Verfahren zur elektronischen Abwicklung einer Zahlung von bestellten Waren, Dienstleistungen oder Geldschulden, sowie zugehöriges Zahlungsmittel
[0001] Diese Erfindung betrifft einerseits ein elektronisches Verfahren, mittels dessen Waren und Dienstleistungen, die bei einem Anbieter bestellt werden und alle anderen Geldschulden, die bei einem Gläubiger zu begleichen sind, sicher und bedarfsweise auch anonym elektronisch bezahlt werden können. Andererseits beinhaltet die Erfindung ein physisches Zahlungsmittel zur Durchführung des Verfahrens.
[0002] Durch die rasante Verbreitung neuartiger Computernetzwerk- und Kommunikationstechnologien wie Internet, Mobiltelephonie etc. sowie deren vielfältige Anwendungen stellt sich zunehmend das Problem, wie die Waren und Dienstleistungen, die über diese Medien angeboten und/oder vermittelt werden und zum Teil online sogleich bezogen werden können, sowohl für den Kunden wie auch den Verkäufer sicher bezahlt werden können, ohne dass etwa Dritte Beträge für sich abzweigen können oder etwa auf Kosten eines anderen Benutzers Waren und Dienstleistungen beziehen können. Derartige elektronische Bestellungen sind z.B. via Internet möglich. Aber auch die auf Mobilkommunikationsfunknetzen angebo-
tenen Short Message Services (SMS) ermöglichen die Aufgabe elektronischer Bestellungen. Und sogar beim Fernsehen als Medium sind interaktive Kommunikationsmöglichkeiten in Vorbereitung, sodass über dieses Medium elektronische Bestellungen von Waren und Dienstleistungen möglich werden. Die Voraussetzung ist also generell ein Kommunikationsnetz wie etwa ein öffentliches oder privat betriebenes Fest- oder Funknetz. Grundsätzlich können physische Waren zum Beispiel auf dem Internet oder auch mittels SMS (Short Message Services) über ein Mobilkommunikationsnetz nur bestellt und allenfalls noch bezahlt werden. Die Lieferung hingegen erfolgt dann per Post, durch den Anbieter selbst oder durch einen von ihm beauftragten Spediteur, und das oftmals erst, nachdem die Bezahlung erfolgt ist. Bei der Lieferung etwa von Büchern, von Compact Disks oder Videokassetten wird sich die Technik mehr und mehr dahingehend entwickeln, dass der Inhalt in Form elektronischer Daten übermittelt wird und aufgrund dieser Übermittlung der Empfänger eine physische Ware selbst erstellt, etwa in Form des Ausdrucks von Papier, oder indem er aufgrund der übermittelten Daten einen Tonoder Bildträger selbst herstellt und schliesslich also doch eine Ware in Händen hat. Die Voraussetzung um rasch an diese Waren zu kommen, ist eine rasche und sichere online-Vorauszahlung. Dienstleistungen wie zum Beispiel die Lieferung irgendwelcher Informationen in Form von elektronischen Daten, etwa Bilder, Filme, Töne, Texte, Statistiken, Tabellen, Software etc., können sogleich elektronisch an einen Besteller geliefert werden. Aber auch hier wird die Vorauszahlung vom Anbieter oftmals zur Bedingung für die Auslieferung gemacht. Die Bezahlung ist jedenfalls in beiden Fällen ein Problem, und sowohl Besteller wie auch Lieferant sind gleichermassen an einer sicheren Zahlungsabwicklung interessiert. Andere Dienstleistungen, die via Internet oder Mobilkommunikationsnetz oder ein anderes ähnliches Festnetz oder Funknetz bezogen werden können, beinhalten zum Beispiel, dass über diese Medien ein Kunde an einem Wettspiel teilnehmen kann, wobei er seinen Wetteinsatz sogleich und online einzahlen können sollte. Wiederum andere Dienstleistungen lassen sich dadurch charakterisieren, dass sie im voraus bezahlt werden und erst danach erbracht, bzw. bezogen werden: Dazu gehört beispielsweise die Lieferung einer Ware oder die Teilnahme an einer Reise, etc. Die Erfindung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Anwendungen, bei denen Zahlungen elektronisch abwickelbar sind, indem die Angebots- bzw. Ver-
kaufsstelle direkt oder mittelbar an ein Kommunikationsnetz angeschlossen ist. Bei der Angebots- und Verkaufsstelle kann es sich dabei um ein Ladengeschäft handeln, wo Verkäufer beschäftigt sind, andrerseits aber ausdrücklich auch um Automaten im weitesten Sinne, also um einen Computer, um ein mobiles Kommunikationsgerät, um einen Billettautomaten, eine Kasse, eine Parkuhr oder ähnliches. Nur durch ein solches Kommunikationsnetz ist eine online Verbindung zum Institut möglich, wo der geschuldete Geldbetrag abgebucht werden kann.
[0003] Üblicherweise können heute online-Bezüge von Waren und Dienstleistungen, z.B. via Internet, mittels Kreditkarten bezahlt werden. Hierzu muss der Besteller einer Ware oder einer Dienstleistung dem Anbieter seine Kreditkartengesellschaft, seine Kreditkartennummer sowie das Verfalldatum der Kreditkarte angeben. Aufgrund dieser Angaben, verbunden mit einer etwa online abgesandten Bestellung, wird dem Lieferanten von der Kreditkartengesellschaft der Betrag vergütet. Der Bezahler ist durch die Kreditkarte identifizierbar, wenn sie denn tatsächlich von ihm selbst benützt wird. Bei Bestellungen, welche nicht tatsächlich vom Kreditkarten-Eigentümer getätigt wurden, sondern von einem Betrüger, dem die Kreditkarte in die Hände kam, während sie noch nicht gesperrt war, werden solche Bestellungen vom wahren Eigentümer natürlich zurecht bestritten. Die Beweislast, dass die Bestellung vom Eigentümer erfolgte, liegt indessen beim Lieferanten, welcher die Bestellung entgegennahm. Es ist klar, dass hier eine Grauzone besteht, die viele Benutzer von online-Diensten, zurecht oder zu unrecht, von der Angabe ihrer Kreditkarten-Details abhalten. Nicht zuletzt ist das Ganze auch eine Frage der Anonymität, welche z.B. im Internet bekanntlich ein umstrittenes Thema ist. Kreditkarten-Eigentümer fürchten sich davor, dass mit den Angaben zu ihrer Kreditkarte Dritte Missbrauch begehen könnten. Sie fürchten sich, dass sie in einem solchen Fall in langwierige Verfahren verwickelt werden könnten, bis der Missbrauch nachgewiesen ist. Ausserdem fühlen sie sich durch diese Gefahren einem Kostenrisiko ausgesetzt. Die Kreditkarten gewähren dem Eigentümer ja Kredit für ansehnliche Beträge, welche der Durchschnittsbürger nicht gern oder leichtfertig einem Risiko aussetzt.
[0004] Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren zur elektronischen Abwicklung einer Zahlung von bestellten Waren und Dienstleistungen oder anderen Geldschulden anzugeben, sowie ein zugehöriges Zahlungsmittel zur Ausübung des Verfahrens zu schaffen.
[0005] Diese Aufgabe wird gelöst von einem Verfahren zur elektronischen Abwicklung einer Zahlung von bestellten Waren, Dienstleistungen oder Geldschulden, das sich dadurch auszeichnet, dass die Zahlung durch den Kunden auf der Basis einer physischen, als Unikat ausgeführten und von einem Herausgeber herausgegebenen, vom Kunden gegen Bezahlung von einem Vertriebspartner erworbenen Wertkarte mit einmaligen Daten online durch elektronisches Entwerten der Wertkarte beim Institut ausgelöst wird, indem das Institut die Zahlung über den Abwertungsbetrag an den Zahlungsempfänger, bzw. den Unternehmer online ausführt oder mindestens online die Zahlung bestätigt.
[0006] Das zugehörige Zahlungsmittel zur Durchführung dieses Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass es eine Wertkarte in Form eines Unikates ist, welches dadurch gegeben ist, dass die Wertkarte erstens eine einmalige Kartennummer in Form einer Nummer oder eines Codes aufweist, welcher der Kartenerlös zuordnungsbar ist, und zweitens die Wertkarte ein oder mehrere einmalige Codes aufweist, wobei jeder einzelne einer Einzelzahlung mit beliebigem Betrag innerhalb des aktuellen Kartenwertes zuordnungsbar ist.
[0007] Das Verfahren wird anhand mehrerer Schemata erklärt und eine beispielsweise Ausführung des Zahlungsmittels wird ebenfalls in den nachfolgenden Zeichnungen dargestellt und die Funktion des Zahlungsmittels wird erläutert.
Es zeigt:
Figur 1 : Die Struktur aller beteiligten Einheiten zur Abwicklung der verfahrensgemässen elektronischen Zahlung einer bestellten, kostenpflichtigen Lieferung;
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Figur 2: Ein Beispiel einer erfindungsgemässen Wertkarte;
Figur 3: Den ersten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Lieferung von Wertkarten an die Vertriebspartner;
Figur 4: Den zweiten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich den Erwerb der Wertkarte durch den Kunden und die wertmässige Aktivierung der Wertkarte durch den Vertriebspartner anlässlich des Wertkartenverkaufs (die Aktivierung kann ja nach Ablauf auch bereits im ersten Schritt erfolgt sein);
Figur 5: Den dritten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Bestellung einer Ware oder einer Dienstleistung unter Angabe von Daten der Wertschriftenkarte zur elektronischen Entrichtung des Kaufpreises;
Figur 6: Den vierten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Prüfung der angegebenen Daten, positivenfalls die Abbuchung des gewünschten Betrages zugunsten des Anbieters, bzw. Gläubigers, oder die Bestätigung der Zahlung dieses Betrages gegenüber dem Anbieter, bzw. Gläubiger;
Figur 7: Den fünften Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Ausrichtung der Zahlung und die Lieferung der bestellten Ware oder Dienstleistung.
[0008] Die Figur 1 zeigt zunächst alle für die Abwicklung des erfindungsgemässen Zahlungsverfahrens nötigen Beteiligten auf einen Blick. Als Organisator tritt ein Herausgeber H in Erscheinung, welcher physische Wertkarten W herausgibt. Dieser Herausgeber H stelle also solche von ihm eigens geschaffene Wertkarten W her oder lässt solche herstellen. Das Spezielle an den Wertkarten W ist es, dass jede einzelne Karte ein absolutes Unikat ist, in der Form, dass sie mit einer eineindeutigen Code-ID versehen ist, welche sie mit jeder anderen denkbaren Karte
W unverwechselbar macht. Des weiteren kann die Karte ein oder mehrere weitere Codes oder Passwörter Pi Pn aufweisen, welche zur Auslösung je einer einzelnen Zahlung benötigt werden. Auf der Karte wird ausserdem eine Wertangabe aufgedruckt, bestehend aus Währung und Betrag, zum Beispiel also CHF 10.-, CHF 20.- oder CHF 50.-, usw. Selbstverständlich kann die Karte technisch gesehen für jede beliebige heutige und zukünftige Währung und jeden beliebigen Betrag geschaffen werden, sei es etwa für EUR, USD, JPY oder andere nationale oder supranationale Währungen. Um das Entstehen von Altschulden zu verhindern, können die Karten unter Umständen mit einem Verfalldatum versehen werden. Der ihnen zugemessene Wert würde nach Ablauf dieses Datums verfallen und der Kunde verlöre den Wert definitiv. Das zwingt ihn zum Gebrauch der Karte innerhalb ihrer Gültigkeitsperiode und verhindert, dass die aus dem Kartenverkauf erzielten Erlöse während Jahren oder gar Jahrzehnten ungenutzt liegen bleiben und doch stets für den Kartenkäufer bereitgehalten werden müssten. Auch wenn ein Ladengeschäft Gutscheine gegen Bezahlung herausgibt, werden diese ja zeitlich limitiert, um diese Obligationen nicht über Gebühr lange verwalten zu müssen.
[0009] Nebst dem Herausgeber H dieser Karten gibt es Vertriebspartner V, etwa die Betreiber von Kiosken, denn Kioske sind ziemlich dicht gestreut und ermöglichen daher einen landesweiten Vertrieb der Karten. Selbstverständlich können auch andere Vertriebspartner in Frage kommen, etwa die Post, Tankstellenbetreiber, die Bahn oder jede andere Organisation, die über ein verzweigtes Vertriebsstellennetz verfügt, um diese physischen Karten W an Kunden K zu verkaufen. Die Karten werden also vom Herausgeber H an die Vertriebspartner V geliefert. Je nachdem, wie das Geschäft organisiert wird, was aber mit dem technischen Gehalt des Zahlungsverfahrens an sich nichts zu tun hat, kann der Vertriebspartner V zum Beispiel die Wertkarten W zunächst beziehen, ohne dass er dafür etwas bezahlen muss. Das kommerzielle Geschäft des Herausgebers H wird später klar. Es geht hier vordringlich um die Beschreibung des technischen Verfahrens zur Zahlungsabwicklung. In anderen Ausgestaltungen zahlt der Vertriebspartner V die Wertkarten bei Erhalt an den Herausgeber H, welcher sodann den Erlös z.B. an ein Institut I weiterzahlt und dem Institut I die Daten der Wertkarten W übermittelt,
sodass der Erlös von der bankinternen Software eineindeutig den gelieferten Karten W zugeordnet werden kann. Das Institut I verwaltet fortan die Erlöse der Wertkarten W. In diesem Fall muss der Vertriebspartner V nicht über ein Lesegerät verfügen, das mit einem Institut verbunden ist. Im folgenden hingegen wird eine Variante beschrieben, nach welcher die Karten vorerst kostenlos an die Vertriebspartner V abgegeben werden und diesen Karten erst dann ein Wert zugemessen oder zugeordnet wird, wenn der Endkunde K dafür einen entsprechenden Betrag an den Vertriebspartner V bezahlt hat.
[0010] Ein weiterer wichtiger Partner für die technische Abwicklung des Zahlungsverfahrens ist so oder so ein Institut I etwa eine Bank oder die Post. Die Vertriebspartner V verkaufen nämlich die physischen Wertkarten W an die Kunden K und erzielen den Gegenwert als Erlös, welcher an dieses Institut I bezahlt wird. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Funktionen von H, V und I auch von ein- und derselben juristischen oder natürlichen Person ausgeführt werden können.
[0011] Der nächste wichtige Beteiligte am Verfahren ist also der Kunde K. Für ihn wird das Zahlungsverfahren organisiert, um ihm eine bequeme und sichere Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Kunde K kauft also vom Vertriebspartner V solche Wertkarten W zur späteren Verwendung als Zahlungsmittel.
[0012] Der Erlös aus dem Verkauf der Wertkarten W entspricht dem aufgedruckten Wert der Karte. Im Prinzip verkauft also der Vertriebspartner V eine Wertkarte W an den Kunden K und nimmt dafür den Wert in Form der Landeswährung in bar ein, oder gegebenenfalls durch ein anderes etabliertes Zahlungsmittel, etwa durch Bezahlung mittels einer EC- oder Kreditkarte oder einem Euro-Check. Weil es aber Sinn und Zweck der vorliegenden Erfindung ist, gerade auch Waren und Dienstleistungen, das heisst auch elektronisch übermittelte Daten, die bloss relativ kleine Beträge kosten, online bezahlen zu können, wird der Verkauf der Wertkarten W in der Regel durch Barzahlung beglichen, wie auch die anderen Verkäufe z.B. an einem Kiosk bar bezahlt werden. Anlässlich des Verkaufs der Karten W werden dieselben mit dem Wert „geladen". Das erfolgt, indem der Vertriebspartner
beim Verkauf der Karten dieselben einzeln mittels eines Lesegerätes einliest, so- dass die Identität der verkauften Karten W dem Institut I z.B. online elektronisch gemeldet werden, wonach dieses z.B. online elektronisch eine Bestätigung zugunsten des Erwerbers K der Karten W ausstellt, nämlich dass die Karten W nunmehr den aufgedruckten Wert aufweisen. Gleichzeitig übernimmt der Vertriebspartner V die Obligation, dem Institut I den Erlös für die Karten W zu überweisen. Im anderen Fall, wenn der Vertriebspartner V die Wertkarten vom Herausgeber H gegen Bezahlung übernimmt, braucht er nichts weiteres zu tun, denn der Herausgeber H hat die Kartendaten bereits an das Institut I übermittelt und auch den vom Vertriebspartner V entrichteten Erlös an das Institut I überwiesen.
[0013] Der nächste Teilnehmer für die Durchführung des Verfahrens ist das Unternehmen U, welches etwas anbietet. Jedes Unternehmen, das eine Ware oder eine Dienstleistung, unter anderem auch elektronisch lieferbare Daten, im Internet oder über ein anderes Kommunikationsnetz gegen Bezahlung anbietet, kommt als ein solches Unternehmen U in Frage. Es handelt sich daher eigentlich um eine Anzahl n von Unternehmen Ui, .... Un. Und jedes einzelne Unternehmen Uj bietet unter Umständen nicht nur eine einzige Ware oder Dienstleistung an, sondern eine Vielzahl. Es macht also eine ganze Anzahl n von Angeboten Ai An.
[0014] Das Institut I, vorteilhaft wohl ein Bankinstitut, führt eine Datenverwaltung, in welcher jede einzelne Karte W, und deren Wert erfasst ist. Das Institut I hat indessen nicht Kenntnis, wem diese Karte W, aktuell gehört oder wer sie effektiv erworben hat. Die Karte kann daher z.B. ohne weiteres auch als Geschenk an Dritte weitergegeben werden, ähnlich wie etwa eine Telefon-Taxkarte oder ein Fahrkartenabonnement. Sie konstituiert ein anonymes Zahlungsmittel wie das später noch klar wird.
[0015] Nachdem nun alle am Verfahren Beteiligten aufgeführt worden sind, fehlt nur noch die gemeinsame Plattform, nämlich zum Beispiel das Internet (World Wide Web WWW) oder ein ähnliches Kommunikationsnetz wie etwa ein öffentliches oder privat betriebenes Fest- oder Funknetz oder ein beliebiger Verbund solcher Netze, über welche diese einzelnen Beteiligten H, K, V, I, U miteinander
kommunizieren. Dass in Figur 1 also das Internet/WWW als solches Kommunikationsnetz angegeben ist, soll ausdrücklich nur als Beispiel verstanden werden.
[0016] Bevor nun die technische Funktion des Verfahrens im zeitlichen Ablauf erklärt wird, wenden wir uns zunächst einem Beispiel einer physischen Wertkarte W zu, wie sie zum Durchführen des Verfahrens nötig ist. Die Figur 2 zeigt eine solche erfindungsgemässe Wertkarte W im Massstab 1 :1 , und zwar hier sowohl die Vorderseite wie auch die Rückseite sowie einen geeigneten Umschlag zu deren Lagerung. Die Vorderseite ist für die Durchführung des Verfahrens von technischer Bedeutung. Die Karte ist im gezeigten Beispiel eine Karton- oder Kunststoff-Karte, etwa im Format einer üblichen Kreditkarte, damit sie bequem in einer Brieftasche oder in einem Portemonnaie mitgetragen werden kann und man sie daher stets bei sich haben kann. Für die Herstellung der Karte sind auch andere Materialien denkbar. Die Karte könnte daher auch aus Holz oder Metall oder einem andern, an sich beliebigen Material hergestellt sein. Die Karte hat im Prinzip keine andere technische Funktion, als die darauf angegebenen Daten von Auge oder mit Vorteil zusätzlich von einer Maschine lesbar zu halten, wobei aber das letztere nicht Bedingung ist, sondern einfach zusätzliche Komfortmöglichkeiten bietet. Im Prinzip könnte sie im Extremfall auch aus einem Stück Textilstoff bestehen, ähnlich wie ein Taschentuch, auf dem dann die Daten aufgedruckt wären. Das Format in Anlehnung an eine Kreditkarte wurde im gezeigten Beispiel einzig deswegen gewählt, weil es üblich ist und genügend Platz zum Aufdruck der nötigen Daten bietet. Die Wertkarte könnte - nur zum Verdeutlichen, dass sie aufgrund der technischen Anforderung, die an sie gestellt werden, keineswegs wie eine Kreditkarte auszusehen braucht - auch als Würfel oder Kugel gestaltet sein, also gewisser- massen eine dreidimensionale Form aufweisen, solange diese Form nur genügend Fläche zum Aufdruck der nötigen Daten bietet.
[0017] Im hier nun gezeigten Beispiel aber ist die Karte eine Karton- oder Halbkartonkarte oder aber eine Plastikkarte ähnlich einer Kreditkarte. Zunächst ist auf der unten dargestellten Vorderseite unter CARD ID am oberen Rand eine eineindeutige Nummer aufgedruckt, welche die Karte W zu einem absoluten Unikat macht. Darunter ist der Wert aufgedruckt, welche die Karte repräsentiert oder bes-
ser gesagt effektiv darstellt. 20 S-www-iss Francs bedeutet also hier 20 Schweizer Franken (20 CHF). Der hier spezifisch gewählte Schriftzug hat jedoch nichts zur Sache, sondern hat in diesem Beispiel einfach noch Markencharakter. Weiter sind nun mehrere Zeilen aufgedruckt, wovon jede zunächst mit einem weissen Feld beginnt, in dem die Benützung der entsprechenden Zeile eingetragen wird. Weiter weist dann jede Zeile ein Passwort aus einer Buchstaben- und Zahlenreihe auf, sowie allenfalls ein Ablaufdatum, hier etwa 9/2000 für September 2000, sowie hinten ein leeres Kästchen zum Eintragen des jeweils verbleibenden Wertes nach einer einzelnen Teilentwertung, die infolge der Benützung der Karte als Zahlungsmittel erfolgte. Es geht einzig darum, stets zu wissen, wieviel die Karte im Augenblick noch Wert ist. Bei einer Telefon-Taxkarte, die über einen Magnetstreifen verfügt, kann der aktuelle Wert elektronisch von der zentralen Datenverwaltungsstelle abgerufen und auf einem Display am Telefonapparat angezeigt werden. Bei der vorliegenden Karte gibt es die Möglichkeit, dass die auf ihr enthaltenen Informationen, namentlich der Restwert, vom Benutzer und Eigentümer direkt über eine interaktive Kommunikationsplattform via eine Datenverwaltung abgefragt werden können. Schnittstelle ist in diesem Fall stets der Mensch, also der Benutzer der Karte. Er meldet die ID-Nummer und bekommt als Rückmeldung den aktuellen Wert seiner Karte auf einem Display der benützten Kommunikationsplattform angezeigt. Ist die Karte zusätzlich optisch, elektronisch oder auf einem anderen physikalischen Prinzip beruhend, mittels eines Lesegerätes lesbar, so kann der aktuelle Wert natürlich ähnlich wie jener einer Telefontaxkarte abgefragt werden. Die ersten Zeilen auf der Wertkarte können jeweils für eine einzige Session beziehungsweise für einen bestimmten Bezug von Waren und Dienstleistungen in einem gewählten Betrag in einem Kommunikationsnetz wie etwa dem Internet benützt werden und sind hernach nicht mehr benutzbar, während die letzte Zeile multisessionsfähig ist. Das heisst, ihr Code bzw. ihr Passwort kann sooft zur Zahlung angegeben werden, bis die Karte total entwertet ist.
[0018] Die oben dargestellte Rückseite der Karte hat keine direkte technische Funktion für das Zahlungsverfahren. Sie kann daher frei genutzt werden. Daher eignet sie sich z.B. hervorragend als Werbeträger. Zum Beispiel können hier Unternehmen aufgeführt werden, die als Teilnehmer am Zahlungsverfahren betei-
ligt sind, und auch der Herausgebers H der Wertkarten W kann sich hier in Szene setzen, hier als Bespiel eine Firma New S-WWW-iss Francs. Darunter sind im gezeigten Beispiel die Internet-Adressen von vier verschiedenen Firmen aufgeführt, welche diese Kartenrückseite als Werbeträger benützen. Diese Firmen bieten also Waren und Dienstleistungen im Internet an, welche durch Bezahlung mittels dieser Karte beziehbar sind, wie das später noch im Detail erklärt wird. Man kann sich denken, was diese Firmen, hier als Beispiel angeführt, anbieten. Die erste bietet Lebensmittel an, die zweite Reisen, die dritte Zeitungen und die vierte die aktuellen Wetterprognosen, evtl. aufgeschlüsselt nach lokalen Wetterberichten oder auf bestimmte Aktivitäten bezogene Wetterberichte, welche deshalb nur gegen Bezahlung erhältlich sind.
[0019] Neben der Abbildung einer Vorder- und Hinterseite der Wertkarte ist beispielhaft ein Umschlag gezeigt, wie er etwa zum Ausliefern derartiger Wertkarten verwendet werden kann. Dieser Umschlag ist jedoch für die Durchführung des Verfahrens selbst ohne Belang, hat aber die wichtige Funktion, die ID-Nummer und die Passwörter der verschiedenen Zeilen für Dritte und namentlich auch für die Vertriebspartner verborgen zu halten. Die Wertkarten werden also in dieser Weise verpackt und z.B. verklebt ausgeliefert und nur der Erwerber nimmt die Wertkarten aus dem Umschlag und bekommt Kenntnis der eineindeutigen ID- Nummer und der Passwörter.
[0020] Im folgenden wird der technische Ablauf des Zahlungsverfahrens am Beispiel einer Zahlung via Internet im einzelnen erläutert. Die Figur 3 zeigt hierzu den ersten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Lieferung von Wertkarten W an die Vertriebspartner V. Die Wertkarten werden vom Herausgeber H gedruckt, oder er lässt sie drucken. Dabei muss der Herausgeber H sicherstellen, dass jede einzelne Karte Wi ein absolutes Unikat bleibt, das heisst mit einer eineindeutigen Nummer oder mit einer eineindeutigen Code-ID versehen wird. Ist eine Karte nach ihrem Verkauf hingegen einmal vollständig entwertet worden, oder ist ihr Verfalldatum abgelaufen, so kann im Prinzip eine weitere mit demselben Identifikations-Code herausgegeben werden. Die in gros- ser Zahl hergestellten Wertkarten Wi Wn werden an eine Anzahl Vertriebspart-
ner V. ,Vn geliefert. Aus Sicherheitsgründen kann der Vertrieb so organisiert werden, dass die Karten zunächst noch keinen effektiven Wert aufweisen, denn sonst wäre ja der Wertkartentransport praktisch einem Banknotentransport gleichgestellt. Der Herausgeber H verwaltet indessen, welche Karten W„ das heisst die Karten W, mit welchen Identifikationsnummern ID zum welchem Vertriebspartner V, gingen und überwacht deren unter Umständen beschränkte Lebensdauer. Spätestens nach dem allfälligen Ablauf des Verfalldatums werden die für diese Karten W, verwendeten Codes wieder frei. Im anderen, für die Verwaltung einfacheren Fall, bezahlt der Vertriebspartner V die Karte sofort bei Erhalt vom Herausgeber H und muss die Karten W also vorfinanzieren.
[0021] Die Figur 4 zeigt den zweiten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich den Erwerb der Wertkarte W, durch den Kunden K, und die Aufladung der Wertkarte W, durch den Vertriebspartner V, anlässlich des Wertkartenverkaufs, falls den Karten noch kein Wert zugeordnet wurde. Ein Kunde K,, der also eine Anzahl n solcher Wertkarten Wi, Wn für künftige Einkäufe im Internet erwerben will, begibt sich zu einem Vertriebspartner V, und erwirbt diese
Karten Wi, Wn gegen Bezahlung des aufgedruckten Wertes. Eine 20 S-www-iss
Francs Wertkarte kostet demnach genau CHF 20.-. Der Vertriebspartner V, nimmt diesen Kaufpreis ein und aktiviert die Karte mit diesem Wert. Das erfolgt, indem er jede einzelne Karte W, in ein Gerät einliest, welches mit dem mitwirkenden Institut Verbindung aufnimmt und den Erwerb der betreffenden unikaten Karte W, an das Institut meldet. Das Institut schreibt der betreffenden Karte sogleich CHF 20.- Kredit zu und bestätigt das auf einer Quittung Q in Form eines Ausdruckes, welchen das Einlesegerät abgibt und worauf die Identifikationsnummer ID, das Verkaufsdatum, der entsprechende Wert und das allfällige Verfalldatum der bezahlten und daher mit dem Gegenwert „geladenen" Wertkarte bestätigt wird. Mit diesem Akt übernimmt der Vertriebspartner V,, der ja den Erlös für die Karten \N. Wn eingenommen hat, die Verpflichtung gegenüber dem Institut I, diesen Erlös an diese weiterzuleiten. Jetzt, nach Vorlage der Bestätigung durch das Institut I, hat der
Kunde K und Käufer der Wertkarten Wi, Wn die Gewissheit, dass seine Karten tatsächlich dem bezahlten Wert entsprechen und er kann sie fortan als Zahlungsmittel einsetzen. Das Einlesen und Bestätigen des Kartenwertes von dritter Seite
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entfällt, wenn diese Wertkarten vom Vertriebspartner bereits im voraus bezahlt wurden.
[0022] Die Figur 5 zeigt den dritten Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Bestellung O einer Ware oder einer Dienstleistung unter Angabe von Daten der Wertschriftenkarte zur Entrichtung des Preises. Die Unternehmen U, welche Zahlungen mittels dieser Wertkarten akzeptieren, zeigen z.B. in ihrem Internetauftritt einen entsprechenden Vermerk. Bestellt der Kunde z.B. online eine Ware oder eine Dienstleistung oder auch mehrere Waren und Dienstleistungen, die er in einem entsprechenden virtuellen Korb zusammenstellt, so wird die Bestellung durch das anbietende Unternehmen U erst bestätigt und auch ausgeführt, wenn die Zahlung des hierfür geschuldeten und angegebenen Betrages sichergestellt ist. Der Kunde K kann jetzt hierzu auf der Homepage des Unternehmens U ein gesondertes Feld für die neue Zahlungsart anklicken. Hernach muss er die Identifikationsnummer bzw. den Identifikationscode ID seiner Wertkarte Wi angeben, und das Passwort Pik der nächstfolgenden Zeile, die noch nicht benützt wurde. Übersteigt der zu bezahlende Betrag den Neuwert einer Karte Wi um das n-fache, so kann der Kunde K den Betrag mit n Karten Wi Wi+(n-i) bezahlen.
[0023] Anhand von Figur 6 ist der vierte Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens aufgezeigt, nämlich die Prüfung der angegebenen Daten, positivenfalls die Abbuchung des gewünschten Wertes und die Bestätigung der Zahlung gegenüber dem Anbieter U bzw. Lieferanten. Die vom Kunden eingegebenen Daten ID.Pjk werden vom Unternehmen U nämlich sogleich online an das Institut I weitergeleitet, welches im Gegenzug die Deckung und Zahlung Z bestätigt. Ist das erfolgt, so erhält der Kunde K unter Umständen eine Auftragsbestätigung AB.
[0024] Die Figur 7 zeigt den fünften Schritt im zeitlichen Ablauf zur Durchführung des Verfahrens, nämlich die Ausrichtung der Zahlung Z und die Lieferung der bestellten Ware oder Dienstleistung. Das Institut I überweist also den abgerufenen Betrag gemäss den codierten Daten vom Kunden K an das Unternehmen U, wel-
ches ihr diese Daten ID,Pjk übermittelte. Nach Eingang der online-Bestätigung durch das Institut I an das Unternehmen U, dass diese Zahlung Z erfolgt, hat das Unternehmen U die Sicherheit, vom Institut I für die bestellte Leistung bezahlt zu werden. Also kann es die Lieferung L getrost veranlassen, egal ob es sich also um die physische Lieferung einer Ware oder die Übermittlung von Daten handelt. Entsprechend wird also die Lieferung L an den Kunden K abgesandt, sei es nun die physische Lieferung L einer Ware, oder die elektronische Lieferung LD von Dienstleistungen oder elektronischen Daten via Internet. Mit Vorteil notiert der Kunde K den angezeigten verbleibenden Wert der Karte sogleich im freien Feld zuhinderst auf der entsprechenden Passwortzeile der Karte W. Somit weiss er, über welchen Betrag die Karte W in der nächsten Session noch als Zahlungsmittel einsetzbar ist.
[0025] Soweit ist die technische Funktion des Zahlungsverfahrens klar. Aber was hat der Herausgeber H für einen Vorteil von der Organisation dieses Verfahrens, und wo ist der Verdienst seiner Vertriebspartner V und des partizipierenden Institutes I? Der. Kunde K zahlt ja den wahren Kartenwert, und dieser geht ungeschmälert an das Institut I weiter und wird von dieser voll der Karte W des Kunden K gutgeschrieben. Die Anwort: Der Verdienst des Herausgebers H und seinem Vertriebspartner V sowie dem Institut I kann entweder abhängig von den Umsatzzahlen mit Umsatzanteilen des Unternehmers oder aus Werbeeinnahmen bestritten werden. Nimmt man z.B. an, dass die vier auf der Karte gemäss Figur 2 aufgeführten Unternehmen je CHF 1.- pro Karte als Werbeaufwand auslegen, so kommen CHF 4.- an Werbeeinnahmen aus dem Verkauf jeder Karte zusammen, die zunächst an den Herausgeber H fliessen. Diese CHF 4.- könnten vom Herausgeber H als Beispiel wie folgt an die an diesem technischen Zahlungsverfahren beteiligten Partner ausgerichtet werden: Der Herausgeber H behält für sich pro Karte CHF 3.00, der Vertriebspartner erhält CHF 0.50 pro Karte, die er verkauft, und das Institut erhält CHF 0.50 pro Karte, welche es verwaltet.
[0026] Das vorliegende Zahlungsverfahren kann völlig anonym funktionieren, wie das nachfolgend an einem Beispiel dargestellt wird. Ein anonymer Kunde K erwirbt eine Wertkarte W an einem Kiosk. Mit dieser Wertkarte geht er ins nächste
Internet-Cafe und bestellt sich dort zum Beispiel eine Information in Form elektronischer Daten per Internet. Damit er die Dienstleistung bekommt, muss er die Zahlung gegenüber dem Unternehmen U sicherstellen. Er gibt daher die ID seiner Wertkarte an und das Passwort und den gewünschten Betrag. Der Unternehmer U meldet diese Angaben online an das beteiligte Institut I weiter und schon ist die Zahlung sichergestellt und der anonyme Besteller erhält die gewünschte Dienstleistung in Form einer Informationslieferung und kann diese Informationen auf einem Datenträger abspeichern und das Internet-Cafe verlassen. Solange der Kunde K vom eigenen Personalcomputer aus arbeitet, ist die Anonymität nicht total gewährleistet, indem über die Modemverbindung wenigstens der Computer identifiziert werden kann, von dem aus gearbeitet wird. Es ist aber sehr gut möglich, dass jemand für einen Freund online ein Geschenk bestellt und als Lieferadresse dessen Adresse angibt, die Zahlung hingegen über die beschriebene Wertkarte und das damit ausführbare Zahlungsverfahren abwickelt und somit gegenüber dem Unternehmer U der Ware sowie auch gegenüber dem Institut I nicht in Erscheinung tritt.