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DE4239342C2 - Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen - Google Patents

Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen

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DE4239342C2
DE4239342C2 DE19924239342 DE4239342A DE4239342C2 DE 4239342 C2 DE4239342 C2 DE 4239342C2 DE 19924239342 DE19924239342 DE 19924239342 DE 4239342 A DE4239342 A DE 4239342A DE 4239342 C2 DE4239342 C2 DE 4239342C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsmaschine zum Mah­ len oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftli­ chen Produkten und Abfällen gemäß dem Oberbegriff des An­ spruchs 1.
Zerkleinerungsmaschinen finden vor allem in der Landwirt­ schaft verbreitete Anwendung, einerseits zur Herstellung unterschiedlicher Futtermittel und andererseits zur Zer­ kleinerung von Abfällen, von grobstückigen Stoffen, Zweigen und sperrigem Gut usw. Eine Zerkleinerungsmaschine ist beispielsweise aus der österreichischen Patentschrift 351 350 bekannt, bei der zwei gegensinnig rotierende Scheiben vorgesehen sind, an deren Außenseiten Zapfenreihen in re­ gelmäßigen Abständen angebracht sind. Die Zapfenreihen der einen Scheibe greifen zwischen die Zapfenreihen der anderen Scheibe ein. Ferner ist eine Schlagmühle bekannt (DE 20 34 910 C3), bei der beiderseits einer Rotorscheibe Schlagele­ mente schwenkbar gelagert sind, die sich in geringem Ab­ stand an einer gehäusefesten, in der gleichen Ebene wie die Rotorscheibe liegenden ringscheibenförmigen Trennwand vor­ beibewegen.
In beiden vorgenannten Zerkleinerungsmaschinen erfolgt ein Zerschlagen oder Zerbrechen des Mahlgutes. Dabei sind die Schlagorgane hohen Beanspruchungen ausgesetzt, die zu häu­ figen Brüchen führen. Bei Verarbeitung bestimmter Stoffe, beispielsweise von Gummiprodukten können sich die Schlag­ organe verklemmen oder verspannen, so daß die Maschine zer­ stört werden kann. Ferner sind die bekannten Maschinen zum Zerkleinern von faserigen Stoffen weniger geeignet.
Aus DE-PS 2 59 843 ist eine Häckselmaschine bekannt, bei der zwei Rundmesser an einem Schwungrad von je einem Kettentrieb drehbar angetrieben sind und unterhalb eines Schneidkastens vorbeilaufen, ohne daß ein Scherspalt mit einem anderen Scherorgan vorhanden ist.
Es wird noch auf die in der österreichische Patentschrift 360 316 genannten Einrichtung hingewiesen, die zwar zum Zerkleinern von klebrigen, verfilzenden Stoffen geeignet ist, die jedoch eine komplizierte Konstruktion aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zerkleine­ rungsmaschine zu schaffen, die einfacher aufgebaut ist, zum Mahlen bzw. Zerkleinern und/oder Häckseln einer Vielzahl von Stoffen, auch faseriger Stoffe gut geeignet ist und die ohne Einklemmungs- und Bruchgefahr funktioniert.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist die Auf­ gabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist die Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst. Weiterbil­ dungen beider Ausführungsformen sind in den Ansprüchen 2 bis 12 gekennzeichnet. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist im Patentanspruch 15 gekennzeichnet, bei der die erste Ausführungsform gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 als Vorzerkleinerungseinheit einer Schlagmühle vorge­ schaltet ist, die in der aus der DE 20 34 910 C3 bekannten Bauweise ausgebildet ist.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß mittels zwei­ er spezieller Schneidelemente, nämlich frei drehbar ange­ ordneter Rundmesser auf dem Laufrad und mit den Rundmessern zusammenwirkender gehäusefester Scherorgane (Patentanspruch 1) oder mit den an zwei gegensinnig umlaufenden Laufrädern frei drehbar gelagerten Rundmessern (Patentanspruch 13) ein Zerschnei­ den des Mahlgutes durchgeführt werden kann, wodurch ein besseres Resultat der Zerkleinerung erreicht wird. Die auf dem Laufrad drehbar angeordneten Rundmesser sind drehsym­ metrisch, vorzugsweise trichterförmig ausgebildet. Eine große Variationsbreite der erfindungsgemäßen Ausführungen ergibt sich dadurch, daß die Scherorgane unterschiedliche Gestalt aufweisen können, und leicht auswechselbar am Ge­ häuse befestigt sind. Jedenfalls liegt allen Ausführungs­ formen der Gedanke zugrunde, daß ein Schneidspalt zwischen einem vorzugsweise trichterförmigen, drehbar am Laufrad be­ festigten Rundmesser und einer mit dem Rundmesser zusam­ menwirkenden gehäusefesten Schneidkante gebildet ist.
Erhebliche Vorteile der erfindungsgemäßen Zerkleinerungs­ vorrichtung liegen darin, daß ein breites Größensortiment von beliebigen Stoffen, beispielsweise landwirtschaftlichen Produkten, Futtermittel, grüne Pflanzen, Abfälle zum Re­ cyclen, Äste, Gummi, frische Schlachtknochen und nasse Schlachtfedern usw. gleichermaßen geeignet ist. Die Rundmesser ermöglichen eine gleichmäßige Zerkleinerung. Es ist auch vorteilhaft, daß die infolge der trichterförmigen Gestaltung verlängerte Schneidkante der stetig rotierenden Rundmesser gleichmäßig verschleißen, wodurch die Lebens­ dauer erheblich verlängert wird.
Die erfindungsgemäße Zerkleinerungsmaschine ermöglicht auch kleinere Drehzahlen und einen kleineren Antriebsmotor, so daß Preis- und Betriebskosten niedriger sind. Auch die Lärmentwicklung wird bei kleineren Drehzahlen vermindert. Alle Bauteile sind einfach und schnell auswechselbar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Rundmesser in Explosions­ darstellung;
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Zerkleinerungsmaschine mit Speiseöffnung, Laufrad und Auswurfkammer;
Fig. 3 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 in einer geänderten Ausführungsform;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Laufrades mit schrägen Leitebenen;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Laufrades in ge­ änderter Ausführungsform;
Fig. 6 eine Seitenansicht, teilweise geschnitten, einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 eine Stirnansicht des Laufrades der Maschine gemäß Fig. 6;
Fig. 8 einen Schnitt durch das Laufrad gemäß Fig. 7 entlang der Linie VIII-VIII
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform.
Das in Fig. 1 dargestellte Rundmesser 22 ist kegelstumpf­ förmig und besitzt am Boden 22e eine Bohrung 22f. Zwischen dem Boden 22e und einem Laufrad 21 ist eine Distanzscheibe 22c vorgesehen. Durch Auswechseln der Distanzscheiben läßt sich die Axiallage des Rundmessers und damit der Schneid­ spalten verändern. In der Bohrung 22f ist eine Abstands­ buchse 22d eingesetzt. Die Befestigung erfolgt durch eine Welle, im vorliegenden Fall durch den Schaft 22b eines Schraubbolzens, wobei die Abstandsbuchse 22d so gewählt ist, daß beim Festziehen des Bolzens das Rundmesser 22 um die Achse 22g frei drehbar ist.
Vorzugsweise trägt das freie Ende 22a des Rundmessers eine Auflage 23 aus Hartmetall oder Keramik. Mit 23a ist die Schneidkante bezeichnet.
In Fig. 2 ist eine Einheit 20 eines Ausführungsbeispiels einer Zerkleinerungsmaschine in einem zylindrischen Gehäuse 10 angeordnet, an dessen oberer Öffnung ein weiteres Ge­ häuse 413 befestigt ist, das einen Speisetrichter 40 bzw. eine Zuführung umschließt. Eine Speiseöffnung 14 liegt im Bereich der an einem Laufrad befestigten Rundmesser 22.
Das Laufrad 21 ist an einer Antriebswelle 32 befestigt, die von einem nicht dargestellten Motor drehbar angetrieben ist. Der Innenraum des Gehäuses 10 ist durch das Laufrad 21 in einen Verarbeitungsraum 11 im Bereich der Speiseöffnung 14 und eine Auswurfkammer 13 unterhalb des Laufrades 21 un­ terteilt. Die Innenwand des Gehäuses 10 ist mit einem Ver­ schleißeinsatz 16 armiert und auf dem Mantel 21b des Lauf­ rades 21 sind Schaufeln 80 befestigt. Die Schneidkanten 23 der um die vertikale Achse 22g frei drehbaren Rundmesser 22 wirken mit einem Scherorgan 41 zusammen, das zwischen dem Speisetrichter 40 und der Speiseöffnung 14 gehäusefest an­ geordnet ist. In Fig. 2 ist das Scherorgan 41 von einer Scherplatte 411 gebildet, die sich balkenförmig über den Rundmessern erstreckt, so daß die Rundmesser bei jeder Um­ drehung der Laufrades 21 mit geringem Spiel unter der Scherplatte 411 vorbeistreichen. Dabei wird das durch den Speisetrichter eingeführte Mahlgut von den Rundmessern 22 zerschnitten, die sich mit dem Laufrad drehen und dabei gleichzeitig um ihre Achsen 22g rotieren. Am Rande zwischen dem Laufrad und dem Gehäuse hindurchtretendes Mahlgut wird von den Schaufeln 80 an den Verschleißeinsätzen 16 zer­ kleinert.
In Fig. 3 sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen. In dieser Ausführungsform sind andere Beispiele für das Scherorgan 41 dargestellt. So ist im Gehäuse 413 ein Standmesser 412 eingebaut, dessen Form ebenfalls trich­ terförmig ist und der Form des Rundmessers 22 entspricht. In der dargestellten Lage liegen das Rundmesser 22 und das Standmesser 412 gleichachsig übereinander. Die Befestigung des Standmessers 412 erfolgt durch einen Träger 412b, einen Auslegearm 412a und ein Anschlußstück 412c zur Befestigung an der Wandung 413 des Speisetrichters 40.
In Fig. 3 ist ein weiteres Scherorgan vorgesehen, das von der Stirnseite 414 eines Speiserohres 415 gebildet ist, das sich schräg die Wandung 413 durchsetzend oberhalb eines Rundmessers 22 endet. Durch das Speiserohr können bei­ spielsweise dickere Äste usw. eingeführt werden.
In Fig. 3 wird also das Mahlgut im Schneidspalt zwischen dem Rundmesser 22 und dem Standmesser 412 sowie zwischen dem anderen Rundmesser und der Vorderseite 414 des Spei­ serohres 415 zerschnitten. Das zerkleinerte Mahlgut ge­ langt durch Öffnungen 21a des Laufrades in die Auswurf­ kammer 13. Auf der unteren Seite des Laufrades 21 befe­ stigte Schaufeln 90 fördern das Mahlgut in Richtung einer Auswurföffnung.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß zwischen den Rundmessern 22 auf der Stirnseite des Laufrades 21 in Umfangsrichtung schräg ansteigende Leitplatten 60 vorgesehen sind, die bis auf die Höhe der Schneidkante 22a bzw. 23a der Rund­ messer ansteigen und in einem Ringspalt 70 vor den Messern enden. Die Leitplatten 60 sind auswechselbar.
Über die schrägen Leitplatten 60 gelangt somit das Mahlgut in den Bereich der Schneidkanten der Rundmesser. Um das seitliche Ausweichen des Mahlgutes zu verhindern, ist der Mantel 21b des Laufrades 21 mit einem Leitflansch 60b ver­ sehen. Das Mahlgut wird durch die Aussparungen 21a im Leit­ flansch 60b in die Auswurfkammer abgeleitet.
In Fig. 5 sind die Leitplatten 60 mit den schrägen Leitflä­ chen am Laufrad 21 angeformt, also einstückig ausgebildet Dabei sind die Aussparungen 21a im Laufrad 21 selbst ausge­ bildet. Zwischen der Schneidkante 22a und dem bogenförmigen Ende 60a der Leitflächen befindet sich ein Ringspalt 70.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Zerkleinerungsmaschine ist in den Fig. 6 bis 8 dargestellt. Die Baueinheit 20 be­ steht hier aus zwei im Abstand übereinander angeordneten und an der Welle 32 befestigten Laufrädern 21, die mit Rundmessern 22 besetzt sind, die mit gehäusefesten Scher­ platten 411 zusammenwirken. Die Auswurfkammer 13 mündet in eine Auswurföffnung 15. Die Antriebseinheit 30 in Form eines Elektromotors 31 ist an der Einheit 20 unten ange­ flanscht.
Der Einheit 20 sind zwei weitere Laufräder 21 vorgeschal­ tet, die in einem Gehäuse 10 angeordnet und von Elektro­ motoren 31 angetrieben sind. Die Drehachsen 21c der beiden Laufräder 21 sind unter einem Winkel δ zueinander ge­ neigt. Damit ist zwischen den Laufrädern 21 ein sich zum Mahl­ spalt 12 verengender Einführschlitz 11 gebildet.
Die Laufräder sind im einzelnen in den Fig. 7 und 8 dar­ gestellt. Jedes Laufrad 21 besitzt eine Stirnscheibe 211 und eine sich hieran stumpfkegelartige anschließende Man­ telfläche 212, deren Rand 212a mit Schaufeln 80 versehen ist.
Auf der Vorderfläche 211a der Stirnscheibe 211 und auf der Mantelfläche 212 sind frei drehbar die Rundmesser 22 in Verbindung mit den schrägen Leitebenen 60 angeordnet. Die Rundmesser 22 liegen in einzelnen Kreisringen auf entspre­ chenden Radien des Laufrades 24 und sind durch Leitflansche 60b voneinander getrennt, die im Bereich der Rundmesser 22 von Aussparungen 21a unterbrochen sind.
Vorzugsweise liegen die Rundmesser in den einzelnen Kreis­ ringen auf Lücke, wie dies aus Fig. 7 ersichtlich ist.
In der in Fig. 6 dargestellten Weise ist der Winkel δ bzw. der Winkel µ zwischen der Mantelfläche und der Stirnfläche jedes Laufrades 21 so gewählt, daß die Mantelflächen 212 parallel zueinander liegen und der Schneidspalt 12 zwischen einander gegenüberliegenden Rundmessern 22 auf der Mantelfläche den Ab­ stand m aufweist, der einstellbar ist. Beide Winkel δ und µ sind stumpf und sind so gewählt, daß das Mahlgut durch den Einführungsschlitz 11 in den Bereich des Mahlspaltes 12 ge­ führt wird. Die Zerkleinerungsmaschine ruht auf einem Ge­ stell 50.
Das Mahlgut wird durch die Speiseöffnung 14 in den Einfüh­ rungsschlitz 11 eingeführt. In dem sich kontinuierlich ver­ engenden Einführungsschlitz 11 erfolgt eine Vorzerkleine­ rung des Materials, wobei sich die beiden Laufräder 21 ge­ gensinnig drehen und die die Laufräder vollständig bestücken­ den Rundmesser 22 das Mahlgut festhalten. Zur Vermi­ schung des Mahlgutes tragen zusätzlich zu den Laufrädern 21 und Rundmessern 22 der Wirbelstrom bei, den die Schaufeln 80 am Laufrad 21 hervorrufen. Aus dem Verarbeitungsraum 11 ge­ langt das vorzerkleinerte Mahlgut in den Mahlspalt 12, wo eine weitere Zerkleinerung erfolgt. Schließlich gelangt das Mahlgut in die Einfüllöffnung 15 der weiteren Zerkleine­ rungseinheit 20, in der die Homogenisierung des Mahlgutes vollendet wird. Durch die Aussparungen 21a im Laufrad 21 wird das Mahlgut vom ersten Laufrad 21 zum zweiten Laufrad 21 überführt und dann mittels der Auswurfschaufeln 90 am zwei­ ten Laufrad 21 abgefördert.
Dabei stellt die Zerkleinerungseinheit 20 eine Zusatzein­ richtung dar, die gegebenenfalls auch weggelassen werden kann, so daß die vorgeschaltete Einheit mit den zwei ge­ gensinnig arbeitenden Laufrädern 21 die Zerkleinerungsmaschine bildet. Es ist auch möglich, in einer Zerkleinerungseinheit 20 vorzerkleinertes Material in den Einfülltrichter 14 zwi­ schen den beiden Laufrädern 21 einzuführen. Diese Variante ist nicht dargestellt.
So läßt sich die erfindungsgemäße Zerkleinerungsmaschine auch mit einer Schlagmühle verbinden, wie in Fig. 9 darge­ stellt.
In Fig. 9 sind das Zerkleinerungsgehäuse 91 und seine Be­ standteile zu sehen. Im Zerkleinerungsraum ist eine Trenn­ wand 98 untergebracht. Der Zerkleinerungsraum wird durch ein Laufrad 99 und die Trennwand 98 in eine primäre Zer­ kleinerungskammer 97 und eine sekundäre Mahlkammer 99a ge­ teilt.
Die Trennwand 98 ist mit einer Aussparung 920 versehen, die das zu verarbeitende Material aus der Zerkleinerungskammer 97 über die Durchlaßöffnung 923 in die Mahlkammer 99a durchläßt. Auf der Seite des Laufrades 99 neben den Rund­ messern 22 sind primäre Schneidhämmer 913, auf der den Rundmessern 22 entgegengesetzten Seite des Laufrades 99 sekundäre Schneidhämmer 912 durch Elemente zum freien Schwingen, hier mittels Hammerbolzen 911, befestigt. Die Schneidkante 916 des primären Schneidhammers 913 läuft im Flugkreis 917, zum sekundären Schneidhammer 912 gehört der Flugkreis 924.
Die Mahlkammer 99a wird von Zerkleinerungsrippen 925 um­ kränzt. Die Zerkleinerungsrippen 925 sind am Rippenkranz 926 untergebracht, der durch den Kranzträger 935 gehalten wird. An einem Ende des Rippenkranzes 926 sind eine Sogwand 943, eine Auswurfwand 942 und eine Abschernase 944 zur Er­ leichterung des Mahlgutauslaufes angeordnet.
In Fig. 9 sind weiterhin der Gehäuseteil 96, die Mantelwand 915 und der Gehäusedeckel 92 vom Zerkleinerungsgehäuse 91 und mit der Deckelöffnung 919 der Auswurfkanal 939, die Um­ lenkwand 921, die Antriebswelle 910 sowie die Schnecke 964 mit der Schneckenwelle 965 dargestellt.
Die trichterförmigen Rundmesser 22 sind freilaufend am Laufrad 99 befestigt. Das Scherorgan wird durch eine mit der Schneidkante 22a des Rundmessers 22 parallelen Scher­ leiste 411 gebildet.

Claims (16)

1. Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen oder landwirtschaftlichen Produkten und Ab­ fällen, welche ein den Verarbeitungsraum umfassendes Gehäu­ se mit einer Speiseöffnung und einer Auswurföffnung und ein drehbar angetriebenes Laufrad mit einem oder mehreren Zer­ kleinerungselementen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß am Laufrad (21) Rundmesser (22) frei drehbar befestigt sind und zwischen einem gehäusefesten Scherorgan (41, 411, 412, 414) und den Schneidkanten (22a) der Rundmesser ein Schneidspalt gebildet ist.
2. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rundmesser (22) trichterförmig sind.
3. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherorgan von einer Scher­ leiste oder Scherplatte (411) gebildet ist.
4. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherorgan von einem fest­ stehenden, dem Rundmesser auf gleichem Radius gegenüber­ liegend angeordneten Standmesser (412) gebildet ist.
5. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Scherorgan von der Stirn­ seite (414) eines Speiserohres (415) gebildet ist.
6. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (22a) des Rundmessers (22) mit einer Auflage (23) aus einem be­ sonders widerstandsfähigen Stoff belegt ist und mindestens ein Teil des Verarbeitungsraums (11) mit einem Verschleiß­ einsatz (16) versehen ist.
7. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite des Lauf­ rades (21) zwischen den Rundmessern (22) in Umfangsrichtung schräg ansteigende Leitebenen (60) zum Einführen des Mahl­ gutes in den Schneidspalt angeordnet sind.
8. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Mantel (21b) des Laufrades (21) für den Auswurf des Mahlgutes Schaufeln (80) befestigt sind.
9. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Rundmesser (22) gegenüberliegenden Seite des Laufrades (21) eine Aus­ wurfkammer (13) liegt, im Laufrad (21) mindestens eine Aus­ sparung (21a) für die Überführung des Mahlgutes in die Aus­ wurfkammer (13) ausgebildet ist und auf der den Rundmessern (22) gegenüberliegenden Seite des Laufrades (21) ein oder mehrere Auswurfschaufeln (90) befestigt sind.
10. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherorgane (41, 411, 412, 414) in der Speiseöffnung (14) des Gehäuses (10) befestigt sind.
11. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Mantel des Laufrades (21) auf der Seite der Rundmesser (22) Leitflansche (60b) und Aussparungen (21a) für den Durchtritt des Mahlgutes vorgesehen sind.
12. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Laufräder gleichachsig und axial beabstandet in einem zylindrischen, aufrechtstehenden Gehäuse vorgesehen sind.
13. Zerkleinerungsmaschine zum Mahlen oder Häckseln von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten und Ab­ fällen, welche ein den Verarbeitungsraum umfassendes Ge­ häuse mit einer Speiseöffnung und einer Auswurföffnung und ein drehbar angetriebenes Laufrad mit einem oder mehreren Zerkleinerungselementen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegensinnig angetriebene Laufräder (21) mit je einer Stirn­ scheibe (211) und einer sich an die Stirnscheibe stumpf­ kegelig anschließendes Mantelfläche (212) vorgesehen sind, an der Mantelfläche jedes Laufrades frei drehbare Rund­ messer (22) befestigt sind, der Schneidspalt (12) zwischen den einander gegenüberliegenden, auf gleichen Radien lie­ genden Rundmessern auf den zueinander parallelen Mantel­ flächen (212) gebildet ist und zwischen den schräg zueinan­ der geneigten Stirnscheiben (211) ein Einführungs- und Ver­ arbeitungsraum (11) gebildet ist.
14. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Stirnscheiben (211) mit Rund­ messern besetzt sind, die in konzentrischen Reihen jeweils zur benachbarten Reihe auf Lücke angeordnet sind und daß zwischen den Rundmessern der einzelnen Reihen schräg an­ steigende Leitebenen (60) vorgesehen sind.
15. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten des Laufrades (99) außerhalb der Rundmesser (22) Schlagele­ mente (912, 913) schwenkbar gelagert sind, eine an der Ge­ häuseinnenwand angebrachte ringscheibenförmige Trennwand (98) den Gehäuseinnenraum in eine vor dem Laufrad liegende zylindrische Vorzerkleinerungskammer (97) und eine hinter dem Laufrad liegende, eine mit Prallrippen bestückte Mahl­ bahn aufweisende, zylindrische Mahlkammer (99a) unterteilt, wobei die Schlag­ elemente (912, 913) sich mit geringem Abstand an der Mantelwand (915) der Vorzerkleinerungskammer bzw. an den Prallrippen (925) der Mahlkammer vorbeibewegen und damit zerklei­ nernd zusammenwirken, eine Übergangsöffnung (923) im Schei­ telbereich der ringförmigen Trennwand (98) vorgesehen ist und eine Auslaßöffnung (934), in Umlaufrichtung des Laufrades gesehen vor der Übergangsöffnung (923) liegt, welcher Auslaßöffnung (939) eine Umlenknase (944) für das Mahlgut zugeordnet ist.
16. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Laufrad (99) senkrecht angeordnet ist und im Bereich der Rundmesser (22) eine Förderschnecke (964) zum Zuführen des Mahlgutes vorgesehen ist.
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