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WO2005091255A1 - Etikett zum übersiegeln eines übergangs zwischen axial verschiedenen querschnitten - Google Patents

Etikett zum übersiegeln eines übergangs zwischen axial verschiedenen querschnitten Download PDF

Info

Publication number
WO2005091255A1
WO2005091255A1 PCT/EP2004/012164 EP2004012164W WO2005091255A1 WO 2005091255 A1 WO2005091255 A1 WO 2005091255A1 EP 2004012164 W EP2004012164 W EP 2004012164W WO 2005091255 A1 WO2005091255 A1 WO 2005091255A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
label
support part
transition
support
another
Prior art date
Application number
PCT/EP2004/012164
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Robert Unglert
Ulrich Moosheimer
Original Assignee
Schreiner Group Gmbh & Co. Kg
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schreiner Group Gmbh & Co. Kg filed Critical Schreiner Group Gmbh & Co. Kg
Priority to US10/589,367 priority Critical patent/US20070176410A1/en
Priority to EP04790937A priority patent/EP1716552A1/de
Priority to CA002556038A priority patent/CA2556038A1/en
Priority to JP2006551732A priority patent/JP2007522501A/ja
Publication of WO2005091255A1 publication Critical patent/WO2005091255A1/de

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0291Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time
    • G09F3/0292Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time tamper indicating labels

Definitions

  • the present invention relates to a label for sealing a transition between axially different cross sections, and to a coaxial arrangement of two separable bodies, the transition of which is sealed with such a label.
  • An example of the sealing of a transition between axially different cross sections is the sealing of a container with a sealing cap with an outer diameter that is different from the rest of the container.
  • Another example is the sealing of a syringe arrangement with a syringe body and a protective cap placed on the syringe body. The latter often has a much smaller circumference than the syringe body.
  • the sealing must ensure that the syringe arrangement remains closed by means of the protective cap until it is used, or that it can be seen from an undamaged sealing that the syringe arrangement has so far remained closed. However, if the seal is damaged, this is an indication that the protective cap may have been opened in the meantime. The syringe arrangement must then no longer be used, since the needle covered by the protective cap could be contaminated or even manipulation of the filling of the syringe body could have taken place.
  • seals for container arrangements should also provide clear proof of opening to ensure that the contents of the container are not was manipulated.
  • sealing thus fulfills a highly safety-relevant function.
  • shrink label As an alternative in the cases mentioned, sealing with a shrink label (sleeve label) would be a good idea, which is drawn over the transition to be sealed and then shrunk on under the influence of heat.
  • the geometry of the label adapts itself in that the shrink film, from which it is made, contracts as much as the given geometry of the body to be sealed allows.
  • sealing with a shrink label can be problematic.
  • the choice of material is severely restricted, since only films with the corresponding shrink properties can be used.
  • sealing with a shrink label is often already prohibited because of the heat required to trigger the shrinking process, since many active pharmaceutical ingredients are extremely sensitive to heat.
  • the present invention is based on the object of creating a label for securely sealing a transition between axially different cross sections, in particular the transition between a syringe body and an associated protective cap, which can be applied without the action of heat and yet without wrinkles.
  • Mechanical dispensing should also be possible.
  • the present invention is also based on the object of providing a coaxial arrangement of two bodies which can be separated from one another and having cylindrical and / or prismatic and / or conical regions, the bodies having different cross sections in the region of their transition from one another, in particular to provide an arrangement having a syringe body and protective cap, which has a secure seal of the transition between the bodies.
  • the present invention has for its object to provide a method for sealing a coaxial arrangement of two separable bodies with cylindrical and / or prismatic and / or conical areas, which have different cross-sections in the area of their transition to one another, which is easy to automate and enables safe sealing at low cost without warping and with the least possible reject production.
  • cylindrical and / or prismatic also designates geometries approximating these shapes, i.e. essentially all bodies with axially parallel surface lines at least in sections.
  • the object is achieved by a label according to claim 1.
  • Advantageous embodiments of the invention can be designed according to one of claims 2-19.
  • the first support part is intended to be arranged on one of the bodies to be sealed
  • the second support part is intended to be arranged on the other of the bodies to be sealed.
  • the support parts are connected to one another only by means of a small (in relation to these) transition part, so that there is an extensive separation between the support parts and the different length development of the label is dealt with during the labeling of the different sizes. This means that the tensile forces that are effective when dispensing are largely decoupled.
  • the surface area of the transition part is preferably less than half, particularly preferably less than a quarter, of at least the larger of the two support parts, preferably each of the support parts.
  • the solution according to the invention is simple and inexpensive. Proof of opening can be integrated into the label that is usually required anyway. Conventional labeling devices for the user, for example a pharmaceutical company, can continue to be used without an additional operation being required.
  • the most common film materials are suitable as materials for the base layer, in particular conventional plastic films (e.g. PET), single- and multi-layer designs are conceivable.
  • PET plastic films
  • a base layer made of paper is also possible.
  • the decoupling between the support parts can be improved by suitable punchings and / or slits in the transition part. These punchings or slits can also facilitate the defined tearing when unsealing. For this purpose, punched lines that are curved or kinking and crossing are particularly suitable. The defined tearing can also be improved by perforations.
  • the label shape chosen according to a particularly preferred embodiment of the invention in which the first and the second support part are offset from one another are arranged so that a "virtual rectilinear extension of the first support part of infinite length does not overlap with the second support part in the longitudinal direction of the label beyond the transition part, ensures that when properly applied each support part rests only on one of the bodies to be sealed and
  • the longitudinal direction corresponds to the intended application of the tangential direction of the body to be labeled and thus usually the dispensing direction.
  • first and the second support part are arranged offset to one another in such a way that a
  • Support part at most partially, preferably only slightly (on less than one
  • One third of the length of one of the support parts, particularly preferably less than a quarter of the length of one of the support parts) or does not overlap, has particular advantages when attaching the label: the support parts form one when
  • the transverse direction corresponds to the axial direction of the body to be labeled.
  • the object is achieved by an arrangement according to claim 20.
  • Advantageous embodiments of the invention can be designed according to one of claims 21-25.
  • the object is achieved by a method according to claim 26.
  • Advantageous embodiments of the method according to the invention can be designed according to one of claims 27-30.
  • the support parts to be applied on the bodies to be sealed are at least partially offset in time from one another, so that the method can be implemented simply by machine without warping of the label at the transition due to the different cross-sectional configurations of the bodies to be sealed.
  • An extensive force decoupling of the dispensing process on one body from the dispensing process on the other body is achieved. Labels in one of their different configurations are provided particularly advantageously for the method.
  • Fig. 1 shows a. Arrangement of syringe body and protective cap, which is to be sealed with a label according to the invention, in a perspective view.
  • FIG. 2a shows the arrangement from FIG. 1, in which a label according to the invention is applied, indicated in dashed lines in a perspective representation.
  • FIG. 2b shows the label from FIG. 2a in a planar representation, virtual straight-line extensions of a support part being indicated with thin dashed lines, and an arrow indicating the preferred direction of dispensing.
  • FIG. 3 shows a label similar to Fig. 2a, which has kinked punch lines in the transition part.
  • FIG. 4 shows a label designed similarly to FIG. 3, which differs from FIG. 3 in that it has differently designed punch lines.
  • FIG. 5 shows a label in which the two support parts run largely next to each other in the longitudinal direction, and punched lines which are bent in the transition part are provided.
  • FIG. 6 shows a label designed similarly to FIG. 5, which differs from FIG. 5 in that intersecting punch lines are provided.
  • FIG. 7 shows a label designed similarly to FIGS. 2a-4, which has a grip tab in one support part and a scale print in the other support part.
  • Fig. 9 shows a label similar to Fig. 8, but in which a support part is designed in an arc shape to be glued to a conical body.
  • the syringe arrangement shown in FIG. 1 has a syringe body 100 with a syringe needle 101, which is covered by the protective cap 102 arranged coaxially with the syringe body 100 with an annular projection 103.
  • the syringe plunger is not shown.
  • Hidden lines are only partially shown and indicated by dashed lines. Such an arrangement is achieved by sealing the transition between syringe body 100 and protective cap 102 with a label according to the invention to an arrangement according to the invention, as shown in FIG. 2a.
  • the syringe arrangement from FIG. 1 is only indicated by dashed lines in FIG. 1 for the sake of clarity.
  • the first support part 1 and the second support part 2 are connected to one another via the narrow transition part 3 and thus largely decoupled from one another.
  • Each of the support parts 1, 2 extends over the majority of the circumference of the respective body on which it rests.
  • An all-round arrangement, ie an overlap of both or one of the support parts 1, 2 with itself is also possible.
  • the two support parts 1, 2 are arranged offset from one another both in the longitudinal and in the transverse direction. This is illustrated by an extension (indicated horizontally in the drawing) and widening (vertical in the drawing) of the first support part 1.
  • the first support part 1 When dispensing in the (longitudinal) direction indicated by the arrow 4, the first support part 1 thus acts as the leading part and the second supporting part 2 as the trailing part.
  • the support parts 1, 2 each run onto one of the bodies 100, 102 to be sealed. In principle, donation is also possible in the opposite direction.
  • the preferred dispensing direction (longitudinal direction) is also in the transverse direction of the drawing sheet, i.e. horizontal.
  • FIGS. 3 and 4 which are largely designed analogously to the label from FIG. 2b, have punched lines 5 with curvatures in the region of the transition part 3. These contribute to the decoupling of the support parts 2, 3 from one another and also enable the label to be torn at a defined point by rotating the bodies sealed with the label relative to one another.
  • FIGS. 5 and 6 also have punched lines 5 in the transition part 3. Defined tearing is promoted by the kinking (FIG. 5) or crossing (FIG. 6) course of the punched lines 5.
  • the embodiment shown in FIG. 7 has a largely transparent base layer in the area of the first support part 1.
  • the printed scale 6 on the first support part 1 can thus serve as a metering aid if it is glued to a transparent syringe body 100 or another transparent container.
  • the second support part 2 has a grip tab 7, on the underside of which the adhesive force of the pressure-sensitive adhesive coating is eliminated or reduced.
  • a void film structure is provided as proof of the first opening in the area of the second support part 2, which in itself is like conventional void films can be built. By lifting the grip tab 7, the void film structure splits parallel to the label level (drawing level) and a void lettering 8 appears.
  • Fig. 8 shows a label according to the invention, in which the transition part 3 is designed as a constriction of the label contour.
  • the label in FIG. 9 is similarly designed for this, the arch shape of the second support part 2 being modeled on the development of a truncated cone in order to be glued to a conical body.
  • FIGS. 2a-9 Imprints that are usually provided and characterize the contents of the arrangements to be sealed are not shown in FIGS. 2a-9.

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Abstract

Der erste Auflageteil (1 ) wird auf dem einen (100), der zweite Auflageteil auf dem anderen (102) der zu übersiegelnden Körper (100, 102) angebracht. Die Auflageteile (1, 2) sind nur über einen (im Verhältnis zu diesen) kleinen Übergangsteil (3) miteinander verbunden, so dass eine weitläufige Trennung zwischen den Auflageteilen (1, 2) vorliegt, und der unterschiedlichen Längenentwicklung des Etiketts während des Etikettierens der verschiedenen Umfänge genügegetan wird. Die Auflageteile (1, 2) sind vorzugsweise so versetzt zueinander angeordnet, dass eine in Querrichtung des Etiketts über den Übergangsteil hinausgehend gedachte geradlinige Verbreiterung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Breite sich mit dem zweiten Auflageteil nur geringfügig oder gar nicht überschneidet. Die Auflageteile (1, 2) bilden so einen beim Verspenden vorauseilenden Vorlaufteil und einen beim Verspenden nachlaufenden Nachlaufteil: Sowohl am Anfang als auch am Ende des Verspendevorgangs wird nur jeweils einer der zu übersiegelnden Körper (100, 102) etikettiert, d.h. Mantelflächen unterschiedlicher Durchmesser werden so grösstenteils nacheinander und nicht gleichzeitig mit dem entsprechenden Etikettenteil versehen.

Description

ETIKETT ZUM ÜBERSIEGELN EINES ÜBERGANGS ZWISCHEN AXIAL VERSCHIEDENEN QUERSCHNITTEN
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett zum Übersiegeln eines Übergangs zwischen axial verschiedenen Querschnitten, sowie eine koaxiale Anordnung zweier voneinander trennbarer Körper, deren Übergang mit einem derartigen Etikett übersiegelt ist.
Ein Beispiel für die Übersiegelung eines Übergangs zwischen axial verschiedenen Querschnitten ist die Versiegelung eines Behälters mit einer Verschlußkappe mit gegenüber dem restlichen Behälter unterschiedlichem Außendurchmesser. Ein weiteres Beispiel ist die Versiegelung einer Spritzenanordnung mit einem Spritzenkörper und einer auf den Spritzenkörper aufgesteckten Schutzkappe. Letztere weist häufig einen deutlich kleineren Umfang auf als der Spritzenkörper.
Durch die Versiegelung muß gewährleistet sein, daß die Spritzenanordnung bis zu ihrem Gebrauch mittels der Schutzkappe verschlossen bleibt, bzw. daß anhand einer unversehrten Versiegelung erkennbar ist, daß die Spritzenanordnung bisher verschlossen geblieben ist. Ist die Versiegelung dagegen beschädigt, so ist dies ein Anzeichen dafür, daß die Schutzkappe zwischenzeitig geöffnet gewesen sein könnte. Die Spritzenanordnung darf dann nicht mehr verwendet werden, da die von der Schutzkappe verdeckte Nadel kontaminiert sein könnte oder gar eine Manipulation an der Füllung des Spritzenkörpers stattgefunden haben könnte.
Ebenso sollen entsprechende Versiegelungen bei Behälteranordnungen einen eindeutigen Erstöffnungsnachweis liefern, um sicherzustellen, daß am Behälterinhalt nicht manipuliert wurde. Insbesondere bei Arzneimittelbehältern erfüllt eine Versiegelung damit eine höchst sicherheitsrelevante Funktion.
Mit einfachen, streifenförmigen, selbstklebenden Etiketten ist eine Versiegelung zwischen axial verschiedenen Querschnitten grundsätzlich nicht faltenfrei möglich. Zudem besteht das Problem, daß herkömmliche Etiketten mittels einer üblichen Spendevorrichtung nicht so aufgespendet werden können, daß sie auf zwei Körpern stark unterschiedlicher Durchmesser, also beispielsweise Spritzenkörper und Schutzkappe, aufliegen. Denn Etikettiermaschinen können nicht gleichzeitig einen Spritzenkörper und den Bereich unterhalb des Spritzenkörpers erreichen.
Als Alternative in den genannten Fällen böte sich grundsätzlich die Versiegelung mit einem Schrumpfetikett (Sleeve-Etikett) an, welches schlauchartig über den zu übersiegelnden Übergang gezogen und anschließend unter Hitzeeinwirkung aufgeschrumpft wird. Dabei paßt sich die Geometrie des Etiketts an, indem sich die Schrumpffolie, aus welcher es besteht, so weit zusammenzieht, wie es die vorgegebene Geometrie der zu übersiegelnden Körper gestattet.
Die Versiegelung mittels Schrumpfetikett kann jedoch problematisch sein. Zum einen ist man bei der Materialauswahl stark eingeschränkt, da nur Folien mit entsprechenden Schrumpfeigenschaften in Frage kommen. Zum anderen besteht bei beschrifteten Etiketten das Problem, daß sich die Schrift aufgrund der Schrumpfung unschön verzieht. Bei Behältern mit pharmazeutischem Inhalt, insbesondere bei Spritzenkörpern mit wirkstoffhaltigen Infusionslösungen verbietet sich die Versiegelung mittels Schrumpfetikett bereits oft schon aufgrund der zur Auslösung des Schrumpfvorganges erforderlichen Hitzeinwirkung, da viele pharmazeutische Wirkstoffe äußerst wärmeempfindlich sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt angesichts der obengeschilderten Problematik die Aufgabe zugrunde, ein Etikett zum sicheren Übersiegeln eines Übergangs zwischen axial verschiedenen Querschnitten, insbesondere des Übergangs zwischen einem Spritzenkörper und einer zugehörigen Schutzkappe, zu schaffen, welches ohne Hitzeeinwirkung und dennoch faltenfrei appliziert werden kann. Ferner sollte auch die maschinelle Verspendung möglich sein. Weiter liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine koaxiale Anordnung zweier voneinander trennbarer Körper mit zylindrischen und/oder prismatischen und/oder konischen Bereichen, wobei die Körper im Bereich Ihres Übergangs zueinander verschiedene Querschnitte aufweisen, insbesondere eine Spritzenkörper und Schutzkappe aufweisende Anordnung zu schaffen, welche eine sichere Versiegelung des Übergangs zwischen den Körpern aufweist.
Ferner liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Übersiegeln einer koaxialen Anordnung zweier voneinander trennbarer Körper mit zylindrischen und/oder prismatischen und/oder konischen Bereichen, welche im Bereich Ihres Übergangs zueinander verschiedene Querschnitte aufweisen, zu schaffen, welches leicht automatisierbar ist und unter geringem Kostenaufwand eine sichere Versigelung ohne Verwerfungen und mit geringstmöglicher Ausschußproduktion ermöglicht.
Der Begriff zylindrisch und/oder prismatisch bezeichnet nachfolgend auch diesen Formen angenäherte Geometrien, d.h. im wesentlichen alle Körper mit zumindest abschnittsweise axial parallelen Mantellinien.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch ein Etikett gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung können gemäß einem der Ansprüche 2-19 gestaltet sein.
Der erste Auflageteil ist dazu bestimmt, auf einen der zu übersiegelnden Körper angeordnet zu werden, der zweite Auflageteil dazu> auf den anderen der zu übersiegelnden Körper angeordnet zu werden. Die Auflageteile sind nur über einen (im Verhältnis zu diesen) kleinen Übergangsteil miteinander verbunden, so daß eine weitläufige Trennung zwischen den Auflageteilen vorliegt, und der unterschiedlichen Längenentwicklung des Etiketts während des Etikettierens der verschiedenen Umfange genügegetan wird. D.h. es wird eine weitgehende Entkopplung der beim Verspenden wirksamen Zugkräfte erreicht. Vorzugsweise ist die Flächenausdehnung des Übergangsteils kleiner als die Hälfte, besonders bevorzugt kleiner als ein Viertel zumindest des größeren der beiden Auflageteile, vorzugsweise jedes der Auflageteile. Die erfindungsgemäße Lösung ist einfach und kostengünstig. Der Erstöffnungsnachweis kann in das ohnehin üblicherweise erforderliche Kennzeichnungsetikett integriert werden. Herkömmliche Etikettiereinrichtungen beim Anwender, beispielsweise einem Pharmabetrieb, können weiterhin genutzt werden, ohne daß ein zusätzlicher Arbeitsgang erforderlich wäre.
Hitzeeinwirkung ist nicht erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Grundschicht bzw. Teile der Grundschicht aus einem Schrumpffolienmaterial auszubilden. Durch lokal begrenzte Hitzeeinwirkung im Bereich des Übergangsteils kann so auch bei komplizierten Geometrien erreicht werden, daß dieser keinerlei Falten wirft und ein unbeabsichtigtes Einreißen vermieden wird. Wird zum Hervorrufen der Schrumpfung lediglich lokal im Bereich des Übergangsteils erhitzt, beispielsweise mittels entsprechend fokusierter Infrarotstrahlung oder Lasereinwirkung, so kann meist eine unzulässige Erwärmung der übersiegelten Körper vermieden werden.
Allgemein kommen als Materialien für die Grundschicht grundsätzlich die meisten gängigen Folienmaterialien in Frage, insbesondere übliche Kunststoffolien (z.B. PET), wobei ein- und mehrlagige Ausführungen denkbar sind. Auch eine Ausführung einer Grundschicht aus Papier ist möglich.
Bei der Auswahl geeigneter Klebstoffe für die selbstklebende Beschichtung kann auf die auf dem Gebiet herkömmlicher Etiketten üblichen Klebstoffe, insbesondere gängige Haftklebstoffe, z.B. auf Acrylatbasis, zurückgegriffen werden.
Die Entkopplung zwischen den Auflageteilen läßt sich durch geeignete Stanzungen und/ oder Schlitzungen im Übergangsteil verbessern. Diese Stanzungen bzw. Schlitzungen können auch das definierte Einreißen bei der Entsiegelung erleichtern. Hierzu sind in der Etikettenebene gebogene oder abknickende sowie sich kreuzende Stanzlinien besonders geeignet. Das definierte Einreißen läßt sich ferner auch durch Perforationen verbessern.
Die gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gewählte Etikettenform, bei welcher der erste und der zweite Auflageteil so versetzt zueinander angeordnet sind, daß eine in Längsrichtung des Etiketts über den Übergangsteil hinausgehend gedachte," virtuelle geradlinige Verlängerung des ersten Auflageteils unendlicher Länge sich mit dem zweiten Auflageteil nicht überschneidet, stellt sicher, daß bei bestimmungsgemäßer Anbringung jeder Auflageteil nur auf einem der zu übersiegelnden Körper aufliegt und nicht übersteht. Die Längsrichtung entspricht bei bestimmungsgemäßer Anbringung der tangentialen Richtung der zu etikettierenden Körper und somit üblicherweise der Verspenderichtung.
Die ebenfalls besonders bevorzugte Etikettenform, bei welcher der erste und der zweite Auflageteil so versetzt zueinander angeordnet sind, daß eine in Querrichtung des
Etiketts über den Übergangsteil hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige
Verbreiterung des ersten Auflageteils unendlicher Breite sich mit dem zweiten
Auflageteil höchstens teilweise, vorzugsweise nur geringfügig (auf weniger als einem
Drittel der Länge eines der Auflageteile, besonders bevorzugt auf weniger als einem Viertel der Länge eines der Auflageteile) oder gar nicht überschneidet, besitzt besondere Vorteile beim Anbringen des Etiketts: Die Auflageteile bilden einen beim
Verspenden vorauseilenden Vorlaufteil und einen beim Verspenden nachlaufenden
Nachlaufteil. Sowohl am Anfang als auch am Ende des Verspendevorgangs ist somit nur jeweils einer der zu übersiegelnden Körper zu etikettieren, d.h. Mantelflächen unterschiedlicher Durchmesser werden so größtenteils nacheinander und nicht gleichzeitig mit dem entsprechenden Etikettenteil versehen.
Die Querrichtung entspricht bei bestimmungsgemäßer Anbringung des Etiketts der axialen Richtung der zu etikettierenden Körper.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch eine Anordnung gemäß Anspruch 20 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung können gemäß einem der Ansprüche 21-25 gestaltet sein.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Anspruch 26 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens können gemäß einem der Ansprüche 27-30 gestaltet sein. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die auf den zu übersiegelnden Körpern jeweils anzubringenden Auflageteile zumindest teilweise zeitlich versetzt zueinander aufgebracht, so eine einfache maschinelle Umsetzung des Verfahrens möglich ist, ohne daß aufgrund der unterschiedlichen Querschnittsgestaltungen der zu übersiegelnden Körper Verwerfungen des Etiketts am Übergang auftreten. Erzielt wird eine weitgehende kräftemäßige Entkopplung des Verspendevorgangs auf den einen Körper vom Verspendevorgang auf den anderen Körper. Besonders vorteilhaft werden für das Verfahren erfindungsgemäße Etiketten in einer ihrer unterschiedlichen Ausgestaltungen bereitgestellt.
Grundsätzlich kann jede im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beschriebene bzw. angedeutete Variante der Erfindung besonders vorteilhaft sein, je nach wirtschaftlichen und technischen Bedingungen im Einzelfall. Soweit nichts gegenteiliges dargelegt ist, bzw. soweit grundsätzlich technisch realisierbar, sind einzelne Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen austauschbar oder miteinander kombinierbar.
Nachfolgend werden anhand der zugehörigen Zeichnungen Beispiele bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Die Zeichnungen sind dabei rein schematische und nicht maßstäbliche Darstellungen. Einander entsprechende Elemente sind in den einzelnen Figuren jeweils soweit sinnvoll mit denselben Bezugszeichen versehen.
Fig. 1 zeigt eine. Anordnung aus Spritzenkörper und Schutzkappe, welche mit einem erfindungsgemäßen Etikett zu versiegeln ist, in perspektivischer Darstellung.
Fig. 2a zeigt strichliert angedeutet in perspektivischer Darstellung die Anordnung aus Fig. 1 , bei welcher ein erfindungsgemäßes Etikett appliziert ist.
Fig. 2b zeigt das Etikett aus Fig. 2a in ebener Darstellung, wobei mit dünnen strichlierten Linien virtuelle geradlinige Verlängerungen eines Auflageteils angedeutet sind, und ein Pfeil die bevorzugte Verspenderichtung andeutet.
Fig. 3 zeigt ein ähnlich wie in Fig. 2a gestaltetes Etikett, welches abknickende Stanzlinien im Übergangsteil aufweist. Fig. 4 zeigt ein ähnlich wie in Fig. 3 gestaltetes Etikett, welches sich von Fig. 3 durch anders gestaltete Stanzlinien unterscheidet.
Fig. 5 zeigt ein Etikett, bei welchem beide Auflageteile in Längsrichtung weitgehend nebeneinander verlaufen, und im Übergangsteil abknickende Stanzlinien vorgesehen sind.
Fig. 6 zeigt ein ähnlich wie in Fig. 5 gestaltetes Etikett, welches sich von Fig. 5 dadurch unterscheidet, daß sich kreuzende Stanzlinien vorgesehen sind.
Fig. 7 zeigt ein ähnlich Figuren 2a-4 gestaltetes Etikett, welches in einem Auflageteil eine Anfaßlasche und im anderen Auflageteil einen Skalenaufdruck aufweist.
Fig. 8 zeigt ein weiteres erfindungsgemäßes Etikett, bei welchem der Übergangsteil als Einschnürung der Etikettenkontur ausgeführt ist.
Fig. 9 zeigt ein ähnlich Fig. 8 gestaltetes Etikett, bei welchem jedoch ein Auflageteil bogenförmig ausgeführt ist, um auf einen konischen Körper aufgeklebt zu werden.
Die in Fig. 1 dargestellte Spritzenanordnung weist einen Spritzenkörper 100 mit einer Spritzennadel 101 auf, welche von der mit dem Spritzenkörper 1 00 koaxial angeordneten Schutzkappe 102 mit einem ringförmigen Vorsprung 103 abgedeckt wird. Nicht dargestellt ist der Spritzenkolben. Verdeckte Linien sind nur zum Teil dargestellt und strichliert angedeutet. Eine derartige Anordnung wird durch Übersiegeln des Übergangs zwischen Spritzenkörper 100 und Schutzkappe 102 mit einem erfindungsgemäßen Etikett zu einer erfindungsgemäßen Anordnung, wie in Fig. 2a dargestellt.
In Fig. a ist die Spritzenanordnung aus Fig.1 der Übersichtlichkeit halber nur strichliert angedeutet. Der erste Auflageteil 1 und zweite Auflageteil 2 sind über den schmalen Übergangsteil 3 miteinander verbunden und somit weitgehend voneinander entkoppelt. Jeder der Auflageteile 1 , 2 erstreckt sich über den Großteil des Umfangs des jeweiligen Körpers, auf welchem er aufliegt. Auch eine Überrundum-Anordnung, d.h. eine Überlappung beider oder eines der Auflageteile 1 , 2 mit sich selbst ist möglich.
Wie in Fig. 2b erkennbar, sind die beiden Auflageteile 1 , 2 sowohl in Längs- als auch in Querrichtung versetzt zueinander angeordnet. Dies ist durch eine jeweils strichliert angedeutete Verlängerung (in der Zeichnung horizontal) und Verbreiterung (in der Zeichnung vertikal) des ersten Auflageteils 1 verdeutlicht. Bei Verspendung in durch den Pfeil 4 angedeuteter (Längs-)Richtung fungiert somit der erste Auflageteil 1 als Vorlaufteil und der zweite Auflageteil 2 als Nachlaufteil. Die Auflageteile 1 , 2 laufen beim Verspenden nacheinander auf jeweils einen der zu übersiegelnden Körper 100, 102 auf. Das Verspenden ist grundsätzlich auch in Gegenrichtung möglich.
Bei den in Figuren 3-9 dargestellten Etiketten ist die bevorzugte Verspenderichtung (Längsrichtung) ebenfalls in Querrichtung des Zeichnungsblattes, d.h. horizontal.
Die in Fig. 3 und Fig. 4 dargestellten Etiketten, welche weitgehend analog gestaltet sind wie das Etikett aus Fig. 2b, weisen im Bereich des Übergangsteils 3 Stanzlinien 5 mit Krümmungen auf. Diese tragen zur Entkopplung der Auflageteile 2, 3 voneinander bei und ermöglichen zudem das Reißen des Etiketts an definierter Stelle durch Verdrehen der mit dem Etikett übersiegelten Körper zueinander.
Auch die in Fig. 5 und Fig. 6 dargestellten Etiketten weisen Stanzlinien 5 im Übergangsteil 3 auf. Definiertes Einreißen wird durch den abknickenden (Fig. 5) bzw. überkreuzenden- (Fig. 6) Verlauf der Stanzlinien 5 gefördert.
Die in Fig. 7 dargestellte Ausführungsform weist eine im Bereich des ersten Auflageteils 1 weitgehend transparente Grundschicht auf. Die aufgedruckte Skala 6 auf dem ersten Auflageteil 1 kann somit als Dosierhilfe dienen, wenn er auf einen transparenten Spritzenkörper 100 oder ein anderes transparentes Behältnis aufgeklebt ist. Der zweite Auflageteil 2 weist eine Anfaßlasche 7 auf, an deren Unterseite die Klebekraft der Haftklebstoffbeschichtung aufgehoben oder vermindert ist. Ferner ist als Erstöffnungsnachweis im Bereich des zweiten Auflageteils 2 optional ein Voidfolienaufbau vorgesehen, welcher an sich wie herkömmliche Voidfolien aufgebaut sein kann. Durch Anheben der Anfaßlasche 7 spaltet sich der Voidfolienaufbau parallel zur Etikettenebene (Zeichenebene) und es erscheint ein Voidschriftzug 8.
Fig. 8 zeigt ein erfindungsgemäßes Etikett, bei welchem der Übergangsteil 3 als Einschnürung der Etikettenkontur ausgeführt ist. Das Etikett in Fig. 9 ist hierzu ähnlich gestaltet, wobei die Bogenform des zweiten Auflageteils 2 der Abwicklung eines Kegelstumpfes nachempfunden ist, um auf einen konischen Körper aufgeklebt zu werden.
Üblicherweise vorgesehene, den Inhalt zu versiegelnder Anordnungen kennzeichnende Aufdrucke sind in Figuren 2a-9 nicht dargestellt.

Claims

PATENTANSPRÜCHE
1 . Etikett zum Übersiegeln eines Übergangs zwischen axial verschiedenen Querschnitten, aufweisend eine Grundschicht mit einem ersten Auflageteil (1 ) und einem mit dem ersten Auflageteil (1 ) über einen Übergangsteil (3) ' verbundenen zweiten Auflageteil (2), sowie eine an der Unterseite des ersten und des zweiten Auflageteils (1 , 2) der Grundschicht zumindest teilflächig vorgesehene selbstklebende Beschichtung, wobei die Flächenausdehnung des Übergangsteils (3) kleiner ist als die Flächenausdehnung jedes der Auflageteile (1 , 2).
2. Etikett gemäß Anspruch 1 , wobei der erste und der zweite Auflageteil (1 , 2) so versetzt zueinander angeordnet sind, daß eine in Querrichtung des Etiketts über den Übergangsteil hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verlängerung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Länge sich mit dem zweiten Auflageteil (2) höchstens teilweise überschneidet, so daß bei bestimmungsgemäßer Etikettierung einer der Auflageteile (1 , 2) als Vorlaufteil, und der andere der Auflageteile (1 , 2) als Nachlaufteil) dient.
3. Etikett gemäß Anspruch 2, wobei die in Querrichtung des Etiketts über den Übergangsteil (3) hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verbreiterung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Breite sich mit dem zweiten Auflageteil (2) höchstens soweit überschneidet, daß die Länge des Überschneidungsbereichs kleiner oder gleich einem Drittel der Länge eines der Auflageteile (1 , 2) ist.
4. Etikett gemäß Anspruch 3, wobei die in Querrichtung des Etiketts über den Übergangsteil (3) hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verbreiterung des ersten Auflageteils . (1 ) unendlicher Breite sich mit dem zweiten Auflageteil (2) höchstens soweit überschneidet, daß die Länge des Überschneidungsbereichs kleiner oder gleich einem Viertel der Länge eines der Auflageteile ist.
5. Etikett gemäß Anspruch 4, wobei die in Querrichtung des Etiketts über den Übergangsteil (3) hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verbreiterung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Breite sich mit dem zweiten Auflageteil (2) höchstens soweit überschneidet, daß die Länge des Überschneidungsbereichs kleiner oder gleich einem Drittel der Länge eines der Auflageteile (1 , 2) ist.
6. Etikett gemäß Anspruch 5, wobei der erste und der zweite Auflageteil (1 , 2) so versetzt zueinander angeordnet sind, daß eine in Querrichtung des Etiketts über den Übergangsteil (3) hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verbreiterung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Breite sich mit dem zweiten Auflageteil (2) nicht überschneidet.
7. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der erste und der zweite Auflageteil (1 , 2) so versetzt zueinander angeordnet sind, daß eine in Längsrichtung des Etiketts über den Übergangsteil (3) hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verlängerung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Länge sich mit dem zweiten Auflageteil (2) höchstens teilweise überschneidet.
8. Etikett gemäß Anspruch 7, wobei der erste und der zweite Auflageteil (1 , 2) so versetzt zueinander angeordnet sind, daß eine in Längsrichtung des Etiketts über den Übergangsteil (3) hinausgehend gedachte, virtuelle geradlinige Verlängerung des ersten Auflageteils (1 ) unendlicher Länge sich mit dem zweiten Auflageteil (2) nicht überschneidet.
Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Grundschicht im Bereich des Übergangsteils (3) Schwächungen (5) aufweist.
1 0. Etikett gemäß Anspruch 9, wobei die Schwächungen (5) als Stanzlinien (5) ausgeführt sind.
1 1 . Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Übergangsteil (3) eine Schmalstelle der Etikettenkontur bildet.
1 . Etikett gemäß Anspruch 1 1 , wobei der Übergangsteil eine Einschnürung (3) der Etikettenkontur bildet.
1 3. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches einen Aufdruck aufweist.
1 4. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Grundschicht zumindest teilflächig zumindest teiltransparent ausgeführt ist.
1 5. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches einen Voidfolienaufbau aufweist.
1 6. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches mindestens einen abtrennbaren Belegabschnitt aufweist.
17. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches eine Anfaßlasche (7) aufweist.
1 8. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches eine Perforation am Übergang zwischen dem Übergangsteil (3) und einem der Auflageteile (1 , 2) aufweist.
1 9. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Grundschicht zumindest teilweise aus einem Schrumpfolienmaterial besteht.
20. Koaxiale Anordnung zweier voneinander trennbarer Körper (100, 102) mit zylindrischen und/oder prismatischen und/oder konischen Bereichen, wobei die Körper (100, 102) im Bereich Ihres Übergangs zueinander verschiedene Querschnitte aufweisen, und wobei der Übergang mit einem Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche so übersiegelt ist, daß der erste Auflageteil (1 ) des Etiketts auf einem (100) der Körper (100, 1 02) und der zweite Auflageteil (2) des Etiketts auf dem anderen Körper (102) befestigt ist.
21 . Anordnung gemäß Anspruch 20, wobei sich der erste Auflageteil (1 ) über mehr als die Hälfte des Umfangs des einen (1 00) der Körper (1 00, 102) und der zweite Auflageteil (2) über mehr als die Hälftes des Umfangs des anderen Körpers (102) erstreckt, sowie der Übergangsteil (3) sich über weniger als ein Viertel des kleineren der beiden Umfange erstreckt.
22. Anordnung gemäß einem der Ansprüche 20-21 , wobei der erste Auflageteil (1 ) des Etiketts ausschließlich auf der Mantelfläche des einen Körpers (1 00) und der zweite Auflageteil (2) des Etiketts ausschließlich auf der Mantelfläche des anderen Körpers (102) befestigt ist.
23. Anordnung gemäß einem der Ansprüche 20-22, wobei die Durchmesser der beiden Körper (100, 102)" im Bereich des Übergangsteils (3) des Etiketts stufenartig um mindestens 5% des kleineren Durchmessers voneinander abweichen.
24. Anordnung gemäß Anspruch 23, wobei die Durchmesser der beiden Körper (100, 102) im Bereich des Übergangsteils (3) des Etiketts stufenartig um mindestens 10% des kleineren Durchmessers voneinander abweichen.
25. Anordnung gemäß Anspruch 24, wobei die Durchmesser der beiden Körper (100, 102) im Bereich des Übergangsteils (3) des Etiketts stufenartig um mindestens 20% des kleineren Durchmessers voneinander abweichen.
26. Verfahren zum Übersiegeln einer koaxialen Anordnung zweier voneinander trennbarer Körper (100, 102) mit zylindrischen und/oder prismatischen und/ oder konischen Bereichen, welche im Bereich Ihres Übergangs zueinander verschiedene Querschnitte aufweisen, wobei ein Etikett bereitgestellt wird, welches zwei zueinander versetzte und über einen Übergangsteil (3) miteinander verbundene Auflageteile (1 , 2) aufweist, und das Etikett in tangentialer Richtung aufgespendet wird dergestalt, daß der eine Auflageteil (1 ) auf dem einen Körper (100) und der andere Auflageteil (2) auf dem anderen Körper (102) zu liegen kommt, und die vorlaufende Kante des eine Auflageteils (1 ) auf den einen Körper (100) auftrifft, bevor die vorlaufende Kante des anderen Auflageteils (2) auf den anderen Körper (102) auftrifft.
27. Verfahren gemäß Anspruch 26, wobei die nachlaufende Kante des einen Auflageteils (1 ) auf den einen Körper (1 00) auftrifft, bevor die nachlaufende Kante des anderen Auflageteils (2) auf den anderen Körper (102) auftrifft.
28. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 26-27, wobei mindestens zwei Drittel der tangentialen Länge des einen Auflageteils (1 ) auf dem einen Körper (1 00) aufliegen, bevor die vorlaufende Kante des anderen Auflageteils (2) auf den anderen Körper (102) auftrifft.
29. Verfahren gemäß Anspruch 28, wobei mindestens drei Viertel der tangentialen Länge des einen Auflageteils (1 ) auf dem einen Körper (1 00) aufliegen, bevor die vorlaufende Kante des anderen Auflageteils (2) auf den anderen Körper (1 02) auftrifft.
30. Verfahren gemäß Anspruch 29, wobei die nachlaufende Kante des einen Auflageteils (1 ) auf den einen Körper (100) auftrifft, bevor die vorlaufende Kante des anderen Auflageteils (2) auf den anderen Körper (102) auftrifft.
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