E 10 018 Gbm
Thomas Argauer, Bergstraße 2, 4923 Extertal 1
Verpackungsmaterial
Die Erfindung betrifft Verpackungsmaterial mit den Merkmalen des Oberbegriffes
des Schutzanspruches 1.
Herkömmliche Verpackungsmaterialien, d.h. Füllstoffe bestehen entweder aus einer mehr
oder weniger losen Ansammlung von z.B. Kunststoffschnipseln oder Holzwolle, die dann
um den zu verpackenden Gegenstand in einem entsprechenden Umkarton gefüllt werden
muß bzw. hineingedrückt werden muß, wobei sowohl bei der Lagerung als auch beim Trasport dieses Verpackungsmaterials entsprechende logistische Probleme auftreten und
insbesondere bei der Herausnahme des verpackten Gegenstandes das Umfeld entsprechend
verschmutzt bzw. mit dem den Gegenstand umhüllenden Material verdreckt wird, so daß
eine anschließende Säuberung notwendig ist und in aller Regel das Verpackungsmaterial
30
aufgrund mangelnder Lagerfähigkeit einer Entsorgung zugeführt wird.
Desweiteren ist sowohl Füllstoff als auch das den Füllstoff umhüllende Papier bzw. ein
entsprechender Karton notwendig.
Dabei hat sich weiterhin herausgestellt, daß z.B. Kunststoffschnipsel entsprechende
Umweltbelastungen mit sich bringen, sowohl hinsichtlich der Herstellung als auch der
Entsorgung.
Ein weiteres Problem bei der Verpackung mit z.B. Kunststoffschnipseln entsteht dadurch,
daß, um die zuvor geschilderten Probleme zu vermeiden, die Kunststoffschnipsel nach
Öffnen des Umkartons durch ein Absaugrohr mit einem Durchmesser von z.B. 10 cm abgesaugt werden, um so den verpackten Gegenstand frei von derartigem
Verpackungsmaterial vorliegen zu haben, dabei konnte es, insbesondere bei kleinen bis
kleinsten verpackten Teilen immer wieder dazu, daß das Teil selber mit abgesaugt wird
und so ein enormer Schaden entsteht.
Derartige Kunststoffschnipsel wie z.B Styroporschnipsel weisen nur eine geringe
Lagestabilität auf, so daß die Gefahr besteht, daß diese während des Transportes durch das
Gewicht der Ware bzw. durch entsprechende Vibrationen ihre Lage verändern und das
Produkt z.B. nach einer entsprechenden Verlagerung der Kunststoffschnipsel ungeschützt
auf dem Boden des Umkartons aufsteht, da die Kunst- bzw. Styroporschnipsel sich zur
Seite verlagert haben, d.h. zur Seite weggedrängt wurden.
Eine andere Möglichkeit sind speziell angepaßte z.B. aus Styropor bestehende Umkartons,
in die dann der Gegenstand eingepaßt wird bzw. die dem Gegenstand angepaßt werden.
Bei einer derartigen Verpackung ist es jedoch notwendig, daß für die verschiedenen
Gegenstände, d.h. für die speziellen Gegenstände, jeweils ein spezieller Umkarton
gefertigt, gelagert und damit gehandelt werden muß, wobei dies entsprechende Kosten und
Umweltprobleme verursacht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verpackungsmaterial bereitzustellen, das sich zum
einen durch hohe Umweltverträglichkeit und zum anderen durch eine flexible Verwendungsmöglichkeit auszeichnet, d.h. durch eine Verwendungsmöglichkeit für die
verschiedensten zu verpackenden Gegenstände, ohne jedoch die zuvor beschriebenen
Nachteile mit sich zu bringen.
Diese Aufgabe wird bei einem Verpackungsmaterial der eingangs genannten Gattung mit
den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des Schutzanspruches 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Dadurch, daß wenigstens eine erste und wenigsten eine zweite aus einzelnen im Abstand
zueinander angeordneten Teilen bestehende Schicht vorgesehen ist, wird ein
Verpackungsmaterial bereitgestellt, das nicht aus einzelnen Verpackungsschnipseln besteht
und damit nicht die Gefahr birgt, daß sowohl die Lagerung als auch das Handling,
insbesondere im Rahmen des Auspackens eines entsprechend verpackten Gegenstandes
weitere Arbeitsschritte wie z.B. die Reinigung des Raumes nach sich zieht. Vielmehr wird
ein Verpackungsmaterial bereitgestellt, das sich zum einen durch eine flexible Gestaltungsmöglichkeit und zum anderen dadurch auszeichnet, daß kein besonderes
vorgefertigtes Verpackungsmaterial für bestimmte Gegenstände von Nöten ist, sondern
dieses Verpackungsmaterial dazu benutzt werden kann, verschiedenst geformte Gegenstände sicher zu verpacken, d.h. sowohl runde als auch eckig oder anders gestaltete
Gegenstände und gleichzeitig sicherstellt, daß sich das Verpackungsmaterial nicht
ungewollt verteilt, so daß keine anschließenden Reinigungsarbeiten von Nöten sind.
Gleichzeitg stellt die erfindungsmäßige Ausgestaltung der Verpackung ein geringes
Gewicht des Verpackungsmaterials sicher, so daß sowohl die durch das
Verpackungsmaterial verursachten Transportkosten und Lagerungskosten als auch Herstellungskosten als äußerst gering und damit wirtschaftlich zu bezeichnen sind. Hinzu
&ogr; kommt, daß die Trägerschicht, gleichzeitig als Umkarton fungieren kann.
Ist eine erste und eine zweite aus einzelnen im Abstand zueinander angeordneten Teilen
bestehende Schicht vorgesehen, so stellt dies eine Minimierung des Verpackungsvolumens
dar, bei einer gleichzeitigen Optimierung der Verpackungssicherheit von Gegenständen.
Durch die einstückige Ausgestaltung des Verpackungsmaterials wird eine rationale und
schnelle Herstellung des Verpackungsmaterials ermöglicht.
Ist das Verpackungsmaterial nicht einstückig ausgestaltet, so schafft dies die Möglichkeit,
das erfindungsgemäße Verpackungsmaterial mit einfachsten Produktionsmitteln und damit
kostengünstig zu erstellen.
Ist die erste Schicht als verformbare Trägerschicht und die zweite stoß- und/oder
druckdämpfende Schicht ausgestaltet, so wird dadurch die Möglichkeit geschaffen z.B die
erste Schicht in Bahnenform zu erstellen und die zweite Schicht dann in einem zweiten
Arbeitsschritt auf diese erste Schicht aufzubringen. Dabei wird gleichzeitig sichergestellt,
daß dadurch ein Verpackungsmaterial bereitgestellt wird, das sich durch hohe Stoß- und
Druckdämpfung auszeichnet und somit den umhüllten Gegenstand auf optimale Weise schützt.
Ist sowohl die erste als auch die zweite Schicht aus Papier hergestellt und weist sowohl
die erste als auch die zweite Schicht einen hohe Altpapieranteil auf, so wird dadurch die
Möglichkeit geschaffen, bereits benutztes Papier auf optimale Weise einer &ogr; Recyclingmöglichkeit zuzuführen und so ein Verpackungsmaterial bereitzustellen, das sich
durch hohe Umweltverträglichkeit und preiswerte Erstellungsmöglichkeiten auszeichnet.
Die quadratische Ausgestaltung der einzelnen Teile der zweiten Schichtermöglicht dadurch
eine vielfältige Verformungsmöglichkeit des Verpackungsmaterials, so daß die
15
verschiedensten Gegenstände mit dem Verpackungsmaterial auf einfache, schnelle und
damit preiswerte Art und Weise verpackt werden können.
Dadurch, daß die Teile der zweiten Schicht in einem umseitig gleichen Abstand
zueinander angeordnet sind, wird gewährleistet, daß das Verpackungsmaterial entsprechend
den Bedürfnissen bei der Verpackung von Gegenständen durch z.B. Durchtrennen der
Trägerschicht zugeschnitten werden kann und dabei nur ein sehr geringes Maß an Zwangspunkten zu berücksichtigen ist und so ein Höchstmaß an Individualität der
Verpackungsmöglichkeiten mittels des Verpackungsmaterials bzw. ein Höchstmaß an Individualität bei dessen Benutzung gewährleistet ist.
Ein weitere Vorteil des erfindungsgemäßen Verpackungsmaterials liegt darin, daß nur ein
geringer Materialbedarf entsteht, da es nicht wie bisher, zwingend notwendig ist die
gesamten Flächen des zu verpackenden Produktes zu umhüllen, sondern z.B. eine
Verpackung lediglich im Kantenbereich ausreicht.
In der Zeichnung ist ein Ausfühungsbeispiel des erfmdungsgemäßen Verpackungsmaterials
zum Verpacken verschiedenster Güter schematisch dargestellt, und zwar zeigt:
Fig 1 eine perspektivische Draufsicht in einem Teil ausschnitt des erfindungsgemäßen
Verpackungsmaterials,
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie I-I aus Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines an seiner Umfangsfläche verpackten Würfels
und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Teiles des Verpackungsmaterials im Eckbereich
eines zu verpackenden Gegenstandes.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht das erfindungsgemäße Verpackungsmaterial (1) aus
einer ersten, hier als Trägerband fungierenden Schicht (2) und einer aus, im Abstand
zueinander auf dem Trägerband (2) palzierten, im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel,
quadratisch ausgestalteten Stoßkörpem (3) bestehenden Schicht (4).
Das Trägerband (2) bzw. die die Stoßkörper (3) aufnehmende erste Schicht (2) besteht im
hier vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Papier, wie z.B. übliches bei der Verpackung
von z.B. Paketen verwandtes Packpapier, auf das die Stoßkörper (3) in einem allseits
gleichen Abstand zueinander aufgeklebt wurden
Die Stoßkörper (3) bestehen dabei, im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel, aus
Altpapierschnipseln unter Zugabe von Wasser und einem geringen Anteil eines Bindemittels, wie z.B. Leim hergestellten, quadratischen etwa eine Höhe von 8 mm
&ogr; aufweisenden Platten.
Es ist jedoch bei der Herstellung dieses Verpackungsmaterials ebenso die Verwendung
eines anderen Materials als Trägerband (2) bzw. Stoßkörper (3) denkbar, so daß das
Trägerband (2) z.B. aus einer dünnen Papierfolie bestehen kann, während die Stoßkörper
(3) aus z.B. Styroporresten gefertigt sein können oder aus Styroporplatten zurecht
geschnitten sein können.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann dabei die Trägerfolie bzw. die Trägerschicht (2)
wes<
wesentlich dünner gestaltet sein als die aus den Stoßkörpern (3) bestehende zweite Schicht
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist es durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
Verpackungsmaterials (1) möglich, z.B. bei der Verpackung eines als Würfel dargestellten
Gegenstandes (5) das Verpackungsmaterial (1) entsprechend den Größenbedürfhissen
zuzuschneiden und hernach der Form des zu verpackenden Gegenstandes (5) anzupassen.
Dazu kann das erfindungsgemäße Verpackungsmaterial (1) im Abstandsbereich zwischen
den Stoßkörpern (3) entsprechend geformt bzw. die Trägerschicht (2) geknickt bzw.
gebogen werden, so daß eine individuelle Anpassung des Verpackungsmaterials (1) an den
zu verpackenden Gegenstand (5) ermöglicht wird und mit dem Verpackungsmaterial (1)
sogar eine hier in Fig. 3 nicht dargestellte umseitige Verpackung des gesamten Gegenstandes (5) ermöglicht wird.
Durch die zwischen den einzelnen Stoßkörpern (3) vorhandenen Abstände wird
gleichzeitig die Leichtigkeit dieses Materials (1) gewährleistet, da nicht die gesamt Fläche
des Verpackungsmaterials (1) zweischichtig aufgebaut worden ist, sondern lediglich im
Bereich der Stoßkörper (3). Dabei kommt es im z.B. Knickbereich des zu verpackenden,
hier würfelförmigen Gegenstandes (5), ensprechend Fig. 4, zu einer allseitigen sicheren
Verpackung des Gegenstandes (5) auch im Kantenbereich, da durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung eine entsprechende Formgebung des Verpackungsmaterials (1) im Kantenbzw.
Eckbereich des zu verpackenden Gegenstandes (5) entsprechend Fig. 4 ermöglicht
wird.
Das Verpackungsmaterial (1) kann maschinell hergestellt werden, in dem z.B. beliebige
die Trägerschicht (2) bildende Bahnengrößen mit den, im hier vorliegenden Ausführungs-
beispiel quadratisch ausgestalteten Stoßkörpern (3) maschinell nach Auftragen einer
Leimschicht beklebt werden. Die Leimschicht kann ganzflächig aufgetragen werden.so daß
die Stoßkörper (3) entsprechend des erfindungsgemäßen Aufbaus gemäß Fig. 1 dann, auf
die mit Leim versehen Trägerschicht (2) gesetzt werden.
25
Sowohl das Trägerschichtmaterial als auch das Stoßkörpermaterial kann entsprechend den
Bedürfnissen beliebig gewählt werden, ohne daß dies die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Verpackungsmaterialsaufbau beeinträchtigt. Im hier vorliegenden
Ausführungsbeispiel wurde Altpapier verwandt, jedoch können auch andere Materialien,
30
insbesondere jeder andere z.B. Faserstoff zur Anwendung gelangen.
E 10 018 Gbm
Thomas Argauer, Bergstraße 2, 4923 Extertal 1
Schutzansprüche:
1. Verpackungsmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine erste (2)
und wenigstens eine zweite (4) aus einzelnen im Abstand zueinander angeordneten Teilen (3) bestehende Schicht (2,4) vorgesehen ist.