Die Erfindung bezieht sich auf ein Snowboard gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Solche Snowboards sind allgemein bekannt und im Handel
erhältlich. Auf ihrer Unterseite, die beim normalen Fahren
mit dem Schnee in Kontakt ist, haben sie einen Laufflächenbelag,
der prinzipiell als eben zu bezeichnen ist, da er
lediglich der Wölbung bzw. Biegung des Snowboards angepaßt
ist.
Für manche Anwendungszwecke ist es wünschenswert, die Geometrie
der Lauffläche des Snowboards variabel zu gestalten,
beispielsweise um im Tiefschnee ein anderes Auftriebsverhalten
zu haben, bei sog. "Rail Slides" eine bessere Führung
zu haben und ein Verhaken der Stahlkanten zu vermeiden,
um beim Auftreffen auf die Piste nach Sprüngen ebenfalls
ein Verhaken mit der Stahlkante zu vermeiden oder auch
um mit einer konvexen Lauffläche ein leichteres Drehen
des Snowboards auf der Piste zu erzielen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Snowboard mit variabler
Laufflächengeometrie zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Das Grundprinzip der Erfindung besteht darin, die Laufflächengeometrie
des Snowboards durch Einfüllen von gasförmigen
oder flüssigen Medien in mindestens eine Hohlkammer zu
verändern, die zwischen dem Laufflächenbelag und dem Kern
des Snowboards angeordnet ist.
Da der Laufflächenbelag flexibel ist, allein schon um sich
Biegungen des Snowboards beim Fahren anzupassen, wird beim
Einfüllen des Mediums unter Druck in die Hohlkammer der
Laufflächenbelag konvex gewölbt, wodurch die Laufflächengeometrie
geändert wird.
Die Anordnung einer oder mehrerer Hohlkammern kann in weitem
Umfange variiert werden. So kann nur eine Hohlkammer vorgesehen
sein, die sich in Längsrichtung des Snowboards fast
über dessen gesamte Länge erstreckt und ebenso fast über
dessen gesamte Breite. Auch kann nur eine Hohlkammer vorgesehen
sein, die lediglich im Bereich der vorderen Schaufel
angeordnet ist. Weiter können zwei oder mehrere in Längsrichtung
des Snowboards verlaufende schmalere Hohlkammern vorgesehen
sein, die parallel zueinander verlaufen. Diese Hohlkammern
können sowohl vollständig unabhängig voneinander sein
als auch miteinander verbunden. Die Hohlkammern können
spiegelsymmetrisch oder asymmetrisch zur Mittellängsachse
des Snowboards angeordnet werden.
Die Hohlkammer kann unmittelbar durch die nach innen zum
Kern des Snowboards weisende Fläche des Laufflächenbelages
und die dieser gegenüberliegenden Fläche eines Kunststofflaminates
gebildet werden. Sie kann auch durch Schläuche
aus Gummi oder elastischer Kunststoffolie gebildet werden,
wobei diese zwischen das Laminat und den Laufflächenbelag
oder zwischen einen Holzkern und das Laminat eingelegt
werden können und wobei zusätzlich vorgesehen sein kann,
daß im Holzkern Ausnehmungen für die Aufnahme der Schläuche
vorgesehen sind.
Die Hohlkammern bzw. Schläuche sind über Kanäle mit Ventilen
verbunden, die an der Oberseite des Snowboards angeordnet
sind und dort vorzugsweise im Bereich einer Bindung.
Mit der Erfindung erreicht man nicht nur die oben genannten
Ziele, sondern kann je nach Form der Hohlkammern das Fahrverhalten
des Snowboards variieren. So kann z.B. ein bewußt
konkav produziertes Snowboard, das daher einen aggressiven
Kantengriff hat, mit einer breiten Hohlkammer durch Aufblasen
in ein annähernd planes oder sogar konvexes Snowboard umgewandelt
werden und dann eine bessere Drehbarkeit erhalten.
Durch das Einfüllen des Mediums unter Druck vergrößert
sich auch der Querschnitt des Snowboards, so daß sich dessen
Biegesteifigkeit erhöht. Man erhält also eine variable
und vom Fahrer einstellbare Flexibilität. Je nach Druck
des eingefüllten Mediums in die eine oder mehrere Hohlkammern
ist auch ein Dämpfungseffekt erzielbar, der beispielsweise
beim Aufkommen nach einem Sprung den auftretenden Stoß
dämpft.
Durch Anzahl und Anordnung der Hohlkammern sowie durch
separate Ventile für die einzelnen Kammern ist eine große
Variationsmöglichkeit gegeben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
im Zusammenhang mit der Zeichnung ausführlicher
erläutert. Es zeigt:
- Fig. 1
- eine Ansicht der Unterseite eines Snowboards
nach der Erfindung;
- Fig. 2
- einen Querschnitt längs der Linie A-A der Fig. 1;
- Fig. 3
- eine Draufsicht auf die Unterseite eines Snow-boards
nach einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
- Fig. 4
- eine Seitenansicht des Snowboards nach Fig. 3;
- Fig. 5
- eine Ansicht der Oberseite des Snowboards der
Fig. 3; und
- Fig. 6
- einen Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 3.
Zunächst wird auf die Figuren 1 und 2 Bezug genommen. Das
Snowboard in seiner Gesamtheit ist mit dem Bezugszeichen 1
bezeichnet. Es hat eine Oberseite 2 und eine Unterseite 3,
die beim normalen Fahren mit der Piste bzw. dem Schnee
in Berührung steht. Sein vorderes Ende hat üblicherweise
eine etwas aufgebogene, abgerundete Schaufel 4. Sein hinteres
Ende 5 kann geradlinig sein (vgl. Fig. 1) oder ebenfalls
aufgebogen und gerundet sein (vgl. Fig. 3-5). Im Ausführungsbeispiel
der Figuren 1 und 2 sind zwei Hohlkammern 8 und
9 vorgesehen, die parallel zueinander und parallel zur
Mittellängsachse des Snowboards verlaufen und zwar im wesentlichen
von der Schaufel 4 bis zum hinteren Ende 5. Die
Breite der Hohlkammern kann beliebig gewählt sein. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel hat jede Hohlkammer eine Breite
von etwa ein Viertel der Breite des Snowboards.
Aus Fig. 2 erkennt man den Aufbau des Snowboards. Ausgehend
von der Oberseite 2 ist eine Deckschicht 13 über einem
Holzkern 14. Darauf folgt eine Laminatschicht 15 und ein
Laufflächenbelag 16. An den Kanten des Laufflächenbelages
sind die üblichen Stahlkanten 17 angebracht. Zwischen der
Laminatschicht 15 und dem Laufflächenbelag 16, die luftund
flüssigkeitsdicht miteinander verbunden, beispielsweise
verklebt, sind, sind die Hohlkammern 8 und 9, die hier
im gefüllten Zustand dargestellt sind, so daß sie konvex
nach außen gebogen sind. Die Hohlkammern 8 und 9 stehen
über Kanäle 18 und 19 mit Ventilen 11 und 12 in Verbindung,
die bis zur Oberseite 2 sich durch die Deckschicht 13 hindurch
erstrecken. Über die Ventile kann ein Medium, wie
Luft oder eine Flüssigkeit, in die Hohlkammern 8 und 9
eingebracht werden. Bei Verwendung von Luft kann man eine
handelsübliche Luftpumpe verwenden sowie handelsübliche
Ventile, wie sie beispielsweise bei Fahrradreifen bekannt
sind. Es können aber auch umschaltbare Ventile bekannter
Bauart verwendet werden, damit das Medium aus den Hohlkammern
8 und 9 nicht nur abgelassen sondern sogar mit Unterdruck
evakuiert werden kann, damit der Laufflächenbelag 13 wieder
vollständig eben ist, was einerseits zur Einstellung bestimmter
Fahreigenschaften wünschenswert ist und andererseits
auch zur Behandlung des Laufflächenbelages, beispielsweise
zum Abschleifen und Einwachsen.
Das zweite Ausführungsbeispiel der Figuren 3 bis 6 unterscheidet
sich von dem der Figuren 1 und 2 im wesentlichen
dadurch, daß die Hohlkammern 8 und 9 durch elastische Schläuche
20 und 21 gebildet sind, die zwischen dem Holzkern 14
und der Laminatschicht 15 angeordnet sind, wobei zusätzlich
im Holzkern Ausnehmungen 22 und 23 zur Aufnahme der Schläuche
20 und 21 vorgesehen sind. Die Schläuche 8 und 9 können,
wie aus Fig. 3 zu erkennen ist, miteinander kommunizieren,
wobei in diesem Falle auch nur ein Ventil (11 oder 12)
benötigt wird. Statt zweier miteinander verbundener Schläuche
kann natürlich auch ein einzelner, durchgehender Schlauch
verwendet werden. Im Ausführungsbeispiel der Figuren 3
und 5 sind die Ventile 11 und 12 in der Mitte des Snowboards
angeordnet. Selbstverständlich ist es auch möglich, diese
im Bereich von Befestigungseinrichtungen, wie z.B. sog.
Inserts (eingelassene Schraubmuttern), 6 und 7 anzuordnen.