DE9417298U1 - Linearverbinder für hohle Abstandsprofile eines Mehrscheibenisolierglases - Google Patents
Linearverbinder für hohle Abstandsprofile eines MehrscheibenisolierglasesInfo
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Description
Patentanwälte
KERN , BREHM & PARTNER
Cera-8746/GMKe/Ba
27. Oktober 1994
27. Oktober 1994
Die Erfindung betrifft einen Linearverbinder aus Kunststoff oder Metall für hohle
Abstandsprofile eines Mehrscheibenisolierglases, mit einem flachen, länglichen Körper mit
massivem, teilmassivem oder hohlem Querschnittsprofil, der dem Hohfraumquerschnitt der
beiden miteinander geradlinig zu verbindenden Abstandsprofile wenigstens teilweise
entspricht und der aus zwei Teilen besteht, von denen der eine Teil in das eine Abstandsprofil und der andere Teil in das andere Abstandsprofil einsteckbar sind und der
zum Toleranzausgleich mit Klemmitteln versehen ist, die ihn nach dem Einstecken in den
Abstandsprofilen arretieren.
Derartige Linearverbinder sind beispielsweise aus dem Gebrauchsmuster G 90 16 592
bekannt Bei Verbindern dieser und ähnlicher Art ergibt sich das Problem, daß nach dem
Einschieben oder Einschlagen in den Hohlraum der zugehörigen Abstandsprofile die für den
festen Sitz des Linearverbinders in den Profilhohlräumen benötigte Reibungswirkung
zwischen der Oberfläche des Linearverbinders und der sie umgebenden Innenwand des
Abstandsprofils unzureichend ist. Zur Verbesserung dieser Reibungwirkung und damit zur
Herbeiführung eines festen Klemmsitzes und oftmals gleichzeitig auch zur Verbesserung der
Führung des Linearverbinders beim Einschieben in die Profühohkäume werden in vielen
Fällen auf bzw. in der Oberfläche des Linearverbinders zusätzliche Federelemente
verwendet, die sich an die Wandung des Hohlraums anlegen. Diese zusätzlichen Elemente
vergrößern jedoch den Herstellungsaufwand für das Spritzguß-, Stanz- oder Druckgußwerkzeug, mit dem die Linearverbinder angefertigt werden. Darüber hinaus sind
Federelemente in Form von Zungen, Rückhaltenasen u. dgL oftmals Ursache für
Verletzungen der derartige Verbinder handhabenen Personen, weil sie scharfe Kanten
aufweisen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, den Linearverbinder der genannten Art
dahingehend zu verbessern, daß die zwischen seiner Oberfläche und der
Innenwandoberfläche des Abstandsprofils auftretende Reibung auch ohne ausschließliche
Nutzung von Federzungen, Rückhaltenasen und dergleichen Elemente erzeugt werden
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der längliche Körper als
Klemmittel eine in Körperlängsrichtung gewellte Oberflächenkontur aufweist. Diese
Oberflächenkontur besteht vorteilhafterweise aus wenigstens je einer beidseitig der
Körpermitte etwa von dieser Mitte ausgehenden, sich in Richtung der Körperenden bis zu
einem Wellental erstreckenden muldenförmigen Vertiefung, die von diesem Tal in Richtung
auf die Körperenden wieder ansteigt, um einen Wellenberg zu bilden, der mit dem
Wellenberg im Bereich der Körpermitte korrespondiert.
Durch diese Konstruktion wird erreicht, daß die Klemmwirkung und damit auch der
Toleranzausgleich zwischen dem Hohhaumquerschnitt der Abstandsprofile und dem
Querschnittsprofil des Lmearverbmders durch eine besondere Profilgebung des
Längsschnitts des Verbinders, die einer gewellten Oberflächenkontur in Körperlängsrichtung
entspricht, sichergestellt wird.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sehen vor, daß die gewellte
Oberflächenkontur auf wenigstens einer der beiden gegenüberhegenden Oberflächenseiten
des Körpers ausgebildet ist, die im Einbauzustand des Verbinders auf den dem Scheibenzwischenraum zugewandten und/oder abgewandten Abstandsprofilseiten hegt,
wobei sich besonders bewährt hat, die gewellte Oberflächenkontur aus mehreren in
Körperlängsrichtung und/oder in Körperquerrichtung in Reihe hintereinander angeordneten
WeEenbergen und Wellentälern auszubilden.
Zur Verbesserung der Einführung des Linearverbinders in die Öffnungen der Abstandsprofilhohhaumquerschnitte
können die Körperenden ein verjüngtes Querschnittsprofil aufweisen.
Deweiteren hat sich aus Festigkeits-, jedoch auch aus Materialersparnisgründen bewährt, die
Unterseite und Oberseite des Körpers mit parallelen Längsrippen zu versehen, die der
Wellenkontur angepaßt sind, wobei die zwischen den Längsrippen befindliche Nuten eine
Breite aufweisen können, die der Rippenbreite entspricht. Wenigstens einige dieser Nuten
können an ihren beiden Enden offen sein, um beispielsweise den Durchgang des
Molekukrsiebs durch die Verbindungsstelle zu ermöglichen.
3h diesem Zusammenhang ist für den Fall, daß der Linearverbinder durch mechanische
Verformung des Abstandsprofils im Verbindungsbereich mit Hilfe von Stanzen oder Stempeln, die nach dem Einbau des Verbinders auf das Abstandsprofil einwirken, eine auf
der dem Scheibenzwischenraum abgewandten Oberseite des Körpers in Körpermttte angeordnete Längsrippe mit Unterbrechungen zu versehen, in die die Wandung des
Abstandsprofils hineinformbar ist. Darüber hinaus kann die Unterseite und Oberseite des
Körpers etwa in der Mitte der Körperlänge mit einer Schneidgratbremse ausgestattet sein,
welche durch eine Quemut gebildet ist, die wenigstens einige der Längsrippen durchschneidet, lh dieser Quemut läßt sich vorteilhafterweise eine über die oberen
Randkanten der Längsrippen hinausragende Querrippe als Abstandsprofilanschlag vorsehen.
In diesem Zusammenhang können die Längsrippen beidseitig dieser Querrippe in Richtung
auf letztere keilförmig ansteigen, um vor dem Anschlagen der Stirnseiten der
Abstandsprofile einen weiteren Reibungswiderstand zwischen Abstandsprofil und Linearverbinder zu schaffen.
Desweiteren hat sich bewährt, die beiden Seitenflächen des Körpers des Linearverbinders
mit einer zackenförmigen Profilierung als weiteres Klemmittel zu versehen und diese
Profilierung etwa in Körpermitte anzuordnen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert, lh der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht des Linearverbinders, die der Oberseite des
Verbinders entspricht, welche im Einbauzustand dem Scheibenzwischenraum
abgewandt ist,
abgewandt ist,
Fig. 2 eine schematische Seitenanscht des Linearverbinders von Fig. 1 und
Fig. 3 eine schematische Bodenansicht des IJnearverbinders, die im Einbauzustand
der dem Scheibenzwischenraum zugewandten Seite des Verbinders
entspricht.
entspricht.
Der in den Figuren 1-3 dargestellte Linearverbinder 1 besteht aus Kunststoff und weist
einen flachen, länglichen Körper mit teilmassivem Querschnittsprofil aufj der dem
Hohhaumquerschnitt der beiden miteinander geradlinig zu verbindenden Abstandsprofile,
die in der Zeichnung nicht dargestelt sind, in etwa entspricht und der aus zwei Teilen
besteht, von denen der eine Teil in das eine Abstandsprofil und der andere Teil in das andere
Abstandsprofil einsteckbar sind. Zum Toleranzausgleich zwischen dem Querschnittsprofil
des Linearverbinders und dem HohJraumquerschnitt der Abstandsprofile zu dem Zweck,
den länglichen Körper 1 in den Abstandsprofilen festzuklemmen, dient, wie aus Fig. 2
ersichtlich, eine sich in Körperlängsrichtung A erstreckende gewellte Oberflächenkontur 2,
die auf der Unterseite 7 des Linearverbinders, die im Einbauzustand dem Scheibenzwischenraum
zugewandt ist, je eine beidseitig der Körpermitte 3 etwa von dieser Mitte ausgehende, sich in Richtung auf die Körperenden 4, 5 bis zu einem Wellental C
erstreckende muldenförmige Vertiefung aufweist, welche von diesem Tal in Richtung auf
die Körperenden 4, 5 wieder ansteigt, um im Bereich der Körperenden einen Wellenberg D
zu bilden, der mit einem Wellenberg E im Bereich der Körpermitte 3 korrespondiert.
Die auf der Unterseite 7 ausgebildete Wellenkontur findet sich auch auf der Oberseite 6,
wobei allerdings dort, wo sich auf der Unterseite ein Wellental C befindet, auf der Oberseite
6 ein Wellenberg vorgesehen ist und dort, wo auf der Unterseite ein Wellenberg D, E
vorgesehen ist, auf der Oberseite ein Wellental ausgebildet ist. Die in Körperlängsrichtung A
gewellte Oberflächenkontur 2 verläuft parallel zu den seitlichen Randkanten 21, 22 des
Körpers 1, könnte jedoch auch schräg dazu ausgerichtet sein, wobei letzterer Fall in der
Zeichnung nicht dargestellt ist.
Ebenso ist die Möglichkeit gegeben, die gewellte Oberflächenstruktur 2 nur auf einer der
beiden Seiten 6, 7 des Körpers 1 auszubilden oder auch auf allen Oberflächenseiten 6, 7, 8,
9 und damit auch auf den schmalen Seitenflächen 8, 9, und zwar auch mit einer noch
größeren Zahl von Wellenbergen und Wellentälern als in der Zeichnung dargestellt. Die
gewellte Oberflächenkontur 2 erstreckt sich bei der dargestellten Ausführugnsform über die
ganze Breite G des Körpers 1 sowie über seine gesamte Länge H, wobei die Körperenden
4, 5 ein verjüngtes Querschnittsprofil aufweisen, wie aus Fig. 2 ersichtlich, um das
Einstecken des Linearverbinders in die Hohlräume der Abstandsprofile zu erleichtern.
Der Körper 1 ist sowohl auf seiner Oberseite 6, die im Einbauzustand des Verbinders dem
Scheibenzwischenraum abgewandt ist, als auch auf seiner Unterseite 7 mit parallelen
Längsrippen 10, 11 versehen, deren Oberfläche an die Wellenkontur 2 angepaßt ist. Diese
rippenfbrmige Oberflächengestaltung dient dem Zweck der Verbesserung des biegeelastischen Verhaltens des Linearverbinders sowie der Einsparung an Material und der
Verringerung der Menge an Spanmaterial die entsteht, wenn von den Oberflächen des
Geradverbinders durch die relativ scharfen Kanten der Hohlprofilstirnseiten, die mit der
Lienarverbinderoberfläche in Berührung treten, Material, ein sogenannter Span, abgeschabt
wird.
Zur Beseitigung dieses Spans dient eine Schneidgratbremse 14 auf der Unterseite 7 und 15
auf der Oberseite 6 des Körpers 1, die etwa in der Mitte der Körperlänge H angeordnet ist
und durch eine Quemut 17, 18 gebildet wird, die die Längsrippen 10, 11 durchschneidet
und damit den Span unterbricht.
In der Quernut 17 auf der Oberseite 6 des Körpers 1 befindet sich eine Querrippe 16, die als
Anschlag für die aufzuschiebenden Abstandsprofile dient.
Die Breite der Nuten 12 zwischen den Längsrippen 10, 11 entspricht etwa der Rippenbreite.
Zu den Längsrippen gehört eine auf der Oberseite 6 des Körpers 1 bezüglich der Körperbreite mittig angeordnete Längsrippe H5 die Unterbrechungen 13 aufweist, in
welche die Wandung des zugehörigen Abstandsprofils mechanisch hineingeformt werden
kann, sobald der Linearverbinder emgebaut ist, um dadurch eine zusätzliche formschlüssige
Verbindung zwischen dem Körper 1 und den Abstandsprofilen zu schaffen.
Die Längsrippen 10, 11 zu beiden Seiten der Querrippe 16 sind so ausgebildet, daß sie in
Richtung auf letztere keüförmig ansteigen, wodurch unmittelbar bevor die Abstandsprofile
an der Querrippe 16 anschlagen, eine zusätzliche Klemmwirkung zwischen den Längsrippen
und den Abstandsprofilen eintritt.
Als weiteres Kiemmittel ist bei der dargestellten Ausführungsform an den beiden
Seitenflächen 8, 9 des Körpers 1 eine zackenformige Profilierung 19, 20 vorgesehen, die in
etwa in Körpermitte 3 angeordnet ist.
Die im Detail massive Ausbildung des Querschnitts des Linearverbinders wird durch die
Längsrippen 10, 11 und die zwischen ihnen befindlichen Nuten 12 erreicht, wobei letztere an
ihren Baden 23, 24 auch offen sein können, um einen Durchgang des Molekularsiebs im
eingebauten Zustand des Linearverbinders durch die Verbindungsstelle zu erreichen.
Claims (24)
- PatentanwälteKERN , BREHM & PARTNERAlbert-Rosshaupter-Str, 73 - D-81369München -Telefon (OBS) 7605520 7605626-Telefax(089) 7605559-Telex521 4950isardCera-8746/GMKe/Ba
27. Oktober 1994
GERA Handelsgesellschaft mbHKirnachstraße 15
D-87640 EbenhofenLinearverbinder für hohle Abstandsprofile eines MehrscheibenisolierglasesANSPRÜCHE1. Unearverbinder aus RunststofT oder Metall für hohle Abstandsprofile eines Mehrscheibenisolierglases, mit einem flachen, länglichen Körper mit massivem, teilmassivem oder hohlem Querschnittsprofil, der dem Hohlraumquerschnitt der beiden miteinander geradlinig zu verbindenden Abstandsprofile wenigstens teilweise entspricht und der aus zwei Teilen besteht, von denen der eine Teil in das eine Abstandsprofil und der andere Teil in das andere Abstandsprofil einsteckbar sind und der zum Toleranzausgleich mit Klemmitteln versehen ist, die ihn nach dem Einstecken in den Abstandsprofilen arretieren, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche Körper (1) als Klemmittel eine in Körperlängsrichtung (A) gewellten Oberflächenkontur (2) aufweist. - 2. Unearverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gewellte Oberflächenkontur (2) aus wenigstens je einer beidseitig der Körpermitte (3) etwa von dieser Mitte ausgehenden, sich in Richtung der Körperenden (4, 5) bis zu einem Wellental (C) erstreckenden muldenförmigen Vertiefung, die von diesem Tal in Richtung auf die Körperenden (4, 5) wieder ansteigt, um einen Wellenberg (D) zu bilden, besteht, der mit einem Wellenberg (E) im Bereich der Körpermitte (3) korrespondiert.
- 3. Linearverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die in Körperlängsrichtung (A) gewellte Oberflächenkontur (2) sich parallel zu den seitlichen Randkanten (21, 22) des Körpers (1) erstreckt.
- 4. Linearverbinder nach Ansprach 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die in Körperlängsrichtung (A) geweflte Oberflachenkontur (2) sich schräg zu den seitlichen Randkanten (21,22) des Körpers (1) erstreckt.
- 5. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die gewellte Oberflächenkontur (2) nur auf beiden einander gegenüberliegenden Oberflächenseiten (6,7) des Körpers (1) ausgebildet ist, die imEinbauzustand des Verbinders auf den dem Scheibenzwischenraum zugewandten bzw. abgewandten Abstandsprofllseiten liegen.
- 6. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die gewellte Oberflächenkontur (2) auf der dem Scheibenzwischenraum zugewandten Seite (7) des Körpers (1) ausgebildet ist.
- 7. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die gewellte Oberflächenkontur (2) auf der dem Scheibenzwischenraum abgewandten Seite (6) des Körpers (1) ausgebildet ist.
- 8. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die gewellte Oberflächenkontur (2) auf allen Oberflächenseiten (6, 7, 8, 9) des Körpers (1) ausgebildet ist.
- 9. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die gewellte Oberflächenkontur (2) aus mehreren in Körperlängsrichtung (A) hintereinander angeordneten Wellenbergen (E, D) und Wellentälern (C) besteht.
- 10. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die geweüte Oberflächenkontur (2) aus mehreren sowohl in Körperlängsrichtung (A) als auch in Körperquerrichtung (F) hintereinander angeordneten Wellenbergen und Wellentälern besteht.
- 11. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die gewellte Oberflächenkontur (2) nur über einen Teil der Breite (G) des Körpers (1) erstreckt.
- 12. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß sich die gewellte Oberflächenkontur (2) nur über einen Teil der Länge (H) des Körpers (1) erstreckt.
- 13. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Körperenden (4, 5) ein verjüngtes Querschnittsprofil aufweisen.
- 14. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß dieUnterseite (7) und/oder Oberseite (6) des Körpers (1) parallele Längsrippen (10, 11) aufweisen, die wenigstens teilweise an die Wellenkontur (2) angepaßt sind.
- 15. Linearverbinder nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den Längsrippen (10, 11) befindlichen Nuten (12) eine Breite aufweisen, die der Rippenbreite in etwa entspricht.
- 16. Linearverbinder nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige der Nuten (12) an ihren beiden Enden (23,24) offen sind.
- 17. Linearverbinder nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zu den Längsrippen (10) auf der Oberseite (6) des Körpers (1), die im Einbauzustand des Iinearverbinders dem Scheibenzwischenraum abgewandt ist, eine bezüglich der Körperbreite mittig angeordnete Längsrippe (11) gehört, die Unterbrechungen (13) aufweist, in welche die Wandung des zugehörigen Abstandsprofils mechanisch hineinfbrmbar ist.
- 18. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1 - 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (7) und/oder die Oberseite (6) des Körpers (1) etwa in der Mitte der Körperlänge (H) mit einer Schneidgratbremse (14,15) versehen ist.
- 19. Linearverbinder nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidgratbremse (14, 15) von einer Quernut (17, 18) gebildet wird, die wenigstens einige der Längsrippen (10,11) durchschneidet.
- 20. Linearverbinder nach Ansprach 19, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einer der Quemuten (17, 18) eine sich über die oberen Randkanten der Längsrippen (10, 11) hinauserstreckende Querrippe (16) als Abstandsprofilanschlag angeordnet ist.
- 21. Linearverbinder nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippen (10, 11) zu beiden Seiten der Querrippe (16) in Richtung auf letztere keilförmig ansteigen.
- 22. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der beiden Seitenflächen (8, 9) des Körpers (1) weitere Kiemmittel in Form von zackenformigen Profilierungen (19, 20) aufweist.
- 23. Linearverbinder nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zackenformigen Profilierungen (19,20) etwa in Körpermitte (3) befinden.
- 24. Linearverbinder nach einem der Ansprüche 1 - 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Körpers (1) mit Rückhaltenasen und/oder Federzungen als weitere Klemmittel versehen ist.• ♦ ·
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