DE9319376U1 - Haushaltsgerät - Google Patents
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Description
Bosch-Siemens Hausgeräte GmbH 81659 München, 13.12.1993
Hochstraße 17
ZTP93P417 Tho/hü
Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine, ein Kältegerät, einen Geschirrspüler und einen Herd,
mit wenigstens einem innerhalb seines Gehäuses angeordneten gerätespezifischen Nutzraum und einem davon getrennt angeordneten
Maschinenaufnahmebereich zur Aufnahme von Gerätekomponenten, wie ein Antriebsaggregat, einen Verdichter, eine
elektromagnetisch betriebene Schalteinrichtung, einen Anlaufkondensator oder dgl., welche über Steuerleitungen angesteuert
sind, deren überwiegende Leitungslänge nach ihrem Verlegen im Gehäuse und/oder der Gerätetür fest fixiert ist
und deren den Gerätekomponenten zugeordnete Leitungsenden Steckanschlüsse aufweisen, welche dem Maschinenaufnahmebereich
zugeführt sind und mit den Gerätekomponenten kontaktierbar sind.
Bei der Fertigung von großen Haushaltsgeräten, wie z.B. Kältegeräten,
Waschmaschinen usw. werden die zum Steuern ihrer Gerätekomponenten notwendigen Steuerleitungen häufig in einem
frühzeitigen Fertigungsabschnitt innerhalb des Gerätegehäuses angeordnet, wobei die mit unterschiedlicher Länge
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ausgestatteten Endabschnitte der Steuerleitungen dabei frei in einen die Gerätekomponenten aufnehmenden Maschinenaufnahmebereich
ragen, der von dem gerätespezifischen Nutzraum getrennt angeordnet ist. Um zu vermeiden, daß die je nach Länge
mehr oder weniger frei in den Maschinenaufnahmebereich ragenden Endabschnitte der Steuerleitungen weitere Fertigungsmaßnahmen,
wie z.B. den Ausschäumvorgang bei Kältegeräten deutlich erschweren, müssen die Endabschnitte in einem
nichtproduktiven Zwischenfertigungsschritt nichthinderlich verwahrt werden. Dies geschieht häufig durch Aufrollen oder
durch Zusammenfalten dieser Endabschnitte, welche dann in diesem Zustand an einer der Wände des Maschinenaufnahmebereichs
für den weiteren Fertigungsdurchlauf befestigt werden. Der Anschluß der Steuerleitungen erfolgt hierbei durch
eine Kontaktierung der an den Leitungsenden der Steuerleitungen angeordneten Einzelsteckanschlüssen mit an den Gerätekomponenten
vorgesehenen Anschlüssen, während des Fertigungsdurchlaufes des Haushaltsgerätes. Dieser Arbeitsgang
zusammen mit der bereits erwähnten fertigungsbedingten Verwahrung
der Steuerleitungen bedeutet eine nicht unerhebliche Erhöhung der Fertigungsdurchlaufzeit für ein Haushaltsgerät
der genannten Art.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Haushaltsgerät
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 Maßnahmen vorzuschlagen, durch welche die Nachteile des Standes der
Technik vermieden sind.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Gerätekomponenten Anschlußleitungen mit Mehrfach-Steckanschlüssen
aufweisen, welche lagesicher in Schutzgehäusen angeordnet sind, die in vorbestimmten Positionen angeordneten
Führungen den als Aufnahmen ausgebildeten Zuführungen für
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die zu Mehrfach-Steckanschlüssen zusammengefaßten Steckanschlüsse
der Steuerleitungen zugeführt und lagesicher in Kontaktposition mit den Mehrfach-Steckanschlüssen der Ste.uerleitungen
lösbar gehaltert sind.
Infolge der erfindungsgemäßen Lösung ist es möglich, die Gerätekomponenten
außerhalb des eigentlichen Fertigungsdurchlaufes in einer Vormontage auf einen Fertigungsstand zu komplettieren,
welcher es ermöglicht, daß diese nach ihrer Fixierung im Maschxnenaufnahmebereich lediglich noch mit den
in fixen Positionen durch die Mehrfach-Steckanschlüsse der Steuerleitungen gebildeten elektrischen Schnittstellen zu
kontaktieren sind, wodurch zeitintensive elektrische Anschlußarbeiten der Gerätekomponenten während des Fertigungsdurchlaufes
entfallen. Außerdem wird durch die Schnittstellenbildung zugleich auch noch nichtproduktive Arbeit während
des Fertigungsablaufes vermieden.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes
der Erfindung ist vorgesehen, daß die Führungen für die Schutzgehäuse an den Wänden des Maschinenaufnahmebereiches
angeordnet und zusammen mit den Wänden durch im Abstand von deren Oberfläche angeordnete, voneinander beabstandete
Leisten gebildet sind.
Durch eine derartige Lösung ist sichergestellt, daß der für die Montage der Gerätekomponenten notwendige Aktionsbereich
zugunsten rascher Montageabläufe nicht unnötig eingeschränkt ist. Außerdem verringert sich durch die mit Einbeziehung der
Wandoberflächen in die Führungsfunktion für die Schutzgehäuse
die Anzahl der zu einer exakten Führung erforderlichen Führungselemente.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes
der Erfindung ist vorgesehen, daß die Führungen als an den Wänden, im Abstand von deren Oberfläche mitangeformte
Führungsleisten ausgebildet sind, in welche flanschartige Vorsprünge an den Schutzgehäusen zweidimensional, formschlüssig
verschieblich geführt einzugreifen vermögen.
Auf diese Weise geführte Schutzgehäuse sind zu den Mehrfach-Steckanschlüssen
der Steuerleitungen in einem einzigen Arbeitsgang funktionsgerecht positioniert und können durch eine
einfache Lagesicherung in Verschieberichtung dauerhaft gesichert werden.
Eine besonders günstige Krafteinleitung für die Einsteckkraft beim Kontaktieren der Mehrfach-Steckanschlüsse der
Steuerleitungen mit denen der Anschlußleitungen für die Gerätekomponenten
ergibt sich, wenn nach einer nächsten vorteilhaften Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen
ist, daß zwischen den als Führungen dienenden Führungsleisten, in Einschubrichtung der Schutzgehäuse, die
Aufnahmen für die Mehrfach-Steckanschlüsse der Steuerleitungen angeordnet sind.
Besonders kostengünstig herzustellen sind die Aufnahmen und in diese besonders leicht einzusetzen sind die Mehrfach-Steckanschlüsse
für die Steuerleitungen, wenn nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der
Erfindung vorgesehen ist, daß die Aufnahmen als Durchbrüche in einer senkrecht zu den Führungen angeordneten Wand des
Maschinenaufnahmebereichs ausgebildet sind, in welchen die Mehrfach-Steckanschlüsse für die Steuerleitungen form- und
kraftschlüssig gehalten sind.
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Entsprechend einer nächsten bevorzugten Ausführungsform des
Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß die Schutzgehäuse in ihrer in den Führungen eingeschobenen, kontaktierten
Endposition lagegesichert sind.
Aufgrund einer derartigen Lösung ist auf einfache Weise sichergestellt,
daß bei unbeabsichtigtem Einwirken auf die elektrische Verbindung zwischen den durch die Mehrfach-Steckanschlüsse
gebildeten Kontaktpartnern dauerhaft erhalten ist.
Besonders zweckmäßig angewandt ist die erfindungsgemäße Lösung, wenn nach einer letzten bevorzugten Ausführungsform
des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß das Haushaltsgerät als Kältegerät ausgebildet ist, das wenigstens
einen von einem wärmeisolierten Gehäuse umschlossenen, mit Kälte beaufschlagten Nutzraum und einen außerhalb diesem angeordneten
Maschinenaufnahmebereich aufweist.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung am Beispiel eines in der Zeichnung vereinfacht dargestellten Haushalts-Kühlschranks
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Haushaltskühlschrank von seiner Rückseite
her, im Bereich unterhalb seines Nutzraumes angeordneten, zur Rückseite hin offenen Maschinenraums
mit darin angeordneten Gerätekomponenten, welche elektrische Anschlußleitungen an deren
freien Ende angeordneten Schutzgehäusen aufweisen,
Fig. 2 in einer gegenüber Figur 1 vergrößerten Darstellung ausschnittsweise die in Richtung des Pfeiles
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II angeordnete, mit Führungen für die Schutzgehäuse versehene Seitenwand des Maschinenraums im
Bereich des Übergangs zu dessen teilweise aufgebrochen dargestellten und mit Aufnahmen für Mehrfach-Steckanschlüsse
versehenen Rückwand,
Fig. 3 den in der Figur 2 gezeigten Bereich der Rückwand in Richtung des Pfeiles III,
Fig. 4 in einer gegenüber Figur 2 vergrößerten Darstellung ausschnittsweise den unteren Abschnitt der
in Richtung des Pfeiles IV angeordneten, mit einer Führung für das Schutzgehäuse versehenen Seitenwand
des Maschinenraums im Bereich ihres Übergangs zu dessen teilweise aufgebrochen dargestellten
und mit einer Aufnahme für einen Mehrfach-Steckanschluß versehenen Rückwand und
Fig. 5 den unter Figur 4 gezeigten Bereich der Rückwand in Richtung des Pfeiles V.
Gemäß Figur 1 ist der untere Abschnitt eines von seiner Rückseite her dargestellten Kühlgerätes 10 gezeigt, in dessen
Gehäuse 11 unterhalb eines darin vorgesehenen, nicht näher bezeichneten Kühlraumes ein durch eine einstückige, zur
Rückseite hin offene Sockelwanne gebildeter Maschinenaufnahmebereich
12 angeordnet ist, der zur Aufnahme von Gerätekomponenten, wie beispielsweise einen Verdichter 13, ein Elektromagnetventil
14 und einen Trafo 15 dient. Die Gerätekomponenten sind zu ihrem Betrieb mit elektrischen Anschlußleitungen
16 ausgestattet, deren freies, von den Gerätekomponenten abgewandtes Ende in Mehrfach-Steckergehäuse 17 eingebettete
Einzel-Steckanschlüsse 18 aufweist, welche mit den
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Leitungsadern der elektrischen Anschlußleitungen 16 elektrisch
kontaktiert sind (siehe hierzu Figur 2 und 4).
Die Mehrfach-Steckergehäuse 17 sind ihrerseits von kappenartigen
Schutzgehäusen 19 aufgenommen, in deren Gehäuseraum 20 sie lagesicher gehaltert sind.
Zur lagesicheren Halterung dienen im Gehäuseraum 20 des Schutzgehäuses 19 angeordnete, elastisch verschwenkbare
Rasthaken 21, welche mit ihrer die Rast bildenden Hakennase direkt am Mehrfach-Steckergehäuse 17 angreifen und dort
formschlüssig zwischen zwei stegartige Vorsprünge 17' eingreifen, so daß das Mehrfach-Steckergehäuse 17 dreidimensional
lagesicher innerhalb des Gehäuseraums 20 des Schutzgehäuses 19 fixiert ist {siehe hierzu Fig. 4).
Das kappenartige Schutzgehäuse 19 weist an seinen freien, von seiner Kappendecke weggerichteten Rändern flachprofilig
ausgeführte, flanschartige Vorsprünge 22 auf, welche in Führungsnuten
2 3 an den Seitenwänden des Maschinenaufnahmebereichs 12 verschieblich geführt einzugreifen vermögen.
Wie insbesondere aus den Figuren 2 bis 5 erkennbar ist, sind die Führungsnuten 23 durch im Abstand von der Oberfläche der
Seitenwand angeordnete Führungsleisten 24 gebildet, deren der Oberfläche der Seitenwand zugewandte Führungsfläche die
Höhe der Führungsnut 23 begrenzt, welche auf die Stärke der flanschartigen Vorsprünge 22 an den Schutzgehäusen 19 abgestimmt
ist. Zwischen den Führungsleisten 24, welche an die den Maschinenaufnahmebereich 12 begrenzenden Wände mit angeformt
sind, sind an der Rückwand des Maschinenaufnahmebereichs 12 Aufnahmen 25 in Form von in die Rückwand eingebrachten
Durchbrüchen angeordnet, in welchen flachprofilige
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Mehrfach-Steckergehäuse 26 gehaltert sind, welche zur isolierenden
Ummantelung der an den Enden von Steuerleitungen 27 angeordneten Steckanschlüssen 28 dienen (siehe hierzu
Fig. 3 und 5).
Zur Halterung der Steckergehäuse 26 in den Aufnahmen 25 dienen an den Schmalseiten der Steckergehäuse 26 mitangeformte,
elastisch verformbare Rastnasen 29, welche von den ihnen zugewandten Wandabschnitten der Aufnahmen 25 beim Einbringen
der Steckergehäuse 26 in die Aufnahmen 25 zurückgedrängt werden. Die Rastnasen 29 verschwenken nach Erreichen der als
Kontaktposition dienenden Sollposition der Steckergehäuse 26 elastisch aus ihrer zurückgedrängten Lage und fixieren das
Steckergehäuse 26 in ihrer Kontaktposition form- und kraftschlüssig.
Zur elektrischen Kontaktierung der Gerätekomponenten werden die an dem freien Ende ihrer Anschlußleitungen 16 angeordneten
Schutzgehäuse 19 mit ihren flanschartigen Vorsprüngen 22, in die durch die Führungsleisten 24 gebildeten Führungsnuten 23 von deren freien, von der Rückseite des Maschinenaufnahmebereichs
12 abgewandten Seite her eingeführt und gleitend entlang der Seitenwand in Kontaktposition geschoben.
Diese wird durch Anschlagen der der Rückwand zugewandten Seiten der flanschartigen Vorsprünge 22 signalisiert. In
ihrer eingeschobenen kontaktierten Endposition werden die Schutzgehäuse 19 mit an ihnen angreifenden Halteschrauben 30
entgegen ihrer Einschubrichtung lagegesichert, wodurch die Schutzgehäuse 19 infolge des formschlüssigen Eingreifens ihrer
flanschartigen Vorsprünge 22 dreidimensional fixiert sind. Die Halteschrauben 29 greifen in ihrer Befestigungslage
selbstschneidend in die Wandungen von vorgefertigten Sacklochbohrungen 31 ein.
Claims (7)
1. Haushaltsgerät wie Waschmaschine, Kältegerät, Geschirrspüler und Herd mit wenigstens einem innerhalb seines Gehäuses
angeordneten gerätespezifischen Nutzraum und einem davon getrennt angeordneten Maschinenaufnahmebereich zur
Aufnahme von Gerätekomponenten, wie Antriebsaggregat, Verdichter, elektromagnetisch betriebene Schalteinrichtung,
Anlaufkondensator oder dgl., welche über Steuerleitungen
angesteuert sind, deren überwiegende Leitungslänge nach ihrem Verlegen im Gehäuse und/oder der Gerätetür fest fixiert
ist und deren den Gerätekomponenten zugewandte Leitungsenden Steckanschlüsse aufweisen, welche dem Maschinenaufnahmebereich
zugeführt und mit an den Gerätekomponenten kontaktierbar sind, dadurch gekennzeichnet
, daß die Gerätekomponenten elektrische Anschlußleitungen (16) mit Mehrfach-Steckanschlüssen
(18) aufweisen, welche lagesicher in Schutzgehäusen (19) angeordnet sind, die in vorbestimmten Positionen im
Maschinenaufnahmebereich (12) angeordneten Führungen (23) den als Aufnahmen (25) ausgebildeten Zuführungen für die
zu Mehrfach-Steckanschlüssen zusammenfaßten Steckanschlüsse der Steuerleitungen (27) zugeführt und lagesicher lösbar
in Kontaktposition mit den Mehrfach-Steckanschlüssen der Steuerleitungen (27) gehaltert sind.
2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (23) für die Schutzgehäuse (19) an den
Wänden des Maschinenaufnahmebereichs (12) angeordnet und
zusammen mit den wänden durch im Abstand von deren Oberfläche angeordnete, von einander beabstandete Leisten (24)
gebildet sind.
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3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungen (23) als an den Wänden, im Abstand von deren Oberfläche mit angeformte Führungsleis.ten
(24) ausgebildet sind, in welche flanschartige Vorsprünge (22) an den Schutzgehäusen (19) zweidimensional formschlüssig
verschieblich geführt einzugreifen vermögen.
4. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den als Führungen ausgebildeten Führungsleisten (24), in Einschubrichtung der Schutzgehäuse
(19), die Aufnahmen (25) für die Steckanschlüsse der Steuerleitungen (27) angeordnet sind.
5. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmen (25) als Durchbrüche in einer senkrecht zu den Führungen (23) angeordneten Wand
des Maschinenaufnahmebereichs (12) ausgebildet sind, in welchen die Steckanschlüsse für die Steuerleitungen (27)
form- und/oder kraftschlüssig gehalten sind.
&bgr;. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzgehäuse (19) in ihrer in den Führungen (23) eingeschobenen kontaktierten Endposition
lagegesichert sind.
7. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Haushaltsgerät als Kältegerät (10)
ausgebildet ist, das wenigstens einen von einem wärmeisolierenden Gehäuse (11) umschlossenen, mit Kälte beaufschlagten
nutzraum und einem unterhalb diesem angeordneten Maschinenaufnahmebereich (12) aufweist.
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