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WO2015110561A1 - Schallschutzelement sowie kraftfahrzeug - Google Patents

Schallschutzelement sowie kraftfahrzeug Download PDF

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Publication number
WO2015110561A1
WO2015110561A1 PCT/EP2015/051310 EP2015051310W WO2015110561A1 WO 2015110561 A1 WO2015110561 A1 WO 2015110561A1 EP 2015051310 W EP2015051310 W EP 2015051310W WO 2015110561 A1 WO2015110561 A1 WO 2015110561A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
soundproofing element
motor vehicle
range
sealing
soundproofing
Prior art date
Application number
PCT/EP2015/051310
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Andreas Helmer
Oliver Mende
Esat TOPBAS
Thomas Preller
Original Assignee
Volkswagen Aktiengesellschaft
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen Aktiengesellschaft filed Critical Volkswagen Aktiengesellschaft
Priority to CN201580005598.6A priority Critical patent/CN105916736A/zh
Priority to DE112015000476.9T priority patent/DE112015000476A5/de
Publication of WO2015110561A1 publication Critical patent/WO2015110561A1/de

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/08Insulating elements, e.g. for sound insulation

Definitions

  • the invention relates to a soundproofing element, in particular for a motor vehicle, having a base body and having at least one additional body arranged on the base body, which is manufactured from a material which differs from the material of the base body.
  • the invention relates to a motor vehicle with such a soundproofing element.
  • cavities are often provided, for example, for lightweight construction, but often represent ideal airborne sound paths, so that the airborne sound can pass through the cavities almost unhindered.
  • sound can pass almost unhindered from an engine compartment into a passenger compartment of the motor vehicle.
  • German Offenlegungsschrift DE 33 07 577 A1 discloses
  • Soundproofing element comprising a polyurethane foam layer. It is also provided to additionally apply an insulating layer, in particular
  • Shaped body is that the molded body can absorb water and store it. In vehicle areas that are accessible to water, such as in the area of fenders or front hoods, it may come to moisture nests due to the water absorption, in which favored by dirt and vibration and corrosion may occur.
  • DE 32 30 178 A1 proposes to provide the shaped body with a layer forming a waterproof film, in particular lacquer. This is on the one hand an easy feasible possible solution, on the other hand, however, smallest pores or Damage to the film layer due to the production, assembly or due to vibration during operation, cause moisture to penetrate into the molding and permanently leads to water absorption.
  • the invention has for its object to provide a soundproofing that on the one hand meets the requirements for sound insulation, and on the other hand does not absorb moisture.
  • the object underlying the invention is achieved by a soundproofing element with the features of claim 1.
  • This is characterized in that the base body is formed from a thermoplastic material and the additional body as a flexible
  • Sealing body made of an elastomer This has the advantage that the soundproofing element has a main body which does not absorb water on its own, so that additional sealing films, films or lacquers, as known from the prior art, are not necessary.
  • the formation of the additional body as a flexible sealing body made of elastomer ensures that despite the now stiffer body, the soundproofing element can still be easily installed on body parts of a motor vehicle and leads to the correspondingly good airborne sound insulation values.
  • the base body is made of polypropylene.
  • Polypropylene is suitable, for example, in particular for injection molding, whereby a cost-effective production of the body is guaranteed.
  • the base body can be easily adapted to the most varied geometries by primary machining by machining.
  • polypropylene also provides the desired
  • the base body is formed in one piece, in particular by injection molding. In principle, it is also possible to produce the basic body from several individual parts and these
  • the main body has a filler addition to increase its density and thus to increase noise.
  • magnetite Fe 3 0 4
  • filler acoustic properties of the body are advantageously influenced in a particularly simple and cost-effective manner.
  • the elastomer is a terpolymerer elastomer.
  • the elastomer is formed as a synthetic rubber, which is inexpensive to produce and withstands high loads during operation, whereby the
  • the elastomer is an ethylene-propylene-diene rubber. This material, called EPDM for short, is also excellent
  • Soundproofing element as such can be referred to as waterproof.
  • the elastomer is an EPDM foam so that it is easy to manufacture and mold.
  • the sealing body has at least one sealing projection, in particular at least one sealing lip, for example for forming a sealing profile.
  • Sealing projection or the sealing lip in operation on a body part can be
  • the sealing body has at least one closed cavity.
  • the closed cavity increases the flexibility of the sealing body and also provides for improved
  • the cavity is with it a gas, especially filled with air.
  • a gas especially filled with air.
  • the material and the configuration of the base body are preferably chosen so that the density of the base body in the unassembled state in the range of 0.5 g / cm 3 to 2.6 g / cm 3 , preferably in the range of 0.8 g / cm 3 to 1.4 g / cm 3 , particularly preferably in the range from 0.8 to 1.0 g / cm 3 , more preferably about 0.9 g / cm 3 .
  • These density ranges have on the one hand with regard to the required airborne sound insulation properties (a high density and a correspondingly high mass of the body results in a higher
  • Airborne sound insulation and a required as low as possible weight of the soundproofing element on the other hand (the weight of the motor vehicle should be increased as little as possible) proved to be a good compromise.
  • the density of the sealing body in the state not installed in the motor vehicle is in the range of 0.05 g / cm 3 to 1.6 g / cm 3 , preferably in the range of 0, 08 g / cm 3 to 0.5 g / cm 3 , particularly preferably in the range of 0.10 to 0.25 g / cm 3 , more preferably at about 0.15 g / cm 3 is selected.
  • the motor vehicle according to the invention with the features of claim 9 is characterized by at least one inventive soundproofing element. This results in the already mentioned advantages.
  • the soundproofing element is arranged on at least one body part of the motor vehicle, in particular on a fender, in particular on a fender panel of the motor vehicle, to there despite any, if necessary
  • the soundproofing element is connected to at least one sealing body on the at least one motor vehicle body part in order to ensure the desired airborne sound insulation.
  • the soundproofing element according to the invention is preferably arranged between two or more body parts of the motor vehicle, which form a gap between them, which allows an airborne sound passage.
  • the soundproofing element is arranged so that it bears in each case partially with one or more sealing bodies on the at least two body parts, so that the
  • Soundproofing element with its base body and the one or more sealing bodies at least largely closes the airborne sound passage cross section of the intermediate space.
  • the one or more sealing bodies at least largely closes the airborne sound passage cross section of the intermediate space.
  • the soundproofing element completely (ie over an angle of 360 °) rotate, so that the soundproofing element the
  • Air sound passage cross section of the gap completely closes.
  • the soundproofing element does not completely block the airborne sound passage cross section of the gap.
  • the contact surface with the body parts at least largely surrounds the soundproofing element.
  • the soundproofing element is arranged in or on an interior space enabling an airborne sound passage inside a body part, for example in the interior of a box-shaped side rail profile.
  • the soundproofing element should at least partially rest with at least one sealing body on the body part, so that an airborne sound passage through the interior is at least largely reduced by the soundproofing element with its main body and the one or more sealing bodies at least substantially closes the airborne sound passage cross section of the interior.
  • the one or more sealing bodies of the soundproofing element rest completely on the bodywork part, ie 360 °, so that a contact surface between the sunken element completely - that is, around 360 ° forms one or more sealing bodies of the soundproofing element and the body part.
  • a contact surface between the sunken element completely - that is, around 360 ° forms one or more sealing bodies of the soundproofing element and the body part.
  • Soundproofing elements are made simpler and therefore made easier. For reasons of easier installation and better reliability, it is preferred to use only one soundproofing element, which with his
  • Base body and the one or more sealing bodies which enables an airborne sound passage enabling cross-section of the intermediate or interior at least largely or completely.
  • a plurality of soundproofing elements according to the invention in an intermediate relationship as interior space one behind the other, that is to say as a consequence of
  • the basis weight of the soundproofing element indicates the mass per unit area (here: square centimeter cm 2 ) of the soundproofing element (here: gram g) of the soundproofing element, the surface vector of the soundproofing element
  • Air density of a surface mass of the soundproofing element of 0.35 g / cm 2 required, resulting in a density of the main body of 1, 0 g / cm 3 , a required thickness of the body of 0.35 cm 3.5 mm in a in Substantially to the airborne sound passage cross section of the intermediate or interior vertical direction.
  • a filler of a material with higher density, such as magnetite the density of the body can be increased, so that the base body to achieve an identical basis weight can be made correspondingly thinner.
  • Airborne sound transmission cross section of the intermediate or interior vertical direction in the range of 0.024 g / cm 2 to 0.8 g / cm 2 , preferably in the range of 0.2 g / cm 2 to 0.5 g / cm 2 , particularly preferably in the range from 0.3 to 0.4 g / cm 2 , more preferably about 0.35 g / cm 2 .
  • the deformation of the sealing body can be done in a variety of ways, for example by compressing the elastomeric material, by compressing arranged in the sealing body cavities, by bending or folding over of sealing lips, by
  • FIGS. 2 to 5 different exemplary embodiments of soundproofing elements in each case in a cross-sectional representation
  • FIG. 6 shows a body section of a motor vehicle with a
  • FIG. 1 shows in a simplified representation a motor vehicle 1 which has a plurality of body parts, in particular a mudguard 2.
  • the fender 2 are presently assigned two soundproofing elements 3 and 4, which are shown in Figure 1 explosively outside of the motor vehicle 1.
  • the two soundproofing elements are arranged in the installed state between the mudguard 2 and a further body element in order to close in each case a gap through which otherwise airborne sound, in particular from an engine compartment 5 of the motor vehicle 1, in a
  • the soundproofing elements 3, 4 are designed to close these respective spaces tight and the
  • the sound insulation elements 3, 4 each have a base body made of polypropylene and two mutually opposite to the main body arranged flexible sealing body, which are in abutting contact with the body part of the motor vehicle 1 and the respective
  • FIGS. 2, 3, 4 and 5 show different exemplary embodiments of the soundproofing elements 3, 4 on the basis of a cross section along the line A-A through the soundproofing element 4 by way of example for both soundproofing elements 3, 4.
  • FIG. 2 shows, according to a first exemplary embodiment, a main body 7 of FIG
  • Soundproofing element 4 which has an elongated cross section. At its two lateral ends of the main body 7 is provided with a respective sealing body 8 and 9 respectively.
  • the sealing body 8, 9 are formed elastically deformable and made of ethylene-propylene-diene rubber - short EPDM - manufactured.
  • the sealing bodies 8, 9 cover the ends of the
  • Base body 7 and have a plurality of cavities 10, which increase the flexibility of the sealing body 8, 9.
  • the sealing body 8, 9 extend over the entire length of the respective soundproofing element 3, 4.
  • Noise protection element 3 or 4 offered which does not absorb water and inasmuch as in the operation of the motor vehicle 1, even in a humid environment does not store water.
  • the body 7 with high component mass which is surrounded by the plurality of soft or flexible sealing bodies 8, 9, which act as an acoustic seal, a high airborne sound insulation is ensured.
  • the soundproofing elements 3, 4 can be well installed by the advantageous embodiment, in particular by the soft, flexible outer sealing body 8, 9. Due to the advantageous choice of material, the soundproofing body 3, 4 can be used in particular in the wet area.
  • the embodiment shown in Figure 2 also has the Advantage that the sealing bodies 8, 9 each have a continuous contact surface 8 'or 9' serving for the abutment, by which a particularly good contact with the
  • Body parts of the motor vehicle 1 is ensured.
  • FIG. 3 shows an alternative exemplary embodiment, wherein in the following essentially only the differences from the preceding exemplary embodiment shall be discussed.
  • the second embodiment of Figure 3 differs from that of Figure 2 in that the sealing body 8, 9 not a projection having a plurality of cavities 10, but a plurality of projections 1 1, each having a cavity 10.
  • the projections 1 1 are - seen in cross-section - annular and thereby provide multiple contact points for the respective body part.
  • the projections 1 1 are arranged spaced from each other to adjacent projections, whereby in particular a particularly flexible and adaptable embodiment of the sealing body 8, 9 is realized.
  • the third embodiment according to Figure 4 differs from the preceding two embodiments in that the sealing body 8, 9 each have a plurality of projections in the form of sealing lips 12 which protrude from the base body 7 and also serve to rest against the respective body part.
  • no cavity in the respective sealing body 8 or 9 is provided in the embodiment of Figure 4, which would also be possible according to an alternative, not shown embodiment.
  • the number of cavities 10 and the projections 1 1 or sealing lips 12 is of course variable and to choose depending on the particular application.
  • Figure 4 shows, for example, an alternative embodiment with sealing bodies 8, 9, which instead of two sealing lips 12 each have three sealing lips 12, this alternative being indicated in Figure 4 only by dashed lines.
  • the fourth embodiment according to FIG. 5 largely corresponds to the first one
  • Embodiment of Fig. 2 but has no voids in the sealing bodies 8 and 9.
  • the sealing body 8 and 9 of the embodiment of Figure 5 are accordingly - with the same dimensions and choice of material - solid, higher density, stiffer and less yielding, but also more robust than the sealing body 8, 9 of the embodiment of Figure 2 formed, which - depending on Use case - may be desired.
  • the strength and flexibility of the sealing body 8 and 9 can also be in this embodiment of Figure 5 by an appropriate dimensioning and material selection for the sealing body 8, 9 to the
  • the main body 8, 9 are made of a highly foamed elastomeric material.
  • the main body 7 can basically be produced by injection molding.
  • the sealing body 8, 9 are suitably made of EPDM foam, which has a particularly high elasticity and high airborne sound insulation, with simultaneous water resistance.
  • the density of the material of the base body 7 can optionally be increased by a filler addition, for example of magnetite (Fe 3 0 4 ), to the acoustic properties of the
  • FIG. 6 shows a body section 20 of a motor vehicle body.
  • the body portion 20 shown in Figure 6 includes a fender panel 21 and a portion of an outer side panel 22, with an outer A-pillar plate 23 and an outer sill plate 24.
  • At the fender panel 21 is a made of plastic
  • a gap 31 is formed, through which airborne sound, in particular from the wheel arch and an engine compartment of the motor vehicle, could get into the vehicle interior of the motor vehicle.
  • This gap 31 at least largely soundproof
  • a soundproofing element 26 is arranged in this area, which the
  • the soundproofing element 26 has a base body 27 made of a thermoplastic plastic, in particular of polypropylene, and a flexible sealing body 28 made of an elastomer, in particular of foamed EPDM.
  • the function of the soundproofing element 26 is to prevent or at least reduce the transmission of airborne sound through the intermediate space 31. Accordingly, the flexible sealing body 28 orbits the main body 27 almost completely, that is, over a circumferential angle of almost 360 ° in order to almost completely close the airborne sound passage cross section of the intermediate space.
  • Soundproofing element 26 rests with a sealing surface 28 'in regions on the fender panel 21, on the outer A-pillar panel 23 and on the Radlaufbeplankung 25 at least largely soundproofing.
  • a clip element 30 alternatively, for example by means of a screw connection, the soundproofing element 26 is mounted on the fender panel 21. Structure and material of the soundproofing element 26 may be selected on the model of one of the four embodiments of FIGS. 2 to 5.
  • the dimensioning, dimensioning and material selection of the soundproofing element 26 can be seen essentially from the dimensions of the intermediate space 31, the Airborne sound transmission by means of the soundproofing element 26 is to be reduced or interrupted, and from the intended degree of airborne sound insulation. If, for example, it has been found from the tables known to those skilled in the art that a surface mass of the main body 27 of 0.3 g / cm 2 is required for the intended sound-level-dependent degree of airborne sound insulation, and a magnetite filled with magnetite is to be used as the material of the main body 27 Density of 1, 2 g / cm 3 are used, it results arithmetically a required thickness of the base body material in the installed state, measured in a substantially free air flow passage cross section of the
  • Foamed EPDM with a density of 0.22 g / cm 3 in the uninstalled state is to be used as the material of the sealing body 28, the interior of the sealing body 28 having a plurality of cavities 10.
  • three sealing lips of the foamed EPDM material of 0.2 cm thickness are arranged one behind the other.

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schallschutzelement (3, 4, 26), insbesondere für ein Kraftfahrzeug (1), mit einem Grundkörper (7, 27) und mit wenigstens einem an dem Grundkörper (7, 27) angeordneten Zusatzkörper (8, 9, 28), der aus einem Material gefertigt ist, das sich von dem Material des Grundkörpers (7, 27) unterscheidet. Es ist vorgesehen, dass der Grundkörper (7, 27) aus einem thermoplastischen Kunststoff gebildet ist und der Zusatzkörper als flexibler Dichtkörper (8, 9, 28) aus einem Elastomer.

Description

Beschreibung
Schallschutzelement sowie Kraftfahrzeug
Die Erfindung betrifft ein Schallschutzelement, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Grundkörper und mit wenigstens einem an dem Grundkörper angeordneten Zusatzkörper, der aus einem Material gefertigt ist, das sich von dem Material des Grundkörpers unterscheidet.
Ferner betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einem derartigen Schallschutzelement.
Im Kraftfahrzeugbau, insbesondere im Kraftfahrzeug-Karosseriebau, sind häufig Hohlräume vorgesehen, beispielsweise aus Leichtbaugründen, die jedoch oft ideale Luftschallwege darstellen, so dass der Luftschall nahezu ungehindert durch die Hohlräume passieren kann. Dadurch kann beispielsweise Schall nahezu ungehindert von einem Motorraum in einen Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs gelangen. Es ist daher bekannt, derartige Hohlräume mit Schallschutzelementen zu versehen, die den Luftschall daran hindern, beispielsweise von dem Motorraum in den Fahrzeuginnenraum zu gelangen. Als wirksam haben sich dabei sogenannte PUR-Weichschaum-Formteile herausgestellt (PUR = Polyurethan).
So offenbart beispielsweise die deutsche Offenlegungsschrift DE 33 07 577 A1 ein
Schallschutzelement, das eine Schaumstoffschicht aus Polyurethan aufweist. Dabei ist außerdem vorgesehen, eine Dämmschicht zusätzlich aufzubringen, die insbesondere
Schwingungen in einem niedrigen Frequenzband dämpfen soll.
Aus der DE 32 30 178 A1 ist ebenfalls ein Schallschutzelement mit einem Weichschaum- Formkörper aus Polyurethan bekannt. Der Nachteil der bekannten Materialien für den
Formkörper liegt darin, dass der Formkörper Wasser aufnehmen und dieses speichern kann. In Fahrzeugbereichen, die wasserzugängig sind, wie beispielsweise im Bereich von Kotflügeln oder Fronthauben, kann es aufgrund der Wasseraufnahme zu Feuchte-Nestern kommen, in denen begünstigt durch Schmutzeintrag und Vibration auch Korrosion auftreten kann. Um dies zu vermeiden, sieht es die DE 32 30 178 A1 vor, den Formkörper mit einer einen wasserdichten Film bildenden Schicht, insbesondere Lack, zu versehen. Dies ist einerseits eine leicht durchführbare mögliche Lösung, andererseits können jedoch kleinste Poren oder Beschädigungen der Film-Schicht bedingt durch die Fertigung, die Montage oder aufgrund von Vibrationen im Betrieb, dazu führen, dass Feuchtigkeit in den Formkörper eindringt und dauerhaft zur Wasseraufnahme führt.
Eine ähnliche Lösung wird auch in der DE 25 56 224 A1 beschrieben. Weiteren relevanten Stand der Technik bilden die Druckschriften DE 39 01 879 A1 , die DE 10 2010 040 501 A1 , die DE 602 04 736 T2, die DE 10 2010 035 431 A1 sowie die DE 601 27 844 T2.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schallschutzelement zu schaffen, dass einerseits die Anforderungen an den Schallschutz erfüllt, und andererseits keine Feuchtigkeit aufnimmt.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch ein Schallschutzelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Grundkörper aus einem thermoplastischen Kunststoff gebildet ist und der Zusatzkörper als flexibler
Dichtkörper aus einem Elastomer. Dies hat den Vorteil, dass das Schallschutzelement einen Grundkörper aufweist, der von sich aus bereits kein Wasser aufnimmt, so dass zusätzliche Dichtfolien, -filme oder -lacke, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, nicht notwendig sind. Durch die Ausbildung des Zusatzkörpers als flexibler Dichtkörper aus Elastomer wird gewährleistet, dass trotz des nunmehr steiferen Grundkörpers das Schallschutzelement sich dennoch gut an Karosserieteilen eines Kraftfahrzeugs verbauen lässt und zu den entsprechend guten Luftschallschutzwerten führt.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Grundkörper aus Polypropylen gefertigt ist. Polypropylen eignet sich beispielsweise insbesondere auch zum Spritzgießen, wodurch eine kostengünstige Herstellung des Grundkörpers gewährleistet ist. Auch lässt sich der Grundkörper dadurch nach dem Urformen durch spanende Bearbeitung an unterschiedlichste Geometrien auf einfache Art und Weise anpassen. Darüber hinaus bietet Polypropylen auch die gewünschte
wasserabweisende Eigenschaft des Grundkörpers.
Aus Gründen einer einfachen und schnellen Herstellung wird bevorzugt, dass der Grundkörper einstückig ausgebildet, insbesondere im Spritzgrießverfahren hergestellt ist. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, den Grundkörper aus mehreren Einzelteilen herzustellen und diese
Einzelteile anschließend zu einem Grundkörper zu verbinden, zum Beispiel durch Verkleben und/oder Verschweißen und/oder Verklipsen. Auf diese Weise ist es möglich, auch kompliziert geformte Grundkörper kostengünstig mittels einfacher Kunststoffspritzgußformen - unter Verzicht auf sogenannte Schieber - herzustellen. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Grundkörper eine Füllstoffzugabe zur Erhöhung seiner Dichte und damit zur Schallschutzerhöhung aufweist. Durch eine Füllstoffzugabe lässt sich die Schallschutzeigenschaft des Grundkörpers, insbesondere des Polypropylenmaterials, auf einfache Art und Weise anpassen
beziehungsweise beeinflussen. Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass als Füllstoffzugabe Magnetit (Fe304) vorgesehen ist, wodurch die akustischen Eigenschaften des Grundkörpers auf besonders einfache und kostengünstige Art und Weise vorteilhaft beeinflusst werden.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Elastomer ein terpolymerer Elastomer ist. Der Elastomer ist als synthetischer Kautschuk ausgebildet, der kostengünstig herstellbar ist und im Betrieb hohen Belastungen standhält, wodurch die
Lebensdauer des Schallschutzelementes weiter optimiert wird.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Elastomer ein Ethlyen-Propylen-Dien-Kautschuk ist. Dieses, kurz EPDM genannte Material bietet ebenfalls hervorragende
Wasserresistenzeigenschaften bei hoher Flexibilität des Zusatzkörpers beziehungsweise Dichtkörpers. Insgesamt wird dadurch gewährleistet, dass sowohl der Grundkörper als auch der Zusatzkörper (Dichtkörper) unempfindlich auf Feuchtigkeit reagieren und das
Schallschutzelement als solches als wasserfest bezeichnet werden kann. Vorzugsweise ist der Elastomer ein EPDM-Schaum, so dass er leicht herstellbar und formbar ist.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Dichtkörper wenigstens einen Dichtvorsprung, insbesondere wenigstens eine Dichtlippe, beispielsweise zum Bilden eines Dichtprofils aufweist. Durch das Vorsehen wenigstens eines Dichtvorsprungs lässt sich die Dichtwirkung des Schallschutzelementes an dem Zusatzkörper auf einfache Art und Weise optimieren. Insbesondere wird das Dichtprofil in Abhängigkeit von dem
Anwendungszweck und dem zur Verfügung stehenden Bauraum gewählt. Liegt der
Dichtvorsprung oder die Dichtlippe im Betrieb an einem Karosserieteil an, kann sich
dieser/diese elastisch verformen, wodurch beispielsweise auch verhindert wird, dass sich Schwingungen von der Karosserie auf das Schallschutzelement übertragen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Dichtkörper wenigstens einen geschlossenen Hohlraum aufweist. Der geschlossene Hohlraum erhöht die Flexibilität des Dichtkörpers und sorgt gleichzeitig auch für eine verbesserte
Schallschutzeigenschaft des Schallschutzelementes. Vorzugsweise ist der Hohlraum dazu mit einem Gas, insbesondere mit Luft gefüllt. Durch das Vorsehen von einem oder mehreren Hohlräumen im Dichtkörper und/oder durch das Verwenden eines geschäumten Materials für den Dichtkörper lässt sich die Dichte des Dichtkörpers im nicht im Kraftfahrzeug verbauten Zustand verringern.
Das Material und die Ausgestaltung des Grundkörpers werden bevorzugt so gewählt, dass die Dichte des Grundkörpers im unverbauten Zustand im Bereich von 0,5 g/cm3 bis 2,6 g/cm3, bevorzugt im Bereich von 0,8 g/cm3 bis 1 ,4 g/cm3, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,8 bis 1 ,0 g/cm3, besonders bevorzugt bei etwa 0,9 g/cm3 liegt. Diese Dichtewertebereiche haben sich im Hinblick auf die geforderten Luftschalldämmungseigenschaften einerseits (eine hohe Dichte und entsprechend hohe Masse des Grundkörpers ergibt eine höhere
Luftschalldämmung) und ein gefordertes möglichst geringes Gewicht des Schallschutzelements andererseits (das Gewicht des Kraftfahrzeugs soll möglichst wenig erhöht werden) als guter Kompromiss erwiesen.
Im Hinblick auf die Dichte des Dichtkörpers hat sich bei Versuchen gezeigt, dass vorteilhaft die Dichte des Dichtkörpers im nicht im Kraftfahrzeug verbauten Zustand im Bereich von 0,05 g/cm3 bis 1 ,6 g/cm3, bevorzugt im Bereich von 0,08 g/cm3 bis 0,5 g/cm3, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,10 bis 0,25 g/cm3, besonders bevorzugt bei etwa 0,15 g/cm3 gewählt wird.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 9 zeichnet sich durch wenigstens ein erfindungsgemäßes Schallschutzelement aus. Es ergeben sich hierdurch die bereits genannten Vorteile.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass das Schallschutzelement an mindestens einem Karosserieteil des Kraftfahrzeugs, insbesondere an einem Kotflügel, insbesondere an einem Kotflügelblech des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, um dort trotz einer gegebenenfalls
auftretenden Feuchtigkeit sicher seine Schallschutzwirkung zu entfalten und eine hohe
Lebensdauer zu gewährleisten. Vorteilhaft liegt das Schallschutzelement mit mindestens einem Dichtkörper an dem mindestens einen Kraftfahrzeugkarosserieteil an, um die gewünschte Luftschalldämmung zu gewährleisten.
Das erfindungsgemäße Schallschutzelement wird bevorzugt zwischen zwei oder mehreren Karosserieteilen des Kraftfahrzeugs angeordnet, die zwischen sich einen Zwischenraum ausbilden, der einen Luftschalldurchtritt ermöglicht. Um den Luftschalldurchtritt durch diesen Zwischenraum zumindest weitgehend zu vermindern oder möglichst vollständig zu sperren, wird das Schallschutzelement dabei so angeordnet, dass es jeweils bereichsweise mit einem oder mehreren Dichtkörpern an den mindestens zwei Karosserieteilen anliegt, so dass das
Schallschutzelement mit seinem Grundkörper und den ein oder mehreren Dichtkörpern den Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraums zumindest weitgehend verschließt. Aus Gründen einer möglichst optimalen Luftschalldämmung wird dabei bevorzugt, dass die
Kontaktfläche beziehungsweise die Kontaktflächen zwischen dem einen oder mehreren Dichtkörpern und den mindestens zwei Karosserieteilen das Schallschutzelement vollständig (also über einen Winkel von 360°) umlaufen, so dass das Schallschutzelement den
Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraums vollständig verschließt. Im Hinblick auf andere Erfordernisse, zum Beispiel um einen gewissen Mindestdurchtritt an Luft oder einen Ablauf etwaigen eingedrungenen oder kondensierten Wassers zu gewährleisten, kann es aber unter Umständen auch bevorzugt oder notwendig sein, dass das Schallschutzelement den Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraums nicht vollständig versperrt. In solchen Fällen wird bevorzugt, dass die Kontaktfläche zu den Karosserieteilen das Schallschutzelement zumindest weitgehend umläuft.
Ähnliches gilt, wenn das Schallschutzelement in oder an einem einen Luftschalldurchtritt ermöglichenden Innenraum innerhalb eines Karosserieteils angeordnet ist, beispielsweise im Innenraum eines kastenförmigen Längsträgerprofils. Auch hier sollte das Schallschutzelement zumindest bereichsweise mit mindestens einem Dichtkörper an dem Karosserieteil anliegen, so dass ein Luftschalldurchtritt durch den Innenraum zumindest weitgehend verringert wird, indem das Schallschutzelement mit seinem Grundkörper und den ein oder mehreren Dichtkörpern den Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Innenraums zumindest weitgehend verschließt. Auch hier wird aus Gründen der Luftschalldämmung bevorzugt, dass der eine beziehungsweise die mehreren Dichtkörper des Schallschutzelements vollständig - das heißt um 360° - umlaufend an dem Karosserieteil anliegen, so dass sich eine das Schallschutzelement vollständig - das heißt um 360° - umlaufende Kontaktfläche zwischen dem einen oder mehreren Dichtkörpern des Schallschutzelements und dem Karosserieteil ausbildet. Unter den oben geschilderten Aspekten, zum Beispiel um eingedrungenes oder kondensiertes Wasser ablaufen zu lassen, kann es aber vorteilhaft sein, gewisse Lücken zu lassen, so dass die Dichtfläche zwischen Schallschutzelement und Karosserieteil das Schallschutzelement nicht vollständig - das heißt nicht um 360° - umläuft.
Im Falle komplizierter geformter Zwischenräume zwischen zwei oder mehreren Karosserieteilen oder komplizierter geformter Innenräume innerhalb eines Karosserieteils eines Kraftfahrzeugs ist es auch möglich, mehrere erfindungsgemäße Schallschutzelemente im Bereich des Zwischen- beziehungsweise Innenraums anzuordnen, um einen Luftschalldurchtritt durch den Zwischen- beziehungsweise Innenraum zumindest weitgehend zu verringern oder vollständig zu sperren. Auf diese Weise können die einzelnen der verwendeten mehreren
Schallschutzelemente einfacher ausgebildet und dementsprechend einfacher hergestellt werden. Aus Gründen der einfacheren Montage und der besseren Funktionssicherheit wird es aber bevorzugt, jeweils nur ein Schallschutzelement zu verwenden, das mit seinem
Grundkörper und den ein oder mehreren Dichtkörpern den einen Luftschalldurchtritt ermöglichenden Querschnitt des Zwischen- beziehungsweise Innenraums zumindest weitgehend oder vollständig versperrt. Zu einer weiteren Erhöhung der Luftschalldämmung ist es auch möglich, mehrere erfindungsgemäße Schallschutzelemente in einem Zwischenbeziehungsweise Innenraum hintereinander anzuordnen, also in Folge im
Luftschalldurchtrittsquerschnitt zu platzieren.
Im Folgenden soll auf die Auswahl einer geeigneten Dimensionierung und Ausbildung eines erfindungsgemäßen Schallschutzelements eingegangen werden. Um einen gewünschten (schallfrequenzabhängigen) Luftschalldämmungsgrad zu erreichen, lässt sich aus dem
Fachmann bekannten Tabellenwerken ermitteln, welche Flächenmasse des
Schallschutzelementes - gemessen in einer im Wesentlichen zum
Luftschalldurchtrittsquerschnitt des abzusperrenden Zwischen- beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung - dafür benötigt wird. Die Flächenmasse des Schallschutzelements gibt die pro Flächeneinheit (hier: Quadratcentimeter cm2) des Schallschutzelements vorhandene Masse (hier: Gramm g) des Schallschutzelements an, wobei der Flächenvektor der
Flächeneinheit in einer im Wesentlichen zum Luftschalldurchtrittsquerschnitt des
abzusperrenden Zwischen- beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung orientiert ist. Ist beispielsweise zur Erreichung des gewünschten (schallfrequenzabhängigen)
Luftschalldämmungsgrades eine Flächenmasse des Schallschutzelementes von 0,35 g/cm2 erforderlich, so ergibt sich bei einer Dichte des Grundkörpers von 1 ,0 g/ cm3 daraus eine benötigte Dicke des Grundkörpers von 0,35 cm = 3,5 mm in einer im Wesentlichen zum Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischen- beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung. Durch eine Füllstoffzugabe eines Materials mit höherer Dichte, beispielsweise Magnetit, kann die Dichte des Grundkörpers erhöht werden, so dass der Grundkörper zur Erzielung einer identischen Flächenmasse entsprechend dünner ausgeführt werden kann. In Versuchen hat sich gezeigt, dass zur Erzielung eines ausreichenden
Luftschalldämmungsgrades die Flächenmasse des Grundkörpers im im Kraftfahrzeug verbauten Zustand im Bereich von 0, 1 g/cm2 bis 0,8 g/cm2, bevorzugt im Bereich von 0,2 g/cm2 bis 0,5 g/cm2, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,3 bis 0,4 g/cm2, besonders bevorzugt bei etwa 0,35 g/cm2 liegen sollte.
Um eine gute Luftschalldämmung zu gewährleisten, hat sich gezeigt, dass die Flächenmasse des Dichtkörpers im verbauten Zustand, gemessen in einer im Wesentlichen zum
Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischen- beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung, im Bereich von 0,024 g/cm2 bis 0,8 g/cm2, bevorzugt im Bereich von 0,2 g/cm2 bis 0,5 g/cm2, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,3 bis 0,4 g/cm2, besonders bevorzugt bei etwa 0,35 g/cm2 liegen sollte. Die Dichten typischer kostengünstiger marktgängiger flexibler
Elastomere sind allerdings deutlich geringer als die Dichten typischer kostengünstiger marktgängiger thermoplastischer Kunststoffe. Um trotz unterschiedlicher Dichten der
Materialien von Grundkörper und Dichtkörper im unverbauten Zustand ähnliche Flächenmassen von Grundkörper und Dichtkörper im verbauten Zustand zu erreichen, wird erfindungsgemäß der flexible, aus einem Elastomer gebildete Dichtkörper bei der Montage des
Schallschutzelementes in dem Zwischen- beziehungsweise Innenraum derart verformt, dass das Verhältnis der Flächenmasse des Grundkörpers im verbauten Zustand und der
Flächenmasse des Dichtkörpers im verbauten Zustand, gemessen in einer im Wesentlichen zum Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraumes beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung, im Bereich von 0,33 bis 3,0, bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 2,0, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,8 bis 1 ,3, besonders bevorzugt bei etwa 1 ,0 liegt. Das Verformen des Dichtkörpers kann auf vielfältige Art und Weise geschehen, zum Beispiel durch Zusammenpressen des Elastomermaterials, durch Zusammendrücken von in dem Dichtkörper angeordneten Hohlräumen, durch Umbiegen oder Umfalten von Dichtlippen, durch
Aneinanderpressen mehrerer Dichtlippen, oder in sonstiger Art und Weise.
Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Dazu zeigen:
Figur 1 ein Kraftfahrzeug mit Schallschutzelementen in einer vereinfachten
Darstellung,
Figuren 2 bis 5 verschiedene Ausführungsbeispiele von Schallschutzelementen in jeweils einer Querschnittsdarstellung,
Fig. 6 ein Karosserieabschnitt eines Kraftfahrzeugs mit einem
Schallschutzelement in verbautem Zustand. Figur 1 zeigt in einer vereinfachten Darstellung ein Kraftfahrzeug 1 , das mehrere Karosserieteile, wie insbesondere einen Kotflügel 2 aufweist. Dem Kotflügel 2 sind dabei vorliegend zwei Schallschutzelemente 3 und 4 zugeordnet, die in Figur 1 explosionsartig außerhalb des Kraftfahrzeugs 1 dargestellt sind. Die beiden Schallschutzelemente sind im verbauten Zustand zwischen dem Kotflügel 2 und einem weiteren Karosserieelement angeordnet, um jeweils einen Zwischenraum zu verschließen, durch welchen ansonsten Luftschall, insbesondere von einem Motorraum 5 des Kraftfahrzeugs 1 , in einen
Fahrzeuginnenraum 6 des Kraftfahrzeugs 1 gelangen könnte. Die Schallschutzelemente 3, 4 sind dazu ausgebildet, diese jeweiligen Zwischenräume dicht abzuschließen und das
Weiterleiten von Luftschall zu verhindern.
Die Schallschutzelemente 3, 4 weisen jeweils einen Grundkörper aus Polypropylen sowie zwei einander an dem Grundkörper gegenüberliegend angeordnete flexible Dichtkörper auf, die mit dem Karosserieteil des Kraftfahrzeugs 1 in Anlagekontakt stehen und den jeweiligen
Zwischenraum abdichten. In Figuren 2, 3, 4 und 5 sind unterschiedliche Ausführungsbeispiele der Schallschutzelemente 3, 4 anhand eines Querschnitts entlang der Linie A-A durch das Schallschutzelement 4 beispielhaft für beide Schallschutzelemente 3, 4 dargestellt.
Figur 2 zeigt gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel einen Grundkörper 7 des
Schallschutzelementes 4, der einen länglichen Querschnitt aufweist. An seinen beiden seitlichen Enden ist der Grundkörper 7 mit jeweils einem Dichtkörper 8 beziehungsweise 9 versehen. Die Dichtkörper 8, 9 sind elastisch verformbar ausgebildet und aus Ethylen-Propylen- Dien-Kautschuk - kurz EPDM - gefertigt. Die Dichtkörper 8, 9 decken die Enden des
Grundkörpers 7 ab und weisen mehrere Hohlräume 10 auf, die die Flexibilität der Dichtkörper 8, 9 erhöhen. Zweckmäßigerweise erstrecken sich die Dichtkörper 8, 9 über die gesamte Länge des jeweiligen Schallschutzelementes 3, 4. Durch die Ausbildung des Grundkörpers 7 aus Polypropylen und der Dichtkörper 8, 9 aus EPDM wird insgesamt jeweils ein
Schallschutzelement 3 beziehungsweise 4 geboten, das kein Wasser aufnimmt und insofern im Betrieb des Kraftfahrzeugs 1 auch in einer feuchten Umgebung kein Wasser speichert. Durch den Grundkörper 7 mit hoher Bauteilmasse, der von den mehreren weichen beziehungsweise flexiblen Dichtkörpern 8, 9 umgeben ist, die als akustische Dichtung wirken, wird eine hohe Luftschalldämmung gewährleistet. Gleichzeitig lassen sich die Schallschutzelemente 3, 4 durch die vorteilhafte Ausbildung, insbesondere durch die weichen, flexiblen äußeren Dichtköper 8, 9, gut verbauen. Durch die vorteilhafte Materialwahl sind die Schallschutzkörper 3, 4 insbesondere im Nassbereich einsetzbar. Das in Figur 2 dargestellte Ausführungsbeispiel hat außerdem den Vorteil, dass die Dichtkörper 8, 9 jeweils eine durchgehende zur Anlage dienende Kontaktfläche 8' beziehungsweise 9' aufweisen, durch die ein besonders guter Kontakt mit den
Karosserieteilen des Kraftfahrzeugs 1 gewährleistet wird.
Figur 3 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel, wobei im Folgenden im Wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel eingegangen werden soll.
Insbesondere unterscheidet sich das zweite Ausführungsbeispiel der Figur 3 von dem aus Figur 2 dahingehend, dass die Dichtkörper 8, 9 nicht einen Vorsprung mit mehreren Hohlräumen 10, sondern mehrere Vorsprünge 1 1 mit jeweils einem Hohlraum 10 aufweisen. Die Vorsprünge 1 1 sind dabei - im Querschnitt gesehen - ringförmig ausgebildet und bieten dabei mehrere Anlagestellen für das jeweilige Karosserieteil. Die Vorsprünge 1 1 sind dabei zu benachbarten Vorsprüngen jeweils beabstandet angeordnet, wodurch insbesondere eine besonders flexible und anpassungsfähige Ausführungsform der Dichtkörper 8, 9 realisiert wird.
Das dritte Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 unterscheidet sich von den vorhergehenden beiden Ausführungsbeispielen darin, dass die Dichtkörper 8, 9 jeweils mehrere Vorsprünge in Form von Dichtlippen 12 aufweisen, die von dem Grundkörper 7 abstehen und ebenfalls zur Anlage an dem jeweiligen Karosserieteil dienen. Im Unterschied zu den vorhergehenden beiden Ausführungsbeispielen ist bei dem Ausführungsbeispiel von Figur 4 kein Hohlraum in dem jeweiligen Dichtkörper 8 oder 9 vorgesehen, wobei dies gemäß einem alternativen, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls möglich wäre. Die Anzahl der Hohlräume 10 sowie der Vorsprünge 1 1 beziehungsweise Dichtlippen 12 ist selbstverständlich variabel und in Abhängigkeit von dem jeweiligen Einsatzzweck zu wählen. Figur 4 zeigt beispielsweise eine alternative Ausführungsform mit Dichtkörpern 8, 9, die anstatt zwei Dichtlippen 12 jeweils drei Dichtlippen 12 aufweisen, wobei diese Alternative in Figur 4 lediglich gestrichelt angedeutet ist.
Das vierte Ausführungsbeispiel gemäß Figur 5 entspricht weitgehend dem ersten
Ausführungsbeispiel der Fig. 2, weist aber keine Hohlräume in den Dichtkörpern 8 und 9 auf. Die Dichtkörper 8 und 9 des Ausführungsbeispiels der Figur 5 sind demgemäß - bei gleicher Dimensionierung und Materialwahl - fester, von höherer Dichte, steifer und weniger nachgiebig, aber auch robuster als die Dichtkörper 8, 9 des Ausführungsbeispiels der Figur 2 ausgebildet, was - je nach Anwendungsfall - gewünscht sein kann. Die Festigkeit und Nachgiebigkeit der Dichtkörper 8 und 9 lässt sich auch bei diesem Ausführungsbeispiel der Figur 5 durch eine entsprechende Dimensionierung und Materialauswahl für die Dichtkörper 8, 9 an den
Anwendungsfall anpassen: zum Beispiel können zur Verringerung ihrer Dichte die Grundkörper 8, 9 aus einem stark geschäumten Elastomermaterial hergestellt werden. Der Grundkörper 7 kann grundsätzlich durch Spritzguss hergestellt werden. Die Dichtkörper 8, 9 sind zweckmäßigerweise aus EPDM-Schaum gefertigt, der eine besonders hohe Elastizität und eine hohe Luftschalldämmung aufweist, bei gleichzeitiger Wasserresistenz. Die Dichte des Materials des Grundkörpers 7 kann gegebenenfalls durch eine Füllstoffzugabe, beispielsweise von Magnetit (Fe304), erhöht werden, um die akustischen Eigenschaften des
Schallschutzelementes 3 beziehungsweise 4 zu optimieren.
Die Figur 6 zeigt einen Karosserieabschnitt 20 einer Kraftfahrzeugkarosserie. Der in Figur 6 dargestellte Karosserieabschnitt 20 umfasst ein Kotflügelblech 21 sowie einen Abschnitt eines äußeren Seitenteilbleches 22, mit einem äußeren A-Säulenblech 23 sowie einem äußeren Schwellerblech 24. Am Kotflügelblech 21 ist eine aus Kunststoff bestehende
Radlaufbeplankung 25 angebracht.
Zwischen dem Kotflügelblech 21 , dem äußeren A-Säulenblech 23 und der Radlaufbeplankung 25 ist ein Zwischenraum 31 gebildet, durch welchen Luftschall, insbesondere von dem Radlauf sowie von einem Motorraum des Kraftfahrzeugs, in den Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs gelangen könnte. Um diesen Zwischenraum 31 zumindest weitgehend schalldicht
abzuschließen, ist in diesem Bereich ein Schallschutzelement 26 angeordnet, das den
Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraums 31 zumindest weitgehend versperrt. Das Schallschutzelement 26 weist einen Grundkörper 27 aus einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen, sowie einen flexiblen Dichtkörper 28 aus einem Elastomer, insbesondere aus geschäumtem EPDM, auf. Die Funktion des Schallschutzelementes 26 ist es, ein Weiterleiten von Luftschall durch den Zwischenraum 31 zu verhindern oder zumindest zu verringern. Demgemäß umläuft der flexible Dichtkörper 28 den Grundkörper 27 fast vollständig, das heißt über einen umlaufenden Winkel von fast 360°, um den Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraums fast vollständig zu verschließen. Der flexible Dichtkörper 28 des
Schallschutzelements 26 liegt mit einer Dichtfläche 28' bereichsweise an dem Kotflügelblech 21 , an dem äußeren A-Säulenblech 23 und an der Radlaufbeplankung 25 zumindest weitgehend schallabdichtend an. Mittels eines Clipelements 30, alternativ beispielsweise mittels einer Schraubverbindung, ist das Schallschutzelement 26 an dem Kotflügelblech 21 gehaltert. Aufbau und Material des Schallschutzelements 26 können nach dem Vorbild eines der vier Ausführungsbeispiele der Fig. 2 bis 5 gewählt sein.
Die Bemaßung, Dimensionierung und Materialauswahl des Schallschutzelements 26 ergibt sich ersichtlich im Wesentlichen aus den Maßen des Zwischenraums 31 , dessen Luftschallweiterleitung mittels des Schallschutzelements 26 verringert beziehungsweise unterbrochen werden soll, sowie aus dem beabsichtigten Grad der Luftschalldämmung. Hat man beispielsweise aus dem Fachmann bekannten Tabellenwerken ermittelt, dass für den beabsichtigten - schallfrequenzabhängigen - Grad der Luftschalldämmung eine Flächenmasse des Grundkörpers 27 von 0,3 g/cm2 benötigt wird, und soll als Material des Grundkörpers 27 ein mit Magnetit gefülltes Polypropylen mit einer Dichte von 1 ,2 g/cm3 verwendet werden, so ergibt sich rechnerisch eine benötigte Dicke des Grundkörpermaterials im verbauten Zustand, gemessen in einer im Wesentlichen zum freien Luftschalldurchtrittsquerschnitt des
Zwischenraumes 31 senkrechten Richtung, von 0,25 cm = 2,5 mm. (Die Dichte des
Grundkörpermaterials verändert sich durch das Verbauen im Kraftfahrzeug im Wesentlichen nicht.) Als Material des Dichtkörpers 28 soll geschäumtes EPDM mit einer Dichte von 0,22 g/cm3 im unverbauten Zustand verwendet werden, wobei das Innere des Dichtkörpers 28 mehrere Hohlräume 10 aufweist. Um eine der Flächenmasse des Grundkörpers 27 von 0,3 g/cm2 annähernd entsprechende Flächenmasse des Dichtkörpers 28 im verbauten Zustand zu erreichen, können beispielsweise drei Dichtlippen aus dem geschäumten EPDM-Material von jeweils 0,2 cm Dicke (gemessen im unverbauten Zustand in einer im Wesentlichen zum freien Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraumes 31 senkrechten Richtung) hintereinander angeordnet werden. Durch ein Zusammenpressen des geschäumten EPDM-Materials der Dichtlippen in der Ebene des Luftschalldurchtrittsquerschnitts beim Verbauen des
Schallschutzelementes 26 im Zwischenraum 31 , wobei die erwähnte Dicke der drei Dichtlippen von jeweils 0,2 cm in der dazu senkrechten Richtung im Wesentlichen gleich bleibt, und durch ein Zusammendrücken der in den Dichtlippen vorhandenen Hohlräume 10 wird die Dichte des Dichtkörpers 28 beim Verbau von 0,22 g/cm3 auf 0,4 g/cm3 erhöht. Durch diese Verpressung der Dichtlippen des Dichtkörpers 28 und die Hintereinanderanordnung der drei Dichtlippen des Dichtkörpers 28 erzielt man eine Flächenmasse des Dichtkörpers 28 im verbauten Zustand von etwa 0,4 g/cm3 * 3 * 0,2 cm = 0,24 g/cm3, was annähernd der Flächenmasse des Grundkörpers 27 von 0,3 g/cm2 entspricht. Auf diese Weise lässt sich eine gute und gleichmäßige
Luftschalldämmung durch das Schallschutzelement 26, das den Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraumes 31 fast vollständig verschließt, sicherstellen. Bezugszeichenliste
Kraftfahrzeug
Kotflügel
, 4 Schallschutzelement
Motorraum
Fahrzeuginnenraum
Grundkörper
, 9 Dichtkörper (Zusatzkörper)
', 9' Kontaktfläche
0 Hohlraum
1 Vorsprung
2 Dichtlippe
0 Karosserie
1 Kotflügelblech
2 äußeres Seitenteilblech
3 äußeres A-Säulenblech
4 äußeres Schwellerblech
5 Radlaufbeplankung
6 Schallschutzelement
7 Grundkörper
8 Dichtkörper (Zusatzkörper)
8' Kontaktfläche
0 Clipselement
1 Zwischenraum

Claims

Patentansprüche
1. Schallschutzelement (3, 4, 26), insbesondere für ein Kraftfahrzeug (1 ), mit einem
Grundkörper (7, 27) und mit wenigstens einem an dem Grundkörper (7, 27) angeordneten Zusatzkörper (8, 9, 28), der aus einem Material gefertigt ist, das sich von dem Material des Grundkörpers (7, 27) unterscheidet, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7, 27) aus einem thermoplastischen Kunststoff gebildet ist und der Zusatzkörper als flexibler Dichtkörper (8, 9, 28) aus einem Elastomer.
2. Schallschutzelement nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der
Grundkörper (7, 27) aus Polypropylen gefertigt ist.
3. Schallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Grundkörper (7, 27) eine Füllstoffzugabe, insbesondere Magnetit, zur Erhöhung seiner Dichte aufweist.
4. Schallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Elastomer ein terpolymerer Elastomer, insbesondere Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), ist.
5. Schallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Dichtkörper (8, 9, 28) wenigstens einen Dichtvorsprung (1 1 ), insbesondere wenigstens eine Dichtlippe (12), aufweist.
6. Schallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Dichtkörper (8, 9, 28) wenigstens einen geschlossenen Hohlraum (10) aufweist.
7. Schallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Dichte des Grundkörpers (7, 27) im unverbauten Zustand im Bereich von 0,5 g/cm3 bis 2,6 g/cm3, bevorzugt im Bereich von 0,8 g/cm3 bis 1 ,4 g/cm3, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,8 bis 1 ,0 g/cm3, besonders bevorzugt bei etwa 0,9 g/cm3 liegt. 8. Schallschutzelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichte des Dichtkörpers (8, 9, 29) im unverbauten Zustand im Bereich von 0,05 g/cm3 bis 1 ,6 g/cm3, bevorzugt im Bereich von 0,08 g/cm3 bis 0,5 g/cm3, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0, 10 bis 0,25 g/cm3, besonders bevorzugt bei etwa 0,15 g/cm3 liegt.
9. Kraftfahrzeug (1 ), mit wenigstens einem Schallschutzelement (3, 4, 26) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
10. Kraftfahrzeug (1 ) nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch die Anordnung des
Schallschutzelementes (3, 4, 26) an mindestens einem Karosserieteil des
Kraftfahrzeugs (1 ), insbesondere an einem Kotflügel (2), insbesondere an einem Kotflügelblech (21 ).
1 1. Kraftfahrzeug (1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das
Schallschutzelement (3, 4, 26) mit mindestens einem Dichtkörper (8, 9, 29) an dem mindestens einen Karosserieteil des Kraftfahrzeugs (1 ) anliegt.
12. Kraftfahrzeug (1 ) nach Anspruch 1 1 , gekennzeichnet durch eine Anordnung des
Schallschutzelementes (3, 4, 26) zwischen zwei oder mehr Karosserieteilen (21 , 23, 25) des Kraftfahrzeugs (1 ), die einen einen Luftschalldurchtritt ermöglichenden Zwischenraum (31 ) zwischen sich ausbilden, wobei das Schallschutzelement (3, 4, 26) jeweils zumindest bereichsweise mit mindestens einem Dichtkörper (8, 9, 28) an den mindestens zwei Karosserieteilen (21 , 23, 25) anliegt und den Luftschalldurchtritt durch den Zwischenraum zwischen den mindestens zwei Karosserieteilen (21 , 23, 25) zumindest weitgehend verringert oder versperrt.
13. Kraftfahrzeug (1 ) nach Anspruch 1 1 , gekennzeichnet durch eine Anordnung des
Schallschutzelements an oder in einem Innenraum eines Karosserieteils des
Kraftfahrzeugs, der einen Luftschalldurchtritt ermöglicht, wobei das
Schallschutzelement zumindest bereichsweise mit mindestens einem Dichtkörper an dem Karosserieteil anliegt und den Luftschalldurchtritt durch den Innenraum
zumindest weitgehend verringert oder versperrt.
Kraftfahrzeug (1 ) nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenmasse des Grundkörpers (7, 27) im verbauten Zustand, gemessen einer im Wesentlichen zum Luftschalldurchtrittsquerschnitt des Zwischenraumes (31 ) beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung, im Bereich von 0, 1 g/cm2 bis 0,8 g/cm2, bevorzugt im Bereich von 0,2 g/cm2 bis 0,5 g/cm2, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,3 bis 0,4 g/cm2, besonders bevorzugt bei etwa 0,35 g/cm2 liegt.
15. Kraftfahrzeug (1 ) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenmasse des Dichtkörpers (8, 9, 28) im verbauten Zustand, gemessen in einer im Wesentlichen zum Luftschalldurchtrittquerschnitt des Zwischenraumes (31 ) beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung, im Bereich von 0,024 g/cm2 bis 0,8 g/cm2, bevorzugt im Bereich von 0,2 g/cm2 bis 0,5 g/cm2, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,3 bis 0,4 g/cm2, besonders bevorzugt bei etwa 0,35 g/cm2 liegt.
16. Kraftfahrzeug (1 ) nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Flächenmasse des Grundkörpers (7, 27) im verbauten Zustand und der Flächenmasse des Dichtkörpers (8, 9, 28) im verbauten Zustand, jeweils gemessen in einer im Wesentlichen zum Luftschalldurchtrittsquerschnitt des
Zwischenraumes (31 ) beziehungsweise Innenraumes senkrechten Richtung, im Bereich von 0,33 bis 3,0, bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 2,0, insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,8 bis 1 ,3, besonders bevorzugt bei etwa 1 ,0 liegt.
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