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DE9208665U1 - Verpackungsmaterial - Google Patents

Verpackungsmaterial

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DE9208665U1
DE9208665U1 DE9208665U DE9208665U DE9208665U1 DE 9208665 U1 DE9208665 U1 DE 9208665U1 DE 9208665 U DE9208665 U DE 9208665U DE 9208665 U DE9208665 U DE 9208665U DE 9208665 U1 DE9208665 U1 DE 9208665U1
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packaging material
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packaging
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ARGAUER THOMAS 4923 EXTERTAL DE
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Publication date
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    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
    • B65D5/5028Elements formed separately from the container body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)
  • Wrappers (AREA)

Claims (16)

  1. E 10 018 Gbm
    Thomas Argauer, Bergstraße 2, 4923 Extertal 1
    Verpackungsmaterial
    Die Erfindung betrifft Verpackungsmaterial mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Schutzanspruches 1.
    Herkömmliche Verpackungsmaterialien, d.h. Füllstoffe bestehen entweder aus einer mehr oder weniger losen Ansammlung von z.B. Kunststoffschnipseln oder Holzwolle, die dann um den zu verpackenden Gegenstand in einem entsprechenden Umkarton gefüllt werden muß bzw. hineingedrückt werden muß, wobei sowohl bei der Lagerung als auch beim Trasport dieses Verpackungsmaterials entsprechende logistische Probleme auftreten und insbesondere bei der Herausnahme des verpackten Gegenstandes das Umfeld entsprechend verschmutzt bzw. mit dem den Gegenstand umhüllenden Material verdreckt wird, so daß
    eine anschließende Säuberung notwendig ist und in aller Regel das Verpackungsmaterial 30
    aufgrund mangelnder Lagerfähigkeit einer Entsorgung zugeführt wird.
    Desweiteren ist sowohl Füllstoff als auch das den Füllstoff umhüllende Papier bzw. ein entsprechender Karton notwendig.
    Dabei hat sich weiterhin herausgestellt, daß z.B. Kunststoffschnipsel entsprechende Umweltbelastungen mit sich bringen, sowohl hinsichtlich der Herstellung als auch der Entsorgung.
    Ein weiteres Problem bei der Verpackung mit z.B. Kunststoffschnipseln entsteht dadurch, daß, um die zuvor geschilderten Probleme zu vermeiden, die Kunststoffschnipsel nach Öffnen des Umkartons durch ein Absaugrohr mit einem Durchmesser von z.B. 10 cm abgesaugt werden, um so den verpackten Gegenstand frei von derartigem
    Verpackungsmaterial vorliegen zu haben, dabei konnte es, insbesondere bei kleinen bis kleinsten verpackten Teilen immer wieder dazu, daß das Teil selber mit abgesaugt wird und so ein enormer Schaden entsteht.
    Derartige Kunststoffschnipsel wie z.B Styroporschnipsel weisen nur eine geringe Lagestabilität auf, so daß die Gefahr besteht, daß diese während des Transportes durch das Gewicht der Ware bzw. durch entsprechende Vibrationen ihre Lage verändern und das Produkt z.B. nach einer entsprechenden Verlagerung der Kunststoffschnipsel ungeschützt auf dem Boden des Umkartons aufsteht, da die Kunst- bzw. Styroporschnipsel sich zur Seite verlagert haben, d.h. zur Seite weggedrängt wurden.
    Eine andere Möglichkeit sind speziell angepaßte z.B. aus Styropor bestehende Umkartons, in die dann der Gegenstand eingepaßt wird bzw. die dem Gegenstand angepaßt werden.
    Bei einer derartigen Verpackung ist es jedoch notwendig, daß für die verschiedenen Gegenstände, d.h. für die speziellen Gegenstände, jeweils ein spezieller Umkarton gefertigt, gelagert und damit gehandelt werden muß, wobei dies entsprechende Kosten und Umweltprobleme verursacht.
    Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verpackungsmaterial bereitzustellen, das sich zum einen durch hohe Umweltverträglichkeit und zum anderen durch eine flexible Verwendungsmöglichkeit auszeichnet, d.h. durch eine Verwendungsmöglichkeit für die verschiedensten zu verpackenden Gegenstände, ohne jedoch die zuvor beschriebenen Nachteile mit sich zu bringen.
    Diese Aufgabe wird bei einem Verpackungsmaterial der eingangs genannten Gattung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des Schutzanspruches 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
    Dadurch, daß wenigstens eine erste und wenigsten eine zweite aus einzelnen im Abstand zueinander angeordneten Teilen bestehende Schicht vorgesehen ist, wird ein
    Verpackungsmaterial bereitgestellt, das nicht aus einzelnen Verpackungsschnipseln besteht und damit nicht die Gefahr birgt, daß sowohl die Lagerung als auch das Handling, insbesondere im Rahmen des Auspackens eines entsprechend verpackten Gegenstandes weitere Arbeitsschritte wie z.B. die Reinigung des Raumes nach sich zieht. Vielmehr wird ein Verpackungsmaterial bereitgestellt, das sich zum einen durch eine flexible Gestaltungsmöglichkeit und zum anderen dadurch auszeichnet, daß kein besonderes vorgefertigtes Verpackungsmaterial für bestimmte Gegenstände von Nöten ist, sondern dieses Verpackungsmaterial dazu benutzt werden kann, verschiedenst geformte Gegenstände sicher zu verpacken, d.h. sowohl runde als auch eckig oder anders gestaltete Gegenstände und gleichzeitig sicherstellt, daß sich das Verpackungsmaterial nicht ungewollt verteilt, so daß keine anschließenden Reinigungsarbeiten von Nöten sind. Gleichzeitg stellt die erfindungsmäßige Ausgestaltung der Verpackung ein geringes
    Gewicht des Verpackungsmaterials sicher, so daß sowohl die durch das Verpackungsmaterial verursachten Transportkosten und Lagerungskosten als auch Herstellungskosten als äußerst gering und damit wirtschaftlich zu bezeichnen sind. Hinzu &ogr; kommt, daß die Trägerschicht, gleichzeitig als Umkarton fungieren kann.
    Ist eine erste und eine zweite aus einzelnen im Abstand zueinander angeordneten Teilen bestehende Schicht vorgesehen, so stellt dies eine Minimierung des Verpackungsvolumens dar, bei einer gleichzeitigen Optimierung der Verpackungssicherheit von Gegenständen.
    Durch die einstückige Ausgestaltung des Verpackungsmaterials wird eine rationale und schnelle Herstellung des Verpackungsmaterials ermöglicht.
    Ist das Verpackungsmaterial nicht einstückig ausgestaltet, so schafft dies die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Verpackungsmaterial mit einfachsten Produktionsmitteln und damit kostengünstig zu erstellen.
    Ist die erste Schicht als verformbare Trägerschicht und die zweite stoß- und/oder druckdämpfende Schicht ausgestaltet, so wird dadurch die Möglichkeit geschaffen z.B die erste Schicht in Bahnenform zu erstellen und die zweite Schicht dann in einem zweiten Arbeitsschritt auf diese erste Schicht aufzubringen. Dabei wird gleichzeitig sichergestellt, daß dadurch ein Verpackungsmaterial bereitgestellt wird, das sich durch hohe Stoß- und Druckdämpfung auszeichnet und somit den umhüllten Gegenstand auf optimale Weise schützt.
    Ist sowohl die erste als auch die zweite Schicht aus Papier hergestellt und weist sowohl die erste als auch die zweite Schicht einen hohe Altpapieranteil auf, so wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, bereits benutztes Papier auf optimale Weise einer &ogr; Recyclingmöglichkeit zuzuführen und so ein Verpackungsmaterial bereitzustellen, das sich
    durch hohe Umweltverträglichkeit und preiswerte Erstellungsmöglichkeiten auszeichnet.
    Die quadratische Ausgestaltung der einzelnen Teile der zweiten Schichtermöglicht dadurch
    eine vielfältige Verformungsmöglichkeit des Verpackungsmaterials, so daß die 15
    verschiedensten Gegenstände mit dem Verpackungsmaterial auf einfache, schnelle und damit preiswerte Art und Weise verpackt werden können.
    Dadurch, daß die Teile der zweiten Schicht in einem umseitig gleichen Abstand
    zueinander angeordnet sind, wird gewährleistet, daß das Verpackungsmaterial entsprechend den Bedürfnissen bei der Verpackung von Gegenständen durch z.B. Durchtrennen der Trägerschicht zugeschnitten werden kann und dabei nur ein sehr geringes Maß an Zwangspunkten zu berücksichtigen ist und so ein Höchstmaß an Individualität der Verpackungsmöglichkeiten mittels des Verpackungsmaterials bzw. ein Höchstmaß an Individualität bei dessen Benutzung gewährleistet ist.
    Ein weitere Vorteil des erfindungsgemäßen Verpackungsmaterials liegt darin, daß nur ein geringer Materialbedarf entsteht, da es nicht wie bisher, zwingend notwendig ist die
    gesamten Flächen des zu verpackenden Produktes zu umhüllen, sondern z.B. eine Verpackung lediglich im Kantenbereich ausreicht.
    In der Zeichnung ist ein Ausfühungsbeispiel des erfmdungsgemäßen Verpackungsmaterials zum Verpacken verschiedenster Güter schematisch dargestellt, und zwar zeigt:
    Fig 1 eine perspektivische Draufsicht in einem Teil ausschnitt des erfindungsgemäßen Verpackungsmaterials,
    Fig. 2 einen Schnitt nach Linie I-I aus Fig. 1,
    Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines an seiner Umfangsfläche verpackten Würfels und
    Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Teiles des Verpackungsmaterials im Eckbereich
    eines zu verpackenden Gegenstandes.
    Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht das erfindungsgemäße Verpackungsmaterial (1) aus einer ersten, hier als Trägerband fungierenden Schicht (2) und einer aus, im Abstand zueinander auf dem Trägerband (2) palzierten, im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel, quadratisch ausgestalteten Stoßkörpem (3) bestehenden Schicht (4).
    Das Trägerband (2) bzw. die die Stoßkörper (3) aufnehmende erste Schicht (2) besteht im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Papier, wie z.B. übliches bei der Verpackung
    von z.B. Paketen verwandtes Packpapier, auf das die Stoßkörper (3) in einem allseits gleichen Abstand zueinander aufgeklebt wurden
    Die Stoßkörper (3) bestehen dabei, im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel, aus Altpapierschnipseln unter Zugabe von Wasser und einem geringen Anteil eines Bindemittels, wie z.B. Leim hergestellten, quadratischen etwa eine Höhe von 8 mm &ogr; aufweisenden Platten.
    Es ist jedoch bei der Herstellung dieses Verpackungsmaterials ebenso die Verwendung eines anderen Materials als Trägerband (2) bzw. Stoßkörper (3) denkbar, so daß das Trägerband (2) z.B. aus einer dünnen Papierfolie bestehen kann, während die Stoßkörper
    (3) aus z.B. Styroporresten gefertigt sein können oder aus Styroporplatten zurecht geschnitten sein können.
    Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann dabei die Trägerfolie bzw. die Trägerschicht (2) wes<
    wesentlich dünner gestaltet sein als die aus den Stoßkörpern (3) bestehende zweite Schicht
    Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist es durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Verpackungsmaterials (1) möglich, z.B. bei der Verpackung eines als Würfel dargestellten Gegenstandes (5) das Verpackungsmaterial (1) entsprechend den Größenbedürfhissen zuzuschneiden und hernach der Form des zu verpackenden Gegenstandes (5) anzupassen. Dazu kann das erfindungsgemäße Verpackungsmaterial (1) im Abstandsbereich zwischen den Stoßkörpern (3) entsprechend geformt bzw. die Trägerschicht (2) geknickt bzw. gebogen werden, so daß eine individuelle Anpassung des Verpackungsmaterials (1) an den zu verpackenden Gegenstand (5) ermöglicht wird und mit dem Verpackungsmaterial (1) sogar eine hier in Fig. 3 nicht dargestellte umseitige Verpackung des gesamten Gegenstandes (5) ermöglicht wird.
    Durch die zwischen den einzelnen Stoßkörpern (3) vorhandenen Abstände wird gleichzeitig die Leichtigkeit dieses Materials (1) gewährleistet, da nicht die gesamt Fläche des Verpackungsmaterials (1) zweischichtig aufgebaut worden ist, sondern lediglich im Bereich der Stoßkörper (3). Dabei kommt es im z.B. Knickbereich des zu verpackenden, hier würfelförmigen Gegenstandes (5), ensprechend Fig. 4, zu einer allseitigen sicheren Verpackung des Gegenstandes (5) auch im Kantenbereich, da durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung eine entsprechende Formgebung des Verpackungsmaterials (1) im Kantenbzw. Eckbereich des zu verpackenden Gegenstandes (5) entsprechend Fig. 4 ermöglicht
    wird.
    Das Verpackungsmaterial (1) kann maschinell hergestellt werden, in dem z.B. beliebige die Trägerschicht (2) bildende Bahnengrößen mit den, im hier vorliegenden Ausführungs-
    beispiel quadratisch ausgestalteten Stoßkörpern (3) maschinell nach Auftragen einer Leimschicht beklebt werden. Die Leimschicht kann ganzflächig aufgetragen werden.so daß die Stoßkörper (3) entsprechend des erfindungsgemäßen Aufbaus gemäß Fig. 1 dann, auf die mit Leim versehen Trägerschicht (2) gesetzt werden.
    25
    Sowohl das Trägerschichtmaterial als auch das Stoßkörpermaterial kann entsprechend den Bedürfnissen beliebig gewählt werden, ohne daß dies die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Verpackungsmaterialsaufbau beeinträchtigt. Im hier vorliegenden
    Ausführungsbeispiel wurde Altpapier verwandt, jedoch können auch andere Materialien, 30
    insbesondere jeder andere z.B. Faserstoff zur Anwendung gelangen.
    E 10 018 Gbm
    Thomas Argauer, Bergstraße 2, 4923 Extertal 1
    Schutzansprüche:
    1. Verpackungsmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine erste (2) und wenigstens eine zweite (4) aus einzelnen im Abstand zueinander angeordneten Teilen (3) bestehende Schicht (2,4) vorgesehen ist.
  2. 2. Verpackungsmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste (2) und eine zweite
    (4) aus einzelnen im Abstand zueinander angeordneten Teilen (3) bestehende Schicht (2,4) vorgesehen ist.
  3. 3. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
    erste und zweite Schicht (2,4) einstückig ausgestaltet ist.
  4. 4. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (2) und zweite (4) Schicht (2,4) miteinander verklebt sind.
  5. 5. Verpackungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (2) und zweite (4) Schicht (2,4) miteinander verschweißt sind.
    gg
  6. 6. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
    daß die erste Schicht (2) als Trägerschicht ausgestaltet ist.
  7. 7. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht (2) verformbar ausgestaltet ist.
  8. 8. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (4) stoß- und/oder druckdämpfend ausgestaltet ist.
  9. 9. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
    daß die erste Schicht (2) aus Papier ist.
  10. 10. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Teile (3) der zweiten Schicht (4) aus Papier sind.
  11. 11. Verpackungsmaterial nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3) der zweiten Schicht (4) aus Altpapier sind.
  12. 12. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche der Teile (3) der zweiten Schicht (4), quadratisch ausgestaltet sind und die Teile (3) eine Mindesthöhe aufweisen.
  13. 13. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3) eine gleiche Mindesthöhe aufweisen.
  14. 14. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Teile (3) unterschiedliche Mindesthöhen aufweisen.
  15. 15. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3) der zweiten Schicht (4) umseitig im gleichen Abstand zueinander auf der Trägerschicht (2) angeordnet sind.
  16. 16. Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3) der zweiten Schicht (4) einlagig auf der ersten Schicht (2) angeordnet sind.
DE9208665U 1992-06-27 1992-06-27 Verpackungsmaterial Expired - Lifetime DE9208665U1 (de)

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DE (1) DE9208665U1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29721775U1 (de) * 1997-11-28 1999-04-01 ROMWELL Günther Schilling GmbH, 25479 Ellerau Polstersatz
DE19948957A1 (de) * 1999-10-11 2001-04-12 Alstom Lhb Gmbh Verfahren zur Erhöhung der Steifigkeit von flächenhaften Bauteilen sowie flächenhaftes Bauteil und dessen Verwendung
US20120103864A1 (en) * 2010-11-02 2012-05-03 International Business Machines Corporation Integrated packing and shipping materials within servers and data storage machines

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