Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einschieben von
Packgut in Packmittel, insbesondere von Blisterstreifen in
vorzugsweise Faltschachteln, nach der im Oberbegriff des
Patentanspruches 1 näher definierten Art.
Eine Vorrichtung zum Einschieben von Gegenständen, wie insbesondere
Blisterstreifen, in Faltschachteln ist aus der
DE 199 02 453 A1 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung ist
Teil einer Kartoniermaschine und weist eine erste taktweise
umlaufene Fördereinrichtung für Faltschachteln auf, die
zwischen im Abstand zueinander verstellbaren Mitnehmern der
ersten Fördereinrichtung angeordnet sind. Parallel und beabstandet
zur ersten Fördereinrichtung ist eine in der
gleichen Richtung wie die erste Fördereinrichtung taktweise
umlaufende zweite Fördereinrichtung für die Blisterstreifen
angeordnet. Die zweite Fördereinrichtung ist mit stirnseitig
offenen Becizern, in denen sich im Betrieb der Kartoniermaschine
jeweils wenigstens ein einzuschiebender Blisterstreifen
befindet, versehen. Zwischen den beiden Fördereinrichtungen
ist eine Einrührhilfeeinrichtung ortsfest
angeordnet, die zwei auf einer Überschiebeplatte senkrecht
angeordnete, in Achsen schwenkbare Platten umfaßt. Weiter
ist zwischen der Einführhilfeeinrichtung und der zweiten
Fördereinrichtung eine Prospektzuführeinrichtung mit einer
Prospektzange angeordnet, die für jede Faltschachtel einen
Prospekt bereithält.
Auf der der ersten Fördereinrichtung abgewandten Seite der
zweiten Fördereinrichtung weist die Vorrichtung eine Konsole
auf, die an einer Gestellwand auf der den Fördereinrichtungen
gegenüberliegenden Seite befestigt ist, welche oberhalb
der Konsole eine Öffnung hat.
An der Konsole selbst sind drei Servomotoren befestigt, wobei
der erste Servomotor einen Zahnriemen antreibt, der an
drei an der Konsole gelagerten Rollen umgelenkt wird. Zwischen
den beiden auf einer oberen Ebene angeordneten Rollen
ist an dem Zahnriemen ein in einer horizontal ausgerichteten
Stange verschiebbarer Mitnehmer befestigt, der mit einem
als Einschubstößel wirkenden Einschieber verbunden ist.
Eine Länge des Einschiebers ist zusammen mit dem Verstellweg
des Zahnriemens zwischen zwei der drei Rollen derart
abgestimmt, daß sich während der Förderphase der Fördereinrichtungen
das vordere Ende des Einschiebers zwischen der
Fördereinrichtung für die Blisterstreifen und der Gestellwand
befindet. In der Stillstandsphase der Fördereinrichtungen
reichen das vordere Ende des Einschiebers zum Einschieben
der Blisterstreifen in die Faltschachtel bis an
den Öffnungsquerschnitt der Faltschachtel heran.
An einer Antriebswelle eines zweiten Servomotors ist ein
Hebel befestigt, welcher mittels einer ersten Stange mit
einem eine Längsbohrung aufweisenden Halteblock gekoppelt
ist. Weiter ist der zweite Servomotor mit einer streifenförmigen
Abdeckzunge gekoppelt, welche beim Einschieben der
Blisterstreifen in eine Faltschachtel von oben auf den einen
Blisterstreifen bzw. auf einen Blisterstreifenstapel
gelegt wird und zusammen mit dem Einschieber in Richtung
der Faltschachtel geführt wird.
Diese bekannte Vorrichtung zum Einschieben von Blisterstreifen
in Faltschachteln weist jedoch den Nachteil auf,
daß diese nur für einen getakteten Betrieb einer Kartoniermaschine
eingesetzt werden kann, so daß ein maximaler
Durchsatz einer mit der vorbeschriebenen Vorrichtung versehenen
Kartoniermaschine im Vergleich zu einer kontinuierlich
betriebenen Kartoniermaschine gering ist.
Aus der DE 43 06 170 C1 ist eine Vorrichtung zum Einschieben
von Blisterstreifen in Faltschachteln bekannt, mit welcher
ein kontinuierlicher Betrieb einer Kartoniermaschine
möglich ist. Diese Vorrichtung weist eine umlaufende Packguteinschubkette
und eine umlaufende Behältertransportkette
auf, die sich zumindestens auf einem dem Einschubvorgang
zugeordneten Teilweg ihres Umlaufs parallel und synchron
nebeneinander bewegen. Die Packauteinschubkette ist auf der
von der Behältertransportkette abgewandten Seite der Packguttransportkette
angeordnet und weist Wagen auf, an welchen
das Packgut quer zur Kettenlaufrichtung in die Behälter
einschiebende, bezüglich ihrer Einschubbewegung steuerbare
Einschubstößel geführt sind.
Ferner weist die Vorrichtung der DE 43 06 170 C1 Mittel zur
Positionierung von Prospekten vor den Einschuböffnungen der
Behälter auf. Dazu sind an parallel zu den Einschubstößeln
ausgerichteten Niederhaltestößeln das Packgut beim Einschieben
von oben beaufschlagende Niederhaltezungen angeordnet,
die längsverschiebbar in längs des Teilwegs parallel
und synchron mit den Wagen bewegten Schlitten geführt
sind. Die umlaufenden Schlitten sind dabei mit je einer
Kurvenrolle an einer in sich geschlossenen Kurvenbahn geführt.
Die Niederhaltestößel sind zu ihrer Längsverschiebung
mit je einer Steuerrolle an einer ebenfalls in sich
geschlossenen Steuerkurve geführt. Die Kurvenbahn und die
Steuerkurve folgen über jeweils ihre gesamte Länge dem Umlauf
der Wagen und sind an einem Kurventräger angeordnet,
der aus mindestens zwei Teilen besteht. Von diesen Teilen
ist mindestens ein Kurventrägerteil mit den dem Teilweg zugeordneten
Abschnitten der Kurvenbahn und der Steuerkurve
versehen, das zur Formatanpassung relativ zu den sich auf
dem Teilweg bewegenden Wagen in der zur Längsrichtung der
Niederhaltestößel und zur Bewegungsrichtung der Wagen senkrechten
Richtung verstellbar angeordnet ist.
An den Wagen ist jeweils mindestens eine Führungssäule vorgesehen,
die im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung
der Wagen und zur Längsrichtung der Niederhaltestößel
ausgerichtet ist. Weiter ist an der Führungssäule jeweils
einer der Schlitten in durch die Kurvenbahn gesteuerter
Weise verschiebbar geführt.
Nachteilig ist hier jedoch, daß diese kontinuierlich arbeitende
Vorrichtung mit umlaufenden Einschubstößeln und Einschubzungen
versehen ist, wobei für den Betrieb eine große
Anzahl bewegter Teile erforderlich ist, von denen aber nur
jeweils ein geringer Anteil im Eingriff ist, was einen geringen
Nutzungsgrad der erforderlichen Teile nach sich
zieht.
Weiter ist von Nachteil, daß die Bewegungssteuerung über
feste mechanische Kurvenscheiben und Weichen erfolgt, die
einen hohen Verschleiß aufweisen und eine äußerst eingeschränkte
Flexibilität bei veränderlichen, sich aufgrund
unterschiedlicher Formate des Packguts ergebender Anforderungen
an die Einschubbewegung der Einschubstößel bzw. der
Einschubzungen aufweist.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einschieben von Packgut
in Packmittel, insbesondere von Blisterstreifen in vorzugsweise
Faltschachteln, gemäß den Merkmalen des Patentanspruches
1 hat demgegenüber den Vorteil, daß eine mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung versehene Kartoniermaschine
kontinuierlich betrieben werden kann und die verschiedenen
Bauteile der Vorrichtung nur einen geringen Verschleiß aufweisen.
Dies wird dadurch erreicht, daß mit dem erfindungsgemäßen
Einschubprinzip kein Umlauf eines oder mehrerer
Einschubstößel und einer oder mehrerer Abdeckzungen bzw.
Einschubzungen erforderlich ist, da die Einschubeinrichtung
und die Voreinschubeinrichtung über einen translatorischen
Hin- und Rücklauf parallel zu den Fördereinrichtungen für
das Packgut und das Packmittel verstellt werden können, womit
ein kontinuierlicher Verpackungsprozeß möglich ist.
Da die Steuerung der Bewegungen der Einschubeinrichtung und
der Voreinschubeinrichtung ausschließlich über servomotorische
Antriebseinrichtungen erfolgt, sind keine mechanischen
Weichen oder Kurvenscheiben, wie sie bei aus dem Stand der
Technik bekannten Vorrichtungen vorgesehen sind, erforderlich,
so daß eine vollständige Unabhängigkeit der Einschubkomponenten
zum Einschieben von Packgut in Packmittel von
anderen Maschinenkomponenten erreicht wird.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist,
daß die Anzahl der bewegten Teile gegenüber den aus dem
Stand der Technik bekannten kontinuierlich betreibbaren
Vorrichtungen deutlich geringer ist und die Abhängigkeit
der Maschinengenauigkeit vom Verschleißzustand bestimmter
Führungsbauteile der Einschubeinrichtung und der Voreinschubeinrichtung
wesentlich geringer ist, da aufwendige mechanische
Verschleißteile, wie Kurventeile und Weichen,
entfallen. Durch den Wegfall der aufwendig herzustellenden
Verschleißteile werden die Herstellkosten einer Vorrichtung
nach der Erfindung und der Gesamtpreis einer Kartoniermaschine
deutlich gesenkt.
Weiter weist die erfindungsgemäße Vorrichtung den Vorteil
auf, daß jede durch das Packgut oder das Packmittel bedingte
Formatumstellung softwareseitig in einer Motorsteuerung
der Servomotoren der Antriebseinrichtungen abgebildet werden
kann. Liegen Änderungen des Packgutformates und/oder
des Faltschachtelformates bzw. des Packmittelformates vor,
sind mit Ausnahme eines Austausches von Formatteilen der
Einschubeinrichtung und der Voreinschubeinrichtung keinerlei
mechanische Umstellungen mehr erforderlich, da im wesentlichen
alle format- oder packgutbedingten Umstellungen
der Vorrichtung über mathematische Beziehungen abbildbar
sind und softwaregestützt in der Antriebssteuerung hinterlegt
werden können. Darüber hinaus besteht in vorteilhafter
Weise die Möglichkeit, auf bestimmte Betriebszustände durch
eine entsprechende in der Servosteuerung hinterlegte Software
automatisch reagieren zu können.
Zusätzlich ist bei der Vorrichtung nach der Erfindung von
Vorteil, daß eine mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
versehene Kartoniermaschine sowohl getaktet als auch kontinuierlich
betrieben werden kann, wobei bei getaktetem Betrieb
der Kartoniermaschine die Bewegung der Einschubeinrichtung
und der Voreinschubeinrichtung parallel zur Bewegungsrichtung
der Fördereinrichtungen über die mit diesen
gekoppelte weitere servomotorische Antriebseinrichtung entfällt.
Durch die Entkopplung von anderen Maschinenkomponenten und
den Einsatz der servomotorischen Antriebseinrichtungen wird
eine flexible Reaktion auf Packguteigenschaften hinsichtlich
Abmessungen, Empfindlichkeit und die Lage in einem
Packgutbecher der Fördereinrichtung zum Bereitstellen von
Packgut möglich.
Die Bewegungen der Einschubeinrichtung und der Voreinschubeinrichtung
können vorteilhafterweise flexibel, d.h. allein
durch die Änderung einzelner Programmparameter, an die
Packguterfordernisse angepaßt werden, so daß auf diese Weise
der Bewegungsverlauf an sich, der beispielsweise durch
ein Weg-, Geschwindigkeits- und Beschleunigungsprofil beschrieben
wird, oder einzelne Werte, wie eine Auftreffgeschwindigkeit
des Einschubstößels auf das Packgut oder eine
Maximalbeschleunigung, ohne mechanische Umstellungen bzw.
den Tausch von Formatteilen sogar während des Betriebs einer
Kartoniermaschine veränderbar sind.
Ein Geschwindigkeitsprofil des Hubes des Einschubstößels
läßt sich in vorteilhafter Weise zur wirksamen Erleichterung
des gesamten Einschubvorganges nutzen. So kann bei
niedriger Auftreffgeschwindigkeit auf das Packgut eine Haftreibung
zwischen dem Packgutbecher und dem Packgut überwunden
werden, ohne daß es zum Ausbeulen bzw. Ausknicken
des Packgutes kommt. Den wesentlichen Anteil der erforderlichen
Beschleunigung erfährt das Packgut erst im Gleitreibungsbereich,
wenn es sich bereits in Bewegung befindet.
Infolgedessen reduziert sich die durch den Voreinschub auf
das Packgut auszuübende Druckkraft, so daß mögliche Beschädigungen
des Packgutes auf einfache Art und Weise vermieden
werden.
Zusätzlich kann in vorteilhafter Weise das Motormoment der
servomotorischen Antriebseinrichtungen überwacht werden,
wodurch insbesondere bei Crash-Situationen eine automatische
Überlasterkennung möglich ist, mittels der vor dem
Auftreten von Beschädigungen an Bauteilen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ein automatischer Maschinenstopp durchführbar
ist.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes
der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung
und den Patentansprüchen entnehmbar.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend anhand der Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine schematisierte dreidimensionale Darstellung
einer Vorrichtung zum Einschieben von Blisterstreifen in
Faltschachteln, Figur 2 eine Einschubeinrichtung der Vorrichtung gemäß Figur
1 in teilweise vereinfachter perspektivischer Darstellung, Figur 3 eine Detailansicht einer Löseeinrichtung zum Trennen
eines Einschubstößels von einem Zahnriemen, Figur 4 eine perspektivische Darstellung einer Lagerung
der Einschubeinrichtung in Querhubrichtung, und Figur 5 eine Voreinschubeinrichtung in einer perspektivischen
Rückansicht in teilweise vereinfachter Darstellung.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung 1 ist Teil einer
Kartoniermaschine und wird beispielsweise zum Einschieben
von Blisterstreifen in Faltschachteln verwendet. Die
Vorrichtung 1 weist eine Einschubeinrichtung 2 und eine
Voreinschubeinrichtung 3 auf, welche mit einer ersten nicht
näher dargestellten Fördereinrichtung zum Bereitstellen von
Blisterstreifen bzw. Packgut und einer zweiten Fördereinrichtung
zum Bereitstellen von Faltschachteln bzw. Packmittel
korrespondieren.
Die Einschubeinrichtung 2 besteht aus mehreren Einschubmodulen
4A, 4B, 4C, welche jeweils einen Einschubstößel 5 zum
Verschieben des Packgutes aufweisen. Die Voreinschubeinrichtung
3 ist aus mehreren Voreinschubmodulen 6A, 6B, 6C
gebildet, die jeweils eine mit einem Einschubstößel
5A, 5B, 5C der Einschubmodule 4A, 4B, 4C korrespondierende
Abdeckzunge 7A, 7B, 7C aufweisen.
Die Einschubstößel 5A bis 5C und die Abdeckzungen 7A bis 7C
sind quer zu einer Bewegungsrichtung der Fördereinrichtungen
führbar, wobei die Bewegungen der Einschubstößel 5A bis
5C und der Abdeckzungen 7A bis 7C jeweils mittels einer mit
den Einschubstößeln 5A bis 5C und der Abdeckzungen 7A bis
7C gekoppelten servomotorischen Antriebseinrichtung 8, 9,
10 erzeugbar sind.
Die Einschubeinrichtung 2 und die Voreinschubeinrichtung 3
sind im kontinuierlichen Betrieb der Vorrichtung 1 über eine
mit diesen gekoppelte weitere servomotorische Antriebseinrichtung
11 parallel zur Bewegungsrichtung der Fördereinrichtungen
oszillierend verstellbar. Diese Bewegung
der Einschubeinrichtung 2 und der Voreinschubeinrichtung 3
ist durch den in der Figur 1 dargestellten Doppelpfeil wiedergegeben
und wird über einen Querhubantrieb der Vorrichtung
1 bewirkt, wobei der Begriff "quer" im vorliegenden
Ausführungsbeispiel auf die Einschubrichtung bezogen ist.
Die Vorrichtung 1 weist ein aus zwei seitlichen Gestellplatten
12A, 12B und einer Grundplatte 13 bestehendes Tragegestell
14 auf, welches die Einschubeinrichtung 2 und die
Voreinschubeinrichtung 3 aufnimmt. Die Grundplatte 13 übernimmt
dabei die Stabilisierung des Tragegestells 14 und
darüber hinaus die Lagerung der Einschubmodule 4A bis 4C.
Die Vorrichtung 1 bzw. die Einschubeinrichtung 2 und die
Voreinschubeinrichtung 3 weisen vier Einzelbewegungen auf,
welche über vier Servomotoren 15, 16, 17, 18 mit geeigneten
Zwischengetrieben 19, 20, 21, 22 erzeugt werden.
Zur besseren Erläuterung der verschiedenen Bewegungsrichtungen
ist in der Figur 1 ein kartesisches Koordinatensystem
mit einer X-, Y- und Z-Richtung dargestellt. So ist
die oszillierende Bewegung der Einschubeinrichtung 2 und
der Voreinschubeinrichtung 3 über die servomotorische Antriebseinrichtung
11 bzw. den Querhubantrieb in X-Richtung
vorgesehen und die Bewegung der Einschubstößel 5A bis 5C
über die servomotorische Antriebseinrichtung 8 bzw. den
Stößelhubantrieb wird in Z-Richtung durchgeführt. Eine Bewegung
der Voreinschubeinrichtung 3 bzw. der Abdeckzungen
7A bis 7C wird mittels der servomotorischen Antriebseinheiten
9, 10 bzw. deren als Zahnriemengetriebestufen 20, 21
ausgebildeten Zwischengetrieben erzeugt. Dabei wird über
die servomotorische Antriebseinrichtung 9 eine Bewegung der
Abdeckzungen 7A bis 7C vorrangig in Y-Richtung erzeugt und
über die servomotorische Antriebseinrichtung 10 eine Bewegung
der Abdeckzungen 7A bis 7C vorrangig in Z-Richtung
bzw. eine ungefähre Horizontalbewegung bewirkt.
Die Bewegungen der Zahnriemengetriebestufen 20, 21 werden
über zwei Antriebswellen 23, 24 in zwei gleichartige, jeweils
direkt neben den Gestellplatten 12A, 12B angeordnete
Hebelgetriebe 25 eingeleitet und mittels einer Führungswelle
zu einer kombinierten Bewegung überlagert, wobei die
Voreinschubeinrichtung 3 auf der Führungswelle 26 in X-Richtung
bzw. in Querhubrichtung verschieblich angeordnet
ist. Die Querhubbewegung der Voreinschubeinrichtung 3 wird
direkt von einer Querhubbewegung der Einschubeinrichtung 2
abgeleitet.
Die Abdeckung des einzuschiebenden Packgutes bzw. der Blisterpackungen
übernehmen die Abdeckzungen 7A bis 7C, die
jeweils das Funktionsbauteil eines Voreinschubmodules 6A
bzw. 6B bzw. 6C darstellen.
Von dem Servomotor 15 der servomotorischen Antriebseinrichtung
8 wird die Antriebsbewegung über das als Zahnriemengetriebestufe
ausgebildete Zwischengetriebe 19 auf eine im
Trägergestell 14 gelagerte Profilwelle 27 übertragen.
Eine vergrößerte und schematisierte Darstellung der Einschubeinrichtung
2 ist in der Figur 2 dargestellt, wobei
die Profilwelle 27 mehrere über den Umfang verteilte, sich
in axialer Richtung der Profilwelle 27 erstreckende Nasen
bzw. Hervorhebungen 28 aufweist, die in in der Figur 3 näher
dargestellte Nuten 29 eines auf der Profilwelle 27 angeordneten
Schiebestückes 30 zur Ausbildung einer formschlüssigen
Verbindung zwischen der Profilwelle 27 und dem
Schiebestück 30 eingreifen.
Durch die konstruktive Ausgestaltung der Einschubeinrichtung
2 mit der Profilwelle 27 und dem in Rotationsrichtung
daran fest verbundenen Schiebestück 30, welches in axialer
Richtung der Profilwelle 27 auf dieser gleitend angeordnet
ist, wird die Verschiebbarkeit der Einschubmodule 4A bis 4C
in Querhubrichtung bzw. in X-Richtung der Vorrichtung 1 bei
gleichzeitiger Einleitung eines Drehmomentes in das Schiebestück
30 erreicht.
In der Figur 3 ist eine vergrößerte Darstellung der Verbindung
zwischen der Profilwelle 27 und dem Schiebestück 30
dargestellt, wobei das Schiebestück 30 an seinem äußeren
Umfang ein Zahnprofil 31 aufweist und damit einen Zahnriemen
32 antreibt. Über eine Mitnahmeeinrichtung 33 ist der
Einschubstößel 5A mit dem Zahnriemen 32 lösbar verbunden
und wird von diesem angetrieben. Hierzu wird der Zahnriemen
32 über eine Führungsschiene 34 unterstützt. Das Lösen und
Wiederherstellen der Verbindung zwischen dem Zahnriemen 32
und dem Einschubstößel 5A wird mit Hilfe eines Pneumatikzylinders
35 realisiert.
Das Ausrasten des Einschubstößels 5A aus der Verbindung mit
dem Zahnriemen 32 stellt eine Sicherheitsfunktion der Einschubeinrichtung
2 dar, die bei falschem oder fehlendem
Packgut bzw. falscher, fehlerhafter oder fehlender Faltschachtel
aktiviert werden kann. Dazu wird der Einschubstößel
5A über die Führungsschiene 34 geführt, während der Antrieb
des Einschubstößels 5A von dem Zahnriemen 32 über ein
mit einer Nase 36 versehenes Federblech 37 erfolgt. Das Federblech
37 ist über einen Mitnehmer 38 der Mitnahmeeinrichtung
33 fest mit dem Zahnriemen 32 verbunden, wobei die
Verbindung zwischen dem Mitnehmer 38 und dem Zahnriemen 32
im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine Verklemmung,
die über eine Schraubeinrichtung 39 zwischen dem Mitnehmer
38 und dem Zahnriemen 32 hergestellt wird, ausgebildet ist.
Selbstverständlich liegt es im Ermessen des Fachmannes,
hier eine andere Verbindungsmöglichkeit, wie beispielsweise
eine formschlüssige Verbindung, vorzusehen.
Befindet sich der Einschubstößel in seiner Ruheposition,
welche wenigstens annähernd in Figur 3 dargestellt ist, und
liegt an dem Pneumatikzylinder 35 ein Signal zum Lösen des
Einschubstößels 5A von dem Zahnriemen 32 vor, durchfährt
ein Stift bzw. die Kolbenstange 39 des Pneumatikzylinders
35 eine in den Einschubstößel 5A eingebrachte Durchgangsbohrung
40, in welcher die Nase 36 des Federbleches 37 angeordnet
ist, und führt die Nase 36 des Federbleches 37 aus
der Bohrung 40 des Einschubstößels 5A. Dadurch werden der
Einschubstößel 5A und der Zahnriemen 32 voneinander getrennt,
was dazu führt, daß der Zahnriemen 32 im Fall eines
Antriebes durch die servomotorische Aritriebseinheit 8 ohne
Einschubstößel eine Bewegung in Z-Richtung, d.h. in Richtung
der beiden Fördereinrichtungen ausführt. Der Einschubstößel
5A wird dabei durch den Pneumatikzylinder 35 bzw.
dessen Kolbenstange 39 in seiner Ruheposition gehalten.
Beim Rücklauf des Zahnriemens 32 wird auch das damit verbundene
Federblech 37 wieder in seine hinterste Position
bewegt und kann bei Freigabe des Einschubstößels 5A bzw.
dessen Bohrung 40 durch den Pneumatikzylinder 35 bzw. dessen
Kolbenstange 39 für einen nächsten Arbeitstakt des Einschubstößels
5A wieder in die Bohrung 40 einrasten.
Der Querhubantrieb der Einschubeinrichtung 2 und der Voreinschubeinrichtung
3 wird durch den Servomotor 18 und das
vorgeschaltete Zwischengetriebe bzw. Planetengetriebe 22
realisiert, wobei die Bewegung des Servomotors 18 über eine
in der Figur 4 näher dargestellte Zahnriemenscheibe 41 auf
einen weiteren Zahnriemen 42 übertragen wird. An dem weiteren
Zahnriemen 42 ist ein Mitnahmeelement 43 befestigt, das
zudem mit einem von zwei Querträgern 44A und 44B fest verbunden
ist. Die verschiebliche Lagerung eines Einschubtisches
bzw. der Querträger 44A, 44B der Einschubeinrichtung
2 - und damit der Einschubmodule 4A bis 4C selbst - erfolgt
über geeignete Führungselemente, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
als Linearschienenführungssysteme 46, 47
mit je zwei Wagen 46A, 46B, 47A, 47B, ausgebildet sind.
Zum Ausgleich bewegungsbedingter Kräfte und zur Vermeidung
eventueller Schwingungen des Trägergestells 14 ist ein Ausgleichsgewicht
48 vorgesehen, welches entgegen der Bewegungsrichtung
der Querträger 44A, 44B mitläuft. Zu diesem
Zweck ist das Ausgleichsgewicht 48 mit Hilfe eines weiteren
Mitnehmers 49 an einem Trum 50A des weiteren Zahnriemens 42
befestigt, der einem mit dem Querträger 44A verbundenen
Trum 50B des weiteren Zahnriemens 42 gegenüberliegt.
Die Bewegung der Voreinschubeinrichtung 3 in Querhubrichtung
wird über ein geeignetes Führungssystem, wie z.B. die
in der Figur 5 dargestellte Kreuzführung 51 mit Anbindung
an Trägerprofilen 52A, 52B der Einschubeinrichtung 2, direkt
von der Einschubeinrichtung 2 abgeleitet und durch die
verschiebliche Anordnung der Voreinschubeinrirhtung 3 auf
der Führungswelle 26 mit der über die separaten servomotorischen
Antriebseinrichtungen 9, 10, die in der Figur 1
dargestellt sind, realisierten Horizontal- und Absenkbewegung
der Voreinschubeinrichtung 3 in Z-Richtung und Y-Richtung
verknüpft. Die Trägerprofile 52A, 52B dienen jeweils
als Aufnahme für den Zahnriemen 32, den Einschubstößel
5A und die Mitnahmeeinrichtung 33.
Das zentrale Bauteil der Voreinschubeinrichtung 3 stellt
die Querführung 53 dar, die neben Führungselementen für die
Querhubbewegung der Voreinschubeinrichtung 3 auch die Zungenführungen
54A bis 54C und damit die Abdeckplatten bzw.
die Abdeckzungen 7A bis 7C aufnimmt. Die Zungenführungen
54A bis 54C sind dabei auf den fest mit der Querführung 53
verbundenen Schlitten 55 drehbar gelagert.
Mit Hilfe von weiteren Pneumatikzylindern 56A bis 56C können
die Abdeckzungen 7A bis 7C bei falschem oder fehlendem
Packgut bzw. falscher, fehlender oder fehlerhafter Faltschachtel
angehoben und damit um die Schlitten 55 nach oben
bzw. in Y-Richtung derart weggeklappt werden, daß im Zusammenhang
mit dem Ausrasten bzw. Lösen des korrespondierenden
Einschubstößels 5A bis 5C die Möglichkeit gegeben ist, fehlerhafte
Takte unbearbeitet durch eine Kartoniermaschine
laufen zu lassen. Dabei sind alle Einschubstößel 5A bis 5C
und die damit korrespondierenden Abdeckzungen 7A bis 7C
bzw. der Pneumatikzylinder 35A bis 35C und die weiteren
Pneumatikzylinder 56A bis 56C einzeln über eine nicht näher
dargestellte Steuereinrichtung der Vorrichtung 1 ansteuerbar.
Gleiches gilt für die servomotorischen Antriebseinrichtungen
8, 9, 10, 11, welche ebenfalls über eine nicht
näher dargestellte Antriebssteuereinrichtung getrennt voneinander
ansteuerbar sind.
Dieser Antriebssteuereinrichtung können als Eingangsgrößen
u.a. die Bewegungsgeschwindigkeit der beiden Fördereinrichtungen,
die die Leistung einer Kartoniermaschine bestimmt,
die Höhe eines Blisterstapels sowie dessen Länge z.B. über
eine Eingabetastatur vorgegeben werden. Die Antriebssteuereinrichtung
berechnet anhand der Eingangsgrößen die erforderlichen
Bewegungen der Einschubeinrichtung 2 und der Voreinschubeinrichtung
3 bzw. der mit diesen gekoppelten servomotorischen
Antriebseinrichtungen 8 bis 11. Selbstverständlich
können die Bewegungen, welche durch die servomotorischen
Antriebseinrichtungen 8 bis 11 erzeugt werden,
auch als vorgegebene Funktionsverläufe bereits in der Antriebssteuereinrichtung
abgespeichert sein, die je nach
vorgegebenen Eingangsgrößen bezüglich des Packgutes und des
Packmittels abgerufen werden. Diese Funktionsverläufe sind
vorab vorzugsweise empirisch bestimmt worden.
Nachfolgend wird die Funktionsweise der Vorrichtung 1 näher
erläutert.
Von den beiden Fördereinrichtungen, welche kontinuierlich
oder auch taktweise angetrieben werden können, wird jeweils
ein Blisterstreifenstapel und eine Faltschachtel der Vorrichtung
1 zugefördert. Befindet sich jeweils ein Blisterstreifenstapel
und eine Faltschachtel in Deckung vor einem
der Einschubstößel 5A bis 5C und den damit korrespondierenden
Abdeckzungen 7A bis 7C, wird der betreffende Einschubstößel
5A bis 5C aus seiner zurückgezogenen Endposition
bzw. Ruheposition quer zur Bewegungsrichtung der Fördereinrichtungen
bewegt. Die damit korrespondierende Abdeckzunge
7A bis 7C wird gleichzeitig in Z-Richtung und in negativer
Y-Richtung bewegt, so daß die Abdeckzunge 7A bis 7C auf einem
Blisterstreifenstapel zur Anlage kommt und diesen von
oben festhält. Der Einschubstößel 5A bis 5C, welcher im
vorliegenden Ausführungsbeispiel ein plattenartiges Ende
aufweist, wird zusammen mit der Abdeckzunge 7A bis 7C und
dem Blisterstreifenstapel in die Faltschachtel eingeschoben.
Dabei wird das Packgut bzw. der Blisterstreifenstapel
durch die Abdeckzunge 7A bis 7C gegen ein Ausbeulen oder
Ausknicken nach oben gesichert und gegebenenfalls ein parallel
zur Faltschachtel bewegter Prospekt mit dem Packgut
definiert in die Faltschachtel eingeschoben.
Aufgrund der kombinierten Bewegung der Voreinschubeinrichtung
2 bzw. der Abdeckzungen 7A bis 7C in Z-Richtung und in
Y-Richtung kann nach dem Einfahren der Abdeckzungen 7A bis
7C in eine Faltschachtel eine Faltschachteloberseite zur
Erweiterung der Einschuböffnung der Faltschachtel durch die
Abdeckzungen 7A bis 7C angehoben werden, wodurch das Einschieben
des Packgutes bzw. eines Blisterstreifenstapels
durch ein sogenanntes Schachtelbauchen der Faltschachtel
erleichtert wird. Die dabei auszuführenden Hübe der Abdeckzungen
7A bis 7C sind in sinnvollen Grenzen flexibel einstellbar.
Durch den Querhubantrieb der Einschubeinrichtung 2 und der
Voreinschubeinrichtung 3 besteht die Möglichkeit, die Einschubeinrichtung
2 und die Voreinschubeinrichtung 3 bzw.
die Einschubstößel 5A bis 5C und die Abdeckzungen 7A bis 7C
den Fördereinrichtungen zur Bereitstellung des Packgutes
und der Packmittel nachzuführen bzw. parallel zu diesen mit
gleicher Fördergeschwindigkeit zu bewegen. Nach dem Einschieben
des Packgutes in das betreffende Packmittel werden
die Einschubeinrichtung 2 und die Voreinschubeinrichtung 3
in eine der Förderrichtung der beiden Fördereinrichtungen
entgegengesetzte Richtung zurückgefahren, um einen erneuten
Einschiebevorgang ausführen zu können. Damit kann eine Kartoniermaschine,
welche die vorliegende Vorrichtung 1 als
Baugruppe aufweist, kontinuierlich betrieben werden.
Selbstverständlich liegt es im Ermessen des Fachmannes, zur
Erhöhung eines Durchsatzes einer Kartoniermaschine mehrere
Einschubmodule und mehrere Voreinschubmodule vorzusehen.
Darüber hinaus liegt es ebenfalls im Ermessen des Fachmannes,
den beschriebenen Querhubantrieb der Einschubeinrichtung
2 und der Voreinschubeinrichtung 3 zu deaktivieren, um
eine Kartoniermaschine getaktet betreiben zu können.
Mit der vorgestellten Vorrichtung 1 kann flexibel auf falsche
Produkte in einem Packgutbecher der Fördereinrichtung
zum Bereitstellen von Packgut sowie auf falsche, fehlerhafte
oder fehlende Faltschachteln sowie Prospekte reagiert
werden. Wird das Packgut bzw. die Faltschachtel in einer
Teilung der Packgut- oder Faltschachtelkette als fehlerhaft
erkannt, arbeitet der Einschub in den vorhergehenden Teilungen
langsamer bzw. gegebenenfalls schneller, so daß die
fehlerhafte Teilung als erste Teilung einer zu bearbeitenden
Packgutgruppe den Einschubbereich erreicht. Eine Packgutgruppe
stellt dabei eine Anzahl der Teilungen dar, die
der Anzahl der Einschubstößel entspricht. Der Einschubvorgang
setzt dann für die Dauer des Durchlaufes der fehlerhaften
Teilung bzw. der fehlerhaften Teilungen aus bzw.
verlangsamt die Rücklaufkomponente des Querhubes der Einschubeinrichtung
2 und der Voreinschubeinrichtung 3 entsprechend,
so daß die fehlerhafte Teilung den Einschubbereich
unbearbeitet passiert und die Komponenten am Ende der
Kartoniermaschine ausgeschieden werden können.