DE9216073U1 - Schwenkpflug mit Mitnehmerarm - Google Patents
Schwenkpflug mit MitnehmerarmInfo
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Description
B e s c h r e i b u &eegr; g
Die Neuerung betrifft einen Schwenkpflug mit dem ein
Teil des Pflugvordergestells darstellenden Tragrahmen und
dem gelenkig damit schwenkbar verbundenen, symmetrischen
links- und rechtswendenden Körper aufweisenden Pf1ugrahmen
sowie einer Mitnehmervorrichtung für mit dem Pflug mitgeführte
Nachlaufgerate.
Derartige Schwenkpflüge, die vereinzelt auch als swingploughs
bezeichnet werden, unterscheiden sich von den heute meist eingesetzten Drehpflügen dadurch, daß am Pflugrahmen
einseitig symmetrische Pflugkörper angeordnet sind und daß der Pflugrahmen und eine lotrechte Achse jeweils in die
links- bzw. rechtswendende Arbeitsstellung geschwenkt werden
kann. Zur Einsparung von Arbeitsgängen ist es bekannt, Nachlaufgeräte
mit dem Pflug mitzuführen. Um ein derartiges
Nachlaufgerät mitführen zu können, muß an einem Schwenkpflug
eine entsprechende Mitnahme bzw. Fangvorrichtung vorgesehen werden. Dafür werden links und rechts am Pflugturm oder
am Pflugrahmen des Schwenkpfluges Mitnehmerarme angeordnet,
die um senkrechte Achsen schwenkbar sind (GB-PS 2 248 537). Hierbei sind die Mitnehmerarme über Verbindungsstangen mit
dem schwenkbaren Rahmen verbunden. Durch das Umschwenken des Rahmens werden dann die Fangarme in die jeweilige Fangbzw,
in eine Ruhestellung gebracht. Nachteilig ist, daß zwei Mitnehmerarme vorgesehen werden müssen und daß, da
es heutiger Stand der Technik ist, derartige Mitnehmerarme
mit hydraulischen Fang- und Lösevorrichtungen auszurüsten
sind, wobei dafür zwei Hydraulikanlagen erforderlich werden.
Aus dem DE-GM 91 14 189 ist ein Schwenkpflug mit Mitnehmerarmen bekannt, die fest am Pflugturm angeordnet und nicht
schwenkbar sind. Diese Mitnehmerarme haben den Nachteil,
daß sie während der Arbeit den Packer nicht dicht genug am Schlepper führen können. Außerdem ragt der nicht aktive
Mitnehmerarm weit über den Schlepper und Pflug hinaus, insbesondere dann, wenn es sich dabei z.B. um einen dreifurchigen
Pflug handelt.
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe, eine kostengünstige
und einfach in die Transportstel1ung bringbare und den Nachläufer
dicht am Pflug führende Mitnehmervorrichtung zu schaffen.
Die Aufgabe wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, daß die Mitnehmervorrichtung als für beide Pflugseiten vorgesehener
Schwenkarm ausgebildet ist, der um eine annähernd waagerecht liegende Schwenkachse über einen Mitnehmerantrieb
von einer Arbeitsposition in die andere schwenkbar ist.
Durch die Verwendung nur eines Mitnehmerarmes werden
erhebliche Kosten und auch unnötiges Gewicht gespart. Über eine zweckmäßige Zwangsführung wird der Mitnehmerarm
immer durch die Schwenkbewegung des Pflugrahmens in die gegenüberliegende Stellung gebracht. Aufgrund der waagerecht
oder annähernd waagerecht liegenden Schwenkachse kann der Schwenkarm einfach über den Tragrahmen bzw. Pflugrahmen
hinweggeschwenkt werden. Dadurch kommt man mit nur einem
Schwenkarm aus.
Die Schwenkachse des Schwenkarms liegt in Draufsicht gesehen in der Symmetrielinie des Pflugturms und zwar waagerecht
oder leicht geneigt. Diese Anordnung sichert, daß der Schwenkarm in beiden Arbeitsrichtungen die gleiche Fangbzw.
Arbeitsstellung erreicht.
Um ein möglichst einfaches Verschwenken des Schwenkarmes sicherzustellen, sieht die Neuerung vor, daß der Mitnehmerantrieb
aus einem dem Pflugrahmen und dem Pflugturm zugeordneten Getriebe besteht.
Gemäß der Neuerung wird dieses Verschwenken dadurch erreicht, daß das Getriebe aus einer Kurvenbahn und einem
Führungsglied besteht. Beim Schwenkvorgang bewegt sich der
Pflugrahmen und damit das Führungsglied so, daß der Mitnehmerarm
über die Kurvenbahn mitbewegt und umgeschwenkt
wi rd.
Statt dieser zwangsläufigen und fremdantriebsfreien
Mitnehmervorrichtung ist es auch möglich, daß der Mitnehmerantrieb
einen separaten, von der Schwenkhydraulik abhängigen
oder unabhängigen Schwenkzylinder aufweist. Dieser Schwenkbzw.
Umschaltzylinder greift über einen Hebelarm an den
Mitnehmerarm an, um so jeweils mit dem Einleiten des Schwenkvorganges
des Pflugrahmens auch den Mitnehmerarm umzuschwenken. Es ist auch denkbar, den Umschaltzylinder separat und
damit unabhängig von der Schwenkhydraulik anzusprechen und
damit den Mitnehmerarm umzuschwenken.
Um mit üblichen Nachlauf geräten sicher zusammenarbeiten
zu können, sieht die Neuerung vor. daß der Schwenkarm einen Mitnehmerhaken aufweist, der den Fanghaken eines Nachlaufgerätes
aufnehmend ausgebildet und vorzugsweise mit einer Fremdkraft betätigten Entriegelungsvorrichtung ausgerüstet
ist. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, den Nachläufer bzw. das Nachlaufgerät sicher einzufangen und festzuhalten,
um es am Ende des Feldes auf dem Vorgewende freizugeben und nach dem Wenden des Zugfahrzeuges und dem Verschwenken
des Pflugrahmens wieder einzufangen.
Der neuerungsmäßige Schwenkarm kann auch so ausgebildet
werden, daß er über eine Kette mit dem Nachlaufgerät verbunden
ist- so daß das Nachlauf gerät mehr oder weniger geführt
auch am Ende des Feldes mitgeführt wird. Dadurch kann der Packer oder das sonstige Nachlauf gerät jeweils mit dem
Schlepper und dem Pflug zusammen auch im Bereich des Vorgewendes gezielt geführt werden.
In der Mittelstellung befindet sich der Mitnehmerarm
oberhalb des Pflugrahmens und steht somit nicht seitlich über. Dies hat den Vorteil, daß keine Mittel und Umbauarbeiten
für den Transport auf öffentlichen Straßen erforderlich sind. Der Schwenkarm und damit das Nachfolgegerät ist
in an sich bekannter Weise zweckmäßig von der Fangposition in eine dichter zum Pflug liegende Arbeitsposition schwenkbar.
Die Neuerung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß ein Schwenkpflug geschaffen ist, der über eine ausgesprochen
einfach ausgebildete Mitnehmervorrichtung für den Schwenkarm verfügt. Der Schwenkarm wird quasi automatisch
mit dem Verschwenken des Pflugrahmens in die jeweils andere Arbeitsstellung geschwenkt, um dann das Nachlauf gerät aufzunehmen
und mitzufuhren. Durch Verwendung nur eines Mitnehmerarmes mit entsprechender Hydraulikanlage für das Auslösen
des mitgeführten Gerätes werden erhebliche Kosten gespart und auch Gewicht. Aufgrund der besonderen Ausbildung des
Mitnehmer arms ist darüber hinaus sichergestellt, daß das
Nachlauf gerät jeweils sehr dicht am Pflug geführt werden
kann, so daß unnötige Seitenkräfte vermieden werden. Der Antrieb für die Schwenkbewegung des Schwenkarmes erfolgt
über die Schwenkbewegung des Pflugrahmens, so daß durch
diese Zwangsführung oder durch diesen Zwangsantrieb gleichzeitig
sichergestellt ist, daß sich der Mitnehmerarm bei Erreichen der Endposition des Pflugrahmens ebenfalls in
der richtigen Endposition befindet. Der Mitnehmerarm bzw. Schwenkarm wird somit zwangsgeführt umgeschwenkt, wobei
dieser Umschwenkvorgang auch über einen separaten Zylinder erfolgen kann.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstandes der Neuerung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Schlepper mit
nachgeordnetem Schwenkpflug und Mitnehmervorrichtung
und
Fig. 2 eine Detai1ansicht des Getriebes mit
Zapfen und Kurvenbahn, über den der Schwenkarm Zwangsantrieben und geführt
ist.
Fig. 1 zeigt einen Schwenkpflug in Draufsicht, wobei
dieser Schwenkpflug (1) an einen Schlepper (2) über das Dreipunktgestänge (3) angehängt ist. Teil des Pflugturmes
ist der starr damit verbundene Tragrahmen (4), an dem der Pflugrahmen (5) gelenkig getragen und geführt ist. Der Pflugrahmen
(5) verfügt über die Körper (6, 7), so daß er jeweils links- oder rechtswendend arbeiten kann. Am Ende des Pflugrahmens
(5) ist ein Stützrad (8) vorgesehen.
Um ein hier eigentlich nicht dargestelltes Nachlaufgerät
mit dem Schwenkpflug (1) zusammen einsetzen zu können, ist der Schwenkpflug (1) mit einer Mitnehmervorrichtung (9)
ausgerüstet worden. Diese Mitnehmervorrichtung (9) besteht
aus einem Schwenkarm (10), der um eine annähernd horizontale
Schwenkachse (11) verschwenkbar ist, wozu der Mitnehmerantrieb (12) dient. Dieser Mitnehmerantrieb (12) ist im dargestellten
Beispiel als Zwangsführung ausgebildet. Über diese
Zwangsführung wird der Schwenkarm (10) immer durch die
Schwenkbewegung des Pflugrahmens (5) in die neue Stellung geschwenkt.
Der Schwenkarm (10) selbst ist in zwei Teile (15, 16)
unterteilt und mit einem Schwenkgelenk (17) sowie Anschlägen
(18, 19) ausgerüstet. Über eine Feder (20) wird der schwenkbare Teil (16) in die Fangstellung und nach dem Fangen des
Nachlaufgerätes (23) gegen die Kraft der Feder (20) in die
eigentliche Arbeitsstellung gebracht. Hierbei ist ein dichtes
Führen des Nachlaufgerätes (23) am Schwenkpflug (1) gewährlei
stet.
Der Schwenkpflug (1) weist eine vertikale Schwenkachse
(24) auf, um die der Pflugrahmen (5) gegenüber dem Pflugturm
(25) mittels der Hydraulikzylinder (26) verschwenkt wird.
Entsprechendes verdeutlicht auch Fig. 2. Der Pflugturm (25) trägt die Schwenklagerung bzw. die Schwenkachse (11) des
Schwenkarmes (10), der über den Pflugrahmen (5) hinweggeschwenkt wird.
Der Antrieb erfolgt über die Schwenkbewegung des Pflugrahmens (5), der oberhalb der Lagerung eine Platte (29)
und einen Zapfen (30) aufweist. Dieser Zapfen (30) greift in ein Führungsglied (31) mit der Kurvenbahn (32) ein. Dadurch
wird der Mitnehmerarm bzw. der Schwenkarm (10) zwangsgeführt umgeschwenkt.
Die jeweilige Höhenlage des Schwenkarmes (10) wird über verstellbare Anschläge (33, 34) eingestellt. Über die
Feder (20) wird der schwenkbare Teil (16) des Schwenkarmes
(10) in die Fangstellung geschwenkt, die durch den Anschlag
(19) vorgegeben ist. Nach dem Fangen legt sich der Schwenkarm (10) gegen den Anschlag (18) an.
Fig. 2 verdeutlicht die Ausbildung des Schwenkarmes (10), der durch die Anschläge (33, 34) jeweils auf Höhe
gehalten wird. Fig. 2 zeigt die Transportstel1ung oder
Mittelstellung des Pflugrahmens bzw. des gesamten Schwenkpfluges
(1 ) .
In der Mittelstellung des Pflugrahmens (5) wird der
Mitnehmerarm bzw. der Schwenkarm (10) ebenfalls in einer Mittelstellung gehalten. Diese ist in Fig. 2 gestrichelt
dargestel1t.
Dargestellt ist bei Fig. 1 noch die besondere Ausbildung des Schwenkarmes (10), der endseitig optimal zur Aufnahme
des Fanghakens (22) des jeweiligen Nachlaufgerätes (23)
ausgerüstet und hierzu mit einem hydraulisch betätigten bzw. zu öffnenden Mitnehmerhaken (21) ausgerüstet ist.
Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als wesentlich
für die Neuerung angesehen.
Claims (8)
1. Schwenkpflug mit dem ein Teil des Pflugvordergestells
darstellenden Tragrahmen und dem gelenkig damit schwenkbar
verbundenen, die symmetrischen links- und rechtswendenden Körper aufweisenden Pflugrahmen sowie einer Mitnehmervorrichtung
für mit dem Pflug mitgeführte Nachlaufgeräte,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mitnehmervorrichtung (9) als für beide Pflugseiten
vorgesehener Schwenkarm (10) ausgebildet ist, der um eine annähernd waagerecht liegende Schwenkachse (11) über einen
Mitnehmerantrieb (12) von einer Arbeitsposition in die andere
schwenkbar ist.
2. Schwenkpflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (11) annähernd in Fahrtrichtung und/oder
in Draufsicht gesehen in der Symmetrielinie des Pflugturmes
(25) waagerecht oder leicht geneigt verlaufend angeordnet ist.
3. Schwenkpflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmerantrieb (12) aus einem dem Pflugrahmen
(5) und dem Pflugturm (25) zugeordneten Getriebe (30, 31, 32)
besteht.
4. Schwenkpflug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Getriebe (30, 31, 32) aus einer Kurvenbahn (32) und einem Führungsglied (31) besteht.
5. Schwenkpflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmerantrieb (12) einen separaten, von der Schwenkhydraulik abhängigen oder unabhängigen Schwenkzylinder
aufwei st.
6. Schwenkpflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkarm (10) einen Mitnehmerhaken (21) aufweist,
der den Fanghaken (22) des Nachlaufgerätes (23) aufnehmend
ausgebildet und vorzugsweise mit einer Fremdkraft betätigten
Entriegelungsvorrichtung ausgerüstet ist.
7. Schwenkpflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkarm (10) über eine Kette mit dem Nachlaufgerät
(23) verbunden ist.
8. Schwenkpflug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwenkarm (10) und damit das Nachfolgegerät (23)
in an sich bekannter Weise von der Fangposition in eine dichter zum Pflug (1) liegende Arbeitsposition schwenkbar
ist.
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