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EP2790163B1 - Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion - Google Patents

Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion Download PDF

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Publication number
EP2790163B1
EP2790163B1 EP13163185.5A EP13163185A EP2790163B1 EP 2790163 B1 EP2790163 B1 EP 2790163B1 EP 13163185 A EP13163185 A EP 13163185A EP 2790163 B1 EP2790163 B1 EP 2790163B1
Authority
EP
European Patent Office
Prior art keywords
magnetic field
frequency
field coil
alternating
reader
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
EP13163185.5A
Other languages
English (en)
French (fr)
Other versions
EP2790163A1 (de
Inventor
Volker Lotze
Ugur Düger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wincor Nixdorf International GmbH
Original Assignee
Wincor Nixdorf International GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wincor Nixdorf International GmbH filed Critical Wincor Nixdorf International GmbH
Priority to EP14171785.0A priority Critical patent/EP2838073B1/de
Priority to EP13163185.5A priority patent/EP2790163B1/de
Priority to ES13163185.5T priority patent/ES2547831T3/es
Publication of EP2790163A1 publication Critical patent/EP2790163A1/de
Application granted granted Critical
Publication of EP2790163B1 publication Critical patent/EP2790163B1/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F19/00Complete banking systems; Coded card-freed arrangements adapted for dispensing or receiving monies or the like and posting such transactions to existing accounts, e.g. automatic teller machines
    • G07F19/20Automatic teller machines [ATMs]
    • G07F19/205Housing aspects of ATMs
    • G07F19/2055Anti-skimming aspects at ATMs

Definitions

  • skimming modules such as a credit card or debit card, the purpose of which is to read data from the magnetic stripe card, in this way to obtain knowledge about user information and possibly also an identification number (the so-called PIN) tap. If relevant card information is known and the relevant identification number is also available, third parties may fraudulently withdraw money from the account to which the data refer.
  • the EP 1 530150 A1 discloses an ATM in which a transmitter and a receiver for generating a field, for example an ultrasonic field or an electromagnetic field, are provided. If a field impedance changes as a result of the presence of an object in a detection area, this is detected.
  • the magnetic field H interacts in particular with objects 3 which have a material with a high permeability or conductivity.
  • objects 3 which have a material with a high permeability or conductivity.
  • parasitic, foreign objects 3 can be detected in the form of reading devices, which have, for example, a battery for electrical supply.
  • the low-frequency magnetic field coil 20, 21 changes its input impedance, this can indicate a foreign body at a great distance, but not a harmful object 3 in the immediate vicinity of the reader 10. Recognize both the high-frequency magnetic field coil 20, 21 and the low-frequency magnetic field coil 20 , 21 a foreign body, this may indicate a harmful object 3, so a "skimmer" in the immediate area of the reader 10, so that an alarm is issued accordingly.

Landscapes

  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Accounting & Taxation (AREA)
  • Finance (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Geophysics And Detection Of Objects (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Schutz einer Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion.
  • Bei einer derartigen Vorrichtung kann es sich beispielsweise um einen Geldautomaten handeln, bei dem ein Nutzer eine Geldtransaktion beispielsweise in Form eines Abhebevorgangs vornimmt. Bei der Vorrichtung kann es sich aber auch um eine Vorrichtung zur Vornahme einer allgemeinen Banktransaktion, beispielsweise eines Überweisungsvorgangs oder dergleichen, ein Bezahlterminal oder einen Fahrkartenautomaten handeln.
  • Eine derartige Vorrichtung umfasst ein Lesegerät zum Lesen von Daten einer Identifikationseinrichtung eines Nutzers, mindestens eine Magnetfeldspule zum Erzeugen eines magnetischen Wechselfeldes in einem Erfassungsbereich an dem Lesegerät und eine Steuer- und Auswerteeinrichtung, die ausgebildet ist, die mindestens eine Magnetfeldspule zum Erzeugen des magnetischen Wechselfeldes anzusteuern und zumindest eine von dem erzeugten magnetischen Wechselfeld abhängige Kenngröße der mindestens einen Magnetfeldspule zu überwachen, um anhand der Kenngröße ein Objekt in dem Erfassungsbereich zu erfassen.
  • Insbesondere an Geldautomaten besteht das Problem, dass Dritte in betrügerischer Absicht sogenannte Skimming-Module ("Skimmer") im Bereich eines Lesegeräts, beispielsweise im Bereich eines Kartenschlitzes eines Lesegeräts zum Lesen einer Magnetstreifenkarte wie einer Kreditkarte oder EC-Karte, anbringen, deren Zweck es ist, Daten der Magnetstreifenkarte auszulesen, um auf diese Weise Kenntnis über Nutzerinformationen zu erhalten und gegebenenfalls auch eine Identifikationsnummer (die sogenannte PIN) abzugreifen. Sind relevante Karteninformationen bekannt und liegt zudem die relevante Identifikationsnummer vor, so kann durch Dritte in betrügerischer Absicht Geld von dem Konto, auf das sich die Daten beziehen, abgehoben werden.
  • Skimming-Module können beispielsweise als Lesegeräte ausgestaltet sein, die den eigentlichen Lesegeräten vorgesetzt werden. So kann beispielsweise an einem Kartenschlitz eines Geldautomaten ein fremdes Lesegerät in Form eines Kunststoffrahmens angebracht werden, so dass bei Einschieben einer Magnetstreifenkarte in den Kartenschlitz das fremde Lesegerät Daten von der Magnetstreifenkarte ausliest.
  • Aus diesem Grunde werden bei Geldautomaten sogenannte Antiskimming-Module eingesetzt, deren Ziel es ist, eine Manipulation an einem Lesegerät zu erkennen. Beispielsweise sollen solche Antiskimming-Module erfassen, wenn ein zusätzliches Lesegerät an einen Kartenschlitz angesetzt worden ist.
  • Im Rahmen eines solchen Antiskimming-Moduls wird innerhalb eines Erfassungsbereichs an dem Lesegerät ein elektrisches oder magnetisches Wechselfeld erzeugt. Bei Einbringen eines Objekts in dieses Wechselfeld, beispielsweise bei Ansetzen eines Fremdkörpers in Form eines zusätzlichen Lesegeräts an den Kartenschlitz eines bereits vorhandenen Lesegeräts, ändert sich das Wechselfeld, so dass sich an der Antenne eine Kenngröße, beispielsweise die Eingangsimpedanz der Antenne, ändert. Die Änderung kann erfasst und ausgewertet werden, um anhand der Änderung einen Alarm zu erzeugen oder die Vorrichtung außer Betrieb zu setzen.
  • Herkömmlich werden kapazitive Sensoren zur Erzeugung eines elektrischen Wechselfeldes oder Magnetfeldspulen zur Erzeugung eines magnetischen Wechselfeldes eingesetzt. Aus der DE 10 2008 012 231 A1 ist beispielsweise die Verwendung eines Metalldetektors bekannt, der im Bereich eines Kartenschlitzes ein elektromagnetisches Feld erzeugt, um anhand der Eigenschaften des elektromagnetischen Feldes festzustellen, ob eine fremde Lesevorrichtung installiert worden ist. Eine aus der US 2006/169764 A1 bekannte Vorrichtung verwendet einen kapazitiven Annäherungssensor an einem Geldautomaten. Und aus der WO 2010/123471 A1 ist eine Antiskimming-Einheit eines Geldautomaten mit einem kapazitiven Sensor bekannt, der bei 32 kHz arbeitet.
  • Derzeitige Vorrichtungen, die Magnetfeldspulen zum Überwachen eines einem Lesegerät vorgelagerten Bereichs verwenden, haben den Nachteil, dass häufig der Erfassungsbereich, in dem potenziell ein Objekt erkannt werden kann, groß ist. Dies kann zu einem Fehlalarm führen, beispielsweise dann, wenn eine Sonnenblende an einem Geldautomat bewegt wird und sich der Erfassungsbereich der Magnetfeldspule auch auf die Sonnenblende erstreckt.
  • Die EP 2 450 823 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Detektion eines im Nahbereich eines für die Identifizierung und/oder Authentifizierung verwendeten Eingabemittels angeordneten Fremdkörpers, bei der eine Antenne zur Erzeugung einer stehenden Welle vorgesehen ist. Die Arbeitsfrequenz der Antenne kann beispielsweise in einem Band bei 5,5 GHz liegen. Die Antenne kann als Patch-Antenne ausgebildet sein und erzeugt beispielsweise eine stehende, zirkular polarisierten Welle. Durch Reflexion an einem Fremdkörper kommt es zu einem Reflexionssignal, das zur Detektion des Fremdkörpers erfasst werden kann.
  • Die EP 1 530150 A1 offenbart einen Geldautomaten, bei dem ein Sender und ein Empfänger zum Erzeugen eines Felds, beispielsweise eines Ultraschallfelds oder eines elektromagnetischen Felds, vorgesehen sind. Ändert sich eine Feldimpedanz in Folge der Präsenz eines Objekts in einem Erfassungsbereich, so wird dies erkannt.
  • Die EP2 521 107 A1 bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Störfelds. Ein elektromagnetischer Signalsender ist dazu ausgelegt, ein Störfeld zu erzeugen, das jedoch nicht zur Detektion eines Objekts dient.
  • Die WO 2008/057057 A1 beschreibt eine Vorrichtung, bei der Ultraschallwellen zur Detektion eines Objekts in der Nähe eines Karten-Lesegeräts verwendet werden.
  • Die DE 10 2009 019 708 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Schutz einer Kartenleseeinrichtung, bei der ein magnetisches und/oder elektrisches und/oder elektromagnetisches und/oder mechanisches Feld erzeugt wird, wobei eine Charakteristik dieses erzeugten Feldes räumlich und/oder zeitlich zufällig ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion sowie ein Verfahren zum Schutz einer solchen Vorrichtung bereitzustellen, bei denen das Risiko eines Fehlalarms reduziert ist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Demnach ist vorgesehen, dass das von der mindestens einen Magnetfeldspule erzeugte magnetische Wechselfeld eine Frequenz größer als 100 kHz aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass zum zuverlässigen Erfassen eines Fremdkörpers, insbesondere eines Fremdlesegeräts, im Bereich eines Lesegeräts an einer Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion der Erfassungsbereich einer Magnetfeldspule klein dimensioniert sein darf und sogar klein dimensioniert sein sollte. Skimming-Module, also in betrügerischer Absicht an einem eigentlichen Lesegerät angebrachte Fremdlesegeräte, befinden sich in der Regel in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem eigentlichen Lesegerät der Vorrichtung, beispielsweise des Geldautomaten. Es ist somit ausschließlich erforderlich, einen Bereich in unmittelbarer Nähe des Lesegeräts zu überwachen. Die Magnetfeldspule kann somit so angesteuert werden, dass sie vorwiegend in einem in räumlicher Nähe zum Lesegerät befindlichen Erfassungsbereich ein magnetisches Wechselfeld erzeugt und der Erfassungsbereich somit beschränkt ist auf einen Bereich in unmittelbarer Nähe des Lesegeräts der Vorrichtung.
  • Dadurch, dass der Erfassungsbereich durch Reduzierung der Reichweite der Magnetfeldspule klein gewählt wird, kann das Risiko für einen Fehlalarm reduziert werden. Es werden nur solche Objekte erfasst, die dem eigentlichen Lesegerät der Vorrichtung unmittelbar angenähert werden, beispielsweise indem ein Fremdlesegerät ("Skimmer") an das Lesegerät angesetzt wird.
  • Die Reduzierung der Reichweite der Magnetfeldspule wird dadurch erreicht, dass die Magnetfeldspule zum Erzeugen eines magnetischen Wechselfeldes mit vergleichsweise hoher Frequenz betrieben wird. Herkömmlich werden Magnetfeldspulen im niedrigen Kilohertzbereich betrieben. Dadurch, dass erfindungsgemäß das erzeugte magnetische Wechselfeld eine Frequenz größer als 100 kHz, vorzugsweise größer als 1 GHz, beispielsweise in einem Bereich zwischen 2 und 6 GHz, vorzugsweise zwischen 2,3 und 2,5 GHz, beispielsweise bei 2,45 GHz, aufweist, ist der Nahfeldbereich der Magnetfeldspule in seinem Volumen reduziert. Da eine Erfassung von angenäherten Objekten vorzugsweise im Nahfeldbereich der Magnetfeldspule erfolgt, ist damit die Reichweite für die Erfassung eines Fremdkörpers reduziert.
  • Dies basiert auf der Erkenntnis, dass sich die Größe des Nahfelds einer Magnetfeldspule mit der Wellenlänge (die umgekehrt proportional zur Frequenz ist) ändert. Bei einer elektromagnetisch kleinen Magnetfeldspule (deren Radius kleiner als die Wellenlänge ist) geht das magnetische Wechselfeld beispielsweise in einem Abstand zwischen einer Wellenlänge und zwei Wellenlängen in das Fernfeld über. Bei einer Frequenz von 1 GHz entspricht die Freiraumwellenlänge beispielsweise 30 cm, bei 2 GHz 15 cm. Entsprechend klein ist das Nahfeld bei diesen Frequenzen.
  • Die Auswerteeinrichtung ist ausgestaltet, als Kenngröße die Eingangsimpedanz der mindestens einen Magnetfeldspule zu überwachen. Die Erkennung eines dem Lesegerät angenäherten Fremdkörpers erfolgt dann dadurch, dass eine Änderung der Kenngröße, also der Eingangsimpedanz, detektiert wird, und wenn die Kenngröße sich um mehr als ein vorbestimmtes Maß z.B. gegenüber einem Referenzwert (bei nicht manipulierter Vorrichtung) ändert, also beispielsweise die Eingangsimpedanz einen Schwellwert über- oder unterschreitet, wird ein Alarm erzeugt und/oder eine geeignete Gegenmaßnahme eingeleitet, beispielsweise jegliche Geldtransaktion unterbunden.
  • Die Vorrichtung weist zwei Magnetfeldspulen auf, von denen eine erste ein magnetisches Wechselfeld mit einer ersten Frequenz größer als 100 kHz und von denen eine zweite ein magnetisches Wechselfeld mit einer zweiten Frequenz, die niedriger als die erste Frequenz ist, erzeugt. Auf diese Weise kann eine erste Magnetfeldspule ein hochfrequentes Wechselfeld und eine zweite Magnetfeldspule ein niederfrequentes Wechselfeld erzeugen. Beispielsweise kann die erste Magnetfeldspule ein Wechselfeld zwischen 2 und 3 GHz, beispielsweise bei 2,45 GHz erzeugen, während die andere Magnetfeldspule ein Wechselfeld mit einer Frequenz im Kilohertzbereich, beispielsweise zwischen 10 und 50 kHz, erzeugt.
  • Mittels des zweiten, niederfrequenten magnetischen Wechselfeldes wird eine zusätzliche, zweite Erfassung durchgeführt, um zu erreichen, dass das Risiko für einen Fehlalarm aufgrund von Feuchtigkeit (Regen, Tau) im Bereich des Lesegeräts reduziert werden kann. Feuchtigkeit aufgrund von z.B. Regen im Bereich des Lesegeräts könnte gegebenenfalls zu einer Fehlinterpretation bei der Auswertung der aufgrund des ersten magnetischen Wechselfeldes erhaltenen Kenngröße, z.B. der Eingangsimpedanz, führen, so dass durch Auswerten einer von dem zweiten magnetischen Wechselfeld abhängenden Kenngröße, z.B. der Eingangsimpedanz einer zweiten Magnetfeldspule, ein zweites Erfassungssignal erhalten werden kann, das zusätzlich zur Bestimmung, ob ein schädlicher Fremdkörper vorhanden ist oder nicht, herangezogen werden kann.
  • Die Steuer- und Auswerteeinrichtung ist ausgebildet, einen Alarm nur dann zu erzeugen, wenn eine der ersten Magnetfeldspule zugeordnete Kenngröße genauso wie eine der zweiten Magnetfeldspule zugeordnete Kenngröße jeweils eine Änderung erfährt, die ein jeweils zugeordnetes, vorbestimmtes Maß übersteigt. Ein Alarm wird somit nur dann ausgelöst, wenn sowohl an der ersten Magnetfeldspule als auch an der zweiten Magnetfeldspule eine (signifikante) Änderung der Bedingungen erkannt wird. Wird nur an einer Magnetfeldspule eine relevante Änderung der Kenngröße erfasst, erfolgt keine Auslösung eines Alarms.
  • Die Aufgabe wird zudem gelöst durch ein Verfahren zum Schutz einer Vorrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion, bei dem
    • ein Lesegerät Daten einer Identifikationseinrichtung eines Nutzers eingibt,
    • mindestens eine Magnetfeldspule ein magnetisches Wechselfeld in einem Erfassungsbereich an dem Lesegerät erzeugt und
    • eine Steuer- und Auswerteeinrichtung die mindestens eine Magnetfeldspule zum Erzeugen des magnetischen Wechselfeldes ansteuert und zumindest eine von dem erzeugten magnetischen Wechselfeld abhängende Kenngröße der mindestens einen Magnetfeldspule überwacht, um anhand der Kenngröße ein Objekt in dem Erfassungsbereich zu erfassen.
  • Dabei ist vorgesehen, dass das von der mindestens einen Magnetfeldspule erzeugte magnetische Wechselfeld eine Frequenz größer als 100 kHz aufweist.
  • Die vorangehend für die Vorrichtung beschriebenen Vorteile und vorteilhaften Ausgestaltungen finden analog auch auf das Verfahren Anwendung.
  • Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
  • Fig. 1
    eine schematische Ansicht einer Vorrichtung mit einem Lesegerät und einem Antiskimming-Modul umfassend eine Steuer- und Auswerteeinrichtung sowie mindestens eine Magnetfeldspule;
    Fig. 2
    eine schematische Ansicht eines durch eine Magnetfeldspule erzeugten quasistatischen magnetischen Feldes; und
    Fig.3A-3C
    schematische Ansichten der hochfrequenten magnetischen Felderzeugung an einer Magnetfeldspule.
  • Fig. 1 zeigt in einer schematischen Anordnung eine Vorrichtung 1, die zum Ausführen einer Geldtransaktion ausgestaltet ist. Bei der Vorrichtung 1 kann es sich beispielsweise um einen Geldautomaten, an dem Geld abgehoben werden kann, oder ein Terminal zur Vornahme einer Banktransaktion, z. B. einer Überweisung oder dergleichen, handeln. Die Vorrichtung 1 kann aber auch beispielsweise als Fahrkartenautomat oder als Bezahlterminal, an dem beispielsweise mittels einer Kreditkarte oder einer EC-Karte ein Bezahlvorgang in einer Geschäftsumgebung durchgeführt werden kann, ausgebildet sein.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst ein Lesegerät 10 mit einem Kartenschlitz, in den eine Identifikationseinrichtung 4 in Form beispielsweise einer Magnetstreifenkarte eingeführt werden kann. Die Identifikationseinrichtung 4 dient zur Identifikation und Autorisierung eines Nutzers und enthält, beispielsweise auf einem Magnetstreifen, gespeicherte Informationen, die mittels des Lesegeräts 10 ausgelesen werden können und gegebenenfalls in Zusammenhang mit der Eingabe einer Identifikationsnummer (sogenannte PIN) zur Autorisierung des Nutzers zur Vornahme einer Geldtransaktion dienen.
  • Bei solchen Vorrichtungen 1 besteht das Problem, dass Dritte in betrügerischer Absicht beispielsweise Objekte 3 in Form von fremden Lesegeräten an das Lesegerät 10 ansetzen können, um Informationen beispielsweise aus einer Magnetstreifenkarte auszulesen, wenn ein Nutzer diese an das Lesegerät 10 ansetzt. Solche fremden Lesegeräte, die in betrügerischer Absicht eingesetzt werden, können beispielsweise die Form eines Kunststoffrahmens aufweisen, der an einen Kartenschlitz des Lesegeräts 10 angesetzt wird und durch den hindurch die Identifikationseinrichtung 4 in Form der Magnetstreifenkarte bei Einführen in das Lesegerät 10 geführt wird. Wird zusätzlich eine Identifikationsnummer des Nutzers abgegriffen, so wird mit den ausgelesenen Informationen ein Dritter in die Lage versetzt, unter Verwendung der Informationen Transaktionen wie Bezahlvorgänge und Abhebevorgänge durchzuführen.
  • Um zu erkennen, ob ein fremdes Objekt 3 an das Lesegerät 10 angesetzt worden ist, ist bei der Vorrichtung 1 eine Steuer- und Auswerteeinrichtung 2 vorgesehen, die mit Magnetfeldspulen 20, 21 verbunden ist. Die Magnetfeldspulen 20, 21 dienen zur Erzeugung eines magnetischen Wechselfeldes H im Bereich des Lesegeräts 10, so dass ein Objekt 3, das sich in einem Erfassungsbereich an dem Lesegerät 10 befindet, mit dem magnetischen Wechselfeld H wechselwirkt und die Induktivität bzw. Eingangsimpedanz der Magnetfeldspulen 20, 21 verändert, was durch die Steuer- und Auswerteeinrichtung 2 ausgewertet werden kann, um gegebenenfalls einen Alarm zu erzeugen oder eine geeignete Gegenmaßnahme, beispielsweise eine Unterbindung einer Geldtransaktion, einzuleiten.
  • Die Magnetfeldspule 20, 21 werden durch die Steuer- und Auswerteeinheit 2 angesteuert, ein magnetisches Wechselfeld mit einer Frequenz größer 100 kHz zu erzeugen. Der Erfassungsbereich, in dem ein Objekt 3 erkannt werden kann, entspricht hierbei im Wesentlichen dem Nahfeld der Magnetfeldspulen 20, 21, in dem vorherrschend ein magnetisches Feld H erzeugt wird.
  • Das magnetische Feld H wechselwirkt insbesondere mit Objekten 3, die ein Material mit einer großen Permeabilität oder Leitfähigkeit aufweisen. Insbesondere können parasitäre, fremde Objekte 3 in Form von Lesegeräten erkannt werden, die beispielsweise eine Batterie zur elektrischen Versorgung aufweisen.
  • Herkömmlich werden Magnetfeldspulen 20, 21 an solchen Vorrichtungen 1 mit vergleichsweise niedriger Frequenz im Kilohertzbereich, beispielsweise zwischen 20 und 30 kHz, betrieben. Dies führte dazu, dass die Reichweite des Nahfelds vergleichsweise groß ist, was gegebenenfalls dazu führt, dass auch andere Objekte 3 mit dem magnetischen Feld H wechselwirken, obwohl sie weder in besonderer räumlicher Nähe zu dem Lesegerät 10 angeordnet sind noch in betrügerischer Absicht der Vorrichtung 1 angenähert werden. Beispielsweise kann die Vorrichtung 1 eine Sonnenblende aufweisen, die verstellt werden kann. Bei einer Verstellung einer solchen Sonnenblende dürfen an der Steuer- und Auswerteeinrichtung 2 keine Signale erkannt werden, die fälschlicherweise auf das Vorhandensein eines schädlichen Objekts 3 hindeuten würden.
  • Wird, wie schematisch in Fig. 2 dargestellt, eine Magnetfeldspule 20, 21 mit einem niederfrequenten Strom I gespeist, so ergibt sich ein quasistatisches magnetisches Wechselfeld H.. Dadurch, dass das magnetische Feld H niederfrequent ist, ergibt sich ein sehr weit ausgedehntes Nahfeld, in dem auch Objekte 3 in großem Abstand zur Magnetfeldspule 20, 21 noch zu einem Signal an der Magnetfeldspule 20, 21 führen können.
  • Wird die Magnetfeldspule 20, 21 mit einem hochfrequenten Strom I(t) gespeist, wie dies schematisch in Fig. 3A bis 3C dargestellt ist, so ergibt sich ein magnetisches Feld H(t) im Hochfrequenzbereich. Beispielsweise kann ein magnetisches Wechselfeld mit einer Frequenz größer als 1 GHz, beispielsweise in einem Frequenzbereich zwischen 2 und 6 GHz, vorzugsweise zwischen 2,3 und 2,5 GHz, beispielsweise um 2,45 GHz, erzeugt werden. Bei solchem Betrieb der Magnetfeldspulen 20, 21 ist die Reichweite des Nahfelds N vergleichsweise gering und liegt beispielsweise in der Größenordnung der Wellenlänge des erzeugten magnetischen Feldes H. Objekte 3, wie z.B. eine Sonnenblende, die im Fernfeld der Magnetfeldspule 20, 21 angeordnet sind, weisen in diesem Fall eine vergleichsweise geringe Wechselwirkung mit dem magnetischen Feld H der Magnetfeldspule 20, 21 auf, was in stark vereinfachter Darstellung dadurch erklärt werden kann, dass sich magnetische Wellen H1, H2 von der Magnetfeldspule 20, 21 ablösen und erst nach Ablösung mit dem Objekt 3 im Fernfeld interagieren. Dies ist schematisch in Fig. 3B und 3C dargestellt.
  • Durch Anregen der Magnetfeldspulen 20, 21 mit einem hochfrequenten Strom I(t) zur Erzeugung eines hochfrequenten magnetischen Feldes H kann der Erfassungsbereich, in dem die Magnetfeldspule 20, 21 sensitiv auf ein Objekt 3 reagiert, somit in seiner Ausdehnung, also seinem Volumen, reduziert werden. Der Erfassungsbereich entspricht in etwa dem Nahfeld der Magnetfeldspule 20, 21.
  • Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 sind zwei Magnetfeldspulen 20, 21 vorgesehen, von denen eine hochfrequent zur Erzeugung eines hochfrequenten magnetischen Feldes H und die andere niederfrequent zur Erzeugung eines niederfrequenten magnetischen Feldes H betrieben wird.
  • Die zwei Magnetfeldspulen 20, 21 können in ihrer Kombination unterschiedliche Funktionen aufweisen.
  • Zum ersten ist denkbar, mit der hochfrequent betriebenen, ersten Magnetfeldspule (z.B. Magnetfeldspule 20) anhand einer Veränderung der Kenngröße (z.B. der Eingangsimpedanz) zu erkennen, ob ein Fremdkörper, insbesondere ein Fremdlesegerät, vorhanden ist. Mit der anderen, zweiten Magnetfeldspule (z.B. Magnetfeldspule 21) kann hingegen ein Störfeld erzeugt werden, das - gegebenenfalls in Abhängigkeit einer Erkennung durch die erste Magnetfeldspule 20, von einem Fremdlesegerät empfangenen Datensignale mit einem Rauschen überlagert und somit unbrauchbar macht.
  • Zum zweiten ist auch denkbar, mittels der zwei Magnetfeldspulen 20, 21 zwei unabhängige Erfassungen durchzuführen und Signale an den Magnetfeldspulen 20, 21 getrennt voneinander auszuwerten, wobei nur bei geeigneter Signalkombination auf das Vorhandensein eines Objekts 3 im unmittelbaren Bereich des Lesegeräts 10 geschlossen und entsprechend ein Alarm erzeugt wird. So kann beispielsweise, wenn weder mittels der hochfrequenten Magnetfeldspule 20, 21 noch mittels der niederfrequenten Magnetfeldspule 20, 21 ein Objekt erkannt wird, darauf geschlossen werden, dass kein schädliches Objekt vorhanden ist. Erkennt nur die hochfrequente Magnetfeldspule 20, 21 ein Objekt, so kann dies darauf hindeuten, dass z.B. aufgrund von Feuchtigkeit im Bereich des Lesegeräts 10 die Eingangsimpedanz der hochfrequenten Magnetfeldspule 20, 21 verändert ist, an sich aber kein schädliches Objekt 3 vorhanden ist. Ändert nur die niederfrequente Magnetfeldspule 20, 21 ihre Eingangsimpedanz, so kann dies auf einen Fremdkörper in großer Entfernung hindeuten, nicht aber auf ein schädliches Objekt 3 in unmittelbarer Nähe des Lesegeräts 10. Erkennen sowohl die hochfrequente Magnetfeldspule 20, 21 als auch die niederfrequente Magnetfeldspule 20, 21 einen Fremdkörper, so kann dies auf ein schädliches Objekt 3, also einen "Skimmer", im unmittelbaren Bereich des Lesegeräts 10 hindeuten, so dass entsprechend ein Alarm ausgegeben wird.
  • Die Auswertung der durch die Magnetfeldspulen 20, 21 erzeugten Signale erfolgt durch die Steuer- und Auswerteeinrichtung 2. Die Steuer- und Auswerteeinrichtung 2 kann beispielsweise die Eingangsimpedanz Z der Magnetfeldspulen 20, 21 auswerten, um anhand einer Änderung in der Eingangsimpedanz und beispielsweise einen Vergleich mit einem Referenzwert (der einem Wert bei nicht manipulierter Vorrichtung 1 entspricht) auf das Vorhandensein eines Objekts 3 zu schließen. Ändert sich die Eingangsimpedanz Z beispielsweise um mehr als ein vorbestimmtes Maß und über- oder unterschreitet entsprechend einen Schwellwert, so kann dies auf ein schädliches Objekt 3 hindeuten. Entsprechend wertet die Steuer- und Auswerteeinheit 2 dies aus, wobei die Steuer- und Auswerteeinheit 2 gegebenenfalls nur bei einer geeigneten Signalkombination an beiden Magnetfeldspulen 20, 21 auf das tatsächliche Vorhandensein eines schädlichen Objekts 3 im Bereich des Lesegeräts 10 schließt. Die Eingangsimpedanz Z stellt insofern eine Kenngröße der Magnetfeldspule 20, 21 dar, die von der Steuer- und Auswerteeinheit 2 ausgewertet wird, um auf das Vorhandensein eines schädlichen Objekts 3 zu schließen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung
    10
    Lesegerät (Magnetstreifenkartenleseeinrichtung)
    2
    Steuer- und Auswerteeinrichtung
    20, 21
    Magnetfeldspule
    3
    Objekt
    4
    Identifikationseinrichtung
    H
    Magnetisches Wechselfeld
    H1, H2
    Welle
    I
    Strom
    N
    Nahfeld
    Z
    Eingangsimpedanz

Claims (4)

  1. Vorrichtung (1) zur Durchführung einer Geldtransaktion, mit
    - einem Lesegerät (10) zum Lesen von Daten einer Identifikationseinrichtung (4) eines Nutzers,
    - zwei Magnetfeldspulen (20, 21), von denen eine erste Magnetfeldspule (20, 21) ein magnetisches Wechselfeld (H) mit einer ersten Frequenz größer als 100 kHz und von denen eine zweite Magnetfeldspule (20, 21) ein magnetisches Wechselfeld (H) mit einer zweiten Frequenz, die niedriger als die erste Frequenz ist, erzeugt, wobei die Magnetfeldspulen (20, 21) jeweils zur Erzeugung des magnetischen Wechselfeldes (H) in einem Erfassungsbereich des Lesegeräts (10) dienen, und
    - einer Steuer- und Auswerteinrichtung (2), die ausgebildet ist, die zwei Magnetfeldspulen (20, 21) zum Erzeugen der magnetischen Wechselfelder (H) anzusteuern und die von den erzeugten magnetischen Wechselfeldern (H) abhängenden Eingangsimpedanzen (Z) der zwei Magnetfeldspulen (20, 21) zu überwachen, um anhand der Eingangsimpedanzen (Z) ein Objekt (3) in dem Erfassungsbereich zu erfassen,
    wobei mittels der zwei Magnetfeldspulen (20, 21) zwei unabhängige Erfassungen durchgeführt werden und die Steuer- und Auswerteeinrichtung (2) die Eingangsimpedanzen (Z) der zwei Magnetfeldspulen (20, 21) getrennt voneinander auswertet, wobei die Steuer- und Auswerteeinrichtung (2) ausgebildet ist, einen Alarm auszugeben, wenn sich sowohl die Eingangsimpedanz (Z) der ersten Magnetfeldspule (20, 21) als auch die Eingangsimpedanz (Z) der zweiten Magnetfeldspule (20, 21) um mehr als ein vorbestimmtes Maß ändern.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das von der mindestens einen Magnetfeldspule (20, 21) erzeugte magnetische Wechselfeld (H) eine Frequenz größer 1 GHz aufweist.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das von der mindestens einen Magnetfeldspule (20, 21) erzeugte magnetische Wechselfeld (H) in einem Frequenzband zwischen 2 und 6 GHz, vorzugsweise zwischen 2,3 und 2,5 GHz, liegt.
  4. Verfahren zum Schutz einer Vorrichtung (1) zur Durchführung einer Geldtransaktion, bei dem
    - ein Lesegerät (10) Daten einer Identifikationseinrichtung (4) eines Nutzers einliest,
    - eine erste Magnetfeldspule (20, 21) ein magnetisches Wechselfeld (H) mit einer ersten Frequenz größer als 100 kHz erzeugt und eine zweite Magnetfeldspule (20, 21) ein magnetisches Wechselfeld (H) mit einer zweiten Frequenz, die niedriger als die erste Frequenz ist, erzeugt, wobei die Magnetfeldspulen (20, 21) jeweils zur Erzeugung des magnetischen Wechselfeldes (H) in einem Erfassungsbereich des Lesegeräts (10) dienen und
    - eine Steuer- und Auswerteinrichtung (2) die zwei Magnetfeldspulen (20, 21) zum Erzeugen der magnetischen Wechselfelder (H) ansteuert und die von den erzeugten magnetischen Wechselfeldern (H) abhängenden Eingangsimpedanzen (Z) der Magnetfeldspulen (20, 21) überwacht, um anhand der Eingangsimpedanzen (Z) ein Objekt (3) in dem Erfassungsbereich zu erfassen,
    wobei mittels der zwei Magnetfeldspulen (20, 21) zwei unabhängige Erfassungen durchgeführt werden und die Steuer- und Auswerteeinrichtung (2) die Eingangsimpedanzen (Z) der zwei Magnetfeldspulen (20, 21) getrennt voneinander auswertet, wobei die Steuer- und Auswerteeinrichtung (2) einen Alarm ausgibt, wenn sich sowohl die Eingangsimpedanz (Z) der ersten Magnetfeldspule (20, 21) als auch die Eingangsimpedanz (Z) der zweiten Magnetfeldspule (20, 21) um mehr als ein vorbestimmtes Maß ändern.
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