Ablageboden und Möbel oder Haushaltsgerät
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Ablageboden für ein Möbel oder Haushaltsgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Möbel oder Haushaltsgerät.
Derartige Ablageböden, bei denen auf einer Bodenplatte eine Tragplatte und eine auf dieser geführte gleichzeitig rotatorisch und translatorisch bewegbare Ablage angeordnet ist, ermöglichen eine Zugänglichkeit von ansonsten schwer erreichbaren Flächen in einem Stauraum eines Möbels oder eines Haushaltsgerätes wie beispielsweise eines Kühl- oder Gefrierschrankes. Bekannt sind beispielsweise mit einem Drehteller ausgerüstete Ablageböden, bei denen der Drehteller direkt in der Bodenplatte des Ablagebodens verbaut ist (DE 42 1 6 765 A1 ).
Eine relativ zur Tragplatte zwangsgeführte, gleichzeitig rotatorisch und translatorisch bewegbare Ablage ist aus der nachveröffentlichten DE 10 2017 106 170 A1 bekannt.
Nachteilig an diesen aus dem Stand der Technik bekannten Ablageböden ist, dass bisweilen die Ausgangsstellung der Ablage, die diese beispielsweise im durch eine Tür des Möbels oder Haushaltsgerätes verschlossenen Stauraum einnimmt, nicht immer erreicht wird.
Wird diese Ausgangsposition nicht erreicht, kann dies zu Funktionsstörungen der Lagerung der Ablage auf der Tragplatte bei einem nachfolgenden Versuch, die Ablage aus ihrer Ausgangslage in eine zur Beladung oder Entladung vorgesehene Zwischenstellung zu bringen, führen. Auch kann es passieren, dass die Tür nicht mehr richtig schließt. Im schlimmsten Fall kann dadurch, dass versucht wird, die Tür mit viel Kraftaufwand zu schließen, die Ablage beschädigt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Ablageboden für ein Möbel oder Haushaltsgerät bereitzustellen, so dass die definierte Ausgangslage beim Einschieben der Ablage in diese Ausgangslage zuverlässig erreicht wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Ablageboden für ein Möbel oder Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Möbel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 1 und ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 2 gelöst.
Der erfindungsgemäße Ablageboden weist eine an einem Korpus des Möbels oder Haushaltsgerätes angeordnete Tragplatte auf.
Der Ablageboden weist des Weiteren eine relativ zur Tragplatte zwangsgeführ- te, gleichzeitig rotatorisch und translatorisch bewegbare Ablage auf, wobei einander zugewandte Lagerflächen der Tragplatte und der Ablage jeweilige zumindest überwiegend geschlossene, umlaufende Laufrillen aufweisen, in denen Wälzkörper geführt sind. Die Ablage ist relativ zur Tragplatte in einer Öffnungsbewegung aus einer Ausgangsposition in eine Zwischenposition bewegbar, bei der die Ablage relativ zur Tragplatte in einer Drehrichtung gedreht und in einer vorbestimmten Richtung verschoben ist, wobei die Ablage in einer Schließbewegung aus der
Zwischenposition zurück in die Ausgangsposition bewegbar ist. Der
Ablageboden weist eine die Schließbewegung der Ablage unterstützende Schließunterstützungseinrichtung auf.
Durch die Integration einer Schließunterstützung wird das Erreichen der definierten Ausgangsposition in einfacher Weise ermöglicht.
Vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Vorteilhaft weist der Ablageboden zusätzlich eine Bodenplatte auf, die am Korpus des Möbels oder Haushaltsgerätes ortsfest befestigt ist, und auf der die Tragplatte angeordnet ist, wobei die Schließunterstützungseinrichtung zwischen der Bodenplatte und der Tragplatte wirkt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform wird die
Schließunterstützungseinrichtung durch einen keilförmigen Steg oder durch eine Rippenstruktur zwischen Bodenplatte und Tragplatte gebildet. Dabei kann der der Steg oder die Rippenstruktur entweder an der Bodenplatte oder an der Tragplatte angeformt sein.
Alternativ kann der Steg oder die Rippenstruktur auch durch ein separates Bauteil gebildet werden, das an der Bodenplatte und/oder an der Tragplatte angeordnet wird. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante des Ablagebodens ist die die Schließbewegung der Ablage unterstützende
Schließunterstützungseinrichtung als mindestens eine Stufe an der Bodenplatte oder an der Tragplatte, vorzugsweise an an einer der Bodenplatte
zugewandten Unterseite der Tragplatte im Bereich eines vorderen Randes, ausgebildet.
Eine solche Stufe ist einfach und kostengünstig an der Bodenplatte und/oder der Tragplatte anzubringen oder anzuformen. Darüber hinaus kann eine solche Stufe klein im Aufbau gehalten werden und hat so nur einen sehr geringen Einfluss auf die Bauhöhe des Ablagebodens.
Die Stufe ist dabei bevorzugt an der Tragplatte angeformt. Denkbar ist auch eine solche Stufe an einer Tragplatte zu befestigen.
Die Stufe bewirkt eine gemeinsame Neigung der einander zugewandten Lagerflächen der Tragplatte und der Ablage gegenüber der Horizontalen, so dass eine Ebene, auf der die Drehachsen oder -punkte der Wälzkörper liegen, ebenfalls zur Horizontalen geneigt ist.
Die Höhe der Stufe ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante so bemessen, dass eine Neigung der Tragplatte in Schließrichtung relativ zur Bodenplatte zwischen 1 ° und 5°, besonders bevorzugt zwischen 1 ° und 2° beträgt.
Eine solche Neigung ist hinreichend für ein zuverlässiges Einfahren der Ablage in ihre Ausgangsposition bei gleichzeitig sehr geringem Einfluss auf die Bauhöhe des Ablagebodens. Auch wird durch die geringe Neigung ein Verrutschen der auf der Ablage angeordneten Gegenstände verhindert.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung ist die Geometrie der Laufrillen derart ausgebildet, dass die Bewegung der Ablage unmittelbar vor Erreichen der Ausgangsposition einen translatorischen Anteil enthält; besonders vorteilhaft ist die Bewegungsrichtung der Ablage unmittelbar
vor Erreichen der Ausgangsposition annähernd geradlinig. Dies ermöglicht insbesondere das Einfahren der Ablage in die definierte Ausgangsposition.
Der erfindungsgemäße Ablageboden kann bevorzugt in einem Möbel oder in einem Haushaltsgerät, insbesondere in einem Kühl- oder Gefriergerät, eingesetzt werden. Dazu weist das Möbel oder das Haushaltsgerät jeweils einen Korpus zum Aufnehmen des Ablagebodens auf.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer
Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Ablagebodens,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Bodenplatte, der Tragplatte und der Bodenplattenhalterung in einer Explosionsdarstellung,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch den Ablageboden gem. Fig. 1 ,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Möbels mit in diesem
eingebauten Ablageböden und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines als Kühlgerät ausgebildeten
Haushaltsgerätes mit in diesem eingebauten Ablageböden.
In der nachfolgenden Figurenbeschreibung beziehen sich Begriffe wie oben, unten, links, rechts, vorne, hinten usw. ausschließlich auf die in den jeweiligen Figuren gewählte beispielhafte Darstellung und Position des Ablagebodens, der Bodenplatte, der Tragplatte, der Ablage, der Bodenplattenhalterung, der Stufe und dergleichen. Diese Begriffe sind nicht einschränkend zu verstehen, d.h., durch verschiedene Arbeitsstellungen oder die spiegelsymmetrische Auslegung oder dergleichen können sich diese Bezüge ändern.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt ein Ablageboden bezeichnet.
Der Ablageboden 1 weist eine an einem Korpus 13, 14 eines Möbels 1 1 oder Haushaltsgerätes 12 ortsfest befestigbare Bodenplatte 2 auf sowie eine auf der Bodenplatte 2 angeordnete Tragplatte 3.
Auf dieser Tragplatte 3 liegt eine gleichzeitig rotatorisch und translatorisch bewegbare Ablage 4 auf. Zur zwangsgeführten gleichzeitigen rotatorischen und translatorischen Bewegung weisen einander zugewandte Lagerflächen 31 , 42 der Tragplatte 3 und der Ablage 4 jeweilige zumindest überwiegend geschlos- sene, umlaufende Laufrillen 33, 34, 43, 44, 45, 46 auf, in denen Wälzkörper 10 geführt sind. Als Wälzkörper 1 0 werden hier insbesondere Kugeln eingesetzt.
Die Tragplatte 3 ist dabei lösbar an der Bodenplatte 2 oder, wie in Fig. 1 gezeigt, an einer die Bodenplatte 2 am Korpus 1 3, 14 des Möbels 1 1 oder Haus- haltsgerätes 1 2 festlegenden Bodenplattenhalterung 5 befestigt.
Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, sind sowohl auf der der Ablage 4
zugewandten Lagerfläche 31 der Tragplatte 3 als auch auf der der Tragplatte 3 zugewandten Lagerfläche 42 der Ablage 4 innere Laufrillen 33, 43, 44 und, zur verbesserten Abstützung der Ablage 4, äußere Laufrillen 34, 45, 46 eingebracht.
Die innere Laufrille 33 der Tragplatte 3 ist dabei als geschlossene umlaufende Laufrille ausgebildet. Die äußere Laufrille 34 ist zu einer Frontseite des Ablage- bodens 1 hin offen ausgebildet.
Zur zwangsgeführten gleichzeitigen rotatorischen und translatorischen Bewegung der Ablage 4 sind an der Lagerfläche 42 der Ablage 4 jeweils zwei sich teilweise überschneidende innere Laufrillen 43, 44 und zwei sich ebenfalls teilweise überschneidende äußere Laufrillen 45, 46 in die Lagerfläche 42 der Ablage 4 eingebracht. Sämtliche Laufrillen 43, 44, 45, 46 sind hier als geschlossene umlaufende Laufrillen ausgebildet.
Um ein Verlieren dieses Wälzkörpers 1 0 zu verhindern, sind die Wälzkörper 1 0 in einem Wälzkörperkäfig 9 aufgenommen. Der Wälzkörperkäfig 9 ist hier in Gestalt eines Kreisrings mit vier sich radial vom Kreisring nach außen erstreckenden Armen ausgebildet, an deren freien Enden jeweils ein weiterer Wälzkörper 10 aufgenommen ist. Sowohl die inneren Laufrillen 33, 43, 44 als auch die äußeren Laufrillen 34, 45, 46 sind derart geformt, dass bei Krafteinwirkung auf die Ablage 4 in horizontaler Richtung die Ablage 4 von einem Ausgangspunkt entsprechend der in Fig. 1 gezeigten Orientierung der Ablage 4 relativ zur Tragplatte 3 über eine in Fig. 4 anhand der unteren Ablage 4 gezeigte Zwischenposition in eine um 90° ge-
drehte Be- oder Entladeposition bewegbar ist, bei der die Ablage 4 nicht nur um 90° gedreht, sondern auch um eine vorbestimmte Strecke A zur Erleichterung der Be- und Entladung verschoben ist. Die Bewegung zurück in die Ausgangsposition erfolgt ebenso einfach durch
Kraftausübung in horizontaler Richtung in Schließrichtung, bei der die Ablage 4 entweder unter Beibehaltung der anfänglichen Drehrichtung weiter in die ) in eine um 1 80° zur Ausgangspostion gedrehte Position bewegt wird, oder auch unter Umkehrung der Drehrichtung in die Ausgangsposition zurück.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, dient eine Bodenplattenhalterung 5 der Befestigung des Ablagebodens 1 am Korpus 13, 14 des Möbels 1 1 oder Haushaltsgerätes 1 2. Dazu umgreift die Bodenplattenhalterung 5 einen rückseitigen Rand 22 der Bodenplatte 2.
Zur ortsfesten Fixierung der Tragplatte 3 auf der Bodenplatte 2 ist in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel auch die Tragplatte 3 über Verbindungselemente 6 mit der Bodenplattenhalterung 5 verbunden. Die Bodenplattenhalterung 5 stellt dabei eine mögliche Form eines Adapters zur nachträglichen Befestigung einer Tragplatte 3 an einem Korpus 13, 14 dar.
Dazu weist die Bodenplattenhalterung 5 zwei Aussparungen 54 auf, in die ein sich von einem hinteren Rand der Tragplatte 3 erstreckendes jeweiliges Verbindungselement 6 einschiebbar ist.
Das jeweilige Verbindungselement 6 ist im in die Aussparung 54 eingeschobenen Zustand form- oder reibschlüssig in der Bodenplattenhalterung 5 gehalten.
Um ein zuverlässiges Einfahren der Ablage 4 in die Schließposition zu gewähr- leisten, ist die Tragplatte 3 nicht horizontal eben auf der Bodenplatte 2 abgestützt, sondern leicht nach hinten in Richtung der Bodenplattenhalterung 5 geneigt.
Dazu ist an einem vorderen Rand der Tragplatte 3 auf ihrer der Bodenplatte 2 zugewandten Unterseite eine Stufe 36 angeformt, wie in Fig. 1 , 2 und 3 gezeigt ist.
Bei der hier gezeigten besonderen Ausführungsvariante sind zwei solcher Stufen 36, 37 angeformt, wobei eine innere Stufe 36 auf der der Tragplatte 3 zu-
gewandten Oberseite 21 der Bodenplatte 2 aufliegt, während ein stirnseitiger Rand 23 der Bodenplatte 2 an einer vertikalen Innenfläche einer äußeren Stufe 37 anliegt, die die Bodenplatte 2 frontseitig überdeckt. Denkbar ist auch, nur eine Stufe vorzusehen, mit der der vordere Rand der Tragplatte 3 auf der Bodenplatte 2 aufliegt.
Denkbar ist desweiteren, die Stufe als separates Bauteil auszubilden, das an der Unterseite 32 der Tragplatte 3 oder an der Oberseite 22 der Bodenplatte 2 angebracht ist.
Alternativ zu der an einem vorderen Rand der Tragplatte 3 angeformten Stufe kann die der Bodenplatte 2 zugewandten Unterseite der Tragplatte 3 auch vollflächig schräg zu der Oberseite der Tragplatte 3 verlaufen ; die Unterseite kann hierbei auch rippenartig gestaltet sein.
Es kann auch zwischen Bodenplatte 2 und Tragplatte 3 ein keilförmiger Steg angeordnet sein. Die Höhe h der Stufe 36 ist dabei so bemessen, dass eine Neigung der
Tragplatte 3 in Schließrichtung relativ zur Bodenplatte 2 zwischen 1 ° und 5° beträgt.
Besonders bevorzugt beträgt die Neigung der Tragplatte 3 in Schließrichtung relativ zur Bodenplatte 2 zwischen 1 ° und 2°.
Das durch diese Stufe erzeugte Gefälle der Tragplatte 3 in Richtung der Bo- denplattenhalterung 5 ist hinreichend für ein zuverlässiges Einfahren der Ablage 4 nach der Betätigung bzw. Anstoßen eines Benutzers der Ablage zur Bewegung der Ablage aus der Zwischenposition in ihre Ausgangsposition oder um 1 80° gedreht zur Ausgangsposition.
Die Geometrie der inneren Laufrillen 33, 43, 44 und, falls vorhanden, der äußeren Laufrillen 34, 45, 46 ist dabei bevorzugt derart ausgebildet, dass die Bewegungsrichtung der Ablage 4 unmittelbar vor Erreichen der
Ausgangsposition einen translatorischen Anteil enthält oder sogar annähernd geradlinig ist, so dass die der Ablage 4 innewohnende potentielle Energie vor Erreichen der definierten Ausgangsposition in kinetische Bewegungsenergie
umgewandelt wird, so dass ohne weiteres Nachschieben der Ablage 4 durch einen Benutzer die Ablage 4 zuverlässig ihre Ausgangsposition erreicht.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, weist die Bodenplattenhalterung 5 oberhalb des Schlitzes 52 eine zweite Aussparung 55 auf, die der Aufnahme eines Kippschutzelementes 7 dient.
Ein solches Kippschutzelement 7 ist ebenfalls an der Tragplatte 3 angeordnet und so geformt, dass es einen oberen Rand 48 der Ablage 4 übergreift. Alter- nativ kann das Kippschutzelement so ausgestaltet sein, dass es in eine Nut der Ablage eingreift.
Das Kippschutzelement 7 dient dabei der Verhinderung einer Kippbewegung der Ablage 4 um eine zur Ablagefläche 41 der Ablage 4 parallele Kippachse. Eine solche Kippbewegung kann insbesondere bei ungleichmäßig auf der Ablagefläche 41 der Ablage 4 verteilten Lasten auftreten.
Das Kippschutzelement 7 ist dabei bevorzugt als c-förmiger Fanghaken ausgebildet, wobei ein Teilstück 73 des Kippschutzelements 7 aus dem rückseitigen Rand der Tragplatte 3 hervorsteht und nach oben gebogen ist.
An dieses Teilstück 73 schließt sich ein ebenes Mittelstück 72 an, wobei dessen Höhenerstreckung an die vertikale Höhe einer die Ablagefläche 41 der Ablage 4 umgebenden Wandung angepasst ist, über dessen oberen Rand 48 ein sich an das Mittelstück 72 anschließendes umgebogenes Ende 71 des Kippschutzelements 7 übersteht und im Falle einer Kippbewegung die Ablage 4 an der Kippbewegung hindert.
Die Tragplatte 3 und die Ablage 4 sind zur axialen Fixierung über eine Fixier- einrichtung 8 aneinander festgelegt.
Die Fixiereinrichtung 8 weist dabei, wie in Fig. 1 gezeigt ist, eine Schraube 81 auf, die von unten durch einen Schlitz 35 in der Tragplatte 3 ragt und so eine Verschiebebewegung der Ablage 4 relativ zur Tragplatte 3 ermöglicht.
Um eine möglichst reibungsarme Verschiebebewegung zu ermöglichen, ist auf die Schraube 81 eine Unterlegscheibe 82 sowie ein Gleitring 83 aufgelegt, der an der der Bodenplatte 2 zugewandten Unterseite der Tragplatte 3 im Bereich des Schlitzes 35 anliegt. Durch die Neigung der Tragplatte 3 zur Bodenplatte 2
ist zusätzlich gewährleistet, dass der Kopf der Schraube 81 , der nach unten über die Tragplatte 3 übersteht, nicht auf der Bodenplatte 2 schleift. Dadurch ist ein optimaler Bewegungsablauf der Ablage 4 gewährleistet. Zur axialen Fixierung mit der Ablage 4 ist in der Ablagefläche 41 der Ablage 4 eine Befestigungsaufnahme 47 eingebracht, die durch eine Kappe 84 abgedeckt wird.
Die der Schraube 81 zugewandte Unterseite dieser Kappe 84 ist dabei mit ei- ner Schraubbohrung mit Innengewinde versehen, in die die Schraube 81 einschraubbar ist und so die Kappe 84 axial in ihrer Montageposition hält.
Die Bodenplatte 2 kann dabei als Glasplatte ausgebildet sein. Denkbar ist auch die Ausbildung einer Bodenplatte 2 als Holzplatte oder Platte aus einem Kunst- Stoff oder Metall. Die Tragplatte 3 und die Ablage 4 sind bevorzugt aus Kunststoff oder Glas ausgebildet.
Besonders vorteilhaft ist, dass beispielsweise im Falle eines als Kühlgerät wie insbesondere als Kühl- oder Gefrierschrank ausgebildeten Haushaltsgerätes 1 2 eine ohnehin vorhandene Bodenplatte 2, beispielsweise in Gestalt einer Glasplatte, nutzbar ist zur Stabilisierung und Nachrüstung der Tragplatte und der Ablage zur Schaffung eines Ablagebodens 1 , welcher gleichzeitig translatorisch und rotatorisch bewegbar und damit in besonders einfacher Weise zu beladen bzw. zu entladen ist.
In Fig. 4 sind erfindungsgemäße Ablageböden in einem Möbel 1 1 dargestellt, wobei das Möbel 1 1 einen Korpus 1 3 aufweist, in dem die Ablageböden 1 angeordnet sind. In Fig. 5 sind erfindungsgemäße Ablageböden in einem Haushaltsgerät, in diesem Fall in einem Kühlgerät, 1 2 dargestellt, wobei das Haushaltsgerät 1 2 einen Korpus 14 aufweist, in dem die Ablageböden 1 angeordnet sind.
Bezugszeichenliste
1 Ablageboden 2 Bodenplatte
21 Oberseite
22 Rand
23 Rand 3 Tragplatte
31 Lagerfläche
32 Unterseite
33 Laufrille
34 Laufrille
35 Schlitz
36 Stufe
37 Stufe
4 Ablage
41 Ablagefläche
42 Lagerfläche
43 Laufrille
44 Laufrille
45 Laufrille
46 Laufrille
47 Befestigungsaufnahme
48 oberer Rand
5 Bodenplattenhalterung
52 Schlitz
54 erste Aussparung
55 zweite Aussparung
6 Verbindungselement
7 Kippschutzelement
8 Fixiereinrichtung
81 Schraube
82 Unterlegscheibe
83 Gleitring
84 Kappe
9 Wälzkörperkäfig
10 Wälzkörper
1 1 Möbel
12 Haushaltsgerät
13 Korpus
14 Korpus
A Richtung
R-i Drehrichtung
R2 Drehrichtung h Höhe