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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präsentation von Brillen, welche eine im Wesentlichen vertikale, dem Benutzer zugewandte Fläche aufweist oder an eine solche anbringbar ist, wobei Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis vorgesehen sind.
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Solche Vorrichtungen dienen insbesondere im Fachhandel dazu, dem Kunden Brillen bzw. Brillengestelle in ansprechender und optisch gut erfassbarer Weise zu präsentieren und diese auch in der Vorrichtung zu lagern.
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Bekannte Vorrichtungen weisen im Allgemeinen eine dem Benutzer zugewandte Fläche auf, welche als Rück- und/oder Basiswand und mittel- oder unmittelbar zur Aufnahme und Präsentation von Brillen dient.
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Zumindest sind gattungsbildende Vorrichtungen jedoch an eine dem Benutzer zugewandte Fläche anbringbar und können so die Form eines Verkaufsständers oder Wandpaneels aufweisen oder einnehmen.
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Bekannte Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art sind jedoch mit Nachteilen behaftet. So besteht sowohl in Optikerfachgeschäften als auch in Filialen entsprechender Fachmarktketten zumeist ein erheblicher Kundenandrang. Die zur Präsentation ausgestellten Brillengestelle werden ständig aus den Präsentationsvorrichtungen entnommen und wieder in diese zurückgelegt. Die zur Ansicht und Anprobe bereitgestellten Brillengestelle werden dabei nach und nach in Mitleidenschaft gezogen, nämlich verschmutzt oder sogar beschädigt. Der Kunde, welcher anhand eines Ausstellungsstücks eine Kaufentscheidung zu treffen bereit ist, möchte jedoch im Allgemeinen ein unbenutztes Exemplar des ihn interessierenden Modells erwerben.
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Eine ähnliche Problematik besteht im Bereich sog. Lesehilfen, wobei es sich meist um preisgünstige Brillenmodelle mit vorbestimmter und nicht individuell angepasster Sehstärke handelt. Zur Auswahl eines passenden Brillenmodells muss der Kunde im Allgemeinen eine Vielzahl verschiedener Modelle probieren. Dabei werden die Ausstellungsstücke stark beansprucht. Des Weiteren sind solche Lesehilfen allgemein eher im niedrigpreisigen Segment angesiedelt und werden dementsprechend von der Kundschaft in nicht schonender Art und Weise behandelt. Entsprechende Beschädigungen der Vorführmodelle sind die Folge.
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Zum anderen werden genannte Lesehilfen in größerer Anzahl verkauft und müssen in entsprechender Menge vorgehalten werden. Sind jedoch sämtliche Lesehilfen einer Sehstärke als Vorführmodell aus der Vorrichtung zur Präsentation entnehmbar, können auch bei einer großen Anzahl von Brillen Beschädigungen auftreten. Solche Exemplare sind nicht mehr zu verkaufen.
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Zuletzt ist zu beachten, dass bekannte Vorrichtungen zur Präsentation von Brillen oft nicht genügend Kapazität aufweisen, um eine große Anzahl verschiedener Brillenmodelle und/oder einer jeweils größeren Anzahl desselben Brillenmodells vorzuhalten.
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Aus der
DE 68 11 486 U1 ist eine gattungsbildende Vorrichtung zur Präsentation von Brillen bekannt, die auch bereits Aufnahmen zur Ablage von Brillenetuis umfasst. Dort vorgesehene Aufnahmemittel dienen sowohl zur Aufnahme von Brillengestellen als auch zur Aufnahme von Etuis, so dass die Vorrichtung in Bezug auf eine sichere Aufnahme von Brillen und Etuis allenfalls einen Kompromiss darstellt. Eine gesicherte und geordnete Aufnahme von Brillengestellen und Etuis ist jedenfalls mit der bekannten Vorrichtung nicht möglich.
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Aus der
DE 77 30 029 U1 ist eine Art Spiegeldisplay für Optikerläden bekannt, die sich zur Aufnahme von Brillengestellen eignet. Zur Aufnahme von Etuis sind Schubläden vorgesehen, so dass eine Zuordnung von Brille und Etui nicht möglich ist, jedenfalls nicht zur gemeinsamen Präsentation.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Präsentation von Brillen der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine Schonung zum Verkauf angebotener Brillen bei gleichzeitig erhöhter Kapazität der Vorrichtung realisiert ist.
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Diese Aufgabe ist mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist die gattungsbildende Vorrichtung zur Präsentation von Brillen dadurch gekennzeichnet, dass eine von der Fläche beabstandete Frontplatte mit Öffnungen vorgehen ist, wobei die Öffnungen zur Bildung von Fächern zur Aufnahme von Brillenetuis oder zur Aufnahme einer die Brillenetuis aufnehmenden Auflage dienen.
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In erfindungsgemäßer Weise ist ermöglicht, dass innerhalb einer einzigen Vorrichtung zur Präsentation von Brillen Musterexemplare zum An- und Ausprobieren bereitgehalten werden, während der Kunde nach dem Treffen einer Kaufentscheidung ein neues, unbenutztes Modell der gewählten Brille mitsamt einem passenden Etui entnehmen und erwerben kann.
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Das Musterexemplar hingegen kann in der Vorrichtung verbleiben und daraufhin von weiterer Kundschaft zur Anprobe verwendet werden.
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Innerhalb der Vorrichtung lassen sich in den vorgesehenen Fächern Brillenetuis für jedes Brillenmodell bereithalten. Insbesondere beim Verkauf sog. Lesehilfen mit vorbestimmter Sehstärke ist dadurch eine deutliche Optimierung des Verkaufsvorgangs realisiert. Jedoch ist auch beim Verkauf sonstiger Brillenmodelle, bspw. von Sonnenbrillen, eine deutliche Kapazitätssteigerung der Vorrichtung gegeben, da sich jedes Brillenmodell, das überdies bereits in ein passendes Etui eingelegt ist, in größerer Anzahl in der erfindungsgemäßen Vorrichtung bevorraten lässt.
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Mit der Vorrichtung lassen sich einige verschiedene Brillenmodelle in vorbekannter Art und Weise, bspw. in einer Frontalansicht, präsentieren. Diese Modelle können zur Anprobe verwendet werden und sind dabei unweigerlich den üblichen Beanspruchungen ausgesetzt (Verschmutzen, Verkratzen, Herunterfallen, etc.). Nach dem Treffen einer Kaufentscheidung kann dem Kunden jedoch in optimaler Weise eine makellose Brille, und zwar bereits in Verbindung mit einem hierfür passenden Brillenetui, angeboten werden.
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Die Anzahl der innerhalb von Brillenetuis in die Vorrichtung eingelegten Brillen kann dabei sogar die Mehrzahl der insgesamt vorgehaltenen Brillenmodelle darstellen. Innerhalb der Brillenetuis sind die Brillen wirksam vor einem Verstauben, Verschmutzen, Verkratzen oder Herunterfallen gesichert.
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Selbstverständlich müssen in die Vorrichtung eingelegte Brillenetuis nicht unbedingt Brillenmodelle enthalten. Vielmehr lässt sich die Vorrichtung auch in besonders geeigneter Weise dazu verwenden, bereits während des Prozesses der Kaufentscheidung dem Kunden eine Auswahl geeigneter Brillenetuis anzubieten. Oft ist der Kunde in entsprechenden Fachgeschäften alleine darauf konzentriert, ein geeignetes Brillenmodell auszuwählen. Der Erwerb eines geeigneten Brillenetuis wird dabei oftmals nicht automatisch in Betracht gezogen. Auch diesbezüglich werden mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Verbesserungen geschaffen.
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Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Brillen eine Schonung zum Verkauf angebotener Brillen bei gleichzeitig erhöhter Kapazität der Vorrichtung realisiert.
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In einer ersten, besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Längsachse von aufgenommenen Brillenetuis in Richtung der Fläche ausgerichtet oder ausrichtbar, insbesondere wobei sich die Fächer von der Vorderseite der Vorrichtung in Richtung der Fläche erstrecken. Mit anderen Worten können die Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis so ausgestaltet sein, dass die Längsachse aufgenommener Etuis im Wesentlichen orthogonal zur Fläche ausrichtbar oder zwangsweise ausgerichtet ist. Auf diese Weise lassen sich innerhalb der Vorrichtung eine große Anzahl von Brillenetuis nebeneinander einlegen.
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In einer weiterführenden vorteilhaften Ausgestaltung weist die Vorrichtung Fächer auf, welche eine der Fläche zugewandte und schräg nach unten verlaufende Ausrichtung der Längsachse aufgenommener Brillenetuis erlauben oder vorgeben. Dabei sind die Brillenetuis zum Einen so ausgerichtet, dass deren Längsachse in Richtung der Fläche orientiert ist. Zusätzlich ist eine Schrägstellung der Etuis gegenüber der Fläche vorgesehen, wobei sich die Etuis an der Fläche abstützen können. So ist ein ungewolltes Herausfallen der Brillenetuis aus der Vorrichtung wirksam verhindert.
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Die Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis können schachtartig, insbesondere der Fläche zugewandt und schräg nach unten verlaufend, ausgebildet sein. Eine schachtartige Ausbildung der Fächer erlaubt ein definiertes Einlegen von Etuis, wodurch sämtliche Etuis in gleicher Weise ausgerichtet aufnehmbar sein können. So wird ein aufgeräumter optischer Eindruck der Vorrichtung erreicht. Des Weiteren kann mit einer schachtartigen Ausbildung der Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis eine vorteilhafte Abstützung der Etuis an mehreren Seiten einhergehen, so dass die Etuis innerhalb der Vorrichtung besonders gut gesichert sind.
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In einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist für jedes Brillenetui ein Fach vorgesehen. So wird ein besonders hochwertiger und aufgeräumter optischer Eindruck der Vorrichtung erzielt. Des Weiteren sind die eingelegten Brillenetuis gegen ein Verkratzen aufgrund eines Kontakts mit benachbarten Brillenetuis geschützt. Auch lässt sich so jedem Fach ein bestimmtes Brillenmodell zuordnen, wodurch Verwechslungen vermieden werden. Dazu kann wahlweise jedes Fach oder jede Reihe und/oder Spalte von Fächern entsprechend beschriftet werden, so dass der Kunde direkt auf das korrekte Fach zur Entnahme des von ihm favorisierten Brillenmodells hingewiesen wird.
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Hinsichtlich einer konkreten und zweckmäßigen konstruktiven Ausgestaltung wird eine Ausführungsform vorgeschlagen, welche eine Basisplatte aufweist, insbesondere wobei die Basisplatte mit der Fläche zusammenfällt. Eine solche Basisplatte kann dabei den (aus Sicht des Kunden) hinteren Abschluss der Vorrichtung darstellen. Insofern kann eine solche Basisplatte an einer Wand des Verkaufsraums anbringbar oder angebracht sein. Alternativ kann eine Basisplatte die Rückseite eines Präsentationsständers bilden. Sofern jedoch ein zweiseitiger Präsentationsständer bevorzugt wird, kann die Basisplatte im Wesentlichen in der Mitte des Präsentationsständers angebracht sein. Dabei muss eine Basisplatte nicht zwingend ein brett- oder paneelartiges Gebilde darstellen, solange ein für den Benutzer erkennbarer, ebenenartiger Abschluss der Vorrichtung bereitgestellt wird. Verschiedene Ausgestaltungen einer Basisplatte sind dabei denkbar. Insofern kann die Basisplatte auch mit der bereits beschriebenen Fläche zusammenfallen, die dem Benutzer zugewandt ist.
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Hinsichtlich der konkreten Bereitstellung von Fächern zur Aufnahme von Brillenetuis ist erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass eine von der Fläche, insbesondere von einer Basisplatte, beabstandete Frontplatte mit Öffnungen vorgesehen ist, wobei die Öffnungen zur Bildung von Fächern zur Aufnahme von Brillenetuis dienen. Im Konkreten kann eine solche Frontplatte eine Mehrzahl von - insbesondere rechteckigen oder quadratischen - Öffnungen aufweisen, in welche sich Brillenetuis einlegen lassen, nämlich insbesondere in Richtung ihrer Längsachse. Die Frontplatte kann dabei mehrere Reihen und/oder Spalten solcher Öffnungen zur Bildung von Fächern aufweisen.
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Besonders zweckmäßig ist eine solche Vorrichtung weitergebildet, falls die Frontplatte im Wesentlichen parallel zur Fläche, insbesondere zu einer Basisplatte, angeordnet ist. So lassen sich innerhalb der gesamten Vorrichtung vergleichbar oder identisch ausgestaltete Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis bereitstellen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis eine muldenartige Auflage für Brillenetuis auf. Die Brillenetuis sind so entlang ihrer Längsachse zentriert und nehmen innerhalb des Fachs stets dieselbe Lage ein. In benachbarten Fächern eingelegte Brillenetuis weisen so stets dieselbe Lage und Ausrichtung und denselben Abstand voneinander auf.
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Unter Verweis auf eine bereits beschriebene vorteilhafte Ausgestaltung ist dabei ganz besonders bevorzugt, dass - insbesondere muldenartige - Auflagen für Brillenetuis sich von der Vorderseite der Vorrichtung aus der Fläche zugewandt und gleichzeitig nach schräg unten erstrecken. So ist eine besonders sichere und einheitliche Aufnahme von Brillenetuis gewährleistet.
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In besonders zweckmäßiger Weise kann sich die Auflage nach unten geneigt oder horizontal auf die Vorderseite oder auf die Rückseite einer bereits beschriebenen Frontplatte erstrecken. So lassen sich Brillenetuis in optisch ansprechender Weise im Wesentlichen auf der Rückseite einer Frontplatte lagern. Ist jedoch ein rascher Zugriff auf Brillenetuis erforderlich oder sollen diese für den Benutzer vollständig sichtbar sein, können Auflagen realisiert werden, welche sich auf die Vorderseite der Frontplatte erstrecken. Selbstverständlich können - sofern keine Frontplatte vorgesehen ist - auch Auflagen für Brillenetuis realisiert werden, welche in oder an der Fläche befestigbar sind und sich - dem Benutzer zugewandt - auf die Vorderseite der Fläche erstrecken. Sich auf die Vorderseite der Fläche oder einer Frontplatte erstreckende Auflagen für Brillenetuis sind besonders vorteilhaft, falls die aufzunehmenden Brillenetuis besonders voluminös oder sperrig ausgestaltet sind, so dass eine Lagerung innerhalb der Vorrichtung (d.h. auf der Rückseite einer Frontplatte) Probleme bereiten könnte.
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Sofern eine Frontplatte vorgesehen ist, können sich aufgenommene Brillenetuis - sofern sich die Auflagen auf die Rückseite dieser Frontplatte erstrecken - an der Fläche oder der Basisplatte abstützen. Sollten jedoch Auflagen für Brillenetuis vorgesehen sein, welche sich auf die Vorderseite der Fläche oder einer Frontplatte erstrecken, ist eine Ausgestaltung zweckmäßig, in der die Auflage einen sich im Wesentlichen orthogonal zu deren Längsachse erstreckenden Anschlag für ein Brillenetui aufweist. So ist sowohl bei einer horizontalen als auch bei einer schräg nach unten gerichteten Lagerung eine definierte Aufnahme jedes Brillenetuis ermöglicht. Ein unbeabsichtigtes Herabfallen gelagerter Brillenetuis ist wirksam vermieden.
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Die genannten Auflagen für Brillenetuis können in die Öffnung einer Frontplatte einsetzbar oder mit dieser integral ausgeführt sein. Hinsichtlich einer vereinfachten Herstellbarkeit kann dabei ein nachträgliches Einsetzen der Auflagen in eine Frontplatte bevorzugt werden. Dazu können die Aufnahmen in die Öffnungen einer Frontplatte einhängbar oder einclipbar sein.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist diese Aufnahmevorrichtungen für Brillengestelle auf. Solche Aufnahmevorrichtungen dienen dazu, dem Benutzer verschiedene Brillenmodelle und/oder Brillenmodelle mit unterschiedlicher Glasstärke (und zwar i.a. nicht in Etuis eingelegt) zu präsentieren. Im Allgemeinen sind dabei Aufnahmevorrichtungen zu bevorzugen, welche das Brillenmodell so halten, dass der Benutzer dieses in einer frontalen Ansicht begutachten kann. Geeignete Aufnahmevorrichtungen sind in unterschiedlichen Ausführungen aus dem Stand der Technik bekannt. Innerhalb der erfindungsgemäßen Vorrichtung können solche Aufnahmevorrichtungen dazu dienen, explizit als Vorführmodelle geeignete Brillen zu präsentieren, während für den Verkauf bestimmte Exemplare in Brillenetuis innerhalb der erfindungsgemäß vorgesehenen Fächer angeboten werden können.
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Erfindungsgemäß vorgesehene Fächer zur Aufnahme von Brillenetuis und ggf. eine oder mehrere Aufnahmevorrichtungen für Brillengestelle lassen sich innerhalb einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform modulartig, insbesondere in jeweils einer Frontplatte, zusammenfassen. So lassen sich auf einer Fläche bzw. auf einer Basisplatte mehrere Frontplatten anbringen, welche ihrerseits jeweils eine bestimmte Anzahl von Fächern zur Aufnahme von Brillenetuis und ggf. Aufnahmevorrichtungen zur direkten Präsentation von Brillengestellen aufweisen können. So ist eine besonders optimierte Anpassbarkeit der Vorrichtung an die Art und die Anzahl angebotener Brillenmodelle realisiert.
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Schließlich lässt sich die Vorrichtung u.a. als ein- oder beidseitig bestückbarer Präsentationsständer oder als Wandpaneel ausgestalten. Ebenfalls denkbar und ausdrücklich vom Erfindungsgedanken umfasst sind eine freihängende Anordnung eines Paneels, eine Anbringung auf ggf. verankerten Standfüßen oder an im Wesentlichen vertikal verlaufenden Stangen. Weitere alternative Ausgestaltungen sind denkbar.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Brillen anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
- Fig. 1
- die perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- Fig. 2
- die Vorrichtung gemäß Fig. 1, welche in dieser Darstellung mit Brillenetuis und Brillen bestückt ist,
- Fig. 3
- nebeneinander dargestellt zwei weitere Ausführungsformen, nämlich als einseitig bestückbarer Präsentationsständer und als Wandpaneel,
- Fig. 4
- die Darstellung einer Frontplatte aus den Vorrichtungen gemäß Fig. 1 bis Fig. 3,
- Fig. 5
- eine alternative Frontplatte ohne Aufnahmevorrichtungen für Brillengestelle,
- Fig. 6
- eine seitliche, teils schematische Schnittdarstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, welche die Aufnahme von Brillenetuis verdeutlicht, wie sie bei den Vorrichtungen gemäß Fig. 1 bis Fig. 3 realisiert ist,
- Fig. 7
- die Darstellung einer muldenartigen Auflage für Brillenetuis aus den Fig. 1 bis Fig. 3 und Fig. 6,
- Fig. 8
- die Darstellung einer weiteren, zu derjenigen aus Fig. 6 alternativen Ausführungsform, wobei eine Auflage für Brillenetuis mit einem Anschlag Verwendung findet,
- Fig. 9
- die Darstellung einer muldenartigen Auflage für Brillenetuis mit einem Anschlag aus Fig. 8,
- Fig. 10
- eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform, wobei sich die Auflage mit einem Anschlag für das Brillenetui auf die Vorderseite der Frontplatte erstreckt,
- Fig. 11
- eine seitliche Schnittdarstellung, welche die Möglichkeit einer in Querrichtung erfolgenden Aufnahme eines Brillenetuis in einer Ausführungsform gemäß Fig. 10 verdeutlicht,
- Fig. 12
- eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform, wobei sich eine Auflage mit einem Anschlag für Brillenetuis horizontal auf die Rückseite einer Frontplatte erstreckt,
- Fig. 13
- die detaillierte Darstellung der Auflage für Brillenetuis aus Fig. 12,
- Fig. 14
- eine seitliche Schnittdarstellung einer Abwandlung der Ausführungsform aus Fig. 12, wobei neben der Frontplatte auch die Basisplatte eine Öffnung zum Einlegen des Brillenetuis aufweist,
- Fig. 15
- eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei sich eine Auflage mit Anschlag in horizontaler Richtung auf die Vorderseite der Frontplatte erstreckt und eine Lagerung des Etuis in Querrichtung vorgesehen ist,
- Fig. 16
- eine Detaildarstellung des vorderen, rollbaren Standfußes aus Fig. 1, Fig. 2 und Fig. 3 (links),
- Fig. 17
- die Detaildarstellung des hinteren Standfußes gemäß zuletzt genannten Figuren,
- Fig. 18
- die Detaildarstellung der oberen Werbefläche gemäß Fig. 1 bis Fig. 3,
- Fig. 19
- eine Detaildarstellung der unteren Werbefläche gemäß Fig. 1 bis Fig. 3,
- Fig. 20
- eine Detaildarstellung der verschiebbaren Leseprobe gemäß Fig. 1 bis Fig. 3, und
- Fig. 21
- eine Detaildarstellung der zweiten Leseprobe gemäß Fig. 1 bis Fig. 3.
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Fig. 1 zeigt die perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Brillen. Dieses Ausführungsbeispiel ist als beidseitig bestückbarer Präsentationsständer ausgestaltet.
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So weist das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 auf jeder Seite eine im Wesentlichen vertikale, dem Benutzer zugewandte Fläche 1 auf. Hier ist eine Basisplatte 2 vorgesehen, welche mit der Fläche 1 zusammenfällt bzw. diese bildet. Die Basisplatte 2 ist an einem Rahmen 3 festgelegt. Gegenüber der Bodenfläche stützt sich die Vorrichtung über einen rollbaren vorderen Fuß 4 und einen höhenverstellbaren hinteren Fuß 5 ab.
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Die Vorrichtung zur Präsentation von Brillen weist Fächer 6 zur Aufnahme von Brillenetuis auf. Dazu sind auf jeder Seite der Vorrichtung an der Basisplatte 2 drei Frontplatten 7 angebracht. Hierzu werden Bolzen 8 verwendet, welche die jeweilige Frontplatte 7 an der Basisplatte 2 festlegen und gleichzeitig parallel von dieser beabstanden.
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Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind durch jede Frontplatte 7 eine Mehrzahl von Fächern 6 zur Aufnahme von Brillenetuis und - darüberliegend - Aufnahmevorrichtungen 9 für Brillengestelle modular zusammengefasst.
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Zur Bildung der erfindungsgemäß vorgesehenen Fächer 6 zur Aufnahme von Brillenetuis weist jede Frontplatte 7 mehrere Reihen nebeneinander liegender Öffnungen 10 auf, in welche jeweils ein Brillenetui in Längsrichtung einlegbar ist. Demzufolge ist die Längsachse von aufgenommenen Brillenetuis vom Benutzer gesehen in Richtung der Fläche 1 ausgerichtet, die Fächer 6 erstrecken sich nämlich von der Vorderseite der Vorrichtung in Richtung der Fläche 1.
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Zur Abstützung der aufgenommenen Brillenetuis an deren Unterseite erstreckt sich zwischen jeder Öffnung 10 in der Frontplatte 7 und der Basisplatte 2 eine Auflage 11. Die Auflagen 11 sind so ausgeformt, dass sich diese in die Öffnungen 10 einhängen bzw. einclipen lassen. Zur seitlichen Zentrierung der aufgenommenen Brillenetuis sind die Auflagen 11 des Weiteren muldenartig ausgebildet.
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In besonders raffinierter Weise erstrecken sich die Auflagen 11 nicht nur von der Vorderseite der Vorrichtung in Richtung der Fläche 1, sondern sind gleichzeitig auch nach unten geneigt, d.h. verlaufen von der Vorderseite der Vorrichtung aus gesehen schräg nach unten. Demzufolge dient die Fläche 1 bzw. die Basisplatte 2 als Anschlag für die aufgenommenen Brillenetuis. Dadurch ist eine besonders sichere und komfortable Aufnahme von Brillenetuis gewährleistet, ein unbeabsichtigtes Entfernen und Herausfallen von Etuis aus der Vorrichtung ist wirksam verhindert.
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Im Zusammenspiel der Öffnungen 10 und der Auflagen 11 ergibt sich eine schachtartige, schräg nach unten geneigte Ausgestaltung der Fächer 6. Mittels der Fächer 6 lassen sich eine Vielzahl von Brillenetuis (mit oder ohne darin enthaltenen Brillen) anbieten. Der Kunde kann Brillenmodelle aus den Aufnahmevorrichtungen 9 begutachten und anprobieren und daraufhin aus den Fächern 6 das ihn interessierende Modell in unbenutztem Zustand und bereits mit einem passenden Etui versehen entnehmen und erwerben.
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Zur verbesserten Identifikation von Brillen aus den Fächern 6 befinden sich in der Mitte jeder Reihe von Fächern 6 Schilder 12, welche das jeweils in den betreffenden Etuis enthaltene Modell und/oder die jeweilige Glasstärke bezeichnen können.
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Das gezeigte Ausführungsbeispiel umfasst des Weiteren eine obere Werbefläche 13 und eine untere Werbefläche 14, bspw. zur Aufnahme des Herstellerlogos. Im oberen rechten Bereich ist des Weiteren ein Spiegel 15 vorgesehen. Eine Ablage 16 dient zum Zwischenlagern von Brillenmodellen während des Ausprobierens und beim letztendlichen Treffen einer Kaufentscheidung.
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Die gezeigte Ausführungsform eignet sich auch besonders gut zum Anbieten sog. Lesehilfen mit festgelegter Glas- bzw. Sehstärke. Dazu ist eine verschiebbare Leseprobe 17 vorgesehen, welche entlang des Spiegels 15 in Augenhöhe des jeweiligen Benutzers bringbar ist. Eine zweite Leseprobe 18 ist an einer Kette am Rand der Vorrichtung angebracht. Mit Hilfe der Leseproben 17, 18 kann eine Auswahl der passenden Lesehilfe, insbesondere aus den Aufnahmevorrichtungen 9, erfolgen. Danach lässt sich anhand der Schilder 12 die passende Lesehilfe innerhalb der Reihen von Fächern 6 zur Aufnahme von Brillenetuis rasch identifizieren, und das gewünschte Produkt kann mitsamt dem Etui entnommen und erworben werden.
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Fig. 2 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1, wobei hier zur Veranschaulichung die Fächer 6 zur Aufnahme von Brillenetuis mit Brillenetuis 19 und die Aufnahmevorrichtungen 9 für Brillengestelle mit Brillengestellen 20 bestückt sind.
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Fig. 3 zeigt in einer Nebeneinanderstellung die perspektivische Darstellung zweier weiterer Ausführungsbeispiele. Auf der linken Seite von Fig. 3 ist eine Ausführungsform gezeigt, welche lediglich als einseitig bestückbarer Präsentationsständer ausgestaltet ist. Auf der rechten Seite von Fig. 3 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zu sehen, welche als Wand paneel ausgestaltet ist. Dazu verfügt die Vorrichtung oben an der Rückseite über mindestens zwei Haken 21, mittels deren das Paneel in eine an der Wand befestigte Schiene 22 einhängbar ist.
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An ihrem unteren Ende weist die Vorrichtung rückseitig zumindest zwei Abstandshalter 23 auf, um eine parallele Anordnung des Wandpaneels zur benachbarten Wand sicherzustellen.
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Die sonstige Funktionalität bzw. die sonstigen Merkmale der Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 3 entsprechen denjenigen der Figuren 1 und 2 und sind nicht noch einmal separat bezeichnet.
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Fig. 4 zeigt Details einer Frontplatte 7, wie sie bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 1 bis Fig. 3 Verwendung findet. Die Frontplatte 7 kann ebenso wie die Basisplatte 2 aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere aus Acrylglas, hergestellt werden. Der Rahmen 3 hingegen wird vorzugsweise aus Aluminium gefertigt. Eine abweichende Materialauswahl ist selbstverständlich möglich.
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Die Frontplatte 7 weist eine rechteckige Grundform auf und umfasst in ihrem unteren Bereich insgesamt fünf Reihen von Öffnungen 10, welche durch einen Mittelsteg geteilt werden. Auf diesem Mittelsteg sind Schilder 12 (hier nicht dargestellt) zur genauen Bezeichnung der in den jeweiligen Brillenetuis 19 enthaltenen Brillen 20 vorgesehen. Im oberen Bereich der Frontplatte 7 sind insgesamt sechs Aufnahmevorrichtungen 9 für Brillengestelle 20 vorgesehen. Von diesen Aufnahmevorrichtungen 9 sind hier lediglich die Ausnehmungen in der Fronplatte 7 dargestellt, durch welche die Bügel der Brillengestelle 20 führbar sind.
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Fig. 5 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Frontplatte 7, welche keine Aufnahmevorrichtungen 9 für Brillengestelle 20 aufweist. Auch hier sind fünf Reihen von jeweils sechs Öffnungen 10 innerhalb der Frontplatte 7 realisiert, um Fächer 6 zur Aufnahme von Brillenetuis 19 bilden zu können. Eine solche Frontplatte 7 kann innerhalb einer einzigen Vorrichtung auch mit Frontplatten 7 gemäß Fig. 4 kombiniert werden, um die Aufnahmekapazität für Brillenetuis zu erhöhen.
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Fig. 6 zeigt eine teilweise schematische seitliche Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Diese Figur verdeutlicht, wie bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 bis Fig. 3 und in Verbindung mit den dort und in den Fig. 4 und Fig. 5 gezeigten Frontplatten 7 eine Aufnahme von Brillenetuis 19 erfolgt. Die Basisplatte 2, welche mit der Fläche 1 zusammenfällt, ist in geeigneter Weise am Rahmen 3 befestigt. Die Frontplatte 7 ist durch Bolzen 8 parallel von der Basisplatte 2 beabstandet. In die Öffnungen 10 der Frontplatte 7 sind geeignete Auflagen 11 eingehängt bzw. eingeclipt. Dadurch bildet sich im Ergebnis ein schachtartiges Fach 6, welches ein Brillenetui 19 aufnehmen kann.
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Das Brillenetui 19 wird entlang seiner Längsachse durch die Öffnung 10 eingeführt und auf der Auflage 11 abgelegt. Als hinterer Anschlag für das Brillenetui 19 dient dabei die Basisplatte 2. Durch die schräge Anordnung ist das Brillenetui 19 sicher innerhalb der Vorrichtung aufgenommen.
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Fig. 7 zeigt eine Detaildarstellung der Auflage 11 aus Fig. 6. Der linke, nach unten geöffnete U-förmige Abschnitt der Auflage 11 lässt sich über den unteren Rand der Öffnung 10 schieben. Dabei kann der U-förmige Abschnitt so dimensioniert sein, dass hierzu eine Federkraft überwunden werden muss. Demgemäß kann die Auflage 11 in die Öffnung 10 eingehängt oder auch eingeclipt werden.
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Der rechte Abschnitt der Auflage 11 erstreckt sich muldenartig vom unteren Rand der Öffnung 10 schräg nach unten gegen die Basisplatte 2. Durch die muldenartige Ausgestaltung wird eine Zentrierung aufgenommener Brillenetuis 19 vorgegeben. Sämtliche Brillenetuis 19 nehmen damit innerhalb der Vorrichtung dieselbe Position ein. Ein seitliches Herabrutschen eines Etuis 19 von der Auflage 11 wird ebenfalls vermieden.
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Fig. 8 zeigt in einer seitlichen, teils schematischen Schnittdarstellung eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welche als Alternative zu der in Fig. 6 gezeigten anzusehen ist. Im Unterschied ist hier eine Auflage 111 für Brillenetuis 19 vorgesehen, welche einen Anschlag 112 für das Brillenetui 19 aufweist. Durch den Anschlag 112 der Auflage 111 wird die Basisplatte 2 nicht mehr als rückseitiger Anschlag für aufgenommene Brillenetuis 19 benötigt. So lässt sich eine einheitliche Aufnahme von Brillenetuis 19 innerhalb der Vorrichtung umsetzen, ohne dass die Lage der Brillenetuis 19 von deren Länge und/oder von dem Abstand zwischen Frontplatte 7 und Basisplatte 2 abhängt. Dementsprechend lassen sich für unterschiedlich ausgestaltete Brillenetuis 19 auch Auflagen 111 mit unterschiedlicher Länge verwenden.
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Fig. 9 zeigt eine Detaildarstellung der Auflage 111 aus Fig. 8. Die Ausgestaltung der Auflage 111 entspricht dabei der Auflage 11, welche anhand Fig. 7 eingehend beschrieben worden ist. Im Unterschied hierzu ist jedoch als untere Begrenzung ein Anschlag 112 ausgebildet, welcher sich orthogonal zu der Längsachse der Auflage 111 nach oben erstreckt. So ist eine sichere Aufnahme von Brillenetuis 19 gewährleistet, ohne dass eine Basisplatte 2 oder dergleichen Rückwand als rückseitiger Anschlag benötigt wird.
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Fig. 10 zeigt eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welche mit einer Auflage 111 gemäß Fig. 9 ermöglicht wird. Die Auflage 111 lässt sich wahlweise auch so in die Frontplatte 7 einsetzen, dass sie sich schräg nach unten geneigt auf die Vorderseite der Frontplatte 7 erstreckt. Brillenetuis 19 lassen sich dadurch so in der Vorderseite der Vorrichtung aufnehmen, dass diese vom Benutzer im Wesentlichen vollständig betrachtet werden können. Sollen die Brillenetuis 19 hingegen eher unauffällig präsentiert werden, kann die Ausführungsform gemäß Fig. 6 oder Fig. 8 bevorzugt werden.
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Fig. 11 verdeutlicht in einer weiteren seitlichen Schnittdarstellung, dass mit einer Ausführungsform gemäß Fig. 10 auch eine Aufnahme von Brillenetuis 119 in Querrichtung erfolgen kann. Des Weiteren wird in dieser Darstellung deutlich, dass besonders große oder sperrige Brillenetuis 119 ohne Platzprobleme auf der Vorderseite der Vorrichtung aufnehmbar sind. Die Auflage 111 kann hierzu wahlweise auch mit einer größeren Breite ausgestaltet werden. Andererseits können identische Auflagen 111 mit Brillenetuis 119 sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung bestückbar sein. Die Kapazität der Vorrichtung und die Art der Präsentation sind somit ausgesprochen flexibel variierbar.
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Fig. 12 zeigt eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Brillen. Hierbei sind in die Frontplatte 7 Auflagen 211 eingesetzt, welche sich horizontal auf die Rückseite der Frontplatte 7 erstrecken. Des Weiteren weist die Auflage 211 wiederum einen hinteren Anschlag 212 für das Brillenetui 19 auf.
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Fig. 13 zeigt eine Detaildarstellung der Auflage 211 aus Fig. 12. Die konstruktive Eignung der Auflage 211 für das Einsetzen in die Öffnung 10 einer Frontplatte 7 entspricht dabei derjenigen der anhand von Fig. 7 und Fig. 9 beschriebenen Auflagen 11 bzw. 111. Allerdings erstreckt sich die Auflage 211 hier ausgehend von der Frontplatte 7 in horizontaler Richtung nach hinten. Die Fläche zur Aufnahme eines Brillenetuis 19 wird dabei durch den Anschlag 212 begrenzt.
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Fig. 14 zeigt eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Brillen, welche mit einer Auflage 211 gemäß Fig. 13 ermöglicht ist. Hier ist nicht nur in der Frontplatte 7 eine Öffnung 10, sondern ist zusätzlich in der Basisplatte 2 eine weitere Öffnung 110 vorgesehen, durch die sich das hintere Ende der Auflage 211 sowie das aufgenommene Etui 19 erstrecken kann. Der Abstand zwischen Frontplatte 7 und Basisplatte 2 wirkt damit nicht mehr limitierend auf die Einschubtiefe aufgenommener Brillenetuis 19. Brillenetuis 19 lassen sich so beinahe vollständig in die Vorrichtung einlegen. So lassen sich ausgesprochen kompakte Vorrichtungen zur Präsentation von Brillen realisieren.
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Fig. 15 zeigt eine seitliche Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung zur Präsentation von Brillen, welche mit einer Auflage 211 gemäß Fig. 13 realisierbar ist. Hier ist die Auflage 211 so in die Öffnung 10 der Frontplatte 7 eingesetzt, dass sich die Fläche zur Aufnahme eines Brillenetuis 119 horizontal auf die Vorderseite der Vorrichtung erstreckt. So lassen sich auch sehr große und sperrige Brillenetuis 119 ohne Platzprobleme in der Vorrichtung aufnehmen. Des Weiteren können aufgenommene Brillenetuis 119 vom Benutzer vollständig betrachtet werden.
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Fig. 16 zeigt die perspektivische Darstellung des vorderen Fußes 4, wie er bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1, Fig. 2 und Fig. 3 (links) Verwendung findet. Der vordere Fuß 4 weist im mittleren Bereich eine Ausnehmung 24 auf, auf welche der Rahmen 3 aufsetzbar ist. Bohrungen 25 dienen zur Verschraubung mit dem Rahmen 3. An beiden Enden des vorderen Fußes 4 sind Räder 26 vorgesehen, um die als Präsentationsständer ausgestaltete Vorrichtung komfortabel bewegen zu können.
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Fig. 17 zeigt den hinteren Fuß 5 aus den Vorrichtungen gemäß Fig. 1, Fig. 2 und Fig. 3 (links) im Detail. Auch dieser Fuß weist eine Ausnehmung 24' und Bohrungen 25' auf. Des Weiteren ist zumindest ein höhenverstellbares Fußelement 27 vorgesehen, um die Vorrichtung vertikal ausrichten zu können.
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In Fig. 18 sind Details der oberen Werbefläche 13 verdeutlicht. Auf dem oberen Abschluss des Rahmens 1 ist eine gefalzte, transparente Kunststoffabdeckung 28 befestigt. Diese Abdeckung 28 ist im Bereich des Übergangs zwischen der Basisplatte 2 und dem oberen Ende des Rahmens 1 so gefalzt, dass dabei ein Winkel von weniger als 90° in das Material eingebracht wird. Daraus resultiert eine Klemmwirkung auf ein zwischen der Basisplatte 2 und der Kunststoffabdeckung 28 einschiebbares Grafikelement 29. Beliebige Grafikelemente 29 können so rasch befestigt und auch ausgetauscht werden.
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Fig. 19 zeigt die untere Werbefläche 14 im Detail. Die Funktionalität entspricht dabei derjenigen der anhand Fig. 10 beschriebenen oberen Werbefläche 13. Die Kunststoffabdeckung 28' klemmt das Grafikelement 29' und hält es so an seiner Position.
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Fig. 20 zeigt die verschiebbare Leseprobe 17. In raffinierter Weise ist die verschiebbare Leseprobe 17 durch geeignete Hintergreifungen entlang des Spiegels 15 verschiebbar. Dadurch kann der Benutzer die Leseprobe stets in der für ihn passenden Höhe benutzen.
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Fig. 21 zeigt schließlich eine vergrößerte Darstellung der zweiten Leseprobe 18. Diese Leseprobe 18 ist über eine Kette am Rahmen 3 befestigt. Der Benutzer kann die zweite Leseprobe 18 ergreifen und in beliebiger Höhe und/oder Entfernung zu seinen Augen halten und dadurch in optimaler Weise benutzen.
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Abschließend sei hervorgehoben, dass die voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele die beanspruchte Lehre erörtern, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
Bezugszeichenliste
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- 1
- Fläche
- 2
- Basisplatte
- 3
- Rahmen
- 4
- vorderer Fuß
- 5
- hinterer Fuß
- 6
- Fach (zur Aufnahme von Brillenetuis)
- 7
- Frontplatte
- 8
- Bolzen (Frontplatte)
- 9
- Aufnahmevorrichtung (für Brillengestelle)
- 10
- Öffnung (Frontplatte)
- 110
- Öffnung (Basisplatte)
- 11, 111, 211
- Auflage (für Brillenetuis)
- 112, 212
- Anschlag (Auflage)
- 12
- Schild
- 13
- obere Werbefläche
- 14
- untere Werbefläche
- 15
- Spiegel
- 16
- Ablage
- 17
- verschiebbare Leseprobe
- 18
- zweite Leseprobe
- 19, 119
- Brillenetui
- 20
- Brille, Brillengestell
- 21
- Haken
- 22
- Schiene
- 23
- Abstandshalter
- 24, 24'
- Ausnehmung (Fuß)
- 25, 25'
- Bohrung (Fuß)
- 26
- Rad
- 27
- höhenverstellbares Fußelement
- 28, 28'
- Kunststoffabdeckung (Werbefläche)
- 29, 29'
- Grafikelement