DE9300705U1 - Sitzmöbel - Google Patents
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Description
Wolfgang Gubalke Widenmayerstr. 46 8000 München 22
Sitzmöbel
Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Sitzmöbel in Form von Hockern, Stühlen mit Rücklehnen, Sesseln mit zusätzlichen Armlehnen sowie Kollegsesseln,
bei denen an der Vorderseite der einen Armlehne ein starres oder umklappbares Schreibpult angebracht ist, die
aus einer Metallrohranordnung bestehen, an welcher -der Sitz, gegebenenfalls die Lehne und gegebenenfalls die Armlehnen
und das Schreibpult befestigt ist, sind bekannt und weisen einen großen Formenreichtum auf.
Der aus mindestens einem Metallrohr gebildete Teil des Sitzmöbels kann beispielsweise aus einer endlos gebogenen
Rohrschleife bestehen, die ihrerseits natürlich aus einzelnen aufeinanderfolgenden Abschnitten zusammengesetzt
sein kann, oder kann aus unabhängigen Einzelteilen zusammengesetzt sein.
Es ist auch möglich, bei ausreichender Rohrdicke nur einen Rohrbogen zu verwenden, der nicht zu einer endlosen
Schleife gebogen ist.
Übereinstimmend ist das Rohrgestell der bekannten Sitzmöbel aus einer Bodenauflage, die die Grundfläche des Sitzmöbels
bestimmt, aus einem sich von der Vorderseite dieser Bodenauflage nach oben erstreckenden Unterteil und einem
sich von dessen Oberseite aus im wesentlichen horizontal nach hinten erstreckenden Sitzträger gebildet. Unterteil
und Sitzträger stoßen in der Regel rechtwinklig aneinander, können aber auch in einem stumpfen oder spitzen Winkel
aneinander angrenzen.
Von der Rückseite des Sitzträgers aus erstreckt sich gegebenenfalls
ein Lehnenträger nach oben. Armlehnen sind entweder nur am Lehnenträger oder am Lehnenträger und an
einer Verlängerung des Unterteils befestigt.
Ein Sitz und gegebenenfalls eine Lehne sind am Sitzträger bzw. Lehnenträger fest angebracht.
Allen diesen Sitzmöbeln ist der Nachteil gemeinsam, daß
die Position des Sitzes konstruktiv festgelegt ist.
Außerdem behindert oft das Unterteil die Fußbewegungen der den Sitz einnehmenden Person.
Ausgehend von dieser Problemlage liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die genannten Nachteile mindestens teilweise
auszuräumen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Hierbei ist der Sitzträger, also der sich im wesentlichen horizontal erstreckende Teil der Metallrohranordnung, auf
dem der Sitz befestigt ist, als einziges, mittiges Schienenteil ausgebildet. Auf diesem Schienenteil ist um dieses
unverdrehbar und längs dessen verschieblich ein in seiner jeweiligen Lage festklemmbarer Klemmträger angebracht, der
seinerseits den eigentlichen Sitz trägt.
Es läßt sich somit mühelos die horizontale Lage des Sitzes in bezug auf das Metallrohrgestell einstellen, so daß speziellen
Arbeitsvorgängen, die eine spezielle Sitzposition der den erfindungsgemäßen Sitz einnehmenden Person erfordern,
jederzeit Rechnung getragen werden kann.
Da außerdem das Schienenteil mittig angeordnet ist, erstreckt sich die Metallrohranordnung von der Bodenauflage
aus nicht zu den Rändern, sondern zur Mitte des Sitzes, so daß eine hohe Beinfreiheit gewährleistet ist.
Es ist auch möglich, je nach Neigung oder Erfordernis der den Sitz einnehmenden Person eine speziell geformte Sitzfläche
anzubringen oder gegebenenfalls gegen die vorhandene durch vollständiges Lösen des Klemmträgers auszutauschen;
eine solche Sitzfläche kann beispielsweise wie ein Motorradsattel ausgebildet sein, was noch größere Beinfreiheit
liefert.
Für besondere Verwendungsfälle, z.B. als Sitz eines Cello-Spielers,
kann die Sitzfläche so weit nach vorne verstellt werden, daß das Unterteil nicht stört, also etwa nicht mit
dem Cello in Berührung gelangen kann.
Bevorzugt ist auch der Lehnenträger als Schienenteil ausgebildet und die Lehne an diesem mittels eines gleichen
oder ähnlichen Klemmteils wie das, das den Sitz trägt, verstellbar am Lehnenteil angebracht.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Schienenteil von zwei parallelen Rohrabschnitten gebildet,
die einen verhältnismäßig geringen Abstand zueinander aufweisen.
Es wird somit trotz dieses geringen Abstandes ein verhältnismäßig breites Schienenteil gebildet, wodurch die drehfeste
Anbringung des Klemmträgers erleichtert wird.
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß die Rohrabschnitte
zwar bevorzugt horizontal nebeneinander liegen, aber in gleicher Weise auch übereinanderliegend oder in
einer sonstigen räumlichen Zuordnung angeordnet sein können.
Wenn man, wie bei der Erfindung, bevorzugt von einem Rohrdurchmesser
von 2,5 bis 4,5 cm ausgeht, dann übersteigt der gegenseitige Abstand der Rohrabschnitte das Dreifache
bis Vierfache ihres Durchmessers nicht. Nach unten hin ist der gegenseitige Abstand nicht begrenzt; es ist beispielsweise
möglich, die beiden Rohrabschnitte eng nebeneinanderliegend oder einander berührend anzuordnen, wobei sie
zur steiferen Ausbildung miteinander fest verbunden sein können, und zwar bevorzugt durch eine Lot- oder Schweißverbindung.
Das Metallrohr, das beim erfindungsgemäßen Sitzmöbel verwendet
wird, weist bevorzugt runden Querschnitt auf, kann aber auch jeden anderen geeigneten Querschnitt aufweisen.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung aber ist es möglich und gegebenenfalls von Vorteil, das Schienenteil
nur als einzigen Rohrabschnitt auszubilden, an dem der Klemmträger befestigt wird. Diese Ausführung vereinfacht
den Aufbau des Rohrgestells.
In diesem Fall ist es aber, um eine drehfeste Verbindung zwischen Schienenteil und Klemmträger zu erreichen, zweckmäßig,
ein Metallrohr zu verwenden, das mindestens im Bereich des Schienenteils unrund ist.
Bevorzugt weist das Metallrohr in jenem Bereich, in dem es das Schienenteil bildet, eine eingedrückte oder eingefräste
Längssicke bzw. Längsnut auf.
Der Klemmträger weist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung zwei einander gegenüberliegende, aufeinander
zu und voneinander weg bewegliche Klemmbacken auf, die von einer Schraubenspindel durchsetzt sind. Diese
Schraubenspindel stützt sich mit ihrem einen Ende auf der Außenseite der einen Klemmbacke ab, während sie auf ihrem
anderen Ende eine Klemmutter trägt, die gegen die Außenseite der anderen Klemmbacke zur Anlage kommt. Die Klemmmutter
trägt ihrerseits einen sich radial nach außen erstreckenden Hebel, mittels dessen ein erhebliches Drehmoment
auf die Kiemmutter aufbringbar ist, um ein kräftiges Zusammendrücken der beiden Klemmbacken zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang ist es auch von Vorteil, die Schraubenspindel und die Klemmutter mit einem Feingewinde
auszubilden.
Es wird eine Ausbildung bevorzugt, die die im wesentlichen horizontale Anordnung der Klemmbacken ermöglicht, wobei
der Sitz über der oberen Klemmbacke angeordnet und gegebenenfalls von dieser getragen ist, während sich die Klemmmutter
unterhalb der unteren Klemmbacke befindet. Diese Anordnung ermöglicht eine leichte Zugänglichkeit des Bedienungshebels,
der an der Klemmutter angebracht ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es besonders von Vorteil, die Schraubenspindel als Gewindebüchse
auszubilden, die nicht nur, wie die Schraubenspindel, ein Außengewinde trägt, welches mit der Klemmutter
verschraubbar ist, sondern auch ein Innengewinde. Dieses Innengewinde ist bevorzugt wie bei einem Klavierstuhl als
grobes Trapezgewinde ausgebildet und ist von einem passenden Schraubenbolzen durchsetzt, der seinerseits an seiner
Oberseite den Sitz trägt.
Der Sitz kann somit wie ein Klavierstuhl durch Verdrehen nach oben und unten verstellt werden.
Um zu verhindern, daß bei einem erfindungsgemäßen Sitzmöbel
mit Lehne der Sitz beim Verdrehen gegen die Lehne anschlägt, kann zum Zweck der Höhenverstellung des Sitzes
dieser längs des Schienenteils so weit nach vorne verschoben werden, daß seine freie Drehung möglich ist.
Es ist grundsätzlich möglich, den Sitz als runden Sitz auszubilden, so daß der Sitz seinerseits um die Achse des
Gewindebolzens nicht drehfest zu sein braucht; vielmehr gestattet diese Ausbildung es der Person, die den Sitz
einnimmt, sich zusammen mit diesem frei nach beiden Seiten zu drehen.
Soweit ein unrunder Sitz verwendet wird, ist eine solche Drehung nicht in jedem Fall erwünscht. Hierbei ist es möglich,
an der Klemmbüchse eine lösbare Sperre anzubringen, die in den Gewindebolzen eingreift und diesen an der Drehung
hindert.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird diese Sperre vom Bedienungshebel der Klemmmutter
gebildet, welche zu diesem Zweck über das untere Ende der Gewindebüchse übersteht und im überstehenden Bereich
von einem sich etwa radial erstreckenden Gewinde durchsetzt ist, in welches das Ende des Bedienungshebels
eingeschraubt ist. Durch Einschrauben des Bedienungshebels kann dieser gegen den Gewindebolzen andrücken und diesen
an der Drehung hemmen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es besonders vorteilhaft, zwischen der Außenfläche des Gewindebolzens
und dem diesem zugewandten Ende des Bedienungshebels einen Bremsklotz anzuordnen, der einerseits durch
geeignete Materialwahl mit hoher Reibung gegen den Gewindebolzen andrücken und diesen somit wirksam an der Drehung
hindern kann, andererseits aber verhindert, daß die Spitze des Bedienungshebels beim Festklemmen des Gewindebolzens
diesen verschrammt.
Soweit das Schienenteil aus zwei horizontal nebeneinander mit Abstand angeordneten Rohrabschnitten gebildet ist, ist
die Gewindespindel bzw. Gewindebüchse zwischen diesen bei-
den mittig angeordnet, wobei die Klemmbacken beiderseits
der Gewindespindel bzw. Gewindebüchse überstehen und die beiden Rohrabschnitte von oben und unten umgreifen. Die
beiden Klemmbacken bewegen sich somit wie die Backen eines Parallelschraubstockes.
Wenn die das Schienenteil bildenden Rohrabschnitte unmittelbar aneinander angrenzen oder das Schienenteil von
einem einzigen Rohrabschnitt gebildet ist, dann sitzt die Gewindespindel bzw. Gewindebüchse seitlich neben diesem
Schienenteil, wobei die beiden Klemmbacken mit ihrem einen Ende das Schienenteil festklemmen, während sie mit ihrem
anderen Ende aufeinander abgestützt sind oder gelenkig miteinander verbunden sind, etwa nach Art eines Flaschenschraubstockes
.
Bevorzugt sind jene Flächen der Klemmbacken, die mit dem Schienenteil in Eingriff kommen, komplementär zu diesem
ausgebildet und mit einem die Reibung erhöhenden Belag oder einer die Reibung erhöhenden Oberflächenstruktur versehen.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert;
in dieser zeigt:
Fig. la die Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels
mit Lehne,
Fig. Ib dessen Rohrgestell,
Fig. 2a die Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels
in Form eines Hockers,
Fig. 2b dessen Rohrgestell,
- fa -
Fig. 3 die Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels
als Armlehnstuhl,
Fig. 4 die Schrägansicht eines erflndungsgemäßen Sitzmöbels
als Kollegsessel,
Fig. 5 die Befestigung des Sitzes eines erfindungsgemäßen
Sitzmöbels nach einer der Fig. 1 bis 4, in vergrößertem Maßstab und in Explosionsdarstellung,
Fig. 6 die Ansicht einer ersten Ausführungsform eines
Klemmträgers,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch Fig. 6,
Fig. 8 einen Schnitt ähnliche Fig. 7, jedoch durch eine zweite Ausführungsform eines Klemmträgers, und
Fig. 9 einen Schnitt längs Linie 9-9 in Fig. 8.
In allen Figuren sind durchgehend für gleiche oder gleichartige Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet. Die
detaillierte Beschreibung solcher Elemente ist des besseren Verständnisses halber nur einmal vorgenommen, gilt
aber für jedes der in der Zeichnung gezeigten Elemente mit gleichen Bezugszeichen in gleicher oder analoger Weise.
In Fig. la und Ib ist ein Stuhl gezeigt, mit einem Metallrohrgestell,
das aus einer Bodenauflage 1, einem Unterteil 2, einem aus zwei parallel nebeneinander verlaufenden
Rohrabschnitten 3 gebildeten Schienenteil und einem aus ebenfalls zwei parallel zueinander verlaufenden Rohrabschnitten
gebildeten Lehnenteil 4 aufgebaut ist.
Das Metallrohr erstreckt sich bei der Bodenauflage 1 längs dreier Seiten eines Quadrates, das die Grundfläche des
Sitzmöbels bestimmt; die beiden sich von den freien Enden
der Schenkel der Bodenauflage 1 nach oben erstreckenden Rohrabschnitte 2 bilden die beiden Schenkel eines gleichschenkligen
Trapezes, und die Rohrabschnitte 3 und 4 verlaufen, wie bereits oben erwähnt, jeweils parallel zueinander.
Die beiden oberen Enden der das Lehnenteil 4 bildenden Rohrabschnitte sind durch einen horizontalen Rohrabschnitt
miteinander verbunden.
Das gezeigte Rohrgestell kann aus einem einzigen Rohr gebogen sein, dessen Enden aneinandergefügt sind, ist aber
bevorzugt aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt.
Wie in Fig. la gezeigt, ist an der Vorderseite des Lehnenteils 4 eine Rücklehne 6 befestigt, während auf dem Schienenteil
3 ein Sitz 5 befestigt ist, der, wie weiter unten näher erläutert, sowohl nach vorn und hinten, also in
Längsrichtung des Schienenteils 3, wie auch nach oben und unten verstellbar ist.
Fig. 2a und 2b zeigen einen Hocker bzw. dessen Metallrohrgestell. Dieses stimmt mit jenem der Fig. Ib überein, mit
der Ausnahme, daß das Lehnenteil 4 weggelassen ist und die rückwärtigen Enden der beiden Rohrabschnitte 3, die das
Schienenteil bilden, durch einen horizontalen Rohrabschnitt miteinander verbunden sind.
Wie aus Fig. 2a ersichtlich, weist der Hocker keine Lehne auf.
Fig. 3 zeigt einen Stuhl, wie er bereits in Fig. la gezeigt ist; dieser Stuhl weist jedoch zusätzlich einen Armlehnenträger
7 auf, der aus einem im wesentlichen U-förmig gebogenen Rohrabschnitt besteht, der mit seinem Quersteg
von hinten her unterhalb der Lehne 6 mit den beiden Rohr-
abschnitten 4, die das Lehnenteil bilden, verbunden und bevorzugt verschraubt ist.
Auf den vorderen freien Enden des Armlehnenteils 7 sind Armlehnen bzw. Armauflagen 8 befestigt.
Fig. 4 zeigt einen Aritilehnstuhl mit allen Merkmalen der
Ausführungsform der Fig. 3. Zusätzlich ist der rechte Schenkel des Armlehnenteils 7 nach vorne verlängert und
quer zur Blickrichtung der den Sitz einnehmenden Person abgewinkelt; auf diesem abgewinkelten Rohrabschnitt ist
eine Schreibunterlage 9 befestigt.
Die Schreibunterlage 9 kann bevorzugt so nach oben oder zur Seite geklappt werden, so daß eine Person ungehindert
Platz nehmen und den Stuhl wieder verlassen kann.
Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen weist das Schienenteil 2 mit geringem Abstand parallel zueinander verlaufende,
horizontale Rohrabschnitte 3 auf.
Diese und die Befestigung des Sitzes 5 auf diesem sind in Fig. 5 gezeigt.
An der Unterseite des Sitzes 5 ist mittig ein sich etwa vertikal erstreckender Bolzen oder ein Rohr 15 mit einem
Trapez-Außengewinde befestigt, auf welchem der eigentliche Sitz 5 getragen ist.
Dieser Gewindebolzen 15 ist in eine Gewindebüchse 12 einschraubbar,
deren Inneres von einem Innengewinde zur Aufnahme des Außengewindes des Gewindebolzens 5 voll durchsetzt
ist. Die Oberseite der Gewindebüchse 12 weist einen radial abstehenden Flansch auf.
Am unteren Ende weist die Gewindebüchse 12 ein Außengewinde
auf, das bevorzugt als Feingewinde ausgebildet ist.
Die Gewindebüchse 12 durchsetzt mittig eine obere Klemmbacke
10 und eine untere Klemmbacke 11. Die beiden Klemmbacken 10, 11 sind als im wesentlichen rechteckige oder
quadratische, flache Bauteile ausgebildet, die an ihren einander zugewandten Oberflächen jeweils nahe ihren Seitenrändern
eine kanalartige Aussparung mit halbkreisförmigem Querschnitt aufweisen. Der Abstand dieser beiden Kanäle
entspricht dem Abstand der beiden Rohrabschnitte 3; der Querschnitt eines jeden dieser Kanäle ist im wesentlichen
halbkreisförmig und entspricht im wesentlichen der Hälfte des Querschnittes eines der Rohrabschnitte 3.
Wenn die beiden Klemmbacken 10, 11 gegeneinander bewegt sind, dann umgreifen sie die beiden Rohrabschnitte 3, weisen
aber mit ihren einander zugewandten Oberflächen noch einen geringen Abstand auf.
Jede Klemmbacke 10, 11 weist eine mittige, vertikale Bohrung auf, die von der Gewindebüchse 12 mit geringem Spiel
durchsetzt ist. Hierbei ist die Länge der Gewindebüchse 12 so bemessen, daß sie mit ihrem mit einem Außengewinde versehenen
Ende nach unten aus der unteren Klemmbacke 11 übersteht.
Auf dieses Außengewinde ist eine Kiemmutter 13 aufgeschraubt, an deren Außenseite ein radial abstehender Bedienungshebel
14 befestigt ist, dessen Ende, wie in Fig. 5 gezeigt, als Bedienungsknopf ausgebildet sein kann.
Die Wirkungsweise des Klemmträgers ist aus Fig. 6 und 7 ersichtlich.
Wie erkennbar, werden die beiden Klemmbacken 10, 11 beim Festziehen der Kiemmutter 13 mittels des Bedienungshebels
14 zwischen dem Umfangsflansch der Gewindebüchse 12 und
der Kiemmutter 13 zusammengepreßt, wobei sie sich mit den
Rohrabschnitten 3 verklemmen. Wird die Kiemmutter 13 mittels
des Bedienungshebels 14 gelockert, dann ist die gezeigte, einen Klemmträger bildende Anordnung längs der
Rohrabschnitte 3 verschieblich.
In jedem Betriebszustand des Klemmträgers 13 ist der Gewindebolzen
15, der gemäß der Ausführungsform der Fig. 7 hohl ausgebildet ist, im Innengewinde der Gewindebüchse 12
frei drehbar, so daß der Sitz 5 nach oben und unten geschraubt werden kann bzw. nach beiden Seiten unbehindert
schwenken kann.
Für den Fall, daß eine solche Schwenkbewegung nicht gewünscht wird, weist die weitere Ausführungsform eines
Kleinmträgers nach Fig. 8 oder 9 eine Ausbildung auf, welche den Schraubenbolzen 15 und damit auch den Sitz 5 in
seiner jeweiligen Drehlage festhält:
Wie in Fig. 9 gezeigt, ist die Kiemmutter 13 nach unten (in Fig. 8 nach rechts) verlängert, so daß sie über das
untere Ende der Gewindebüchse 12 übersteht.
Die Wand der Kiemmutter, die ihrerseits als kurze, zylindrische Hülse mit Innengewinde ausgebildet ist, ist im
überstehenden Bereich von einer radialen Gewindebohrung durchsetzt, in welche das der Kiemmutter 13 zugewandte Ende
des Bedienungshebels 14 eingeschraubt ist, welches zu diesem Zweck mit einem passenden Gewinde versehen ist.
Dieses mit einem Außengewinde versehene Ende des Bedienungshebels 14 durchsetzt hierbei die Wand der Kiemmutter
13 und steht nach innen in diese über.
Dieses überstehende Ende des Bedienungshebels 14 trägt eine Bremsbacke 16, die kreisbogenförmig ausgebildet ist
und mit ihrer konkaven Bogenfläche gegen den komplementär
ausgebildeten Außenumfang des Gewindebolzens 15 anlegbar
ist.
Am anderen Ende des Bedienungshebels 14 ist ein Drehbetätigungsgriff
17 befestigt.
Wird der Bedienungshebel 14 mittels des Drehbetätigungsgriffs 17 in die Radialbohrung in der Wand der Kiemmutter
13 eingeschraubt, dann wird die Bremsbacke 16 fest gegen den Außenumfang des Gewindebolzens 15 angedrückt und verhindert
durch Reibschluß mit diesem dessen Drehung. Wird der Schraubeingriff des Bedienungshebels 14 durch Drehung
am Drehbetätigungsgriff 17 in umgekehrter Richtung gelockert, dann löst sich die Bremsbacke 16 vom Eingriff mit
dem Gewindebolzen 15, so daß diese drehbar und somit der Sitz 5 schwenkbar sowie in seiner Höhe einstellbar ist.
Wird nach Lösen der Bremsbacke 16 der Drehbetätigungsgriff
17 nicht weiter um die Längsachse des Bedienungshebels 14 gedreht, sondern um die Längsachse des Gewindebolzens 15
bzw. der Gewindebüchse 12 oder der Kiemmutter 13 hin- und hergeschwenkt, dann wird die Klemmmutter 13 festgezogen
oder gelockert und dementsprechend kann der Klemmträger längs der Rohrabschnitte 3 hin- und herbewegt werden.
Der Bedienungshebel 14 weist beim Ausführungsbeispiel der Fig. 8 und 9 somit zwei voneinander gesonderte Funktionen
auf.
Claims (12)
1. Sitzmöbel aus mindestens und bevorzugt einem einstückigen
oder aus aufeinanderfolgenden Abschnitten zusammengesetzten Metallrohr, das folgende Elemente bildet:
eine die Grundfläche des Sitzmöbels bestimmende Bodenauflage,
ein sich von deren Vorderseite nach oben erstreckendes Unterteil,
- einen sich von dessen Oberseite aus im wesentlichen horizontal nach hinten erstreckenden Sitzträger, und
bevorzugt einen sich von dessen Rückseite nach oben erstreckenden Lehnenträger,
bevorzugt einen sich von dessen Rückseite nach oben erstreckenden Lehnenträger,
mit einem auf dem Sitzträger angebrachten Sitz und gegebenenfalls einer an der Vorderseite des Lehnenträgers bevorzugt
höhenverstellbar angebrachten Lehne,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzträger aus einem bezüglich
der Grundfläche mittigen Schienenteil (3) gebildet ist, das einen längs dessen längsverschieblichen, um die
etwa horizontale Längsachse des Schienenteils unverdrehbaren und an diese festklemmbaren Klemmträger (10 bis 14)
aufweist, dessen Oberseite das Schienenteil (3) überragt und den Sitz (5) trägt.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schienenteil von zwei parallelen Rohrabschnitten
(3) gebildet ist, deren Abstand höchstens das Vierfache, bevorzugt das Dreifache ihres Durchmessers nicht übersteigt.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrabschnitte (3) horizontal nebeneinanderliegen.
4. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rohrabschnitte (3) jeweils runden Querschnitt aufweisen.
5. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schienenteil von einem einzigen, horizontalen
Rohrabschnitt mit unrundem Querschnitt gebildet ist.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrabschnitt von einem runden Rohr mit einer
außen liegenden Längsnut oder Längssicke gebildet ist.
7. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmträger zwei einander gegenüberliegende,
bevorzugt übereinanderliegende, das Schienenteil (3) von oben und von unten umfassenden Klemmbacken
(10, 11) aufweist, die von einer Schraubenspindel (12) durchsetzt sind, und daß auf dem nach unten überstehenden
Ende dieser Schraubenspindel (12) eine Kiemmutter (13) sitzt, an der ein sich im wesentlichen radialer, nach
außen und bevorzugt auch nach unten erstreckender Bedienungshebel (14) angebracht ist.
8. Sitzmöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenspindel als Gewindebüchse (12) mit einem
Innengewinde und einem Außengewinde ausgebildet ist, daß das bevorzugt als Klavierstuhlgewinde ausgebildete Innengewinde
von einem zugehörigen Gewindebolzen (15) durchsetzt ist, und daß dieser an der Unterseite des Sitzes (5)
befestigt ist.
9. Sitzmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite der Gewindebüchse (12) einen radial
überstehenden Flansch aufweist, der sich auf der Oberseite der oberen Klemmbacke (10) abstützt.
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kiemmutter (13) und der Gewindebolzen
(15) nach unten über die Gewindebüchse überstehen, daß der überstehende Teil der Kiemmutter (13) von einer im
wesentlichen radialen Gewindebohrung durchsetzt ist, und daß der Bedienungshebel (14) so weit in diese einschraubbar
ist, daß er mit seinem dem Gewindebolzen (15) zugewandten Ende in sperrenden Eingriff mit diesem gelangt.
11. Sitzmöbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Bedienungshebels (14) eine Bremsbacke
(16) trägt, die gegen den Gewindebolzen (15) andrückbar ist.
12. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 7 bis 11 in Verbindung mit den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Gewindespindel bzw. Gewindebüchse (12) mittig zwischen den beiden Rohrabschnitten (3) angeordnet ist.
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-
1993
- 1993-01-20 DE DE9300705U patent/DE9300705U1/de not_active Expired - Lifetime
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