon zu reiten und am dortigen Bahnhof Deckung zu suchen. Der Rodinger WSK unterstrich in diesem Zusammenhang die zunehmende Häufigkeit solcher Zusammenstöße und gab an, dass die Bewohner um und in ihren Wohnungen nicht mehr sicher seien.246 Die Gendarmerie aus Rodingen machte sich bezüglich der, durch den herrschenden Krieg bedingten Geschehnisse, demnach Sorgen um die Sicherheit der Einwohner. Sie meldeten diese Informationen der eigenen Führung, unternahmen in diesem Zusammenhang aber keine Sorgen nicht weiteren Schritte. Dass diese unbegründet waren, zeigt eine, wegen der deutsch-militärischen Besetzung Abb. 6: Die Gendarmen beaufsichtigen und organisieren den Abtransport der Opfer eines Fliegerangriffes – Bonnevoie (1918) höchstwahrscheinlich Luxemburgs zustande 245 ANlux, AE-00405-0647, Brief des Staatsministers an das Oberkommando der Deutschen Truppen, 19.08.1914, Luxemburg; ANlux, AE-00405-0650-0651, GB N° Unbekannt, Konstatierend den Selbstmord Stürmer Oskar Richard, 09.08.1914, Heiderscheid. 246 ANlux, AE-00405-0679, GB N° 194, Durch Schüsse, welche französische Soldaten auf deutsche Soldaten abgaben, drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter und zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches, 20.08.1914, Rodingen, S. 1-2. Seite 70 von 196 gekommene Fotografie aus dem Jahre 1918. Sie zeigt die Räumung beziehungsweise den Abtransport der Opfer eines zuvor geflogenen Bombenangriffs auf Bonnevoie vom 28. März 1918 durch Beamten der luxemburgischen Gendarmerie (Abb. 6). Eine literarische Quelle bezeugt eindeutig, dass die Gendarmerie auch bereits im Jahre 1915 solche Unglücksstätten zusammen mit der örtlichen Polizei bewachte. 247 Auch Froehling gibt an, dass die Gendarmen Berichte und Protokolle anlässlich der zahlreichen Bombenangriffe anfertigen mussten. Dies war mit der Sichtung von Trümmern, dem Niederschreiben von Zeugenaussagen sowie dem Verfassen von Mitteilungen an Familienangehörige, die durch einen Bombenangriff ein Familienmitglied verloren hatten, verbunden.248 Dieses Foto sowie die anderen diesbezüglichen Berichte zeigen also sehr deutlich, inwiefern die luxemburgische Gendarmerie in die militärische Kontrolle, also die betreffende Berichterstattung involviert war und in manchen Fällen dem Versuch nachging nationale Kompetenzen nicht an die Besatzer abzugeben und stets alle vorhandenen Informationen an die Führung weiter zu geben. Allerdings wurden auch mehrere Gendarmerie-Stationen (Grevenmacher, Luxemburg oder Rodingen) von den deutschen Militärbehörden in ihrer Kompetenz übergangen und konnten bis auf die Berichterstattung der Vorfälle nichts Konkretes gegen die Aktionen des deutschen Militärs unternehmen oder unterstützen diese sogar bei ihren Tätigkeiten. So fand beispielsweise in Esch (siehe oben) eine Kooperation zwischen deutschen Militäreinheiten und luxemburgischen Polizei- und Gendarmeriekräften statt. 2.2.2 Landwirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung und die Lebensmittelversorgung Luxemburgs In der Zeit von 1914 bis 1918 musste das Großherzogtum, wie bereits im Kapitel bezüglich des historischen Kontextes angemerkt wurde, unter einer komplizierten Versorgungssituation leiden. Unter anderem Batty Weber verdeutlicht, wie ernst die Lebensmittelversorgung in Luxemburg während des Krieges, genauer im Jahre 1916 gewesen sein muss. Ihm zufolge musste erst „(...) der Krieg (...) uns wieder daran erinnern, daß (das Brot) im Hunger unsere letzte Zuflucht ist (...)“.249 Auch Ernest Faber spricht davon, dass beispielsweise der Winter im Jahre 1917 die Menschen Hunger leiden ließ. 250 Froehling zufolge, musste die Gendarmerie „(...) gegen die notleidende einheimische Bevölkerung Härte zeigen (...)“, aber 247 FLOHR, Kriegstagebuch Bd. 1 (Anm. 61), S. 34. FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 139-140 & 143. 249 WEBER, Wartezimmer (Anm. 61), S. 48. 250 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 150. 248 Seite 71 von 196 „(...) mitansehen wie die Ausfuhrverbote der Landesbehörde durch Angehörige des deutschen Heeres in schandlosem Maße verletzt wurden (...)“ 251 . Die Versorgungssituation soll dementsprechend von 1915 bis 1917 relativ kompliziert gewesen sein. Missernten und das Verhalten der deutschen Soldaten haben die Lage zusätzlich verschlimmert.252 Die landwirtschaftliche Kontrolle sowie die Berichterstattung diesbezüglich, stellte demnach einen äußert wichtigen, vor Kriegsbeginn sicherlich nicht so relevanten, Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie dar. Wie wichtig dieser Aufgabenbereich letztendlich war, verdeutlicht unter anderem Majerus in seinem Werk über die belgische Polizei: „(...) Assurer le ravitaillement de la population peut être considéré comme la principale mesure pour maintenir l’ordre. (...)“.253 Demzufolge war die Gendarmerie damit beauftragt die Lebensmittelversorgung des Großherzogtums zu festigen und durch das Verfolgen und Ahnden von unerlaubter Preistreiberei durch Kettenhändler, Wucherer und Hamsterer 254 sowie unerlaubtem Schmuggel und illegal getätigten An- und Verkauf zu verbessern. Froehling spricht davon, dass Gendarmen das „(...) Ausfuhrverbot von Tieren, insbesondere Pferden (,welche sogar erschossen werden durften), sowie Getreide, Kartoffeln und verschiedene Bedarfsgegenständen (...)“ überwachen und durchsetzen mussten.255 Die luxemburgische Gendarmerie übernahm im Zusammenhang mit der allgemeinen landwirtschaftlichen Kontrolle allerdings auch die Durchführung der „(...) police sanitaire du bétail (...)“. 256 Die diesbezüglichen Berichte adressierten die jeweiligen GendarmerieStationen an die Staatsanwaltschaft in Diekirch, respektiv in Luxemburg-Stadt. Sie leiteten die Protokolle manchmal an den luxemburgischen Staatsminister weiter, gaben dem Bürgermeisteramt in der Regel einen detaillierten Personalbogen (Personenbeschreibung) weiter und untermalen somit die Bedeutung solcher Kontrollen. Die Gendarmerie aus Differdingen hielt bereits im Juni 1914, also noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges, in ihrem Bericht N° 268, einiges über die „(...) Handhabung resp. (der) Befolgung der Bestimmungen des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei (...)“ fest und berichtete dies dem KGFKL. Demzufolge wurden in 251 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 240. Ebd. S. 239; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 107. 253 MAJERUS, Occupations (Anm. 12), S. 356. 254 Vgl. hierzu: ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 122; LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 132; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 153. 255 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 236. 256 ANlux, Agri-A-196, Dossier: Agriculture – Police sanitaire du Bétail: Réponses de la Gendarmerie 19141915. 252 Seite 72 von 196 Differdingen auch vor dem Krieg bereits Kontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang gaben die Gendarmen an, dass „(...) alle Personen,welche (sic) als direkte Handelsleute zu betrachten sind und auch alle andere Personen,welche (sic) über ihren Wirtschafts:oder (sic) Gewerbebedarf (hinaus) mit Vieh handeln,sich (sic) in den Besitz der vorgeschriebenen Bücher gesetzt haben,und (sic) die selben den betreffenden Bestimmungen gemäss gebrauchen (...)“ mussten. Im gleiche Zug wurde behauptet, dass Verwarnungen bis dahin genügt hätten, um die Leute zum Kauf der Bücher zu bewegen.257 Ob es sich in diesem Fall nun um die gleich folgenden Viehkontrollbücher handelt ist unklar. Nichtsdestotrotz besteht die Vermutung, dass es sich zumindest um einen frühen Vorreiter dieser handelt, was wiederum deutlich hervorhebt, inwiefern die luxemburgische Gendarmerie bereits vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der darauffolgenden Besatzung Luxemburgs durch die deutschen Militärbehörden, diesen Aufgabenbereich innehatte. Ein knappes Jahr später wurde ein Bericht erstellt, der wiederum den Aufgabenbereich der „Seuchenpolizei“ untermalt. So berichtete die Gendarmerie Wasserbillig dem Staatsminister am 29. März 1915 von einem „(...) Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle (...)“ eines Bauern aus Mertert. Dem Bericht N° 74 zufolge, ordnete der Staatstierarzt aus Grevenmacher eine Stallsperre an. Die Gendarmerie informierte das Bürgermeisteramt über die Geschehnisse.258 Bereits am 15. März des gleichen Jahres war im Bericht N° 60 der Wasserbilliger Gendarmerie die Rede von einer stallweiten Verbreitung der eben erwähnten Krankheit. Zum gleichen Zeitpunkt ordnete der Staatstierarzt aus Grevenmacher eine weitere Stallsperre an.259 Warum sich allerdings an der Lage zwischen den 15. und 29. März 1915 scheinbar nichts geändert hat, ist nicht bekannt. 2.2.2.1 Lebensmittelkontrollen Mehrere Gendarmerie-Protokolle belegen durchgeführte Untersuchungen zwecks Kontrollen des An- und Verkaufs von Lebensmitteln und unterstreichen somit das Bestehen eines wahrscheinlich, den Umständen entsprechenden, ziemlich wichtigen Aufgabenbereiches der 257 ANlux, Agri-A-196-0581, GB N° 268, Handhabung resp. Befolgung der Bestimmungen des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei betreffend, 15.06.1914, Differdingen, S. 1-2. 258 ANlux, Agri-A-196-0469, GB N° 74, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle Dahm Nikolas, Ackerer, wohnhaft zu Mertert, 29.03.1915, Wasserbillig. 259 ANlux, Agri-A-196-0545, GB N° 60, Zu Mertert hat sich die Maul- und Klauenseuche weiter in einem Stall verbreitet, 15.03.1915, Wasserbillig. Seite 73 von 196 luxemburgischen Gendarmerie. Wie nämlich beispielsweise Roemer festhält, stiegen bereits im August 1914 viele Lebensmittelpreise rapide an. Diese erfuhren in den kommenden Jahren weitere Steigerungen und veranlassten die Regierung dazu, Maximalpreise für „(...) les produits de première nécessité (...)“ festzulegen und im April 1915 die „(...) Staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale (...)“ zu gründen. 260 Dies und die allgemeine Versorgungssituation des Großherzogtums verdeutlichen die Notwendigkeit einer aktiven nationalen Kontrollinstanz. Die Arbeit der Gendarmen war jedoch auch mit den ökonomischen Handlungen des deutschen Militärs verbunden. So berichtete die Gendarmerie aus Redingen am 27. Februar 1915 von einem Ackerer, der Nahrungsmittel über dem großherzoglich festgelegten Höchstpreis verkaufte. Zwei Gendarmen besuchten den Täter der angab, dass einige deutsche Offiziere seine Kartoffeln zu einem hohen Preis kaufen wollten und dies auch letztlich taten, um sie nach Mersch zu transportieren. Der Landwirt wurde protokolliert und der GeneralDirektor des Inneren erhielt eine Kopie dieses Protokolls. Der Protokollführende gab auch den Verstoß der „(...) Militärpersonen (...)“ an.261 Weitere diesbezügliche Maßnahmen lassen sich jedoch nicht ausmachen und zeigen in einer gewissen Weise, wie die luxemburgische Gendarmerie die Vergehen der deutschen Militärbehörden zwar schriftlich festhielt und auch der Staatsanwaltschaft meldete, dann allerdings keine weiteren Schritte in die Wege leitete, um solche Taten zukünftig zu verhindern. Möglicherweise war die Angst oder gar der Respekt vor dem fremden militärischen Besatzer doch zu groß. Außerdem wurde die Gendarmerie in Redingen am 28. Februar 1915 darauf aufmerksam gemacht, dass Kartoffeln „(...) über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln (...) durch deutsches Militär (...)“ angekauft wurden. Sie meldeten dies der Staatsanwaltschaft in Diekirch. Die zwei deutschen Unteroffiziere, die aufgrund des Personalbogens genauestens von den Beamten beschrieben wurden und laut Gendarmerie-Bericht N° 70 in Mersch stationiert waren, veranlassten den Abtransport der Ware dorthin.262 Diesbezüglich wurden allerdings keine weiteren Ermittlungen angestellt. 260 ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116-117; Vgl. hierzu auch: Kapitel 1.4 Historischer Kontext. ANlux, Agri-A-196-0468, Gendarmerie-Protokoll (GP) N° 27 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1-, Mergen Theodor, Ackerer, geboren zu Greisch und 2-. Raach Peter, Ackerer, geboren und beide wohnhaft zu Everlingen, wegen Zuwiderhandlung des Grossherzoglichen Beschlusses vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln. Beide Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Useldingen versandt, 27.02.1915, Redingen, S. 1-2. 262 ANlux, Agri-A-196-0467, GB N° 70 Abschrift, Betrifft Ankauf von Kartoffeln dem Grossherzoglichen Beschluss vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln, zuwider durch deutsches Militärm 28.02.1915, Redingen. 261 Seite 74 von 196 Am 12. März 1915 verfasste die Gendarmerie aus Mersch einen, vermutlich mit dieser Thematik in Verbindung stehenden, Bericht an das KGFKL. Dieser dokumentiert den erneuten „(...) Ankauf von Kartoffeln durch deutsche Landsturmsoldaten (...)“. So sollen zwei Gendarmen der dortigen Station während ihrer Patrouille in Boevingen festgestellt haben, dass Mitglieder der deutschen Militärbehörden den Einheimischen die Kartoffeln abkauften, um sie anschließend mit der Eisenbahn nach Ettelbrück und schließlich nach Mersch zu transportieren.263 Weitere Ermittlungen der Beamten haben, laut Bericht N° 213 ergeben, dass die deutschen Militärbehörden im gesamten Kanton Redingen Kartoffeln angekauft und außerdem täglich Mehl, Brot und geräucherte Fleischwaren per Post und „(...) Eisenbahnkollis (sic) (...)“ nach Deutschland transportiert haben.264 Anschließend unterstrich die Gendarmerie Mersch im Bericht N° 47, dass, laut Aussage des Verkäufers, deutsche Soldaten regelmäßig Waren über den Höchstpreis bei örtlichen Händlern ankauften. Die Gendarmerie gab allerdings im gleichen Zusammenhang an, dass über die Straßen von Mersch und Ettelbrück keine Waren nach Deutschland gelangten. Nichtsdestotrotz waren dennoch kleinere Mengen von Waren von deutschen Soldaten nach Deutschland befördert worden. Dies per Feldpost, Zugpersonal, durchreisende Personen, Autos und von deutschen Soldaten selbst, welche Urlaub in Deutschland machten.265 Die Gendarmerie wusste in diesem Fall also über die illegalen Ankäufe der deutschen Militärpersonen Bescheid, unternahm, wie auch bereits den vorherigen Berichten zu entnehmen war, ganz offensichtlich nichts um dies zu stoppen. Auch die Gendarmerie in Rümelingen protokollierte am 11. März 1915 mehrere Täter wegen illegalen Verkaufs von Kartoffeln sowie des „(...) Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzte Höchstpreise hinaus (...)“. Sie leiteten betreffende Personalbögen an das Bürgermeisteramt sowie an das Polizei-Kommissariat weiter. In einzelnen Fällen bestand also auch eine Zusammenarbeit zwischen Gendarmerie und Polizei was eindeutig zeigt, dass luxemburgische Privatpersonen, anders als das deutsche Militär, mit Konsequenzen seitens der luxemburgischen Instanzen zu rechnen hatten.266 Ob und inwiefern das deutsche Militär 263 ANlux, Agri-A-196-0465-0466, GB N° 213, Ankauf von Kartoffeln durch deutsche Landsturmsoldaten, an Gebrüder Colbach, aus Boevingen, und Rasch Peter, aus Everlingen, 12.03.1915, Mersch, S. 1. 264 ANlux, Agri-A-196-0465-0466 (Anm. 263), S. 1-2. 265 Ebd. S. 2-4. 266 ANlux, Agri-A-196-0485, GP N° 98 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1- Berchem Mathias, Handelsmann, geboren zu Kopstal, wohnhaft zu Rümelingen; 2. Grossmann Margaretha, ohne Stand, geboren zu Kerrensohr, Ehefrau Kemp Johann, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; 3. Klein Mathilde, ohne Stand, geboren zu Tiercelet, Seite 75 von 196 vielleicht von den eigenen Behörden für solche Taten belangt wurde, ist zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich. Weiterhin untermalen Größe und Präzision des Protokoll-Betreffs eindeutig die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereiches der großherzoglichen Gendarmerie.267 Ein durchaus wichtiger Bericht über die Versorgungssituation des Großherzogtums verfasste die gleiche Gendarmerie-Station am 18. März. Der Bericht N° 94 war an den General-Direktor des Inneren gerichtet und informierte diesen über die Ermittlungsresultate der Gendarmen aus Rümelingen. Diese gingen einem Hinweis des General-Direktors nach, demzufolge „(...) Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft (sic) Differdingen (...)“ ausgeführt wurden. Die Gendarmerie gab diesbezüglich an, dass das Bürgermeisteramt per Telegramm mitteilte, dass die Fabriken Lebensmittel, die bereits bekanntermaßen vorher in die Depots der „(...) Usinengesellschaft (...)“ gebracht wurden, in größeren Mengen exportierten.268 Um die, womöglich illegale Ausfuhr von Lebensmittel zu unterbinden, wurden die Lager der Fabriken, laut Bericht, durch die Gendarmen aus Rümelingen und Differdingen strenger bewacht.269 Hierdurch wird deutlich, dass die luxemburgische Gendarmerie diesen Aufgabenbereich innehatte und mit der nötigen Beamtenstärke aufrechterhalten und zusätzlich nach außen tragen wollte. In Bad-Mondorf hingegen berichtete die dortige Gendarmerie am 13. März 1915 vom „(...) Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch ausländische Händler (...)“. Die Gendarmen gaben in diesem Zusammenhang an, dass die Ausfuhr von Butter und Eiern seit dem 7. März 1915 strengstens verboten sei. Dies beschränkte, laut Bericht N° 40 „(...) natürlich (...)“ den Umsatz des Bad-Mondorfer Wochenmarktes.270 Ehefrau, Binseler Mathias, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; subl wegen Versuch des Verkaufs sub 2 &3 wegen Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzten Höchstpreise hinaus. Personalbogen No-1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen sub2 an das Bürgermeister-Amt Kayl und derjenige sub 3 an das Polizei-Kommissariat zu Escha/A heute versandt, 11.03.1915, Rümelingen. 267 ANlux, Agri-A-196-0485 (Anm. 266). 268 ANlux, Agri-A-196-0487-0488, GB N° 94, Verfolg des Telegramms des Herrn General-Direktor des Innern von heute, angebliche Ausfuhr von Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft Differdingen von dahier betreffend, 18.03.1915, Rümelingen, S. 1. 269 ANlux, Agri-A-196-0487-0488 (Anm. 268), S. 2. 270 ANlux, Agri-A-196-0486, GB N° 40, Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch ausländische Händler, 13.03.1915, Bad-Mondorf, 1. Seite 76 von 196 Des Weiteren ist im Bericht der Gendarmerie die Rede von sechs bis sieben lothringischen Butterhändlern, die jegliche Butter aufkauften und somit dessen Preise sowie diejenigen der Eier hochtrieben, um anschließend alles nach Diedenhofen auszuführen. Die Anwohner waren, dem Bericht zufolge, nicht sehr erfreut darüber und forderten „(...) weil (die Deutschen) bezüglich dieser Waren die Gegenseitigkeit nicht aufrecht erhalten,ebenfalls (sic) ein diesbezügliches Ausfuhrverbot (...)“. Die Gendarmerie Bad-Mondorf gibt letztlich an, dass ein „(...) solches Verbot (...) auch (für die) kleinen Käufer von (...) Vorteil (wäre), denn ein rapides Fallen des Butterpreises würde dieselben in die Lage versetzen, sich einige Pfund Butter zu konservieren,welches (sic) das jetzt so teurere Schmalz ersetzen würde (...)“.271 Die Beamten der luxemburgischen bewaffneten Macht waren also in diesem Falle darauf bedacht, die Sorgen der Anwohner zu Papier zu bringen. Auch führten sie eine mögliche Lösung weiter aus und leiteten diese an das KGFKL sowie den luxemburgischen Staatsminister weiter. Ein weiteres, die komplizierte Versorgungsituation bestätigendes Protokoll, stammt aus Echternach. Die Beamten der luxemburgische Gendarmerie mussten dort, laut Protokoll N° 37 vom 15. März 1915 einen Ingenieur protokollierten, „(...) weil er versuchte Kuchen nach dem Auslande (sic) zu bringen (...)“ und anschließend letzteren beschlagnahmten. Der, an der Weilerbacherbrücke stationierte Gendarm gab diesbezüglich an, dass der Täter den Kuchen über diese nach Deutschland bringen wollte. Dies mit der Begründung, dass er einen Bruder habe, welcher als Soldat im Krieg kämpfen würde und für den der Kuchen bestimmt sei. Von einem herrschenden Ausfuhrverbot habe er nichts gewusst, denn er sei, laut eigener Aussage, seit längerem nicht mehr im Großherzogtum gewesen. Die Gendarmerie Echternach konnte allerdings herausfinden, dass der ausländische Ingenieur bereits, seit mehreren Jahren mit seiner Familie in Echternach lebte und ließ ihn dementsprechend auch deswegen nicht mit seiner Ausrede durchkommen.272 Die Beamten der luxemburgischen Gendarmerie befolgten also auch bei vermeintlich harmlosen Ausfuhrversuchen von luxemburgischen Privatpersonen, die Beschlüsse der großherzoglichen Regierung. Die Gendarmerie in Redingen hatte hingegen auch mit ortsansässigen Händlern zu kämpfen. So protokollierten die Beamten am 21. März 1915 einen Müller und Handelsmann „(...) 271 ANlux, Agri-A-196-0486 (Anm. 270), S. 1-2. ANlux, Agri-196-0541, GP N° 37 Abschrift, Protokoll zu Lasten Hagen Johann, Ingenieur, geboren zu Siegburg wohnhaft zu Echternach, weil er versuchte Kuchen nach dem Auslande zu bringen, sowie die Beschlagnahme eines Kuchens konstatierend. Personalbogen liegt bei, 15.03.1915, Echternach, S. 1-2. 272 Seite 77 von 196 wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters (...)“. Dieser hatte den Ankauf von Getreide in das Handelsregister nicht wie, durch den großherzoglichen Beschluss vorgesehen, eingeschrieben und sich somit strafbar gemacht. Das Protokoll war an die Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie den General-Direktor des Inneren adressiert.273 Am 30. März 1915 protokollierte die Gendarmerie aus Rodingen An- und Verkäufer von Brot. Die Verkäuferin hatte „(...) Brot über den Höchstpreis (...)“ an mehrere, ebenso protokollierte Personen verkauft und sich somit über den Beschluss vom 23. Februar 1915 hinweggesetzt. Dies veranlasste die Gendarmerie, der Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie dem General-Direktor des Inneren, eine Kopie des Protokolls zukommen zu lassen.274 Ein weiteres, für den landwirtschaftlichen Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie sprechendes Beispiel, stammt aus Echternach. Die dortige Gendarmerie-Station hielt im Protokoll N° 43 vom 3. April 1915 einen diesbezüglichen Verstoß fest. Zwei Gendarmen überwachten, laut eigenen Angaben das Einhalten des Ausfuhrverbotes an der Echternacherbrücke, als eine Handelsfrau versuchte zwei Kisten und zwei Pakete auf das jenseitige Gebiet zu bringen. Da durch den Beschluss vom 11. März 1915 das Ausführen von Backwaren verboten war, wurde die Frau protokolliert und das, für die Ausfuhr bestimmte Backwerk beschlagnahmt.275 Die Gendarmerie aus Echternach füllte auch hier eine genaue Täterbeschreibung aus und sendete das Protokoll an die Staatsanwaltschaft in Diekirch.276 Des Weiteren berichtete die Gendarmerie aus Redingen am 5. April 1915 der Staatsanwaltschaft in Diekirch von einer „(...) abgehaltene(n) Hausdurchsuchung in der Wohnung (eines) (...) Ackerer(s) (...)“, der unerlaubt einen Getreide- und Mehlvorrat angelegt hatte. Die Gendarmen aus Redingen erhielten, gemäß dem großherzoglichen Beschluss vom 18. März 1915, von ihren Vorgesetzten den Befehl eine Hausdurchsuchung beim 273 ANlux, Agri-196-0511, GP N° 35 Abschrift, Protokoll zu Lasten Toussait Franz, Müller und Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Useldingen, wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters, 21.03.1915, Redingen. 274 ANlux, Agri-A-196-0463, GP N° 116 Abschrift, Protokoll zu Lasten Zenner Elise, Ehefrau Heymes Josef, Handelsmann, geboren zu Schwebsingen, wohnhaft zu Rodingen, weil sie Brot über den Höchstpreis verkaufte, sowie Gratia Barbara, Ehefrau Delgten Nikolas, Bergarbeiter, geboren zu Küntzig, wohnhafz zu Rodingen, Deltgen Viktorina , Ehefrau Frisch Peter, Bergarbeiter, geboren zu Rollingen, wohnhaft zu Rodingen, und Hilbert August, ohne Stand, Sohn von Mathias, Bergarbeiter, geboren und wohnhaft zu Rodingen, weil sie das selbe ankauften. Personalbogen Zenner, Deltgen & Hilbert an das Bürgermeisteramt azu Petingen, an dasjenige zu Küntzig heute versandt, 30.03.1915, Rodingen, S. 1-2. 275 ANlux, Agri-A-196-0424, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Gansen Barbara, Handelfrau, Witwe Mertes Peter, geboren und wohnhaft zu Bettingen, weil selbe versuchte Backwerk nach dem Auslande zu bringen, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 2 Kisten und 2 Pakete Backwerk. Personalbogen liegt bei, 03.04.1915, Echternach, S. 1-2. 276 ANlux, Agri-A-196-0424 (Anm. 275), S. 1. Seite 78 von 196 Verdächtigen durchzuführen. Die Erlaubnis hierfür erhielt die Gendarmerie aus Redingen vom Schöffen Wampach aus Oberpallen.277 Der Täter gab letztlich an, dass er die „(...) mir als mein Eigentum zugehörende Getreide und Mehlvorräte, (...) bereitwillig, nach Abzug meines Bedarfs der Regierung zur Verfügung (...)“ stellen würde. Dennoch war er der Überzeugung, dass er seine Vorräte nicht preisgeben müsse. Daraufhin unterstrichen die protokollierenden Gendarmen, dass sie eine Kopie des Protokolls an „(...) den Herrn General-Direktor des Innern (...) (sowie den) Herrn Untersuchungs-Richter zu Diekirch (...)“ senden würden.278 Berichte wie dieser zeigen eindeutig, von welch hoher Bedeutung sowohl die rechtliche als auch die gesellschaftliche Stellung der Gendarmerie auch noch während des Krieges gewesen sein musste. Anderenfalls wären solche Hausdurchsuchungen sicherlich nicht ohne weiteres möglich gewesen. Im Juli 1915 musste die Gendarmerie aus Rümelingen einen, durch mehrere Täter durchgeführten, verbotenen Ausfuhrversuch von Lebensmitteln protokollieren. Ein Gendarm der Rümelingener Station bemerkte, laut Protokoll N° 390 der an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg adressiert war, während der späten Abendstunde einen Transportversuch über die Grenze. Die zu beschlagnahmenden Esswaren ließ der Gendarm wegen ihrer Verderblichkeit an die Täter zurückgehen und protokollierte diese. Das zuständige Bürgermeisteramt erhielt, wie auch in den meisten anderen Protokollen vermerkt wurde, die Personenbeschreibung der Täter.279 2.2.2.2 Viehkontrollbücher Die luxemburgische Gendarmerie kontrollierte im landwirtschaftlichen und versorgungstechnischen Zusammenhang auch den Handel von Nutz- und Schlachttieren. Dies geschah in erster Linie durch die Überprüfung eines vorhin bereits erwähnten und 277 ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Konstatierend die zufolge Requisition, abgehaltene Hausdurchsuchung in der Wohnung, sowie Dependenzien zugehörend Meyers Johann Peter, Ackerer, geboren und wohnhaft zu Oberpallen und die Feststellung, der im Protokoll näher bezeichneten Meyyers zugehörenden Getreide und Mehlvorräte. Personalbogen heute an den Herrn Bürgermeister zu Beckerich versandt, 05.04.1915, Redingen, S. 1. 278 ANlux, Agri-A-196-0423 (Anm. 299), S. 2. 279 ANlux, Agri-A-196-0162, GP N° 390 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1. Philippi Josef, Sohn der Witwe, geboren und wohnhaft zu Rümelingen, weil er es unternahm Esswaren, welche dem Ausfuhrverbote unterliegen nach dem Ausland zu transportieren und 2. Gales Katharina, Kostgeberin, geboren zu Itzig, wohnhaft zu Rümelingen, weil sie bei Verübung dieser Zuwiderhandlung mitgewirkt hat. Personalbogen sub 1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen und jener sub 2 an dasjenige zu Hesperingen heute versandt, 27.07.1915, Rümelingen. Seite 79 von 196 wahrscheinlich280 schon vor 1914 im Gebrauch gewesenen „Viehkontrollbuches“. Händler, welche dieses nicht korrekt oder eventuell sogar gezielt falsch ausgefüllt hatten, mussten mit einem Protokoll seitens der Gendarmerie rechnen. Dieser wurde, genauso wie die anderen bereits vorgestellten Protokolle, meistens an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie den luxemburgischen Staatsminister gesendet. Ein diesbezügliches Beispiel stammt aus Ulflingen. Die dortige Gendarmerie protokollierte am 29. März 1915 einen Verwalter und Handelsmann „(...) wegen widerrechtlicher Viehausfuhr (...) (und) weil er den Viehhandel betrieb, ohne im Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein (...)“. Zwei Gendarmen erwischten den Täter bei dem Ausfuhrversuch von zwei Ochsen. Sie leiteten, laut Protokoll N° 42 eine Untersuchung ein, erhielten erste Zeugenaussagen und leiteten eine Kopie des Protokolls an den luxemburgischen Staatsminister weiter.281 Angeblich sollte der Täter, welcher der Gendarmerie bereits durch das Protokoll vom 27. Februar des gleichen Jahres bekannt war, vor dessen Ausfuhrversuch, die Anwohner gefragt haben, ob Gendarmen zu sehen seien. Dies untermalt sein ganz bewusst widerrechtliches Vorgehen sowie die ordnungswahrende Stellung der Beamten.282 In Clerf stellte die Gendarmerie am 31. März 1915 ein Protokoll „(...) zu Lasten (eines) Müller(s) und Pferdehändler(s) (...)“ aus. Dies aufgrund des „(...) Nichtführen(s) (eines) Viehkontrollbuches (...)“. Anschließend sendeten sie den „(...) Personalbogen an das Bürgermeister Amt (sic) zu Asselborn (...)“. Die dortigen Gendarmen informierten die Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie den luxemburgischen Staatsminister und gaben an, dass der Pferdehändler, gemäß des Berichtes N° 103 der Wiltzer Gendarmerie, Pferde bei einem Händler aus Selscheid gekauft hatte. Diese hatte er, laut eigener Aussage anschließend, ohne im Besitz eines Kontrollbuches gewesen zu sein, weiter verkauft.283 Die Tatsache, dass ein solches Protokoll an die politische Spitze des Landes gesendet wurde, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereiches der Gendarmerie und zeigt sehr 280 Eindeutig lässt sich nicht ermitteln, ob die Gendarmerie bereits weit vor 1914 Viehkontrollbücher überprüfen musste. Die Archivbestände sind leider, wie bereits mehrfach angemerkt, nicht alle zugänglich oder vorhanden. 281 ANlux, Agri-A-196-0470-0471, GP N° 42 Abschrift, Protokoll zu Lasten 1- SerwatY Johan, Verwalter und Handelsmann, geboren zu Lengler wohnhaft zu Goedingen, und 2- Thome Johann, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Montenau wegen widerrechtlicher Viehausfuhr. Nr 1 ausserdem weil er den Viehhandel betrieb, ohne im Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein, 29.03.1915, Ulflingen, S. 1-2. 282 ANlux, Agri-A-196-0470-0471 (Anm. 282), S. 1-2. 283 ANlux, Agri-A-196-0443, GP N° 69 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Baustert Theodor, Müller und Pferdehändler, geboren zu Rümlingen, wohnhaft zu Boegenermühle, wegen Nichtführen eiViehkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister Amt zu Asselborn heute versandt, 31.03.1915, Clerf, S. 1. Seite 80 von 196 deutlich inwiefern die Versorgungssituation des Großherzogtums von den Beamten der luxemburgischen Gendarmerie überwacht wurde. Etwas Ähnliches geschah am selben Tag in Ettelbrück. Die Gendarmerie-Station meldete der Staatsanwaltschaft des Nachbarortes (Diekirch) einen Transport von sechs Schweinen und einem Kalb. Dies ohne, wie es der Beschluss vom 26. Juni 1913 vorsieht, das nötige Eintragen in ein Kontrollbuch. Der Täter wurde protokolliert.284 Die Gendarmerie aus Perl berichtete anschließend am 6. April 1915 der Staatsanwaltschaft in Diekirch von einem Landwirt und Pferdehändler, welcher ein Protokoll „(...) wegen unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im Widerholungsfall (...)“ erhielt. Laut Protokoll N° 52 soll der Pferdehändler das Kontrollbuch so ausgefüllt haben, dass es für die Beamten weder ersichtlich war, wem er ein Pferd verkauft, noch von wem er selbst ein Pferd gekauft hatte. Die Gendarmen füllten dies genau aus, ließen die, für eine genaue Personenbeschreibung gedachte „(...) Signalement (...)“-Tabelle jedoch aus.285 Eine weitere Kopie des Protokolls ging an den luxemburgischen Staatsminister sowie die Staatsanwaltschaft in Diekirch.286 Am darauffolgenden Tag protokollierte die Gendarmerie aus Perl einen weiteren Pferdehändler. Dieser soll laut der Abschrift des Protokolls N° 53 vom 7. April 1915 „(...) als Früher eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch (benutzt), dieses Buch (gefälscht) und das Pferd ungesetzlich (...)“ eingeschrieben haben. Insgesamt drei Gendarmen kontrollierten das Buch und sendeten anschließend eine Kopie des Protokolls an den luxemburgischen Staatsminister.287 Des Weiteren erstellten auch die Gendarmen in Mersch am 2. April 1915 ein „(...) Protokoll zu Lasten (eines) (...) Pferdehändler(s), (...) weil er als Führer eines Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich führte (...)“. Das Protokoll N° 73 wurde an die Staatsanwaltschaft in 284 ANlux, Agri-A-196-0442, GP N° 93 Abschrift, Protokoll zu Lastern Kohnen Cornelius, Handelsmann, geboren zu Heinerscheid, wohnhaft zu Rümelingen, wagen unregelmässiger Führung seines Kontrollbuches Personalbogen an das Bürgermeisteramt zu Heinerscheid heute versandt, 31.03.1915, Ettelbrück. 285 ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 52 Abschrift, Protokoll zu Lasten Wanderscheid Johann Baptist, Ackerer und Pferdehändler geboren und wohnhaft zu Wolwelingen, wegen unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im Widerholungsfall. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt dahier versandt, 06.04.1915, Perl, S. 1. 286 ANlux, Agri-A-196-0423 (Anm. 285), S. 2. 287 ANlux, Agri-A-196-0417, GP N° 53 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rasqui Nikolaus, Schmiedgeselle, geboren zu Böwingen a/A. wohnhaft zu Ettelbrück, weil er als Führer eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch benutzte, dieses Buch fälschte und das Pferd ungesetzlich einschrieb. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Böwingen a/A. versandt, 07.04.1915, Perl, S. 1-2. Seite 81 von 196 Luxemburg gesendet und zeigt, wie die dortigen Gendarmen ihren Aufgabenbereich bezüglich der Landwirtschaft Luxemburgs wahrnehmen.288 Solche Protokolle sind somit sehr häufig im Bestand des ANlux-Dossiers Agri-A-169 zu finden. Alle behandeln sie die Darstellung eines intakten Gendarmerie-Aufgabenbereiches. Das Ausfüllen des Viehkontrollbuches schien demnach für die exekutive Macht, ein äußerst wichtiger Teil der Händlertätigkeit gewesen zu sein. Die Kontrolle des An- und Verkaufs von Vieh war, den Umständen des Ersten Weltkrieges sowie der generellen Versorgungssituation entsprechend, sehr wichtig und wurde mehrmals gesetzlich festgelegt. Da letztlich diese Aufgabe der Gendarmerie übertragen wurde, unterstreicht dies auf ein Neues die Rolle der Gendarmerie als weiterhin aktiver Wahrer von Recht und Ordnung. 2.2.2.3 Landwirtschaftliche Kontrolle, Schmuggel und weitere Protokolle Auch hinsichtlich der landwirtschaftlichen Kontrolle gab es laut Gendarmerie durch das deutsche Militär ausgelöste Komplikationen. So ein Bericht aus Heinerscheid vom 7. Juli 1915. Hier ist die Rede von einem „(...) Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten Landsturmleuten (...)“. Der Bericht N° 209 an das KGFKL beinhaltet die genaue Beschreibung eines möglichen Pferdeschmuggels, welcher von Anwohnern in Zusammenarbeit mit den dort stationierten Landsturmsoldaten durchgeführt werden sollte.289 Demzufolge berichtete ein Heinerscheider Gendarm nach dessen Patrouille von einem, durch ihn wahrscheinlich vereitelten, illegalen Ausfuhrversuch von drei Pferden. Anschließend begab sich der Gendarm zur Wache der deutschen Landsturmsoldaten und bekam dort eigenen Angaben zufolge mehrfach zu hören: „(...) Hier haben Sie nichts zu tun (...)“. Die insgesamt acht angeheiterten Soldaten drohten dem luxemburgischen Beamten mehrmals. Dieser erwiderte die Drohungen, „(...) um denselben (...) klar zu machen, dass (er) keine Furcht vor (ihnen hatte) (...)“ und verließ nach kurzer Zeit die Wache „(...) um eine weitere Scene (sic) zu vermeiden (...)“.290 288 ANlux, Agri-A-196-0433, GP N° 73 Abschrift, Protokoll zu Lasten Bermann Markus, Pferdehändler, geboren zu Osam, wohnhaft zu Mersch, weil er als Führer eines Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich führte. Personalbogen liegt anbei, 02.04.1915, Mersch. 289 ANlux, AE-00578-0060, GB N° 209, Betrifft Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten Landsturmleuten, 07.07.1915, Heinerscheid. 290 ANlux, AE-00578-0060 (Anm. 289), S. 1-2. Seite 82 von 196 Der Gendarm unterstrich letztlich noch, dass die hiesigen Pferdehändler und Schmuggler „(...) im Einverständnis mit den dort stationierten Landsturmleuten (...)“ handelten. Beinahe täglich fand demnach ein Treffen in der örtlichen Schenke statt.291 Indirekt gab die Gendarmerie-Station aus Heinerscheid also an, dass der Pferdeschmuggel, durch das Einverständnis der örtlichen deutschen Militärmitglieder von statten ging. Die Autorität der luxemburgischen Gendarmerie spielte demnach in diesem Fall nur eine untergeordnete Rolle. Zehn Tage später, am 17. Juli 1915, äußerte sich der deutsche Oberleutnant und Kompanieführer Dantz zum Vorwurf der luxemburgischen Gendarmerie.292 Er widerlegte die Vorwürfe des Gendarmen aus Heinerscheid und wies somit jegliche Schuld von sich und seiner Behörde.293 In Bezug auf eine andere Thematik schalteten sich im Jahre 1916 sogar höhere Instanzen ein. So unterrichtete der Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail294 den Staatsminister am 10. Oktober 1916 über Haferschmuggel in der Gegend um Heinerscheid und Weiswampach. Laut GDA sollten die dortigen Gendarmerie-Posten „(...) des instructions spéciales (...)“ erhalten oder, um noch effektiver gegen die illegale Ausfuhr von Hafer vorgehen zu können, eine Verstärkung der dortigen Einheiten erfahren. In diesem Sinne verlangte er vom luxemburgischen Staatsminister sich dahingehend beim MajorKommandanten der bewaffneten Macht zu melden.295 Einen Tag später ging der damalige Staatsminister dieser Aufforderung nach und erkundigte sich bei der Gendarmerie-Führung über deren Vorgehensweisen hinsichtlich der dortigen Schmugglerproblematik.296 Am 13. Oktober 1916 unterrichtete dieser den Staatsminister über die Umstände vor Ort. Die Gendarmerie-Station Heinerscheid bestand demnach aus sechs Männern, die regelmäßig Patrouillen zwischen Lieler, Lausdorn, Kalborn, Heinerscheid, den Wäldern von Hüpperdingen, Koesfurth, Grindhausen und Fischbach liefen. Die Patrouillen 291 Ebd. S. 2. Wie genau dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde, ist nicht ersichtlich. Allerdings spricht er den Gendarmerie-Bericht vom 7. Juli 1915 (Anm. 289) direkt an. 293 ANlux, AE-00578-0059, Schreiben des deutschen Oberleutnant und Kompanieführers Dantz an einen unbekannten Adressaten. Abschrift, 17.07.1915, Clervaux, S. 1-2. 294 Die Bezeichnung dieses Amtes ändert sich in den kommenden Jahren laut Berichten, Protokollen und anderer Korrespondenz ständig. Somit wäre später beispielsweise von einem General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel die Rede. Um hier keine unnötige Verwirrung zu stiften, wird dieses Amt von nun an innerhalb des Textes mit „GDA“ abgekürzt. 295 ANlux, AE-00525-0049, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den luxemburgischen Staatsminister, 10.10.1916, Luxemburg. 296 ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 11.10.1916, Luxemburg. 292 Seite 83 von 196 standen in engem Kontakt mit der Gendarmerie aus Weiswampach (sechs Mann) und diese mit den Kollegen in Beiler (drei Mann) und Schmiede (vier Mann). Alle wurden vom Gendarmerie-Offizier und Detachementskommandanten aus Hosingen koordiniert.297 Der Major-Kommandant vermerkte außerdem noch, dass ein materielles Aufstocken der jeweiligen Posten nicht möglich sei. Allerdings gäbe er den Befehl, die Posten sollten ihre Patrouillen mit dem größtmöglichen Engagement durchführen und verlangte weitere Informationen bezüglich dieser Thematik vom GDA.298 Die Gendarmerie aus Weiswampach unterrichtete das KGFKL am 28. Oktober 1916 über das „(...) Gerücht (betreffend) (des) Schmuggel(s) mit Hafer an der Grenze dahier (...)“. Laut Gendarmerie-Bericht N° 399 sollte somit der Haferschmuggel zwischen Dreibaracken und Schmiede betrieben werden. Allerdings sollen vorhandene Gendarmerie-Patrouillen nie etwas davon mitbekommen haben. Der Schmuggel wurde laut Gendarmerie-Informationen allerdings mittels Personen und nicht durch Fuhrwerke organisiert. Dies durch den Tunnel der Eisenbahnstrecke Wilwerdingen und Lengler (Deutschland). Diesbezüglich äußerte der BSK aus Weiswampach sich in einer äußerst interessanten und für den gesamten kriegstechnischen Kontext wichtigen Art und Weise: „(...) Dieser Tunnel ist auf beiden Seiten durch deutsches Militär bewacht. Falls der Hafer auf diesem Wege ausgeschafft wird, was ich jedoch nicht näher feststellen konnte, könnte dies nur im Einverständnis der dort aufgestellten Posten geschehen. In diesem Falle wären unsere Posten machtlos. (...)“299 Er gibt demnach an, dass bei einem Mitwirken der deutschen Militärposten der dortigen Gendarmerie-Station die Hände gebunden wären. Trotz bestehender Beschlüsse gegen die Ausfuhr von Hafer (siehe Kapitel 1.4 Historischer Kontext) konnte die Gendarmerie aus Weiswampach offenbar, bis auf das Berichten diesbezüglich, nichts Konkretes unternehmen. Allerdings berichtete der BSK aus Weiswampach noch von einer weiteren Spur, welche den Verdacht auf Söhne einer hiesigen Familie lenkte. Diese sollen laut Angaben der Gendarmerie, die jeweiligen Gendarmerie-Posten „(...) beim Aufziehen (...)“ ausgekundschaftet haben und „(...) dann die Stellen bezeichnen, die zum Passieren der 297 ANlux, AE-00525-0050, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 13.10.1916, Luxemburg, S. 1-2. 298 ANlux, AE-00525-0050 (Anm. 297), S. 2. 299 ANlux, AE-00525-0045, GB N° 399, Betrifft Gerücht über den Schmuggel mit Hafer an der Grenze dahier, 28.10.1916, Weiswampach, S. 1. Seite 84 von 196 Grenze frei seien (...)“. Hierfür hatte die Gendarmerie, laut Bericht N° 399 jedoch auch keine konkreten Beweise.300 Der BSK aus Weiswampach unterstrich letztendlich, dass es sicherlich ein Hafer-SchmuggelProblem vor Ort gab. Indessen versicherte ihm eine „(...) zuverlässige Person aus Lengler (...)“, dass der Schmuggel nur in geringen Mengen vonstattengehen würde. Dies aufgrund der Tatsache, dass die Hafer-Preise in Deutschland sich nach unten orientiert hätten und es sich folglich nicht mehr lohnen würde im großen Stil Hafer von Luxemburg nach Deutschland zu transportieren.301 Die Gendarmerie aus Weiswampach schien also Probleme bei der Ausübung ihres Aufgabenbereiches zu haben und falls deutsche Soldaten an dieser Problematik beteiligt wären, würde dies die Gendarmen vor eine scheinbar, laut Bericht, unlösbare Aufgabe stellen. Es verdichtet sich somit die Vermutung, dass das deutsche Militär nicht unter der „Gerichtsbarkeit“ der luxemburgischen Gendarmerie stand. Hinzukommt, dass der Hauptmann und Kompanie-Chef der Gendarmerie sich diesbezüglich mit dem Stationskommandanten in Ulflingen am 30. Oktober 1916 in Verbindung setzte. Er riet der dortigen Gendarmerie sich mit Brigadier Pesch und den anderen PostenKommandanten in Schmiede zu verständigen und somit alle Schmuggelpunkte möglichst oft bei Tag und Nacht abzupatrouillieren beziehungsweise zu besetzen. Der Ulflinger Brigadier sollte hier eine leitende Position übernehmen.302 Am 4. November des gleichen Jahres unterrichtete der BSK der Ulflinger Gendarmerie den Chef der Gendarmerie-Kompanie über die Zusammenkunft mit besagtem Brigadier Pesch der Gendarmerie aus Weiswampach. Zusammen hatten beide, laut Brief, die Festlegung der Punkte für die jeweiligen Patrouillen der beiden Brigaden bestimmt. Der BSK aus Ulflingen ergänzte noch, dass er im Zusammenhang mit der dichten Bewachung des langen sowie eingleisigen und somit für das Durchqueren ziemlich gefährlichen Eisenbahntunnel Wilwerdingen-Lengler, einen dortigen Schmuggelweg für kaum glaubhaft hielt. Außerdem sei die alljährliche Haferernte noch nicht gedroschen worden.303 Die Gendarmerie-Führung war demnach an einer schnellen und effektiven Aufklärung dieses Schmugglerverdachtes interessiert. In Form des BSK aus Ulflingen waren die Beamten der 300 ANlux, AE-00525-0045 (Anm. 299), S. 1-2. Ebd. S. 2. 302 ANlux, AE-00525-0048, Briefwechsel zwischen dem Chef der Gendarmerie-Kompanie und dem BSK aus Ulfingen, 30.10 & 04.11.1916, Luxemburg & Ulflingen, S. 1. 303 ANlux, AE-00525-0048 (Anm. 302), S. 2. 301 Seite 85 von 196 dortigen Gendarmerie von den Vermutungen aus Weiswampach allerdings nicht wirklich überzeugt. Die Problematik um den Haferschmuggel-Bericht der Gendarmerie Weiswampach schlug allerdings noch deutlich größere Wellen. Dies belegt ein Briefwechsel zwischen dem GDA und dem Staatsminister mit einer anschließenden Weiterleitung am 12. Dezember 1916 an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht. Am 11. November 1916 informierte der General-Direktor den damaligen Staatsminister Thorn304 über die „(...) exportation en fraude de l’avoine, (qui) se pratique d’une façon scandaleuse aux environs de la localité de Wilwerdange (...)“. Zusätzlich unterrichtete er Thorn über die mögliche Hilfe der „(...) soldats allemands (...)“ und bat den Staatsminister umgehend dem GendarmerieOberkommando den Befehl zu erteilen, seine dortigen Posten um mindestens zwei Mann zu verstärken sowie, falls die Teilnahme der deutschen Militärbehörden sich bestätigen würde, den kommandierenden Kolonel Tessmar umgehend über die „(...) pratiques blâmables des ses subordonnés (...)“ aufzuklären.305 Einen Tag später setzte sich die Thematik in Weiswampach fort. Im Bericht N° 416 ist die Rede von genauen Kontrollen zwischen den Übergangspunkten Lausdorn und Lieler. Auch die Gendarmerie aus Heinerscheid schaltete sich hinzu. Am 9. November wurden bereits „(...) geheime Erkundigungen (...)“ eingeholt und am 11. November 1916 gegen mehrere Personen Protokolle verfasst. Die Gendarmerie Weiswampach hatte auch noch weitere Personen im Verdacht, konnte diese jedoch noch nicht überführen und war sich sicher, dass auch Hafer von Lieler aus nach Deutschland gelangte. Wie genau dies vonstattenging, wussten die dortigen Beamten jedoch noch nicht.306 Allerdings wies ein ziviler Mitbürger die Gendarmerie daraufhin, dass die Grenze trotz der Bemühungen der Gendarmen immer noch zu schwach besetzt sei. Zusätzlich bot Lieler sich als Schmugglerort an. Die nächstgelegenen Gendarmerie-Stationen befanden sich jeweils vier Kilometer entfernt. Die Gendarmerie aus Weiswampach wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ihre Patrouillen zwar oft genug herausfuhren, ein Posten vor Ort jedoch 304 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 305 ANlux, AE-00525-0041, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den luxemburgischen Staatsminister inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht. 11.11 & 12.12.1916, Luxemburg, S. 1-2. 306 ANlux, AE-00525-0044-0045, GB N° 416, Betrifft Beantwortung beiliegenden Schreibens über angeblichen Haferschmuggel, 12.11.1916, Weiswampach, S. 1-2. Seite 86 von 196 sicherlich die deutlich effektivere Lösung darstellen würde. Demzufolge wäre eine Verstärkung der Posten Weiswampach und Heinerscheid größtenteils sinnlos.307 Die Gendarmerie-Station Schmugglerproblematik zu Weiswampach lösen und war unterrichtete somit darauf das KGFKL bedacht über die mögliche Lösungsansätze. Der Bericht N° 274 vom 18. November 1916 beendete letztlich die HaferschmuggelThematik. Die kriminaldienstliche Abteilung der Gendarmerie in Luxemburg unterstrich in ihrer Mitteilung an das KGFKL, dass der Haferschmuggel tatsächlich stattfand. Es handelte sich um die vorjährige Haferernte, welche über Lieber, Schmiede, die Schenke Knauf und Drei Baracken ausgeführt wurde. Die Schmuggler fuhren, laut Bericht an die Grenze und versteckten sich samt Ware in den dortigen Tannenwäldern, brachten den Hafer zu Fuß über die Grenze und dieser wurde von dort aus per Wagen innerhalb von Deutschland weitertransportiert.308 Der geschmuggelte Hafer sollte, laut Gendarmerie aus Huldingen, Beiler, Lieler, Leithum, Kalborn und Heinerscheid kommen. Im gleichen Zuge unterstich der Kriminal-Dienst der Gendarmerie, dass es „(...) sehr gewagt (sei) aus (...) weiter zurückliegenden Ortschaften Hafer nach der Grenze (sic) zu transportieren (...)“. Außerdem hielten die Beamten den großangelegten Schmuggel durch den bereits mehrfach erwähnten Tunnel zwischen Wilwerdingen und Lengler für kaum möglich. Sie gingen allerdings davon aus, dass kleinere Waren und Lebensmittels mittels dieses Tunnels und mit dem Wissen der deutschen Militärbehörden ihren Weg nach Deutschland finden würden. Auch ein Sack Hafer sollte augenscheinlich „(...) ab und zu (...)“ durch diesen Tunnel nach Deutschland gelangen. Zeugenaussagen bestätigten jedoch, dass keine größeren Mengen den Tunnel in Richtung Deutschland verlassen hatten.309 Desgleichen forderte der Kriminal-Dienst der Gendarmerie aus Luxemburg das KGFKL auf, die dortigen Brigaden zu verstärken. Die zu überwachende Strecke sei einfach zu groß für das vorhandene Personal. Im gleichen Zuge war jedoch ein Ackerer aus Kalborn, der zusammen mit einem gewissen Soldaten Bildgen310 drei Malter Hafer ausgeführt hatte, verhaftet und nach Diekirch in Untersuchungshaft gebracht worden. Der berichtende Wachtmeister gab an, 307 ANlux, AE-00525-0044-0045 (Anm. 306), S. 2-3. ANlux, AE-00525-0042-0043, GB N° 274, Resultat der bezüglich der anliegenden Akten eingeleiteten Untersuchung, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1. 309 ANlux, AE-00525-0042-0043 (Anm. 308), S. 2. 310 Aus dem Bericht N° 274 der kriminaldienstlichen Abteilung der Gendarmerie ist nicht ersichtlich, ob es sich hier um einen deutschen Soldaten handelte. 308 Seite 87 von 196 dass „(...) dieses Vorgehen höchst abschreckend auf die in den Grenzortschaft wohnenden Bauern und Schmuggler gewirkt (...)“ und dementsprechend der „(...) Schmuggel (...) auf dieses Vorgehen hin bedeutend nachgelassen (...)“ haben soll.311 Letztlich erhielt die kriminaldienstliche Abteilung der luxemburgischen Gendarmerie noch Informationen bezüglich eines Schmuggelversuches eines deutschen Handelsagenten. Dieser wollte einem luxemburgischen Händler „(...) waggonweise Hafer (...)“ abkaufen und „(...) unter der Bezeichnung „Tomasmehl“ (sic) per Eisenbahn nach Deutschland versenden (...)“. Der Händler nahm, laut eigenen Angaben den Vorschlag des Deutschen jedoch nicht an.312 Die Gendarmerie berichtete also sehr ausführlich über Schmuggelversuche und wollte diese auch aufklären. Auch höhere Instanzen haben sich eingeschaltet versuchten sich der Thematik anzunehmen. Dieser Aufgabenbereich erfuhr also eine große Aufmerksamkeit. Die, laut den Berichten, womöglich auch damit in Verbindung stehenden deutschen Soldaten zu protokollieren zählte allerdings nicht dazu, was wiederum zeigt inwiefern die deutschen Militärbehörden diesbezüglich unangetastet weiter operieren konnten. Dessen ungeachtet berichtete die großherzogliche Gendarmerie, Abteilung Kriminal-Dienst, dem GDA am 15. November 1916 von dem „(...) Geschäftsgang an (der) hiesigen Handelsbörse (...)“. Die Gendarmerie kontrollierte die Handelsbörse für Hülsenfrüchte. Der Handel wurde nur zwischen Käufer und Verkäufer, ohne Kenntnis von Dritten, betrieben. Allerdings sollen, laut Gendarmerie-Bericht N° 272 einige Agenten der Hüttengesellschaften sowie weitere Deutsche alle Erbsen im Lande aufgekauft haben. Der Preis für diese Hülsenfrüchte betrug, so der Wachtmeister aus Luxemburg, 200 bis 300 Franken (ca. 180 €) pro 100 Kilogramm. Die Deutschen zahlten einen Preis von 80 bis 200 Franken (ca. 100 €) pro 100 Kilogramm. Dies um die Feldfrüchte später nach Erzbecken und/oder über die Grenze zu transportieren.313 Des Weiteren sollen, laut Gendarmerie-Bericht in Esch an der Alzette „(...) galizische Juden (...)“ das gesamte vorhandene „(...) Fett (...) zur Fabrikation von Seife aufgekauft (...)“ haben. Der Wachtmeister gab außerdem an, dass „(...) dieses Geschäft (...) sehr rentabel sein (soll,) da das gewöhnliche Fett nunmehr mit 7 Mark bezahlt wird; die Butter aber schon zum Preise von 3 Mark das Pfund erhältlich ist (...)“. 314 Dass solche antisemitischen Andeutungen, 311 ANlux, AE-00525-0042-0043 (Anm. 308), S. 2-3. Ebd. S. 3. 313 ANlux, AE-00525-0039, GB N° 272, Berichterstattung über Geschäftsgang an hiesiger Handelsbörse, 15.11.1916, Luxemburg, S. 1-2. 314 ANlux, AE-00525-0039 (Anm. 313), S. 2. 312 Seite 88 von 196 welche sich in den Gendarmerie-Berichten nicht häufig ausmachen ließen, während Ersten Weltkrieges innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft nicht zur Ausnahme gehörten, zeigt Renée Wagner in ihrem Artikel über die Kategorisierung galizischer Juden in Luxemburg. Sowohl die Politik als auch beispielsweise die Escher Polizei beklagten sich über den angeblichen Wohlstand der Juden und formten die „(...) Figur des galizischen Wucherers (...)“.315 Die kriminaldienstliche Abteilung der Gendarmerie war demnach genauestens über die Vorgänge an der luxemburgischen Handelsbörse informiert. Allerdings berichteten sie nur darüber und leiteten keine weiteren Schritte diesbezüglich ein. Die, in einem Dokument zusammengefasste, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung (Abteilung Justiz), dem GDA, dem damaligen Staatsminister Thorn316 sowie dem Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht vom 13. April bis zum 1. Mai 1917 zeigt erneut sehr deutlich, inwiefern die Gendarmerie in Bezug auf die Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Landes eine wichtige Rolle für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung einnahm. In diesem Fall zeigt die Korrespondenz zwischen den eben erwähnten Beamten und Behörden jedoch auch, dass manche Gendarmen ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß ausführten und somit mit Konsequenzen rechnen mussten.317 So führten am 6. März 1917 zwei Beamte einer gewissen mobilen Kontrollbrigade, die im folgenden Kapitel näher analysiert wird, eine Viehkontrolle durch. Anschließend beschlagnahmten die Gendarmen das Vieh, dessen Besitzer gegen verschiedene großherzogliche Beschlüsse verstieß und somit die Lebensmittelversorgung des Landes gefährdete.318 Die Gendarmen gaben sich, laut Korrespondenz als mögliche Käufer aus und konnten so den Viehbesitzer überführen.319 Allerdings stellte sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Beamter der, gleich näher beleuchtenden mobilen Kontrollbrigade starken moralischen Druck auf den Überführten 315 WAGENER, Renée, Jüdische Emanzipation (3/6): „Hyänen“ und „Parasiten“. Online: http://goo.gl/Ib2nZw (Stand: 17.07.2015). 316 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 317 ANlux, AE-00525-0017-0019, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung, Abteilung Justiz, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem damaligen Staatsminister Victor Thorn sowie dem Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 13.04-1917, 16.17.04.1917, 28.04.1917 & 01.05.1917, Luxemburg. 318 ANlux, AE-00525-0017-0019 (Anm. 317), S. 1. 319 Ebd. S. 2. Seite 89 von 196 ausgeübt und diesen somit provoziert hatte. Demzufolge wurde ein Disziplinarverfahren gegen den genannten Beamten seitens des Gendarmerie-Kommandos in die Wege geleitet.320 Ein weiterer Brief, der unterstreicht, wie ernst die Lage für die Gendarmerie hinsichtlich ihrer Aufgabe, die Lebensmittelversorgung des Großherzogtums aufrecht zu erhalten war, stammt vom Staatsminister und wurde am 29. Juni 1917 an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht adressiert.321 In diesem Schreiben forderte der damalige Staatsminister Kauffmann322 die Führung der Gendarmerie auf, bereits pensionierten Beamten wieder, lokal gebunden, in den Dienst zu nehmen. Sie sollten, laut Kauffmann ihren Dienst in ihrem Heimatdorf verrichten dürfen. Dies um die Versorgung des Großherzogtums weiterhin zu garantieren. Die Regierung und somit die Versorgungssituation des Großherzogtums muss demnach stark von den Diensten der Gendarmerie abhängig gewesen sein.323 Ein weiterer, kommentierter Beschluss des GDA aus dem Jahre 1917 bestätigt, dass die Gendarmerie bezüglich der Versorgungssituation des Großherzogtums eine wichtige Rolle spielte. Er befasste sich mit der „(...) fixation du prix maxima de vente des objets de première nécessité (...)“ und wurde an den „(...) Monsieur le Major-Commandant de la Force armée, avec prière d’exécution (...)“ weitergeleitet.324 Die Vielzahl an Berichten, Protokollen sowie die soeben analysierte Korrespondenz zeigt demnach sehr deutlich, dass dieser Aufgabenbereich der luxemburgischen Beamten sicherlich einen erheblichen Teil der Gesamtarbeit der Gendarmerie während des Ersten Weltkrieges ausmachte und unterstreicht somit in einer gewissen Weise die Notwendigkeit der vorgenommen Kontrollarbeiten. Allerdings zeigt die Analyse dieses Aufgabenbereiches auch deutlich inwiefern die deutschen Militärbehörden, in den meisten Fällen, ein klares Hindernis für die Ausübung der Gendarmerie-Pflichten darstellten und sich die Arbeit der Gendarmen somit in erster Linie auf das Protokollieren von luxemburgischen Zivilpersonen beschränkte. Was die Berichte und Protokolle allerdings nicht zeigen, ist die Haltung der Bevölkerung gegenüber der Gendarmerie. Anzunehmen ist, dass die Einwohner Luxemburgs in Anbetracht der Versorgungssituation und der Problematik rund um die Handhabung des deutschen 320 Ebd. S. 4 & 6. ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht sowie an den Directeur général de la Justice et de l’Instruction publique, 29.06.1917 & 11.07.1917, Luxemburg. 322 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 323 ANlux, AE-00525-Unbekannt (Anm. 321). 324 ANlux, Agri-400-0064, Vu la loi du 28 novembre 1914, concernant la fixation du prix maxima de vente des objets de première nécessité, Ohne Datum (1916-1917), Luxemburg. 321 Seite 90 von 196 Militärs, diesen Aufgabenbereich der luxemburgischen Beamten keinesfalls voll und ganz unterstützten. Ebenso lässt sich vermuten, wie manche Berichte sogar ansatzweise gezeigt haben, dass luxemburgische „Täter“ den Schutz der deutschen Militärbehörden suchten und, durch einen gegenseitigen Vorteil, auch erhielten. Konkrete und nachweisbare Informationen bezüglich dieser Frage ließen sich jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausfindig machen. 2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden Wie bereits auf den ersten Seiten der hier vorliegenden Forschungsarbeit angemerkt wurde, lässt die Situation rund um den Ersten Weltkrieg auch die Vermutung zu, dass sich an der internen Organisation der Gendarmerie etwas geändert haben könnte. Wie und in welchem Ausmaß dies möglicherweise der Fall war, sollen die folgenden Zeilen zeigen. Der damalige GDA, Dr. Welter, welchem die mobile Kontrollbrigade indirekt unterstand, hob am 15. November 1916 in seinem Brief an den luxemburgischen Staatsminister hervor, dass eine sogenannte „(...) brigade mobile (...)“ wegen ihrer Mission, die Versorgungssituation Luxemburgs zu verbessern, auf die Unterstützung von zwei Gendarmen angewiesen wären. Diese sollten der mobilen Kontrollbrigade permanent zur Verfügung stehen und sie bei ihren Einsätzen begleiten. In diesem Sinne bat Dr. Welter den Staatsminister darum, Rücksprache mit der Gendarmerie-Führung zu halten. Die Weiterleitung des Briefes erfolgte am 17. November 1916.325 Das Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89 vom 18. November 1916 hielt die Aufstellung „(...) eine(r) oder mehrere(r) mobile(r) Kontrollbrigaden beim Lebensmitteldienst (...)“ fest. Diese sollten gemäß Artikel zwei, die versorgungstechnischen und wirtschaftlichen Interessen des Großherzogtums sichern und die beschlossenen Gesetze bezüglich der Ausfuhrverbote sowie die Ankaufs- und Verkaufsrichtlinien kontrollieren und sich bei Verstößen um die Ahndung der Täter kümmern. Artikel vier zufolge hatten „(...) die Agenten der lokalen und allgemeinen Polizei (...)“ den Brigaden „(...) Hilfe und Beistand zu leisten (...)“. Zusätzlich bestimmte die Regierung über „(...) die Zusammensetzung der Brigaden (...)“.326 Zu erwähnen sei noch, dass die Dienste der Gendarmerie, ähnlich wie im, 325 ANlux, AE-00525-0054, Brief des General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.11 & 17.11.1916, Luxemburg; THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 69. 326 ANlux, AE-00525-0057-0062, Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1358-1359. Seite 91 von 196 die wirtschaftlichen Interessen des Landes behandelnden, Memorial N° 87 vom 23. Oktober 1915327, in diesem offiziellen Beschluss nicht genannt werden. Der noch am selben Tag erschienene großherzogliche Beschluss „(...) portant institution d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignés au service du ravitaillement (...)“ bestätigt die soeben angesprochenen Zeilen des Memorials und verdeutlicht die Tatsache, dass die „(...) brigades mobiles de contrôle (...)“ die „(...) intérêts économiques du pays durant la guerre (...)“ schützen sollten.328 Am 20. November 1916 antwortete die Gendarmerie-Führung dem Staatsminister bezüglich seines weitergeleiteten Schreibens vom 17. November 1916. Der Major-Kommandant der bewaffneten Macht verdeutlichte, dass die Forderung von Dr. Welter zwei Gendarmeriebeamten, zur Unterstützung der mobilen Kontrollbrigade, nicht im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Gendarmeriekorps lagen. Er deutete somit an, dass die restlichen Aufgaben der Gendarmerie die Beamten vollständig auslasteten und „(...) qu’un gendarme devrait assister, comme simple spectateur, à des opérations effectuées par d’autres fonctionnaires, alors que ces opérations entrent également dans ses fonctions, constituerait pour tout le corps de gendarmerie une humiliation grave, imméritée et sûrement non-voulue de Votre Excellence (...)“.329 Die Gendarmerie-Führung sah sich demnach in ihrem Aufgabebereich beschnitten und wollte aufgrund dessen auf keinen Fall bei den Aufklärungen der mobilen Kontrollbrigade assistieren. Ebenfalls berief sich der Major-Kommandant der bewaffneten Macht auf den vierten Artikel des großherzoglichen Beschlusses vom 18. November 1916. Aus diesem geht hervor, dass sich die Beamten der „(...) police générale et locale (...)“ in erster Linie mit der Hilfe und Betreuung der mobilen Kontrollbrigade zu befassen hatten. Somit bat er den luxemburgischen Staatsminister diese damit zu beauftragen.330 Noch am selben Tag erreichte die Gendarmerie-Führung ein Brief vom Staatsminister, indem er klar stellte, dass Dr. Welter nicht, wie von dem Gendarmerie-Kommando vermutet wurde, zwei bestimmte Gendarmen in den Dienst der mobilen Kontrollbrigade stellen wolle. Vielmehr war es das Anliegen von Dr. Welter zwei Gendarmen aus der Region, in welcher 327 RUPPERT, Paul, Pasinomie luxembourgeoise. Recueil des lois, décrets, arrêtés règlements généraux & spéciaux, etc. qui peuvent être invoqués dans le Grand-Duché de Luxembourg. 1912-1916. Luxembourg 1917, S. 815. 328 ANlux, Agri-A-400-0051-0052, Arrêté grand-ducal du 18 novembre 1916, portant institution d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignées au service du ravitaillement, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1-2. 329 ANlux, AE-00525-0053, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 20.11.1916, Luxemburg, S. 1. 330 ANlux, AE-00525-0053 (Anm. 329), S. 1-2. Seite 92 von 196 die mobile Kontrollbrigade gerade operierte, zum temporären Dienst in dieser abzutun. Auch erinnerte der Staatsminister den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht daran, dass die Gendarmerie diesbezüglich nicht nur passiv agieren dürfe. Es sei sogar erwünscht aktiv an der Aufklärung der Missionen teilzunehmen. Es sollte in diesem Fall keineswegs zu Komplikationen zwischen den Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigade und denen der Gendarmerie kommen.331 Ganz offensichtlich gab es also zu Beginn einige erhebliche Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zuständigkeit zwischen Gendarmerie und mobiler Kontrollbrigade. Die Gendarmerie sah sich als übergeordnete Instanz an und verstand nicht, warum plötzlich andere Beamte ihre Aufgaben übernehmen und sie nur noch als assistierende Kraft vor Ort sein sollten. Am 22. November 1916 meldete sich dann der General-Direktor der Finanzen beim Staatsminister. Dieser lieferte noch einige zusätzliche Informationen über die, durch den Beschluss vom 18. November 1916 gegründete (siehe oben), mobile Kontrollbrigade, die sich in erster Linie um die Versorgungssituation Luxemburgs kümmern sollte. Die Einheit bestünde demnach aus Mitgliedern der „(...) brigade commis-accisiens (...)“ (Steuern) sowie des Zolls. Die Gendarmerie, die ohnehin bereits mit der Sicherung der Lebensmittelversorgung des Großherzogtums betraut war sowie die lokale Polizei, müssten hierüber noch informiert werden. Am 23. November 1916 wurde der Brief vom Staatsminister an die Gendarmerie-Führung weitergeleitet und am 25. November des gleichen Jahres zur Kenntnis genommen.332 Somit wird die Tatsache, dass die Gendarmerie nicht direkt als Teil der neu gegründeten mobilen Kontrollbrigade anzusehen war, unterstrichen. Dies wird sich im weiteren Verlauf der kommenden Monate allerdings noch ändern. Am 25. November 1916 erreichte den luxemburgischen Staatsminister ein Brief des Generalstaatsanwaltes. Letzterer unterrichtete den Staatsminister über den Vorschlag des 331 ANlux, AE-00525-0055, Brief vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 20.11.1916, Luxemburg. 332 ANlux, AE-00525-0051, Brief des General-Direktors der Finanzen an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung durch Letzteren an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und dessen Antwort. 22.11, 23.11, 25.11.1916, Luxemburg, S. 1-2. Seite 93 von 196 Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, eine mobile und in Zivilkleidung operierende Kontrollbrigade ins Leben zu rufen. Diese würde, die Arbeit der Gendarmerie erleichtern.333 Die Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale ließ sich ausfindig machen. Vom 9. Dezember 1916 bis zum 10. Januar 1917 wurde über die Einführung von sogenannten „(...) brigades volantes (...)“ und einer mobilen Brigade der Gendarmerie diskutiert.334 Der Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg vermerkte am 9. Dezember 1916, dass bereits eine „fliegende“ Brigade durch den Beschluss vom 18. November 1916 ins Leben gerufen wurde. Diese Form der Brigade leistete allerdings laut Staatsanwalt keine gute Arbeit und behinderte dadurch zusätzlich die Arbeit der Gendarmerie.335 So kam es, dass die Gendarmerie-Führung am 14. Dezember 1916 innerhalb der erwähnten Korrespondenz, das Aufstellen einer mobilen Brigade der Gendarmerie beschloss. Letztere sollte ab dem 15. Dezember ihren Dienst beginnen.336 In Mitten dieses Briefwechsels beschloss der luxemburgische Staatsminister am 11. Dezember 1916, den GDA darüber in Kenntnis zu setzten, dass das Gendarmerie-Oberkommando Brigadier Nickels sowie die Gendarmen Galles und Bourzy als Mitglieder der „(...) brigade volante (...)“ designiert hatte.337 Noch davor übermittelte der Staatsminister dem KGFKL seine Glückwünsche bezüglich der Gründung der mobilen Brigade der Gendarmerie und unterstrich im gleichen Zuge noch, dass sie unmittelbar Kontakt mit den anderen Kontrollorganen, sprich der zivilen „(...) brigade mobile (...)“ suchen sollten. Hierdurch sollte eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Kontrollinstanzen aufgebaut werden. Die Gendarmerie hatte also von dem Zeitpunkt an eine weitere, für Recht und Ordnung sorgende Einheit, die neben der zuvor bereits am 18. November 1916 gegründeten mobilen Kontrollbrigade existierte.338 333 ANlux, AE-00525-0038, Brief des Generalstaatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister, 25.11.1916, Luxemburg. 334 ANlux, AE-00525-0034, Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 09.12, 14.12, 19.12, 22.12.1916, 06.01 & 10.01.1917, Luxemburg. 335 ANlux, AE-00525-0034 (Anm. 334), S. 1. 336 Ebd. S. 2. 337 ANlux, AE-00525-0031, Brief des Staatsministers an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 11.12.1916, Luxemburg. 338 ANlux, AE-00525-0036, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 06.12.1916, Luxemburg. Seite 94 von 196 Dementsprechend spricht ein großherzoglicher Beschluss (Juni 1917) von den „(...) commissaires de district, les bourgmestre, les agents de la brigade mobile, les commis des accises, les agents de la police générale et locale et les agents de la police criminelle (...)“ als autorisierte Beamte, die zu jedem Zeitpunkt Hausdurchsuchungen im Sinne einer Kontrolle des erwähnten Beschlusses durchführen durften und somit direkt für die Versorgungssituation des Großherzogtums verantwortlich waren.339 Interessant ist, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wurde. Es lässt sich jedoch annehmen, dass der verfasste Text diese im Zusammenschluss mit den „(...) agents de la brigade mobile (...)“ anführen wollte und demzufolge eventuell eine untergeordnete Rolle der Gendarmerie innerhalb der, Ende 1916 gegründeten mobilen Kontrollbrigade, verdeutlichte. Die Gendarmerie wurde allerdings in einem nicht adressierten Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale vom 14. Mai 1917 erwähnt. In diesem Vorschlag, betreffend der Organisation sowie der generelle Arbeit der mobilen Brigade, welcher außerdem an den GDA weitergeleitet wurde, sprach er von mehreren „(...) infractions (...) constatées par les agents de la brigade mobile (section de la gendarmerie) (...)“. In diesem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass es „(...) deux autres sections (...)“ innerhalb der mobilen Kontrollbrigaden gab. Hiermit waren vermutlich die Steuer- und Zivilabteilung gemeint.340 Des Weiteren sprach der Direktor darüber, dass die Gendarmerie unter anderem Höchstpreisüberschreitungen beim Fleischhandel aufgedeckt und mehrere Protokolle diesbezüglich verfasst hatte. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass Protokolle nur auf Anfrage der kommunalen Administrationen hin geschrieben würden und, dass es äußerst wichtig sei, den Export von Mehl, Zerealien und Gemüse zu verhindern.341 Demnach konnte ein Teil der Gendarmerie eindeutig den mobilen Kontrollbrigaden zugeordnet werden, die wie das kommende Kapitel zeigen wird, auch die Versorgungssituation sichernde Aufgaben übernahm. 339 ANlux AE-00526-0047-0048, Arrêté Grand-Ducal, Juni 1917, Luxemburg, S. 2. ANlux, Agri-400-0060-0062, Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale betreffend der Organisation und der generellen Arbeit der mobilen Brigade, 14.05.1917, Luxemburg, S. 1. 341 ANlux, Agri-400-0060-0062 (Anm. 340), S. 1-2. 340 Seite 95 von 196 2.2.3.1 Aufgabenbereiche Die Aufgabenbereiche der soeben beschriebenen mobilen Kontrollbrigaden umfassten laut politischen Vorgaben in erster Linie die Versorgungssituation des Großherzogtums und sollten vor allem im Falle der „(...) brigade mobile (section de la gendarmerie) (...)“ der Gendarmerie helfen, die restlichen Arbeitsgebiete erfolgreicher abzudecken. Allerdings zeigen folgende Zeilen die dennoch vorhandene Vielfalt der Arbeiten dieser, in drei unterschiedliche Abteilungen eingeteilten und dadurch nicht immer auseinanderzuhaltenden, Behörde. Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, an den GDA vom 17. Dezember 1916, erläuterte eine Problematik, welche sich den Beamten der Steuer-Abteilung im Zusammenhang mit der deutschen Besatzung Luxemburgs stellte. So soll es der mobilen Kontrollbrigade „(...) durch den Erlass des Herrn Befehlshabers der Truppen in Luxemburg Nr. II 7181 vom 15.9.1916 (...)“ unmöglich gemacht worden sein, die deutschen Landsturmleute auf mögliche Verstöße gegen, die Versorgung Luxemburgs regelnden, großherzoglichen Beschlüsse zu kontrollieren. 342 Die deutschen Militärbehörden griffen demnach aktiv in die Aufgabenbereiche der mobilen Kontrollbrigade ein. Nichtsdestotrotz lieferte die Kontrollbrigade eine „(...) Übersicht der in der Zeit vom 26.November (sic) bis 15.Dezember (sic) 1916 festgestellten Zuwiderhandlungen (...)“ der deutschen Militärkräfte. So sollen deutsche Soldaten ausfuhrverdächtige Lebensmitteltransporte von galizischen Juden am Hollericher Bahnhof angehalten haben. Diese erhielten eine Strafanzeige wegen versuchter Ausfuhr von Butter, Mehl und Eiern, eine wegen unrichtiger Führung des Viehstandsregister, eine gegen einen Landsturmmann wegen zweifachen Versuches der Ausführung von Butter, eine gegen einen Sanitätssoldaten wegen dem Versuch Butter und Zucker aus Luxemburg zu exportieren, usw.343 Der antisemitische Kontext344 spielte hier zwischen den Zeilen sicherlich wieder eine Rolle. Die Beamten der mobilen Kontrollbrigade hielten somit trotz Verbotes der deutschen Militärbehörden, die Vergehen der deutschen Soldaten auf luxemburgischen Boden fest und bewiesen demzufolge, dass die deutsche Besatzung des Großherzogtums sie nicht an der Ausübung ihrer Pflichten hinderte. 342 ANlux, AE-00526-0220-0227, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 17.12.1916, Luxemburg, S. 6. 343 ANlux, AE-00526-0220-0227 (Anm. 342), S. 9. 344 Vgl. hierzu: Anm. 315. Seite 96 von 196 Des Weiteren berichtete der Chef der „(...) brigade volante de contrôle (...)“, Abteilung Steuern, dem GDA am 8. Januar 1917 von 60 Kartoffelsäcken, die an den luxemburgischen Staat gehen sollten. Vor dem Handel wurden einige Säcke jedoch überteuert an Fremde verkauft und somit ein Protokoll gegen die Verantwortlichen erstellt.345 Auch Briefe wie der Folgende, zeigen eindeutig, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie während der Ausführung ihrer Arbeit mit einigen organisatorischen Problemen zu kämpfen hatte. So beschwerte sich der Chef der Gendarmen-Kompanie gegenüber dem Kommando beispielsweise wegen der durchgeführten Mühlenrevisionen. Er berichtete dem KGFKL am 6. Februar 1917 davon, dass das „(...) Datum der Mühlenrevisionen der vorigen Woche einigen Müllern zum Voraus (sic) bekannt war (...)“. Er sah somit keinen Nutzen in diesem Dienst.346 Allgemein informierte er das KGFKL auch über eine fehlende einheitliche Leitung der Mobilbrigaden. Für ihn war somit ein „(...) erfolgreiches Zusammenwirken (...) nicht möglich (...)“. Dies zeigte sich, laut Chef der Gendarmen-Kompanie zum Beispiel darin, dass Gendarmen unentschuldigt nicht zu ihrem Dienst antraten. Allerdings habe er dahingehend eine mündliche Zusage des KGFKL erhalten und würde sich diesbezüglich mit dem Chef der mobilen Kontrollbrigade (Abteilung Steuern), Herrn Wilwers347, in Verbindung setzen. Hier wartete der Chef der Gendarmen-Kompanie jedoch noch auf ein offizielles Schreiben seitens des KGFKL.348 Als Lösung des Problems schlug er vor, sich „(...) mit der allgemeinen Leitung dieses Dienstzweiges (...)“ betrauen zu lassen und somit Ordnung zu schaffen. Anderenfalls bete er das Kommando darum, ihn „(...) von diesem zwecklosen und erniedrigenden Dienste zu entbinden, da es nicht angängig ist, dass (er) als Offizier mit 25 Jahren Dienstjahren, (sich) zur Verfügung eines jungen Unterbeamten irgend einer (sic) Zivilverwaltung halten soll (...) um (...) (seine) Leute unter dessen Befehle zu stellen (...)“.349 345 ANlux, AE-00526-0099-0100, Brief der Chefs der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und der Arbeit, 08.01.1917, Luxemburg, S. 1-2. 346 ANlux, AE-00525-0022, Brief des Chefs der Gendarmen-Kompanie an das Kommando des Gendarmen- und Freiwilligenkorps in Luxemburg, 06.02.1917, Luxemburg, S. 1. 347 ANlux, AE-00525-0025, Weiterleitung eines Beschlusses durch General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister und durch ihn an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.02.1917, Luxemburg, S. 1. 348 ANlux, AE-00525-0022 (Anm. 346), S. 1. 349 Ebd. S. 1-2. Seite 97 von 196 Es gab also auch Organisationsprobleme innerhalb der mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie, was wiederum verdeutlicht, dass diese auch als ordnungswahrende Kontrollinstanz (siehe Mühlenrevisionen) funktionierten. Am 14. Februar 1917 erreichte den GDA ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade (Abteilung Steuern) betreffend einer am 30. Januar des gleichen Jahres durchgeführten Mühlenrevision in Bettemburg. Diese Überprüfung fand unter der Zusammenarbeit zwischen Gendarmerie und einem Beamten dieser mobilen Kontrollbrigade statt. Laut Bericht soll sie sehr genau vonstattengegangen sein. Eventuell könnte dies der Grund sein, warum der Gendarm Ferber von dem Mühlenbesitzer während der Revision „(...) a été tellement malmené et rudoyé (...)“. Ferber bestand anschließend darauf, den Besitzer wegen Behinderung eines Beamten während der Ausübung seiner Pflicht zu verwarnen.350 Hier hat es den Anschein, als würde die Gendarmerie in Zusammenarbeit mit Beamten der mobilen Kontrollbrigade der Steuerabteilung eine deutlich höhere Position einnehmen. Diese höhere Stellung hatte in dem besagten Fall allerdings zur Folge, dass der Bürger den Gendarmen als seinen „Feind“ ansah. Der Aufgabenbereich der mobilen Kontrollbrigade zeichnete sich weiterhin durch, in einem Bericht Anfangs des Jahres 1917 erwähnten, Strafanzeigen wegen verbotswidrigem Transport von Zucker sowie widerrechtlichen Transportes und Tötung von Schweinen, aus.351 Ein weiterer, die Aufgabenbereiche der mobilen Kontrollbrigade unterstreichender Bericht vom 16. Januar 1918 betont, inwiefern die versorgungstechnischen Funktionen dieser Beamten von zentraler Bedeutung innerhalb deren Zuständigkeit war. In dem zweiseitigen Bericht ist die Rede von einem, nicht durch die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale autorisierten Transport von Äpfeln. Die Händler hätten außerdem genauso wenig die, von der luxemburgischen Regierung festgesetzten, Höchstpreise respektiert.352 Dieses Vergehen leiteten die Beamten der mobilen Kontrollbrigade augenblicklich an den luxemburgischen Staatsminister weiter, was wiederum die Priorität dieses Aufgabenbereiches der Kontrollbrigade verdeutlicht.353 350 ANlux, AE-00526-0204-0207, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 14.02.1917, Luxemburg, S. 1 & 3. 351 ANlux, AE-00526-00108, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, Datum und Ort unbekannt; Die erwähnten Strafanzeigen sind vom 20.12.1916 und vom 12.01.1917. Dies lässt die Vermutung zu, dass der Bericht Anfang 1917 verfasst wurde. 352 ANlux, AE-00526-0039, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern inkl. Weiterleitung an den luxemburgischen Staatsminister, 16.01.1918, Luxemburg, S. 1. 353 ANlux, AE-00526-0039 (Anm. 352), S. 2. Seite 98 von 196 Wie die Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade vom 17. Oktober 1918 belegt machte die mobile Kontrollbrigade sich sogar Gedanken über die kommende Nachkriegszeit. Sie zeigt sehr deutlich, inwiefern sich die Beamten Gedanken hinsichtlich der Lebensmittelversorgung nach dem Krieg gemacht hatten und unterstreicht die Tatsache, dass die Kontrollbrigade Kenntnisse bezüglich eines bald endenden Krieges gehabt haben muss. Demnach untermalte die mobile Kontrollbrigade die Notwendigkeit weiterer Lebensmittel, welche die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale, „(...) sofern nach Kriegsende nicht innerhalb kurzer Frist eine internationale Freizuegigkeit (sic) der Waren wieder einsetzen koennte (sic) (...)“, bereitstellen sollte.354 2.2.3.2 Rolle der Gendarmerie – Konflikte und Aufgabentrennung? Ein kleineres Heft, das von der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale im Jahre 1916 herausgegeben wurde und die „(...) Vorschläge (dieser) betreffend (der) Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung (...)“ zusammenfasste, verdeutlicht gleichermaßen inwiefern es, vor der Einbindung der Gendarmerie in den Reihen der mobilen Kontrollbrigaden, zu einer Aufgabentrennung zwischen dieser und den Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigaden kam.355 So hielt die Einkaufs- und Verteilungszentrale fest, dass die Verwalter der sogenannten „Mahlhefte“ „(...) am Tage der Ausfertigung der Mahlberechtigung gleichzeitig ein Duplikat an die Gendarmerie des Dienstbezirkes der Mühle einzusenden (...)“ hatten. Um nun die „(...) Gewissheit zu schaffen, daß die Gendarmerie rechtzeitig in den Besitz des Duplikates gelangt, wäre zu bestimmen, daß die Gültigkeitsdauer der Mahl- und Transportberechtigung erst am dritten Tage nach der Ausstellung beginnt (...)“. Die Gendarmerie hatte somit die Kontrolle bezüglich des gemahlenen Rohmaterials und musste dementsprechend auch sehr genaue Angaben „(...) des zum Verschroten angemeldeten Quantums (...)“ erhalten.356 Allerdings betonte die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale ebenso, dass eine „(...) Gelegenheitskontrolle der (Mühlen), (der) landwirtschaftliche(n) Betriebe, (der) Kommissionäre, (der) Depotverwalter, (der) Bäckereien usw. (...) keineswegs hinreichend (...)“ sei. Dementsprechend schlug die staatliche Zentrale vor „(...) im nächsten 354 ANlux, AE-00526-0018, Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade, 17.10.1918, Luxemburg. ANlux, AE-00526-0061-0076, Vorschläge der Staatlichen Einkaufs- u. Verteilungszentrale betreffend die Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung, 1916, Luxemburg. 356 ANlux, AE-00526-0061-0076 (Anm. 355), S. 7 & 10. 355 Seite 99 von 196 Verbrauchsjahr eine besondere Revisionsabteilung ausschließlich in den Dienst der Verteilungszentrale zu stellen (....)“.357 Noch im gleichen Heft gab die Zentrale an, dass sie „(...) als Personal für diese Abteilung (...) Akzisenbeamten und Gendarmen (in Zivilkleidung) in Betracht (...)“ ziehen würden. Zusätzlich sei neben „(...) dieser „fliegenden Kontrollkolonne“ (...) (das Mitwirken) des Gendarmeriekorps in der üblichen Weise beizubehalten (...)“. Diese Aufgabe würde, wie bereits im vorigen Kapitel angemerkt, tatsächlich eine Abteilung der Gendarmerie ab dem Jahre 1917 übernehmen.358 Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade vom 1. Dezember 1916 deutet auf weitere Probleme und Unstimmigkeiten zwischen den Gendarmen und den Beamten der Steuer-Abteilung der „(...) brigade mobile de contrôle (...)“ hin. So erklärte ein Müller den Kontrollbeamten, dass er sein Getreide aus Lothringen eingeschmuggelt habe und in seiner Mühle mit der Erlaubnis der Gendarmerie-Station gemahlen habe, um es ohne eine weitere Kontrolle anschließend wieder nach Lothringen zu schaffen. Die Beamten der mobilen Kontrollbrigade beschlagnahmten daraufhin 30 Säcke.359 Möglicherweise wollte der Berichterstatter den Chef der mobilen Kontrollbrigade darauf hinweisen, dass seine Beamten die Aufgabenbereiche der Gendarmerie besser ausführten als letztere. In einem Briefwechsel zwischen dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und dem Staatsminister sowie der Weiterleitung durch letzteren an den GDA, wird deutlich inwiefern der reelle Nutzen einer mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie bereits nach kurzer Zeit angezweifelt wurde. Das Gendarmerie-Oberkommando wies den luxemburgischen Staatsminister in einem Schreiben vom 9. Januar 1917 daraufhin, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie in Zukunft nicht mit der aktuellen „(...) indemnité journalière (...)“ in Höhe von 10 LUF (ca. 7,36 €) weiterbestehen könne. Das KGFKL forderte den Staatsminister aus diesem Grund auf, den Gendarmen die gleichen „(...) indemnité pour frais de route, de séjour, etc. (...)“ wie den Mitgliedern der „(...) brigades mobiles civiles (...)“ zukommen zu lassen.360 357 Ebd. S. 35. Ebd. S. 35. 359 ANlux, AE-00526-0216-0219, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 12.01.1916, Luxemburg, S. 1-2. 360 ANlux, AE-00525-0024, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsminister inkl. Weiterleitung durch letzteren an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und den Handels, 09.01.1917 & 15.01.1917, Luxemburg, S. 1. 358 Seite 100 von 196 Der Staatsminister leitete das Schreiben anschließend am 15. Januar 1917 an den oben bereits erwähnten General-Direktor weiter. Dies mit der Bemerkung, dass in letzter Zeit bereits darüber diskutiert worden war die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie aufzulösen.361 Aufgrund dieser Nachricht lässt sich vermuten, dass die Arbeit der mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie nicht von besonderer Wichtigkeit oder mit dem sich erhofften Erfolg gekrönt gewesen zu sein scheint. Dies sogar im Anbetracht der Tatsache, dass sich, wie später zu sehen sein wird, beispielsweise auch noch Protokolle dieser Gendarmerie-Einheit aus dem Jahre 1918 auffinden ließen. Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade aus demselben Monat ermöglicht die genauen Aufgabenbereiche nachzuverfolgen. Die Steuer-Abteilung der „fliegenden“ Kontrollbrigade gab an, dass sich ihre Tätigkeit „(...) während der letzten Wochen (...) neben Überwachung des Grenzverkehrs und der Nachforschungen nach verbotenem Ausfuhrhandel (...) auch auf eine genaue Kontrolle der Molkereien, Buttersammelstellen und landwirtschaftlichen Betriebe des Grenzgebietes hinsichtlich der Ausführung des Beschlusses vom 12. Dezember 1916 (Regim (sic) der Milch und Milchprodukte) (...)“ erstreckte. Die Landbevölkerung soll diesbezüglich ziemlich überall Verständnis und Entgegenkommen gezeigt haben.362 Des Weiteren offenbarte eine Strafuntersuchung aufgrund unerlaubter Schweineschlachtungen eine äußerst interessante Problematik rund um die zentrale Frage nach der Zuständigkeit und der allgemeinen Stellung der mobilen Kontrollbrigade sowie der Gendarmerie im Großherzogtum als Vertreter von Recht und Ordnung. So gab der Berichterstatter an, dass „(...) die Kontrolle des Aufkaufs und der Ausfuhr von Lebensmitteln durch deutsche Militärpersonen, (...) nunmehr infolge der Anordnung des Herrn Befehlshabers der Truppen in Luxemburg vom 12. v. Mts. den Mitgliedern der mobilen Brigade gänzlich untersagt (...)“ war. Die „(...) betreffende Verfügung sieht nämlich sowohl den Grenz- als für den Inlandsverkehr bloss eine Kontrolle durch Luxemburgische Zollbeamte bezw. Gendarmen in Uniform vor (...)“. Die Gendarmerie-Führung stellte somit innerhalb der ordnungswahrenden Instanzen Luxemburgs klar, dass ihre Aufgabenbereiche nur von ihnen und nicht durch die Beamten der mobilen Kontrollbrigaden ausgeführt werden durften.363 361 ANlux, AE-00525-0024 (Anm. 360), S. 1. ANlux, AE-00526-0103-0107, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 13.01.1917, Luxemburg, S. 1-2. 363 ANlux, AE-00526-0103-0107 (Anm. 362), S. 3. 362 Seite 101 von 196 Nichtsdestotrotz forderten letztere die Gleichschaltung zwischen Brigadenmitgliedern und den uniformierten Gendarmen und Zollbeamten. Sie wollten diese Unterordnung nicht so einfach hinnehmen, beharrten jedoch auf erheblichen Unterschieden zwischen Gendarmen, Zollbeamten und Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigaden.364 Einen Monate später übermittelte der GDA dem luxemburgischen Staatsminister am 15. Februar 1917 eine Kopie des großherzoglichen Beschlusses vom 23. November 1916 in dem festgehalten wurde, dass mehrere mobile Kontrollbrigaden gegründet werden sollten und diese mit der Mission „(...) de rechercher, instruire et contrôler les infractions ou tentatives d’infraction aux arrêtés pris dans l’intérêt du ravitaillement, ainsi que tous actes préparatoires à ces infractions (...)“. Zusätzlich wurde erneut darauf hingewiesen, dass die temporär an die mobile Kontrollbrigaden gebundenen Personen mit den vorgesehenen Abfindungen bezahlt würden und dass die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale und Herrn Wiwlers, Chef der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, eine wichtigere Rolle als ein Vertreter der Gendarmerie spielten.365 Der General-Direktor wollte demnach offensichtlich verdeutlichen, dass die vom KGFKL geforderten Abfindungserhöhungen unrealistisch seien. Dies wurde anschließend vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet und, wie die zusammengefasste Korrespondenz zwischen den besagten Herren zeigt, von diesem zur Kenntnis genommen.366 Am 19. März 1917 erreichte den GDA ein weiterer Bericht der mobilen Kontrollbrigade (Abteilung Steuern). Hierin kritisierten die Beamten dieser Einheit die sogenannten „Hamsterkarawanen“, die ihren Angaben zufolge „(...) wieder (...)“ im großen Maße Getreide, Mehl und weitere Basisprodukte der Lebensmittelherstellung aufkauften. Diesbezüglich hatte die mobile Kontrollbrigade Rücksprache mit der Gendarmerie gehalten und nachgefragt, aus welchen Beweggründen solche Karawanen wieder zugelassen würden. Laut des Berichtes soll die Gendarmerie jedoch entmutigt gewesen und ein Einschreiten ihnen zufolge illusorisch sein.367 Allem Anschein nach, hat die Gendarmerie also eine ihnen zugeteilte Aufgabe, aus Gründen der Unerfüllbarkeit aufgegeben. Dies hatte zur Folge, dass Protokolle gegen diese 364 Ebd. S. 4. ANlux, AE-00525-0025 (Anm. 347), S. 1. 366 Ebd. S. 1-2. 367 ANlux, AE-00526-0182, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 19.03.1917, Luxemburg, S. 1. 365 Seite 102 von 196 Zuwiderhandlung keine Folgen hatten und Beschlagnahmungen dementsprechend nicht aufrechterhalten wurden. Außerdem behaupteten die Beamten der mobilen Kontrollbrigade, dass „(...) die Delinquenten (...) sogar bei der Feststellung dieser Zuwiderhandlung höhnisch nach dem Zeitpunkte fragen (würden), wann ihnen die beschlagnahmten Lebensmittel wieder ausgehändigt (...)“ würden.368 Die Gendarmerie Weiswampach berichtete am 1. August 1918 von einer „(...) Untersuchung der Mobilen Brigade in Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle (...)“. In dem Bericht N° 201, der an das KGFKL ging, erläuterte der BSK Pesch, dass Einwohner aus Heinerscheid von Gendarmen der hiesigen Brigade wegen ungenügender Ablieferung von Milch an die Molkerei protokolliert wurden. Dies hatte ein Protestschreiben der Molkerei-Mitlieder an den GDA zur Folge. Es folgte ein Besuch des Beamten Hohengarten, Mitglied der Zollverwaltung, innerhalb der mobilen Kontrollbrigade. Dieser sollte, laut Auftrag der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale eine Überprüfung der Protokolle vornehmen, die genauen Umstände diesbezüglich aufklären sowie die Beschwerden des zu strengen Vorgehens der hiesigen Gendarmerie auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.369 Der BSK aus Weiswampach sah dies mit sehr kritischen Augen. Er gab an, dass die Gendarmerie ihre eigenen Protokolle auch selbst überprüfen könnte und unterstrich diesbezüglich den Autoritäts- und Vertrauensverlust der Gendarmerie bei der dortigen Bevölkerung.370 Offenbar sah Pesch in dem Verhalten der mobilen Kontrollbrigade ein großes Problem und erkannte eine Bevormundung der Gendarmerie durch die staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale. Einige Tage später, am 14. August 1918, lieferte der Zollbeamte Josef Hohengarten eine Erklärung bezüglich der vom Gendarmeriebeamten Pesch geschilderten Vorfälle ab. In dieser hob er hervor, dass die „(...) betr. Untersuchung durchaus objektiv (durchgeführt und) ohne dass Aeusserungen (sic), welche das Ansehen der Gendarmerie irgendwie untergraben könnten, getan worden sind (...)“. Außerdem soll Pesch über alle Umständen informiert gewesen sein und selbst den Inhalt des Zollberichtes N° 1228 vom 3. Juli 1918, in welchem 368 ANlux, AE-00526-0182 (Anm. 367), S. 2. ANlux, AE-00526-0005, GB N° 201, Betrifft Untersuchung der Mobilen Brigade in Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle, 01.08.1918, Weiswampach, S. 1-2. 370 ANlux, AE-00526-0005 (Anm. 369), S. 2. 369 Seite 103 von 196 „(...) das Vorgehen des Herrn Pesch als vollkommen gerechtfertigt anerkannt (...)“ wurde, überprüft haben.371 Am selben Tag noch erreichte den Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale diesbezüglich ein Brief der mobilen Kontrollbrigade. Im Bericht N° 1717 untermalte die Kontrollbrigade ihre Bedenken betreffend der „(...) in letzter Zeit (sich häufenden) Nachuntersuchgen (...) sei es, um eine Beschwerde zu erledigen (oder) um einen Enteignungsantrag auf seine Berechtigung zu prüfen (...)“. Ebenso stellten sich die Beamten der mobilen Kontrollbrigade die Frage, „(...) ob und inwieweit die Staatl. Einkauf- und Verteilungszentrale für derartige Untersuchungen an bestimmte Kontrollorgane gebunden(...)“ sei und hielten fest, dass „(...) es jedenfalls nicht die Art und Weise unseres Vorgehens (war), welche bisher zu Klagen Anlass geben konnte (...)“. Die Untersuchungen wurden laut Bericht N° 1717 „(...) stets sachlich und objektiv (...)“ durchgeführt und waren nicht dazu gedacht „(...) das Ansehen anderer Kontrollorgane (...) zu schädigen (...)“.372 Hinzu kam, dass die mobile Kontrollbrigade in diesem Zusammenhang weiterhin anmerkte „(...), dass bereits mehrere Male das Umgekehrte der Fall war, d.h. dass die (...) Staatsanwaltschaft (...) Strafanzeigen der mobilen Kontrollbrigade zur Nachuntersuchung an die Gendarmerie weitergegeben hat (...)“. Diesbezüglich konnten die Beamten der Kontrollbrigade jedoch keine Autoritätseinbußen „(...) beim Publikum (...)“ feststellen.373 Die mobile Kontrollbrigade und die Gendarmerie sahen sich demnach gegenseitig als Einheit, die der jeweils anderen ihre Aufgabenbereiche streitig machen wollte und dadurch für unnötige Verwirrung innerhalb der Bevölkerung sorgte. Eine gute Kooperation zwischen den beiden Kontrollinstanzen lässt sich diesbezüglich also nicht ausmachen. Die organisatorischen Probleme zwischen der Gendarmerie und der mobilen Kontrollbrigade gingen im September des gleichen Jahres in einem weitaus größeren Ausmaße weiter. Ein zusammengefasstes Korrespondenz-Dokument vom September 1918 zwischen dem Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem GDA sowie dem Staatsminister und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, erläuterte die generelle Handhabung bereits beschriebener Beschwerdefälle und zeigte eindeutig, dass die mobile Kontrollbrigade 371 ANlux, AE-00526-0003, Erklärung des Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade bezüglich der Beschwerde von Brigadier Pesch aus Weiswampach, 14.08.1918, Luxemburg. 372 ANlux, AE-00526-Unbekannt, Brief/ Bericht N° 1717 der mobilen Kontrollbrigade an den Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 14.08.1918, Luxemburg. 373 ANlux, AE-00526-Unbekannt (Anm. 372). Seite 104 von 196 und die Beamten der Gendarmerie nicht an einem Strang zogen, um die Versorgungssituation Luxemburgs zu verbessern.374 Demzufolge untermalte die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale die Problematik der zuletzt vorgenommenen Protokolle der Gendarmerie. Die Rede ist vom Protokoll N° 89 der Gendarmerie Weiswampach vom 6. September 1918 hinsichtlich einer nicht ausreichenden Lieferung Milch an die Molkerei; von einem Protokoll N° 292 der Gendarmerie Diekirch vom 4. Juli 1918 bezüglich einer unzureichenden Lieferung Butter sowie vom Protokoll N° 42 der Gendarmerie Rosport vom 19. Juli 1918 aufgrund einer ungenügenden Lieferung Butter und Milch. Das Protokoll N° 89 aus Weiswampach gab der betroffenen Person Anlass zu einer Beschwerde.375 Der Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale unterstrich in diesem Zusammenhang auch, dass weder die Autorität noch die Würde der luxemburgischen Gendarmerie dadurch Schaden genommen hätte. In Beschwerdefällen müsste allerdings die strikte Gewaltentrennung berücksichtigt und der Staatsanwalt eingeschaltet werden. Für weitere Kontrollen könnten nun die Beamten der Gendarmerie oder die der mobilen Kontrollbrigade zu Rate gezogen werden, so der Direktor. Da die mobile Kontrollbrigade auf die Kontrolle solcher Fälle spezialisiert war, wäre es nicht unüblich diese damit zu beauftragen. Die Kritik der Gendarmerie zähle in diesem Fall nicht zu deren Aufgabenbereichen und müsse dementsprechend von der Gendarmerie hingenommen werden.376 Der Major-Kommandant der bewaffneten Macht sah dies anders. Er merkte zwar an, dass die zivile mobile Kontrollbrigade ihre Arbeit gut gemacht hätte, diese dennoch von der Gendarmerie ausgeführt werden sollte und klassifiziert die Gendarmerie als „(...) l’organe par excellence institué pour veiller à l’exécution des lois (...)“. Das Verhalten der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie das der mobilen Kontrollbrigade beschädigte „(...) le prestige de la gendarmerie, et enlever à ce corps, la confiance du public, qui constitue la base de sa force, de sa considération et de son autorité (...)“. Des Weiteren betonte die Gendarmerie-Führung, dass, wenn der Staatsanwalt weiterführende Untersuchungen der Gendarmerie forderte, dies nur täte, weil er Vertrauen in die Behörde hätte und, dass die 374 ANlux, AE-00525-0006-0008, Korrespondenz zwischen dem Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 02.09, 06.09, 18.09, 20.09, 23.09 & 25.09.1918, Luxemburg. 375 ANlux, AE-00525-0006-0008 (Anm. 374), S. 2. 376 Ebd. S. 3-4. Seite 105 von 196 mobile Kontrollbrigade nichtsdestotrotz der Gendarmerie einen Großteil ihrer Arbeit abnähme, damit diese sich somit auf die essentiellen Aufgabenbereiche konzentrieren könne.377 Ein weiterer Bericht der Gendarmerie aus Weiswampach verdeutlicht die tiefsitzende Problematik zwischen der eigentlichen mobilen Kontrollbrigade und der Gendarmerie. Am 10. September 1918 vernahm die Gendarmerie Weiswampach erneut eine AnwohnerBeschwerde wegen eines Protokolls und der anschließenden Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade. So erhielt ein Anwohner am 30. August 1918 Protokoll N° 144 wegen einer von ihm durchgeführten Frühernte von sogenannten „Spätkartoffeln“ und erstattete gleich darauf Beschwerde bei der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale. Diese beauftragte die Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade mit der Aufklärung. Daraufhin stellte sich der Berichterstatter aus Weiswampach die Frage, warum nicht die Gendarmerie mit dieser Aufklärung beauftragt wurde. Ihm zufolge sähe es so aus, als würde die Verteilungszentrale nicht genügend Vertrauen in die Gendarmerie haben. Dieses Verhalten würde zum Verlust des Ansehens der Gendarmerie bei der hiesigen Bevölkerung führen, so der Gendarm aus Weiswampach.378 Das KGFKL leitete die von der Gendarmerie-Station Weiswampach vorgetragene Problematik am 12. September 1918 an den Staatsminister weiter. Der Major-Kommandant der bewaffneten Macht betonte, dass „(...) Untersuchungen, welche durch die Gendarmerie geführt wurden (...) auch nur durch diese vervollständigt werden (...)“ sollten. Das Missachten dieser „Regel“ würde dem Ansehen der Gendarmerie schaden. Hier verwies die Gendarmerie-Führung erneut auf den Bericht N° 201 der Gendarmerie Weiswampach.379 Nichtsdestotrotz blieben die Beamten der mobilen Kontrollbrigade keineswegs von verbalen Konflikten mit der Bevölkerung sowie einem sinkenden Ansehen bei dieser verschont. Dies berichtete zumindest der Kontrollbeamte Oestreicher dem Chef der mobilen Kontrollbrigade in Luxemburg. So wurde Oestreicher während einer Patrouille von einem ehemals protokollierten Bürger beschimpft.380 377 Ebd. S. 5-6. ANlux, AE-00526-0031, GB N° 263, Bericht betreffend der Beschwerde wegen eines Protokolls und anschließende Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade, 10.09.1918, Weiswampach, S. 1. 379 ANlux, AE-00526-0031 (Anm. 378), S. 2. 380 ANlux, AE-00526-0032, Bericht über Amtsbeleidigung eines Mitgliedes der mobilen Kontrollbrigade inkl. Weiterleitung an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 23.09 & 26.10.1918, Weiswampach & Luxemburg, S. 1. 378 Seite 106 von 196 Anschließend forderte er eine umgehende strafrechtliche Verfolgung dieses Bürgers und die Leitung der mobilen Kontrollbrigade gab in ihrem Schreiben an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale an, dass „(...) derartige Beschimpfungen (...) im Interesse unserer Autorität unter keinen Umständen geduldet werden (...)“ dürften. Die mobile Kontrollbrigade hatte eine weitere Anzeige an die großherzogliche Staatsanwaltschaft weitergeleitet und wollte somit verdeutlichen, dass es der Bevölkerung nicht erlaubt sei, Beamte der luxemburgischen Regierung zu beleidigen. Er untermalte die ordnungswahrende Position der Kontrollbeamten der mobilen Brigade.381 Letztlich beschreibt ein Brief vom 8. November 1918, also vier Tage vor dem Ende des Ersten Weltkrieges, vom Directeur général de la justice et des travaux publics, Auguste Liesch an den damaligen GDA Auguste Collart 382 sehr gut, inwiefern es zwischen der Gendarmerie und den Beamten der mobilen Kontrollbrigade Komplikationen gab. So sollen Mitglieder der mobilen Kontrollbrigade Berichte der Gendarmerie kontrolliert haben. Dies erklärte sich der als heute zu bezeichnende Justizminister mit einem „(...) excès de zèle (...)“ der mobilen Kontrollbrigade, der ihm zufolge „(...) non seulement superflu et illégal, mais encore de nature à troubler les bonnes relations entre des agents naturellement appelés à se suppléer réciproquement (...)“. Weiterhin forderte Liesch Collart auf, seine Beamten darauf hinzuweisen, die eigenen Kompetenzbereiche nicht zu überschreiten und somit die Gendarmerie nicht in ihren Ermittlungen zu stören.383 Das Aufstellen von mobilen Kontrollbrigaden sollte somit zur Lösung der Versorgungsproblematik des Großherzogtums beitragen. Dies tat es auch in einem gewissen Maße. Allerdings behinderten die jeweiligen Brigaden ihre Arbeit gegenseitig und kämpften untereinander um den größtmöglichen Stellenwert innerhalb einer vorhandenen ordnungswahrenden Instanz. Die Gendarmerie spielte hierbei nichtsdestotrotz eine wichtige Rolle was wiederum zeigt, inwiefern die bewaffnete Macht Luxemburgs während des Ersten Weltkrieges ein aktiver Teil der exekutiven Gewalt blieb. 2.2.4 Wirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung Auch die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivität in Luxemburg war eine Aufgabe der Gendarmerie. Dies belegen mehrere Berichte, Protokolle und Korrespondenzen zwischen Regierungsbehörden oder mit der luxemburgischen Gendarmerie. Allerdings liegen hier nur 381 ANlux, AE-00526-0032 (Anm. 380), S. 2. THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 77. 383 ANlux, AE-00526-0009, Brief des Directeur général de la justice et des travaux publics an den Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du commerce, 08.11.1918, Luxemburg. 382 Seite 107 von 196 Dokumente aus dem Jahre 1917 bis 1918 vor. Wie die Lage vor diesem Zeitraum, also von 1914 bis 1916 aussah, ist leider nicht ersichtlich und eventuell mit der bereits erwähnten Bestandssperrung der ANlux in Verbindung zu bringen. Für die Ausführung des angesprochenen Aufgabenbereiches arbeitete die Gendarmerie beispielsweise mit der luxemburgischen Zolldirektion zusammen. Dies belegt unter anderem ein Brief der Zolldirektion an den Kommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps vom 24. September 1917. In diesem gab die Zolldirektion an, dass es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich sei weitere Zollbeamte zur Überwachung des Aus- und Einfuhrschmuggels an der luxemburgisch-deutschen Grenze abzugeben. Des Weiteren hätte der Schmuggel an der französisch-belgischen Grenze ebenso zugenommen und somit könnten auch die Beamten dort ihre Arbeit kaum noch bewerkstelligen.384 Es besteht also die Vermutung, dass die Zolldirektion der Gendarmerie mit Beamten aushalf und das Kommando der Gendarmerie in der Position war, bei Bedarf weitere Zollbeamten, anzufordern. Dies, um das scheinbar anhaltende Problem des Schmuggels zu unterbinden. Quellen, die einige Monate vor Kriegsende erstellt worden sind, untermalen unter anderem die Tatsache, dass die bewaffnete Macht des Großherzogtums, bis weit in die Zeit der deutschen Militärbesetzung, die, die Wirtschaft des Landes kontrollierende Instanz in Luxemburg darstellte. Dementsprechend hielt die Gendarmerie der Station Luxemburg im Protokoll N° 1554 vom 13. November 1914 fest, wie ein Rentner und ein Beamter„(...) den Handel mit Webstoffen ohne Ermächtigung betrieben (haben) und (sich des) Kettenhandels respektiv (des) Versuchs (dieses) (...)“ schuldig gemacht haben. Die Beamten der Gendarmerie erhielten den entscheidenden Hinweis von einem Käufer, der wegen den überteuerten Preisen nichts kaufte. Sie fanden bei der anschließenden Hausdurchsuchung allerdings nichts, hielten allerdings fest, dass keiner der Täter den Stoffhandel betreiben durfte und protokollierten letztlich beide.385 Ein Briefwechsel zwischen dem GDA und dem luxemburgischen Staatsminister sowie die darauffolgenden Kommentare des Gendarmerie-Oberbefehlshabers zeigen sehr deutlich, 384 ANlux, AE-00525-0006, Brief der großherzoglichen Zolldirektion an den Major-Kommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps, 24.09.1917, Luxemburg. 385 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1554 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: 1. Gaspar Josef, Rentner, geboren und wohnhaft zu Luxemburg und 2. Tehves Heinrich, Beamter, geboren zu Luxemburg, wohnhaft zu Hollerich, weil sie den Handel mit Webstoffen ohne Ermächtigung betrieben und Kettenhandels respektiv Versuchs dieser Zuwiderhandlung. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg heute versandt, 13.11.1917, Luxemburg, S. 1-2. Seite 108 von 196 inwiefern die Gendarmerie in die Kontrolle der luxemburgischen Wirtschaft involviert war. So informierte am 27. Februar 1918 der General-Direktor den Staatsminister über die anhaltende kritische Lage der luxemburgischen Wirtschaft. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass bereits im November 1917 die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie mit der Überwachung des Handels und des Transports, mit der Revision der Bahnhöfe und Marktplätze sowie der Kontrolle der Mühlen beauftragt wurde. Diese Kontrollen sollten, laut General-Direktor Faber verschärft werden und seien vom „(...) Directeur de l’Office d’Achat et de Répartition (...)“ abgesegnet worden. Allerdings wäre es angebracht, wenn die Gendarmerie ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle der kommerziellen Transaktionen lege, so Faber.386 Des Weiteren sollte die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie ihre Befehle von Fabers Departement, also vom Directeur de l’Office d’Achat et de Répartition erhalten. Auf Bitten von Faber leitete der Staatsminister diese Anfrage an die Gendarmerie-Führung weiter, die sich wiederum im Namen des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht damit einverstanden erklärte. Dieser merkte jedoch an, dass niemand sonst der mobilen Kontrollbrigade diesbezüglich Befehle erteilen dürfte. Es sei denn die Gendarmerie-Führung wäre im Vorfeld darüber informiert worden und hätte ihr Einverständnis gegeben. Außerdem wollte der Gendarmerie-Kommandant eine Kopie jedes einzelnen Befehls zugesendet bekommen.387 Ein solches Beispiel ist der Brief des damaligen Staatsministers Kauffmann 388 an den damaligen GDA Joseph Faber 389 . In diesem Brief gab Kauffmann an, dass er den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht bezüglich „(...) la surveillance et le contrôle des transactions commerciales dans le pays (...)“ kontaktiert habe. Die oberste Instanz der luxemburgischen Gendarmerie akzeptierte dies und verdeutlichte, dass in diesem Fall einzig Faber oder Kauffmann selbst der mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie Befehle erteilen sollten. Kein Mitarbeiter von Faber sollte über die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie bestimmen können und der Major-Kommandant Heckmann wünschte ebenso, wie bereits erwähnt, eine Kopie jeder Anordnung von Faber zu erhalten.390 386 ANlux, AE-00525-0003-0004, Briefwechsel zwischen dem Directeur général de l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, dem luxemburgischen Staatsminister sowie dem MajorKommandanten der bewaffneten Macht, 27.02.1918, 01.03.1918 & 09.03.1918, Luxemburg, S. 1-2. 387 ANlux, AE-00525-0003-0004 (Anm. 386), S. 3-3. 388 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 389 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 73. 390 ANlux, AE-00525, Brief des Staatsministers an den Directeur général de l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, 12.05.1918, Luxemburg. Seite 109 von 196 Die luxemburgische Gendarmerie erfüllte demnach ihre Aufgabe als exekutive Gewalt des Großherzogtums und erhielt die weiterführende Aufgabe, jegliche kommerzielle Transaktion zu überwachen und zu kontrollieren. Verdeutlicht wurde dies mittels, von der luxemburgischen Gendarmerie angefertigten Protokollen. So geschehen am 8. August 1918. Hier protokollierte die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt einen Handelsmann, „(...) wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollbuches (...)“. Dieser ließ, laut Protokoll N° 1265 150.000 Zigarren aus den Niederlanden kommen ohne sie einzutragen. Daraufhin erhielt der GDA sowie die „(...) commission de vérification et de contrôle et inventaires (...)“ eine Kopie des Protokolls.391 Weitere Protokolle, wie beispielweise die vom 4. und 7. Juli 1918 gingen in die gleiche Richtung. Händler, beziehungsweise Geschäftsinhaber erwarben Waren, die sie nicht in das dafür vorgesehene Warenkontrollregister eingetragen und somit gegen geltende Beschlüsse verstoßen hatten. Entweder war das Kontrollbuch, laut Protokollen, verloren gegangen oder der Täter wusste nicht, dass ein Eintragen seiner Waren notwendig sei.392 So wurden am 1. Mai 1918 zwei Handelsfrauen aus Bad-Mondorf von der mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie „(...) wegen unregelmässiger Führung ihres Warenkontrollbuches (...)“ sowie wegen des Handelns „(...) mit Gegenständen des täglichen Bedarfs (...), ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen (...)“ protokolliert. Die eine hatte beispielsweise, laut Protokoll N° 89 60 Paar Socken nicht eingetragen.393 Auch Verstöße gegen den Verkauf von Waren über den zulässigen Höchstpreis oder ohne Preisangaben wurden mehrmals protokolliert. Beispielsweise am 2. und 18. Juni sowie am 8. 391 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1265, Protokoll zu Lasten Zaramelle Tullie, Handelsmann, geboren zu Venezzia, wohnhaft zu Hollerich, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollbuches. Personalbogen liegt bei, 08.08.1918, Luxemburg. 392 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 161 Abschrift, Protokoll zu Lasten Huberty Alfons, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Saeul, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollregisters, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 37,38 Meter schwarzem Wollstoff und 2,85 Meter grüner Schreinerleinwand. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Saeul versandt, 04.07.1918, Redingen, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Folschette Marie, Witwe Laurent Friederich, Geschäftsinhaberin, geboren und wohnhaft zu Esch a/A, weil sie, obschon den Handel mit Bedarfsartikeln ausübt, kein Warenkontrollbuch führt. Personalbogen heute an den Herrn Polizei-Kommissar zu Esch a/A versandt, 07.07.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). 393 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Marx Maria, Witwe Kaell Nikolas, Handelsfrau geboren zu Abweiler, wohnhaft zu Bad-Mondorf, wegen unregelmässiger Führung ihres Warenkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf heute versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade); ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 58 Abschrift, Protokoll zu Lasten Mathy Amalin, Witwe Kessel Gustav, Handelsfrau, geboren zu Perl, wohnhaft zu Bad-Mondrf, wie sie den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausübt, ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). Seite 110 von 196 Juli 1918. Ein Handelsmann aus Wiltz verkaufte demnach „(...) Bedarfsgegenstände mit einem 25 % übersteigendem Gewinn (...)“ und versah die „(...) ausgestellte(n) Waren nicht mit Preisangaben (...)“. Ähnliches hielt die mobile Brigade der Gendarmerie in Esch an der Alzette wegen des Verkaufs von Filz- und Strohhütten ohne vorhandene Preisangaben fest. Dasselbe geschah einer Handelsfrau in Wiltz am 8. Juli. Die Protokolle wurden den entsprechenden Behörden sowie der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet.394 Ähnliche Protokolle finden sich auch im Monat April des Jahres 1918 wieder. Die Gendarmerie aus Schifflingen und auch die mobile Brigade hielten diesbezüglich am 23. beziehungsweise am 2. April solche Verstöße fest und teilten sie der Staatsanwaltschaft in Luxemburg mit. Die Gendarmerie aus Schifflingen konnte somit während der Bahnhofskontrolle Waren beschlagnahmen, die sie bis auf weitere Anweisungen der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale in ihrer Station aufbewahrten. Die mobile Brigade hingegen führte eine Revision eines Schuhgeschäftes in Luxemburg-Stadt durch und stellte sieben Paar Kinderschuhe sicher, die nicht im Kontrollbuch eingetragen waren.395 Aufzeichnungen wie die vom 9. April 1918 zeigen jedoch auch, dass die Gendarmerie bei manchen Protokollen voreilig handelte und diese zu früh ausstellte. Das diesbezügliche Dokument zeigt noch erhaltene Stoffmuster, welche die mobile Kontrollbrigade an den GDA sendete. Der Gendarmerie zufolge, schmuggelte der protokollierte Händler die Stoffe aus Belgien ein und verkaufte sie in Luxemburg überteuert weiter. Die mobile Kontrollbrigade 394 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 83 Abschrift, Protokoll zu Lasten: Pl 1. Plummer Philippe und 2. Plûmmer Andreas, beide Handelsleute, geboren und wohnhaft zu Wiltz, weil sie Bedarfsgegenstände mit einem 25 % übersteigendem Gewinn verkauften respektive weil nie zum Verkauf ausgestellte Waren nicht mit Preisangaben versehen hatten. Personalbogen der Beschuldigten heute an das Bûrgermeister-Amt zu Wiltz versandt, 02.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade), S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 675, Protokoll zu Lasten: Barth Katharina, Witwe, Tapp Niklas, Handelsfrau, geboren zu Keispelt, wohnhaft zu Esch a/A, weil selbe Gegenstände des täglichen Bedarfs in ihrem Schaufenster zum Verkaufe ausstellte welche nicht mit Preisverzeichnis versehen sind. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Kehlen versandt, 08.07.1918, Esch an der Alzette, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 32 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rollinger Nikolaus, Kaufmann, geboren zu Rümelingen, wohnhaft zu Esch a/Alz. weil er Waren mit einem 25 % übersteigenden Gewinn verkaufte, sowie weil er die zum Verkaufe ausgestellten Waren nicht mit Preisangabe versehen hatte. Personal-Bogen heute an das Polizei-Kommissariat zu Esch a/Alz. versandt, 18.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade), S. 1-2. 395 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 124 Abschrift, Protokoll zu Lasten Cipriani Michel-Angelo, Arbeiter, geboren zu Prun, wohnhaft zu Schifflingen, wegen Transportierens vom Schuhwaren ohne Bezugschein Handel mit Bedarfsgegenständen ohne Ermächtigung, sowie weil er es unternahm, den Handel mit Waren im Austausch gegen landwirtschaftliche Produkte zu betreiben, Nichtführens eines Warenkontrollbuches und konstatierend die Beschlagnahme von drei Paar Schuhen und 25 Kilogramm Würfelzucker. Personalbogen liebt bei, 23.04.1918, Schifflingen, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 11 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Ackermann Paul, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Luxemburg, wegen unregelmässiger Führung seines WarenlagerKontrollbuches. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg am heutigen Tage versandt, 02.04.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). Seite 111 von 196 ließ dies vom Preisprüfungsamt überprüfen. Dieses stellte jedoch fest, dass die Preise für die Stoffe für den damaligen Zeitpunkt als nicht übermäßig hoch anzusehen seien.396 Was nun letztlich mit dem Protokollierten passierte, ist nicht ersichtlich. Dieses Beispiel zeigt jedoch, dass die Gendarmerie den wirtschaftlichen Aufgabenbereich möglicherweise gelegentlich zu ernst nahm. 2.2.5 Infrastrukturelle Kontrolle/ Berichterstattung Die Kontrolle der einheimischen Infrastruktur, also des Straßennetzes gehört zu einer alltäglichen Arbeit der heutigen Beamten der Police Grand-Ducale. Inwiefern dies auch während des Ersten Weltkrieges zu einer wichtigen Aufgabe der luxemburgischen Gendarmerie zählte, wird sich im Verlauf der folgenden Zeilen zeigen. Am 6. August 1914 richtete Staatsminister Eyschen eine Bitte an den deutschen General Fuchs. In dieser Bitte forderte Eyschen für mehrere Personen Passierscheine „(...) für den Kraftwagenverkehr durch das ganze Grossherzogtum (...)“. Hierbei handelte es sich um die Großherzogin, den Staatsminister, den General-Direktor der Finanzen, öffentlichen Arbeiten und des Inneren, die drei Distriktkommissare (Landräte) aus Diekirch, Luxemburg und Grevenmacher, die Gerichtsbehörden, den Chef des Freiwilligenkorps, die Führung der Gendarmerie in Luxemburg-Stadt und in Diekirch, die Leiter der Zollverwaltung in Luxemburg sowie die elf Kantonal-Sanitätsinspektoren und zwölf Staatstierärzte.397 Dies zeigt sehr deutlich, inwiefern die luxemburgische Regierung sich wünschte, dass die Führung der luxemburgischen Gendarmerie, aus infrastruktureller Sicht aktiv bleiben und ihre Aufgaben weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen sollte. Die luxemburgische Infrastruktur, sprich dessen Kontrolle und Berichterstattung bezüglich einer Beschädigung wurde trotz der militärischen Besetzung des Großherzogtums weiterhin von der luxemburgischen Gendarmerie durchgeführt. Wie ein Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg belegt, musste die Gendarmerie-Station aus Düdelingen somit am 16. August 1914, die „(...) Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen (...)“ melden.398 396 ANlux, CI-055-Unbekannt, Stoffmuster bezüglich eines Protokolls zu Lasten von Cahen Robert, 09.04.1918, Luxemburg. 397 ANlux, AE-00405-0747, Brief des Staatsminister an den deutschen General von Fuchs, 06.08.1914, Luxemburg; Mit Ausnahme der Grossherzogin, die zwei Passagierscheine erhalten sollte, forderte Eyschen für alle anderen jeweils einen. 398 ANlux, AE-00405-0552, Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg: Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen, 18.08.1914, Luxemburg, S. 1. Seite 112 von 196 Außerdem enthält dieser Brief die Information, dass diese Tat, gemäß der deutschen Militärbehörde, mit der Todesstrafe zu ahnden sei sowie, dass diese Strafe nur in „(...) Feindesland (...)“ zur Anwendung kommen könne. Um nun Missverständnisse vorzubeugen, sollte das Ortskommando der Gendarmerie von „(...) Büringen (...)“ (vermutlich Beringen in der Nähe von Mersch) und Düdelingen diesbezüglich in Kenntnis gesetzt werden, so Staatsanwalt Berg.399 Dies unterstreicht der General-Staatsanwalt ein weiteres Mal in einem Brief vom 19. August 1914 an den Staatsminister Luxemburgs.400 Der eigentliche Bericht der Düdelinger Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft von Luxemburg-Stadt schilderte den Fall noch detaillierter und demonstrierte allein durch den Empfänger, dass das zu Berichtende von großer Bedeutung für die Gendarmerie war.401 So berichtete die Gendarmerie aus Düdelingen davon, dass die Drähte erstmals vom 12. bis 13. August 1914 durchgeschnitten und entwendet wurden. Dies stellte die Gendarmerie im Beisein des Bürgermeisters Berchem aus Düdelingen sowie des Major-Kommandeurs Elsner des 11. Bataillon Grenadier Regimentes und Ortkommandanten in Büringen fest. Gleich darauf wurden neue Drähte gezogen, die vom 13. bis 14. August 1914 erneut entwendet wurden. Weder das deutsche Militär, noch die Düdelinger Gendarmerie konnte die Täter stellen.402 Die Gendarmerie verfasste gleich darauf ein Schreiben an den Bürgermeister und forderte ihn auf, die Bevölkerung über die Folgen einer solchen Tat aufzuklären. Die restlichen Ermittlungen diesbezüglich verliefen, laut Bericht N° 425 ohne Erfolg. Dennoch wurde die Gendarmerie aus Bettemburg sowie deren Nachbarbrigaden über die Geschehnisse in Kenntnis gesetzt.403 Im gleiche Zug unterstrich das angehängte Schreiben von Elsner an den Bürgermeister von Düdelingen, dass die Versuche von Einwohnern die Grenze zu passieren sich massiv gehäuft hätten und dementsprechend ab dem folgenden Tag um 12 Uhr mittags einer solchen Bitte nur noch in Ausnahmefällen nachgegeben werden würde. Ebenso wurde in der vergangenen Nacht ein weiteres Mal Telefondraht gestohlen. Der kommandierende deutsche Major gab diesbezüglich an, die Bevölkerung daran zu erinnern, dass ein solches Verbrechen mit der 399 ANlux, AE-00405-0552 (Anm. 398), S. 1. ANlux, AE-00405-Unbekannt, Brief des General-Staatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister, 19.08.1914, Luxemburg, S. 1. 401 ANlux, AE-00405-0553-0554, GB N° 425, Konstatierend die böswillige Zerstörung, resp. Entwendung von Telephondraht, auf der Landstrasse Bettemburg-Büringen, zum Nachteil der deutschen Armeetruppen, durch unbekannten Täter, 16.08.1914, Düdelingen. 402 ANlux, AE-00405-0553-0554 (Anm. 401), S. 1-2. 403 Ebd. S. 2. 400 Seite 113 von 196 Todesstrafe bestraft werde und, dass die deutsche Militärbehörde bei Nacht einen Unteroffizier zur Kontrolle der Telefondrähte abkommandiert habe.404 Die Gendarmerie aus Düdelingen war demnach darauf bedacht, ein Verbrechen aufzuklären, das sie höchstwahrscheinlich auch ohne die damalige deutsche Besatzung Luxemburgs getan hätte. Die Gendarmerie sah sich also dazu verpflichtet, die wiederholten Diebstähle von Telefondraht aufzuklären und somit der deutschen Militärbehörde, ob nun gewollt oder ungewollt, in gewisser Weise eine Art Gefallen zu tun. Nichtsdestotrotz zeigt der Bericht auch, dass die luxemburgische Gendarmerie weiterhin mit der Aufklärung von solchen Straftaten beauftragt wurde. Dies bestätigt das Bild eines noch aufrechterhaltenen Wahrers von Recht und Ordnung. Des Weiteren berichtete die Rodinger Gendarmerie-Station am 19. August 1914 von französischen Soldaten, welche die Telefonleitung in Airsaine zerstört hatten. Hier patrouillierten der Gendarm Lutz und zwei Mann der Bürgergarde, als plötzlich 20 französische Soldaten unter der Führung eines Offiziers auftauchten und die Bewohner des Pachthofes Airsaine nach dem Telefonapparat fragten. Sie hätten aus Longwy den Befehl erhalten die Leitung zu zerstören. Nachdem die französischen Soldaten die Leitung ausfindig gemacht hatten, schnitten sie 25 Meter der Leitung durch, nahmen sie mit und zogen sich in „(...) die Waldungen auf französischem Gebiete (...)“ zurück. Anschließend ließen die deutschen Militärbehörden noch bis am späten Abend mehrere Patrouillen in der Nähe des Hofes durchführen.405 Auch die Rodinger Gendarmerie führte an, für das deutsche Militär wichtigen Positionen weiterhin Patrouillen durch. Offensichtlich schritten die luxemburgischen Gendarmen jedoch nicht ein, als französische Soldaten an besagtem Ort die Telefonleitung sabotierten. Wie dies nun letztlich zu bewerten ist, bleibt fraglich. Es zeigt jedoch, dass in diesem Fall die Rodinger Gendarmerie nicht im Sinne der deutschen Militärbehörden gehandelt und die Franzosen bei der Ausführung ihrer Befehle gestört hat. Die luxemburgische Gendarmerie nahm auch noch ganz andere, mit der heutigen Zeit eher in Verbindung zu bringende, Aufgaben wahr. So stand die Gendarmerie in enger Verbindung zu den Behörden, die den Bürgern eine Fahrerlaubnis erteilen, respektiv diese entziehen durften. 404 Ebd. S. 2-3. ANlux, AE-00405-0678, GB N° 197, Französische Soldaten zerstören die Telefonleitung zu Airsaine, 19.08.1914, Rodingen, S. 1. 405 Seite 114 von 196 Für die Jahre 1917 und 1918 ließen sich also viele Protokolle und einiges an Korrespondenz auffinden, was somit der Beschreibung, inwiefern die Gendarmerie in die infrastrukturelle Kontrolle sowie die Mobilität der Einwohner Luxemburgs involviert war, dient. Die meisten Fälle begannen mit einer Anfrage eines Firmenleiters, der angab eine Fahrerlaubnis für seine Arbeit zu benötigen, respektiv eine diesbezügliche Verlängerung bei der großherzoglichen Regierung anfragen wollte. So auch der Leiter der „(...) Luxemburger Zündholzfabrik, Guill. Pauly (...)“. Am 25. Februar 1917 richtete er die Bitte seine Fahrerlaubnis zu erneuern an die Regierung. Als Grund hierfür gab er an während drei Monaten kein Rohmaterial besessen zu haben, zum aktuellen Zeitpunkt jedoch wieder im Besitz letzterem zu sein und somit ein Automobil nutzen müsste, um seinen Geschäften nachgehen zu können. Die Kaution in Höhe von 2.000 LUF (ca. 1.458,81 €) habe er bereits hinterlegt.406 Daraufhin sendete der GDA den Antrag an die luxemburgische Gendarmerie, zwecks „(...) renseignements (...)“, weiter. Diese wiederum versorgten, wie auch bei den folgenden Anträgen, die Regierung mit Informationen hinsichtlich des Antragstellers. Die Gendarmerie gab an, dass der Gewerbetreibende, eigenen Aussagen zufolge, ein Automobil nutzen müsste, um Zündholzbestellungen aufzunehmen und das Geld einzukassieren. Die Waren selbst würden jedoch von der Eisenbahn transportiert werden. Anschließend beschrieb die Gendarmerie den Antragssteller „(...) als rechtschaffende(n) Mensch(en) (...)“, der sich trotz Fahrerlaubnis sicherlich nicht am Lebensmittelschmuggel beteiligen werde: „(...) Zur Genehmigung dessen Gesuches steht daher von hieraus nichts im Wege (...)“.407 Die luxemburgische Gendarmerie agierte in diesem Fall also als beratende Instanz. Der General-Direktor wollte diesbezüglich jedoch noch eine weitere Meinung einholen und zwar die des „(...) chef de la brigade volante (...)“.408 Ein sich negativ, auf den Antrag einer erneuten Fahrerlaubnis, auswirkendes Protokoll wurde jedoch am 21. September 1917 von der Gendarmerie Station Eich verfasst und an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg gesendet. Diese protokollieren den Gewerbetreibenden „(...) weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt (...)“. Hier sprach die Gendarmerie eine weitere, die Infrastruktur regelnde und die folgenden Fälle ebenso begleitende, Kontrolletappe an. Alle Wagen müssten demnach beim Passieren einer Ortschaft mit Gendarmerie-Station bei 406 ANlux, TP-455-Unbekannt, Antrag auf Erneuerung der Fahrerlaubnis Pauly, 25.02.1917, Merl. ANlux, TP-455-Unbekannt (Anm. 406), S. 1-2. 408 Ebd. S. 2. 407 Seite 115 von 196 letzterer anhalten und sich kontrollieren lassen. Da der Täter nicht vor Ort protokolliert werden konnte, leitete die Gendarmerie aus Eich den Fall an die Station in Luxemburg-Stadt weiter. Auch hierüber erhielt der GDA eine Kopie.409 Nichtsdestotrotz forderte der General-Direktor am 10. Juli 1918 ein zweites Mal weiterführende Informationen bezüglich des Antragsstellers bei der Gendarmerie in Luxemburg an. Diese gaben am 15. Juli des gleichen Jahres an, dass der Gewerbetreibende in Junglinster, Blumenthal und Wahlhausen Wälder besäße und demnach mit seinem Automobil N° 290 frei im Land verkehren wolle, um die Arbeiter beaufsichtigen zu können. Allerdings wurde er, wie eben angemerkt, vorheriges Jahr von der Gendarmerie-Station in Eich protokolliert und musste 50 LUF (ca. 36,49 €) Bußgeld bezahlen. Außerdem soll er in den Kettenhandel verwickelt sein. Hierfür hatte die Gendarmerie allerdings noch keine weiteren Beweise ausmachen können. Ob er das Automobil nun tatsächlich für seine Geschäfte brauchte, konnte laut Gendarmerie nicht geprüft werden. Unter anderem aus diesem Grund gab der General-Direktor diese Informationen wahrscheinlich am 18. Juli 1918 an die Gendarmerie in Junglinster weiter. 410 Diese meldeten dem General-Direktor, dass der Waldbesitzer vorigen Winter und im Frühjahr seine Arbeiter beaufsichtigte, dies allerdings zum aktuellen Zeitpunkt nicht tun müsse, da keine Arbeiter zugegen wären und er aus diesem Grund auch nichts beaufsichtigen müsste.411 Dies hatte letztlich zur Folge, dass der Antragssteller am 27. Juli 1918 eine negative Antwort bezüglich seines Antrages auf eine Verlängerung seiner Fahrerlaubnis vom GDA erhielt.412 Hier wird demnach sehr deutlich, welche ausschlaggebende Rolle die Gendarmerie bei der Erneuerung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für einen Bürger spielen konnte. Weitere, ähnliche Fälle mit allerdings zum Teil erfreulicherem Ausgang für die Antragssteller, ließen sich ohne Weiteres finden. So beispielsweise der Fall der Gebrüder Michel, die im September 1917 für ihr Unternehmen Cuirs & Peaux L & M Michel ihre Verkehrserlaubnis verlängern wollten. Diese wurde ihnen nach der Rückfrage vom GDA bei 409 ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 251 Abschrift, Protokoll Zu Lasten PAULY ......., ....... geboren zu ......, wohnhaft zu MERL weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.091917, Eich, S. 1-2. 410 ANlux, TP-455-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly will Fahrerlaubnis durchs Lande, Bericht der GendarmerieStation Luxemburg, 15.07.1918, Luxemburg. 411 ANlux TP-445-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly und Beschäftigung von Arbeiter im Wald zu Graulinster, 22.07.1918, Junglinster. 412 ANlux, TP-455-Unbekannt, Negative Antwort vom General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel bezüglich des Antrages auf Verlängerung der Fahrerlaubnis für Guill. Pauly, 27.07.1918, Luxemburg. Seite 116 von 196 der luxemburgischen Gendarmerie erlaubt. Demnach waren keine Zwischenfälle zu verzeichnen und einer erneuten Ausstellung stand nichts im Wege.413 Auch die Gendarmerie in Mersch wurde am 15. September 1917 von der zuständigen Behörde um zusätzliche Informationen betreffend einer erneuten Fahrberechtigung eines Antragstellers gebeten. Diese gaben an, dass die bisherige Fahrerlaubnis nur für Geschäftszwecke genutzt worden sei und es keinen Grund gäbe von einer Schmugglergefahr auszugehen.414 Während des selben Monats wollte die Firma F. Reding-Even – Landwirtschaftliche Saaten aus Diekirch ihre Fahrberechtigung verlängern lassen. Hier fand das gleiche Spiel statt: Auf eine Anfrage beim Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel hin, folgte die Weiterleitung zwecks zusätzlicher Informationen an die zuständige Gendarmerie-Station und letztlich deren Einschätzung der Lage. In diesem Fall unterstrich der Antragsteller im Vorfeld selbst, dass er sein Automobil einzig für den An- und Verkauf von Sämerein nutzen wollte und aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nur zwei Sitzplätze verfügt, es sowieso „(...) zum Fortschaffen einer irgendwie grösseren Warenmenge (und somit zum Schmuggeln) ungeeignet (...)“ sei. Die Gendarmerie selbst teilte dem zuständigen Ministerium mit, dass der Antragssteller als „(...) eine sehr geachtete Person (sei, sowie) in keinem Verdacht den Schmuggel zu betreiben oder zu begünstigen (...)“ stehe und somit „(...) von hiesiger Stelle aus das (Erteilen des) Gesuch(es) verdient (...)“.415 Einen knappen Monat später, am 21. Oktober 1917, protokollierte die Gendarmerie-Station Vianden den eben erwähnten Kaufmann „(...), weil er als Führer eines Kraftwagens beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr (...)“. Dies hätte er, zwecks einer Untersuchung durch die Gendarmerie, jedoch, laut Beschluss vom 1. September 1917 tun müssen. Da Reding nicht eingeholt oder gestellt werden konnte, lag kein Verhör vor.416 413 ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Cuirs & Peaux L & M Michel, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 11.09, 13.09 & 15.09.1917, Luxemburg. 414 ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Henkels Johann Peter, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 12.09, 14.09 & 15.09.1917, Mersch & Luxemburg. 415 ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch F. RedingEven, Landwirtschaftliche Saaten, Diekirch, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 14.09, 17.09 & 18.09.1917, Diekirch & Luxemburg. 416 ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 81 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reding Jules Even, Kaufmann, geboren zu ..... wohnhaft zu Diekirch, weil er als Führer eines Kraftwagens beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.10.1917, Vianden, S. 1. Seite 117 von 196 Solche Protokolle waren keine Seltenheit und unterstreichen die Existenz eines weiteren Aufgabenbereiches der luxemburgischen Gendarmerie, der für die hier dokumentierte Zeitspanne des Ersten Weltkrieges unbehelligt durchgeführt wurde.417 Auch das Verfahren des GDA war, wie andere Anfragen verdeutlichen, ein üblicher Schritt dieser Behörde. Sie erhielt regelmäßig Ersuche eine Fahrerlaubnis zu erteilen oder zu erneuern. Die Gendarmerie wurde hier, wie bereits innerhalb der angeführten Beispiele angemerkt, kontaktiert und sollte die eignen Erfahrungen bezüglich des Antragsstellers preisgeben. War dieser als Schmuggler, Kettenhändler oder Wucherer bekannt? Respektierte er die Regelung, welche, laut Memorial N° 74 vom 1. September 1917, besagt, dass „(...) die Gendarmerie (...) das Fahrzeug zu untersuchen (...) und die Verkehrsermächtigung (...) (zu) visieren (hat) (...)“?418 Dies bei der Durchfahrt mehrerer Ortschaften im Großherzogtum.419 Weitere Beispiele, die dies verdeutlichen, gibt es zur Genüge.420 417 ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 80 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Müller Réné, Ingenieur, geboren zu .. ....... wohnhaft zu Düdelingen, weil er mit seinem Kraftwagen an hiesiger Gendarmerie vorbeifuhr, ohne an derselben anzuhalten. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 24.09.1917, Junglinster; ANlux, TP455-Unbekannt, GP N° 241 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Aerts Edmund, Automobilführer, geboren zu Antwerpen, wohnhaft zu Esch a/A, weil er bei Heimkehr mit seinem Kraftwagen es unterliess, auf der hiesigen Gendarmerie-Station vorzufahren. Personalbogen an das Polizeikommissariat zu Esch a/A heute versandt, 28.09.1917, Esch an der Alzette; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 277 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers von Automobil mit der Nummer 136, weil er ohne Ermächtigung eine Autofahrt unternommen, respektiv nicht an der Kontrollstation zur Revision vorfuhr. Personalbogen wurde nicht aufgenommen, 02.03.1918, Esch an der Alzette; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 237 Abschrift, Protokoll zu Lasten Klees, Alfons, Kaufmann, geboren zu ...., wohnhaft zu Luxemburg, weil er ohne Ermächtigung der Regierung mit seinem Kraftwagen verkehrte respektiv beim Durchfahren der Ortschaft Wasserbillig nicht bei der Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 28.09.1917, Wasserbillig; ANlux, TP-455Unbekannt, GP N° 352 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers des Personenkraftwagen Nr. 715, weil er bei der Durchfahrt der Ortschaft DIEKIRCH, nicht mit seinem Kraftwagen vor der hiesigen Gendarmerie anhielt, um den Wagen untersuchen & den Fahrschein visieren zu lassen, 02.08.1918, Diekirch; ANlux, TP-455Unbekannt, GP N° 117 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des mit ..... unbekannten Führers des Kraftwagens N. 548- Besitzer Gloden Johann Peter aus Ettelbrück und mehrerer unbekannter Insassen, weil sie bei der Durchfahrt durch die Ortschaft Weiswampach, nicht mit dem Automobil zwecks Untersuchung bei der Gendarmerie vorfuhren. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 02.08.1918, Weiswampach; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 256 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: I) GIORGETTI Archille, Unternehmer geboren zu ..... und wohnhaft zu HOLLERICH, weil er mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte ohne an hiesiger Gendarmerie Station anzuhalten und 2) eines mit Namen unbekannten Insassen weil er sich an dieser Fahrt beteiligte. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 25.09.1917, Eich. 418 ANlux, TP-455-Unbekannt, Extrait du Mémorial 1917, N° 74, Beschluss vom 01.09.1917, Verkehr mit Kraftwagen jeder Art geregelt, 01.09.1917, Schloß Berg, S. 3. 419 Bascharage, Beaufort, Bettembourg, Capellen, Clervaux, Diekirch, Differdange, Dudelange, Echternach, Eich, Esch a/A, Ettelbrück, Grevenmacher, Grosbous, Harlange, Heiderscheid, Hosingen, Junglinster, Larochette, Mersch, Mondorf, Perlé, Remich, Redange, Rodange, Roodt, Rosport, Rumelange, Schifflange, Troisvierges, Vianden, Wasserbillig, Weiswampach, Wiltz, Wormeldange. Vgl. hierzu: ANlux, TP-455Unbekannt, Stations de contrôle – Kraftwagenkontrolle bei Durchfahr von Ortschaft, Ohne Ort (wahrscheinlich 1917), Ohne Datum. 420 ANlux, TP-455-Unbekannt(-1), Antragsstellung von Heinrich Schengen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Remich und deren Antwort, 14.08, 17.08 & 21.08.1917, Remich, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Eug. Thilges betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wiltz und deren Antwort, 11.09 & 17.09.1917, Wiltz, S. 1; ANlux, TP455-Unbekannt(-2), Antragsstellung von Klees-Kaiser betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an Seite 118 von 196 Die jeweiligen Gendarmerie-Stationen wurden allerdings auch gezielt nach einem, mit der zu erteilenden Fahrberechtigung möglicherweise in Verbindung stehenden, Schmugglerrisiko gefragt. Dies zeigt unter anderem die Anfrage vom 11. September 1917 des Ministeriums für Ackerbau, Industrie und Handel bei der Gendarmerie aus Wormeldingen sowie die vom darauffolgenden Tag bei der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt.421 In der Regel entschieden die Antworten der zu Rate gezogenen Gendarmerie-Stationen über den weiteren Verlauf des Antrags zur Fahrberechtigung. So gab die Gendarmerie aus Remich beispielsweise am 21. August 1917 an, dass es sich bei dem Antragssteller um einen „(...) Vertrauensmann (...)“ handele und er demnach keine Absicht hätte die Genehmigung zu missbrauchen.422 Auch auf die Frage „(...) ob der Interessant die nötige moralische Gewähr bietet, dass die Fahrten nicht zum Schmuggel mit Lebensmittel usw. benutzt werden (...)“ antwortete die Gendarmerie aus Perl am 18. September 1917, dass beim Antragssteller nicht von einem Schmuggler auszugehen sei.423 Die Kollegen aus Luxemburg-Stadt betonten am 21. April 1918 bezüglich ihres Antragstellers, dass dieser zwar keine Waren besäße, jedoch gebrauchte Gegenstände von Geschäftsleuten abkaufen und somit höchstwahrscheinlich die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 11.09. & 12.09.1917, Luxemburg S. 3; ANlux, TP455-Unbekannt(-3), Antragsstellung von Gustave Berchem betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 16.04 & 21.04.1918, Luxemburg, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Charles Mersch betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 08.09 & 11.09.1917, Mersch, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Joseph Neumann betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Düdelingen und deren Antwort, 07.09 & 12.09.1917, Düdelingen, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt(-4), Antragsstellung von Fortuné Canziani betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 03.10, 06.10 & 09.10.1918, Luxemburg, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Sibille Ludwig betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 09.10, 02.10 & 05.10.1918, Luxemburg, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt(-5), Antragsstellung von Chillot-Altmeyer betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Esch an der Alzette und deren Antwort, 09.10 & 15.10.1918, Luxemburg & Esch an der Alzette, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Laux Valentin betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 24.07 & 29.07.1918, Bissen, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Jos Schwinnen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Hosingen und deren Antwort, 15.09 & 22.09.1917, Wilwerwiltz & Hosingen, S. 2. 421 ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Dr. Franz Würth betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wormeldingen und deren Antwort, 11.09, 12.09 & 23.09.1917, Wormeldingen & Luxemburg, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt(-6), Antragsstellung von Grethen Charles betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 10.09, 12.09 & 14.09.1917, Luxemburg, S. 2. 422 ANlux, TP-455-Unbekannt-1 (Anm. 420), S. 2. 423 ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Obermosel Dachschiefer- u. Plattenwerke Obermartelingen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Perl und deren Antwort, 10.09 & 18.09.1917, Obermartelingen & Perl, S. 1-2; Ob die moralische Kontrolle bereits vor 1914 von der Gendarmerie praktiziert worden ist, lässt sich bis dato durch frei zugängliches Archivmaterial nicht herausfinden. Die frühsten diesbezüglichen Bestände stammen aus dem Jahre 1915 (TP-455: Permis de conduire et autorisation de circuler en automobile / Autos et motos: résultats de l’enquête de la gendarmerie / cautionnements, remboursement – 1915-1920). Seite 119 von 196 Kettenhandel betreiben wollte. Dementsprechend wäre es, laut Gendarmerie sinnvoll „(...) die verlangte Erlaubnis nicht zu gewähren, wenigstens wird das Gesuch seitens hiesiger Stelle nicht befürwortet (...)“.424 Ebenso, hatte die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt betreffend einer Genehmigung für Grethen Charles ihre Bedenken. Dieser gab an, das Automobil für Reparaturen in den Molkereien nutzen zu müssen. Die Beamten wussten allerdings, dass ein Arbeiter diese Reparaturen durchführte und nahmen somit an, dass Grethen die Genehmigung „(...) zumKettenhandel (sic) oder zu Hamsterzwecken (...)“ nutzen wollte. Falls der Antragssteller jedoch tatsächlich einmal Reparaturen an der Molkerei vornehmen müsste und dorthin keine Bahnverbindung bestehe, könnte er für eine einmalige „(...) Hin- und Rückfahrt (eine) Spezialermächtigung (...)“ erhalten, so die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt.425 Erteilte der GDA dem Antragssteller nun eine Absage, wurde die zuständige Gendarmerie, wie es der Fall von Fortuné Canziani zeigt, diesbezüglich auch informiert426 oder der MajorKommandant der bewaffneten Macht sogar beauftragt eine vorhandene Fahrerlaubnis einzuziehen. Dieser leitete der zuständigen Station ein solches Schreiben beispielsweise am 5. Januar 1918 „(...) zur Ausführung (...)“ weiter.427 Diese vielfach auffindbaren Ab- und Zusagen der jeweiligen Gendarmerie-Stationen verdeutlichen sehr gut, inwiefern die Gendarmerie hier als entscheidungsgebende Instanz agierte. Bei Verdacht auf damit einhergehenden Schmugglertätigkeiten oder wegen zuvor erteilten Protokollen gegen die fragliche Person428, lehnte die Gendarmerie die Erteilung einer Fahrberechtigung ab. Gab es für die Beamten jedoch keine Gründe solche Aktivitäten anzunehmen, hieß es meistens, dass „(...) seitens hiesiger Stelle (...) nichts gegen die verlangte Bewilligung einzuwenden (...)“429 sei. Die Gendarmerie agierte diesbezüglich jedoch auch selbstständig und berichtete somit beispielsweise am 24. August 1918 dem KGFKL von einem ihnen als Kettenhändler bekannten Handelsmann aus Luxemburg-Stadt, welcher „(...) falls derselbe im Besitze der (...) Ermächtigung (bleibt, nicht) den wirtschaftlichen Interessen des Landes (dienen würde) (...)“. Die Beamten gaben an, dass er für seine Geschäfte kein Automobil brauche, was sie dem GDA bereits bei dessen ersten Anfrage mitgeteilt hatten (siehe oben). Die Station aus 424 ANlux, TP-455-Unbekannt-3 (Anm. 420), S. 2. ANlux, TP-455-Unbekannt-6 (Anm. 421), S. 2. 426 ANlux, TP-455-Unbekannt-4 (Anm. 420), S. 2. 427 ANlux, TP-455-Unbekannt, Brief des General-Direktors für Ackerbau, Industrie und Handel an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie in Capellen und deren Antwort, 04.01, 07.01 & 08.01.1918, Luxemburg & Capellen, S. 1-2. 428 ANlux, TP-455-Unbekannt-5 (Anm. 420), S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt-2 (Anm. 420), S. 4-5. 429 ANlux, TP-455-Unbekannt-5 (Anm. 420), S. 2. 425 Seite 120 von 196 Luxemburg war somit der Meinung, dass „(...) es angezeigt (wäre) Grethen die Ermächtigung zu entziehen (...)“.430 Letztlich beinhaltet der Bericht N° 973 die Information über ein, am 21. August 1918 „(...) an die Brigaden (versendetes) Verzeichnis der Personen, welche ermächtigt sind mit Kraftwagen im Grossherzogtum zu zirkulieren (...)“ und verdeutlicht erneut die tragende Rolle der luxemburgischen Gendarmerie innerhalb des infrastrukturellen Kontrollprozesses im Land.431 Die infrastrukturellen Kontrolle und Berichterstattung der luxemburgischen Gendarmerie war also ein zusätzlicher Aufgabenbereich der Gendarmerie. Dies ebenso während der militärischen Besetzung des Großherzogtums durch das deutsche Militär. 2.2.6 Konflikte zwischen dem deutschen Militär und der luxemburgischen Gendarmerie Während der militärischen Besetzung eines Landes, das, wie bisher erläutert wurde, seine exekutive Gewalt, sprich die Gendarmerie-Dienste, weiterhin aktiv hielt, ist es nicht verwunderlich, dass es zwischen den Besatzern und den landeseigenen „Militäreinheiten“ zu Auseinandersetzungen kam. Inwiefern diese Auseinandersetzungen zu größeren Problemen geführt haben oder ob es sich nur um kleinere Meinungsverschiedenheiten gehandelt hat, soll dieses Kapitel zeigen. Zusätzlich wird versucht herauszufinden, ob und wie auf solche Auseinandersetzungen reagiert wurde und wer der Urheber dieser gewesen ist. Ein, diese Thematik anschneidender Bericht stammt aus Bettemburg. Dieser beschrieb am 19. August 1914 das „(...) Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen (den dortigen) Brigadier Schons (...)“.432 So verrichtete Schons eigenen Angaben zufolge am 18. August 1914 seinen Dienst am Bahnhof und stellte diesen nach der Abfahrt des letzten Zuges ein. Da das Hotel Thill noch offen war und betrunkene deutsche Soldaten bewirtete, forderte der BSK aus Bettemburg die Wirtin auf das Lokal zu schließen und wartete anschließend auf der Straße auf die Ankunft von zwei weiteren Gendarmen mit denen er später noch eine Patrouille durch die Ortschaft durchführen sollte. Die Mitglieder des deutschen Militärs verließen anschließend das Lokal, kamen vom Bahnübergang herüber und ein junger Offizier fragte in einem arroganten Ton: 430 ANlux, TP-455-Unbekannt, GB N° 973, Berichterstattung über Grethen Charles, Handelsmann aus Luxemburg, dem die Ermächtigung mit Kraftwagen zu verkehren erteilt wurde, 24.08.1918, Luxemburg, S. 1-2. 431 ANlux, TP-455-Unbekannt (Anm. 430), S. 1. 432 ANlux, AE-00578-0004-0005, GB N° 110, Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen Brigadier Schons, 19.08.1914, Bettemburg. Seite 121 von 196 „(...) Haben Sie uns hier was zu befehlen? (...)“. Schons antwortete daraufhin: „(...) Ich habe keinen Befehl erteilt, doch meine Pflicht und Schuldigkeit ist es Gesetzesübertretungen festzustellen, denn die Polizeigewalt liegt immer noch in unseren Händen (...)“.433 Hiermit unterstrich der Bettemburger Brigadier, dass ihm zufolge, die Rolle des Wahrers von Recht und Ordnung, trotz deutsch-militärischer Besetzung, eindeutig bei der luxemburgischen Gendarmerie lag. Daraufhin griff der deutsche Offizier zu seinem Revolver und der BSK Schons zu seiner Dienstpistole. Schons sah ihn, laut Gendarmerie-Bericht N° 110 scharf an und forderte den Offizier auf, er solle sich ihm nicht „(...) ohne jeden Grund feindlich gegenüber (stellen) (...)“. Anschließend ging dieser weg und rief mit einer Pfeife nach Verstärkung. Die herbeigerufenen Soldaten verweigerten jedoch ihm Gehorsam zu leisten und blieben an Ort und Stelle stehen. Die Gendarmen führten daraufhin die Patrouille weiter und wurden von einem deutschen Landsturmmann gefragt, was vorgefallen sei. Dieser bestätigte dass der ihm unbekannte Offizier betrunken gewesen sei und nicht gewusst hätte was er tat.434 Der fragliche Offizier soll am 18. August 1914 aus Posen eingerückt sein. Namen und Regimentsnummer waren, laut Gendarmerie-Bericht jedoch nicht in Erfahrung zu bringen.435 Abschließend vermerkte der BSK aus Bettemburg noch, dass die meisten Leute dieses Armeekorps nur durchgezogen seien, andere dort übernachteten und am folgenden Tag wieder aufbrachen und wiederum andere noch vor Ort wären.436 Dieses Beispiel zeigt sehr gut, inwiefern das alltägliche Leben der in Luxemburg stationierten deutschen Soldaten dazu geführt hat, dass es Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit untereinander gegeben hat. Hinzu kommt, dass die doch recht bedrohlich wirkende Streitigkeit zwischen dem luxemburgischen Gendarmen und dem deutschen Offizier größere Wellen geschlagen hatte. Am 20. August 1914, also nur einen Tag später meldete sich der luxemburgische Staatsminister per Feldpost beim deutschen Armee-Oberkommando und setzte dieses von dem Zusammenstoß zwischen dem betrunkenen deutschen Offizier und dem genannten Gendarmen in Kenntnis.437 433 ANlux, AE-00578-0004-0005 (Anm. 432), S. 1. Ebd. S, 1-2. 435 Ebd. S. 2. 436 Ebd. 437 ANlux, AE-00578-0007, Brief vom luxemburgischen Staatsminister an das deutsche ArmeeOberkommando, 20.08.1914, Luxemburg. 434 Seite 122 von 196 Ein weiterer Vorfall, der die luxemburgischen Behörden mit den Deutschen aneinandergeraten ließ, war der Folgende: Am 5. Oktober 1914 berichtete die Gendarmerie aus Schifflingen in ihrem Bericht N° 596 dem KGFKL von der „(...) Verhaftung (...) (eines luxemburgischen) Knecht(es) durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete Zwischenfall (...)“.438 Der dortige BSK verrichtete, laut Bericht zusammen mit einem weiteren Gendarmen am Vorabend eine Patrouille „(...) zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Residenz (...)“. Gegen 23:00 Uhr hörten beide, dass ein Fenster im Hause Schmit eingeschlagen wurde. Als Verdächtiger galt der dort arbeitende Knecht, der gegen 22:00 Uhr angetrunken nach Hause kam. Die Gendarmen sahen außerdem noch drei deutsche Soldaten, die im gleichen Haus einquartiert waren aus dem eben erwähnten Haus kommen. An der Stalltür trafen beide Parteien zusammen. Der Knecht wurde von den Soldaten erfasst, die ihn abführen wollten.439 Als der Gendarm dies bemerkte, ging er dazwischen und sagte: „(...) Bitte überlassen Sie mir den Mann, ich bringe ihn in Arrest (...)“. Die deutschen Soldaten ließen von dem Knecht ab und der BSK aus Schifflingen wollte ihn abführen, als plötzlich der Feldwebel diesbezüglich Einwände hatte. Dieser befahl, dass der Gendarm ihn zur Wache bringen sollte, „(...) denn hier (sei er) jetzt Gendarm (...)“ und nicht der BSK aus Schifflingen. Daraufhin entgegnete der bevormundete luxemburgische Gendarmerie-Beamte: „(...) Nun gut, dann nehmen Sie auch den Mann und führen ihn ab, sp. kümmere ich mich nicht um die Sache. (...)“. Die Konfrontation nahm weiter ihren Lauf und der deutsche Feldwebel forderte den Gendarmen auf, den „(...) Mann sofort abzuführen, oder (er ließe den Gendarmen) verhaften (...)“. Woraufhin der luxemburgische Beamte dies verweigerte und unterstrich, dass „(...) wenn (der Feldwebel) in militärischer Hinsicht was mit dem Manne zu schaffen (habe), (könne er sich) nicht einmischen, und führe den Mann auch nicht ab (...)“.440 Der luxemburgische Gendarm gab also direkt an, dass er keine Berechtigung habe bei militärischen Angelegenheiten zwischen den deutschen Militärbehörden und einem oder mehreren luxemburgischen Einwohner(n) einzugreifen. Diese, in Bezug auf die allgemeine Forschungsfrage und deren Thesen äußerst wichtige Information, führte jedoch dazu, dass die deutschen Soldaten den Knecht anschließend zur Wache führten und die Gendarmen, auf 438 ANlux, AE-00578-0009-0010, GB N° 596, Betrifft Verhaftung Simon Wilhelm, Knecht, geboren zu Reimberg, wohnhaft zu Schifflingen, durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete Zwischenfall, 05.10.1914, Schifflingen. 439 ANlux, AE-00578-0009-0010 (Anm. 438), S. 1-2. 440 Ebd. S. 2. Seite 123 von 196 „Wunsch“ des Feldwebels diese „(...) um weitere Zwistigkeiten zu vermeiden (...)“ begleiteten.441 Der besagte Knecht war bis dato wegen seines dreijährigen Dienstes im französischen Heer in Haft. Außerdem soll er mehrere französische Lieder und die Nationalhymne Frankreichs gesungen haben.442 Die Thematik um den, durch das deutsche Militär verhafteten, Knecht aus Schifflingen fand ihren Weg noch am selben Tag in die Gebäude der Staatsanwaltschaft in Luxemburg.443 Die Gendarmerie-Station aus Esch an der Alzette verdeutlichte, dass der Knecht nicht in Frankreich gedient, sondern nur dort als Knecht gearbeitet hatte. Demzufolge sei er, laut Staatsanwaltschaft, sofort freizulassen, sollte in Zukunft aber keine Mitglieder des deutschen Militärs mehr beleidigen oder in sonst einer Form angehen.444 Einen Tag später verfasste die Staatsanwaltschaft einen diesbezüglichen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg. Hier wurden die Vorwürfe gegen den Knecht erneut formuliert und darauf hingewiesen, dass das deutsche Militär eine Stunde nach der Festnahme bei der Gendarmerie vorstellig wurde, um zu überprüfen, ob er tatsächlich in Gewahrsam sei. Allerdings war das deutsche Militär zu einem späteren Zeitpunkt nicht gegen die Freilassung des Knechtes, so die Antwort von Oberst Tessmar.445 Das soeben aufgeführte Beispiel zeigt sehr gut, inwiefern deutsche und luxemburgische Behörden aneinander gerieten und somit die Aufgabenbereiche, sprich die Befugnisse der Gendarmerie eingeschränkt wurden. Weitere, durch das deutsche Militär vorgenommene Verhaftungen sind jedoch keine Seltenheit und lassen sich vermehrt in literarischen Quellen wiederfinden. So erzählt Faber beispielsweise von einem luxemburgischen Polizisten, der bei Kriegsbeginn zusammen mit seinem Sohn wegen des Verdachts auf Spionage von deutschen Militärkräften verhaftet wurde. Ein anderer wurde wegen des Beobachtens einiger deutscher Soldaten mit einem 441 Ebd. Ebd. 443 ANlux, AE-00578-0011, GB N° 598, Betrifft Uebernahme des durch deutsches Militär verhafteten Simon Wilhelm, Knecht, wohnhaft zu Schifflingen, sowie Infreiheitsetzung desselben auf Anordnung der StaatsAnwaltschaft, 05.10.1914, Esch an der Alzette, S. 2. 444 ANlux, AE-00578-0011 (Anm. 443), S. 2. 445 ANlux, AE-00578-0013, Brief der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg, 06.10.1914, Luxemburg, S. 1-2. 442 Seite 124 von 196 französischen Fernrohr festgenommen. Weitere diesbezügliche Beispiele erwähnt Faber zur Genüge.446 Auch Flohr berichtet in seinem Kriegstagebuch von zahlreichen Verhaftungen luxemburgischer Einwohner durch deutsches Militär. Dementsprechend notierte er am 8. Juni 1915 die Gefangennahme eines Luxemburgers, der in Kontakt mit französischen und belgischen Grenzbewohnern stand. Knapp einen Monat später wurde Jules Fournelle, Bürovorsteher der Prinz Heinrich-Bahndirektion in Luxemburg, von deutschen Soldaten verhaftet und in Trier aufgrund des großherzoglichen Gnadengesuches nicht wie geplant zum Tode verurteilt, sondern musste bis einige Tage vor dem Ende des Krieges in Haft verbringen.447 Solche und andere Verhaftungen luxemburgischer Bürger durch deutsches Militär wurden vor allem vorgenommen, wenn die militärischen Interessen der Besatzer in Gefahr waren.448 Im Juni 1918 wurden weitere Luxemburger von der, wie Flohr sie nennt, „(...) deutschen Geheimpolizei (...)“ verhaftet. Es fand sogar eine regelrechte „(...) Massenverhaftungen (...)“ statt. Hier wurden Eisenbahn- und Zollbeamte sowie ein Ingenieur gefangen genommen.449 Eine sich noch weitere ziehende Problematik ereignete sich am 8. Februar 1915 in Dillingen. Doch zuvor fasste die Generalstaatsanwaltschaft in einem Brief vom 10. Februar 1915 an die Staatsanwaltschaft Diekirch, die Geschehnisse rund um einen, in der Kritik stehenden, deutschen Hauptmann zusammen. Der deutsche Hauptmann Staedler war durch sein negatives Benehmen gegenüber einer Vielzahl von Anwohnern bereits mehrmals aufgefallen. Schenkentüren wurden mit Gewalt geöffnet, ein Bahnschrankenwärter sowie ein Haltestelleaufseher wurden wegen des Schließens der Bahnschranke vom deutschen Hauptmann angegangen und Befehle wurden, von Bajonett und Revolver untermalt, erteilt.450 Am 8. Februar fand allerdings ein, direkt mit der Gendarmerie in Verbindung zu bringendes Ereignis statt. Laut Brief der Generalstaatsanwaltschaft wurde „(...) die Misshandlung eines luxemburgischen Soldaten (Gendarmen) seitens des betreffenden Hauptmanns (...)“ festgestellt. So soll der luxemburgische Grenzposten den Hauptmann vor der Ausfuhr eines Pferdes nach Deutschland nach dessen Ausweis gefragt haben. Daraufhin entgegnete Staedler: „(...) Ich brauche keinen Ausweis, ich gehe die Wachen revidieren und scheren Sie 446 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 9, 23, 44, 103, 125 & 154. FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 14-15. 448 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 102. 449 FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 131-133. 450 ANlux, AE-00578-0022-0025, Briefwechsel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg und der Staatsanwaltschaft in Diekirch, 10.02.1915, Luxemburg, S. 1-4. 447 Seite 125 von 196 sich weg oder ich lasse Sie einsperren, dann waren Sie mal luxemburger Gendarm (...)“ und wollte umgehend weiterreiten. Der luxemburgische Gendarm griff anschließend das Pferd an den Zügeln, woraufhin der deutsche Hauptmann den Grenzbeamten mit seiner Reitpeitsche auf den linken Vorderarm schlug und im Galopp über die Brücke ritt.451 Das Verhalten des deutschen Hauptmannes gegenüber dem luxemburgischen Gendarmen zeigt ein weiteres Mal eindeutig, inwiefern Mitglieder der deutschen Militärbehörde sich über die Vorschriften der luxemburgischen Beamten stellten. In diesem Zusammenhang sei jedoch erwähnt, dass der infrage kommende Hauptmann, laut Korrespondenz, aus Dillingen abkommandiert wurde.452 Auch ein Bericht der Gendarmerie aus Befort zeigt eine weitere Veränderung innerhalb des Aufgabebereiches der Gendarmerie. Im Bericht N° 14 vom 8. Februar 1915 ging der Gendarm aus Dillingen auf die Geschehnisse zwischen ihm und dem deutschen Hauptmann ein und untermalte, dass jeder mit einer deutschen Uniform daher kommen und somit zu Pferd ohne Weiteres ins Ausland gelangen könnte. Später erfuhr er, dass es sich tatsächlich um einen deutschen Hauptmann handelte und somit wurden, ihm zufolge, keine weiteren Untersuchungen diesbezüglich eingeleitet.453 Dieser Bericht wurde am 12. Februar des gleichen Jahres an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet und dieser gab anschließend die Anordnung, dass „(...) berittene deutsche Militärpersonen (nicht) (...) unter die Bestimmungen über Pferdeausfuhr (fallen) und (somit) (...) zu jeder Zeit unbehelligt die Grenze passieren (...)“ dürfen.454 Nach einem Vorfall, bei dem ein luxemburgischer Gendarm anscheinend von einem deutschen Hauptmann mit Vorsatz verletzt wurde und dieser Bestimmungen der großherzoglichen Regierung verletzt hatte, gab die Gendarmerie-Führung den deutschen Militärbehörden zukünftig freie Hand und ging somit jedem zukünftigen Problem mit dem deutschen Militär aus dem Weg. Die luxemburgische Gendarmerie gab diesen Teil ihres Aufgabenbereiches also auf. In Diekirch berichtete die Gendarmerie-Station schon am 9. Februar 1915 von einem weiteren Vorfall bezüglich der deutschen Militärbehörden. Hier soll eine „(...) Umschliessung (...) durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen 451 ANlux, AE-00578-0022-0025 (Anm. 451), S. 7-8. Ebd. S. 7. 453 ANlux, AE-00578-0032-0033, GB N° 14, Betrifft einen zwischen dem preussischen Hauptmann Staedler und dem luxemburgischen Soldaten Holzmacher zu Wallendorferbrücke entstandenen Vorfall, 08.02.1915, Befort, S. 2. 454 ANlux, AE-00578-0032-0033 (Anm. 453), S. 3. 452 Seite 126 von 196 Mannsperson (...)“ zerstört worden sein. Der dortige deutsche Hauptmann forderte die Gäste der Schenke mit vorgehaltenem Revolver auf, sich zu legitimeren und zerstörte, laut Gendarmerie-Bericht N° 11, Teile der Schenke um sein Ziel zu erreichen. Die Diekircher Gendarmerie gab an, die Zerstörungen in Augenschein genommen, weitere Menschenansammlungen verhindert zu haben sowie sich hinsichtlich des Vorfalles auf Gegenwärtiges zu beschränken.455 Die Beamten der Gendarmerie unternahmen demnach nichts gegen das Verhalten des deutschen Hauptmannes und meldeten den Vorfall, allem Anschein nach, lediglich aus Gründen der Vollständigkeit. Einige Tage später stießen die Zuständigkeitsbereiche der luxemburgischen Gendarmen und einiger deutscher Landsturmsoldaten an der Dasburgerbrücke zusammen. Am 13. Februar 1915 hielt die Gendarmerie aus Hosingen in ihrem Bericht N° 29 an das KGFKL fest, dass die dortigen Gendarmen am vorigen Tag gegen 22:30 Uhr jemanden, gemäß des „(...) Protokoll(s) N° 19 vom 12. d. Mts. (...)“, verhaften wollten. An der Dasburgerbrücke angekommen, kamen jenseits der Brücke drei deutsche Landsturmsoldaten aus ihrer „(...) Wachtstube (...)“ heraus und entgegneten dem luxemburgischen Beamten und Berichterstatter: „(...) Hier hat auch noch kein luxemburger Gendarm etwas zu sagen; hier sind wir Herr und Meister (...)“. Daraufhin ergriffen die deutschen Soldaten den Beschuldigten und entrissen ihn dem Gendarm mit Gewalt. Sie führten ihn in ihre Wachtstube, ließen ihn aber kurze Zeit später wieder nach Hause gehen. Der berichterstattende Gendarm bemerkte abschließend noch, dass er die deutschen Soldaten aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen konnte. Lediglich ein gewisser Millot war erkennbar.456 Die Gendarmerie aus Hosingen wurde also höchstwahrscheinlich Opfer eines kleinen Machtspieles, mit dem die deutschen Landsturmsoldaten deutlich machen wollten, dass sie auch ohne Zustimmung der Gendarmerie Aufgabenbereiche übernehmen könnten und die luxemburgischen Beamten weiterhin bevormunden dürften. Allerdings muss dieser Vorfall, wenn auch wahrscheinlich sehr spät, seinen Weg bis zur deutschen Militärführung gefunden haben. Denn am 25. Mai des gleichen Jahres erhielt die 455 ANlux, AE-00578-0034-0035, GB N° 11, Betrifft Zerstörung einer Umschliessung zum Nachteile Weber Emil, Wirt und Photograph, wohnhaft dahier, durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen Mannsperson, 09.02.1915, Diekirch, S. 3-4. 456 ANlux, AE-00578-0031, Betrifft gewaltsames Entreissen eines Arrestanten durch deutsche Landsturmsoldaten zu Dasburgerbrücke, 13.02.1915, Dasburgerbrücke/Hosingen. Seite 127 von 196 großherzogliche Gendarmerie einen Brief des Oberbefehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg. Hierin bestätigte die deutsche Militärleitung in Luxemburg, dass der Landsturmsoldat Millot vom zweiten Landsturm Infanterie Bataillon Deutz in Bollendorf wegen des Entreißens eines „(...) Arrestanten (...)“ mit fünf Tagen Haft bestraft wurde.457 Diese Nachricht leitete der Major-Kommandant der bewaffneten Macht einen Tag später an den luxemburgischen Staatsminister weiter.458 Am 27. Mai 1915 erhielt anschließend die luxemburgische Regierung ein Schreiben des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg. Hierin wurde präzisiert, dass der deutsche Landsturmmann aufgrund „(...) einer seitens der Gr. luxemburgischen Gendarmerie (...) eingereichten (jedoch leider nicht auffindbaren) Anzeige vom 18. d. Mts. (...)“ fünf Tage in Arrest sitzen musste.459 Wie das soeben aufgeführte Beispiel zeigt, traute sich die luxemburgische Gendarmerie allem Anschein nach bei einer rechtswidrigen Handlung der deutschen Besatzungstruppen sich zu widersetzen anstatt sich ausschließlich von den jeweiligen deutschen Einheiten herumkommandieren zu lassen. Noch im selben Monat ereignete sich ein weiterer Vorfall betreffend der Präsenz der deutschen Truppen in Luxemburg. Die Gendarmerie in Wasserbillig hielt in ihrem Bericht vom 1. Mai 1916 an das KGFKL fest, dass ein deutscher Feldwebel zwei Gendarmen „(...) in Ausübung ihres Dienstes (...)“ beleidigte. Die Gendarmen Augustin und Assel nahmen, laut Bericht der Gendarmerie-Kompanie eine planmäßige Schenkenrevision „(...) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (...)“ vor und hatten anschließend ihre Patrouille durchgeführt. Hierbei machten sie singende Anwohner in den Straßen von Wasserbillig aus und forderten diese auf ruhig zu sein und auseinander zu gehen. Dies „(...) um auf diese Weise von vornherein eventuellen Zwistigkeiten mit dem deutschen Posten, welcher sich auf der jenseitigen Hälfte der Brücke aufhält, vorzubeugen (...)“.460 Daraufhin wurde angemerkt, dass ein deutscher Feldwebel der Gendarmerie-Patrouille gefolgt sei und den zuvor singenden Luxemburgern zugerufen haben soll: „(...) Hier ist ja das freie Luxemburg; ihr seid A...löcher (sic), dass ihr euch etwas von diesen da (für uns 457 ANlux, AE-00578-0036, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an die großherzogliche luxemburgische Gendarmerie, 25.05.1915, Luxemburg. 458 ANlux, AE-00578-0036 (Anm. 457). 459 ANlux, AE-00578-0037, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das großherzogliche luxemburgische Staatsministerium, 27.05.1915, Luxemburg. 460 ANlux, AE-00578-0051-0057, GB N° Unbekannt, Bericht der Gendarmerie-Kompanie, 02.05.1916, Luxemburg, S. 1; ANlux, AE-00578-0050, GB N° 147, Der deutsche Feldwebel Dickmann von dahier, beleidigte die Gendarmen Augustin und Assel in Ausübung ihres Dienstes, 01.05.1916, Wasserbillig, S. 1. Seite 128 von 196 Gendarmen gemeint) bieten lasset (...)“. Offensichtlich war es das Ziel des deutschen Feldwebels die Autorität der luxemburgischen Beamten zu untergraben.461 Die Gendarmen gaben letztlich an, nicht auf das Gesagte des angetrunkenen deutschen Militärmitgliedes eingegangen zu sein und somit auch die Beamtenbeleidigung nicht geahndet zu haben.462 Zwei Monate später verfasste der Chef der Gendarmen-Kompanie einen vierseitigen Bericht an das KGFKL. Am 20. Juli 1915 war hierin die Rede von einer „(...) Verhaftung des Soldaten (Gendarmen) Schlesser durch deutsche Landsturmsoldaten (...)“. Gendarm Schlesser führte zusammen mit einem Kollegen eine Patrouille nach Kalborn sowie nach Kalborner- und Tintesmühle durch. Dort wurde der eben erwähnte Gendarm, laut Bericht, von einem deutschen Soldaten namens Hoffmann verhaftet und nach Heinerscheid gebracht.463 Hoffmann gab an, dass er am vorherigen Tag den Befehl erhalten hatte, jede Person bei der Übertretung der Grenze und ohne die Möglichkeit sich auszuweisen zu verhaften. Bezüglich der Grenzüberschreitung durch den Gendarmen Schlesser hatte Hoffmann den Befehl erhalten ihn nach Dasburg zu bringen und wollte nicht auf das Eintreffen des bestellten Kompanie-Chefs der luxemburgischen Gendarmerie warten.464 Wie es nun zur Verhaftung des luxemburgischen Beamten kam, erklärte dieser seinem Kollegen: Schlesser sah nach eigenen Angaben etwas Verdächtiges auf der deutschen Seite, wollte dies überprüfen und kam nach einer erfolglosen Suche zurück. Dort forderten zwei deutsche Soldaten ihn auf sich auszuweisen. Da er dies nicht konnte, stand er fortan unter Arrest. Er wurde allerdings nicht durchsucht oder entwaffnet. Die deutschen Landsturmsoldaten brachten ihn gleich in ihre Wachstube.465 Ferber, der Gendarmerie-Kollege von Schlesser, machte sich direkt im Anschluss nach Clerf auf. Der dortige Oberleutnant und Führer der ersten Kompanie des deutschen Landsturms, Danz, gab an den luxemburgischen Gendarmen nach Dasburg bringen zu lassen um dessen Personalien zu prüfen und in anschließend wieder freizulassen. Ebenso „(...) liess (er) Schlesser nicht nach Clerf zu (sich) bringen, weil (er) es vermeiden wollte, dass ein luxemburgischer Soldat (Gendarm) in Uniform unter deutscher militärischer Bedeckung 461 ANlux, AE-00578-0051-0057 (Anm. 460), S. 2. Ebd. 463 ANlux, AE-00578-0064-0065, Betrifft Verhaftung Landsturmsoldaten, 20.07.1915, Luxemburg, S. 1. 464 ANlux, AE-00578-0064-0065 (Anm. 463), S. 2. 465 Ebd. S. 2-3. 462 des Soldaten Schlesser durch deutsche Seite 129 von 196 durch das luxemburger Land geführt (...)“ werde. Der Vorfall sei damit für die deutschen Militärbehörden erledigt. Schlesser hätte keinerlei Folgen zu befürchten. Ein diesbezügliches Protokoll wurde allerdings an den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg gesendet.466 Des Weiteren ließ der luxemburgische Gendarm die Frage aufkommen, warum ein luxemburgischer Beamter auf landeseigenem Gebiet von deutschen Soldaten verhaftet werden dürfe. Hierauf antwortete Danz: „(...) Wir haben das Recht hierzu (...)“. Ferber merkte anschließend an: „(...) Ich fühlte mich, nicht allein aus Ursache um eine etwaige peinliche Auseinandersetzung zu vermeiden, nicht befugt, den betreffenden Herrn hierüber um eine Erklärung zu bitten, noch auch denselben auf diesen Irrtum aufmerksam zu machen, und schwieg (...)“.467 Der luxemburgische Beamte wollte den deutschen Oberleutnant also auf dessen Fehlhandeln aufmerksam machen, ließ es jedoch letztlich bleiben, um keine weiteren Konflikte herbeizuführen. Dies erweckt den Eindruck, dass der Gendarm eine Auseinandersetzung mit dem Mitglied der deutschen Besatzungsmacht scheute und deswegen nachgab. Letztlich hob der Berichterstatter noch hervor, dass es sich um den gleichen deutschen Soldaten handelte, der bereits den Gendarmen Schlesser verhaftet hatte. Dieser Soldat soll laut Bericht N° 212 vom 7. Juli des gleichen Jahres, aus Weiswampach einen weiteren Gendarmen beleidigt und ihm gedroht haben. Die Verhaftung Schlessers könnte somit ein „(...) Racheakt (...)“ gewesen sein. Nichtsdestotrotz wurde der verhaftete luxemburgische Gendarm anschließend von seinem Posten entfernt. Dies mit der Begründung die Vorschriften nicht beachtet zu haben.468 Der gesamte Bericht wurde vom Chef der Gendarmen-Kompanie umgehend an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet. Dieser ließ dem General-Direktor der Justiz am 21. Juli 1915 eine Kopie zukommen.469 Ebenfalls am 21. Juli verfasste die Gendarmerie-Führung einen Brief an den luxemburgischen Staatsminister. Hierin erläuterte sie dem politischen Oberhaupt des Großherzogtums die Thematik um die Festnahme des luxemburgischen Gendarmen. Im gleichen Zuge gab der Major-Kommandant der bewaffneten Macht jedoch an, dass er „(...) 466 Ebd. S. 3. Ebd. 468 Ebd. S. 3-4. 469 Ebd. S. 4; ANlux, AE-00578-0062-0063, Kopie des Berichtes vom Chef der Gendarmen-Kompanie vom 20.07.1915, 21.07.2915, Luxemburg. 467 Seite 130 von 196 tous les postes (...)“ an die „(...) instructions concernant le passage de la frontière (...)“ erinnern werde, damit sich „(...) à l’avenir, un pareil incident ne se produise plus (...)“.470 Die luxemburgische Gendarmerie wollte somit keine unnötigen Konflikte mit den deutschen Militärbehörden heraufbeschwören. Ein Vorfall hingegen der zeigt, dass sich andere Mitglieder der luxemburgischen Gendarmerie ihre Aufgabenbereiche nicht von den deutschen Militärbehörden abnehmen ließen, war der vom 21. August 1915 in Hosingen. Im Bericht N° 363 an die Staatsanwaltschaft in Diekirch wurde beschrieben, wie der Gendarm Palgen am 18. August 1915 den deutschen Soldaten Michel Theis daran hinderte drei Pferde über die Brückenwache in Untereisenbach nach Deutschland zu schaffen und diese anschließend beschlagnahmte. Theis beschimpfte den luxemburgischen Beamten und kam am 20. August des gleichen Jahres erneut zu ihm und drohte ihm damit, alles zu tun um seine Pferde zurückzubekommen. Laut Bericht gingen die Beleidigungen durch den deutschen Soldaten auch noch am 21. August weiter. Dies veranlasste die Gendarmerie-Station aus Hosingen dazu, den Vorgesetzten von Theis hierüber zu informieren sowie eine Kopie dieses Berichtes an die Gendarmerie-Führung weiterzuleiten.471 Vom Hauptmann und Kompanie Chef wurden diesbezüglich noch Zeugenaussagen gesammelt und am 27. August 1915 an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht weitergegeben. Hierin wurde deutlich, dass der deutsche Landsturmsoldat während seines Versuches drei Pferde nach Deutschland auszuführen in Zivilkleidung unterwegs war. Dies könnte eventuell erklären, warum der luxemburgische Gendarm im Gegensatz zu anderen, bereits aufgeführten Beispielen nicht davor zurückschreckte, die Pferde tatsächlich zu beschlagnahmen.472 In Remich gab es „(...) bei (der) Ausübung seines Dienstes (...)“ am 1. Oktober 1915 eine größere Auseinandersetzung zwischen einem luxemburgischen Gendarmen und einem uniformtragenden deutschen Landsturmsoldaten. Der in Nenning stationierte Soldat Franz Brücker wollte mit Pferden inklusive Beladung (Kisten und Säcke) dorthin zurück fahren. Auf der Brücke angekommen, verlangte der luxemburgische Gendarm Hopp die betreffenden 470 ANlux, AE-00578-0061, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 21.07.1915, Luxemburg. 471 ANlux, AE-00578-0072, GB N° 363, Amts-Beleidigung seitens Theis Michel. Landsturm-Soldat der Brückenwache zu Untereisenbach dem Gendarm Palgen gegenüber, 21.08.1915, Hosingen, S. 1. 472 ANlux, AE-00578-0073-0074, Zeugenaussagen betreffend der Amts-Beleidigung seitens Theis Michel gegen den Gendarmen Palgen, inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 26-08 & 27.08.1915, Luxemburg, S. 2. Seite 131 von 196 Papiere und wollte wissen was sich in den Kisten befinde. Brücker ging, laut GendarmerieBericht N° 167 der an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg adressiert war, auf diese Forderung nicht ein und wollte davonfahren. Hierbei schlug er dem Gendarmen den Pferdepeitschenstiel auf dessen Kopf und beschädigte ihm die Kopfbedeckung. Dabei äußerte der Landsturmsoldalt „(...) „Da hast du einen Ausweis, du hast hier nichts zu suchen.“ (...)“ und stieg vom Pferd, fasste den Gendarmen am Hals, versetzte ihm, laut Bericht, weitere Schläge mit der Hand und griff sogar zu seiner Pistole.473 Erst das Eintreffen des Unteroffiziers Heinrich Butzheimer veranlasste Brücker den Anzeige erstattenden Gendarmen loszulassen. Der Pferdewagen war nun allerdings über die Grenze geschafft worden und konnte nicht mehr revidiert werden. Des Weiteren gab Butzheimer an, dass der Landsturmsoldat einen Ausweis dabei hatte. Der Berichterstatter fragte sich diesbezüglich jedoch, warum Brücker, den Ausweis nicht einfach vorzeigte. Er vermutete daraufhin, dass es sich bei den ausgeführten Kisten um „(...) dem Ausfuhrverbot unterliegen(de) (...)“ Waren handelte.474 Der WSK aus Remich bat anschließend „(...) die kompetente Behörde (...)“ noch „(...) dahin zu wirken, dass derartige Fälle nicht mehr vorkommen, um nicht noch schlimmere Folgen hervorzurufen (...)“. Hier ist jedoch nicht ganz klar, welche Behörde damit gemeint ist. Der generelle Kontext spricht dafür, dass der WSK aus Remich die deutsche Militärbehörde ansprechen will. Dieser Satz könnte allerdings auch an die Gendarmerie-Führung oder den Adressaten, die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, gerichtet sein.475 Vier Tage später reichte der Hauptmann-Kompanie-Chef Beck einen Brief beim KGFKL ein, indem er angab, dass der deutsche Hauptmann Wegge ein Vernehmen des Landsturmsoldaten Brücker nicht zulasse. Außerdem behauptete der deutsche Hauptmann, Gendarm Hopp wäre bereits mehrmals wegen „(...) Reibereien (...) mit (seinen) Leuten (...)“ aufgefallen und sollte aufgrund dessen versetzt werden. Ebenfalls sollte sich, laut Hauptmann Wegge, der luxemburgische Gendarm noch entschuldigen. Daraufhin merkte der Chef der GendarmenKompanie an, dass er es nicht für „(...) angezeigt hielt den Ausführungen des Hauptmanns Wegge zu widersprechen und event. mit ihm in eine Diskution (sic) einzutreten, welche voraussichtlich sehr unerquicklich (sic) verlaufen (...)“ würde und beschränkte sich somit darauf, „(...) diese Aussagen (...) einfach entgegenzunehmen und niederzuschreiben (...)“. Er 473 ANlux, AE-00578-0081-0082, GB N° 167 Abschrift, Landsturmsoldat Brücker stationiert in Nennig hat Gendarm Hopp bei Ausübung seines Dienstes auf hiesiger Moselbrücke misshandelt, 01.10.1915, Remich, S. 1-2. 474 ANlux, AE-00578-0081-0082 (Anm 473), S. 2. 475 Ebd. Seite 132 von 196 wollte somit den Konflikt nicht noch weiter vertiefen, kritisierte aber am Ende seines Berichtes an das KGFKL noch einen, in Anbetracht des damaligen Kontextes, sehr wichtigen Punkt: „(...) Wenn jeder einzelne deutsche Soldat sich so glatt über den diesbezüglichen Befehl des Befehlshabers Herrn Oberst Tessmar hinwegsetzen darf; so stellt sich die Frage, wie unsere Leute ihren vorgeschriebenen Dienst an der Grenze noch ausführen können. (...)“.476 Dieser Vorfall in Remich zeigt, dass die luxemburgische Gendarmerie versuchte sich durchzusetzen und die Beschlüsse der großherzoglichen Regierung zu befolgen. Auch, wenn es dabei um die Bevormundung der deutschen Besatzungsmacht ging. In Perl kam es am 19. Dezember 1915 zu einem scheinbar harmlosen Zwischenfall zwischen Gendarmen, die eine Schenkenrevision durchführten und den dortigen deutschen Landsturmsoldaten. Im Bericht N° 409 vom 20. Dezember des gleichen Jahres ist die Rede von dem Perler BSK Reckinger und seinem Kollegen Bermes. Beide verließen nach einer Kontrolle der Schenke dieselbe und wurden anschließend von den deutschen Soldaten belästigt. Letztere versuchten zusätzlich, mittels Angriffssignales, weitere, bisher unbeteiligte Soldaten auf die luxemburgischen Beamten zu hetzen. Allem Anschein nach handelte es sich hierbei um eine kleinere Machtprobe oder die Tat von einigen Betrunkenen, denn am 21. Dezember reichte die Gendarmerie einen Nachtrag ihres Berichtes bei der Staatsanwaltschaft in Diekirch ein. Demnach sollen die drei deutschen Landsturmsoldaten am selben Tag zur Gendarmerie-Station gekommen sein, um mitzuteilen, dass sie am 19. Dezember ein wenig angetrunken waren.477 So harmlos wie diese Meldung an die Staatsanwaltschaft in Diekirch auch klingen mag, kann sie dies weder für die Gendarmen aus Perl, noch für den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht oder den Generalstaatsanwalt in Luxemburg gewesen sein. Die Gendarmerie-Führung leitete den Bericht vom 20. Dezember 1915 umgehend an den General-Direktor der Justiz weiter. Der Nachtrag vom 21. Dezember wurde über die Staatsanwaltschaft in Diekirch an den Generalstaatsanwalt und anschließend am 22. Dezember an den General-Direktor der Justiz weitergeleitet.478 Es muss sich also um eine 476 ANlux, AE-00578-0086-0088, Bericht des Hauptmann-Kompanie-Chefs der Gendarmerie an das KGFKL, 05.10.1915, Luxemburg, S. 1 & 3-4; Der Bericht wurde am 06.10.1915 sogar vom Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet, was letztlich die Brisanz des Themas hervorhebt. 477 ANlux, AE-00578-0093, GB N° 409, Bericht der Gendarmerie-Station Perl an die Staatsanwaltschaft in Diekirch, 20.12.1915, Perl; ANlux AE-00578-0094, Nachtrag zu unserem Bericht N° 409 vom 20. Dezember 1915, 21.12.1915, Perl, S. 1. 478 ANlux, AE-00578-0093 (Anm. 477); ANlux, AE-00578-0094 (Anm. 477), S. 1-2. Seite 133 von 196 Thematik gehandelt haben, die so wichtig war, dass gleich die obersten Instanzen der Justiz darüber informiert werden mussten. Auch im darauffolgenden Jahr gab es Auseinandersetzungen zwischen Beamten der luxemburgischen Gendarmerie und den hier stationierten deutschen Soldaten. Laut Gendarmerie-Bericht N° 631 vom 3. Juli 1916 führten zwei Gendarmen am vorigen Tag ihren Bahnhofsdienst durch. An Ort und Stelle wurde eine Zivilperson von einem der deutschen Soldaten, die beide stark angetrunken waren, angerempelt und verspottet. Daraufhin beleidigte die Zivilperson die deutschen Soldaten, was anschließend einen der deutschen Soldaten dazu veranlasste den Zivilisten einzuholen und ihm einen Faustschlag an dessen Hinterkopf zu versetzen. Der andere deutsche Soldat holte sein Seitengewehr heraus und verfolgte den Zivilisten.479 Etwas später suchten die Gendarmen in Begleitung der Zivilperson die deutschen Soldaten und fanden sie in einer örtlichen Schenke. Hier wollten die Gendarmen die Namen der deutschen Soldaten erfahren. Diese antworteten hierauf jedoch nur „(...) die beiden können uns im A... (sic) lecken (...)“ woraufhin sich die Gendarmen entfernten und den diensthabenden Unteroffizier am Bahnhof diesbezüglich in Kenntnis setzten.480 Drei Tage später unterrichtete der luxemburgische Staatsminister den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg über den Bericht N° 631 der Gendarmerie-Station Luxemburg. Er ging auf die Beleidigungen der Gendarmen in Ausübung ihres Amtes durch deutsche Soldaten ein und forderte deren Bestrafung sowie eine Verschärfung der Vorschriften.481 Am 8. Juli 1916 bestätigte der Befehlshaber der deutschen Truppen die Einleitung der Untersuchungen und am 24. Juli teilte er dem luxemburgischen Staatsministerium mit, dass die deutschen Soldaten bestraft wurden. 482 Dies zeigt relativ deutlich, wie ernst die luxemburgische Regierung, die diesbezüglich sofort von der Gendarmerie kontaktierte Staatsanwaltschaft in Luxemburg und letztlich das deutsche Oberkommando solche Vorfälle nahmen und die Gendarmen weiterhin mit der Unterstützung aus den eigenen Reihen rechnen sowie sich als Wahrer von Recht und Ordnung bezeichnen konnten. 479 ANlux, AE-00578-0098, Betrifft einen gestern nachtmittag im Bahnhofsviertel stattgefundenen Zwischenfall zwischen deutschen Soldaten und luxemburger Zivilpersonen, 03.07.1916, Luxemburg, S. 1-2. 480 ANlux, AE-00578-0098 (Anm. 479), S. 2. 481 ANlux, AE-00578-0096, Brief des luxemburgischen Staatsminister an den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg, 06.07.1916, Luxemburg. 482 ANlux, AE-00578-0100, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 08.07.1916, Luxemburg; ANlux, AE-00578-0097, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 24.07.1916, Luxemburg. Seite 134 von 196 Ein Bericht der zeigt, dass der Einsatz von luxemburgischen Gendarmen dazu geführt hat, dass deutsche Soldaten von den eigenen Behörden ins Gefängnis abgeführt wurden, ist derjenige der Gendarmerie aus Bettemburg. Der deutsche Soldat wurde im Juli 1918, laut Bericht N° 146, vom genannten Gendarmen am Bahnhof wegen Mehldiebstahles verhaftet und an die deutsche Militärwache übergeben. Diese führten ihn ins Gefängnis nach Trier ab. Am 15. Oktober 1918 berichtete der WSK aus Bettemburg nun von einer Beleidigung des Gendarmen Frank durch einen deutschen Landsturmsoldaten. Hierbei handelte es sich um den im Juli nach Trier abgeführten Landsturmsoldaten. Er wurde Anfang Oktober aus Trier entlassen und wieder der Wache in Berchem zugeteilt.483 Die Gendarmerie aus Bettemburg befürchtete allerdings, dass der deutsche Landsturmsoldat dem Beamten Franck Probleme bereiten und sich wegen der Verhaftung rächen wollte. Diese Vermutung wurde durch die Aussage des Landsturmsoldaten gegenüber dem örtlichen Förster bekräftigt: „(...) So einen dreckigen Lumpensack, den werde ich noch kriegen (...)“. Der deutsche Soldat soll „(...) während dieser Aeusserung (sic) (...) mit geballter Faust (...)“ in Richtung des Gendarmen Franck gezeigt haben.484 Neben kleineren Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten gab es also zwischen den Mitgliedern der deutschen Militärbehörden und den luxemburgischen Gendarmen auch größere Konfliktpunkte. Die Lösungsansätze, beziehungsweise das manchmal einem Totschweigen der Vorfälle nahekommende Verhalten der luxemburgischen und deutschen Behörden, verdeutlichen die Problematik rund um dieses Thema. Es hat somit den Anschein, als versuchte die luxemburgische Gendarmerie in etwa der Linie der Regierung zu folgen und den Neutralitätsstatus durch ihr Zutun nicht zu gefährden. 2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung Ein Telegramm des luxemburgischen Staatsministers Eyschen vom 4. August 1914 verdeutlicht, wie stark das Vertrauen der politischen Führung des Großherzogtums, unmittelbar nach dem Beginn des Krieges, in die luxemburgische Gendarmerie war. Eyschen sprach den Berliner Staatssekretär Jagow darauf an, dass deutsche Agenten seinen Behörden fälschlicherweise die Durchfahrt von 650 französischen Radfahrern in Luxemburg gemeldet hätten. Er beriefe sich in diesem Fall auf die Erkenntnisse der luxemburgischen Gendarmerie. 483 ANlux, AE-00578-0125, GB N° 250 Abschrift, Pilot Josef, Landsturmsoldat der Wache Berchem beleidigte Gendarm Frank, respektive sucht Rache an diesem Beamten auszuüben, 15.10.1918, Bettemburg, S. 1. 484 ANlux, AE-00578-0125 (Anm. 483), S. 1. Seite 135 von 196 Der Staatsminister gab an, dass an „(...) dieser Nachricht nach Gendarmerie-Bericht kein wahres Wort (...)“ dran sei.485 Die innenpolitische Kontrolle, sprich die Sicherheit durch die Gendarmerie wurde sogar von „außerhalb“ gefordert. Dies wird durch den Brief der französischen Gesandtschaft vom 4. August 1914 deutlich. In diesem gibt ein Mitglied dieser Gesandtschaft, das kurz davor war das Land zu verlassen, an, dass es sich vor seiner Ausreise noch um die Sicherheit seiner „(...) compatriotes (...)“, sprich Landsleute kümmern müsste. Um dies umzusetzen bat er den luxemburgischen Staatsminister darum, die Wachposten vor dem Hotel der französischen Gesandtschaft sowie vor den Büros der Kanzlei zu verstärken.486 Hier sollten also die Gendarmerie, respektiv Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie, bedingt durch die erst vor kurzem geschehenen Ereignisse, für die Sicherheit der ausländischen Politiker sorgen. Eine Aufgabe, die in der Form sicherlich auch vor den Geschehnissen rund um den 2. August 1914 von der Gendarmerie übernommen worden wäre. Für das Jahr 1915 ließen sich keine diesbezüglichen Allerdings kann Berichte ein Foto finden. eines unbekannten Urhebers bezeugen, dass selbst in diesem Jahr die Gendarmerie mit der Sicherung der politischen Führungsebene betraut war (Abb. 7). Abb. 7: Die luxemburgische Regierung verlässt ein Hotel (1915) Die gekennzeichnete Stelle im Bild zeigt nämlich einen Gendarm, der anhand seines sogenannten „Tschakos“ zu erkennen ist. Dieser war höchstwahrscheinlich mit der Beaufsichtigung des Gebäudes, aus dem die luxemburgische Regierung kam, beauftragt. 485 ANlux, AE-00405-0049, Télégramme N° 373 – Service de l’Etat Année 1914, 04.08.1914, Luxemburg, S. 1. ANlux, AE-00405-0189, Brief der französischen Gesandtschaft in Luxemburg an den Staatsminister, 04.08.1914, Luxemburg, S. 1. 486 Seite 136 von 196 Zu Beginn des Jahres 1916 nahm die Gendarmerie vor dem Regierungsgebäude eine, die innenpolitische Lage des Großherzogtums schützende Aufgabe wahr. Vier Beamte der Gendarmerie sollten die Eröffnung der Kammersitzung vom 11. Januar 1916 beaufsichtigen und für Ordnung sorgen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass, laut Ben Fayot mit Jean Schortgen der erste Politiker aus dem Arbeiterstand in Abb. 8: Vier Gendarmen beaufsichtigen die Eröffnung der Kammersitzung vom 11. Januar 1916 die Kammer gewählt wurde (Abb. 8).487 Am 29. März 1916 richtete ein, den Major-Kommandanten der luxemburgischen Gendarmerie vertretender Kapitän der bewaffneten Macht, eine Bitte an den damaligen Staatsminister Thorn. 488 Er präzisierte, dass die von der luxemburgischen Regierung beauftragte Garde ihre Dienste an den Hotels der belgischen, französischen und italienischen Gesandtschaft dort bei Tag und Nacht verrichtete. Allerdings wies er daraufhin, dass während der Nacht keine Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Wachposten und der Polizei oder dem Wacht-Korps bestehe. In diesem Fall müsse eine Genehmigung erteilt werden, um dieses Sicherheitsproblem zu lösen, so der Kapitän der bewaffneten Macht Luxemburgs.489 Zirka einen Monat später, also am 4. April 1916, erteilte der luxemburgische Staatsminister dem „(...) Major-Commandant de la Force armée à Luxembourg (...)“, sprich der obersten Instanz der luxemburgischen Gendarmerie, Herrn Pierre François Heckmann490, welcher hier namentlich erwähnt wird, die Erlaubnis eine telegraphische Verbindung zwischen den Wachposten an den Hotels der belgischen, französischen und italienischen Vertretung in Luxemburg und der Polizei sowie dem Wacht-Korps herzustellen.491 Demnach war die luxemburgische Gendarmerie auch während des Krieges damit beauftragt die Sicherheit der ausländischen Repräsentanten zu gewährleisten. Sie erhielten von der Regierung die entsprechenden Aufträge und konnten sogar mit zusätzlichen Mitteln diesbezüglich rechnen. 487 An dem Tag wurde erstmalig in der luxemburgischen Geschichte ein Mitglied der Arbeiterklasse, namentlich Jean Schortgen, in die Deputiertenkammer aufgenommen. Vgl. hierzu: FAYOT, Ombre (Anm. 3), S. 62-63. 488 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 489 ANlux, AE-00405-0182, Brief des Kommandos der bewaffneten Macht Luxemburgs an den Staatsminister, 29.03.1916, Luxemburg, S. 1. 490 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, Force (Anm. 105), S. 15-16; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 138; SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 213-213. 491 ANlux, AE-00405-0181, Brief des luxemburgischen Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht in Luxemburg, 04.04.1915, Luxemburg, S 1. Seite 137 von 196 Die bereits kurz zu Beginn dieser Arbeit angesprochene492, sich Ende 1917 entwickelnde ProRepublik Bewegung, nahm, laut auffindbaren Gendarmerie-Berichten, ab dem 25. August 1917 ihren Lauf. Die Gendarmerie aus Rümelingen hielt im Bericht N° 523 an das KGFKL somit fest, dass „(...) im Saale Mootz (...) (eine sozialistische) Versammlung (...)“ abgehalten wurde. Dieser wohnte der Berichterstatter bei und konnte das Verlangen einer republikanischen Staatsform feststellen. Die Versammlung verlief, ihm zufolge, ohne weitere Zwischenfälle.493 Am darauffolgenden Tag hatten zwei Gendarmen einer weiteren „(...) Volksversammlung (...)“ beigewohnt und dokumentierten diese in ihrem Bericht N° 522 an das KGFKL. Sie klassifizierten die Versammlung als eine „(...) allgemeine Vergesellschaftlichung sämtlicher Volksklassen (...)“ die sich gegen den Kapitalismus richteten. Es wurde Kritik an der Großherzogin geübt sowie spöttisch behauptet, sie hätte „(...) heute noch keine Brotkarte (...)“ und somit die allgemeine Versorgungssituation in Luxemburg kritisiert. Ebenso wurde sich, laut Gendarmerie aus Rümelingen die Frage gestellt, warum es noch kein Frauenwahlrecht gab und außerdem Kritik am Krieg geübt, der den Staatsoberhäuptern zu verdanken sei. Letztlich wurde die russische Revolution angesprochen und die Versammlung forderte das Aufstellen einer Republik.494 Betreffend der, kurz nach dem Krieg, noch steigenden Intensität dieser Thematik, wäre es möglich das Besuchen sowie Dokumentieren solcher Versammlungen zu einem zentralen Punkt der innenpolitischen Kontrolle/ Berichterstattung der luxemburgischen Beamten zu klassifizieren. 492 Vgl. hierzu: Kapitel 1.4 Historischer Kontext. ANlux, AE-00681-0076-0077, GB N° 523, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saale Mootz zu Rümelingen abgehaltenen sozialistischen Versammlung, 25.08.1917, Rümelingen, S. 1-2 & 4. 494 ANlux, AE-00681-0074-0075 (Anm. 87), S. 1-4. 493 Seite 138 von 196 2.2.8 Gesellschaftliche Pflichten Wie Fotos beweisen, verfügte die luxemburgische Gendarmerie auch während des Ersten Weltkrieges über gewisse gesellschaftliche Pflichten, welche die Aufrechterhaltung ihrer gesellschaftlichen und zum ordnungswahrenden Teil Position untermauerten. Abb. 9: Begräbnis des luxemburgischen Staatsministers Eyschen (14.10.1915) So zeigt beispielsweise eine Fotografie aus dem Jahre 1915, wie die Gendarmerie während des Begräbnismarsches, anlässlich des Todes des luxemburgischen Staatsministers Eyschen, eine wichtige und zugleich dominierend wirkende Rolle einnahm (Abb. 9). Eine Fotografie aus dem Jahre 1917 demonstriert darüber hinaus, wie die luxemburgische Gendarmerie die finale Prozession des religiösen Festes, das unter dem Namen „Octave“ bekannt ist, als Sicherheitseinheiten begleiteten und somit einen weiteren gesellschaftlichen Aufgabenbereich innehatten (Abb. 10). Abb. 10: Prozession - Octave (1917) Des Weiteren legt eine weitere Fotografie aus dem Jahre 1918 dar, dass die Gendarmerie auch an Begräbnisfeiern der Fliegeropfer (Abb. 11) und somit an gesellschaftlichen Pflichten teilnahm. Wer genau nun hier betrauert wird, ist nicht ersichtlich. Da keiner der auffindbaren Berichte den Tod eines Gendarmen durch einen Fliegerangriff dokumentiert, jedoch davon nicht kann ausgegangen werden, dass es sich hierbei um ein Begräbnis Abb. 11: Begräbnisfeier der Fliegeropfer - Clausen (10.07.1918) eines oder mehrere Gendarmen handelte. Seite 139 von 196 Diese drei Fotografien zeigen sehr deutlich, inwiefern die Gendarmerie auch während der Geschehnisse von 1914 bis 1918 einigen gesellschaftlichen Pflichten nachging. Weitere diesbezügliche Informationen oder Berichte ließen sich bis dato nicht ausmachen. Eventuell enthalten die noch nicht öffentlich zugänglichen Archivbestände der ANlux zusätzliche Fakten betreffend dieses sicherlich nicht zu vernachlässigenden Themengebietes. 2.2.9 Verschiedenes Die luxemburgische Gendarmerie hatte auch weitere nicht zweifelsfrei klassifizierbare Aufgabenbereiche inne. Einige dieser werden in den folgenden Zeilen erläutert und analysiert. Zirka zwei Wochen nach Kriegsbeginn und der militärischen Besetzung Luxemburgs durch deutsche Truppen erließ das deutsche Militär bereits die Gesellschaft regulierende Regeln. So berichtete die Gendarmerie aus Grevenmacher von einem „(...) Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung von Grevenmacher (...)“. Dieses Verbot war damit verbunden, dass die seit dem 11. August 1914 hier einquartierte Artillerie-Munitionskolonnen zu häufig zu viel getrunken hatten und demnach nicht weitermarschieren konnten. Einen Tag später gab der kommandierende Deutsche Oberleutnant und Adjutant Paefgen von Brockdorf den Befehl, dass kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden dürfe. Weder an deutsche Soldaten, noch an die luxemburgische Bevölkerung in Grevenmacher. Bei Verstoß seitens eines Wirtes, würde alles beschlagnahmt werden. Ebenso musste im Bürgermeisteramt immer jemand zugegen sein, der die Befehle der Militärbehörde entgegen nehme.495 Die Gendarmerie kategorisierte diesen „(...) Erlass (als) einen Eingriff in die Gesetzgebung des Grossherzogtums (...)“ und berichtete im gleichen Zug dem KGFKL von Bemerkungen, die gegen die Bekanntmachung der deutschen Militärbehörden laut wurden. Konkrete Auflehnungen dagegen gab es jedoch keine. Der WSK aus Grevenmacher betonte allerdings, dass der Befehl mit dem darauffolgenden Abmarsch der deutschen Truppen seine Gültigkeit verlor.496 Des Weiteren informierte die Gendarmerie aus Grevenmacher das KGFKL über die wirtschaftlich komplizierte Lage der dortigen Anwohner. Die Arbeiter waren ohne finanzielle Mittel und die Menschen mit diesen Mitteln sparten für noch schlechtere Zeiten.497 495 ANlux, AE-00405-0545, Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung von Grevenmacher, 14.08.1914, Grevenmacher, S. 1-2; ANlux, AE-00405-0546, Befehl der II Mun. Col. Abt. VIII, A. C., 12.08.1914, Grevenmacher. 496 ANlux, AE-00405-0545 (Anm. 495), S. 1-2. 497 Ebd. S. 2. Seite 140 von 196 Die Gendarmerie stellte diesbezüglich also eine informierende Instanz dar. Sie kommentierte den Erlass der deutschen Militärbehörden, gab allerdings nicht an, ob und inwiefern sie bei andauerndem Verbot etwas dagegen getan hätte. Berichte die zeigen, dass die luxemburgische Gendarmerie auch während der Periode von 1914 bis 1918 relativ alltägliche Dinge kontrollierte, sprich diese zu Protokoll brachte, sind keine Seltenheit. So geht aus einem Brief vom 17. August 1914 des Polizei-Kommissariat Differingen an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg hervor, dass die luxemburgische Gendarmerie von der dortigen Polizei über eine „(...) durch deutsches Militär (veranlasste) Brandkatastrophe (...)“ informiert wurde. Hierbei wurden von luxemburgischen Anwohnern „(...) Waren entwendet und über die Grenze gebracht (...)“ und im Anbetracht dieser Tatsache sollte die Gendarmerie aus Differdingen weitere Ermittlungen anstellen und die Täter fassen.498 Ein Brief vom 8. September 1915 der luxemburgischen Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg zeigt, knapp ein Jahr später, dass die Gendarmerie auch rettungsdienstliche Aufgaben wahrnahm. So war sie an der Rettung von vier Personen beteiligt, welche am vorherigen Tag durch den Einsturz der Gewölbe in privaten Kasematten gefangen wurden. Im Brief berichtete die Gendarmerie von einer Mitteilung eines 28-jährigen Advokaten, wohnhaft zu Fetschenhof (Gemeinde Hamm). Dieser kontaktierte die Gendarmerie per Telefon und bat umgehend um Hilfe. Gleich darauf machte sich Wachtmeister Gilson und die restlich verfügbaren Mitglieder der Brigade dorthin auf. An Ort und Stelle angekommen, stellten die Gendarmen fest, dass das Geschehnis bereits viel Publikum angelockt hatte und Arbeiter sowie Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie bereits damit beschäftigt waren die verschütteten Männer zu befreien. Die Aufräumarbeiten dauerten, laut Brief der Gendarmerie, bis 17:00 Uhr an. Es gelang den Helfern sowie der Gendarmerie die Verschütteten ohne Verletzungen zu bergen.499 Des Weiteren haben die Ermittlungen der Gendarmerie ergeben, dass der sie kontaktierende Anwalt nach einer vermutlich vorhandenen Erweiterung seines Kellers graben ließ. Die 498 ANlux, AE-00405-0018-0024, Bei einer durch deutsches Militär veranlassten Brandkatastrophe wurden von auf luxemburgischen Gebiete wohnenden Personen Waaren entwendet und über die Grenze gebracht, 17.08.1914, Differdingen, S. 1. 499 ANlux, AE-00405-0634-0635, Brief der luxemburgischen Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, 08.09.1915, Luxemburg, S. 1. Seite 141 von 196 Gendarmen ließen die Vertiefung nun mit starken Umschließungen aus Holz versehen um jeglicher weiteren Gefahr vorzubeugen.500 Weiterhin hielt die Gendarmerie aus Grevenmacher am 15. Juni 1916 ein Vergehen in den eigenen Reihen fest und berichtete dies dem KGFKL. Die Rede war von einem Beamten, der seinen Posten verließ und zusammen mit einem deutschen Soldaten in eine örtliche Schenke ging. So soll der Berichterstatter um 02:30 Uhr zur Moselbrücke gegangen sein und traf den dort stationierten Gendarmen nicht an. Er war mit einem deutschen Soldaten, der angeblich den Geburtstag der luxemburgischen Großherzogin feiern wollte, in die Schenke gegangen. Der deutsche Soldat wollte anschließend die Schuld auf sich nehmen, denn er sei es gewesen, der den Gendarmen dazu verleitet hatte mitzukommen und Wein zu trinken.501 Am darauffolgenden Tag leitete der Berichterstatter den Bericht an den Chef der GendarmenKompanie weiter. Dieser nahm den Gendarmen in Schutz und klassifizierte die Geschehnisse als „(...) versoffene Geschichte (...)“, welcher der Beamte nur „(...) aus Dummheit und Mangel an Pflichtbewusstsein zum Opfer gefallen ist (...)“. Nichtsdestotrotz sollte der Gendarm aus Grevenmacher mit einem Strafantrag von acht Tagen strengem Arrest, mit abwechselnd Wasser und Brot, bestraft werden. Dieser Antrag wurde vom MajorKommandanten der bewaffneten Macht am 18. Juni 1916 genehmigt und an den luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet.502 Schließlich lässt sich eine im heutigen Volksmunde bekannte Problematik auch mittels eines Dossiers der ANlux aus dem Jahre 1916 bestätigen. Bereits damals gab es „(...) Rivalités entre les polices locales (, welche ihrer jeweiligen Gemeinde unterstanden) et la gendarmerie (...)“. Dies beweisen mehrere Briefwechsel zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem PolizeiKommissar, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht sowie zwischen dem Hauptmann-Kompanie-Chef und einem gewissen Wachtmeister Jeitz. In diesem Fall ging es allerdings ausschließlich um die Polizei- und Gendarmeriekräfte der luxemburgischen Hauptstadt. Inwiefern sich diese Problematik auf das gesamte Großherzogtum übertragen lässt oder nur ein nebensächliches Phänomen einer womöglich etwas angespannteren Situation innerhalb von Luxemburg-Stadt war, ist bis dato nicht überliefert oder die dazugehörigen Dokumente sind noch nicht öffentlich zugänglich. 500 ANlux, AE-00405-0634-0635 (Anm. 516), S. 2-3. ANlux, AE-00578-0048-0049, GB N° 646, Bericht der Gendarmerie-Station Grevenmacher inkl. Weiterleitung an den Chef der Gendarmen-Kompanie, an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und an den Staatsminister, 15.06, 16.06, 18.06 & 19.06.1916, Grevenmacher & Luxemburg, S. 1. 502 ANlux, AE-00578-0048-0049 (Anm. 518), S. 2 & 4. 501 Seite 142 von 196 Bei der angesprochenen Problematik geht es um einen Einbruch, der in der Nacht vom 2. auf den 3. Dezember 1916, im Hause des luxemburgischen Staatsministers stattgefunden haben soll. Die örtliche Polizei wurde, laut Briefwechsel vom 3. Dezember 1916 zwischen dem Staatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, noch vor der Gendarmerie kontaktiert. Dies hatte den Grund, dass sie die Vorstadtbevölkerung besser kennen würde. Da der Staatsminister aus dem Polizeibüro keine Antwort erhielt, ließ er die luxemburgische Gendarmerie vom Dienstmädchen beordern. Er richtete die Bitte an die Gendarmen sich von einem Polizisten begleiten zu lassen. Das Dienstmädchen gab dies der Gendarmerie-Station weiter und erhielt die Antwort: „(...) Wenn wir kommen, dann kommen wir allein und wenn die Polizei kommt, dann kann die es allein tun (...)“.503 Allem Anschein nach wollten die Gendarmen diesen Aufgabenbereich offensichtlich nicht mit der örtlichen Polizei teilen und ihnen auch nicht bei ihrer Arbeit assistieren. In einem separaten Brief an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie versuchte der Wachtmeister der kontaktierten Gendarmerie-Station dies zu widerlegen. Allerdings stammt dieser Brief, laut Dokument vom 2. Dezember 1916. Hier könnte also entweder ein Fehler bezüglich des Datums vorliegen oder der Brief wurde tatsächlich noch in der selben Nacht an den Kompanie-Chef adressiert. Jedenfalls gab der Wachtmeister an, dass er nach dem Gespräch mit dem Dienstmädchen sofort zwei Gendarmen dorthin beorderte. Als er diese jedoch fortschicken wollte, hörte er ein anderes Gespräch im Fernrohr mit, in dem der Staatsminister angeblich von den Gendarmen verlangte die Polizei wegen des Einbruches zu informieren. Der Wachtmeister gab an, dies schnellstmöglich zu tun. Dennoch sollte nur ein Protokoll verfasst werden. Entweder von den Gendarmen oder von den Polizisten. Er gab in diesem Zusammenhang noch an: „(...) Ich sagte nicht, wenn wir kommen, dann kommen wir allein und (somit) müssen meine vorerw. Ausdrücke falsch verstanden worden sein (...)“.504 Als letztlich die beorderten Gendarmen das Polizeibüro erreichten, war dort laut Wachtmeister nur ein Hilfsagent anwesend. Da die Gendarmen es eilig hatten, beschlossen sie sofort zum Tatort zu fahren und die Polizei erst später zu benachrichtigen. Am Haus des Staatsministers angekommen, trafen die Gendarmen auf einen Polizeiagenten. Diesem gaben 503 ANlux, J-022-36-0004, Brief des Staatsanwalt Berg an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 03.12.1916, Luxemburg, S. 1-2. 504 ANlux, J-022-36-0006, Brief des Wachtmeister Jeitz an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie, 02.12.1916, Luxemburg, S. 1-2. Seite 143 von 196 sie alle Informationen und führten noch am selben Abend mit ihm verschiedene Hausdurchsuchungen durch.505 Die Problematik wurde anschließend bis zum Staatsanwalt getragen. Noch am selben Tag entschuldigte sich der Major-Kommandant der bewaffneten Macht bei ihm und gab an, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt haben muss. Der mehrfach erwähnte Wachtmeister der kontaktierten Station war, laut Brief der Gendarmerie-Führung, während seiner langen Dienstzeit immer als höflicher und pflichtbewusster Unteroffizier aufgetreten und würde sich normalerweise nicht so ausdrücken.506 Nichtsdestotrotz und wahrscheinlich aufgrund fehlender oder nicht zugänglichen Aufzeichnungen sieht es so aus, als wäre der Polizei letztlich die Schuld an der gesamten Problematik zugeschrieben worden. Denn am 22. Dezember 1916 meldete sich der Generalstaatsanwalt beim Polizeikommissar. Dieser warf der Lokalpolizei vor, sich nicht ordnungsgemäß und professionell gegenüber der Gendarmerie zu verhalten zu haben. Es soll ein „(...) antagonisme préjudiciable à l’instruction des affaires répressives (...)“ vorherrschen. Die Polizei würde sich vor einer Zusammenarbeit mit der Gendarmerie scheuen und ihnen nicht die nötigen Informationen zukommen lassen. Der Generalstaatsanwalt betitelte dies als „(...) blamable (...)“ und gab an, dass im Sinne der gemeinsamen Mission (wahrscheinlich für Recht und Ordnung zu sorgen) zusammen gearbeitet werden müsste.507 2.2.10 Die allgemeine Situation der luxemburgischen Gendarmerie Die verschiedensten Berichte und Protokolle der luxemburgischen Gendarmerie sowie die Korrespondenz zwischen den einzelnen Behörden während des Ersten Weltkrieges haben gezeigt, dass eine solche Instanz eine Vielzahl an Aufgabenbereiche abzudecken hatte. Doch wie war es nun um die mögliche Durchführung dieser Aufgaben bestellt, sprich konnte der Major-Kommandant der bewaffneten Macht auf genügend Personal zurückgreifen, um die Forderungen der Regierung und anderen Behörden zu erfüllen? Ein diesbezüglich aufklärender Brief wurde am 18. Juni 1917 vom Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den damaligen Staatsminister Léon Kauffmann, versendet. Somit 505 ANlux, J-022-36-0006 (Anm. 504), S. 2. ANlux, J-022-46-0005, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, 02.12.1916, Luxemburg. 507 ANlux, J-022-36-0002, Lettre du Procureur générale d’Etat au Commissaire de la police, 22.12.1916, Luxemburg, S. 1. 506 Seite 144 von 196 unterrichtete Heckmann den luxemburgischen Staatsminister gleich zu Beginn seines Amtsantrittes über die Organisation des Gendarmerie- und Freiwilligenkorps.508 Heckmann erinnerte den luxemburgischen Staatsminister daran, dass die bewaffnete Macht Luxemburgs laut großherzoglichen Beschlüssen vom 14. Juni 1911 und vom 2. März 1881 höchstens 180 Gendarmen und 250 Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie zählen dürfe. Diese festgelegte Anzahl von Beamten stelle, so Heckmann, das strikt erforderliche Minimum dar, um aktuelle Aufgaben im Ansatz erledigten zu können.509 In der Realität sah die Lage jedoch anders aus. Zum damaligen Zeitpunkt leisteten lediglich 160 Gendarmen und 225 Freiwillige ihren Beitrag. Wegen mangelnder Kandidaten sei es Heckmann unmöglich die Freiwilligen-Kompanie aufzufüllen. Ebenso könne die Gendarmerie-Kompanie nicht auf Kosten der anderen Kompanie aufgestockt werden. Beide Kompanien seien dementsprechend überlastet und litten unter größer werdender Unzufriedenheit, unter schlechter werdender Gesundheit sowie unter einer schlechter werdender Ausführung ihrer Aufgaben. Viele Gendarmen arbeiteten zusätzlich noch außerdienstlich, da diese Arbeit meist eine bessere Bezahlung mit sich brachte und wollten im Anschluss nicht mehr zurück in den Dienst treten.510 Demzufolge kam Heckmann zum Fazit, dass die damalige Situation nur noch einige Monate auszuhalten sei und er deutlich mehr Personal bräuchte um die gesamte Bandbreite an Aufgaben ordnungsgemäß und personenschonend erledigen zu können. Er forderte „(...) des moyens pour compléter le corps de gendarmerie et de volontaires (...)“ an und belegte somit die, sich während des Ersten Weltkrieges aufrechterhaltende und sogar ausgeweitete Aufgabenvielfalt der luxemburgischen Gendarmerie.511 Ein, diese Problematik unterstreichendes Dokument stammt vom 9. November 1918. Kurz vor dem Ende des Ersten Weltkrieges richtete der Major-Kommandant der bewaffneten Macht sich an den luxemburgischen Staatsminister und unterbreitete ihm den „(...) Vorschlag zur Verstärkung der Gendarmerie während des Rückzuges der deutschen Truppen durch Luxemburg, resp. Ermöglichung einer grösseren Sicherheit gegen, das Land überziehendes Gesindel (...)“. Eine solche Verstärkung sah die Gendarmerie-Führung in den Soldaten der Freiwilligen-Kompanie, der Lokalpolizei, den Förstern, den Feldhütern, den Zollbeamten und 508 ANlux, AE-00525-0009, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 18.06.1917, Luxemburg. 509 ANlux, AE-00525-0009 (Anm. 508), S. 1. 510 Ebd. 511 Ebd. S. 2. Seite 145 von 196 der freiwilligen Bürgerwehren.512 Dies erinnert stark an die Vorschläge des Regierungsrates betreffend des „(...) Projet de loi concernant le renforcement de l’effectif de la gendarmerie (...)“ im Jahre 1911.513 Des Weiteren wurden, laut Gendarmerie-Führung, anschließend „(...) von den bestehenden Gend. Brigaden (...) einzelne Leute in die grösseren Ortschaften verlegt und (diese) Station(en) (mit) Soldaten der Freiwilligen-Kompagnie (...)“ aufgestockt. Außerdem sollte die „(...) Zolldirektion (...) ihre Beamten auf die Ortschaften (...) verteilen, welche die Gendarmerie, wegen Mangel an Leuten, nicht belegen kann (...)“. Die Einrichtung der Bürgerwehren sollte durch die Gemeindebehörden erfolgen und auch diese hatten, laut Brief an den luxemburgischen Staatsminister für die Unterkunft und Verpflegung der detachierten Gendarmen Sorge zu tragen. Die jeweiligen Quartiere sollen mit Telefonanschlüssen versorgt werden.514 Um nun die „(...) Ausführung der gegenwärtigen Vorschriften (zu gewehrleisten) müssen sämtliche Grenzposten eingezogen werden; desgleichen die mobile Gendarmerie-Brigade (...)“. Die Dienstaufsicht wurde drei Oberleutnanten aus Esch an der Alzette, aus Clerf und aus Echternach übertragen. Diese sollten, wegen des aussetzenden Bahnverkehrs, jeweils „(...) ein Autowagen zur Verfügung (gestellt werden, welche) event. durch Requisition zu beschaffen (...)“ sind.515 Im Anhang dieses Briefes befanden sich letztlich noch zahlreiche Informationen bezüglich der Einteilung und jeweiligen Stärke der Posten innerhalb der zu bewachenden Ortschaften.516 Die Gendarmerie-Führung sah somit die strikte Notwendigkeit sich gegen Ende des Krieges mit zusätzlichen Maßnahmen gegen eventuell bevorstehende Ausschreitungen und Militärdurchmärsche zu waffnen. Inwiefern sich diese Notwendigkeit auf vorherige Ereignisse bezog, lässt sich nicht deutlich erörtern. Der Major-Kommandant der bewaffneten Macht schien jedoch dafür nötige Gründe gehabt zu haben. Ob und inwieweit sich der luxemburgischen Staatsminister darauf einließ, ist aufgrund fehlender Dokumente bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht herauszufinden. 512 ANlux, J-076-083-0081, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 09.11.1918, Luxemburg, S. 1. 513 Vgl. hierzu: Kapitel 1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges. 514 ANlux, J-076-083-0081 (Anm. 512), S. 1-2. 515 Ebd. S. 2. 516 Ebd. S. 2. Seite 146 von 196 3. Kriegsende – Die Rolle der luxemburgischen Gendarmerie Das letzte Kapitel soll nun zeigen, inwiefern sich die Aufgaben der luxemburgischen Gendarmerie kurz nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges veränderten beziehungsweise eventuell gleich geblieben sind und somit eine Klassifizierung der Gendarmen als Wahrer von Recht und Ordnung zulassen oder nicht. Außerdem soll überprüft werden, ob die luxemburgischen Beamten spezielle, vorher kaum bis überhaupt nicht durchgeführte Aufgabenbereiche übernehmen mussten, um in einer solch schwierigen Zeit die Ordnung aufrechterhalten zu können. Am 12. November 1918, also ein Tag nach offiziellem Kriegsende, berichtete die Gendarmerie aus Differdingen von „(...) militärische(n) Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk (...)“. So passierten, laut Bericht N° 927 an das KGFKL am selben Tag 1.000 russische, von deutschen Soldaten eskortierte Kriegsgefangene, die hiesige Ortschaft. Sie kamen aus Richtung Petingen und begaben sich, wie auch eine kleinere, aus Hussingy kommende Abteilung nach Esch an der Alzette.517 Des Weiteren trafen am 11. November 1918 300 deutsche Infanteristen in Sassenheim und Zolver ein, wo sie einquartiert wurden um am darauffolgenden Tag in Richtung Esch an der Alzette zu marschieren. Die Gendarmerie hielt abschließend fest, dass sie „(...) auf Hütte Differdingen (...) keine Veränderung(en) (...)“ wahrnehmen konnten. Es herrsche „(...) das gewöhnliche Leben und Treiben und (...)“ es sind keine „(...) Ausschreitungen (...) vorgekommen (...)“.518 Die Informationen scheinen von größerer Bedeutung gewesen zu sein, denn der Major-Kommandant der bewaffneten Macht sendete am darauffolgenden Tag eine Kopie des Berichtes an den luxemburgischen Staatsminister. Auch die innenpolitische Berichterstattung wurde am 11. November 1918 von der Gendarmerie weiterhin durchgeführt. Die Beamten der Hauptstadt-Station berichteten dem KGFKL somit von einer „(...) am heutigen Nachmittage durch den „Cercle d,Etude (sic) Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene(n) Versammlung (...)“. Zwei Gendarmen in Zivilkleidung begleiteten die Versammlung und dokumentierten unter anderem Aussagen wie „(...) Heute ist seit vier Jahren uns der erste Tag beschieden, an welchem wir als freie Luxemburger unsere Meinung frei und offen bekunden dürfen. Der Krieg, der sich jetzt 517 ANlux, AE-00681-0084, GB N° 927, Verfolg unserer Berichte N. 920 vom 10. und N. 923 vom 11. dieses Monats, betreffend militärische Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk, 12.11.1918, Differdingen. 518 ANlux, AE-00681-0084 (Anm. 517). Seite 147 von 196 seinem Ende nähert (...)“ begeistere die Menschen und veranlasse sie dazu, laut Gendarmerie-Bericht verschiedene Vorschläge zur Veränderung der wirtschaftliche, politischen und soziopolitischen Lage in Luxemburg zu machen.519 Am selben Tag berichtete die Gendarmerie aus Esch an der Alzette von zwei „(...) Versammlungen in den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen Regierungsform hatten (...)“. Der Bericht N° 1358, der an das KGFKL adressiert war, beschäftigte sich somit mit den Ergebnissen der Nachforschungen zweier, in Zivilkleidung anwesenden Gendarmen. Diese gaben dem Berichterstatter genaue Auskünfte bezüglich der jeweiligen Redner sowie deren vorgetragenen Inhalte und gaben letztlich an, dass „(...) auch diese Versammlung(en) (...) ohne Störung(en) (...)“ verliefen; was wiederum die Regelmäßigkeit solcher Kontrollen verdeutlicht.520 Des Weiteren scheint dieser Bericht von erhöhter Wichtigkeit gewesen zu sein. Diese Vermutung stützt sich darauf, dass das KGFKL am darauffolgenden Tag den luxemburgischen Staatsminister davon in Kenntnis setzte. Am 11. November 1918 berichtete die kriminal-dienstliche Abteilung der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt von einer „(...) Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze (...)“. Die Versammlung soll, laut Bericht N° 259 an das KGFKL, durch ein Flugblatt des luxemburgischen Arbeiter- und Bauernrates angekündigt worden sein. An Ort und Stelle kritisierten die dortigen Menschen die Haltung der Großherzogin: „(...) Wie weit es mit unserer Neutralität ist, das sahen wir am Hofe durch den Empfang des deutschen Kaisers (...) was zur genüge (sic) beweist, unter welcher Flagge wir bis jetzt segelten (...)“. Drei Gendarmen besuchten die Versammlung, protokollierten diese und nahmen ihre innenpolitische Kontrollarbeit wahr, um die erhaltenen Informationen letztlich an die Gendarmerie-Führung weiterzugeben.521 Einen Tag nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges musste die Gendarmerie im politischen Zentrum des Landes, sprich vor dem großherzoglichen Palast für Recht und Ordnung sorgen. Die Gendarmerie-Station der Hauptstadt berichtete somit am 12. November 519 ANlux, AE-00681-0095-0096, GB N° 1287, Betrifft eine am heutigen Nachmittage durch den „Cercle d,Etude Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene Versammlung, 11.11.1918, Luxemburg, S. 1-3; Vgl. hierzu auch: EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 15. 520 ANlux, AE-00681-0101-0102, GB N° 1358, Betrifft Abhaltungen von Versammlungen in den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen Regierungsform hatten, 11.11.1918, Esch an der Alzette, S. 1. 521 ANLux, AE-00681-0098-0100, GB N° 259, Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze, 11.11.1918, Luxemburg, S. 1-5; PÉPORTÉ/ KMEC/ MAJERUS/ MARGUE, Luxembourg (Anm. 99), S. 90. Seite 148 von 196 1918 von „(...) Ausschreitungen vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt wurden (...)“. Insgesamt vier Gendarmen waren an Ort und Stelle, um „(...) bei eventuellen Ausschreitungen die Ordnung aufrecht zu erhalten (...)“. Der Oberwachtmeister berichtete allerdings davon, dass die Menge nach der Versammlung den Palast stürmen wollte. Es wurden Beschädigungen am Palast vorgenommen und ein Fenster zerstört, woraufhin die Menge, laut Gendarmerie-Bericht jubelte.522 Nach „(...) etwa 20 Minuten entfernte sich die Menge und beim Eintreffen einer ausgeschickten Patrouille wurde die Ordnung wieder vollständig hergestellt (...)“. Laut Bericht standen noch einige Gruppen vor dem Palast. Diese verhielten sich allerdings ruhig. Anschließend patrouillierten zwei Gendarmen am genannten Platz und entfernten einige, noch dort stehende „(...) jugendliche Burschen (...)“. Zusätzlich erhielten die dortigen Gendarmen bereits erste Hinweise bezüglich der noch ausstehenden Untersuchung, um die noch unbekannten Täter ausfindig zu machen und gegen dieselben ein Protokoll zu erheben.523 Vier Tage später erhielt das KGFKL einen detaillierten Bericht mit Informationen bezüglich der Unruhestifter am großherzoglichen Palast. Die Aufzeichnungen enthielten Namen, Alter, Beruf, Wohn- und Geburtsorte sowie die vorherigen Taten der Verdächtigen. Der Major-Kommandant leitete diesen Bericht an die Kriminal-Abteilung der Polizei und an den luxemburgischen Staatsminister weiter.524 Die Gendarmerie mobilisierte also eine größere Anzahl von Beamten um die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen. Es waren somit die Beamten der großherzoglichen Gendarmerie, die kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und einer noch vorhandenen deutschen Besatzungsmacht, die Ordnung während einer aufkommenden Unruhe aufrechterhielten. Auch die Thematik rund um die Pro-Republik-Bewegung beschäftigte die Gendarmerie nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges weiterhin. Dies verdeutlicht unter anderem der Bericht N° 559 vom 13. November 1918 der Gendarmerie-Station aus Rodingen. Zwei 522 ANlux, AE-00681-0099, GB N° 1296 Abschrift, Betrifft vorgekommene Ausschreitungen vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt wurden, 12.11.1918, Luxemburg, S. 1-2. 523 ANlux, AE-00681-0099 (Anm. 522), S. 2. 524 ANlux, AE-00681-0091-0092, GB N° 264, Personalbogen p. Dresse am heutigen Tage an das Bürgermeisteramt zu Bad-Mondorf versandt; machten alle Uebrigen gingen dem hiesigen Polizeikommissariate zu, 16.11.1918, Luxemburg, S. 1-4. Seite 149 von 196 Gendarmen wohnten einer „(...) Volksversammlung (...)“ bei und hielten die RepublikForderung dieser für die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg fest.525 Fünf Tage später berichteten die Gendarmerie-Stationen aus Düdelingen, Rümelingen und Ettelbrück sowie der Kriminal-Dienst der luxemburgischen Hauptstadt von ähnlichen, durch „(...) den Arbeiter- und Bauernrat (...)“, „(...) die socialistische (sic) Partei (...)“, „(...) die „Freie Volkspartei (...)“ sowie durch eine Privatperson abgehaltene Versammlungen. In Düdelingen waren, laut Bericht N° 571 der dortigen Gendarmerie, Gegner und Befürworter der Republik anwesend. Nichtsdestotrotz verlief die Versammlung ohne Zwischenfälle. Dies war auch der Fall bei den Versammlungen in Ettelbrück und in Luxemburg-Stadt. Die Versammlung in Ettelbrück wurde, laut Gendarmerie-Bericht N° 343, von etwa 1.000 Personen besucht und erforderte demnach den Einsatz von sechs Mitgliedern der bewaffneten Macht.526 Die Berichte über die Versammlungen der sozialistischen und der Freien Volkspartei, der „(...) Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Vestibule (sic) des hiesigen Stadthauses (...)“ in Luxemburg-Stadt sowie der Privatperson, „(...) wohnhaft zu Clerf (...)“, wurden am darauffolgenden Tag jeweils vom Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet. Dies diente vermutlich dazu, letzteren über eine innenpolitische Opposition zu informieren. In diesem Zusammenhang könnte der Gendarmerie eine Art geheimdienstlicher Aufgabenbereich zugeschrieben werden.527 Endes des Monats November (1918) folgten diesbezüglich viele weitere Berichte. Sie informierten das KGFKL sowie, in einzelnen Fällen, den luxemburgischen Staatsminister über die meist zwischenfalllosen Ausgänge der jeweiligen Volksversammlungen, die in der Regel von zwei oder mehreren Gendarmen besucht wurden. Die Menschen beschwerten sich 525 ANlux, AE-00681-0095, GB N° 559, Im Saale der Wirtin Witwe Tousch zu Petingen fand gestern Abend eine Volksversammlung statt, 13.11.1918, Rodingen, S. 1. 526 ANlux, AE-00681-0106, GB N° 571, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat, aus Luxemburg-Stadt, einberufenen Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen, S. 1-2; ANlux, AE-00681-0107-0109, GB N° 645, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saals Penning zu Rümelingen durch die socialistische Partei abgehaltene Volksversammlung und die Bildung eines Arbeiterrates, 17.11.1918, Rümelingen, S. 1; ANlux, AE-00681-0112-0113, GB N° 572, Verlauf einer durch die „Freie Volkspartei“ im Saale Thiel-Weber dahier abgehaltene Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen, S. 1; ANlux, AE-00681-0110-0111, GB N° 265, Stattgehabte Versammlung der Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Verstibule des hiesigen Stadthauses, 17.11.1918, Luxemburg, S. 1; ANlux, AE-00681-0114-0115, GB N° 343, Betrifft eine durch Prüm Emil, Gerber, wohnhaft zu Clerf am heutigen Nachmittage in dem Hofraume des hiesigen Töchterpensionates einberufenen Volksversammlung, 17.11.1918, Ettelbrück, S. 1 & 3. 527 ANlux, AE-00681-0107-0109 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0112-0113 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0110-0111 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0114-0115 (Anm. 526), S. 3. Seite 150 von 196 beispielsweise über die große „(...) Anzahl (von) Neutralitätsverletzungen seitens der Grossherzogin (...)“ und besprachen die allgemeine politische Situation Luxemburgs.528 Vorfälle betreffend der, sich noch im Land aufhaltenden deutschen Soldaten brachte die Gendarmerie auch kurz nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zu Papier. Die Gendarmerie-Station in Luxemburg-Stadt hatte demnach am 15. November 1918 Bahnhofsdienst. Drei Gendarmen führten hier ihre Patrouille durch, als ein ehemaliger französischer Zivilgefangener ihnen berichtete, wie es in einer örtlichen Schenke zu einem Zwischenfall zwischen ehemaligen Zivilgefangenen aus Belgien, Russland und Frankreich und einem ebenso anwesenden deutschen Soldaten kam. Der deutsche Soldat war, laut Gendarmerie-Bericht N° 1319, stark angetrunken, in Besitz seiner Waffe und drohte den ehemaligen Gefangenen mit deren Verhaftung. Einer der ehemaligen Gefangenen verließ anschließend das Lokal. Daraufhin setzte einer der patrouillierenden Gendarmen den Bahnhofskommandanten von dem Vorfall in Kenntnis. Nach der Rückkehr in die Bahnhofshalle mussten die Gendarmen feststellen, dass der deutsche Soldat einen der ehemaligen Zivilgefangenen erneut in Gewahrsam genommen hatte. Der deutsche Soldat klärte die Gendarmen in seinem Wachlokal über die Hintergründe der Festnahme auf.529 Letztlich lief es darauf hinaus, dass der deutsche Soldat „(...) auf Anordnung des Stadtkommandaten (...) durch die Bahnhofswache verhaftet und abgeführt (...)“ wurde.530 Dies zeigt deutlich, dass die luxemburgische Gendarmerie, nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges, die Festnahme von Zivilpersonen durch die deutschen Militärbehörden nicht mehr tolerierte. Dies erweckt jedoch auch den Anschein als würde dieser Verhaftung auch eine gewisse Symbolik zukommen. Die luxemburgische Gendarmerie war außerdem im selben Monat noch mit einer weiteren, die innenpolitische Lage des Großherzogtums betreffenden Aufgabe betraut. Es handelte sich hierbei um erneute, „(...) vor dem Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundene patriotische und antipatriotische Kundgebungen (...)“. Die Gendarmerie aus 528 ANlux, AE-00681-0103, GB N° 567, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat aus Luxemburg-Stadt einberufenen Versammlung, 13.11.1918, Düdelingen; ANlux, AE-00681-0118-0119, GB N° 941, Betrifft eine am heutigen Nachmittag, im Saale Nero-Nillen dahier abgehaltene Volksversammlung, 19.11.1918, Differdingen; ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an der Alzette, S. 4; ANlux, AE-00681-0120-0121, GB N° 656, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachtmittage durch die Abgeordneten der freien Volkspartei abgehaltene Volksversammlung, 20.11.1918, Rümelingen. 529 ANlux, AE-00681-0087-0089, GB N° 1319, Betrifft Ausschreitungen Weber Nikolas, Wehrmann und angeblich Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates aus Diedenhofen, in hiesigem Bahnhofsviertel, 16.11.1918, Luxemburg, S. 1-2 530 ANlux, AE-00681-0087-0089 (Anm. 529), S. 5. Seite 151 von 196 Luxemburg-Stadt berichtete zunächst von dem Durchmarsch der US-amerikanischen Truppen, der eine große Anzahl an Zuschauern vor den hiesigen Palast gelockt hatte. Nach deren Durchmarsch löste sich die Menschenmenge, laut Bericht N° 1243, jedoch wieder größtenteils auf. Das Einrücken der Freiwilligen-Kompanie nebst Musik veranlasste die noch übrig gebliebenen Menschen sich vom Platz zu entfernen. Als der Platz leer war, rückte die Gendarmerie ein und patrouillierte ab sofort dort.531 Dies verhinderte jedoch nicht, dass gegen 16:45 Uhr erneut eine Vielzahl von Menschen vor dem Palais erschien. Laut Gendarmerie-Bericht befürchteten die Beamten weitere Ausschreitungen und sandten dementsprechend drei weitere Gendarmen dorthin. Diese stellten allerdings fest, dass sich die Leute äußerst ruhig verhielten.532 Die dort ebenfalls patrouillierenden Polizei-Agenten erklärten den Gendarmen abschließend noch, dass sowohl Pro-Republik, als auch Pro-Monarchie Anhänger zugegen waren und es dennoch keine weiteren Ausschreitungen diesbezüglich gab, sondern es lediglich bei dem vereinzelten Ausrufen von Parolen blieb. Die Urheber des Aufmarsches konnten, laut Bericht N° 1243 bis dato noch nicht ermittelt werden.533 Am darauffolgenden Tag meldete die Gendarmerie dem KGFKL erneute, „(...) vor dem grossherzoglichen Palais (stattfindende,) (...) patriotische und antipatriotische Kundgebungen (...)“. Diese leiteten eine Kopie des Berichtes an den luxemburgischen Staatsminister weiter. Gegen 15:00 Uhr hatte sich wegen der Ankunft der französischen Truppen eine „(...) grosse Volksmenge (...)“ am Wilhelmsplatz versammelt. Als die „(...) Feierlichkeiten (...)“ beendet waren, gingen viele zum Palast und sangen entweder das Nationallied oder riefen „(...) Vive la république (...)“. Vier Gendarmen waren zugegen und beobachteten die Situation, konnten letztlich aber, laut Bericht N° 1246 keine Ausschreitungen feststellen.534 Unmittelbar nach dem Ende des Krieges sowie des Abzuges der deutschen Militärbehörden aus Luxemburg, setzte die Gendarmerie auch ihre, den Handel regulierenden Tätigkeiten weiter fort und verdeutlichte somit, dass sich ihre Aufgabenbereiche nicht grundlegend verändert haben. Dies beweisen mehrere Protokolle und Berichte aus dem Dossier „CI-055: 531 Anlux, AE-00681-0122, GB N° 1243, Betrifft am heutigen Nachmittage vor dem Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundenen patriotische und antipatriotische Kundgebungen, 21.11.1918, Luxemburg, S. 1. 532 ANlux, AE-00681-0122 (Anm. 531), S. 1. 533 Ebd. S. 1-2. 534 ANlux, AE-0681-0123, GB N° 1246, Betrifft Patriotische und antipatriotische Kundgebungen vor dem grossherzoglichen Palais hier, 22.11.1918, Luxemburg. Seite 152 von 196 Réglementation du commerce: Rapports et procès-verbaux de la gendarmerie et des brigades mobiles 1917-1922 – 1917-1924“. Ein Protokoll, welches das eben erwähnte untermauert, ist jener vom 30. November 1918, indem darüber berichtet wurde, dass Beamte der luxemburgischen Gendarmerie einen Schenkwirt protokolliert hatten, „(...) weil er es unterliess in seinem Schanklokal den Kunden den Preis der zum Verkauf ausgestellten Getränke anzuzeigen (...)“.535 Mitunter dieses Protokoll zeigt, dass die während des Ersten Weltkrieges verwendete Phrase auch noch nach dem Ende des Krieges weiterhin benutzt wurde und somit eine anhaltende Kontinuität im Aufgabenbereich der Gendarmerie unterstreicht. Wie nämlich auch die meisten der bereits analysierten Protokolle, begannen die Gendarmen auch diese mit den Worten: „(...) Gemäss dem Gesetze und den Befehlen der Vorgesetzten in Dienstkleidung (...)“. Diese banal wirkende, schriftliche Beständigkeit, die selbst nach dem Krieg beibehalten wurde, zeigt sehr deutlich, inwiefern sich der Aufgabenbereich der Gendarmerie diesbezüglich durch die Geschehnisse Anfang des 20. Jahrhunderts nicht grundlegend verändert hat. 536 Nicht eindeutig ausmachen lässt sich allerdings die Tatsache, ob und inwiefern die luxemburgische Gendarmerie bereits vor 1914 gezielt solche Kontrollen unternahm. Ebenso tut dies beispielsweise das Protokoll N° 1987 zu Lasten einer Schenkenwirtin aus Luxemburg-Stadt vom 12. Dezember 1918. Diese verlangte „(...) für Waren einen übertriebenen Gewinn (...)“. Der Personalbogen wurde an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Das Protokoll ging, wie üblich, an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg und eine Kopie an das Ackerbauministerium.537 Auch das Protokoll vom 9. Dezember untermauert den fortwährenden Aufgabenbereich der Gendarmerie. Laut Protokoll N° 1974 wurde ein Kaufmann aus Luxemburg-Stadt aufgrund des Versuches Tabak illegal per Zug ins Ausland zu transportieren, der Staatsanwaltschaft gemeldet und musste mit einer Strafe rechnen. Die 110 Kilogramm Tabak gaben die, mit dem 535 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1918, Protokoll zu Lasten Kimmel Nikolas, Schenkwirt, geboren zu Niederanven, wohnhaft zun Hollerich, weil er es unterliess in seinem Schanklokal den Kunden den Preis der zum Verkauf ausgestellten Getränke anzuzeigen. Personalbogen heute ans hiesige Polizeikommissariat versandt, 30.11.1914, Luxemburg. 536 ANlux, CI-055-Unbekannt (Anm. 535). 537 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1987 Abschrift, Protokoll zu Lasten Weber Margaretha, Schenkenwirtin, geboren zu Echternach, wohnhaft zu Luxemburg und 2. Kons Peter, ohne Stand, geboren zu Ettelbrück, wohnhaft zu Luxemburg, weil sie für Waren einen übertriebenen Gewinn verlangten und annahmen. Personalbogen sub. 1 ans Polizeikommissariat zu Echternach; derjenige sub. 2 an dasjenige zu Ettelbrück heute versandt, 12.12.1918, Luxemburg, S. 1-2. Seite 153 von 196 örtlichen Bahnhofsdienst betrauten Beamten anschließend bei der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale ab und teilten den Verstoß dem GDA mit.538 Trotz der scheinbar anhaltenden Kontinuität innerhalb der Gendarmerie-Aufgabenbereiche, gab es allem Anschein nach den Wunsch nach internen organisatorischen Veränderungen. So wurde, laut Émile Eiffes, am 21. Dezember 1918 eine Gendarmerie-Versammlung einberufen. In dieser legten die Verantwortlichen einer, zuvor wegen den Unruhen innerhalb der Freiwilligen-Kompanie (siehe Kapitel 1.4 Historischer Kontext) gegründeten parlamentarischen Untersuchungskommission, ihre Forderungen vor. Sie verlangten neben einer generellen Gehaltserhöhung, eine Entschädigung für außerordentliche Dienste, die Bestreitung sämtlicher Bürokosten und der Uniform. Außerdem forderten sie getrennte Wohnungen, die Errichtung neuer Kasernen, bewohnbare Zimmer für Junggesellen, die Verdopplung der Pension für die vier Kriegsjahre, einen Achtstundentag sowie eine 30-Stunden-Woche mit einem jährlichen Urlaub von 14 Tagen, ein Versammlungsrecht, Redefreiheit und letztendlich das Abschaffen der Arreststrafe. Eiffes zufolge, hatten insgesamt 150 von 170 aktiven Gendarmen die Beschwerdeschrift unterzeichnet und brachten damit zum Ausdruck, dass die meisten der im Ersten Weltkrieg aktiven Gendarmen sich eine Verbesserung ihrer Situation wünschten.539 Des Weiteren besuchten Gendarmen selbst im Jahre 1919 weiterhin „(...) Versammlungen (von) sozialdemokratischen Verein(en) (...)“ und berichteten dem KGFKL über die innenpolitische Lage des Großherzogtums, wie beispielsweise am 2. Februar 1919. Die Gendarmen der Station Eich haben einer, in Dommeldingen abgehaltenen Versammlung beigewohnt und diese ohne Zwischenfälle dokumentieren können.540 Eine Kontinuität bezüglich des landwirtschaftlichen Aufgabenbereiches bezeugen Berichte aus dem Jahre 1919. Hier berichteten die jeweiligen Gendarmerie-Stationen von einer Vielzahl ähnlicher, die Lebensmittelversorgung betreffenden Vorfälle und verdeutlichten das Aufrechterhalten eines Gendarmerie-Aufgabenbereiches. So beispielsweise am 16. September 1919. Die Gendarmerie aus Echternach protokollierte eine Handelsfrau, die bereits wegen Preistreiberei bekannt war, anlässlich ihres Versuches 538 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1974 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rosenfeld Otto, Kaufmann, geboren zu Kolbuszowa, wohnhaft zu Luxemburg, weil er es unternahm Tabak ins Ausland zu transportieren, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 110 Kilogramm Tabak. Anlagen: Eine Empfangsbescheinigung. Personalbogen liegt bei, 09.12.1918, Luxemburg, S. 1-2. 539 EIFFES, Bewegung (Anm. 81), S. 74-75. 540 ANlux, AE-00681-0093-0094, GB N° 34, Betrifft eine am gestrigen Nachmittage im Saale Grethen-Reding zu Dommeldingen abgehaltene Versammlung durch den sozialdemokratischen Verein, 03.02.1919, Eich, S. 1 & 3. Seite 154 von 196 Butter und Eier über die deutsch-luxemburgische Grenze zu schaffen sowie bezüglich des Ankaufens und Transportierens von Äpfeln ohne Ermächtigung. Die Gendarmerie beschlagnahmte, laut Bericht N° 222, die Butter und stellte fest, dass der Ehemann der Handelsfrau bereits wegen des Verkaufs von Butter an deutsche Soldaten über den festgesetzten Höchstpreis protokolliert wurde. Ebenso soll die Frau ihre Waren vorzugsweise an deutsche Soldaten verkauft haben.541 Ob die Protokolle an dieser Tatsache etwas änderten, ist allerdings nicht bekannt. Anzunehmen ist jedoch, dass die bereits mehrfach protokollierte Handelsfamilie, trotz des Aufgabenbereiches der Gendarmerie, weiterhin einen Teil ihrer Waren illegal an den Mann gebracht hat. Zwei Tage später berichtete die Wiltzer Gendarmerie dem KGFKL einen ähnlichen Fall. Hier soll ein Handelsmann aus Esch an der Alzette „(...) in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier über den festgesetzten Höchstpreis an(ge)kauft (...)“ haben und somit den anderen Händlern nur noch den Verkauf mit Verlust ermöglicht haben. Der Handelsmann verkaufte, laut Bericht N° 182, die Waren an deutsche Arbeiter der Adolf Emile Hütte in Esch an der Alzette. Diese schmuggelten sie dann über die Grenze.542 Die Gendarmerie aus Wiltz protokollierte den Handelsmann, verfolgte, laut Bericht, jedoch keine weiteren diesbezüglichen Ziele. 543 Dieser sich ausweitende Aufgabenbereich zeigt eindeutig, inwiefern die Gendarmerie selbst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges mit der Aufklärung von Schmugglerdelikten beschäftigt war. Am selben Tag (18.09.1919) meldete die Gendarmerie-Station der Hauptstadt dem KGFKL eine Zusammenfassung der vorhandenen Komplikationen mit einem ehemaligen Gemüsehändler aus Hollerich. Vor Beginn des Krieges soll dieser nur ein kleines Obst- und Buttergeschäft betrieben haben. Als mit Einzug der deutschen Truppen, letztere zum Abnehmer wurden, blühte sein Geschäft, laut Bericht N° 587 regelrecht auf. Dies führte jedoch auch dazu, dass deutsche Soldaten, die nun regelmäßig beim Gemüsehändler vorbeischauten, den luxemburgischen Gendarmen die anstehenden Kontrollen des Geschäftes erschwerten. Der Händler drohte einem kontrollierenden Brigadier sogar damit, dass er die 541 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 222, Betrifft Handel mit Lebensmittel durch Weber Maria, Ehefrau Hengel Michel, Handelsfrau, aus Grevenmacher, 16.09.1919, Echternach, S. 1. 542 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 182, Berichterstattung über Diederich Johann, Handelsmann, wohnhaft zu Esch a/A. welcher in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier über den festgesetzten Höchstpreis ankaufen soll, 18.09.1919, Wiltz, S. 1. 543 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt (Anm. 542), S. 2. Seite 155 von 196 womöglich Kontrolle der deutschen Zentralpolizei melden würde. Daraufhin erschienen diese tatsächlich und untersagten dem Gendarmen das Protokollieren des Händlers.544 Auch die Hollericher Polizei berichtete von Problemen mit dem eben erwähnten Gemüsehändler und bestätigte die Vermutung, dass Händler, die in direktem wirtschaftlichen Kontakt mit den deutschen Besatzungsmächten standen und die Beschlüsse der großherzoglich Regierung nicht befolgten, für die örtlichen exekutiven Behörden zu Problemfällen wurden.545 Nichtsdestotrotz protokollierten sowohl die Gendarmen als auch die Polizeibeamten den Händler wegen Überschreitung der Höchstpreise. Die Gendarmerie protokollierte ihn ebenfalls noch wegen des Transportes von Äpfeln ohne Genehmigung und die Polizei ihn wegen des unerlaubten Handels mit Schuhen.546 Abschließend gab der Berichterstatter der Gendarmerie aus Stadt-Luxemburg an, dass „(...) es (...) angezeigt (wäre, dem Händler) die Ermächtigung zum Weiterhandel zu entziehen (...)“, um somit zu zeigen, dass man trotz der sichtlichen Barriere, betreffend der deutschen Militärkontakte des Händlers, versuchen würde den sich strafbar machenden Händler mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln das Handwerk zu legen.547 Auch die, während des Krieges mehrmals in Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgung erwähnte, „(...) Mobil-Brigade (...)“ der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt ging ihrer Arbeit nach dem Ende des Ersten Weltkrieges weiter nach und protokollierte Händler, die beispielsweise Lebensmittel über den festgesetzten Höchstpreis hinaus verkauften oder ihr Kontrollregister nicht ordnungsgemäß führten. Am 4. Oktober 1919 protokollierten die Beamten der mobilen Brigade der Gendarmerie demnach gleich zwei verschiedene Handelsmänner aus Diekirch. Einen „(...) wegen unrichtiger Führung seines Kontrollregisters (...)“ und den anderen „(...) wegen Nichtführung eines Kontrollregister (...)“. Einer der Händler kaufte, laut Protokoll N° 24 15 Kilogramm Butter und schrieb weder dies noch den Verkauf von vier Pfund Butter an eine unbekannte Person in sein Kontrollbuch. Er äußerte, dass dies, da er nicht schreiben könne, normalerweise seine Frau machen würde. Dies hinderte die Gendarmen allerdings nicht 544 ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GB N° 587, Jüttel Heinrich, Gemüsehändler, wohnhaft zu Hollerich, welcher vor dem 1.8.1914 den Handel mit Butter etc. betrieben hat, dürfte die Ermächtigung entzogen werden, 18.09.1919, Luxemburg, S. 1. 545 ANlux, Agri-261-1-Unbekannt (Anm. 544), S. 1. 546 Ebd. S. 2. 547 Ebd. Seite 156 von 196 daran, das Protokoll an den GDA sowie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg zu senden.548 Das Protokoll des anderen Händlers ging neben dem GDA auch an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg. Der entsprechende Personalbogen ging jedoch, anders als der seines Kollegen, nicht an das zuständige Bürgermeisteramt, sondern „(...) an das Polizei-Kommissariat Diekirch (...)“.549 Warum in diesem Fall unterschiedlich verfahren wurde, ist nicht bekannt. Möglicherweise war der zweite Händler (Protokoll N° 25) der Gendarmerie bereits durch andere Delikte oder Straftaten bekannt. Fast einen Monat später, also am 31. Oktober 1919, ließ sich ein weiteres Protokoll der Mobil-Brigade ausfindig machen. Das Protokoll N° 24, das sowohl an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, als auch den GDA versendet wurde, beschreibt wie eine „(...) Handelsfrau (...) (welche,) im Besitze einer Spezialermächtigung (für) den Butter-& Eierhandel (ist,) Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte (...)“.550 Zu Beginn der Zwanziger Jahre, 1921, innerhalb eines „(...) projet de loi adopté par la chambre des députés (...)“ stellte sich letztlich die Frage nach der „(...) discipline de la compagnie des gendarmes (...)“. Inwiefern dies nun mit den Geschehnissen des Ersten Weltkrieges zusammenhängt, ist nicht eindeutig zu belegen. Dennoch bleibt die Analyse dieses Gesetzesprojektes auch drei Jahre nach dem Ende der deutschen Besatzung Luxemburgs interessant.551 So akzeptierte die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés), laut Gesetzesprojekt vom 21. Juli 1921 eine diesbezügliche Veränderung, die besagte, dass Befehle seitens der Regierung sowie der Vorgesetzten strikt befolgt werden müssen. Außerdem sollen keine Skandale das Ansehen oder die Interessen des öffentlichen Dienstes beschädigen oder gefährden. Den Beamten war es verboten ein Amüsierlokal, ein Kaffee oder eine Herberge zu 548 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reiter Johann, Handelsmann, geboren zu Moestroff, wohnhaft zu Diekirch, wegen unrichtiger Führung seines Kontrollregisters. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt Strassen heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1-2; ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 25 Abschrift, Protokoll zu Lasten van Kaufenberg Hubert, Handelsmann, geboren & wohnhaft zu Diekirch, wegen Nichtführung eines Kontrollregister. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat Diekirch heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1. 549 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 (Anm. 548), S. 1; ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GP N° 25 (Anm. 548), S. 1-2. 550 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Schaus Maria, Handelsfrau, Ehefrau Bastin Eugen, geboren zu Marnach, weil sie Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Petingen versandt, 21.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1-2. 551 ANlux, CdD-2119-Unbekannt, Projet de loi adopté par la chambre des députés concernant la discipline de la compagnie des gendarmes, 21.07.1921, Luxemburg, S. 1. Seite 157 von 196 betreiben. Auch durften sie keine andere Tätigkeit innerhalb der Gemeinde oder bei einer Privatperson annehmen und sich dafür bezahlen lassen.552 Zeitgleich wurden, laut Artikel sechs, die Disziplinarmaßnahmen angepasst und nach folgender Reihenfolge durchgeführt: „(...) avertissement (...) réprimande (...) arrêtés à la caserne (...) retenue de traitement ou de solde (...) désignation de commissaires spéciaux pour terminer, aux frais du membre, des travaux qu’il est en retard d’exécuter (...) privation d’un ou de deux tours (...) rétrogradation des sous-officiers (...) déplacement (...) mise en disponibilité (...)“. Wenn ein Gendarm also freiwillig von seinem Dienst zurücktreten wollte, musste er, laut Artikel acht, ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe noch sechs Monate unter der Befehlsgewalt der Gendarmerie arbeiten.553 Dieses Dokument könnte darauf hinweisen, dass die Gendarmerie in den Jahren während und nach dem Ersten Weltkrieg mit einigen Disziplinproblemen zu kämpfen hatte oder, dass die Regierung lediglich eine, den damaligen Umständen zufolge notwendige Anpassung vornehmen wollte. 552 553 ANlux, CdD-2119-Unbekannt (Anm. 551), S. 1 & 3. Ebd. S. 3-4. Seite 158 von 196 SCHLUSSFOLGERUNG Grundlegend lassen sich nach den nun durchgeführten Beschreibungen und Analysen sehr aufschlussreiche Ergebnisse vorstellen. Sowohl der historiographische, als auch historische Kontext einer, im Rahmen der verfügbaren Informationen, angefertigte Bestandsaufnahme der Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges sowie einer detaillierten und mittels zahlreicher Beispiele illustrierten Betrachtung der jeweiligen Aufgabenbereiche der großherzoglichen Gendarmerie während des Ersten Weltkrieges und einem abschließenden Blick auf die Monate und ersten Jahre nach den Geschehnissen von 1914 bis 1918 ermöglichten dies. Wie sahen nun die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen Besatzung von 1914 bis 1918 aus? Lässt sich im Zuge dieser, die These bestätigen, dass es sich bei der Besatzung um eine rein militärische Okkupation handelte? War das Großherzogtum somit während dieser Periode nur ein geographisches Territorium, welches kulturell (unter anderem durch die Sprache) und wirtschaftlich (durch die Mitgliedschaft im Zollverein) bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte und während des Ersten Weltkrieges lediglich in das militärisch kontrollierte Gebiet des deutschen Reiches aufgenommen wurde? Angefangen mit der unmittelbaren Reaktion der luxemburgischen Gendarmerie auf den Einzug des deutschen Militärs ins Großherzogtum, kann in erster Linie, bis auf einzelne Fälle wie der vom 1. August 1914 in Ulflingen, von einer abwartenden und größtenteils passiven, jedoch stets berichtenden Haltung gesprochen werden. Das KGFKL wurde permanent mit den aktuellsten Informationen von den jeweiligen Gendarmerie-Stationen versorgt. Hierzu zählten Berichte über mögliche ausländische Spionage, steigende Lebensmittelpreise, deutsche und französische Grenzsperrungen sowie Ausfuhrsperren für Waren. Der Informationsfluss zwischen den einzelnen Stationen und der Gendarmerie-Führung wurde also aufrechterhalten und schien einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Gendarmerie gewesen zu sein. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es kurz-, mittel und/ oder langfristige Veränderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie gegeben hat. Kurzund mittelfristige Änderungen gab es, wie einige Beispiele zeigten, sehr wohl. Luxemburgische Beamte reagierten, wenn auch größtenteils passiv, auf die Vorkehrungen an der deutsch-französisch-luxemburgischen Grenze und auf das Eintreffen der deutschen Seite 159 von 196 Soldaten. Sie ließen sich in vielen Fällen sogar bevormunden, leisteten den Befehlen des deutschen Militärs Folge und berichteten der Gendarmerie-Führung alle Details bezüglich der militärtechnischen Vorkehrungen. Schon allein das stellte eine Veränderung ihres Alltags und somit kurz- bis mittelfristigen Aufgabenbereiches dar. Eindeutige Befehle diesbezüglich kamen jedoch weder von dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, noch von der Leitung der deutschen Militärbehörden. Langfristige Veränderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie gab es allerdings auch. Während beinahe des gesamten Zeitraumes von Ende 1914 bis Ende 1918 war die höchstwahrscheinlich unterbesetzte Gendarmerie, bedingt durch die komplizierte Versorgungssituation des Großherzogtums, verstärkt mit wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Kontrollen und deren Berichterstattung beschäftigt. Der Großteil der Beamten der „klassischen“ Gendarmerie aber auch Mitglieder der mobilen Kontrollbrigaden waren mit der Kontrolle der, von der großherzoglichen Regierung beschlossenen, Gesetze bezüglich des An- und Verkaufs von Lebensmitteln beschäftigt. Zusätzlich kümmerten sie sich um die Prüfung der zur Regelung des Viehhandels genutzten Viehkontrollbücher sowie die Verhinderung des Schmuggelns von Waren jeglicher Art. Nichtsdestotrotz zeigen sowohl diese, durch den Krieg bedingt intensivierten Aufgabenbereiche, sowie auch die Aufgabenbereiche der militärischen, infrastrukturellen und innenpolitischen Kontrolle eindeutig, dass die luxemburgische Gendarmerie weiterhin als aktiver Teil der exekutiven Gewalt in Luxemburg zu sehen ist. Abgesehen von einigen Ausnahmen, kann nicht von einer generellen Kooperation zwischen den deutschen Militärbehörden und der luxemburgischen Gendarmerie gesprochen werden. Vielmehr gab es gelegentlich kleinere und größere Auseinandersetzungen zwischen beiden, die in den meisten Fällen jedoch eine gewisse Überlegenheit des deutschen Militärs zum Ausdruck brachte. Des Weiteren agierten die Beamten der bewaffneten Macht Luxemburgs größtenteils selbstständig beziehungsweise auf Anordnung der luxemburgischen Behörden und Ministerien sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, des GDA oder des luxemburgischen Staatsministers persönlich. Als Stellvertreter der deutschen Besatzungsmacht können sie auf keinen Fall angesehen werden. Dementsprechend hatte die luxemburgische Gendarmerie also große Probleme die Vergehen der deutschen Militärbehörden zu ahnden. In den meisten Fällen blieb den Beamten nichts anderes übrig, als die Vergehen der eigenen Führung und der jeweiligen Staatsanwaltschaft zu melden. Nur sehr selten wurde diesbezüglich dann auch etwas Konkretes unternommen, um solche Seite 160 von 196 Problematiken zukünftig zu verhindern. Die deutschen Militärbehörden konnten größtenteils, mit dem Wissen der luxemburgischen Gendarmerie, Beschlüsse der großherzoglichen Regierung brechen und Lebensmittel oder andere Waren exportieren. Auch die Festnahme und Wegsperrung luxemburgischer Staatsbürger wegen, von ihnen als „feindlich gesinnte“ eingestufte Taten gingen wie gehabt weiter. Ein Einschreiten der luxemburgischen Gendarmerie oder anderer luxemburgischer Behörden fand, laut Archivdokumenten, nur äußerst selten statt. Hier liegt also der Gedanke nahe, dass eine gewisse Angst oder gar der Respekt vor dem fremden Militär letztlich doch zu groß war und aus diesem Grund den Gendarmen, die keine unnötigen Konflikte heraufbeschwören wollten, die Hände gebunden waren. Lediglich luxemburgische Privatpersonen mussten bei Straftaten und anderen Vergehen mit ernsten rechtlichen Folgen rechnen. Trotz einiger Probleme konnte die Gendarmerie also, mit Hilfe der mobilen Kontrollbrigaden, ihre ordnungswahrende Position innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft aufrechterhalten und Hausdurchsuchungen, Grenzkontrollen sowie vielfältige Revisionen (Schenken, Mühlen, usw.) vornehmen. Im Hinblick auf ein nahendes Ende des Krieges beziehungsweise einer deutschen Niederlage ließen sich keine großartigen Veränderungen innerhalb der üblichen Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie festhalten. Dies bis auf die, sich annähernden innenpolitischen Komplikationen betreffend der, unter anderem durch die russische Revolution von 1917 aufkommende Pro-Republik Bewegung. Inwiefern dieser hinzukommende Aufgabenbereich allerdings konkret mit dem sich nahenden Ende des Krieges in Verbindung zu bringen ist, bleibt unklar. Ein solcher Aufgabenbereich hätte den Gendarmen sicherlich auch bereits Anfang 1915 zugeteilt werden können. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass sich die luxemburgische Gendarmerie nur in den seltensten Fällen als „Beschützer“ der einheimischen Bevölkerung betiteln ließ. Sie agierten im Sinne ihrer Aufgabenstellung und konnten, wie bereits erwähnt, nur selten etwas Spezifisches gegen Beschlüsse brechende deutsche Soldaten und Offiziere unternehmen. In einigen dokumentierten Fällen gingen die Gendarmen den deutschen Militärbehörden allerdings auch zu Hand. Grund hierfür, war jedoch die einfache Tatsache, dass es zur ihren Aufgabenbereichen gehörte für Ordnung und Ruhe zu sorgen beziehungsweise Verbrechen und Straftaten aufzuklären. Ob die Gendarmerie nun, aufgrund ihrer Aufgabenbereiche von 1914 bis 1918 eine veränderte soziale Stellung innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft einnahm, ist nur sehr Seite 161 von 196 schwierig herauszufinden. Inwiefern die luxemburgischen Beamten auf die sicherlich vorhandene soziale Aufregung innerhalb des Großherzogtums reagierten, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt genauso schwierig auszuarbeiten. Bis auf einige Berichte, die in der Vorphase des Krieges anzusiedeln sind, lassen sich weitestgehend keine diesbezüglichen Berichte oder Protokolle ausmachen.554 Grundlegend lässt sich also sagen, dass die luxemburgische Gendarmerie während der Zeitspanne zwischen dem 2. August 1914 und dem 11. November 1918 weiterhin als Wahrer von Recht und Ordnung zu bezeichnen war und es somit nur recht wenige, kriegsunabhängige Gründe gab, sich anders als vor 1914 zu verhalten. Wie die Analyse der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche vor und nach dieser Periode gezeigt haben, wurden viele Aufgaben auch während des genannten Zeitraumes von der luxemburgischen Gendarmerie übernommen und weitergeführt. Dennoch ist eindeutig festzuhalten, dass die Gendarmerie durch die Präsenz der deutschen Militärbehörden ihre jeweiligen Aufgabenbereiche nicht in vollem Umfang ausüben konnte und die Deutschen in vielen Bereichen unantastbar gewesen sind. Abschließend lässt sich die These einer rein militärischen Okkupation Luxemburgs während des Ersten Weltkrieges aufgrund eines kaum veränderten Aufgabenbereiches der luxemburgischen Gendarmerie während des genannten Zeitraumes bestätigen. Die kriegsbedingte, militärische Kontrolle lag beim deutschen Militär und Beamte der Gendarmerie konnten sich, wenn nötig, nur sehr bedingt einmischen. Dennoch waren sie für die gesellschaftliche, wirtschaftliche, innenpolitische, landwirtschaftliche und infrastrukturelle Ordnung des Großherzogtums zuständig und bestärken somit die These eines geographischen Territoriums, welches kulturell und wirtschaftliche ohnehin bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte und im Ersten Weltkrieg lediglich in das von Deutschen kontrollierte Gebiet aufgenommen wurde. Die Analyse der Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie sowie die weiträumige Bestätigung dieser These ist somit ein Schritt in eine, das Verständnis um die Geschehnisse des Ersten Weltkrieges aus luxemburgischer Sicht erweiternde Richtung. Dennoch öffnet der Abschluss dieser Forschungsarbeit die Tür für die Ausarbeitung einer weiteren, eventuell noch wesentlich tiefgreifenderen wissenschaftlichen Arbeit. Viele Fragen bleiben aufgrund der Auswahl der, für diese Forschungsarbeit ausgewählten Sichtweise offen. Somit wäre es historisch zum Beispiel sehr interessant herauszufinden, inwiefern die deutschen 554 Vgl. hierzu: Anm. 152 (Wormeldingen, 30.07.1914). Seite 162 von 196 Militärbehörden oder sogar die luxemburgische Gesellschaft selbst die Arbeiten und Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie bewerteten. Die diesbezüglichen Quellenbestände aufzufinden wäre natürlich eine komplizierte und langwierige Aufgabenstellung, würde sich historiographisch allerdings sicherlich lohnen und somit die Erkenntnisse bezüglich des Ersten Weltkrieges in Luxemburg erweitern. Selbstverständlich würden die, bereits mehrfach thematisieren, aber bis dato noch unzugänglichen Quellenbestände in den ANlux die Ergebnisse rund um die luxemburgische Gendarmerie und deren Rolle im Ersten Weltkrieg bereichern und die eine oder andere Fragestellung erlauben. 555 Bis diese Bestände allerdings für die Forschung oder die Öffentlichkeit zugänglich werden, müssen zukünftige Forscher mit den, auch für die hier vorliegende Forschungsarbeit zur Verfügung stehenden Dokumenten arbeiten und versuchen so viel wie möglich aus diesen herauszuziehen. 555 Beispielsweise wäre es interessant herauszuarbeiten, wie die Gendarmerie auf die, bereits angesprochene, soziale Aufregung innerhalb des Großherzogtums reagierte. Seite 163 von 196 ANHANG Abkürzungsverzeichnis • AE = Affaires étrangères • Agri = Agriculture • ANlux = Archives nationale de Luxembourg • BNL = Bibliothèque nationale de Luxembourg • BSK = Brigadier Stations-Kommandant • CdD = Chambre des Députés • CI = Commerce et industrie • Esch a/A = Esch an der Alzette • GB = Gendarmerie-Bericht • GDA = u.a. General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel • GKL = Gendarmen-Kompanie zu Luxemburg • GP = Gendarmerie-Protokoll • J = Justice • KGFKL = Kommando des Gendarmen- und Freiwilligen-Korps zu Luxemburg • LUF = Luxemburgischer Franc • N° = Nummer • sic = wirklich so (Latein) • STATEC = Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché du Luxembourg • TP = Travaux publics • WSK = Wachtmeister Stations-Kommandant Quellenverzeichnis • ADAM, Ferd, La neutralité luxembourgeoise et l’invasion allemande. Luxemburg 1918. • ANlux AE-00526-0047-0048, Arrêté Grand-Ducal, Juni 1917, Luxemburg. Seite 164 von 196 • ANlux AE-00578-0094, Nachtrag zu unserem Bericht N° 409 vom 20. Dezember 1915, 21.12.1915, Perl. • ANlux TP-445-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly und Beschäftigung von Arbeiter im Wald zu Graulinster, 22.07.1918, Junglinster. • ANlux, AE-00404-0002-0003, Ulflingen: Telefonische Meldung der Gendarmerie, 01.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00404-0008-0010, GB N° 113, Resultat eingeleiteter Untersuchung betreffs Einwirken Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten, 01.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00404-0011, GB N° 99, Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge der Kriegswirren betreffen, 30.07.1914, Bad-Mondorf. • ANlux, AE-00404-0012, GB N° 79, Durch Einstellung des Betriebes in den Steinbrüchen und auf den Kalkwerken Itschert et Cie Zu Wellen, sind cirka 80 Arbeiter aus Grevenmacher brotlos geworden, 01.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00404-0013, GB N° 172, Betrifft die strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich, jenseits der Grenzen getroffen hat, 31.07.1914, Rodingen. • ANlux, AE-00404-0015, GB N° 173, Betrifft eine Dienstreise Berichterstatters ins Ausland, 31.07.1914, Rodingen. • ANlux, AE-00404-0016, GB N° 76, Die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln etc. aus Preussen nach Luxemburg ist gänzlich untersagt, 31.07.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00404-0017, GB N° 478, Betrifft Steigen der Lebensmittelpreise in hiesiger Stadt, 31.07.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00404-0018, GB N° 97, Kriegsbereitschaft, 31.07.1914, Bettemburg. • ANlux, AE-00404-0019, GB N° 85, Betrifft Grenzsperre über Ausfuhr von Vieh, Lebensmittel und Automobilen aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum, 31.07.1914, Echternach. • ANlux, AE-00404-0020, GB N° 78, Aller Verkehr zwischen Luxemburg und Preussen ist durch die preussische Behörden aufgehoben worden, 31.07.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00404-0027, GB N° 66, Betrifft Absperren des Verkehrs preussischer-seits auf hiesiger Moselbrücke, 30.07.1914, Wormeldingen. Seite 165 von 196 • ANlux, AE-00404-0029, GB N° 75, Vorgänge an der Moselbrücke aus Grevenmacher, 31.07.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00404-0031, GB, N° 236, In Oettigen Lothringen befinden sich deutsche Husaren und ist Elsass-Lothringen in Kriegszustand erklärt, 31.07.1914, Rümelingen. • ANlux, AE-00404-0032, GB N° 81, Anschluss zu Bericht No 81 vom gestrigen Datum Verkehr auf den Moselbrücken zu Remich Schengen betreffend, 31.07.1914, Remich. • ANlux, AE-00404-0033, GB N° 102, Betrifft Vorkehrungen, welche die deutsche Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten, 31.07.1914, Wasserbillig. • ANlux, AE-00404-0036, GB N° 481, Betrifft die Situation an der hiesigen lothringischen resp. französischen Grenze, 31.07.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00404-0037, GB N° 61, Betrifft Bewachung der hiesigen Moselbrücke und Absperren des Verkehrs auf derselben auf preussischen Gebiete und durch bewaffnetes preussisches Militär, 31.07.1914, Wormeldingen. • ANlux, AE-00404-0038, GB N° 80, Vorgänge an der Moselbrücke zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0011, Protestschreiben des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 02.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0018-0024, Bei einer durch deutsches Militär veranlassten Brandkatastrophe wurden von auf luxemburgischen Gebiete wohnenden Personen Waaren entwendet und über die Grenze gebracht, 17.08.1914, Differdingen. • ANlux, AE-00405-0042 & 0537, Aufruf des luxemburgischen Staatsministers, 15.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0049, Télégramme N° 373 – Service de l’Etat Année 1914, 04.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0051, Télégramme N° 236 – Service de l’Etat Année 1914, 02.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0076, Telegramm N° 179 des Korps Kommando Luxemburg, 06.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0110, GB N° 238, Betrifft angebliche Truppenbewegung an der Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen Grenze, 01.08.1914, Rümelingen. Seite 166 von 196 • ANlux, AE-00405-0112-0113, GB N° 337, Berichterstattung über Begebenheiten in hiesigem Dienstbezirk und anstossenden Grenzbezirk, bezüglich der in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland, 01.08.1914, Differdingen. • ANlux, AE-00405-0114, GB N° 103, Betrifft Mobilisierung Deutschlands, 01.08.1914, Wasserbillig. • ANlux, AE-00405-0115-0116, GB N° 82, Betrifft Kriegserklärung und Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich der Grenzverkehrs erlassen wurden, 01.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0117, GB N° 81, Vorgänge an der Moselbrücke resp. Grenze zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0118, GB N° 174, Anschluss an unser Bericht No 172 vom gestrigen Tage die strategischen Vorkehrungen an der französischen Grenze betreffend, 01.08.1914, Rodingen. • ANlux, AE-00405-0119, GB N° 482, Betrifft die Situation in hiesiger Stadt, 01.08.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00405-0120-1021, Reglement der Gemeinde Esch a/A, 01.08.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00405-0123-0124, Gendarmerie-Bericht (GB) N° 37, Betrifft vorgenommene Zerstörung auf hiesigem Bahnhofe durch deutsche Soldaten, 01.08.1914, Ulflingen. • ANlux, AE-00405-0125-0126, GB N° 339, Anschluss zu unserem Berichte N!337 vom gestrigen Tage betreffend Kriegsunruhen in hiesigem Dienstbezirke und Umgegend, Differdingen, 02.08.1914. • ANlux, AE-00405-0128-0129, GB N° 100, Einrückung von preussischem Militär in hiesigen Dienstbezirk, 02.08.1914, Bettemburg. • ANlux, AE-00405-0130, GB N° 122 Anschluss zu meinem Berichte N. 121 von heute Aufstellung eines Postens auf der Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen durch deutsches Militär, 02.08.1914, Eich. • ANlux, AE-00405-0149, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort. • ANlux, AE-00405-0150, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort. Seite 167 von 196 • ANlux, AE-00405-0151, GB N° 329, Betrifft Anhalten eines Transportkraftwagens nach Ettelbrück durch deutsches Militär, 02.08.1914, Rümelingen. • ANlux, AE-00405-0157, GB N° 82, Preussische Truppenbewegungen ins Grossherzogtum, 02.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0161, GB N° 72, Betrifft Durchreise von deutschen bewaffneten Militärs durch hiesige Ortschaft, 02.08.1914, Niederkerschen. • ANlux, AE-00405-0163, GB N° 1, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00405-0165, GB N° 2, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00405-0168-0170, GB N° Unbekannt, Betrifft Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen derselben zu Mersch, 03.08.1914, Mersch. • ANlux, AE-00405-0173, GB N° 47, Betrifft militärische Bewachung der Ourbrücke bei Schroedermühle, 01.08.1914, Weiswampach. • ANlux, AE-00405-0181, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht in Luxemburg, 04.04.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0182, Brief des Kommandos der bewaffneten Macht Luxemburgs an den Staatsminister, 29.03.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0189, Brief der französischen Gesandtschaft in Luxemburg an den Staatsminister, 04.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0542, Rundschreiben an die Gemeindeverwaltung, 01.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0545, Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung von Grevenmacher, 14.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0546, Befehl der II Mun. Col. Abt. VIII, A. C., 12.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0552, Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg: Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen, 18.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0553-0554, GB N° 425, Konstatierend die böswillige Zerstörung, resp. Entwendung von Telephondraht, auf der Landstrasse Bettemburg-Büringen, zum Nachteil der deutschen Armeetruppen, durch unbekannten Täter, 16.08.1914, Düdelingen. Seite 168 von 196 • ANlux, AE-00405-0563, Brief des Staatsministers an das deutsche Armee- Oberkommando in Luxemburg, 20.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0634-0635, Brief der luxemburgischen Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, 08.09.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0638, Notiz des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 26.09.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0647, Brief des Staatsministers an das Oberkommando der Deutschen Truppen, 19.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0650-0651, GB N° Unbekannt, Konstatierend den Selbstmord Stürmer Oskar Richard, 09.08.1914, Heiderscheid. • ANlux, AE-00405-0652, Brief des Staatsministers an den Bürgermeister von Grevenmacher, 19.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0654, GB N° 99, Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen Militärbehörden, 17.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0656, Brief des Staatsminister an den Grafen de Villiers in Berlin, 20.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-0659, Brief des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher an den Staatsminister Luxemburgs, 21.08.1914, Grevenmacher. • ANlux, AE-00405-0678, GB N° 197, Französische Soldaten zerstören die Telefonleitung zu Airsaine, 19.08.1914, Rodingen. • ANlux, AE-00405-0679, GB N° 194, Durch Schüsse, welche französische Soldaten auf deutsche Soldaten abgaben, drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter und zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches, 20.08.1914, Rodingen. • ANlux, AE-00405-0747, Brief des Staatsminister an den deutschen General von Fuchs, 06.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00405-Unbekannt, Brief des General-Staatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister, 19.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0003-0004, Briefwechsel zwischen dem Directeur général de l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, dem luxemburgischen Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 27.02.1918, 01.03.1918 & 09.03.1918, Luxemburg. Seite 169 von 196 • ANlux, AE-00525-0006-0008, Korrespondenz zwischen dem Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 02.09, 06.09, 18.09, 20.09, 23.09 & 25.09.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0006, Brief der großherzoglichen Zolldirektion an den MajorKommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps, 24.09.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0009, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 18.06.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0017-0019, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung, Abteilung Justiz, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem damaligen Staatsminister Victor Thorn sowie dem Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 13.04-1917, 16.-17.04.1917, 28.04.1917 & 01.05.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0022, Brief des Chefs der Gendarmen-Kompanie an das Kommando des Gendarmen- und Freiwilligenkorps in Luxemburg, 06.02.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0024, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsminister inkl. Weiterleitung durch letzteren an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und den Handels, 09.01.1917 & 15.01.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0025, Weiterleitung eines Beschlusses durch General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister und durch ihn an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.02.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0031, Brief des Staatsministers an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 11.12.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0034, Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 09.12, 14.12, 19.12, 22.12.1916, 06.01 & 10.01.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0036, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 06.12.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0038, Brief des Generalstaatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister, 25.11.1916, Luxemburg. Seite 170 von 196 • ANlux, AE-00525-0039, GB N° 272, Berichterstattung über Geschäftsgang an hiesiger Handelsbörse, 15.11.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0041, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den luxemburgischen Staatsminister inkl. Weiterleitung an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht. 11.11.1916 & 12.12.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0042-0043, GB N° 274, Resultat der bezüglich der anliegenden Akten eingeleiteten Untersuchung, 18.11.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0044-0045, GB N° 416, Betrifft Beantwortung beiliegenden Schreibens über angeblichen Haferschmuggel, 12.11.1916, Weiswampach. • ANlux, AE-00525-0045, GB N° 399, Betrifft Gerücht über den Schmuggel mit Hafer an der Grenze dahier, 28.10.1916, Weiswampach. • ANlux, AE-00525-0048, Briefwechsel zwischen dem Chef der Gendarmerie-Kompanie und dem BSK aus Ulfingen, 30.10 & 04.11.1916, Luxemburg & Ulflingen. • ANlux, AE-00525-0049, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den luxemburgischen Staatsminister, 10.10.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0050, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 13.10.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0051, Brief des General-Direktors der Finanzen an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung durch Letzteren an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht und dessen Antwort. 22.11, 23.11, 25.11.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0053, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 20.11.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0054, Brief des General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht, 15.11, 17.11.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0055, Brief vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 20.11.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-0057-0062, Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89, 18.11.1916, Luxemburg. Seite 171 von 196 • ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht sowie an den Directeur général de la Justice et de l’Instruction publique, 29.06.1917 & 11.07.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 11.10.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00525, Brief des Staatsministers an den Directeur général de l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, 12.05.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0003, Erklärung des Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade bezüglich der Beschwerde von Brigadeier Pesch aus Weiswampach, 14.08.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0005, GB N° 201, Betrifft Untersuchung der Mobilen Brigade in Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle, 01.08.1918, Weiswampach. • ANlux, AE-00526-0009, Brief des Directeur général de la justice et des travaux publics an den Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du commerce, 08.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-00108, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, Datum und Ort unbekannt. • ANlux, AE-00526-0018, Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade, 17.10.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0031, GB N° 263, Bericht betreffend der Beschwerde wegen eines Protokolls und anschließende Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade, 10.09.1918, Weiswampach. • ANLux, AE-00526-0032, Bericht über Amtsbeleidigung eines Mitgliedes der mobilen Kontrollbrigade inkl. Weiterleitung an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 23.09 & 26.10.1918, Weiswampach & Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0039, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern inkl. Weiterleitung an den luxemburgischen Staatsminister, 16.01.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0061-0076, Vorschläge der Staatlichen Einkaufs- u. Verteilungszentrale betreffend die Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung, 1916, Luxemburg. Seite 172 von 196 • ANlux, AE-00526-0099-0100, Brief der Chefs der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und der Arbeit, 08.01.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0103-0107, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 13.01.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0182, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 19.03.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0204-0207, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 14.02.1917, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0216-0219, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 12.01.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-0220-0227, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 17.12.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00526-Unbekannt, Brief/ Bericht N° 1717 der mobilen Kontrollbrigade an den Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 14.08.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00567-0148, Verzeichnis der Personen, welche im Grossherzogtum von den deutschen Behörden verhaftet, in Deutschland abgeurteilt wurden und sich dort in Haft befinden, Ohne Datum, Ohne Ort. • ANlux, AE-00578-0004-0005, GB N° 110, Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen Brigadier Schons, 19.08.1914, Bettemburg. • ANlux, AE-00578-0007, Brief vom luxemburgischen Staatsminister an das deutsche Armee-Oberkommando, 20.08.1914, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0009-0010, GB N° 596, Betrifft Verhaftung Simon Wilhelm, Knecht, geboren zu Reimberg, wohnhaft zu Schifflingen, durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete Zwischenfall, 05.10.1914, Schifflingen. • ANlux, AE-00578-0011, GB N° 598, Betrifft Uebernahme des durch deutsches Militär verhafteten Simon Wilhelm, Knecht, wohnhaft zu Schifflingen, sowie Infreiheitsetzung desselben auf Anordnung der Staats-Anwaltschaft, 05.10.1914, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00578-0013, Brief der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg, 06.10.1914, Luxemburg. Seite 173 von 196 • ANlux, AE-00578-0022-0025, Briefwechsel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg und der Staatsanwaltschaft in Diekirch, 10.02.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0031, Betrifft gewaltsames Entreissen eines Arrestanten durch deutsche Landsturmsoldaten zu Dasburgerbrücke, 13.02.1915, Dasburgerbrücke/Hosingen. • ANlux, AE-00578-0032-0033, GB N° 14, Betrifft einen zwischen dem preussischen Hauptmann Staedler und dem luxemburgischen Soldaten Holzmacher zu Wallendorferbrücke entstandenen Vorfall, 08.02.1915, Befort. • ANlux, AE-00578-0034-0035, GB N° 11, Betrifft Zerstörung einer Umschliessung zum Nachteile Weber Emil, Wirt und Photograph, wohnhaft dahier, durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen Mannsperson, 09.02.1915, Diekirch. • ANlux, AE-00578-0036, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an die großherzogliche luxemburgische Gendarmerie, 25.05.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0037, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das großherzogliche luxemburgische Staatsministerium, 27.05.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0048-0049, GB N° 646, Bericht der Gendarmerie-Station Grevenmacher inkl. Weiterleitung an den Chef der Gendarmen-Kompanie, an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht und an den Staatsminister, 15.06, 16.06, 18.06 & 19.06.1916, Grevenmacher & Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0050, GB N° 147, Der deutsche Feldwebel Dickmann von dahier, beleidigte die Gendarmen Augustin und Assel in Ausübung ihres Dienstes, 01.05.1916, Wasserbillig. • ANlux, AE-00578-0051-0057, GB N° Unbekannt, Bericht der Gendarmerie-Kompanie, 02.05.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0059, Schreiben des deutschen Oberleutnant und Kompanieführers Dantz an einen unbekannten Adressaten. Abschrift, 17.07.1915, Clervaux. • ANlux, AE-00578-0060, GB N° 209, Betrifft Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten Landsturmleuten, 07.07.1915, Heinerscheid. • ANlux, AE-00578-0061, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 21.07.1915, Luxemburg. Seite 174 von 196 • ANlux, AE-00578-0062-0063, Kopie des Berichtes vom Chef der Gendarmen-Kompanie vom 20.07.1915, 21.07.2915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0064-0065, Betrifft Verhaftung des Soldaten Schlesser durch deutsche Landsturmsoldaten, 20.07.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0072, GB N° 363, Amts-Beleidigung seitens Theis Michel. LandsturmSoldat der Brückenwache zu Untereisenbach dem Gendarm Palgen gegenüber, 21.08.1915, Hosingen. • ANlux, AE-00578-0073-0074, Zeugenaussagen betreffend der Amts-Beleidigung seitens Theis Michel gegen den Gendarmen Palgen, inkl. Weiterleitung an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht, 26-08 & 27.08.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0081-0082, GB N° 167 Abschrift, Landsturmsoldat Brücker stationiert in Nennig hat Gendarm Hopp bei Ausübung seines Dienstes auf hiesiger Moselbrücke misshandelt, 01.10.1915, Remich. • ANlux, AE-00578-0086-0088, Bericht des Hauptmann-Kompanie-Chefs der Gendarmerie an das KGFKL, 05.10.1915, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0093, GB N° 409, Bericht der Gendarmerie-Station Perl an die Staatsanwaltschaft in Diekirch, 20.12.1915, Perl. • ANlux, AE-00578-0096, Brief des luxemburgischen Staatsminister an den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg, 06.07.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0097, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 24.07.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0098, Betrifft einen gestern nachtmittag im Bahnhofsviertel stattgefundenen Zwischenfall zwischen deutschen Soldaten und luxemburger Zivilpersonen, 03.07.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0100, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 08.07.1916, Luxemburg. • ANlux, AE-00578-0125, GB N° 250 Abschrift, Pilot Josef, Landsturmsoldat der Wache Berchem beleidigte Gendarm Frank, respektive sucht Rache an diesem Beamten auszuüben, 15.10.1918, Bettemburg. Seite 175 von 196 • ANlux, AE-00681-0074-0075, GB N° 522, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage zu Tetingen im Saale Larosche abgehaltene Volksversammlung, 26.08.1917, Rümelingen. • ANlux, AE-00681-0084, GB N° 927, Verfolg unserer Berichte N. 920 vom 10. und N. 923 vom 11. dieses Monats, betreffend militärische Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk, 12.11.1918, Differdingen. • ANlux, AE-00681-0087-0089, GB N° 1319, Betrifft Ausschreitungen Weber Nikolas, Wehrmann und angeblich Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates aus Diedenhofen, in hiesigem Bahnhofsviertel, 16.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00681-0091-0092, GB N° 264, Personalbogen p. Dresse am heutigen Tage an das Bürgermeisteramt zu Bad-Mondorf versandt; machten alle Uebrigen gingen dem hiesigen Polizeikommissariate zu, 16.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00681-0095-0096, GB N° 1287, Betrifft eine am heutigen Nachmittage durch den „Cercle d,Etude Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene Versammlung, 11.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00681-0095, GB N° 559, Im Saale der Wirtin Witwe Tousch zu Petingen fand gestern Abend eine Volksversammlung statt, 13.11.1918, Rodingen. • ANLux, AE-00681-0098-0100, GB N° 259, Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze, 11.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00681-0099, GB N° 1296 Abschrift, Betrifft vorgekommene Ausschreitungen vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt wurden, 12.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00681-0101-0102, GB N° 1358, Betrifft Abhaltungen von Versammlungen in den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen Regierungsform hatten, 11.11.1918, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00681-0103, GB N° 567, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat aus Luxemburg-Stadt einberufenen Versammlung, 13.11.1918, Düdelingen. • ANlux, AE-00681-0106, GB N° 571, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat, aus Luxemburg-Stadt, einberufenen Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen. Seite 176 von 196 • ANlux, AE-00681-0107-0109, GB N° 645, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saals Penning zu Rümelingen durch die socialistische Partei abgehaltene Volksversammlung und die Bildung eines Arbeiterrates, 17.11.1918, Rümelingen. • ANlux, AE-00681-0110-0111, GB N° 265, Stattgehabte Versammlung der Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Verstibule des hiesigen Stadthauses, 17.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-00681-0112-0113, GB N° 572, Verlauf einer durch die „Freie Volkspartei“ im Saale Thiel-Weber dahier abgehaltene Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen. • ANlux, AE-00681-0114-0115, GB N° 343, Betrifft eine durch Prüm Emil, Gerber, wohnhaft zu Clerf am heutigen Nachmittage in dem Hofraume des hiesigen Töchterpensionates einberufenen Volksversammlung, 17.11.1918, Ettelbrück. • ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an der Alzette. • ANlux, AE-00681-0118-0119, GB N° 941, Betrifft eine am heutigen Nachmittag, im Saale Nero-Nillen dahier abgehaltene Volksversammlung, 19.11.1918, Differdingen. • ANlux, AE-00681-0120-0121, GB N° 656, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachtmittage durch die Abgeordneten der freien Volkspartei abgehaltene Volksversammlung, 20.11.1918, Rümelingen. • Anlux, AE-00681-0122, GB N° 1243, Betrifft am heutigen Nachmittage vor dem Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundenen patriotische und antipatriotische Kundgebungen, 21.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE-0681-0123, GB N° 1246, Betrifft Patriotische und antipatriotische Kundgebungen vor dem grossherzoglichen Palais hier, 22.11.1918, Luxemburg. • ANlux, AE.00405-0174, GB N° 59, Sperrung der Our- Wallendorfer- und Dillingerbrücke durch die deutschen Militärbehörden, 01.08.1914, Befort. Seite 177 von 196 • ANlux, Agri-196-0511, GP N° 35 Abschrift, Protokoll zu Lasten Toussait Franz, Müller und Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Useldingen, wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters, 21.03.1915, Redingen. • ANlux, Agri-196-0541, GP N° 37 Abschrift, Protokoll zu Lasten Hagen Johann, Ingenieur, geboren zu Siegburg wohnhaft zu Echternach, weil er versuchte Kuchen nach dem Auslande zu bringen, sowie die Beschlagnahme eines Kuchens konstatierend. Personalbogen liegt bei, 15.03.1915, Echternach. • ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GB N° 587, Jüttel Heinrich, Gemüsehändler, wohnhaft zu Hollerich, welcher vor dem 1.8.1914 den Handel mit Butter etc. betrieben hat, dürfte die Ermächtigung entzogen werden, 18.09.1919, Luxemburg. • ANlux, Agri-400-0060-0062, Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale betreffend der Organisation und der generellen Arbeit der mobilen Brigade, 14.05.1917, Luxemburg. • ANlux, Agri-400-0064, Vu la loi du 28 novembre 1914, concernant la fixation du prix maxima de vente des objets de première nécessité, Ohne Datum (1916-1917), Luxemburg. • ANlux, Agri-A-196-0162, GP N° 390 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1. Philippi Josef, Sohn der Witwe, geboren und wohnhaft zu Rümelingen, weil er es unternahm Esswaren, welche dem Ausfuhrverbote unterliegen nach dem Ausland zu transportieren und 2. Gales Katharina, Kostgeberin, geboren zu Itzig, wohnhaft zu Rümelingen, weil sie bei Verübung dieser Zuwiderhandlung mitgewirkt hat. Personalbogen sub 1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen und jener sub 2 an dasjenige zu Hesperingen heute versandt, 27.07.1915, Rümelingen. • ANlux, Agri-A-196-0417, GP N° 53 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rasqui Nikolaus, Schmiedgeselle, geboren zu Böwingen a/A. wohnhaft zu Ettelbrück, weil er als Führer eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch benutzte, dieses Buch fälschte und das Pferd ungesetzlich einschrieb. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Böwingen a/A. versandt, 07.04.1915, Perl. • ANlux, Agri-A-196-0423, Gendarmerie-Protokoll (GP) N° 52 Abschrift, Protokoll zu Lasten Wanderscheid Johann Baptist, Ackerer und Pferdehändler geboren und wohnhaft zu Wolwelingen, wegen unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im Widerholungsfall. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt dahier versandt, 06.04.1915, Perl. Seite 178 von 196 • ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Konstatierend die zufolge Requisition, abgehaltene Hausdurchsuchung in der Wohnung, sowie Dependenzien zugehörend Meyers Johann Peter, Ackerer, geboren und wohnhaft zu Oberpallen und die Feststellung, der im Protokoll näher bezeichneten Meyyers zugehörenden Getreide und Mehlvorräte. Personalbogen heute an den Herrn Bürgermeister zu Beckerich versandt, 05.04.1915, Redingen. • ANlux, Agri-A-196-0424, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Gansen Barbara, Handelfrau, Witwe Mertes Peter, geboren und wohnhaft zu Bettingen, weil selbe versuchte Backwerk nach dem Auslande zu bringen, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 2 Kisten und 2 Pakete Backwerk. Personalbogen liegt bei, 03.04.1915, Echternach. • ANlux, Agri-A-196-0433, GP N° 73 Abschrift, Protokoll zu Lasten Bermann Markus, Pferdehändler, geboren zu Osam, wohnhaft zu Mersch, weil er als Führer eines Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich führte. Personalbogen liegt anbei, 02.04.1915, Mersch. • ANlux, Agri-A-196-0442, GP N° 93 Abschrift, Protokoll zu Lastern Kohnen Cornelius, Handelsmann, geboren zu Heinerscheid, wohnhaft zu Rümelingen, wagen unregelmässiger Führung seines Kontrollbuches Personalbogen an das Bürgermeisteramt zu Heinerscheid heute versandt, 31.03.1915, Ettelbrück. • ANlux, Agri-A-196-0443, GP N° 69 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Baustert Theodor, Müller und Pferdehändler, geboren zu Rümlingen, wohnhaft zu Boegenermühle, wegen Nichtführen ei- Viehkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister Amt zu Asselborn heute versandt, 31.03.1915, Clerf. • ANlux, Agri-A-196-0463, GP N° 116 Abschrift, Protokoll zu Lasten Zenner Elise, Ehefrau Heymes Josef, Handelsmann, geboren zu Schwebsingen, wohnhaft zu Rodingen, weil sie Brot über den Höchstpreis verkaufte, sowie Gratia Barbara, Ehefrau Delgten Nikolas, Bergarbeiter, geboren zu Küntzig, wohnhafz zu Rodingen, Deltgen Viktorina , Ehefrau Frisch Peter, Bergarbeiter, geboren zu Rollingen, wohnhaft zu Rodingen, und Hilbert August, ohne Stand, Sohn von Mathias, Bergarbeiter, geboren und wohnhaft zu Rodingen, weil sie das selbe ankauften. Personalbogen Zenner, Deltgen & Hilbert an das Bürgermeisteramt azu Petingen, an dasjenige zu Küntzig heute versandt, 30.03.1915, Rodingen. Seite 179 von 196 • ANlux, Agri-A-196-0468, GP N° 27 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1-, Mergen Theodor, Ackerer, geboren zu Greisch und 2-. Raach Peter, Ackerer, geboren und beide wohnhaft zu Everlingen, wegen Zuwiderhandlung des Grossherzoglichen Beschlusses vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln. Beide Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Useldingen versandt, 27.02.1915, Redingen. • ANlux, Agri-A-196-0469, GB N° 74, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle Dahm Nikolas, Ackerer, wohnhaft zu Mertert, 29.03.1915, Wasserbillig. • ANlux, Agri-A-196-0470-0471, GP N° 42 Abschrift, Protokoll zu Lasten 1- SerwatY Johan, Verwalter und Handelsmann, geboren zu Lengler wohnhaft zu Goedingen, und 2Thome Johann, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Montenau wegen widerrechtlicher Viehausfuhr. Nr 1 ausserdem weil er den Viehhandel betrieb, ohne im Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein, 29.03.1915, Ulflingen. • ANlux, Agri-A-196-0485, GP N° 98 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1- Berchem Mathias, Handelsmann, geboren zu Kopstal, wohnhaft zu Rümelingen; 2. Grossmann Margaretha, ohne Stand, geboren zu Kerrensohr, Ehefrau Kemp Johann, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; 3. Klein Mathilde, ohne Stand, geboren zu Tiercelet, Ehefrau, Binseler Mathias, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; subl wegen Versuch des Verkaufs sub 2 &3 wegen Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzten Höchstpreise hinaus. Personalbogen No-1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen sub2 an das Bürgermeister-Amt Kayl und derjenige sub 3 an das Polizei-Kommissariat zu Escha/A heute versandt, 11.03.1915, Rümelingen. • ANlux, Agri-A-196-0486, GB N° 40, Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch ausländische Händler, 13.03.1915, Bad-Mondorf. • ANlux, Agri-A-196-0487-0488, GB N° 94, Verfolg des Telegramms des Herrn GeneralDirektor des Innern von heute, angebliche Ausfuhr von Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft Differdingen von dahier betreffend, 18.03.1915, Rümelingen. • ANlux, Agri-A-196-0545, GB N° 60, Zu Mertert hat sich die Maul- und Klauenseuche weiter in einem Stall verbreitet, 15.03.1915, Wasserbillig. • ANlux, Agri-A-196-0581, GB N° 268, Handhabung resp. Befolgung der Bestimmungen des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei betreffend, 15.06.1914, Differdingen. Seite 180 von 196 • ANlux, Agri-A-196, Dossier: Agriculture – Police sanitaire du Bétail: Réponses de la Gendarmerie 1914-1915. • ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 182, Berichterstattung über Diederich Johann, Handelsmann, wohnhaft zu Esch a/A. welcher in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier über den festgesetzten Höchstpreis ankaufen soll, 18.09.1919, Wiltz. • ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 222, Betrifft Handel mit Lebensmittel durch Weber Maria, Ehefrau Hengel Michel, Handelsfrau, aus Grevenmacher, 16.09.1919, Echternach. • ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Schaus Maria, Handelsfrau, Ehefrau Bastin Eugen, geboren zu Marnach, weil sie Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Petingen versandt, 21.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade). • ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reiter Johann, Handelsmann, geboren zu Moestroff, wohnhaft zu Diekirch, wegen unrichtiger Führung seines Kontrollregisters. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt Strassen heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade). • ANlux, Agri-A-400-0051-0052, Arrêté grand-ducal du 18 novembre 1916, portant institution d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignées au service du ravitaillement, 18.11.1916, Luxemburg. • ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet admis par le Conseil d’Etat, Projet de loi portant modification de la loi du 16 février 1881 sur la force armée (incl. annexe budget et frais pour nouvelle loi), Ohne Datum, Luxemburg. • ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi concernant le renforcement de l’effetif de la gendarmerie, 21.04.1911, Luxemburg. • ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi portant modifiation de la loi du 16 février 1881 sur la force armée, Avis du Conseil d’Etat sur la question du renforcement de la force armée, 08.04.1911, Luxemburg. • ANlux, CdD-2119-Unbekannt, Projet de loi adopté par la chambre des députés concernant la discipline de la compagnie des gendarmes, 21.07.1921, Luxemburg. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 11 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Ackermann Paul, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Luxemburg, wegen unregelmässiger Führung Seite 181 von 196 seines Warenlager-Kontrollbuches. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg am heutigen Tage versandt, 02.04.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 124 Abschrift, Protokoll zu Lasten Cipriani MichelAngelo, Arbeiter, geboren zu Prun, wohnhaft zu Schifflingen, wegen Transportierens vom Schuhwaren ohne Bezugschein Handel mit Bedarfsgegenständen ohne Ermächtigung, sowie weil er es unternahm, den Handel mit Waren im Austausch gegen landwirtschaftliche Produkte zu betreiben, Nichtführens eines Warenkontrollbuches und konstatierend die Beschlagnahme von drei Paar Schuhen und 25 Kilogramm Würfelzucker. Personalbogen liebt bei, 23.04.1918, Schifflingen. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1265, Protokoll zu Lasten Zaramelle Tullie, Handelsmann, geboren zu Venezzia, wohnhaft zu Hollerich, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollbuches. Personalbogen liegt bei, 08.08.1918, Luxemburg. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1554 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: 1. Gaspar Josef, Rentner, geboren und wohnhaft zu Luxemburg und 2. Tehves Heinrich, Beamter, geboren zu Luxemburg, wohnhaft zu Hollerich, weil sie den Handel mit Webstoffen ohne Ermächtigung betrieben und Kettenhandels respektiv Versuchs dieser Zuwiderhandlung. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg heute versandt, 13.11.1917, Luxemburg. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 161 Abschrift, Protokoll zu Lasten Huberty Alfons, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Saeul, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollregisters, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 37,38 Meter schwarzem Wollstoff und 2,85 Meter grüner Schreinerleinwand. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Saeul versandt, 04.07.1918, Redingen. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1974 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rosenfeld Otto, Kaufmann, geboren zu Kolbuszowa, wohnhaft zu Luxemburg, weil er es unternahm Tabak ins Ausland zu transportieren, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 110 Kilogramm Tabak. Anlagen: Eine Empfangsbescheinigung. Personalbogen liegt bei, 09.12.1918, Luxemburg. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1987 Abschrift, Protokoll zu Lasten Weber Margaretha, Schenkenwirtin, geboren zu Echternach, wohnhaft zu Luxemburg und 2. Kons Peter, ohne Stand, geboren zu Ettelbrück, wohnhaft zu Luxemburg, weil sie für Waren einen übertriebenen Gewinn verlangten und annahmen. Personalbogen sub. 1 ans Seite 182 von 196 Polizeikommissariat zu Echternach; derjenige sub. 2 an dasjenige zu Ettelbrück heute versandt, 12.12.1918, Luxemburg. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 32 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rollinger Nikolaus, Kaufmann, geboren zu Rümelingen, wohnhaft zu Esch a/Alz. weil er Waren mit einem 25 % übersteigenden Gewinn verkaufte, sowie weil er die zum Verkaufe ausgestellten Waren nicht mit Preisangabe versehen hatte. Personal-Bogen heute an das Polizei-Kommissariat zu Esch a/Alz. versandt, 18.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 58 Abschrift, Protokoll zu Lasten Mathy Amalin, Witwe Kessel Gustav, Handelsfrau, geboren zu Perl, wohnhaft zu Bad-Mondrf, wie sie den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausübt, ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 675, Protokoll zu Lasten: Barth Katharina, Witwe, Tapp Niklas, Handelsfrau, geboren zu Keispelt, wohnhaft zu Esch a/A, weil selbe Gegenstände des täglichen Bedarfs in ihrem Schaufenster zum Verkaufe ausstellte welche nicht mit Preisverzeichnis versehen sind. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Kehlen versandt, 08.07.1918, Esch an der Alzette. • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 83 Abschrift, Protokoll zu Lasten: Pl 1. Plummer Philippe und 2. Plûmmer Andreas, beide Handelsleute, geboren und wohnhaft zu Wiltz, weil sie Bedarfsgegenstände mit einem 25 % übersteigendem Gewinn verkauften respektive weil nie zum Verkauf ausgestellte Waren nicht mit Preisangaben versehen hatten. Personalbogen der Beschuldigten heute an das Bûrgermeister-Amt zu Wiltz versandt, 02.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Folschette Marie, Witwe Laurent Friederich, Geschäftsinhaberin, geboren und wohnhaft zu Esch a/A, weil sie, obschon den Handel mit Bedarfsartikeln ausübt, kein Warenkontrollbuch führt. Personalbogen heute an den Herrn Polizei-Kommissar zu Esch a/A versandt, 07.07.1918, Ohne Ort (Mobil Brigade). • ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Marx Maria, Witwe Kaell Nikolas, Handelsfrau geboren zu Abweiler, wohnhaft zu Bad-Mondorf, wegen unregelmässiger Führung ihres Warenkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf heute versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). Seite 183 von 196 • ANlux, CI-055, Stoffmuster bezüglich eines Protokolls zu Lasten von Cahen Robert, 09.04.1918, Luxemburg. • ANlux, J-022-36-0002, Lettre du Procureur générale d’Etat au Commissaire de la police, 22.12.1916, Luxemburg. • ANlux, J-022-36-0004, Brief des Staatsanwalt Berg an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 03.12.1916, Luxemburg. • ANlux, J-022-36-0005, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, 02.12.1916, Luxemburg. • ANlux, J-022-36-0006, Brief des Wachtmeister Jeitz an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie, 02.12.1916, Luxemburg. • ANlux, J-022-48-0002, Lettre du Ministre d’Etat luxembourgeois au Major-Commandant de la force armée et à la Chambre des Comptes, 19.10.1914, Luxemburg. • ANlux, J-022-48-0003, Lettre du Chargé d’affaires à René Viviani, Président du Conseil, Ministre des Affaires Etrangères à Paris, 23.06.1914, Luxemburg. • ANlux, J-022-48-0004, Lettre du Major-Commandant van Dyck au Monsieur le Ministre d’Etat luxembourgeois, 22.06.1914, Luxemburg. • ANlux, J-022-48-0005, Lettre du Ministre d’Etat français au Mons. Vanerus, Ministre du Luxembourg à Paris, 12.06.1914, Paris. • ANlux, J-022-48-0007, Lettre du Major-Commandant de la Force armée au Ministre d’Etat luxembourgeois, 07.02.1914, Luxemburg. • ANlux, J-076-083-0081, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 09.11.1918, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Cuirs & Peaux L & M Michel, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 11.09, 13.09 & 15.09.1917, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Henkels Johann Peter, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 12.09, 14.09 & 15.09.1917, Mersch & Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch F. Reding-Even, Landwirtschaftliche Saaten, Diekirch, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 14.09, 17.09 & 18.09.1917, Diekirch & Luxemburg. Seite 184 von 196 • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antrag auf Erneuerung der Fahrerlaubnis Pualy, 25.02.1917, Merl. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Charles Mersch betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 08.09 & 11.09.1917, Mersch. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Chillot-Altmeyer betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Esch an der Alzette und deren Antwort, 09.10 & 15.10.1918, Luxemburg & Esch an der Alzette. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Dr. Franz Würth betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wormeldingen und deren Antwort, 11.09, 12.09 & 23.09.1917, Wormeldingen & Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Eug. Thilges betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wiltz und deren Antwort, 11.09 & 17.09.1917, Wiltz. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Fortuné Canziani betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 03.10, 06.10 & 09.10.1918, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Grethen Charles betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 10.09, 12.09 & 14.09.1917, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Gustave Berchem betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 16.04 & 21.04.1918, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Heinrich Schengen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Remich und deren Antwort, 14.08, 17.08 & 21.08.1917, Remich. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Jos Schwinnen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Hosingen und deren Antwort, 15.09 & 22.09.1917, Wilwerwiltz & Hosingen. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Joseph Neumann betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Düdelingen und deren Antwort, 07.09 & 12.09.1917, Düdelingen. Seite 185 von 196 • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Klees-Kaiser betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 11.09. & 12.09.1917, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Laux Valentin betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 24.07 & 29.07.1918, Bissen. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Obermosel Dachschiefer- u. Plattenwerke Obermartelingen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Perl und deren Antwort, 10.09 & 18.09.1917, Obermartelingen & Perl. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Sibille Ludwig betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 09.10, 02.10 & 05.10.1918, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Brief des General-Direktors für Ackerbau, Industrie und Handel an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie in Capellen und deren Antwort, 04.01, 07.01 & 08.01.1918, Luxemburg & Capellen. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Extrait du Mémorial 1917, N° 74, Beschluss vom 01.09.1917, Verkehr mit Kraftwagen jeder Art geregelt, 01.09.1917, Schloß Berg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GB N° 973, Berichterstattung über Grethen Charles, Handelsmann aus Luxemburg, dem die Ermächtigung mit Kraftwagen zu verkehren erteilt wurde, 24.08.1918, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 117 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des mit ..... unbekannten Führers des Kraftwagens N. 548- Besitzer Gloden Johann Peter aus Ettelbrück und mehrerer unbekannter Insassen, weil sie bei der Durchfahrt durch die Ortschaft Weiswampach, nicht mit dem Automobil zwecks Untersuchung bei der Gendarmerie vorfuhren. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 02.08.1918, Weiswampach. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 237 Abschrift, Protokoll zu Lasten Klees, Alfons, Kaufmann, geboren zu ...., wohnhaft zu Luxemburg, weil er ohne Ermächtigung der Regierung mit seinem Kraftwagen verkehrte respektiv beim Durchfahren der Ortschaft Seite 186 von 196 Wasserbillig nicht bei der Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 28.09.1917, Wasserbillig. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 241 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Aerts Edmund, Automobilführer, geboren zu Antwerpen, wohnhaft zu Esch a/A, weil er bei Heimkehr mit seinem Kraftwagen es unterliess, auf der hiesigen Gendarmerie-Station vorzufahren. Personalbogen an das Polizeikommissariat zu Esch a/A heute versandt, 28.09.1917, Esch an der Alzette. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 251 Abschrift, Protokoll Zu Lasten PAULY ......., ....... geboren zu ......, wohnhaft zu MERL weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.091917, Eich. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 256 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: I) GIORGETTI Archille, Unternehmer geboren zu ..... und wohnhaft zu HOLLERICH, weil er mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte ohne an hiesiger Gendarmerie Station anzuhalten und 2) eines mit Namen unbekannten Insassen weil er sich an dieser Fahrt beteiligte. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 25.09.1917, Eich. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 277 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers von Automobil mit der Nummer 136, weil er ohne Ermächtigung eine Autofahrt unternommen, respektiv nicht an der Kontrollstation zur Revision vorfuhr. Personalbogen wurde nicht aufgenommen, 02.03.1918, Esch an der Alzette. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 352 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers des Personenkraftwagen Nr. 715, weil er bei der Durchfahrt der Ortschaft DIEKIRCH, nicht mit seinem Kraftwagen vor der hiesigen Gendarmerie anhielt, um den Wagen untersuchen & den Fahrschein visieren zu lassen, 02.08.1918, Diekirch. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 80 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Müller Réné, Ingenieur, geboren zu .. ....... wohnhaft zu Düdelingen, weil er mit seinem Kraftwagen an hiesiger Gendarmerie vorbeifuhr, ohne an derselben anzuhalten. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 24.09.1917, Junglinster. • ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 81 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reding Jules Even, Kaufmann, geboren zu ..... wohnhaft zu Diekirch, weil er als Führer eines Kraftwagens beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.10.1917, Vianden. Seite 187 von 196 • ANlux, TP-455-Unbekannt, Negative Antwort vom General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel bezüglich des Antrages auf Verlängerung der Fahrerlaubnis für Guill. Pauly, 27.07.1918, Luxemburg. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Stations de contrôle – Kraftwagenkontrolle bei Durchfahr von Ortschaft, Ohne Ort (wahrscheinlich 1917), Ohne Datum. • ANlux, TP-455-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly will Fahrerlaubnis durchs Lande, Bericht der Gendarmerie-Station Luxemburg, 15.07.1918, Luxemburg. • Betrifft Ankauf von Kartoffeln dem Grossherzoglichen Beschluss vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln, zuwider durch deutsches Militär, 28.02.1915, Redingen. • BNL, Escher Tageblatt, n° 179, 03.08.1914. Einmarsch deutscher Truppen in Luxemburg. Online: http://goo.gl/XebkvQ (Stand: 29.03.2015). • BNL, Escher Tageblatt, n° 244 & 245, 01.09.1917 & 02.09.1917. Unsere Gendarmen. Online: http://goo.gl/rKHufz (Stand: 30.03.2015). • BNL, Luxemburger Wort, n° 213 & 214, 01.08.1914 & 02.08.1914. Deutsche Militärmaßnahmen und luxemb. Bahnverkehr. Online: http://goo.gl/hqKLMq (Stand: 04.04.2015). • BNL, Luxemburger Wort, n° 215, 03.08.1914. 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Jonas Campion. Online: http://goo.gl/X3PDEI (Stand: 26.03.2015). Seite 194 von 196 Abbildungsverzeichnis • Abb. 1: DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in World War I Berlin. Chapel Hill 2000, S. 13. • Abb. 2: FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei Weltkriegen. 1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 229-248, bes. S. 238. • Abb. 3: FISCHER, Batty (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Les différents grades de la compagnie des volontaires (Reproduction d’une carte postale), um 1917, 1917/1/1486. • Abb. 4: FISCHER, Batty (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Avenue MarieThérèse. „La Reine Elisabeth de Belgique et la Grand-Duchesse Marie-Anne sortant de la légation de Belgique (atuellement palais épiscopal).“ (Batty Fischer), April 1914, 1914/2/1314. • Abb. 5: STEFFEN, Marc, Fotos des noch heute stehenden Kalkwerkes in Wellen, 10. Mai 2015. • Abb. 6: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Bonnevoie. Des gendarmes assistent au transport des victimes du bombardement aérien du 28 mars 1918. (Reproduction d’une carte postale), 1918, 1918/1/1559. • Abb. 7: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Rue Notre-Dame No. 14. Le Ministre d’Etat Paul Eyschen, accompagné des membres de son gouvernement et de quelques diplomates, sort de l’Hôtel de Gouvernement (aujourd’hui en 1988, Ministère des Affaires Etrangères) pour se rendre à la cathédrale de Notre-Dame. (v. au verso), um 1915, 1915/2/1356. • Abb. 8: FAYOT, Ben, A l’ombre de la Grande Guerre, fin et début d’un monde politique. Jean Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des Députés. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67, bes. S. 62-63. • Abb. 9: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Funérailles du Ministre d’Etat, Monsieur Paul Eyschen. Le cortège funèbre avance dans la rue du Seite 195 von 196 Gouvernement, aujourd’hui rue du Marché-aux-Herbes. (Reproduction d’une carte postale), 14.10.1915, 1915/2/1363. • Abb. 10: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Grand’rue. Passage de la procession finale lors de l’octave, um 1917, 1917/2/1533. • Abb. 11: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Gendarmerie et clergé aux funérailles des victimes de l’attaque aérienne du 8 juilllet 1918 sur Luxembourg-Clausen. (Reproduction d’une carte postale), 10.07.1918, 1918/1/1573. Weiterführende Informationen Die hier aufgeführten Dokumente können auf Anfrage und nach Inkenntnissetzung der beteiligten Personen konsultiert werden. Kontaktieren Sie diesbezüglich den Verfasser der Forschungsarbeit. • KIRPS, Josée (Directrice des archives nationales de Luxembourg), Brief an Philippe Schrantz (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Dossier suivi par : JK/cs, Réf. 80cx986a9, 30.04.2015, Luxemburg. • KIRPS, Josée (Direktorin der ANlux), Fonds d’archives de la gendarmerie et de la police, E-Mail an Herrn Dr. Benoît Majerus, 11.05.2015, 15:08 Uhr, Luxemburg. • MAJERUS, Benoît, Accès aux archives de la police et da gendarmerie, E-Mail an Frau Josée Kirps (Direktorin der ANlux), 07.05.2015, 18:38 Uhr, Luxemburg. • SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Recherche sur l’histoire de la Gendarmerie dans les archives nationales de Luxembourg, Réf. 2015/2839/28 SCP-MLE, 30.03.2015, Luxemburg. • SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Réf. 2015/2839/1578/SEM-MG, Annexe: Lettre de Madame la Directrice des Archives Nationales du 30 avril 2015, 06.05.2015, Luxemburg. • STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 21.01.2015, Luxemburg. • STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 20.03.2015, Luxemburg. 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