DE9415432U1 - Gestaltung eines Sägezahnprofilkörpers mit definierten optischen und beim Befahren dieses Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen Signalen - Google Patents
Gestaltung eines Sägezahnprofilkörpers mit definierten optischen und beim Befahren dieses Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen SignalenInfo
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Description
Dietmar U. Dagmar Siebertz Am Heinicheiiberg 9 63486 BruchkSbel-
"Gestaltung eines Sägezahnpw»f3kerpers»»mit»«3efiiiifirfen !optischen und beim Befahren dieses
Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen
Signalen".
3. Beschreibung der Erfindung
3.1 Technisches Gebiet der Erfindung.
Das technische Gebiet der Erfindung ist die Gestaltung einer Sägezahnstruktur (z.B. auf einer Straßenoberfläche)
mit richtungsdefinierten optischen und beim Befahren dieser Sägezahnstruktur durch Fahrzeuge, der
automatisch-zwangsweisen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen Signalen.
3.2 Stand der Technik
Die Fahrbahnoberflächen der Straßen sind derzeit als normaler (mehr oder minder aufgerauhter) Belag
ausgeführt. An den Autobahnausfahrten sind, für die jetzige Information an die dort einfahrenden Falschfahrer,
links und rechts an den Fahrbahnrändern und außerhalb der Straßenfläche, in einer Höhe von ca.
2,5 m, zwei gleichartige Verkehrszeichen Nr. 267 9, "Verbot der Einfahrt", montiert.
hi Frankreich gibt es eine andere Lösung des Falschfahrerproblems. Dort sind in den Fahrbahnboden Krallen eingelassen, die der Falschfahrer selbst auslöst und die schlagartig seine Fahrzeugreifen zerstören.
hi Frankreich gibt es eine andere Lösung des Falschfahrerproblems. Dort sind in den Fahrbahnboden Krallen eingelassen, die der Falschfahrer selbst auslöst und die schlagartig seine Fahrzeugreifen zerstören.
3.3 Mängel der bisher bekannten Ausführungen.
hi Deutschland werden die Falschfahrer (am Ende der Autobahnausfahrt, also am Beginn der Falschfahrt)
derzeit nur durch zwei optisch-gleichartige, an den Fahrbahnrändern und in einer Höhe von ca. 2,50 m,
angebrachte Verkehrsschilder Nr. 267 ©, "Verbot der Einfahrt", informiert.
Diese beiden Verkehrszeichen werden jedoch immer wieder (Radionachrichten, ADAC-Statistik) übersehen,
so daß (besonders in der Dunkelheit), weiterhin die große Gefahr einer ungewollten "Geisterfahrt auf
der Autobahn" besteht.
Wenn in Frankreich ein Falschfahrer die in den Boden eingelassenen Krallen ausgelöst hat, dann verlieren
seine Fahrzeugreifen schlagartig ihre Luft. Das betroffene Fahrzeug wird sofort manöverierunfähig. Dabei
werden allerdings auch die entgegenkommenden (richtig fahrenden!) Verkehrsteilnehmer gefährdet.
3.4 Technische Problemstellung und deren Lösung.
3.4.1 Problemstellung
Der in den Schutzansprüchen angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, den Falschfahrer durch
mehrere physikalisch unterschiedliche (optische, mechanische und akustische) Signale automatisch und
zwangsweise auf seine falsche Fahrtrichtung aufmerksam zu machen, ohne den richtig fahrenden Verkehr
zusätzlich zu gefährden.
Dietmar u. Dagmar Siebertz Am Bänidtenberg 9 63486 BruchkSbel -
.4.2 Losung
Dieses Problem wird mit den in den Schutzansprüchen aufgeführten Merkmalen derart gelöst, daß auf den
Flanken einer Sägezahnstruktur richtungsdefinierte optische Signale aufgebracht werden und daß, in
die Sägezähne kleine (ein-/mehrseitig offene) Hohlkammern eingelassen werden.
Die Gestaltungskombination (Art, Winkel, Anordnung, Hohlkammern) der Sägezähne bewirkt, daß
beim Befahren dieser Stelle, automatisch und zusätzlich mechanische und akustische Signale durch
den Falschfahrer selbst erzeugt werden.
Für die vorgenannte Signalgebung wird auf der Straßenoberfläche der Autobahnausfahrt ein reliefartiger
Sägezahnbelag aufgebracht, auf dessen Vorderseiten der Sägezahnflanken (mit Blick aus der falschen
Fahrtrichtung) ein übergroßes (1,0 m?) DIN-originalfarbliches und lichtreflektierendes Verkehrszeichen Nr.
267 9, "Verbot der Einfahrt" und auf dessen Rückseiten der Sägezahnflanken (aus der Sicht des
richtigen Fahrers) ein übergroßes (1,0 m?) DIN-originalfarbliches und lichtreflektierendes Verkehrszeichen
Nr. 213 O, "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" aufgebracht sind. Dabei sind die Sägezahnkörper
mit ein- bzw. mehrseitig offenen Hohlkammern versehen.
Wenn der Falschfahrer auf die Fahrbahnstelle (z.B. Autobahnausfahrt) mit der Sägezahnstruktur zufahrt,
dann sieht er zwangsweise das übergroße (1,0 m?) DIN-originalfarbliche und lichtreflektierende Verkehrszeichen
Nr. 267 9, "Verbot der Einfahrt" vor sich auf dem Fahrbahnboden. Die reflektierenden Verkehrszeichen
auf dem Fahrbahnboden sind nachts besonders gut sichtbar, da die Fahrzeugscheinwerfer die
Fahrbahn direkt anstrahlen. Sollte der Falschfahrer dieses Verkehrszeichen nicht beachten (und nicht sofort
bremsen), dann wird er auf die reliefartige Sägezahnstruktur auffahren. Beim Überfahren dieser sägezahnstrukturierten
Fahrbahnstelle erlebt dann der Falschfahrer das typische (mechanische) Sägezahnrütteln am
Fahrzeug, verbunden mit einem erhöhten Fahrzeug-Rollgeräusch, das mit einem Pfeifton (bei mehrseitigen
LuftaustrittsöfSmngen der eingelassenen Hohlkammern) gekoppelt ist. Der Pfeifton wird durch unterschiedliche
Größen der Luftein-/ austrittslöcher der eingelassenen Hohlkörper erzeugt.
Die Knaller-Variante wird dann erzeugt, wenn für die eingelassenen Luftkamtnern nur jeweils ein Luftaustrittsloch besteht und diese Öffnungen von der falschen Fahrseite her sichtbar sind. Den Knalleffekt erzeugt der Falschfahrer dann, wenn seine Reifen die einseitigen Luftaustrittsöf&ungen der eingelassenen Hohlkammem verschließen und die, vom eigenen Fahrzeug komprimierte Luft nur durch Platzen des elastischen (Gummi-?) Materials wieder austreten kann. Das Knallgeräusch entsteht nur an der Fahrbahnstelle, an dem die Fahrzeugreifen den Kontakt mit den Sägezähnen hatten.
Die Knaller-Variante wird dann erzeugt, wenn für die eingelassenen Luftkamtnern nur jeweils ein Luftaustrittsloch besteht und diese Öffnungen von der falschen Fahrseite her sichtbar sind. Den Knalleffekt erzeugt der Falschfahrer dann, wenn seine Reifen die einseitigen Luftaustrittsöf&ungen der eingelassenen Hohlkammem verschließen und die, vom eigenen Fahrzeug komprimierte Luft nur durch Platzen des elastischen (Gummi-?) Materials wieder austreten kann. Das Knallgeräusch entsteht nur an der Fahrbahnstelle, an dem die Fahrzeugreifen den Kontakt mit den Sägezähnen hatten.
Während der Falschfahrer bei der Variante mit den mehrseitigen Luftaustrittsöffiiungen die Sägezähne
nicht beschädigt, werden bei der Variante mit den einseitigen Luftaustrittsöffhungen nur wenige Luftkammern
in der Sägezahnstruktur durch Platzen zerstört. Die Sägezähne selbst bleiben immer intakt.
Gleichzeitig mit dem Erleben des mechanischen Rütteleffektes an seinem Fahrzeug und den akustischen
Roll- und Pfeif- bzw. den Knallgeräuschen sieht der Falschfährer dann, vor sich auf der Fahrbahn, das
• ·
Dietmar IL Dagmar Siebertz
Am ffeinicAenberg 9
übergroße DIN-origmalfarblicße'iIhcf tichtrefiektierende Verkehrszeichen Nr. 213 ", "Vorgeschriebene
Fahrtrichtung geradeaus", daß aber in die von ihm entgegengesetzte Fahrtrichtung zeigt!
In dieser Erfindungsausgestaltung erhält der Falschfahrer insgesamt fünf unterschiedliche Signale
ober seine (falsche) Fahrtrichtung. Zwei unterschiedliche optische Signale erhält er von der Fahrbahnoberfläche
und zwangsweise erzeugt er drei weitere Signale (ein mechanisches und zwei akustische) selbst.
Wenn der Fahrer die Autobahn in der richtigen Fahrtrichtung verläßt, dann sieht er vor sich auf der Fahrbahn,
das übergroße DIN-originalfarbliche und lichtreflektierende Verkehrszeichen Nr. 213 W,
"Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das in die richtige Fahrtrichtung zeigt I
Auch dieser richtig fahrende Fahrer erzeugt auf der Fahrbahnstelle mit der Sägezahnstruktur, ein zusätzliches, durch entsprechende Gestaltung der Sägezähne, jedoch erheblich geringeres Rollgeräusch.
Die Gestaltung eines optimalen Rollgeräusches ist aus der Reifenentwicklung bekannt und wird durch das Material, die Neigungswinkel und den Abständen der Sägezahnreihen untereinander erreicht.
Für den Fahrer in der richtigen Fahrtrichtung ist es das akustische Signal, daß er am Autobahnende angekommen ist.
Auch dieser richtig fahrende Fahrer erzeugt auf der Fahrbahnstelle mit der Sägezahnstruktur, ein zusätzliches, durch entsprechende Gestaltung der Sägezähne, jedoch erheblich geringeres Rollgeräusch.
Die Gestaltung eines optimalen Rollgeräusches ist aus der Reifenentwicklung bekannt und wird durch das Material, die Neigungswinkel und den Abständen der Sägezahnreihen untereinander erreicht.
Für den Fahrer in der richtigen Fahrtrichtung ist es das akustische Signal, daß er am Autobahnende angekommen ist.
Die richtige Fahrtrichtung erzeugt kein Pfeif- bzw. Knallgeräusch, da die größeren Luftaustrittsöfmungen
(als die kleineren Lufteintrittsöffhungen), dies nicht zulassen.
Wenn der Richtigfahrer über die Fahrbahnstelle mit der Sägezahnstruktur gefahren ist, dann kann er in
seinem Rückspiegel das übergroße (1,0 m?) DIN-originalfarbliche und lichtrefiektierende Verkehrszeichen
Nr. 267 9, "Verbot der Einfahrt" auf dem Fahrbahnboden sehen, das (richtigerweise) in die entgegengesetzte
Fahrtrichtung zeigt.
3.5 Ausfuhrungsbeispiel für zwei Signalgebungsrichtungen.
Die Fahrbahnoberfläche erhält am Ende der Autobahnausfahrt eine zusätzliche, über die gesamte Fahrbahnbreite
und quer zu den Fahrtrichtungen verlaufende, reliefartige Sägezahnstruktur. Auf den, dem
Falschfehrer zugewandten Flanken der Sägezähne wird ein übergroßes (1,0 m?) DIN-originalfarbliches und
lichtreflektierendes Verkehrszeichen Nr. 267 ©, "Verbot der Einfahrt", aufgebracht. Die dem Falschfahrer
abgewandten Flanken der Sägezahne erhalten ein übergroßes (1,0 m?) DIN-originalfarbliches und
reflektierendes Verkehrszeichen Nr. 213 O, "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus".
Um allen Reifengrößen den jederzeit notwendigen Fahrbahnkontakt und Seitenhalt zu geben, können die
Sägezahnreihen aus einem Stück, bzw. aus einzelnen geometrischen Elementen (Pyramiden, Tetraedern,
Kegelkörper etc. bzw. deren Stümpfen) bestehen, die dann zusätzlich Längsrillen ergeben, gegeneinander
(auf Luke) versetzt, deren Kämme in Wellenform ausgebildet, mit ein-/mehrseitig offenen Hohlkammern
versehen, starr oder elastisch, sind.
Dietmar u. Dagmar Siebertz
Am Beiiüclleaterg 9
634S6Brncht3isl-
3,6 Vorteile der Erfindung.
Diese Erfindung trägt zur Verhinderung von Falschfahrten in Einbahnstraßen (z.B. den Geisterfahrten auf
der Autobahn) bei und kann ebenso für viele andere Signale und Maßnahmen (z.B. 30 krnh-Verkehrsberuhigung,
Hinweise an Kindergärten/Schulen/Altenheimen etc.) verwendet werden.
Mit dieser Erfindung stehen einem Falschfahrer bis zu fünf unterschiedliche (zwei optische, ein
mechanisches und zwei akustische) Signale, genau an der Fahrbahnstelle zur Verfugung, an der er
seine gefährliche Falschfahrt zwar bereits begonnen hat, aber noch umkehren kann, ohne den/die
richtig Fahrenden zusätzlich zu gefährden. Einige dieser Signale hat der Falschfahrer sogar selbst
ausgelöst.
ha einer erfindungsgemäßen Anwendung von einzelnen Pyramiden, zur Bildung des Sägezahnkörpers (z.B.
auf Kreuzungen), stehen sogar bis zu sieben unterschiedliche Signale (vier optische, ein mechanisches und
zwei akustische) für eine konkrete Information an die Verkehrsteilnehmer, zur Verfugung.
Dietmar Siebertz Dagmar Siebertz
Claims (2)
- "Gestaltung eines Sägezahnprofilkörpers mit definierten optischen und beim Befahren dieses Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen Signalen".
- 2. SchutzansprücheAnspruch 1 : Gestaltung einer durchgehenden, bzw. einer aus geometrischen Einzelelementen (Pyramiden, stumpfen, Tetraeder, -stumpfen, Kegelkörper, -stumpfen o.a.), bestehenden Sägezahnstruktur, auf deren sichtbaren Seitenflächen optische Signale aufgebracht sind,Anspruch 2 : nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Sägezahnreihen um ihre Längsachse drehbar gelagert sind.Anspruch 3 : nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß in die Körper/Einzelelemente der Sägezahnstruktur Hohlkammern eingelassen sind.Anspruch 4 : nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkammern, ein- oder mehrseitig, Luftaustrittsöfmungen aufweisen.Anspruch 5 : nach Anspruch 3 und 4 dadurch gekennzeichnet, daß diese Luftaustrittsöffiiungen gleich groß sind, oder unterschiedliche Größen aufweisen.Anspruch 6 j nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Sägezahnkämme in einer Wellenlinie verlaufen, bzw. die einzelnen Sägezahnelemente unterschiedliche Höhen aufweisen.Anspruch 7 : nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Sägezahnkämme bzw. die Einzelelemente, arithmetisch (z.B. auf Luke) oder per Zufallsanordnung, gegeneinander versetzt sind.Anspruch 8 : nach Ansprach 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Sägezahnkämme und die Sägezahntäler in Radien ausgeführt sind.Anspruch 9 : nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Sägezahnstruktur starr oder elastisch
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9415432U DE9415432U1 (de) | 1994-09-23 | 1994-09-23 | Gestaltung eines Sägezahnprofilkörpers mit definierten optischen und beim Befahren dieses Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen Signalen |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE9415432U DE9415432U1 (de) | 1994-09-23 | 1994-09-23 | Gestaltung eines Sägezahnprofilkörpers mit definierten optischen und beim Befahren dieses Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen Signalen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9415432U1 true DE9415432U1 (de) | 1995-01-26 |
Family
ID=6914070
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9415432U Expired - Lifetime DE9415432U1 (de) | 1994-09-23 | 1994-09-23 | Gestaltung eines Sägezahnprofilkörpers mit definierten optischen und beim Befahren dieses Körpers, der automatischen Selbsterzeugung von zusätzlichen mechanischen und akustischen Signalen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9415432U1 (de) |
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-
1994
- 1994-09-23 DE DE9415432U patent/DE9415432U1/de not_active Expired - Lifetime
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