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Aufzugskombination zur Beförderung von Personen und/oder
Lasten
Die Erfindung betrifft eine Aufzugskombination für unmittelbar nebeneinander, in getrennten Schächten befindliche Aufzugsanlagen
zur Beförderung von Personen und/oder Lasten.
Im Rahmen der Altbausanierung von Gebäuden, wie z.B. Wohnhäuser, Altenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser ist es
notwendig, bereits vorhandene Aufzugsanlagen umzurüsten und den erforderlichen Nonnen anzupassen. Es ist allgemein
bekannt, daß Aufzugsanlagen zur Beförderung von Personen oder Lasten in einem Aufzugsschacht angeordnet sind, wobei
der Fahrkorb senkrecht in Führungsbahnen bewegt wird. Die Antriebseinheit mit der Steuerung ist in der Regel über dem
Aufzugsschacht angeordnet. Der Aufzugsschacht ist in seiner
Grundfläche so bemessen, daß neben dem Fahrkorb noch ausreichend Platz zur Führung des Gegengewichtes ist. Beim
Umbau vorhandener Aufzugsanlagen, die den Einsatz eines in
seiner Grundfläche größeren Fahrkorbes erfordern, kann es zu erheblichen Problemen kommen. So sind zum Beispiel in
Altenheimen älterer Bauart oft zwei nebeneinanderliegende, in getrennten Schächten geführte Aufzüge vorhanden, die
lediglich zur Beförderung einer kleineren Anzahl von Personen dienen. Durch Veränderungen der Struktur der
Altenheime ist es zwischenzeitlich erforderlich geworden, daß diese mit einer Aufzugsanlage ausgerüstet werden, in
der mindestens ein Krankenbett und eine oder zwei Pflegepersonen befördert werden können. Om diesen Anforderungen
gerecht werden zu können, sind erhebliche Ombauarbeiten
notwendig, da ein größerer Fahrkorb nur in-
stalliert werden kann, wenn ein vollkommen neuer Schacht
größerer Grundfläche errichtet wird. Wenn zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Aufzugsanlagen bereits vorhanden
waren, so erfordern die Untbauarbeiten trotzdem noch erhebliche
Kosten, vor allem hinsichtlich des Umbaus der Aufzugsschächte.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Aufzugskombination
für unmittelbar nebeneinander, in getrennten Schächten befindliche Aufzugsanlagen zu schaffen, die es ermöglicht,
mindestens eine der bereits bestehenden Aufzugsanlagen mit einem in seiner Grundfläche wesentlich größeren
Fahrkorb auszurüsten, ohne Veränderung der Grundfläche der bereits vorhandenen Aufzugsschächte.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Gegengewichte mindestens zweier Aufzugsanlagen in einem Aufzugsschacht
geführt sind, wobei in diesem Schacht eine Aufzugsanlage angeordnet ist. In diesem Aufzugsschacht werden
einerseits der Fahrkorb und sein dazugehöriges Gegengewicht geführt sowie zusätzlich mindestens noch ein Gegengewicht,
das über ein Seil mit dem Fahrkorb einer in dem danebenliegenden Aufzugsschacht betriebenen Aufzugsanlage verbunden
ist. Es können z.B. auch neben dem Fahrkorb mit seinem Gegengewicht in einem Aufzugsschacht noch zwei
Gegengewichte benachbarter Aufzugsanlagen geführt werden. Da in mindestens einem der Aufzugsschächte kein Gegengewicht
mehr geführt wird, kann in diesem ein der Größe der Grundfläche des AufzugsSchachtes anpaßbarer Fahrkorb installiert
werden. Je nach Bedarf kann der Fahrkorb in seiner Grundfläche fast so groß wie die Grundfläche des
AufzugsSchachtes oder kleiner ausgebildet sein. In der
Regel ist es jedoch so, daß dieser Fahrkorb eine größere Nutzfläche aufweist als der Fahrkorb, der zusammen mit
den Gegengewichten in dem benachbarten Aufzugsschacht geführt
wird.
Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es zweckmäßig, den
Teil des Schachtes, in dem eines oder mehrere Gegengewichte der benachbarten Aufzugsanlagen geführt sind, durch eine
Trennwand, vorzugsweise ein Gitter, abzuteilen. Die Aufzugsanlage mit dem in seiner Grundfläche größeren
Fahrkorb kann als Krankenbettaufzug ausgebildet sein und die Anlage mit dem in der Grundfläche kleineren Fahrkorb
als behindertengerechter Aufzug. Letzterer kann eine höhere Transportleistung aufweisen als der Krankenbettaufzug. Die
Gegengewichte können entweder an einer Seitenwand oder an gegenüberliegenden Seitenwänden des Aufzugsschachtes angeordnet
sein.
Die Vorteile der erfindung&egr;gemäßen Aufzugskombination bestehen
vor allem darin, daß keine neuen Schächte gebaut werden müssen und somit die Umbaukosten wesentlich gesenkt werden
können.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Aufzugskombination mit drei unmittelbar nebeneinanderliegenden
Aufzugsschachten mit den entsprechenden
Aufzugsanlagen im Querschnitt in schematischer Darstellung
Fig. 2 eine Aufzugskombination mit zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden
Aufzugsschachten mit den entsprechenden
Aufzugsanlagen im Querschnitt in schematischer Darstellung.
In der Figur 1 sind drei Aufzugsschächte 7, 8, 9 mit drei Aufzugsanlagen 4, 5, 6 dargestellt. Die Aufzugsanlagen sind
komplett ausgerüstet, wobei sich die Antriebseinheiten mit der Steuerung über dem jeweiligen Aufzugsschacht befinden.
Es ist auch möglich, daß der Betrieb der drei Aufzugsanlagen über eine gemeinsame Steuereinheit erfolgt.
Die Gegengewichte 1, 2, 3 der Fahrkörbe 10, 11, 12
werden in einem gemeinsamen Aufzugsschacht 8 geführt.
Die Seilführung für die jeweiligen Gegengewichte der benachbarten Aufzugsanlagen 11, 12 erfolgt über in der Zeichnung
nicht dargestellte zusätzliche Umlenkrollen. Aus sicherheitstechnischen Gründen sind jeweils die Teile des Schachtes
in denen die Gegengewichte 1 und 3 geführt sind, durch ein Gitter abgeteilt. In den Aufzugsschächten 7 und 9 kann
nunmehr die vorhandene Grundfläche vollständig für die Anordnung eines größeren Fahrkorbes ausgenutzt werden.
Bedingt durch die Führung der Gegengewichte 1, 2, 3 im Aufzugsschacht
8 ist der in diesem Schacht angeordnete Fahrkorb 11 entsprechend kleiner ausgebildet.
In der Figur 2 ist eine analoge Aufzugskombination für den Fall der Umrüstung von zwei in unmittelbar nebeneinanderliegenden
Schächten geführten Aufzugsanlagen dargestellt. Der Fahrkorb 12 kann in seiner Grundfläche der zur Verfügung
stehenden Grundfläche des AufzugsSchachtes 9 angepaßt werden. Bedingt durch die Führung der Gegengewichte
1, 3 an den Seitenwänden des Schachtes muß lediglich die Breite des Fahrkorbes 11 verringert werden.
In der Praxis ist die erfindungsgemäße Aufzugskombination
besonders beim Umbau solcher Altenheime geeignet, in denen
zwei nebeneinanderliegende Aufzugsanlagen P 053 vorhanden
waren. Die Schachtabmessungen für diese Aufzugsanlagen betragen
2,15 m &khgr; 2,60 m. Die bisher dazugehörigen Fahrkörbe besitzen eine Grundfläche von 1,11 m &khgr; 2,21 m. In diesen
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Fahrkörben war es nicht möglich, einen im Krankenbett befindlichen
Patienten und ein oder zwei erforderliche Pflegepersonen zu transportieren. Ohne Veränderung der Grundfläche
der Aufzugsschächte ist es durch die Erfindung möglich, in dem Aufzugsschacht 9 einen Fahrkorb mit einer
Grundfläche von 1,80 m &zgr; 2,20 m zu installieren. In diesem ist für ein Krankenbett einschließlich Personal ausreichend
Platz vorhanden. In dem anderen Aufzugsschacht 8 kann trotz der beiden Gegengewichte 1, 3 ein Fahrkorb mit einer Grundfläche
von 1,10 m &khgr; 2,10 m angeordnet werden. Dieser kann als behindertengerechter Aufzug ausgerüstet werden, in dem
es sogar möglich ist, neben einem Kranken auf einer Trage noch eine oder zwei Personen mit zu befördern. Er kann eine
höhere Fahrgeschwindigkeit, eine schnellere Türschließzeit und somit eine höhere TransportIeistung aufweisen, als der
Krankenbettaufzug im Schacht 9.
Entsprechend der Art und dem Bedarf der zu erbringenden Transportleistungen können die Fahrkörbe auch beliebig
ausgestaltet werden, z.B. als reine Personenaufzüge oder als Kombination von Last- und Personenaufzug.
Schutzansprüche
1. Aufzugskombination zur Beförderung von Personen und/oder Lasten für mindestens zwei unmittelbar nebeneinander, in
getrennten Schächten angeordnete Aufzugsanlagen, bestehend aus jeweils einem Fahrkorb, einer über jedem
Aufzugsschacht angeordneten Antriebs- und Steuereinheit sowie jeweils einem Gegengewicht, das über ein
Seil, das über eine Antriebsscheibe läuft, mit dem dazugehörigen
Fahrkorb verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegengewichte (1, 3) mindestens zweier
Aufzugsanlagen (5, 6) in einem Aufzugsschacht (8) geführt
sind, wobei in diesem Aufzugsschacht (8) eine Aufzugsanlage
(5) angeordnet ist und in dem anderen Aufzugsschacht (9) eine Aufzugsanlage (6) mit einem der Größe
der Grundfläche des Aufzugsschachtes (9) anpaßbarem Fahrkorb (12) angeordnet ist.