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DE202004001240U1 - Flaschenbord und Flaschenlagereinrichtung - Google Patents

Flaschenbord und Flaschenlagereinrichtung Download PDF

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DE202004001240U1
DE202004001240U1 DE202004001240U DE202004001240U DE202004001240U1 DE 202004001240 U1 DE202004001240 U1 DE 202004001240U1 DE 202004001240 U DE202004001240 U DE 202004001240U DE 202004001240 U DE202004001240 U DE 202004001240U DE 202004001240 U1 DE202004001240 U1 DE 202004001240U1
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Abstract

Flaschenbord mit
– einer Breite B und einer Länge L,
– einer Anzahl N in Richtung der Breite B nebeneinander angeordneter Aufnahmen (2) für die liegende Lagerung von Flaschen (20) in einer Ausrichtung parallel zur Länge L,
wobei eine Anzahl N1 der Aufnahmen (2) derart klappbar ausgestaltet sind, daß jeweils ein Teil (3) der klappbaren Aufnahmen mit einer Länge L1 ≤ L in eine Winkellage zu den nicht geklappten Aufnahmen (2) gebracht werden kann und Flaschen (22) in Schräglage aufgenommen werden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Flaschenbord mit einer Breite B und einer Länge L und einer Anzahl N in Richtung der Breite B nebeneinander angeordneter Aufnahmen für die liegende Lagerung von Flaschen in einer Ausrichtung parallel zur Länge L. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Flaschenlagerungseinrichtung, einen Weinlagerungsschrank und einen Klimaschrank mit zumindest einem solchen Flaschenbord.
  • Flaschenborde werden z. B. in Weinlagerschränken, Klimaschränken für Getränke oder Flaschenregalen eingesetzt. Sie sind entweder fest montiert oder als Einschub in solchen Schränken bzw. Regalen vorgesehen. Sie können aber auch integraler Bestandteil eines solchen Schrankes bzw. Regals sein. Auf den Flaschenborden werden die Flaschen nebeneinander liegend gelagert. Dabei werden die Flaschen in der Regel in Aufnahmen eingelegt, die ein Verrollen in seitliche Richtung verhindern. Auf mehreren übereinander liegenden Flaschenborden können auf diese Weise mehrere Lagen von Flaschen gelagert werden. Ebenso können auf einem Flaschenbord mehrere Flaschenlagen übereinander eingeschichtet werden.
  • Durch die ggf. übereinander angeordneten Flaschen ist eine Identifizierung der einzelnen eingelagerten Flaschen schwierig. Auch eine Präsentation der Flasche, z. B. des Etikettes ist bei liegender Lagerung nicht möglich. Es wurden daher Lösungen vorgeschlagen, bei denen das Flaschenbord in eine nach vorne geneigte Schräglage gebracht werden kann. Dabei wird zumindest der vordere Teil des Flaschenbordes vollständig nach unten in eine Schräglage gebracht, so daß auf diesem Flaschenbord alle Aufnahmen die Präsentation von Flaschen in halb aufrechter Lage gestatten. Auf einem solchen geneigten Flaschenbord können die Flaschen in halb aufrechter Lage aufgenommen und präsentiert werden.
  • Auf einem in beschriebener Weise in Schräglage gebrachten Flaschenbord können nicht mehrere Flaschen übereinander gelagert werden. Auf diese Weise ist die Aufnahmekapazität schon verringert. Zudem verhindert ein abgeklapptes Flaschenbord ggf. die Befüllung eines darunter liegenden Flaschenbordes, so daß die Kapazität einer entsprechenden Flaschenlagerungseinrichtung weiter verringert wird.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Flaschenbord und eine Flaschenlagereinrichtung anzugeben, die zum einen eine Präsentation eingelagerter Flaschen erlauben und dennoch eine ausreichende Kapazität gewährleisten.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Flaschenbord mit den Merkmalen des Anspruches 1 und einer Flaschenlagereinrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Ansprüche 12 und 13 sind auf eine Weinlagerungseinrichtung bzw. einen Klimaschrank mit erfindungsgemäßen Flaschenborden bzw. einer erfindungsgemäßen Flaschenlagerungseinrichtung gerichtet.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Flaschenbord ist eine Anzahl N1 der Aufnahmen für die liegende Lagerung derart klappbar ausgestaltet, daß ein Teil dieser klappbaren Aufnahmen mit einer Länge L1 kleiner oder gleich der Gesamtlänge L des Flaschenlagerbordes in eine Winkellage zu den nicht geklappten Aufnahmen gebracht werden kann und Flaschen in einer Schräglage aufgenommen werden können.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Flaschenbord ist ein Teil der Flaschen weiterhin in liegender Lagerung ggf. in mehreren Schichten übereinander einlegbar. Nur ein Teil der Aufnahmen ist in eine Schräglage abklappbar, so daß auf diesem Teil der Aufnahmen eine schräge Lagerung von Flaschen möglich ist. So können z. B. eine einzelne oder einige wenige Flaschen in schräg aufrechter Lage eingebracht werden, so daß das Etikett erkennbar ist. Daneben können auf dem in vollständig waagerechter Lage verbleibenden Teil des Bordes weiterhin Flaschen in liegender Lagerung ggf. in mehreren Lagen übereinander gestapelt werden. Zum Beispiel können die in halb aufrechter Lage gelagerten Flaschen zur Präsentation des Etikettes eines Weines dienen, der in dem entsprechenden Flaschenbord in mehreren Flaschen liegend aufbewahrt wird. Das erfindungsgemäße Flaschenbord ermöglicht durch die schräg aufrechte Lagerungsmöglichkeit auch das Einlagern von geöffneten Flaschen.
  • Die Aufnahmen können z. B. durch parallel angeordnete Leisten, z. B. Holzleisten gebildet werden, die einen Abstand zueinander kleiner als eine normale Flasche haben.
  • Der abklappbare Teil des Flaschenbordes umfaßt dabei eine Breite, die kleiner ist als die Gesamtbreite des Flaschenbordes. Er kann sich in beliebiger Position des Flaschenbordes befinden. Vorteilhafterweise wird jedoch ein seitlicher Teil des Flaschenbordes auf die erfindungsgemäße Weise abklappbar ausgestaltet, so daß nur eine einfache Teilung des Flaschenbordes notwendig ist.
  • Die Anzahl der abklappbaren Aufnahmen kann eine beliebige Anzahl kleiner als die Gesamtzahl der Aufnahmen des Flaschenbordes sein. Möglich ist z. B. die abklappbare Ausgestaltung der Hälfte der Gesamtzahl der Aufnahmen. Um z. B. eine einzelne Flasche zu präsentieren, die repräsentativ für den Inhalt des gesamten Flaschenbordes ist, wird vorteilhafterweise eine geringe Anzahl von Aufnahmen abklappbar ausgestaltet, z. B. nur eine oder zwei Aufnahmen.
  • Die Erfindung läßt sich mit einem Flaschenbord verwirklichen, bei dem die abklappbaren Aufnahmen über ihre gesamte Länge entlang der Flaschenausrichtung nach unten in eine Schräglage gebracht werden können. Eine platzsparende Lagerung von Flaschen auch in der Schräglage ist möglich, wenn nur ein Teil der Länge in Flaschenrichtung nach unten in eine Schräglage abgeklappt werden kann.
  • Die in die abgeklappten Aufnahmen eingelegten Flaschen können auf unterschiedliche Weise gehalten werden. Zum Beispiel können die Aufnahmen entsprechende Anschläge besitzen. Besonders einfach ist eine Ausgestaltung, bei der im vorderen Bereich zumindest des abklappbaren Teiles des Flaschenbordes eine Querleiste vorgesehen ist, gegen die sich die schräg eingelegten Flaschen mit ihrem Boden abstützen können.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung ist eine Verriegelungsvorrichtung vorgesehen, die ein Fixieren des abklappbaren Teiles in der nicht abgeklappten Stellung ermöglicht. Eine solche Verriegelungsvorrichtung kann z. B. einen Zapfen umfassen, der von dem nicht abgeklappten Teil des Flaschenbordes in den abklappbaren Teil verschoben werden kann, um die beiden Teile gegeneinander zu fixieren. Bei einer anderen Ausführungsform wird ein Zapfen von dem abklappbaren Teil in den nicht abklappbaren Teil geschoben. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform befindet sich der verschiebbare Zapfen in der Querleiste im vorderen Bereich des Flaschenbordes.
  • Die Flaschenborde können Teil eines Regals oder eines Schrankes sein und dort fest montiert oder integral ausgeformt sein. Besonders flexibel ist eine Ausgestaltung, bei der die Flaschenborde in ein Regal oder einen Lagerschrank in entsprechende Lagernuten eingeschoben werden können und dazu entsprechende Einschubvorrichtungen aufweisen. Bei einer derartigen vorzugsweisen Ausgestaltung kann in Weiterbildung ein Lagerzapfen vorgesehen sein, der am klappbaren Teil des Flaschenbordes derart angebracht ist, daß er im abgeklappten Zustand in eine tiefer liegende Lagernut eingreift, um so den abgeklappten Teil abzustützen. In analoger Weise kann der Lagerzapfen zum Aufliegen auf eine Auflagerippe ausgestaltet sein, wenn die einzelnen Borde auf Auflagerippen aufliegen.
  • Zum Beispiel mit den letztgenannten Ausführungsformen ist eine Einstellung des Winkels zwischen abgeklappten und nicht abgeklappten Teilen durch Auswahl der Nut, in die der Lagerzapfen eingeführt ist bzw. durch Auswahl der Auflagerippe, auf die der Lagerzapfen aufgelegt wird, möglich.
  • Zusätzlich oder alternativ zu dieser Fixierung des abgeklappten Teiles des Flaschenbordes kann z. B. vorgesehen sein, daß unterhalb der Klappachse eine Mittelleiste vorgesehen ist, die eine derart angeschrägte Fläche aufweist, daß sich der abgeklappte Teil gegen diese angeschrägte Fläche abstützen kann.
  • Das erfindungsgemäße Flaschenbord kann vorteilhaft in einer Flaschenlagerungseinrichtung, wie einem Flaschenregal oder einem Flaschenschrank vorgesehen sein. Ein solcher Flaschenschrank kann z. B. eine Glasfront besitzen, die die Präsentation von einzelnen Flaschen auf dem abgeklappten Teil eines Flaschenbordes ermöglicht. Dabei können alle Flaschenborde der Flaschenlagereinrichtung abklappbar ausgestaltet sein, oder z. B. nur eines, um auf dem abgeklappten Teil den Inhalt des Schrankes beispielhaft präsentieren zu können. Die Flaschenlagereinrichtung kann mit fest montierten oder integral ausgeformten Flaschenborden ausgerüstet sein oder Nuten, in die entsprechende Flaschenborde eingeschoben werden können bzw. Auflagerippen, auf die entsprechende Flaschenborde aufgelegt werden können, umfassen.
  • Die Flaschenlagereinrichtung kann als Weinlagervorrichtung ausgestaltet sein. Sowohl eine erfindungsgemäße Flaschenlagereinrichtung als auch eine erfindungsgemäße Weinlagervorrichtung können als Klimaschrank ausgebildet sein, um eine Temperierung der eingelegten Flaschen zu ermöglichen.
  • Die Erfindung wird anhand der beiliegenden Figuren im Detail erläutert. Dabei zeigt:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flaschenbordes, und
  • 2: ein erfindungsgemäßes Flaschenbord in schematischer Darstellung im Einsatz.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Flaschenbord der Breite B und der Länge L. Bei der gezeigten Ausführungsform besteht das Flaschenbord aus einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Leisten 12, 14, die in einem Abstand zueinander parallel angeordnet sind, daß sie handelsübliche Flaschen in Ausrichtung entlang der Länge L aufnehmen können und zu deren Lagerung dienen. Diese Aufnahmen sind in 1 mit 2 bezeichnet. Im rechten Bereich der 1 sind die Leisten 14 über die gesamte Länge L durchgehend. Im linken Bereich der 1 sind die Leisten geteilt und umfassen jeweils einen abklappbaren Teil 13. Im gezeigten abgeklappten Zustand entstehen auf diese Weise teilweise abgeklappte Aufnahmen 3. Die Leisten 12, 14 sind im hinteren Bereich durch eine in Breitenrichtung ausgerichtete Leiste 7 miteinander verbunden. Im vorderen Bereich sind die in 1 rechts angeordneten durchgehenden Leisten 14 durch eine Querleiste 5 miteinander verbunden. Die abklappbaren Teile 13 der in der Figur links angeordneten Aufnahmen sind durch die Querleiste 6 miteinander verbunden. Die Querleiste 6 hat eine Breitenausdehnung B1, während die abklappbaren Teile der in 1 links angeordneten Aufnahmen die Länge L1 haben.
  • Die geteilten Leisten 12, 13 werden um eine Achse 8 nach unten geklappt. Unterhalb der Achse 8 befindet sich eine Mittelleiste 4, die zumindest im Bereich der abklappbaren Leisten 12, 13 nach vorne schräg ausgestaltet ist, so daß sich die abgeklappten Leisten 13 gegen die Mittelleiste 4 abstützen können.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform ist eine Verriegelungsvorrichtung 9, 10 vorgesehen. Mit dem Schiebehebel 10 kann aus der Öffnung 9 ein Zapfen herausgeschoben werden, der in eine in 1 nicht sichtbare Öffnung der nach unten geklappten Querleiste 6 eingreifen kann, wenn diese im nicht abgeklappten Zustand ist. Auf diese Weise können der nicht abklappbare rechte Teil und der abklappbare linke Teil in 1 gegeneinander fixiert werden, um ein Flaschenbord zu erhalten, das in konventioneller Weise über seine gesamte Breite zur Nebeneinanderlagerung von liegenden Flaschen dienen kann.
  • Das in 1 gezeigte Flaschenbord kann z. B. aus Holz gefertigt sein, der verschiebbare Zapfen zur Fixierung z. B. aus Messing.
  • 2 zeigt ein erfindungsgemäßes Flaschenbord 1 im Einsatz in schematischer Darstellung. Der vordere Teil des Flaschenbordes, der in 2 rechts erkennbar ist, ist nach unten in Schräglage abgeklappt. Die abgeklappten Leisten 13 stützen sich gegen die Mittelleiste 4 ab. Auf dem abgeklappten Teil ist eine Flasche 22 in halb aufrechter Lage aufgebracht, die sich mit ihrem Boden gegen die Querleiste 6 abstützt. Im rechten Teil des Flaschenbordes 1, der in 2 hinten liegt, sind mehrere Flaschen teilweise übereinander eingeschichtet.
  • Nur schematisch ist angedeutet, daß unterhalb des Flaschenbordes 1 weitere Flaschen z. B. auf erfindungsgemäßen Flaschenborden gelagert sind, wobei diese weiteren Flaschenborde in 2 nicht dargestellt sind.
  • In 2 kann die Flasche 22 z. B. mit ihrem Etikett nach vorne derart angeordnet sein, daß sie durch eine Glasfront eines Flaschenschrankes sichtbar ist. Sind auf dem Flaschenbord die liegend gelagerten Flaschen 20 mit der halb aufrecht gelagerten Flasche 22 identisch, so dient die halb aufrecht gelagerte Flasche 22 zur Identifikation des Bordinhaltes. Ebenso kann eine einzelne halb aufrecht gelagerte Flasche 22 repräsentativ für den Inhalt der gesamten Flaschenlagereinrichtung mit den mehreren Flaschenborden dienen. Trotz der schrägen Lagerung der einzelnen Flasche 22 oder einiger weniger Flaschen 22 ist die Lagerungskapazität nicht zu sehr eingeschränkt, da immer noch eine liegende Lagerung der Flaschen 20 im nicht abgeklappten Teil des Flaschenbordes 1 ggf. in mehreren Schichten möglich ist.
  • Schließlich ist es möglich, auf dem erfindungsgemäßen Flaschenbord 1 eine geöffnete Flasche in halb aufrechter Position einzulagern.
  • Ein erfindungsgemäßes Flaschenbord 1 kann zum Einschieben in ein Flaschenregal oder entsprechende Nuten oder Auflegen auf Auflagerippen in einem Flaschenschrank bzw. -regal ausgestaltet sein. Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform sind dazu die seitlich außen angeordneten Leisten 12a bzw. 14a leicht überstehend ausgestaltet und können so in eine entsprechende Halterung eingeschoben bzw. aufgelegt werden.
  • Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform weist der abklappbare Teil einen nach außen gerichteten Zapfen auf, der ebenfalls in eine entsprechende Nut oder auf eine entsprechende Rippe geschoben werden kann, die tiefer angeordnet ist, als diejenige Nut bzw. diejenige Rippe, in die die Leiste 12a eingeschoben bzw. aufgelegt ist. Mit einem solchen Zapfen läßt sich der abgeklappte Teil optimal in der gewünschten Lage fixieren. Bei einer solchen Ausgestaltung muß die Mittelleiste 4 nicht zum Abstützen des abgeklappten Teiles dienen können. Durch Auswahl der Nut bzw. der Rippe, in die der Zapfen des abgeklappten Teiles eingeschoben bzw. auf die der Zapfen des abgeklappten Teiles aufgelegt wird, kann die Winkelstellung des abgeklappten Teiles ausgewählt werden.
  • Das erfindungsgemäße Flaschenbord eignet sich zur Verwendung in Flaschenlagereinrichtungen, z. B. Flaschenschränken, Weinlagerschränken, Weinklimaschränken o.ä.

Claims (13)

  1. Flaschenbord mit – einer Breite B und einer Länge L, – einer Anzahl N in Richtung der Breite B nebeneinander angeordneter Aufnahmen (2) für die liegende Lagerung von Flaschen (20) in einer Ausrichtung parallel zur Länge L, wobei eine Anzahl N1 der Aufnahmen (2) derart klappbar ausgestaltet sind, daß jeweils ein Teil (3) der klappbaren Aufnahmen mit einer Länge L1 ≤ L in eine Winkellage zu den nicht geklappten Aufnahmen (2) gebracht werden kann und Flaschen (22) in Schräglage aufgenommen werden können.
  2. Flaschenbord nach Anspruch 1, bei dem die Anzahl N1 der klappbaren Aufnahmen (3) die Hälfte der Aufnahmen des Flaschenbordes (1) ist.
  3. Flaschenbord nach Anspruch 1, bei dem die Anzahl N1 der klappbaren Aufnahmen (3) 1 ist.
  4. Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die klappbare Länge L1 kleiner ist als die Gesamtlänge L des Flaschenbordes (1).
  5. Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit einer Querleiste (6) zumindest in dem Bereich des Flaschenbordes (1), der abklappbare Aufnahmen (3) umfaßt, wobei die Querleiste (6) derart im vorderen Bereich des Flaschenbordes (1) angeordnet ist, daß sie als Abstützung für schräg aufliegende Flaschen (22) dienen kann.
  6. Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 5 mit einer Verriegelungsvorrichtung (9, 10), um die abklappbaren und die nicht abklappbaren Aufnahmen (2, 3) ohne Winkeleinstellung zueinander zu fixieren.
  7. Flaschenbord nach Anspruch 6, bei dem die Verriegelungsvorrichtung einen verschiebbaren Feststellzapfen umfaßt, der von dem nicht abklappbaren Teil in den abklappbaren bzw. vom abklappbaren Teil in den nicht abklappbaren Teil des Flaschenbordes (1) verschoben werden kann.
  8. Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit Vorrichtungen zum Einschieben in eine Lagerungsnut bzw. Auflegen auf eine Auflagerippe z. B. eines Flaschenschrankes.
  9. Flaschenbord nach Anspruch 8, bei dem der klappbare Teil im äußeren Bereich zumindest einen Lagerzapfen umfaßt, der zum Einschieben in eine Lagerungsnut bzw. Auflegen auf eine Auflagerippe geeignet ist, die tiefer angeordnet ist als die Lagerungsnut bzw. Auflagerippe, in der bzw. auf der der nicht geklappte Teil des Flaschenbordes (1) gelagert ist.
  10. Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit einer Mittelleiste unterhalb der Klappachse des abklappbaren Teiles des Flaschenbordes (1), die derart angeschrägt ist, daß sich die abgeklappten Aufnahmen (3, 13) in schräger Lage gegen die Mittelleiste (4) abstützen.
  11. Flaschenlagereinrichtung mit zumindest einem Flaschenbord (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
  12. Weinlagerungsvorrichtung mit zumindest einer Flaschenlagereinrichtung nach Anspruch 11 oder zumindest einem Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
  13. Klimaschrank, vorzugsweise Weinklimaschrank, mit zumindest einem Flaschenbord nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
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