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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett für ein mehrteiliges Gefäß, das auf einfache und kostengünstige Weise zu einer zuverlässigen Kennzeichnung und einem sicheren Manipulationsschutz für das Gefäß beitragen kann. Die Erfindung betrifft außerdem ein System mit einem solchen Etikett und einem mehrteiligen Gefäß. Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zum Anbringen eines solchen Etiketts an einem mehrteiligen Gefäß.
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Etiketten werden unter anderem für Autorisierung, Authentifizierung oder zum Herkunftsnachweis eines jeweiligen damit versehenen Gegenstands eingesetzt. Zum Beispiel kommt eine Etikettieranordnung zum Einsatz, wenn es erforderlich ist, Inhaltsstoffe gegen einen unbefugten Zugriff zu schützen und eine erfolgte Öffnung des zugehörigen Behälters erkennen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Behälter im pharmazeutischen und medizinischen Bereich, deren Inhalte gegen Manipulationen geschützt werden sollen.
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Es ist eine Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, auf einfache und kostengünstige Weise zu einer zuverlässigen und sicheren Kennzeichnung für ein mehrteiliges Gefäß beizutragen.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung umfasst ein Etikett für ein mehrteiliges Gefäß eine vordere Etikettenkante und eine gegenüberliegende hintere Etikettenkante sowie einen ersten Etikettenabschnitt und einen angrenzenden zweiten Etikettenabschnitt. Die Etikettenabschnitte erstrecken sich jeweils entlang der vorderen und hinteren Etikettenkanten, wobei der erste Etikettenabschnitt dazu ausgebildet ist, an einem Gefäßkörper des Gefäßes befestigt zu werden, und der zweite Etikettenabschnitt dazu ausgebildet ist, an einem Gefäßverschluss des Gefäßes befestigt zu werden. Der erste Etikettenabschnitt steht bezogen auf eine Applikationsrichtung an der vorderen Etikettenkante im Vergleich zu dem angrenzenden zweiten Etikettenabschnitt hervor, sodass bei einem betriebsgemäßen Applizieren des Etiketts an dem Gefäß der erste Etikettenabschnitt zeitlich und räumlich vor dem zweiten Etikettenabschnitt vorgegeben in Kontakt mit dem Gefäß kommt. Bei einem Öffnen des mit dem Etikett applizierten Gefäßes ist das Etikett durchtrennbar und zumindest ein Teil des zweiten Etikettenabschnitts ist zusammen mit dem Gefäßverschluss von dem ersten Etikettenabschnitt und dem Gefäßkörper entfernbar.
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Mittels des beschriebenen Etikettenaufbaus sind zum Beispiel pharmazeutische Container, wie Spritzen, Vials oder Injektionsfläschchen, zuverlässig und automatisiert etikettierbar und es wird eine besonders zuverlässige und sichere Kennzeichnung ermöglicht. Dadurch, dass das Etikett eine hervorstehende vorauslaufende Kante aufweist, ermöglicht der Etikettenaufbau, dass bei dem Etikettieren auftretende Kräfte nicht oder zumindest deutlich reduziert auf weitere Teile des Gefäßes übertragen werden. Dies betrifft zum Beispiel torsiale Kraftübertragungen, die insbesondere bei Verschlusskappen von sterilen Gefäßen unerwünscht sind und das Risiko beinhalten, dass eine eingerichtete Sterilität durch Relativbewegungen der Verschlusskappe relativ zu dem Gefäßkörper verloren geht.
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Es ist eine Erkenntnis im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung, dass bei pharmazeutischen Behältern, wie Spritzen, ein Erstöffnungsnachweis nutzbringend ist, sodass zum Beispiel ein Verschlussbereich und ein Containerbereich mittels eines Haftklebeetiketts miteinander verbunden werden. Dabei ist es wünschenswert, dass ein Kappenbereich bei der Verarbeitung möglichst ohne mechanische Beanspruchung bleibt, um die Sterilität des Verschlussbereichs nicht zu gefährden. Besonders eine Relativbewegung zwischen einem Containerkörper und einer Verschlusskappe oder einem Verschlusselement soll möglichst vermieden werden.
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Wird beispielsweise ein konventionelles Etikett mit einer geraden bzw. einheitlich ausgerichteten Vorderkante an einer Spritze angebracht, kann zuerst ein Kontakt des Etiketts zu einer Spritzenkappe entstehen, sodass Torsionskräfte auf diese wirken, dadurch, dass das Etikett um die Spritze herumgewickelt wird. Entsprechend besteht das Risiko, dass die Spritzenkappe durch das Anbringen des Etiketts in gewissem Maße mitdreht und dadurch eine Relativbewegung im Vergleich zu dem Spritzenkörper vollzieht bis das Etikett auch in Kontakt mit dem Spritzenkörper gelangt. Dies wirkt sich nachteilig auf eine Etikettierbarkeit aus und kann insbesondere eine eingerichtete Sterilität der Spritze gefährden.
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Mittels des beschriebenen Etikettenaufbaus wird eine mechanische Kopplung an ein Bezugssystem ermöglicht und zudem eine unerwünschte Kraftübertragung auf weitere Teile des Gefäßes vermieden oder zumindest gering gehalten. Bei einem Anbringen des Etiketts, zum Beispiel an einer Spritze, stellt der beschriebene Etikettenaufbau zuerst einen Kontakt zu dem Spritzenkörper her und nachfolgend zu dem Spritzenverschluss, welcher zum Beispiel als Verschlusselement und/oder Spritzenkappe realisiert ist. Das Etikett wird daher zuerst an dem Spritzenkörper fixiert wird, bevor der nachlaufende Teil des Etiketts die Spritzenkappe mit umfasst. Somit kann unter anderem ausgeschlossen werden, dass es torsionsbedingte Bewegungen zwischen den Spritzenteilen aufgrund des Anbringens des Etiketts an der Spritze gibt.
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Das Etikett kann einlagig oder mehrlagig ausgeführt sein und eignet sich insbesondere für eine automatisierte Applikation an Gefäßen, die zwei- oder mehrteilig ausgeführt sind, wobei ein Gefäßteil relativ zu einem anderen drehbar oder bewegbar ausgebildet ist. Dies betrifft üblicherweise Verschlusselemente, die bei einem Öffnen des Gefäßes von dem zugehörigen Gefäßkörper abgedreht und/oder abgezogen werden. Aufgrund des beschriebenen Etikettenaufbaus ist zum Beispiel ein maschinelles Hochgeschwindigkeitsverspenden einer Vielzahl solcher Etiketten möglich, bei dem beispielsweise 300-400 Spritzen pro Minute zuverlässig und sicher etikettiert werden können.
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Gemäß einer Weiterbildung des Etiketts weisen der erste und/oder der zweite Etikettenabschnitt an einer jeweiligen Unterseite einen klebefähigen Bereich und einen klebstoffneutralen Bereich auf, sodass der erste und/oder der zweite Etikettenabschnitt zumindest abschnittsweise adhäsiv an dem Gefäß befestigt werden kann. Der klebstoffneutrale Bereich ermöglicht es zum Beispiel, dass das Etikett abschnittsweise wieder von dem Gefäß gelöst werden kann, um eine Inhaltskontrolle durchzuführen. Der klebstoffneutrale Bereich kann dadurch eingerichtet sein, dass kein Klebstoff in dem jeweiligen Bereich an der Unterseite aufgebracht ist und/oder dass ein Klebeschwächungsmittel vorgegeben aufgebracht ist. Der klebstoffneutrale Bereich kann so ausgebildet sein, dass er nicht klebefähig oder im Vergleich zu dem klebefähigen Bereich reduziert adhäsiv eingerichtet ist.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Etiketts weist der erste Etikettenabschnitt an der vorderen Etikettenkante an einer Oberseite einen silikonisierten Bereich auf, sodass eine vorgegebene Klebeschwächung bereitgestellt ist. Das Etikett kann als Rundum- oder Überrundumetikett ausgebildet sein, um möglichst viel Oberfläche des Gefäßes abdecken zu können, sodass ein zuverlässiger Halt und/oder möglichst großer zusätzlicher Schutz für den Inhalt des Gefäßes bereitgestellt wird. In Ausführung eines Überrundumetiketts kommt das Etikett zumindest teilweise auf sich selbst zu liegen, sodass zum Beispiel ein Bereich an der hinteren Etikettenkante den silikonisierten Bereich an der vorderen Etikettenkante bedeckt. Bei Bedarf kann das Etikett an der hinteren Etikettenkante wieder angehoben werden, da der silikonisierte Bereich eine vorgegeben abgeschwächte Klebekraft einrichtet. Das Etikett kann ferner eine Anfasslasche an der hinteren Etikettenkante aufweisen, an deren Unterseite ebenfalls ein klebefreier oder klebeabgeschwächter Bereich vorgesehen sein kann, um die Anfasslasche einfacher greifen zu können.
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Im Zusammenhang mit dieser Beschreibung beziehen sich Begriffe, wie „oben“, „unten“, „vorne“ und „hinten“, auf Positionen und Ausrichtungen, wie sie bei einem dafür vorgesehenen betriebsgemäßen Einsatz des Etiketts gegeben sind. Somit ist eine Oberseite einem Außenbereich zugewandt bzw. dem Gefäß abgewandt und weist in der Regel Informationen, wie eine Bedruckung und/oder Beschriftung auf. Die Unterseite ist demgemäß dem Gefäßkörper zugewandt. Die vordere Etikettenkante bezieht sich auf die Etikettenseite, die entsprechend der Applikationsrichtung zuerst an dem Gefäß angebracht wird. Die hintere Etikettenkante ist demgemäß die gegenüberliegende Etikettenseite, die bei einem Umwickeln der Spritze bzw. des Gefäßes üblicherweise zuletzt angedrückt wird. Ferner sind die vordere und hintere Etikettenkante durch eine obere und eine untere Etikettenkante miteinander verbunden, die zum Beispiel bei einer im Wesentlichen rechteckigen Ausführung des Etiketts gegenüberliegende Etikettenseiten darstellen.
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Ferner erstrecken sich die beiden Etikettenabschnitte von links nach rechts zwischen der vorderen und hinteren Etikettenkante und sind in Aufsicht übereinander angeordnet. Der erste Etikettenabschnitt erstreckt sich somit zwischen der vorderen, der hinteren und der unteren Etikettenkante und kann demgemäß auch als unterer Etikettenabschnitt bezeichnet werden, der an dem unteren Teil des Gefäßes angebracht wird, welcher durch den Gefäßkörper realisiert ist. Der Gefäßverschluss bildet im Wesentlichen einen Kopfteil des Gefäßes aus und ist üblicherweise oben auf dem Gefäßkörper angeordnet, sodass der zweite Etikettenabschnitt auch als oberer Etikettenabschnitt bezeichnet werden kann. Der zweite, nachlaufende Etikettenabschnitt erstreckt sich zwischen der vorderen, der hinteren und der oberen Etikettenkante und kann unmittelbar an den unteren Etikettenabschnitt angrenzen. Alternativ ist ein weiterer Zwischenabschnitt des Etiketts zwischen dem oberen, nachlaufenden und dem unteren, vorauslaufenden Etikettenabschnitt realisiert. Alternativ können in Bezug auf eine Aufsicht auf die Oberseite des Etiketts ein oder mehrere weitere Etikettenabschnitte oberhalb und/oder unterhalb des ersten und des zweiten Etikettenabschnitts ausgebildet sein.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Etiketts ist der erste Etikettenabschnitt an der vorderen Etikettenkante mit einer Wellenform, Zinnenform oder Zick-Zack-Form ausgebildet ist. Die vordere Etikettenkante kann verschiedene Formen aufweisen, die sich als nutzbringend für das jeweilige Gefäß erweisen, an dem das Etikett angebracht werden soll. Die vordere Etikettenkante kann geradlinig ausgebildet und dazu vorgesehen sein, dass sie parallel zu einer Längsachse des Gefäßes angebracht wird. Das Gefäß ist üblicherweise zylinderförmig und im Wesentlichen rotationssymmetrisch, sodass die Längsachse als Mittelachse auch eine Zylinder- und/oder Rotationsachse darstellt, um welche die Gefäße beim Applizieren eines jeweiligen Etiketts gedreht werden.
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Der erste Etikettenabschnitt kann ferner an der vorderen Etikettenkante einen vorspringenden Bereich aufweisen, der eine Graduierung für ein Füllvolumen für einen Inhalt des Gefäßes umfasst. Die Graduierung bildet zum Beispiel eine Milliliter-Skala aus, deren Skalenstriche senkrecht zu der Längsachse des Gefäßes orientiert sind, sofern das Etikett vorgesehen an dem Gefäß angebracht ist. Der vorspringende Bereich mit oder ohne Graduierung kann insbesondere, wie zuvor beschrieben, als ein silikonisierter Bereich ausgebildet sein.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Etiketts ist die vordere Etikettenkante so ausgebildet, dass in einem Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Etikettenabschnitt ein Winkel mit einem Wert größer 0° bis einschließlich 180° vorgegeben eingerichtet ist. Die vordere Etikettenkante verläuft zum Beispiel überwiegend geradlinig und in Aufsicht vertikal, wobei der zweite Etikettenabschnitt etwas zurückversetzt ist, im Vergleich zu dem ersten, vorauslaufenden Etikettenabschnitt. Somit gibt es in dem Übergangsbereich eine Stufe, sodass im Wesentlichen ein Winkel von 90° zwischen der oberen, in Aufsicht horizontalen Kante des ersten Etikettenabschnitts und der nachfolgenden vertikalen Kante des zweiten Etikettenabschnitts eingerichtet ist.
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Der erste und zweite Etikettenabschnitt weisen einen gezielt eingerichteten Versatz auf, sodass der nachfolgende zweite Etikettenabschnitt beispielsweise 1-25 mm, vorzugsweise 5-20 mm, nach der vorauslaufenden Etikettenkante des ersten Etikettenabschnitts beginnt. Der zweite Etikettenabschnitt wird insbesondere zum Sichern einer Primärkappe des Gefäßes verwendet und ist so ausgebildet, dass er eine ausreichende Klebekraft an der Primärkappe einrichten kann. Ferner ist dabei ein gegebenenfalls vorhandener Schwächungsbereich, zum Beispiel in Form einer Perforation zwischen dem ersten und dem zweiten Etikettenabschnitt zu berücksichtigen, sodass ein zuverlässiges Verkleben des Etiketts und Öffnen bzw. Durchtrennen in dem Schwächungsbereich ermöglicht ist. Demgemäß ist ein Versatz des nachlaufenden zweiten Etikettenabschnitts insbesondere auf eine Größe des Gefäßes und der jeweiligen Gefäßteile hin abgestimmt ausgebildet.
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Der zweite Etikettenabschnitt weist zum Beispiel an der vorderen Etikettenkante einen vorspringenden Bereich auf, der beabstandet zu dem ersten Etikettenabschnitt ausgebildet ist, sodass im Wesentlichen ein Winkel mit einem Wert von 180° in dem Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Etikettenabschnitt an der vorderen Etikettenkante eingerichtet ist. Gemäß einer solchen Ausführung ist zum Beispiel ein Freiraum zwischen dem vorspringenden Bereich des oberen, zweiten Etikettenabschnitts und dem vorauslaufenden unteren, ersten Etikettenabschnitt vorgegeben eingerichtet. Der Freiraum kann zum Beispiel vorgesehen sein, um einen Gefäßabschnitt, wie eine Wulst oder ein sich nach außen erstreckendes Element an einer Position zwischen dem Gefäßverschluss und dem Gefäßkörper zu berücksichtigen.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung des Etiketts ist in einem Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Etikettenabschnitt eine Schlitzung ausgebildet, sodass der erste und der zweite Etikettenabschnitt an der vorderen Etikettenkante abschnittsweise getrennt eingerichtet sind. Die beiden Etikettenabschnitte sind insbesondere direkt nebeneinander als benachbarte Bereiche einer oder mehrerer gemeinsamer Etikettenschichten ausgebildet und gemäß der beschriebenen Ausführung teilweise voneinander getrennt, durchtrennt oder gelöst. Somit kann eine gewisse Beweglichkeit der beiden Etikettenabschnitte relativ zueinander eingerichtet werden, die sich nutzbringend auf einen Applikationsprozess auswirken kann.
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Das Etikett kann ferner so ausgebildet sein, dass der erste und/oder der zweite Etikettenabschnitt eine jeweilige Etikettenschicht umfasst, die eine Barrierefunktion gegen ein Durchtreten eines Gases und/oder einer Flüssigkeit, eine Schutzfunktion gegen UV-Strahlung und/oder eine vorgegebene Temperaturbeständigkeit einrichtet. Das Etikett kann demgemäß eine oder mehrere Funktionsschichten umfassen, die eine jeweilige vorgesehene Anwendung des Etiketts berücksichtigen und damit ein- oder mehrlagig ausgebildet sein. Der vorlaufende erste Etikettenabschnitt umfasst mindestens eine, zum Gefäß hin klebende, Lage des Etikettenverbundes. Eine solche Funktionsschicht kann eine vorgegebene Hemmung von Licht bzw. elektromagnetischer Strahlung in einem vorgegebenen Wellenlängenbereich, wie ultraviolett, bereitstellen. Das Etikett kann zum Beispiel eine jeweilige Etikettenschicht umfassen, die als ein zumindest teilweise transparentes, weißes und/oder farbiges Folienelement ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich kann der erste und/oder der zweite Etikettenabschnitt an einer jeweiligen Unterseite einen klebefähigen Bereich mit einem dunklen oder schwarzen Klebstoff und/oder einer dunklen oder schwarzen Referenzschicht aufweisen.
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Das Etikett kann als Rundum- oder Überrundumetikett ausgebildet sein, um einen möglichst großen Schutz für den Inhalt des Gefäßes bereitzustellen. Das Etikett kann zum Beispiel so ausgebildet sein, dass es im Hinblick auf einen Einsatz an einer Spritze über eine Spritzenschulter bis über den Spritzenverschluss führt und die entstehende Hülse über dem Spritzenverschluss verschließt und in sich geschlossen ist. Dadurch kann auch der Schulter- und Verschlussbereich der Spritze oder des Gefäßes allgemein zusätzlich vor Licht/UV-Strahlungseinwirkung und/oder gegen Gas- oder Wassereintritt geschützt werden. Alternativ oder zusätzlich können die zuvor beschriebenen und/oder weitere Funktionalitäten, wie ein UV-/Lichtschutz, eine Barriereschutzfolie und/oder eine vorgesehene Cryo-Anwendung des Etiketts mit berücksichtigt werden, sodass entsprechende Funktionalitäten bei geeigneter Wahl eines Obermaterials einer Etikettenschicht oder des Etiketts und/oder durch geeignete Wahl eines Klebstoffes integriert werden können. Abhängig von der vorgesehenen Anwendung kann insbesondere auch eine gezielte Wahl eines Klebstoffes nutzbringend sein, der zum Beispiel im Hinblick auf Cryo-Anwendungen und Autoklavierungen ausgewählt wird, sodass das Etikett einen Einsatz für einen besonders breiten Temperaturbereich von zum Beispiel -196°C bei Tiefkühlanwendungen bis +140°C bei Sterilisationsanwendungen ermöglicht.
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Das Etikett kann insbesondere so ausgebildet sein, dass es einen, vorzugsweise klebstoffneutralen, Durchtrennungsbereich mit einem Durchtrennungselement umfasst. Ein solches Durchtrennungselement kann als Aufreißstreifen und/oder als eine Perforation ausgebildet sein, die zwischen dem ersten und dem zweiten Etikettenabschnitt eingerichtet ist, sodass bei einem Öffnen des mit dem Etikett applizierten Gefäßes das Etikett entlang der Perforation bzw. des Aufreißstreifens vorgegeben durchtrennbar ist und zumindest ein Teil des zweiten Etikettenabschnitts zusammen mit dem Gefäßverschluss von dem ersten Etikettenabschnitt und dem Gefäßkörper aufwandsarm entfernt werden kann.
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Das Etikett ermöglicht somit eine sichere Versiegelung zum Beispiel von Primärverpackungen und Gefäßen im pharmazeutischen Bereich, wodurch eine Intaktheit einer Medikamentenverpackung garantiert oder eine solche angezeigt werden kann. Das verhindert somit eine unbewusste Wiederverwendung einer entsprechend etikettierten Primärverpackung nach deren Gebrauch und zeigt deutlich sichtbar und zuverlässig eine Erstöffnung der Primärverpackung an. Somit wird mittels des Etiketts auch einer Manipulation der Primärverpackung entgegengewirkt bzw. durch einen Erstöffnungnachweis gekennzeichnet.
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Ferner kann das Etikett Sicherheitsmerkmale, wie eine Void-Schicht umfassen, die zum Beispiel in der Etikettenschicht angeordnet oder mit dieser gekoppelt ist. Die Void-Schicht kann beispielsweise bezogen auf die Stapelrichtung unterhalb der Etikettenschicht und oberhalb einer Klebstoffschicht angeordnet sein. Die Void-Schicht stellt einen Void-Effekt bereit, der einen Manipulationsschutz bietet. Zum Beispiel ist die Void-Schicht mit zwei oder mehreren unterschiedlich stark klebenden Strukturen oder Releaseabstufungen realisiert. Beispielsweise ist eine stärker klebende Struktur in Form eines Schriftzugs in der Void-Struktur implementiert, während andere Abschnitte der Void-Struktur schwächer klebend sind. Wird die Void-Struktur beziehungsweise das Etikett mit einer Void-Schicht auf einem zu kennzeichnenden Gegenstand aufgebracht, bleibt bei einem Ablösen des Etiketts zum Beispiel der stärker klebende Schriftzug an dem Gegenstand kleben, während die schwächer klebenden Abschnitte mit dem Etikett oder einem von dem Gegenstand abgelösten Etikettenabschnitt entfernt werden. Alternativ können die beschriebenen Strukturen auch umgekehrt hinsichtlich ihrer Klebestärke ausgebildet sein, sodass zum Beispiel die Struktur in Form eines Schriftzugs schwächer klebend ist.
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Alternativ oder zusätzlich können Sicherheitsmerkmale in Form von Stanzungen vorgesehen sein, die eine vorgegebene Schwächungsstruktur einer Schicht des Etiketts einrichten. Somit können zum Beispiel Einreißpositionen bereitgestellt werden, an denen das Etikett bei einem Manipulationsversuch oder bei einem Öffnen des Gefäßes, an dem es appliziert ist, vorgegeben einreißt. Alternativ oder zusätzlich können auch weitere Perforationen in einer oder mehreren Schichten des Etiketts vorgesehen sein, die ein gezieltes Durch- oder Auftrennen einer jeweiligen Schicht ermöglichen.
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Das Etikett kann ferner eine RFID-Funktionalität aufweisen, sodass zum Beispiel ein RFID-Transponder an dem Etikett angeordnet oder in diesem integriert ist. Der RFID-Transponder umfasst einen RFID-Chip und eine Antennenstruktur, die mit dem RFID-Chip signaltechnisch gekoppelt ist. Aufgrund des beschriebenen Etikettenaufbaus und des vorlauslaufenden ersten Etikettenabschnitts können die Antennenstruktur und Manipulationsschleifen bzw. sogenannte „Tamper-Loops“ in einem Übergangsbereich des Gefäßkörpers zum Gefäßverschluss ebenfalls vor mechanischem Stress und einer vorzeitigen fehlerhaften Auslösung geschützt werden. Alternativ oder zusätzlich kann das Etikett auch eine Funktionalität auf Basis eines anderen Funkstandards, wie Bluetooth LE, umfassen. Ferner sind auch aktive Systeme inklusive Stromversorgung möglich, die zum Beispiel eine Temperatur und/oder Zeitpunkte verfolgen bzw. speichern.
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Das Etiketts kann alternativ so eingerichtet sein, dass der erste und zweite Etikettenabschnitt nicht zueinander versetzt ausgebildet sind. Das Etikett hat demgemäß zum Beispiel eine quadratische oder rechteckige Form oder Gesamtkontur, sodass der erste Etikettenabschnitt nicht gegenüber dem zweiten Etikettenabschnitt hervorsteht und keine vordere Kante bildet bzw. keine nachlaufende vordere Kante des zweiten Etikettenabschnitts ausgebildet ist. Die weiteren Eigenschaften eines solchen Etiketts, die zuvor oder nachfolgend beschrieben sind, können aber auch für eine solche Ausführungsform des Etiketts vorgesehen sein.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst ein System eine Ausgestaltung des zuvor beschriebenen Etiketts, das an einem mehrteiligen Gegenstand oder Gefäß befestigt ist. Eine Oberfläche oder Außenfläche des Gefäßes bildet somit einen Untergrund für das Etikett aus und kann zum Beispiel durch die Mantelfläche einer Spritze oder eines Injektionsfläschchens realisiert sein. Das Etikett ist so an dem Gefäß appliziert, dass der erste Etikettenabschnitt des Etiketts an dem Gefäßkörper und der zweite Etikettenabschnitt des Etiketts an dem Gefäßverschluss befestigt sind. Aufgrund der vorauslaufenden vorderen Etikettenkante im Bereich des unteren, zweiten Etikettenabschnitts ist diese zeitlich zuerst in Kontakt mit dem Gefäß bzw. dem Gefäßkörper gekommen und in Bezug auf die Applikationsrichtung auch räumlich vor dem oberen, zweiten Etikettenabschnitt an dem Gefäß angeordnet. Dadurch, dass das System eine Ausgestaltung des beschriebenen Multifunktionsetiketts umfasst, sind Eigenschaften und Merkmale des Multifunktionsetiketts auch für das System offenbart und umgekehrt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst ein Verfahren zum Applizieren eines Etiketts an einem mehrteiligen Gefäß ein Bereitstellen eines in mehrere Teile teilbaren Gefäßes mit einem Gefäßkörper und einem Gefäßverschluss, der mit dem Gefäßkörper gekoppelt ist. Das Verfahren umfasst weiter ein Anbringen des Etiketts an dem Gefäß, sodass der erste Etikettenabschnitt in Kontakt mit dem Gefäß kommt und an dem Gefäßkörper befestigt wird, und nachfolgend der zweite Etikettenabschnitt in Kontakt mit dem Gefäß kommt und an dem Gefäßverschluss befestigt wird, sodass bei einem Öffnen des mit dem Etikett applizierten Gefäßes das Etikett vorgegeben durchtrennbar und zumindest ein Teil des zweiten Etikettenabschnitts zusammen mit dem Gefäßverschluss von dem ersten Etikettenabschnitt und dem Gefäßkörper entfernbar ist.
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Das Verfahren kann zum Beispiel dahingehend weitergebildet sein, dass das Etikett derart bereitgestellt wird, dass der erste Etikettenabschnitt und/oder der zweite Etikettenabschnitt an einer jeweiligen Unterseite einen klebefähigen Bereich und einen klebstoffneutralen Bereich aufweist, sodass der erste und/oder der zweite Etikettenabschnitt zumindest abschnittsweise adhäsiv an dem Gefäß befestigbar ist, und dass der erste Etikettenabschnitt an der vorderen Etikettenkante an einer Oberseite einen silikonisierten Bereich aufweist, sodass eine vorgegebene Klebeschwächung bereitgestellt ist. Das Verfahren umfasst demgemäß ein Umwickeln des Gefäßes mit dem Etikett, sodass das Etikett einen radialen Umfang des Gefäßes vollständig umschließt und der erste Etikettenabschnitt mit dem klebefähigen Bereich zumindest teilweise auf dem silikonisierten Bereich zum Liegen kommt.
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Dadurch, dass das jeweilige Verfahren insbesondere zum Anbringen einer Ausgestaltung des zuvor beschriebenen Etiketts eingerichtet ist, sind Eigenschaften und Merkmale, die im Zusammenhang mit dem Etikett beschrieben sind, auch für das Applikationsverfahren offenbart und umgekehrt.
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Das Etikett und das Verfahren ermöglichen es eine Störung einer Integrität von Primärpackmitteln in einem Kappenbereich zu verhindern. Dies wird durch das spezielle Etikettendesign ermöglicht, sodass bei der Verarbeitung des Etiketts der vorauslaufende Bereich auf dem Containerkörper fixiert wird, bevor der nachlaufende Teil des Etiketts den Kappenbereich mit umfasst. Das Etikett kann als selbstklebendes Etikett ausgeführt und mehrschichtig bzw. mehrlagig aufgebaut sein, sodass auf einer oder mehreren Schichten Informationen hinterlegt sein können, wobei der vorauslaufende erste Etikettenabschnitt zumindest eine dieser Schichten umfasst. Eine silikonisierte Oberfläche kann ein kontrolliertes Öffnen und Wiederverschließen oder Wiederanbringen des Etiketts an dem Gefäß ermöglichen.
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Ferner kann eine Graduierung vorgesehen sein, die zur Angabe des Füllvolumens oder Einheiten des Inhalts des Gefäßes, zum Beispiel bei einem opaken Folienelement, an einem Rand des Etiketts, wie der vorderen Etikettenkante, eingerichtet ist. Alternativ kann eine Graduierung zum Beispiel bei transparenten Aufbauten des Etiketts auch in anderen Etikettenbereichen ausgebildet sein. Vorzugsweise wird eine solche Graduierung in einen permanent mit dem Primärpackmittel verbundenen Etikettenteil platziert, um höhere Toleranzen, die beim Öffnen und Schließen entstehen können, zu vermeiden.
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Das Etikett kann außerdem mit einer oberseitigen, teilflächigen Bedruckung mit Silikonlack oder ähnlichen Lacken, auf denen Klebstoffe nur geringe Kräfte ausbilden können, versehen sein, um eine gezielte Steuerung der erforderlichen Öffnungskräfte einzurichten. Dies kann zum Beispiel in einem Etikettenbereich ausgebildet sein, der in einem applizierten Zustand des Etiketts an dem Gefäß dem Übergangsbereich zwischen Gefäßverschluss und Gefäßkörper zugeordnet ist.
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Ferner kann eine klebstoffneutralisierte Anfasslasche vorgesehen sein, die ein teilweise Öffnen oder Ablösen des Etiketts über die Höhe des zu inspizierenden Inhalts ermöglicht. Ein solches Konzept kann so ausgestaltet sein, dass zunächst eine Perforation des Etiketts durchtrennt sein muss oder durch das Öffnen bzw. Anheben des Etiketts durchtrennt wird. Das Etikett kann einen oder mehrere klebstoffneutralisierte Bereiche aufweisen, die über die Höhe des zu inspizierenden Inhalts die Öffnung bzw. Anhebung des Etiketts ermöglichen. Ein Übergangsbereich von nicht klebendem Bereich zu klebendem Bereich begrenzt zum Beispiel den zulässigen Grad der Öffnung, indem die zum Öffnen nötige Kraft im Übergangsbereich gezielt sprunghaft ansteigt.
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Der obere, zweite Etikettenabschnitt, der bevorzugt an dem Gefäßverschluss verklebt ist, kann nach dem Öffnen des Gefäßes zumindest teilweise als Labelbereich auf dem Gefäßverschluss verbleiben. Ein solcher Bereich kann neben Farben und Lacken auch mit elektronischen Bauteilen, wie einer RFID-Funktionalität, ausgestattet sein. Ferner können Bestandteile elektronischer Bauteile, wie Antennenstrukturen oder Leiterbahnen der RFID-Funktionalität, so ausgebildet sein, dass sie sich bis in den zweiten Etikettenabschnitt an dem Gefäßverschluss erstrecken, sodass sie durch ein Aufdrehen des Gefäßverschlusses verändert oder durchtrennt und gezielt beschädigt werden. Neben einem optisch sichtbaren Öffnungsnachweis kann somit ein elektronischer Erstöffnungsnachweis eingerichtet sein.
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Bei der Nutzung transparenter Folienelemente können zudem innerhalb des Etikettenlayouts ein oder mehrere Sichtfenster integriert werden, die den Blick auf den Inhalt des Gefäßes und ggf. eine Graduierung bereits vor dem Öffnen oder Abheben des Etiketts von dem Gefäß in einem enger begrenzten Umfang ermöglichen.
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Das Etikett kann insbesondere bei Anwendungen zum Einsatz kommen, bei denen es erforderlich ist, einen möglichst hohen Oberflächenanteil des Primärgefäßes zu bedecken, um eine gewünschte Wirkung zu erzielen, etwa bei Lichtschutzanwendungen, Schutz vor UV- Strahlung, Schutz vor reaktiven Gasen, wie zum Beispiel Sauerstoff in Bezug auf einige Medikamente, und/oder bei denen der gesamte gezeigte Aufbau mit einem Materialverbund gestaltet ist, der eine Barrierewirkung gegenüber den kritischen Gasen aufbauen kann. Das Etikett kann demgemäß zum Beispiel Materialkompositionen auf EVOH-Basis (Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer) aufweisen, aber auch Aufbauten, die eine Barriereschicht auf Metalloxidbasis aufbauen, etwa wie AlOx (Aluminiumoxide). Dabei kann ein Folienelement trotzdem eine transparente Anmutung aufweisen, bei Bedarf auch opak ausgestaltet werden.
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Die beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten des Etiketts stellen jeweils aufgrund des speziellen Etikettenaufbaus sicher, dass das Etikett in Bezug auf das Bezugssystem in Form des Gefäßkörpers nur noch an die Abwicklung gekoppelt ist und keine unerwünschten Kräfte auf die anderen zu beklebenden Teile des Gefäßes überträgt.
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Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1-5 Ausführungsbeispiele eines Etiketts für ein mehrteiliges Gefäß in einer jeweiligen Aufsicht,
- 6-9 weitere Ausführungsbeispiele eines Etiketts für ein mehrteiliges Gefäß in einer jeweiligen Aufsicht in jeweiligen Detailansichten,
- 10 ein Ablaufdiagramm für ein Verfahren zum Anbringen des Etiketts nach den 1-9 an einem mehrteiligen Gefäß, und
- 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Etiketts für ein mehrteiliges Gefäß in einer Aufsicht.
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Elemente oder Merkmale gleicher Konstruktion oder Funktion sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind gegebenenfalls nicht alle dargestellten Elemente oder Merkmale in sämtlichen Figuren mit zugehörigen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die 1 bis 5 zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele für ein Etikett 1 für ein mehrteiliges Gefäß in Form einer Spritze 20 in einer jeweiligen Aufsicht. Das Etikett 1 weist eine vordere Etikettenkante 4 und eine gegenüberliegende hintere Etikettenkante 5 auf. Ferner umfasst das Etikett 1 einen ersten Etikettenabschnitt 2 und einen angrenzenden zweiten Etikettenabschnitt 3, die sich jeweils entlang der vorderen und hinteren Etikettenkanten 4 und 5 erstrecken. Der erste Etikettenabschnitt 2 ist dazu ausgebildet, an einem Spritzenkörper 21 der Spritze 20 befestigt zu werden. Der zweite Etikettenabschnitt 3 ist dazu ausgebildet, an einem Spritzenverschluss der Spritze 20 befestigt zu werden, welcher ein Verschlusselement 22 und/oder ein Kappenelement 23 umfasst, welches zum Beispiel auf das Verschlusselement 22 aufgesetzt ist und dieses umgibt. Der erste Etikettenabschnitt 2 steht bezogen auf eine Applikationsrichtung R an der vorderen Etikettenkante 4 im Vergleich zu dem zweiten Etikettenabschnitt 3 hervor, sodass bei einem betriebsgemäßen Applizieren des Etiketts 1 an der Spritze 20 der erste Etikettenabschnitt 2 vor dem zweiten Etikettenabschnitt 3 vorgegeben in Kontakt mit der Spritze 20 kommt, und sodass bei einem Öffnen der mit dem Etikett 1 applizierten Spritze 20 das Etikett 1 durchtrennbar und zumindest ein Teil des zweiten Etikettenabschnitts 3 zusammen mit dem Spritzenverschluss 22, 23 von dem ersten Etikettenabschnitt 2 und dem Spritzenkörper 21 entfernbar ist.
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Die Darstellungen in den illustrierten 1-5 beziehen sich jeweils auf eine Aufsicht auf eine Oberseite des Etiketts 1, welche in einem an der Spritze 20 angebrachten Zustand einem Außenbereich zugewandt bzw. dem Spritzenkörper 21 abgewandt orientiert ist. Entsprechend ist eine Unterseite des Etiketts 1 so orientiert, dass sie in einem an der Spritze 20 angebrachten Zustand einem Außenbereich abgewandt bzw. dem Spritzenkörper 21 zugewandt ist. Die vordere und hintere Etikettenkanten 4 und 5 beziehen sich auf die Applikationsrichtung R, die der Spritze 20 zugewandt ist. Die vorauslaufende, vordere Etikettenkante 4 ist somit bei der Applikation des Etiketts 1 an der Spritze 20 näher an dieser angeordnet als die nachlaufende, hintere Etikettenkante 5.
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Mittels des beschriebenen Etikettenaufbaus sind Spritzen 20 oder alternative pharmazeutische Container, wie Vials oder Injektionsfläschchen, zuverlässig und automatisiert etikettierbar und es wird eine besonders zuverlässige und sichere Kennzeichnung ermöglicht. Dadurch, dass die vorauslaufende, vordere Etikettenkante 4 im Bereich des ersten Etikettenabschnitts 2 hervorsteht, ermöglicht der Etikettenaufbau, dass bei dem Etikettieren auftretende Kräfte nicht oder zumindest deutlich reduziert auf weitere Teile der Spritze 20 übertragen werden. Dies betrifft zum Beispiel torsiale Kraftübertragungen, die insbesondere bei dem Spritzenverschluss 22, 23 unerwünscht sind und das Risiko beinhalten, dass eine eingerichtete Sterilität der Spritze 20 durch Relativbewegungen des Spritzenverschlusses 22, 23 relativ zu dem Spritzenkörper 21 verloren geht.
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Die erste Etikettenkante 4 weist im Wesentlichen zwei Abschnitte auf, von denen einer eine vordere Kante 41 des ersten Etikettenabschnitts 2 und der andere eine vordere Kante 42 des zweiten Etikettenabschnitts 3 ausbildet. Die vorderen Kanten 41, 42 können geradlinig oder geschwungen ausgeführt sein und/oder einem vorgegebenem Konturverlauf folgen (s.a. 3, 5, 7 und 8). Sie bilden in Bezug auf die Applikationsrichtung R zumindest abschnittsweise eine vorderste Position des jeweiligen Etikettenabschnitts 2, 3 an der vorderen Etikettenkante 4 aus. Die zwei vorderen Kanten 41, 42 der beiden Etikettenabschnitte 2 und 3 sind so eingerichtet, dass in Bezug auf die Applikationsrichtung R ein vorgegebener Rückstand des zweiten Etikettenabschnitts 3 eingerichtet ist. Dies kann insbesondere dadurch realisiert sein, dass die zwei vorderen Kanten 41, 42 der beiden Etikettenabschnitte 2 und 3 zueinander geneigt eingerichtet sind und ein Winkel A zwischen einer fortführenden Projektion der vorderen Kante 41 des ersten Etikettenabschnitts 2 und der vorderen Kante 42 des zweiten Etikettenabschnitts 3 vorgegeben ausgebildet ist.
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Gemäß 1 ist die vordere Etikettenkante 4 im Bereich des ersten Etikettenabschnitts 2 im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse L der Spritze 20 ausgerichtet. Der erste Etikettenabschnitt 2 wird an einer Mantelfläche der Spritze 20 angebracht und um diese gewickelt. Die Spritze 20 ist üblicherweise zylinderförmig und im Wesentlichen rotationssymmetrisch bezüglich der Längsachse L realisiert. Alternativ kann die Spritze 20 auch eine andere Form aufweisen. Zum Beispiel kann die Spritze 20 mit einer geringfügig konisch gestalteten Außenform ausgebildet sein, wobei der Bereich mit dem kleineren Durchmesser der Seite der Spritzennadel zugewandt ist. Die vordere Kante 42 des zweiten Etikettenabschnitts 3 ist zu der vorderen Kante 41 im Bereich des ersten Etikettenabschnitts 2 bzw. zu der Längsachse L vorgegeben geneigt, sodass sie bei einem Applikationsprozess nachfolgend zu der vorderen Kante 41 die Spritze 20 bzw. den Spritzenverschluss 22, 23 kontaktiert.
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Das Etikett 1 weist gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 ferner einen klebefähigen Bereich 12 und einen klebeneutralen Bereich 7 auf. Beispielsweise ist das Etikett 1 als selbstklebendes Folienelement realisiert und/oder weist an der Unterseite eine Klebstoffschicht auf, sodass das Etikett 1 einfach und zuverlässig an die Spritze 20 angeklebt werden kann. Der klebeneutralen Bereich 7 kann dadurch realisiert sein, dass in diesem Bereich an der Unterseite kein Klebstoff aufgetragen ist und/oder dass ein Klebeschwächungsmittel aufgebracht ist, welches eine klebende Wirkung vorgegeben abschwächt. Gemäß 1 ist der klebeneutrale Bereich 7 auf die Position und Geometrie des Spritzenverschlusses 22, 23 abgestimmt ausgebildet, sodass in diesem Bereich keine klebende Kontaktierung zwischen dem Spritzenverschluss 22, 23 und dem Etikett 1 beim Umwickeln eingerichtet wird. Oberhalb und unterhalb des klebeneutralen Bereichs 7 wird eine adhäsive Verbindung zu der Spitze 20 und/oder dem Etikett 1 in sich selbst eingerichtet.
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Das Etikett 1 kann einen Abschnitt der Spritze 20 bedecken oder ist vorzugsweise als Rundum- oder Überrundumetikett ausgestaltet und kommt zumindest teilweise auf sich selbst zu liegen. Gemäß 1 kann der Spritzenverschluss 22, 23 durch den klebeneutralen Bereich 7 umwickelt werden, und nachfolgend kommt das Etikett 1 klebend auf sich selbst zum Liegen. Eine Kontamination des Spritzenverschlusses 22, 23 mit Klebstoff kann somit vermieden werden. Das Etikett 1 umgibt dann den Spritzenverschluss 22, 23 wie eine Hülse und ist in einem Bereich oberhalb des Spritzenverschlusses 22, 23 in sich selbst verklebt, geschlossen und stoffschlüssig versiegelt. Somit kann eine nutzbringende hermetische Umhüllung des Spritzenverschlusses 22, 23 eingerichtet werden.
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Ferner ist es nutzbringend, wenn der klebeneutrale Bereich in einem Übergangsbereich zwischen dem ersten und dem zweiten Etikettenabschnitt 2 und 3 eingerichtet ist, der in einem applizierten Zustand dem Übergang zwischen dem Spritzenverschluss 22, 23 und dem Spritzenkörper 21 zugeordnet ist. Somit kann eine Öffnungsdynamik der etikettierten Spritze 20 verbessert werden, da im Vergleich zu einem vollflächig klebenden Etikett weniger Kraftaufwand beim Aufdrehen und/oder Abziehen des Spritzenverschlusses 22, 23 und Durchtrennen des Etiketts 1 benötigt wird. Alternativ oder zusätzlich kann das Etikett 1 in einem solchen Durchtrennungsbereich ein Durchtrennungselement in Form eines Aufreißstreifens und/oder einer Perforation 6 aufweisen, das ein einfaches und vorgegebenes Zerreißen des Etiketts 1 ermöglicht (s. a. 4-9). Die Perforation 6 ermöglicht es auch, dass das Etikett 1 durch eine Dreh- und/oder Zugbewegung durchtrennt wird und die Sicht auf eventuell darunterliegende Schichten freigegeben wird, die farbige Öffnungsanzeigen und/oder andere Informationen enthalten können.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel weist das Etikett 1 einen vorspringenden Bereich 8 an der vorderen Kante 4 des ersten Etikettenabschnitts 2 auf. Der vorspringende Bereich 8 kann ein einfacheres Anbringen des Etiketts 1 bei einem automatisierten Verspenden an Spritzen 20 ermöglichen. Der vorspringende Bereich 8 kann an der Oberseite silikonisiert sein, sodass das Etikett 1 in diesem Bereich bei Bedarf wieder von sich selbst abgelöst werden kann, um zum Beispiel aufgedruckte Information zu sichten und/oder eine Inhaltskontrolle der Spritze 20 zu ermöglichen. Der vorspringende Bereich 8 und die ihn begrenzende vordere Kante 41 des ersten Etikettenabschnitts 2 können geradlinig und/oder geschwungen und/oder mit einen anderweitig vorgegebenen Konturverlauf ausgestaltet sein (s. a. 3-5). Ein oberflächlich silikonisierter Bereich kann den vorspringenden Bereich 8 bedecken oder auch deutlich über diesen hinaus ausgebildet sein. Der silikonisierte Bereich ist insbesondere so platziert, dass in Bezug auf den Umfang des Gefäßes als Primärpackmittel die darüber liegende Lage im gewünschten Bereich leichter geöffnet werden kann.
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4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Etiketts 1, welches in dem vorspringenden Bereich 8 eine Graduierung aufweist, die zur Kontrolle des Inhalts in der Spritze 20 nutzbringend sein kann. Vorzugsweise ist der vorspringenden Bereich 8 dann an der Oberseite silikonisiert ausgebildet, damit das Etikett 1 zur Sichtkontrolle von diesem wieder abgewickelt werden kann. Eine Länge, Höhe, Breite und/oder Dicke des Etiketts 1 sind insbesondere in Abstimmung auf eine Geometrie der Spritze 20 bzw. den Spritzenkörper 21 und/oder den Spritzenverschluss 22 und/oder 23 hin abgestimmt ausgebildet, an die das Etikett 1 angebracht werden soll.
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Gemäß 4 sind daher drei separate klebefähige Bereiche 12 vorgegeben ausgebildet, die durch den T-förmig ausgebildeten klebeneutralen Bereich 7 voneinander getrennt sind. Demgemäß gibt es einen oder mehrere Übergangsbereiche 9 zwischen einem oder mehreren klebeneutralen und klebefähigen Bereichen 7 und 12. Beim Umwickeln der Spritze 20 mit dem Etikett 1 wird der obere klebefähige Bereich 12 klebend mit dem Spritzenverschluss 22, 23 verbunden. Der vorlauslaufende klebefähige Bereich 12 wird zuvor mit dem Spritzenkörper 21 adhäsiv verbunden. Der nachfolgende klebefähige Bereich 12 kommt auf der Oberseite des vorspringenden Bereichs 8 zu liegen und bedeckt die Graduierung. Ferner kann das Etikett 1 eine Anfasslasche 10 an der hinteren Etikettenkante 5 aufweisen, die vorzugsweise an der Unterseite klebeneutral oder klebeabgeschwächt ausgebildet ist, damit sie einfacher gehandhabt und abgehoben werden kann. Der Winkel A an der vorderen Etikettenkante 4 zwischen den beiden Etikettenabschnitten 2 und 3 kann beispielsweise im Wesentlichen mit 90° ausgebildet (s.a. 9).
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5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Etiketts 1, welches im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel nach 4 einen Winkel A größer 90° an der vorderen Etikettenkante 4 zwischen den beiden Etikettenabschnitten 2 und 3 aufweist (s.a. 6). Zudem ist die vordere Kante 41 des ersten Etikettenabschnitts 2 teilweise geschwungen ausgeführt.
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Die 6-9 zeigen in jeweiligen Detailansichten vergrößerte Abschnitte der vorderen Etikettenkante 4 im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Etikettenabschnitten 2 und 3. Der Übergang kann beispielsweise durch die Perforation 6 bestimmt sein. Die 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Etiketts 1, bei dem der Winkel A an der vorderen Etikettenkante 4 zwischen den beiden Etikettenabschnitten 2 und 3 kleiner 90° ausgebildet ist. Der zweite Etikettenabschnitt 3 weist einen vorspringenden Bereich 13 auf, der aber im Vergleich zu dem vorspringenden Bereich 8 des ersten Etikettenabschnitts 2 dennoch zurücksteht, sodass der erste Etikettenabschnitt 2 bei einem vorgesehenen Applizieren stets vor dem zweiten Etikettenabschnitt 3 in Kontakt mit dem Spritzenkörper 21 bzw. der Spritze 20 kommt. Die vordere Kante 42 des zweiten Etikettenabschnitts 3 kann somit vertikal (s. 4 und 8-9), schräg nach vorne (s. 7) oder schräg nach hinten (s. 1-3 und 5-6) verlaufend ausgebildet sein.
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Die 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Etiketts 1 und illustriert, dass der Winkel A an der vorderen Etikettenkante 4 zwischen den beiden den beiden Etikettenabschnitten 2 und 3 auch 180° betragen kann sein kann. Alternativ kann der Winkel A in 8 auf die aneinander grenzenden Kanten bezogen werden, welche benachbart zu der Perforation 6 ausgebildet sind, sodass in diesem Bereich der Winkel A mit 90° bezeichnet werden kann. Jeweils weist das Etikett 1 nach 8 einen vorspringenden Bereich 8 und 13 des ersten bzw. zweiten Etikettenabschnitts 2, 3 auf, zwischen denen ein Freiraum vorgegeben ausgebildet ist. Ein solcher Freiraum kann zum Beispiel eine Aussparung für Elemente der Spritze 20 bereitstellen, die sich radial nach außen erstrecken und ein Etikettieren mittels eines vollflächigen Etiketts erschweren würden.
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Die 9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Etiketts 1, die beiden Etikettenabschnitte 2, 3 an ihren vorderen Kanten 41, 42 aneinander grenzen und abschnittsweise durch eine Schlitzung 11 voneinander getrennt sind. Die Schlitzung 11 erstreckt sich zum Beispiel vorgegeben bis zu der Perforation 6 in dem klebeneutralen Bereich 7 und stellt im Bereich der vorderen Kanten 41, 42 eine gewisse Beweglichkeit der beiden Etikettenabschnitte 2, 3 relativ zueinander bereit. Dies kann sich nutzbringend auf einen Etikettierprozess auswirken, wenn das Etikett 1 an der Spritze 20 appliziert wird. Die Schlitzung 11 kann alternativ auch länger oder kürzer und/oder mit einem vorgegebenen Verlauf ausgebildet sein, der nicht durchgehend geradlinig ist.
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Ein Applizieren des Etiketts 1 an der Spritze 20 kann gemäß dem Ablaufdiagramm nach 10 wie folgt durchgeführt werden:
- In einem Schritt S1 wird die Spritze 20 als mehrteiliges Gefäß bereitgestellt. Im selben Schritt S1 oder in einem weiteren Schritt S2 wird eine Ausgestaltung des Etiketts 1 bereitgestellt.
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In einem Schritt S3 wird das Etikett 1 an der Spritze 20 angebracht, wobei die Spritze 20 mit dem Etikett 1 umwickelt wird. Dabei wird der erste Etikettenabschnitt 2 in Kontakt mit dem Spritzenkörper 21 gebracht und an diesem adhäsiv befestigt. Nachfolgend wird der zweite Etikettenabschnitt 3 in Kontakt mit dem Spritzenverschluss 22, 23 gebracht und adhäsiv an und/oder um diesen herum befestigt.
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Somit ist das Etikett 1 an der Spritze 20 appliziert, ohne unerwünschte Krafteinwirkungen auf den Spritzenverschluss 22, 23 zuzulassen und Sterilität der Spritze 20 zu gefährden. Bei einem Öffnen der etikettierten Spritze 20 kann das Etikett 1 vorgegeben durchtrennt und zumindest ein Teil des zweiten Etikettenabschnitts 3 zusammen mit dem Spritzenverschluss 22 und/oder 23 von dem ersten Etikettenabschnitt 2 und dem Spritzenkörper 21 entfernt werden.
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Das Etikett 1 ermöglicht es aufgrund speziell ausgeführten, vorauslaufenden Etikettenkante 4, dass es an dem Spritzenkörper 21 fixiert wird, bevor der nachlaufende Teil des Etiketts 1 den Spritzenverschluss 22, 23 mit umfasst. Der Etikettenaufbau ermöglicht es, Übertragungen von mechanischen Kräften während der Etikettierung auf den Spritzenverschluss 22, 23 zu vermeiden oder gering zu halten. Somit kann insbesondere ausgeschlossen werden, dass es Torsionsbewegungen zwischen den Komponenten der Spritze 20 und des Etiketts 1 kommt, die sich nachteilig auf die Sterilität der Spritze 1 und den Etikettierprozess auswirken können. Aufgrund des beschriebenen Etikettenaufbaus ist zum Beispiel ein maschinelles Hochgeschwingdigkeitsverspenden einer Vielzahl solcher Etiketten 1 möglich, bei dem beispielsweise 300-400 Spritzen pro Minute zuverlässig und sicher etikettiert werden können, ohne ihre Sterilität zu gefährden. Ferner können die Spritzen 20 mittels eines jeweiligen Etiketts 1 zuverlässig versiegelt und gegen Manipulationen geschützt werden. Das Etikett 1 stellt einen sicheren Erstöffnungsnachweis bereit und kann unbefugte Öffnungen deutlich erkennbar anzeigen.
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In Abhängigkeit von der Geometrie der Spritze 20 oder eines anderweitiges Gefäßes, an dem das Etikett 1 angebracht werden soll, kann das Etikett 1 die Anfasslasche 10 und/oder spezielle Geometrien aufweisen, wie zum Beispiel rechteckige oder zackenförmige Aussparungen. Weiterhin kann ein Klebstoff des Etiketts 1 bereichsweise neutralisiert sein, um den klebeneutralen Bereich 7 vorgegeben auszubilden. Das Etikett 1 kann aus einer UV-Schutzfolie und/oder einer Barrierefolie ausgestaltet sein, die eine Barriere gegen Sauerstoff und /oder Wasserdampf bereitstellt. Alternativ oder zusätzlich kann das Etikett 1 auf seiner zur Spritze 20 gerichteten Unterseite mit schwarzer Farbe ausgestattet sein, um Lichtreflexionen und Lichteinwirkungen zu vermeiden oder gering zu halten. Zudem kann das Etikett 1 eine RFID-Funktion im Bereich des Spritzenkörpers 21 und/oder im Bereich des Spritzenverschlusses 22, 23 aufweisen, welche mit einer sogenannten „Tamper-Loop-Funktion“ kombiniert werden kann, die in einem Übergangsbereich des Spritzenkörpers 21 zum Spritzenverschluss 22, 23 nutzbringend ist. Ferner kann das Etikett 1 ergänzend oder alternativ ein Inspektionsfenster aufweisen oder abschnittsweise oder vollständig transparent ausgebildet sein.
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Die 11 zeigt eine weitere Ausführungsmöglichkeit des Etiketts 1, bei dem der erste und zweite Etikettenabschnitt 2, 3 nicht zueinander versetzt ausgebildet sind. Das Etikett 1 hat demgemäß im Wesentlichen eine quadratische oder rechteckige Form oder Gesamtkontur, sodass der erste Etikettenabschnitt 2 nicht gegenüber dem zweiten Etikettenabschnitt 3 hervorsteht und keine vorauslaufende vordere Kante 41 aufweist bzw. keine nachlaufende vordere Kante 42 im Bereich des zweiten Etikettenabschnitts 3 ausgebildet ist. Die vorderen Kanten 41, 42 sind zum Beispiel geradlinig entlang einer gemeinsamen Geraden ausgebildet. Die weiteren Eigenschaften des Etiketts 1, die zuvor im Zusammenhang mit den 1 bis 10, beschrieben sind, können auch für diese Ausgestaltung des Etiketts 1 vorgesehen werden. Insbesondere kann das Etikett 1 Funktionen, wie zum Beispiel eine Skalierung, eine Anfasslasche 10, eine RFID-Funktionalität, eine Perforation 6, eine UV-Schutzfolie und/oder eine Barrierefolie aufweisen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Etikett
- 2
- erster Etikettenabschnitt
- 3
- zweiter Etikettenabschnitt
- 4
- vordere Etikettenkante
- 41
- vordere Kante des ersten Etikettenabschnitts
- 42
- vordere Kante des zweiten Etikettenabschnitts
- 5
- hintere Etikettenkante
- 6
- Perforation
- 7
- klebeneutraler Bereich
- 8
- vorspringender Bereich des ersten Etikettenabschnitts
- 9
- Übergangsbereich
- 10
- Anfasslasche
- 11
- Schlitzung
- 12
- klebefähiger Bereich
- 13
- vorspringender Bereich des zweiten Etikettenabschnitts
- 20
- Gefäß / Spritze
- 21
- Gefäßkörper / Spritzenkörper
- 22
- Verschlusselement
- 23
- Kappenelement
- A
- Winkel zwischen vor- und nachlaufendem Etikettenabschnitt
- L
- Längsachse des Gefäßes / der Spritze
- R
- Applikationsrichtung des Etiketts
- S(i)
- Schritte eines Verfahrens zum Applizieren eines Etiketts an einem Gefäß