UNIVERSITÉ DU LUXEMBOURG
Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts
et des Sciences de l’Éducation
Master en Histoire Européenne Contemporaine
Marc STEFFEN
DIE AUFRECHTERHALTUNG VON RECHT UND
ORDNUNG WÄHREND DES ERSTEN
WELTKRIEGES
Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie
Wissenschaftliche Arbeit
Tutoren: Herr Dr. Benoît MAJERUS & Herr Charel ROEMER
Akademisches Jahr 2014/15
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INHALTSVERZEICHNIS
Danksagung .............................................................................................................................. 1
Einleitung ................................................................................................................................. 3
1. Grundlegendes ............................................................................................................................... 5
1.1 Forschungsfragen und These(n)................................................................................................ 6
1.2 Historiographie ......................................................................................................................... 8
1.2.1 Internationale Historiographie ......................................................................................................... 8
1.2.2 Nationale Historiographie .............................................................................................................. 11
1.3 Methodik und Archivarbeit ..................................................................................................... 18
1.4 Historischer Kontext ............................................................................................................... 22
1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges ......................... 29
2. Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg ......................................................... 35
2.1 Der Beginn des Ersten Weltkrieges – Aufgabenbereiche und Berichte der Gendarmerie
(Ende Juli 1914 – August 1914) ................................................................................................... 35
2.1.1 Militärtechnische Vorbereitungen auf deutsch-französisch-luxemburgischem Grenzgebiet ........ 48
2.1.2 Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten und direkte Folgen für die luxemburgische
Gendarmerie ............................................................................................................................................ 55
2.1.2.1 Bettemburg ............................................................................................................................. 55
2.1.2.2 Grevenmacher ........................................................................................................................ 57
2.1.2.3 Esch an der Alzette ................................................................................................................ 58
2.1.2.4 Andere Ortschaften im Inland ................................................................................................ 59
2.2 Die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär – Aufgabenbereiche der
Gendarmerie und der deutschen Militärbehörden......................................................................... 65
2.2.1 Militärische Kontrolle/ Berichterstattung ...................................................................................... 66
2.2.2 Landwirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung und die Lebensmittelversorgung Luxemburgs 71
2.2.2.1 Lebensmittelkontrollen .......................................................................................................... 73
2.2.2.2 Viehkontrollbücher ................................................................................................................ 79
2.2.2.3 Landwirtschaftliche Kontrolle, Schmuggel und weitere Protokolle ...................................... 82
2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden ................................................................................... 91
2.2.3.1 Aufgabenbereiche .................................................................................................................. 96
2.2.3.2 Rolle der Gendarmerie – Konflikte und Aufgabentrennung? ................................................ 99
2.2.4 Wirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................... 107
2.2.5 Infrastrukturelle Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................. 112
2.2.6 Konflikte zwischen dem deutschen Militär und der luxemburgischen Gendarmerie .................. 121
2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................... 135
2.2.8 Gesellschaftliche Pflichten .......................................................................................................... 139
2.2.9 Verschiedenes .............................................................................................................................. 140
2.2.10 Die allgemeine Situation der luxemburgischen Gendarmerie ................................................... 144
3. Kriegsende – Die Rolle der luxemburgischen Gendarmerie ................................................. 147
Schlussfolgerung .................................................................................................................. 159
Anhang.................................................................................................................................. 164
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................... 164
Quellenverzeichnis .......................................................................................................................... 164
Literaturverzeichnis ......................................................................................................................... 189
Internetressourcen ........................................................................................................................... 193
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................... 195
Weiterführende Informationen ........................................................................................................ 196
DANKSAGUNG
Vor Beginn der eigentlichen Forschungsarbeit, möchte ich mich bei einigen Menschen für
ihre Mitarbeit und Unterstützung bedanken, ohne deren Hilfe ein solches Vorhaben nicht
umsetzbar gewesen wäre.
In erster Linie muss ich meinen persönlichen Tutoren, Dr. Benoît Majerus und Charel
Roemer sowie den Tutoren Dr. Denis Scuto, Marc Bierchen und Herzog Mechthild, welche
für das gesamte Masterprogramm zuständig waren, danken. Ohne deren Rat und
Anmerkungen wäre die Forschungsarbeit nicht so leicht in die, für die wissenschaftlichen
Zwecke, essentiellen Bereiche vorgedrungen und könnte in keinem Fall eine solche
historiographische Tiefe erreichen.
Anschließend gilt mein Dank einer Vielzahl von Personen, welche mir stets hilfreich zur
Seite standen und mir dadurch die Möglichkeit gaben, so viel Quellen- und Literaturmaterial
wie irgend möglich zusammenzutragen und hierdurch die Forschungsarbeit eigentlich erst
ermöglichten. Allen voran wären hier Fernand Froehling, ehemaliger Gendarm sowie Sylvain
Defay, u.a. Verantwortlicher des Musée de la Police Grand-Ducale, Armand Ries, Präsident
der Musée International d'Effets de Gendarmerie et Police A.s.b.l. und Célestin Kremer,
ehemaliger Gendarm zu nennen.
Hinzukommen einige Personen, welche mich telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich
beraten haben und mir dadurch zu neuem Literatur- und Quellenmaterial verhalfen und somit
die Arbeit voranbrachten. Diese wären André Bauler, DP-Deputierter, Marc Schoentgen,
Gymnasiallehrer für das Fach Geschichte, Geographie und Bürgerkunde, Sam Klein,
Masterstudent an der University of Edinburgh, Dr. Jonas Campion der Université catholique
de Louvain, Dr. Jean-Luc Noël der Université Paris-Sorbonne, Paul Heinrich-Mathias,
ehemaliger Gendarm, Charles Hamen und Erny Kohn, beides jetzige Mitglieder der Police
Grand-Ducale, Aloyse Harpes, ehemaliger Gendarm sowie die Mitglieder der Facebook
Gruppe Gendarmerie Grand-Ducale Luxembourg.
Des Weiteren sind selbstverständlich die Angestellten der Archives nationales de
Luxembourg hauptverantwortlich dafür, dass ich mit einer, sich im Verlauf der
Forschungsarbeit präsentierenden, Quellenvielfalt arbeiten durfte. Hier muss ich, vor allem
Jil Stoltz, zuständig für die Kundenbetreuung, sowie Corinne Schroeder aus der Abteilung für
zeitgenössische Geschichte und Verwaltungsarchive meinen Dank aussprechen.
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Außerdem wäre ein Einarbeiten in die Thematik nicht ohne die Arbeit der Angestellten der
Bibliothèque nationale de Luxembourg, sowie die der Archives municipales (Ville de
Luxembourg), des Centre national de littérature in Mersch und der Photothèque der Stadt
Luxemburg möglich gewesen.
An dieser Stelle will ich jedoch auch einen ganz speziellen Dank an meine Familie und
Freunde richten. Ohne die Hilfe meiner Freundin Joan Plein, sowie die meiner Familie und
Freunde wäre ich nicht in der Lage gewesen mein Studium in der Art und Weise zu belegen
wie ich es letztlich getan habe.
Letztendlich danke ich noch meinen Studienkollegen sowie den Dozenten des Master en
histoire européenne contemporaine der Universität Luxemburg. Ohne deren Zutun hätte mir
das Studium an der Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de
l’Éducation nicht so viel Freude bereitet.
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EINLEITUNG
Die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung fällt in der Regel, für die hier behandelnde
Zeitspanne, der exekutiven Gewalt, sprich einer inländischen polizeilichen Instanz zu. In
internationalen Krisenzeiten kann dieses Prinzip vom Regelfall abweichen und es können
sich diesbezüglich Gegebenheiten eröffnen, welche im Rückblick eventuell zu äußerst
interessanten historischen Ergebnissen führen können.
Die folgende, im Rahmen des Master en histoire européenne contemporaine an der
Universität Luxemburg, entstandene Forschungsarbeit, wird sich in erster Linie auf den
zeitlichen Rahmen des Ersten Weltkrieges (1914 bis 1918) in Luxemburg beziehen.
Hauptbeweggründe hierfür ist einerseits die Tatsache, dass dieses historisch einschneidende
Ereignis, welches nun bereits 100 Jahre zurückliegt, generell weniger Gegenstand des
kollektiven Gedächtnisses der luxemburgischen Bevölkerung ist und es zusätzlich nur wenige
wissenschaftliche Publikationen diesbezüglich gibt.1
Zusätzlich hat sich die aktuelle luxemburgische Regierung gegen die Finanzierung einer
bereits geplanten Ausstellung bezüglich eben genau dieser Thematik entschieden.2 Unter
anderem aus diesem Grund ist es wissenschaftlich betrachtet, umso wichtiger sich einer
solchen Aufgabenstellung zu widmen und somit das allgemeine Verständnis um den Ersten
Weltkrieg als luxemburgisches Themengebiet zu verbessern.
Dennoch wird sich die Forschungsarbeit nicht ausschließlich den Geschehnissen rund um den
Ersten Weltkrieg widmen. Vielmehr sollen die folgenden Kapitel und Seiten sich auf den
bereits oben erwähnten Bereich konzentrieren. Die, neben der kommunal organisierten
Polizei in Luxemburg für Recht und Ordnung sorgende Gendarmerie sowie deren
Aufgabenbereiche kurz vor, während und kurz nach dem Ersten Weltkrieg sind also
Hauptgegenstand der Untersuchungen.
Im Folgenden soll demnach gezeigt werden, inwiefern sich die Aufgabenbereiche der
luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen Besatzung von 1914 bis 1918
veränderten beziehungsweise identisch geblieben sind und somit Rückschlüsse bezüglich
1
MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 14.
2
MAJERUS, Benoît, La petite guerre au Luxembourg n’aura pas lieu (07.06.2015). Online: http://goo.gl/bqigxy
(Stand: 05.06.14); LUXEMBURGER WORT, Kommunikationsdebakel um Weltkriegs-Ausstellung (27.03.14).
Online: http://goo.gl/1So5co (Stand: 07.06.2015); THILL MARC, In Luxemburg nichts Neues (10.04.14).
Online: http://goo.gl/z3UPoA (Stand: 07.06.2015); TAGEBLATT, Der „kleine“ Krieg wurde abgesagt
(27.03.14). Online: http://goo.gl/CWvEQ1 (Stand: 07.06.2015).
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deren generellen Stellung gegenüber der luxemburgischen politischen Führungsebene, der
Gesellschaft und speziell dem, das Großherzogtum besetzende, deutschen Militär
ermöglichen.
Um dies zu ermöglichen, wird die hier vorliegende Forschungsarbeit zu Beginn sowohl die
betreffende nationale, wie auch die internationale Historiographie vorstellen und analysieren.
Nach einer kurzen Erläuterung der Arbeitsmethodik und der damit verbundenen Archivarbeit
sowie der Einordnung des Themengebietes in den historischen Kontext und einer Vorstellung
der luxemburgischen Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges, widmet sich der
Hauptteil der Arbeit den Aufgabenbereichen der großherzoglichen Gendarmerie während des
Ersten Weltkrieges.
Im Hauptteil der Forschungsarbeit werden anschließend etappenweise die verschiedenen
kriegsbedingten Themenbereiche angeschnitten, entsprechend ihrer themenspezifischen
Relevanz behandelt sowie mittels einer Vielfalt von Beispielen, bestehend aus GendarmerieBerichten, -Protokollen (Strafzetteln) und zahlreich vorhandener Korrespondenz zwischen
den verschiedenen Behörden, analysiert.
Dies wie auch das dritte und letzte Kapitel werden schließlich dazu beitragen, das
Verständnis rund um das Themengebiet des Ersten Weltkrieges aus luxemburgischer
Perspektive zu erweiterten. Zusätzlich kann die gezielte Analyse der Aufgabenbereiche der
luxemburgischen Gendarmerie ein weiteres und möglicherweise neues, sprich verändertes
Bild des Krieges von 1914 bis 1918 liefern und somit die, aus wissenschaftlicher Sicht,
immer noch zu wenig beachtete Zeit historiographisch um einen weiteren Baustein ergänzen.
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1. Grundlegendes
Bevor sich einem so tiefgreifenden Thema gewidmet werden kann, sind einige grundlegende
Bereiche, welche ungemein das Verständnis der einzelnen Arbeits- und Forschungsschritte
erleichtern, zu erläutern.
Vorrangig werden demnach die entscheidenden Forschungsfragen thematisiert und auf deren,
für die Wissenschaft essentiellen Charakter hingewiesen. Diese werden anschließend mit den
jeweiligen Thesen zusammengebracht und legen somit den Grundstein für das
wissenschaftliche Voranschreiten der hier vorliegenden Forschungsarbeit.
Des Weiteren folgt mit der Historiographie ein ebenso wesentlicher Punkt des
Einführungsbereiches. Hier werden vor allem rezente Werke, Artikel und kurze
Buchrezensionen
bezüglich
der
europäischen,
sprich
vor
allem
der
belgischen,
niederländischen aber auch luxemburgischen Gendarmerie und deren Aufgabenbereiche im
Ersten Weltkrieg analysiert und versucht in einen internationalen sowie nationalen Kontext
einzuordnen.
Anschließend wird ein weiterer, äußerst wichtiger Bereich einer jeden Forschungsarbeit
beleuchtet. Das Kapitel Methodik und Archivarbeit versucht zu verdeutlichen, wie
vorgegangen wurde um die einzelnen Themenbereiche dieser Arbeit aufzubauen und welche
Hürden sich nach und nach auftaten. Wie begann die Forschungsarbeit? Wie wurde der
Kontakt zu bestimmten Schlüsselpersonen aufgebaut? Welche Institutionen mussten besucht
werden? Wie gestaltete sich die Quellensuche- und Analyse? Dies wären nur einige Fragen,
welche in dem eben erwähnten Kapitel beantwortet werden.
Das vorletzte Kapitel des Einführungsbereiches dieser Arbeit geht verstärkt auf den
historischen Kontext des leitenden Themas „Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten
Weltkrieg“ ein. An dieser Stelle wird versucht, alle nötigen Informationen bezüglich der
damaligen Rahmenbedingungen zusammenzutragen und somit das generelle Verständnis
sowie verschiedene spezielle Sachlagen innerhalb und rund um die Thematik zu erleichtern.
Abschließend wird vollständigkeitshalber ein Exkurs in die Zeit kurz vor Beginn des Ersten
Weltkrieges gemacht. Hier wird sehr knapp die Frage nach dem Gründungsrahmen der 1914
bezeichneten Gendarmerie geklärt und in wenigen Sätzen erläutert, inwiefern die Zeit vor
1914 eventuelle Rückschlüsse auf die Aktivitäten der Gendarmen von 1914-1918 geben
kann.
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1.1 Forschungsfragen und These(n)
Eine, ein Studium abschließende Forschungsarbeit muss das unmittelbare Ziel haben neue
und noch bisher weitgehend unbehandelte Themen aufzugreifen und im gleichen Maße bisher
unbeantwortete Fragen zu stellen und für diese Thesen beziehungsweise Hypothesen
aufzustellen,
um
im
Anschluss
neue
Erkenntnisse
bezüglich
des
ausgesuchten
Themenbereiches darbieten zu können.
Demnach wird die leitende Forschungsfrage die Folgende sein:
Wie sahen die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen
Besatzung von 1914 bis 1918 aus und lässt sich im Zuge dieser, die hier gleich aufgestellte
These bestätigten, dass es sich bei dieser Besatzung um eine rein militärische Okkupation
handelte?
Es soll also geklärt werden, ob es vor dem Hintergrund der Aufgabenbereiche der
luxemburgischen Gendarmerie überhaupt möglich ist von einer deutschen Okkupation,
welche über den militärischen Aspekt hinaus geht, zu sprechen?
Mit dieser Frage gehen selbstverständlich weitere, tiefgreifendere Forschungsfragen einher,
welche versuchen das Beantworten der leitenden Frage zu erleichtern, sprich diese durch
gezieltere Analysen auf verschiedenen Ebenen greifbarer zu machen.
Nach der Beschreibung und Analyse der luxemburgischen Gendarmerie sowie deren
Tätigkeiten kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges besteht demnach eine erste Ebene in der
Frage nach der unmittelbaren Reaktion der luxemburgischen Gendarmen auf die Besetzung
der deutschen Truppen im Jahre 1914. Gab es Widerstand und falls ja, in welcher Form fand
dieser statt oder fügten sich die damals einzigen luxemburgischen Militärkräfte den
Feldgrauen?
Die zweite Ebene zielt direkt auf mögliche kurz-, mittel- und/ oder langfristige Änderungen
im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie. Sind hier solche Änderungen
greifbar? Wenn ja, wie werden diese durchgesetzt und wer gilt als Urheber dieser
Änderungen? Im Zuge dieser Frage darf nicht unbeantwortet bleiben, ob die luxemburgischen
Gendarmen weiterhin selbständig agieren konnten oder ob sie unter der Leitung des
deutschen Militärs standen und möglicherweise sogar mit ihnen kooperierten? Im Falle einer
Kooperation wäre zu klären, ob diese harmonisch, problematisch oder etwa feindselig und
nur durch Druck erzwungen war? Oder könnte behauptet werden, dass die luxemburgischen
Gendarmen sogar vielleicht als Stellvertreter des deutschen Militärs fungierten, dies mit
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speziellen Vollmachten, oder gab es letztlich doch eine strikte Trennung der
Aufgabenbereiche? Inwiefern lassen sich im Hinblick auf ein nahendes Ende des Krieges,
beziehungsweise einer deutschen Niederlage, Veränderungen im Aufgabenbereich der
Gendarmen ermitteln?
Eine dritte und letzte Ebene versucht unmittelbar die Frage zu klären, ob die luxemburgische
Gendarmerie sich möglicherweise sogar als Beschützer der luxemburgischen Bevölkerung
sah und dementsprechend agierte. Demnach wäre es interessant und aufschlussreich
herauszufinden, ob es für die luxemburgischen Beamten überhaupt Gründe gab, sich anders
als vor August 1914 zu verhalten und somit eine andere soziale Stellung innerhalb der
Gesellschaft einzunehmen?
Anhand dieser Forschungsfragen wird im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit
schließlich versucht, die bereits in der leitenden Forschungsfrage angeklungene These zu
beweisen oder zu widerlegen:
Die deutsche Besatzung im Ersten Weltkrieg geht nicht über eine rein militärische
Okkupation des Landes heraus. Ein geographisches Territorium, welches kulturell (unter
anderem durch die Sprache) und wirtschaftlich (durch die Mitgliedschaft im Zollverein3)
bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte, wurde im Ersten Weltkrieg lediglich in
das militärisch kontrollierte Gebiet des deutschen Reiches aufgenommen.
Diese äußerst starke These wird durch die Hypothesen begleitet, dass die Aufgabenbereiche
der luxemburgischen Gendarmerie während 1914 bis 1918 unverändert blieben und dass die
Gendarmen des Großherzogtums weiterhin die Wahrer von Recht und Ordnung waren.
3
ARBOIT, Gérald, Transition ou asphyxie? L’économie luxembourgeoise à l’épreuve de la Première Guerre
mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au
Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 81-89, S. 82; FAYOT, Ben, A l’ombre de la
Grande Guerre, fin et début d’un monde politique. Jean Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des
Députés. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au
Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67, S. 59; ROEMER, Charel, « Unser
täglich Brot ». Le ravitaillement en nourriture durant la Première Guerre mondiale au Luxembourg. In:
MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918.
Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 115-125, bes. S. 118; SCUTO, Denis, « Il subsiste un certain flou
concernant les événements de l’époque... ». Paul Eyschen et la Première Guerre mondiale. In: MAJERUS,
Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in
Luxemburg. Ulm 2014, S. 17-31, bes. S. 24; TRAUSCH, Gilbert, La stratégie du faible: le Luxembourg pendant
la Première Guerre mondiale (1914-1919). In: TRAUSCH, Gilbert (Hg.), Le rôle de la place des petits pays en
Europe au XXe siècle. Baden-Baden/ Nomos/ Brüssel 2005, S. 47-176, bes. S. 48; BLAU, LUCIEN, Histoire de
l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe siècle. Esch-sur-Alzette 1998, S. 60.
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1.2 Historiographie
Durch den historiographischen Kontext wird es im Anschluss möglich sein, bestimmte
Aufgabenbereiche der luxemburgischen Beamten mit denen der internationalen Kollegen aus
Belgien, den Niederlanden oder sogar Deutschland zu vergleichen und somit weitere
Erkenntnisse bezüglich der Arbeitsaufteilung der großherzoglichen Gendarmen zu liefern.
Somit soll dieses Kapitel in erster Linie die Aufgabenbereiche ausländischer Gendarmen
näher bringen und anschließend einen kurzen Blick auf die bereits bekannten Fakten über die
luxemburgische Gendarmerie ermöglichen.
1.2.1 Internationale Historiographie
Frankreich und Belgien liefern eine große Anzahl an historiographischen Werken bezüglich
deren Gendarmerie im Zusammenhang mit den Geschehnissen des Ersten Weltkrieges. Jedes
einzelne Werk detailliert zu analysieren wäre allerdings nicht im Sinne dieser Arbeit und
würde deren eigentliches Ziel nicht unterstützen. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen
werden, dass, anders als in Luxemburg, zwischen dem in Frankreich existierenden Service
historique de la gendarmerie nationale und der Université Paris-Sorbonne IV, eine
Konvention besteht, welche die wissenschaftliche Recherche bezüglich dieses Themas
absichert.4 Gleichzeitig muss hervorgehoben werden, dass Vergleiche mit anderen, neutralen
Ländern, welche ebenso militärisch besetzt wurden, deutlich näher an der eigentlichen
Materie der hier vorliegenden Arbeit und somit besser für eine Analyse in diesem Kapitel
geeignet sind.
Ein kurzer Exkurs in die internationale Historiographie soll also den Blick auf die
Geschehnisse innerhalb des Großherzogtums während 1914 bis 1918 schärfen und zusätzlich
dazu beitragen, den Stellenwert der von der luxemburgischen Gendarmerie zu verrichteten
Aufgaben besonders hervorheben.
Demzufolge beleuchtet die amerikanische Historikerin Belinda J. Davis im Jahre 2000 die
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten des deutschen Pendants zur gleich thematisierten
niederländischen, belgischen und luxemburgischen Gendarmerie während der Zeit des Ersten
Weltkrieges; die der staatlichen Polizei. Hauptaufgabe der damaligen deutschen Polizei war
4
CAMPION, Jonas, Rezension zu: LUC, Jean-Noël (Hg.), Soldats de la loi. La gendarmerie au XXe siècle,
Paris 2010. In: CRIME, HISTOIRE & SOCIÉTÉ, Vol. 15, n° 2 (2011). Online: http://goo.gl/Jn5Frw (Stand:
05.03.2015).
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es, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und den Staat vor revolutionärer Gefahr, ausgehend
von der Bevölkerung, zu schützen.5
Die deutsche Polizei erfuhr seit Beginn des 19. Jahrhunderts eine vermehrte
Professionalisierung. Es begann, laut Davis, eine Entwicklung hin zur politisch, neben der
eigentlichen Regierung, stärksten Macht des Landes. Wie eine Karikatur sehr gut
verdeutlicht, stand für die damaligen Polizeikräfte das Beschützen von Reich und Staat an
oberster Stelle (Abb. 1).6
Davis fand heraus, dass die deutschen
Polizisten
während
der
aktiven
Kriegsphase verstärkt eine quasimilitärische Rolle einnahmen und wie
Soldaten, welche die innere Front,
Abb. 1: Ein deutscher Polizeibeamter schützt Staat und Nation vor den
Massen
sprich die innere Ordnung schützen und erhalten mussten, agierten.7 Demnach sahen sich die
Polizisten, laut der amerikanischen Historikerin ebenso als robuste Verteidiger des Staates
gegen innere Feinde, wie etwa damalige Sozialdemokraten oder die sich organisierende
Arbeiterklasse.8
Nichtsdestotrotz gab es auch in Deutschland, beziehungsweise dem damaligen Preußen,
Gendarmerie Korps. Bereits im Jahre 1920 feierten diese laut Volker Stein (2012) ihr
hundertjähriges Bestehen.9 Diese nahmen in erster Linie polizeiliche Aufgaben auf dem
flachen Land wahr.10 Sowohl die preußische, als auch die bayrische Gendarmerie war Teil
der Armee und unterstand dem Kriegsministerium.11
Des Weiteren geht Benoît Majerus im Jahre 2007 auf den, in manchen Belangen der
Gendarmerie sehr nahestehenden, belgischen Polizeiapparat und dessen Funktionen während
der deutschen Besetzung des Ersten Weltkriegs ein. Majerus zielt in erster Linie jedoch auf
einen Vergleich zwischen den beiden Weltkriegen und versucht herauszuarbeiten, inwiefern
5
DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in World War I Berlin. Chapel Hill
2000, S. 12 & 100.
6
DAVIS, Home (Anm. 5.), S. 12.
7
Ebd. S. 13-14.
8
Ebd. S. 99.
9
STEIN, Volker, Die Entwicklungsgeschichte der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und seiner
Vorgängergebiete. Frankfurt 2012, S. 30; SCHOENTGEN, Marc, Diener des Staates. Funktions- und
Strukturwandel der luxemburgischen Gendarmerie im 19. Jahrhundert. 1840-1914. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.]
(Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 79219, bes. S. 177.
10
STEIN, Entwicklungsgeschichte (Anm. 9), S. 31.
11
Ebd. S. 32-33.
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sich beispielsweise die Tätigkeiten der Polizei von 1914 bis 1918 von denen der Kollegen
von 1939 bis 1945 unterscheiden. Er gelangt unter anderem zum, für die hier vorliegende
Arbeit interessanten Schluss, dass es den Deutschen während den beiden Besetzungsphasen
nicht möglich war alle öffentlichen Institutionen und deren Aufgaben zu übernehmen.12
Allerdings spielt die Frage nach der Kooperation mit dem Besatzer eine große Rolle.13
Ebenso untermalt Majerus die Bedeutung der, sich „(...) en expansion (...)“ befindenden
Gendarmerie sowie der ab 1919 auftauchenden „(...) police judiciaire (...)“ und verdeutlicht
die Grenzen von zu starr formulierten Sichtweisen bezüglich der Geschehnisse während der
beiden Weltkriege.14
Ein Historiker, welcher sich auf die Geschichte der Gendarmerie und Polizei aus Frankreich,
Belgien und den Niederlanden spezialisiert hat, ist Jonas Campion, Dozent an der Université
catholique de Louvain (Belgien). Unter anderem in seinem diesjährigen Artikel bezüglich des
belgischen Polizeiapparates von 1830-2010 spricht er davon, dass sich ab 1914 der Polizeiund Gendarmerieapparat auf dem Weg der Zentralisierung, Militarisierung und
Professionalisierung befand. Ebenso bildete die Gendarmerie ein wesentliches Element der
Festigung des Zentralstaates seit dem 19. Jahrhundert.15
Laut Campion übernahmen belgische Gendarmen ordnungswahrende sowie militärtechnische
Aufgaben.16 Sie sind direkt mit dem Vormarsch der Deutschen konfrontiert worden, mussten
bereits am 4. August 1914 den Rückzug der belgischen Truppen betreuen und machten
demnach gänzlich andere Erfahrungen als ihre französischen Kollegen.17
Anders als im Zweiten Weltkrieg bestand der Kontakt zwischen belgischer und französischer
Regierung sowie der jeweiligen Gendarmerie weiterhin. Dies förderte laut Campion das
12
MAJERUS, Benoît, Occupations et logiques policière. La police bruxelloise en 1914-1918 et 19140-1945.
Brüssel, 2007, S. 361.
13
MAJERUS, Occupations (Anm. 12), S. 348.
14
Ebd. S. 350 & 363-364.
15
UNIVERSITÉ CATHOLIQUE DE LOUVAIN, M. Jonas Campion. Online: http://goo.gl/X3PDEI (Stand:
26.03.2015); CAMPION, Jonas. Militaires, « prévôts » et policiers: les multiples tâches des gendarmes belges
autour de la Grande Guerre. In: Revue de la Gendarmerie Nationale 252 (2015), S. 53-61, bes. S. 53;
CAMPION, Jonas [u.a.], L'appareil policier en Belgique (1830-2010). In: DE KOSTER, Margo, ROUSSEAUX,
Xavier/ HEIRBAUT, Dirk (Hg.), Twee honder jaar Justitie. Historische encyclopedie van de Belgische Justitie/
Deux siècles de justice. Encyclopédie historique de la justice belge. (Justice et société/ Justitie en Samenleving).
Bruges 2015, S. 1-41, bes. S. 15-16; CAMPION, Jonas. Les gendarmeries ouest-européennes et le contrôle
territorial à la sortie des guerres mondiales (Belgique, France, Pays-Bas, 1914-1950). In: LIVIO, Antonielli
(Hg.), Tra polizie e controllo del territorio: alla ricerca delle discontinuità. Mailand 2015, bes. S. 1
(unveröffentlichtes PDF-Dokument).
16
CAMPION, Militaires (Anm. 15), S. 53-55 & 57.
17
Ebd. S. 53-54; CAMPION, Appareil (Anm. 15), S. 15-16; CAMPION, Jonas/ ROUSSEAUX, Xavier,
Introduction. Les justices militaires à l'épreuve des Guerres mondiales. In: BERLIÈRE, Jean-Marc [u.a.] (Hg.),
Justices militaires et guerres mondiales (Europe 1914-1950)/ Military Justices and World Wars (Europe 19141950) (Histoire, Justice, société). Louvain-la-Neuve. 2013, S. 9-38, bes. S. 23.
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gegenseitige Vertrauen und gab den Gendarmen das nötige Durchsetzungsvermögen
innerhalb der Bevölkerung. Hinzu kam, dass die belgischen Beamten bei der Rückkehr der
Siegesmächte von der „(...) aura du vainqueur (...)“ profitierten und eine neudefinierte und
gestärkte Gendarmarie zur zentralen politischen Macht in Belgien wurde.18
In den Niederlanden nahm die Gendarmerie eine ebenso interessante Position ein. Als
neutrales Land mobilisierte es dennoch seine als Koninklijke Marechaussee bekannte
Gendarmerie und schützte seine Grenzen, sicherte die Kontrolle von Ausländern und
Kriegsdienstverweigerern. Auch wurden die niederländischen Gendarmeriekräfte mit
sozialen Risiken und der Sorge einer Ausdehnung der russischen Revolution im eigenen Land
konfrontiert.19
Die Gendarmen der Nachbarländer nahmen somit weitgehend durch den Krieg beeinflusste
Aufgaben während des Ersten Weltkrieges ein.
1.2.2 Nationale Historiographie
Die nationale Historiographie bezüglich der luxemburgischen Gendarmerie und deren
Tätigkeiten während des Ersten Weltkrieges beschränken sich auf nur sehr wenige Werke,
welche zum Großteil von ehemaligen Gendarmen für die Gendarmerie verfasst worden sind.
Demnach ist der wissenschaftliche Nutzen oft nicht sofort greifbar oder fehlt sogar komplett.
Andere Werke beschäftigten sich nur nebensächlich mit dem Begriff der luxemburgischen
Gendarmerie, liefern dennoch einige sehr interessante Fakten und ergänzen die unmittelbar
folgenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Recherche, welche für das Ausarbeiten der hier
vorliegenden Arbeit betrieben worden ist.
Ein luxemburgischer Historiker und Archivar, welcher über die luxemburgische Gendarmerie
in der entsprechenden Zeitperiode geschrieben hat, ist Paul Spang. In seinem Artikel La force
armée luxembourgeoise de 1881 à 1940 aus der Zeitschrift Hémecht (1981) gewährt Spang
kurze Einblick in, für die hier vorliegende Arbeit wichtigen Bereiche, beleuchtet die
Truppenstärke der bewaffneten Macht (140 Mann sowie 170 Mann aus der FreiwilligenKompanie20) und geht auf die Tätigkeiten der Gendarmen während des Krieges ein.21
18
CAMPION, Gendarmeries (Anm. 15), S. 3-4; CAMPION, Militaires (Anm. 15), S. 56 & 58.
CAMPION, Gendarmeries (Anm. 15), S. 5; Wie zu erkennen sein wird, wurde die luxemburgische
Gendarmerie mit der etwa gleichen Thematik konfrontiert. Vgl. hierzu: Kapitel 2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/
Berichterstattung.
20
Vgl. hierzu auch: WEBER, Josiane, »Wie ein Tornado entfesselter Gewalten«. Die deutsche Invasion
Luxemburgs am 2. August 1914 und ihre Folgen. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.)
Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 12-57, bes. S. 24 & 27.
19
Seite 11 von 196
In Bezug auf die Besetzung Luxemburgs durch deutsche Truppen ab dem 2. August 1914
unterstreicht Spang, dass „La résistance militaire à l’envahisseur de 1914 avait été
symbolique et comment aurait-il pu en être autrement?“. Die Gendarmerie, die laut Spang
ohnehin schon sehr viele Verpflichtungen hatte, musste durch die Geschehnisse des Krieges
sowie die Versorgungssituation des Großherzogtums verstärkt auf die Mitglieder der
Freiwilligen-Kompanie
zurückgreifen.
Diese
wurden
verstärkt
mit
generellen
Überwachungsmissionen betraut. Gegen Ende des Krieges, am 12. Juni 1918, wurde
dementsprechend durch Beschluss der Regierung eine Kommission gegründet, welche
Vorschläge zur Verbesserung der Gesetzgebung und Normen der bewaffneten Macht machen
sollte.22
Werke, welche wiederum von Gendarmen für Gendarmen geschrieben wurden, sind wie
bereits erwähnt häufiger anzutreffen als gleich folgende, rein wissenschaftlich-historische,
Werke von Historikern. Alain Duschene verfasste beispielsweise in seiner Abschlussarbeit La
Gendarmerie Grand-Ducale „(...) pour l’obtention du titre de licencié en sciences sociale et
militaires (…)“ aus dem Jahre 1983 einige Worte bezüglich der Gendarmerie im Ersten
Weltkrieg. Duschene gibt hier Folgendes an: „(...) La Force Armée du Grand-Duché est
demeurée intacte et continué(e) à vivre durant toute la guerre de 1914 à 1918, et ceci malgré
l’occupation permanent du territoire luxemburgeois par les troupes allemandes,
contrairement à ce qui s’est passé vingt-deux ans plus tard (…)“. Demnach unterstützt
Duschene die in dieser Forschungsarbeit aufgestellte These. Der Unterschied zwischen dieser
Arbeit und jener von Duschene liegt darin, dass er in keiner Weise Quellen angibt und mit
diesem Satz die Thematik des Ersten Weltkrieges für ihn erledigt ist.23 Es hat also ganz den
Anschein als würde Duschene unter anderem die Zeit von 1914 bis 1918 als eine anhaltende
Konstante in der Geschichte der luxemburgischen Gendarmerie sehen. Die Thematik weiter
zu beleuchten scheint in diesem Sinne also unnötig gewesen zu sein.
Die mitunter ausführlichsten Werke, welche von Mitgliedern der Gendarmerie für die
Gendarmerie Luxemburgs geschrieben wurden, sind die von Fernand Froehling. Die Werke
des, zum Zeitpunkt ihrer Erstellung, noch aktiven Gendarmen und heute ehemaligen
21
SPANG, Paul, La force armée luxembourgeoise de 1881 à 1940. In: ARCHIVES DE L’ÉTAT,
Commémoration du Centenaire de la réorganisation de la Force Armée Luxembourgeoise par la Loi du 16
février 1881. Luxemburg 1981, S. 5-31, bes. S. 11; Es gab sogar, so Spang, die Möglichkeit bei
außergewöhnlichen Zuständen, die Stärke der bewaffneten Macht temporär auf 250 Männer zu erhöhen.
22
SPANG, Force (Anm. 21), S. 18.
23
DUSCHENE Alain, La Gendarmerie Grand-Ducale. Travail de fin d’études présenté pour l’obtention du titre
de licencié en sciences sociale et militaires. Luxemburg 1983, S. 10.
Seite 12 von 196
Adjudant-Chef der luxemburgischen Gendarmerie sowie Gründer der A.s.b.l. Secours
Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale 24 , können also nicht als rein objektive
Erzählungen betrachtet werden. Seine Verbindung zur Gendarmerie und der Police GrandDucale ist allgegenwärtig und demnach eine nicht zu vernachlässigende Tatsache, welche
während der Lektüre seiner Arbeiten stets zu berücksichtigen ist. Ebenso wäre die
Bezeichnung eines akademischen Historikers oder Forschers nicht zu 100 % zutreffend.
Vielmehr ist Froehling ein sehr ambitionierter Privathistoriker und Sammler. Dies mindert
jedoch, wie unter anderem nach den nun folgenden Zeilen zu erkennen sein wird, in keiner
Weise die bereits erarbeiteten Ergebnisse Froehlings. Er verfasste ein, die gesamte
Geschichte der Gendarmerie abdeckendes, dreiteiliges Werk mit dem Titel Livre du
Centenaire (1990 bis 1991). Allerdings sind in dem insgesamt über 1000-seitigen Werk nur
relativ wenige Informationen bezüglich der luxemburgischen Gendarmerie und deren
Tätigkeiten und Aufgaben während des Ersten Weltkrieges auszumachen.25
Im dritten Band Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 2: 1815-1945 geht Froehling
verstärkt auf die Gendarmerie und die Geschehnisse des Ersten Weltkrieges ein. Er berichtet
von „(...) Kriegsereignissen (...) und (den) nachfolgenden Unruhen unter der Bevölkerung (,
welche) das Leben unserer damaligen Gendarmen und Freiwilligen (nicht) leichter (...)
(machten) (...)“. Politisch, wirtschaftlich und ideologisch soll es eine „(...) verwirrende (...)“
Zeit gewesen sein, bezüglich welcher „(...) Kenner der Materie zu den verschiedensten
Schlüssen (...)“ gelangen, so Froehling. Wer diese sogenannten „Kenner der Materie“ sind
und zu welchen Schlüssen diese gelangen bleibt unbeantwortet. Ebenso weist der ehemalige
Adjudant-Chef
der
luxemburgischen
Gendarmerie
auf
die
komplizierte
Lebensmittelversorgung der Großherzogtums während des Ersten Weltkrieges hin und zieht
den Schluss, dass im Zuge dieser die Diebstähle von 1914 (228) bis 1917 (853) um ein
Vielfaches gestiegen sind. Allerdings fehlt auch hier eine konkrete Quellenangabe.26 Das
hauseigene Werk der Gendarmerie La Gendarmerie au Luxembourg, 1798-1935 aus dem
Jahre 1935 gibt nämlich deutlich höhere Zahlen (1914 - 1011 Diebstähle und 1917 - 4136
24
FROEHLING, Fernand, Secours Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale. Contact. Online:
http://goo.gl/OJ5RKB (Stand: 19.06.14).
25
FROEHLING, Fernand [u.a.] Hg., Livre du centenaire. Association de secours mutuels du corps de la
gendarmerie Grand-Ducale. 1890-1990 (Livre du centenaire, Bd. 1). 3 Bde. Luxemburg 1990; FROEHLING,
Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 1: 963-1815. (Livre du centenaire, Bd.
2). 3 Bde. Luxemburg 1990; FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in
Luxemburg. Teil 2: 1815-1945. (Livre du centenaire, Bd. 3). 3 Bde. Luxemburg 1991.
26
FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 237.
Seite 13 von 196
Diebstähle) als Froehling an und zeigt dennoch die gleiche Entwicklung. 27 Weitere
Informationen bezüglich des Ersten Weltkrieges liefert Froehling, trotz der im Titel
vielversprechenden Zeitangabe von 1815-1945, nicht.
Froehling liefert allerdings noch den, historiographisch betrachtet, wichtigsten Anhaltspunkt
um das Kapitel bezüglich der nationalen Historiographie zu vervollständigen. Die Rede ist
von dem Artikel Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei
Weltkriegen. 1914-1915 im Sammelband La Gendarmerie au Luxembourg/ Die Gendarmerie
in Luxemburg. 1797-1997 von Gilbert Trausch (1997).28 In diesem Artikel äußert er eine
interessante und für die hier vorliegende Forschungsarbeit unterstützende These: „(...) Die
Gendarmerie als eine der öffentlichen Institutionen, konnte (...) ihre bisherigen Aufgaben
nicht nur in vollem Umfang weiterhin ausüben, sondern wurde im Laufe der Jahre mit
zusätzlichen Missionen betraut. (...)“.29
Die ersten 15 Seiten des Artikels behandeln konkret die Zeit des Ersten Weltkrieges und
liefern eine Menge äußerst interessanter Anhaltspunkte bezüglich der Gendarmerie und deren
Tätigkeiten und Aufgaben während der Jahre 1914 bis 1918. Seine Arbeit konzentriert sich
darauf, einen generellen Überblick über die Zustände innerhalb der Gendarmerie sowie deren
unmittelbarem Umfeld während und zwischen
den zwei Weltkriegen zu vermitteln.
So behandelt er Themen wie den deutschen
Einmarsch in Luxemburg 30 , das Verhältnis
zwischen luxemburgischen Beamten und „(...)
deutschen Kommandostellen und Ortswachen
(...)“ 31 , welches er als „(...) zufriedenstellend
Abb. 2: Luxemburgische Gendarmen und deutsche
Polizeibeamte (Unbekanntes Datum)
(...)“ (Abb. 2) bezeichnet, einige kriegsbedingte
Aufgabenbereiche der luxemburgische Gendarmerie 32 , sowie im Zuge der deutschen
Besatzung sich herauskristallisierende Einschränkungen (Patrouillier-Verbote, usw.),
27
FORCE ARMÉE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La Gendarmerie au Luxembourg: 1798-1935.
Luxemburg 1935, S. 255.
28
FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei Weltkriegen.
1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in
Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 229-248.
29
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233.
30
Ebd. S. 231-232 & 235.
31
Ebd. S. 233.
32
Beispielsweise die Sichtung von Trümmern, dem Niederschreiben von Zeugenaussagen sowie dem Verfassen
von Mitteilungen an Familienangehörige, welche durch einen Bombenangriff ein Familienmitglied verloren
hatten. Vgl. hierzu: FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; Vgl. hierzu: LIEB, Daniela, »Unsägliche Mühe in
Seite 14 von 196
respektiv erweitere Rechte der Gendarmerie.33 Ebenso schneidet Froehling die komplizierte
Lebensmittelversorgung des Großherzogtums, die zunehmende Steigerung der Diebstähle
und Überfälle34, sowie die aufgrund von erweiterten Aufgabenstellungen aufkommenden,
„problematischen“ Arbeitsbedingungen an.35
Froehling liefert also eine Reihe von hochinteressanten Anhaltspunkten, welche durch
vertiefende und weitreichendere Quellenarbeit detaillierter analysiert werden müssen und es
ermöglichen, die bereits angeklungenen Fragestellungen zu beantworten und die erwähnten
Thesen zu hinterfragen beziehungsweise diese zu bestätigen oder zu widerlegen.
Deutlich rezentere und historisch-wissenschaftliche Werke lassen sich im Zuge des 100jährigen Zurückliegens des Ersten Weltkrieges, wie oben angegeben, auch ausmachen. Ein
Werk welches demnach äußerst rezent (2014) ist und aus luxemburgischer Sicht die
Geschehnisse des Ersten Weltkrieges versucht zu analysieren ist das von Daniela Lieb, Pierre
Marson und Josiane Weber. Der Sammelband Luxemburg und der Erste Weltkrieg.
Literaturgeschichten befasst sich in erster Linie jedoch mit der Betrachtung durch das
Spektrum der, im Titel bereits erwähnten, Literaturgeschichte.36 Nichtsdestotrotz behandelt
das Werk einige sehr interessante Themen betreffend der Gendarmerie von 1914 bis 1918,
welche berücksichtigt werden müssen.
So geht Weber in einem Artikel des Sammelbandes darauf ein, dass während des Ersten
Weltkrieges „(...) die Selbständigkeit Luxemburgs und die Hoheitsrechte seiner Institutionen
(...)“ weiterhin bestanden, doch laut der Interpretation des deutschen Generalstabs,
Luxemburg sich unter deutscher Militärgerichtsbarkeit befand. Demnach übten deutsche
Militärbehörden eine „(...) beschränkte Polizeigewalt (in Luxemburg) aus (...)“. Diese
äußerste sich in der „(...) Überwachung der Grenzen, Presse, Bahn-, Telefon-, und
Telegrafenverbindungen, (...) (in der) Beobachtung >verdächtiger< Personen, (der
einer trostlosen Zeit«. Luxemburger Alltag 1914-1918. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane
(Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 104-149, bes. S. 139-140 &
143.
33
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233-234 & 240.
34
Ebd. S. 243.
35
Ebd. S. 236; Vgl. hierzu auch: WEBER, Josiane, Der Soldat und das Mädchen. In dem Roman Das hübsche
Mädchen von Kayl beschreibt Erich Urban die Besatzungszeit aus der Sicht eines Deutschen. In: MAJERUS,
Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in
Luxemburg. Ulm 2014, S. 91-101, bes. S. 95.
36
LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg.
Literaturgeschichte(n). Mersch 2014.
Seite 15 von 196
Festnahmen) von flüchtigen Kriegsgefangenen und Deserteuren sowie (der) Verhinderung
von Streiks (...)“.37
Nicht weniger wichtig für die Analyse der Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der
luxemburgischen Gendarmerie von 1914-1918 ist die Anmerkung von Weber, dass Militärund Zivilpersonen bei Hoch- oder Kriegsverrat der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen
waren und somit vom Gericht der stellvertretenden 30. Infanterie Brigade in Trier abgeurteilt
wurden. Für die Gendarmerie gleichermaßen interessant waren wahrscheinlich die von
Weber behandelten Befehle, die Oberst Richard Karl von Tessmar, welcher seit Januar 1915
Befehlshaber der Besatzungstruppen in Luxemburg gewesen ist, von seiner Führung erhalten
hatte. Tessmar sollte für den Schutz der Grenzen, Bahnlinien und Fabrikanlagen sorgen,
sowie die Organisation der Kriegsverpflegung und Festsetzung von Kriegsschäden
übernehmen. Damit einher geht die Erläuterung von Weber, dass deutsche Soldaten Bürger
des Großherzogtums wegen Spionageverdacht verhafteten. Ebenso gab es Verhaftungen
wegen vermutlichen Komplotten gegen die Sicherheit der deutschen Armee, Telegrafieren
ohne Draht, Beleidigung des deutschen Heeres bzw. des deutschen Kaisers, frankophilen
Äußerungen, Beschäftigungen von französischen Soldaten, Veröffentlichungen von antideutschen Schriften, Transport von Briefen, unerlaubtem Überschreiten der Grenze,
Lebensmitteldiebstahl,
Aufruf
zum
Aufstand,
Sabotage
von
Maschinen
sowie
Zusammenarbeit mit der Entente.38
Abschließend sind weitere, äußerst interessante Themen in Bezug auf die luxemburgische
Gendarmerie zur Zeit des Ersten Weltkrieges in einem weiteren, rezenten Werk bezüglich der
Thematik „Luxemburg und der Erste Weltkrieg“ zu finden. Die Rede ist von dem
Sammelband Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918/ Krieg(e) in Luxemburg, welcher von
Benoît Majerus, Charel Roemer sowie von Gianna Thommes im Jahre 2014 herausgegeben
wurde.39
Hier spricht beispielsweise Gérald Arboit von der am 18. November 1916 gegründeten
„Brigade mobile“, welche ihm zufolge für die Kontrolle und Überwachung von Ernte und
Vieh zuständig war. Dies im Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgungspolitik des
37
WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 61-62.
Ebd. S. 69; ANlux, AE-567-0148, Verzeichnis der Personen, welche im Grossherzogtum von den deutschen
Behörden verhaftet, in Deutschland abgeurteilt wurden und sich dort in Haft befinden, Ohne Datum, Ohne Ort.
39
ARBOIT, Transition (Anm. 3).
38
Seite 16 von 196
Großherzogtums. Allerdings sei diese Aufgabe der Gendarmerie von der Bevölkerung nie
besonders ernst genommen worden.40
Zusätzlich war die luxemburgische Gendarmerie mit der allgemein wirtschaftlichen
Kontrolle, also der Kontrolle des Lebensmittelexportes beauftragt. Arboit gibt an, dass der
von den deutschen Militärbehörden geführte Schmuggel von Luxemburg aus per Paketpost
ins Deutsche Reich abgewickelt wurde. Berichte und Protokolle der luxemburgischen
Gendarmerie führten laut Arboit des Öfteren zu diplomatischen Krisen.41
Ein weiterer Artikel des Werkes von Majerus, Roemer und Thommes geht sehr kurz auf eine
andere Aufgabe der damaligen Polizei- und Gendarmeriekräfte ein. Sandra Camarda gibt in
ihrem Artikel bezüglich der Darstellung von Kriegsschäden auf Luxemburger Ansichtskarten
des Ersten Weltkrieges an, dass „(...) Polizeibeamte (nach einem Bombenangriff) auf der
Suche nach Opfern (waren) oder die Straßen von Schutt (befreiten) (...)“.42
Auch der Artikel des Masterstudenten Sam Klein43, bezüglich der Prostitution in Luxemburg
zur Zeit des Ersten Weltkrieges enthält einige, für den historiographischen Kontext dieser
Arbeit wichtige Informationen betreffend der Gendarmerie.44 In einer privaten Nachricht,
welche Klein über das soziale Netzwerk Facebook übermittelte, fügt er zu seinem Artikel im
Werk von Majerus, Roemer und Thommes hinzu, dass er bei seinen Angaben „(...) nicht
genau auf die Differenz zwischen Polizei und Gendarmerie geachtet habe (...)“45. Ebenso
sollen sowohl Polizei-, als auch Gendarmeriestationen am 4. September 1914 vom damaligen
Staatsanwalt Berg dazu aufgefordert worden sein, Berichte bezüglich der jeweiligen Sachlage
der Prostitution anzufertigen.46
Des Weiteren ermahnten, Klein zufolge, nicht nur Polizisten, sondern auch Gendarmen
zahlreiche Frauen wegen des Verdachts auf Prostitution. Sie konnten wegen der damaligen
Gesetzeslage
allerdings
nichts
Konkretes
gegen
diese
unternehmen.
In
diesem
Zusammenhang unterstreicht Klein sogar die gute Zusammenarbeit zwischen Gendarmen und
40
Ebd. S. 86; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 127; Im Kapitel 2.2.3 Aufstellung von mobilen
Kontrollbrigaden wird detaillierter auf diese Thematik eingegangen.
41
ARBOIT, Transition (Anm. 3), S. 86.
42
CAMARDA, Sandra, Zerstörte Postkartenidylle. Die Darstellung von Kriegsschäden auf Luxemburger
Ansichtskarten. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au
Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 33-43, bes. S. 40.
43
MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 197.
44
KLEIN, Sam, Wüste Orgien im Großherzogtum? Prostitution in Luxemburg zur Zeit des Ersten Weltkrieges.
In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 139-147.
45
KLEIN, Sam, Facebook-Nachrichten an Marc Steffen. 31.03.2015, 21:16 Uhr. Online: https://goo.gl/vV3CbI
(Stand: 01.04.2015).
46
KLEIN, Orgien (Anm. 44), S. 140; KLEIN, Facebook (Anm. 45).
Seite 17 von 196
Polizisten sowie die Tatsache, dass die luxemburgische Regierung mit dem Memorial N° 72
vom 25. August 1915 beschlossen hatte, dass auch Gemeinden mit unter 1.500 Einwohnern
beschließen dürfen, keine weiblichen Bedienungen mehr in Hotels und Schankwirtschaften
zuzulassen. Dies, um der Prostitutions-Problematik etwas entgegenzusetzen. Klein zufolge
wurden zuvor vor allem Gendarmerie- und Polizeistationen diesbezüglich um ihre jeweilige
Meinung gefragt.47
Letztlich gibt Charel Roemer einen weiteren Hinweis auf eventuelle Probleme, welche die
Gendarmerie
im
Zusammenhang
mit
dem
Aufrechterhalten
der
Ordnung
in
Extremsituationen gehabt haben könnte. Er spricht über die Bildung von Milizen, welche es
sich selbst zur Aufgabe gemacht hatten die Häuser, Felder und sogar die Grenzen des Landes
zu beschützen und uns demnach an der Autorität der Gendarmerie zweifeln lassen.48
Des Weiteren beschreibt Roemer, wie ein Streik der Arbeiter des Luxemburger Berg- und
Hüttenarbeiter-Verbandes aus Esch an der Alzette im Jahre 1917 dazu geführt hat, dass das
deutsche Militär eingreifen musste. Diese halfen den Gendarmen den Streik niederzuschlagen
und wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Um den steigenden Lebensmittelpreisen,
welche unter anderem durch die sogenannten „Hungerwinter von 1916 bis 1917“ gefördert
wurden, entgegenzuwirken, protestierten die Arbeiter für eine Erhöhung der Löhne. Die
Gendarmerie allein war somit nicht in der Position die Massen zu beruhigen.49
1.3 Methodik und Archivarbeit
Um den Aufbau der Forschungsarbeit, sowie die allgemeine Herangehensweise an die
Thematik besser nachvollziehen zu können, soll dieses Kapitel konkrete Aufschlüsse
hinsichtlich der angewandten Methodik und durchgeführten Archivarbeit liefern.
Zu Beginn der Forschungsarbeit wurde in erster Linie geprüft, welche Forschungsansätze
bezüglich der ausgesuchten Thematik bereits bestehen und wie weit diese gehen. Es dauerte
eigentlich nicht lange bis sich herausstelle, dass das Thema ein bis dato größtenteils
unerforschtes Gebiet der luxemburgischen Geschichte des 20. Jahrhunderts darstellt. Erster
großer Anhaltspunkt wurde der, bereits im vorigen Kapitel analysierte Artikel von Fernand
47
KLEIN, Orgien (Anm. 44), S. 144; KLEIN, Facebook (Anm. 45); SERVICE CENTRAL DE LA
LÉGISLATION, Mémorial du Grand-Duché de Luxembourg. N° 72. 25.05.1915. Online: http://goo.gl/n1l5Or
(Stand: 01.04.2015).
48
ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116; Vgl. hierzu auch: FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S.
243 & 245.
49
ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 123; BRAUN, Michael, Die luxemburgische Sozialgesetzgebung bis zum
Zweiten Weltkrieg. Entwicklung, Probleme und Bedeutung (Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte, Bd. 15).
Stuttgart 1982, S. 41; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 38-39.
Seite 18 von 196
Froehling im Sammelband von Gilbert Trausch.
50
Die ebenso bereits geschilderte
Problematik des Artikels von Froehling war letztlich der Auslöser für, ein detailliertes und
weitreichenderes Aufarbeiten der Materie.
Am 20. Oktober 2014 fand das erste Gespräch mit den beiden Tutoren Dr. Benoît Majerus
und Charel Roemer statt. Beide bestätigten die Notwendigkeit einer solchen Forschungsarbeit
sowie die Tatsache, dass die Archive bezüglich dieser Thematik noch in keiner Weise
wissenschaftlich gezielt aufgearbeitet wurden.
Anschließend wurde versucht eine Verbindung mit verschiedensten Kontaktpersonen der
ehemaligen Gendarmerie sowie der heutigen Police Grand-Ducale aufzubauen. Dies geschah
per Telefon, aber auch durch soziale Netzwerke wie etwa Facebook. Am 29. Dezember 2014
fand somit das Treffen mit Herrn Froehling statt. Dieser teilte bereitwillig sein Wissen und
bot seine Unterstützung bei weiteren Fragen und Rechercheversuchen an.
Des Weiteren war der Großteil der Anfangsphase der Verschaffung eines Überblickes
bezüglich des Quellenbestandes, also der vorhandenen Dossiers in den Archives nationales de
Luxembourg gewidmet. Um die 500 Quellen wurden hier eingesehen und eingescannt.
Hierunter befanden sich neben zahlreichen Berichten und Protokollen der luxemburgischen
Gendarmerie, auch viel Korrespondenz, schriftlich notierte telefonische Meldungen und
sonstige Notizen zwischen der Gendarmerie, der Regierung, anderen Behörden oder auch
noch Briefe von und an Zivilpersonen. Die eingescannten Quellen wurden allesamt analysiert
und Notizen diesbezüglich erstellt. Insgesamt 166 Seiten an sogenannten „Quellennotizen“
wurden angefertigt.
Am 2. und 3. Februar 2015 folgten weitere Termine mit vielversprechenden
Kontaktpersonen, welche unter anderem durch den DP-Deputierten André Bauler51 sowie
dem ehemaligen Gendarmen Erny Kohn ermöglicht worden sind. Herr Bauler gab Herrn Paul
Heinrich-Mathias an. Dieser wiederum erlaubte die Kontaktaufnahme mit Herrn Charles
Hamen, Herrn Aloyse Harpes sowie Herrn Célestin Kremer. Jeder der drei hielt wichtige
Informationen und Tipps bereit, welche das Voranschreiten der Arbeit ermöglichten. Vor
allem das Treffen mit Herrn Kremer erweiterte den literarischen Quellenbestand.
Erny Kohn, welcher aufgrund meiner E-Mail an den Direktor des Militärmuseums in
Diekirch, Herrn Frank Rockenbrod 52 , von demselben per E-Mail angeschrieben wurde,
50
Vgl. hierzu: FROEHLING, Wahrer (Anm. 28).
DEMOKRATESCH PARTEI, Fraktion. André Bauler. Online: http://goo.gl/Qx6iUG (Stand: 03.04.2015).
52
LËTZEBUERGER ARMÉI, Anerkennung für militärhistorisches Engagement. Online: http://goo.gl/k0EO8R
(Stand: 03.04.2015).
51
Seite 19 von 196
ermöglichte letztlich das Treffen mit Herrn Sylvain Defay vom Musée de la Police GrandeDucale sowie das mit Herrn Armand Ries vom Musée International d’Effets de Gendarmerie
et de Police. Beide erweiterten den Quellen- sowie Literaturbestand der hier vorliegenden
Arbeit.
Diesen Quellen- und Literaturbestand in, für die Arbeit nützliche, Notizen umzuwandeln war
einer der letzten Schritte bevor die eigentliche Schreibarbeit beginnen konnte. Die Notizen
wurden so erstellt, dass ein gezieltes Wiederfinden mittels der verwendeten Office-Software
ohne weiteres möglich war. Eingescannte Quellen wurden nach einem strikten System
katalogisiert
um
weitere
Arbeiten
damit
zu
erleichtern.
Literatur-
sowie
Quelleninformationen wurden ebenso mit den für das Dokument entsprechenden
Seitenzahlen versehen. Dementsprechend konnte anschließend größtenteils mit zwei
Dokumenten, welche sich zusammen ungefähr auf über 230 Seiten erstrecken, gearbeitet
werden.
Schließlich bestand ein letzter Schritt in der Archivarbeit darin, einen für die Öffentlichkeit
noch nicht zugänglichen Archivbestand der Gendarmerie, worunter sich auch Dokumente
von 1914 bis 1918 befinden, einzusehen. Dies war im Vorfeld allerdings mit einigen Hürden
verbunden. In erster Linie beriefen sich die Archives nationales de Luxembourg darauf, dass
diese Bestände noch nicht katalogisiert sind und generell Dokumente, welche nicht
katalogisiert wurden, unter keinen Umständen für außenstehende Personen zugänglich
gemacht werden. Frau Corinne Schroeder, Mitarbeiterin der Abteilung für zeitgenössische
Geschichte und Verwaltungsarchive
53
der Archives nationales de Luxembourg gab
telefonisch allerdings an, dass die Möglichkeit bestände diese Gendarmerie-Bestände
einzusehen. Dies aber nur mit einer speziellen, schriftlich angefertigten Erlaubnis des
Generaldirektors der Police Grand-Ducale 54 sowie der Direktorin der luxemburgischen
Nationalarchive, Frau Josée Kirps.55
Somit folgten mehrere Telefonate mit dem Service Communication et Presse der Police
Grand-Ducale und deren Leiterin, Frau Marie-Lyne Lange. Insgesamt zwei Briefe wurden an
den früheren und heute neuen Generaldirektor der luxemburgischen Polizei verfasst. 56
53
ARCHIVES NATIONALES DE LUXEMBOURG (ANlux), Kontakte und nützliche Hinweise. Online:
http://goo.gl/yiOLiw (Stand: 03.04.2015).
54
Der damalige Generaldirektor der Police Grand-Ducale war Romain Nettgen. Am 27. Februar 2015 wurde
Philippe Schrantz neuer Generaldirektor der luxemburgischen Polizei. Vgl. hierzu: L’ESSENTIEL, Hier sagt
der alte Polizeichef Adieu. Online: http://goo.gl/zLLsIa (Stand: 03.04.2015).
55
ANlux, Kontakte (Anm. 53).
56
STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong
vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 21.01.2015, Luxemburg; STEFFEN, Marc, Brief an die
Seite 20 von 196
Zusätzlich wurden Frau Schroeder (ANlux) und Herr Defay (Polizei-Museum) mehrmals
kontaktiert. Letzterer sicherte seine Mitarbeit bei der Einsicht und Einarbeitung in die noch
nicht katalogisierten Bestände der Gendarmerie zu.
Nachdem die Police Grand-Ducale ihre, an gewisse Bedingungen geknüpfte Zusage
erteilte57, folgte eine relativ lange Bearbeitungszeit der ANlux. Zirka einen Monat später
erhielt der Service Communication et Presse der Police Grand-Ducale eine telefonische
Absage.
Die offizielle Antwort des Nationalarchives folgte einige Tage später und wurde vom
General-Direktor der Police Grand-Ducale an mich weitergeleitet.58 Hier drin waren noch
einmal die genauen Gründe der Absage festgehalten. Sicherheitsgründe, nicht vorhandene
Katalogisierung der fraglichen Bestände sowie die Unklarheit der aktuellen Gesetzgebung
verhinderten demnach die Freigabe der Dokumente. Ebenso zweifelte Frau Kirps an der „(...)
utilité de cette recherche (...)“ und war der Meinung, dass die vorhandenen Dokumente die
Forschungsarbeit nicht weiterbringen. Sie verwies diesbezüglich auf die Bestände des „(...)
Ministère de la Justice (...)“ sowie die des „(...) Ministère des Affaires étrangères (...)“.59
Diese äußerst unzufriedenstellende Nachricht veranlasste den Betreuer der hier vorliegenden
Forschungsarbeit dazu, sich per E-Mail bei Frau Kirps zu melden und die angeführten Punkte
größtenteils zu widerlegen. Frau Kirps antwortete auf die elektronische Nachricht von Herrn
Majerus und verwies auf die von ihr angegebenen Hindernisse, welche eine Konsultation des
noch nicht katalogisierten Bestandes der Gendarmerie unmöglich machte.60
Aufgrund der Richtlinien der ANlux konnte die Arbeit also nicht durch höchstwahrscheinlich
historisch äußerst wertvolle und bis dato noch nicht eingesehene Dokumente ergänzt werden.
Dies macht sich, wie im weiteren Verlauf der hier vorliegen Arbeit zu erkennen sein wird, in
Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives
nationales de Lux.), 20.03.2015, Luxemburg.
57
SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Recherche sur
l’histoire de la Gendarmerie dans les archives nationales de Luxembourg, Réf. 2015/2839/28 SCP-MLE,
30.03.2015, Luxemburg.
58
KIRPS, Josée (Directrice des archives nationales de Luxembourg), Brief an Philippe Schrantz (Directeur
Général de la Police Grand-Ducale), Dossier suivi par: JK/cs, Réf. 80cx986a9, 30.04.2015, Luxemburg;
SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Réf.
2015/2839/1578/SEM-MG, Annexe: Lettre de Madame la Directrice des Archives Nationales du 30 avril 2015,
06.05.2015, Luxemburg.
59
KIRPS, Brief (Anm. 58), S. 1-2.
60
MAJERUS, Benoît, Accès aux archives de la police et da gendarmerie, E-Mail an Frau Josée Kirps
(Direktorin der ANlux), 07.05.2015, 18:38 Uhr, Luxemburg; KIRPS, Josée (Direktorin der ANlux), Fonds
d’archives de la gendarmerie et de la police, E-Mail an Herrn Dr. Benoît Majerus, 11.05.2015, 15:08 Uhr,
Luxemburg.
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einigen Kapiteln durch fehlende periodische Abschnitte (Monate und sogar Jahre) bemerkbar,
stellte aber in keiner Form den Abbruch, beziehungsweise einen Einbruch der historischwissenschaftlichen Recherchen und der bisherigen Arbeit dar. Die restlichen historischen
Quellen stellten eine gute und stabile Grundlage dar um die Forschungsarbeit weiterzuführen.
Es hinterlässt allerdings einen faden Beigeschmack und zeigt eventuell, inwiefern
historischen Recherchen immer noch, scheinbar unüberwindbare, administrative Hindernisse
im Weg stehen.
1.4 Historischer Kontext
Die Analyse des politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aspektes soll dazu
beitragen die Geschehnisse im Großherzogtum rund um den Ersten Weltkrieg (2. August
1914 – 11. November 1918)61 und die Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie besser
einordnen zu können.
Der Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 stellt den Anfang dar. Ab diesem Datum galt
Luxemburg, ein ca. 2600 Quadratkilometer großes Land, in welchem im Jahre 1910 ca.
260.000 Menschen lebten62, als neutrales Land. Die militärisch wichtige Festung wurde
geschleift und Luxemburg demilitarisiert. Luxemburg wurde politisch unabhängig. Diese
Neutralität wurde von fünf Schutzmächten, unter ihnen Österreich-Ungarn, Frankreich,
England, Deutschland und Russland, garantiert und sollte Luxemburg im Falle von weiteren
Kriegen schützen.63 An eine, aus luxemburgischer Sicht, militärische Verteidigung gegen die
am 2. August 1914 beginnende deutsche Besatzung war somit nicht zu denken.64
61
EIFFES, Émile, Die revolutionäre Bewegung in Luxemburg: 1918-1919. Erinnerungen von Émile Eiffes.
Luxemburg 1933, S. 16 & 27; FABER, Ernest, Luxemburg im Krieg 1914-1918. Luxemburg 1932, S. 3 & 164;
FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig niedergeschriebene
Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 1. Esch/Alzette 1921, S. 192; FLOHR, Jean-Pierre,
Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig niedergeschriebene Aufzeichnungen und
Stimmungen (2 Bde.) Bd. 2. Esch/Alzette 1921, S. 194; WEBER, Batty, Aus dem Wartezimmer des Krieges.
Neutrale Kalenderblätter. Luxemburg 1916, S. 19; WEBER, Tornado (Anm. 45), S. 23; WEBER, Josiane, »Mir
sin net me’ Här a Mêschter am êgenen Haus!«. Luxemburg unter deutscher Okkupation. In: LIEB, Daniela/
MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch
2014, S. 58-103, bes. 60; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 53 & 98; BLAU,
Histoire (Anm. 3), S. 59; BNL, Luxemburger Wort, n° 215, 03.08.1914. Die weiteren Operationen. In
Wasserbillig. Online: http://goo.gl/BlV8kj (Stand: 04.04.2015); BNL, Tageblatt N° 179 (Anm. 62);
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 243.
62
TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 47; INSTITUT NATIONAL DE LA STATISTIQUE ET DES ETUDES
ECONOMIQUES DU GRAND-DUCHE DU LUXEMBOURG (STATEC), Population par canton et commune
1821-2015. Online: http://goo.gl/xxeUP4 (Stand: 02.06.2015).
63
CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37; ADAM, Ferd, La neutralité luxembourgeoise et l’invasion
allemande. Luxemburg. 1918, S. 4-5 & 13; FROEHLING, Wahrer (Anm 28), S. 231; WEBER, Här (Anm. 61),
S. 60; PAULY, Michel, Geschichte Luxemburgs. Luxemburg 2011, S. 82; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23;
SPANG, Force (Anm. 21), S. 3; SPANG, Paul, Une conséquence du traité de Londres de 1867. La Réforme de
la Force Armée Luxembourgeoise. In: AMICALE DE LA GENDARMERIE, A l’occasion de l’anniversaire de
Seite 22 von 196
Trotz der vorgegebenen Neutralität wurde am 16. Februar 1881 eine bewaffnete Macht, das
sogenannte „(...) Corps de Gendarmes et de Volontaires (...)“ gegründet. Diese war, laut Paul
Spang allerdings mit dem Geist des Londoner Vertrages im Einklang. Luxemburg durfte
nämlich genügend Truppen besitzen um die eigene Ordnung im Land garantieren zu können.
Diese bewaffnete Macht bestand aus einer bereits existierenden Gendarmerie-Kompanie
sowie einer Freiwilligen-Kompanie, welche die Gendarmen bei ihren Aufgaben unterstützen
und zukünftige Gendarmen ausbilden sollte.65
Der luxemburgische Historiker Gilbert Trausch spricht in diesem Sinne allerdings auch an,
dass Luxemburg trotz seiner, im Londoner Vertrag von 1867 fixierten, strikten Neutralität,
seit dem 8. Februar 1842 Mitglied im deutschen Zollverein, einer wirtschaftlichen
Handelskooperation mit Deutschland, war.66 Lieb, Marson und Weber gehen sogar so weit
und behaupten, dass die internationale Stellung Luxemburgs aufgrund der Neutralität am
Vorabend des Ersten Weltkrieges nicht gesichert war. Das Großherzogtum galt vor allem in
wirtschaftlicher Hinsicht als Anhängsel des deutschen Reiches. Die deutsche Dominanz war
laut Lieb, Marson und Weber durch den Zollverein allgegenwärtig. Die luxemburgische
Stahlindustrie wurde beispielsweise zu zwei Dritteln von deutschen Firmen beherrscht.
Ebenso gab es seit dem 11. Juni 187267 einen Eisenbahnvertrag mit Deutschland.68 Dieser
wurde zusammen mit den Zollverein-Verträgen im Jahre 1902 erneuert. Während des Krieges
nutze Deutschland diese Verträge dementsprechend für militärische Zwecke.69
Dass der Zollverein für Luxemburg und dessen Stahlindustrie von äußerster Wichtigkeit war
vermerkt auch Pauly. 1913 gingen 70 % der Exporte, unter denen auch kriegswichtige Güter
wie Kanonenrohre waren, in das Gebiet des deutschen Zollvereins aus dem wiederum 90 %
der Importe herkamen.70
la naissance de S.A.R. Monseigneur le Prince de Luxembourg. Grand bal. Restaurant Pôle Nord. 30 septembre
1967. Luxemburg 1967, S. 47; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 50 & 56.
64
ADAM, Neutralité (Anm. 63), S. 6.
65
SPANG, Force (Anm. 21), S. 3; SIMON, Arthur, Die Polizei in Staat und Gemeinde. Einst und jetzt: II.
Studie. Luxemburg 1977, S. 60; ADAM, Neutralité (Anm. 63), S. 10 & 13-14; FROEHLING, Livre du
centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 21; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi portant modifiation de la loi du
16 février 1881 sur la force armée, Avis du Conseil d’Etat sur la question du renforcement de la force armée,
08.04.1911, Luxemburg, S. 3.
66
TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 50; ARBOIT, Transition (Anm. 3), S. 82; FAYOT, Ombre (Anm. 3), S.
59; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 18.
67
BNL, Luxemburger Wort, n° 213 & 214, 01.08.1914 & 02.08.1914. Deutsche Militärmaßnahmen und
luxemb. Bahnverkehr. Online: http://goo.gl/hqKLMq (Stand: 04.04.2015).
68
WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 18.
69
TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49.
70
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 100.
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Der wirtschaftliche Kontext Luxemburgs vor und während des Ersten Weltkrieges ist
demnach nicht zu vernachlässigen. Luxemburg steht wirtschaftlich gesehen in einer enormen
Abhängigkeit zu Deutschland, seiner militärischen Besatzungsmacht.
Am 1. August 1914 besetzten deutsche Soldaten den Bahnhof von Ulflingen und verletzten
folglich die Neutralität Luxemburgs. 71 Die am 2. August 1914 beginnende Besetzung
Luxemburgs durch deutsche Militärbehörden dauerte bis zum 21. November 1918 an und
sollte den sogenannten „Schlieffen-Plan“ von General Alfred von Schlieffen ermöglichen.
Dieser sah vor, über die Beneluxstaaten Frankreich zu erobern. In Luxemburg profitierten die
Deutschen von einer strategisch wertvollen Lage und einem guten Eisenbahnnetz. Am 22.
November des gleichen Jahres trafen dann die ersten französischen Truppen unter Oberst
Randier und Kommandant de Beaucoudray in Luxemburg ein. Einen Tag zuvor empfingen
die Luxemburger die US-amerikanischen Truppen unter dem Kommando von Obergeneral
Pershing.72
Während dieser Zeitspanne von 1.572 Tagen, in der Luxemburg von etwa 5.000 deutschen
Soldaten besetzt worden ist73, ist selbstverständlich einiges passiert. Politisch gesehen, war
die Lage während des Ersten Weltkrieges äußerst interessant. Auf den Wunsch der deutschen
Behörden hin, veranlasste die luxemburgische Regierung die Ausweisung der französischen,
englischen und belgischen Botschafter. Außerdem wurde der Großherzogin Maria-Adelheid
(Marie-Adélaïde) empfohlen, den deutschen Kaiser, Wilhelm II. zu empfangen.74 Dies tat sie
bereits im August 1914.75 Nichtsdestotrotz war die politische Lage von 1914 bis 1918 nicht
mit der von 1940 bis 1944 zu vergleichen. Anders als zur Zeit der Diktatur durch Hitler und
dessen Nationalsozialisten, blieben die Staatseinrichtungen und Gemeindeverwaltungen von
den Besatzern unangetastet und funktionierten neben den deutschen Militärbehörden wie
auch zuvor. Solange also keine militärischen Interessen der Deutschen bedroht wurden,
durfte der luxemburgische Staatsapparat ungehindert weiterregieren.76 Offizielle Sprache der
71
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 1; MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6.
FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 2 (Anm. 61), S. 207; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 27; FABER,
Luxemburg (Anm. 61), S. 164; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 108; LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/
WEBER, Josiane, »Geburtswehen der neuen Zeit«. Die Nachkriegsjahre. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/
WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 196-243,
bes. S. 202; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 23.
73
MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; TRAUSCH,
Stratégie (Anm. 3), S. 60.
74
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 9.
75
COLLART, Auguste, Sturm um Luxemburgs Thron. 1907-1920. Luxemburg 1959, S. 126; TRAUSCH,
Stratégie (Anm. 1), S. 63.
76
COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 130; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 231; FABER, Luxemburg (Anm.
61), S. 7; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die
72
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Behörden war nach wie vor das Französische. Zusätzlich konnte die Regierung mittels
Gesandtschaften in Paris, Den Haag, Berlin und Brüssel weiterhin beobachten was auf der
internationalen Bühne passiert. Das politische Leben ging somit trotz der Besatzung weiter.77
Nichtsdestotrotz wollte die luxemburgische Regierung innenpolitisch gesehen keine
Konflikte mit der Besatzungsmacht heraufbeschwören. Der damalige Staatsminister Paul
Eyschen rief seine Landsleute Ende 1914 zur anhaltenden Neutralität gegenüber den
Deutschen auf. Der luxemburgische Historiker Pauly beschreibt die Haltung der Regierung
Eyschen als eine „(...) konsequent passive Haltung (...)“ und hebt das Ziel einer strikten
Neutralitätswahrung hervor. Es gab keinen militärischen Widerstand und die luxemburgische
Regierung akzeptierte die von Deutschland angebotenen Entschädigungen.78 Diese Politik der
Neutralität, welche den Deutschen eigentlich die Sachlage vereinfachte, wurde von den
Alliierten, also Frankreich und Großbritannien allerdings nicht gutgeheißen. Eyschen wurde
aufgrund dessen sogar eine prodeutsche Haltung nachgesagt.79
Ungeachtet davon kam es zu politische Krisen. So starb am 12. Oktober 1915 der bis dahin
als politisches Oberhaupt Luxemburgs aktive Staatsminister Paul Eyschen. 80 Für ihn
übernahm kurzfristig sein ehemaliger Kollege Mathias Mongenast.81 Nach einem knappen
Monat wurde die Regierung von Mongenast wieder aufgelöst und die Großherzogin stellte
eine neue Regierung zusammen. Diese sollte nur aus rechtspolitischen Abgeordneten
bestehen. So übernahm Hubert Loutsch die Führung. Dieser regierte von November 1915 bis
Februar 1916, erhielt in der Abgeordnetenkammer allerdings nicht die erforderliche Mehrheit
was die Anordnung von Neuwahlen am 23. Dezember 1916 mit sich brachte.82 Schließlich
übernahm Victor Thorn die Amtsgeschäfte von Februar 1916 bis Juni 1917. Thorn gelang es,
eine Regierung aufzustellen, welche aus zwei Liberalen, zwei Katholiken und einem
Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 29; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 60;
RUPPERT, Paul/ THILGES Joseph (Hg), Pasicrisie luxembourgeoise. Recueil de la jurisprudence
luxembourgeoise en matière civile, commercial, criminelle, de droit public, fiscal, administratif et notarial.
Années 1914, 1915, 1916 (Bd. 9). Luxembourg 1916.
77
COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 130; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3),
S. 49.
78
DEBRUYNE, Emmanuel, Une guerre secrète et oubliée. Les « résistants » luxembourgeois face à l’occupant.
In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 45-55, bes. S. 48; PAULY, Geschichte (Anm. 84), S. 83.
79
SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 20-22.
80
COLLART, Sturm. (Anm. 75), S. 140 & 155; MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1),
S. 6; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; THEWES, Guy, Les gouvernements du Grand-Duché de
Luxembourg depuis 1848, Édition 2011. Luxemburg 2011, S. 53 & 63; FABER, Luxemburg (Anm. 60), S. 148;
FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 25; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm.
3), S. 61.
81
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 64.
82
Ebd. S. 66; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
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Sozialisten bestand.83 Von Juni 1917 bis zum 28. September 1918 regierte dann noch Léon
Kauffmann. Es gelang ihm mit den Liberalen einen Konsens zu finden, und somit wurde er
der erste Staatsminister, welcher einer rechten Partei zugehörig war.84
Von 1916 bis 1919 kam es demzufolge zu einigen schwerwiegenden, politischen Krisen und
einem permanent anhaltenden Staatsministerwechsel. Die ernannten beziehungsweise
gewählten Volksvertreter sollten die anhaltenden Versorgungsprobleme Luxemburgs lösen.
Allerdings konnten maximale Preisvorgaben, Lebensmittelkarten sowie Teuerungszulagen
die Entstehung eines Schwarzmarktes und die Bildung von damals gefürchteten
Arbeitergewerkschaften nicht verhindern.
85
Außerdem unterstützte die Großherzogin
vermehrt die politische Rechte und wurde somit zur Zielscheibe linker Organisationen.86
Gegen Ende des Krieges, im Jahr 1918, kam sogar eine Pro-Republik-Bewegung auf, die den
Arbeiter- und Bauernrat gründete, die Großherzogin absetzen, die Monarchie abschaffen, ein
allgemeines Wahlrecht, die Verstaatlichung von Banken, Eisenindustrie und Eisenbahnen
sowie die Einführung des Achtstundentages forderte und letztlich eine Republik ausrufen
wollte.
87
Die bereits im Jahre 1913 von Eyschen begonnene Reformphase der
Sozialversicherungspolitik wurde erst 1925/26 fortgesetzt und die 1915 rapide einsetzende
Geldentwertung erst allmählich 1926 fühlbar gebremst.88
Die soeben angesprochene Versorgungssituation Luxemburgs lässt sich auch als ein, den
historischen Kontext stark prägendes Charakteristikum beschreiben. Wie Froehling bereits
anmerkte und Faber sowie Roemer unterstreichen, führte die Lebensmittelverknappung zur
Steigerung von Diebstählen und Überfällen.89 Viele Gemeinden legten Maximalpreise für
83
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO,
Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
84
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
85
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 64 & 68; FABER,
Luxemburg (Anm. 61), S. 58 & 147; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 200; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3),
S. 61; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 59-60.
86
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 65; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 60.
87
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; SPANG, Force (Anm. 21), S. 18; EIFFES, Bewegung (Anm. 61),
S. 15; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 2 (Anm. 61), S. 194; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 60; Bereits Ende 1917
berichtet die Gendarmerie von Volksversammlungen in denen Kritik an der Großherzogin geübt und eine
Republik gefordert wurde. Vgl. hierzu: ANlux, AE-00681-0074-0075, Gendarmerie-Bericht (GB) N° 522,
Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage zu Tetingen im Saale Larosche abgehaltene
Volksversammlung, 26.08.1917, Rümelingen, S. 2-3; Die nachfolgenden Gendarmerie-Berichte und -Protokolle
sowie die anderen Archiv-Dokumente werden hier jeweils mit dem dazugehörigen originalen Betreff zitiert.
88
BRAUN Michael, Entwicklungsphasen der luxemburgischen Sozialversicherung bis zum Zweiten Weltkrieg.
In: Hémecht. Revue d’histoire luxembourgeoise 34.1 (1982), S. 63-91, bes. S. 68; WEY, Émergence (Anm. 83),
S. 7.
89
FROEHLING, Live du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 237; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235-236 &
239; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 159; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 160; ROEMER,
Brot (Anm. 3), S. 116.
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Lebensmittel fest und wollten somit der Erhöhung der Preise entgegenwirken.
Ausfuhrverbote wurden bereits im Januar 1915 auf Weizen, Roggen, Korn, Gerste und Hafer
erlassen. Im März wurde von der luxemburgischen Regierung die Beschlagnahmung von
Getreide und Mehl angeordnet. Lebensmittelkarten und Rationierungen folgten. Im April
1915 wurde die Ausfuhr von Butter und Eiern untersagt. Dies hinderte das deutsche Militär
laut Faber allerdings nicht daran, Lebensmittel überteuert einzukaufen und nach Deutschland
zu transportieren. Auch die festgelegten Maximalpreise der Regierung wurden von einem
Großteil der Bevölkerung nicht beachtet. Demnach verschlechterte sich die Lage von 1915
bis Kriegsende zunehmend und wurde, auch wenn nur äußerst wenige Menschen am
Hungertod starben, zum akutesten Problem der luxemburgischen Gesellschaft während des
Ersten Weltkrieges.90 Je länger der Krieg also dauerte, umso größer wurde laut Pauly der
Unmut der luxemburgischen Bevölkerung gegenüber der deutschen Besatzung. Hinzu
kommt, dass die luxemburgische Bourgeoisie eher frankophil eingestellt war, was dazu
führte, dass sich bei Kriegsbeginn etwa 2.000 Luxemburger in die französische
Fremdenlegion meldeten. Den Großteil hiervon machten die in Frankreich lebenden
Luxemburger aus.91
In Bezug auf die direkten Kriegsgeschehnisse ist Luxemburg bis auf mehrere Fliegerangriffe
der Entente weitestgehend vom Krieg verschont geblieben.92 Diese dokumentierte Jean-Pierre
Robert in seiner Darstellung aus dem Jahre 1922 sehr detailliert. Er berichtet von
Blindgängern der Abwehrgeschützen die in Luxemburg-Stadt niedergingen sowie insgesamt
22 Fliegerangriffen, 310 Bomben, 28 Toten, 71 Verletzten und einem geschätzten
Sachschaden von 1.052, 46 LUF93 (heutiger Gegenwert ca. 770,60 €94).95 Froehling, Camarda
und Trausch hingegen berichten von ca. 136 Luftangriffen auf luxemburgischem Boden
90
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 58 & 147-150; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 29 & 40;
COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 200; ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116 & 118 & 123.
91
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37-38.
92
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 26, 153, 156 & 159; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 34 &
51; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 38.
93
Luxemburgischer Franc.
94
Dieser ungefähre Wert lässt sich mittels Inflationsquote, welche dem STATEC bis ins Jahr 1922 vorliegt,
berechnen. Vgl. hierzu: STATEC, Indice des prix à la consommation. Taux d’inflation annuels (en %) 1922 2014. Online: http://goo.gl/S7TXRM (Stand: 17.07.2015); FUCHS, Laurent, E5103 Taux d’inflation annuels
(en %) 1922 - 2014. Online: https://goo.gl/z9BJrS (Stand: 17.07.2015); Folgende LUF-Angaben werden nach
der gleichen Methode umgerechnet und in Klammern angegeben.
95
ROBERT, Jean-Pierre, Die Fliegerangriffe auf Luxemburg während des Weltkrieges 1914-1918 in historischchronologischer Darstellung. Luxemburg 1922, S. 135 & 159.
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während des Ersten Weltkrieges. 96 Insofern ist diese Schätzung von Robert stark
anzuzweifeln.
Der soziokulturelle Bereich wurde insofern von der deutschen Besatzung beeinflusst, dass die
Militärbehörden die luxemburgische Presse sowie den Buchdruck beeinflussten, sprich
zensierten.97 Demnach war der luxemburgischen Regierung laut Pauly und Trausch nicht
wirklich bekannt, dass die eigene Unabhängigkeit durch die deutsche Besatzung bedroht war.
Luxemburg sollte nach dem Krieg nämlich zu einem deutschen Bundesland werden. 98
Allerdings war der sprachliche Kontakt mit Deutschen ohne weiteres möglich. Die, für die
damalige Zeit einen moselfränkischen Dialekt sprechende, luxemburgische Bevölkerung lag
also sprachlich nicht weit von den zukünftigen Besatzern entfernt.99
Des Weiteren gibt Faber in seinem Werk an, dass zu Beginn des deutschen Einmarsches
sämtliche Telegramme und der Fernsprechverkehr am 3. November 1914, nach dessen
erneuten Freigabe, nur auf Hochdeutsch durchgeführt werden durfte.100
Letztlich gab es gegen Kriegsende auch Probleme innerhalb der luxemburgischen
Freiwilligen-Kompanie. Dies dokumentierte Émile Eiffes. Die Rede ist von „(...)
abgeschmackte(m) und seelenlose(m) preußischen Drill (...)“ sowie der „(...) rohe(n)
willkürliche(n) Behandlung (...)“, welche für die wachsende Unzufriedenheit des
Freiwilligenkorps verantwortlich war. Zusätzlich spricht er von einer, durch das deutsche
Militär „(...) vergewaltigte(n) (...)“ Freiwilligen-Kompanie, was letztere gegen Ende des
Ersten Weltkrieges dazu verleitete eine Umgestaltung des Militärdienstes zu fordern. Wunsch
war die Trennung zwischen Gendarmen- und Freiwilligen-Kompanie sowie eine eigene
Verwaltung mit der sie selbstständiger agieren konnten.101
Das luxemburgische Großherzogtum erlebte also eine sehr anspruchsvolle Zeit. Bei der, im
zweiten Kapitel folgenden, Analyse bezüglich der Sachlage der luxemburgischen
Gendarmerie, muss somit stets auf den wirtschaftlichen, soziokulturellen, politischen und
kriegsspezifischen Kontext geachtet werden.
96
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 34; TRAUSCH,
Stratégie (Anm. 3), S. 94.
97
WEBER, Här (Anm. 61), S. 78; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83.
98
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 66-67 & 81.
99
TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49; PÉPORTÉ, Pit/ KMEC, Sonja/ MAJERUS, Benoît/ MARGUE,
Michel (Hg.), Inventing Luxembourg, Representations of the Past, Space and Language from the Nineteenth to
the Twenty-First Century (National Cultivation of Culture, Bd. 1), Leiden/ Boston 2010, S. 332.
100
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 49 & 124.
101
EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 17, 38 & 47.
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1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges
Die erste Gendarmerie Brigade, welche in Luxemburg stationiert war, war die der
französischen Republik.102 Die Rekrutierung der ersten Gendarmen mit luxemburgischen
Wurzeln geht jedoch Charles Barthel zufolge, auf den 13. Februar 1797 zurück.103 Froehling
geht sogar ins Jahr 1732 zurück, in welchem die Maréchaussée im heutigen Luxemburg unter
einer damaligen österreichischen Führung für Recht und Ordnung sorgte.104
Die luxemburgische Gendarmerie, die seit dem 25. Februar 1912 unter der Großherzogin
Maria-Adelheid diente und organisatorisch dem Ministère de la Force publique sowie
juristisch dem Ministère de la Justice unterstand, erfuhr 1911 eine Verstärkung ihrer
Einheiten. So wurde die Kompanie der Gendarmerie gemäß Artikel eins des Gesetzes vom
12. Mai 1911 auf 160 bis 180 Mann verstärkt. Rund einen Monat später, am 14. Juni 1911,
wurde ein großherzoglicher Bericht veröffentlicht, der die Gendarmerie folgendermaßen zu
organisieren versuchte: Nach dem leitenden Kapitän, übernahm ein Leutnant die Leitung über
den Bezirk Diekirch. Unter ihm
befanden
sich
drei
Unteroffiziersadjutanten,
Chef-Marschall
der
ein
berittenen
Truppen und 41 Marshalls der
berittenen
Truppen
und
Brigadiers. Des Weiteren gab es
26 Gendarmen der ersten Klasse
sowie 89 Gendarmen der zweiten
Klasse. Die Zahl der aktiven
Abb. 3: Postkarte der Freiwilligen-Kompanie (1917)
Gendarmen lag im Jahre 1912 bei 170 und im Jahre 1919 bei 180.105 Um allerdings Mitglied
der Gendarmerie zu werden, musste derjenige zwischen 18 und 25 Jahren alt sein, über ein
gutes Benehmen sowie eine gute physische Verfassung verfügen, sowohl lesen als auch
102
CHRISNACH, Pierre, Geschichte der bewaffneten Macht des Luxemburger Landes, von den frühesten
Zeiten bis zur Organisation der „Freiwilligen-Kompanie“. Grevenmacher 1912, S. 30.
103
BARTHEL, Charles, « Force à la loi ». Les origines d’un corps moderne de gendarmerie luxembourgeoise
1797-1839. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in
Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 31-76, bes. S. 33.
104
FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 21.
105
GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La force armée du Grand-Duché de Luxembourg pendant l’époque
du 16 février 1881 au 16 février 1931. Luxemburg 1931, S. 9; FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm.
25), S. 7; SPANG, Force (Anm. 63), S. 17; Gut 43 Jahre früher, also im Jahre 1868, betrug die Stärke des
Gendarmerie Korps 110 Mann und wurde von einem Kapitän und zwei Offizieren geleitet. Vgl. hierzu ebenso:
SPANG, Force (Anm. 63), S. 10; TRAUSCH, Gendarmerie (Anm. 76), S. 9 & 29.
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schreiben können und schließlich drei Jahre in der Freiwilligen-Kompanie (Abb. 3) gedient
haben.106
Dies bestätigt das „(...) projet admis (...)“-Dokument des sogenannten „(...) Conseil d’Etat
(...)“. Hinzu kommt, dass hier die Anzahl der Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie
angegeben werden. Die Rede ist von 170 bis 200 Unteroffizieren und Soldaten, die im
Ausnahmefall auf 250 Mann gesteigert werden kann. Auch die diesbezüglichen Ausgaben
sind im Dokument angegeben. Dementsprechend hat die Regierung für die Durchsetzung des
Gesetzes einen Kredit in Höhe von 65.550 LUF (ca. 47.774,77 €) freigegeben.107
Im Vorfeld dieser, auf die Stärke und Aufstellung der Gendarmerie Einfluss nehmenden
Veränderung, richtet sich der Regierungsrat am 8. April 1911 noch an den luxemburgischen
Staatsminister. Der Regierungsrat hat diesbezüglich noch einige Fragen, stimmt allerdings
der Tatsache zu „(...) qu’il y a grande nécessité de pourvoir à l’augmentation des effectifs
tant dans la compagnie des gendarmes que du corps de volontaires (...)“ und gibt im
darauffolgenden Satz an, dass die bewaffnete Macht „(...) d’après la loi du 16 février 1881
(...)“ aus einer „(...) compagnie de gendarmes et une compagnie de volontaires (...)“ besteht.
Daraufhin folgte eine genaue Auflistung mit Angaben über die Anzahl von Gendarmen und
die jeweilige Brigade in der sie dienen. Dies lässt der Regierungsrat mit folgender
Anmerkung ausklingen und unterstreicht die Notwendigkeit einer Verstärkung der
Gendarmerie-Kräfte: „(...) Le renforcement de nos effectifs militaires et particulièrement de
la gendarmerie est par suite d’une nécessité absolue (...)“. Ebenso sei die dreijährige
militärische Ausbildung der Mitglieder des Freiwilligen-Korps sehr wichtig. Dennoch stellt
der Regierungsrat klar, dass Briefträger, Zollbeamte, Straßenwärter (Cantonniers), Förster,
Gemeindearbeiter und Feldhüter sowie die Agenten der Polizei schließlich noch die
Reservekräfte darstellen und legt somit deren „(...) adoption du système de réserve (...)“
offen.108
In einem dementsprechenden Gesetzesentwurf vom 21. April 1911 spricht der
luxemburgische Staatsminister von einer Verstärkung durch insgesamt 15 Männer und
verdeutlicht sehr gut die, dem Staat zugeschriebenen, Aufgaben: „(...) L’obligation d’assurer
106
SPANG, Force (Anm. 63), S. 11 & 17; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi concernant le
renforcement de l’effectif de la gendarmerie, 21.04.1911, Luxemburg, S. 1; ANlux, CdD-1876-Unbekannt,
Projet admis par le Conseil d’Etat, Projet de loi portant modification de la loi du 16 février 1881 sur la force
armée (incl. annexe budget et frais pour nouvelle loi), Ohne Datum, Luxemburg, S. 1.
107
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Ohne Datum (Anm. 106), S. 1 & 4.
108
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 2-5 & 11-13; ANlux, CdD-1876-Unbekannt,
Ohne Datum (Anm. 106), S. 1.
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l’ordre et la sécurité est un des premiers devoirs de l’Etat, et la bonne organisation et le
fonctionnement parfait du service de la police doivent donc être un sujet de préoccupation
constante pour les pouvoirs publics (...)“. Die Verstärkung der Gendarmerie rechtfertigt der
Staatsminister mittels einer „(...) raison démographique (...)“. Je mehr Menschen im
Großherzogtum wohnen, umso mehr Gendarmen müssen für deren Sicherheit sorgen, so das
politische Oberhaupt. Die „(...) augmentation de l’effectif de la gendarmerie est rendue
inéluctable par la suite de l’accroissement de la population (...)“. Diesbezüglich verweist er
ebenso auf den Kanton Esch und die dortige Anzahl an Ausländern und Arbeitern sowie die
Tatsache, dass sich die Aufgaben der Gendarmerie mit jedem verabschiedenden Gesetz
intensivieren. Auch hierfür liefert er Beispiele. Insgesamt 19 Brigaden waren für das
Arrondissement Luxemburg zuständig, in dem 94 Gendarmen arbeiten. Dementsprechend
war ein Gendarm für durchschnittlich 1.938 Einwohner zuständig. 13 Brigaden wahrten
Recht und Ordnung im Arrondissement Diekirch in dem 50 Gendarmen aktiv waren, die
durchschnittlich 1.586 Einwohner „betreuen“ mussten.109
Des Weiteren unterstreicht Eyschen, dass, die durch Spang bereits erwähnte Möglichkeit110,
die Korps der bewaffneten Macht temporär auf 250 Mann zu erhöhen, eine gute Idee sei.
Dennoch zweifelt er daran, dass in Krisenzeiten das temporäre Aufstocken der bewaffneten
Macht reibungslos von statten gehen würde.111
Letztlich befürwortet er die Erhöhung des Gendarmerie-Korps auf 160 bis 180 Männer, gibt
jedoch an, dass „(...) une brigade mobile, prête à chaque instant à être lancée sur les endroits
les plus menacés (...)“ ebenso der Sicherheit in Luxemburg dienen würde.112
Des Weiteren zeigen die Briefwechsel zwischen dem Major-Kommandanten der bewaffneten
Macht (der Gendarmerie-Führung), dem luxemburgischen Staatsminister sowie weiteren
damit in Verbindung stehenden Personen deutlich, inwiefern einige Monate vor Beginn des
Krieges noch eine dienstliche Beziehung zwischen den luxemburgischen Gendarmen und
deren französischen Kollegen bestand.
So ersuchte die Gendarmerie-Führung am 7. Februar 1914 den luxemburgischen Präsidenten
der Regierung wegen der Verstärkung der „(...) brigade criminelle (...)“. Dieser soll die
109
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 1-3.
Vgl. hierzu: Kapitel 1.2.2 Nationale Historiographie.
111
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 4.
112
Ebd.
110
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französische Regierung darum bitten, einen Gendarmen der Brigade Rodingen einige Monate
ein Praktikum bei der mobilen Brigade in Frankreich absolvieren zu lassen.113
Am 13. Februar des gleichen Jahres kam der luxemburgische Staatsminister diesem Wunsch
nach. Eine diesbezügliche Antwort erhielt die luxemburgische Vertretung in Paris vom
französischen Staatsminister jedoch erst am 12. Juni 1914. In diesem Brief erhält der
luxemburgische Gendarm Goedert die Erlaubnis ein sechs- bis achtwöchiges Praktikum bei
der mobilen Polizei-Brigade in Orléans und nicht wie ursprünglich gewünscht, in Nancy zu
machen. Fünf Tage später erhielt die Gendarmerie-Führung eine Kopie dieses
Briefwechsels.114
Daraufhin informierte der Major-Kommandant der bewaffneten Macht den luxemburgischen
Staatsminister über diese Neuigkeit und bat ihn die „(...) indemnité de séjour (...)“, wie es
bereits für zwei andere Gendarmen im Jahre 1911 der Fall war, auf 12,00 LUF (ca. 8,83 €).
festzulegen.115
Der internationale Austausch fand somit statt und verdeutlicht inwiefern die französische
Exekutive mit der luxemburgischen vor Beginn des Krieges (1911 und 1914)
zusammenarbeitete.116
Die Situation kurz vor dem Ersten Weltkrieg lässt sich, dank des Artikels von Marc
Schoentgen, ebenso sehr gut nachvollziehen. So lag das Militärbudget, welches direkt für die
Gendarmerie bestimmt war, im Jahre 1913 bei 641.000 LUF (ca. 467.536,91 €). In diesem
Zusammenhang wurde das Personal der Gendarmerie um zehn Mann aufgestockt. Des
Weiteren schaffte die Regierung drei Maschinengewehre für die Sicherheitskräfte der
Gendarmerie an. Für diesen Kauf wurde jedoch keine Zustimmung des Parlamentes
eingeholt, was wiederum für Aufregung sorgte.117
Die Aufgabenbereiche der Gendarmerie kurz vor 1914 machten deutlich, wer für die
politische Führung und die damit verbundene Oberschicht der Gesellschaft die eigentlichen
Gegner der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Ordnung waren. Demzufolge waren es
113
ANlux, J-022-48-0007, Lettre du Major-Commandant de la Force armée au Ministre d’Etat luxembourgeois,
07.02.1914, Luxemburg.
114
ANlux, J-022-48-0005, Lettre du Ministre d’Etat français au Mons. Vanerus, Ministre du Luxembourg à
Paris, 12.06.1914, Paris, S. 1-2.
115
ANlux, J-022-48-0004, Lettre du Major-Commandant van Dyck au Monsieur le Ministre d’Etat
luxembourgeois, 22.06.1914, Luxemburg.
116
ANlux, J-022-48-0002, Lettre du Ministre d’Etat luxembourgeois au Major-Commandant de la force armée
et à la Chambre des Comptes, 19.10.1914, Luxemburg; ANlux, J-022-48-0003, Lettre du Chargé d’affaires à
René Viviani, Président du Conseil, Ministre des Affaires Etrangères à Paris, 23.06.1914, Luxemburg.
117
SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 123.
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nicht die Anarchisten, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts angefangen haben, das
aktuelle System zu bedrohen, sondern vielmehr die Massen an Arbeiter, die sich zu Beginn
des Ersten Weltkrieges begannen zu organisieren und demnach eine reelle Bedrohung für die
öffentliche Ordnung darstellten.118
Schoentgen beschreibt die damalige öffentliche Ordnung als eine bürgerliche Ordnung der
Fabrikdirektoren: „(...) Staat und Kapitel gingen eine Koalition ein für deren Sicherheit die
Gendarmerie (...)“ sorgen sollte. Für letztere wurde es aber zunehmend schwieriger die
Vielzahl an Arbeitern zu überwachen und zu kontrollieren. Kleine Unruhen hingegen konnten
noch durch das bloße Erscheinen der Gendarmerie unterdrückt werden. Große
Massenproteste, wie beispielsweise im Jahre 1912 in Differdingen, konnten allerdings nur
mit Hilfe von ausländischem Militär bewältigt werden.119
Des Weiteren hatte die luxemburgische Gendarmerie neben den üblichen polizeilichen
Aufgaben noch weitere Pflichten. So wurden Gendarmen des Großherzogtums während des
angegebenen Zeitraumes von der Steuerverwaltung damit beauftragt, Schwarzbrenner zu
enttarnen. Zusätzlich mussten sie in der Blütezeit der Eisenbahnära, welche in Luxemburg
noch in privater Hand war, „(...) bahnpolizeiliche Aufgaben (...)“ sowie den Transport von
psychisch labilen Menschen nach Ettelbrück übernehmen. Seit 1879 geschah dies in
Zivilkleidung, um die Aufmerksamkeit nicht unnötig auf die Beteiligten zu lenken.120
Außerdem war es die Pflicht der Gendarmerie, vor allem dort wo es keine Lokalpolizei gab,
Gesundheits- und Marktkontrollen durchzuführen und seit 1893 veterinärmedizinische
Aufgaben zu übernehmen. Dementsprechend wurde das geschlachtete Fleisch in vereinzelten
Fällen zunächst von Gendarmen kontrolliert und anschließend für den Markt freigegeben.
Diese umstrittene Praxis wurde von zirka zehn Gendarmen ausgeführt, die in verschiedenen
Kantonen das fehlende Veterinär-Personal ersetzten. An Markttagen musste die Gendarmerie
die Händler kontrollieren und hatte die Befugnis verdorbene Lebensmittel aus dem Verkehr
zu ziehen. Des Weiteren waren die Gendarmen, welche generell mit der Gewerbe- und
Bauaufsicht beauftragt waren, zeitweise für das Ausstellen von sogenannten „(...)
Wandergewerbescheinen (...)“ zuständig um somit das Hausieren einzuschränken. Nach 1900
kontrollierten die Beamten der luxemburgischen Gendarmerie dann noch verstärkt
118
SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 155.
SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 155; CHRISNACH, Geschichte (Anm. 102), S. 111-112.
120
SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 176.
119
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Minettegruben und Steinbrüche und übernahmen nach 1880 die „(...) Inspection du travail
des enfants (…)“. Dies um keine neuen Beamtenstellen oder weitere Kosten zu schaffen.121
Menschen, die sich in den Wäldern Luxemburgs nicht ordnungsgemäß verhielten, wurden
trotz Förster und Feldhüter in erster Linie von der Gendarmerie wegen Forst-, Jagd- oder
Felddelikten aufgesucht und protokolliert.122
Die Gendarmerie übernahm außerdem die Kontrolle von Ausländern und visierte Hotels,
Gasthäuser, Herbergen und Pensionen. Hinsichtlich der Kontrolle von Ausländern musste die
Gendarmerie ab 1855 ein Fremdenregister führen und entsprechende Anmeldeformulare bei
den jeweiligen Gemeinden des Großherzogtums einsammeln.123
Letztlich ist noch anzumerken, dass die Gendarmerie neben den zahlreichen wirtschaftlichen
und landwirtschaftlichen Aufgabenbereichen, auch für die Sicherheit der politischen Führung
zuständig war. Ein Foto von Batty
Fischer aus dem Jahre 1914 zeigt, wie
bewaffnete
Beamten
luxemburgischen
Großherzogin
der
Gendarmerie
und
ihre
die
belgische
Kollegin nach einem Besuch der
belgischen Gesandtschaft (légation de
Belgique) vor der Tür empfangen und
möglicherweise auch während ihres
Abb. 4: Die belgische Königin und Maria-Adelheid verlassen die belgische
Gesandtschaft (April 1914)
Besuches beschützten (Abb. 4).
Letztendlich soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass es keine großen Unterschiede
zwischen den Aufgabenbereichen der luxemburgischen Gendarmerie und ihren ausländischen
Kollegen gab. Die deutsche Gendarmerie und Polizei hatte laut Schoentgen ganz ähnliche
Aufgaben.124
121
Im Laufe der Zeit, so Schoentgen, wurde diese Aufgabe jedoch an die staatliche Gewerbeaufsicht abgegeben.
SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 176.
123
Ebd. S. 176.
124
Ebd. S. 177.
122
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2. Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg
Der nun folgende Teil bildet das Kernstück der hier vorliegenden Forschungsarbeit. In
mehreren Schritten sollen die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während
des Ersten Weltkrieges beschrieben und im Zusammenhang mit der im Anfangskapitel
erwähnten These sowie der dort erläuterten Fragestellungen analysiert werden.
Diese Analyse wird größtenteils in chronologischer Reihenfolge stattfinden und beginnt mit
den Aufgabenbereichen der Gendarmerie von Ende Juli bis Oktober 1914.125 In erster Linie
werden die Vorbereitungen am deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet und gleichzeitig die
Reaktion der luxemburgischen Gendarmen skizziert. Anschließend bilden ausgesuchte
Grenzüberschreitungen (Bettemburg, Grevenmacher, Esch an der Alzette usw.) durch
deutsche Soldaten und deren direkte Auswirkungen auf die Tätigkeiten der luxemburgischen
Beamten den Mittelpunkt dieser Untersuchung.
Schließlich werden die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmen
während der eigentlichen Besatzungsphase analysiert. In diesem Zusammenhang soll geklärt
werden, inwiefern und mit welchen Maßnahmen Deutschland versucht hat über eine
militärische Besatzung Luxemburgs hinaus, die Kontrolle im Inland zu übernehmen.
Herangehensweise an diese Thematik ist die Untersuchung der verschiedenen Gebiete des
Gendarmerie-Einsatzes. Allen voran geht es hier um die Frage nach der militärischen,
lebensmittelversorgungstechnischen,
landwirtschaftlichen,
wirtschaftlichen
und
innenpolitischen Kontrolle über das Großherzogtum. Zusätzlich soll die Aufstellung sowie
Sinn und Zweck von mobilen Kontrollbrigaden untersucht und deren Einfluss auf die
luxemburgische Gendarmerie analysiert werden.
2.1 Der Beginn des Ersten Weltkrieges – Aufgabenbereiche und Berichte der
Gendarmerie (Ende Juli 1914 – August 1914)
Die für diese Arbeit relevante Phase des Krieges begann ab dem 1. August 1914. Mehrere
grenznahe Gendarmerie-Stationen hielten die damalige Sachlage fest und informierten die
Führung über sehr spezifische Vorgänge an und um die Grenze zu Frankreich und
Deutschland.
125
Diese, sowie weitere folgende periodische Festlegungen erfolgen gemäß den zu Verfügung stehenden
Quellen. Trotz des üppigen Quellenbestandes, lassen sich für vereinzelnde Zeitspannen keine Dokumente
auffinden.
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Eine schriftlich festgehaltene telefonische Meldung der Gendarmerie vom eben erwähnten
Datum liefert Informationen vom damaligen Major-Kommandanten Emile van Dyck.126
Van Dyck, der zwar nicht persönlich am gleich erwähnten Ort anwesend war, erzählt in
seinem zweiseitigen Bericht davon, dass am 1. August 1914 fünf Autos mit 16 Mann unter
dem Kommando eines Leutnants vom 69. Infanterie Regiment Trier am Bahnhof Ulflingen
ankamen. Dort erklärte ein deutscher Offizier dem Bahnhofsvorsteher, dass er den Bahnhof
besetzen werde und bei Widerstand seitens des Bahnhof-Personals von den Waffen Gebrauch
machen werde. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, woraufhin der Bahnhofsvorsteher
auf Drängen des Offiziers den Telegraphenapparat zu Boden warf.127
Des Weiteren besetzten die deutschen Soldaten das Telegraphenbüro und rissen 150 Meter
Gleise in Richtung Belgien auf. Etwa 20 Minuten später fuhren zwei weitere Autos mit
jeweils zwei Militärs vor und klärten die 16 Männer über einen Irrtum auf und beorderten alle
nach Deutschland zurück.128
Zuvor war es jedoch die ortsansässige Gendarmerie, die sich dieser Problematik annehmen
wollte. Ein gewisser Gendarm Duhr der Station Ulflingen drohte mit der Verhaftung der
deutschen Soldaten. Brigadier Mamburg machte den deutschen Leutnant darauf aufmerksam,
dass er sich auf neutralem Boden befinde und demnach einen schwerwiegenden Fehler
begehe. Der deutsche Leutnant entgegnete daraufhin nur, dass er sich darüber im Klaren sei
und nur nach Befehl handelte. Letztlich gibt Van Dyck noch an, dass der Bahnhofsvorsteher
zu dem angegebenen Zeitpunkt bereits die Eisenbahn-Reparaturen vornehmen ließ.129
Der Bericht vom 1. August 1914 der Gendarmerie-Station aus Ulflingen bestätigt die
Angaben von Van Dyck. Der Berichterstatter benachrichtigte das Korps-Kommando
telefonisch über die Vorfälle in Ulflingen, schickte Gendarm Duhr dorthin und folgte diesem
später selbst. In diesem Bericht ist allerdings die Rede von zwölf Soldaten und einem
Leutnant, die den Bahnhof und das Telegraphenbüro besetzten, den Telegraphenapparat für
die Strecke Ulflingen-Ettelbrück zerstörten und ca. 200 Meter Eisenbahnstrecke
126
Emile van Dyck, geboren am 15. November 1860 in Kayl (Luxemburg), wurde am 11. Januar 1900 MajorKommandant der bewaffneten Macht des Großherzogtums Luxemburg. Diesen Posten bekleidete er bis zum 31.
Januar 1915. An diesem Tag wurde Pierre François Heckmann neuer Oberbefehlshaber der luxemburgischen
Gendarmerie. Heckmann verstarb am 14. Dezember 1921. Vgl. hierzu: GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG,
Force (Anm. 105), S. 15-16; COLLART, Sturm (Anm. 175), S. 138; SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9),
S. 213-213.
127
ANlux, AE-00404-0002-0003, Ulflingen: Telefonische Meldung der Gendarmerie, 01.08.1914, Luxemburg,
S. 1.
128
ANlux, AE-00404-0002-0003 (Anm. 127), S. 1; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 4-5; WEBER, Tornado
(Anm. 20), S. 23; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23.
129
ANlux, AE-00404-0002-0003 (Anm. 127), S. 1-2; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S 5.
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demontierten. Demzufolge waren die Strecken Ulflingen-Gouvy und Ulfingen-St. Vith
unbefahrbar.130
Zusätzlich untermalt der Bericht N° 37 aus Ulflingen den ersten, kriegsbedingten Kontakt
zwischen der luxemburgischen Gendarmerie und dem, bald darauf Luxemburg besetzenden,
deutschen Militär. Bezüglich der von Gendarm Duhr gestellten Fragen entgegnete der
deutsche Offizier, gemäß des Gendarmerie-Berichtes vom 1. August 1914: „(...) Wir sind
jetzt schon in der Hauptstadt und wenn sie noch ein Wort sprechen, sind sie verhaftet. (...)“.
Es herrschte also eine äußerst angespannte Stimmung.131
Des Weiteren trafen am 1. August weitere, sich auf den bevorstehenden Krieg beziehende,
Berichte der großherzoglichen Gendarmerie beim Kommando des Gendarmen- und
Freiwilligen-Korps zu Luxemburg, kurz KGFKL, ein. So berichtete beispielsweise die
Gendarmerie der Stadt Luxemburg von ihren Untersuchungen betreffend des „(...) Einwirken
Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten (...)“. Der Bericht
N° 113 liefert einen detaillierten Überblick über die Resultate des Gendarmen Jacques
König.132
Der Gendarmerie-Brigadier begann seinen Bericht mit einer kontextuellen Einordnung der
Geschehnisse. Er gab an, dass durch „(...) Zeitungssonderausgabe(n) bekannt geworden (ist),
dass in Russland und Deutschland die Mobilisierung der Armee befohlen (...)“ wurde. Im
Zuge dieser Bekanntmachung soll ein „(...) sehr lebhafter Verkehr (...) am Bahnhofe (der
Stadt Luxemburg) selbst (wie auch) im ganzen Viertel (...)“ geherrscht haben und viele
Gruppen, bestehend aus Franzosen und Deutschen, über die Einberufung diskutiert haben.
Nichtsdestotrotz wurden, entgegen des Titels des Berichtes, keine Luxemburger oder
Ausländer beobachten, welche junge Leute dazu bewegen wollten in das französische Heer
einzutreten.133
In erster Linie schilderte Koenig die Ergebnisse rund um „(...) einen deutschredenden
Herr(n) (...)“, der seit einigen Tagen wegen seines Benehmens am Hauptbahnhof der Stadt
Luxemburg das Interesse des Gendarmen geweckt hatte. Dieser war in Begleitung zweier
130
ANlux, AE-00405-0123-0124, GB N° 37, Betrifft vorgenommene Zerstörung auf hiesigem Bahnhofe durch
deutsche Soldaten, 01.08.1914, Ulflingen, S. 1-2.
131
ANlux, AE-00405-0123-0124 (Anm. 130), S. 2.
132
ANlux, AE-00404-0008-0010, GB N° 113, Resultat eingeleiteter Untersuchung betreffs Einwirken
Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten, 01.08.1914, Luxemburg, S. 1.
133
ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 1.
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weiterer Deutschen, die sich am Bahnhof aufhielten und sich dort anderen „(...)
Personengruppen (...)“ anschlossen und mit diesen diskutierten.134
Außerdem gab Koenig an, dass der Herr, der ihren Ermittlungen zufolge, Kellner oder Keller
Ferdinand (Lehrer aus „(...) Coblenz (...)“135) hieß, seit dem 27. Juli 1914 im Hotel Chicago
am Bahnhof der Stadt Luxemburg lebte und während der vergangenen Tage viel mit dem
Ausland und speziell mit Bitburg in telefonischem Kontakt stand.136
Die Gendarmerie und auch der Wirt aus dem Hotel Chicago verdächtigten den Herrn aus
Deutschland der Spionage. Dieser erkundigte sich laut Koenig nämlich regelmäßig beim Wirt
über hiesige Angelegenheiten.137
Ebenso berichtete Koenig von einem weiteren Deutschen namens Max Verschlaiser138 aus
„(...) Conflans (...)“, der am 30. Juli 1914 im Hotel Chicago eincheckte und letzteres immer
in Begleitung Kellers und eines dritten Deutschen verlassen habe. Am folgenden Tag gaben
Verschlaiser und Keller im Hotel an, abreisen zu wollen und erkundigten sich über den
holländischen Ort Grawe.139 Zwischen 9:15 Uhr (31.07.1914) trafen die Gendarmen Herrn
Keller „(...) allein auf hiesigem Bahnsteige längs des (...) dort fahrbereit stehenden
belgischen Zuges auf- und abspazieren(d) (...)“ an und forderten ihn auf sich zu „(...)
legitimieren (...)“ und den „(...) Zweck seines Hierseins (...)“ zu erläutern.140 Dieser gab an,
aufgrund von Familienangelegenheiten mit Bitburg in Kontakt gestanden zu haben und
eigentlich den Namen Koster Friedrich zu tragen. In Bitburg habe er als Oberlehrer
gearbeitet, gab diese Stelle allerdings auf, um sich weiteren Studien in Deutschland zu
widmen. Aktuell sei er Leutnant der Reserve und habe eine spezielle Ausbildung im
Brückenbau genossen. Nach Luxemburg kam er, um der Mobilmachung in Deutschland zu
entfliehen. Die Männer, über deren Namen er zwar keine Auskunft hatte, mit welchen er sich
allerdings traf, habe er das erste Mal und aus reinem Zufall in Luxemburg angetroffen. Der,
der Gendarmerie unter dem Namen Max Verschlaiser bekannte Deutsche sei am Nachmittag
des 31. Julis 1914 um 17:58 Uhr nach Namür abgereist. Die Beweggründe seiner Abreise
kenne er genauso wenig wie den Aufenthaltsort des dritten Deutschen.
134
Ebd. S. 1-2.
Gemeint ist höchstwahrscheinlich Koblenz.
136
ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 2-3.
137
Ebd. S. 3.
138
Koenig gibt an, dass Max Verschlaiser wahrscheinlich unter falschem Namen eingereist ist.
139
ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 2.
140
Ebd. S. 2.
135
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Schlussendlich soll Koster den Gendarmen seine Militärkarte gezeigt haben. Gegen Ende des
Berichtes gab Koenig an, „(...) dass der Zweck seines (...) Aufenthalt(es) (...) zu missbilligen
sei (...)“ und, dass „(...) er sich durch das Eintragen unter falschem Namen im
Fremdenregister einer hierlands strafbaren Handlung schuldig gemacht (habe), von deren
Feststellung (die Gendarmen) nur angesichts seines Militärverhältnisses Abstand (nahmen).
(...)“. Koster bat die Gendarmen noch darum keinerlei Mitteilungen diesbezüglich an seine
Militärbehörde zu machen und betonte noch am selben Tag (31.07.1914) nach Trier reisen zu
wollen.141
Die Gendarmen sahen beide Männer (Koster und Verschlaiser) nicht wieder und waren nach
wie vor davon überzeugt, dass diese als Spione unterwegs waren und eine Mitteilung an die
„(...) Kaiserlich Deutsche Gesandtschaft gelangen liessen (...)“, welche die Information
enthielt, dass Luxemburger per Bahnhof nach Frankreich reisen wollten, um in der dortigen
Armee zu dienen.142
Dieser etwas längere Bericht ist der einzige seiner Art. Weitere Darlegungen bezüglich der
gleichen Thematik, also des Verdachts auf Spionage lassen sich nicht ausfindig machen.
Dennoch ist er vor dem Hintergrund der sich auftuenden Aufgabenbereiche kurz vor
Ausbruch des Krieges von 1914-1918 ein äußerst interessantes Dokument.
Ein ähnlich interessanter, wenn auch ein komplett anderes Themengebiet behandelter Bericht,
ist derjenige, der bereits am 30. Juli 1914 in Bad-Mondorf verfasst worden und an das
KGFKL adressiert ist. Die großherzogliche Gendarmerie des Bezirks Luxemburg, genauer
der dortigen Station in Bad-Mondorf, berichtet noch vor Ausbruch des Krieges über die
„Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge der Kriegswirren
(...)“.143
Die Gendarmerie-Station in Bad-Mondorf berichtete demnach über die wachsende Angst und
Ungewissheit, unter der die luxemburgische Bevölkerung sowie die Einwohner der
Grenzortschaften aufgrund der in ganz Europa herrschenden „(...) Kriegsbeunruhigungen
(...)“ litt. Erste Folgen dieser steigenden Unruhe äußerten sich in der Abreise der „(...)
besseren Badegäste (...)“, also hauptsächlich der Franzosen und Belgier. Luxemburgische
Hotels müssten laut Bericht mit erheblichen Schäden rechnen. Die zweite Folge sei die
141
Ebd. S. 3.
Ebd.
143
ANlux, AE-00404-0011, GB N° 99, Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge
der Kriegswirren betreffen, 30.07.1914, Bad-Mondorf; Der, an das KGFKL verfasste Bericht wurde ebenso vom
Major-Kommandanten van Dyck an den damaligen Staatsminister Paul Eyschen weitergeleitet.
142
Seite 39 von 196
Verteuerung der Lebensmittel und speziell „(...) Spezereiartikel (...)“ (Gewürzwaren). Der
Verfasser des Berichts gab an, dass Bad-Mondorf und andere angrenzende Ortschaften seit
dem Vormittag von lothringischen Käufern überlaufen wurden. Demzufolge schwankte der
Preis für ein Pfund Salz laut Quellenangaben zwischen sechs und zehn Sous.144 Kaffee sei
ausverkauft und in Diedenhofen würde das Fleisch für drei Mark verkauft werden. Laut
Angaben des Gendarmen Jungheim aus Rodenmacher soll das Salz dort am Vortag (29. Juli
1914) von zehn auf 15 Pfennig gestiegen und bereits am 30. Juli 1914 kein Salz mehr
vorhanden gewesen sein.145
Der Brigadier Stations-Kommandant, kurz BSK beendet sein Schreiben mit der
Ankündigung, dass er, wenn diese „(...) Teuerung(en) (...)“ anhalten, seinen Vorgesetzten per
Bericht in Kenntnis setzen würde.146
Auch die Gendarmerie-Station in Esch an der Alzette erstattete dem KGFKL einen Tag
später, am 31. Juli 1914, Bericht über steigende Lebensmittelpreise. Der dortige
Wachtmeister Stations-Kommandant, kurz WSK, gab den Zeitungen die Schuld an der
dortigen Preisentwicklung. Diese berichteten seit mehreren Tagen von der Mobilmachung
verschiedener Länder und beunruhigten demnach die Menschen. Ein Escher Metzger musste
den doppelten Preis für Kochsalz zahlen. Kaffee kostete sechs Franken und am vorherigen
Abend, so der WSK aus Esch an der Alzette, wäre das Salz aus gewesen. Außerdem kauften
Anwohner aus Deutsch-Oth große Quantitäten von Lebensmitteln, um diese anschließend
nach Deutschland zu transportieren. Hinzu käme, dass ortsansässige Bäcker ihre Preise
erhöhten. Diese wurden vom Bürgermeister jedoch aufgefordert ihre Preiserhöhungen
rückgängig zu machen. Außerdem setzte der Bürgermeister Preise für Kartoffeln fest und ließ
den Distriktkommissar über die vorgefallenen Ereignisse in Kenntnis setzen. Allerdings gäbe
es für diese Problematik, so der WSK aus Esch an der Alzette, noch keine konkrete
Lösung.147
Neben den bereits vor dem eigentlichen Krieg steigenden Lebensmittelpreisen, macht der
WSK aus Grevenmacher am 31. Juli 1914 an das KGFKL die Mitteilung, dass die „(...)
Ausfuhr von Leben- und Futtermitteln (...) aus Preussen nach Luxemburg (...) gänzlich
untersagt (...)“ wurde. Der Bericht N° 76, der ebenfalls an der deutschen Grenze liegenden,
144
ANlux, AE-00404-0011 (Anm. 143), S. 1.
Ebd. S. 2.
146
Ebd. S. 2; Allerdings wurde die oberste Instanz der Gendarmerie (KGFKL) durch den soeben vorgestellten
Bericht davon bereits in Kenntnis gesetzt.
147
ANlux, AE-00404-0016, GB N° 478, Betrifft Steigen der Lebensmittelpreise in hiesiger Stadt, 31.07.1914,
Esch an der Alzette, S. 1-2.
145
Seite 40 von 196
Gendarmerie-Station in Grevenmacher lässt erahnen, inwiefern die Lebensmittelversorgung
unter den Kriegsgeschehnissen der kommenden vier Jahre in Mitleidenschaft gezogen wird.
Bereits gegen zwei Uhr nachmittags erhielt die deutsche Grenzpolizei laut GendarmerieBericht die Anweisung alle Lebens- und Futtermitteltransporte sowie Transporte von Tieren,
tierischen Erzeugnissen usw. ins Ausland zu unterbinden. Alle Automobile, Fuhrwerke und
andere mobile Maschinen, die sich zu dieser Zeit auf deutschem Gebiet befanden, durften
ihre Rückkehr ins Großherzogtum nicht antreten. Laut WSK aus Grevenmacher wurde
Personen, Autos und Fuhrwerke erst nach einer strengen Kontrolle die Einreise nach
Deutschland erlaubt. Dementsprechend war der Verkehr auf der dortigen Moselbrücke sehr
gering. In erster Linie wurde die Brücke nur noch von Ärzten, die ihre hier lebenden
Patienten besuchten, überquert.148
Schließlich unterstreicht der WSK aus Grevenmacher, ein wenig besorgt, dass viele Personen
aus Luxemburg ihre jeweiligen Arbeitsplätze auf deutschem Gebiet haben und dies sich zu
einem wirtschaftlichen Problem für manche Grenzbewohner herausstellen könnte.149
Ein anschließender Bericht aus Grevenmacher, ebenfalls vom 31. Juli 1914, gibt letztlich an,
dass der Verkehr zwischen Deutschland und Luxemburg durch deutsche Gendarmen aus
Wellen komplett gesperrt wurde. Sie hätten das Tor auf deren Seite der Moselbrücke
geschlossen. Luxemburger, die jenseits der Grenze noch Waren gekauft hatten, durften noch
nach Hause, allerdings ohne die erworbenen Lebensmittel. Gegen Abend trafen weitere 20
Männer aus Trier ein, um die Wache an der Brücke zu übernehmen.150
Am
darauffolgenden
Tag
übermittelte
der
Distriktkommissar
Dr.
Mersch
der
Gemeindeverwaltung Grevenmacher weiterführende Instruktionen. Dies „(...) damit die
durch die internationalen Verwicklungen geschaffene ernste Lage nicht durch ihre (die)
eigene Schuld der Bevölkerung verschlimmert (...)“ wird. Der Bürgermeister sollte auf die
Bürger dahingehend einwirken und somit die strikte Neutralität gegenüber allen Mächten
wahren. Den „(...) Weisungen, welche den Einwohnern eventuell von den fremden
Militärposten sowie von den inländischen Gendarmen inbezug (sic) auf den Grenzverkehr,
besonders an und auf der Mosel sowie auf den Brücken erteilt werden, bitte ich strengstens
Folge zu leisten (...)“. Die Anwohner sollten im Interesse der Allgemeinheit Ruhe bewahren
und keine, die „(...) Preistreibereien (...)“ unterstützenden, Masseneinkäufe tätigen. Letztlich
148
ANlux, AE-00404-0016, GB N° 76, Die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln etc. aus Preussen nach
Luxemburg ist gänzlich untersagt, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1.
149
ANlux AE-00404-0016 (Anm. 148), S. 2.
150
ANlux, AE-00404-0020, GB N° 78, Aller Verkehr zwischen Luxemburg und Preussen ist durch die
preussische Behörden aufgehoben worden, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1-2.
Seite 41 von 196
weist Dr. Mersch daraufhin, dass der Verkauf und die Ausfuhr von Lebensmittel ins Ausland
durch einen großherzoglichen Beschluss von dem aktuellen Tag an untersagt sind.151
Eine Aufgabe, die sich den luxemburgischen Gendarmen im Zusammenhang mit der
Brückensperrung in Wormeldingen am 30. Juli 1914 auftat, war die der Beruhigung
ortsansässiger Einwohner. So berichtet der WSK aus Wormeldingen der GendarmerieFührung von Neugierigen, welche die Sperrung durch die deutschen Gendarmen in Ruhe
beobachteten. Einzige Ausnahme war ein besorgter Vater, dessen Kinder und Frau sich noch
in München aufhielten und der mit „(...) barschen Worten (...)“ gegen die Sperrung der
Moselbrücke protestierte. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, musste er auf Befehl
der luxemburgischen Gendarmen den Schauplatz räumen. Der Berichterstatter und ein
weiterer Gendarm patrouillierten anschließend auf der Moselbrücke bis die Menschenmenge
sich weitestgehend aufgelöst hatte.152 Ihnen fiel somit die Aufgabe zu, die eigenen Landsleute
zu beruhigen und in diesem Zusammenhang keine Konflikte zwischen, sich in der Phase der
Mobilisierung befindenden, deutschen Beamten und den Bewohnern der luxemburgischen
Grenzortschaften aufkommen zu lassen.
Auch die Gendarmerie-Station in Echternach übermittelte in ihrem Bericht vom 31. Juli 1914
an das KGFKL Informationen bezüglich eines herrschenden Ausfuhrverbotes von Vieh,
Lebensmitteln
und
Automobilen
„(...) aus dem preussischen Staats-Gebiete ins
Grossherzogtum (...)“. So sollen die Sauerbrücken von Echternach-Weilerbach und
Bollendorf von deutschen Gendarmen, die aus Niederweiss abkommandiert wurden und
Ortspolizei-Beamten besetzt worden sein. Diese untersagten jeglichen Export von Getreide,
Mehl, Futtermittel, Streu, Pferden, Vieh, Konserven und Automobilen aus Deutschland.
Direkt davon betroffen, war beispielsweise ein Echternacher Bürger, der seinen Wagen mit
Heu in Deutschland lassen musste.153
Allerdings seien laut Bericht N° 85 der Echternacher Gendarmerie an das KGFKL bis zu
diesem Zeitpunkt keine deutschen Truppen eingetroffen. Nichtsdestotrotz hätte die Tatsache,
dass deutsche Grenzbewohner größtenteils alles aufgekauft haben dazu geführt, dass die
Lebensmittelpreise von Salz, Mehl usw. auch in Echternach deutlich angestiegen seien. Die
151
ANlux, AE-00405-0542, Rundschreiben an die Gemeindeverwaltung, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1.
ANlux, AE-00404-0027, GB N° 66, Betrifft Absperren des Verkehrs preussischer-seits auf hiesiger
Moselbrücke, 30.07.1914, Wormeldingen, S. 2.
153
ANlux, AE-00404-0019, GB N° 85, Betrifft Grenzsperre über Ausfuhr von Vieh, Lebensmittel und
Automobilen aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum, 31.07.1914, Echternach, S. 1.
152
Seite 42 von 196
Bewohner vor Ort, ärgerten sich laut Bericht darüber, dass dies nicht von der Gendarmerie
verhindert würde.154
Auch die Gendarmerie der Nachbarortschaft Befort hielt ähnliche Vorkehrungen des
deutschen Militärs fest. Diese sperrten in der Nacht auf den 1. August 1914 die Our-,
Wallendorfer- und Dillingerbrücke und verhinderten die Ausfuhr von Nahrungsmittel durch
eine Ketten-Absperrung. Jede der Brücken wurde mit vier Mann bewacht.155
Die Gendarmerie-Station in Rümelingen berichtete dem KGFKL am 31. Juli 1914 von einem
unterbrochenen Eisenbahnverkehr nach Diedenhofen und Deutsch-Oth. Dieser sei für
Reisende eingeschränkt und für den Güterverkehr komplett aufgehoben worden. Zusätzlich
wurde der Telefonverkehr ab 15 Uhr mit Lothringen untersagt und, wie beispielsweise in
Bad-Mondorf (siehe oben), seien Bewohner der deutschen Grenzortschaften nach Luxemburg
gekommen, um Lebensmittel einzukaufen. Dies ließ auch in Rümelingen die Preise für viele
Produkte steigen.156
In Remich meldete die Gendarmerie am 31. Juli 1914 in einem Anschlussbericht zum Bericht
N° 80, dass der „(...) Personen und Fuhrwerkverkehr (...)“ auf den Moselbrücken Schengen
und
Remich
wieder
frei
sei.
Dennoch
werde
bei
Tag
und
Nacht
der
„(...) Fremdenverkehr (...)“ von der deutschen Grenzgendarmerie oder Lokalpolizei
überwacht. So müssten Unbekannte sich „(...) legitimieren (...)“ und, wenn dies nicht möglich
war, nach Luxemburg zurückkehren. Außerdem sei die deutsche Eisenbahn von Perl nach
Trier sowie nach Diedenhofen unter permanenter militärischer Bewachung.157
Gendarmen aus Wasserbillig meldeten am selben Tag ihrer Führungsebene, dass Anwohner
dem deutschen Militär, das die Brücke besetzte, ab dem jetzigen Zeitpunkt eine polizeiliche
Bescheinigung vorzeigen müssten, um die dortige Brücke passieren zu können. So musste der
Sohn eines „(...) Ackerer(s) (...)“ (Bauers), der auf dem Weg zum Bäckermeister war, das
Pferd von seinem Wagen abspannen und wurde zusätzlich von der deutschen Gendarmerie
aufgefordert den Wagen vom Käufer an seinen Bestimmungsort befördern zu lassen.158
154
ANlux, AE-00404-0019 (Anm. 153), S. 2.
ANlux, AE.00405-0174, GB N° 59, Sperrung der Our- Wallendorfer- und Dillingerbrücke durch die
deutschen Militärbehörden, 01.08.1914, Befort, S. 1.
156
ANlux, AE-00404-0031, GB N° 236, In Oettigen Lothringen befinden sich deutsche Husaren und ist ElsassLothringen in Kriegszustand erklärt, 31.07.1914, Rümelingen, S. 1.
157
ANlux, AE-00404-0032, GB N° 81, Anschluss zu Bericht No 81 vom gestrigen Datum Verkehr auf den
Moselbrücken zu Remich Schengen betreffend, 31.07.1914, Remich, S. 1; Gemeint ist eigentlich der Bericht N°
80. Siehe Inhalt des Berichtes N° 81.
158
ANlux, AE-00404-0033, GB N° 102, Betrifft Vorkehrungen, welche die deutsche Militärbehörde jenseits der
Grenze veranstalten, 31.07.1914, Wasserbillig, S. 2.
155
Seite 43 von 196
Auch der WSK aus Rodingen berichtete am 1. August 1914 dem KGFKL von „(...)
Vorkehrungen an der französischen Grenze (...)“, welche dazu geführt hätten, dass seit dem
31. Juli 1914 (19:00 Uhr) keine Güterzüge zwischen Rodingen und dem Bahnhof in MontSaint-Martin mehr fuhren. Der Personenzug, so der Gendarmerie-Bericht N° 174 aus
Rodingen, der per Telegramm abbestellt wurde, fuhr nicht nach Longwy weiter. Auch die
Strecke Villerrupt-Longwy wurde gesperrt und allgemein kam es zu einigen Zwischenfällen
und Veränderungen im Zugverkehr.159
Des Weiteren erfuhr die Gendarmerie aus Rodingen noch am selben Tag durch die Arbeiter
des Hüttenwerkes in Mont-Saint-Martin und dem an der französischen Grenze
patrouillierenden Gendarm Kugener, dass die Arbeit dort seit 22:00 Uhr eingestellt wurde.
Dies sei im engen Zusammenspiel mit der Einberufung der dortigen Reservisten geschehen.
Am Morgen danach wurden die Arbeiter „(...) gänzlich ausgelöhnt (...)“.160
Auch in Lasauvage wurden während der angegebenen Nacht mehrere Einberufungen
vollzogen. Dies führte dazu, dass sich nur noch luxemburgische und italienische Arbeiter dort
aufhielten und der Betrieb des Hüttenwerkes eingestellt wurde. Die Gendarmerie aus
Rodingen befürchtete diesbezüglich eine sich nähernde Menge von Arbeitslosen, welche
nach Luxemburg kommen würde und die Grenzbewohner unruhig werden ließe.161
Die luxemburgische Gendarmerie war demnach einerseits mit der Berichterstattung
hinsichtlich der ansteigenden Lebensmittelpreise und deren Folgen betraut. Andererseits
übermittelten die, an Deutschland und Frankreich angrenzenden, Gendarmerie-Stationen dem
KGFKL neueste Informationen über Vorkehrungen zur Absperrung der jeweiligen
Grenzabschnitte.
In
einzelnen
Fällen
(siehe
Wormeldingen)
mussten
Gendarmen
diesbezüglich sogar eingreifen und die Bevölkerung zur Ruhe auffordern.
Folglich schien die Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen den einzelnen
Gendarmerie-Stationen und der Gendarmerie-Führung hinsichtlich dieser Themengebiete zu
der
zentrale
Aufgabe
der
jeweiligen
Stations-Kommandanten
gehört
zu
haben.
Nichtsdestotrotz wurden auch andere Themen während des genannten Zeitraumes an das
KGFKL weitergeben.
Ein Beispiel hierfür sind die, im Musée de la Police Grand-Ducale komplett und in
Originalform erhaltenen Korrespondenz-Register der Brigade aus Echternach. Diese, unter
159
ANlux, AE-00405-0118, GB N° 174, Anschluss an unser Bericht No 172 vom gestrigen Tage die
strategischen Vorkehrungen an der französischen Grenze betreffend, 01.08.1914, Rodingen, S. 1.
160
ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2.
161
ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2.
Seite 44 von 196
anderem für die Jahre 1914 bis 1919 vorhandenen Register sowie das Berichts-Register der
gleichen Brigade der Jahre 1917 bis 1919, welche allerdings nicht systematisch ausgewertet
wurden, zeigen allein durch deren Existenz, inwiefern z.B. die Gendarmerie aus Echternach
den eben erwähnten Informationsfluss ungehindert weiterführte und dokumentierte.162
Des Weiteren berichtete die Station Grevenmacher des Bezirks Luxemburg dem KGFKL
über eine weitere, den bevorstehenden Ereignissen zuzuschreibende, Problematik. Es ging
um die vermutlich temporäre Arbeitslosigkeit luxemburgischer Arbeiter, die im Grenzgebiet
ihrer Beschäftigung nachgingen. Dies bis zum 31. Juli 1914. Der Bericht des WSK aus
Grevenmacher vom 1. August 1914 gibt zudem an, dass sich die Lage an der „(...) hiesigen
Moselbrücke (...)“ weiter verschlechtert hat. Der Verkehr nach Deutschland hin und auch
umgekehrt wurde aufgehoben.
Den zirka 50 Arbeitern aus
Grevenmacher,
die
in
den
Steinbrüchen und Kalkwerken
von Itschert et Cie in Wellen
(Abb. 5) ihr tägliches Werk
verrichten,
wurde
es
laut
Stations-Kommandant
aus
Grevenmacher
zur
verboten
Arbeit zu gehen. Zusätzlich
wurde
der
Betrieb
im
Abb. 5: Kalkwerke in Wellen (10.05.2015)
Steinbruch in Kelsbach eingestellt. Dort arbeiteten 30 Männer aus Grevenmacher. Somit
waren, laut Gendarmerie-Bericht, „(...) zirka 80 Mann, (welche) mit ihren Familien von ihrem
täglichen Verdienste (lebten) (...)“ seit dem 31. Juli 1914 arbeitslos und würden auch „(...)
jetzt kaum sonstwo Beschäftigung (...)“ finden.163
162
GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMENKOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 4 1914-1916. Echternach 1914;
GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE,
Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 5 1916-1917. Echternach 1916; GROSSHERZOGLICHES
GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Korrespondenz-Register
der Brigade Echternach. N° 6 1918-1919. Echternach 1918; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND
FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Bericht-Register der Gendarmerie-Brigade
Echternach. 1917-1919. Echternach 1917.
163
ANlux, AE-00404-0012, GB N° 79, Durch Einstellung des Betriebes in den Steinbrüchen und auf den
Kalkwerken Itschert et Cie Zu Wellen, sind cirka 80 Arbeiter aus Grevenmacher brotlos geworden, 01.08.1914,
Grevenmacher, S. 1-2; Vgl. hierzu auch: ANlux, AE-00405-0117, GB N° 81, Vorgänge an der Moselbrücke
resp. Grenze zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 2.
Seite 45 von 196
In ihrem Bericht N° 80 vom 1. August 1914 vermeldeten die Gendarmen aus Grevenmacher ,
dass gegen 08:30 Uhr der Direktor der Kalkwerke aus Wellen veranlasst hatte die
luxemburgischen Arbeiter wieder durchzulassen. Die direkte Rückkehr wurde allerdings
nicht mehr gestattet. Die Arbeiter mussten also in Wellen schlafen und ihr Essen ans
Brückentor liefern lassen, wo es dann von anderen Leuten für sie abgeholt wurde.
Höchstwahrscheinlich handelte es sich in diesem Fall um Mitglieder des deutschen
Militärs.164 Folglich wurden in diesem Zusammenhang die Arbeiter aus Grevenmacher zu
einer gewissen Form der Zwangsmigration gedrängt.
Die Gendarmerie Station aus Grevenmacher beendete ihren Bericht mit der Vermutung, dass
sich der „(...) Notstand (...)“ sicherlich in den folgenden Tagen bemerkbar machen würde.165
In Esch an der Alzette berichtete die Gendarmerie am 1. August 1914 gleichermaßen über die
ökonomischen Auswirkungen der sogenannten „Kriegswirren“ in Europa. Im Hüttenwerk
sowie den Minettegruben Burbach-Eich in Düdelingen wurde für sechs Tage der Stillstand
ausgerufen. Die Gelsenkirchener Bergwerke AG hielt ihren Betrieb vorerst aufrecht. Dies
jedoch eingeschränkt. Hier kam es wegen der Unruhen noch nicht zu Entlassungen. Im
Gegenzug dazu, wurden Maximalpreise für den Verkauf von Lebensmitteln festgesetzt und
die Straßen laut Bericht des WSK aus Esch an der Alzette bei Tag und Nacht von der
hiesigen Gendarmerie kontrolliert. Dies um die Ausfuhr von Lebensmittel zu verhindern und
„(...) verdächtiges Gesindel (zurückzuweisen) (...)“.166
Vergleichbar mit Grevenmacher, unterstrich die Gendarmerie in Differdingen am 1. August
1914, die wirtschaftliche Komponente der „(...) in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in
den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland (...)“. So gab der WSK der Station
Differdingen an, dass die Kriegsvorbereitungen und Verhandlungen zwischen Frankreich,
Deutschland und Belgien zum aktuellen Zeitpunkt dazu geführt hätten, dass verschiedene
„(...) Minettsgruben (sic) (...)“ auf dem Gebiet Luxemburgs sowie an der luxemburgischfranzösischen Grenze bei Hussigny und Godbrange außer Betrieb seien und keine Wagons
164
ANlux, AE-00404-0038, GB N° 80, Vorgänge an der Moselbrücke zu Grevenmacher, 01.08.1914,
Grevenmacher, S. 2.
165
ANlux, AE-00404-0012 (Anm. 163), S. 2.
166
ANlux, AE-00405-0119, GB N° 482, Betrifft die Situation in hiesiger Stadt, 01.08.1914, Esch an der Alzette,
S. 1.
Seite 46 von 196
mehr geliefert werden. Mehrere Hundert Männer sind, mit Ausnahme derjenigen aus der
Usine Godbrange, ohne Auszahlung entlassen worden.167
Anschließend besetzten französische Grenzaufseher deren Grenzen und 20 Soldaten trafen
zur Verstärkung von Hussigny und Godbrange ein. Beide hatten die Aufgabe nicht
berechtigte Zugänge zu verhindern. Zusätzlich wurde durch die Gendarmerie aus
Differdingen in Erfahrung gebracht, dass Ausländer ihre Abreise aus Frankreich
vorbereiteten und dass die französische Eisenbahn in Grenznähe seit dem vorherigen Abend
außer Betrieb sei. Die Strecke Godbrange-Villerupt wurde durch das Herausheben von
Schienen unbefahrbar gemacht.168
Nichtsdestotrotz verhielten die Einwohner in Hussigny, Godbrange sowie diejenigen auf dem
luxemburgischen Gebiet sich, der Gendarmerie zufolge, den Umständen entsprechend ruhig.
Bisher seien keine Störungen bekannt. Lediglich die Lebensmittelpreise seien, wie in anderen
Grenzortschaften Luxemburgs auch, angestiegen und 20 militärpflichtige Personen, darunter
zwölf Deutsche und acht Belgische, wurden per Einberufungsschreiben in ihr jeweiliges Land
berufen und seien dementsprechend sofort abgereist.169
Im nachfolgenden Bericht vom 2. August 1914, also dem Tag an dem der Erste Weltkrieg
europaweit begann, teilt die Gendarmerie aus Differdingen noch mit, dass drei Hochöfen,
wegen Materialmangel, ab dem darauffolgenden Tag außer Betrieb sein werden.
Nichtsdestotrotz gab es deswegen noch keine Entlassungen. Diese sollten laut GendarmerieBericht N° 339 aus Differdingen, auch nicht anstehen. Die Arbeiter würden laut
Hüttendirektor bei Stillstand in anderen Hütten beschäftigt werden und eventuelle
Reparaturen und Reinigungen vornehmen.170
Des Weiteren dokumentierte die Gendarmerie, dass rund 80 militärpflichte Männer wegen
der Mobilmachung in Frankreich und Deutschland ohne eintreffendes Einberufungsschreiben
in die jeweiligen Heimatländer abgereist seien. Auch gab der WSK an, dass ein Reglement
die Ansammlung von Personen auf öffentlichen Straßen verbietet sowie der Verkauf von
Lebensmittel durch ein weiteres Reglement bestimmt werde. Die Gendarmerie aus
Differdingen sprach außerdem von einem, vermutlich französischen Spion, der sich an der
167
ANlux, AE-00405-0112-0113, GB N° 337, Berichterstattung über Begebenheiten in hiesigem Dienstbezirk
und anstossenden Grenzbezirk, bezüglich der in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten
Frankreich und Deutschland, 01.08.1914, Differdingen, S. 1-2.
168
ANlux, AE-00405-0112-0113 (Anm. 167), S. 2.
169
ANlux, AE-00405-0112-0113 (Anm. 167), S. 2-3.
170
ANlux, AE-00405-0125-0126, GB N° 339, Anschluss zu unserem Berichte N!337 vom gestrigen Tage
betreffend Kriegsunruhen in hiesigem Dienstbezirke und Umgegend, Differdingen, 02.08.1914, S. 1.
Seite 47 von 196
Grenze zu Differdingen aufhielt, nach fünf Minuten aber wieder in Richtung Frankreich
verschwand. Weder hierdurch, noch aufgrund anderer Vorkommnisse gab es, so der
Berichterstatter, Störungen in Differdingen.171
Somit verdeutlicht sich ein zentral gewordener Bereich der Gendarmerie-Berichterstattung.
Die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze wurde in Anbetracht der damaligen Tatsachen zu
einer, für die Gendarmerie-Stationen der Grenzregionen, wichtigen Thematik. Die Gemeinde
der Stadt Esch an der Alzette ging sogar so weit und sprach in Verbindung zu den
Steigerungen der Lebensmittelpreise von einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und
dementsprechend auch einer Gefährdung für die Arbeit der Gendarmerie.172
Die luxemburgische Gendarmerie war somit vor Kriegsbeginn mit einer generellen
Berichterstattung hinsichtlich der kriegsbedingten Geschehnisse an das KGFKL beschäftigt.
2.1.1 Militärtechnische Vorbereitungen auf deutsch-französisch-luxemburgischem
Grenzgebiet
Unmittelbar zu Beginn des Monats August beziehungsweise bereits am 31. Juli 1914
begannen die Vorbereitungen an den deutsch- und französisch-luxemburgischen Grenzen.
Diese Vorbereitungen wurden von der luxemburgischen Gendarmerie genauestens
zusammengetragen und zeigen, inwiefern diese Art der Berichterstattung für die Gendarmerie
in diesen Tagen zur Priorität wurde.
So berichtete, die sich an der französischen Grenze befindende Gendarmerie Station
Rodingen am 31. Juli 1914 von den „(...) strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich,
jenseits der Grenzen getroffen hat(te) (...)“. Der WSK und Berichterstatter gab in seinem
Bericht an das KGFKL an, dass er am Nachmittag in Zivilkleidung eine Patrouille an
besagter Grenze durchgeführt und einige französische Grenzortschaften besucht habe.
Diesbezüglich meldete er, dass seit dem vorherigen Abend (30.07.1914) der Weg von
Lasauvage nach Saulnes unter der Eisenbahnbrücke mittels einer Kette abgesperrt wurde, mit
dem Zweck unangemeldete „(...) Durchfahrten von Fuhrwerken (...)“ zu verhindern. An
besagter Stelle wurden auch laut der WSK aus Rodingen drei französische Grenzaufseher in
„(...) feldmässigen (...)“ Uniformen postiert.173
171
ANlux, AE-00405-0125-0126 (Anm. 170), S. 2.
ANlux, AE-00405-0120-1021, Reglement der Gemeinde Esch a/A, 01.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1.
173
ANlux, AE-00404-0013, GB N° 172, Betrifft die strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich, jenseits
der Grenzen getroffen hat, 31.07.1914, Rodingen, S. 1; ANlux, AE-00404-0015, GB N° 173, Betrifft eine
Dienstreise Berichterstatters ins Ausland, 31.07.1914, Rodingen.
172
Seite 48 von 196
Ebenso seien zwischen Saulnes und Heserange, in der Nähe eines Bahnüberganges,
Militärposten in Form eines Korporal und sieben „(...) feldmässig ausgerüstet(en) (...)“
Soldaten anzutreffen. Zirka 700 Meter von dieser Stelle entfernt, an einem Kreuzpunkt der
Straßen nach Saulnes, Herserange, Gourincourt und Longlaville traf der Berichterstatter der
luxemburgischen Gendarmerie ähnliche Militärposten an.174
Anschließend berichtete der WSK aus Rodingen von einem Jägerbataillon aus Longwy,
welches am Vortag nach Longuyon versetzt wurde und somit Longwy nur noch von einigen
Kompanien Infanteriesoldaten besetzt wurde. Von dort aus wurde am 31. Juli 1914 viel
Militärmaterial per Zug versendet. Die Bahnbeamten sollen gewarnt worden sein, ihre
Familienmitglieder nicht in die jeweilige Heimat zurückzuschicken. Dies war allerdings
bereits mehrfach geschehen.175
Hinsichtlich der direkten Kriegsvorbereitungen, teilte der Bericht der Gendarmerie aus
Rodingen mit, dass die sich im Urlaub befindenden französischen Soldaten zurückbeordert
sowie Reservisten der ersten und zweiten Klasse benachrichtigt wurden sich im Falle einer
Mobilmachung sofort zu ihrem Regiment zu begeben. Die Bewohner der französischen
Grenzorte sollen sich angeblich noch ziemlich ruhig verhalten haben. Nichtsdestotrotz gab es
wegen des Handelsverkehrs erhöhte Aufregung. Der Bürgermeister von Saulnes soll
dementsprechend für Notfälle sogar ein Quantum Mehl für die Bewohner der Stadt angekauft
haben.176
Am Ende seines Berichtes gab der WSK aus Rodingen an, dass täglich mehrere Patrouillen
an die Grenze ausgeführt würden, um somit bei eventuell weiteren Vorkommnissen
unmittelbar darüber berichten zu können.177
Im Anschluss-Bericht N° 174 aus Rodingen heißt es weiter, dass luxemburgische
Hüttenwerk-Arbeiter aus Mont-Saint-Martin der Gendarmerie mitteilten, dass die
Grenzposten in Longleville verstärkt wurden. Dort sollen demnach insgesamt 16 Mann
postiert worden sein. Acht Grenzaufseher und ebenso viele Reservisten. Jenseits der Grenze,
in Richtung Tiercelet, lagerte dann noch das Militär des neunten Jägerbataillons.178
Seitens der Gendarmerie-Station aus Rodingen bestand ein dringender Aufklärungsbedarf
über die Vorkehrungen an der französisch-luxemburgischen Grenze. Sie wollten über alle
174
ANlux, AE-00404-0013 (Anm. 173), S. 1.
Ebd. S. 2.
176
Ebd.
177
Ebd.
178
ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2.
175
Seite 49 von 196
Veränderungen jenseits der Grenze informiert werden, um diese Informationen direkt an die
Führungsebene weiter zu geben. Aufgrund dessen wurden auch unmittelbar beteiligten
Personen (Arbeiter der Hüttenwerke) nach Informationen gefragt.
In Rümelingen verfasste die Gendarmerie am 1. August 1914 einen Bericht über „(...)
angebliche Truppenbewegung(en) an der Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen
Grenze (...)“ an das KGFKL. Hier ist die Rede von sich, seit 18:00 Uhr, verschärfenden
Kriegsoperationen an der benannten Grenze. Sowohl Haupt- als auch Nebenstraßen von
Rümelingen nach Oettingen (Frankreich) wurden durch Barrikaden für Fußgänger und
Wagenverkehr gesperrt. Weiter heißt es, dass viele Reservisten wegen der Mobilmachung in
Deutschland von Luxemburg aus nach Deutschland abgereist sind. Der WSK und
Berichterstatter der Gendarmerie Rümelingen gibt außerdem noch an von einer zuverlässigen
deutschen Quelle, die sich in Oettingen erkundigte habe, erfahren zu haben, dass sich das
deutsche Militär nach Diedenhofen bewegt und französische Truppen bei Bollingen-Fentsch
die Grenze seit 19:00 Uhr überschritten haben. Demnach stünde laut WSK eine Schlacht
unmittelbar bevor oder habe bereits begonnen.179
Des Weiteren hebt die Gendarmerie-Station, in Bezug auf die androhende Schlacht, die
geringe Distanz zwischen Bollingen-Fentsch und Rümelingen hervor. Lediglich zwölf bis 15
Kilometer Luftlinie trennen beide Ortschaften. Auch hätte die Gendarmerie die Information
erhalten, dass bereits in der kommenden Nacht, also am 2. August 1914, französische
Truppen Luxemburg in Richtung Trier passieren würden. Dies, weil „(...) Fentsch-BollingenAumetz-Oettingen (...)“ nur schwach militärisch besetzt sei.180
Der Bericht liefert außerdem Informationen hinsichtlich der aktuellen Situation in den
französischen und deutschen Grenzortschaften. Am 31. Juli 1914 gab der Berichterstatter an,
sich nachmittags zusammen mit seinem Kollegen, Gendarm Peters, wegen der Mobilisierung
nach Deutsch-Oth und Villerupt begeben zu haben, um herauszufinden welche „(...)
Massregeln (...)“ getroffen wurden. In Deutsch-Oth wurden jenseits der Ortschaft die Straßen
gesperrt und von Zollaufsehern besetzt. Der Telefon- und Telegraphenverkehr war dem
Militär vorbehalten und der Personenverkehr mit dem Ausland wurde komplett unterbrochen.
Auch wurde die Eisenbahnstrecke Deutsch-Oth nach Aumetz seit Nachmittags militärisch
überwacht. In der Ortschaft Lomeringen wurde die Grenze sowie die Eisenbahn von einer
Kompanie des 130. Infanterie Regimentes bewacht. Demnach sind „(...) von heute Abend 7
179
ANlux, AE-00405-0110, GB N° 238, Betrifft angebliche Truppenbewegung an der Französischlothringischen resp. Luxemburgischen Grenze, 01.08.1914, Rümelingen, S. 1.
180
ANlux, AE-00405-0110 (Anm. 179), S. 1-2.
Seite 50 von 196
Uhr keine Züge (...) mehr zwischen Esch a/A und Deutsch-Oth (...)“ gefahren. In Richtung
Frankreich, also nach Villerupt, wurde niemand bis auf die hier berichtenden Gendarmen
durchgelassen. Hier wurden, laut WSK der Station Esch an der Alzette, jedoch keine
Vorkehrungen getroffen. An der Grenze befanden sich, wie üblich, zwei Zollbeamte und die
Gendarmerie. Allerdings wurde der Zugverkehr zwischen Metz, Audun-Le-Roman,
beziehungsweise Longuyon ebenso durch Aushebung der Weichen unterbrochen.181
Die Gendarmerie aus Bettemburg berichtete dem Chef der Gendarmen-Kompanie zu
Luxemburg, kurz GKL, hingegen von den Vorkehrungen des deutschen Militärs jenseits
hiesiger Grenzen. Der, als Nachtrag zu den Berichten N° 94 und N° 95 angefertigte Bericht
N° 97 vom 31. Juli 1914 enthält zahlreiche, äußerst präzise Aussagen bezüglich der
Kriegsvorbereitungen der deutschen Soldaten. Dementsprechend soll das deutsche Militär die
Zugverbindungen zwischen Bettemburg-Metz beziehungsweise Metz-Bettemburg gesperrt
haben. Die Staats-Telefonleitungen zwischen Lothringen und Luxemburg wurden zerstört
und Telegraphenleitungen der Eisenbahn militärisch bewacht. Außerdem wurde die
Landstraße in Evringen bei Frisingen durch das Militär anhand zwei querstehender
Fuhrwerke abgesperrt und Autos sowie andere Fuhrwerke zum Anhalten gezwungen.182
Des Weiteren sollen laut WSK aus Bettemburg, 400 Soldaten in der darauffolgenden Nacht
noch in den Grenzortschaften Evringen und Hagen eingerückt sein. Letztlich wurden 1.400
Eisenbahnwagen in vier Tagen von Bettemburg nach Lothringen zurückgezogen sowie ein
Extrablatt der lothringischen Bürgerzeitung bezüglich der Mobilmachung jenseits der Grenze
verteilt.183
Auch in Wormeldingen berichtete die Gendarmerie-Station am 30. Juli 1914 von der
Sperrung ihrer Moselbrücke durch die deutsche Polizei. Auf der Brückenmitte wurden drei
Zäune mit Stacheldraht gespannt und am Brückengeländer befestigt. Diese Absperrung
wurde zusätzlich mit vier quer- und hintereinanderstehenden Wagen untermauert.
Informationen eines Arbeiters aus Wincheringen zufolge, soll Deutschland wegen der
Kriegserklärung zwischen Österreich und Serbien auch die Mobilmachung angeordnet haben.
In Verbindung hierzu wurden, mit dem Ziel die dortige Garnison zu verstärken, drei ArmeeKorps nach Metz befördert.184 Allerdings berichtete die Wormeldinger Gendarmerie einen
Tag später davon, dass der Verkehr für Fußgänger und Frachtfuhrwerke wieder offen sei.
181
ANlux, AE-00404-0036, GB N° 481, Betrifft die Situation an der hiesigen lothringischen resp. französischen
Grenze, 31.07.1914, Esch an der Alzette, S. 1-2.
182
ANlux, AE-00404-0018, GB N° 97, Kriegsbereitschaft, 31.07.1914, Bettemburg, S. 1.
183
ANlux, AE-00404-0018 (Anm. 182).1-2.
184
ANlux, AE-00404-0027 (Anm. 152), S 1-2.
Seite 51 von 196
Einzig das Ausweisen gegenüber den deutschen Gendarmen blieb Pflicht. Dann wurde der
Verkehr jedoch wiederum ab 15:30 Uhr untersagt und die Brücke durch vier Wagen und drei
Zäune aus Stacheldraht gesperrt. Um 18 Uhr traf ein deutscher Militärzug mit 25 bewaffneten
Soldaten und einem Offizier ein.185 Die eine Hälfte der angekommenen Soldaten postierte
sich auf der Moselbrücke. Die andere Hälfte besetzte den Bahnhof. Der Offizier erklärte der
luxemburgischen Gendarmerie, dass Deutschland aufgrund der Mobilmachung die Brücke für
den Verkehr sperren musste und dass keinesfalls von luxemburgischer Seite aus die
Truppenstärke an irgendjemanden weitergegeben werden dürfe. Auch müssten Neugierige
sich von der Brücke fernhalten, da sie dem deutschen Militär ansonsten die Sicht versperrten.
Diese Vorgabe setzte die luxemburgische Gendarmerie laut Berichterstatter sofort um. Hinzu
kam, dass die Gendarmerie per Ortsbehörden verlauten ließ, dass die luxemburgischen
Anwohner sich „(...) ruhig und anständig (...)“ verhalten sollen. 186 Die Gendarmerie in
Wormeldingen
wollte
demnach
keine
unnötigen
Konflikte
mit
den
deutschen
Militärbehörden herbeiführen und fügte sich widerstandslos deren Vorgaben.
Anschließend traf gegen 22 Uhr noch ein weiterer Militärzug ein. Somit waren nun etwa 50
Soldaten in „(...) erdgrauen Uniformen (...)“ an der Brücke anzutreffen.187
In Grevenmacher berichtete die dortige Gendarmerie im Bericht N° 75 an das KGFKL, dass
verdächtige Personen und Autos, welche die deutsch-luxemburgische Grenze überqueren
wollten, von deutschen Gendarmen zur Vermeidung von Spionage kontrolliert würden.188
Einen Tag später trafen beim KGFKL weitere Informationen über militärtechnische
Vorgänge an der Moselbrücke in Grevenmacher ein. Der WSK aus Grevenmacher berichtete
von Sandfässern, die am Eingang der Moselbrücke vom deutschen Detachement aufgestellt
wurden. Drei, mit Steinen beladene Wagen, wurden anschließend quer über die Straße
geparkt und Drähte über die Brücke gespannt. Zusätzlich fing das „(...) Aufwerfen von
Schützengräben (...)“ an. Nichtsdestotrotz unterstrich der Berichterstatter, dass in der
nächsten Ortschaft kein Militär einquartiert sei und somit außer den Mitgliedern des
Detachements sowie den 15 Mann beim „(...) Tunnel von Nittel (...)“, keine weiteren Soldaten
185
ANlux, AE-00404-0037, GB N° 61, Betrifft Bewachung der hiesigen Moselbrücke und Absperren des
Verkehrs auf derselben auf preussischen Gebiete und durch bewaffnetes preussisches Militär, 31.07.1914,
Wormeldingen, S. 1.
186
ANlux, AE-00404-0037 (Anm. 185), S. 2.
187
Ebd.
188
ANlux, AE-00404-0028, GB N° 75, Vorgänge an der Moselbrücke aus Grevenmacher, 31.07.1914,
Grevenmacher, S. 1.
Seite 52 von 196
zu sehen seien. Er vermutete allerdings eine größere Menge an Truppen und Artillerie hinter
den Wäldern.189
Die Gendarmerie-Station in Rümelingen, welche dem KGFKL einen Tag später
Informationen über Truppenbewegungen an der luxemburgisch-französischen Grenze
mitteilte, war ebenso darauf bedacht die Führung am 31. Juli 1914 über militärtechnische
Vorkehrungen an der deutschen Grenze zu informieren. Hier war die Rede von ca. „(...) 50
Husaren (...)“ der Diedenhofener Garnison, welche in Oettingen (Lothringen) einquartiert
wurden. Seitdem sei laut Gendarmerie-Bericht, 150 Meter jenseits der Grenze die Straße
Rümelingen-Oettingen durch Ketten und querstehende Automobile gesperrt und werde
zudem militärisch observiert. Außerdem wurde am Postgebäude in Oettingen bekannt
gegeben, dass Elsass-Lothringen ab sofort im Kriegszustand sei.190
Die Wasserbilliger Gendarmerie berichtete ebenfalls über „(...) Vorkehrungen, welche die
deutsche Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten (...)“. So soll die Grenzbrücke
zwischen Wasserbillig und Deutschland von zwei deutschen Gendarmen besetzt worden sein.
Es durften keine Autos, Getreide und Lebensmittel die Brücke überqueren. Gegen 18 Uhr
trafen 25 Soldaten und ein Offizier des 69. Infanterie Regimentes aus Trier mit Fahrrädern
ein und besetzten die Langsurerbrücke. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Grenzverkehr
jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt. Dennoch mussten Grenzbewohner sich bei
Brückenübertretung ausweisen.191
Schließlich erhielt, so die Gendarmerie-Station aus Wasserbillig, der deutsche GendarmerieWachtmeister Becher ein Telegramm, welches die deutsche Mobilmachung ankündigte. Ein
späteres Telegramm stellte allerdings klar, dass Deutschland zurzeit nur im Kriegszustand
sei. Erste Mobilisierungen werden erst später bekannt gemacht.192
In einem darauffolgenden Bericht vom 1. August 1914 vertiefte die Gendarmerie aus
Wasserbillig ihre Erkenntnisse bezüglich der militärtechnischen Vorkehrungen an der
Moselbrücke und übermittelte diese an das KGFKL. So bildete sich nun vor dem Tor,
welches am 31. Juli durch das deutsche Militär geschlossen und mittels Doppelposten
bewacht wurde, eine nicht mehr zu überschauende Menschenmasse. Dies hatte zur Folge,
dass die deutsche Gendarmerie die Leute von der Brücke entfernte. Der Berichterstatter,
welcher Bedenken über „(...) die Rechtlichkeit der Entfernung der Leute von
189
ANlux, AE-00405-0117 (Anm. 163), S. 1-2.
ANlux, AE-00404-0031 (Anm. 156), S. 1.
191
ANlux, AE-00404-0033 (Anm. 158), S. 2.
192
Ebd.
190
Seite 53 von 196
luxemburgischen (...)“ Gebiet hatte, gab dies laut Bericht N° 80 an den Bürgermeister von
Wasserbillig weiter. Dr. Godart gab jedoch an, die luxemburgischen Leute von der Brücke zu
entfernen. Dies wurde letztlich auch von der luxemburgischen Gendarmerie gutgeheißen:
„(...) Dem Wunsche des Detachementskommandanten wurde (...) (nachgegeben) (...) um eine
(...) nähere Berührung der diesseitigen Bevölkerung mit dem Militär und etwaigen
missliebigen Bemerkungen vorzubeugen.“.193
Am 1. August 1914 reichte die Gendarmerie aus Grevenmacher einen weiteren Bericht beim
KGFKL ein. Der Bericht N° 82 befasst sich mit den direkten Folgen der deutschen
Kriegserklärung
und
„(...)
Bekanntmachungen
die
deutscherseits
bezüglich
des
Grenzverkehrs erlassen wurden (...)“. Der am selben Tag auf der Moselbrücke
patrouillierende Gendarm Tholl erhielt vom deutschen Detachements-Kommandant die
Nachricht, dass, ab sofort Krieg zwischen Deutschland, Österreich, Italien und Serbien,
Russland sowie Frankreich herrsche. Diese Mitteilung bedeutete sowohl für deutsche als auch
für luxemburgische Behörden, dass der Grenzverkehr von und nach Luxemburg aufgehoben
wurde. So sollte auf jeden, der sich dem widersetzen und die Grenze überqueren oder die
Brücken zerstören wolle, das Feuer eröffnet werden.194
In Wasserbillig gab der von hier stammende Kommissar selbst bekannt, dass Personen, die
bei Nacht die Grenze zu Deutschland übertreten wollen, erschossen werden.195
Letztlich lieferte auch eine Gendarmerie-Station aus dem Norden des Landes Informationen
bezüglich der Vorkehrungen an der deutsch-luxemburgischen Grenze. Die Rede ist von der
Gendarmerie aus Weiswampach. Die dortigen Gendarmen konnten, laut Bericht N° 47
während ihrer „(...) Runde in der Gemeinde Heinerscheid zu Schrödersmühle feststellen (...)“,
dass die Ourbrücke von dem deutschen Militär bewacht wurde. Die deutschen Reservisten
behaupteten gegenüber der Gendarmerie, dass sie den Befehl hätten keine Lebensmittel und
Autos nach Luxemburg durchzulassen. Weiter hieß es: „(...) die ganze deutsche Grenze
entlang der Our (...)“ sollte militärisch bewacht werden.196
Demnach wurde sich in beide Richtungen über die, für den bevorstehenden Krieg
notwendigen Vorkehrungen informiert und der obersten Instanz der Gendarmerie mitgeteilt.
Dies könnte darauf hinweisen, dass die bewaffnete Macht Luxemburgs sich für eventuelle
193
ANlux, AE-00404-0038 (Anm. 164), S. 1-2.
ANlux, AE-00405-0115-0116, GB N° 82, Betrifft Kriegserklärung und Bekanntmachungen die
deutscherseits bezüglich der Grenzverkehrs erlassen wurden, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1-3.
195
ANlux, AE-00405-0114, GB N° 103, Betrifft Mobilisierung Deutschlands, 01.08.1914, Wasserbillig, S. 2.
196
ANlux, AE-00405-0173, GB N° 47, Betrifft militärische Bewachung der Ourbrücke bei Schroedermühle,
01.08.1914, Weiswampach, S. 1.
194
Seite 54 von 196
Ereignisse, ob nun von französischer oder deutscher Seite aus, mit möglichst vielen
Informationen versorgen wollte, um optimal auf jegliche Eventualitäten reagieren zu können.
Ob dem so war und falls ja, wie dies geschah, wird der weitere Verlauf dieser Arbeit zeigen.
2.1.2 Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten und direkte Folgen für die
luxemburgische Gendarmerie
Die jetzt folgenden Ereignisse sind für das Verständnis der nächsten Kapitel sehr wichtig. Sie
bilden den Anfangspunkt der eigentlichen Kernthematik dieser Forschungsarbeit und werden
aufzeigen, wie und ob luxemburgische Gendarmen auf die Grenzüberschreitungen durch
deutsche Soldaten reagierten und welche unmittelbaren Folgen dies für die Beamten des
Großherzogtums hatte.
Anhand einer Auswahl von Grenzortschaften, für die sich Berichte der luxemburgischen
Gendarmerie auffinden ließen, wird demnach die direkte Konfrontation zwischen deutschen
Soldaten und luxemburgischen Gendarmen analysiert. Hinzu kommt die Berichterstattung
aus anderen Ortschaften des Inlandes, die genauso schnell vom deutschen Militär besetzt
wurden.
Vorab sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass über womöglich wichtige
Knotenpunkte wie etwa Wasserbillig, Echternach und Remich scheinbar keine GendarmerieBerichte existieren. Dies könnte allerdings auch mit der bereits angemerkten Sperrung des
noch nicht katalogisierten Gendarmerie Bestandes in den ANlux zusammenhängen.
2.1.2.1 Bettemburg
Am 2. August 1914 begann, wie bereits mehrfach erwähnt, die Besetzung Luxemburgs durch
das deutsche Militär. Die Gendarmerie-Station in Bettemburg benachrichtigte das KGFKL in
ihrem Bericht N° 100 über das Einrücken des deutschen Militärs. Eine Infanterie-Einheit der
„(...) Stärke III Mann (...)“ aus Trier rückte demnach inklusive einer Fahrradabteilung von
etwa 25 Mann gegen 10:30 Uhr in Bettemburg ein. Zwölf Mann aus der Fahrradabteilung
machten sich in Frisingen zur Abfahrt nach Luxemburg bereit. Außerhalb Hellingen machten
sich ebenso drei Mann zur Abfahrt zum bereits militärisch bewachten DüdelingerEisenbahntunnel bei Suftgen bereit.197
Anschließend trafen ein gewisser Major Pralle und ein Adjutanten Leutnant Titze im Büro
des Oberbahnhofsvorstehers ein, stellten sich als Bahnschutzkommandanten vor und
197
ANlux, AE-00405-0128-0129, GB N° 100, Einrückung von preussischem Militär in hiesigen Dienstbezirk,
02.08.1914, Bettemburg, S. 1.
Seite 55 von 196
besetzten wie am vorigen Tag in Ulflingen, das Telegraphenbüro: „(...) Sie haben sich von
nun ab meinen Anordnungen zu fügen & mir untersteht auch das Eisenbahn-Telegraphennetz
nebst Streckentelephon (sic). Deutschland ist jetzt Herr im Lande (...)“.198 Hier wird erstmals
deutlich, inwiefern Mitglieder des deutschen Militärs sich in einer höheren Position sahen.
Der Gendarm berichtet hingegen nur davon und lässt dies unkommentiert.
Des Weiteren wurden, laut Gendarmerie-Bericht die Bahnübergänge Gasperich-Suftgen von
Patrouillen des deutschen Militärs besetzt. Um die Kontrolle über die Situation und sich
vermutlich einen Überblick zu verschaffen, patrouillierten auch die Fahrradabteilungen in der
Gemeinde. Der Bürgermeister von Bettemburg wurde wegen der Einquartierung der
deutschen Soldaten sowie „(...) der Einstallung (sic) der Pferde (...)“ kontaktiert. In diesem
Fall erhielten Lieferanten von Futtermitteln Gutscheine und kein angekündigtes Bargeld. Die
Einquartierung erfolgte letztlich in Güterschuppen, die dem deutschen Militär zur Verfügung
gestellt wurden.199
Nichtsdestotrotz gibt der Berichterstatter an, eine Unterredung mit dem „(...) Herrn
Hauptmann (...)“ gehabt zu haben, der dem Gendarm erklärte, dass die Vorkehrungen in
Bettemburg „(...) wahrscheinlich nur 3 Tage dauern (...)“ würden und er ansonsten keine
Informationen über weitere Vorkehrungen habe.200
Zum weiteren Verlauf der Besetzung berichtet der BSK Folgendes: Zwischen 18:00 und
19:00 Uhr kamen 29 Meldereiter und ein Offizier in Bettemburg an. Diese seien zur
Auskundschaftung da, denn sie hätten die Informationen erhalten, dass französische Offiziere
die Ortschaft mit Autos und 800 Mann besetzten und in Luxemburg eingezogen seien.201 Die
Aussage von Pauly, laut welcher die Deutschen ihr Eindringen mit dem Schutz der
luxemburgischen Infrastrukturen „(...) vor einem französischen Überfall (...)“ rechtfertigten,
bestätigt dies.202 Gegen 20:15 Uhr verließen 17 Meldereiter Bettemburg und verteilten sich in
weitere Grenzortschaften. Einige Stunden später musste der Bahnhofsverwalter in Berchem
seine Tätigkeit auch an das deutsche Militär abgeben und an der Düdelinger Brücke bezogen
am späten Nachmittag zwei Soldaten ihre Posten. Am Kreuzungspunkt von Frisingen und der
198
ANlux, AE-00405-0128-0129 (Anm. 197), S. 2-3.
Ebd. S. 2.
200
Ebd.
201
Ebd. S. 2-3.
202
PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 82.
199
Seite 56 von 196
dortigen Landstraßen postierten sich sechs Mitglieder der deutschen Militärbehörden. Sie
sollten, laut Berichterstatter verdächtige Fahrzeuge kontrollieren und durchsuchen.203
Schließlich wurden die Bahnübergänge Bettemburg-Livingen durch Militärwachen gesperrt
und die Bewohner der Gemeinde Roeser mussten fortan den Weg über Peppingen nach
Bettemburg nehmen. Einige deutsche Soldaten veranstalteten im Hotel Thill am Bahnhof ein
Zechgelage. Allerdings gab es, laut Gendarmerie-Bericht, trotz der herrschenden Aufregung
unter den Bürgern bisweilen keine direkten Konflikte zwischen diesen und dem nun
ortsansässigen Militär.204
In Bettemburg herrschte also eine bis dato konfliktfreie, wenn auch aufgeheizte Stimmung.
Die luxemburgische Gendarmerie nahm alle ihr zugänglichen Informationen auf und hielt
diese für das KGFKL fest. Spezielle Vorkehrungen gegen die Besetzung durch das deutsche
Militär wurden nicht getroffen. Ebenso wurde nichts unternommen um die Kontrolle durch
das deutsche Militär zu erleichtern.
Die Gendarmerie aus Bettemburg sah also mit an, wie deutsche Offiziere und Soldaten direkt
oder indirekt in die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Beamten eingriffen. So war
beispielsweise die Kontrolle von Fahrzeugen und deren Insassen, wie im weitere Verlauf der
Arbeit zu erkennen sein wird, eindeutig eine Arbeit der Gendarmerie des Großherzogtums.
Das Besetzen von Tunnel und Postieren von Kontrollbeamten an und um Landstraßen herum,
zählte sicherlich nicht direkt zu den Aufgaben der Gendarmerie, stellte aber einen weiteren
Eingriff in die Funktion als Kontrollorgan der luxemburgischen Gesellschaft dar.
2.1.2.2 Grevenmacher
In Grevenmacher berichtete die Gendarmerie am 2. August 1914 ebenso von „(...)
preussischen Truppenbewegungen ins Grossherzogtum (...)“. Der WSK aus Grevenmacher
informierte die Gendarmerie-Führung über zahlreiche Durchfahrten des deutschen Militärs
und deren Zielrichtung. So passierten vier Autos der deutschen Militärbehörden aus
Wasserbillig kommend Grevenmacher und fuhren in Richtung Luxemburg-Stadt weiter.
Einige Zeit später sind 80 Radfahrer, welche in Richtung Wormeldingen unterwegs waren,
durchgekommen und ca. 50 Autos trafen in Grevenmacher ein.205
203
ANlux, AE-00405-0128-0129 (Anm. 197), S. 2-3.
Ebd. S. 3.
205
ANlux, AE-00405-0157, GB N° 82, Preussische Truppenbewegungen ins Grossherzogtum, 02.08.1914,
Grevenmacher, S. 1.
204
Seite 57 von 196
Anschließend wurde der Berichterstatter selbst, wie von Ernest Faber bestätigt wird206, sowie
der „(...) Postperceptor (sic) Jungblut (und) Baukondukteur (sic) Namur (...)“ vor dem
örtlichen Postamt mit gespanntem Revolver gefragt, ob und wie viele französische Einheiten
in der Nacht durchgekommen seien. Die Frage wurde verneint. Nichtsdestotrotz wurde ihnen
der Revolver immer noch entgegen gehalten. Der deutsche Offizier forderte den WSK aus
Grevenmacher auf, ihm seine Pistole auszuhändigen und der Berichterstatter selbst gab an, er
habe „(...) unter den Worten, ich würde mich der Gewalt und der Uebermacht (sic) fügen
(...)“ ihm diese überlassen.207
Des Weiteren führten die deutschen Soldaten den entwaffneten Gendarm Assel aus
Wasserbillig mit sich. Er musste mit ihnen zusammen aussteigen und im Postamt telefonisch
in Luxemburg-Stadt nachfragen, ob sich dort französische Truppen aufhielten. Laut WSK aus
Grevenmacher wurde diese „(...) Frage (...) natürlich verneint (...)“ und Gendarm Assel
wieder mitgenommen. Etwas später durchfuhren Kavalleristen, Radfahrer und eine aus 200
bis 250 Mann bestehende „(...) Ulanenabteilung (...)“ (Lanzenträger) Grevenmacher in
Richtung Luxemburg-Stadt.208
Letztlich vermerkte der Berichterstatter, dass bis zu dem Zeitpunkt noch keine deutschen
Truppen über die hiesige Moselbrücke ins Großherzogtum eingerückt seien. Die Bevölkerung
verhielt sich laut Berichterstatter ruhig und die Befestigungen an der Moselbrücke wurden
entfernt. Dies um alles für den bevorstehenden Durchmarsch der deutschen Truppen
vorzubereiten.209
Im Fall von Grevenmacher wurde die luxemburgische Gendarmerie durch den Einmarsch
beziehungsweise Durchmarsch des deutschen Militärs in ihrer Funktion diskreditiert und ist
in diesem Sinne nicht als ordnungswahrende Instanz zu kategorisieren. Der gefangen
genommene und entwaffnete Gendarm aus Wasserbillig, der gleich gehorchende WSK aus
Grevenmacher sowie die direkte Ausführung der Befehle des deutschen Offiziers, zeigen dies
sehr deutlich.
2.1.2.3 Esch an der Alzette
Berichte aus Esch an der Alzette sind dagegen etwas seltener. Nichtsdestotrotz sind sie
interessant, da die Gendarmerie-Station ähnlich wie in anderen Grenzortschaften den
Durchmarsch der deutschen Militärbehörden relativ nüchtern beschreibt.
206
FABER, Luxemburg (Anm. 61) , S. 3-4.
ANlux, AE-00405-0157 (Anm. 205), S. 1-2.
208
Ebd. S. 2.
209
Ebd.
207
Seite 58 von 196
So ist im Bericht N° 1 vom 2. August 1914 an das KGFKL die Rede von einer deutschen
Radfahrerabteilung, bestehend aus 21 Mann der 69. Kompanie, welche am Hüttenkasino
anhielten, eine kurze Pause machten und schließlich nach Deutsch-Oth weiterfuhren. Des
Weiteren gab, ein gewisser General Seidel keine zusätzlichen Informationen darüber heraus,
ob noch weitere Soldaten folgen würden, um die Mission in Deutsch-Oth zu erfüllen, sprich
ob noch weitere Soldaten Esch an der Alzette passieren würden.210
Die Gendarmerie wollte jedoch weitere Informationen über die Tätigkeiten der deutschen
Militärbehörden erhalten. Ein Grund hierfür könnte sein, dass sich die Gendarmen aus Esch
Gedanken darüber machten, ob und inwiefern sie die Situation noch kontrollieren könnten,
wenn immer weitere deutsche Soldaten Esch passieren und sich sogar vielleicht noch etwas
länger dort aufhalten würden.
Der zweite Bericht dieses Tages erzählt ebenfalls von vier deutschen Militär-Radfahrern, die
von Bettemburg über Schifflingen nach Esch kamen. Die Radfahrer wurden anschließend
vom Verwalter des Hüttenkasinos der Gelsenkirchener Bergwerke AG am Eingang der Stadt
abgeholt. Sie blieben kurze Zeit im Kasino und fuhren später in Richtung Deutsch-Oth. Dem
Gendarmerie aus Esch blieb der Grund der Durchfahrt unbekannt. Sie berichten allerdings
abschließend, dass, wie bereits im ersten Bericht dieses Tages, trotz einer großen Anzahl an
Schaulustigen, in der Ortschaft alles ruhig verlief.211
Direkte Folgen für die luxemburgische Gendarmerie bezüglich der Grenzübertretung der
deutschen Soldaten lassen sich im Fall Esch an der Alzette demnach nicht ausmachen.
2.1.2.4 Andere Ortschaften im Inland
Die soeben analysierte Besetzung durch deutsche Truppen aus Sicht der luxemburgischen
Gendarmerie geschah aus geographischen Gründen in erster Linie über die Grenzortschaften
des Großherzogtums. Unmittelbar danach wurden jedoch am selben Tag Ortschaften im
Inland besetzt oder waren von der Durchreise des deutschen Militärs betroffen. So auch die
damalige Gemeinde Eich in der Nähe von Luxemburg-Stadt.
Hier berichtete die ortsansässige Gendarmerie-Station in einer kurzen Darstellung, wie das
deutsche Militär Posten auf der „(...) Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen
(...)“ bezog. Im Anschluss-Bericht N° 122 ist die Rede von elf deutschen Infanteristen,
welche auf der Landstraße Muhlenback-Kopstal, in der Nähe der Waldschenke, gesichtet
210
ANlux, AE-00405-0163, GB N° 1, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1.
ANlux, AE-00405-0165, GB N° 2, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1; ANlux, AE-00405-0163
(Anm. 210), S. 1.
211
Seite 59 von 196
wurden. Elf weitere Infanteristen sowie elf Kavallerie-Einheiten postierten sich auf der
Landstraße in Richtung Siebenbrunnen. Diese Posten wurden während der Nacht an die
französische Grenze versetzt und durch Nachschub ersetzt. Sie hielten Fuhrwerke und
feindlich gesinnte Personen an, welche sich entweder ausweisen mussten oder nicht
durchgelassen wurden.212 Die Gendarmerie sah folglich kommentar- und aktionslos zu, wie
deutsche Einheiten an für sie wichtigen Knotenpunkten die Rolle eines Kontrollorganes
übernahmen.
Weiterhin berichtet das Kommando-Büro der Gendarmerie durch eine am 3. August 1914
niedergeschriebene telefonische Meldung von weiteren Tätigkeiten des deutschen Militärs in
Luxemburg. Der Bahnhofsvorsteher aus Clerf gab beispielsweise bekannt, dass ein
Militärzug zu einer bis dahin unbekannten Stunde über die Nordlinie einlaufen sollte. Der
Stationsassistent in Ulflingen meldete die Bestellung von mehreren Wagen zum Transport
von 300 Männern eines deutschen Landwehrtrupps. In Düdelingen war die Rede von zehn
deutschen Kavalleristen, die von Brill nach Bettemburg in Richtung Grenze unterwegs
waren. Die Gendarmerie in Mersch wurde vom deutschen Posten am Bahnhof gefragt, wann
die Gendarmen in diesem Ort schlafen gingen und drohten den Bewohnern, unter der Präsenz
des
WSK
Reckingen,
mit
kriegsgerichtlichen
Konsequenzen
falls
jemand
die
Truppenbewegungen der Deutschen weitergeben würde. Der Stationsvorsteher in Echternach
wurde vom deutschen Militär aufgefordert dem, um neun Uhr abfahrenden Zug drei Wagen
anzuhängen um in Wallendorf 120 Mann zum Weitertransport nach Diekirch aufzunehmen.
Des Weiteren waren in Luxemburg am Morgen gegen fünf Uhr über Kuhberg eine
Maschinengewehrabteilung, ca. 2.000 Infanteristen sowie Kavallerie angekommen.213 Hier
protokollierte das Kommando-Büro der Gendarmerie demnach lediglich die vorgefallenen
Ereignisse und fasste diese in einer kompakten Meldung zusammen.
Ernest Faber hingegen hält fest, wie ein Gendarm angeblich mit einem Automobil den
durchfahrenden deutschen Soldaten den Weg versperren wollte. Schließlich wurde ihm durch
einen Revolver an der Brust gedroht und er musste zur Seite gehen.214
Eine zweite telefonische Meldung berichtet am selben Tag von 150 Reservisten, welche in
Dienstmützen und Zivilkleidung Ettelbrück passierten und von dort bis Kautenbach die
jeweiligen Tunnel besetzten. Die Gemeinde in Ettelbrück wollte aus der Feuerwehr und dem
212
ANlux, AE-00405-0130, GB N° 122, Anschluss zu meinem Berichte N. 121 von heute Aufstellung eines
Postens auf der Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen durch deutsches Militär, 02.08.1914, Eich,
S. 1.
213
ANlux, AE-00405-0150, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort, S. 1.
214
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 5.
Seite 60 von 196
Turnverein eine Bürgergarde zur Sicherung von Eigentum und Personen bilden.215 Dies lässt
die Vermutung zu, dass die Bürger die ortsansässige Gendarmerie und Polizei als nicht
ausreichende Schutzmaßnahmen empfanden.
Die Gendarmerie-Station aus Larochette berichtet ebenfalls über den „(...) Durchmarsch
deutscher Infanteristen und Lanzenreiter (in ihrem) Dienstbezirke (...)“. Hier sollen gegen
11:00 Uhr 100 deutsche Soldaten des 29. Infanterie-Regimentes sowie zwei Offiziere auf
Fahrrädern aus Heffingen, Christnach und Fischbach in der Ortschaft angekommen sein. Die
Offiziere gaben an, dass Frankreich Deutschland den Krieg erklärt und die luxemburgische
Grenze überschritten habe. Der deutsche Einzug in Luxemburg sei nur dazu da, um zu
überprüfen, ob sich hier tatsächlich französisches Militär aufhält; so der Bericht N° 40 aus
Larochette.216
Einige eingetroffenen Soldaten verließen Larochette über die Straße in Richtung Mersch und
Medernach. Nichtsdestotrotz kamen bis zum Nachmittag immer weitere Infanteristen und
Lanzenträger in der Ortschaft an, zogen aber gleich, meistens in Richtung Mersch, weiter.217
Für die Gendarmerie aus Larochette veränderte sich mit dem Durchmarsch der Deutschen am
2. August 1914 somit nichts. Sie erhielten lediglich Informationen über die Gründe der
Durchreise und gaben diese an die Gendarmerie-Führung weiter.
Auch in Rümelingen sorgte das mehrfache „(...) Anhalten eines Transportkraftwagens (...)
durch deutsches Militär (...)“ für Aufregung und wurde dementsprechend von der dortigen
Gendarmerie schriftlich festgehalten. Brigadier Betz und Gendarm Kler transportierten „(...)
einen Geisteskranken nach Ettelbrück (...)“. Bei deren Ankunft in der Gemeinde Eich
mussten die luxemburgischen Gendarmen auf Anforderung von dort postierten deutschen
Soldaten den PKW anhalten, den Zweck der Reise angeben und sich legitimieren.
Anschließend durften die Gendarmen weiterfahren. In Bofferdingen kreuzten Betz und Kler
eine ca. 20 Mann starke deutsche Kavallerie Patrouille. Diesmal wurde das Fahrzeug der
Gendarmen laut Bericht N° 329 allerdings nicht angehalten. Bei ihrer Rückkehr wurden die
Zivilkleidung tragenden Gendarmen dagegen wieder in Beggen, Eich und der Stadt
Luxemburg von deutschen Militärposten zunächst angehalten, konnten dann aber nach ihrer
Legitimierung weiterfahren. Der Berichterstatter unterstreicht in diesem Fall noch, dass die
luxemburgischen Beamten „(...) höflichst von deutschen (...)“ Soldaten um ihre Papiere
215
ANlux, AE-00405-0149, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort, S. 1.
ANlux, AE-00405-0149 (Anm. 215), S. 1.
217
Ebd. S. 2.
216
Seite 61 von 196
gebeten wurden.218 In diesem speziellen Fall wird also ein weiteres Mal deutlich, inwiefern
die deutschen Militärbehörden in Aufgabebereiche der Gendarmerie eingriffen.
Auch die Ortschaft Niederkerschen, die sich direkt hinter den Grenzorten Petingen und
Rollingen befindet, erfuhr eine Durchreise des deutschen Militärs. Die dortige Gendarmerie
hielt dies in einem Bericht vom 2. August 1914 fest. Der BSK aus Niederkerschen berichtet
von einigen Autos des deutschen Militärs, welche die Ortschaft passierten. Gleichzeitig
fuhren diese auf eine Anhöhe vor der Ortschaft Petingen und versuchten sich ein Bild der
aktuellen Lage zu verschaffen. Anschließend hielten die Wagen vor der örtlichen Kneipe an
und die Insassen tranken einige, im luxemburgischen Volksmund als „(...) Humpen (...)“
bekannte Biere und fuhren einige Zeit später weiter. Gegen 17:45 Uhr fuhren laut
Gendarmerie-Bericht noch sieben bis acht bewaffnete Soldaten in Richtung der französischen
Grenze.219
Letztlich unterstreicht der Niederkerschener BSK, dass ihm die „(...) zur Zeit herrschenden
Umstände bekannt waren (...)“ und somit die „(...) Automobile nebst Insassen ruhig fahren
(...)“ ließ sowie die örtliche Brigade aktuell „(...) nur (...)“ Patrouillen auf den Hauptstraßen
erledigte.220 Die Gendarmerie in Niederkerschen war sich also darüber im Klaren, dass das
deutsche Militär nur auf Befehl und im Einklang mit den aktuellen Geschehnissen handelte
und wurde somit nicht von der dortigen Gendarmerie behindert.
Die Gendarmerie in Mersch berichtete dem KGFKL einen Tag nach dem internationalen
Beginn des Ersten Weltkrieges, am 3. August 1914, in einem äußerst langen und detaillierten,
sechsseitigen Bericht über die „(...) Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen
derselben (...)“ in der Ortschaft.221
Dementsprechend erhielt die ortsansässige Gendarmerie am 2. August 1914 vom Larochetter
Postamt die Information, dass deutsche Truppen von dort nach Mersch unterwegs seien.
Hierbei handelte es sich um etwa 100 Mann, verteilt auf zahlreiche Autos, Pferde und
Fuhrwerke. Diese Information sollte der Merscher Gendarmerie höchstwahrscheinlich zu
Vorbereitungszwecken dienen. Gegen 14:00 Uhr trafen dann die ersten Fahrradfahrer des 29.
Eisenbahnbewachungsregimentes aus Trier am dortigen Bahnhof ein. WSK Reckinger
218
ANlux, AE-00405-0151, GB N° 329, Betrifft Anhalten eines Transportkraftwagens nach Ettelbrück durch
deutsches Militär, 02.08.1914, Rümelingen, S. 1.
219
ANlux, AE-00405-0161, GB N° 72, Betrifft Durchreise von deutschen bewaffneten Militärs durch hiesige
Ortschaft, 02.08.1914, Niederkerschen, S. 1-2.
220
ANlux, AE-00405-0161 (Anm. 220), S. 2.
221
ANlux, AE-00405-0168-0170, GB N° Unbekannt, Betrifft Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen
derselben zu Mersch, 03.08.1914, Mersch.
Seite 62 von 196
wurde, laut Bericht vom kommandierenden Offizier gefragt, ob er wüsste, dass der Krieg
erklärt wurde. Reckinger verneinte die Frage, woraufhin der deutsche Offizier ihm erklärte,
dass „(...) die Franzosen (...) die luxemburgische Grenze überschritten (und) als erstes Ihre
Neutralität verletzt (...)“ haben. Der deutsche Offizier unterstrich weiter, dass „(...) jetzt hier,
das von uns Vorgeschriebene befolgt und ausgeführt werden (...)“ müsse. Falls die
Gendarmerie aus Mersch „(...) Franzosen oder sonstige verdächtige Personen hier oder in
der Umgebung (sieht), so (muss diese) dieses jetzt und auch für die kommenden Tage, sofort
melden, sonst -------!“ (...)“ Daraufhin entgegnete Reckinger sofort, dass er keine Franzosen
oder anderweitig verdächtige Personen ausmachen konnte. 222 Hier lässt sich sehr gut
erkennen, inwiefern der deutsche Offizier dem luxemburgischen Gendarm übergeordnet war
und letzterer dem Deutschen ohne weiteres Folge leistete.
Anschließend sprach der deutsche Offizier von kleineren Zusammenstößen zwischen
Deutschen und Franzosen aus der Umgebung der Stadt Luxemburg, genauer aus Esch, und
auch davon, dass das französische Militär in Trier versucht habe die Brücke zu sprengen. Der
Berichterstatter der Gendarmerie aus Mersch gab diesbezüglich an, nichts davon zu
wissen.223
Im weiteren Verlauf des Gesprächs verlangte der deutsche Offizier, dass die Bewohner von
Mersch dem deutschen Militär ihre Fahrräder und Automobile zur Verfügung stellen sollten.
Bei Verweigerung drohte er mit Erschießung derjenigen die sich dem widersetzen. Während
des Gespräches besetzten deutsche Truppen den Bahnhof von Mersch, Lingten und
Lorentzweiler sowie auch die sich dazwischen befindenden Bahnstrecken. Auch hier
unterstrich der deutsche Offizier, dass jeder der die Eisenbahn zerstören wolle oder die Bahn
betrete, eine dreimalig ausgerufene Warnung erhält und bei nicht Befolgen dieser sofort
erschossen werde.224
Hinsichtlich der weiteren militärtechnischen Vorkehrungen in Mersch, berichtete die
Gendarmerie-Station von zusätzlichen Wachen und Patrouillen, die am Bahnhof und der
Alzettebrücke aufgestellt wurden. Ebenso lagerte neben der Straße in Richtung Berschbach
eine Reiterabteilung. Diese besetzte die Straße und Brücke, die über die Eisch nach Mersch
führt, die Straße nach Reckingen unterhalb der Gendarmerie-Kaserne sowie weitere
Straßenkreuzungen. Eine Reiterabteilung, die durch Reckingen nach Hühnerhof unterwegs
war, durchquerte Getreidefelder und richtete dementsprechend Schaden an. Der
222
ANlux, AE-00405-0168-0170 (Anm. 221), S. 1-2.
Ebd. S. 2.
224
Ebd. S. 2-3.
223
Seite 63 von 196
kommandierende Offizier erteilte den Bahnhofsbeamten und dem Postverwalter Befehle
bezüglich der Annahme und Abgabe von Telegrammen, welche, wenn sie nicht befolgt
werden, zum Tod derjenigen durch Erschießung führen würden. Gleichzeitig wurde der
Berichterstatter vom bereits mehrfach genannten Offizier zum Postamt gerufen und musste
Kontakt mit der Poststelle in Diekirch aufnehmen. Dies um nach dem Eintreffen des
deutschen Militärs zu fragen. Als der WSK aus Mersch einen Deutschen ans Telefon holen
sollte, berichtete er von einem besetzten Bahnhof, ruhigen aber dennoch verblüfften
Bewohnern und der in Trier, für das deutsche Militär in Diekirch, angeforderten Autos.225
Unterdessen drohte der Offizier in Gegenwart der Merscher Gendarmerie, dem Postverwalter
erneut mit dessen Einsperrung und gegebenenfalls dessen Erschießung, wenn dieser den
Befehlen der deutschen Militärbehörden nicht Folge leisten würde. Er unterstrich hierbei,
dass er bereits in ähnlicher Manier in Luxemburg-Stadt gegen zwei Postbeamte vorgegangen
sei.226
Außerdem lässt sich dem Bericht der Gendarmerie entnehmen, dass der Offizier mit dem
örtlichen Bürgermeister wegen der Beköstigung einer Wachtmannschaft, bestehend aus 17
Soldaten und einem Offizier, in Verbindung stand. Diese soll im Hotel Brandenbruger
vonstattengehen.227
Wenig später unterstrich der befehlshabende Offizier noch, dass die Weitergabe von
Truppenbewegungen mit Erschießung bestraft werden würde. Dies hielt den Berichterstatter
jedoch ganz offensichtlich nicht davon ab einen diesbezüglichen Bericht zu verfassen. Er
schrieb letztlich noch über eine von ihm durchgeführte Patrouille am Bahnhof. Hier wurde
der WSK „(...) angeschnauzt (...)“ und gefragt, wann er überhaupt schlafen gehen würde. Er
entgegnete: „(...) Sobald Leute die sich noch hier vor der Wirtschaft aufhalten, sich entfernt
haben (...)“.228
Letztlich hobt der WSK Reckinger hervor, dass der deutsche Offizier sich noch gegen den
Willen eines Anwohners dessen Wagen beschaffte und die „(...) Einwohnerschaft (...)“ in
Mersch verängstigt und aufgeregt sei. Dies obwohl die deutschen Soldaten, laut
Gendarmerie-Bericht „(...) nur zum Schutze der Einwohner und hauptsächlich der Eisenbahn
anwesend (...)“ seien. Allerdings soll bis zu dem Zeitpunkt „(...) Alles im besten
Einvernehmen (...)“ geschehen sein. Als Grund hierfür gab Reckinger Folgendes an: „(...) Da
225
Ebd. S. 3-4.
Ebd. S. 4.
227
Ebd.
228
Ebd. S. 5.
226
Seite 64 von 196
die hiesigen Einwohner sich Alles was vom Militär verlangt wurde, bereitwillig fügten und
sowohl diese als auch das Militär sich freundlich und zuvorkommend begegneten (...)“. Unter
Berücksichtigung der ebenfalls angeführten Drohungen und Befehle des kommandieren
Offiziers, ist diese Behauptung seitens des Merscher Gendarmen allerdings äußerst
fragwürdig.229
Allgemein herrschte zwischen der Gendarmerie aus Mersch und dem eingetroffenen
deutschen
Offizier
somit
eine
ziemlich
angespannte
Stimmung.
Die
deutschen
Militärbehörden griffen direkt in die Befugnisse der Gendarmerie ein und bestimmten
inwiefern die Gendarmen und andere Beamten des öffentlichen Dienstes in verschiedensten
Situationen vorzugehen hatten. Hier fand eine Art Bevormundung statt, welche von der
Gendarmerie nicht direkt in Frage gestellt wurde.
Es herrschte somit eine deutlich vielfältige Berichterstattung bezüglich des Eintreffens der
deutschen Soldaten in den jeweiligen, durch die Gendarmerie dokumentierten, Ortschaften.
Generell tolerierten die Gendarmen das Verhalten der deutschen Militärbehörden und ließen
sich in den meisten Fällen sogar bevormunden.
2.2 Die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär – Aufgabenbereiche
der Gendarmerie und der deutschen Militärbehörden
Ab dem 2. August 1914 verletzte Deutschland die, im Londoner Vertrag von 1867 festgelegte
Neutralität Luxemburgs. Dies hatte zur Folge, dass das großherzogliche Staatsministerium
am selben Tag bereits ein Protestschreiben an die deutschen Soldaten und die
Reichsregierung verfasste. 230 Die luxemburgische Regierung legte Protest gegen die
Verletzung der Neutralität durch „(...) das Erscheinen deutsche Offiziere und Soldaten in
Luxemburg (...)“ ein und bat darum, dies an die Reichsregierung auf telegraphischem Weg
weiterzuleiten. Des Weiteren heißt es, dass die „(...) Grossherzoglich luxemburgische
Regierung (sich) weitere Schritte (vorbehält) (...)“ und damit der zukünftigen deutschen
Besatzungsmacht drohte. Worauf diese Drohung sich beziehen sollte, bleibt allerdings unklar.
Bis zu dem Zeitpunkt wurde von der luxemburgischen bewaffneten Macht, sprich der
Gendarmerie, nichts Konkretes gegen die Neutralitätsverletzung unternommen.231 Welche
229
Ebd. S. 5-6.
Dieses Schreiben soll ein gewisser Oberleutnant Franck (Mitglied der Gendarmerie) überreicht haben. Vgl.
hierzu: WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 24 & 27; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 231 & 235.
231
ANlux, AE-00405-0011, Protestschreiben des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums,
02.08.1914, Luxemburg, S. 1.
230
Seite 65 von 196
Gründe dies gehabt haben könnte, wird im weiteren Verlauf der Arbeit versucht
herauszuarbeiten.
Auch der luxemburgische Staatsminister kontaktierte noch am 2. August 1914 gegen 10:30
Uhr das Außenministerium in Berlin und Paris. Im Telegramm, das nach Trier versendet
wurde, sprach er von deutschen Truppen, die über die Brücken in Wasserbillig und Remich in
das luxemburgische Territorium eingedrungen und in Richtung Luxemburg-Stadt unterwegs
waren. Gepanzerte Züge mit Truppen und Munition wurden über die Eisenbahnwege von
Wasserbillig in die Hauptstadt geschafft. Eyschen klassifizierte dies, laut Telegramm N° 236
vom 2. August 1914, als eindeutige Neutralitätsverletzung des Großherzogtums.232
Auf Basis dieser beiden Meldungen sollen nun im Folgenden die verschiedenen
Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie untersucht werden. Zusätzlich wird
analysiert, ob die Stellung der Gendarmerie als Instanz zur Wahrung von Recht und Ordnung
aufrechterhalten werden konnte oder nicht.
2.2.1 Militärische Kontrolle/ Berichterstattung
Anhand von weiteren Berichterstattungen wird mit der Analyse der, von der luxemburgischen
Gendarmerie
ausgeübten
militärischen
Kontrolle,
respektiv
deren
diesbezüglicher
Berichterstattung begonnen.
Im Rahmen des Ersten Weltkrieges untersuchte die luxemburgische Gendarmerie auch mit
dem deutschen Militär in Verbindung stehende Vorfälle. Diese Form der Kontrolle war
jedoch, wie die folgenden Zeilen zeigen werden, relativ umstritten. Die Gründe hierfür stehen
im engen Zusammenhang mit der militärischen Präsenz der deutschen Truppen.
Froehling gibt beispielsweise an, dass die luxemburgische Gendarmerie die Befugnis hatte
„(...) deutsche Ortswachen zu requirieren (...)“. Dies „(...) falls deutsche Militärpersonen im
Falle von Zuwiderhandlung betroffen und ihre Personalien nicht preisgeben wollten.“233
Wenn es nun um erste, durch die Präsenz der deutschen Truppen, bedingte Einschränkungen
der Gendarmerie geht, untermalt Froehling Folgendes: „Damit beim Deutschen Heere nicht
der Verdacht aufkommen (konnte), daß die luxemburgische Gendarmerie Nachrichten über
Truppenbewegungen verbreitet(e), (wurde) hiermit strengst verboten, per Telefon oder
Telegraph irgendeine Mitteilung über Truppenbewegungen zu machen.“234
232
ANlux, AE-00405-0051, Télégramme N° 236 – Service de l’Etat Année 1914, 02.08.1914, Luxemburg, S. 1.
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233.
234
Ebd.
233
Seite 66 von 196
Laut Froehling wurden den luxemburgischen Beamten zusätzliche Restriktionen in Form
eines Patrouille-Verbotes an, von deutschen Truppen besetzten Teilen der luxemburgischen
Eisenbahnlinien ausgesprochen.235
Wie folgendes Dokument belegt, gab es nichtsdestotrotz in verschiedenen Ortschaften eine
frühe Form des Kooperationswillens. Die luxemburgische Gendarmerie, in Form des
Hauptmannes Heckmann, gab im Telegramm N° 179 vom 6. August 1914 um 10:25 Uhr an,
dass die Bevölkerung von Esch während des ersten Durchzuges der deutschen Truppen keine
anti-deutsche Kundgebung veranstaltet habe. Das sei „(...) mustergültig (...)“ und den
vorherigen Patrouillen der dortigen Gendarmerie anzurechnen. Die vorgenommenen
Patrouillen der deutschen Einheiten wurden von Heckmann, dessen Gendarmen und der
Escher Polizei unterstützt. Sie begleiteten die deutschen Soldaten und halfen ihnen dabei, den
von ihnen gefragten Weg zu finden.236
In Grevenmacher sahen die Dinge etwas anders aus. Zumindest in Bezug auf die dortigen
Pläne des kommandierenden deutschen und biographisch gesehen weitgehend unbekannten
Majors von Axt. Dieser wollte im Friedensgerichtgebäude von Grevenmacher ein
Militärgericht einrichten. Die dortige Gendarmerie berichtete diesbezüglich am 17. August
1914 über die „(...) Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen
Militärbehörden (...)“. Von Axt soll im Bürgermeisteramt erklärt haben, er wolle ein
Kriegsgericht
im
Friedensgerichtssaal
abhalten
und
die
Gerichtskanzlei
als
Kriegsgerichtkanzlei umfunktionieren. Des Weiteren wollte der deutsche Major im Stadthaus
einen Raum mit zwei Betten für eine Wache einrichten. Die Kantonal- und Passage-Arreste
der hiesigen Gendarmerie sollte für die Unterbringung von Gefangenen genutzt werden. Dort
wären eine deutsche Wache sowie einige Posten der Gendarmerie zur Bewachung der
„(...) Arrestanten (...)“ unterzubringen. Letztlich forderte der deutsche Befehlshaber die
Stadtverwaltung auf, die Stadt in vier Bezirke einzuteilen, alle Pferde, Wagen und
Kraftwagen zu zählen und einzuschätzen, wie viele deutsche Soldaten jeder Einwohner
aufnehmen könne und ob die Vermietung größerer Magazine möglich sei.237
Welche Konsequenzen ein solches Kriegsgericht haben würde, war der Gendarmerie aus
Grevenmacher eigenen Angaben zufolge noch nicht klar. 238 Offensichtlich wollte die
235
Ebd. S. 234.
ANlux, AE-00405-0076, Telegramm N° 179 des Korps Kommando Luxemburg, 06.08.1914, Luxemburg,
S. 1.
237
ANlux, AE-00405-0654, GB N° 99, Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen
Militärbehörden, 17.08.1914, Grevenmacher, S. 1.
238
ANlux, AE-00405-0654 (Anm. 237), S. 1.
236
Seite 67 von 196
Gendarmerie, mittels ihres Berichtes an das KGFKL, diesbezüglich ebenfalls nichts
unternehmen. Es ging einzig und allein darum, die Gendarmerie-Führung über die
Geschehnisse in Kenntnis zu setzen.
Am 19. August 1914 richtete der Staatsminister sich diesbezüglich in einem Schreiben an den
dortigen Bürgermeister. Der beiliegende Gendarmerie-Bericht sollte verdeutlichen, inwiefern
die deutschen Militärbehörden in Grevenmacher in die Gerichtsbarkeit von Grevenmacher
eingreifen wollten. Eyschen forderte den örtlichen Bürgermeister auf, ihn umgehend über
seine Sicht der Dinge zu benachrichtigen.239 Einen Tag später, am 20. August 1914, gab
Staatsminister Paul Eyschen in einem Brief an das deutsche Armee-Oberkommando in
Luxemburg an, nicht zulassen zu können, dass die „(...) Heeresleitung einer kriegsführenden
Macht Staatsgebäude des neutralen Grossherzogtums zu Zwecken (...)“ verwendete, welche
„(...) an sich eine Neutralitätsverletzung unsererseits (...)“ darstellen würde. 240 Dies in
doppelter Ausführung. Einmal auf normalem Postwege und ein weiteres Mal per Feldpost.
Noch am selben Tag verließ ein weiterer Brief das Staatsministerium. Dieser richtete der
Staatsminister
an
den
Grafen
de
Villers,
einen
großherzoglich-luxemburgischen
Geschäftsträger, der sich im Hotel Belle Vue in Berlin befand. Dieser sollte den Protest des
Staatsministers unmittelbar an dortige Stellen weiterleiten.241
Am darauffolgenden Tag erhielt Eyschen eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters der
Stadt Grevenmacher. Dieser bezeugte, die Gültigkeit der, aus dem Gendarmerie-Bericht vom
17. August 1914 resultierenden Informationen und gab an, dass bis zum aktuellen Zeitpunkt
im Sitzungssaal des Rathauses die VIII. Intendantur mit zwei Offizieren, zwei Soldaten und
zwei Betten einquartiert sei. Eine Wache mit Seitengewehr sei vor dem genannten Gebäude
postiert. Das Kriegsgericht sei jedoch noch nicht eingerichtet und die Gerichtskanzlei sowie
die Arrestlokale noch nicht benutzt worden. Nichtsdestotrotz wurde das von der deutschen
Militärbehörde verlangte Verzeichnis der Unterkunftsstellen sowie die in Grevenmacher
vorhandenen Pferde, Fuhrwerke und Kraftwagen gezählt und an den kommandierenden
Major weitergeleitet. Dies sei, laut Aussage des Bürgermeisters von Grevenmacher „(...)
verlangt und geliefert (...)“ worden.242 Hier wird demnach deutlich, inwiefern die Behörden
239
ANlux, AE-00405-0652, Brief des Staatsministers an den Bürgermeister von Grevenmacher, 19.08.1914,
Luxemburg; ANlux, AE-00405-0563, Brief des Staatsministers an das deutsche Armee-Oberkommando in
Luxemburg, 20.08.1914, Luxemburg.
240
ANlux, AE-00405-0563 (Anm. 239), S. 1.
241
ANlux, AE-00405-0656, Brief des Staatsminister an den Grafen de Villiers in Berlin, 20.08.1914,
Luxemburg.
242
ANlux, AE-00405-0659, Brief des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher an den Staatsminister
Luxemburgs, 21.08.1914, Grevenmacher.
Seite 68 von 196
aus Grevenmacher relativ schnell und ohne Bedenken von deutschen Militärbehörden
geforderte
Informationen
beschafften
und
anschließend
umgehend
an
dieselben
weiterleiteten.
Einige Tage zuvor, am 15. August 1914 richtete der luxemburgische Staatsminister einen
Aufruf an die gesamte luxemburgische Bevölkerung und deren Behörden, also auch an die
Gendarmerie. In dieser „(...) Proclamation (sic) (...)“ spricht Eyschen über das Gerücht
hinsichtlich eines in Beschuss genommenen deutschen Soldaten. Eine solche Tat gelte als
Verbrechen des Mordversuches und würde unerbittlich bestraft werden. Da es die Aufgabe
der Regierung und des gesamten Landes sei, die Neutralität des Großherzogtums zu wahren
und Luxemburg, laut Eyschen in mehreren Schriftstücken von Deutschland als befreundetes
Land bezeichnet wurde, richtete der Staatsminister die Bitte an die Behörden und die ganze
Bevölkerung „(...) um jeden Preis, alles zu tun, um solche Vorkommnisse zu (vermeiden)
(...)“. Ebenso warnte Eyschen die Bevölkerung vor den Konsequenzen solcher Taten: „(...)
Das Beispiel der in unserer Nähe in Frankreich und Belgien niedergebrannten Ortschaften
zeigt die Folgen solch unsinniger Tat. (...)“.243
Der luxemburgische Staatsminister versuchte die staatlichen Behörden, unter deren
Bezeichnung auch die Gendarmerie fällt, darauf einzuschwören, auf keinen Fall Mitglieder
der deutschen Militärbehörde anzugreifen, sich ruhig zu verhalten und die Geschehnisse
auszusitzen.
Auch hinsichtlich der Räumung militärischer Kriegsware, genauer Granaten, lässt sich
nachweisen, dass die luxemburgische Gendarmerie, neben den dafür hauptverantwortlichen
deutschen Militärbehörden, eine unterstützende Aufgabe wahrnahm. Eine Notiz des „(...)
Großherzlogich-Luxemburgischen Staatsministeriums (...)“ berichtete diesbezüglich am 26.
September 1914 über Granatenfunde, welche sich ca. „(...) 80 Schritte unterhalb der
Adolfbrücke (...)“ in Luxemburg-Stadt befanden. Die Granaten wurden von den deutschen
Militärbehörden überwacht. Diese wurden, laut Notiz durch regelmäßige Patrouillen von der
hiesigen Gendarmerie unterstützt.244
Die luxemburgische Gendarmerie nahm sogar kriminaldienstliche Aufgaben innerhalb des
deutschen Militärs wahr und zeigt demnach inwiefern sie in manchen Fällen versuchte
keinerlei nationale Kompetenzen an die Besatzer abzugeben. Dies geht aus einem Brief des
243
ANlux, AE-00405-0042 & 0537, Aufruf des luxemburgischen Staatsministers, 15.08.1914, Luxemburg, S. 1;
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 53.
244
ANlux, AE-00405-0638, Notiz des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 26.09.1914,
Luxemburg.
Seite 69 von 196
Staatsministers Eyschen an das Oberkommando der deutschen Truppen vom 19. August 1914
hervor. Hier berichtete Eyschen von einem Reserveleutnant der 3. Kompanie des II.
Sächsischen Jägerbataillons N° 13, der in Esch an der Sauer durch einen Revolverschuss
Selbstmord beging. „(...) (G)emäss (des) Bericht(es) der Gendarmeriestation Heiderscheid
(vom 7. August 1914) (...)“ wurden seine Gegenstände, „(...) ausser Dienstsäbel und
Browingpistole, welche von den Vorgesetzten (des Reserveleutnants) weggenommen worden
sind (...)“, von der Gendarmerie-Station in Verwahr genommen.245
In Rodingen spielten sich auch in einem gewissen Sinne kriegsbedingte gefährliche Szenen
für die dortige Gendarmerie ab. Dort fielen am 20. August 1914 „(...) Schüsse, welche
französische Soldaten auf deutsche Soldaten abgaben (...)“. Laut Gendarmerie-Bericht
N° 194, der an das KGFKL gerichtet war, „(...) drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des
Gendarmen Reuter (...) zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches (...)“ und verursachte
einen „(...) Schaden von 15 Franken (...)“ (ca. 10,89 €). Zuvor sollen deutsche Soldaten in
Rodingen von französischen Soldaten, die sich auf der anderen Seite der Grenze befanden
unter Beschuss genommen worden sein. Dies veranlasste die deutschen Soldaten davon zu
reiten und am dortigen Bahnhof Deckung zu suchen. Der Rodinger WSK unterstrich in
diesem Zusammenhang die zunehmende Häufigkeit solcher Zusammenstöße und gab an, dass
die Bewohner um und in ihren Wohnungen nicht mehr sicher seien.246
Die Gendarmerie aus Rodingen machte sich bezüglich der, durch den herrschenden Krieg
bedingten Geschehnisse, demnach Sorgen um die Sicherheit der Einwohner. Sie meldeten
diese Informationen der eigenen
Führung, unternahmen in diesem
Zusammenhang
aber
keine
Sorgen
nicht
weiteren Schritte.
Dass
diese
unbegründet waren, zeigt eine,
wegen der deutsch-militärischen
Besetzung
Abb. 6: Die Gendarmen beaufsichtigen und organisieren den Abtransport der
Opfer eines Fliegerangriffes – Bonnevoie (1918)
höchstwahrscheinlich
Luxemburgs
zustande
245
ANlux, AE-00405-0647, Brief des Staatsministers an das Oberkommando der Deutschen Truppen,
19.08.1914, Luxemburg; ANlux, AE-00405-0650-0651, GB N° Unbekannt, Konstatierend den Selbstmord
Stürmer Oskar Richard, 09.08.1914, Heiderscheid.
246
ANlux, AE-00405-0679, GB N° 194, Durch Schüsse, welche französische Soldaten auf deutsche Soldaten
abgaben, drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter und zerstörte dort den Spiegel eines
Waschtisches, 20.08.1914, Rodingen, S. 1-2.
Seite 70 von 196
gekommene Fotografie aus dem Jahre 1918. Sie zeigt die Räumung beziehungsweise den
Abtransport der Opfer eines zuvor geflogenen Bombenangriffs auf Bonnevoie vom 28. März
1918 durch Beamten der luxemburgischen Gendarmerie (Abb. 6). Eine literarische Quelle
bezeugt eindeutig, dass die Gendarmerie auch bereits im Jahre 1915 solche Unglücksstätten
zusammen mit der örtlichen Polizei bewachte. 247 Auch Froehling gibt an, dass die
Gendarmen Berichte und Protokolle anlässlich der zahlreichen Bombenangriffe anfertigen
mussten. Dies war mit der Sichtung von Trümmern, dem Niederschreiben von
Zeugenaussagen sowie dem Verfassen von Mitteilungen an Familienangehörige, die durch
einen Bombenangriff ein Familienmitglied verloren hatten, verbunden.248
Dieses Foto sowie die anderen diesbezüglichen Berichte zeigen also sehr deutlich, inwiefern
die luxemburgische Gendarmerie in die militärische Kontrolle, also die betreffende
Berichterstattung involviert war und in manchen Fällen dem Versuch nachging nationale
Kompetenzen nicht an die Besatzer abzugeben und stets alle vorhandenen Informationen an
die Führung weiter zu geben. Allerdings wurden auch mehrere Gendarmerie-Stationen
(Grevenmacher, Luxemburg oder Rodingen) von den deutschen Militärbehörden in ihrer
Kompetenz übergangen und konnten bis auf die Berichterstattung der Vorfälle nichts
Konkretes gegen die Aktionen des deutschen Militärs unternehmen oder unterstützen diese
sogar bei ihren Tätigkeiten. So fand beispielsweise in Esch (siehe oben) eine Kooperation
zwischen deutschen Militäreinheiten und luxemburgischen Polizei- und Gendarmeriekräften
statt.
2.2.2 Landwirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung und die
Lebensmittelversorgung Luxemburgs
In der Zeit von 1914 bis 1918 musste das Großherzogtum, wie bereits im Kapitel bezüglich
des historischen Kontextes angemerkt wurde, unter einer komplizierten Versorgungssituation
leiden. Unter anderem Batty Weber verdeutlicht, wie ernst die Lebensmittelversorgung in
Luxemburg während des Krieges, genauer im Jahre 1916 gewesen sein muss. Ihm zufolge
musste erst „(...) der Krieg (...) uns wieder daran erinnern, daß (das Brot) im Hunger unsere
letzte Zuflucht ist (...)“.249 Auch Ernest Faber spricht davon, dass beispielsweise der Winter
im Jahre 1917 die Menschen Hunger leiden ließ. 250 Froehling zufolge, musste die
Gendarmerie „(...) gegen die notleidende einheimische Bevölkerung Härte zeigen (...)“, aber
247
FLOHR, Kriegstagebuch Bd. 1 (Anm. 61), S. 34.
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 139-140 & 143.
249
WEBER, Wartezimmer (Anm. 61), S. 48.
250
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 150.
248
Seite 71 von 196
„(...) mitansehen wie die Ausfuhrverbote der Landesbehörde durch Angehörige des deutschen
Heeres in schandlosem Maße verletzt wurden (...)“ 251 . Die Versorgungssituation soll
dementsprechend von 1915 bis 1917 relativ kompliziert gewesen sein. Missernten und das
Verhalten der deutschen Soldaten haben die Lage zusätzlich verschlimmert.252
Die landwirtschaftliche Kontrolle sowie die Berichterstattung diesbezüglich, stellte demnach
einen äußert wichtigen, vor Kriegsbeginn sicherlich nicht so relevanten, Aufgabenbereich der
luxemburgischen Gendarmerie dar. Wie wichtig dieser Aufgabenbereich letztendlich war,
verdeutlicht unter anderem Majerus in seinem Werk über die belgische Polizei: „(...) Assurer
le ravitaillement de la population peut être considéré comme la principale mesure pour
maintenir l’ordre. (...)“.253
Demzufolge war die Gendarmerie damit beauftragt die Lebensmittelversorgung des
Großherzogtums zu festigen und durch das Verfolgen und Ahnden von unerlaubter
Preistreiberei durch Kettenhändler, Wucherer und Hamsterer
254
sowie unerlaubtem
Schmuggel und illegal getätigten An- und Verkauf zu verbessern. Froehling spricht davon,
dass Gendarmen das „(...) Ausfuhrverbot von Tieren, insbesondere Pferden (,welche sogar
erschossen
werden
durften),
sowie
Getreide,
Kartoffeln
und
verschiedene
Bedarfsgegenständen (...)“ überwachen und durchsetzen mussten.255
Die luxemburgische Gendarmerie übernahm im Zusammenhang mit der allgemeinen
landwirtschaftlichen Kontrolle allerdings auch die Durchführung der „(...) police sanitaire du
bétail (...)“. 256 Die diesbezüglichen Berichte adressierten die jeweiligen GendarmerieStationen an die Staatsanwaltschaft in Diekirch, respektiv in Luxemburg-Stadt. Sie leiteten
die Protokolle manchmal an den luxemburgischen Staatsminister weiter, gaben dem
Bürgermeisteramt in der Regel einen detaillierten Personalbogen (Personenbeschreibung)
weiter und untermalen somit die Bedeutung solcher Kontrollen.
Die Gendarmerie aus Differdingen hielt bereits im Juni 1914, also noch vor Beginn des
Ersten Weltkrieges, in ihrem Bericht N° 268, einiges über die „(...) Handhabung resp. (der)
Befolgung der Bestimmungen des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über
Viehseuchenpolizei (...)“ fest und berichtete dies dem KGFKL. Demzufolge wurden in
251
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 240.
Ebd. S. 239; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 107.
253
MAJERUS, Occupations (Anm. 12), S. 356.
254
Vgl. hierzu: ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 122; LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 132; FABER, Luxemburg (Anm.
61), S. 153.
255
FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 236.
256
ANlux, Agri-A-196, Dossier: Agriculture – Police sanitaire du Bétail: Réponses de la Gendarmerie 19141915.
252
Seite 72 von 196
Differdingen auch vor dem Krieg bereits Kontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang
gaben die Gendarmen an, dass „(...) alle Personen,welche (sic) als direkte Handelsleute zu
betrachten sind und auch alle andere Personen,welche (sic) über ihren Wirtschafts:oder (sic)
Gewerbebedarf (hinaus) mit Vieh handeln,sich (sic) in den Besitz der vorgeschriebenen
Bücher gesetzt haben,und (sic) die selben den betreffenden Bestimmungen gemäss
gebrauchen (...)“ mussten. Im gleiche Zug wurde behauptet, dass Verwarnungen bis dahin
genügt hätten, um die Leute zum Kauf der Bücher zu bewegen.257
Ob es sich in diesem Fall nun um die gleich folgenden Viehkontrollbücher handelt ist unklar.
Nichtsdestotrotz besteht die Vermutung, dass es sich zumindest um einen frühen Vorreiter
dieser handelt, was wiederum deutlich hervorhebt, inwiefern die luxemburgische
Gendarmerie bereits vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der darauffolgenden
Besatzung Luxemburgs durch die deutschen Militärbehörden, diesen Aufgabenbereich
innehatte.
Ein knappes Jahr später wurde ein Bericht erstellt, der wiederum den Aufgabenbereich der
„Seuchenpolizei“ untermalt. So berichtete die Gendarmerie Wasserbillig dem Staatsminister
am 29. März 1915 von einem „(...) Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle (...)“
eines Bauern aus Mertert. Dem Bericht N° 74 zufolge, ordnete der Staatstierarzt aus
Grevenmacher eine Stallsperre an. Die Gendarmerie informierte das Bürgermeisteramt über
die Geschehnisse.258
Bereits am 15. März des gleichen Jahres war im Bericht N° 60 der Wasserbilliger
Gendarmerie die Rede von einer stallweiten Verbreitung der eben erwähnten Krankheit. Zum
gleichen Zeitpunkt ordnete der Staatstierarzt aus Grevenmacher eine weitere Stallsperre an.259
Warum sich allerdings an der Lage zwischen den 15. und 29. März 1915 scheinbar nichts
geändert hat, ist nicht bekannt.
2.2.2.1 Lebensmittelkontrollen
Mehrere Gendarmerie-Protokolle belegen durchgeführte Untersuchungen zwecks Kontrollen
des An- und Verkaufs von Lebensmitteln und unterstreichen somit das Bestehen eines
wahrscheinlich, den Umständen entsprechenden, ziemlich wichtigen Aufgabenbereiches der
257
ANlux, Agri-A-196-0581, GB N° 268, Handhabung resp. Befolgung der Bestimmungen des
Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei betreffend, 15.06.1914, Differdingen, S.
1-2.
258
ANlux, Agri-A-196-0469, GB N° 74, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle Dahm Nikolas,
Ackerer, wohnhaft zu Mertert, 29.03.1915, Wasserbillig.
259
ANlux, Agri-A-196-0545, GB N° 60, Zu Mertert hat sich die Maul- und Klauenseuche weiter in einem Stall
verbreitet, 15.03.1915, Wasserbillig.
Seite 73 von 196
luxemburgischen Gendarmerie. Wie nämlich beispielsweise Roemer festhält, stiegen bereits
im August 1914 viele Lebensmittelpreise rapide an. Diese erfuhren in den kommenden
Jahren weitere Steigerungen und veranlassten die Regierung dazu, Maximalpreise für „(...)
les produits de première nécessité (...)“ festzulegen und im April 1915 die „(...) Staatliche
Einkaufs- und Verteilungszentrale (...)“ zu gründen.
260
Dies und die allgemeine
Versorgungssituation des Großherzogtums verdeutlichen die Notwendigkeit einer aktiven
nationalen Kontrollinstanz.
Die Arbeit der Gendarmen war jedoch auch mit den ökonomischen Handlungen des
deutschen Militärs verbunden. So berichtete die Gendarmerie aus Redingen am 27. Februar
1915 von einem Ackerer, der Nahrungsmittel über dem großherzoglich festgelegten
Höchstpreis verkaufte. Zwei Gendarmen besuchten den Täter der angab, dass einige deutsche
Offiziere seine Kartoffeln zu einem hohen Preis kaufen wollten und dies auch letztlich taten,
um sie nach Mersch zu transportieren. Der Landwirt wurde protokolliert und der GeneralDirektor des Inneren erhielt eine Kopie dieses Protokolls. Der Protokollführende gab auch
den Verstoß der „(...) Militärpersonen (...)“ an.261 Weitere diesbezügliche Maßnahmen lassen
sich jedoch nicht ausmachen und zeigen in einer gewissen Weise, wie die luxemburgische
Gendarmerie die Vergehen der deutschen Militärbehörden zwar schriftlich festhielt und auch
der Staatsanwaltschaft meldete, dann allerdings keine weiteren Schritte in die Wege leitete,
um solche Taten zukünftig zu verhindern. Möglicherweise war die Angst oder gar der
Respekt vor dem fremden militärischen Besatzer doch zu groß.
Außerdem wurde die Gendarmerie in Redingen am 28. Februar 1915 darauf aufmerksam
gemacht, dass Kartoffeln „(...) über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln (...) durch
deutsches Militär (...)“ angekauft wurden. Sie meldeten dies der Staatsanwaltschaft in
Diekirch. Die zwei deutschen Unteroffiziere, die aufgrund des Personalbogens genauestens
von den Beamten beschrieben wurden und laut Gendarmerie-Bericht N° 70 in Mersch
stationiert waren, veranlassten den Abtransport der Ware dorthin.262 Diesbezüglich wurden
allerdings keine weiteren Ermittlungen angestellt.
260
ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116-117; Vgl. hierzu auch: Kapitel 1.4 Historischer Kontext.
ANlux, Agri-A-196-0468, Gendarmerie-Protokoll (GP) N° 27 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1-, Mergen
Theodor, Ackerer, geboren zu Greisch und 2-. Raach Peter, Ackerer, geboren und beide wohnhaft zu
Everlingen, wegen Zuwiderhandlung des Grossherzoglichen Beschlusses vom 4. 2. 1915 über den
Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln. Beide Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu
Useldingen versandt, 27.02.1915, Redingen, S. 1-2.
262
ANlux, Agri-A-196-0467, GB N° 70 Abschrift, Betrifft Ankauf von Kartoffeln dem Grossherzoglichen
Beschluss vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln, zuwider durch deutsches
Militärm 28.02.1915, Redingen.
261
Seite 74 von 196
Am 12. März 1915 verfasste die Gendarmerie aus Mersch einen, vermutlich mit dieser
Thematik in Verbindung stehenden, Bericht an das KGFKL. Dieser dokumentiert den
erneuten „(...) Ankauf von Kartoffeln durch deutsche Landsturmsoldaten (...)“. So sollen zwei
Gendarmen der dortigen Station während ihrer Patrouille in Boevingen festgestellt haben,
dass Mitglieder der deutschen Militärbehörden den Einheimischen die Kartoffeln abkauften,
um sie anschließend mit der Eisenbahn nach Ettelbrück und schließlich nach Mersch zu
transportieren.263
Weitere Ermittlungen der Beamten haben, laut Bericht N° 213 ergeben, dass die deutschen
Militärbehörden im gesamten Kanton Redingen Kartoffeln angekauft und außerdem täglich
Mehl, Brot und geräucherte Fleischwaren per Post und „(...) Eisenbahnkollis (sic) (...)“ nach
Deutschland transportiert haben.264
Anschließend unterstrich die Gendarmerie Mersch im Bericht N° 47, dass, laut Aussage des
Verkäufers, deutsche Soldaten regelmäßig Waren über den Höchstpreis bei örtlichen
Händlern ankauften. Die Gendarmerie gab allerdings im gleichen Zusammenhang an, dass
über die Straßen von Mersch und Ettelbrück keine Waren nach Deutschland gelangten.
Nichtsdestotrotz waren dennoch kleinere Mengen von Waren von deutschen Soldaten nach
Deutschland befördert worden. Dies per Feldpost, Zugpersonal, durchreisende Personen,
Autos und von deutschen Soldaten selbst, welche Urlaub in Deutschland machten.265
Die Gendarmerie wusste in diesem Fall also über die illegalen Ankäufe der deutschen
Militärpersonen Bescheid, unternahm, wie auch bereits den vorherigen Berichten zu
entnehmen war, ganz offensichtlich nichts um dies zu stoppen.
Auch die Gendarmerie in Rümelingen protokollierte am 11. März 1915 mehrere Täter wegen
illegalen Verkaufs von Kartoffeln sowie des „(...) Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über
die festgesetzte Höchstpreise hinaus (...)“. Sie leiteten betreffende Personalbögen an das
Bürgermeisteramt sowie an das Polizei-Kommissariat weiter. In einzelnen Fällen bestand
also auch eine Zusammenarbeit zwischen Gendarmerie und Polizei was eindeutig zeigt, dass
luxemburgische Privatpersonen, anders als das deutsche Militär, mit Konsequenzen seitens
der luxemburgischen Instanzen zu rechnen hatten.266 Ob und inwiefern das deutsche Militär
263
ANlux, Agri-A-196-0465-0466, GB N° 213, Ankauf von Kartoffeln durch deutsche Landsturmsoldaten, an
Gebrüder Colbach, aus Boevingen, und Rasch Peter, aus Everlingen, 12.03.1915, Mersch, S. 1.
264
ANlux, Agri-A-196-0465-0466 (Anm. 263), S. 1-2.
265
Ebd. S. 2-4.
266
ANlux, Agri-A-196-0485, GP N° 98 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1- Berchem Mathias, Handelsmann,
geboren zu Kopstal, wohnhaft zu Rümelingen; 2. Grossmann Margaretha, ohne Stand, geboren zu Kerrensohr,
Ehefrau Kemp Johann, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; 3. Klein Mathilde, ohne Stand, geboren zu Tiercelet,
Seite 75 von 196
vielleicht von den eigenen Behörden für solche Taten belangt wurde, ist zu diesem Zeitpunkt
nicht ersichtlich.
Weiterhin untermalen Größe und Präzision des Protokoll-Betreffs eindeutig die Wichtigkeit
dieses Aufgabenbereiches der großherzoglichen Gendarmerie.267
Ein durchaus wichtiger Bericht über die Versorgungssituation des Großherzogtums verfasste
die gleiche Gendarmerie-Station am 18. März. Der Bericht N° 94 war an den
General-Direktor des Inneren gerichtet und informierte diesen über die Ermittlungsresultate
der Gendarmen aus Rümelingen. Diese gingen einem Hinweis des General-Direktors nach,
demzufolge „(...) Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft (sic) Differdingen (...)“
ausgeführt wurden. Die Gendarmerie gab diesbezüglich an, dass das Bürgermeisteramt per
Telegramm mitteilte, dass die Fabriken Lebensmittel, die bereits bekanntermaßen vorher in
die Depots der „(...) Usinengesellschaft (...)“ gebracht wurden, in größeren Mengen
exportierten.268
Um die, womöglich illegale Ausfuhr von Lebensmittel zu unterbinden, wurden die Lager der
Fabriken, laut Bericht, durch die Gendarmen aus Rümelingen und Differdingen strenger
bewacht.269
Hierdurch wird deutlich, dass die luxemburgische Gendarmerie diesen Aufgabenbereich
innehatte und mit der nötigen Beamtenstärke aufrechterhalten und zusätzlich nach außen
tragen wollte.
In Bad-Mondorf hingegen berichtete die dortige Gendarmerie am 13. März 1915 vom „(...)
Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch ausländische Händler
(...)“. Die Gendarmen gaben in diesem Zusammenhang an, dass die Ausfuhr von Butter und
Eiern seit dem 7. März 1915 strengstens verboten sei. Dies beschränkte, laut Bericht N° 40
„(...) natürlich (...)“ den Umsatz des Bad-Mondorfer Wochenmarktes.270
Ehefrau, Binseler Mathias, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; subl wegen Versuch des Verkaufs sub 2 &3
wegen Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzten Höchstpreise hinaus. Personalbogen No-1 an
das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen sub2 an das Bürgermeister-Amt Kayl und derjenige sub 3 an das
Polizei-Kommissariat zu Escha/A heute versandt, 11.03.1915, Rümelingen.
267
ANlux, Agri-A-196-0485 (Anm. 266).
268
ANlux, Agri-A-196-0487-0488, GB N° 94, Verfolg des Telegramms des Herrn General-Direktor des Innern
von heute, angebliche Ausfuhr von Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft Differdingen von dahier
betreffend, 18.03.1915, Rümelingen, S. 1.
269
ANlux, Agri-A-196-0487-0488 (Anm. 268), S. 2.
270
ANlux, Agri-A-196-0486, GB N° 40, Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch
ausländische Händler, 13.03.1915, Bad-Mondorf, 1.
Seite 76 von 196
Des Weiteren ist im Bericht der Gendarmerie die Rede von sechs bis sieben lothringischen
Butterhändlern, die jegliche Butter aufkauften und somit dessen Preise sowie diejenigen der
Eier hochtrieben, um anschließend alles nach Diedenhofen auszuführen. Die Anwohner
waren, dem Bericht zufolge, nicht sehr erfreut darüber und forderten „(...) weil (die
Deutschen) bezüglich dieser Waren die Gegenseitigkeit nicht aufrecht erhalten,ebenfalls (sic)
ein diesbezügliches Ausfuhrverbot (...)“. Die Gendarmerie Bad-Mondorf gibt letztlich an,
dass ein „(...) solches Verbot (...) auch (für die) kleinen Käufer von (...) Vorteil (wäre), denn
ein rapides Fallen des Butterpreises würde dieselben in die Lage versetzen, sich einige Pfund
Butter zu konservieren,welches (sic) das jetzt so teurere Schmalz ersetzen würde (...)“.271
Die Beamten der luxemburgischen bewaffneten Macht waren also in diesem Falle darauf
bedacht, die Sorgen der Anwohner zu Papier zu bringen. Auch führten sie eine mögliche
Lösung weiter aus und leiteten diese an das KGFKL sowie den luxemburgischen
Staatsminister weiter.
Ein weiteres, die komplizierte Versorgungsituation bestätigendes Protokoll, stammt aus
Echternach. Die Beamten der luxemburgische Gendarmerie mussten dort, laut Protokoll
N° 37 vom 15. März 1915 einen Ingenieur protokollierten, „(...) weil er versuchte Kuchen
nach dem Auslande (sic) zu bringen (...)“ und anschließend letzteren beschlagnahmten. Der,
an der Weilerbacherbrücke stationierte Gendarm gab diesbezüglich an, dass der Täter den
Kuchen über diese nach Deutschland bringen wollte. Dies mit der Begründung, dass er einen
Bruder habe, welcher als Soldat im Krieg kämpfen würde und für den der Kuchen bestimmt
sei. Von einem herrschenden Ausfuhrverbot habe er nichts gewusst, denn er sei, laut eigener
Aussage, seit längerem nicht mehr im Großherzogtum gewesen. Die Gendarmerie Echternach
konnte allerdings herausfinden, dass der ausländische Ingenieur bereits, seit mehreren Jahren
mit seiner Familie in Echternach lebte und ließ ihn dementsprechend auch deswegen nicht
mit seiner Ausrede durchkommen.272
Die Beamten der luxemburgischen Gendarmerie befolgten also auch bei vermeintlich
harmlosen Ausfuhrversuchen von luxemburgischen Privatpersonen, die Beschlüsse der
großherzoglichen Regierung.
Die Gendarmerie in Redingen hatte hingegen auch mit ortsansässigen Händlern zu kämpfen.
So protokollierten die Beamten am 21. März 1915 einen Müller und Handelsmann „(...)
271
ANlux, Agri-A-196-0486 (Anm. 270), S. 1-2.
ANlux, Agri-196-0541, GP N° 37 Abschrift, Protokoll zu Lasten Hagen Johann, Ingenieur, geboren zu
Siegburg wohnhaft zu Echternach, weil er versuchte Kuchen nach dem Auslande zu bringen, sowie die
Beschlagnahme eines Kuchens konstatierend. Personalbogen liegt bei, 15.03.1915, Echternach, S. 1-2.
272
Seite 77 von 196
wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters (...)“. Dieser hatte den Ankauf von
Getreide in das Handelsregister nicht wie, durch den großherzoglichen Beschluss vorgesehen,
eingeschrieben und sich somit strafbar gemacht. Das Protokoll war an die Staatsanwaltschaft
in Diekirch sowie den General-Direktor des Inneren adressiert.273
Am 30. März 1915 protokollierte die Gendarmerie aus Rodingen An- und Verkäufer von
Brot. Die Verkäuferin hatte „(...) Brot über den Höchstpreis (...)“ an mehrere, ebenso
protokollierte Personen verkauft und sich somit über den Beschluss vom 23. Februar 1915
hinweggesetzt. Dies veranlasste die Gendarmerie, der Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie
dem General-Direktor des Inneren, eine Kopie des Protokolls zukommen zu lassen.274
Ein weiteres, für den landwirtschaftlichen Aufgabenbereich der luxemburgischen
Gendarmerie sprechendes Beispiel, stammt aus Echternach. Die dortige Gendarmerie-Station
hielt im Protokoll N° 43 vom 3. April 1915 einen diesbezüglichen Verstoß fest. Zwei
Gendarmen überwachten, laut eigenen Angaben das Einhalten des Ausfuhrverbotes an der
Echternacherbrücke, als eine Handelsfrau versuchte zwei Kisten und zwei Pakete auf das
jenseitige Gebiet zu bringen. Da durch den Beschluss vom 11. März 1915 das Ausführen von
Backwaren verboten war, wurde die Frau protokolliert und das, für die Ausfuhr bestimmte
Backwerk beschlagnahmt.275
Die Gendarmerie aus Echternach füllte auch hier eine genaue Täterbeschreibung aus und
sendete das Protokoll an die Staatsanwaltschaft in Diekirch.276
Des Weiteren berichtete die Gendarmerie aus Redingen am 5. April 1915 der
Staatsanwaltschaft in Diekirch von einer „(...) abgehaltene(n) Hausdurchsuchung in der
Wohnung (eines) (...) Ackerer(s) (...)“, der unerlaubt einen Getreide- und Mehlvorrat angelegt
hatte. Die Gendarmen aus Redingen erhielten, gemäß dem großherzoglichen Beschluss vom
18. März 1915, von ihren Vorgesetzten den Befehl eine Hausdurchsuchung beim
273
ANlux, Agri-196-0511, GP N° 35 Abschrift, Protokoll zu Lasten Toussait Franz, Müller und Handelsmann,
geboren und wohnhaft zu Useldingen, wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters, 21.03.1915,
Redingen.
274
ANlux, Agri-A-196-0463, GP N° 116 Abschrift, Protokoll zu Lasten Zenner Elise, Ehefrau Heymes Josef,
Handelsmann, geboren zu Schwebsingen, wohnhaft zu Rodingen, weil sie Brot über den Höchstpreis verkaufte,
sowie Gratia Barbara, Ehefrau Delgten Nikolas, Bergarbeiter, geboren zu Küntzig, wohnhafz zu Rodingen,
Deltgen Viktorina , Ehefrau Frisch Peter, Bergarbeiter, geboren zu Rollingen, wohnhaft zu Rodingen, und
Hilbert August, ohne Stand, Sohn von Mathias, Bergarbeiter, geboren und wohnhaft zu Rodingen, weil sie das
selbe ankauften. Personalbogen Zenner, Deltgen & Hilbert an das Bürgermeisteramt azu Petingen, an dasjenige
zu Küntzig heute versandt, 30.03.1915, Rodingen, S. 1-2.
275
ANlux, Agri-A-196-0424, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Gansen Barbara, Handelfrau, Witwe
Mertes Peter, geboren und wohnhaft zu Bettingen, weil selbe versuchte Backwerk nach dem Auslande zu
bringen, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 2 Kisten und 2 Pakete Backwerk. Personalbogen liegt bei,
03.04.1915, Echternach, S. 1-2.
276
ANlux, Agri-A-196-0424 (Anm. 275), S. 1.
Seite 78 von 196
Verdächtigen durchzuführen. Die Erlaubnis hierfür erhielt die Gendarmerie aus Redingen
vom Schöffen Wampach aus Oberpallen.277
Der Täter gab letztlich an, dass er die „(...) mir als mein Eigentum zugehörende Getreide und
Mehlvorräte, (...) bereitwillig, nach Abzug meines Bedarfs der Regierung zur Verfügung (...)“
stellen würde. Dennoch war er der Überzeugung, dass er seine Vorräte nicht preisgeben
müsse. Daraufhin unterstrichen die protokollierenden Gendarmen, dass sie eine Kopie des
Protokolls an „(...) den Herrn General-Direktor des Innern (...) (sowie den) Herrn
Untersuchungs-Richter zu Diekirch (...)“ senden würden.278
Berichte wie dieser zeigen eindeutig, von welch hoher Bedeutung sowohl die rechtliche als
auch die gesellschaftliche Stellung der Gendarmerie auch noch während des Krieges gewesen
sein musste. Anderenfalls wären solche Hausdurchsuchungen sicherlich nicht ohne weiteres
möglich gewesen.
Im Juli 1915 musste die Gendarmerie aus Rümelingen einen, durch mehrere Täter
durchgeführten, verbotenen Ausfuhrversuch von Lebensmitteln protokollieren. Ein Gendarm
der Rümelingener Station bemerkte, laut Protokoll N° 390 der an die Staatsanwaltschaft in
Luxemburg adressiert war, während der späten Abendstunde einen Transportversuch über die
Grenze. Die zu beschlagnahmenden Esswaren ließ der Gendarm wegen ihrer Verderblichkeit
an die Täter zurückgehen und protokollierte diese. Das zuständige Bürgermeisteramt erhielt,
wie auch in den meisten anderen Protokollen vermerkt wurde, die Personenbeschreibung der
Täter.279
2.2.2.2 Viehkontrollbücher
Die
luxemburgische
Gendarmerie
kontrollierte
im
landwirtschaftlichen
und
versorgungstechnischen Zusammenhang auch den Handel von Nutz- und Schlachttieren. Dies
geschah in erster Linie durch die Überprüfung eines vorhin bereits erwähnten und
277
ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Konstatierend die zufolge Requisition, abgehaltene
Hausdurchsuchung in der Wohnung, sowie Dependenzien zugehörend Meyers Johann Peter, Ackerer, geboren
und wohnhaft zu Oberpallen und die Feststellung, der im Protokoll näher bezeichneten Meyyers zugehörenden
Getreide und Mehlvorräte. Personalbogen heute an den Herrn Bürgermeister zu Beckerich versandt, 05.04.1915,
Redingen, S. 1.
278
ANlux, Agri-A-196-0423 (Anm. 299), S. 2.
279
ANlux, Agri-A-196-0162, GP N° 390 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1. Philippi Josef, Sohn der Witwe,
geboren und wohnhaft zu Rümelingen, weil er es unternahm Esswaren, welche dem Ausfuhrverbote unterliegen
nach dem Ausland zu transportieren und 2. Gales Katharina, Kostgeberin, geboren zu Itzig, wohnhaft zu
Rümelingen, weil sie bei Verübung dieser Zuwiderhandlung mitgewirkt hat. Personalbogen sub 1 an das
Bürgermeister-Amt zu Rümelingen und jener sub 2 an dasjenige zu Hesperingen heute versandt, 27.07.1915,
Rümelingen.
Seite 79 von 196
wahrscheinlich280 schon vor 1914 im Gebrauch gewesenen „Viehkontrollbuches“. Händler,
welche dieses nicht korrekt oder eventuell sogar gezielt falsch ausgefüllt hatten, mussten mit
einem Protokoll seitens der Gendarmerie rechnen. Dieser wurde, genauso wie die anderen
bereits vorgestellten Protokolle, meistens an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie den
luxemburgischen Staatsminister gesendet.
Ein diesbezügliches Beispiel stammt aus Ulflingen. Die dortige Gendarmerie protokollierte
am 29. März 1915 einen Verwalter und Handelsmann „(...) wegen widerrechtlicher
Viehausfuhr (...) (und) weil er den Viehhandel betrieb, ohne im Besitze eines hierzu
erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein (...)“. Zwei Gendarmen erwischten den Täter bei
dem Ausfuhrversuch von zwei Ochsen. Sie leiteten, laut Protokoll N° 42 eine Untersuchung
ein, erhielten erste Zeugenaussagen und leiteten eine Kopie des Protokolls an den
luxemburgischen Staatsminister weiter.281
Angeblich sollte der Täter, welcher der Gendarmerie bereits durch das Protokoll vom 27.
Februar des gleichen Jahres bekannt war, vor dessen Ausfuhrversuch, die Anwohner gefragt
haben, ob Gendarmen zu sehen seien. Dies untermalt sein ganz bewusst widerrechtliches
Vorgehen sowie die ordnungswahrende Stellung der Beamten.282
In Clerf stellte die Gendarmerie am 31. März 1915 ein Protokoll „(...) zu Lasten (eines)
Müller(s) und Pferdehändler(s) (...)“ aus. Dies aufgrund des „(...) Nichtführen(s) (eines)
Viehkontrollbuches (...)“. Anschließend sendeten sie den „(...) Personalbogen an das
Bürgermeister Amt (sic) zu Asselborn (...)“. Die dortigen Gendarmen informierten die
Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie den luxemburgischen Staatsminister und gaben an, dass
der Pferdehändler, gemäß des Berichtes N° 103 der Wiltzer Gendarmerie, Pferde bei einem
Händler aus Selscheid gekauft hatte. Diese hatte er, laut eigener Aussage anschließend, ohne
im Besitz eines Kontrollbuches gewesen zu sein, weiter verkauft.283
Die Tatsache, dass ein solches Protokoll an die politische Spitze des Landes gesendet wurde,
unterstreicht die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereiches der Gendarmerie und zeigt sehr
280
Eindeutig lässt sich nicht ermitteln, ob die Gendarmerie bereits weit vor 1914 Viehkontrollbücher überprüfen
musste. Die Archivbestände sind leider, wie bereits mehrfach angemerkt, nicht alle zugänglich oder vorhanden.
281
ANlux, Agri-A-196-0470-0471, GP N° 42 Abschrift, Protokoll zu Lasten 1- SerwatY Johan, Verwalter und
Handelsmann, geboren zu Lengler wohnhaft zu Goedingen, und 2- Thome Johann, Handelsmann, geboren und
wohnhaft zu Montenau wegen widerrechtlicher Viehausfuhr. Nr 1 ausserdem weil er den Viehhandel betrieb,
ohne im Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein, 29.03.1915, Ulflingen, S. 1-2.
282
ANlux, Agri-A-196-0470-0471 (Anm. 282), S. 1-2.
283
ANlux, Agri-A-196-0443, GP N° 69 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Baustert Theodor, Müller und
Pferdehändler, geboren zu Rümlingen, wohnhaft zu Boegenermühle, wegen Nichtführen eiViehkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister Amt zu Asselborn heute versandt, 31.03.1915, Clerf,
S. 1.
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deutlich inwiefern die Versorgungssituation des Großherzogtums von den Beamten der
luxemburgischen Gendarmerie überwacht wurde.
Etwas Ähnliches geschah am selben Tag in Ettelbrück. Die Gendarmerie-Station meldete der
Staatsanwaltschaft des Nachbarortes (Diekirch) einen Transport von sechs Schweinen und
einem Kalb. Dies ohne, wie es der Beschluss vom 26. Juni 1913 vorsieht, das nötige
Eintragen in ein Kontrollbuch. Der Täter wurde protokolliert.284
Die Gendarmerie aus Perl berichtete anschließend am 6. April 1915 der Staatsanwaltschaft in
Diekirch von einem Landwirt und Pferdehändler, welcher ein Protokoll „(...) wegen
unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im Widerholungsfall (...)“ erhielt. Laut
Protokoll N° 52 soll der Pferdehändler das Kontrollbuch so ausgefüllt haben, dass es für die
Beamten weder ersichtlich war, wem er ein Pferd verkauft, noch von wem er selbst ein Pferd
gekauft hatte. Die Gendarmen füllten dies genau aus, ließen die, für eine genaue
Personenbeschreibung gedachte „(...) Signalement (...)“-Tabelle jedoch aus.285
Eine weitere Kopie des Protokolls ging an den luxemburgischen Staatsminister sowie die
Staatsanwaltschaft in Diekirch.286
Am darauffolgenden Tag protokollierte die Gendarmerie aus Perl einen weiteren
Pferdehändler. Dieser soll laut der Abschrift des Protokolls N° 53 vom 7. April 1915 „(...) als
Früher eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch (benutzt), dieses Buch
(gefälscht) und das Pferd ungesetzlich (...)“ eingeschrieben haben. Insgesamt drei Gendarmen
kontrollierten das Buch und sendeten anschließend eine Kopie des Protokolls an den
luxemburgischen Staatsminister.287
Des Weiteren erstellten auch die Gendarmen in Mersch am 2. April 1915 ein „(...) Protokoll
zu Lasten (eines) (...) Pferdehändler(s), (...) weil er als Führer eines Pferdetransportes kein
Kontrollbuch mit sich führte (...)“. Das Protokoll N° 73 wurde an die Staatsanwaltschaft in
284
ANlux, Agri-A-196-0442, GP N° 93 Abschrift, Protokoll zu Lastern Kohnen Cornelius, Handelsmann,
geboren zu Heinerscheid, wohnhaft zu Rümelingen, wagen unregelmässiger Führung seines Kontrollbuches
Personalbogen an das Bürgermeisteramt zu Heinerscheid heute versandt, 31.03.1915, Ettelbrück.
285
ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 52 Abschrift, Protokoll zu Lasten Wanderscheid Johann Baptist, Ackerer
und Pferdehändler geboren und wohnhaft zu Wolwelingen, wegen unregelmässiger Führung seines
Viehkontrollbuches im Widerholungsfall. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt dahier versandt,
06.04.1915, Perl, S. 1.
286
ANlux, Agri-A-196-0423 (Anm. 285), S. 2.
287
ANlux, Agri-A-196-0417, GP N° 53 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rasqui Nikolaus, Schmiedgeselle,
geboren zu Böwingen a/A. wohnhaft zu Ettelbrück, weil er als Führer eines Pferdetransportes ein unbefugtes
Kontrollbuch benutzte, dieses Buch fälschte und das Pferd ungesetzlich einschrieb. Personalbogen heute an das
Bürgermeisteramt zu Böwingen a/A. versandt, 07.04.1915, Perl, S. 1-2.
Seite 81 von 196
Luxemburg gesendet und zeigt, wie die dortigen Gendarmen ihren Aufgabenbereich
bezüglich der Landwirtschaft Luxemburgs wahrnehmen.288
Solche Protokolle sind somit sehr häufig im Bestand des ANlux-Dossiers Agri-A-169 zu
finden. Alle behandeln sie die Darstellung eines intakten Gendarmerie-Aufgabenbereiches.
Das Ausfüllen des Viehkontrollbuches schien demnach für die exekutive Macht, ein äußerst
wichtiger Teil der Händlertätigkeit gewesen zu sein. Die Kontrolle des An- und Verkaufs von
Vieh war, den Umständen des Ersten Weltkrieges sowie der generellen Versorgungssituation
entsprechend, sehr wichtig und wurde mehrmals gesetzlich festgelegt. Da letztlich diese
Aufgabe der Gendarmerie übertragen wurde, unterstreicht dies auf ein Neues die Rolle der
Gendarmerie als weiterhin aktiver Wahrer von Recht und Ordnung.
2.2.2.3 Landwirtschaftliche Kontrolle, Schmuggel und weitere Protokolle
Auch hinsichtlich der landwirtschaftlichen Kontrolle gab es laut Gendarmerie durch das
deutsche Militär ausgelöste Komplikationen. So ein Bericht aus Heinerscheid vom 7. Juli
1915. Hier ist die Rede von einem „(...) Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten
Landsturmleuten (...)“. Der Bericht N° 209 an das KGFKL beinhaltet die genaue
Beschreibung
eines
möglichen
Pferdeschmuggels,
welcher
von
Anwohnern
in
Zusammenarbeit mit den dort stationierten Landsturmsoldaten durchgeführt werden sollte.289
Demzufolge berichtete ein Heinerscheider Gendarm nach dessen Patrouille von einem, durch
ihn wahrscheinlich vereitelten, illegalen Ausfuhrversuch von drei Pferden. Anschließend
begab sich der Gendarm zur Wache der deutschen Landsturmsoldaten und bekam dort
eigenen Angaben zufolge mehrfach zu hören: „(...) Hier haben Sie nichts zu tun (...)“. Die
insgesamt acht angeheiterten Soldaten drohten dem luxemburgischen Beamten mehrmals.
Dieser erwiderte die Drohungen, „(...) um denselben (...) klar zu machen, dass (er) keine
Furcht vor (ihnen hatte) (...)“ und verließ nach kurzer Zeit die Wache „(...) um eine weitere
Scene (sic) zu vermeiden (...)“.290
288
ANlux, Agri-A-196-0433, GP N° 73 Abschrift, Protokoll zu Lasten Bermann Markus, Pferdehändler,
geboren zu Osam, wohnhaft zu Mersch, weil er als Führer eines Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich
führte. Personalbogen liegt anbei, 02.04.1915, Mersch.
289
ANlux, AE-00578-0060, GB N° 209, Betrifft Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten
Landsturmleuten, 07.07.1915, Heinerscheid.
290
ANlux, AE-00578-0060 (Anm. 289), S. 1-2.
Seite 82 von 196
Der Gendarm unterstrich letztlich noch, dass die hiesigen Pferdehändler und Schmuggler
„(...) im Einverständnis mit den dort stationierten Landsturmleuten (...)“ handelten. Beinahe
täglich fand demnach ein Treffen in der örtlichen Schenke statt.291
Indirekt gab die Gendarmerie-Station aus Heinerscheid also an, dass der Pferdeschmuggel,
durch das Einverständnis der örtlichen deutschen Militärmitglieder von statten ging. Die
Autorität der luxemburgischen Gendarmerie spielte demnach in diesem Fall nur eine
untergeordnete Rolle.
Zehn Tage später, am 17. Juli 1915, äußerte sich der deutsche Oberleutnant und
Kompanieführer Dantz zum Vorwurf der luxemburgischen Gendarmerie.292 Er widerlegte die
Vorwürfe des Gendarmen aus Heinerscheid und wies somit jegliche Schuld von sich und
seiner Behörde.293
In Bezug auf eine andere Thematik schalteten sich im Jahre 1916 sogar höhere Instanzen ein.
So unterrichtete der Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail294 den
Staatsminister am 10. Oktober 1916 über Haferschmuggel in der Gegend um Heinerscheid
und Weiswampach. Laut GDA sollten die dortigen Gendarmerie-Posten „(...) des instructions
spéciales (...)“ erhalten oder, um noch effektiver gegen die illegale Ausfuhr von Hafer
vorgehen zu können, eine Verstärkung der dortigen Einheiten erfahren. In diesem Sinne
verlangte er vom luxemburgischen Staatsminister sich dahingehend beim MajorKommandanten der bewaffneten Macht zu melden.295
Einen Tag später ging der damalige Staatsminister dieser Aufforderung nach und erkundigte
sich bei der Gendarmerie-Führung über deren Vorgehensweisen hinsichtlich der dortigen
Schmugglerproblematik.296 Am 13. Oktober 1916 unterrichtete dieser den Staatsminister über
die Umstände vor Ort. Die Gendarmerie-Station Heinerscheid bestand demnach aus sechs
Männern, die regelmäßig Patrouillen zwischen Lieler, Lausdorn, Kalborn, Heinerscheid, den
Wäldern von Hüpperdingen, Koesfurth, Grindhausen und Fischbach liefen. Die Patrouillen
291
Ebd. S. 2.
Wie genau dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde, ist nicht ersichtlich. Allerdings spricht er den
Gendarmerie-Bericht vom 7. Juli 1915 (Anm. 289) direkt an.
293
ANlux, AE-00578-0059, Schreiben des deutschen Oberleutnant und Kompanieführers Dantz an einen
unbekannten Adressaten. Abschrift, 17.07.1915, Clervaux, S. 1-2.
294
Die Bezeichnung dieses Amtes ändert sich in den kommenden Jahren laut Berichten, Protokollen und anderer
Korrespondenz ständig. Somit wäre später beispielsweise von einem General-Direktor für Ackerbau, Industrie
und Handel die Rede. Um hier keine unnötige Verwirrung zu stiften, wird dieses Amt von nun an innerhalb des
Textes mit „GDA“ abgekürzt.
295
ANlux, AE-00525-0049, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den
luxemburgischen Staatsminister, 10.10.1916, Luxemburg.
296
ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten
Macht, 11.10.1916, Luxemburg.
292
Seite 83 von 196
standen in engem Kontakt mit der Gendarmerie aus Weiswampach (sechs Mann) und diese
mit den Kollegen in Beiler (drei Mann) und Schmiede (vier Mann). Alle wurden vom
Gendarmerie-Offizier und Detachementskommandanten aus Hosingen koordiniert.297
Der Major-Kommandant vermerkte außerdem noch, dass ein materielles Aufstocken der
jeweiligen Posten nicht möglich sei. Allerdings gäbe er den Befehl, die Posten sollten ihre
Patrouillen mit dem größtmöglichen Engagement durchführen und verlangte weitere
Informationen bezüglich dieser Thematik vom GDA.298
Die Gendarmerie aus Weiswampach unterrichtete das KGFKL am 28. Oktober 1916 über das
„(...) Gerücht (betreffend) (des) Schmuggel(s) mit Hafer an der Grenze dahier (...)“. Laut
Gendarmerie-Bericht N° 399 sollte somit der Haferschmuggel zwischen Dreibaracken und
Schmiede betrieben werden. Allerdings sollen vorhandene Gendarmerie-Patrouillen nie etwas
davon mitbekommen haben. Der Schmuggel wurde laut Gendarmerie-Informationen
allerdings mittels Personen und nicht durch Fuhrwerke organisiert. Dies durch den Tunnel
der Eisenbahnstrecke Wilwerdingen und Lengler (Deutschland). Diesbezüglich äußerte der
BSK aus Weiswampach sich in einer äußerst interessanten und für den gesamten
kriegstechnischen Kontext wichtigen Art und Weise: „(...) Dieser Tunnel ist auf beiden Seiten
durch deutsches Militär bewacht. Falls der Hafer auf diesem Wege ausgeschafft wird, was
ich jedoch nicht näher feststellen konnte, könnte dies nur im Einverständnis der dort
aufgestellten Posten geschehen. In diesem Falle wären unsere Posten machtlos. (...)“299
Er gibt demnach an, dass bei einem Mitwirken der deutschen Militärposten der dortigen
Gendarmerie-Station die Hände gebunden wären. Trotz bestehender Beschlüsse gegen die
Ausfuhr von Hafer (siehe Kapitel 1.4 Historischer Kontext) konnte die Gendarmerie aus
Weiswampach offenbar, bis auf das Berichten diesbezüglich, nichts Konkretes unternehmen.
Allerdings berichtete der BSK aus Weiswampach noch von einer weiteren Spur, welche den
Verdacht auf Söhne einer hiesigen Familie lenkte. Diese sollen laut Angaben der
Gendarmerie,
die
jeweiligen
Gendarmerie-Posten
„(...)
beim
Aufziehen
(...)“
ausgekundschaftet haben und „(...) dann die Stellen bezeichnen, die zum Passieren der
297
ANlux, AE-00525-0050, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen
Staatsminister, 13.10.1916, Luxemburg, S. 1-2.
298
ANlux, AE-00525-0050 (Anm. 297), S. 2.
299
ANlux, AE-00525-0045, GB N° 399, Betrifft Gerücht über den Schmuggel mit Hafer an der Grenze dahier,
28.10.1916, Weiswampach, S. 1.
Seite 84 von 196
Grenze frei seien (...)“. Hierfür hatte die Gendarmerie, laut Bericht N° 399 jedoch auch keine
konkreten Beweise.300
Der BSK aus Weiswampach unterstrich letztendlich, dass es sicherlich ein Hafer-SchmuggelProblem vor Ort gab. Indessen versicherte ihm eine „(...) zuverlässige Person aus
Lengler (...)“, dass der Schmuggel nur in geringen Mengen vonstattengehen würde. Dies
aufgrund der Tatsache, dass die Hafer-Preise in Deutschland sich nach unten orientiert hätten
und es sich folglich nicht mehr lohnen würde im großen Stil Hafer von Luxemburg nach
Deutschland zu transportieren.301
Die Gendarmerie aus Weiswampach schien also Probleme bei der Ausübung ihres
Aufgabenbereiches zu haben und falls deutsche Soldaten an dieser Problematik beteiligt
wären, würde dies die Gendarmen vor eine scheinbar, laut Bericht, unlösbare Aufgabe
stellen. Es verdichtet sich somit die Vermutung, dass das deutsche Militär nicht unter der
„Gerichtsbarkeit“ der luxemburgischen Gendarmerie stand.
Hinzukommt, dass der Hauptmann und Kompanie-Chef der Gendarmerie sich diesbezüglich
mit dem Stationskommandanten in Ulflingen am 30. Oktober 1916 in Verbindung setzte. Er
riet der dortigen Gendarmerie sich mit Brigadier Pesch und den anderen PostenKommandanten in Schmiede zu verständigen und somit alle Schmuggelpunkte möglichst oft
bei Tag und Nacht abzupatrouillieren beziehungsweise zu besetzen. Der Ulflinger Brigadier
sollte hier eine leitende Position übernehmen.302
Am 4. November des gleichen Jahres unterrichtete der BSK der Ulflinger Gendarmerie den
Chef der Gendarmerie-Kompanie über die Zusammenkunft mit besagtem Brigadier Pesch der
Gendarmerie aus Weiswampach. Zusammen hatten beide, laut Brief, die Festlegung der
Punkte für die jeweiligen Patrouillen der beiden Brigaden bestimmt. Der BSK aus Ulflingen
ergänzte noch, dass er im Zusammenhang mit der dichten Bewachung des langen sowie
eingleisigen und somit für das Durchqueren ziemlich gefährlichen Eisenbahntunnel
Wilwerdingen-Lengler, einen dortigen Schmuggelweg für kaum glaubhaft hielt. Außerdem
sei die alljährliche Haferernte noch nicht gedroschen worden.303
Die Gendarmerie-Führung war demnach an einer schnellen und effektiven Aufklärung dieses
Schmugglerverdachtes interessiert. In Form des BSK aus Ulflingen waren die Beamten der
300
ANlux, AE-00525-0045 (Anm. 299), S. 1-2.
Ebd. S. 2.
302
ANlux, AE-00525-0048, Briefwechsel zwischen dem Chef der Gendarmerie-Kompanie und dem BSK aus
Ulfingen, 30.10 & 04.11.1916, Luxemburg & Ulflingen, S. 1.
303
ANlux, AE-00525-0048 (Anm. 302), S. 2.
301
Seite 85 von 196
dortigen Gendarmerie von den Vermutungen aus Weiswampach allerdings nicht wirklich
überzeugt.
Die Problematik um den Haferschmuggel-Bericht der Gendarmerie Weiswampach schlug
allerdings noch deutlich größere Wellen. Dies belegt ein Briefwechsel zwischen dem GDA
und dem Staatsminister mit einer anschließenden Weiterleitung am 12. Dezember 1916 an
den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht. Am 11. November 1916 informierte der
General-Direktor den damaligen Staatsminister Thorn304 über die „(...) exportation en fraude
de l’avoine, (qui) se pratique d’une façon scandaleuse aux environs de la localité de
Wilwerdange (...)“. Zusätzlich unterrichtete er Thorn über die mögliche Hilfe der „(...)
soldats allemands (...)“ und bat den Staatsminister umgehend dem GendarmerieOberkommando den Befehl zu erteilen, seine dortigen Posten um mindestens zwei Mann zu
verstärken sowie, falls die Teilnahme der deutschen Militärbehörden sich bestätigen würde,
den kommandierenden Kolonel Tessmar umgehend über die „(...) pratiques blâmables des
ses subordonnés (...)“ aufzuklären.305
Einen Tag später setzte sich die Thematik in Weiswampach fort. Im Bericht N° 416 ist die
Rede von genauen Kontrollen zwischen den Übergangspunkten Lausdorn und Lieler. Auch
die Gendarmerie aus Heinerscheid schaltete sich hinzu. Am 9. November wurden bereits
„(...) geheime Erkundigungen (...)“ eingeholt und am 11. November 1916 gegen mehrere
Personen Protokolle verfasst. Die Gendarmerie Weiswampach hatte auch noch weitere
Personen im Verdacht, konnte diese jedoch noch nicht überführen und war sich sicher, dass
auch Hafer von Lieler aus nach Deutschland gelangte. Wie genau dies vonstattenging,
wussten die dortigen Beamten jedoch noch nicht.306
Allerdings wies ein ziviler Mitbürger die Gendarmerie daraufhin, dass die Grenze trotz der
Bemühungen der Gendarmen immer noch zu schwach besetzt sei. Zusätzlich bot Lieler sich
als Schmugglerort an. Die nächstgelegenen Gendarmerie-Stationen befanden sich jeweils vier
Kilometer entfernt. Die Gendarmerie aus Weiswampach wies in diesem Zusammenhang
daraufhin, dass ihre Patrouillen zwar oft genug herausfuhren, ein Posten vor Ort jedoch
304
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO,
Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
305
ANlux, AE-00525-0041, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den
luxemburgischen Staatsminister inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht.
11.11 & 12.12.1916, Luxemburg, S. 1-2.
306
ANlux, AE-00525-0044-0045, GB N° 416, Betrifft Beantwortung beiliegenden Schreibens über angeblichen
Haferschmuggel, 12.11.1916, Weiswampach, S. 1-2.
Seite 86 von 196
sicherlich die deutlich effektivere Lösung darstellen würde. Demzufolge wäre eine
Verstärkung der Posten Weiswampach und Heinerscheid größtenteils sinnlos.307
Die
Gendarmerie-Station
Schmugglerproblematik
zu
Weiswampach
lösen
und
war
unterrichtete
somit
darauf
das
KGFKL
bedacht
über
die
mögliche
Lösungsansätze.
Der Bericht N° 274 vom 18. November 1916 beendete letztlich die HaferschmuggelThematik. Die kriminaldienstliche Abteilung der Gendarmerie in Luxemburg unterstrich in
ihrer Mitteilung an das KGFKL, dass der Haferschmuggel tatsächlich stattfand. Es handelte
sich um die vorjährige Haferernte, welche über Lieber, Schmiede, die Schenke Knauf und
Drei Baracken ausgeführt wurde. Die Schmuggler fuhren, laut Bericht an die Grenze und
versteckten sich samt Ware in den dortigen Tannenwäldern, brachten den Hafer zu Fuß über
die Grenze und dieser wurde von dort aus per Wagen innerhalb von Deutschland
weitertransportiert.308
Der geschmuggelte Hafer sollte, laut Gendarmerie aus Huldingen, Beiler, Lieler, Leithum,
Kalborn und Heinerscheid kommen. Im gleichen Zuge unterstich der Kriminal-Dienst der
Gendarmerie, dass es „(...) sehr gewagt (sei) aus (...) weiter zurückliegenden Ortschaften
Hafer nach der Grenze (sic) zu transportieren (...)“. Außerdem hielten die Beamten den
großangelegten Schmuggel durch den bereits mehrfach erwähnten Tunnel zwischen
Wilwerdingen und Lengler für kaum möglich. Sie gingen allerdings davon aus, dass kleinere
Waren und Lebensmittels mittels dieses Tunnels und mit dem Wissen der deutschen
Militärbehörden ihren Weg nach Deutschland finden würden. Auch ein Sack Hafer sollte
augenscheinlich „(...) ab und zu (...)“ durch diesen Tunnel nach Deutschland gelangen.
Zeugenaussagen bestätigten jedoch, dass keine größeren Mengen den Tunnel in Richtung
Deutschland verlassen hatten.309
Desgleichen forderte der Kriminal-Dienst der Gendarmerie aus Luxemburg das KGFKL auf,
die dortigen Brigaden zu verstärken. Die zu überwachende Strecke sei einfach zu groß für das
vorhandene Personal. Im gleichen Zuge war jedoch ein Ackerer aus Kalborn, der zusammen
mit einem gewissen Soldaten Bildgen310 drei Malter Hafer ausgeführt hatte, verhaftet und
nach Diekirch in Untersuchungshaft gebracht worden. Der berichtende Wachtmeister gab an,
307
ANlux, AE-00525-0044-0045 (Anm. 306), S. 2-3.
ANlux, AE-00525-0042-0043, GB N° 274, Resultat der bezüglich der anliegenden Akten eingeleiteten
Untersuchung, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1.
309
ANlux, AE-00525-0042-0043 (Anm. 308), S. 2.
310
Aus dem Bericht N° 274 der kriminaldienstlichen Abteilung der Gendarmerie ist nicht ersichtlich, ob es sich
hier um einen deutschen Soldaten handelte.
308
Seite 87 von 196
dass „(...) dieses Vorgehen höchst abschreckend auf die in den Grenzortschaft wohnenden
Bauern und Schmuggler gewirkt (...)“ und dementsprechend der „(...) Schmuggel (...) auf
dieses Vorgehen hin bedeutend nachgelassen (...)“ haben soll.311
Letztlich erhielt die kriminaldienstliche Abteilung der luxemburgischen Gendarmerie noch
Informationen bezüglich eines Schmuggelversuches eines deutschen Handelsagenten. Dieser
wollte einem luxemburgischen Händler „(...) waggonweise Hafer (...)“ abkaufen und „(...)
unter der Bezeichnung „Tomasmehl“ (sic) per Eisenbahn nach Deutschland versenden (...)“.
Der Händler nahm, laut eigenen Angaben den Vorschlag des Deutschen jedoch nicht an.312
Die Gendarmerie berichtete also sehr ausführlich über Schmuggelversuche und wollte diese
auch aufklären. Auch höhere Instanzen haben sich eingeschaltet versuchten sich der
Thematik anzunehmen. Dieser Aufgabenbereich erfuhr also eine große Aufmerksamkeit. Die,
laut den Berichten, womöglich auch damit in Verbindung stehenden deutschen Soldaten zu
protokollieren zählte allerdings nicht dazu, was wiederum zeigt inwiefern die deutschen
Militärbehörden diesbezüglich unangetastet weiter operieren konnten.
Dessen ungeachtet berichtete die großherzogliche Gendarmerie, Abteilung Kriminal-Dienst,
dem GDA am 15. November 1916 von dem „(...) Geschäftsgang an (der) hiesigen
Handelsbörse (...)“. Die Gendarmerie kontrollierte die Handelsbörse für Hülsenfrüchte. Der
Handel wurde nur zwischen Käufer und Verkäufer, ohne Kenntnis von Dritten, betrieben.
Allerdings sollen, laut Gendarmerie-Bericht N° 272 einige Agenten der Hüttengesellschaften
sowie weitere Deutsche alle Erbsen im Lande aufgekauft haben. Der Preis für diese
Hülsenfrüchte betrug, so der Wachtmeister aus Luxemburg, 200 bis 300 Franken (ca. 180 €)
pro 100 Kilogramm. Die Deutschen zahlten einen Preis von 80 bis 200 Franken (ca. 100 €)
pro 100 Kilogramm. Dies um die Feldfrüchte später nach Erzbecken und/oder über die
Grenze zu transportieren.313
Des Weiteren sollen, laut Gendarmerie-Bericht in Esch an der Alzette „(...) galizische Juden
(...)“ das gesamte vorhandene „(...) Fett (...) zur Fabrikation von Seife aufgekauft (...)“ haben.
Der Wachtmeister gab außerdem an, dass „(...) dieses Geschäft (...) sehr rentabel sein (soll,)
da das gewöhnliche Fett nunmehr mit 7 Mark bezahlt wird; die Butter aber schon zum Preise
von 3 Mark das Pfund erhältlich ist (...)“. 314 Dass solche antisemitischen Andeutungen,
311
ANlux, AE-00525-0042-0043 (Anm. 308), S. 2-3.
Ebd. S. 3.
313
ANlux, AE-00525-0039, GB N° 272, Berichterstattung über Geschäftsgang an hiesiger Handelsbörse,
15.11.1916, Luxemburg, S. 1-2.
314
ANlux, AE-00525-0039 (Anm. 313), S. 2.
312
Seite 88 von 196
welche sich in den Gendarmerie-Berichten nicht häufig ausmachen ließen, während Ersten
Weltkrieges innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft nicht zur Ausnahme gehörten, zeigt
Renée Wagner in ihrem Artikel über die Kategorisierung galizischer Juden in Luxemburg.
Sowohl die Politik als auch beispielsweise die Escher Polizei beklagten sich über den
angeblichen Wohlstand der Juden und formten die „(...) Figur des galizischen Wucherers
(...)“.315
Die kriminaldienstliche Abteilung der Gendarmerie war demnach genauestens über die
Vorgänge an der luxemburgischen Handelsbörse informiert. Allerdings berichteten sie nur
darüber und leiteten keine weiteren Schritte diesbezüglich ein.
Die, in einem Dokument zusammengefasste, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen
Regierung (Abteilung Justiz), dem GDA, dem damaligen Staatsminister Thorn316 sowie dem
Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht vom 13. April
bis zum 1. Mai 1917 zeigt erneut sehr deutlich, inwiefern die Gendarmerie in Bezug auf die
Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Landes eine wichtige Rolle für die
Lebensmittelversorgung der Bevölkerung einnahm. In diesem Fall zeigt die Korrespondenz
zwischen den eben erwähnten Beamten und Behörden jedoch auch, dass manche Gendarmen
ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß ausführten und somit mit Konsequenzen rechnen
mussten.317
So führten am 6. März 1917 zwei Beamte einer gewissen mobilen Kontrollbrigade, die im
folgenden Kapitel näher analysiert wird, eine Viehkontrolle durch. Anschließend
beschlagnahmten die Gendarmen das Vieh, dessen Besitzer gegen verschiedene
großherzogliche Beschlüsse verstieß und somit die Lebensmittelversorgung des Landes
gefährdete.318 Die Gendarmen gaben sich, laut Korrespondenz als mögliche Käufer aus und
konnten so den Viehbesitzer überführen.319
Allerdings stellte sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Beamter der, gleich näher
beleuchtenden mobilen Kontrollbrigade starken moralischen Druck auf den Überführten
315
WAGENER, Renée, Jüdische Emanzipation (3/6): „Hyänen“ und „Parasiten“. Online: http://goo.gl/Ib2nZw
(Stand: 17.07.2015).
316
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO,
Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
317
ANlux, AE-00525-0017-0019, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung, Abteilung Justiz,
dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem damaligen Staatsminister Victor
Thorn sowie dem Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 13.04-1917, 16.17.04.1917, 28.04.1917 & 01.05.1917, Luxemburg.
318
ANlux, AE-00525-0017-0019 (Anm. 317), S. 1.
319
Ebd. S. 2.
Seite 89 von 196
ausgeübt und diesen somit provoziert hatte. Demzufolge wurde ein Disziplinarverfahren
gegen den genannten Beamten seitens des Gendarmerie-Kommandos in die Wege geleitet.320
Ein weiterer Brief, der unterstreicht, wie ernst die Lage für die Gendarmerie hinsichtlich ihrer
Aufgabe, die Lebensmittelversorgung des Großherzogtums aufrecht zu erhalten war, stammt
vom Staatsminister und wurde am 29. Juni 1917 an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht adressiert.321
In diesem Schreiben forderte der damalige Staatsminister Kauffmann322 die Führung der
Gendarmerie auf, bereits pensionierten Beamten wieder, lokal gebunden, in den Dienst zu
nehmen. Sie sollten, laut Kauffmann ihren Dienst in ihrem Heimatdorf verrichten dürfen.
Dies um die Versorgung des Großherzogtums weiterhin zu garantieren. Die Regierung und
somit die Versorgungssituation des Großherzogtums muss demnach stark von den Diensten
der Gendarmerie abhängig gewesen sein.323
Ein weiterer, kommentierter Beschluss des GDA aus dem Jahre 1917 bestätigt, dass die
Gendarmerie bezüglich der Versorgungssituation des Großherzogtums eine wichtige Rolle
spielte. Er befasste sich mit der „(...) fixation du prix maxima de vente des objets de première
nécessité (...)“ und wurde an den „(...) Monsieur le Major-Commandant de la Force armée,
avec prière d’exécution (...)“ weitergeleitet.324
Die Vielzahl an Berichten, Protokollen sowie die soeben analysierte Korrespondenz zeigt
demnach sehr deutlich, dass dieser Aufgabenbereich der luxemburgischen Beamten sicherlich
einen erheblichen Teil der Gesamtarbeit der Gendarmerie während des Ersten Weltkrieges
ausmachte und unterstreicht somit in einer gewissen Weise die Notwendigkeit der
vorgenommen Kontrollarbeiten. Allerdings zeigt die Analyse dieses Aufgabenbereiches auch
deutlich inwiefern die deutschen Militärbehörden, in den meisten Fällen, ein klares Hindernis
für die Ausübung der Gendarmerie-Pflichten darstellten und sich die Arbeit der Gendarmen
somit in erster Linie auf das Protokollieren von luxemburgischen Zivilpersonen beschränkte.
Was die Berichte und Protokolle allerdings nicht zeigen, ist die Haltung der Bevölkerung
gegenüber der Gendarmerie. Anzunehmen ist, dass die Einwohner Luxemburgs in Anbetracht
der Versorgungssituation und der Problematik rund um die Handhabung des deutschen
320
Ebd. S. 4 & 6.
ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten
Macht sowie an den Directeur général de la Justice et de l’Instruction publique, 29.06.1917 & 11.07.1917,
Luxemburg.
322
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
323
ANlux, AE-00525-Unbekannt (Anm. 321).
324
ANlux, Agri-400-0064, Vu la loi du 28 novembre 1914, concernant la fixation du prix maxima de vente des
objets de première nécessité, Ohne Datum (1916-1917), Luxemburg.
321
Seite 90 von 196
Militärs, diesen Aufgabenbereich der luxemburgischen Beamten keinesfalls voll und ganz
unterstützten. Ebenso lässt sich vermuten, wie manche Berichte sogar ansatzweise gezeigt
haben, dass luxemburgische „Täter“ den Schutz der deutschen Militärbehörden suchten und,
durch einen gegenseitigen Vorteil, auch erhielten. Konkrete und nachweisbare Informationen
bezüglich dieser Frage ließen sich jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausfindig machen.
2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden
Wie bereits auf den ersten Seiten der hier vorliegenden Forschungsarbeit angemerkt wurde,
lässt die Situation rund um den Ersten Weltkrieg auch die Vermutung zu, dass sich an der
internen Organisation der Gendarmerie etwas geändert haben könnte. Wie und in welchem
Ausmaß dies möglicherweise der Fall war, sollen die folgenden Zeilen zeigen.
Der damalige GDA, Dr. Welter, welchem die mobile Kontrollbrigade indirekt unterstand,
hob am 15. November 1916 in seinem Brief an den luxemburgischen Staatsminister hervor,
dass
eine
sogenannte
„(...)
brigade
mobile
(...)“
wegen
ihrer
Mission,
die
Versorgungssituation Luxemburgs zu verbessern, auf die Unterstützung von zwei Gendarmen
angewiesen wären. Diese sollten der mobilen Kontrollbrigade permanent zur Verfügung
stehen und sie bei ihren Einsätzen begleiten. In diesem Sinne bat Dr. Welter den
Staatsminister darum, Rücksprache mit der Gendarmerie-Führung zu halten. Die
Weiterleitung des Briefes erfolgte am 17. November 1916.325
Das Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89 vom 18. November 1916 hielt die
Aufstellung
„(...)
eine(r)
oder
mehrere(r)
mobile(r)
Kontrollbrigaden
beim
Lebensmitteldienst (...)“ fest. Diese sollten gemäß Artikel zwei, die versorgungstechnischen
und wirtschaftlichen Interessen des Großherzogtums sichern und die beschlossenen Gesetze
bezüglich der Ausfuhrverbote sowie die Ankaufs- und Verkaufsrichtlinien kontrollieren und
sich bei Verstößen um die Ahndung der Täter kümmern. Artikel vier zufolge hatten „(...) die
Agenten der lokalen und allgemeinen Polizei (...)“ den Brigaden „(...) Hilfe und Beistand zu
leisten (...)“. Zusätzlich bestimmte die Regierung über „(...) die Zusammensetzung der
Brigaden (...)“.326 Zu erwähnen sei noch, dass die Dienste der Gendarmerie, ähnlich wie im,
325
ANlux, AE-00525-0054, Brief des General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den
luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht,
15.11 & 17.11.1916, Luxemburg; THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 69.
326
ANlux, AE-00525-0057-0062, Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89, 18.11.1916, Luxemburg,
S. 1358-1359.
Seite 91 von 196
die wirtschaftlichen Interessen des Landes behandelnden, Memorial N° 87 vom 23. Oktober
1915327, in diesem offiziellen Beschluss nicht genannt werden.
Der noch am selben Tag erschienene großherzogliche Beschluss „(...) portant institution
d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignés au service du ravitaillement
(...)“ bestätigt die soeben angesprochenen Zeilen des Memorials und verdeutlicht die
Tatsache, dass die „(...) brigades mobiles de contrôle (...)“ die „(...) intérêts économiques du
pays durant la guerre (...)“ schützen sollten.328
Am 20. November 1916 antwortete die Gendarmerie-Führung dem Staatsminister bezüglich
seines weitergeleiteten Schreibens vom 17. November 1916. Der Major-Kommandant der
bewaffneten
Macht
verdeutlichte,
dass
die
Forderung
von
Dr.
Welter
zwei
Gendarmeriebeamten, zur Unterstützung der mobilen Kontrollbrigade, nicht im Rahmen der
personellen Möglichkeiten des Gendarmeriekorps lagen. Er deutete somit an, dass die
restlichen Aufgaben der Gendarmerie die Beamten vollständig auslasteten und „(...) qu’un
gendarme devrait assister, comme simple spectateur, à des opérations effectuées par d’autres
fonctionnaires, alors que ces opérations entrent également dans ses fonctions, constituerait
pour tout le corps de gendarmerie une humiliation grave, imméritée et sûrement non-voulue
de Votre Excellence (...)“.329
Die Gendarmerie-Führung sah sich demnach in ihrem Aufgabebereich beschnitten und wollte
aufgrund dessen auf keinen Fall bei den Aufklärungen der mobilen Kontrollbrigade
assistieren. Ebenfalls berief sich der Major-Kommandant der bewaffneten Macht auf den
vierten Artikel des großherzoglichen Beschlusses vom 18. November 1916. Aus diesem geht
hervor, dass sich die Beamten der „(...) police générale et locale (...)“ in erster Linie mit der
Hilfe und Betreuung der mobilen Kontrollbrigade zu befassen hatten. Somit bat er den
luxemburgischen Staatsminister diese damit zu beauftragen.330
Noch am selben Tag erreichte die Gendarmerie-Führung ein Brief vom Staatsminister, indem
er klar stellte, dass Dr. Welter nicht, wie von dem Gendarmerie-Kommando vermutet wurde,
zwei bestimmte Gendarmen in den Dienst der mobilen Kontrollbrigade stellen wolle.
Vielmehr war es das Anliegen von Dr. Welter zwei Gendarmen aus der Region, in welcher
327
RUPPERT, Paul, Pasinomie luxembourgeoise. Recueil des lois, décrets, arrêtés règlements généraux &
spéciaux, etc. qui peuvent être invoqués dans le Grand-Duché de Luxembourg. 1912-1916. Luxembourg 1917,
S. 815.
328
ANlux, Agri-A-400-0051-0052, Arrêté grand-ducal du 18 novembre 1916, portant institution d’une ou de
plusieurs brigades mobiles de contrôle assignées au service du ravitaillement, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1-2.
329
ANlux, AE-00525-0053, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen
Staatsminister, 20.11.1916, Luxemburg, S. 1.
330
ANlux, AE-00525-0053 (Anm. 329), S. 1-2.
Seite 92 von 196
die mobile Kontrollbrigade gerade operierte, zum temporären Dienst in dieser abzutun. Auch
erinnerte der Staatsminister den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht daran, dass
die Gendarmerie diesbezüglich nicht nur passiv agieren dürfe. Es sei sogar erwünscht aktiv
an der Aufklärung der Missionen teilzunehmen. Es sollte in diesem Fall keineswegs zu
Komplikationen zwischen den Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigade und denen der
Gendarmerie kommen.331
Ganz offensichtlich gab es also zu Beginn einige erhebliche Meinungsverschiedenheiten
hinsichtlich
der Zuständigkeit zwischen Gendarmerie und mobiler Kontrollbrigade. Die
Gendarmerie sah sich als übergeordnete Instanz an und verstand nicht, warum plötzlich
andere Beamte ihre Aufgaben übernehmen und sie nur noch als assistierende Kraft vor Ort
sein sollten.
Am 22. November 1916 meldete sich dann der General-Direktor der Finanzen beim
Staatsminister. Dieser lieferte noch einige zusätzliche Informationen über die, durch den
Beschluss vom 18. November 1916 gegründete (siehe oben), mobile Kontrollbrigade, die sich
in erster Linie um die Versorgungssituation Luxemburgs kümmern sollte. Die Einheit
bestünde demnach aus Mitgliedern der „(...) brigade commis-accisiens (...)“ (Steuern) sowie
des
Zolls.
Die
Gendarmerie,
die
ohnehin
bereits
mit
der
Sicherung
der
Lebensmittelversorgung des Großherzogtums betraut war sowie die lokale Polizei, müssten
hierüber noch informiert werden. Am 23. November 1916 wurde der Brief vom
Staatsminister an die Gendarmerie-Führung weitergeleitet und am 25. November des
gleichen Jahres zur Kenntnis genommen.332
Somit wird die Tatsache, dass die Gendarmerie nicht direkt als Teil der neu gegründeten
mobilen Kontrollbrigade anzusehen war, unterstrichen. Dies wird sich im weiteren Verlauf
der kommenden Monate allerdings noch ändern.
Am 25. November 1916 erreichte den luxemburgischen Staatsminister ein Brief des
Generalstaatsanwaltes. Letzterer unterrichtete den Staatsminister über den Vorschlag des
331
ANlux, AE-00525-0055, Brief vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht,
inkl. Weiterleitung an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 20.11.1916,
Luxemburg.
332
ANlux, AE-00525-0051, Brief des General-Direktors der Finanzen an den luxemburgischen Staatsminister,
inkl. Weiterleitung durch Letzteren an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und dessen Antwort.
22.11, 23.11, 25.11.1916, Luxemburg, S. 1-2.
Seite 93 von 196
Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, eine mobile und in Zivilkleidung operierende
Kontrollbrigade ins Leben zu rufen. Diese würde, die Arbeit der Gendarmerie erleichtern.333
Die Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks
Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie
der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale ließ sich ausfindig machen. Vom 9.
Dezember 1916 bis zum 10. Januar 1917 wurde über die Einführung von sogenannten „(...)
brigades volantes (...)“ und einer mobilen Brigade der Gendarmerie diskutiert.334
Der Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg vermerkte am 9. Dezember 1916, dass bereits eine
„fliegende“ Brigade durch den Beschluss vom 18. November 1916 ins Leben gerufen wurde.
Diese Form der Brigade leistete allerdings laut Staatsanwalt keine gute Arbeit und behinderte
dadurch zusätzlich die Arbeit der Gendarmerie.335
So kam es, dass die Gendarmerie-Führung am 14. Dezember 1916 innerhalb der erwähnten
Korrespondenz, das Aufstellen einer mobilen Brigade der Gendarmerie beschloss. Letztere
sollte ab dem 15. Dezember ihren Dienst beginnen.336
In Mitten dieses Briefwechsels beschloss der luxemburgische Staatsminister am 11.
Dezember
1916,
den
GDA
darüber
in
Kenntnis
zu
setzten,
dass
das
Gendarmerie-Oberkommando Brigadier Nickels sowie die Gendarmen Galles und Bourzy als
Mitglieder der „(...) brigade volante (...)“ designiert hatte.337
Noch davor übermittelte der Staatsminister dem KGFKL seine Glückwünsche bezüglich der
Gründung der mobilen Brigade der Gendarmerie und unterstrich im gleichen Zuge noch, dass
sie unmittelbar Kontakt mit den anderen Kontrollorganen, sprich der zivilen „(...) brigade
mobile (...)“ suchen sollten. Hierdurch sollte eine enge Kooperation zwischen den
verschiedenen Kontrollinstanzen aufgebaut werden. Die Gendarmerie hatte also von dem
Zeitpunkt an eine weitere, für Recht und Ordnung sorgende Einheit, die neben der zuvor
bereits am 18. November 1916 gegründeten mobilen Kontrollbrigade existierte.338
333
ANlux, AE-00525-0038, Brief des Generalstaatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister,
25.11.1916, Luxemburg.
334
ANlux, AE-00525-0034, Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks
Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie der staatlichen
Einkaufs- und Verteilungszentrale, 09.12, 14.12, 19.12, 22.12.1916, 06.01 & 10.01.1917, Luxemburg.
335
ANlux, AE-00525-0034 (Anm. 334), S. 1.
336
Ebd. S. 2.
337
ANlux, AE-00525-0031, Brief des Staatsministers an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und
des Handels, 11.12.1916, Luxemburg.
338
ANlux, AE-00525-0036, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht,
06.12.1916, Luxemburg.
Seite 94 von 196
Dementsprechend spricht ein großherzoglicher Beschluss (Juni 1917) von den „(...)
commissaires de district, les bourgmestre, les agents de la brigade mobile, les commis des
accises, les agents de la police générale et locale et les agents de la police criminelle (...)“ als
autorisierte Beamte, die zu jedem Zeitpunkt Hausdurchsuchungen im Sinne einer Kontrolle
des erwähnten Beschlusses durchführen durften und somit direkt für die Versorgungssituation
des Großherzogtums verantwortlich waren.339
Interessant ist, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie in diesem Zusammenhang
nicht erwähnt wurde. Es lässt sich jedoch annehmen, dass der verfasste Text diese im
Zusammenschluss mit den „(...) agents de la brigade mobile (...)“ anführen wollte und
demzufolge eventuell eine untergeordnete Rolle der Gendarmerie innerhalb der, Ende 1916
gegründeten mobilen Kontrollbrigade, verdeutlichte.
Die Gendarmerie wurde allerdings in einem nicht adressierten Vorschlag des Direktors der
staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale vom 14. Mai 1917 erwähnt. In diesem
Vorschlag, betreffend der Organisation sowie der generelle Arbeit der mobilen Brigade,
welcher außerdem an den GDA weitergeleitet wurde, sprach er von mehreren „(...)
infractions (...) constatées par les agents de la brigade mobile (section de la gendarmerie)
(...)“. In diesem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass es „(...) deux autres sections (...)“
innerhalb der mobilen Kontrollbrigaden gab. Hiermit waren vermutlich die Steuer- und
Zivilabteilung gemeint.340
Des Weiteren sprach der Direktor darüber, dass die Gendarmerie unter anderem
Höchstpreisüberschreitungen beim Fleischhandel aufgedeckt und mehrere Protokolle
diesbezüglich verfasst hatte. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass Protokolle nur auf
Anfrage der kommunalen Administrationen hin geschrieben würden und, dass es äußerst
wichtig sei, den Export von Mehl, Zerealien und Gemüse zu verhindern.341
Demnach konnte ein Teil der Gendarmerie eindeutig den mobilen Kontrollbrigaden
zugeordnet
werden,
die
wie
das
kommende
Kapitel
zeigen
wird,
auch
die
Versorgungssituation sichernde Aufgaben übernahm.
339
ANlux AE-00526-0047-0048, Arrêté Grand-Ducal, Juni 1917, Luxemburg, S. 2.
ANlux, Agri-400-0060-0062, Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale
betreffend der Organisation und der generellen Arbeit der mobilen Brigade, 14.05.1917, Luxemburg, S. 1.
341
ANlux, Agri-400-0060-0062 (Anm. 340), S. 1-2.
340
Seite 95 von 196
2.2.3.1 Aufgabenbereiche
Die Aufgabenbereiche der soeben beschriebenen mobilen Kontrollbrigaden umfassten laut
politischen Vorgaben in erster Linie die Versorgungssituation des Großherzogtums und
sollten vor allem im Falle der „(...) brigade mobile (section de la gendarmerie) (...)“ der
Gendarmerie helfen, die restlichen Arbeitsgebiete erfolgreicher abzudecken. Allerdings
zeigen folgende Zeilen die dennoch vorhandene Vielfalt der Arbeiten dieser, in drei
unterschiedliche Abteilungen eingeteilten und dadurch nicht immer auseinanderzuhaltenden,
Behörde.
Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, an den GDA vom 17. Dezember
1916, erläuterte eine Problematik, welche sich den Beamten der Steuer-Abteilung im
Zusammenhang mit der deutschen Besatzung Luxemburgs stellte. So soll es der mobilen
Kontrollbrigade „(...) durch den Erlass des Herrn Befehlshabers der Truppen in Luxemburg
Nr. II 7181 vom 15.9.1916 (...)“ unmöglich gemacht worden sein, die deutschen
Landsturmleute auf mögliche Verstöße gegen, die Versorgung Luxemburgs regelnden,
großherzoglichen Beschlüsse zu kontrollieren. 342 Die deutschen Militärbehörden griffen
demnach aktiv in die Aufgabenbereiche der mobilen Kontrollbrigade ein.
Nichtsdestotrotz lieferte die Kontrollbrigade eine „(...) Übersicht der in der Zeit vom
26.November (sic) bis 15.Dezember (sic) 1916 festgestellten Zuwiderhandlungen (...)“ der
deutschen
Militärkräfte.
So
sollen
deutsche
Soldaten
ausfuhrverdächtige
Lebensmitteltransporte von galizischen Juden am Hollericher Bahnhof angehalten haben.
Diese erhielten eine Strafanzeige wegen versuchter Ausfuhr von Butter, Mehl und Eiern, eine
wegen unrichtiger Führung des Viehstandsregister, eine gegen einen Landsturmmann wegen
zweifachen Versuches der Ausführung von Butter, eine gegen einen Sanitätssoldaten wegen
dem Versuch Butter und Zucker aus Luxemburg zu exportieren, usw.343 Der antisemitische
Kontext344 spielte hier zwischen den Zeilen sicherlich wieder eine Rolle.
Die Beamten der mobilen Kontrollbrigade hielten somit trotz Verbotes der deutschen
Militärbehörden, die Vergehen der deutschen Soldaten auf luxemburgischen Boden fest und
bewiesen demzufolge, dass die deutsche Besatzung des Großherzogtums sie nicht an der
Ausübung ihrer Pflichten hinderte.
342
ANlux, AE-00526-0220-0227, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 17.12.1916,
Luxemburg, S. 6.
343
ANlux, AE-00526-0220-0227 (Anm. 342), S. 9.
344
Vgl. hierzu: Anm. 315.
Seite 96 von 196
Des Weiteren berichtete der Chef der „(...) brigade volante de contrôle (...)“, Abteilung
Steuern, dem GDA am 8. Januar 1917 von 60 Kartoffelsäcken, die an den luxemburgischen
Staat gehen sollten. Vor dem Handel wurden einige Säcke jedoch überteuert an Fremde
verkauft und somit ein Protokoll gegen die Verantwortlichen erstellt.345
Auch Briefe wie der Folgende, zeigen eindeutig, dass die mobile Kontrollbrigade der
Gendarmerie während der Ausführung ihrer Arbeit mit einigen organisatorischen Problemen
zu kämpfen hatte. So beschwerte sich der Chef der Gendarmen-Kompanie gegenüber dem
Kommando beispielsweise wegen der durchgeführten Mühlenrevisionen. Er berichtete dem
KGFKL am 6. Februar 1917 davon, dass das „(...) Datum der Mühlenrevisionen der vorigen
Woche einigen Müllern zum Voraus (sic) bekannt war (...)“. Er sah somit keinen Nutzen in
diesem Dienst.346
Allgemein informierte er das KGFKL auch über eine fehlende einheitliche Leitung der
Mobilbrigaden. Für ihn war somit ein „(...) erfolgreiches Zusammenwirken (...) nicht
möglich (...)“. Dies zeigte sich, laut Chef der Gendarmen-Kompanie zum Beispiel darin, dass
Gendarmen unentschuldigt nicht zu ihrem Dienst antraten. Allerdings habe er dahingehend
eine mündliche Zusage des KGFKL erhalten und würde sich diesbezüglich mit dem Chef der
mobilen Kontrollbrigade (Abteilung Steuern), Herrn Wilwers347, in Verbindung setzen. Hier
wartete der Chef der Gendarmen-Kompanie jedoch noch auf ein offizielles Schreiben seitens
des KGFKL.348
Als Lösung des Problems schlug er vor, sich „(...) mit der allgemeinen Leitung dieses
Dienstzweiges (...)“ betrauen zu lassen und somit Ordnung zu schaffen. Anderenfalls bete er
das Kommando darum, ihn „(...) von diesem zwecklosen und erniedrigenden Dienste zu
entbinden, da es nicht angängig ist, dass (er) als Offizier mit 25 Jahren Dienstjahren, (sich)
zur Verfügung eines jungen Unterbeamten irgend einer (sic) Zivilverwaltung halten soll (...)
um (...) (seine) Leute unter dessen Befehle zu stellen (...)“.349
345
ANlux, AE-00526-0099-0100, Brief der Chefs der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern an den
General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und der Arbeit, 08.01.1917, Luxemburg, S. 1-2.
346
ANlux, AE-00525-0022, Brief des Chefs der Gendarmen-Kompanie an das Kommando des Gendarmen- und
Freiwilligenkorps in Luxemburg, 06.02.1917, Luxemburg, S. 1.
347
ANlux, AE-00525-0025, Weiterleitung eines Beschlusses durch General-Direktors des Ackerbaus, der
Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister und durch ihn an den Major-Kommandanten
der bewaffneten Macht, 15.02.1917, Luxemburg, S. 1.
348
ANlux, AE-00525-0022 (Anm. 346), S. 1.
349
Ebd. S. 1-2.
Seite 97 von 196
Es gab also auch Organisationsprobleme innerhalb der mobilen Kontrollbrigade der
Gendarmerie, was wiederum verdeutlicht, dass diese auch als ordnungswahrende
Kontrollinstanz (siehe Mühlenrevisionen) funktionierten.
Am 14. Februar 1917 erreichte den GDA ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade (Abteilung
Steuern) betreffend einer am 30. Januar des gleichen Jahres durchgeführten Mühlenrevision
in Bettemburg. Diese Überprüfung fand unter der Zusammenarbeit zwischen Gendarmerie
und einem Beamten dieser mobilen Kontrollbrigade statt. Laut Bericht soll sie sehr genau
vonstattengegangen sein. Eventuell könnte dies der Grund sein, warum der Gendarm Ferber
von dem Mühlenbesitzer während der Revision „(...) a été tellement malmené et rudoyé (...)“.
Ferber bestand anschließend darauf, den Besitzer wegen Behinderung eines Beamten
während der Ausübung seiner Pflicht zu verwarnen.350
Hier hat es den Anschein, als würde die Gendarmerie in Zusammenarbeit mit Beamten der
mobilen Kontrollbrigade der Steuerabteilung eine deutlich höhere Position einnehmen. Diese
höhere Stellung hatte in dem besagten Fall allerdings zur Folge, dass der Bürger den
Gendarmen als seinen „Feind“ ansah.
Der Aufgabenbereich der mobilen Kontrollbrigade zeichnete sich weiterhin durch, in einem
Bericht Anfangs des Jahres 1917 erwähnten, Strafanzeigen wegen verbotswidrigem Transport
von Zucker sowie widerrechtlichen Transportes und Tötung von Schweinen, aus.351
Ein weiterer, die Aufgabenbereiche der mobilen Kontrollbrigade unterstreichender Bericht
vom 16. Januar 1918 betont, inwiefern die versorgungstechnischen Funktionen dieser
Beamten von zentraler Bedeutung innerhalb deren Zuständigkeit war. In dem zweiseitigen
Bericht ist die Rede von einem, nicht durch die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale
autorisierten Transport von Äpfeln. Die Händler hätten außerdem genauso wenig die, von der
luxemburgischen Regierung festgesetzten, Höchstpreise respektiert.352
Dieses Vergehen leiteten die Beamten der mobilen Kontrollbrigade augenblicklich an den
luxemburgischen Staatsminister weiter, was wiederum die Priorität dieses Aufgabenbereiches
der Kontrollbrigade verdeutlicht.353
350
ANlux, AE-00526-0204-0207, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 14.02.1917,
Luxemburg, S. 1 & 3.
351
ANlux, AE-00526-00108, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, Datum und Ort
unbekannt; Die erwähnten Strafanzeigen sind vom 20.12.1916 und vom 12.01.1917. Dies lässt die Vermutung
zu, dass der Bericht Anfang 1917 verfasst wurde.
352
ANlux, AE-00526-0039, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern inkl. Weiterleitung an den
luxemburgischen Staatsminister, 16.01.1918, Luxemburg, S. 1.
353
ANlux, AE-00526-0039 (Anm. 352), S. 2.
Seite 98 von 196
Wie die Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade vom 17. Oktober 1918 belegt
machte die mobile Kontrollbrigade sich sogar Gedanken über die kommende Nachkriegszeit.
Sie zeigt sehr deutlich, inwiefern sich die Beamten Gedanken hinsichtlich der
Lebensmittelversorgung nach dem Krieg gemacht hatten und unterstreicht die Tatsache, dass
die Kontrollbrigade Kenntnisse bezüglich eines bald endenden Krieges gehabt haben muss.
Demnach untermalte die mobile Kontrollbrigade die Notwendigkeit weiterer Lebensmittel,
welche die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale, „(...) sofern nach Kriegsende nicht
innerhalb kurzer Frist eine internationale Freizuegigkeit (sic) der Waren wieder einsetzen
koennte (sic) (...)“, bereitstellen sollte.354
2.2.3.2 Rolle der Gendarmerie – Konflikte und Aufgabentrennung?
Ein kleineres Heft, das von der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale im Jahre 1916
herausgegeben wurde und die „(...) Vorschläge (dieser) betreffend (der) Verwertung der
diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung (...)“ zusammenfasste, verdeutlicht
gleichermaßen inwiefern es, vor der Einbindung der Gendarmerie in den Reihen der mobilen
Kontrollbrigaden, zu einer Aufgabentrennung zwischen dieser und den Mitgliedern der
mobilen Kontrollbrigaden kam.355
So hielt die Einkaufs- und Verteilungszentrale fest, dass die Verwalter der sogenannten
„Mahlhefte“ „(...) am Tage der Ausfertigung der Mahlberechtigung gleichzeitig ein Duplikat
an die Gendarmerie des Dienstbezirkes der Mühle einzusenden (...)“ hatten. Um nun die „(...)
Gewissheit zu schaffen, daß die Gendarmerie rechtzeitig in den Besitz des Duplikates
gelangt, wäre zu bestimmen, daß die Gültigkeitsdauer der Mahl- und Transportberechtigung
erst am dritten Tage nach der Ausstellung beginnt (...)“. Die Gendarmerie hatte somit die
Kontrolle bezüglich des gemahlenen Rohmaterials und musste dementsprechend auch sehr
genaue Angaben „(...) des zum Verschroten angemeldeten Quantums (...)“ erhalten.356
Allerdings betonte die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale ebenso, dass eine „(...)
Gelegenheitskontrolle
der
(Mühlen),
(der)
landwirtschaftliche(n)
Betriebe,
(der)
Kommissionäre, (der) Depotverwalter, (der) Bäckereien usw. (...) keineswegs hinreichend
(...)“ sei. Dementsprechend schlug die staatliche Zentrale vor „(...) im nächsten
354
ANlux, AE-00526-0018, Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade, 17.10.1918, Luxemburg.
ANlux, AE-00526-0061-0076, Vorschläge der Staatlichen Einkaufs- u. Verteilungszentrale betreffend die
Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung, 1916, Luxemburg.
356
ANlux, AE-00526-0061-0076 (Anm. 355), S. 7 & 10.
355
Seite 99 von 196
Verbrauchsjahr eine besondere Revisionsabteilung ausschließlich in den Dienst der
Verteilungszentrale zu stellen (....)“.357
Noch im gleichen Heft gab die Zentrale an, dass sie „(...) als Personal für diese Abteilung (...)
Akzisenbeamten und Gendarmen (in Zivilkleidung) in Betracht (...)“ ziehen würden.
Zusätzlich sei neben „(...) dieser „fliegenden Kontrollkolonne“ (...) (das Mitwirken) des
Gendarmeriekorps in der üblichen Weise beizubehalten (...)“. Diese Aufgabe würde, wie
bereits im vorigen Kapitel angemerkt, tatsächlich eine Abteilung der Gendarmerie ab dem
Jahre 1917 übernehmen.358
Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade vom 1. Dezember 1916 deutet auf weitere Probleme
und Unstimmigkeiten zwischen den Gendarmen und den Beamten der Steuer-Abteilung der
„(...) brigade mobile de contrôle (...)“ hin. So erklärte ein Müller den Kontrollbeamten, dass
er sein Getreide aus Lothringen eingeschmuggelt habe und in seiner Mühle mit der Erlaubnis
der Gendarmerie-Station gemahlen habe, um es ohne eine weitere Kontrolle anschließend
wieder nach Lothringen zu schaffen. Die Beamten der mobilen Kontrollbrigade
beschlagnahmten daraufhin 30 Säcke.359
Möglicherweise wollte der Berichterstatter den Chef der mobilen Kontrollbrigade darauf
hinweisen, dass seine Beamten die Aufgabenbereiche der Gendarmerie besser ausführten als
letztere.
In einem Briefwechsel zwischen dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und
dem Staatsminister sowie der Weiterleitung durch letzteren an den GDA, wird deutlich
inwiefern der reelle Nutzen einer mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie bereits nach
kurzer Zeit angezweifelt wurde.
Das Gendarmerie-Oberkommando wies den luxemburgischen Staatsminister in einem
Schreiben vom 9. Januar 1917 daraufhin, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie in
Zukunft nicht mit der aktuellen „(...) indemnité journalière (...)“ in Höhe von 10 LUF (ca.
7,36 €) weiterbestehen könne. Das KGFKL forderte den Staatsminister aus diesem Grund
auf, den Gendarmen die gleichen „(...) indemnité pour frais de route, de séjour, etc. (...)“ wie
den Mitgliedern der „(...) brigades mobiles civiles (...)“ zukommen zu lassen.360
357
Ebd. S. 35.
Ebd. S. 35.
359
ANlux, AE-00526-0216-0219, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 12.01.1916,
Luxemburg, S. 1-2.
360
ANlux, AE-00525-0024, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsminister inkl.
Weiterleitung durch letzteren an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und den Handels,
09.01.1917 & 15.01.1917, Luxemburg, S. 1.
358
Seite 100 von 196
Der Staatsminister leitete das Schreiben anschließend am 15. Januar 1917 an den oben bereits
erwähnten General-Direktor weiter. Dies mit der Bemerkung, dass in letzter Zeit bereits
darüber diskutiert worden war die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie aufzulösen.361
Aufgrund dieser Nachricht lässt sich vermuten, dass die Arbeit der mobilen Kontrollbrigade
der Gendarmerie nicht von besonderer Wichtigkeit oder mit dem sich erhofften Erfolg
gekrönt gewesen zu sein scheint. Dies sogar im Anbetracht der Tatsache, dass sich, wie
später zu sehen sein wird, beispielsweise auch noch Protokolle dieser Gendarmerie-Einheit
aus dem Jahre 1918 auffinden ließen.
Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade aus demselben Monat ermöglicht die genauen
Aufgabenbereiche nachzuverfolgen. Die Steuer-Abteilung der „fliegenden“ Kontrollbrigade
gab an, dass sich ihre Tätigkeit „(...) während der letzten Wochen (...) neben Überwachung
des Grenzverkehrs und der Nachforschungen nach verbotenem Ausfuhrhandel (...) auch auf
eine genaue Kontrolle der Molkereien, Buttersammelstellen und landwirtschaftlichen
Betriebe des Grenzgebietes hinsichtlich der Ausführung des Beschlusses vom 12. Dezember
1916 (Regim (sic) der Milch und Milchprodukte) (...)“ erstreckte. Die Landbevölkerung soll
diesbezüglich ziemlich überall Verständnis und Entgegenkommen gezeigt haben.362
Des
Weiteren
offenbarte
eine
Strafuntersuchung
aufgrund
unerlaubter
Schweineschlachtungen eine äußerst interessante Problematik rund um die zentrale Frage
nach der Zuständigkeit und der allgemeinen Stellung der mobilen Kontrollbrigade sowie der
Gendarmerie im Großherzogtum als Vertreter von Recht und Ordnung. So gab der
Berichterstatter an, dass „(...) die Kontrolle des Aufkaufs und der Ausfuhr von Lebensmitteln
durch deutsche Militärpersonen, (...) nunmehr infolge der Anordnung des Herrn
Befehlshabers der Truppen in Luxemburg vom 12. v. Mts. den Mitgliedern der mobilen
Brigade gänzlich untersagt (...)“ war. Die „(...) betreffende Verfügung sieht nämlich sowohl
den Grenz- als für den Inlandsverkehr bloss eine Kontrolle durch Luxemburgische
Zollbeamte bezw. Gendarmen in Uniform vor (...)“. Die Gendarmerie-Führung stellte somit
innerhalb der ordnungswahrenden Instanzen Luxemburgs klar, dass ihre Aufgabenbereiche
nur von ihnen und nicht durch die Beamten der mobilen Kontrollbrigaden ausgeführt werden
durften.363
361
ANlux, AE-00525-0024 (Anm. 360), S. 1.
ANlux, AE-00526-0103-0107, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 13.01.1917,
Luxemburg, S. 1-2.
363
ANlux, AE-00526-0103-0107 (Anm. 362), S. 3.
362
Seite 101 von 196
Nichtsdestotrotz forderten letztere die Gleichschaltung zwischen Brigadenmitgliedern und
den uniformierten Gendarmen und Zollbeamten. Sie wollten diese Unterordnung nicht so
einfach hinnehmen, beharrten jedoch auf erheblichen Unterschieden zwischen Gendarmen,
Zollbeamten und Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigaden.364
Einen Monate später übermittelte der GDA dem luxemburgischen Staatsminister am 15.
Februar 1917 eine Kopie des großherzoglichen Beschlusses vom 23. November 1916 in dem
festgehalten wurde, dass mehrere mobile Kontrollbrigaden gegründet werden sollten und
diese mit der Mission „(...) de rechercher, instruire et contrôler les infractions ou tentatives
d’infraction aux arrêtés pris dans l’intérêt du ravitaillement, ainsi que tous actes
préparatoires à ces infractions (...)“. Zusätzlich wurde erneut darauf hingewiesen, dass die
temporär an die mobile Kontrollbrigaden gebundenen Personen mit den vorgesehenen
Abfindungen bezahlt würden und dass die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale und
Herrn Wiwlers, Chef der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, eine wichtigere Rolle
als ein Vertreter der Gendarmerie spielten.365
Der General-Direktor wollte demnach offensichtlich verdeutlichen, dass die vom KGFKL
geforderten Abfindungserhöhungen unrealistisch seien. Dies wurde anschließend vom
Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet und, wie
die zusammengefasste Korrespondenz zwischen den besagten Herren zeigt, von diesem zur
Kenntnis genommen.366
Am 19. März 1917 erreichte den GDA ein weiterer Bericht der mobilen Kontrollbrigade
(Abteilung Steuern). Hierin kritisierten die Beamten dieser Einheit die sogenannten
„Hamsterkarawanen“, die ihren Angaben zufolge „(...) wieder (...)“ im großen Maße
Getreide, Mehl und weitere Basisprodukte der Lebensmittelherstellung aufkauften.
Diesbezüglich hatte die mobile Kontrollbrigade Rücksprache mit der Gendarmerie gehalten
und nachgefragt, aus welchen Beweggründen solche Karawanen wieder zugelassen würden.
Laut des Berichtes soll die Gendarmerie jedoch entmutigt gewesen und ein Einschreiten
ihnen zufolge illusorisch sein.367
Allem Anschein nach, hat die Gendarmerie also eine ihnen zugeteilte Aufgabe, aus Gründen
der Unerfüllbarkeit aufgegeben. Dies hatte zur Folge, dass Protokolle gegen diese
364
Ebd. S. 4.
ANlux, AE-00525-0025 (Anm. 347), S. 1.
366
Ebd. S. 1-2.
367
ANlux, AE-00526-0182, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 19.03.1917, Luxemburg,
S. 1.
365
Seite 102 von 196
Zuwiderhandlung keine Folgen hatten und Beschlagnahmungen dementsprechend nicht
aufrechterhalten wurden. Außerdem behaupteten die Beamten der mobilen Kontrollbrigade,
dass „(...) die Delinquenten (...) sogar bei der Feststellung dieser Zuwiderhandlung höhnisch
nach dem Zeitpunkte fragen (würden), wann ihnen die beschlagnahmten Lebensmittel wieder
ausgehändigt (...)“ würden.368
Die Gendarmerie Weiswampach berichtete am 1. August 1918 von einer „(...) Untersuchung
der Mobilen Brigade in Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle (...)“. In
dem Bericht N° 201, der an das KGFKL ging, erläuterte der BSK Pesch, dass Einwohner aus
Heinerscheid von Gendarmen der hiesigen Brigade wegen ungenügender Ablieferung von
Milch an die Molkerei protokolliert wurden. Dies hatte ein Protestschreiben der
Molkerei-Mitlieder an den GDA zur Folge. Es folgte ein Besuch des Beamten Hohengarten,
Mitglied der Zollverwaltung, innerhalb der mobilen Kontrollbrigade. Dieser sollte, laut
Auftrag der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale eine Überprüfung der Protokolle
vornehmen, die genauen Umstände diesbezüglich aufklären sowie die Beschwerden des zu
strengen Vorgehens der hiesigen Gendarmerie auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.369
Der BSK aus Weiswampach sah dies mit sehr kritischen Augen. Er gab an, dass die
Gendarmerie ihre eigenen Protokolle auch selbst überprüfen könnte und unterstrich
diesbezüglich den Autoritäts- und Vertrauensverlust der Gendarmerie bei der dortigen
Bevölkerung.370
Offenbar sah Pesch in dem Verhalten der mobilen Kontrollbrigade ein großes Problem und
erkannte eine Bevormundung der Gendarmerie durch die staatlichen Einkaufs- und
Verteilungszentrale.
Einige Tage später, am 14. August 1918, lieferte der Zollbeamte Josef Hohengarten eine
Erklärung bezüglich der vom Gendarmeriebeamten Pesch geschilderten Vorfälle ab. In dieser
hob er hervor, dass die „(...) betr. Untersuchung durchaus objektiv (durchgeführt und) ohne
dass Aeusserungen (sic), welche das Ansehen der Gendarmerie irgendwie untergraben
könnten, getan worden sind (...)“. Außerdem soll Pesch über alle Umständen informiert
gewesen sein und selbst den Inhalt des Zollberichtes N° 1228 vom 3. Juli 1918, in welchem
368
ANlux, AE-00526-0182 (Anm. 367), S. 2.
ANlux, AE-00526-0005, GB N° 201, Betrifft Untersuchung der Mobilen Brigade in Sachen der durch
hiesige Brigade errichteten Protokolle, 01.08.1918, Weiswampach, S. 1-2.
370
ANlux, AE-00526-0005 (Anm. 369), S. 2.
369
Seite 103 von 196
„(...) das Vorgehen des Herrn Pesch als vollkommen gerechtfertigt anerkannt (...)“ wurde,
überprüft haben.371
Am selben Tag noch erreichte den Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale
diesbezüglich ein Brief der mobilen Kontrollbrigade. Im Bericht N° 1717 untermalte die
Kontrollbrigade ihre Bedenken betreffend der „(...) in letzter Zeit (sich häufenden)
Nachuntersuchgen (...) sei es, um eine Beschwerde zu erledigen (oder) um einen
Enteignungsantrag auf seine Berechtigung zu prüfen (...)“. Ebenso stellten sich die Beamten
der mobilen Kontrollbrigade die Frage, „(...) ob und inwieweit die Staatl. Einkauf- und
Verteilungszentrale
für
derartige
Untersuchungen
an
bestimmte
Kontrollorgane
gebunden(...)“ sei und hielten fest, dass „(...) es jedenfalls nicht die Art und Weise unseres
Vorgehens (war), welche bisher zu Klagen Anlass geben konnte (...)“. Die Untersuchungen
wurden laut Bericht N° 1717 „(...) stets sachlich und objektiv (...)“ durchgeführt und waren
nicht dazu gedacht „(...) das Ansehen anderer Kontrollorgane (...) zu schädigen (...)“.372
Hinzu kam, dass die mobile Kontrollbrigade in diesem Zusammenhang weiterhin anmerkte
„(...), dass bereits mehrere Male das Umgekehrte der Fall war, d.h. dass die (...)
Staatsanwaltschaft (...) Strafanzeigen der mobilen Kontrollbrigade zur Nachuntersuchung an
die Gendarmerie weitergegeben hat (...)“. Diesbezüglich konnten die Beamten der
Kontrollbrigade jedoch keine Autoritätseinbußen „(...) beim Publikum (...)“ feststellen.373
Die mobile Kontrollbrigade und die Gendarmerie sahen sich demnach gegenseitig als Einheit,
die der jeweils anderen ihre Aufgabenbereiche streitig machen wollte und dadurch für
unnötige Verwirrung innerhalb der Bevölkerung sorgte. Eine gute Kooperation zwischen den
beiden Kontrollinstanzen lässt sich diesbezüglich also nicht ausmachen.
Die organisatorischen Probleme zwischen der Gendarmerie und der mobilen Kontrollbrigade
gingen im September des gleichen Jahres in einem weitaus größeren Ausmaße weiter. Ein
zusammengefasstes Korrespondenz-Dokument vom September 1918 zwischen dem Direktor
der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem GDA sowie dem Staatsminister und
dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, erläuterte die generelle Handhabung
bereits beschriebener Beschwerdefälle und zeigte eindeutig, dass die mobile Kontrollbrigade
371
ANlux, AE-00526-0003, Erklärung des Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade bezüglich der Beschwerde
von Brigadier Pesch aus Weiswampach, 14.08.1918, Luxemburg.
372
ANlux, AE-00526-Unbekannt, Brief/ Bericht N° 1717 der mobilen Kontrollbrigade an den Direktor der
staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 14.08.1918, Luxemburg.
373
ANlux, AE-00526-Unbekannt (Anm. 372).
Seite 104 von 196
und die Beamten der Gendarmerie nicht an einem Strang zogen, um die Versorgungssituation
Luxemburgs zu verbessern.374
Demzufolge untermalte die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale die Problematik der
zuletzt vorgenommenen Protokolle der Gendarmerie. Die Rede ist vom Protokoll N° 89 der
Gendarmerie Weiswampach vom 6. September 1918 hinsichtlich einer nicht ausreichenden
Lieferung Milch an die Molkerei; von einem Protokoll N° 292 der Gendarmerie Diekirch
vom 4. Juli 1918 bezüglich einer unzureichenden Lieferung Butter sowie vom Protokoll
N° 42 der Gendarmerie Rosport vom 19. Juli 1918 aufgrund einer ungenügenden Lieferung
Butter und Milch. Das Protokoll N° 89 aus Weiswampach gab der betroffenen Person Anlass
zu einer Beschwerde.375
Der Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale unterstrich in diesem
Zusammenhang auch, dass weder die Autorität noch die Würde der luxemburgischen
Gendarmerie dadurch Schaden genommen hätte. In Beschwerdefällen müsste allerdings die
strikte Gewaltentrennung berücksichtigt und der Staatsanwalt eingeschaltet werden. Für
weitere Kontrollen könnten nun die Beamten der Gendarmerie oder die der mobilen
Kontrollbrigade zu Rate gezogen werden, so der Direktor. Da die mobile Kontrollbrigade auf
die Kontrolle solcher Fälle spezialisiert war, wäre es nicht unüblich diese damit zu
beauftragen. Die Kritik der Gendarmerie zähle in diesem Fall nicht zu deren
Aufgabenbereichen und müsse dementsprechend von der Gendarmerie hingenommen
werden.376
Der Major-Kommandant der bewaffneten Macht sah dies anders. Er merkte zwar an, dass die
zivile mobile Kontrollbrigade ihre Arbeit gut gemacht hätte, diese dennoch von der
Gendarmerie ausgeführt werden sollte und klassifiziert die Gendarmerie als „(...) l’organe
par excellence institué pour veiller à l’exécution des lois (...)“. Das Verhalten der staatlichen
Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie das der mobilen Kontrollbrigade beschädigte „(...)
le prestige de la gendarmerie, et enlever à ce corps, la confiance du public, qui constitue la
base de sa force, de sa considération et de son autorité (...)“. Des Weiteren betonte die
Gendarmerie-Führung, dass, wenn der Staatsanwalt weiterführende Untersuchungen der
Gendarmerie forderte, dies nur täte, weil er Vertrauen in die Behörde hätte und, dass die
374
ANlux, AE-00525-0006-0008, Korrespondenz zwischen dem Direktor der staatlichen Einkaufs- und
Verteilungszentrale, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem Staatsminister
sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 02.09, 06.09, 18.09, 20.09, 23.09 & 25.09.1918,
Luxemburg.
375
ANlux, AE-00525-0006-0008 (Anm. 374), S. 2.
376
Ebd. S. 3-4.
Seite 105 von 196
mobile Kontrollbrigade nichtsdestotrotz der Gendarmerie einen Großteil ihrer Arbeit
abnähme, damit diese sich somit auf die essentiellen Aufgabenbereiche konzentrieren
könne.377
Ein weiterer Bericht der Gendarmerie aus Weiswampach verdeutlicht die tiefsitzende
Problematik zwischen der eigentlichen mobilen Kontrollbrigade und der Gendarmerie. Am
10. September 1918 vernahm die Gendarmerie Weiswampach erneut eine AnwohnerBeschwerde wegen eines Protokolls und der anschließenden Beauftragung der mobilen
Kontrollbrigade. So erhielt ein Anwohner am 30. August 1918 Protokoll N° 144 wegen einer
von ihm durchgeführten Frühernte von sogenannten „Spätkartoffeln“ und erstattete gleich
darauf Beschwerde bei der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale. Diese beauftragte
die Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade mit der Aufklärung. Daraufhin stellte sich der
Berichterstatter aus Weiswampach die Frage, warum nicht die Gendarmerie mit dieser
Aufklärung beauftragt wurde. Ihm zufolge sähe es so aus, als würde die Verteilungszentrale
nicht genügend Vertrauen in die Gendarmerie haben. Dieses Verhalten würde zum Verlust
des Ansehens der Gendarmerie bei der hiesigen Bevölkerung führen, so der Gendarm aus
Weiswampach.378
Das KGFKL leitete die von der Gendarmerie-Station Weiswampach vorgetragene
Problematik am 12. September 1918 an den Staatsminister weiter. Der Major-Kommandant
der bewaffneten Macht betonte, dass „(...) Untersuchungen, welche durch die Gendarmerie
geführt wurden (...) auch nur durch diese vervollständigt werden (...)“ sollten. Das
Missachten dieser „Regel“ würde dem Ansehen der Gendarmerie schaden. Hier verwies die
Gendarmerie-Führung erneut auf den Bericht N° 201 der Gendarmerie Weiswampach.379
Nichtsdestotrotz blieben die Beamten der mobilen Kontrollbrigade keineswegs von verbalen
Konflikten mit der Bevölkerung sowie einem sinkenden Ansehen bei dieser verschont. Dies
berichtete zumindest der Kontrollbeamte Oestreicher dem Chef der mobilen Kontrollbrigade
in Luxemburg. So wurde Oestreicher während einer Patrouille von einem ehemals
protokollierten Bürger beschimpft.380
377
Ebd. S. 5-6.
ANlux, AE-00526-0031, GB N° 263, Bericht betreffend der Beschwerde wegen eines Protokolls und
anschließende Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade, 10.09.1918, Weiswampach, S. 1.
379
ANlux, AE-00526-0031 (Anm. 378), S. 2.
380
ANlux, AE-00526-0032, Bericht über Amtsbeleidigung eines Mitgliedes der mobilen Kontrollbrigade inkl.
Weiterleitung an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie den General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und des Handels, 23.09 & 26.10.1918, Weiswampach & Luxemburg, S. 1.
378
Seite 106 von 196
Anschließend forderte er eine umgehende strafrechtliche Verfolgung dieses Bürgers und die
Leitung der mobilen Kontrollbrigade gab in ihrem Schreiben an die staatliche Einkaufs- und
Verteilungszentrale an, dass „(...) derartige Beschimpfungen (...) im Interesse unserer
Autorität unter keinen Umständen geduldet werden (...)“ dürften. Die mobile Kontrollbrigade
hatte eine weitere Anzeige an die großherzogliche Staatsanwaltschaft weitergeleitet und
wollte somit verdeutlichen, dass es der Bevölkerung nicht erlaubt sei, Beamte der
luxemburgischen Regierung zu beleidigen. Er untermalte die ordnungswahrende Position der
Kontrollbeamten der mobilen Brigade.381
Letztlich beschreibt ein Brief vom 8. November 1918, also vier Tage vor dem Ende des
Ersten Weltkrieges, vom Directeur général de la justice et des travaux publics, Auguste
Liesch an den damaligen GDA Auguste Collart 382 sehr gut, inwiefern es zwischen der
Gendarmerie und den Beamten der mobilen Kontrollbrigade Komplikationen gab. So sollen
Mitglieder der mobilen Kontrollbrigade Berichte der Gendarmerie kontrolliert haben. Dies
erklärte sich der als heute zu bezeichnende Justizminister mit einem „(...) excès de zèle (...)“
der mobilen Kontrollbrigade, der ihm zufolge „(...) non seulement superflu et illégal, mais
encore de nature à troubler les bonnes relations entre des agents naturellement appelés à se
suppléer réciproquement (...)“. Weiterhin forderte Liesch Collart auf, seine Beamten darauf
hinzuweisen, die eigenen Kompetenzbereiche nicht zu überschreiten und somit die
Gendarmerie nicht in ihren Ermittlungen zu stören.383
Das
Aufstellen
von
mobilen
Kontrollbrigaden
sollte
somit
zur
Lösung
der
Versorgungsproblematik des Großherzogtums beitragen. Dies tat es auch in einem gewissen
Maße. Allerdings behinderten die jeweiligen Brigaden ihre Arbeit gegenseitig und kämpften
untereinander
um
den
größtmöglichen
Stellenwert
innerhalb
einer
vorhandenen
ordnungswahrenden Instanz. Die Gendarmerie spielte hierbei nichtsdestotrotz eine wichtige
Rolle was wiederum zeigt, inwiefern die bewaffnete Macht Luxemburgs während des Ersten
Weltkrieges ein aktiver Teil der exekutiven Gewalt blieb.
2.2.4 Wirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung
Auch die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivität in Luxemburg war eine Aufgabe der
Gendarmerie. Dies belegen mehrere Berichte, Protokolle und Korrespondenzen zwischen
Regierungsbehörden oder mit der luxemburgischen Gendarmerie. Allerdings liegen hier nur
381
ANlux, AE-00526-0032 (Anm. 380), S. 2.
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 77.
383
ANlux, AE-00526-0009, Brief des Directeur général de la justice et des travaux publics an den Directeur
général de l’agriculture, de l’industrie et du commerce, 08.11.1918, Luxemburg.
382
Seite 107 von 196
Dokumente aus dem Jahre 1917 bis 1918 vor. Wie die Lage vor diesem Zeitraum, also von
1914 bis 1916 aussah, ist leider nicht ersichtlich und eventuell mit der bereits erwähnten
Bestandssperrung der ANlux in Verbindung zu bringen.
Für die Ausführung des angesprochenen Aufgabenbereiches arbeitete die Gendarmerie
beispielsweise mit der luxemburgischen Zolldirektion zusammen. Dies belegt unter anderem
ein Brief der Zolldirektion an den Kommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps
vom 24. September 1917. In diesem gab die Zolldirektion an, dass es zum aktuellen
Zeitpunkt nicht möglich sei weitere Zollbeamte zur Überwachung des Aus- und
Einfuhrschmuggels an der luxemburgisch-deutschen Grenze abzugeben. Des Weiteren hätte
der Schmuggel an der französisch-belgischen Grenze ebenso zugenommen und somit
könnten auch die Beamten dort ihre Arbeit kaum noch bewerkstelligen.384
Es besteht also die Vermutung, dass die Zolldirektion der Gendarmerie mit Beamten aushalf
und das Kommando der Gendarmerie in der Position war, bei Bedarf weitere Zollbeamten,
anzufordern. Dies, um das scheinbar anhaltende Problem des Schmuggels zu unterbinden.
Quellen, die einige Monate vor Kriegsende erstellt worden sind, untermalen unter anderem
die Tatsache, dass die bewaffnete Macht des Großherzogtums, bis weit in die Zeit der
deutschen Militärbesetzung, die, die Wirtschaft des Landes kontrollierende Instanz in
Luxemburg darstellte.
Dementsprechend hielt die Gendarmerie der Station Luxemburg im Protokoll N° 1554 vom
13. November 1914 fest, wie ein Rentner und ein Beamter„(...) den Handel mit Webstoffen
ohne Ermächtigung betrieben (haben) und (sich des) Kettenhandels respektiv (des) Versuchs
(dieses) (...)“ schuldig gemacht haben. Die Beamten der Gendarmerie erhielten den
entscheidenden Hinweis von einem Käufer, der wegen den überteuerten Preisen nichts
kaufte. Sie fanden bei der anschließenden Hausdurchsuchung allerdings nichts, hielten
allerdings fest, dass keiner der Täter den Stoffhandel betreiben durfte und protokollierten
letztlich beide.385
Ein Briefwechsel zwischen dem GDA und dem luxemburgischen Staatsminister sowie die
darauffolgenden Kommentare des Gendarmerie-Oberbefehlshabers zeigen sehr deutlich,
384
ANlux, AE-00525-0006, Brief der großherzoglichen Zolldirektion an den Major-Kommandanten des
Gendarmen- und Freiwilligenkorps, 24.09.1917, Luxemburg.
385
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1554 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: 1. Gaspar Josef, Rentner, geboren
und wohnhaft zu Luxemburg und 2. Tehves Heinrich, Beamter, geboren zu Luxemburg, wohnhaft zu Hollerich,
weil sie den Handel mit Webstoffen ohne Ermächtigung betrieben und Kettenhandels respektiv Versuchs dieser
Zuwiderhandlung. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg heute versandt, 13.11.1917,
Luxemburg, S. 1-2.
Seite 108 von 196
inwiefern die Gendarmerie in die Kontrolle der luxemburgischen Wirtschaft involviert war.
So informierte am 27. Februar 1918 der General-Direktor den Staatsminister über die
anhaltende kritische Lage der luxemburgischen Wirtschaft. In diesem Zusammenhang
erinnerte er daran, dass bereits im November 1917 die mobile Kontrollbrigade der
Gendarmerie mit der Überwachung des Handels und des Transports, mit der Revision der
Bahnhöfe und Marktplätze sowie der Kontrolle der Mühlen beauftragt wurde. Diese
Kontrollen sollten, laut General-Direktor Faber verschärft werden und seien vom „(...)
Directeur de l’Office d’Achat et de Répartition (...)“ abgesegnet worden. Allerdings wäre es
angebracht, wenn die Gendarmerie ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle der kommerziellen
Transaktionen lege, so Faber.386
Des Weiteren sollte die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie ihre Befehle von Fabers
Departement, also vom Directeur de l’Office d’Achat et de Répartition erhalten. Auf Bitten
von Faber leitete der Staatsminister diese Anfrage an die Gendarmerie-Führung weiter, die
sich wiederum im Namen des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht damit
einverstanden erklärte. Dieser merkte jedoch an, dass niemand sonst der mobilen
Kontrollbrigade diesbezüglich Befehle erteilen dürfte. Es sei denn die Gendarmerie-Führung
wäre im Vorfeld darüber informiert worden und hätte ihr Einverständnis gegeben. Außerdem
wollte der Gendarmerie-Kommandant eine Kopie jedes einzelnen Befehls zugesendet
bekommen.387
Ein solches Beispiel ist der Brief des damaligen Staatsministers Kauffmann 388 an den
damaligen GDA Joseph Faber 389 . In diesem Brief gab Kauffmann an, dass er den
Major-Kommandanten der bewaffneten Macht bezüglich „(...) la surveillance et le contrôle
des transactions commerciales dans le pays (...)“ kontaktiert habe. Die oberste Instanz der
luxemburgischen Gendarmerie akzeptierte dies und verdeutlichte, dass in diesem Fall einzig
Faber oder Kauffmann selbst der mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie Befehle erteilen
sollten. Kein Mitarbeiter von Faber sollte über die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie
bestimmen können und der Major-Kommandant Heckmann wünschte ebenso, wie bereits
erwähnt, eine Kopie jeder Anordnung von Faber zu erhalten.390
386
ANlux, AE-00525-0003-0004, Briefwechsel zwischen dem Directeur général de l’agriculture, du commerce,
de l’industrie et du travail à Luxembourg, dem luxemburgischen Staatsminister sowie dem MajorKommandanten der bewaffneten Macht, 27.02.1918, 01.03.1918 & 09.03.1918, Luxemburg, S. 1-2.
387
ANlux, AE-00525-0003-0004 (Anm. 386), S. 3-3.
388
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
389
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 73.
390
ANlux, AE-00525, Brief des Staatsministers an den Directeur général de l’agriculture, du commerce, de
l’industrie et du travail à Luxembourg, 12.05.1918, Luxemburg.
Seite 109 von 196
Die luxemburgische Gendarmerie erfüllte demnach ihre Aufgabe als exekutive Gewalt des
Großherzogtums und erhielt die weiterführende Aufgabe, jegliche kommerzielle Transaktion
zu überwachen und zu kontrollieren.
Verdeutlicht wurde dies mittels, von der luxemburgischen Gendarmerie angefertigten
Protokollen. So geschehen am 8. August 1918. Hier protokollierte die Gendarmerie aus
Luxemburg-Stadt einen Handelsmann, „(...) wegen unregelmässiger Führung seines
Warenkontrollbuches (...)“. Dieser ließ, laut Protokoll N° 1265 150.000 Zigarren aus den
Niederlanden kommen ohne sie einzutragen. Daraufhin erhielt der GDA sowie die „(...)
commission de vérification et de contrôle et inventaires (...)“ eine Kopie des Protokolls.391
Weitere Protokolle, wie beispielweise die vom 4. und 7. Juli 1918 gingen in die gleiche
Richtung. Händler, beziehungsweise Geschäftsinhaber erwarben Waren, die sie nicht in das
dafür vorgesehene Warenkontrollregister eingetragen und somit gegen geltende Beschlüsse
verstoßen hatten. Entweder war das Kontrollbuch, laut Protokollen, verloren gegangen oder
der Täter wusste nicht, dass ein Eintragen seiner Waren notwendig sei.392
So wurden am 1. Mai 1918 zwei Handelsfrauen aus Bad-Mondorf von der mobilen
Kontrollbrigade
der
Gendarmerie
„(...)
wegen
unregelmässiger
Führung
ihres
Warenkontrollbuches (...)“ sowie wegen des Handelns „(...) mit Gegenständen des täglichen
Bedarfs (...), ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen (...)“
protokolliert. Die eine hatte beispielsweise, laut Protokoll N° 89 60 Paar Socken nicht
eingetragen.393
Auch Verstöße gegen den Verkauf von Waren über den zulässigen Höchstpreis oder ohne
Preisangaben wurden mehrmals protokolliert. Beispielsweise am 2. und 18. Juni sowie am 8.
391
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1265, Protokoll zu Lasten Zaramelle Tullie, Handelsmann, geboren zu
Venezzia, wohnhaft zu Hollerich, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollbuches. Personalbogen
liegt bei, 08.08.1918, Luxemburg.
392
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 161 Abschrift, Protokoll zu Lasten Huberty Alfons, Handelsmann,
geboren und wohnhaft zu Saeul, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollregisters, sowie
konstatierend die Beschlagnahme von 37,38 Meter schwarzem Wollstoff und 2,85 Meter grüner
Schreinerleinwand. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Saeul versandt, 04.07.1918, Redingen, S.
1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Folschette Marie, Witwe Laurent
Friederich, Geschäftsinhaberin, geboren und wohnhaft zu Esch a/A, weil sie, obschon den Handel mit
Bedarfsartikeln ausübt, kein Warenkontrollbuch führt. Personalbogen heute an den Herrn Polizei-Kommissar zu
Esch a/A versandt, 07.07.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
393
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Marx Maria, Witwe Kaell Nikolas,
Handelsfrau geboren zu Abweiler, wohnhaft zu Bad-Mondorf, wegen unregelmässiger Führung ihres
Warenkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf heute versandt, 01.05.1918, Ohne
Ort (Mobile Brigade); ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 58 Abschrift, Protokoll zu Lasten Mathy Amalin,
Witwe Kessel Gustav, Handelsfrau, geboren zu Perl, wohnhaft zu Bad-Mondrf, wie sie den Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs ausübt, ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen.
Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
Seite 110 von 196
Juli 1918. Ein Handelsmann aus Wiltz verkaufte demnach „(...) Bedarfsgegenstände mit
einem 25 % übersteigendem Gewinn (...)“ und versah die „(...) ausgestellte(n) Waren nicht
mit Preisangaben (...)“. Ähnliches hielt die mobile Brigade der Gendarmerie in Esch an der
Alzette wegen des Verkaufs von Filz- und Strohhütten ohne vorhandene Preisangaben fest.
Dasselbe geschah einer Handelsfrau in Wiltz am 8. Juli. Die Protokolle wurden den
entsprechenden Behörden sowie der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet.394
Ähnliche Protokolle finden sich auch im Monat April des Jahres 1918 wieder. Die
Gendarmerie aus Schifflingen und auch die mobile Brigade hielten diesbezüglich am 23.
beziehungsweise am 2. April solche Verstöße fest und teilten sie der Staatsanwaltschaft in
Luxemburg mit. Die Gendarmerie aus Schifflingen konnte somit während der
Bahnhofskontrolle Waren beschlagnahmen, die sie bis auf weitere Anweisungen der
staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale in ihrer Station aufbewahrten. Die mobile
Brigade hingegen führte eine Revision eines Schuhgeschäftes in Luxemburg-Stadt durch und
stellte sieben Paar Kinderschuhe sicher, die nicht im Kontrollbuch eingetragen waren.395
Aufzeichnungen wie die vom 9. April 1918 zeigen jedoch auch, dass die Gendarmerie bei
manchen Protokollen voreilig handelte und diese zu früh ausstellte. Das diesbezügliche
Dokument zeigt noch erhaltene Stoffmuster, welche die mobile Kontrollbrigade an den GDA
sendete. Der Gendarmerie zufolge, schmuggelte der protokollierte Händler die Stoffe aus
Belgien ein und verkaufte sie in Luxemburg überteuert weiter. Die mobile Kontrollbrigade
394
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 83 Abschrift, Protokoll zu Lasten: Pl 1. Plummer Philippe und 2.
Plûmmer Andreas, beide Handelsleute, geboren und wohnhaft zu Wiltz, weil sie Bedarfsgegenstände mit einem
25 % übersteigendem Gewinn verkauften respektive weil nie zum Verkauf ausgestellte Waren nicht mit
Preisangaben versehen hatten. Personalbogen der Beschuldigten heute an das Bûrgermeister-Amt zu Wiltz
versandt, 02.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade), S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 675, Protokoll zu
Lasten: Barth Katharina, Witwe, Tapp Niklas, Handelsfrau, geboren zu Keispelt, wohnhaft zu Esch a/A, weil
selbe Gegenstände des täglichen Bedarfs in ihrem Schaufenster zum Verkaufe ausstellte welche nicht mit
Preisverzeichnis versehen sind. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Kehlen versandt, 08.07.1918,
Esch an der Alzette, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 32 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rollinger
Nikolaus, Kaufmann, geboren zu Rümelingen, wohnhaft zu Esch a/Alz. weil er Waren mit einem 25 %
übersteigenden Gewinn verkaufte, sowie weil er die zum Verkaufe ausgestellten Waren nicht mit Preisangabe
versehen hatte. Personal-Bogen heute an das Polizei-Kommissariat zu Esch a/Alz. versandt, 18.06.1918, Ohne
Ort (Mobile Brigade), S. 1-2.
395
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 124 Abschrift, Protokoll zu Lasten Cipriani Michel-Angelo, Arbeiter,
geboren zu Prun, wohnhaft zu Schifflingen, wegen Transportierens vom Schuhwaren ohne Bezugschein Handel
mit Bedarfsgegenständen ohne Ermächtigung, sowie weil er es unternahm, den Handel mit Waren im Austausch
gegen landwirtschaftliche Produkte zu betreiben, Nichtführens eines Warenkontrollbuches und konstatierend die
Beschlagnahme von drei Paar Schuhen und 25 Kilogramm Würfelzucker. Personalbogen liebt bei, 23.04.1918,
Schifflingen, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 11 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Ackermann Paul,
Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Luxemburg, wegen unregelmässiger Führung seines WarenlagerKontrollbuches. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg am heutigen Tage versandt,
02.04.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
Seite 111 von 196
ließ dies vom Preisprüfungsamt überprüfen. Dieses stellte jedoch fest, dass die Preise für die
Stoffe für den damaligen Zeitpunkt als nicht übermäßig hoch anzusehen seien.396
Was nun letztlich mit dem Protokollierten passierte, ist nicht ersichtlich. Dieses Beispiel zeigt
jedoch, dass die Gendarmerie den wirtschaftlichen Aufgabenbereich möglicherweise
gelegentlich zu ernst nahm.
2.2.5 Infrastrukturelle Kontrolle/ Berichterstattung
Die Kontrolle der einheimischen Infrastruktur, also des Straßennetzes gehört zu einer
alltäglichen Arbeit der heutigen Beamten der Police Grand-Ducale. Inwiefern dies auch
während des Ersten Weltkrieges zu einer wichtigen Aufgabe der luxemburgischen
Gendarmerie zählte, wird sich im Verlauf der folgenden Zeilen zeigen.
Am 6. August 1914 richtete Staatsminister Eyschen eine Bitte an den deutschen General
Fuchs. In dieser Bitte forderte Eyschen für mehrere Personen Passierscheine „(...) für den
Kraftwagenverkehr durch das ganze Grossherzogtum (...)“. Hierbei handelte es sich um die
Großherzogin, den Staatsminister, den General-Direktor der Finanzen, öffentlichen Arbeiten
und des Inneren, die drei Distriktkommissare (Landräte) aus Diekirch, Luxemburg und
Grevenmacher, die Gerichtsbehörden, den Chef des Freiwilligenkorps, die Führung der
Gendarmerie in Luxemburg-Stadt und in Diekirch, die Leiter der Zollverwaltung in
Luxemburg sowie die elf Kantonal-Sanitätsinspektoren und zwölf Staatstierärzte.397
Dies zeigt sehr deutlich, inwiefern die luxemburgische Regierung sich wünschte, dass die
Führung der luxemburgischen Gendarmerie, aus infrastruktureller Sicht aktiv bleiben und
ihre Aufgaben weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen sollte.
Die luxemburgische Infrastruktur, sprich dessen Kontrolle und Berichterstattung bezüglich
einer Beschädigung wurde trotz der militärischen Besetzung des Großherzogtums weiterhin
von der luxemburgischen Gendarmerie durchgeführt. Wie ein Brief des Staatsanwaltes Berg
an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg belegt, musste die Gendarmerie-Station aus
Düdelingen somit am 16. August 1914, die „(...) Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch
unbekannte Täter in Düdelingen (...)“ melden.398
396
ANlux, CI-055-Unbekannt, Stoffmuster bezüglich eines Protokolls zu Lasten von Cahen Robert, 09.04.1918,
Luxemburg.
397
ANlux, AE-00405-0747, Brief des Staatsminister an den deutschen General von Fuchs, 06.08.1914,
Luxemburg; Mit Ausnahme der Grossherzogin, die zwei Passagierscheine erhalten sollte, forderte Eyschen für
alle anderen jeweils einen.
398
ANlux, AE-00405-0552, Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg:
Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen, 18.08.1914, Luxemburg, S. 1.
Seite 112 von 196
Außerdem enthält dieser Brief die Information, dass diese Tat, gemäß der deutschen
Militärbehörde, mit der Todesstrafe zu ahnden sei sowie, dass diese Strafe nur in „(...)
Feindesland (...)“ zur Anwendung kommen könne. Um nun Missverständnisse vorzubeugen,
sollte das Ortskommando der Gendarmerie von „(...) Büringen (...)“ (vermutlich Beringen in
der Nähe von Mersch) und Düdelingen diesbezüglich in Kenntnis gesetzt werden, so
Staatsanwalt Berg.399 Dies unterstreicht der General-Staatsanwalt ein weiteres Mal in einem
Brief vom 19. August 1914 an den Staatsminister Luxemburgs.400
Der eigentliche Bericht der Düdelinger Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft von
Luxemburg-Stadt schilderte den Fall noch detaillierter und demonstrierte allein durch den
Empfänger, dass das zu Berichtende von großer Bedeutung für die Gendarmerie war.401 So
berichtete die Gendarmerie aus Düdelingen davon, dass die Drähte erstmals vom 12. bis 13.
August 1914 durchgeschnitten und entwendet wurden. Dies stellte die Gendarmerie im
Beisein des Bürgermeisters Berchem aus Düdelingen sowie des Major-Kommandeurs Elsner
des 11. Bataillon Grenadier Regimentes und Ortkommandanten in Büringen fest. Gleich
darauf wurden neue Drähte gezogen, die vom 13. bis 14. August 1914 erneut entwendet
wurden. Weder das deutsche Militär, noch die Düdelinger Gendarmerie konnte die Täter
stellen.402
Die Gendarmerie verfasste gleich darauf ein Schreiben an den Bürgermeister und forderte ihn
auf, die Bevölkerung über die Folgen einer solchen Tat aufzuklären. Die restlichen
Ermittlungen diesbezüglich verliefen, laut Bericht N° 425 ohne Erfolg. Dennoch wurde die
Gendarmerie aus Bettemburg sowie deren Nachbarbrigaden über die Geschehnisse in
Kenntnis gesetzt.403
Im gleiche Zug unterstrich das angehängte Schreiben von Elsner an den Bürgermeister von
Düdelingen, dass die Versuche von Einwohnern die Grenze zu passieren sich massiv gehäuft
hätten und dementsprechend ab dem folgenden Tag um 12 Uhr mittags einer solchen Bitte
nur noch in Ausnahmefällen nachgegeben werden würde. Ebenso wurde in der vergangenen
Nacht ein weiteres Mal Telefondraht gestohlen. Der kommandierende deutsche Major gab
diesbezüglich an, die Bevölkerung daran zu erinnern, dass ein solches Verbrechen mit der
399
ANlux, AE-00405-0552 (Anm. 398), S. 1.
ANlux, AE-00405-Unbekannt, Brief des General-Staatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister,
19.08.1914, Luxemburg, S. 1.
401
ANlux, AE-00405-0553-0554, GB N° 425, Konstatierend die böswillige Zerstörung, resp. Entwendung von
Telephondraht, auf der Landstrasse Bettemburg-Büringen, zum Nachteil der deutschen Armeetruppen, durch
unbekannten Täter, 16.08.1914, Düdelingen.
402
ANlux, AE-00405-0553-0554 (Anm. 401), S. 1-2.
403
Ebd. S. 2.
400
Seite 113 von 196
Todesstrafe bestraft werde und, dass die deutsche Militärbehörde bei Nacht einen
Unteroffizier zur Kontrolle der Telefondrähte abkommandiert habe.404
Die Gendarmerie aus Düdelingen war demnach darauf bedacht, ein Verbrechen aufzuklären,
das sie höchstwahrscheinlich auch ohne die damalige deutsche Besatzung Luxemburgs getan
hätte. Die Gendarmerie sah sich also dazu verpflichtet, die wiederholten Diebstähle von
Telefondraht aufzuklären und somit der deutschen Militärbehörde, ob nun gewollt oder
ungewollt, in gewisser Weise eine Art Gefallen zu tun. Nichtsdestotrotz zeigt der Bericht
auch, dass die luxemburgische Gendarmerie weiterhin mit der Aufklärung von solchen
Straftaten beauftragt wurde. Dies bestätigt das Bild eines noch aufrechterhaltenen Wahrers
von Recht und Ordnung.
Des Weiteren berichtete die Rodinger Gendarmerie-Station am 19. August 1914 von
französischen Soldaten, welche die Telefonleitung in Airsaine zerstört hatten. Hier
patrouillierten der Gendarm Lutz und zwei Mann der Bürgergarde, als plötzlich 20
französische Soldaten unter der Führung eines Offiziers auftauchten und die Bewohner des
Pachthofes Airsaine nach dem Telefonapparat fragten. Sie hätten aus Longwy den Befehl
erhalten die Leitung zu zerstören. Nachdem die französischen Soldaten die Leitung ausfindig
gemacht hatten, schnitten sie 25 Meter der Leitung durch, nahmen sie mit und zogen sich in
„(...) die Waldungen auf französischem Gebiete (...)“ zurück. Anschließend ließen die
deutschen Militärbehörden noch bis am späten Abend mehrere Patrouillen in der Nähe des
Hofes durchführen.405
Auch die Rodinger Gendarmerie führte an, für das deutsche Militär wichtigen Positionen
weiterhin Patrouillen durch. Offensichtlich schritten die luxemburgischen Gendarmen jedoch
nicht ein, als französische Soldaten an besagtem Ort die Telefonleitung sabotierten. Wie dies
nun letztlich zu bewerten ist, bleibt fraglich. Es zeigt jedoch, dass in diesem Fall die Rodinger
Gendarmerie nicht im Sinne der deutschen Militärbehörden gehandelt und die Franzosen bei
der Ausführung ihrer Befehle gestört hat.
Die luxemburgische Gendarmerie nahm auch noch ganz andere, mit der heutigen Zeit eher in
Verbindung zu bringende, Aufgaben wahr. So stand die Gendarmerie in enger Verbindung zu
den Behörden, die den Bürgern eine Fahrerlaubnis erteilen, respektiv diese entziehen durften.
404
Ebd. S. 2-3.
ANlux, AE-00405-0678, GB N° 197, Französische Soldaten zerstören die Telefonleitung zu Airsaine,
19.08.1914, Rodingen, S. 1.
405
Seite 114 von 196
Für die Jahre 1917 und 1918 ließen sich also viele Protokolle und einiges an Korrespondenz
auffinden, was somit der Beschreibung, inwiefern die Gendarmerie in die infrastrukturelle
Kontrolle sowie die Mobilität der Einwohner Luxemburgs involviert war, dient.
Die meisten Fälle begannen mit einer Anfrage eines Firmenleiters, der angab eine
Fahrerlaubnis für seine Arbeit zu benötigen, respektiv eine diesbezügliche Verlängerung bei
der großherzoglichen Regierung anfragen wollte. So auch der Leiter der „(...) Luxemburger
Zündholzfabrik, Guill. Pauly (...)“. Am 25. Februar 1917 richtete er die Bitte seine
Fahrerlaubnis zu erneuern an die Regierung. Als Grund hierfür gab er an während drei
Monaten kein Rohmaterial besessen zu haben, zum aktuellen Zeitpunkt jedoch wieder im
Besitz letzterem zu sein und somit ein Automobil nutzen müsste, um seinen Geschäften
nachgehen zu können. Die Kaution in Höhe von 2.000 LUF (ca. 1.458,81 €) habe er bereits
hinterlegt.406
Daraufhin sendete der GDA den Antrag an die luxemburgische Gendarmerie, zwecks „(...)
renseignements (...)“, weiter. Diese wiederum versorgten, wie auch bei den folgenden
Anträgen, die Regierung mit Informationen hinsichtlich des Antragstellers. Die Gendarmerie
gab an, dass der Gewerbetreibende, eigenen Aussagen zufolge, ein Automobil nutzen müsste,
um Zündholzbestellungen aufzunehmen und das Geld einzukassieren. Die Waren selbst
würden jedoch von der Eisenbahn transportiert werden. Anschließend beschrieb die
Gendarmerie den Antragssteller „(...) als rechtschaffende(n) Mensch(en) (...)“, der sich trotz
Fahrerlaubnis sicherlich nicht am Lebensmittelschmuggel beteiligen werde: „(...) Zur
Genehmigung dessen Gesuches steht daher von hieraus nichts im Wege (...)“.407
Die luxemburgische Gendarmerie agierte in diesem Fall also als beratende Instanz. Der
General-Direktor wollte diesbezüglich jedoch noch eine weitere Meinung einholen und zwar
die des „(...) chef de la brigade volante (...)“.408
Ein sich negativ, auf den Antrag einer erneuten Fahrerlaubnis, auswirkendes Protokoll wurde
jedoch am 21. September 1917 von der Gendarmerie Station Eich verfasst und an die
Staatsanwaltschaft in Luxemburg gesendet. Diese protokollieren den Gewerbetreibenden
„(...) weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und
nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt (...)“. Hier sprach die Gendarmerie eine weitere, die
Infrastruktur regelnde und die folgenden Fälle ebenso begleitende, Kontrolletappe an. Alle
Wagen müssten demnach beim Passieren einer Ortschaft mit Gendarmerie-Station bei
406
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antrag auf Erneuerung der Fahrerlaubnis Pauly, 25.02.1917, Merl.
ANlux, TP-455-Unbekannt (Anm. 406), S. 1-2.
408
Ebd. S. 2.
407
Seite 115 von 196
letzterer anhalten und sich kontrollieren lassen. Da der Täter nicht vor Ort protokolliert
werden konnte, leitete die Gendarmerie aus Eich den Fall an die Station in Luxemburg-Stadt
weiter. Auch hierüber erhielt der GDA eine Kopie.409
Nichtsdestotrotz forderte der General-Direktor am 10. Juli 1918 ein zweites Mal
weiterführende Informationen bezüglich des Antragsstellers bei der Gendarmerie in
Luxemburg an. Diese gaben am 15. Juli des gleichen Jahres an, dass der Gewerbetreibende in
Junglinster, Blumenthal und Wahlhausen Wälder besäße und demnach mit seinem Automobil
N° 290 frei im Land verkehren wolle, um die Arbeiter beaufsichtigen zu können. Allerdings
wurde er, wie eben angemerkt, vorheriges Jahr von der Gendarmerie-Station in Eich
protokolliert und musste 50 LUF (ca. 36,49 €) Bußgeld bezahlen. Außerdem soll er in den
Kettenhandel verwickelt sein. Hierfür hatte die Gendarmerie allerdings noch keine weiteren
Beweise ausmachen können. Ob er das Automobil nun tatsächlich für seine Geschäfte
brauchte, konnte laut Gendarmerie nicht geprüft werden. Unter anderem aus diesem Grund
gab der General-Direktor diese Informationen wahrscheinlich am 18. Juli 1918 an die
Gendarmerie in Junglinster weiter. 410 Diese meldeten dem General-Direktor, dass der
Waldbesitzer vorigen Winter und im Frühjahr seine Arbeiter beaufsichtigte, dies allerdings
zum aktuellen Zeitpunkt nicht tun müsse, da keine Arbeiter zugegen wären und er aus diesem
Grund auch nichts beaufsichtigen müsste.411
Dies hatte letztlich zur Folge, dass der Antragssteller am 27. Juli 1918 eine negative Antwort
bezüglich seines Antrages auf eine Verlängerung seiner Fahrerlaubnis vom GDA erhielt.412
Hier wird demnach sehr deutlich, welche ausschlaggebende Rolle die Gendarmerie bei der
Erneuerung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für einen Bürger spielen konnte.
Weitere, ähnliche Fälle mit allerdings zum Teil erfreulicherem Ausgang für die
Antragssteller, ließen sich ohne Weiteres finden. So beispielsweise der Fall der Gebrüder
Michel, die im September 1917 für ihr Unternehmen Cuirs & Peaux L & M Michel ihre
Verkehrserlaubnis verlängern wollten. Diese wurde ihnen nach der Rückfrage vom GDA bei
409
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 251 Abschrift, Protokoll Zu Lasten PAULY ......., ....... geboren zu ......,
wohnhaft zu MERL weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und
nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.091917, Eich,
S. 1-2.
410
ANlux, TP-455-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly will Fahrerlaubnis durchs Lande, Bericht der GendarmerieStation Luxemburg, 15.07.1918, Luxemburg.
411
ANlux TP-445-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly und Beschäftigung von Arbeiter im Wald zu Graulinster,
22.07.1918, Junglinster.
412
ANlux, TP-455-Unbekannt, Negative Antwort vom General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel
bezüglich des Antrages auf Verlängerung der Fahrerlaubnis für Guill. Pauly, 27.07.1918, Luxemburg.
Seite 116 von 196
der luxemburgischen Gendarmerie erlaubt. Demnach waren keine Zwischenfälle zu
verzeichnen und einer erneuten Ausstellung stand nichts im Wege.413
Auch die Gendarmerie in Mersch wurde am 15. September 1917 von der zuständigen
Behörde um zusätzliche Informationen betreffend einer erneuten Fahrberechtigung eines
Antragstellers gebeten. Diese gaben an, dass die bisherige Fahrerlaubnis nur für
Geschäftszwecke genutzt worden sei und es keinen Grund gäbe von einer Schmugglergefahr
auszugehen.414
Während des selben Monats wollte die Firma F. Reding-Even – Landwirtschaftliche Saaten
aus Diekirch ihre Fahrberechtigung verlängern lassen. Hier fand das gleiche Spiel statt: Auf
eine Anfrage beim Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel hin, folgte die
Weiterleitung zwecks zusätzlicher Informationen an die zuständige Gendarmerie-Station und
letztlich deren Einschätzung der Lage. In diesem Fall unterstrich der Antragsteller im Vorfeld
selbst, dass er sein Automobil einzig für den An- und Verkauf von Sämerein nutzen wollte
und aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nur zwei Sitzplätze verfügt, es sowieso „(...)
zum Fortschaffen einer irgendwie grösseren Warenmenge (und somit zum Schmuggeln)
ungeeignet (...)“ sei. Die Gendarmerie selbst teilte dem zuständigen Ministerium mit, dass der
Antragssteller als „(...) eine sehr geachtete Person (sei, sowie) in keinem Verdacht den
Schmuggel zu betreiben oder zu begünstigen (...)“ stehe und somit „(...) von hiesiger Stelle
aus das (Erteilen des) Gesuch(es) verdient (...)“.415
Einen knappen Monat später, am 21. Oktober 1917, protokollierte die Gendarmerie-Station
Vianden den eben erwähnten Kaufmann „(...), weil er als Führer eines Kraftwagens beim
Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr (...)“. Dies hätte er,
zwecks einer Untersuchung durch die Gendarmerie, jedoch, laut Beschluss vom 1. September
1917 tun müssen. Da Reding nicht eingeholt oder gestellt werden konnte, lag kein Verhör
vor.416
413
ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Cuirs &
Peaux L & M Michel, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 11.09, 13.09 & 15.09.1917, Luxemburg.
414
ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Henkels
Johann Peter, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 12.09, 14.09 & 15.09.1917, Mersch & Luxemburg.
415
ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch F. RedingEven, Landwirtschaftliche Saaten, Diekirch, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 14.09, 17.09 & 18.09.1917,
Diekirch & Luxemburg.
416
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 81 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reding Jules Even, Kaufmann, geboren
zu ..... wohnhaft zu Diekirch, weil er als Führer eines Kraftwagens beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der
hiesigen Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.10.1917, Vianden, S. 1.
Seite 117 von 196
Solche Protokolle waren keine Seltenheit und unterstreichen die Existenz eines weiteren
Aufgabenbereiches der luxemburgischen Gendarmerie, der für die hier dokumentierte
Zeitspanne des Ersten Weltkrieges unbehelligt durchgeführt wurde.417
Auch das Verfahren des GDA war, wie andere Anfragen verdeutlichen, ein üblicher Schritt
dieser Behörde. Sie erhielt regelmäßig Ersuche eine Fahrerlaubnis zu erteilen oder zu
erneuern. Die Gendarmerie wurde hier, wie bereits innerhalb der angeführten Beispiele
angemerkt, kontaktiert und sollte die eignen Erfahrungen bezüglich des Antragsstellers
preisgeben. War dieser als Schmuggler, Kettenhändler oder Wucherer bekannt? Respektierte
er die Regelung, welche, laut Memorial N° 74 vom 1. September 1917, besagt, dass „(...) die
Gendarmerie (...) das Fahrzeug zu untersuchen (...) und die Verkehrsermächtigung (...) (zu)
visieren (hat) (...)“?418 Dies bei der Durchfahrt mehrerer Ortschaften im Großherzogtum.419
Weitere Beispiele, die dies verdeutlichen, gibt es zur Genüge.420
417
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 80 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Müller Réné, Ingenieur, geboren zu ..
....... wohnhaft zu Düdelingen, weil er mit seinem Kraftwagen an hiesiger Gendarmerie vorbeifuhr, ohne an
derselben anzuhalten. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 24.09.1917, Junglinster; ANlux, TP455-Unbekannt, GP N° 241 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Aerts Edmund, Automobilführer, geboren zu
Antwerpen, wohnhaft zu Esch a/A, weil er bei Heimkehr mit seinem Kraftwagen es unterliess, auf der hiesigen
Gendarmerie-Station vorzufahren. Personalbogen an das Polizeikommissariat zu Esch a/A heute versandt,
28.09.1917, Esch an der Alzette; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 277 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des
Führers von Automobil mit der Nummer 136, weil er ohne Ermächtigung eine Autofahrt unternommen,
respektiv nicht an der Kontrollstation zur Revision vorfuhr. Personalbogen wurde nicht aufgenommen,
02.03.1918, Esch an der Alzette; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 237 Abschrift, Protokoll zu Lasten Klees,
Alfons, Kaufmann, geboren zu ...., wohnhaft zu Luxemburg, weil er ohne Ermächtigung der Regierung mit
seinem Kraftwagen verkehrte respektiv beim Durchfahren der Ortschaft Wasserbillig nicht bei der Gendarmerie
vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 28.09.1917, Wasserbillig; ANlux, TP-455Unbekannt, GP N° 352 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers des Personenkraftwagen Nr. 715, weil er bei
der Durchfahrt der Ortschaft DIEKIRCH, nicht mit seinem Kraftwagen vor der hiesigen Gendarmerie anhielt,
um den Wagen untersuchen & den Fahrschein visieren zu lassen, 02.08.1918, Diekirch; ANlux, TP-455Unbekannt, GP N° 117 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des mit ..... unbekannten Führers des Kraftwagens N.
548- Besitzer Gloden Johann Peter aus Ettelbrück und mehrerer unbekannter Insassen, weil sie bei der
Durchfahrt durch die Ortschaft Weiswampach, nicht mit dem Automobil zwecks Untersuchung bei der
Gendarmerie vorfuhren. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 02.08.1918, Weiswampach;
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 256 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: I) GIORGETTI Archille, Unternehmer
geboren zu ..... und wohnhaft zu HOLLERICH, weil er mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte
ohne an hiesiger Gendarmerie Station anzuhalten und 2) eines mit Namen unbekannten Insassen weil er sich an
dieser Fahrt beteiligte. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 25.09.1917, Eich.
418
ANlux, TP-455-Unbekannt, Extrait du Mémorial 1917, N° 74, Beschluss vom 01.09.1917, Verkehr mit
Kraftwagen jeder Art geregelt, 01.09.1917, Schloß Berg, S. 3.
419
Bascharage, Beaufort, Bettembourg, Capellen, Clervaux, Diekirch, Differdange, Dudelange, Echternach,
Eich, Esch a/A, Ettelbrück, Grevenmacher, Grosbous, Harlange, Heiderscheid, Hosingen, Junglinster,
Larochette, Mersch, Mondorf, Perlé, Remich, Redange, Rodange, Roodt, Rosport, Rumelange, Schifflange,
Troisvierges, Vianden, Wasserbillig, Weiswampach, Wiltz, Wormeldange. Vgl. hierzu: ANlux, TP-455Unbekannt, Stations de contrôle – Kraftwagenkontrolle bei Durchfahr von Ortschaft, Ohne Ort (wahrscheinlich
1917), Ohne Datum.
420
ANlux, TP-455-Unbekannt(-1), Antragsstellung von Heinrich Schengen betreffend einer Fahrberechtigung,
inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Remich und deren Antwort, 14.08, 17.08 & 21.08.1917, Remich, S.
1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Eug. Thilges betreffend einer Fahrberechtigung, inkl.
Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wiltz und deren Antwort, 11.09 & 17.09.1917, Wiltz, S. 1; ANlux, TP455-Unbekannt(-2), Antragsstellung von Klees-Kaiser betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an
Seite 118 von 196
Die jeweiligen Gendarmerie-Stationen wurden allerdings auch gezielt nach einem, mit der zu
erteilenden Fahrberechtigung möglicherweise in Verbindung stehenden, Schmugglerrisiko
gefragt. Dies zeigt unter anderem die Anfrage vom 11. September 1917 des Ministeriums für
Ackerbau, Industrie und Handel bei der Gendarmerie aus Wormeldingen sowie die vom
darauffolgenden Tag bei der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt.421
In der Regel entschieden die Antworten der zu Rate gezogenen Gendarmerie-Stationen über
den weiteren Verlauf des Antrags zur Fahrberechtigung. So gab die Gendarmerie aus Remich
beispielsweise am 21. August 1917 an, dass es sich bei dem Antragssteller um einen „(...)
Vertrauensmann (...)“ handele und er demnach keine Absicht hätte die Genehmigung zu
missbrauchen.422 Auch auf die Frage „(...) ob der Interessant die nötige moralische Gewähr
bietet, dass die Fahrten nicht zum Schmuggel mit Lebensmittel usw. benutzt werden (...)“
antwortete die Gendarmerie aus Perl am 18. September 1917, dass beim Antragssteller nicht
von einem Schmuggler auszugehen sei.423 Die Kollegen aus Luxemburg-Stadt betonten am
21. April 1918 bezüglich ihres Antragstellers, dass dieser zwar keine Waren besäße, jedoch
gebrauchte Gegenstände von Geschäftsleuten abkaufen und somit höchstwahrscheinlich
die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 11.09. & 12.09.1917, Luxemburg S. 3; ANlux, TP455-Unbekannt(-3), Antragsstellung von Gustave Berchem betreffend einer Fahrberechtigung, inkl.
Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 16.04 & 21.04.1918, Luxemburg,
S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Charles Mersch betreffend einer Fahrberechtigung, inkl.
Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 08.09 & 11.09.1917, Mersch, S. 2; ANlux,
TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Joseph Neumann betreffend einer Fahrberechtigung, inkl.
Weiterleitung an die Gendarmerie aus Düdelingen und deren Antwort, 07.09 & 12.09.1917, Düdelingen, S. 1;
ANlux, TP-455-Unbekannt(-4), Antragsstellung von Fortuné Canziani betreffend einer Fahrberechtigung, inkl.
Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 03.10, 06.10 & 09.10.1918,
Luxemburg, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Sibille Ludwig betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 09.10,
02.10 & 05.10.1918, Luxemburg, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt(-5), Antragsstellung von Chillot-Altmeyer
betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Esch an der Alzette und deren
Antwort, 09.10 & 15.10.1918, Luxemburg & Esch an der Alzette, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt,
Antragsstellung von Laux Valentin betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie
aus Mersch und deren Antwort, 24.07 & 29.07.1918, Bissen, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung
von Jos Schwinnen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Hosingen
und deren Antwort, 15.09 & 22.09.1917, Wilwerwiltz & Hosingen, S. 2.
421
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Dr. Franz Würth betreffend einer Fahrberechtigung, inkl.
Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wormeldingen und deren Antwort, 11.09, 12.09 & 23.09.1917,
Wormeldingen & Luxemburg, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt(-6), Antragsstellung von Grethen Charles
betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren
Antwort, 10.09, 12.09 & 14.09.1917, Luxemburg, S. 2.
422
ANlux, TP-455-Unbekannt-1 (Anm. 420), S. 2.
423
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Obermosel Dachschiefer- u. Plattenwerke Obermartelingen
betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Perl und deren Antwort, 10.09 &
18.09.1917, Obermartelingen & Perl, S. 1-2; Ob die moralische Kontrolle bereits vor 1914 von der Gendarmerie
praktiziert worden ist, lässt sich bis dato durch frei zugängliches Archivmaterial nicht herausfinden. Die
frühsten diesbezüglichen Bestände stammen aus dem Jahre 1915 (TP-455: Permis de conduire et autorisation de
circuler en automobile / Autos et motos: résultats de l’enquête de la gendarmerie / cautionnements,
remboursement – 1915-1920).
Seite 119 von 196
Kettenhandel betreiben wollte. Dementsprechend wäre es, laut Gendarmerie sinnvoll „(...) die
verlangte Erlaubnis nicht zu gewähren, wenigstens wird das Gesuch seitens hiesiger Stelle
nicht befürwortet (...)“.424 Ebenso, hatte die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt betreffend
einer Genehmigung für Grethen Charles ihre Bedenken. Dieser gab an, das Automobil für
Reparaturen in den Molkereien nutzen zu müssen. Die Beamten wussten allerdings, dass ein
Arbeiter diese Reparaturen durchführte und nahmen somit an, dass Grethen die Genehmigung
„(...) zumKettenhandel (sic) oder zu Hamsterzwecken (...)“ nutzen wollte. Falls der
Antragssteller jedoch tatsächlich einmal Reparaturen an der Molkerei vornehmen müsste und
dorthin keine Bahnverbindung bestehe, könnte er für eine einmalige „(...) Hin- und Rückfahrt
(eine) Spezialermächtigung (...)“ erhalten, so die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt.425
Erteilte der GDA dem Antragssteller nun eine Absage, wurde die zuständige Gendarmerie,
wie es der Fall von Fortuné Canziani zeigt, diesbezüglich auch informiert426 oder der MajorKommandant der bewaffneten Macht sogar beauftragt eine vorhandene Fahrerlaubnis
einzuziehen. Dieser leitete der zuständigen Station ein solches Schreiben beispielsweise am
5. Januar 1918 „(...) zur Ausführung (...)“ weiter.427
Diese vielfach auffindbaren Ab- und Zusagen der jeweiligen Gendarmerie-Stationen
verdeutlichen sehr gut, inwiefern die Gendarmerie hier als entscheidungsgebende Instanz
agierte. Bei Verdacht auf damit einhergehenden Schmugglertätigkeiten oder wegen zuvor
erteilten Protokollen gegen die fragliche Person428, lehnte die Gendarmerie die Erteilung
einer Fahrberechtigung ab. Gab es für die Beamten jedoch keine Gründe solche Aktivitäten
anzunehmen, hieß es meistens, dass „(...) seitens hiesiger Stelle (...) nichts gegen die
verlangte Bewilligung einzuwenden (...)“429 sei.
Die Gendarmerie agierte diesbezüglich jedoch auch selbstständig und berichtete somit
beispielsweise am 24. August 1918 dem KGFKL von einem ihnen als Kettenhändler
bekannten Handelsmann aus Luxemburg-Stadt, welcher „(...) falls derselbe im Besitze der
(...) Ermächtigung (bleibt, nicht) den wirtschaftlichen Interessen des Landes (dienen würde)
(...)“. Die Beamten gaben an, dass er für seine Geschäfte kein Automobil brauche, was sie
dem GDA bereits bei dessen ersten Anfrage mitgeteilt hatten (siehe oben). Die Station aus
424
ANlux, TP-455-Unbekannt-3 (Anm. 420), S. 2.
ANlux, TP-455-Unbekannt-6 (Anm. 421), S. 2.
426
ANlux, TP-455-Unbekannt-4 (Anm. 420), S. 2.
427
ANlux, TP-455-Unbekannt, Brief des General-Direktors für Ackerbau, Industrie und Handel an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie in Capellen und deren Antwort,
04.01, 07.01 & 08.01.1918, Luxemburg & Capellen, S. 1-2.
428
ANlux, TP-455-Unbekannt-5 (Anm. 420), S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt-2 (Anm. 420), S. 4-5.
429
ANlux, TP-455-Unbekannt-5 (Anm. 420), S. 2.
425
Seite 120 von 196
Luxemburg war somit der Meinung, dass „(...) es angezeigt (wäre) Grethen die
Ermächtigung zu entziehen (...)“.430
Letztlich beinhaltet der Bericht N° 973 die Information über ein, am 21. August 1918 „(...) an
die Brigaden (versendetes) Verzeichnis der Personen, welche ermächtigt sind mit Kraftwagen
im Grossherzogtum zu zirkulieren (...)“ und verdeutlicht erneut die tragende Rolle der
luxemburgischen Gendarmerie innerhalb des infrastrukturellen Kontrollprozesses im Land.431
Die infrastrukturellen Kontrolle und Berichterstattung der luxemburgischen Gendarmerie war
also ein zusätzlicher Aufgabenbereich der Gendarmerie. Dies ebenso während der
militärischen Besetzung des Großherzogtums durch das deutsche Militär.
2.2.6 Konflikte zwischen dem deutschen Militär und der luxemburgischen
Gendarmerie
Während der militärischen Besetzung eines Landes, das, wie bisher erläutert wurde, seine
exekutive Gewalt, sprich die Gendarmerie-Dienste, weiterhin aktiv hielt, ist es nicht
verwunderlich, dass es zwischen den Besatzern und den landeseigenen „Militäreinheiten“ zu
Auseinandersetzungen kam.
Inwiefern diese Auseinandersetzungen zu größeren Problemen geführt haben oder ob es sich
nur um kleinere Meinungsverschiedenheiten gehandelt hat, soll dieses Kapitel zeigen.
Zusätzlich wird versucht herauszufinden, ob und wie auf solche Auseinandersetzungen
reagiert wurde und wer der Urheber dieser gewesen ist.
Ein, diese Thematik anschneidender Bericht stammt aus Bettemburg. Dieser beschrieb am 19.
August 1914 das „(...) Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen (den dortigen)
Brigadier Schons (...)“.432
So verrichtete Schons eigenen Angaben zufolge am 18. August 1914 seinen Dienst am
Bahnhof und stellte diesen nach der Abfahrt des letzten Zuges ein. Da das Hotel Thill noch
offen war und betrunkene deutsche Soldaten bewirtete, forderte der BSK aus Bettemburg die
Wirtin auf das Lokal zu schließen und wartete anschließend auf der Straße auf die Ankunft
von zwei weiteren Gendarmen mit denen er später noch eine Patrouille durch die Ortschaft
durchführen sollte. Die Mitglieder des deutschen Militärs verließen anschließend das Lokal,
kamen vom Bahnübergang herüber und ein junger Offizier fragte in einem arroganten Ton:
430
ANlux, TP-455-Unbekannt, GB N° 973, Berichterstattung über Grethen Charles, Handelsmann aus
Luxemburg, dem die Ermächtigung mit Kraftwagen zu verkehren erteilt wurde, 24.08.1918, Luxemburg, S. 1-2.
431
ANlux, TP-455-Unbekannt (Anm. 430), S. 1.
432
ANlux, AE-00578-0004-0005, GB N° 110, Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen Brigadier
Schons, 19.08.1914, Bettemburg.
Seite 121 von 196
„(...) Haben Sie uns hier was zu befehlen? (...)“. Schons antwortete daraufhin: „(...) Ich habe
keinen Befehl erteilt, doch meine Pflicht und Schuldigkeit ist es Gesetzesübertretungen
festzustellen, denn die Polizeigewalt liegt immer noch in unseren Händen (...)“.433 Hiermit
unterstrich der Bettemburger Brigadier, dass ihm zufolge, die Rolle des Wahrers von Recht
und Ordnung, trotz deutsch-militärischer Besetzung, eindeutig bei der luxemburgischen
Gendarmerie lag.
Daraufhin griff der deutsche Offizier zu seinem Revolver und der BSK Schons zu seiner
Dienstpistole. Schons sah ihn, laut Gendarmerie-Bericht N° 110 scharf an und forderte den
Offizier auf, er solle sich ihm nicht „(...) ohne jeden Grund feindlich gegenüber
(stellen) (...)“. Anschließend ging dieser weg und rief mit einer Pfeife nach Verstärkung. Die
herbeigerufenen Soldaten verweigerten jedoch ihm Gehorsam zu leisten und blieben an Ort
und Stelle stehen. Die Gendarmen führten daraufhin die Patrouille weiter und wurden von
einem deutschen Landsturmmann gefragt, was vorgefallen sei. Dieser bestätigte dass der ihm
unbekannte Offizier betrunken gewesen sei und nicht gewusst hätte was er tat.434
Der fragliche Offizier soll am 18. August 1914 aus Posen eingerückt sein. Namen und
Regimentsnummer waren, laut Gendarmerie-Bericht jedoch nicht in Erfahrung zu bringen.435
Abschließend vermerkte der BSK aus Bettemburg noch, dass die meisten Leute dieses
Armeekorps nur durchgezogen seien, andere dort übernachteten und am folgenden Tag
wieder aufbrachen und wiederum andere noch vor Ort wären.436
Dieses Beispiel zeigt sehr gut, inwiefern das alltägliche Leben der in Luxemburg stationierten
deutschen Soldaten dazu geführt hat, dass es Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit
untereinander gegeben hat. Hinzu kommt, dass die doch recht bedrohlich wirkende
Streitigkeit zwischen dem luxemburgischen Gendarmen und dem deutschen Offizier größere
Wellen geschlagen hatte.
Am 20. August 1914, also nur einen Tag später meldete sich der luxemburgische
Staatsminister per Feldpost beim deutschen Armee-Oberkommando und setzte dieses von
dem Zusammenstoß zwischen dem betrunkenen deutschen Offizier und dem genannten
Gendarmen in Kenntnis.437
433
ANlux, AE-00578-0004-0005 (Anm. 432), S. 1.
Ebd. S, 1-2.
435
Ebd. S. 2.
436
Ebd.
437
ANlux, AE-00578-0007, Brief vom luxemburgischen Staatsminister an das deutsche ArmeeOberkommando, 20.08.1914, Luxemburg.
434
Seite 122 von 196
Ein
weiterer
Vorfall,
der
die
luxemburgischen
Behörden
mit
den
Deutschen
aneinandergeraten ließ, war der Folgende: Am 5. Oktober 1914 berichtete die Gendarmerie
aus Schifflingen in ihrem Bericht N° 596 dem KGFKL von der „(...) Verhaftung (...) (eines
luxemburgischen) Knecht(es) durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete
Zwischenfall (...)“.438
Der dortige BSK verrichtete, laut Bericht zusammen mit einem weiteren Gendarmen am
Vorabend eine Patrouille „(...) zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der
Residenz (...)“. Gegen 23:00 Uhr hörten beide, dass ein Fenster im Hause Schmit
eingeschlagen wurde. Als Verdächtiger galt der dort arbeitende Knecht, der gegen 22:00 Uhr
angetrunken nach Hause kam. Die Gendarmen sahen außerdem noch drei deutsche Soldaten,
die im gleichen Haus einquartiert waren aus dem eben erwähnten Haus kommen. An der
Stalltür trafen beide Parteien zusammen. Der Knecht wurde von den Soldaten erfasst, die ihn
abführen wollten.439
Als der Gendarm dies bemerkte, ging er dazwischen und sagte: „(...) Bitte überlassen Sie mir
den Mann, ich bringe ihn in Arrest (...)“. Die deutschen Soldaten ließen von dem Knecht ab
und der BSK aus Schifflingen wollte ihn abführen, als plötzlich der Feldwebel diesbezüglich
Einwände hatte. Dieser befahl, dass der Gendarm ihn zur Wache bringen sollte, „(...) denn
hier (sei er) jetzt Gendarm (...)“ und nicht der BSK aus Schifflingen. Daraufhin entgegnete
der bevormundete luxemburgische Gendarmerie-Beamte: „(...) Nun gut, dann nehmen Sie
auch den Mann und führen ihn ab, sp. kümmere ich mich nicht um die
Sache. (...)“. Die Konfrontation nahm weiter ihren Lauf und der deutsche Feldwebel forderte
den Gendarmen auf, den „(...) Mann sofort abzuführen, oder (er ließe den Gendarmen)
verhaften (...)“. Woraufhin der luxemburgische Beamte dies verweigerte und unterstrich, dass
„(...) wenn (der Feldwebel) in militärischer Hinsicht was mit dem Manne zu schaffen (habe),
(könne er sich) nicht einmischen, und führe den Mann auch nicht ab (...)“.440
Der luxemburgische Gendarm gab also direkt an, dass er keine Berechtigung habe bei
militärischen Angelegenheiten zwischen den deutschen Militärbehörden und einem oder
mehreren luxemburgischen Einwohner(n) einzugreifen. Diese, in Bezug auf die allgemeine
Forschungsfrage und deren Thesen äußerst wichtige Information, führte jedoch dazu, dass die
deutschen Soldaten den Knecht anschließend zur Wache führten und die Gendarmen, auf
438
ANlux, AE-00578-0009-0010, GB N° 596, Betrifft Verhaftung Simon Wilhelm, Knecht, geboren zu
Reimberg, wohnhaft zu Schifflingen, durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete Zwischenfall,
05.10.1914, Schifflingen.
439
ANlux, AE-00578-0009-0010 (Anm. 438), S. 1-2.
440
Ebd. S. 2.
Seite 123 von 196
„Wunsch“ des Feldwebels diese „(...) um weitere Zwistigkeiten zu vermeiden (...)“
begleiteten.441
Der besagte Knecht war bis dato wegen seines dreijährigen Dienstes im französischen Heer
in Haft. Außerdem soll er mehrere französische Lieder und die Nationalhymne Frankreichs
gesungen haben.442
Die Thematik um den, durch das deutsche Militär verhafteten, Knecht aus Schifflingen fand
ihren Weg noch am selben Tag in die Gebäude der Staatsanwaltschaft in Luxemburg.443
Die Gendarmerie-Station aus Esch an der Alzette verdeutlichte, dass der Knecht nicht in
Frankreich gedient, sondern nur dort als Knecht gearbeitet hatte. Demzufolge sei er, laut
Staatsanwaltschaft, sofort freizulassen, sollte in Zukunft aber keine Mitglieder des deutschen
Militärs mehr beleidigen oder in sonst einer Form angehen.444
Einen Tag später verfasste die Staatsanwaltschaft einen diesbezüglichen Brief an die
Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg. Hier wurden die Vorwürfe gegen den Knecht
erneut formuliert und darauf hingewiesen, dass das deutsche Militär eine Stunde nach der
Festnahme bei der Gendarmerie vorstellig wurde, um zu überprüfen, ob er tatsächlich in
Gewahrsam sei. Allerdings war das deutsche Militär zu einem späteren Zeitpunkt nicht gegen
die Freilassung des Knechtes, so die Antwort von Oberst Tessmar.445
Das soeben aufgeführte Beispiel zeigt sehr gut, inwiefern deutsche und luxemburgische
Behörden aneinander gerieten und somit die Aufgabenbereiche, sprich die Befugnisse der
Gendarmerie eingeschränkt wurden.
Weitere, durch das deutsche Militär vorgenommene Verhaftungen sind jedoch keine
Seltenheit und lassen sich vermehrt in literarischen Quellen wiederfinden. So erzählt Faber
beispielsweise von einem luxemburgischen Polizisten, der bei Kriegsbeginn zusammen mit
seinem Sohn wegen des Verdachts auf Spionage von deutschen Militärkräften verhaftet
wurde. Ein anderer wurde wegen des Beobachtens einiger deutscher Soldaten mit einem
441
Ebd.
Ebd.
443
ANlux, AE-00578-0011, GB N° 598, Betrifft Uebernahme des durch deutsches Militär verhafteten Simon
Wilhelm, Knecht, wohnhaft zu Schifflingen, sowie Infreiheitsetzung desselben auf Anordnung der StaatsAnwaltschaft, 05.10.1914, Esch an der Alzette, S. 2.
444
ANlux, AE-00578-0011 (Anm. 443), S. 2.
445
ANlux, AE-00578-0013, Brief der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg,
06.10.1914, Luxemburg, S. 1-2.
442
Seite 124 von 196
französischen Fernrohr festgenommen. Weitere diesbezügliche Beispiele erwähnt Faber zur
Genüge.446
Auch
Flohr
berichtet
in
seinem
Kriegstagebuch
von
zahlreichen
Verhaftungen
luxemburgischer Einwohner durch deutsches Militär. Dementsprechend notierte er am 8. Juni
1915 die Gefangennahme eines Luxemburgers, der in Kontakt mit französischen und
belgischen Grenzbewohnern stand. Knapp einen Monat später wurde Jules Fournelle,
Bürovorsteher der Prinz Heinrich-Bahndirektion in Luxemburg, von deutschen Soldaten
verhaftet und in Trier aufgrund des großherzoglichen Gnadengesuches nicht wie geplant zum
Tode verurteilt, sondern musste bis einige Tage vor dem Ende des Krieges in Haft
verbringen.447
Solche und andere Verhaftungen luxemburgischer Bürger durch deutsches Militär wurden
vor allem vorgenommen, wenn die militärischen Interessen der Besatzer in Gefahr waren.448
Im Juni 1918 wurden weitere Luxemburger von der, wie Flohr sie nennt, „(...) deutschen
Geheimpolizei (...)“ verhaftet. Es fand sogar eine regelrechte „(...) Massenverhaftungen (...)“
statt. Hier wurden Eisenbahn- und Zollbeamte sowie ein Ingenieur gefangen genommen.449
Eine sich noch weitere ziehende Problematik ereignete sich am 8. Februar 1915 in Dillingen.
Doch zuvor fasste die Generalstaatsanwaltschaft in einem Brief vom 10. Februar 1915 an die
Staatsanwaltschaft Diekirch, die Geschehnisse rund um einen, in der Kritik stehenden,
deutschen Hauptmann zusammen. Der deutsche Hauptmann Staedler war durch sein
negatives Benehmen gegenüber einer Vielzahl von Anwohnern bereits mehrmals aufgefallen.
Schenkentüren wurden mit Gewalt geöffnet, ein Bahnschrankenwärter sowie ein
Haltestelleaufseher wurden wegen des Schließens der Bahnschranke vom deutschen
Hauptmann angegangen und Befehle wurden, von Bajonett und Revolver untermalt, erteilt.450
Am 8. Februar fand allerdings ein, direkt mit der Gendarmerie in Verbindung zu bringendes
Ereignis statt. Laut Brief der Generalstaatsanwaltschaft wurde „(...) die Misshandlung eines
luxemburgischen Soldaten (Gendarmen) seitens des betreffenden Hauptmanns (...)“
festgestellt. So soll der luxemburgische Grenzposten den Hauptmann vor der Ausfuhr eines
Pferdes nach Deutschland nach dessen Ausweis gefragt haben. Daraufhin entgegnete
Staedler: „(...) Ich brauche keinen Ausweis, ich gehe die Wachen revidieren und scheren Sie
446
FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 9, 23, 44, 103, 125 & 154.
FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 14-15.
448
TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 102.
449
FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 131-133.
450
ANlux, AE-00578-0022-0025, Briefwechsel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg und der
Staatsanwaltschaft in Diekirch, 10.02.1915, Luxemburg, S. 1-4.
447
Seite 125 von 196
sich weg oder ich lasse Sie einsperren, dann waren Sie mal luxemburger Gendarm (...)“ und
wollte umgehend weiterreiten. Der luxemburgische Gendarm griff anschließend das Pferd an
den Zügeln, woraufhin der deutsche Hauptmann den Grenzbeamten mit seiner Reitpeitsche
auf den linken Vorderarm schlug und im Galopp über die Brücke ritt.451
Das Verhalten des deutschen Hauptmannes gegenüber dem luxemburgischen Gendarmen
zeigt ein weiteres Mal eindeutig, inwiefern Mitglieder der deutschen Militärbehörde sich über
die Vorschriften der luxemburgischen Beamten stellten. In diesem Zusammenhang sei jedoch
erwähnt, dass der infrage kommende Hauptmann, laut Korrespondenz, aus Dillingen
abkommandiert wurde.452
Auch ein Bericht der Gendarmerie aus Befort zeigt eine weitere Veränderung innerhalb des
Aufgabebereiches der Gendarmerie. Im Bericht N° 14 vom 8. Februar 1915 ging der
Gendarm aus Dillingen auf die Geschehnisse zwischen ihm und dem deutschen Hauptmann
ein und untermalte, dass jeder mit einer deutschen Uniform daher kommen und somit zu
Pferd ohne Weiteres ins Ausland gelangen könnte. Später erfuhr er, dass es sich tatsächlich
um einen deutschen Hauptmann handelte und somit wurden, ihm zufolge, keine weiteren
Untersuchungen diesbezüglich eingeleitet.453
Dieser Bericht wurde am 12. Februar des gleichen Jahres an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht weitergeleitet und dieser gab anschließend die Anordnung, dass „(...)
berittene deutsche Militärpersonen (nicht) (...) unter die Bestimmungen über Pferdeausfuhr
(fallen) und (somit) (...) zu jeder Zeit unbehelligt die Grenze passieren (...)“ dürfen.454
Nach einem Vorfall, bei dem ein luxemburgischer Gendarm anscheinend von einem
deutschen Hauptmann mit Vorsatz verletzt wurde und dieser Bestimmungen der
großherzoglichen Regierung verletzt hatte, gab die Gendarmerie-Führung den deutschen
Militärbehörden zukünftig freie Hand und ging somit jedem zukünftigen Problem mit dem
deutschen Militär aus dem Weg. Die luxemburgische Gendarmerie gab diesen Teil ihres
Aufgabenbereiches also auf.
In Diekirch berichtete die Gendarmerie-Station schon am 9. Februar 1915 von einem
weiteren Vorfall bezüglich der deutschen Militärbehörden. Hier soll eine „(...) Umschliessung
(...) durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen
451
ANlux, AE-00578-0022-0025 (Anm. 451), S. 7-8.
Ebd. S. 7.
453
ANlux, AE-00578-0032-0033, GB N° 14, Betrifft einen zwischen dem preussischen Hauptmann Staedler
und dem luxemburgischen Soldaten Holzmacher zu Wallendorferbrücke entstandenen Vorfall, 08.02.1915,
Befort, S. 2.
454
ANlux, AE-00578-0032-0033 (Anm. 453), S. 3.
452
Seite 126 von 196
Mannsperson (...)“ zerstört worden sein. Der dortige deutsche Hauptmann forderte die Gäste
der Schenke mit vorgehaltenem Revolver auf, sich zu legitimeren und zerstörte, laut
Gendarmerie-Bericht N° 11, Teile der Schenke um sein Ziel zu erreichen. Die Diekircher
Gendarmerie
gab
an,
die
Zerstörungen
in
Augenschein
genommen,
weitere
Menschenansammlungen verhindert zu haben sowie sich hinsichtlich des Vorfalles auf
Gegenwärtiges zu beschränken.455
Die Beamten der Gendarmerie unternahmen demnach nichts gegen das Verhalten des
deutschen Hauptmannes und meldeten den Vorfall, allem Anschein nach, lediglich aus
Gründen der Vollständigkeit.
Einige Tage später stießen die Zuständigkeitsbereiche der luxemburgischen Gendarmen und
einiger deutscher Landsturmsoldaten an der Dasburgerbrücke zusammen. Am 13. Februar
1915 hielt die Gendarmerie aus Hosingen in ihrem Bericht N° 29 an das KGFKL fest, dass
die dortigen Gendarmen am vorigen Tag gegen 22:30 Uhr jemanden, gemäß des „(...)
Protokoll(s) N° 19 vom 12. d. Mts. (...)“, verhaften wollten. An der Dasburgerbrücke
angekommen, kamen jenseits der Brücke drei deutsche Landsturmsoldaten aus ihrer „(...)
Wachtstube
(...)“
heraus
und
entgegneten
dem
luxemburgischen
Beamten
und
Berichterstatter: „(...) Hier hat auch noch kein luxemburger Gendarm etwas zu sagen; hier
sind wir Herr und Meister (...)“. Daraufhin ergriffen die deutschen Soldaten den
Beschuldigten und entrissen ihn dem Gendarm mit Gewalt. Sie führten ihn in ihre
Wachtstube, ließen ihn aber kurze Zeit später wieder nach Hause gehen. Der
berichterstattende Gendarm bemerkte abschließend noch, dass er die deutschen Soldaten
aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen konnte. Lediglich ein gewisser Millot war
erkennbar.456
Die Gendarmerie aus Hosingen wurde also höchstwahrscheinlich Opfer eines kleinen
Machtspieles, mit dem die deutschen Landsturmsoldaten deutlich machen wollten, dass sie
auch ohne Zustimmung der Gendarmerie Aufgabenbereiche übernehmen könnten und die
luxemburgischen Beamten weiterhin bevormunden dürften.
Allerdings muss dieser Vorfall, wenn auch wahrscheinlich sehr spät, seinen Weg bis zur
deutschen Militärführung gefunden haben. Denn am 25. Mai des gleichen Jahres erhielt die
455
ANlux, AE-00578-0034-0035, GB N° 11, Betrifft Zerstörung einer Umschliessung zum Nachteile Weber
Emil, Wirt und Photograph, wohnhaft dahier, durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer
angeblich französischen Mannsperson, 09.02.1915, Diekirch, S. 3-4.
456
ANlux, AE-00578-0031, Betrifft gewaltsames Entreissen eines Arrestanten durch deutsche
Landsturmsoldaten zu Dasburgerbrücke, 13.02.1915, Dasburgerbrücke/Hosingen.
Seite 127 von 196
großherzogliche Gendarmerie einen Brief des Oberbefehlshabers der deutschen Truppen in
Luxemburg. Hierin bestätigte die deutsche Militärleitung in Luxemburg, dass der
Landsturmsoldat Millot vom zweiten Landsturm Infanterie Bataillon Deutz in Bollendorf
wegen des Entreißens eines „(...) Arrestanten (...)“ mit fünf Tagen Haft bestraft wurde.457
Diese Nachricht leitete der Major-Kommandant der bewaffneten Macht einen Tag später an
den luxemburgischen Staatsminister weiter.458
Am 27. Mai 1915 erhielt anschließend die luxemburgische Regierung ein Schreiben des
Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg. Hierin wurde präzisiert, dass der
deutsche Landsturmmann aufgrund „(...) einer seitens der Gr. luxemburgischen Gendarmerie
(...) eingereichten (jedoch leider nicht auffindbaren) Anzeige vom 18. d. Mts. (...)“ fünf Tage
in Arrest sitzen musste.459
Wie das soeben aufgeführte Beispiel zeigt, traute sich die luxemburgische Gendarmerie allem
Anschein nach bei einer rechtswidrigen Handlung der deutschen Besatzungstruppen sich zu
widersetzen
anstatt
sich
ausschließlich
von
den
jeweiligen
deutschen
Einheiten
herumkommandieren zu lassen.
Noch im selben Monat ereignete sich ein weiterer Vorfall betreffend der Präsenz der
deutschen Truppen in Luxemburg. Die Gendarmerie in Wasserbillig hielt in ihrem Bericht
vom 1. Mai 1916 an das KGFKL fest, dass ein deutscher Feldwebel zwei Gendarmen „(...) in
Ausübung ihres Dienstes (...)“ beleidigte. Die Gendarmen Augustin und Assel nahmen, laut
Bericht
der
Gendarmerie-Kompanie
eine
planmäßige
Schenkenrevision
„(...) zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (...)“ vor und hatten anschließend ihre Patrouille
durchgeführt. Hierbei machten sie singende Anwohner in den Straßen von Wasserbillig aus
und forderten diese auf ruhig zu sein und auseinander zu gehen. Dies „(...) um auf diese
Weise von vornherein eventuellen Zwistigkeiten mit dem deutschen Posten, welcher sich auf
der jenseitigen Hälfte der Brücke aufhält, vorzubeugen (...)“.460
Daraufhin wurde angemerkt, dass ein deutscher Feldwebel der Gendarmerie-Patrouille
gefolgt sei und den zuvor singenden Luxemburgern zugerufen haben soll: „(...) Hier ist ja das
freie Luxemburg; ihr seid A...löcher (sic), dass ihr euch etwas von diesen da (für uns
457
ANlux, AE-00578-0036, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an die
großherzogliche luxemburgische Gendarmerie, 25.05.1915, Luxemburg.
458
ANlux, AE-00578-0036 (Anm. 457).
459
ANlux, AE-00578-0037, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das
großherzogliche luxemburgische Staatsministerium, 27.05.1915, Luxemburg.
460
ANlux, AE-00578-0051-0057, GB N° Unbekannt, Bericht der Gendarmerie-Kompanie, 02.05.1916,
Luxemburg, S. 1; ANlux, AE-00578-0050, GB N° 147, Der deutsche Feldwebel Dickmann von dahier,
beleidigte die Gendarmen Augustin und Assel in Ausübung ihres Dienstes, 01.05.1916, Wasserbillig, S. 1.
Seite 128 von 196
Gendarmen gemeint) bieten lasset (...)“. Offensichtlich war es das Ziel des deutschen
Feldwebels die Autorität der luxemburgischen Beamten zu untergraben.461
Die Gendarmen gaben letztlich an, nicht auf das Gesagte des angetrunkenen deutschen
Militärmitgliedes eingegangen zu sein und somit auch die Beamtenbeleidigung nicht
geahndet zu haben.462
Zwei Monate später verfasste der Chef der Gendarmen-Kompanie einen vierseitigen Bericht
an das KGFKL. Am 20. Juli 1915 war hierin die Rede von einer „(...) Verhaftung des
Soldaten (Gendarmen) Schlesser durch deutsche Landsturmsoldaten (...)“. Gendarm
Schlesser führte zusammen mit einem Kollegen eine Patrouille nach Kalborn sowie nach
Kalborner- und Tintesmühle durch. Dort wurde der eben erwähnte Gendarm, laut Bericht,
von einem deutschen Soldaten namens Hoffmann verhaftet und nach Heinerscheid
gebracht.463
Hoffmann gab an, dass er am vorherigen Tag den Befehl erhalten hatte, jede Person bei der
Übertretung der Grenze und ohne die Möglichkeit sich auszuweisen zu verhaften. Bezüglich
der Grenzüberschreitung durch den Gendarmen Schlesser hatte Hoffmann den Befehl
erhalten ihn nach Dasburg zu bringen und wollte nicht auf das Eintreffen des bestellten
Kompanie-Chefs der luxemburgischen Gendarmerie warten.464
Wie es nun zur Verhaftung des luxemburgischen Beamten kam, erklärte dieser seinem
Kollegen: Schlesser sah nach eigenen Angaben etwas Verdächtiges auf der deutschen Seite,
wollte dies überprüfen und kam nach einer erfolglosen Suche zurück. Dort forderten zwei
deutsche Soldaten ihn auf sich auszuweisen. Da er dies nicht konnte, stand er fortan unter
Arrest.
Er
wurde
allerdings
nicht
durchsucht
oder
entwaffnet.
Die
deutschen
Landsturmsoldaten brachten ihn gleich in ihre Wachstube.465
Ferber, der Gendarmerie-Kollege von Schlesser, machte sich direkt im Anschluss nach Clerf
auf. Der dortige Oberleutnant und Führer der ersten Kompanie des deutschen Landsturms,
Danz, gab an den luxemburgischen Gendarmen nach Dasburg bringen zu lassen um dessen
Personalien zu prüfen und in anschließend wieder freizulassen. Ebenso „(...) liess (er)
Schlesser nicht nach Clerf zu (sich) bringen, weil (er) es vermeiden wollte, dass ein
luxemburgischer Soldat (Gendarm) in Uniform unter deutscher militärischer Bedeckung
461
ANlux, AE-00578-0051-0057 (Anm. 460), S. 2.
Ebd.
463
ANlux, AE-00578-0064-0065, Betrifft Verhaftung
Landsturmsoldaten, 20.07.1915, Luxemburg, S. 1.
464
ANlux, AE-00578-0064-0065 (Anm. 463), S. 2.
465
Ebd. S. 2-3.
462
des
Soldaten
Schlesser
durch
deutsche
Seite 129 von 196
durch das luxemburger Land geführt (...)“ werde. Der Vorfall sei damit für die deutschen
Militärbehörden erledigt. Schlesser hätte keinerlei Folgen zu befürchten. Ein diesbezügliches
Protokoll wurde allerdings an den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg
gesendet.466
Des Weiteren ließ der luxemburgische Gendarm die Frage aufkommen, warum ein
luxemburgischer Beamter auf landeseigenem Gebiet von deutschen Soldaten verhaftet
werden dürfe. Hierauf antwortete Danz: „(...) Wir haben das Recht hierzu (...)“. Ferber
merkte anschließend an: „(...) Ich fühlte mich, nicht allein aus Ursache um eine etwaige
peinliche Auseinandersetzung zu vermeiden, nicht befugt, den betreffenden Herrn hierüber
um eine Erklärung zu bitten, noch auch denselben auf diesen Irrtum aufmerksam zu machen,
und schwieg (...)“.467
Der luxemburgische Beamte wollte den deutschen Oberleutnant also auf dessen Fehlhandeln
aufmerksam machen, ließ es jedoch letztlich bleiben, um keine weiteren Konflikte
herbeizuführen. Dies erweckt den Eindruck, dass der Gendarm eine Auseinandersetzung mit
dem Mitglied der deutschen Besatzungsmacht scheute und deswegen nachgab.
Letztlich hob der Berichterstatter noch hervor, dass es sich um den gleichen deutschen
Soldaten handelte, der bereits den Gendarmen Schlesser verhaftet hatte. Dieser Soldat soll
laut Bericht N° 212 vom 7. Juli des gleichen Jahres, aus Weiswampach einen weiteren
Gendarmen beleidigt und ihm gedroht haben. Die Verhaftung Schlessers könnte somit ein
„(...) Racheakt (...)“ gewesen sein. Nichtsdestotrotz wurde der verhaftete luxemburgische
Gendarm anschließend von seinem Posten entfernt. Dies mit der Begründung die
Vorschriften nicht beachtet zu haben.468
Der gesamte Bericht wurde vom Chef der Gendarmen-Kompanie umgehend an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet. Dieser ließ dem General-Direktor der
Justiz am 21. Juli 1915 eine Kopie zukommen.469
Ebenfalls am 21. Juli verfasste die Gendarmerie-Führung einen Brief an den
luxemburgischen Staatsminister. Hierin erläuterte sie dem politischen Oberhaupt des
Großherzogtums die Thematik um die Festnahme des luxemburgischen Gendarmen. Im
gleichen Zuge gab der Major-Kommandant der bewaffneten Macht jedoch an, dass er „(...)
466
Ebd. S. 3.
Ebd.
468
Ebd. S. 3-4.
469
Ebd. S. 4; ANlux, AE-00578-0062-0063, Kopie des Berichtes vom Chef der Gendarmen-Kompanie vom
20.07.1915, 21.07.2915, Luxemburg.
467
Seite 130 von 196
tous les postes (...)“ an die „(...) instructions concernant le passage de la frontière (...)“
erinnern werde, damit sich „(...) à l’avenir, un pareil incident ne se produise plus (...)“.470
Die luxemburgische Gendarmerie wollte somit keine unnötigen Konflikte mit den deutschen
Militärbehörden heraufbeschwören.
Ein Vorfall hingegen der zeigt, dass sich andere Mitglieder der luxemburgischen
Gendarmerie ihre Aufgabenbereiche nicht von den deutschen Militärbehörden abnehmen
ließen, war der vom 21. August 1915 in Hosingen. Im Bericht N° 363 an die
Staatsanwaltschaft in Diekirch wurde beschrieben, wie der Gendarm Palgen am 18. August
1915 den deutschen Soldaten Michel Theis daran hinderte drei Pferde über die Brückenwache
in Untereisenbach nach Deutschland zu schaffen und diese anschließend beschlagnahmte.
Theis beschimpfte den luxemburgischen Beamten und kam am 20. August des gleichen
Jahres erneut zu ihm und drohte ihm damit, alles zu tun um seine Pferde zurückzubekommen.
Laut Bericht gingen die Beleidigungen durch den deutschen Soldaten auch noch am 21.
August weiter. Dies veranlasste die Gendarmerie-Station aus Hosingen dazu, den
Vorgesetzten von Theis hierüber zu informieren sowie eine Kopie dieses Berichtes an die
Gendarmerie-Führung weiterzuleiten.471
Vom Hauptmann und Kompanie Chef wurden diesbezüglich noch Zeugenaussagen
gesammelt und am 27. August 1915 an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht
weitergegeben. Hierin wurde deutlich, dass der deutsche Landsturmsoldat während seines
Versuches drei Pferde nach Deutschland auszuführen in Zivilkleidung unterwegs war. Dies
könnte eventuell erklären, warum der luxemburgische Gendarm im Gegensatz zu anderen,
bereits aufgeführten Beispielen nicht davor zurückschreckte, die Pferde tatsächlich zu
beschlagnahmen.472
In Remich gab es „(...) bei (der) Ausübung seines Dienstes (...)“ am 1. Oktober 1915 eine
größere Auseinandersetzung zwischen einem luxemburgischen Gendarmen und einem
uniformtragenden deutschen Landsturmsoldaten. Der in Nenning stationierte Soldat Franz
Brücker wollte mit Pferden inklusive Beladung (Kisten und Säcke) dorthin zurück fahren.
Auf der Brücke angekommen, verlangte der luxemburgische Gendarm Hopp die betreffenden
470
ANlux, AE-00578-0061, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen
Staatsminister, 21.07.1915, Luxemburg.
471
ANlux, AE-00578-0072, GB N° 363, Amts-Beleidigung seitens Theis Michel. Landsturm-Soldat der
Brückenwache zu Untereisenbach dem Gendarm Palgen gegenüber, 21.08.1915, Hosingen, S. 1.
472
ANlux, AE-00578-0073-0074, Zeugenaussagen betreffend der Amts-Beleidigung seitens Theis Michel gegen
den Gendarmen Palgen, inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 26-08 &
27.08.1915, Luxemburg, S. 2.
Seite 131 von 196
Papiere und wollte wissen was sich in den Kisten befinde. Brücker ging, laut GendarmerieBericht N° 167 der an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg adressiert war, auf diese
Forderung nicht ein und wollte davonfahren. Hierbei schlug er dem Gendarmen den
Pferdepeitschenstiel auf dessen Kopf und beschädigte ihm die Kopfbedeckung. Dabei äußerte
der Landsturmsoldalt „(...) „Da hast du einen Ausweis, du hast hier nichts zu suchen.“ (...)“
und stieg vom Pferd, fasste den Gendarmen am Hals, versetzte ihm, laut Bericht, weitere
Schläge mit der Hand und griff sogar zu seiner Pistole.473
Erst das Eintreffen des Unteroffiziers Heinrich Butzheimer veranlasste Brücker den Anzeige
erstattenden Gendarmen loszulassen. Der Pferdewagen war nun allerdings über die Grenze
geschafft worden und konnte nicht mehr revidiert werden. Des Weiteren gab Butzheimer an,
dass der Landsturmsoldat einen Ausweis dabei hatte. Der Berichterstatter fragte sich
diesbezüglich jedoch, warum Brücker, den Ausweis nicht einfach vorzeigte. Er vermutete
daraufhin, dass es sich bei den ausgeführten Kisten um „(...) dem Ausfuhrverbot
unterliegen(de) (...)“ Waren handelte.474
Der WSK aus Remich bat anschließend „(...) die kompetente Behörde (...)“ noch „(...) dahin
zu wirken, dass derartige Fälle nicht mehr vorkommen, um nicht noch schlimmere Folgen
hervorzurufen (...)“. Hier ist jedoch nicht ganz klar, welche Behörde damit gemeint ist. Der
generelle Kontext spricht dafür, dass der WSK aus Remich die deutsche Militärbehörde
ansprechen will. Dieser Satz könnte allerdings auch an die Gendarmerie-Führung oder den
Adressaten, die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, gerichtet sein.475
Vier Tage später reichte der Hauptmann-Kompanie-Chef Beck einen Brief beim KGFKL ein,
indem er angab, dass der deutsche Hauptmann Wegge ein Vernehmen des Landsturmsoldaten
Brücker nicht zulasse. Außerdem behauptete der deutsche Hauptmann, Gendarm Hopp wäre
bereits mehrmals wegen „(...) Reibereien (...) mit (seinen) Leuten (...)“ aufgefallen und sollte
aufgrund dessen versetzt werden. Ebenfalls sollte sich, laut Hauptmann Wegge, der
luxemburgische Gendarm noch entschuldigen. Daraufhin merkte der Chef der GendarmenKompanie an, dass er es nicht für „(...) angezeigt hielt den Ausführungen des Hauptmanns
Wegge zu widersprechen und event. mit ihm in eine Diskution (sic) einzutreten, welche
voraussichtlich sehr unerquicklich (sic) verlaufen (...)“ würde und beschränkte sich somit
darauf, „(...) diese Aussagen (...) einfach entgegenzunehmen und niederzuschreiben (...)“. Er
473
ANlux, AE-00578-0081-0082, GB N° 167 Abschrift, Landsturmsoldat Brücker stationiert in Nennig hat
Gendarm Hopp bei Ausübung seines Dienstes auf hiesiger Moselbrücke misshandelt, 01.10.1915, Remich,
S. 1-2.
474
ANlux, AE-00578-0081-0082 (Anm 473), S. 2.
475
Ebd.
Seite 132 von 196
wollte somit den Konflikt nicht noch weiter vertiefen, kritisierte aber am Ende seines
Berichtes an das KGFKL noch einen, in Anbetracht des damaligen Kontextes, sehr wichtigen
Punkt: „(...) Wenn jeder einzelne deutsche Soldat sich so glatt über den diesbezüglichen
Befehl des Befehlshabers Herrn Oberst Tessmar hinwegsetzen darf; so stellt sich die Frage,
wie unsere Leute ihren vorgeschriebenen Dienst an der Grenze noch ausführen
können. (...)“.476
Dieser Vorfall in Remich zeigt, dass die luxemburgische Gendarmerie versuchte sich
durchzusetzen und die Beschlüsse der großherzoglichen Regierung zu befolgen. Auch, wenn
es dabei um die Bevormundung der deutschen Besatzungsmacht ging.
In Perl kam es am 19. Dezember 1915 zu einem scheinbar harmlosen Zwischenfall zwischen
Gendarmen, die eine Schenkenrevision durchführten und den dortigen deutschen
Landsturmsoldaten. Im Bericht N° 409 vom 20. Dezember des gleichen Jahres ist die Rede
von dem Perler BSK Reckinger und seinem Kollegen Bermes. Beide verließen nach einer
Kontrolle der Schenke dieselbe und wurden anschließend von den deutschen Soldaten
belästigt. Letztere versuchten zusätzlich, mittels Angriffssignales, weitere, bisher unbeteiligte
Soldaten auf die luxemburgischen Beamten zu hetzen. Allem Anschein nach handelte es sich
hierbei um eine kleinere Machtprobe oder die Tat von einigen Betrunkenen, denn am 21.
Dezember reichte die Gendarmerie einen Nachtrag ihres Berichtes bei der Staatsanwaltschaft
in Diekirch ein. Demnach sollen die drei deutschen Landsturmsoldaten am selben Tag zur
Gendarmerie-Station gekommen sein, um mitzuteilen, dass sie am 19. Dezember ein wenig
angetrunken waren.477
So harmlos wie diese Meldung an die Staatsanwaltschaft in Diekirch auch klingen mag, kann
sie dies weder für die Gendarmen aus Perl, noch für den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht oder den Generalstaatsanwalt in Luxemburg gewesen sein. Die
Gendarmerie-Führung leitete den Bericht vom 20. Dezember 1915 umgehend an den
General-Direktor der Justiz weiter. Der Nachtrag vom 21. Dezember wurde über die
Staatsanwaltschaft in Diekirch an den Generalstaatsanwalt und anschließend am 22.
Dezember an den General-Direktor der Justiz weitergeleitet.478 Es muss sich also um eine
476
ANlux, AE-00578-0086-0088, Bericht des Hauptmann-Kompanie-Chefs der Gendarmerie an das KGFKL,
05.10.1915, Luxemburg, S. 1 & 3-4; Der Bericht wurde am 06.10.1915 sogar vom Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet, was letztlich die Brisanz des Themas
hervorhebt.
477
ANlux, AE-00578-0093, GB N° 409, Bericht der Gendarmerie-Station Perl an die Staatsanwaltschaft in
Diekirch, 20.12.1915, Perl; ANlux AE-00578-0094, Nachtrag zu unserem Bericht N° 409 vom 20. Dezember
1915, 21.12.1915, Perl, S. 1.
478
ANlux, AE-00578-0093 (Anm. 477); ANlux, AE-00578-0094 (Anm. 477), S. 1-2.
Seite 133 von 196
Thematik gehandelt haben, die so wichtig war, dass gleich die obersten Instanzen der Justiz
darüber informiert werden mussten.
Auch im darauffolgenden Jahr gab es Auseinandersetzungen zwischen Beamten der
luxemburgischen Gendarmerie und den hier stationierten deutschen Soldaten. Laut
Gendarmerie-Bericht N° 631 vom 3. Juli 1916 führten zwei Gendarmen am vorigen Tag
ihren Bahnhofsdienst durch. An Ort und Stelle wurde eine Zivilperson von einem der
deutschen Soldaten, die beide stark angetrunken waren, angerempelt und verspottet.
Daraufhin beleidigte die Zivilperson die deutschen Soldaten, was anschließend einen der
deutschen Soldaten dazu veranlasste den Zivilisten einzuholen und ihm einen Faustschlag an
dessen Hinterkopf zu versetzen. Der andere deutsche Soldat holte sein Seitengewehr heraus
und verfolgte den Zivilisten.479
Etwas später suchten die Gendarmen in Begleitung der Zivilperson die deutschen Soldaten
und fanden sie in einer örtlichen Schenke. Hier wollten die Gendarmen die Namen der
deutschen Soldaten erfahren. Diese antworteten hierauf jedoch nur „(...) die beiden können
uns im A... (sic) lecken (...)“ woraufhin sich die Gendarmen entfernten und den
diensthabenden Unteroffizier am Bahnhof diesbezüglich in Kenntnis setzten.480
Drei Tage später unterrichtete der luxemburgische Staatsminister den Befehlshaber der
deutschen Truppen in Luxemburg über den Bericht N° 631 der Gendarmerie-Station
Luxemburg. Er ging auf die Beleidigungen der Gendarmen in Ausübung ihres Amtes durch
deutsche Soldaten ein und forderte deren Bestrafung sowie eine Verschärfung der
Vorschriften.481
Am 8. Juli 1916 bestätigte der Befehlshaber der deutschen Truppen die Einleitung der
Untersuchungen und am 24. Juli teilte er dem luxemburgischen Staatsministerium mit, dass
die deutschen Soldaten bestraft wurden. 482 Dies zeigt relativ deutlich, wie ernst die
luxemburgische Regierung, die diesbezüglich sofort von der Gendarmerie kontaktierte
Staatsanwaltschaft in Luxemburg und letztlich das deutsche Oberkommando solche Vorfälle
nahmen und die Gendarmen weiterhin mit der Unterstützung aus den eigenen Reihen rechnen
sowie sich als Wahrer von Recht und Ordnung bezeichnen konnten.
479
ANlux, AE-00578-0098, Betrifft einen gestern nachtmittag im Bahnhofsviertel stattgefundenen Zwischenfall
zwischen deutschen Soldaten und luxemburger Zivilpersonen, 03.07.1916, Luxemburg, S. 1-2.
480
ANlux, AE-00578-0098 (Anm. 479), S. 2.
481
ANlux, AE-00578-0096, Brief des luxemburgischen Staatsminister an den Befehlshaber der deutschen
Truppen in Luxemburg, 06.07.1916, Luxemburg.
482
ANlux, AE-00578-0100, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das
luxemburgische Staatsministerium, 08.07.1916, Luxemburg; ANlux, AE-00578-0097, Brief des Befehlshabers
der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 24.07.1916, Luxemburg.
Seite 134 von 196
Ein Bericht der zeigt, dass der Einsatz von luxemburgischen Gendarmen dazu geführt hat,
dass deutsche Soldaten von den eigenen Behörden ins Gefängnis abgeführt wurden, ist
derjenige der Gendarmerie aus Bettemburg. Der deutsche Soldat wurde im Juli 1918, laut
Bericht N° 146, vom genannten Gendarmen am Bahnhof wegen Mehldiebstahles verhaftet
und an die deutsche Militärwache übergeben. Diese führten ihn ins Gefängnis nach Trier ab.
Am 15. Oktober 1918 berichtete der WSK aus Bettemburg nun von einer Beleidigung des
Gendarmen Frank durch einen deutschen Landsturmsoldaten. Hierbei handelte es sich um
den im Juli nach Trier abgeführten Landsturmsoldaten. Er wurde Anfang Oktober aus Trier
entlassen und wieder der Wache in Berchem zugeteilt.483
Die Gendarmerie aus Bettemburg befürchtete allerdings, dass der deutsche Landsturmsoldat
dem Beamten Franck Probleme bereiten und sich wegen der Verhaftung rächen wollte. Diese
Vermutung wurde durch die Aussage des Landsturmsoldaten gegenüber dem örtlichen
Förster bekräftigt: „(...) So einen dreckigen Lumpensack, den werde ich noch kriegen (...)“.
Der deutsche Soldat soll „(...) während dieser Aeusserung (sic) (...) mit geballter Faust (...)“
in Richtung des Gendarmen Franck gezeigt haben.484
Neben kleineren Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten gab es also zwischen den
Mitgliedern der deutschen Militärbehörden und den luxemburgischen Gendarmen auch
größere Konfliktpunkte. Die Lösungsansätze, beziehungsweise das manchmal einem
Totschweigen der Vorfälle nahekommende Verhalten der luxemburgischen und deutschen
Behörden, verdeutlichen die Problematik rund um dieses Thema. Es hat somit den Anschein,
als versuchte die luxemburgische Gendarmerie in etwa der Linie der Regierung zu folgen und
den Neutralitätsstatus durch ihr Zutun nicht zu gefährden.
2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung
Ein Telegramm des luxemburgischen Staatsministers Eyschen vom 4. August 1914
verdeutlicht, wie stark das Vertrauen der politischen Führung des Großherzogtums,
unmittelbar nach dem Beginn des Krieges, in die luxemburgische Gendarmerie war. Eyschen
sprach den Berliner Staatssekretär Jagow darauf an, dass deutsche Agenten seinen Behörden
fälschlicherweise die Durchfahrt von 650 französischen Radfahrern in Luxemburg gemeldet
hätten. Er beriefe sich in diesem Fall auf die Erkenntnisse der luxemburgischen Gendarmerie.
483
ANlux, AE-00578-0125, GB N° 250 Abschrift, Pilot Josef, Landsturmsoldat der Wache Berchem beleidigte
Gendarm Frank, respektive sucht Rache an diesem Beamten auszuüben, 15.10.1918, Bettemburg, S. 1.
484
ANlux, AE-00578-0125 (Anm. 483), S. 1.
Seite 135 von 196
Der Staatsminister gab an, dass an „(...) dieser Nachricht nach Gendarmerie-Bericht kein
wahres Wort (...)“ dran sei.485
Die innenpolitische Kontrolle, sprich die Sicherheit durch die Gendarmerie wurde sogar von
„außerhalb“ gefordert. Dies wird durch den Brief der französischen Gesandtschaft vom 4.
August 1914 deutlich. In diesem gibt ein Mitglied dieser Gesandtschaft, das kurz davor war
das Land zu verlassen, an, dass es sich vor seiner Ausreise noch um die Sicherheit seiner
„(...) compatriotes (...)“, sprich Landsleute kümmern müsste. Um dies umzusetzen bat er den
luxemburgischen Staatsminister darum, die Wachposten vor dem Hotel der französischen
Gesandtschaft sowie vor den Büros der Kanzlei zu verstärken.486
Hier sollten also die Gendarmerie, respektiv Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie, bedingt
durch die erst vor kurzem geschehenen Ereignisse, für die Sicherheit der ausländischen
Politiker sorgen. Eine Aufgabe, die in der Form sicherlich auch vor den Geschehnissen rund
um den 2. August 1914 von der
Gendarmerie
übernommen
worden
wäre.
Für das Jahr 1915 ließen sich keine
diesbezüglichen
Allerdings
kann
Berichte
ein
Foto
finden.
eines
unbekannten Urhebers bezeugen, dass
selbst in diesem Jahr die Gendarmerie
mit der Sicherung der politischen
Führungsebene betraut war (Abb. 7).
Abb. 7: Die luxemburgische Regierung verlässt ein Hotel (1915)
Die gekennzeichnete Stelle im Bild zeigt nämlich einen Gendarm, der anhand seines
sogenannten „Tschakos“ zu erkennen ist. Dieser war höchstwahrscheinlich mit der
Beaufsichtigung des Gebäudes, aus dem die luxemburgische Regierung kam, beauftragt.
485
ANlux, AE-00405-0049, Télégramme N° 373 – Service de l’Etat Année 1914, 04.08.1914, Luxemburg, S. 1.
ANlux, AE-00405-0189, Brief der französischen Gesandtschaft in Luxemburg an den Staatsminister,
04.08.1914, Luxemburg, S. 1.
486
Seite 136 von 196
Zu Beginn des Jahres 1916 nahm die Gendarmerie vor
dem Regierungsgebäude eine, die innenpolitische Lage
des Großherzogtums schützende Aufgabe wahr. Vier
Beamte der Gendarmerie sollten die Eröffnung der
Kammersitzung vom 11. Januar 1916 beaufsichtigen
und für Ordnung sorgen. Dies ist vor allem darauf
zurückzuführen, dass, laut Ben Fayot mit Jean
Schortgen der erste Politiker aus dem Arbeiterstand in
Abb. 8: Vier Gendarmen beaufsichtigen die
Eröffnung der Kammersitzung vom 11. Januar
1916
die Kammer gewählt wurde (Abb. 8).487
Am 29. März 1916 richtete ein, den Major-Kommandanten der luxemburgischen
Gendarmerie vertretender Kapitän der bewaffneten Macht, eine Bitte an den damaligen
Staatsminister Thorn. 488 Er präzisierte, dass die von der luxemburgischen Regierung
beauftragte Garde ihre Dienste an den Hotels der belgischen, französischen und italienischen
Gesandtschaft dort bei Tag und Nacht verrichtete. Allerdings wies er daraufhin, dass während
der Nacht keine Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Wachposten und der Polizei
oder dem Wacht-Korps bestehe. In diesem Fall müsse eine Genehmigung erteilt werden, um
dieses Sicherheitsproblem zu lösen, so der Kapitän der bewaffneten Macht Luxemburgs.489
Zirka einen Monat später, also am 4. April 1916, erteilte der luxemburgische Staatsminister
dem „(...) Major-Commandant de la Force armée à Luxembourg (...)“, sprich der obersten
Instanz der luxemburgischen Gendarmerie, Herrn Pierre François Heckmann490, welcher hier
namentlich erwähnt wird, die Erlaubnis eine telegraphische Verbindung zwischen den
Wachposten an den Hotels der belgischen, französischen und italienischen Vertretung in
Luxemburg und der Polizei sowie dem Wacht-Korps herzustellen.491
Demnach war die luxemburgische Gendarmerie auch während des Krieges damit beauftragt
die Sicherheit der ausländischen Repräsentanten zu gewährleisten. Sie erhielten von der
Regierung die entsprechenden Aufträge und konnten sogar mit zusätzlichen Mitteln
diesbezüglich rechnen.
487
An dem Tag wurde erstmalig in der luxemburgischen Geschichte ein Mitglied der Arbeiterklasse, namentlich
Jean Schortgen, in die Deputiertenkammer aufgenommen. Vgl. hierzu: FAYOT, Ombre (Anm. 3), S. 62-63.
488
THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO,
Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.
489
ANlux, AE-00405-0182, Brief des Kommandos der bewaffneten Macht Luxemburgs an den Staatsminister,
29.03.1916, Luxemburg, S. 1.
490
GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, Force (Anm. 105), S. 15-16; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 138;
SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 213-213.
491
ANlux, AE-00405-0181, Brief des luxemburgischen Staatsministers an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht in Luxemburg, 04.04.1915, Luxemburg, S 1.
Seite 137 von 196
Die bereits kurz zu Beginn dieser Arbeit angesprochene492, sich Ende 1917 entwickelnde ProRepublik Bewegung, nahm, laut auffindbaren Gendarmerie-Berichten, ab dem 25. August
1917 ihren Lauf. Die Gendarmerie aus Rümelingen hielt im Bericht N° 523 an das KGFKL
somit fest, dass „(...) im Saale Mootz (...) (eine sozialistische) Versammlung (...)“ abgehalten
wurde. Dieser wohnte der Berichterstatter bei und konnte das Verlangen einer
republikanischen Staatsform feststellen. Die Versammlung verlief, ihm zufolge, ohne weitere
Zwischenfälle.493
Am darauffolgenden Tag hatten zwei Gendarmen einer weiteren „(...) Volksversammlung
(...)“ beigewohnt und dokumentierten diese in ihrem Bericht N° 522 an das KGFKL. Sie
klassifizierten die Versammlung als eine „(...) allgemeine Vergesellschaftlichung sämtlicher
Volksklassen (...)“ die sich gegen den Kapitalismus richteten. Es wurde Kritik an der
Großherzogin geübt sowie spöttisch behauptet, sie hätte „(...) heute noch keine Brotkarte
(...)“ und somit die allgemeine Versorgungssituation in Luxemburg kritisiert. Ebenso wurde
sich, laut Gendarmerie aus Rümelingen die Frage gestellt, warum es noch kein
Frauenwahlrecht gab und außerdem Kritik am Krieg geübt, der den Staatsoberhäuptern zu
verdanken sei. Letztlich wurde die russische Revolution angesprochen und die Versammlung
forderte das Aufstellen einer Republik.494
Betreffend der, kurz nach dem Krieg, noch steigenden Intensität dieser Thematik, wäre es
möglich das Besuchen sowie Dokumentieren solcher Versammlungen zu einem zentralen
Punkt der innenpolitischen Kontrolle/ Berichterstattung der luxemburgischen Beamten zu
klassifizieren.
492
Vgl. hierzu: Kapitel 1.4 Historischer Kontext.
ANlux, AE-00681-0076-0077, GB N° 523, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saale
Mootz zu Rümelingen abgehaltenen sozialistischen Versammlung, 25.08.1917, Rümelingen, S. 1-2 & 4.
494
ANlux, AE-00681-0074-0075 (Anm. 87), S. 1-4.
493
Seite 138 von 196
2.2.8 Gesellschaftliche Pflichten
Wie Fotos beweisen, verfügte die
luxemburgische
Gendarmerie
auch
während des Ersten Weltkrieges über
gewisse
gesellschaftliche
Pflichten,
welche die Aufrechterhaltung ihrer
gesellschaftlichen
und
zum
ordnungswahrenden
Teil
Position
untermauerten.
Abb. 9: Begräbnis des luxemburgischen Staatsministers Eyschen
(14.10.1915)
So zeigt beispielsweise eine Fotografie
aus dem Jahre 1915, wie die Gendarmerie während des Begräbnismarsches, anlässlich des
Todes des luxemburgischen Staatsministers Eyschen, eine wichtige und zugleich
dominierend wirkende Rolle einnahm (Abb. 9).
Eine Fotografie aus dem Jahre 1917
demonstriert
darüber
hinaus,
wie
die
luxemburgische Gendarmerie die finale
Prozession des religiösen Festes, das unter
dem Namen „Octave“ bekannt ist, als
Sicherheitseinheiten begleiteten und somit
einen
weiteren
gesellschaftlichen
Aufgabenbereich innehatten (Abb. 10).
Abb. 10: Prozession - Octave (1917)
Des Weiteren legt eine weitere Fotografie aus dem Jahre 1918 dar, dass die Gendarmerie
auch an Begräbnisfeiern der Fliegeropfer (Abb. 11) und somit an gesellschaftlichen Pflichten
teilnahm. Wer genau nun hier betrauert
wird, ist nicht ersichtlich. Da keiner
der auffindbaren Berichte den Tod
eines
Gendarmen
durch
einen
Fliegerangriff
dokumentiert,
jedoch
davon
nicht
kann
ausgegangen
werden, dass es sich hierbei um ein
Begräbnis
Abb. 11: Begräbnisfeier der Fliegeropfer - Clausen (10.07.1918)
eines
oder
mehrere
Gendarmen handelte.
Seite 139 von 196
Diese drei Fotografien zeigen sehr deutlich, inwiefern die Gendarmerie auch während der
Geschehnisse von 1914 bis 1918 einigen gesellschaftlichen Pflichten nachging. Weitere
diesbezügliche Informationen oder Berichte ließen sich bis dato nicht ausmachen. Eventuell
enthalten die noch nicht öffentlich zugänglichen Archivbestände der ANlux zusätzliche
Fakten betreffend dieses sicherlich nicht zu vernachlässigenden Themengebietes.
2.2.9 Verschiedenes
Die luxemburgische Gendarmerie hatte auch weitere nicht zweifelsfrei klassifizierbare
Aufgabenbereiche inne. Einige dieser werden in den folgenden Zeilen erläutert und
analysiert.
Zirka zwei Wochen nach Kriegsbeginn und der militärischen Besetzung Luxemburgs durch
deutsche Truppen erließ das deutsche Militär bereits die Gesellschaft regulierende Regeln. So
berichtete die Gendarmerie aus Grevenmacher von einem „(...) Verbot zur Abgabe von
geistigen Getränken an die Bevölkerung von Grevenmacher (...)“. Dieses Verbot war damit
verbunden, dass die seit dem 11. August 1914 hier einquartierte Artillerie-Munitionskolonnen
zu häufig zu viel getrunken hatten und demnach nicht weitermarschieren konnten. Einen Tag
später gab der kommandierende Deutsche Oberleutnant und Adjutant Paefgen von Brockdorf
den Befehl, dass kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden dürfe. Weder an deutsche
Soldaten, noch an die luxemburgische Bevölkerung in Grevenmacher. Bei Verstoß seitens
eines Wirtes, würde alles beschlagnahmt werden. Ebenso musste im Bürgermeisteramt immer
jemand zugegen sein, der die Befehle der Militärbehörde entgegen nehme.495
Die Gendarmerie kategorisierte diesen „(...) Erlass (als) einen Eingriff in die Gesetzgebung
des Grossherzogtums (...)“ und berichtete im gleichen Zug dem KGFKL von Bemerkungen,
die gegen die Bekanntmachung der deutschen Militärbehörden laut wurden. Konkrete
Auflehnungen dagegen gab es jedoch keine. Der WSK aus Grevenmacher betonte allerdings,
dass der Befehl mit dem darauffolgenden Abmarsch der deutschen Truppen seine Gültigkeit
verlor.496
Des Weiteren informierte die Gendarmerie aus Grevenmacher das KGFKL über die
wirtschaftlich komplizierte Lage der dortigen Anwohner. Die Arbeiter waren ohne finanzielle
Mittel und die Menschen mit diesen Mitteln sparten für noch schlechtere Zeiten.497
495
ANlux, AE-00405-0545, Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung von
Grevenmacher, 14.08.1914, Grevenmacher, S. 1-2; ANlux, AE-00405-0546, Befehl der II Mun. Col. Abt. VIII,
A. C., 12.08.1914, Grevenmacher.
496
ANlux, AE-00405-0545 (Anm. 495), S. 1-2.
497
Ebd. S. 2.
Seite 140 von 196
Die Gendarmerie stellte diesbezüglich also eine informierende Instanz dar. Sie kommentierte
den Erlass der deutschen Militärbehörden, gab allerdings nicht an, ob und inwiefern sie bei
andauerndem Verbot etwas dagegen getan hätte.
Berichte die zeigen, dass die luxemburgische Gendarmerie auch während der Periode von
1914 bis 1918 relativ alltägliche Dinge kontrollierte, sprich diese zu Protokoll brachte, sind
keine Seltenheit.
So geht aus einem Brief vom 17. August 1914 des Polizei-Kommissariat Differingen an die
Staatsanwaltschaft in Luxemburg hervor, dass die luxemburgische Gendarmerie von der
dortigen Polizei über eine „(...) durch deutsches Militär (veranlasste) Brandkatastrophe (...)“
informiert wurde. Hierbei wurden von luxemburgischen Anwohnern „(...) Waren entwendet
und über die Grenze gebracht (...)“ und im Anbetracht dieser Tatsache sollte die
Gendarmerie aus Differdingen weitere Ermittlungen anstellen und die Täter fassen.498
Ein Brief vom 8. September 1915 der luxemburgischen Gendarmerie an die
Staatsanwaltschaft in Luxemburg zeigt, knapp ein Jahr später, dass die Gendarmerie auch
rettungsdienstliche Aufgaben wahrnahm. So war sie an der Rettung von vier Personen
beteiligt, welche am vorherigen Tag durch den Einsturz der Gewölbe in privaten Kasematten
gefangen wurden. Im Brief berichtete die Gendarmerie von einer Mitteilung eines 28-jährigen
Advokaten, wohnhaft zu Fetschenhof (Gemeinde Hamm). Dieser kontaktierte die
Gendarmerie per Telefon und bat umgehend um Hilfe. Gleich darauf machte sich
Wachtmeister Gilson und die restlich verfügbaren Mitglieder der Brigade dorthin auf. An Ort
und Stelle angekommen, stellten die Gendarmen fest, dass das Geschehnis bereits viel
Publikum angelockt hatte und Arbeiter sowie Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie bereits
damit beschäftigt waren die verschütteten Männer zu befreien. Die Aufräumarbeiten
dauerten, laut Brief der Gendarmerie, bis 17:00 Uhr an. Es gelang den Helfern sowie der
Gendarmerie die Verschütteten ohne Verletzungen zu bergen.499
Des Weiteren haben die Ermittlungen der Gendarmerie ergeben, dass der sie kontaktierende
Anwalt nach einer vermutlich vorhandenen Erweiterung seines Kellers graben ließ. Die
498
ANlux, AE-00405-0018-0024, Bei einer durch deutsches Militär veranlassten Brandkatastrophe wurden von
auf luxemburgischen Gebiete wohnenden Personen Waaren entwendet und über die Grenze gebracht,
17.08.1914, Differdingen, S. 1.
499
ANlux, AE-00405-0634-0635, Brief der luxemburgischen Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft in
Luxemburg, 08.09.1915, Luxemburg, S. 1.
Seite 141 von 196
Gendarmen ließen die Vertiefung nun mit starken Umschließungen aus Holz versehen um
jeglicher weiteren Gefahr vorzubeugen.500
Weiterhin hielt die Gendarmerie aus Grevenmacher am 15. Juni 1916 ein Vergehen in den
eigenen Reihen fest und berichtete dies dem KGFKL. Die Rede war von einem Beamten, der
seinen Posten verließ und zusammen mit einem deutschen Soldaten in eine örtliche Schenke
ging. So soll der Berichterstatter um 02:30 Uhr zur Moselbrücke gegangen sein und traf den
dort stationierten Gendarmen nicht an. Er war mit einem deutschen Soldaten, der angeblich
den Geburtstag der luxemburgischen Großherzogin feiern wollte, in die Schenke gegangen.
Der deutsche Soldat wollte anschließend die Schuld auf sich nehmen, denn er sei es gewesen,
der den Gendarmen dazu verleitet hatte mitzukommen und Wein zu trinken.501
Am darauffolgenden Tag leitete der Berichterstatter den Bericht an den Chef der GendarmenKompanie weiter. Dieser nahm den Gendarmen in Schutz und klassifizierte die Geschehnisse
als „(...) versoffene Geschichte (...)“, welcher der Beamte nur „(...) aus Dummheit und
Mangel an Pflichtbewusstsein zum Opfer gefallen ist (...)“. Nichtsdestotrotz sollte der
Gendarm aus Grevenmacher mit einem Strafantrag von acht Tagen strengem Arrest, mit
abwechselnd Wasser und Brot, bestraft werden. Dieser Antrag wurde vom MajorKommandanten der bewaffneten Macht am 18. Juni 1916 genehmigt und an den
luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet.502
Schließlich lässt sich eine im heutigen Volksmunde bekannte Problematik auch mittels eines
Dossiers der ANlux aus dem Jahre 1916 bestätigen. Bereits damals gab es „(...) Rivalités
entre les polices locales (, welche ihrer jeweiligen Gemeinde unterstanden) et la gendarmerie
(...)“. Dies beweisen mehrere Briefwechsel zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem PolizeiKommissar, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht sowie zwischen dem
Hauptmann-Kompanie-Chef und einem gewissen Wachtmeister Jeitz. In diesem Fall ging es
allerdings ausschließlich um die Polizei- und Gendarmeriekräfte der luxemburgischen
Hauptstadt. Inwiefern sich diese Problematik auf das gesamte Großherzogtum übertragen
lässt oder nur ein nebensächliches Phänomen einer womöglich etwas angespannteren
Situation innerhalb von Luxemburg-Stadt war, ist bis dato nicht überliefert oder die
dazugehörigen Dokumente sind noch nicht öffentlich zugänglich.
500
ANlux, AE-00405-0634-0635 (Anm. 516), S. 2-3.
ANlux, AE-00578-0048-0049, GB N° 646, Bericht der Gendarmerie-Station Grevenmacher inkl.
Weiterleitung an den Chef der Gendarmen-Kompanie, an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht
und an den Staatsminister, 15.06, 16.06, 18.06 & 19.06.1916, Grevenmacher & Luxemburg, S. 1.
502
ANlux, AE-00578-0048-0049 (Anm. 518), S. 2 & 4.
501
Seite 142 von 196
Bei der angesprochenen Problematik geht es um einen Einbruch, der in der Nacht vom 2. auf
den 3. Dezember 1916, im Hause des luxemburgischen Staatsministers stattgefunden haben
soll. Die örtliche Polizei wurde, laut Briefwechsel vom 3. Dezember 1916 zwischen dem
Staatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, noch vor der
Gendarmerie kontaktiert. Dies hatte den Grund, dass sie die Vorstadtbevölkerung besser
kennen würde. Da der Staatsminister aus dem Polizeibüro keine Antwort erhielt, ließ er die
luxemburgische Gendarmerie vom Dienstmädchen beordern. Er richtete die Bitte an die
Gendarmen sich von einem Polizisten begleiten zu lassen. Das Dienstmädchen gab dies der
Gendarmerie-Station weiter und erhielt die Antwort: „(...) Wenn wir kommen, dann kommen
wir allein und wenn die Polizei kommt, dann kann die es allein tun (...)“.503 Allem Anschein
nach wollten die Gendarmen diesen Aufgabenbereich offensichtlich nicht mit der örtlichen
Polizei teilen und ihnen auch nicht bei ihrer Arbeit assistieren.
In einem separaten Brief an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie versuchte der
Wachtmeister der kontaktierten Gendarmerie-Station dies zu widerlegen. Allerdings stammt
dieser Brief, laut Dokument vom 2. Dezember 1916. Hier könnte also entweder ein Fehler
bezüglich des Datums vorliegen oder der Brief wurde tatsächlich noch in der selben Nacht an
den Kompanie-Chef adressiert. Jedenfalls gab der Wachtmeister an, dass er nach dem
Gespräch mit dem Dienstmädchen sofort zwei Gendarmen dorthin beorderte. Als er diese
jedoch fortschicken wollte, hörte er ein anderes Gespräch im Fernrohr mit, in dem der
Staatsminister angeblich von den Gendarmen verlangte die Polizei wegen des Einbruches zu
informieren. Der Wachtmeister gab an, dies schnellstmöglich zu tun. Dennoch sollte nur ein
Protokoll verfasst werden. Entweder von den Gendarmen oder von den Polizisten. Er gab in
diesem Zusammenhang noch an: „(...) Ich sagte nicht, wenn wir kommen, dann kommen wir
allein und (somit) müssen meine vorerw. Ausdrücke falsch verstanden worden sein (...)“.504
Als letztlich die beorderten Gendarmen das Polizeibüro erreichten, war dort laut
Wachtmeister nur ein Hilfsagent anwesend. Da die Gendarmen es eilig hatten, beschlossen
sie sofort zum Tatort zu fahren und die Polizei erst später zu benachrichtigen. Am Haus des
Staatsministers angekommen, trafen die Gendarmen auf einen Polizeiagenten. Diesem gaben
503
ANlux, J-022-36-0004, Brief des Staatsanwalt Berg an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht,
03.12.1916, Luxemburg, S. 1-2.
504
ANlux, J-022-36-0006, Brief des Wachtmeister Jeitz an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie,
02.12.1916, Luxemburg, S. 1-2.
Seite 143 von 196
sie alle Informationen und führten noch am selben Abend mit ihm verschiedene
Hausdurchsuchungen durch.505
Die Problematik wurde anschließend bis zum Staatsanwalt getragen. Noch am selben Tag
entschuldigte sich der Major-Kommandant der bewaffneten Macht bei ihm und gab an, dass
es sich um ein Missverständnis gehandelt haben muss. Der mehrfach erwähnte Wachtmeister
der kontaktierten Station war, laut Brief der Gendarmerie-Führung, während seiner langen
Dienstzeit immer als höflicher und pflichtbewusster Unteroffizier aufgetreten und würde sich
normalerweise nicht so ausdrücken.506
Nichtsdestotrotz
und
wahrscheinlich
aufgrund
fehlender
oder
nicht
zugänglichen
Aufzeichnungen sieht es so aus, als wäre der Polizei letztlich die Schuld an der gesamten
Problematik zugeschrieben worden. Denn am 22. Dezember 1916 meldete sich der
Generalstaatsanwalt beim Polizeikommissar. Dieser warf der Lokalpolizei vor, sich nicht
ordnungsgemäß und professionell gegenüber der Gendarmerie zu verhalten zu haben. Es soll
ein „(...) antagonisme préjudiciable à l’instruction des affaires répressives (...)“
vorherrschen. Die Polizei würde sich vor einer Zusammenarbeit mit der Gendarmerie
scheuen
und
ihnen
nicht
die
nötigen
Informationen
zukommen
lassen.
Der
Generalstaatsanwalt betitelte dies als „(...) blamable (...)“ und gab an, dass im Sinne der
gemeinsamen Mission (wahrscheinlich für Recht und Ordnung zu sorgen) zusammen
gearbeitet werden müsste.507
2.2.10 Die allgemeine Situation der luxemburgischen Gendarmerie
Die verschiedensten Berichte und Protokolle der luxemburgischen Gendarmerie sowie die
Korrespondenz zwischen den einzelnen Behörden während des Ersten Weltkrieges haben
gezeigt, dass eine solche Instanz eine Vielzahl an Aufgabenbereiche abzudecken hatte. Doch
wie war es nun um die mögliche Durchführung dieser Aufgaben bestellt, sprich konnte der
Major-Kommandant der bewaffneten Macht auf genügend Personal zurückgreifen, um die
Forderungen der Regierung und anderen Behörden zu erfüllen?
Ein diesbezüglich aufklärender Brief wurde am 18. Juni 1917 vom Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht an den damaligen Staatsminister Léon Kauffmann, versendet. Somit
505
ANlux, J-022-36-0006 (Anm. 504), S. 2.
ANlux, J-022-46-0005, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsanwalt des
Bezirks Luxemburg, 02.12.1916, Luxemburg.
507
ANlux, J-022-36-0002, Lettre du Procureur générale d’Etat au Commissaire de la police, 22.12.1916,
Luxemburg, S. 1.
506
Seite 144 von 196
unterrichtete Heckmann den luxemburgischen Staatsminister gleich zu Beginn seines
Amtsantrittes über die Organisation des Gendarmerie- und Freiwilligenkorps.508
Heckmann erinnerte den luxemburgischen Staatsminister daran, dass die bewaffnete Macht
Luxemburgs laut großherzoglichen Beschlüssen vom 14. Juni 1911 und vom 2. März 1881
höchstens 180 Gendarmen und 250 Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie zählen dürfe.
Diese festgelegte Anzahl von Beamten stelle, so Heckmann, das strikt erforderliche
Minimum dar, um aktuelle Aufgaben im Ansatz erledigten zu können.509
In der Realität sah die Lage jedoch anders aus. Zum damaligen Zeitpunkt leisteten lediglich
160 Gendarmen und 225 Freiwillige ihren Beitrag. Wegen mangelnder Kandidaten sei es
Heckmann unmöglich die Freiwilligen-Kompanie aufzufüllen. Ebenso könne die
Gendarmerie-Kompanie nicht auf Kosten der anderen Kompanie aufgestockt werden. Beide
Kompanien seien dementsprechend überlastet und litten unter größer werdender
Unzufriedenheit, unter schlechter werdender Gesundheit sowie unter einer schlechter
werdender Ausführung ihrer Aufgaben. Viele Gendarmen arbeiteten zusätzlich noch
außerdienstlich, da diese Arbeit meist eine bessere Bezahlung mit sich brachte und wollten
im Anschluss nicht mehr zurück in den Dienst treten.510
Demzufolge kam Heckmann zum Fazit, dass die damalige Situation nur noch einige Monate
auszuhalten sei und er deutlich mehr Personal bräuchte um die gesamte Bandbreite an
Aufgaben ordnungsgemäß und personenschonend erledigen zu können. Er forderte „(...) des
moyens pour compléter le corps de gendarmerie et de volontaires (...)“ an und belegte somit
die, sich während des Ersten Weltkrieges aufrechterhaltende und sogar ausgeweitete
Aufgabenvielfalt der luxemburgischen Gendarmerie.511
Ein, diese Problematik unterstreichendes Dokument stammt vom 9. November 1918. Kurz
vor dem Ende des Ersten Weltkrieges richtete der Major-Kommandant der bewaffneten
Macht sich an den luxemburgischen Staatsminister und unterbreitete ihm den „(...) Vorschlag
zur Verstärkung der Gendarmerie während des Rückzuges der deutschen Truppen durch
Luxemburg, resp. Ermöglichung einer grösseren Sicherheit gegen, das Land überziehendes
Gesindel (...)“. Eine solche Verstärkung sah die Gendarmerie-Führung in den Soldaten der
Freiwilligen-Kompanie, der Lokalpolizei, den Förstern, den Feldhütern, den Zollbeamten und
508
ANlux, AE-00525-0009, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen
Staatsminister, 18.06.1917, Luxemburg.
509
ANlux, AE-00525-0009 (Anm. 508), S. 1.
510
Ebd.
511
Ebd. S. 2.
Seite 145 von 196
der freiwilligen Bürgerwehren.512 Dies erinnert stark an die Vorschläge des Regierungsrates
betreffend des „(...) Projet de loi concernant le renforcement de l’effectif de la gendarmerie
(...)“ im Jahre 1911.513
Des Weiteren wurden, laut Gendarmerie-Führung, anschließend „(...) von den bestehenden
Gend. Brigaden (...) einzelne Leute in die grösseren Ortschaften verlegt und (diese)
Station(en) (mit) Soldaten der Freiwilligen-Kompagnie (...)“ aufgestockt. Außerdem sollte
die „(...) Zolldirektion (...) ihre Beamten auf die Ortschaften (...) verteilen, welche die
Gendarmerie, wegen Mangel an Leuten, nicht belegen kann (...)“. Die Einrichtung der
Bürgerwehren sollte durch die Gemeindebehörden erfolgen und auch diese hatten, laut Brief
an den luxemburgischen Staatsminister für die Unterkunft und Verpflegung der detachierten
Gendarmen Sorge zu tragen. Die jeweiligen Quartiere sollen mit Telefonanschlüssen versorgt
werden.514
Um nun die „(...) Ausführung der gegenwärtigen Vorschriften (zu gewehrleisten) müssen
sämtliche Grenzposten eingezogen werden; desgleichen die mobile Gendarmerie-Brigade
(...)“. Die Dienstaufsicht wurde drei Oberleutnanten aus Esch an der Alzette, aus Clerf und
aus Echternach übertragen. Diese sollten, wegen des aussetzenden Bahnverkehrs, jeweils
„(...) ein Autowagen zur Verfügung (gestellt werden, welche) event. durch Requisition zu
beschaffen (...)“ sind.515
Im Anhang dieses Briefes befanden sich letztlich noch zahlreiche Informationen bezüglich
der Einteilung und jeweiligen Stärke der Posten innerhalb der zu bewachenden
Ortschaften.516
Die Gendarmerie-Führung sah somit die strikte Notwendigkeit sich gegen Ende des Krieges
mit zusätzlichen Maßnahmen gegen eventuell bevorstehende Ausschreitungen und
Militärdurchmärsche zu waffnen. Inwiefern sich diese Notwendigkeit auf vorherige
Ereignisse bezog, lässt sich nicht deutlich erörtern. Der Major-Kommandant der bewaffneten
Macht schien jedoch dafür nötige Gründe gehabt zu haben.
Ob und inwieweit sich der luxemburgischen Staatsminister darauf einließ, ist aufgrund
fehlender Dokumente bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht herauszufinden.
512
ANlux, J-076-083-0081, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen
Staatsminister, 09.11.1918, Luxemburg, S. 1.
513
Vgl. hierzu: Kapitel 1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges.
514
ANlux, J-076-083-0081 (Anm. 512), S. 1-2.
515
Ebd. S. 2.
516
Ebd. S. 2.
Seite 146 von 196
3. Kriegsende – Die Rolle der luxemburgischen Gendarmerie
Das letzte Kapitel soll nun zeigen, inwiefern sich die Aufgaben der luxemburgischen
Gendarmerie kurz nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges veränderten
beziehungsweise eventuell gleich geblieben sind und somit eine Klassifizierung der
Gendarmen als Wahrer von Recht und Ordnung zulassen oder nicht. Außerdem soll überprüft
werden, ob die luxemburgischen Beamten spezielle, vorher kaum bis überhaupt nicht
durchgeführte Aufgabenbereiche übernehmen mussten, um in einer solch schwierigen Zeit
die Ordnung aufrechterhalten zu können.
Am 12. November 1918, also ein Tag nach offiziellem Kriegsende, berichtete die
Gendarmerie aus Differdingen von „(...) militärische(n) Vorkehrungen in hiesigem
Dienstbezirk (...)“. So passierten, laut Bericht N° 927 an das KGFKL am selben Tag 1.000
russische, von deutschen Soldaten eskortierte Kriegsgefangene, die hiesige Ortschaft. Sie
kamen aus Richtung Petingen und begaben sich, wie auch eine kleinere, aus Hussingy
kommende Abteilung nach Esch an der Alzette.517
Des Weiteren trafen am 11. November 1918 300 deutsche Infanteristen in Sassenheim und
Zolver ein, wo sie einquartiert wurden um am darauffolgenden Tag in Richtung Esch an der
Alzette zu marschieren. Die Gendarmerie hielt abschließend fest, dass sie „(...) auf Hütte
Differdingen (...) keine Veränderung(en) (...)“ wahrnehmen konnten. Es herrsche „(...) das
gewöhnliche Leben und Treiben und (...)“ es sind keine „(...) Ausschreitungen (...)
vorgekommen (...)“.518
Die Informationen scheinen von größerer Bedeutung gewesen zu sein, denn der
Major-Kommandant der bewaffneten Macht sendete am darauffolgenden Tag eine Kopie des
Berichtes an den luxemburgischen Staatsminister.
Auch die innenpolitische Berichterstattung wurde am 11. November 1918 von der
Gendarmerie weiterhin durchgeführt. Die Beamten der Hauptstadt-Station berichteten dem
KGFKL somit von einer „(...) am heutigen Nachmittage durch den „Cercle d,Etude (sic)
Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene(n) Versammlung (...)“. Zwei Gendarmen in
Zivilkleidung begleiteten die Versammlung und dokumentierten unter anderem Aussagen wie
„(...) Heute ist seit vier Jahren uns der erste Tag beschieden, an welchem wir als freie
Luxemburger unsere Meinung frei und offen bekunden dürfen. Der Krieg, der sich jetzt
517
ANlux, AE-00681-0084, GB N° 927, Verfolg unserer Berichte N. 920 vom 10. und N. 923 vom 11. dieses
Monats, betreffend militärische Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk, 12.11.1918, Differdingen.
518
ANlux, AE-00681-0084 (Anm. 517).
Seite 147 von 196
seinem Ende nähert (...)“ begeistere die Menschen und veranlasse sie dazu, laut
Gendarmerie-Bericht verschiedene Vorschläge zur Veränderung der wirtschaftliche,
politischen und soziopolitischen Lage in Luxemburg zu machen.519
Am selben Tag berichtete die Gendarmerie aus Esch an der Alzette von zwei „(...)
Versammlungen in den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die
Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen
Regierungsform hatten (...)“. Der Bericht N° 1358, der an das KGFKL adressiert war,
beschäftigte sich somit mit den Ergebnissen der Nachforschungen zweier, in Zivilkleidung
anwesenden Gendarmen. Diese gaben dem Berichterstatter genaue Auskünfte bezüglich der
jeweiligen Redner sowie deren vorgetragenen Inhalte und gaben letztlich an, dass „(...) auch
diese Versammlung(en) (...) ohne Störung(en) (...)“ verliefen; was wiederum die
Regelmäßigkeit solcher Kontrollen verdeutlicht.520
Des Weiteren scheint dieser Bericht von erhöhter Wichtigkeit gewesen zu sein. Diese
Vermutung stützt sich darauf, dass das KGFKL am darauffolgenden Tag den
luxemburgischen Staatsminister davon in Kenntnis setzte.
Am 11. November 1918 berichtete die kriminal-dienstliche Abteilung der Gendarmerie aus
Luxemburg-Stadt von einer „(...) Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze (...)“. Die
Versammlung soll, laut Bericht N° 259 an das KGFKL, durch ein Flugblatt des
luxemburgischen Arbeiter- und Bauernrates angekündigt worden sein. An Ort und Stelle
kritisierten die dortigen Menschen die Haltung der Großherzogin: „(...) Wie weit es mit
unserer Neutralität ist, das sahen wir am Hofe durch den Empfang des deutschen Kaisers (...)
was zur genüge (sic) beweist, unter welcher Flagge wir bis jetzt segelten (...)“. Drei
Gendarmen besuchten die Versammlung, protokollierten diese und nahmen ihre
innenpolitische Kontrollarbeit wahr, um die erhaltenen Informationen letztlich an die
Gendarmerie-Führung weiterzugeben.521
Einen Tag nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges musste die Gendarmerie im
politischen Zentrum des Landes, sprich vor dem großherzoglichen Palast für Recht und
Ordnung sorgen. Die Gendarmerie-Station der Hauptstadt berichtete somit am 12. November
519
ANlux, AE-00681-0095-0096, GB N° 1287, Betrifft eine am heutigen Nachmittage durch den „Cercle
d,Etude Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene Versammlung, 11.11.1918, Luxemburg, S. 1-3; Vgl.
hierzu auch: EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 15.
520
ANlux, AE-00681-0101-0102, GB N° 1358, Betrifft Abhaltungen von Versammlungen in den Sälen Hoferlin
und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis
jetzt bestehenden monarchischen Regierungsform hatten, 11.11.1918, Esch an der Alzette, S. 1.
521
ANLux, AE-00681-0098-0100, GB N° 259, Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze, 11.11.1918,
Luxemburg, S. 1-5; PÉPORTÉ/ KMEC/ MAJERUS/ MARGUE, Luxembourg (Anm. 99), S. 90.
Seite 148 von 196
1918 von „(...) Ausschreitungen vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die
Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem
Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt
wurden (...)“. Insgesamt vier Gendarmen waren an Ort und Stelle, um „(...) bei eventuellen
Ausschreitungen die Ordnung aufrecht zu erhalten (...)“. Der Oberwachtmeister berichtete
allerdings davon, dass die Menge nach der Versammlung den Palast stürmen wollte. Es
wurden Beschädigungen am Palast vorgenommen und ein Fenster zerstört, woraufhin die
Menge, laut Gendarmerie-Bericht jubelte.522
Nach „(...) etwa 20 Minuten entfernte sich die Menge und beim Eintreffen einer
ausgeschickten Patrouille wurde die Ordnung wieder vollständig hergestellt (...)“. Laut
Bericht standen noch einige Gruppen vor dem Palast. Diese verhielten sich allerdings ruhig.
Anschließend patrouillierten zwei Gendarmen am genannten Platz und entfernten einige,
noch dort stehende „(...) jugendliche Burschen (...)“. Zusätzlich erhielten die dortigen
Gendarmen bereits erste Hinweise bezüglich der noch ausstehenden Untersuchung, um die
noch unbekannten Täter ausfindig zu machen und gegen dieselben ein Protokoll zu
erheben.523
Vier Tage später erhielt das KGFKL einen detaillierten Bericht mit Informationen bezüglich
der Unruhestifter am großherzoglichen Palast. Die Aufzeichnungen enthielten Namen, Alter,
Beruf, Wohn- und Geburtsorte sowie die vorherigen Taten der Verdächtigen. Der
Major-Kommandant leitete diesen Bericht an die Kriminal-Abteilung der Polizei und an den
luxemburgischen Staatsminister weiter.524
Die Gendarmerie mobilisierte also eine größere Anzahl von Beamten um die Situation wieder
unter Kontrolle zu bringen. Es waren somit die Beamten der großherzoglichen Gendarmerie,
die kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und einer noch vorhandenen deutschen
Besatzungsmacht, die Ordnung während einer aufkommenden Unruhe aufrechterhielten.
Auch die Thematik rund um die Pro-Republik-Bewegung beschäftigte die Gendarmerie nach
dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges weiterhin. Dies verdeutlicht unter anderem der
Bericht N° 559 vom 13. November 1918 der Gendarmerie-Station aus Rodingen. Zwei
522
ANlux, AE-00681-0099, GB N° 1296 Abschrift, Betrifft vorgekommene Ausschreitungen vor dem
Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und
Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt
wurden, 12.11.1918, Luxemburg, S. 1-2.
523
ANlux, AE-00681-0099 (Anm. 522), S. 2.
524
ANlux, AE-00681-0091-0092, GB N° 264, Personalbogen p. Dresse am heutigen Tage an das
Bürgermeisteramt zu Bad-Mondorf versandt; machten alle Uebrigen gingen dem hiesigen Polizeikommissariate
zu, 16.11.1918, Luxemburg, S. 1-4.
Seite 149 von 196
Gendarmen wohnten einer „(...) Volksversammlung (...)“ bei und hielten die RepublikForderung dieser für die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg fest.525
Fünf Tage später berichteten die Gendarmerie-Stationen aus Düdelingen, Rümelingen und
Ettelbrück sowie der Kriminal-Dienst der luxemburgischen Hauptstadt von ähnlichen, durch
„(...) den Arbeiter- und Bauernrat (...)“, „(...) die socialistische (sic) Partei (...)“, „(...) die
„Freie Volkspartei (...)“ sowie durch eine Privatperson abgehaltene Versammlungen. In
Düdelingen waren, laut Bericht N° 571 der dortigen Gendarmerie, Gegner und Befürworter
der Republik anwesend. Nichtsdestotrotz verlief die Versammlung ohne Zwischenfälle. Dies
war auch der Fall bei den Versammlungen in Ettelbrück und in Luxemburg-Stadt. Die
Versammlung in Ettelbrück wurde, laut Gendarmerie-Bericht N° 343, von etwa 1.000
Personen besucht und erforderte demnach den Einsatz von sechs Mitgliedern der bewaffneten
Macht.526
Die Berichte über die Versammlungen der sozialistischen und der Freien Volkspartei, der
„(...) Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Vestibule (sic) des hiesigen Stadthauses
(...)“ in Luxemburg-Stadt sowie der Privatperson, „(...) wohnhaft zu Clerf (...)“, wurden am
darauffolgenden Tag jeweils vom Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet. Dies diente vermutlich dazu, letzteren über
eine innenpolitische Opposition zu informieren. In diesem Zusammenhang könnte der
Gendarmerie eine Art geheimdienstlicher Aufgabenbereich zugeschrieben werden.527
Endes des Monats November (1918) folgten diesbezüglich viele weitere Berichte. Sie
informierten das KGFKL sowie, in einzelnen Fällen, den luxemburgischen Staatsminister
über die meist zwischenfalllosen Ausgänge der jeweiligen Volksversammlungen, die in der
Regel von zwei oder mehreren Gendarmen besucht wurden. Die Menschen beschwerten sich
525
ANlux, AE-00681-0095, GB N° 559, Im Saale der Wirtin Witwe Tousch zu Petingen fand gestern Abend
eine Volksversammlung statt, 13.11.1918, Rodingen, S. 1.
526
ANlux, AE-00681-0106, GB N° 571, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat, aus Luxemburg-Stadt,
einberufenen Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen, S. 1-2; ANlux, AE-00681-0107-0109, GB N° 645,
Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saals Penning zu Rümelingen durch die socialistische
Partei abgehaltene Volksversammlung und die Bildung eines Arbeiterrates, 17.11.1918, Rümelingen, S. 1;
ANlux, AE-00681-0112-0113, GB N° 572, Verlauf einer durch die „Freie Volkspartei“ im Saale Thiel-Weber
dahier abgehaltene Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen, S. 1; ANlux, AE-00681-0110-0111, GB N° 265,
Stattgehabte Versammlung der Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Verstibule des hiesigen Stadthauses,
17.11.1918, Luxemburg, S. 1; ANlux, AE-00681-0114-0115, GB N° 343, Betrifft eine durch Prüm Emil,
Gerber, wohnhaft zu Clerf am heutigen Nachmittage in dem Hofraume des hiesigen Töchterpensionates
einberufenen Volksversammlung, 17.11.1918, Ettelbrück, S. 1 & 3.
527
ANlux, AE-00681-0107-0109 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0112-0113 (Anm. 526), S. 1; ANlux,
AE-00681-0110-0111 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0114-0115 (Anm. 526), S. 3.
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beispielsweise über die große „(...) Anzahl (von) Neutralitätsverletzungen seitens der
Grossherzogin (...)“ und besprachen die allgemeine politische Situation Luxemburgs.528
Vorfälle betreffend der, sich noch im Land aufhaltenden deutschen Soldaten brachte die
Gendarmerie auch kurz nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zu Papier. Die
Gendarmerie-Station in Luxemburg-Stadt hatte demnach am 15. November 1918
Bahnhofsdienst. Drei Gendarmen führten hier ihre Patrouille durch, als ein ehemaliger
französischer Zivilgefangener ihnen berichtete, wie es in einer örtlichen Schenke zu einem
Zwischenfall zwischen ehemaligen Zivilgefangenen aus Belgien, Russland und Frankreich
und einem ebenso anwesenden deutschen Soldaten kam. Der deutsche Soldat war, laut
Gendarmerie-Bericht N° 1319, stark angetrunken, in Besitz seiner Waffe und drohte den
ehemaligen Gefangenen mit deren Verhaftung. Einer der ehemaligen Gefangenen verließ
anschließend das Lokal. Daraufhin setzte einer der patrouillierenden Gendarmen den
Bahnhofskommandanten von dem Vorfall in Kenntnis. Nach der Rückkehr in die
Bahnhofshalle mussten die Gendarmen feststellen, dass der deutsche Soldat einen der
ehemaligen Zivilgefangenen erneut in Gewahrsam genommen hatte. Der deutsche Soldat
klärte die Gendarmen in seinem Wachlokal über die Hintergründe der Festnahme auf.529
Letztlich lief es darauf hinaus, dass der deutsche Soldat „(...) auf Anordnung des
Stadtkommandaten (...) durch die Bahnhofswache verhaftet und abgeführt (...)“ wurde.530
Dies zeigt deutlich, dass die luxemburgische Gendarmerie, nach dem offiziellen Ende des
Ersten Weltkrieges, die Festnahme von Zivilpersonen durch die deutschen Militärbehörden
nicht mehr tolerierte. Dies erweckt jedoch auch den Anschein als würde dieser Verhaftung
auch eine gewisse Symbolik zukommen.
Die luxemburgische Gendarmerie war außerdem im selben Monat noch mit einer weiteren,
die innenpolitische Lage des Großherzogtums betreffenden Aufgabe betraut. Es handelte sich
hierbei um erneute, „(...) vor dem Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundene
patriotische
und
antipatriotische
Kundgebungen
(...)“.
Die
Gendarmerie
aus
528
ANlux, AE-00681-0103, GB N° 567, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat aus Luxemburg-Stadt
einberufenen Versammlung, 13.11.1918, Düdelingen; ANlux, AE-00681-0118-0119, GB N° 941, Betrifft eine
am heutigen Nachmittag, im Saale Nero-Nillen dahier abgehaltene Volksversammlung, 19.11.1918,
Differdingen; ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der Schenkwirtes
HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen Arbeiterrates, über die politische Situation
in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an der Alzette, S. 4; ANlux, AE-00681-0120-0121, GB N° 656,
Berichterstattung über eine am gestrigen Nachtmittage durch die Abgeordneten der freien Volkspartei
abgehaltene Volksversammlung, 20.11.1918, Rümelingen.
529
ANlux, AE-00681-0087-0089, GB N° 1319, Betrifft Ausschreitungen Weber Nikolas, Wehrmann und
angeblich Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates aus Diedenhofen, in hiesigem Bahnhofsviertel, 16.11.1918,
Luxemburg, S. 1-2
530
ANlux, AE-00681-0087-0089 (Anm. 529), S. 5.
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Luxemburg-Stadt berichtete zunächst von dem Durchmarsch der US-amerikanischen
Truppen, der eine große Anzahl an Zuschauern vor den hiesigen Palast gelockt hatte. Nach
deren Durchmarsch löste sich die Menschenmenge, laut Bericht N° 1243, jedoch wieder
größtenteils auf. Das Einrücken der Freiwilligen-Kompanie nebst Musik veranlasste die noch
übrig gebliebenen Menschen sich vom Platz zu entfernen. Als der Platz leer war, rückte die
Gendarmerie ein und patrouillierte ab sofort dort.531
Dies verhinderte jedoch nicht, dass gegen 16:45 Uhr erneut eine Vielzahl von Menschen vor
dem Palais erschien. Laut Gendarmerie-Bericht befürchteten die Beamten weitere
Ausschreitungen und sandten dementsprechend drei weitere Gendarmen dorthin. Diese
stellten allerdings fest, dass sich die Leute äußerst ruhig verhielten.532
Die dort ebenfalls patrouillierenden Polizei-Agenten erklärten den Gendarmen abschließend
noch, dass sowohl Pro-Republik, als auch Pro-Monarchie Anhänger zugegen waren und es
dennoch keine weiteren Ausschreitungen diesbezüglich gab, sondern es lediglich bei dem
vereinzelten Ausrufen von Parolen blieb. Die Urheber des Aufmarsches konnten, laut Bericht
N° 1243 bis dato noch nicht ermittelt werden.533
Am darauffolgenden Tag meldete die Gendarmerie dem KGFKL erneute, „(...) vor dem
grossherzoglichen
Palais
(stattfindende,)
(...)
patriotische
und
antipatriotische
Kundgebungen (...)“. Diese leiteten eine Kopie des Berichtes an den luxemburgischen
Staatsminister weiter. Gegen 15:00 Uhr hatte sich wegen der Ankunft der französischen
Truppen eine „(...) grosse Volksmenge (...)“ am Wilhelmsplatz versammelt. Als die „(...)
Feierlichkeiten (...)“ beendet waren, gingen viele zum Palast und sangen entweder das
Nationallied oder riefen „(...) Vive la république (...)“. Vier Gendarmen waren zugegen und
beobachteten die Situation, konnten letztlich aber, laut Bericht N° 1246 keine
Ausschreitungen feststellen.534
Unmittelbar nach dem Ende des Krieges sowie des Abzuges der deutschen Militärbehörden
aus Luxemburg, setzte die Gendarmerie auch ihre, den Handel regulierenden Tätigkeiten
weiter fort und verdeutlichte somit, dass sich ihre Aufgabenbereiche nicht grundlegend
verändert haben. Dies beweisen mehrere Protokolle und Berichte aus dem Dossier „CI-055:
531
Anlux, AE-00681-0122, GB N° 1243, Betrifft am heutigen Nachmittage vor dem Grossherzoglichen Palais
dahier stattgefundenen patriotische und antipatriotische Kundgebungen, 21.11.1918, Luxemburg, S. 1.
532
ANlux, AE-00681-0122 (Anm. 531), S. 1.
533
Ebd. S. 1-2.
534
ANlux, AE-0681-0123, GB N° 1246, Betrifft Patriotische und antipatriotische Kundgebungen vor dem
grossherzoglichen Palais hier, 22.11.1918, Luxemburg.
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Réglementation du commerce: Rapports et procès-verbaux de la gendarmerie et des brigades
mobiles 1917-1922 – 1917-1924“.
Ein Protokoll, welches das eben erwähnte untermauert, ist jener vom 30. November 1918,
indem darüber berichtet wurde, dass Beamte der luxemburgischen Gendarmerie einen
Schenkwirt protokolliert hatten, „(...) weil er es unterliess in seinem Schanklokal den Kunden
den Preis der zum Verkauf ausgestellten Getränke anzuzeigen (...)“.535
Mitunter dieses Protokoll zeigt, dass die während des Ersten Weltkrieges verwendete Phrase
auch noch nach dem Ende des Krieges weiterhin benutzt wurde und somit eine anhaltende
Kontinuität im Aufgabenbereich der Gendarmerie unterstreicht. Wie nämlich auch die
meisten der bereits analysierten Protokolle, begannen die Gendarmen auch diese mit den
Worten: „(...) Gemäss dem Gesetze und den Befehlen der Vorgesetzten in Dienstkleidung
(...)“. Diese banal wirkende, schriftliche Beständigkeit, die selbst nach dem Krieg beibehalten
wurde, zeigt sehr deutlich, inwiefern sich der Aufgabenbereich der Gendarmerie
diesbezüglich durch die Geschehnisse Anfang des 20. Jahrhunderts nicht grundlegend
verändert hat. 536 Nicht eindeutig ausmachen lässt sich allerdings die Tatsache, ob und
inwiefern die luxemburgische Gendarmerie bereits vor 1914 gezielt solche Kontrollen
unternahm.
Ebenso tut dies beispielsweise das Protokoll N° 1987 zu Lasten einer Schenkenwirtin aus
Luxemburg-Stadt vom 12. Dezember 1918. Diese verlangte „(...) für Waren einen
übertriebenen
Gewinn
(...)“.
Der
Personalbogen
wurde
an
das
zuständige
Polizeikommissariat weitergeleitet. Das Protokoll ging, wie üblich, an die Staatsanwaltschaft
in Luxemburg und eine Kopie an das Ackerbauministerium.537
Auch das Protokoll vom 9. Dezember untermauert den fortwährenden Aufgabenbereich der
Gendarmerie. Laut Protokoll N° 1974 wurde ein Kaufmann aus Luxemburg-Stadt aufgrund
des Versuches Tabak illegal per Zug ins Ausland zu transportieren, der Staatsanwaltschaft
gemeldet und musste mit einer Strafe rechnen. Die 110 Kilogramm Tabak gaben die, mit dem
535
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1918, Protokoll zu Lasten Kimmel Nikolas, Schenkwirt, geboren zu
Niederanven, wohnhaft zun Hollerich, weil er es unterliess in seinem Schanklokal den Kunden den Preis der
zum Verkauf ausgestellten Getränke anzuzeigen. Personalbogen heute ans hiesige Polizeikommissariat versandt,
30.11.1914, Luxemburg.
536
ANlux, CI-055-Unbekannt (Anm. 535).
537
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1987 Abschrift, Protokoll zu Lasten Weber Margaretha, Schenkenwirtin,
geboren zu Echternach, wohnhaft zu Luxemburg und 2. Kons Peter, ohne Stand, geboren zu Ettelbrück,
wohnhaft zu Luxemburg, weil sie für Waren einen übertriebenen Gewinn verlangten und annahmen.
Personalbogen sub. 1 ans Polizeikommissariat zu Echternach; derjenige sub. 2 an dasjenige zu Ettelbrück heute
versandt, 12.12.1918, Luxemburg, S. 1-2.
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örtlichen Bahnhofsdienst betrauten Beamten anschließend bei der staatlichen Einkaufs- und
Verteilungszentrale ab und teilten den Verstoß dem GDA mit.538
Trotz der scheinbar anhaltenden Kontinuität innerhalb der Gendarmerie-Aufgabenbereiche,
gab es allem Anschein nach den Wunsch nach internen organisatorischen Veränderungen. So
wurde, laut Émile Eiffes, am 21. Dezember 1918 eine Gendarmerie-Versammlung
einberufen. In dieser legten die Verantwortlichen einer, zuvor wegen den Unruhen innerhalb
der Freiwilligen-Kompanie (siehe Kapitel 1.4 Historischer Kontext) gegründeten
parlamentarischen Untersuchungskommission, ihre Forderungen vor. Sie verlangten neben
einer generellen Gehaltserhöhung, eine Entschädigung für außerordentliche Dienste, die
Bestreitung sämtlicher Bürokosten und der Uniform. Außerdem forderten sie getrennte
Wohnungen, die Errichtung neuer Kasernen, bewohnbare Zimmer für Junggesellen, die
Verdopplung der Pension für die vier Kriegsjahre, einen Achtstundentag sowie eine
30-Stunden-Woche mit einem jährlichen Urlaub von 14 Tagen, ein Versammlungsrecht,
Redefreiheit und letztendlich das Abschaffen der Arreststrafe. Eiffes zufolge, hatten
insgesamt 150 von 170 aktiven Gendarmen die Beschwerdeschrift unterzeichnet und brachten
damit zum Ausdruck, dass die meisten der im Ersten Weltkrieg aktiven Gendarmen sich eine
Verbesserung ihrer Situation wünschten.539
Des Weiteren besuchten Gendarmen selbst im Jahre 1919 weiterhin „(...) Versammlungen
(von) sozialdemokratischen Verein(en) (...)“ und berichteten dem KGFKL über die
innenpolitische Lage des Großherzogtums, wie beispielsweise am 2. Februar 1919. Die
Gendarmen der Station Eich haben einer, in Dommeldingen abgehaltenen Versammlung
beigewohnt und diese ohne Zwischenfälle dokumentieren können.540
Eine Kontinuität bezüglich des landwirtschaftlichen Aufgabenbereiches bezeugen Berichte
aus dem Jahre 1919. Hier berichteten die jeweiligen Gendarmerie-Stationen von einer
Vielzahl ähnlicher, die Lebensmittelversorgung betreffenden Vorfälle und verdeutlichten das
Aufrechterhalten eines Gendarmerie-Aufgabenbereiches.
So beispielsweise am 16. September 1919. Die Gendarmerie aus Echternach protokollierte
eine Handelsfrau, die bereits wegen Preistreiberei bekannt war, anlässlich ihres Versuches
538
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1974 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rosenfeld Otto, Kaufmann, geboren
zu Kolbuszowa, wohnhaft zu Luxemburg, weil er es unternahm Tabak ins Ausland zu transportieren, sowie
konstatierend die Beschlagnahme von 110 Kilogramm Tabak. Anlagen: Eine Empfangsbescheinigung.
Personalbogen liegt bei, 09.12.1918, Luxemburg, S. 1-2.
539
EIFFES, Bewegung (Anm. 81), S. 74-75.
540
ANlux, AE-00681-0093-0094, GB N° 34, Betrifft eine am gestrigen Nachmittage im Saale Grethen-Reding
zu Dommeldingen abgehaltene Versammlung durch den sozialdemokratischen Verein, 03.02.1919, Eich,
S. 1 & 3.
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Butter und Eier über die deutsch-luxemburgische Grenze zu schaffen sowie bezüglich des
Ankaufens und Transportierens von Äpfeln ohne Ermächtigung. Die Gendarmerie
beschlagnahmte, laut Bericht N° 222, die Butter und stellte fest, dass der Ehemann der
Handelsfrau bereits wegen des Verkaufs von Butter an deutsche Soldaten über den
festgesetzten Höchstpreis protokolliert wurde. Ebenso soll die Frau ihre Waren vorzugsweise
an deutsche Soldaten verkauft haben.541
Ob die Protokolle an dieser Tatsache etwas änderten, ist allerdings nicht bekannt.
Anzunehmen ist jedoch, dass die bereits mehrfach protokollierte Handelsfamilie, trotz des
Aufgabenbereiches der Gendarmerie, weiterhin einen Teil ihrer Waren illegal an den Mann
gebracht hat.
Zwei Tage später berichtete die Wiltzer Gendarmerie dem KGFKL einen ähnlichen Fall. Hier
soll ein Handelsmann aus Esch an der Alzette „(...) in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier
über den festgesetzten Höchstpreis an(ge)kauft (...)“ haben und somit den anderen Händlern
nur noch den Verkauf mit Verlust ermöglicht haben. Der Handelsmann verkaufte, laut
Bericht N° 182, die Waren an deutsche Arbeiter der Adolf Emile Hütte in Esch an der Alzette.
Diese schmuggelten sie dann über die Grenze.542
Die Gendarmerie aus Wiltz protokollierte den Handelsmann, verfolgte, laut Bericht, jedoch
keine weiteren diesbezüglichen Ziele. 543 Dieser sich ausweitende Aufgabenbereich zeigt
eindeutig, inwiefern die Gendarmerie selbst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges mit der
Aufklärung von Schmugglerdelikten beschäftigt war.
Am selben Tag (18.09.1919) meldete die Gendarmerie-Station der Hauptstadt dem KGFKL
eine
Zusammenfassung
der
vorhandenen
Komplikationen
mit
einem
ehemaligen
Gemüsehändler aus Hollerich. Vor Beginn des Krieges soll dieser nur ein kleines Obst- und
Buttergeschäft betrieben haben. Als mit Einzug der deutschen Truppen, letztere zum
Abnehmer wurden, blühte sein Geschäft, laut Bericht N° 587 regelrecht auf. Dies führte
jedoch auch dazu, dass deutsche Soldaten, die nun regelmäßig beim Gemüsehändler
vorbeischauten, den luxemburgischen Gendarmen die anstehenden Kontrollen des Geschäftes
erschwerten. Der Händler drohte einem kontrollierenden Brigadier sogar damit, dass er die
541
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 222, Betrifft Handel mit Lebensmittel durch Weber Maria, Ehefrau
Hengel Michel, Handelsfrau, aus Grevenmacher, 16.09.1919, Echternach, S. 1.
542
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 182, Berichterstattung über Diederich Johann, Handelsmann,
wohnhaft zu Esch a/A. welcher in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier über den festgesetzten Höchstpreis
ankaufen soll, 18.09.1919, Wiltz, S. 1.
543
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt (Anm. 542), S. 2.
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womöglich Kontrolle der deutschen Zentralpolizei melden würde. Daraufhin erschienen diese
tatsächlich und untersagten dem Gendarmen das Protokollieren des Händlers.544
Auch die Hollericher Polizei berichtete von Problemen mit dem eben erwähnten
Gemüsehändler und bestätigte die Vermutung, dass Händler, die in direktem wirtschaftlichen
Kontakt mit den deutschen Besatzungsmächten standen und die Beschlüsse der
großherzoglich Regierung nicht befolgten, für die örtlichen exekutiven Behörden zu
Problemfällen wurden.545
Nichtsdestotrotz protokollierten sowohl die Gendarmen als auch die Polizeibeamten den
Händler wegen Überschreitung der Höchstpreise. Die Gendarmerie protokollierte ihn
ebenfalls noch wegen des Transportes von Äpfeln ohne Genehmigung und die Polizei ihn
wegen des unerlaubten Handels mit Schuhen.546
Abschließend gab der Berichterstatter der Gendarmerie aus Stadt-Luxemburg an, dass „(...)
es (...) angezeigt (wäre, dem Händler) die Ermächtigung zum Weiterhandel zu entziehen
(...)“, um somit zu zeigen, dass man trotz der sichtlichen Barriere, betreffend der deutschen
Militärkontakte des Händlers, versuchen würde den sich strafbar machenden Händler mit den
ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln das Handwerk zu legen.547
Auch die, während des Krieges mehrmals in Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgung
erwähnte, „(...) Mobil-Brigade (...)“ der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt ging ihrer Arbeit
nach dem Ende des Ersten Weltkrieges weiter nach und protokollierte Händler, die
beispielsweise Lebensmittel über den festgesetzten Höchstpreis hinaus verkauften oder ihr
Kontrollregister nicht ordnungsgemäß führten.
Am 4. Oktober 1919 protokollierten die Beamten der mobilen Brigade der Gendarmerie
demnach gleich zwei verschiedene Handelsmänner aus Diekirch. Einen „(...) wegen
unrichtiger Führung seines Kontrollregisters (...)“ und den anderen „(...) wegen Nichtführung
eines Kontrollregister (...)“. Einer der Händler kaufte, laut Protokoll N° 24 15 Kilogramm
Butter und schrieb weder dies noch den Verkauf von vier Pfund Butter an eine unbekannte
Person in sein Kontrollbuch. Er äußerte, dass dies, da er nicht schreiben könne,
normalerweise seine Frau machen würde. Dies hinderte die Gendarmen allerdings nicht
544
ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GB N° 587, Jüttel Heinrich, Gemüsehändler, wohnhaft zu Hollerich, welcher
vor dem 1.8.1914 den Handel mit Butter etc. betrieben hat, dürfte die Ermächtigung entzogen werden,
18.09.1919, Luxemburg, S. 1.
545
ANlux, Agri-261-1-Unbekannt (Anm. 544), S. 1.
546
Ebd. S. 2.
547
Ebd.
Seite 156 von 196
daran, das Protokoll an den GDA sowie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg zu
senden.548
Das Protokoll des anderen Händlers ging neben dem GDA auch an die Staatsanwaltschaft in
Luxemburg. Der entsprechende Personalbogen ging jedoch, anders als der seines Kollegen,
nicht an das zuständige Bürgermeisteramt, sondern „(...) an das Polizei-Kommissariat
Diekirch (...)“.549 Warum in diesem Fall unterschiedlich verfahren wurde, ist nicht bekannt.
Möglicherweise war der zweite Händler (Protokoll N° 25) der Gendarmerie bereits durch
andere Delikte oder Straftaten bekannt.
Fast einen Monat später, also am 31. Oktober 1919, ließ sich ein weiteres Protokoll der
Mobil-Brigade ausfindig machen. Das Protokoll N° 24, das sowohl an die Staatsanwaltschaft
in Luxemburg, als auch den GDA versendet wurde, beschreibt wie eine „(...) Handelsfrau
(...) (welche,) im Besitze einer Spezialermächtigung (für) den Butter-& Eierhandel (ist,)
Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte (...)“.550
Zu Beginn der Zwanziger Jahre, 1921, innerhalb eines „(...) projet de loi adopté par la
chambre des députés (...)“ stellte sich letztlich die Frage nach der „(...) discipline de la
compagnie des gendarmes (...)“. Inwiefern dies nun mit den Geschehnissen des Ersten
Weltkrieges zusammenhängt, ist nicht eindeutig zu belegen. Dennoch bleibt die Analyse
dieses Gesetzesprojektes auch drei Jahre nach dem Ende der deutschen Besatzung
Luxemburgs interessant.551
So akzeptierte die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés), laut Gesetzesprojekt vom
21. Juli 1921 eine diesbezügliche Veränderung, die besagte, dass Befehle seitens der
Regierung sowie der Vorgesetzten strikt befolgt werden müssen. Außerdem sollen keine
Skandale das Ansehen oder die Interessen des öffentlichen Dienstes beschädigen oder
gefährden. Den Beamten war es verboten ein Amüsierlokal, ein Kaffee oder eine Herberge zu
548
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reiter Johann, Handelsmann,
geboren zu Moestroff, wohnhaft zu Diekirch, wegen unrichtiger Führung seines Kontrollregisters.
Personalbogen an das Bürgermeister-Amt Strassen heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade),
S. 1-2; ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 25 Abschrift, Protokoll zu Lasten van Kaufenberg Hubert,
Handelsmann, geboren & wohnhaft zu Diekirch, wegen Nichtführung eines Kontrollregister. Personalbogen an
das Polizei-Kommissariat Diekirch heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1.
549
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 (Anm. 548), S. 1; ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GP N° 25
(Anm. 548), S. 1-2.
550
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Schaus Maria, Handelsfrau,
Ehefrau Bastin Eugen, geboren zu Marnach, weil sie Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte.
Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Petingen versandt, 21.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade),
S. 1-2.
551
ANlux, CdD-2119-Unbekannt, Projet de loi adopté par la chambre des députés concernant la discipline de la
compagnie des gendarmes, 21.07.1921, Luxemburg, S. 1.
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betreiben. Auch durften sie keine andere Tätigkeit innerhalb der Gemeinde oder bei einer
Privatperson annehmen und sich dafür bezahlen lassen.552
Zeitgleich wurden, laut Artikel sechs, die Disziplinarmaßnahmen angepasst und nach
folgender Reihenfolge durchgeführt: „(...) avertissement (...) réprimande (...) arrêtés à la
caserne (...) retenue de traitement ou de solde (...) désignation de commissaires spéciaux
pour terminer, aux frais du membre, des travaux qu’il est en retard d’exécuter (...) privation
d’un ou de deux tours (...) rétrogradation des sous-officiers (...) déplacement (...) mise en
disponibilité (...)“. Wenn ein Gendarm also freiwillig von seinem Dienst zurücktreten wollte,
musste er, laut Artikel acht, ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe noch sechs Monate unter der
Befehlsgewalt der Gendarmerie arbeiten.553
Dieses Dokument könnte darauf hinweisen, dass die Gendarmerie in den Jahren während und
nach dem Ersten Weltkrieg mit einigen Disziplinproblemen zu kämpfen hatte oder, dass die
Regierung lediglich eine, den damaligen Umständen zufolge notwendige Anpassung
vornehmen wollte.
552
553
ANlux, CdD-2119-Unbekannt (Anm. 551), S. 1 & 3.
Ebd. S. 3-4.
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SCHLUSSFOLGERUNG
Grundlegend lassen sich nach den nun durchgeführten Beschreibungen und Analysen sehr
aufschlussreiche Ergebnisse vorstellen. Sowohl der historiographische, als auch historische
Kontext einer, im Rahmen der verfügbaren Informationen, angefertigte Bestandsaufnahme
der Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges
sowie einer detaillierten und mittels zahlreicher Beispiele illustrierten Betrachtung der
jeweiligen Aufgabenbereiche der großherzoglichen Gendarmerie während des Ersten
Weltkrieges und einem abschließenden Blick auf die Monate und ersten Jahre nach den
Geschehnissen von 1914 bis 1918 ermöglichten dies.
Wie sahen nun die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der
deutschen Besatzung von 1914 bis 1918 aus? Lässt sich im Zuge dieser, die These bestätigen,
dass es sich bei der Besatzung um eine rein militärische Okkupation handelte? War das
Großherzogtum somit während dieser Periode nur ein geographisches Territorium, welches
kulturell (unter anderem durch die Sprache) und wirtschaftlich (durch die Mitgliedschaft im
Zollverein) bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte und während des Ersten
Weltkrieges lediglich in das militärisch kontrollierte Gebiet des deutschen Reiches
aufgenommen wurde?
Angefangen mit der unmittelbaren Reaktion der luxemburgischen Gendarmerie auf den
Einzug des deutschen Militärs ins Großherzogtum, kann in erster Linie, bis auf einzelne Fälle
wie der vom 1. August 1914 in Ulflingen, von einer abwartenden und größtenteils passiven,
jedoch stets berichtenden Haltung gesprochen werden. Das KGFKL wurde permanent mit
den aktuellsten Informationen von den jeweiligen Gendarmerie-Stationen versorgt. Hierzu
zählten Berichte über mögliche ausländische Spionage, steigende Lebensmittelpreise,
deutsche und französische Grenzsperrungen sowie Ausfuhrsperren für Waren. Der
Informationsfluss zwischen den einzelnen Stationen und der Gendarmerie-Führung wurde
also aufrechterhalten und schien einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Gendarmerie
gewesen zu sein.
Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es kurz-, mittel und/ oder langfristige
Veränderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie gegeben hat. Kurzund mittelfristige Änderungen gab es, wie einige Beispiele zeigten, sehr wohl.
Luxemburgische Beamte reagierten, wenn auch größtenteils passiv, auf die Vorkehrungen an
der deutsch-französisch-luxemburgischen Grenze und auf das Eintreffen der deutschen
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Soldaten. Sie ließen sich in vielen Fällen sogar bevormunden, leisteten den Befehlen des
deutschen Militärs Folge und berichteten der Gendarmerie-Führung alle Details bezüglich der
militärtechnischen Vorkehrungen. Schon allein das stellte eine Veränderung ihres Alltags und
somit kurz- bis mittelfristigen Aufgabenbereiches dar. Eindeutige Befehle diesbezüglich
kamen jedoch weder von dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, noch von der
Leitung der deutschen Militärbehörden.
Langfristige Veränderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie gab es
allerdings auch. Während beinahe des gesamten Zeitraumes von Ende 1914 bis Ende 1918
war die höchstwahrscheinlich unterbesetzte Gendarmerie, bedingt durch die komplizierte
Versorgungssituation
des
Großherzogtums,
verstärkt
mit
wirtschaftlichen
und
landwirtschaftlichen Kontrollen und deren Berichterstattung beschäftigt. Der Großteil der
Beamten der „klassischen“ Gendarmerie aber auch Mitglieder der mobilen Kontrollbrigaden
waren mit der Kontrolle der, von der großherzoglichen Regierung beschlossenen, Gesetze
bezüglich des An- und Verkaufs von Lebensmitteln beschäftigt. Zusätzlich kümmerten sie
sich um die Prüfung der zur Regelung des Viehhandels genutzten Viehkontrollbücher sowie
die Verhinderung des Schmuggelns von Waren jeglicher Art.
Nichtsdestotrotz
zeigen
sowohl
diese,
durch
den
Krieg
bedingt
intensivierten
Aufgabenbereiche, sowie auch die Aufgabenbereiche der militärischen, infrastrukturellen und
innenpolitischen Kontrolle eindeutig, dass die luxemburgische Gendarmerie weiterhin als
aktiver Teil der exekutiven Gewalt in Luxemburg zu sehen ist. Abgesehen von einigen
Ausnahmen, kann nicht von einer generellen Kooperation zwischen den deutschen
Militärbehörden und der luxemburgischen Gendarmerie gesprochen werden. Vielmehr gab es
gelegentlich kleinere und größere Auseinandersetzungen zwischen beiden, die in den meisten
Fällen jedoch eine gewisse Überlegenheit des deutschen Militärs zum Ausdruck brachte.
Des Weiteren agierten die Beamten der bewaffneten Macht Luxemburgs größtenteils
selbstständig beziehungsweise auf Anordnung der luxemburgischen Behörden und
Ministerien sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, des GDA oder des
luxemburgischen
Staatsministers
persönlich.
Als
Stellvertreter
der
deutschen
Besatzungsmacht können sie auf keinen Fall angesehen werden. Dementsprechend hatte die
luxemburgische Gendarmerie also große Probleme die Vergehen der deutschen
Militärbehörden zu ahnden. In den meisten Fällen blieb den Beamten nichts anderes übrig,
als die Vergehen der eigenen Führung und der jeweiligen Staatsanwaltschaft zu melden. Nur
sehr selten wurde diesbezüglich dann auch etwas Konkretes unternommen, um solche
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Problematiken zukünftig zu verhindern. Die deutschen Militärbehörden konnten größtenteils,
mit dem Wissen der luxemburgischen Gendarmerie, Beschlüsse der großherzoglichen
Regierung brechen und Lebensmittel oder andere Waren exportieren. Auch die Festnahme
und Wegsperrung luxemburgischer Staatsbürger wegen, von ihnen als „feindlich gesinnte“
eingestufte Taten gingen wie gehabt weiter. Ein Einschreiten der luxemburgischen
Gendarmerie oder anderer luxemburgischer Behörden fand, laut Archivdokumenten, nur
äußerst selten statt. Hier liegt also der Gedanke nahe, dass eine gewisse Angst oder gar der
Respekt vor dem fremden Militär letztlich doch zu groß war und aus diesem Grund den
Gendarmen, die keine unnötigen Konflikte heraufbeschwören wollten, die Hände gebunden
waren. Lediglich luxemburgische Privatpersonen mussten bei Straftaten und anderen
Vergehen mit ernsten rechtlichen Folgen rechnen.
Trotz einiger Probleme konnte die Gendarmerie also, mit Hilfe der mobilen
Kontrollbrigaden,
ihre
ordnungswahrende
Position
innerhalb
der
luxemburgischen
Gesellschaft aufrechterhalten und Hausdurchsuchungen, Grenzkontrollen sowie vielfältige
Revisionen (Schenken, Mühlen, usw.) vornehmen.
Im Hinblick auf ein nahendes Ende des Krieges beziehungsweise einer deutschen Niederlage
ließen sich keine großartigen Veränderungen innerhalb der üblichen Aufgabenbereiche der
luxemburgischen Gendarmerie festhalten. Dies bis auf die, sich annähernden innenpolitischen
Komplikationen betreffend der, unter anderem durch die russische Revolution von 1917
aufkommende Pro-Republik Bewegung. Inwiefern dieser hinzukommende Aufgabenbereich
allerdings konkret mit dem sich nahenden Ende des Krieges in Verbindung zu bringen ist,
bleibt unklar. Ein solcher Aufgabenbereich hätte den Gendarmen sicherlich auch bereits
Anfang 1915 zugeteilt werden können.
Letztendlich bleibt festzuhalten, dass sich die luxemburgische Gendarmerie nur in den
seltensten Fällen als „Beschützer“ der einheimischen Bevölkerung betiteln ließ. Sie agierten
im Sinne ihrer Aufgabenstellung und konnten, wie bereits erwähnt, nur selten etwas
Spezifisches gegen Beschlüsse brechende deutsche Soldaten und Offiziere unternehmen. In
einigen dokumentierten Fällen gingen die Gendarmen den deutschen Militärbehörden
allerdings auch zu Hand. Grund hierfür, war jedoch die einfache Tatsache, dass es zur ihren
Aufgabenbereichen gehörte für Ordnung und Ruhe zu sorgen beziehungsweise Verbrechen
und Straftaten aufzuklären.
Ob die Gendarmerie nun, aufgrund ihrer Aufgabenbereiche von 1914 bis 1918 eine
veränderte soziale Stellung innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft einnahm, ist nur sehr
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schwierig herauszufinden. Inwiefern die luxemburgischen Beamten auf die sicherlich
vorhandene soziale Aufregung innerhalb des Großherzogtums reagierten, ist bis zum jetzigen
Zeitpunkt genauso schwierig auszuarbeiten. Bis auf einige Berichte, die in der Vorphase des
Krieges anzusiedeln sind, lassen sich weitestgehend keine diesbezüglichen Berichte oder
Protokolle ausmachen.554
Grundlegend lässt sich also sagen, dass die luxemburgische Gendarmerie während der
Zeitspanne zwischen dem 2. August 1914 und dem 11. November 1918 weiterhin als Wahrer
von Recht und Ordnung zu bezeichnen war und es somit nur recht wenige,
kriegsunabhängige Gründe gab, sich anders als vor 1914 zu verhalten. Wie die Analyse der
Tätigkeiten und Aufgabenbereiche vor und nach dieser Periode gezeigt haben, wurden viele
Aufgaben auch während des genannten Zeitraumes von der luxemburgischen Gendarmerie
übernommen und weitergeführt. Dennoch ist eindeutig festzuhalten, dass die Gendarmerie
durch die Präsenz der deutschen Militärbehörden ihre jeweiligen Aufgabenbereiche nicht in
vollem Umfang ausüben konnte und die Deutschen in vielen Bereichen unantastbar gewesen
sind.
Abschließend lässt sich die These einer rein militärischen Okkupation Luxemburgs während
des Ersten Weltkrieges aufgrund eines kaum veränderten Aufgabenbereiches der
luxemburgischen Gendarmerie während des genannten Zeitraumes bestätigen. Die
kriegsbedingte, militärische Kontrolle lag beim deutschen Militär und Beamte der
Gendarmerie konnten sich, wenn nötig, nur sehr bedingt einmischen. Dennoch waren sie für
die
gesellschaftliche,
wirtschaftliche,
innenpolitische,
landwirtschaftliche
und
infrastrukturelle Ordnung des Großherzogtums zuständig und bestärken somit die These eines
geographischen Territoriums, welches kulturell und wirtschaftliche ohnehin bereits eine
starke Verbindung zu Deutschland hatte und im Ersten Weltkrieg lediglich in das von
Deutschen kontrollierte Gebiet aufgenommen wurde.
Die Analyse der Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie sowie die weiträumige
Bestätigung dieser These ist somit ein Schritt in eine, das Verständnis um die Geschehnisse
des Ersten Weltkrieges aus luxemburgischer Sicht erweiternde Richtung. Dennoch öffnet der
Abschluss dieser Forschungsarbeit die Tür für die Ausarbeitung einer weiteren, eventuell
noch wesentlich tiefgreifenderen wissenschaftlichen Arbeit. Viele Fragen bleiben aufgrund
der Auswahl der, für diese Forschungsarbeit ausgewählten Sichtweise offen. Somit wäre es
historisch zum Beispiel sehr interessant herauszufinden, inwiefern die deutschen
554
Vgl. hierzu: Anm. 152 (Wormeldingen, 30.07.1914).
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Militärbehörden oder sogar die luxemburgische Gesellschaft selbst die Arbeiten und
Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie bewerteten. Die diesbezüglichen
Quellenbestände
aufzufinden
wäre
natürlich
eine
komplizierte
und
langwierige
Aufgabenstellung, würde sich historiographisch allerdings sicherlich lohnen und somit die
Erkenntnisse bezüglich des Ersten Weltkrieges in Luxemburg erweitern. Selbstverständlich
würden die, bereits mehrfach thematisieren, aber bis dato noch unzugänglichen
Quellenbestände in den ANlux die Ergebnisse rund um die luxemburgische Gendarmerie und
deren Rolle im Ersten Weltkrieg bereichern und die eine oder andere Fragestellung
erlauben. 555 Bis diese Bestände allerdings für die Forschung oder die Öffentlichkeit
zugänglich werden, müssen zukünftige Forscher mit den, auch für die hier vorliegende
Forschungsarbeit zur Verfügung stehenden Dokumenten arbeiten und versuchen so viel wie
möglich aus diesen herauszuziehen.
555
Beispielsweise wäre es interessant herauszuarbeiten, wie die Gendarmerie auf die, bereits angesprochene,
soziale Aufregung innerhalb des Großherzogtums reagierte.
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ANHANG
Abkürzungsverzeichnis
•
AE = Affaires étrangères
•
Agri = Agriculture
•
ANlux = Archives nationale de Luxembourg
•
BNL = Bibliothèque nationale de Luxembourg
•
BSK = Brigadier Stations-Kommandant
•
CdD = Chambre des Députés
•
CI = Commerce et industrie
•
Esch a/A = Esch an der Alzette
•
GB = Gendarmerie-Bericht
•
GDA = u.a. General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel
•
GKL = Gendarmen-Kompanie zu Luxemburg
•
GP = Gendarmerie-Protokoll
•
J = Justice
•
KGFKL = Kommando des Gendarmen- und Freiwilligen-Korps zu Luxemburg
•
LUF = Luxemburgischer Franc
•
N° = Nummer
•
sic = wirklich so (Latein)
•
STATEC = Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché
du Luxembourg
•
TP = Travaux publics
•
WSK = Wachtmeister Stations-Kommandant
Quellenverzeichnis
•
ADAM, Ferd, La neutralité luxembourgeoise et l’invasion allemande. Luxemburg 1918.
•
ANlux AE-00526-0047-0048, Arrêté Grand-Ducal, Juni 1917, Luxemburg.
Seite 164 von 196
•
ANlux AE-00578-0094, Nachtrag zu unserem Bericht N° 409 vom 20. Dezember 1915,
21.12.1915, Perl.
•
ANlux TP-445-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly und Beschäftigung von Arbeiter im Wald
zu Graulinster, 22.07.1918, Junglinster.
•
ANlux, AE-00404-0002-0003, Ulflingen: Telefonische Meldung der Gendarmerie,
01.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00404-0008-0010, GB N° 113, Resultat eingeleiteter Untersuchung betreffs
Einwirken Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten,
01.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00404-0011, GB N° 99, Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen
Grenzortschaften infolge der Kriegswirren betreffen, 30.07.1914, Bad-Mondorf.
•
ANlux, AE-00404-0012, GB N° 79, Durch Einstellung des Betriebes in den Steinbrüchen
und auf den Kalkwerken Itschert et Cie Zu Wellen, sind cirka 80 Arbeiter aus
Grevenmacher brotlos geworden, 01.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00404-0013, GB N° 172, Betrifft die strategischen Vorkehrungen, welche
Frankreich, jenseits der Grenzen getroffen hat, 31.07.1914, Rodingen.
•
ANlux, AE-00404-0015, GB N° 173, Betrifft eine Dienstreise Berichterstatters ins
Ausland, 31.07.1914, Rodingen.
•
ANlux, AE-00404-0016, GB N° 76, Die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln etc. aus
Preussen nach Luxemburg ist gänzlich untersagt, 31.07.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00404-0017, GB N° 478, Betrifft Steigen der Lebensmittelpreise in hiesiger
Stadt, 31.07.1914, Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00404-0018, GB N° 97, Kriegsbereitschaft, 31.07.1914, Bettemburg.
•
ANlux, AE-00404-0019, GB N° 85, Betrifft Grenzsperre über Ausfuhr von Vieh,
Lebensmittel und Automobilen aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum,
31.07.1914, Echternach.
•
ANlux, AE-00404-0020, GB N° 78, Aller Verkehr zwischen Luxemburg und Preussen ist
durch die preussische Behörden aufgehoben worden, 31.07.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00404-0027, GB N° 66, Betrifft Absperren des Verkehrs preussischer-seits auf
hiesiger Moselbrücke, 30.07.1914, Wormeldingen.
Seite 165 von 196
•
ANlux, AE-00404-0029, GB N° 75, Vorgänge an der Moselbrücke aus Grevenmacher,
31.07.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00404-0031, GB, N° 236, In Oettigen Lothringen befinden sich deutsche
Husaren und ist Elsass-Lothringen in Kriegszustand erklärt, 31.07.1914, Rümelingen.
•
ANlux, AE-00404-0032, GB N° 81, Anschluss zu Bericht No 81 vom gestrigen Datum
Verkehr auf den Moselbrücken zu Remich Schengen betreffend, 31.07.1914, Remich.
•
ANlux, AE-00404-0033, GB N° 102, Betrifft Vorkehrungen, welche die deutsche
Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten, 31.07.1914, Wasserbillig.
•
ANlux, AE-00404-0036, GB N° 481, Betrifft die Situation an der hiesigen lothringischen
resp. französischen Grenze, 31.07.1914, Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00404-0037, GB N° 61, Betrifft Bewachung der hiesigen Moselbrücke und
Absperren des Verkehrs auf derselben auf preussischen Gebiete und durch bewaffnetes
preussisches Militär, 31.07.1914, Wormeldingen.
•
ANlux, AE-00404-0038, GB N° 80, Vorgänge an der Moselbrücke zu Grevenmacher,
01.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux,
AE-00405-0011,
Protestschreiben
des
Großherzoglich-Luxemburgischen
Staatsministeriums, 02.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux,
AE-00405-0018-0024,
Bei
einer
durch
deutsches
Militär
veranlassten
Brandkatastrophe wurden von auf luxemburgischen Gebiete wohnenden Personen Waaren
entwendet und über die Grenze gebracht, 17.08.1914, Differdingen.
•
ANlux, AE-00405-0042 & 0537, Aufruf des luxemburgischen Staatsministers,
15.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0049, Télégramme N° 373 – Service de l’Etat Année 1914, 04.08.1914,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0051, Télégramme N° 236 – Service de l’Etat Année 1914, 02.08.1914,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0076, Telegramm N° 179 des Korps Kommando Luxemburg,
06.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0110, GB N° 238, Betrifft angebliche Truppenbewegung an der
Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen Grenze, 01.08.1914, Rümelingen.
Seite 166 von 196
•
ANlux, AE-00405-0112-0113, GB N° 337, Berichterstattung über Begebenheiten in
hiesigem Dienstbezirk und anstossenden Grenzbezirk, bezüglich der in letzter Zeit
entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland,
01.08.1914, Differdingen.
•
ANlux, AE-00405-0114, GB N° 103, Betrifft Mobilisierung Deutschlands, 01.08.1914,
Wasserbillig.
•
ANlux,
AE-00405-0115-0116,
GB
N°
82,
Betrifft
Kriegserklärung
und
Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich der Grenzverkehrs erlassen wurden,
01.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0117, GB N° 81, Vorgänge an der Moselbrücke resp. Grenze zu
Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0118, GB N° 174, Anschluss an unser Bericht No 172 vom gestrigen
Tage die strategischen Vorkehrungen an der französischen Grenze betreffend, 01.08.1914,
Rodingen.
•
ANlux, AE-00405-0119, GB N° 482, Betrifft die Situation in hiesiger Stadt, 01.08.1914,
Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00405-0120-1021, Reglement der Gemeinde Esch a/A, 01.08.1914, Esch an
der Alzette.
•
ANlux, AE-00405-0123-0124, Gendarmerie-Bericht (GB) N° 37, Betrifft vorgenommene
Zerstörung auf hiesigem Bahnhofe durch deutsche Soldaten, 01.08.1914, Ulflingen.
•
ANlux, AE-00405-0125-0126, GB N° 339, Anschluss zu unserem Berichte N!337 vom
gestrigen Tage betreffend Kriegsunruhen in hiesigem Dienstbezirke und Umgegend,
Differdingen, 02.08.1914.
•
ANlux, AE-00405-0128-0129, GB N° 100, Einrückung von preussischem Militär in
hiesigen Dienstbezirk, 02.08.1914, Bettemburg.
•
ANlux, AE-00405-0130, GB N° 122 Anschluss zu meinem Berichte N. 121 von heute
Aufstellung eines Postens auf der Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen
durch deutsches Militär, 02.08.1914, Eich.
•
ANlux, AE-00405-0149, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort.
•
ANlux, AE-00405-0150, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort.
Seite 167 von 196
•
ANlux, AE-00405-0151, GB N° 329, Betrifft Anhalten eines Transportkraftwagens nach
Ettelbrück durch deutsches Militär, 02.08.1914, Rümelingen.
•
ANlux,
AE-00405-0157,
GB
N°
82,
Preussische
Truppenbewegungen
ins
Grossherzogtum, 02.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0161, GB N° 72, Betrifft Durchreise von deutschen bewaffneten
Militärs durch hiesige Ortschaft, 02.08.1914, Niederkerschen.
•
ANlux, AE-00405-0163, GB N° 1, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00405-0165, GB N° 2, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00405-0168-0170, GB N° Unbekannt, Betrifft Ankunft Deutscher-Truppen,
sowie Bewegungen derselben zu Mersch, 03.08.1914, Mersch.
•
ANlux, AE-00405-0173, GB N° 47, Betrifft militärische Bewachung der Ourbrücke bei
Schroedermühle, 01.08.1914, Weiswampach.
•
ANlux, AE-00405-0181, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht in Luxemburg, 04.04.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0182, Brief des Kommandos der bewaffneten Macht Luxemburgs an
den Staatsminister, 29.03.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0189, Brief der französischen Gesandtschaft in Luxemburg an den
Staatsminister, 04.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0542, Rundschreiben an die Gemeindeverwaltung, 01.08.1914,
Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0545, Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung
von Grevenmacher, 14.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0546, Befehl der II Mun. Col. Abt. VIII, A. C., 12.08.1914,
Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0552, Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus
Luxemburg: Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen,
18.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0553-0554, GB N° 425, Konstatierend die böswillige Zerstörung, resp.
Entwendung von Telephondraht, auf der Landstrasse Bettemburg-Büringen, zum Nachteil
der deutschen Armeetruppen, durch unbekannten Täter, 16.08.1914, Düdelingen.
Seite 168 von 196
•
ANlux,
AE-00405-0563,
Brief
des
Staatsministers
an
das
deutsche
Armee-
Oberkommando in Luxemburg, 20.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0634-0635, Brief der luxemburgischen Gendarmerie an die
Staatsanwaltschaft in Luxemburg, 08.09.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0638, Notiz des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums,
26.09.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0647, Brief des Staatsministers an das Oberkommando der Deutschen
Truppen, 19.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0650-0651, GB N° Unbekannt, Konstatierend den Selbstmord Stürmer
Oskar Richard, 09.08.1914, Heiderscheid.
•
ANlux, AE-00405-0652, Brief des Staatsministers an den Bürgermeister von
Grevenmacher, 19.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0654, GB N° 99, Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher
durch die deutschen Militärbehörden, 17.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0656, Brief des Staatsminister an den Grafen de Villiers in Berlin,
20.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-0659, Brief des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher an den
Staatsminister Luxemburgs, 21.08.1914, Grevenmacher.
•
ANlux, AE-00405-0678, GB N° 197, Französische Soldaten zerstören die Telefonleitung
zu Airsaine, 19.08.1914, Rodingen.
•
ANlux, AE-00405-0679, GB N° 194, Durch Schüsse, welche französische Soldaten auf
deutsche Soldaten abgaben, drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter
und zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches, 20.08.1914, Rodingen.
•
ANlux, AE-00405-0747, Brief des Staatsminister an den deutschen General von Fuchs,
06.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00405-Unbekannt, Brief des General-Staatsanwaltes an den luxemburgischen
Staatsminister, 19.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0003-0004, Briefwechsel zwischen dem Directeur général de
l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, dem
luxemburgischen Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten
Macht, 27.02.1918, 01.03.1918 & 09.03.1918, Luxemburg.
Seite 169 von 196
•
ANlux, AE-00525-0006-0008, Korrespondenz zwischen dem Direktor der staatlichen
Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie
und des Handels, dem Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten
Macht, 02.09, 06.09, 18.09, 20.09, 23.09 & 25.09.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0006, Brief der großherzoglichen Zolldirektion an den MajorKommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps, 24.09.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0009, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
luxemburgischen Staatsminister, 18.06.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0017-0019, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung,
Abteilung Justiz, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels,
dem damaligen Staatsminister Victor Thorn sowie dem Generalstaatsanwalt und dem
Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 13.04-1917, 16.-17.04.1917, 28.04.1917 &
01.05.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0022, Brief des Chefs der Gendarmen-Kompanie an das Kommando
des Gendarmen- und Freiwilligenkorps in Luxemburg, 06.02.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0024, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
Staatsminister inkl. Weiterleitung durch letzteren an den General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und den Handels, 09.01.1917 & 15.01.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0025, Weiterleitung eines Beschlusses durch General-Direktors des
Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister und
durch ihn an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.02.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0031, Brief des Staatsministers an den General-Direktor des
Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 11.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0034, Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem
Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht,
dem Staatsminister sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 09.12, 14.12,
19.12, 22.12.1916, 06.01 & 10.01.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0036, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht, 06.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0038, Brief des Generalstaatsanwaltes an den luxemburgischen
Staatsminister, 25.11.1916, Luxemburg.
Seite 170 von 196
•
ANlux, AE-00525-0039, GB N° 272, Berichterstattung über Geschäftsgang an hiesiger
Handelsbörse, 15.11.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0041, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du
travail an den luxemburgischen Staatsminister inkl. Weiterleitung an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht. 11.11.1916 & 12.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0042-0043, GB N° 274, Resultat der bezüglich der anliegenden Akten
eingeleiteten Untersuchung, 18.11.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0044-0045, GB N° 416, Betrifft Beantwortung beiliegenden Schreibens
über angeblichen Haferschmuggel, 12.11.1916, Weiswampach.
•
ANlux, AE-00525-0045, GB N° 399, Betrifft Gerücht über den Schmuggel mit Hafer an
der Grenze dahier, 28.10.1916, Weiswampach.
•
ANlux, AE-00525-0048, Briefwechsel zwischen dem Chef der Gendarmerie-Kompanie
und dem BSK aus Ulfingen, 30.10 & 04.11.1916, Luxemburg & Ulflingen.
•
ANlux, AE-00525-0049, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du
travail an den luxemburgischen Staatsminister, 10.10.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0050, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
luxemburgischen Staatsminister, 13.10.1916, Luxemburg.
•
ANlux,
AE-00525-0051,
Brief
des
General-Direktors
der
Finanzen
an
den
luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung durch Letzteren an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht und dessen Antwort. 22.11, 23.11, 25.11.1916,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0053, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
luxemburgischen Staatsminister, 20.11.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0054, Brief des General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des
Handels an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht, 15.11, 17.11.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0055, Brief vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an den General-Direktor des Ackerbaus, der
Industrie und des Handels, 20.11.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-0057-0062, Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89,
18.11.1916, Luxemburg.
Seite 171 von 196
•
ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht sowie an den Directeur général de la Justice et de l’Instruction
publique, 29.06.1917 & 11.07.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht, 11.10.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00525, Brief des Staatsministers an den Directeur général de l’agriculture, du
commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, 12.05.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0003, Erklärung des Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade
bezüglich der Beschwerde von Brigadeier Pesch aus Weiswampach, 14.08.1918,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0005, GB N° 201, Betrifft Untersuchung der Mobilen Brigade in
Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle, 01.08.1918, Weiswampach.
•
ANlux, AE-00526-0009, Brief des Directeur général de la justice et des travaux publics
an den Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du commerce, 08.11.1918,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-00108, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, Datum
und Ort unbekannt.
•
ANlux, AE-00526-0018, Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade, 17.10.1918,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0031, GB N° 263, Bericht betreffend der Beschwerde wegen eines
Protokolls und anschließende Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade, 10.09.1918,
Weiswampach.
•
ANLux, AE-00526-0032, Bericht über Amtsbeleidigung eines Mitgliedes der mobilen
Kontrollbrigade inkl. Weiterleitung an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale
sowie den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 23.09 &
26.10.1918, Weiswampach & Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0039, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern inkl.
Weiterleitung an den luxemburgischen Staatsminister, 16.01.1918, Luxemburg.
•
ANlux,
AE-00526-0061-0076,
Vorschläge
der
Staatlichen
Einkaufs-
u.
Verteilungszentrale betreffend die Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der
Volksernährung, 1916, Luxemburg.
Seite 172 von 196
•
ANlux, AE-00526-0099-0100, Brief der Chefs der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung
Steuern an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und der Arbeit, 08.01.1917,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0103-0107, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,
13.01.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0182, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,
19.03.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0204-0207, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,
14.02.1917, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0216-0219, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,
12.01.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-0220-0227, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,
17.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00526-Unbekannt, Brief/ Bericht N° 1717 der mobilen Kontrollbrigade an den
Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 14.08.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00567-0148, Verzeichnis der Personen, welche im Grossherzogtum von den
deutschen Behörden verhaftet, in Deutschland abgeurteilt wurden und sich dort in Haft
befinden, Ohne Datum, Ohne Ort.
•
ANlux, AE-00578-0004-0005, GB N° 110, Vorgehen eines betrunkenen deutschen
Offiziers gegen Brigadier Schons, 19.08.1914, Bettemburg.
•
ANlux, AE-00578-0007, Brief vom luxemburgischen Staatsminister an das deutsche
Armee-Oberkommando, 20.08.1914, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0009-0010, GB N° 596, Betrifft Verhaftung Simon Wilhelm, Knecht,
geboren zu Reimberg, wohnhaft zu Schifflingen, durch deutsches Militär und der sich
hierbei ereignete Zwischenfall, 05.10.1914, Schifflingen.
•
ANlux, AE-00578-0011, GB N° 598, Betrifft Uebernahme des durch deutsches Militär
verhafteten Simon Wilhelm, Knecht, wohnhaft zu Schifflingen, sowie Infreiheitsetzung
desselben auf Anordnung der Staats-Anwaltschaft, 05.10.1914, Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00578-0013, Brief der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft in
Luxemburg, 06.10.1914, Luxemburg.
Seite 173 von 196
•
ANlux, AE-00578-0022-0025, Briefwechsel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in
Luxemburg und der Staatsanwaltschaft in Diekirch, 10.02.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0031, Betrifft gewaltsames Entreissen eines Arrestanten durch
deutsche
Landsturmsoldaten
zu
Dasburgerbrücke,
13.02.1915,
Dasburgerbrücke/Hosingen.
•
ANlux, AE-00578-0032-0033, GB N° 14, Betrifft einen zwischen dem preussischen
Hauptmann
Staedler
und
dem
luxemburgischen
Soldaten
Holzmacher
zu
Wallendorferbrücke entstandenen Vorfall, 08.02.1915, Befort.
•
ANlux, AE-00578-0034-0035, GB N° 11, Betrifft Zerstörung einer Umschliessung zum
Nachteile Weber Emil, Wirt und Photograph, wohnhaft dahier, durch deutsches Militär
gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen Mannsperson, 09.02.1915,
Diekirch.
•
ANlux, AE-00578-0036, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an
die großherzogliche luxemburgische Gendarmerie, 25.05.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0037, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an
das großherzogliche luxemburgische Staatsministerium, 27.05.1915, Luxemburg.
•
ANlux,
AE-00578-0048-0049,
GB
N°
646,
Bericht
der
Gendarmerie-Station
Grevenmacher inkl. Weiterleitung an den Chef der Gendarmen-Kompanie, an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht und an den Staatsminister, 15.06, 16.06, 18.06 &
19.06.1916, Grevenmacher & Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0050, GB N° 147, Der deutsche Feldwebel Dickmann von dahier,
beleidigte die Gendarmen Augustin und Assel in Ausübung ihres Dienstes, 01.05.1916,
Wasserbillig.
•
ANlux, AE-00578-0051-0057, GB N° Unbekannt, Bericht der Gendarmerie-Kompanie,
02.05.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0059, Schreiben des deutschen Oberleutnant und Kompanieführers
Dantz an einen unbekannten Adressaten. Abschrift, 17.07.1915, Clervaux.
•
ANlux, AE-00578-0060, GB N° 209, Betrifft Zwischenfall mit den zu Tintesmühle
einquartierten Landsturmleuten, 07.07.1915, Heinerscheid.
•
ANlux, AE-00578-0061, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
luxemburgischen Staatsminister, 21.07.1915, Luxemburg.
Seite 174 von 196
•
ANlux, AE-00578-0062-0063, Kopie des Berichtes vom Chef der Gendarmen-Kompanie
vom 20.07.1915, 21.07.2915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0064-0065, Betrifft Verhaftung des Soldaten Schlesser durch deutsche
Landsturmsoldaten, 20.07.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0072, GB N° 363, Amts-Beleidigung seitens Theis Michel. LandsturmSoldat der Brückenwache zu Untereisenbach dem Gendarm Palgen gegenüber,
21.08.1915, Hosingen.
•
ANlux, AE-00578-0073-0074, Zeugenaussagen betreffend der Amts-Beleidigung seitens
Theis Michel gegen den Gendarmen Palgen, inkl. Weiterleitung an den MajorKommandanten der bewaffneten Macht, 26-08 & 27.08.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0081-0082, GB N° 167 Abschrift, Landsturmsoldat Brücker stationiert
in Nennig hat Gendarm Hopp bei Ausübung seines Dienstes auf hiesiger Moselbrücke
misshandelt, 01.10.1915, Remich.
•
ANlux, AE-00578-0086-0088, Bericht des Hauptmann-Kompanie-Chefs der Gendarmerie
an das KGFKL, 05.10.1915, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0093, GB N° 409, Bericht der Gendarmerie-Station Perl an die
Staatsanwaltschaft in Diekirch, 20.12.1915, Perl.
•
ANlux, AE-00578-0096, Brief des luxemburgischen Staatsminister an den Befehlshaber
der deutschen Truppen in Luxemburg, 06.07.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0097, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an
das luxemburgische Staatsministerium, 24.07.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0098, Betrifft einen gestern nachtmittag im Bahnhofsviertel
stattgefundenen
Zwischenfall
zwischen
deutschen
Soldaten
und
luxemburger
Zivilpersonen, 03.07.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0100, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an
das luxemburgische Staatsministerium, 08.07.1916, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00578-0125, GB N° 250 Abschrift, Pilot Josef, Landsturmsoldat der Wache
Berchem beleidigte Gendarm Frank, respektive sucht Rache an diesem Beamten
auszuüben, 15.10.1918, Bettemburg.
Seite 175 von 196
•
ANlux, AE-00681-0074-0075, GB N° 522, Berichterstattung über eine am gestrigen
Nachmittage zu Tetingen im Saale Larosche abgehaltene Volksversammlung, 26.08.1917,
Rümelingen.
•
ANlux, AE-00681-0084, GB N° 927, Verfolg unserer Berichte N. 920 vom 10. und N. 923
vom 11. dieses Monats, betreffend militärische Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk,
12.11.1918, Differdingen.
•
ANlux, AE-00681-0087-0089, GB N° 1319, Betrifft Ausschreitungen Weber Nikolas,
Wehrmann und angeblich Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates aus Diedenhofen, in
hiesigem Bahnhofsviertel, 16.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00681-0091-0092, GB N° 264, Personalbogen p. Dresse am heutigen Tage an
das Bürgermeisteramt zu Bad-Mondorf versandt; machten alle Uebrigen gingen dem
hiesigen Polizeikommissariate zu, 16.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00681-0095-0096, GB N° 1287, Betrifft eine am heutigen Nachmittage durch
den „Cercle d,Etude Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene Versammlung,
11.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00681-0095, GB N° 559, Im Saale der Wirtin Witwe Tousch zu Petingen fand
gestern Abend eine Volksversammlung statt, 13.11.1918, Rodingen.
•
ANLux,
AE-00681-0098-0100,
GB
N°
259,
Volksversammlung
an
hiesigem
Wilhelmsplatze, 11.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00681-0099, GB N° 1296 Abschrift, Betrifft vorgekommene Ausschreitungen
vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer
Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte,
wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt wurden, 12.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-00681-0101-0102, GB N° 1358, Betrifft Abhaltungen von Versammlungen in
den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der
luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen
Regierungsform hatten, 11.11.1918, Esch an der Alzette.
•
ANlux, AE-00681-0103, GB N° 567, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat aus
Luxemburg-Stadt einberufenen Versammlung, 13.11.1918, Düdelingen.
•
ANlux, AE-00681-0106, GB N° 571, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat, aus
Luxemburg-Stadt, einberufenen Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen.
Seite 176 von 196
•
ANlux, AE-00681-0107-0109, GB N° 645, Berichterstattung über eine am gestrigen
Nachmittage im Saals Penning zu Rümelingen durch die socialistische Partei abgehaltene
Volksversammlung und die Bildung eines Arbeiterrates, 17.11.1918, Rümelingen.
•
ANlux, AE-00681-0110-0111, GB N° 265, Stattgehabte Versammlung der Delegierten
des Arbeiter- u. Bauernrates im Verstibule des hiesigen Stadthauses, 17.11.1918,
Luxemburg.
•
ANlux, AE-00681-0112-0113, GB N° 572, Verlauf einer durch die „Freie Volkspartei“ im
Saale Thiel-Weber dahier abgehaltene Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen.
•
ANlux, AE-00681-0114-0115, GB N° 343, Betrifft eine durch Prüm Emil, Gerber,
wohnhaft zu Clerf am heutigen Nachmittage in dem Hofraume des hiesigen
Töchterpensionates einberufenen Volksversammlung, 17.11.1918, Ettelbrück.
•
ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der
Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen
Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an
der Alzette.
•
ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der
Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen
Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an
der Alzette.
•
ANlux, AE-00681-0118-0119, GB N° 941, Betrifft eine am heutigen Nachmittag, im
Saale Nero-Nillen dahier abgehaltene Volksversammlung, 19.11.1918, Differdingen.
•
ANlux, AE-00681-0120-0121, GB N° 656, Berichterstattung über eine am gestrigen
Nachtmittage
durch
die
Abgeordneten
der
freien
Volkspartei
abgehaltene
Volksversammlung, 20.11.1918, Rümelingen.
•
Anlux, AE-00681-0122, GB N° 1243, Betrifft am heutigen Nachmittage vor dem
Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundenen patriotische und antipatriotische
Kundgebungen, 21.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE-0681-0123, GB N° 1246, Betrifft Patriotische und antipatriotische
Kundgebungen vor dem grossherzoglichen Palais hier, 22.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, AE.00405-0174, GB N° 59, Sperrung der Our- Wallendorfer- und Dillingerbrücke
durch die deutschen Militärbehörden, 01.08.1914, Befort.
Seite 177 von 196
•
ANlux, Agri-196-0511, GP N° 35 Abschrift, Protokoll zu Lasten Toussait Franz, Müller
und Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Useldingen, wegen unregelmässiger Führung
seines Handelsregisters, 21.03.1915, Redingen.
•
ANlux, Agri-196-0541, GP N° 37 Abschrift, Protokoll zu Lasten Hagen Johann,
Ingenieur, geboren zu Siegburg wohnhaft zu Echternach, weil er versuchte Kuchen nach
dem Auslande zu bringen, sowie die Beschlagnahme eines Kuchens konstatierend.
Personalbogen liegt bei, 15.03.1915, Echternach.
•
ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GB N° 587, Jüttel Heinrich, Gemüsehändler, wohnhaft zu
Hollerich, welcher vor dem 1.8.1914 den Handel mit Butter etc. betrieben hat, dürfte die
Ermächtigung entzogen werden, 18.09.1919, Luxemburg.
•
ANlux, Agri-400-0060-0062, Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und
Verteilungszentrale betreffend der Organisation und der generellen Arbeit der mobilen
Brigade, 14.05.1917, Luxemburg.
•
ANlux, Agri-400-0064, Vu la loi du 28 novembre 1914, concernant la fixation du prix
maxima de vente des objets de première nécessité, Ohne Datum (1916-1917), Luxemburg.
•
ANlux, Agri-A-196-0162, GP N° 390 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1. Philippi Josef,
Sohn der Witwe, geboren und wohnhaft zu Rümelingen, weil er es unternahm Esswaren,
welche dem Ausfuhrverbote unterliegen nach dem Ausland zu transportieren und 2. Gales
Katharina, Kostgeberin, geboren zu Itzig, wohnhaft zu Rümelingen, weil sie bei Verübung
dieser Zuwiderhandlung mitgewirkt hat. Personalbogen sub 1 an das Bürgermeister-Amt
zu Rümelingen und jener sub 2 an dasjenige zu Hesperingen heute versandt, 27.07.1915,
Rümelingen.
•
ANlux, Agri-A-196-0417, GP N° 53 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rasqui Nikolaus,
Schmiedgeselle, geboren zu Böwingen a/A. wohnhaft zu Ettelbrück, weil er als Führer
eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch benutzte, dieses Buch fälschte und
das Pferd ungesetzlich einschrieb. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu
Böwingen a/A. versandt, 07.04.1915, Perl.
•
ANlux, Agri-A-196-0423, Gendarmerie-Protokoll (GP) N° 52 Abschrift, Protokoll zu
Lasten Wanderscheid Johann Baptist, Ackerer und Pferdehändler geboren und wohnhaft
zu Wolwelingen, wegen unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im
Widerholungsfall. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt dahier versandt,
06.04.1915, Perl.
Seite 178 von 196
•
ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Konstatierend die zufolge
Requisition, abgehaltene Hausdurchsuchung in der Wohnung, sowie Dependenzien
zugehörend Meyers Johann Peter, Ackerer, geboren und wohnhaft zu Oberpallen und die
Feststellung, der im Protokoll näher bezeichneten Meyyers zugehörenden Getreide und
Mehlvorräte. Personalbogen heute an den Herrn Bürgermeister zu Beckerich versandt,
05.04.1915, Redingen.
•
ANlux, Agri-A-196-0424, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Gansen Barbara,
Handelfrau, Witwe Mertes Peter, geboren und wohnhaft zu Bettingen, weil selbe
versuchte Backwerk nach dem Auslande zu bringen, sowie konstatierend die
Beschlagnahme von 2 Kisten und 2 Pakete Backwerk. Personalbogen liegt bei,
03.04.1915, Echternach.
•
ANlux, Agri-A-196-0433, GP N° 73 Abschrift, Protokoll zu Lasten Bermann Markus,
Pferdehändler, geboren zu Osam, wohnhaft zu Mersch, weil er als Führer eines
Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich führte. Personalbogen liegt anbei,
02.04.1915, Mersch.
•
ANlux, Agri-A-196-0442, GP N° 93 Abschrift, Protokoll zu Lastern Kohnen Cornelius,
Handelsmann,
geboren
zu
Heinerscheid,
wohnhaft
zu
Rümelingen,
wagen
unregelmässiger Führung seines Kontrollbuches Personalbogen an das Bürgermeisteramt
zu Heinerscheid heute versandt, 31.03.1915, Ettelbrück.
•
ANlux, Agri-A-196-0443, GP N° 69 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Baustert Theodor,
Müller und Pferdehändler, geboren zu Rümlingen, wohnhaft zu Boegenermühle, wegen
Nichtführen ei- Viehkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister Amt zu
Asselborn heute versandt, 31.03.1915, Clerf.
•
ANlux, Agri-A-196-0463, GP N° 116 Abschrift, Protokoll zu Lasten Zenner Elise,
Ehefrau Heymes Josef, Handelsmann, geboren zu Schwebsingen, wohnhaft zu Rodingen,
weil sie Brot über den Höchstpreis verkaufte, sowie Gratia Barbara, Ehefrau Delgten
Nikolas, Bergarbeiter, geboren zu Küntzig, wohnhafz zu Rodingen, Deltgen Viktorina ,
Ehefrau Frisch Peter, Bergarbeiter, geboren zu Rollingen, wohnhaft zu Rodingen, und
Hilbert August, ohne Stand, Sohn von Mathias, Bergarbeiter, geboren und wohnhaft zu
Rodingen, weil sie das selbe ankauften. Personalbogen Zenner, Deltgen & Hilbert an das
Bürgermeisteramt azu Petingen, an dasjenige zu Küntzig heute versandt, 30.03.1915,
Rodingen.
Seite 179 von 196
•
ANlux, Agri-A-196-0468, GP N° 27 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1-, Mergen Theodor,
Ackerer, geboren zu Greisch und 2-. Raach Peter, Ackerer, geboren und beide wohnhaft
zu Everlingen, wegen Zuwiderhandlung des Grossherzoglichen Beschlusses vom 4. 2.
1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln. Beide Personalbogen heute an
das Bürgermeister-Amt zu Useldingen versandt, 27.02.1915, Redingen.
•
ANlux, Agri-A-196-0469, GB N° 74, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle
Dahm Nikolas, Ackerer, wohnhaft zu Mertert, 29.03.1915, Wasserbillig.
•
ANlux, Agri-A-196-0470-0471, GP N° 42 Abschrift, Protokoll zu Lasten 1- SerwatY
Johan, Verwalter und Handelsmann, geboren zu Lengler wohnhaft zu Goedingen, und 2Thome
Johann,
Handelsmann,
geboren
und
wohnhaft
zu
Montenau
wegen
widerrechtlicher Viehausfuhr. Nr 1 ausserdem weil er den Viehhandel betrieb, ohne im
Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein, 29.03.1915, Ulflingen.
•
ANlux, Agri-A-196-0485, GP N° 98 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1- Berchem Mathias,
Handelsmann, geboren zu Kopstal, wohnhaft zu Rümelingen; 2. Grossmann Margaretha,
ohne Stand, geboren zu Kerrensohr, Ehefrau Kemp Johann, Bergmann, wohnhaft zu
Tetingen; 3. Klein Mathilde, ohne Stand, geboren zu Tiercelet, Ehefrau, Binseler Mathias,
Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; subl wegen Versuch des Verkaufs sub 2 &3 wegen
Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzten Höchstpreise hinaus.
Personalbogen No-1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen sub2 an das
Bürgermeister-Amt Kayl und derjenige sub 3 an das Polizei-Kommissariat zu Escha/A
heute versandt, 11.03.1915, Rümelingen.
•
ANlux, Agri-A-196-0486, GB N° 40, Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen
Wochenmarkte durch ausländische Händler, 13.03.1915, Bad-Mondorf.
•
ANlux, Agri-A-196-0487-0488, GB N° 94, Verfolg des Telegramms des Herrn GeneralDirektor des Innern von heute, angebliche Ausfuhr von Lebensmittel aus dem Depot der
Usinengesellschaft Differdingen von dahier betreffend, 18.03.1915, Rümelingen.
•
ANlux, Agri-A-196-0545, GB N° 60, Zu Mertert hat sich die Maul- und Klauenseuche
weiter in einem Stall verbreitet, 15.03.1915, Wasserbillig.
•
ANlux, Agri-A-196-0581, GB N° 268, Handhabung resp. Befolgung der Bestimmungen
des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei betreffend,
15.06.1914, Differdingen.
Seite 180 von 196
•
ANlux, Agri-A-196, Dossier: Agriculture – Police sanitaire du Bétail: Réponses de la
Gendarmerie 1914-1915.
•
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 182, Berichterstattung über Diederich Johann,
Handelsmann, wohnhaft zu Esch a/A. welcher in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier
über den festgesetzten Höchstpreis ankaufen soll, 18.09.1919, Wiltz.
•
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 222, Betrifft Handel mit Lebensmittel durch
Weber Maria, Ehefrau Hengel Michel, Handelsfrau, aus Grevenmacher, 16.09.1919,
Echternach.
•
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Schaus Maria,
Handelsfrau, Ehefrau Bastin Eugen, geboren zu Marnach, weil sie Butter über den
festgesetzten Normalpreis verkaufte. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu
Petingen versandt, 21.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade).
•
ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reiter Johann,
Handelsmann, geboren zu Moestroff, wohnhaft zu Diekirch, wegen unrichtiger Führung
seines Kontrollregisters. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt Strassen heute
versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade).
•
ANlux, Agri-A-400-0051-0052, Arrêté grand-ducal du 18 novembre 1916, portant
institution d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignées au service du
ravitaillement, 18.11.1916, Luxemburg.
•
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet admis par le Conseil d’Etat, Projet de loi portant
modification de la loi du 16 février 1881 sur la force armée (incl. annexe budget et frais
pour nouvelle loi), Ohne Datum, Luxemburg.
•
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi concernant le renforcement de l’effetif de la
gendarmerie, 21.04.1911, Luxemburg.
•
ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi portant modifiation de la loi du 16 février
1881 sur la force armée, Avis du Conseil d’Etat sur la question du renforcement de la
force armée, 08.04.1911, Luxemburg.
•
ANlux, CdD-2119-Unbekannt, Projet de loi adopté par la chambre des députés concernant
la discipline de la compagnie des gendarmes, 21.07.1921, Luxemburg.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 11 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Ackermann Paul,
Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Luxemburg, wegen unregelmässiger Führung
Seite 181 von 196
seines Warenlager-Kontrollbuches. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu
Luxemburg am heutigen Tage versandt, 02.04.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 124 Abschrift, Protokoll zu Lasten Cipriani MichelAngelo, Arbeiter, geboren zu Prun, wohnhaft zu Schifflingen, wegen Transportierens vom
Schuhwaren ohne Bezugschein Handel mit Bedarfsgegenständen ohne Ermächtigung,
sowie weil er es unternahm, den Handel mit Waren im Austausch gegen
landwirtschaftliche Produkte zu betreiben, Nichtführens eines Warenkontrollbuches und
konstatierend die Beschlagnahme von drei Paar Schuhen und 25 Kilogramm
Würfelzucker. Personalbogen liebt bei, 23.04.1918, Schifflingen.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1265, Protokoll zu Lasten Zaramelle Tullie,
Handelsmann, geboren zu Venezzia, wohnhaft zu Hollerich, wegen unregelmässiger
Führung seines Warenkontrollbuches. Personalbogen liegt bei, 08.08.1918, Luxemburg.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1554 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: 1. Gaspar Josef,
Rentner, geboren und wohnhaft zu Luxemburg und 2. Tehves Heinrich, Beamter, geboren
zu Luxemburg, wohnhaft zu Hollerich, weil sie den Handel mit Webstoffen ohne
Ermächtigung betrieben und Kettenhandels respektiv Versuchs dieser Zuwiderhandlung.
Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg heute versandt, 13.11.1917,
Luxemburg.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 161 Abschrift, Protokoll zu Lasten Huberty Alfons,
Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Saeul, wegen unregelmässiger Führung seines
Warenkontrollregisters, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 37,38 Meter
schwarzem Wollstoff und 2,85 Meter grüner Schreinerleinwand. Personalbogen heute an
das Bürgermeisteramt zu Saeul versandt, 04.07.1918, Redingen.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1974 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rosenfeld Otto,
Kaufmann, geboren zu Kolbuszowa, wohnhaft zu Luxemburg, weil er es unternahm Tabak
ins Ausland zu transportieren, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 110
Kilogramm Tabak. Anlagen: Eine Empfangsbescheinigung. Personalbogen liegt bei,
09.12.1918, Luxemburg.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1987 Abschrift, Protokoll zu Lasten Weber
Margaretha, Schenkenwirtin, geboren zu Echternach, wohnhaft zu Luxemburg und 2.
Kons Peter, ohne Stand, geboren zu Ettelbrück, wohnhaft zu Luxemburg, weil sie für
Waren einen übertriebenen Gewinn verlangten und annahmen. Personalbogen sub. 1 ans
Seite 182 von 196
Polizeikommissariat zu Echternach; derjenige sub. 2 an dasjenige zu Ettelbrück heute
versandt, 12.12.1918, Luxemburg.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 32 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rollinger Nikolaus,
Kaufmann, geboren zu Rümelingen, wohnhaft zu Esch a/Alz. weil er Waren mit einem 25
% übersteigenden Gewinn verkaufte, sowie weil er die zum Verkaufe ausgestellten Waren
nicht mit Preisangabe versehen hatte. Personal-Bogen heute an das Polizei-Kommissariat
zu Esch a/Alz. versandt, 18.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 58 Abschrift, Protokoll zu Lasten Mathy Amalin,
Witwe Kessel Gustav, Handelsfrau, geboren zu Perl, wohnhaft zu Bad-Mondrf, wie sie
den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausübt, ohne diese Gegenstände in ihr
Warenkontrollbuch einzutragen. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu
Mondorf versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 675, Protokoll zu Lasten: Barth Katharina, Witwe,
Tapp Niklas, Handelsfrau, geboren zu Keispelt, wohnhaft zu Esch a/A, weil selbe
Gegenstände des täglichen Bedarfs in ihrem Schaufenster zum Verkaufe ausstellte welche
nicht mit Preisverzeichnis versehen sind. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu
Kehlen versandt, 08.07.1918, Esch an der Alzette.
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 83 Abschrift, Protokoll zu Lasten: Pl 1. Plummer
Philippe und 2. Plûmmer Andreas, beide Handelsleute, geboren und wohnhaft zu Wiltz,
weil sie Bedarfsgegenstände mit einem 25 % übersteigendem Gewinn verkauften
respektive weil nie zum Verkauf ausgestellte Waren nicht mit Preisangaben versehen
hatten. Personalbogen der Beschuldigten heute an das Bûrgermeister-Amt zu Wiltz
versandt, 02.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Folschette Marie,
Witwe Laurent Friederich, Geschäftsinhaberin, geboren und wohnhaft zu Esch a/A, weil
sie, obschon den Handel mit Bedarfsartikeln ausübt, kein Warenkontrollbuch führt.
Personalbogen heute an den Herrn Polizei-Kommissar zu Esch a/A versandt, 07.07.1918,
Ohne Ort (Mobil Brigade).
•
ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Marx Maria, Witwe
Kaell Nikolas, Handelsfrau geboren zu Abweiler, wohnhaft zu Bad-Mondorf, wegen
unregelmässiger
Führung
ihres
Warenkontrollbuches.
Personalbogen
an
das
Bürgermeister-Amt zu Mondorf heute versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).
Seite 183 von 196
•
ANlux, CI-055, Stoffmuster bezüglich eines Protokolls zu Lasten von Cahen Robert,
09.04.1918, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-36-0002, Lettre du Procureur générale d’Etat au Commissaire de la police,
22.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-36-0004, Brief des Staatsanwalt Berg an den Major-Kommandanten der
bewaffneten Macht, 03.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-36-0005, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, 02.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-36-0006, Brief des Wachtmeister Jeitz an den Hauptmann-Kompanie-Chef
der Gendarmerie, 02.12.1916, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-48-0002, Lettre du Ministre d’Etat luxembourgeois au Major-Commandant
de la force armée et à la Chambre des Comptes, 19.10.1914, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-48-0003, Lettre du Chargé d’affaires à René Viviani, Président du Conseil,
Ministre des Affaires Etrangères à Paris, 23.06.1914, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-48-0004, Lettre du Major-Commandant van Dyck au Monsieur le Ministre
d’Etat luxembourgeois, 22.06.1914, Luxemburg.
•
ANlux, J-022-48-0005, Lettre du Ministre d’Etat français au Mons. Vanerus, Ministre du
Luxembourg à Paris, 12.06.1914, Paris.
•
ANlux, J-022-48-0007, Lettre du Major-Commandant de la Force armée au Ministre
d’Etat luxembourgeois, 07.02.1914, Luxemburg.
•
ANlux, J-076-083-0081, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den
luxemburgischen Staatsminister, 09.11.1918, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung
durch Cuirs & Peaux L & M Michel, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 11.09, 13.09 &
15.09.1917, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung
durch Henkels Johann Peter, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 12.09, 14.09 &
15.09.1917, Mersch & Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung
durch F. Reding-Even, Landwirtschaftliche Saaten, Diekirch, inkl. diesbezüglicher
Korrespondenz, 14.09, 17.09 & 18.09.1917, Diekirch & Luxemburg.
Seite 184 von 196
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antrag auf Erneuerung der Fahrerlaubnis Pualy, 25.02.1917,
Merl.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Charles Mersch betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort,
08.09 & 11.09.1917, Mersch.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Chillot-Altmeyer betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Esch an der Alzette und
deren Antwort, 09.10 & 15.10.1918, Luxemburg & Esch an der Alzette.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Dr. Franz Würth betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wormeldingen und deren
Antwort, 11.09, 12.09 & 23.09.1917, Wormeldingen & Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Eug. Thilges betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wiltz und deren Antwort,
11.09 & 17.09.1917, Wiltz.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Fortuné Canziani betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren
Antwort, 03.10, 06.10 & 09.10.1918, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Grethen Charles betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren
Antwort, 10.09, 12.09 & 14.09.1917, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Gustave Berchem betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren
Antwort, 16.04 & 21.04.1918, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Heinrich Schengen betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Remich und deren Antwort,
14.08, 17.08 & 21.08.1917, Remich.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Jos Schwinnen betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Hosingen und deren
Antwort, 15.09 & 22.09.1917, Wilwerwiltz & Hosingen.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Joseph Neumann betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Düdelingen und deren
Antwort, 07.09 & 12.09.1917, Düdelingen.
Seite 185 von 196
•
ANlux,
TP-455-Unbekannt,
Antragsstellung
von
Klees-Kaiser
betreffend
einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren
Antwort, 11.09. & 12.09.1917, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Laux Valentin betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort,
24.07 & 29.07.1918, Bissen.
•
ANlux,
TP-455-Unbekannt,
Antragsstellung
von
Obermosel
Dachschiefer-
u.
Plattenwerke Obermartelingen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an
die Gendarmerie aus Perl und deren Antwort, 10.09 & 18.09.1917, Obermartelingen &
Perl.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Sibille Ludwig betreffend einer
Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren
Antwort, 09.10, 02.10 & 05.10.1918, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Brief des General-Direktors für Ackerbau, Industrie und
Handel an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an die
Gendarmerie in Capellen und deren Antwort, 04.01, 07.01 & 08.01.1918, Luxemburg &
Capellen.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Extrait du Mémorial 1917, N° 74, Beschluss vom 01.09.1917,
Verkehr mit Kraftwagen jeder Art geregelt, 01.09.1917, Schloß Berg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GB N° 973, Berichterstattung über Grethen Charles,
Handelsmann aus Luxemburg, dem die Ermächtigung mit Kraftwagen zu verkehren erteilt
wurde, 24.08.1918, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 117 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des mit .....
unbekannten Führers des Kraftwagens N. 548- Besitzer Gloden Johann Peter aus
Ettelbrück und mehrerer unbekannter Insassen, weil sie bei der Durchfahrt durch die
Ortschaft Weiswampach, nicht mit dem Automobil zwecks Untersuchung bei der
Gendarmerie vorfuhren. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 02.08.1918,
Weiswampach.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 237 Abschrift, Protokoll zu Lasten Klees, Alfons,
Kaufmann, geboren zu ...., wohnhaft zu Luxemburg, weil er ohne Ermächtigung der
Regierung mit seinem Kraftwagen verkehrte respektiv beim Durchfahren der Ortschaft
Seite 186 von 196
Wasserbillig nicht bei der Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht
aufgenommen werden, 28.09.1917, Wasserbillig.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 241 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Aerts Edmund,
Automobilführer, geboren zu Antwerpen, wohnhaft zu Esch a/A, weil er bei Heimkehr mit
seinem Kraftwagen es unterliess, auf der hiesigen Gendarmerie-Station vorzufahren.
Personalbogen an das Polizeikommissariat zu Esch a/A heute versandt, 28.09.1917, Esch
an der Alzette.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 251 Abschrift, Protokoll Zu Lasten PAULY ......., .......
geboren zu ......, wohnhaft zu MERL weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil
auf öffentlicher Strasse verkehrte und nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt.
Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.091917, Eich.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 256 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: I) GIORGETTI
Archille, Unternehmer geboren zu ..... und wohnhaft zu HOLLERICH, weil er mit seinem
Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte ohne an hiesiger Gendarmerie Station
anzuhalten und 2) eines mit Namen unbekannten Insassen weil er sich an dieser Fahrt
beteiligte. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 25.09.1917, Eich.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 277 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers von
Automobil mit der Nummer 136, weil er ohne Ermächtigung eine Autofahrt
unternommen, respektiv nicht an der Kontrollstation zur Revision vorfuhr. Personalbogen
wurde nicht aufgenommen, 02.03.1918, Esch an der Alzette.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 352 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers des
Personenkraftwagen Nr. 715, weil er bei der Durchfahrt der Ortschaft DIEKIRCH, nicht
mit seinem Kraftwagen vor der hiesigen Gendarmerie anhielt, um den Wagen untersuchen
& den Fahrschein visieren zu lassen, 02.08.1918, Diekirch.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 80 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Müller Réné,
Ingenieur, geboren zu .. ....... wohnhaft zu Düdelingen, weil er mit seinem Kraftwagen an
hiesiger Gendarmerie vorbeifuhr, ohne an derselben anzuhalten. Personalbogen konnte
nicht aufgenommen werden, 24.09.1917, Junglinster.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 81 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reding Jules Even,
Kaufmann, geboren zu ..... wohnhaft zu Diekirch, weil er als Führer eines Kraftwagens
beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr.
Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.10.1917, Vianden.
Seite 187 von 196
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Negative Antwort vom General-Direktor für Ackerbau,
Industrie und Handel bezüglich des Antrages auf Verlängerung der Fahrerlaubnis für
Guill. Pauly, 27.07.1918, Luxemburg.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Stations de contrôle – Kraftwagenkontrolle bei Durchfahr von
Ortschaft, Ohne Ort (wahrscheinlich 1917), Ohne Datum.
•
ANlux, TP-455-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly will Fahrerlaubnis durchs Lande, Bericht
der Gendarmerie-Station Luxemburg, 15.07.1918, Luxemburg.
•
Betrifft Ankauf von Kartoffeln dem Grossherzoglichen Beschluss vom 4. 2. 1915 über den
Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln, zuwider durch deutsches Militär, 28.02.1915,
Redingen.
•
BNL, Escher Tageblatt, n° 179, 03.08.1914. Einmarsch deutscher Truppen in Luxemburg.
Online: http://goo.gl/XebkvQ (Stand: 29.03.2015).
•
BNL, Escher Tageblatt, n° 244 & 245, 01.09.1917 & 02.09.1917. Unsere Gendarmen.
Online: http://goo.gl/rKHufz (Stand: 30.03.2015).
•
BNL, Luxemburger Wort, n° 213 & 214, 01.08.1914 & 02.08.1914. Deutsche
Militärmaßnahmen und luxemb. Bahnverkehr. Online: http://goo.gl/hqKLMq (Stand:
04.04.2015).
•
BNL, Luxemburger Wort, n° 215, 03.08.1914. Die weiteren Operationen. In Wasserbillig.
Online: http://goo.gl/BlV8kj (Stand: 04.04.2015).
•
CHRISNACH, Pierre, Geschichte der bewaffneten Macht des Luxemburger Landes, von
den frühesten Zeiten bis zur Organisation der „Freiwilligen-Kompanie“. Grevenmacher
1912.
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EIFFES, Émile, Die revolutionäre Bewegung in Luxemburg: 1918-1919. Erinnerungen
von Émile Eiffes. Luxemburg 1933.
•
FABER, Ernest, Luxemburg im Krieg 1914-1918. Luxemburg 1932.
•
FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig
niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 1. Esch/Alzette 1921.
•
FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig
niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 2. Esch/Alzette 1921.
•
FORCE ARMÉE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La Gendarmerie au
Luxembourg: 1798-1935. Luxemburg 1935.
Seite 188 von 196
•
GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La force armée du Grand-Duché de Luxembourg
pendant l’époque du 16 février 1881 au 16 février 1931. Luxemburg 1931.
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ROBERT, Jean-Pierre, Die Fliegerangriffe auf Luxemburg während des Weltkrieges
1914-1918 in historisch-chronologischer Darstellung. Luxemburg 1922.
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RUPPERT, Paul, Pasinomie luxembourgeoise. Recueil des lois, décrets, arrêtés
règlements généraux & spéciaux, etc. qui peuvent être invoqués dans le Grand-Duché de
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SERVICE CENTRAL DE LA LÉGISLATION, Mémorial du Grand-Duché de
Luxembourg. N° 72. 25.05.1915. Online: http://goo.gl/n1l5Or (Stand: 01.04.2015).
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03.04.2015).
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http://goo.gl/k0EO8R (Stand: 03.04.2015).
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MAJERUS, Benoît, La petite guerre au Luxembourg n’aura pas lieu (07.06.2015). Online:
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http://goo.gl/CWvEQ1 (Stand: 07.06.2015).
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THILL MARC, In Luxemburg nichts Neues (10.04.14). Online: http://goo.gl/z3UPoA
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UNIVERSITÉ
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LOUVAIN,
M.
Jonas
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Online:
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Abbildungsverzeichnis
•
Abb. 1: DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in
World War I Berlin. Chapel Hill 2000, S. 13.
•
Abb. 2: FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und
zwischen zwei Weltkriegen. 1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La
gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg
1997, S. 229-248, bes. S. 238.
•
Abb. 3: FISCHER, Batty (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Les différents grades
de la compagnie des volontaires (Reproduction d’une carte postale), um 1917,
1917/1/1486.
•
Abb. 4: FISCHER, Batty (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Avenue MarieThérèse. „La Reine Elisabeth de Belgique et la Grand-Duchesse Marie-Anne sortant de la
légation de Belgique (atuellement palais épiscopal).“ (Batty Fischer), April 1914,
1914/2/1314.
•
Abb. 5: STEFFEN, Marc, Fotos des noch heute stehenden Kalkwerkes in Wellen, 10. Mai
2015.
•
Abb. 6: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Bonnevoie. Des
gendarmes assistent au transport des victimes du bombardement aérien du 28 mars 1918.
(Reproduction d’une carte postale), 1918, 1918/1/1559.
•
Abb. 7: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Rue Notre-Dame
No. 14. Le Ministre d’Etat Paul Eyschen, accompagné des membres de son gouvernement
et de quelques diplomates, sort de l’Hôtel de Gouvernement (aujourd’hui en 1988,
Ministère des Affaires Etrangères) pour se rendre à la cathédrale de Notre-Dame. (v. au
verso), um 1915, 1915/2/1356.
•
Abb. 8: FAYOT, Ben, A l’ombre de la Grande Guerre, fin et début d’un monde politique.
Jean Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des Députés. In: MAJERUS, Benoît/
ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 19141918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67, bes. S. 62-63.
•
Abb. 9: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Funérailles du
Ministre d’Etat, Monsieur Paul Eyschen. Le cortège funèbre avance dans la rue du
Seite 195 von 196
Gouvernement, aujourd’hui rue du Marché-aux-Herbes. (Reproduction d’une carte
postale), 14.10.1915, 1915/2/1363.
•
Abb. 10: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Grand’rue.
Passage de la procession finale lors de l’octave, um 1917, 1917/2/1533.
•
Abb. 11: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Gendarmerie et
clergé aux funérailles des victimes de l’attaque aérienne du 8 juilllet 1918 sur
Luxembourg-Clausen. (Reproduction d’une carte postale), 10.07.1918, 1918/1/1573.
Weiterführende Informationen
Die hier aufgeführten Dokumente können auf Anfrage und nach Inkenntnissetzung der
beteiligten Personen konsultiert werden. Kontaktieren Sie diesbezüglich den Verfasser der
Forschungsarbeit.
•
KIRPS, Josée (Directrice des archives nationales de Luxembourg), Brief an Philippe
Schrantz (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Dossier suivi par : JK/cs, Réf.
80cx986a9, 30.04.2015, Luxemburg.
•
KIRPS, Josée (Direktorin der ANlux), Fonds d’archives de la gendarmerie et de la police,
E-Mail an Herrn Dr. Benoît Majerus, 11.05.2015, 15:08 Uhr, Luxemburg.
•
MAJERUS, Benoît, Accès aux archives de la police et da gendarmerie, E-Mail an Frau
Josée Kirps (Direktorin der ANlux), 07.05.2015, 18:38 Uhr, Luxemburg.
•
SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc
Steffen, Recherche sur l’histoire de la Gendarmerie dans les archives nationales de
Luxembourg, Réf. 2015/2839/28 SCP-MLE, 30.03.2015, Luxemburg.
•
SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc
Steffen, Réf. 2015/2839/1578/SEM-MG, Annexe: Lettre de Madame la Directrice des
Archives Nationales du 30 avril 2015, 06.05.2015, Luxemburg.
•
STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche –
Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 21.01.2015,
Luxemburg.
•
STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche –
Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 20.03.2015,
Luxemburg.
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