Zahlungskarte und Verfahren zum Bezahlen unter Verwendung einer
Zahlungskarte
Die Erfindung betrifft eine Zahlungskarte für den elektronischen Geldverkehr und ein Verfahren zum Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter Verwendung einer solchen Zahlungskarte.
Im elektronischen Geldverkehr, insbesondere beim Online-Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen, also Produkten, die über das Internet in Anspruch genommen bzw. gekauft werden können, weisen bekannte Zahlungsmöglichkeiten, z.B. mittels Kreditkarten, Bankeinzug, Direkteinwahl über kostenpflichtige Telefonnummer usw., für den Kunden als auch für den Verkäufer Nachteile auf.
Bei der Benutzung von Kreditkarten und Bankeinzug muß der Kunde Daten angeben, die seine Identifikation ermöglichen, woraus eine personenbezogene Zuordnung der Zahlungsvorgänge resultiert. Mißbrauchsmöglichkeiten werden hierdurch eröffnet. Bei der Direkteinwahl über kostenpflichtige Telefonnummern hat sich als nachteilig erwiesen, daß vom Verkäufer bereitgestellte Zugangsprogamme erforderlich sind, die zunächst kostenpflichtig beschafft und installiert werden müssen und jedenfalls während der Benutzung die Kontrolle über den verwendeten Rechner übernehmen. Für den Nutzer bestehen keine Kontrollmöglichkeiten. Zudem sind die Transaktionen anhand der Kontoauszüge bzw. der Telefonrechnung für Dritte nachvollziehbar.
Für die Verkäufer ist dabei nachteilig, daß diese längere Wartezeiten bis zum Zahlungseingang in Kauf nehmen müssen. Weiterhin können hohe Betrugs-, Storno- und Rückbuchungsraten und gegebenenfalls zusätzliche Bank- und Inkassogebühren entstehen. Auch sind die einschlägigen
Datenschutzbestimmungen zu beachten. Schließlich bringt der Abrechnungsaufwand insgesamt hohe Verwaltungskosten mit sich.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Zahlungskarte für den elektronischen Geldverkehr und ein Verfahren zum Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen, die ein einfaches und anonymes Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen ermöglichen.
Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der Ansprüche 1 bzw. 7 gelöst.
Hierdurch wird eine Zahlungskarte für den elektronischen Geldverkehr geschaffen, die eine anonyme Barzahlung einem Identifizierungscode zuordnet. Dazu trägt die Zahlungskarte einen individuellen Identifikationscode einer Zugriffsberechtigung für einen vorausbezahlten Geldbetrag. Der Identifikationscode ist dabei durch eine Markierung verdeckt, die zur Sichtbarmachung des Identifikationscodes vor Inbenutzungnahme der Zahlungskarte erkennbar irreversibel zerstörbar ist. Hierdurch wird sichergestellt, daß der Kunde eine Zahlungskarte erhält, deren Identifikationscode Dritten nicht
bekannt ist. Eine mißbräuchliche Verwendung des Identifikationscodes durch nicht berechtigte Dritte wird hiermit vermieden bzw. in die Sorgfaltspflicht des Zahlungskartenkäufers gelegt.
Die Markierung besteht vorzugsweise aus einer mechanisch zerstörbaren Schicht eines insbesondere wegrubbel- oder abziehbaren Materials. Eine solche Markierung kann unter Nutzung bekannter Technologien einfach und kostengünstig auf die Zahlungskarte aufgetragen werden, die ein erstes Sichtbarmachen des Identifikationscodes sicher und irreversibel anzeigen. Die Zerstörung der Markierung durch den Kunden ist einfach und schnell möglich.
Die Markierung kann alternativ aus einer den Identifikationscode umhüllenden Verpackung bestehen. Hierdurch kann der Identifikationscode durch einen einfachen Handgriff sichtbar gemacht werden.
Weiterhin kann ein Identifikationsfeld für ein Verfallsdatum vorgesehen sein, das angibt, wann der dem Identifikationscode der Zahlungskarte zugeordnete Geldbetrag verfällt. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand verringert, da Identifikationscodes und zugeordnete Daten nur für eine befristete Zeit gespeichert werden müssen. Zudem entsteht ein Anreiz, die Zahlungskarte zu verwenden, so daß das Angebot der Verkäufer genutzt wird.
Ferner wird ein Verfahren zum Bezahlen von Waren und/oder Dienstleistungen im elektronischen Geldverkehr, insbesondere im Internet, geschaffen, das ein für den Kunden anonymes Bezahlen ermöglicht, da der Kunde keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich den Identifikationscode angeben muß. Für den Verkäufer vermindert sich durch den Wegfall personenbezogener Daten der Verwaltungsaufwand.
Da der Kunde den mit der Zahlungskarte verfügbaren Geldbetrag bereits vor Inbenutzungnahme an eine die Identifikationscodes und die jeweils zugeordneten Geldbeträge verwaltende Abrechnungsstelle bezahlt hat, über welche die eigentliche Zahlungsabwicklung erfolgt.^sind verkäuferseitig durch Zahlungsunwilligkeit, Zahlungsunfähigkeit, Stornierungen und Rückbuchungen der Kunden auftretende Probleme ausgeschlossen.
Zur Erhöhung der Sicherheit kann der Kunde vor dem erstmaligen Übermitteln des Identifikationscodes an einen Verkäufer ein Paßwort wählen, das zusammen mit dem Identifikationscode von der Abrechnungsstelle verwaltet wird.
Um es dem Kunden zu ermöglichen, Waren und/oder Dienstleistungen über den mit einer Zahlungskarte verfügbaren Geldbetrag hinaus zu kaufen, kann weiterhin vorgesehen sein, einen Kaufpreis mit mehreren Zahlungskarten zu bezahlen und/oder die über eine Zahlungskarte verfügbaren Geldbeträge auf eine andere Zahlungskarte zu übertragen. Dadurch ist erreichbar, daß den Identifikationscodes zugeordnete, geringe Restbeträge nicht verfallen.
Die Währung der Geldbeträge kann von der Währung des beim Kauf der Zahlungskarte verwendeten Geldes verschieden sein. Vorteilhafterweise kann die Umrechnung in eine virtuelle Währung erfolgen, so daß weltweit ein einheitlicher Grundwert für alle Waren und/oder Dienstleistungen erreicht wird. Der Aufwand zum Erstellen von Preislisten wird folglich deutlich verringert.
Die Verwendung der Zahiungskarte kann schließlich statistisch erfaßt und ausgewertet werden, um beispielsweise Informationen darüber zu erhalten, welche Verkäufer welche Umsätze tätigen, welche Waren und/oder Dienstleistungen besonders gefragt sind oder in welchen Ländern die Zahlungskarten am häufigsten verwendet werden. Die erforderlichen Marketingaktivitäten können in Abhängigkeit von diesen Informationen entsprechend gesteuert werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den beigefügten Abbildungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Fig. 1a und 1 b zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer Zahlungskarte in Front- bzw. Rückansicht.
Fig. 2a zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Zahlungskarte, die in Fig. 2b aufgebrochen dargestellt ist.
Die in Fig. 1a und 1 b gezeigte Zahlungskarte besitzt die Form eines Flächengebildes und besteht vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial. Die Abmessungen können sich nach dem Kreditkartenformat 550mm x 850mm richten. Ferner kann zur Vermeidung von Oberflächenbeschädigungen eine Klarsichthülle vorgesehen sein. Die Zahlungskarte ist demnach vorzugsweise eine Plastikkarte 1.
Auf einer Kartenseite der Plastikkarte 1 kann ein Werbefeld 2 vorgesehen sein, z.B. ein Logo. Ferner ist ein Informationsfeld 3 vorgesehen, auf dem die Internetadresse einer Abrechnungsstelle angegeben ist. Der bei dem Kauf dieser Zahlungskarte zu entrichtende Geldbetrag kann auf einem weiteren Informationsfeld 4 visuell dargestellt werden. Ein weiteres Informationsfeld 5 kann zur visuellen Darstellung eines Verfalldatums genutzt werden. Zur Identifizierung einer die Zahlungskarte ausgebenden Verkaufsstelle, z.B. einer Tankstelle, kann ein Ausweisfeld 6 vorgesehen sein, das alphanumerisch belegbar ist.
Auf der anderen Kartenseite kann das Informationsfeld 3 für die Internetadresse wiederholt sein und ein Barcode 7 angebracht sein, der den Verkauf der Plastikkarte 1 an Kassenautomaten mit Barcode-Scannern ermöglicht.
Auf einer der beiden vorgenannten Seiten der Plastikkarte 1 trägt die Plastikkarte 1 einen Identifikationscode 8 einer Zugriffsberechtigung für einen vorausbezahlten Geldbetrag. Der Identifikationscode 8 ist hier ein Zahlen- und/oder Buchstabenaufdruck, dessen Buchstaben- und/oder Ziffernkombination mehrstellig und vorzugsweise nach dem Zufallsprinzip gebildet ist. Um sicherzustellen, daß jeder Identifikationscode nur ein Mal aktiv im Umlauf ist, kann eine zehn- bis zwanzigstellige Zahlen- und/oder Buchstabenfolge gewählt werden. Allerdings kann auch ein anderer, lesbarer Code, z.B. eine Symbolfolge oder ein Barcode, vorgesehen sein.
Der Identifikationscode 8 ist durch eine Markierung verdeckt, die zur Sichtbarmachung des Identifikationscodes 8 vor Inbenutzungnahme der Zahlungskarte erkennbar irreversibel zerstörbar ist. Die Markierung besteht wie in den Fig. 1a und 1b dargestellt aus einer mechanisch entfernbaren Schicht 9 aus
einem undurchsichtigen Material. Durch Wegrubbeln dieser Schicht 9, wie in Fig. 1a gezeigt, wird der Identifikationscode 8 sichtbar gemacht. Die Markierung ist derart zu wählen, daß diese nach einmaligem Entfernen nicht wieder aufgebracht werden kann, also irreversibel zerstört ist. Gegebenenfalls kann der Identifikationscode 8 deshalb auch durch ein beispielsweise aufgeklebtes Papieroder Kunststoffkärtchen als Markierung verdeckt sein, solange sichergestellt ist, daß beim Entfernen einer solchen Markierung diese zumindest teilweise zerstört wird.
Gemäß einem weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann der Identifizierungscode 8 nicht visuell erkennbar von der Plastikkarte 1 getragen werde, sondern elektronisch abgespeichert enthalten sein. Die Markierung ist dann derart auszubilden, daß diese von einer elektronisch zerstörbaren Schicht gebildet wird, die einem Benutzer anzeigt, daß der Identifikationscode 8 ausgelesen wurde.
Fig. 2a zeigt eine Zahlungskarte in Form eines Flächengebildes, das eine Verpackung 10 darstellt, beispielsweise mit der Kontur einer formstabilen, zerbrechbaren Kunststoffmünze, auf deren Vorderseite wieder die bereits genannten Informationsfelder angebracht sein können.
Die Verpackung 10 umhüllt einen Informationsträger 1 1 , auf dem der Identifikationscode 8 lesbar angegeben ist, vgl. Fig. 2b. Der Informationsträger 11 wird zugänglich nur durch erkennbar irreversibles öffnen der Verpackung 10. Dabei kann die Verpackung teilweise durchsichtig sein, solange zumindest der Identifikationscode 8 verdeckt bleibt.
Gemäß einer weiteren, alternativen Ausgestaltung der Zahlungskarte kann der Identifikationscode 8 nicht visuell von der Plastikkarte 1 getragen werden, sondern als Audiosignal abgelegt sein. Die Markierung muß auch hier eine solche Abdeckung gewährleisten, die das Sichtbarmachen des Identifikationscodes durch Abhören verdeckt, wobei die Zerstörung einer solchen Abdeckung erkennbar irreversibel zu erfolgen hat.
Ein Verfahren zum Bezahlen im elektronischen Geldverkehr unter Verwendung einer Zahlungskarte wird nachfolgend beschrieben. Die Zahlungskarte kann von Kunden verwendet werden, um von Verkäufern im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere im Internet, angebotene Waren und/oder Dienstleistungen zu bezahlen. Hierzu ist eine Abrechnungsstelle vorgesehen, die eine Menge von individuellen Identifikationscodes mit jeweils zugeordneten Geldbeträgen registriert und verwaltet und Zahlungskarten mit registrierten Identifikationscodes gegen Bezahlung an Kunden abgibt. Ein der Bezahlung entsprechender Geldbetrag ist nunmehr für den Kunden verfügbar zum Ausgleichen von Kaufpreisen solcher Waren und/oder Dienstleistungen, die von der Abrechnungsstelle authorisierten Verkäufern angeboten werden. Für die Abgabe können beliebige Verkaufsstellen vorgesehen sein.
Der Kunde entfernt nach Kauf einer Zahlungskarte die Markierung und erhält dadurch Kenntnis von dem Identifikationscode 8, der der von ihm bezahlten Zahlkarte zugeordnet ist.
Will der Kunde Waren und/oder Dienstleistungen kaufen, wählt er mittels einer beliebigen Internetzugangsvorrichtung zunächst die auf der von ihm gekauften Zahlungskarte angegebene Internetadresse an. Daraufhin erhält er von der Abrechnungsstelle eine Suchmaschine bereitgestellt, die die authorisierten Verkäufer nennt, die an ein Bezahlungssystem angeschlossen sind, für das die Zahlungskarte Gültigkeit besitzt. Vorzugsweise ermöglicht die Suchmaschine, Waren- und/oder Dienstleistungsbereiche auszuwählen. Der Kunde kann also eine Übersicht der für ihn in Frage kommenden authorisierten Verkäufer für eine gewünschte Ware und/oder Dienstleistung abrufen und sich für einen bestimmten Verkäufer entscheiden, zu dessen Internetseite er auf seinen Befehl hin weitergeleitet wird.
Hat der Kunde einen bestimmten Kaufgegenstand ausgewählt, gibt der Kunde dem Verkäufer zur elektronischen Bezahlung den Identifikationscode 8 der Zahlungskarte an, vorzugsweise durch Eingabe der entsprechenden alphanumerischen Zeichen. Der Verkäufer übermittelt den vom Kunden erhaltenen
Identifikationscode 8 zusammen mit einem für den ausgesuchten Kaufgegenstand zu zahlenden Kaufpreis an die Abrechnungsstelle. Die Abrechnungsstelle hat nun zu klären, ob der Kaufpreis mit dem durch den Kunden durch den Kauf der Zahlungskarte vorausbezahlten Geldbetrag für einen solchen Kauf ausreicht. Dazu vergleicht die Abrechnungsstelle den Kaufpreis mit dem dem genannten Identifikationscode zugeordneten Geldbetrag. Bei ausreichender Deckung gibt die Abrechnungsstelle unter Verminderung des dem genannten Identifikationscode zugeordneten Geldbetrages den Kaufpreis frei.
Sollte hingegen eine mangelnde Deckung festgestellt werden, wird dem Kunden mitgeteilt, daß ein Kauf des von ihm gewünschten Kaufgegenstandes nicht zustande gekommen ist. Der Kunde kann sich nun entweder ein anderes Produkt aussuchen, für den der vorausbezahlte Geldbetrag seiner Zahlungskarte ausreicht, oder es kann vorgesehen sein, daß dem Kunden die Möglichkeit eröffnet wird, die Identifikationscodes mehrerer Zahlungskarten zu nennen, deren addierte Geldbeträge zur Zahlung des gewünschten Kaufgegenstandes ausreichen.
Ist jedoch die Freigabe des Kaufpreises durch die Abrechnungsstelle erfolgt, wird der Kunde aufgefordert, eine Lieferanschrift für die Waren anzugeben bzw. aufgefordert, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Der Verkäufer erhält sein Geld von der Abrechnungsstelle, nach einer zwischen diesen Parteien wählbaren Vereinbarung.
Die elektronische Bezahlung findet zweckmäßigerweise vollautomatisch mittels elektronischer Datenübertragung, insbesondere über das Internet, statt und nimmt nur wenige Sekunden in Anspruch. Der Kunde bleibt anonym.
Der Kunde kann nur über den vorausbezahlten Betrag verfügen. Wenn der Betrag ausgegeben oder ein gegebenenfalls vorgesehenes Verfallsdatum erreicht ist, wird der Identifikationscode vorzugsweise deaktiviert.
Zweckmäßigerweise kann der Kunde über die Abrechnungsstelle direkt die seinen Zahlungskarten zugeordneten Geldbeträge einsehen. Es kann vorgesehen
sein, zum Aufladen von Zahlungskarten Geldbeträge, die verschiedenen Identifikationscodes zugeordnet sind, den Identifikationscodes anders zuzuordnen.
Zudem kann von der Abrechnungsstelle und/oder von einem oder mehreren Verkäufern ein Rabattsystem vorgesehen sein. Hierzu trägt sich ein Kunde gegebenenfalls unter einem Phantasienamen in eine Stammliste ein und gibt jeweils die Identifikationscodes der von ihm benutzten Zahlungskarten an. Die Identifikationscodes sind von der Abrechnungsstelle der Zahlungskarten überprüfbar, um einem Mißbrauch vorzubeugen. Bei Erreichen festgelegter Umsätze kann der Kunde Gutschriften oder Preise erhalten, über die er anonym verfügen kann.
Ferner kann vorgesehen sein, daß der Kunde der Abrechnungsstelle nach dem Kauf der Zahlungskarte den Identifikationscode angeben muß, um einen Kontozugangscode zu erhalten, der beim Verwenden der Zahlungskarte anzugeben ist. Die Zahlungskarte kann danach trotz Sichtbarmachung des Identifikationscodes verloren gehen, ohne daß ein Dritter auf das Konto zugreifen kann.