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Beutelversdiluß mit einem um das zu verschließende Ende herumgelegten
und durch Hitzeeinwirkung mit ihm verbundenen Klebestreifen
Für die Verpackung von
luft- und feuchtigkeit.sempfindlichen Füllgütern des täglichen Bedarfs, insbesondere
für die Verpackung empfindlicher Nahrungs- und Genußmittel, werden Beutel verwendet,
welche entweder aus einer oder mehreren Lagen von Papieren, Metallfolien, Zellglas-
oder Kunststoffolien bestehen. Zur Erzielung der in vielen Fällen erforderlichen
Wasserdampfdichte können die genannten Werkstoffe für die Beutel entweder mit Wachs
oder Wachsgemischen imprägniert oder aber mit Lackaufstrichen auf verschiedener
Lackrohstoffbasis versehen sein, falls nicht eine der Lagen von sich aus die geforderten
Eigenschaften besitzt. Auf diese Weise gelingt es, materialmäßig eine für die Praxis
ausreichende Staubdichte, Flüssigkeitsdichte und Wasserdampfdichte zu erzielen.
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Es ist dagegen außerordentlich schwer, diese gewünschten Eigenschaften
bei der Fertigstellung des Beutelbodens und auch beim Verschluß des gefüllten Bodens
zu erreichen. Es ist bekannt, den zuerst hergestellten Schlauch in den verset densten
Formen (Flachbeutel, Klotzbodenbeutel od. dgl.) durch Verkleben mit verschiedenen,
an sich bekannten Leimarten zum Verschluß zu bringen. Ferner ist es bekannt, soweit
die Innenlage
eines Beutels beispielsweise aus heißsiegelbarem Zellglas
besteht, diesen durch Hitzeeinwirkung zu verschließen, wobei in manchen Fällen zur
Vereinfachung und besseren Durchführung des Bodenverschlusses die äußere Papierhülle
zunächst angeleimt und umgeschlagen wird und anschließend durch Siegelpressen die
VerschweiRung der siegelfähigen Innenhülle erfolgt.
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Die bekannten Verschluß arten sowohl für den Boden als auch für die
Füllöffnung der Beutel zeigen jedoch keine genügende Sicherheit gegen ein Aufplatzen,
sobald zur Herstellung der Beutel ein Werkstoff mit glasartig glatter wasserabweisender
Oberfläche verwendet wird, also beispielsweise Kunststoffolien oder lackierte Papierfolien.
Auch mit Wachs imprägnierte Folien zeigen bei einer Verklebung durch Wärmeeinwirkung
auch bei zusätzlicher Klebstoffverwendung nur eine geringe Haftfähigkeit. Besondere
Schwierigkeiten treten auf, wenn für den Bodenverschluß eine völlige Wasserdichtheit
gefordert werden muß, wie dies beispielsweise bei blanchiertem Gemüse der Fall ist,
das in einfacher Beutelverpackung einem Einfrostungsverfahren unterzogen werden
soll. Zwischen dem Einfüllen und der eigentlichen Einfrostung sammelt sich hier
stets Gemüsesaft oder Blanchierwasser am Beutelboden und bringt unter Umständen
die Verschlußverklebung zum Aufweichen.
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Die Erfindung hat den Zweck, die obengenannten bisher vorhandenen
Mängel durch einen neuen und besonders einfachen Beutelverschluß zu beseitigen.
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Der Beutel gemäß der Erfindung ist durch einen mit thermoplastischen
Kunststoffen beidseitig versehenen Klebestreifen für das Verkleben des in an sich
bekannter Weise ein- oder zweimal eingeschlagenden Beutelendes durch Hitze- und
Druckeinwirkung gekennzeichnet. Zweckmäßig besteht der Klebestreifen aus einem mit
thermoplastischem Lack überzogenen oder imprägnierten Papierstreifen; der Klebestreifen
kann aber auch aus einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff bestehen.
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Notwendig ist lediglich, daß beide Oberflächen des Klebestreifens
unter Einwirkung von Hitze und Druck die Klebkraft thermoplastischer Massen aufweisen.
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Der Klebestreifen kann eine herausstehende Lasche aufweisen, die
gegebenenfalls mit einem Aufdruck zur Kennzeichnung des Beutelinhaltes versehen
sein kann.
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Es ist an sich bekannt, Packungen dadurch zu verschließen, daß man
beide Seiten eines Streifens aus faltbarem Material mit einem Klebstoff versieht
und die Packung dadurch schließt, daß die gegenüberliegenden Ränder ihres offenen
Endes zusammengebracht werden. Der Klebestreifen wird -darauf über die Ränder gefaltet
und das so verschlossene Ende der Packung um sich selbst zweimal hintereinander
umgefaltet. Der vorstehende Verschlußteil wird dabei flach auf die Oberseite der
Packung gelegt, so daß eine Verklebung mit dem Körper der Packung eintritt und eine
im wesentlichen rechteckige Packung erhalten wird.
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Ein solcher Verschluß ist nur einer begrenzten Anwendung fähig und
weist verschiedene Nachteile auf. Die Anwendung eines gummierten Klebestreifens
kommt insbesonder nicht bei vielen Beutelwerkstoffen mit glasartig glatter Oberfläche,
z. B. einer Polyvinylchloridfolie oder einer Polyäthylenfolie, in Frage. Die bei
dem bekannten Verfahren erforderliche zweimalige Befeuchtung des gummierten Klebestreifens
bedeutet eine Häufung der durchzuführen den Arbeitsverrichtungen.
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Es ist ferner bekannt, Zigarren in eine Hülle aus imt einem wasserdicht
machenden Überzug versehenem Einwickelmaterial einzuschließen. Bei diesem bekannten
Verfahren wird zunächst ein Schlauch aus dem Einwickelmaterial hergestellt, wobei
die Kanten des Schlauches übereinandergelegt und durch Klebung miteinander verbunden
werden. Der Schlauch wird danach auf die zum Umhüllen der Zigarren erforderlichen
Längen geschnitten. Die Enden des Einwicklers werden flach gelegt, und der über
die Zigarre vorstehende Teil des Einwicklers wird von entgegengesetzten Seiten eingeschlagen.
Die Enden des Einwicklers werden dann der Einwirkung von Hitze und Druck unterworfen,
wodurch ein Schmelzen des wasserdicht machenden Überzugs der Oberfläche der Hiille
herbeigeführt und die zusammengefalteten Seiten zur Herstellung des Verschlusses
zusammengeklebt werden. Es kommt hierbei kein Klebestreifen zur Verwendung. und
es ist insbesondere nicht möglich, eine Hülle aus einem normalen Werkstoff, der
nicht mit einem wasserdicht machenden Überzug versehen ist, zu verwenden.
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Es ist schließlich bekannt, Gegenstände dadurch zu verpacken, daß
sie mit einem Einwickler umhüllt werden, der selbst ganz oder teilweise aus einem
Material besteht, welches eine solche Beschaffenheit besitzt, daß unter dem Einfluß
von Hitze ein Zusammenhaften zwischen den übereinandergelegten Enden des Einwicklers
ohne weitere Anwendung eines Klebstoffes stattfinden kann. Bei dem Beutelverschluß
gemäß der Erfindung wird demgegenüber ein Klebestreifen benutzt, der beidseitig
mit thermoplastischem Kunststoff versehen ist oder aus thermoplastischem Werkstoff
besteht und um das zu verschließende Beutelende herumgelegt wird. Nach Verschweißung
des Klebestreifens mit dem Beutelwerkstoff durch Hitze- und Druckeinwirkung wird
gegenüber dem bekamlten Verfahren ein wesentlich haltbarerer und dichterer Verschluß
erhalten. Außerdem ist man bei Anwendung der Erfindung nicht auf einen bestimmten
Werkstoff für den Beutel beschränkt, es können vielmehr Werkstoffe für die Beutel
benutzt werden, die nicht unter dem Einfluß von Hitze zusammenkleben.
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Für die Gegenstände der Patentansprüche 2 und 3 wird nur Schutz in
Verbindung mit dem Patentanspruch I beansprucht.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert.
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Abb. I zeigt schematisch im Querschnitt den Beginn des Verschlußvorganges;
über die beiden Sei-
tenwände des Beutels a und b ist hier der gefaltete
Klebestreifen herumgelegt, so daß die beiden Teile c und d das Beutelende umklammern.
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In Abb. 2 ist das umklammerte Beutelende einmal nach rechts eingeschlagen.
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In Abb. 3 ist noch ein zweiter Einschlag in gleichem Drehsinn erfolgt.
Das Verschlußstück wird in dem in Abb. 2 oder in dem in Abb. 3 gezeigten Zustand
zwischen Siegelpressen gebracht. mit denen durch Hitzeeinwirkung und Druckanwendung
die erforderliche Verschweißung der Oberfläche des Klebestreifens mit den anschließenden
Teilen des Beutels erfolgt. Als Werkstoff für den Beutel kann jede wasserdampfdichte
und wasserfeste Folie bekannter Art verwendet werden, jede Beutelwand kann aber
auch aus mehreren Lagen bestehen, beispielsweise aus einer inneren Aluminium- oder
Kunststofflage und einer äußeren Papier- oder Pergamentbahn. Der Klebestreifen besteht
zweckmäßig aus einem festen Papier, das mit einem thermoplastischen Laekaufstrich
aus Polymerisaten der Vinylchloridreihe versehen ist, so daß er auf beiden Seiten
eine zusammenhängende Lackschicht aufweist. Bei einem solchen Streifen genügt eine
Zeit von 2 bis 4 Sekunden für die Rehandlung in der Siegelpresse, um einen Verschluß
herzustellen, der einerseits staubdicht, luftdicht, flüssigkeitsdicht und wasserdampfdicht
ist und der andererseits eine besonders hohe mechanische Festigkeit, insbesondere
auch bei Druckheanspruchung von innen her, aufweist.
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Wie Abb. I zeigt, wird die nötig Dichtheit des Verschlusses bereits
dadurch hergestellt. daß der Klebestreifen das Beutelschlauchende umklammert und
damit die Öffnung verschließt. Das ein- oder zweimalige Einschlagen erhöht dann
die mechanische Sicherheit des Verschlusses noch weiter, indem die eigentliche Verschlußstelle
jeder mechanischen Beanspruchung durch den Druck des Beutelinhalts entzogen wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Arbeitsverrichtungen bei
der Herstellung des Verschlusses gegenüber bekannen Verfahren besonders einfach
sind; insbesondere ist es nicht notwendig, noch zusätzlich Klebstoff anzubringen,
welcher dann erst entweder durch Verdampfung von Wasser oder Lösungsmitteln, je
nach Wahl des Klebstoffes, nach längerer Zeit abbindet. Während dieses Trocknungs-
hzw.
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Abbindeprozesses tritt bekanntlich häufig ein Wiederlösen der geklebten
Fläche ein. Da Lösungsmittel nicht vorhanden sind, entfällt auch die Gefahr der
für Nahrungsmittel unerwünschten Geruchsbildung in den Klebestellen.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß es möglich
ist, Klebestreifen mit einer herausstehenden Lasche zu verwenden und diese Lasche
mit Sorten- oder Markenbezeichnungen zu versehen. Die Lage der Lasche e ist in den
Abb. I bis 3 bei den einzelnen Stufen der Herstellung punktiert angegeben. Bei Verwendung
einer solchen Lasche kann also der eigentliche Beutel selbst mit einem allgemeinen
Aufdruck versehen sein, der auf die Herstellerfirma, Marke oder die Art des Füllgutes
allgemein hinweist, während die etwa notwendigen Einzelangaben über die Sorte, die
Herkunft des Füllgutes, das Datum der Füllung usw. auf dem Streifen angebracht werden
können, der stets mit einem bestimmten Teil seiner Fläche am fertigen Beutel außen
liegt und damit den Aufdruck; sichtbar trägt. In der Tiefkühl-Konservenindustrie
--cr es beispielsweise bisher notwendig, eine Vielza!ll von Beuteln mit verschiedenem
Aufdruck zu verwenden; die Anwendung des Beutelyerschlusses ge-näR der Erfindung
ermöglicht in diesem Fall die L'erwendung einheitlich bedruckter Beutel, weil die
unterscheidenden Vermerke an dem Klchestreifeu angeordnet sein können.
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Der Beutelverschluß gemäß der Erfindung ist nicht auf das Verschließen
der Füllöffnung beschränkt,- auch die Herstellung des Bodenverschlusses kann in
der gleichen Weise wie der Verschluß der Füllöffnung durchgeführt werden.
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Dabei sind nicht nur Flachbeutel herstellbar, sondern auch Beutel
nach Art der Kreuzbodenbeutel. Ein Beispiel hierfür ist in den Abh. 4 und 5 gezeigt.
Zur Herstellung eines kreuzbodenheutelartigen Verschlusses wird in an sich bekannter
Weise die Seitenwand f des Beutels zwischen den Hauptwänden a und b nach innen eingefaltet,
wie dies in Abb. 4 schaubildlich gezeigt ist. Es ergibt sich dann auch hier eine
linienförmige Öffnung, die von einem einfachen, gefalzten Klebestreifen wie bei
Abh. I umklammern und verschlossen werden kann. Ein einmaliges oder zweimaliges
Umschlagen und die Behandlung in der Siegelpresse wird dann ebenfalls am flach liegenden
Beutel vorgenommen.
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Erst nach der Fertigstellung des Verschlusses werden die Seitenwände
in an sich bekannter Weise herausgefaltet, worauf dann der Verschluß die in Abb.
5 dargestellte Lage einnimmt.
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Auch bezüglich des Werkstoffes der Beutel ist der Beutelverschluß
gemäß der Erfindung nicht auf I,estimmte Arten von Stoffen beschränkt. Wegen der
Einfachheit der Herstellung ist der neue Verschluß auch zur Herstellung von Beuteln
geeignet. hei denen lediglich Staubdichtheit des Verschlusses gefordert wird, die
also beispielsweise für Füllgüter, wie Seifenpulver, Kopfwaschpulver, Mehl u. dgl..
verwendet werden sollen und die aus einfachem Papier bestehen können. Der Beutel
kann also dem jeweiligen Verwendungszweck angepaßt sein, beliel>ige Imprägnierungen
aufweisen oder aus mehreren Schichten unter Verwendung von Zellglasfolien, Metallfolien
oder I(unststoffolien hestehen.