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DE9217929U1 - Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen - Google Patents

Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen

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DE9217929U1
DE9217929U1 DE9217929U DE9217929U DE9217929U1 DE 9217929 U1 DE9217929 U1 DE 9217929U1 DE 9217929 U DE9217929 U DE 9217929U DE 9217929 U DE9217929 U DE 9217929U DE 9217929 U1 DE9217929 U1 DE 9217929U1
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shredding machine
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Description

Patentanwälte
Dr.-Ing. Negendank (-1973)
HAUCK GRAALFS WEHNERT DÖRING SIEMONS Hamburg München Düsseldorf
ZERKLEINERUNGSMASCHINE ZUM MAHLEN ODER HÄCKSELN VON INDUSTRIELLEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTEN UND ABFÄLLEN
Die Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zerkleinerungsmaschinen finden vor allem in der Landwirtschaft verbreitete Anwendung, einerseits zur Herstellung unterschiedlicher Futtermittel und andererseits zur Zerkleinerung von Abfällen, von grobstückigen Stoffen, Zweigen und sperrigem Gut usw.. Eine Zerkleinerungsmaschine ist beispielsweise aus der österreichischen Patentschrift 351 350 bekannt, bei der zwei gegensinnig rotierende Scheiben vorgesehen sind, an deren Außenseiten Zapfenreihen in regelmäßigen Abständen angebracht sind. Die Zapfenreihen der einen Scheibe greifen zwischen die Zapfenreihen der anderen Scheibe ein. Ferner ist eine Schlagmühle bekannt (DE 20 910 C3), bei der beiderseits einer Rotorscheibe Schlagelemente schwenkbar gelagert sind, die sich in geringem Abstand an einer gehäusefesten, in der gleichen Ebene wie die Rotorscheibe liegenden ringscheibenförmigen Trennwand vorbei bewegen .
In beiden vorgenannten Zerkleinerungsmaschinen erfolgt ein Zerschlagen oder Zerbrechen des Mahlgutes. Dabei sind die Schlagorgane hohen Beanspruchungen ausgesetzt, die zu häufigen Brüchen führen. Bei Verarbeitung bestimmter Stoffe,
beispielsweise von Gummiprodukten können sich die Schlagorgane verklemmen oder verspannen, so daß die Maschine zerstört werden kann. Ferner sind die bekannten Maschinen zum Zerkleinern von faserigen Stoffen weniger geeignet.
Es wird noch auf die in der österreichische Patentschrift 360 316 genannten Einrichtung hingewiesen, die zwar zum Zerkleinern von klebrigen, verfilzenden Stoffen geeignet ist, die jedoch eine komplizierte Konstruktion aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zerkleinerungsmaschine zu schaffen, die einfacher aufgebaut ist, zum Mahlen bzw. Zerkleinern und/oder Häckseln einer Vielzahl von Stoffen, auch faseriger Stoffe gut geeignet ist und die ohne Einklemmungs- und Bruchgefahr funktioniert.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist die Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist die Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst. Weiterbildungen beider Ausführungsformen sind in den Ansprüchen 2 bis 12 gekennzeichnet. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist im Patentanspruch 15 gekennzeichnet, bei der die erste Ausführungsform gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 als Vorzerkleinerungseinheit einer Schlagmühle vorgeschaltet ist, die in der aus der DE 20 34 910 C3 bekannten Bauweise ausgebildet ist.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß mittels zweier spezieller Schneidelemente, nämlich frei drehbar angeordneter Rundmesser auf dem Laufrad und mit den Rundmessern zusammenwirkenden gehäusefesten Scherorganen ein Zerschneiden des Mahlgutes durchgeführt werden kann, wodurch ein besseres Resultat der Zerkleinerung erreicht wird. Die auf dem Laufrad drehbar angeordneten Rundmesser sind drehsymmetrisch, vorzugsweise trichterförmig ausgebildet. Eine
große Variationsbreite der erfindungsgemäßen Ausführungen ergibt sich dadurch, daß die Scherorgane unterschiedliche Gestalt aufweisen können, und leicht auswechselbar am Gehäuse befestigt sind. Jedenfalls liegt allen Ausführungsformen der Gedanke zugrunde, daß ein Schneidspalt zwischen einem vorzugsweise trichterförmigen, drehbar am Laufrad befestigten Rundmesser und einer mit dem Rundmesser zusammenwirkenden gehäusefesten Schneidkante gebildet ist.
Erhebliche Vorteile der erfindungsgemäßen Zerkleinerungsvorrichtung liegen darin, daß ein breites Größensortiment von beliebigen Stoffen, beispielsweise landwirtschaftlichen Produkten, Futtermittel, grüne Pflanzen, Abfälle zum Recyclen, Äste, Gummi, frische Schlachtknochen und nasse Schlachtfedern usw. gleichermaßen geeignet ist. Die Rundmesser ermöglichen eine gleichmäßige Zerkleinerung. Es ist auch vorteilhaft, daß die infolge der trichterförmigen Gestaltung verlängerte Schneidkante der stetig rotierenden Rundmesser gleichmäßig verschleißen, wodurch die Lebensdauer erheblich verlängert wird.
Die erfindungsgemäße Zerkleinerungsmaschine ermöglicht auch kleinere Drehzahlen und einen kleineren Antriebsmotor, so daß Preis- und Betriebskosten niedriger sind. Auch die Lärmentwicklung wird bei kleineren Drehzahlen vermindert. Alle Bauteile sind einfach und schnell auswechselbar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Rundmesser in Explosionsdarstellung;
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Zerkleinerungsmaschine mit Speiseöffnung, Laufrad und Auswurfkammer;
Fig. 3 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 in einer geänderten Ausführungsform;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Laufrades mit schrägen Leitebenen;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Laufrades in geänderter Ausführungsform;
eine Seitenansicht, teilweise geschnitten, einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung; eine Stirnansicht des Laufrades der Maschine gemäß Fig. 6;
einen Schnitt durch das Laufrad gemäß Fig. 7; eine weitere Ausführungsform.
Das in Fig. 1 dargestellte Rundmesser 22 ist kegelstumpfförmig und besitzt am Boden 22e eine Bohrung 22f. Zwischen dem Boden 22e und einem Laufrad 21 ist eine Distanzscheibe 22c vorgesehen. Durch Auswechseln der Distanzscheiben läßt sich die Axiallage des Rundmessers und damit der Schneidspalter verändern. In der Bohrung 22f ist eine Abstandsbuchse 22d eingesetzt. Die Befestigung erfolgt durch eine Welle, im vorliegenden Fall durch den Schaft 22b eines Schraubbolzens, wobei die Abstandsbuchse 22d so gewählt ist, daß beim Festziehen des Bolzens das Rundmesser 22 um die Achse 22g frei drehbar ist.
Vorzugsweise trägt das freie Ende 22a des Rundmessers eine Auflage 23 aus Hartmetall oder Keramik. Mit 23a ist die Schneidkante bezeichnet.
In Fig. 2 ist eine Einheit 20 eines Ausführungsbeispiels einer Zerkleinerungsmaschine in einem zylindrischen Gehäuse 10 angeordnet, an dessen oberer Öffnung ein weiteres Gehäuse 413 befestigt ist, das einen Speisetrichter 40 bzw. eine Zuführung umschließt. Eine Speiseöffnung 14 liegt im Bereich der an einem Laufrad befestigten Rundmesser 22.
Das Laufrad 21 ist an einer Antriebswelle 32 befestigt, die von einem nicht dargestellten Motor drehbar angetrieben
ist. Der Innenraum des Gehäuses 10 ist durch das Laufrad 21 in einen Verarbeitungsraum 11 im Bereich der Speiseöffnung 14 und eine Auswurfkammer 13 unterhalb des Laufrades 21 unterteilt. Die Innenwand des Gehäuses 10 ist mit einem Verschleißeinsatz 16 armiert und auf dem Mantel 21b des Laufrades 21 sind Schaufeln 80 befestigt. Die Schneidkanten 23 der um die vertikale Achse 22g frei drehbaren Rundmesser wirken mit einem Scherorgan 41 zusammen, das zwischen dem Speisetrichter 40 und der Speiseöffnung 14 gehäusefest angeordnet ist. In Fig. 2 ist das Scherorgan 41 von einesr Scherplatte 411 gebildet, die sich balkenförmig über den Rundmessern erstreckt, so daß die Rundmesser bei jeder Umdrehung der Laufrades 21 mit geringem Spiel unter der Scherplatte 411 vorbeistreichen. Dabei wird das durch den Speisetrichter eingeführte Mahlgut von den Rundmessern 22 zerschnitten, die sich mit dem Laufrad drehen und dabei gleichzeitig um ihre Achsen 22g rotieren. Am Rande zwischen dem Laufrad und dem Gehäuse hindurchtretendes Mahlgut wird von den Schaufeln 80 an den Verschleißeinsätzen 16 zerkleinert.
In Fig. 3 sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen. In dieser Ausführungsform sind andere Beispiele für das Scherorgan 41 dargestellt. So ist im Gehäuse 413 ein Standmesser 412 eingebaut, dessen Form ebenfalls trichterförmig ist und der Form des Rundmessers 22 entspricht. In der dargestellten Lage liegen das Rundmesser 22 und das Standmesser 412 gleichachsig übereinander. Die Befestigung des Standmessers 412 erfolgt durch einen Träger 412b, einen Auslegearm 412a und ein Anschlußstück 412c zur Befestigung an der Wandung 413 des Speisetrichters 40.
In Fig. 3 ist ein weiteres Scherorgan vorgesehen, das von der Stirnseite 413b eines Speiserohres 413 gebildet ist, das sich schräg die Wandung 413 durchsetzend oberhalb eines
Rundmessers 22 endet. Durch das Speiserohr können beispielsweise dickere Äste usw. eingeführt werden.
In Fig. 3 wird also das Mahlgut im Schneidspalt zwischen dem Rundmesser 22 und dem Standmesser 412 sowie zwischen dem anderen Rundmesser und der Vorderseite 413b des Speiserohres 413a zerschnitten. Das zerkleinerte Mahlgut gelangt durch Öffnungen 120a des Laufrades in die Auswurfkammer 13. Auf der unteren Seite des Laufrades 21 befestigte Schaufeln 90 fördern das Mahlgut in Richtung einer Auswurföffnung.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß zwischen den Rundmessern auf der Stirnseite des Laufrades 21 in Umfangsrichtung schräg ansteigende Leiterplatten 60 vorgesehen sind, die bis auf die Höhe der Schneidkante 22a bzw. 23a der Rundmesser ansteigen und in einem Ringspalt 70 vor den Messern enden. Die Leitplatten 60 sind auswechselbar.
Über die schrägen Leitplatten 60 gelangt somit das Mahlgut in den Bereich der Schneidkanten der Rundmesser. Um das seitliche Ausweichen des Mahlgutes zu verhindern, ist der Mantel 21b des Laufrades 21 mit einem Leitflansch 60b versehen. Das Mahlgut wird durch die Aussparungen 21a im Leitflansch 60b in die Auswurfkammer abgeleitet.
In Fig. 5 sind die Leitplatten 60 mit den schrägen Leitflächen am Laufrad 21 angeformt, also einstückig ausgebildet. Dabei sind die Aussparungen 21a im Laufrad 21 selbst ausgebildet. Zwischen der Schneidkante 22a und dem bogenförmigen Ende 60a der Leitflächen befindet sich ein Ringspalt 70.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Zerkleinerungsmaschine ist in den Fig. 6 bis 8 dargestellt. Die Baueinheit 20 besteht hier aus zwei im Abstand übereinander angeordneten und an der Welle 32 befestigten Laufrädern 21, die mit
Rundmessern 22 besetzt sind, die mit gehäusefesten Scherplatten 411 zusammenwirken. Die Auswurfkammer 13 mündet in eine AuswurfÖffnung 15. Die Antriebseinheit 30 in Form eines Elektromotors 31 ist an der Einheit 20 unten angeflanscht .
Der Einheit 20 sind zwei weitere Laufräder 21 vorgeschaltet, die in einem Gehäuse 10 angeordnet und von Elektromotoren 31 angetrieben sind. Die Drehachsen 21c der beiden Laufräder 21 sind unter einem Winkel &sgr; zueinander geneigt. Damit ist zwischen den Laufrädern ein sich zum Mahlspalt 12 verengender Einführschlitz 11 gebildet.
Die Laufräder sind im einzelnen in den Fig. 7 und 8 dargestellt. Jedes Laufrad 21 besitzt eine Stirnscheibe 211 und eine sich hieran stumpfkegelartige anschließende Mantelfläche 212, deren Rand 212a mit Schaufeln 80 versehen ist.
Auf der Vorderfläche 211a der Stirnscheibe 211 und auf der Mantelfläche 212 sind frei drehbar die Rundmesser 22 in Verbindung mit den schrägen Leitebenen 60 angeordnet. Die Rundmesser liegen in einzelnen Kreisringen auf entsprechenden Radien des Laufrades und sind durch Leitflansche 60b voneinander getrennt, die im Bereich der Rundmesser 22 von Aussparungen 21a unterbrochen sind.
Vorzugsweise liegen die Rundmesser in den einzelnen Kreisringen auf Lücke, wie dies aus Fig. 7 ersichtlich ist.
In der in Fig. 6 dargestellten Weise ist der Winkel &oacgr; bzw der Winkel um zwischen der Mantelfläche und der Stirnfläche jedes Laufrades so gewählt, daß die Mantelflächen parallel zueinander liegen und der Schneidspalt 12 zwischen einander gegenüberliegenden Rundmessern auf der Mantelfläche den Abstand m aufweist, der einstellbar ist. Beide Winkel S und u
sind stumpf und sind so gewählt, daß das Mahlgut durch den Einführungsschlitz 11 in den Bereich des Mahlspaltes 12 geführt wird. Die Zerkleinerungsmaschine ruht auf einem Gestell 50.
Das Mahlgut wird durch die Speiseöffnung 14 in den Einführungsschlitz 11 eingeführt. In dem sich kontinuierlich verengenden Einführungsschlitz 11 erfolgt eine Vorzerkleinerung des Materials, wobei sich die beiden Laufräder 21 gegensinnig drehen und die die Laufräder vollständig bestükkenden Rundmesser 22 das Mahlgut festhalten. Zur Vermischung des Mahlgutes tragen zusätzlich zu den Laufrädern und Rundmessern der Wirbelstrom bei, den die Schaufeln 80 am Laufrad 21 hervorrufen. Aus dem Verarbeitungsraum 11 gelangt das vorzerkleinerte Mahlgut in den Mahlspalt 12, wo eine weitere Zerkleinerung erfolgt. Schließlich gelangt das Mahlgut in die Einfüllöffnung 15 der weiteren Zerkleinerungseinheit 20, in der die Homogenisierung des Mahlgutes vollendet wird. Durch die Aussparungen 21a im Laufrad 21 wird das Mahlgut vom ersten Laufrad zum zweiten Laufrad überführt und dann mittels der Auswurfschaufeln 90 am zweiten Laufrad abgefördert.
Dabei stellt die Zerkleinerungseinheit 20 eine Zusatzeinrichtung dar, die gegebenenfalls auch weggelassen werden kann, so daß die vorgeschaltete Einheit mit den zwei gegensinnig arbeitenden Laufrädern die Zerkleinerungsmaschine bildet. Es ist auch möglich, in einer Zerkleinerungseinheit 20 vorzerkleinertes Material in den Einfülltrichter 14 zwischen den beiden Laufrädern 21 einzuführen. Diese Variante ist nicht dargestellt.
So läßt sich die erfindungsgemäße Zerkleinerungsmaschine auch mit einer Schlagmühle verbinden, wie in Fig. 9 dargestellt.
In Fig. 9 sind das Zerkleinerungsgehäuse 91 und seine Bestandteile zu sehen. Im Zerkleinerungsraum ist eine Trennwand 98 untergebracht. Der Zerkleinerungsraum wird durch ein Laufrad 99 und die Trennwand 98 in eine primäre Zerkleinerungskammer 97 und eine sekundäre Mahlkammer 99a geteilt.
Die Trennwand 98 ist mit einer Aussparung 920 versehen, die das zu verarbeitende Material aus der Zerkleinerungskammer 97 über die Durchlaßöffnung 923 in die Mahlkammer 99a durchläßt. Auf der Seite des Laufrades 99 neben den Rundmessern 956 sind primäre Schneidhämmer 913 auf der den Rundmessern 22 entgegengesetzten Seite des Laufrades 99 sekundäre Schneidhämmer 912 durch Elemente zum freien Schwingen, hier mittels Hammerbolzen 911, befestigt. Die Schneidkante 916 des primären Schneidhammers 13 läuft im Flugkreis 917, zum sekundären Schneidhammer 912 gehört der Flugkreis 924.
Die Mahlkammer 99a wird von Zerkleinerungsrippen 925 umkränzt. Die Zerkleinerungsrippen 925 sind am Rippenkranz 926 untergebracht, der durch den Kranzträger 935 gehalten wird. An einem Ende des Rippenkranzes 926 sind eine Sogwand 943, eine Auswurfwand 942 und eine Abschernase 944 zur Erleichterung des Mahlgutauslaufes angeordnet.
In Fig. 9 sind weiterhin der Gehäuseteil 96, die Mantelwand 915 und der Gehäusedeckel 9 2 vom Zerkleinerungsgehäuse und mit der Deckelöffnung 919 der Auswurfkanal 939, die Umlenkwand 921, die Antriebswelle 910 sowie die Schnecke mit der Schneckenwelle 965 dargestellt.
Die trichterförmigen Rundmesser 922 sind freilaufend am Laufrad 99 befestigt. Das Scherorgan wird durch eine mit der Schneidkante 22a des Rundmessers 22 parallelen Scherleiste 411 gebildet.

Claims (16)

HPÄTENTANSPRÜCHE
1. Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen oder landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen, welche ein den Verarbeitungsraum umfassendes Gehäuse mit einer Speiseöffnung und einer Auswurföffnung und ein drehbar angetriebenes Laufrad mit einem oder mehreren Zerkleinerungselementen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß am Laufrad (21) Rundmesser (22) frei drehbar befestigt sind und zwischen einem gehäusefesten Scherorgan (41, 411, 412, 414) und den Schneidkanten (22a) der Rundmesser ein Schneidspalt gebildet ist.
2. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rundmesser (22) trichterförmig sind.
3. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherorgan von einer Scherleiste oder Scherplatte (411) gebildet ist.
4. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherorgan von einem feststehenden, dem Rundmesser auf gleichem Radius gegenüberliegend angeordneten Standmesser (412) gebildet ist.
5. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherorgan von der Stirnseite (414) eines Speiserohres (415) gebildet ist.
6. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (22a) des Rundmessers (22) mit einer Auflage (23) aus einem besonders widerstandsfähigen Stoff belegt ist und mindestens
ein Teil des Verarbeitungsraums (11) mit einem Verschleißeinsatz (16) versehen ist.
7. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite des Laufrades (21) zwischen den Rundmessern (22) in Umfangsrichtung schräg ansteigende Leitebenen (60) zum Einführen des Mahlgutes in den Schneidspalt angeordnet sind.
8. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Mantel (21b) des Laufrades (21) für den Auswurf des Mahlgutes Schaufeln (80) befestigt sind.
9. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Rundmesser (22) gegenüberliegenden Seite des Laufrades (21) eine Auswurf kammer (13) liegt, im Laufrad (21) mindestens eine Aussparung (21a) für die Überführung des Mahlgutes in die Auswurfkammer (13) ausgebildet ist und auf der den Rundmessern (22) gegenüberliegenden Seite des Laufrades (21) ein oder mehrere Auswurfschaufeln (90) befestigt sind.
10. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherorgane (41, 411, 412,414) in der Speiseöffnung (14) des GEhäuses (10) befestigt sind.
11. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Mantel des Laufrades (21) auf der Seite der Rundmesser (22) Leitflansche (60b) und Aussparungen (21a) für den Durchtritt des Mahlgutes vorgesehen sind.
12. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Laufräder
gleichachsig und axial beabstandet in einem zylindrischen, aufrechtstehenden Gehäuse vorgesehen sind.
13. Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen, welche ein den Verarbeitungsraum umfassendes Gehäuse mit einer Speiseöffnung und einer Auswurföffnung und ein drehbar angetriebenes Laufrad mit einem oder mehreren Zerkleinerungselementen aufweist, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegensinnig angetriebene Laufräder (21) mit je einer Stirnscheibe (211) und einer sich an die Stirnscheibe stumpfkegelig anschließendes Mantelfläche (212) vorgesehen sind, an der Mantelfläche jedes Laufrades frei drehbare Rundmesser (22) befestigt sind, der Schneidspalt (12) zwischen den einander gegenüberliegenden, auf gleichen Radien liegenden Rundmessern auf den zueinander parallelen Mantelflächen (212) gebildet ist und zwischen den schräg zueinander geneigten Stirnscheiben (211) ein Einführungs- und Verarbeitungsraum (11) gebildet ist.
14. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Stirnscheiben (211) mit Rundmessern besetzt sind, die in konzentrischen Reihen jeweils zur benachbarten Reihe auf Lücke angeordnet sind und daß zwischen den Rundmessern der einzelnen Reihen schräg ansteigende Leitebenen (60) vorgesehen sind.
15. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten des Laufrades (91) außerhalb der Rundmesser (22) Schlagelemente (912, 913) schwenkbar gelagert sind, eine an der Gehäuseinnenwand angebrachte ringscheibenförmige Trennwand (91) den Gehäuseinnenraum in eine vor dem Laufrad liegende zylindrische Vorzerkleinerungskammer (91) und eine hinter dem Laufrad liegende, eine mit Prallrippen bestückte Mahl-
bahn aufweisende, zylindrische Mahlkammer unterteilt und die auf ihrer Vorder- und Rückseite jeweils mehrere Schlagelemente (912, 913) trägt, welche sich mit geringem Abstand an der Mantelwand der VorZerkleinerungskammer bzw. an den Prallrippen der Mahlkammer vorbeibewegen und damit zerkleinernd zusammenwirken, eine Übergangsöffnung (923) im Scheitelbereich der ringförmigen Trennwand vorgesehen ist und eine Auslaßöffnung in Umlaufrichtung des Laufrades gesehen vor der Übergangsöffnung (923) liegt, welcher Auslaßöffnung eine Umlenknase (942,944) für das Mahlgut zugeordnet ist.
16. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Laufrad senkrecht angeordnet ist und im Bereich der Rundmesser (22) eine Förderschnecke (964) zum Zuführen des Mahlgutes vorgesehen ist.
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