DE9420502U1 - Anschlußverbindung zwischen einem Rohr und einem rohrförmigen Leitungselement - Google Patents
Anschlußverbindung zwischen einem Rohr und einem rohrförmigen LeitungselementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlußverbindung zwischen einem Rohr und einem rohrförmigen Leitungselement aus
Metall, wobei das Rohr im Bereich seines dem Leitungselement zugewandten Endes eine im wesentliche radial
verlaufende, ringförmige Anlagefläche aufweist, gegen die ein am Leitungselement endständig angeordneter, zur
Anlagefläche im wesentlichen parallel verlaufender, ringförmiger Bund durch ihn hintergreifende und dabei
an ihn anliegende Befestigungsmittel gespannt ist.
In Fällen der vorgenannten Art kann das Leitungselement ein Glattrohr, insbesondere ein dünnwandiges Rohr sein.
Es kommen jedoch auch Wellrohre, Wellschläuche oder Bälge mit schraubengangförmiger oder ringförmiger
Wellung in Frage.
Bei der Verbindung solcher Leitungselemente mit einem Rohr wird der Bund gegen die Anlagefläche des Rohres
gespannt. Das kann bei Ausstattung des Rohrendes mit einem Flansch dadurch geschehen, daß der Bund von einem
Flanschring hintergriffen wird, der dann mit dem genannten Flansch beispielsweise durch Schrauben verspannt
wird. Eine andere Möglichkeit kann dadurch gege-
• ·
ben sein, daß das Rohr am Ende oder im Bereich des Endes eine ringförmige Verdickung mit im wesentlichen
trapezförmigem Axialquerschnitt aufweist. Neben die dem Leitungselement zugewandte Schrägfläche dieser Verdickung
wird der entsprechend schräg gestellte Bund gelegt, wobei dann das ganze beispielsweise durch eine
Schelle mit V-förmigem Querschnitt umgriffen wird. Durch Spannen der Schelle werden Verdickung und Bund
axial zusammengedrückt. Eine weitere Möglichkeit kann in einer Schraubverbindung zwischen dem Rohr und einer
Mutter bestehen, die den Bund gegen die Anlagefläche spannt.
Ein Beispiel für eine solche Verbindung ist durch das DE-GM 6 900 538 bekannt. Hieraus ist ersichtlich, daß
zur Herstellung der erforderlichen Dichtheit zwischen Anlagefläche und Bund ein ringförmiger Dichtring eingelegt
ist. Diese verteuert jedoch die Anschlußverbindung und macht zusätzliche Maßnahmen zur ihrer Handhabung
erforderlich.
Stellt man eine Anschlußverbindung der genannten Art ohne einen solchen Dichring her, entspricht die dabei
erreichte Dichtheit in vielen Fällen nicht den Erfordernissen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Anschlußverbindung der eingangs genannten Art derart zu gestalten,
daß sie auch ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Dichtung hohen Anforderungen an die Dichtheit genügt.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
der Bund wenigstens eine um die Achse des Leitungsele-
mentes geschlossen umlaufende und in Richtung auf die
Anlagefläche vorstehende Profilierung aufweist.
Durch diese Maßnahme kommt beim Verspannen zwischen Bund und Anlagefläche der Bund zunächst im wesentlichen
entlang einer Kreislinie mit der Anlagefläche in Berührung, so daß die gesamte Anpreßkraft über eine entsprechend
sehr kleine Auflage übertragen wird. Beim weiteren Anspannen wird dann die Profilierung teilweise eingedrückt
und es legt sich der Bund im übrigen an die Anlagefläche. Dazu hat sich gezeigt, daß eine solche
Verbindung verglichen mit der eingangs erwähnten dichtungslosen Verbindung eine wesentlich höhere Dichtheit
erbringt, was bei Ersparnis einer Zusatzdichtung im allgemeinen den üblichen Anforderungen entspricht.
Die Profilierung kann im wesentlichen konzentrisch um die Achse des Leitungselementes umlaufend ausgebildet
sein. Je nach den einzelnen Umständen besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß die Profilierung exzentrisch
um die Achse des Leitungselementes umläuft.
Dieser Umlauf kann in einer Kreislinie erfolgen. Zweckmäßig kann es jedoch auch sein, daß die Profilierung
entlang einer Kreislinie wellenförmig hin- und hergehend ausgebildet ist.
Die Profilierung kann eine Sicke des Bundes sein. Was deren Ausbildung betrifft, so kann diese in Radialrichtung
des Bundes gesehen einen sinusförmigen Querschnitt aufweisen. Möglich ist aber genausogut ein Winkelquer-
schnitt. Eine solche Sicke kann bei der Herstellung des Bundes bzw. dessen Ausformung mit Hilfe eines entsprechenden
Werkzeuges beispielsweise eingeprägt oder eingerollt werden.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß die Profilierung durch eine endständige Abbiegung oder Umbiegung
des Bundes entlang seinem Außenumfang gebildet ist. Beim Herstellen der Anschlußverbindung wird dann die
Abbiegung oder Umbiegung des Bundes eingedrückt und bildet so die Dichtlinie.
Der genannte Bund kann aus dem Ende des Leitungselementes geformt sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
den Bund mit dem Ende des Leitungselementes durch ein Fügeverfahren, beispielsweise durch Schweißen zu
verbinden.
Andererseits kann die Anlagefläche durch einen endständigen Flansch des Rohres gebildet sein oder aber auch
durch eine Verdickung, beispielweise Sicke am Rohrende oder im Bereich des Rohrendes, die im Axialquerschnitt
im wesentlichen trapezförmig ausgebildet sein kann, wobei dann in der bereits beschriebenen Weise die Verbindung
wieder durch eine Schelle mit V-förmigem Querschnitt hergestellt werden kann. Im übrigen können die
Befestigungsmittel aber grundsätzlich in bekannter Weise mit dem Ende des Rohres durch Schraubmittel verbunden
sein.
Bezüglich der Ausbildung des Leitungselementes eignet sich der Gegenstand der Erfindung besonders in Verbin-
dung mit verhältnismäßig dünnwandigen Leitungselementen, wobei im übrigen die Anwendung nicht nur auf einwandige
Leitungselemente beschränkt ist. Vielmehr kommen auch mehrlagige Leitungselemente in Frage, wobei
nicht unbedingt sämtliche Lagen aus Metall bestehen müssen, vielmehr für die einzelnen Lagen auch je nach
den Anforderungen unterschiedliche Materialien in Frage kommen.
Vorstehend ist grundsätzlich nur von einer aus dem Material des Bundes herausgeformten Sicke die Rede gewesen.
Es versteht sich von selbst, daß hier auch mehrere vorzugsweise konzentrisch nebeneinander angeordnete
Sicken in Frage kommen, wodurch sich eine noch gesteigerte Dichtwirkung ergibt.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen,
die auf der Zeichnung dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 einen ausschnittweisen Axialschnitt durch eine erfindungsgemäße Anschlußverbindung;
Figur 2 eine Abwandlung des Gegenstandes gemäß Figur l;
Figur 3 den Ausschnitt einer weiteren Anschlußverbindung, teilweise im Axialschnitt;
Figur 4 eine Abwandlung des Gegenstandes gemäß Figur und
Figur 5 den Gegenstand gemäß Figur 1 mit einer Abwandlung.
Figur 1 zeigt das Ende eine Rohres 1, auf dessen Äußerem ein Flanschring 2 durch eine Verschweißung 3 dicht
befestigt ist.
Ferner ist ersichtlich ein Leitungselement 4 in Form
eines Ringwellrohres, -Schlauches oder -balges, aus dem an seinem dem Rohr 1 zugewandten Ende ein Bund 5 nach
radial außen aufgebogen ist. Hinter den Bund 5 ist ein Flanschring 6 eingesetzt, der über den Umfang verteilt
achsparallele Bohrungen 7 aufweist, die mit Bohrungen 8 des Flanschringes 2 fluchten. Die Bohrungen 7, 8 sind
von Spannschrauben durchsetzbar, über die die Flanschringe 2, 6 gegeneinander gespannt werden können, so daß
der Bund 5 zwischen diesen dichtend eingeklemmt und damit gegen die Anlagefläche 9 des Flanschringes 2 gedrückt
wird.
Um nun die Dichtheit dieser Verbindung zwischen Rohr 1 und Leitungselement 4 erheblich zu erhöhen, ist der
Bund 5 mit einer kreisförmig geschlossen umlaufenden Profilierung in Form einer Sicke 10 ausgestattet, die
beim Einspannen des Bundes zwischen den Flanschring 2, 6 teilweise flachgedrückt wird und dabei eine verhältnismäßig
kleine Ringfläche äußerst hoher und nicht unterbrochener Dichtwirkung ergibt.
Wie ersichtlich, hat bei der Ausführungsform gemäß
Figur 1 die Sicke 10 etwa sinusförmigen Querschnitt. Hier kommen jedoch auch andere Querschnittsformen in
Frage wie beispielsweise der winklige Querschnitt einer Sicke 11, der bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß
Figur 2 ersichtlich ist, die im übrigen mit der
Ausführungsform gemäß Figur 1 übereinstimmt, weshalb
dort auch die bereits in Figur 1 eingeführten Bezugszeichen wieder verwendet werden.
Figur 2 zeigt außerdem, daß die genannten Sicken auch mehrfach konzentrisch ineinander am Bund 5 angebracht
sein können, um damit die Dichtwirkung noch weiter zu erhöhen.
Die Figuren 1 und 2 zeigen eine Anschlußverbindung unter Zuhilfenahme von Flanschringen 2, 6. Selbstverständlich
kommt die Anwendung des Gegenstandes der Erfindung auch bei im übrigen andersartigen Anschlußverbindungen
in Frage. So kann beispielsweise das Rohr 1 endständig eine im Axialquerschnitt im wesentlichen
trapezförmige Verdickung aufweisen, gegen deren dem Leitungselement 4 zugewandte, etwas schräg verlaufende
Anlagefläche dann der Bund 5 gespannt wird, was beispielsweise durch Aufsetzen und Anspannen einer Schelle
mit V-förmigen Querschnitt geschehen kann.
Andere Möglichkeiten zur Herstellung der Anschlußverbindung können nach den Beispielen gemäß Figur 3 und 4
auch dadurch gegeben sein, daß mit dem Ende eines Rohres 12 bzw. 13 eine Spannmutter 14 bzw. 15 verschraubt
wird, die mit ihrem Schaft 16 bzw. ihrem Bund 17 den Bund 5 des Leitungselementes 4 gegen eine endständige
Anlagefläche 18 bzw. 19 des Rohres 12 bzw. 13 preßt.
Figur 5 zeigt noch eine Abwandlung des Gegenstandes gemäß Figur 1 mit einer andersartigen Ausbildung der Profilierung
eines Bundes 20. Hier ist am Außenumfang des
Bundes 20 eine Umbiegung 21 angebracht, die beim Verspannen des Flanschringes 6 mit dem Flanschring 2 zusammengedrückt
wird und so die Dichtung bildet.
Das Leitungselement 4 ist in den Figuren als einwandiges Teil aus Metall gezeigt. Hier kommen aber genausogut
auch mehrlagige Bauformen in Frage, wobei selbst
dann das Leitungselement 4 ein vorzugsweise dünnwandiges Bauteil sein kann.
dann das Leitungselement 4 ein vorzugsweise dünnwandiges Bauteil sein kann.
Claims (18)
1. Anschlußverbindung zwischen einem Rohr und einem rohrförmigen Leitungselement aus Metall, wobei das Rohr
im Bereich seines dem Leitungselement zugewandten Endes eine im wesentlichen radial verlaufende, ringförmige
Anlagefläche aufweist, gegen die ein am Leitungselement endständig angeordneter, zur Anlagefläche im wesentlichen
parallel verlaufender, ringförmiger Bund durch ihn hintergreifende und dabei an ihm anliegende Befestigungsmittel
gespannt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bund (5, 20) wenigstens eine um die Achse des Leitungselementes (4) geschlossen umlaufende und in
Richtung auf die Anlagefläche (9, 18, 19) vorstehende Profilierung (10, 11, 21) aufweist.
2. Anschlußverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierung (10, 11, 21) im wesentlichen konzentrisch
um die Achse des Leitungselementes (4) umlaufend ausgebildet ist.
3. Anschlußverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierung (10, 11, 21) exzentrisch um die
Achse des Leitungselementes (4) umlaufend ausgebildet ist.
4. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierung (10, 11, 21) in einer Kreislinie
umlaufend ausgebildet ist.
5. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierung (10, 11, 21) entlang einer Kreislinie wellenförmig hin- und hergehend ausgebildet ist.
6. Anschlußverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierung (10, 11) eine Sicke des Bundes (5)
7. Anschlußverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicke (10) in Radialrichtung des Bundes (5) gesehen einen sinusförmigen Querschnitt aufweist.
8. Anschlußverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicke (11) in Radialrichtung des Bundes (5) gesehen einen Winkelquerschnitt aufweist.
9. Anschlußverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierung (21)' durch eine endständige Abbiegung
oder Umbiegung des Bundes (20) entlang seinem Außenumfang gebildet ist.
10. Anschlußverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bund (5, 20) aus dem Ende des Leitungselementes
(4) geformt ist.
11. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bund mit dem Ende des Leitungselementes (4) durch ein Fügeverfahren, beispielsweise durch Schweißen
verbunden ist.
12. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (9) durch einen endständigen Flansch (2) des Rohres (1) gebildet ist.
13. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche durch eine Verdickung, beispielsweise
Sicke am Rohrende oder im Bereich des Rohrendes gebildet ist.
13
14. Leitungselement nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flansch bzw. die Verdickung im Axialquerschnitt im wesentlichen trapezförmig ausgebildet ist.
15. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (6, 14, 15) mit dem Ende des Rohres (1, 12, 13) bzw. dem Flansch (2) oder der
Verdickung durch Schraubmittel verbunden sind.
16. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel durch eine das Ende des
Rohres mit erfassende Spannschelle gebildet sind.
17. Anschlußverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungselement (4) dünnwandig ausgebildet ist.
18. Leitungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungselement ein- oder mehrlagig ausgebildet
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DE9420502U DE9420502U1 (de) | 1994-11-30 | 1994-12-22 | Anschlußverbindung zwischen einem Rohr und einem rohrförmigen Leitungselement |
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Publications (1)
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