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Kraftstofftankverschlußsicherung für Kraftfahrzeuge Die Erfindung
bezieht sich auf eine Kraftstofftankverschlußsicherung für Kraftfahrzeuge, die den
Zweck hat, einen unbefugten Zugang zum Tankverschluß zu vermeiden.
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Die Erfindung stellt insbesondere eine Verbesserung einer Tankverschlußeinrichtung
dar, wie sie in dem Patent 849 66o beschrieben ist. Bei dieser Konstruktion ist
der Kraftstofftank zentral im Fahrzeug angeordnet, und der Einfüllstutzen erstreckt
sich schräg durch die hintere Abschlußwand der Karosserie. Das Ende des Einfüllstutzens
und dessen Kappe werden der Sicht durch eine angelenkte federnde Klappe entzogen,
die sich gegen die hintere Abschlußwand anlegt und die eine Einrichtung zur Befestigung
eines Kennzeichenschildes trägt. In dieser Normalstellung ist der Einfüllstutzen
unsichtbar. Die Klappe kann abwärts geschwenkt werden, um den Einfüllstutzen zwecks
Einfüllens von Kraftstoff zugänglich zu machen.
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Die Erfindung ist eine Verbesserung der in der Patentschrift 849 66o
gezeigten Konstruktion. Sie stellt ein billiges Mittel dar, um den Kraftstofftankeinfüllstutzen
zu sichern, einen unbefugten Zugang hierzu zu verhindern und um Kraftstoffdiebstahl
unmöglich zu machen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Tankverschlußsicherung
der obengenannten Art so auszubilden, daß sie leicht bei neu herzustellenden Fahrzeugen
angebracht werden kann, die aber auch als Zubehörteil an bereits vorhandene Fahrzeuge
anbringbar ist. Außerdem ist es noch Zweck der Erfindung, ein besonderes Schloß
für
den Tankverschlüß überflüssig zu machen. Der Tankverschluß soll
gleichzeitig mit dem Gepäckraumverschluß in Wirkung treten, so daß das Schloß für
den Gepäckraum gleichzeitig den Tankverschlüß bedient. Die Einrichtung ist so getroffen,
daß der Gepäckraumdeckel um einen geringen Betrag geöffnet werden muß, damit der
Kraftstofftankdeckel abwärts schwenkbar ist und damit der Tankverschluß zugänglich
wird.
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Gemäß der Erfindung unterfaßt die den Tankverschluß abdeckende Platte
den unteren Rand des Verschlußdeckels für den Gepäckraum derart, daß der Tankverschluß
nur beim Öffnen des Gepäckraumdeckels zugänglich ist.
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Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen beschrieben, die Ausführungsbeispiele
der Erfindung darstellen. In der Zeichnung zeigt Fig. I die Hinteransicht eines
Kraftfahrzeuges mit der erfindungsgemäßen Tankverschlußsicherung Fig. 2 ist ein
vergrößerter Querschnitt nach Linie II-11 der Fig. I ; Fig. 3 ist ein ähnlicher
Querschnitt wie Fig.2, sie zeigt die Tankverschlußsicherung in teilweise geöffneter
Stellung; Fig.4 ist eine schaubildliche Darstellung der Teile gemäß den vorhergehenden
Figuren; Fig. 5 ist ein vergrößerter Querschnitt durch eine geänderte Ausführungsform.
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Fig. I zeigt ein Personenkraftfahrzeug mit einem Gepäckraum, der durch
einen Deckel Io verschlossen wird. Der Deckel Io ist mit seiner vorderen Kante an
der Kraftfahrzeugkarosserie angelenkt. Unter den unteren und hinteren Kanten 12
des Deckels Io befindet sich ein unterer Teil der Außenwand 14 der Karosserie. An
der Außenwand 14 ist eine Klappe 16 mit einem Nummernschild 18 angelenkt. Die Klappe
bedeckt den Einfüllstutzen des Kraftstofftanks, der unter der Klappe angeordnet
ist. Der Einfüllstutzen ist nur zugänglich, indem die Klappe abwärts und rückwärts
ausgeschwungen wird.
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Fig. 2 und 4 zeigen im einzelnen, daß der hintere Teil 14 der Außenwand
der Karosserie eine Vertiefung 2o besitzt, in der das obere Ende des Tankverschlusses
22 liegt. Die. öffnung, durch die der Tankverschluß innerhalb der Vertiefung 2o
durch die Außenwand der Karosserie hindürchtritt, ist durch einen Gummiring 24 abgedichtet.
Der Einfüllstutzen selbst ist mit einer an sich bekannten Kappe 26 verschlossen.
Der untere Teil der hinteren Außenwand I4 trägt eine untere Kante 28 (Fig. 4), die
an einen entsprechenden Flansch 30 des Bodenteiles des Gepäckraumes 32 angeschweißt
ist. Ein an sich bekannter, nicht dargestellter Kraftstofftank sitzt unter dem Boden
32 und trägt den Einfüllstutzen 22. -Eine U-förmig ausgebildete Lasche 34 ist durch
Bolzen 36 an dem horizontalen Teil 38 der Vertiefung 2o in der hinteren Außenwand
befestigt. Diese trägt die Klappe I6. Diese Klappenkonstruktion besteht bei der
Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. I bis 4 aus einer Platte 4o und einer Deckplatte
42. Die Platte 4o ist mit ihrer Unterkante an der Traglasche 34 mittels Bolzen 44
schwenkbar befestigt und wird normalerweise gegen die Hinterwand der Karosserie
durch eine Schraubenfeder 46 gedrückt, die um den Bolzen 44 herumgewickelt ist.
Die Platte 40 trägt ein Paar- quer verstellbarer Riegel 48 und einen in senkrechter
Richtung verstellbaren Metallstreifen 5o. Dieser dient dazu, ein Kennzeichenschild
in an sich bekannter Weise zu halten. Außerdem sind Stoßdämpfer 52 an den oberen
Kanten der Platte 40 vorgesehen, die sich gegen die Hinterwand I4 legen und als
Puffer bei der Anlage der Platte 42 gegen die hintere Außenwand der Karosserie dienen.
Aus den Zeichnungen ist erkennbar, daß die Platte 40 und das Kennzeichenschild daran
normalerweise die Vertiefung 2o der hinteren Außenwand I4 der Karosserie und das
Ende des Kraftstofftankstutzens bedecken. Sie können entgegen der Wirkung der Feder
46 abwärts verschwenkt werden, um Zugang zu dem Einfüllstutzen zu geben, wenn der
Kraftstofftank gefüllt werden soll.
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Die Deckplatte 42 ist besonders gut aus der Fig. 4 zu erkennen. Sie
ist gestanzt und besitzt Schlitze 54 entlang der Unterkante zur Aufnahme von Bolzen
56, die durch die Nummernschildhalter 48 und die Platte 4o hindurchtreten. Es sind
Bohrungen 58 in der Deckplatte 42 vorgesehen, durch- die die Stoßdämpfer 52 hindurchgreifen.
Die Bolzen 56 befestigen die Deckplatte 42 an der Platte 4o, und die Gummidämpfer
52 erstrecken sich durch die Deckplatte hindurch, wie aus Fig. 2 ersichtlich, um
sich an die Außenwand I4 der Karosserie anzulegen.
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Die Deckplatte 42 überlappt den vertieften Teil 2o der Hinterwand
der Karosserie und verläuft im wesentlichen parallel zu dieser Außenwand unmittelbar
daneben. Der obere Teil der Außenwand 14 besitzt eine quer verlaufende Vertiefung
6o und endigt in einer sich nach hinten erstreckenden Kante 62. Auf diese Kante
legt sich eine Dichtungsleiste 64 auf, die an der Unterkante 12 des Gepäckraumdeckels
Io befestigt ist. Die untere Kante I2 des Gepäckraumdeckels übergreift die Vertiefung
6o der hinteren Außenwand und bildet die Fortsetzung der hinteren Außenwand I4,
wie bekannt. Neben dem oberen Ende der Deckplatte 42 der Abdeckvorrichtung 16 erstreckt
sich ein Teil 66 in die Vertiefung 6o in der Hinterwand der Karosserie hinein. Dieser
Teil 66 ist, wie durch 68 angedeutet, rückwärts abgebogen und wird fortgesetzt durch
einen Flansch 70, der sich aufwärts erstreckt. Der Flansch 7o der Deckplatte 42
wird von dem unteren Flansch 12 des Gepäckraumdeckels übergriffen, wenn der Gepäckraumdeckel
in Verschlußlage sich befindet. Auf diese Weise verhindert der Gepäckraumdeckel
in geschlossenem Zustand, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ein Ausschwingen der Abdeckeinrichtung
16, wodurch der Zugang zu dem Einfüllstutzen 22 bzw. zu der Kappe 26 des Einfüllstutzens
verhindert wird. Wenn der Gepäckraumdeckel in normaler Weise verschlossen ist, so
ist selbsttätig in gleicher Weise auch der Kraftstofftank
verschlossen
und für Unbefugte unzugänglich. Dieses wird erreicht, ohne daß ein besonderer Verschluß
für die Kraftstofftankkappe notwendig ist und ohne daß das Aussehen des Fahrzeuges
in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Es ist nur der obere Teil der Abdeckplatte
42 über dem Kennzeichenschild sichtbar, und er kann so ausgebildet werden, daß er
sich harmonisch an das Aussehen des Fahrzeuges anpaßt.
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In Fig. 3 ist der Gepäckraumdeckel Io unverschlossen dargestellt und
ein wenig aufwärts bewegt, damit die Abdeckvorrichtung I6 rückwärts und abwärts
geschwenkt werden kann, um den Einfüllstutzen des Kraftstofftanks zugänglich zu
machen. Der Gepäckraumdeckel braucht nicht sehr weit geöffnet zu werden. Es ist
also nur eine geringe Mühe erforderlich, um die Abdeckeinrichtung zu öffnen, wenn
der Kraftstofftank gefüllt werden soll. Nach der Füllung wird die Abdeckvorrichtung
in ihre normale Lage unter Einwirkung der Schraubenfeder 46 gebracht, und der Gepäckraumdeckel
wird abgeschlossen.
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Bei einer Ausführungsform nach den Fig. I bis 4 kann die Deckplatte
42, wenn es gewünscht wird, als ein Zusatzteil angebracht werden. Sie wird in geeigneter
Weise an der Platte 4o durch die Bolzen 56 befestigt, so daß sie jeder Kraftfahrzeugbesitzer
auf Wunsch anbringen kann. Sie kann indessen auch von vornherein bei neu herzustellenden
Fahrzeugen vorgesehen werden.
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Fig. 5 zeigt eine geänderte Ausführungsform, bei der die Abdeckeinrichtung
8o aus einer einzigen Platte 82 besteht, deren Unterkante an Laschen 84 angelenkt
ist. An der Platte 8o sitzt oben ein Flansch 86, der ähnlich dem in den Fig. I bis
4 dargestellten Flansch ausgebildet ist. Die Platte 82 trägt Gummipuffer 88, die
sie von der Hinterwand 9o der Karosserie etwas entfernt halten. Außerdem trägt sie
die Halter 92 und 94 für ein Kennzeichenschild. Die Ausführungsform unterscheidet
sich in der Hauptsache dadurch von der vörbeschriebenen, daß eine einzige Abdeckplatte
vorgesehen ist. Diese Einrichtung ist insbesondere geeignet, bei der Herstellung
des Fahrzeuges angebaut zu werden.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die dargestellten und beschriebenen
Ausführungsformen, indessen sind viele Abänderungen möglich, ohne aus dem Rahmen
des Erfindungsgedankens herauszutreten.