Beschreibung Titel
Handwerkzeugmaschine mit einem mechanischen Schlagwerk Stand der Technik
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine mit einem mechanischen Schlagwerk, das einen mit mindestens einem Antriebsnocken versehenen Schlagkörper und eine mit mindestens einem Abtriebsnocken versehene Abtriebswelle aufweist, wobei der Antriebsnocken zum schlagenden Antrieb des Abtriebsnockens im Schlagbetrieb des mechanischen Schlagwerks ausgebildet ist.
Aus der DE 20 2006 014 850 U1 ist eine derartige, als Drehschlagschrauber ausgebildete Handwerkzeugmaschine bekannt, die ein mechanisches Schlagwerk mit einem Schlagkörper und einer Abtriebswelle aufweist. Im nicht schlagenden Betrieb des Drehschlagschraubers greifen Antriebsnocken, die an dem Schlagkörper ausgebildet sind, derart in Abtriebsnocken ein, die an der Abtriebswelle vorgesehen sind, dass eine Drehbewegung des Schlagkörpers auf die Abtriebswelle übertragen wird. Im Schlagbetrieb des Drehschlagschraubers bzw. des Schlagwerks treiben die Antriebsnocken die Abtriebsnocken in eine zugeordnete Drehrichtung schlagend an, wobei bei einer entsprechenden Schlagerzeugung jeweils ein Antriebsnocken hammerartig gegen einen zugeordneten Abtriebsnocken schlägt.
Nachteilig am Stand der Technik ist, dass die Schlagerzeugung im Schlagbetrieb des Schlagwerks zu einer ungewünschten Geräuschentwicklung und somit zu Komforteinbußen bei der Verwendung einer derartigen Handwerkzeugmaschine führt.
Offenbarung der Erfindung
Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine neue Handwerkzeugmaschine bereitzustellen, die ein mechanisches Schlagwerk aufweist, das zumindest eine Reduzierung der Geräuschentwicklung im Schlagbetrieb ermöglicht.
Dieses Problem wird gelöst durch eine Handwerkzeugmaschine mit einem mechanischen Schlagwerk, das einen mit mindestens einem Antriebsnocken versehenen Schlagkörper und eine mit mindestens einem Abtriebsnocken versehene Abtriebswelle aufweist. Der Antriebsnocken ist zum schlagenden Antrieb des Abtriebsnockens im Schlagbetrieb des mechanischen Schlagwerks ausgebildet. Zumindest an einem Antriebsnocken und/oder einem Abtriebsnocken ist ein Dämpfglied vorgesehen, das ein von einem Federelement beaufschlagtes Anschlagelement aufweist.
Die Erfindung ermöglicht somit die Bereitstellung einer Handwerkzeugmaschine mit einem mechanischen Schlagwerk, bei dem ein ungebremstes Anschlagen eines Antriebsnockens gegen einen zugeordneten Abtriebsnocken im Schlagbetrieb durch ein zugeordnetes Dämpfglied auf einfache Art und Weise verhindert werden kann.
Gemäß einer Ausführungsform ist das Federelement eine Druckfeder.
Somit kann ein einfaches und kostengünstiges Federelement bereitgestellt werden.
Das Anschlagelement ist vorzugsweise kugelförmig. Bevorzugt ist das Anschlagelement eine Stahlkugel.
Somit kann ein zuverlässiges und stabiles Anschlagelement bereitgestellt werden.
Gemäß einer Ausführungsform ist an dem mit dem Dämpfglied versehenen Antriebsnocken und/oder Abtriebsnocken eine Aussparung ausgebildet, in der das Federelement und das Anschlagelement angeordnet sind.
Somit können das Federelement und das Anschlagelement auf einfache Art und Weise an dem Antriebsnocken und/oder Abtriebsnocken angeordnet werden.
Die Aussparung ist bevorzugt nach Art einer Blindbohrung ausgebildet, deren Öffnung mit einem Ringkragen versehen ist. Das Federelement und das Anschlagelement sind bevorzugt derart in der Blindbohrung angeordnet, dass das Federelement das Anschlagelement gegen den Ringkragen beaufschlagt.
Die Erfindung ermöglicht somit die Bereitstellung eines einfachen und zuverlässigen Dämpfglieds.
Der Ringkragen ist bevorzugt dazu ausgebildet, das Anschlagelement in der Aussparung zu blockieren.
Somit kann ein stabiles und sicheres Dämpfglied bereitgestellt werden.
Gemäß einer Ausführungsform ist das Dämpfglied dazu ausgebildet, zur Geräuschreduzierung im Schlagbetrieb des mechanischen Schlagwerks ein Anschlagen des mit dem Dämpfglied versehenen Antriebsnockens und/oder Abtriebsnockens gegen einen zugeordneten Abtriebsnocken und/oder Antriebsnocken zumindest abzudämpfen.
Das Eingangs genannte Problem wird auch gelöst durch ein mechanisches Schlagwerk für eine Handwerkzeugmaschine, mit einem mit mindestens einem Antriebsnocken versehenen Schlagkörper und einer mit mindestens einem Abtriebsnocken versehenen Abtriebswelle. Der Antriebsnocken ist zum schlagenden Antrieb des Abtriebsnockens im Schlagbetrieb des mechanischen Schlagwerks ausgebildet. Zumindest an einem Antriebsnocken und/oder Abtriebsnocken ist ein Dämpfglied vorgesehen, das ein von einem Federelement beaufschlagtes Anschlagelement aufweist.
Die Erfindung ermöglicht somit die Bereitstellung eines mechanischen Schlagwerks für eine Handwerkzeugmaschine, bei dem im Schlagbetrieb ein Anschlagen eines Antriebsnockens gegen einen zugeordneten Abtriebsnocken durch ein zugeordnetes Dämpfglied gedämpft wird, sodass zumindest eine Reduzierung einer im Schlagbetrieb auftretenden Geräuschentwicklung ermöglicht wird.
Gemäß einer Ausführungsform ist das Federelement eine Druckfeder und das Anschlagelement ist eine Stahlkugel.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung ist anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Handwerkzeugmaschine mit einem Einsatzwerkzeug gemäß einer Ausführungsform,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Abtriebswelle und das mechanische Schlagwerk der Handwerkzeugmaschine von Fig. 1 gemäß einer Ausführungsform, gesehen in Richtung der Pfeile II von Fig. 1 ,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Schlagkörpers von Fig. 2 mit einer teilweise transparenten Detailansicht eines zugeordneten Antriebsnockens, der ein Dämpfglied gemäß einer Ausführungsform aufweist,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Abtriebswelle von Fig. 2 mit einer teilweise transparenten Detailansicht eines zugeordneten Abtriebsnockens, der ein Dämpfglied gemäß einer Ausführungsform aufweist, und
Fig. 5 eine Schnittansicht des mit dem Dämpfglied von Fig. 4 versehenen Abtriebsnockens von Fig. 4 und eines zugeordneten Antriebsnockens von Fig. 2 im Schlagbetrieb.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Fig. 1 zeigt eine mit einer Werkzeugaufnahme 450 und einem mechanischen Schlagwerk 200 versehene Handwerkzeugmaschine 100, die ein Gehäuse 1 10 mit einem Handgriff 126 aufweist. Gemäß einer Ausführungsform ist die Handwerkzeugmaschine 100 zur netzunabhängigen Stromversorgung mechanisch und elektrisch mit einem Akkupack 130 verbindbar.
Die Handwerkzeugmaschine 100 ist beispielhaft als Akku-Drehschlagschrauber ausgebildet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf Akku-Drehschlagschrauber beschränkt ist, sondern vielmehr bei unterschiedlichen Elektrowerkzeugen Anwendung finden kann, bei denen ein Werk- zeug in Drehungen versetzt wird, z. B. bei einer Schlagbohrmaschine etc., unabhängig davon, ob das Elektrowerkzeug netzunabhängig mit einem Akkupack o- der netzabhängig betreibbar ist. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf motorbetriebene Handwerkzeugmaschinen beschränkt ist, sondern allgemein bei Werkzeugen verwendbar ist, bei denen das bei Fig. 2 bis 5 beschriebene Schlagwerk 200 Anwendung finden kann.
In dem Gehäuse 1 10 sind ein von dem Akkupack 130 mit Strom versorgter, e- lektrischer Antriebsmotor 1 14, ein Getriebe 1 18 und das Schlagwerk 200 angeordnet. Der Antriebsmotor 1 14 ist z. B. über einen Handschalter 128 betätigbar, d. h. ein- und ausschaltbar, und kann ein beliebiger Motortyp sein, z. B. ein elektronisch kommutierter Motor oder ein Gleichstrommotor. Vorzugsweise ist der Antriebsmotor 1 14 derart elektronisch Steuer- bzw. regelbar, dass sowohl ein Re- versierbetrieb, als auch Vorgaben hinsichtlich einer gewünschten Drehgeschwindigkeit realisierbar sind. Die Funktionsweise und der Aufbau eines geeigneten Antriebsmotors sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt und werden deshalb hier zwecks Knappheit der Beschreibung nicht weiter beschrieben.
Der Antriebsmotor 1 14 ist über eine zugeordnete Motorwelle 1 16 mit dem Getriebe 1 18 verbunden, das eine Drehung der Motorwelle 1 16 in eine Drehung ei- ner zwischen Getriebe 1 18 und Schlagwerk 200 vorgesehenen Antriebswelle 120 umwandelt. Diese Umwandlung erfolgt bevorzugt derart, dass die Antriebswelle 120 sich relativ zur Motorwelle 1 16 mit vergrößertem Drehmoment, aber verringerter Drehgeschwindigkeit dreht. Der Antriebsmotor 1 14 ist illustrativ in einem Motorgehäuse 1 15 angeordnet und das Getriebe 1 18 in einem Getriebegehäuse 1 19, wobei das Getriebegehäuse 1 19 und das Motorgehäuse 1 15 beispielhaft in dem Gehäuse 1 10 angeordnet sind.
Das mit der Antriebswelle 120 verbundene, mechanische Schlagwerk 200 ist beispielhaft ein in einem illustrativen Schlagwerkgehäuse 220 angeordnetes Dreh- bzw. Rotationsschlagwerk, das einen Schlagkörper 300 aufweist, der schlagartige Drehimpulse mit hoher Intensität ausführt und über eine Abtriebsnockenan-
Ordnung 410 auf eine Abtriebswelle 400, z. B. eine Abtriebsspindel, überträgt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Schlagwerkgehäuses 220 lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung dient. Diese kann vielmehr auch bei Schlagwerken ohne separate Schlag- werkgehäuse Anwendung finden, die z. B. unmittelbar im Gehäuse 1 10 der
Handwerkzeugmaschine 100 angeordnet sind. Darüber hinaus sind die Funktionsweise und der Aufbau eines geeigneten Schlagwerks aus dem Stand der Technik, z. B. aus der DE 20 2006 014 850 111 , hinreichend bekannt und werden deshalb hier zwecks Knappheit der Beschreibung mit Ausnahme der unten bei Fig. 2 bis 5 gezeigten und beschriebenen Elemente nicht weiter beschrieben. Allerdings wird hier explizit auf die DE 20 2006 014 850 U1 verwiesen, deren Offenbarung als inhärenter Teil der vorliegenden Beschreibung betrachtet wird und aus der eine Ausführungsform eines beispielhaften Schlagwerks abgeleitet werden kann.
An der Abtriebswelle 400 ist die Werkzeugaufnahme 450 vorgesehen, die bevorzugt zur Aufnahme von Einsatzwerkzeugen ausgebildet ist und gemäß einer Ausführungsform sowohl mit einem Einsatzwerkzeug 140 mit Außenmehrkant- Kupplung 142, als auch mit einem Einsatzwerkzeug mit Innenmehrkant- Kupplung, z. B. einem Steckschlüssel, verbindbar ist. Das Einsatzwerkzeug 140 ist beispielhaft als Schrauberbit mit der Außenmehrkant-Kupplung 142, illustrativ einer Sechskant-Kupplung, ausgebildet, die in einer geeigneten Innenaufnahme (455 in Fig. 2) der Werkzeugaufnahme 450 angeordnet ist. Ein derartiges Schrauberbit sowie ein geeigneter Steckschlüssel sind hinreichend aus dem Stand der Technik bekannt, sodass hier zwecks Knappheit der Beschreibung auf eine eingehende Beschreibung verzichtet wird.
Fig. 2 zeigt das mechanische Schlagwerk 200 von Fig. 1 mit dem in dem
Schlagwerkgehäuse 220 angeordneten Schlagkörper 300 und der zugeordneten Abtriebswelle 400, deren Werkzeugaufnahme 450 illustrativ mit einer Sechskant-
Innenaufnahme 455 versehen ist. Gemäß einer Ausführungsform ist der an seinem Außenumfang beispielhaft zylinderförmig ausgebildete Schlagkörper 300 drehbar und axial verschiebbar im Schlagwerkgehäuse 220 angeordnet und die Abtriebswelle 400 ist relativ zum Schlagwerkgehäuse 220 drehbar, aber axial unbeweglich angeordnet.
Am Schlagkörper 300 ist mindestens ein Antriebsnocken vorgesehen. Illustrativ sind zwei Antriebsnocken 312, 314 am Schlagkörper 300 ausgebildet, z. B. angeformt und somit einstückig mit dem Schlagkörper 300 verbunden. Die Antriebsnocken 312, 314 sind beispielhaft als in axialer Richtung zur Abtriebswelle 400 hin ausgerichtete, prismenartige Vorsprünge mit etwa trapezförmigen Grundflächen ausgebildet, deren parallel zueinander ausgerichtete, radial innere und äußere Seiten zur Anpassung an den Außenumfang des zylinderförmigen Schlagkörpers 300 leicht abgerundet sind. An den Antriebsnocken 312, 314 sind gemäß einer Ausführungsform Dämpfglieder 322 bzw. 324 vorgesehen, die zugeordnete Anschlagelemente 352 bzw. 354 aufweisen, die illustrativ kugelförmig ausgebildet sind und bevorzugt von Stahlkugeln ausgebildet werden.
An der Abtriebswelle 400 ist die Abtriebsnockenanordnung 410 mit mindestens einem lateralen Abtriebsnocken vorgesehen. Illustrativ sind zwei laterale Ab- triebsnocken 412, 414 an der Abtriebswelle 400 ausgebildet, z. B. angeformt und somit einstückig mit der Abtriebswelle 400 verbunden. Die Abtriebsnocken 412, 414 sind beispielhaft als im Wesentlichen rechteckige, radiale Erweiterungen der Abtriebswelle 400 ausgebildet und weisen illustrativ abgerundete, äußere Ecken auf. An den Abtriebsnocken 412, 414 sind gemäß einer Ausführungsform
Dämpfglieder 422 bzw. 424 vorgesehen, die zugeordnete Anschlagelemente 452 bzw. 454 aufweisen, die ebenfalls illustrativ kugelförmig ausgebildet sind und bevorzugt von Stahlkugeln ausgebildet werden.
Die Dämpfglieder 322, 324, 422, 424 sind in Umfangsrichtung des Schlagwerk- gehäuses 220 beispielhaft an voneinander abgewandten Seiten der Antriebsnocken 312, 314 bzw. der Abtriebsnocken 412, 414 angeordnet. Anders ausgedrückt sind die Dämpfglieder 322, 324, 422, 424 derart an den Antriebsnocken 312, 314 bzw. Abtriebsnocken 412, 414 angeordnet, dass eine mit einem
Dämpfglied 322, 324, 422, 424 versehene Seite eines Antriebsnockens 312, 314 oder eines Abtriebsnockens 412, 414 einer Dämpfglied-freien Seite eines entsprechenden Abtriebsnockens 412, 414 bzw. Antriebsnockens 312, 314 zugewandt ist.
Gemäß einer Ausführungsform sind die Antriebsnocken 312, 314 zum schlagen- den Antrieb der Abtriebsnocken 412, 414 im Schlagbetrieb der Handwerkzeugmaschine 100 von Fig. 1 bzw. des mechanischen Schlagwerks 200 ausgebildet.
Im schlagfreien Betrieb des Schlagwerks 200 dienen die Antriebsnocken 312, 314 als Mitnehmer für die Abtriebsnocken 414 bzw. 412.
Für den Fall, dass der Schlagkörper 300 beispielsweise in eine Drehbewegung in Richtung eines Pfeils 299 versetzt wird, um eine Drehbewegung der Abtriebswelle in Richtung dieses Pfeils 299 zu erzeugen, greifen die Antriebsnocken 312, 314 derart in die Abtriebsnocken 414 bzw. 412 ein, dass die Drehbewegung des Schlagkörpers 300 auf die Abtriebswelle 400 übertragen wird. Falls nun die Drehmomentanforderung an der Abtriebswelle 400 sich schlagartig erhöht und deren Drehbewegung somit blockiert wird, dreht sich der Schlagkörper 300 weiter in Richtung des Pfeils 299, sodass die Antriebsnocken 312, 314 über die Abtriebsnocken 414, 412 wegrutschen und anschließend mit einem vergleichsweise großen Drehmoment gegen die Abtriebsnocken 412 bzw. 414 beschleunigt werden und gegen diese einen Drehschlag ausführen. Hierbei wird der Aufprall bzw. ein Anschlagen der Antriebsnocken 312, 314 durch die an den Abtriebsnocken
412 bzw. 414 vorgesehenen Dämpfglieder 422 bzw. 424 unter gleichzeitiger Ü- bertragung einer zugeordneten Drehkraft auf diese Dämpfglieder 422, 424 abgedämpft, wie beispielhaft unten bei Fig. 5 beschrieben. Anschließend rutschen die Antriebsnocken 312, 314 über die Abtriebsnocken 412 bzw. 414 weg usw.
Im Reversierbetrieb der Handwerkzeugmaschine 100 von Fig. 1 , d. h. falls der Schlagkörper 300 zunächst in eine Drehbewegung in Richtung eines Pfeils 298 versetzt wird, greifen die Antriebsnocken 312, 314 zunächst in die Abtriebsnocken 412 bzw. 414 ein. Falls nun die Drehmomentanforderung an der Abtriebs- welle 400 sich schlagartig erhöht und deren Drehbewegung somit blockiert wird, dreht sich der Schlagkörper 300 weiter in Richtung des Pfeils 298, sodass die Antriebsnocken 312, 314 über die Abtriebsnocken 412, 414 wegrutschen und anschließend mit einem vergleichsweise großen Drehmoment gegen die Abtriebsnocken 414 bzw. 412 beschleunigt werden und gegen diese einen Dreh- schlag ausführen. Hierbei wird der Aufprall bzw. ein Anschlagen der Antriebsnocken 312, 314 durch die an den Antriebsnocken 312 bzw. 314 vorgesehenen Dämpfglieder 322 bzw. 324 unter gleichzeitiger Übertragung einer zugeordneten Drehkraft auf diese Dämpfglieder 322, 324 abgedämpft. Diese Drehkraft wird von den Dämpfgliedern 322, 324 auf die Abtriebsnocken 414, 412 übertragen. An- schließend rutschen die Antriebsnocken 312, 314 über die Abtriebsnocken 414 bzw. 412 weg usw.
Fig. 3 zeigt den Schlagkörper 300 von Fig. 1 und 2, der illustrativ mit einer zentralen Öffnung 399 zur Aufnahme der Antriebswelle 120 von Fig. 1 ausgebildet ist. Fig. 3 verdeutlicht eine beispielhafte Ausgestaltung des Antriebsnockens 312 mit dem Dämpfglied 322. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Ausgestaltung bevorzugt mit der Ausgestaltung des Antriebsnockens 314 mit dem Dämpfglied 324 übereinstimmt, sodass hier zwecks Übersichtlichkeit der Zeichnung sowie Knappheit der Beschreibung auf deren eingehende Darstellung bzw. Beschreibung verzichtet wird.
Gemäß einer Ausführungsform weist der Antriebsnocken 312 eine Aussparung 332 zur Aufnahme des Dämpfglieds 322 auf, die illustrativ nach Art einer Blindbohrung ausgebildet ist und eine mit einem Ringkragen 362 versehene Öffnung aufweist. In der Blindbohrung 332 sind ein beispielhaft als Druckfeder ausgebil- detes Federelement 342 und die Stahlkugel 352 von Fig. 2 derart gelagert, dass die Druckfeder 342 die Stahlkugel 352 gegen den Ringkragen 362 beaufschlagt bzw. drückt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Ringkragen 362 lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung dient. Vielmehr kann anstelle des Ringkragens 362 eine beliebige Vorrichtung zum Zurückhalten bzw. Blockieren der Stahlkugel 352 in der Blindbohrung 332
Anwendung finden, z. B. können ein oder mehrere schulterartige Vorsprünge zum Zurückhalten der Stahlkugel 352 verwendet werden.
Fig. 4 zeigt die Abtriebswelle 400 von Fig. 1 und 2, die die mit der Sechskant- Innenaufnahme 455 versehene Werkzeugaufnahme 450 und die Abtriebsnockenanordnung 410 aufweist. Fig. 4 verdeutlicht eine beispielhafte Ausgestaltung des Abtriebsnockens 412 mit dem Dämpfglied 422. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Ausgestaltung bevorzugt mit der Ausgestaltung des Abtriebsnockens 414 mit dem Dämpfglied 424 übereinstimmt, sodass hier zwecks Übersichtlichkeit der Zeichnung sowie Knappheit der Beschreibung auf deren eingehende Darstellung bzw. Beschreibung verzichtet wird.
Gemäß einer Ausführungsform weist der Abtriebsnocken 412 eine Aussparung 432 zur Aufnahme des Dämpfglieds 422 auf, die illustrativ nach Art einer Blind- bohrung ausgebildet ist und eine mit einem Ringkragen 462 versehene Öffnung aufweist. In der Blindbohrung 432 sind ein beispielhaft als Druckfeder ausgebil-
detes Federelement 442 und die Stahlkugel 452 von Fig. 2 derart gelagert, dass die Druckfeder 442 die Stahlkugel 452 gegen den Ringkragen 462 beaufschlagt bzw. drückt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Ringkragen 462 lediglich beispielhaften Charakter hat und nicht als Einschränkung der Erfindung dient. Vielmehr kann anstelle des Ringkragens 462 eine beliebige Vorrichtung zum Zurückhalten bzw. Blockieren der Stahlkugel 452 in der Blindbohrung 432 Anwendung finden, z. B. können ein oder mehrere schulterartige Vorsprünge zum Zurückhalten der Stahlkugel 452 verwendet werden. Fig. 5 zeigt den Antriebsnocken 314 von Fig. 2 und 3 beim Zusammenwirken mit dem mit dem Dämpfglied 422 versehenen Abtriebsnocken 412 von Fig. 2 und 4 im Schlagbetrieb der Handwerkzeugmaschine 100 von Fig. 1 bzw. des mechanischen Schlagwerks 200 von Fig. 2. Insbesondere illustriert Fig. 5 den Fall, dass eine Drehbewegung der Abtriebswelle 400 von Fig. 2 in Richtung des Pfeils 299 von Fig. 2 blockiert ist und der Antriebsnocken 314 in Richtung des Pfeils 299 gegen den Abtriebsnocken 412 bzw. dessen Dämpfglied 422 anschlägt.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich, wird beim Aufprall des Antriebsnockens 314 auf das Dämpfglied 422 zunächst die am Ringkragen 462 blockierte Stahlkugel 452 ge- gen eine von der Druckfeder 442 aufgebrachte, vorgebbare Rückstellkraft in die
Blindbohrung 432 hinein gedrückt. Hierbei wird der Antriebsnocken 314 abgebremst. Die Rückstellkraft, mit der die Druckfeder 442 hierbei gespannt wird, entspricht etwa einer vom Antriebsnocken 314 auf die Stahlkugel 452 übertragenen Drehkraft. Dieses Spannen der Druckfeder 442 ist durch ein Anschlagen des An- triebsnockens 314 gegen den Abtriebsnocken 412 begrenzt. Da dieses Anschlagen mit einer reduzierten Drehgeschwindigkeit des abgebremsten Antriebsnockens 314 erfolgt, können eine entsprechende Geräuschentwicklung und entsprechende, in der Handwerkzeugmaschine 100 von Fig. 1 auftretende Vibrationen zumindest reduziert werden.
Die derart gespannte Druckfeder 442 überträgt nun ihrerseits ihre Rückstellkraft auf die Stahlkugel 452 und drückt diese somit in Richtung des Ringkragens 462. Hierbei wird der Abtriebsnocken 412 in Richtung des Pfeils 299 von dem Antriebsnocken 314 weggestoßen.