-
Die Erfindung betrifft ein Kennzeichen zur optischen
-
Begrenzung, insbesondere seitlichen Begrenzung von Fahrbahnen und
Wegen, die mit ihrem Körper auf dem Boden ausstehen und auf der Außenfläche reflektierend
oder nicht reflektierend ein- oder mehrfarbig sind oder mit Hinweisen oder Markierungen
versehen sind.
-
Derartige Kennzeichen werden für die verschiedensten Zwecke eingesetzt,
um den Benutzer von Flugplätzen, von Straßen oder Wegen auf die vorgegebenen Begrenzungen
aufmerksam zu machen und so eine definierte Wegstrecke und Fahrbahn zu markieren.
Dabei sind die Kennzeichen je nach dem vorgesehenen Einsatzort geformt oder mit
entsprechenden Markierungen versehen. So sind im Flugsport je nach Art der Start-
und Landebahnen auffällig farbig ausgerüstete Dachreiter, Kegel und Pyramiden im
Einsatz, die entweder zweifarbig oder aber mit Hinweisen versehen sind. Diese Markierungen
werden parallel der Start- und Landebahn aufgestellt und in der Regel im Boden befestigt.
Diese bekannten.Kennzeichen bestehen entweder aus Blech, Holz oder Kunststoffplatten.
Die Markierungen oder Farbstreifen sind aufgemalt oder aber aufgeheftet. Gerät ein
Flugobjekt von der vorgesehenen Landebahn ab und fährt gegen ein derartiges Kennzeichen,
so ist in der Regel das Fahrwerk, häufig aber auch das gesamte Flugobjekt beschädigt.
Aufgrund des Aufpralles kann es darüberhinaus zu einem Abkippen des Flugobjektes
und zu Personenschäden kommen.
-
Bekannt sind weiter sogenannte Straßenbegrenzungspfähle, die an den,
den Fahrern zugewandten Seiten Reflextionsstreifen aufweisen. Diese Kennzeichen
bestehen aus Beton oder neuerdings auch aus hohl ausgebildeten Kunststoffkörpern.
Beide Ausführungsformen haben den Nachteil, daß ein von der Fahrbahn abkommendes
Fahrzeug durch diese Kennzeichen beschädigt und häufig genug auch Personen verletzt
werden.
-
Bekannt sind auch Kennzeichen, die für sportliche Anlässe als Hindernisse
eingesetzt werden. So werden beim Reitsport solche aus Stangen oder großen Blöcken
bestehenden Hindernisse aufgebaut, die vom Pferd und Reiter überwunden werden müssen.
Die Stangen oder auch die einzelnen Baukörper eines derartigen Kennzeichens bestehen
in der Regel aus Holz, so daß es bei Unglücken zu teilweise erheblichen Verletzungen
beim Reiter und Pferd kommen kann.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verletzungsfreies und
bei Unfall wenig oder keine Sachschäden verursachendes Kennzeichen zu schaffen.
-
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Körper
des Kennzeichens ein elastischer Schaumstoffkörper ist.
-
Ein derartiges Kennzeichen kann auf einem Flughafen, an einer Straße
oder auf einem Reit- oder Sportplatz postiert ohne weiteres gerammt oder überfahren
werden, ohne daß dabei Verletzungen oder Sachschäden auftreten. Besonders vorteilhaft
ist dabei, daß der Schaumstoffkörper auch bei Aufprall mit hohen Geschwindigkeiten
sicher nachgibt, so daß Schäden nicht auftreten. Ungünstigstensfalls wird es zu
einer Zerstörung des Kennzeichens kommen, was aber wegen des geringen Preises nicht
als entscheidender Nachteil angesehen werden kann. Vorteilhaft ist darüberhinaus,
daß mit dem Schaumstoff jede beliebige Form eines Kennzeichens einstellbar ist.
Je nach der Größe des Kennzeichens kann dieses ohne zusätzliche Arretierungs- oder
Fixierarbeiten aufgestellt werden, so daß die Montage und Demontagearbeiten nur
geringe Kosten verursachen. Ein derartiges, als elastischer Schaumstoffkörper ausgebildetes
Kennzeichen hat ein ausreichend großes Eigengewicht, so daß es bei entsprechender
Größe den vorgegebenen Standort ohne die erwähnten Arretierungsmaahme
einhält.
Dabei ist es in der Regel sogar vorteilhaft, wenn sich ein derartiger Schaumstoffkörper
mit Feuchtigkeit vollsaugt. Ist dies aber aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht
oder zweckmäßig, so wird die Oberfläche des Schaumstoffkörpers durch Verletzung
oder Erhitzung geschlossen, so daß Feuchtigkeit nicht eindringen kann.
-
Nach einer Ausbildung der Erfindung besteht der Schaumstoffkörper
aus einem weich-elastischen, schaumig ausgebildeten Elastomer. Wichtig ist dabei,
daß der Schaumstoffkörper elastisch ist, so daß er bei Aufprall sich verformen oder
ausweichen kann. Dadurch ist eine Zerstörung zunächst verhindert und Schäden auch
bei hohen Aufprallgeschwindigkeiten sicher vermieden.
-
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Schaumstoffkörper
aus vulkanisierbaren Latexmischungen oder Stoffen gleicher Endwirkung aufgeschäumt.
Auch ein derartiger Schaumstoffkörper weist vorteilhaft weich-elastische Eigenschaften
auf, so daß er ausweichen bzw. sich vorteilhaft verformen kann. Aufgeschäumt wird
eine derartige Latexmischung mechanisch oder durch gasabspaltende Treibmittel, wobei
ein derartiger Schaumstoffkörper ein vorteilhaft durchgehend gleichmäßiges Eigengewicht
aufweist.
-
Statt einer Glättung der Oberfläche des Schaumstoffkörpers ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß der Schaumstoffkörper mit einer dünnwandigen Folie ganz oder teilweise
ummantelt ist. Eine derartige Folie mach ein derartiges KennzeichenKlima unabhängig
und bietet darüberhinaus die Möglichkeit, jeweils derartige Kennzeichen den Einsatzbedingungen
am Einsatzort formmäßig anzupassen. Darüberhinaus kann über die Folie gleichzeitig
die Markierung aufgebracht werden, insbesondere wenn diese aus verschiedenen Farbstreifen
besteht. Hierzu
ist vorgesehen, daß die Folie farbig ist, wobei
dies sowohl weiß wie auch jede andere Farbschattierung sein kann. Diese farbige
Ausbildung bzw. die Verwendung von Folie bietet somit den Vorteil, bei Änderungen
der Einsatzbedingungen oder des Einsatzortes den Schaumstoffkörper durch Uberstreifen
einer entsprechend anderen Folie weiter oder wieder zu verwenden.
-
Insbesondere für den Einsatz auf Flugplätzen und Flughäfen ist ein
Kennzeichen geeignet, bei dem der Schaumstoffkörper als Vollkörper ausgebildet ist
und die Form einer Pyramide, eines Dachreiters oder Kegels aufweist, wie sie für
Roll- und Landebahnen von Flugplätzen vorgeschrieben sind. Dabei kann ein derartiger
Schaumstoffkörper sowohl von vornherein farblich ausgerüstet oder mit entsprechenden
Folien oder Markierungen versehen werden.
-
Insbesondere bei großvolumigen Kennzeichen ist es aus Kostengründen
zweckmäßig, wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen, der Schaumstoffkörper als Hohlkörper
ausgebildet ist, wobei der Hohlraum eine ausreichende Stabilität des gesamten Körpers
bewahrend bemessen ist. Der Hohlraum erhöht insbesondere dann noch die Nachgiebigkeit
und Elastizität des Kennzeichens, wenn er Öffnungen aufweist, durch die die Luft
bei einem Zusammendrücken des Kennzeichens bzw. des Schaumstoffkörpers entweichen
kann.
-
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Hohlraum im
Schaumstoffkörper einen Stützkörper aufnehmend ausgebildet. Über den Stützkörper
können dann einzelne Schaumstoffkörper wirksam und ohne großen Aufwand miteinander
oder auch mit einer Fußplatte oder dem Untergrund verbunden werden. Vorteilhaft
ist eine derartige Ausbildung insbesondere bei Dachreitern, die eine Aufteilung
der farblichen Kennzeichnung entsprechend ermöglichen. Auf diese Weise
kann
ein derartiger Dachreiter einfacher transportiert und leichter gehandhabt werden,
da er erst am Einsatzort zusammengefügt bzw. zusammengesteckt wird. Insbesondere
bei Straßenbegrenzungspfählen kann ein derartig ausgebildeter Schaumstoffkörper
über einen einfach von Hand in den Erdboden eingeschlagenen und nur geringfügig
darüberhinaus stehenden Stab gestülpt werden. Eine Montage ist somit wesentlich
erleichtert.
-
Eine andere Möglichkeit, ein derartiges Kennzeichen bzw. einen Schaumstoffkörper
mit dem Untergrund zu verbinden, ist erfindungsgemäß darin zu sehen, daß dem Schaumstoffkörper
eine über den Rand vorstehende Fußplatte zugeordnet ist. Diese Fußplatte weist beispielsweise
Bohrungen auf, so daß mit Erdnägeln oder ähnlichen Hilfsmitteln ein derartiger Schaumstoffkörper
sehr wirksam und ohne großen Arbeitsaufwand mit dem Untergrund verbunden werden
kann.
-
Zur Erleichterung der Montage und Demontage kann es zweckmäßig sein,
daß Fußplatte und/oder Teilflächen der Folie magnetisch oder auf Magnete ansprechend
ausgebildet sind. Bei einer derartigen Ausbildung ist es je nach Ausrüstung sogar
möglich, mit Elektromagneten eine ganze Reihe von derartigen Kennzeichen zu fixieren
bzw. von der Fixierung zu lösen. Dies kann beispielsweise zweckmäßig bei Umleitungen
verwirklicht werden, insbesondere wenn diese Umleitungen in zeitlichen Abständen
wiederholt benutzt werden.
-
Eine andere Art der lösbaren Befestigung derartiger Kennzeichen ist
erfindungsgemäß darin zu sehen, daß die Unterseite der Fußplatte oder des Schaumstoffkörpers
ganz oder teilweise als Haftfläche ausgebildet ist. Dabei kann die Fußplatte unter
Umständen-auch genau die Maße des Schaumstoffkörpers aufweisen. Schließlich ist
es auch möglich, derartige Kennzeichen
beispielsweise über Klebmasse
wie Teer mit dem Untergrund zu verbinden. Damit werden derartige Kennzeichen optimal
für Baustellenverkehr beispielsweise auf Autobahnen einsetzbar, da diese unfallsicheren
Kennzeichen als Trennlinie und optische Begrenzung eingesetzt werden, ohne daß für
deren Montage oder Demontage besondere Maschinen erforderlich sind. Besonders vorteilhaft
dabei ist, daß diese Kennzeichen wegen ihrer besonderen Ausbildung so groß sein
können, daß ein bewußtes Überfahren unterbleibt Ein derartiges bewußtes Überfahren
von Trennlinien bei Baustellen wird von vielen Autofahrern insbesondere bei Nägeln
gerne vorgenommen, wird aber bei entsprechend großvolumigen Schaumstoffkörpern unterbleiben.
Bei einem unbeabsichtigten Überfahren der Trennlinie können dagegen Schäden am Fahrzeug
nicht auftreten.
-
In vorteilhafter Weise ist es auch möglich, aus mehreren gleich oder
unterschiedlich ausgebildeten Schaumstoffkörpern große Kennzeichen herzustellen.
Hierzu ist nach einer Ausbildung der Erfindung vorgesehen, daß mehrere Schaumstoffkörper
zu einem Hindernis für vorzugsweise den Reitsport zusammenfügbar ausgebildet sind.
Dabei können derartige Schaumstoffkörper beispielsweise in Würfelform zu Mauern
oder Mauerricks zusammengefügt werden,. Bei Springfehlern oder Unfällen können diese
Teile Verletzungen an Reiter und Pferd nicht hervorrufen. Darüberhinaus ist es aber
auch möglich, die Schaumstoffkörper stangenförmig auszubilden und senkrecht bzw.
waagerecht verwendbar zu formen, wobei mittig zusätzlich ein oder mehrere senkrecht
angeordnete Stangen vorgesehen sind. Auf diese Weise kann beispielsweise eine Triplebarre
oder eine zweifache oder dreifache Kombination aufgebaut werden. Die stangenförmig
ausgebildeten Schaumstoffkörper können dabei beispielsweise eine innenliegende Verstärkung
haben, die eine Stangenform über mehrere Meter Länge ermöglicht. Da die
Hindernisse
unfallsicher sind, ist es darüberhinaus möglich, derartige stangenförmig ausgebildeten
Schaumstoffkörper mittig oder an mehreren Stellen durch entsprechend ausgebildete
Stangen zu unterstützen. Hierzu ist es zweckmäßig, die senkrecht angeordneten Stangen
am freien Ende eine flache Gabel aufweisen zu lassen, in der die waagerecht angeordneten
Stangen aufliegen.
-
Um diese Hindernisse für das Pferd nicht nur optisch sondern auch
akustisch oder gefühlsmäßig bemerkbar zu machen, ist es zweckmäßig, daß die waagerecht
angeordneten Stangen auf der dem Springpferd zugewandten Seite mit im Abstand angeordneten
Blech- oder Hartkunststoffstücken beschichtet sind. Diese Blech- oder Hartkunststoffstücke
geben bei Berühren ein akustisches Signal, das dem von Holzstangen sehr ähnlich
ist. Im übrigen werden Springpferde nach relativ kurzer Eingewöhnungszeit auch ausschließlich
mit optischen Hilfen derartiger Schaumstoffkörper auskommen.
-
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß ein Kennzeichen
geschaffen ist, das beim Rammen oder auch leichten Gegenfahren nachgibt bzw. sich
verformt, so daß Verletzungen und auch Sachschäden nicht entstehen können.
-
Vorteilhaft ist darüberhinaus, daß die Kosten für die Montage und
Demontage derartiger Kennzeichen gering ist und daß die Kennzeichen in beliebiger
Form und ohne großen technischen Aufwand herstellbar sind. Dabei kann das Kennzeichen
die notwendigen Markierungen gleich mitenthalten oder diese können mit Hilfe von
Folien oder ähnlichen Hilfsmaßnahmen mit dem Kennzeichen verbunden werden, so daß
beide eine Einheit bilden.
-
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in denen bevorzugte
Ausführungsbeispielse
mit den dazu notwendigen Einzelheiten und
Einzelteilen dargestellt sind. Es zeigen: Fig. 1 ein Kennzeichen in Form einer Pyramide,
Fig. 2 ein Kennzeichen in Form eines Dachreiters, Fig. 3 eine andere Ausführungsform
eines Dachreiters, Fig. 4 ein Kennzeichen in Form eines Kegels, Fig. 5 das Kennzeichen
gemäß Fig. 2 mit einem Hohlraum, Fig. 6 ein aus mehreren Einzelteilen zusammensetzbares
Kennzeichen, Fig. 7 ein für den Reitsport vorgesehenes und als Hindernis ausgebildetes
Kenqzeichen, Fig. 8 eine zu dem Hindernis gemäß Fig. 7 gehörende Stange im Querschnitt,
Fig. 9 ein Straßenbegrenzungspfahl in perspektivischer Darstellung und Fig. 10 einen
Querschnitt durch einen Straßenbegrenzungspfahl gemäß Fig. 9.
-
Bei den in den Fig. 1 bis 6 dargestellten Kennzeichen 1 handelt es
sich um solche, die insbesondere auf Flughäfen mit unbefestigten Flächen zur Kennzeichnung
der Start- und Landebahn eingesetzt werden. Alle diese Kennzeichen weisen einen
eine bestimmte Form aufweisenden Körper 2 auf, die schon als solche einen Hinweis
für den Betrachter darstellt. Zusätzlich sind die einzelnen Körper 2 der Kennzeichen
1 mit Markierungen 3 versehen, wobei dieses gemäß den Ausführungsformen der Fig.
1, 2, 4, 5, 6 durch einfache Streifen bei dem gemäß Fig.3 durch Ziffern erreicht
wird.
-
Die einzelnen Körper 2 der Kennzeichen 1 bestehen aus einem weich-elastischen,
schaumig ausgebildeten Elastomer oder einer vulkanisierbaren Latexmischung oder
einem ähnlichen Schaumstoffkörper 5. Dieser Schaumstoffkörper 5 steht mit seinem
Boden 6 auf dem Untergrund auf und kann wie anhand der Fig. 3 erläutert ist, von
einer Folie 7, 8 umgeben bzw. ummantelt sein. Dabei sind die Markierungen 3 auf
der Folie 7, 8 angebracht, so daß ein und derselbe Schaumstoffkörper 5 für verschiedene
Einsatzorte bzw.
-
Einsatzzwecke verwendbar ist.
-
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiels handelt es sich
um eine Pyramide 10, bei dem in Fig. 2, 3, 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispiel
um einen Dachreiter 11 und bei dem in Fig.4 gezeigten Ausführungsbeispiel um einen
Kegel 12. Dabei können insbesondere die Ausbildungen gemäß Fig. 1 und Fig. 4 auch
beispielsweise eingesetzt werden, um die verschmälerten Fahrbahnen bei Autobahnbaustellen
zu markieren.
-
Für die Farbgebung der Markierungen 3 ist orange, rot und schwarz
bzw. gelb vorgesehen, wobei die übrigen Flächen weiß oder gelb sind.
-
Der Körper 2 des Kennzeichens 1 ist bei denen in Fig.
-
1 bis 4 gezeigten Ausführungsformen ein Vollkörper. Gemäß Fig. 5 kann
in diesem Körper 2 aber auch ein Hohlraum vorgesehen sein, wobei der Rand 15 so
zu bemessen ist, daß das gesamte Kennzeichen 1 eine ausreichende Stabilität aufweist.
-
Fig. 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein Dachreiter gemäß
Fig. 2 aus mehreren einzelnen Schaumstoffkörpern 5, 19, 20 besteht, die über Verbindungsteile
16 miteinander verbunden sind. Eine derartige Ausführungsform
bietet
den Vorteil, beliebig große Kennzeichen 1 aus leicht zu transportierenden Einzelteilen
zusammenzusetzen.
-
Fig. 7 zeigt eine Ausführungsform, bei dem mehrere Schaumstoffkörper
5, 19, 20 zu einem Hindernis 21 zusammengefügt sind. Hierbei sind die einzelnen
Schaumstoffkörper 5, 19, 20 stangenförmig ausgebildet und können wie Fig. 8 verdeutlicht,
einen innenliegenden Stützkörper 17 aufweisen.
-
Ein derartiges Hindernis 21, das aus senkrechten Stangen 22, 22',
22'', 23, 24 sowie aus waagerechten Stangen 25, 26 besteht, stellt keine Gefahr
für Reiter und Pferd dar, da die einzelnen Teile bei Aufprall nachgeben bzw. sich
ver- -formen. Es ist aber auch möglich, die Stangen 25, 26 so auszubilden, daß sie
bei entsprechender Berührung aus ihrer Arretierung herausfallen bzw. auf den Erdboden
herunterfallen.
-
Hierzu weisen insbesondere die mittig angeordneten senkrechten Stangen
23 am freien Ende 27 eine flache Gabel 28 auf. Fig. 7 macht deutlich, daß,wenn schon
ein derart kompliziertes Hindernis 21 aus derartigen Schaumstoffkörpern 5, 19, 20
zusammengestellt werden kann, auch einfachere Hindernisse wie Mauern herstellbar
sind.
-
Der Stützkörper 17 im Hohlraum 14 eines derartig ausge bildeten Schaumstoffkörpers
5, 19, 20 kann aber auch eine Art Feder sein, die bei entsprechender Belastung aus
ihrer Arretierung gelöst wird, so daß das die waagerechten Stangen 25, 26 abfallen.
Unter diesen Umständen können die senkrechten Stangen 22, 24 auch aus entsprechendem
harten Material sein, um nämlich ein Abspannen des federartigen Stützkörpers 17
zu ermöglichen.
-
Die Fig. 9 und 1o zeigen einen Straßenbegrenzungspfahl 30, der beispielsweise
mit einer Reflextionsleiste bzw.
-
mit mehreren Reflextionsleisten 31 versehen ist. Der Körper
2
dieses Straßenbegrenzungspfahls 30 hat einen dreieckigen Querschnitt und ist beispielsweise
mit einer Folie 7, 8 so locker bespannt, daß die Nachgiebigkeit des Schaumstoffkörpers
5 gewährleistet bleibt. Dies ist unbedingt notwendig, um zu verhindern, daß durch
die Folie 7, 8 das Kennzeichen doch wieder eine so große Steifigkeit bekommt, daß
es bei Aufprall zu Beschädigungen führt.
-
Der Straßenbegrenzungspfahl 30 ist gemäß Fig. 9 und 1o mit einer
Fußplatte 32 versehen, in der Bohrungen 33 eine Verbindung mit dem Untergrund ermöglichen.
Diese Bohrungen sind beispielsweise in den Ecken der dreieckigen Fußplatte 32 angeordnet,
wobei die Fußplatte selbstverständlich auch jede andere Form ausweisen kann. Ist
eine derartige Arretierung über Nägel oder Schrauben oder Anker nicht notwendig,
so kann die Unterseite 34 der Fußplatte 32 auch mit einer Haftschicht versehen werden,
um so eine leichte Montage zu ermöglichen.
-
Leerseite