DE9113992U1 - Strahlungs-Heizeinheit - Google Patents
Strahlungs-HeizeinheitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Strahlungs-Heizeinheit, wie sie z.B. als Kochstellen-, Backofen- oder andere Beheizung
verwendet werden kann, um durch eine strahlungsdurchlässige Abschirmung bzw. Platte hindurch thermische
Strahlung abzugeben.
Derartige Heizeinheiten und/oder die Abschirmung sollen
vor Überhitzung über eine Grenztemperatur, z.B. durch einen termperaturabhängig arbeitenden Schutzschalter,
geschützt werden, um eine Erhitzung über mehrere 1000C,
z.B. etwa 6000C, an der Glaskeramik-Oberseite zu verhindern.
Da solche Platten gegenüber metallischen Werkstoffen, z.B. Stahl, thermisch sehr massearm und kaum leitfähig
sind, ist der Temperaturfühler für diesen Schutz so anzuordnen, daß zu ihm der Wärmeübergang durch Direktstrahlung,
Rückstrahlung und/oder ein Fluid bzw. Luft in einem im wesentlichen dicht geschlossenen bzw.
nicht belüfteten Raum erfolgt, durch welchen die thermi-
sehe Strahlung zur Abschirmung gerichtet ist. Um dies zu
erreichen, wird der Temperaturfühler zweckmäßig wenigstens teilweise in diesem Raum, und zwar zwischen der
Abstrahlungsseite wenigstens eines Heizkörpers und der Anlageebene für die Abschirmung angeordnet. Wegen der
geringen Leitfähigkeit der Platte bzw. der Heizeinheit ging man bisher davon aus, daß sich der Temperaturfühler
über den gesamten, dieser Beheizung zugeordneten Raum erstrecken muß, um auch bei örtlich eng begrenzter
Überhitzung einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Der Temperaturfühler bildet daher in der Regel einen den
Raum durchquerenden Stab, welcher mit seinen Enden in Begrenzungswandungen des Raumes eingreift. Dadurch wird
für jede Größe einer Heizeinheit bzw. eines solchen Raumes ein anderer Temperaturfühler benötigt, was für
die Fertigung, Lagerhalterung und Montage nachteilig ist.
Demgegenüber kürzere Temperaturfühler, die nur über eine kurze Strecke in den Raum hinein- bzw. über die Beheizung
ragen, können zwar zum Betrieb von Signaleinrichtungen zur Heißanzeige verwendet werden, die jedoch in
einem Temperaturbereich weit unter 1000C arbeiten, weshalb an sie im Vergleich zu einem Überhitzungsschutz
wesentlich geringere Anforderungen hinsichtlich der thermischen Belastung, der Schaltgenauigkeit und der
Erfassung des gesamten Heizfeldes zu stellen sind. Reine Signalschalter sind daher mit Überhitzungsschaltern
nicht vergleichbar, wenn auch solche Überhitzungsschalter zusätzlich zur Betätigung eines Signalkontaktes
ausgebildet sein können.
Für einen wirksamen Überhitzungsschutz, insbesondere der Abschirmung bzw. Glaskeramik-Platte sind auch nicht
Temperaturfühler geeignet, die auf der von der Abschirmung abgekehrten Seite der Beheizung liegen und z.B. in
deren Tragkörper aus Isolationswerkstoff eingebettet sind. Solche Temperaturfühler sind daher nur zur Überwachung
eines gesondert schaltbaren Randbereiches der Beheizung geeignet, und zum wirksamen Schutz bedarf es
eines weiteren, in dem genannten Raum liegenden Temperaturfühlers.
Bei Massekochplatten kann demgegenüber der Schutz durch einen Temperaturfühler erfolgen, der nur auf einer Seite
einer quer zu ihm liegenden Axialebene des Kochfeldes und auf der von der Heiz- bzw. Kochfläche abgekehrten
Seite der Beheizung liegt, da hier örtliche Überhitzungen wegen der guten Wärmeleitfähigkeit des Kochplattenkörpers
nicht zu befürchten sind. Dieser Temperaturfühler wird auch nicht so hoch wie der Kochplattenkörper
selbst erhitzt, sondern arbeitet auf einer wesentlich niedrigeren, von dieser Temperatur abgeleiteten Temperatur,
weshalb er auch wesentlich träger anspricht als ein Temperaturfühler bei einer Strahlungs-Heizeinheit.
Die Strahlungs-Heizeinheit kann ein Gesamt-Heizfeld aufweisen, das in gesondert betreibbare Einzelfelder
unterteilt ist, so daß durch die Wahl der Anzahl der gleichzeitig betriebenen und aneinanderschließenden
Einzelfelder die Betriebsgröße bzw. Betriebsform des Heizfeldes verändert werden kann. Die kleinste Betriebsform bzw. Betriebsgröße, deren zugehöriges Heizfeld in
jedem Arbeitszustand in Betrieb genommen wird, muß dann die genannte Überwachung durch den Temperaturfühler
aufweisen, weshalb dieser im Bereich dieses Einzelfeldes mit einem Längsabschnitt einen thermisch reaktiven
Arbeitsabschnitt bildet. Daran anschließende und ggf. in
benachbarte Heizfelder hineinreichende Längsabschnitte sollen thermisch weniger reaktiv bzw. nicht reagierend
ausgebildet sein, indem sie z.B. mit mindestens einer Abschirmung gegenüber der Strahlung der zugehörigen
Beheizung abgedämmt sind.
Der Erfindung liegt des weiteren die Aufgabe zugrunde, eine Strahlungs-Heizeinheit der genannten Art zu schaffen,
durch welche Nachteile bekannter Ausbildungen bzw. der beschriebenen Art vermieden sind und die insbesondere
bei sicherem Überhitzungsschutz eine einfache Ausbildung und/oder Herstellung gewährleistet.
Gemäß der Erfindung sind Mittel vorgesehen, um ein oder beide Enden des thermisch reaktiven Arbeitsabschnittes
des Temperaturfühlers mit Abstand innerhalb der Arbeitsperipherie der genannten kleinsten Betriebsform anzuordnen,
so daß dieser Arbeitsabschnitt nicht im wesentlichen das gesamte zugehörige Heizfeld, sondern nur einen
kleineren Teil des Durchmessers davon durch Direktbestrahlung unmittelbar erfaßt. Es hat sich überraschend
gezeigt, daß, insbesondere bei ausreichender Abdichtung des zugehörigen Raumes, bei ausreichenden Rückstrahlungseigenschaften
des Tragkörpers der Beheizung und bei möglichst geringer Abschirmung des Arbeitsabschnittes
bzw. Temperaturfühlers gegenüber der Strahlung dadurch trotzdem eine ausreichende thermische Erfassung des
gesamten Heizfeldes gewährleistet ist.
Das jeweilige Ende des Arbeitsabschnittes ist hinsichtlich der Arbeitsgenauigkeit des Temperaturfühlers insofern
kritisch, als es zu dessen Justierung beiträgt, weshalb man bisher davon ausging, dieses Ende keinen so
hohen thermischen Belastungen aussetzen zu dürfen, wie
die übrigen Teile des Arbeitsabschnittes, um eine Dejustierung
zu vermeiden. Erfindungsgemäß wird dieses Ende wie der anschließende Hauptabschnitt des Arbeitsabschnittes
der gleichen thermischen Belastung ausgesetzt und eine Dejustierung durch thermische Formveränderungen
dadurch verhindert, daß die zur Erhaltung der Justierung gegeneinander festgelegten Bauteile so miteinander
verbunden sind, daß sich ihre Verbindung hinsichtlich der thermischen Justierung im wesentlichen neutral
verhält.
Teilt man das Heizfeld zwischen seiner äußersten bzw. kleinsten Arbeitsperipherie und seiner Mittelachse in
zehn etwa gleich breite Ringzonen ein, so ergeben sich beiderseits einer zum Temperaturfühler querliegenden
Axialebene des Heizfeldes zwanzig halbe Ringabschnitte. Davon kann der Temperaturfühler - in Ansicht auf die
Anlageebene - mindestens etwa sechs und höchstens etwa siebzehn Ringabschnitte übergreifen, wobei die Untergrenze
auch bei acht, neun oder zehn und die Obergrenze bei fünfzehn, dreizehn oder elf liegen kann, so daß der
Temperaturfühler entweder nicht bis an die genannte Axialebene oder über diese hinaus reicht. Sind zwei oder
mehr gesondert schaltbare Heizkreise der Beheizung ein und desselben Heizfeldes vorgesehen, so ist es zweckmäßig,
wenn der Temperaturfühler mindestens einen Heizkörper bzw. eine Windung jedes Heizkreises übergreift.
Fällt das jeweilige, innerhalb der Arbeitsperipherie liegende Ende des Arbeitsabschnittes annähernd mit einem
zugehörigen, freien Abschlußende des Temperaturfühlers zusammen, so kann auch dieses Abschlußende im genannten
Abstand gegenüber der Arbeitsperipherie bzw. in der genannten Lage gegenüber der Axialebene des Heizfeldes
vorgesehen sein und keine direkte Verbindung zum gegenüberliegenden
Innenumfang der Arbeitsperipherie aufweisen. An den Arbeitsabschnitt des Temperaturfühlers kann
aber auch ein thermisch im wesentlichen nichtreaktiver Längsabschnitt, z.B. ein Verlängerungsstab, anschließen,
welcher den Temperaturfühler, insbesondere an seinem von einem Schalterkopf entfernten Ende, gegenüber dem die
Arbeitsperipherie bildenden Innenumfang des Tragkörpers abstützt.
Es ist denkbar, den Arbeitsabschnitt bzw. Temperaturfühler über den größten Teil seiner Länge ohne weitere
Abstützung frei bzw. fliegend ausragen zu lassen, jedoch kann bei besonders leichter und flacher Bauweise der
Heizeinheit deren Festigkeit und insbesondere thermische Stabilität noch wesentlich dadurch erhöht werden, daß im
Lückenabstand von und innerhalb der Arbeitsperipherie und/oder in entsprechendem Abstand vom Abschlußende des
Temperaturfühlers bzw. vom zugehörigen Ende des Arbeitsabschnittes mindestens eine Halterung vorgesehen ist,
deren Haltekörper ggf. mit einer geringen Spannung permanent an dem Temperaturfühler und einem Bodenbereich
des Tragkörpers angreift. Ist dabei der Temperaturfühler im Bereich außerhalb der Arbeitsperipherie im wesentlichen
starr mit dem Rand des flachschalenformigen Tragkörpers
verbunden, so ergibt sich im gemeinsamen Axialschnitt durch den Temperaturfühler und den Tragkörper
unter Einschluß des Haltekörpers bzw. der Haltekörper eine rahmen- bzw. leiterförmige Versteifungsstruktur,
die vom Mittelfeld des Tragkörpers bis zu dessen Außenumfang reicht. Diese Versteifungsstruktur wirkt einem
eventuellen Aufwölben des Bodens des Tragkörpers und der an diesem angeordneten Beheizung durch thermische Belastung
entgegen, so daß der Abstand zwischen Beheizung
und Temperaturfühler, zwischen Beheizung und Anlageebene
sowie zwischen Temperaturfühler und Anlageebene stets etwa konstant bleibt.
Haltekörper sind zweckmäßig nur in größerer Entfernung von der Arbeitsperipherie des Heizfeldes, nämlich jenseits
der Hälfte der Länge des Arbeitsabschnittes bzw. des innerhalb der Arbeitsperipherie liegenden Längsabschnittes
des Temperaturfühlers vorgesehen. Der Abstand des Haltekörpers vom freien Ende des Arbeitsabschnittes
bzw. Temperaturfühlers kann etwa in der Größenordnung von einem Siebtel bis einem Viertel der Länge des genannten
Längsabschnittes liegen, wobei der Haltekörper auch bis zur Endfläche des Temperaturfühlers oder darüberhinaus
reichen kann und die Obergrenze des Abstandes von dieser Endfläche bei etwa einem Drittel bis der
Hälfte der genannten Länge liegt.
Die Endfläche des Temperaturfühlers kann somit unmittelbar der Strahlung der Beheizung ausgesetzt sein. Dies
ist auch möglich, wenn im Bereich dieser Endfläche ein Justierglied für den Temperaturfühler liegt, der zweckmäßig
als Dehnstabfühler aus zwei wenigstens über den Arbeitsabschnitt reichenden Stabteilen unterschiedlicher
thermischer Ausdehnungskoeffizienten, z.B. einem Außenrohr und einem in diesem angeordneten Innenstab, besteht.
Das Justierglied ist dann z.B. ein am freien Ende des Außenrohres in dessen Längsrichtung spielfrei gehalteter
Druckkörper, an dem der Innenstab axial abgestützt ist und das zur Erzielung thermisch neutralen Verhaltens
zweckmäßig gewindefrei oder so gehaltert ist, daß seine Halterungsverbindung durch Dehnungsverformungen nicht
gelockert werden kann. Besonders vorteilhaft ist hier eine Ausbildung der Justierung nach der Patentanmeldung
P 40 29 351.3, auf die wegen weiterer Merkmale, Wirkungen und Vorteile Bezug genommen wird.
Das Außenrohr des Temperaturfühlers kann im Arbeitszustand auf Zug oder Druck belastet sein, es kann aus
Stahl und/oder Quarzglas oder dgl. bestehen, und es hat zweckmäßig im wesentlichen über seine gesamte Länge
konstante Querschnitte. Mindestens ein Haltekörper kann wenigstens teilweise, z.B. im Bereich des Anschlusses an
den Temperaturfühler und/oder den Tragkörper, aus einem thermisch minimal leitfähigen Werkstoff, wie einem
Isolierwerkstoff, und/oder einer elektrisch bzw. thermisch
gut leitfähigen, ggf. metallischen Werkstoff bestehen, wobei als Werkstoffe insbesondere relativ
weichverpreßte keramische Faserwerkstoffe, Hartkeramik, Stahl oder dgl. geeignet sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung kann für Strahlungs-Heizeinheiten,
die Heizfelder sehr unterschiedlicher Größe aufweisen, ein und derselbe Temperaturschutzschalter
in Form einer in sich geschlossenen Baugruppe verwendet werden, dessen Temperaturfühler dann je nach
Weite des Heizfeldes mehr oder weniger weit in dieses Heizfeld ragt, jedoch in jedem Fall zur sicheren Überwachung
des gesamten Heizfeldes gegen Überhitzung ausreicht.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen
hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen
bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für
sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für
die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und
werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Strahlungs-Heizeinheit in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 2 einen Ausschnitt der Fig. 1 im Axialschnitt in geringfügig abgewandelter
Ausbildung,
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel in einem Ausschnitt entsprechend Fig. 2, jedoch
wesentlich vergrößert,
Fig. 4 die Halterung gemäß Fig. 3 in Ansicht,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform in einer Darstellung entsprechend Fig. 3,
Fig. 6 ein Halteglied gemäß Fig. 5 in Ansicht,
Fig. 7 ein weiteres Halteglied gemäß Fig. 5 in Ansicht und
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform in einer Darstellung entsprechend Fig. 3.
Die Heizeinheit 1 weist einen flachschalenformigen, im
wesentlichen kreis-, langrund nierenförmig und/oder mindestens eineckig ausgebildeten Tragkörper 2 auf, der
symmetrisch zu einer Mittelachse, mindestens einer
Axialebene oder nichtsymmetrisch ausgebildet sein kann. Der Tragkörper 2 ist im wesentlichen durch zwei Isolierkörper
3, 4 und eine Tragschale 5 der genannten Form gebildet. Ein zur Heizseite frei liegender Isolierkörper
3 ist als flachschalenförmiger Formkörper aus z.B. im
Vakuum-Saugverfahren verdichtetem, hochtemperaturbeständigem Isolierwerkstoff hergestellt, welcher keramische
Fasern sowie ggf. Bindemittel enthält und unter den beim Betrieb auftretenden Druckbelastungen geringfügig rückfedernd
und/oder sich setzend und daher bleibend verformt, wobei er trotz dieser Eigenstabilität mit mittlerer
Kraft zwischen zwei Fingern in den gegebenen Querschnitten zusammengedrückt sowie pulverig zerrieben
werden kann.
Der Isolierkörper 3 ist mit seinem Isolierboden 7 von weniger als 5 mm Dicke auf dem annähernd plattenförmigen
Isolierkörper 4 abgestützt, der aus einem thermisch noch besser isolierenden, jedoch weniger festen Isolierwerkstoff,
beispielsweise einem Schüttgut aus mikroporöser pyrogener Kieselsäure, durch Verdichtung hergestellt,
jedoch wie der Isolierkörper 3 ein eigenstabiler Formkörper sein kann.
Die Isolierkörper 3, 4 liegen nur mit einem Teil ihrer einander zugewandten Flächen dadurch aneinander an, daß
der Isolierkörper 4 mit geringem Abstand von seinem Außenumfang einen flach vorstehenden Ringvorsprung
aufweist, der die beiden Isolierkörper ansonsten auf einem Spaltabstand zueinander hält. Dieser Distanz- bzw.
Ringvorsprung liegt etwa deckungsgleich zu einem Isolierrand 6, der einteilig mit dem Isolierboden 7 ausgebildet
ist und als im wesentlichen geschlossener Ringrand über dessen Vorderseite um wesentlich mehr als
dessen bzw. seine Dicke vorsteht, die mehrfach größer als die Dicke des Isolierbodens 7 ist.
Die Tragschale 5 besteht im wesentlichen einteilig aus Blech und hat einen annähernd rechtwinklig zum Isolierboden
7 liegenden Schalenrand 8 sowie einen mehrfach ringförmig um seine Mittelachse profilierten Schalenboden
9, auf dem der Isolierkörper 4 im wesentlichen ganzflächig so anliegt, daß er mit seinem Außenumfang
bis an den Innenumfang des Schalenrandes 8 reicht, an welchem auch der Isolierrand 6 annähernd über seine
gesamte Höhe ansteht. Die genannten Bauteile liegen achsgleich zur Mittelachse 10 des Tragkörpers 2 und
bilden rechtwinklig zu dieser Mittelachse 10 an der Vorderseite eine ringförmig im wesentlichen geschlossene
Anlagefläche 12, mit welcher die Heizeinheit 1 in einer Anlageebene 11 federnd gegen die Rückseite einer Platte
oder dgl. zu spannen ist.
Gemäß Fig. 1 ist die Anlagefläche 12 durch den wenige Millimeter über den Isolierrand 6 vorstehenden Schalenrand
8 gebildet, während sie gemäß Fig. 2 durch den wenige Millimeter über den Schalenrand 8 so weit vorstehenden
Isolierrand 6 gebildet ist, daß aufgrund der durch die Anpressung auftretenden federnden Verformung
und der Schrumpfung durch Alterung der Schalenrand 8 nur nahezu bis an die Anlageebene 11 gelangen kann, der
Isolierrand 6 jedoch nicht breitgedrückt wird. Die Anlagefläche 12 bildet dadurch gleichzeitig eine ebene,
nachgiebige und einteilig mit dem gesamten Isolierrand ausgebildete Dichtfläche. Die Federkraft zur Anpressung
greift zweckmäßig an der Tragschale 5 bzw. am Schalenboden 9 an.
An der Vorderseite des Isolierbodens 7 ist mindestens ein Heizkörper 13 lagegesichert z.B. durch Einbettung
befestigt, dessen jeweiliger Heizwiderstand 14 durch
eine Widerstandswendel, ein Geflecht aus elektrischem Widerstandsmaterial, einen Dickschichtwiderstand, einen Halogen-Leuchtkolben und/oder ähnliches gebildet sein kann sowie zur Abstrahlung seiner Wärmestrahlen im
wesentlichen unabgedunkelt frei liegt. Der Heizwiderstand 14 kann z.B. durch teilweises Einbetten in den
Isolierboden 7 befestigt sein. Hier könnten zwei Heizwiderstände 14 zwei gesondert schaltbare Heizkreise 15, 16 bilden, die jeweils im wesentlichen gleichmäßig über die gesamte Fläche des Isolierbodens 7 verteilt sind, und/oder mindestens zwei Heizwiderstände sind parallel geschaltet.
eine Widerstandswendel, ein Geflecht aus elektrischem Widerstandsmaterial, einen Dickschichtwiderstand, einen Halogen-Leuchtkolben und/oder ähnliches gebildet sein kann sowie zur Abstrahlung seiner Wärmestrahlen im
wesentlichen unabgedunkelt frei liegt. Der Heizwiderstand 14 kann z.B. durch teilweises Einbetten in den
Isolierboden 7 befestigt sein. Hier könnten zwei Heizwiderstände 14 zwei gesondert schaltbare Heizkreise 15, 16 bilden, die jeweils im wesentlichen gleichmäßig über die gesamte Fläche des Isolierbodens 7 verteilt sind, und/oder mindestens zwei Heizwiderstände sind parallel geschaltet.
Sämtliche Heizkörper 13 bzw. die Vorderseite des Isolierbodens 7 bestimmen ein Heizfeld 17, das von seinem
Außenumfang bzw. seiner Arbeitsperipherie 2 0 zur Mittelachse 10 über den größten Teil der zugehörigen Radialerstreckung
ununterbrochen bzw. hinsichtlich seiner Leistungsdichte im wesentlichen kontinuierlich durchgeht
und im dargestellten Ausführungsbeispiel in etwa acht bis zehn annähernd konzentrische bzw. gleich breite
Ringzonen 18 sowie ein an die innerste Ringzone anschließendes und bis zur Mittelachse 10 reichendes
Mittelfeld bzw. einen Mittelbereich 19 unterteilt ist, dessen Weite - je nach Größe des Heizfeldes - etwa einem Drittel der Gesamtweite des Heizfeldes entspricht. In diesem Mittelbereich 19 ist die flächenbezogen spezifische Leistungsdichte der Heizkörper 13 kleiner als in den anschließenden bzw. übrigen Ringzonen 18.
Ringzonen 18 sowie ein an die innerste Ringzone anschließendes und bis zur Mittelachse 10 reichendes
Mittelfeld bzw. einen Mittelbereich 19 unterteilt ist, dessen Weite - je nach Größe des Heizfeldes - etwa einem Drittel der Gesamtweite des Heizfeldes entspricht. In diesem Mittelbereich 19 ist die flächenbezogen spezifische Leistungsdichte der Heizkörper 13 kleiner als in den anschließenden bzw. übrigen Ringzonen 18.
Diese Wirkung ergibt sich dadurch, daß die langgestreckt strangförmigen Heizkörper 13 in spiralförmigen Windungen
21 um die Mittelachse 10 verlegt sind, wobei jedoch alle ihre freien Enden so nah wie möglich beim Isolierrand 6
liegen, so daß sie im Mittelbereich 19 mit im Abstand zwischen ihren Enden liegenden Längsabschnitten jeweils
eine S-förmige Mittelschlaufe 22 aus jeweils zwei teilkreisförmigen Schlaufenbögen 23 bilden. Beide bzw. alle
Heizkörper 13 bilden jeweils unmittelbar benachbart zueinander liegende Windungen 21 und Mittelschlaufen 22,
wobei diese Windungen 21 und Mittelschlaufen 22 mit im wesentlichen konstanten Lücken 24 in einem Abstand
voneinander liegen, der kleiner als die zugehörige Breite des jeweiligen Heizwiderstandes 14 ist.
Die innersten Schlaufenbögen 23, die den kleinsten Krümmungsradius des jeweiligen Heizwiderstandes 14
bilden, begrenzen den Mittelbereich 19 und jeweils eine von Heizwiderständen freie Mittellücke 25, deren größte
Breite wesentlich größer als die der Lücken 24 ist und die gekrümmt und spitz auslaufend in die zugehörige
Lücke 24 übergeht. Die gemeinsame Axialebene der beiden innersten Schlaufenbögen 23 kann etwa in der Mittelachse
10 liegen. Die äußeren Enden der Heizwiderstände 14 bilden Anschlußenden 26 zum elektrischen Anschluß der
Heizkörper 13 und liegen hierfür möglichst nahe bzw. alle annähernd gleich nahe zum Innenumfang des Isolierrandes
6 bzw. mit etwa gleichem Abstand von der Mittelachse 10.
Auf der Seite der Mittelachse 10, auf welcher diese Anschlußenden 26 liegen, bilden die ansonsten etwa um
die Mittelachse 10 gekrümmten Windungen 21 zweckmäßig weniger stark gekrümmte bis geradlinige, ebenfalls
zueinander parallele Windungsabschnitte 27, so daß sich hier benachbart zum Innenumfang des Isolierrandes 6 ein
Feld für die Aufnahme der Anschlußenden 26 ergibt. Gemäß Fig. 1 ist dieses Feld auf verhältnismäßig großer Fläche
von Heizwiderständen frei, jedoch können die äußersten Windungen auch nach links soweit verlängert sein, daß
dieses Feld ebenfalls im wesentlichen vollständig bzw. außer im Bereich der Lücken mit Heizwiderständen bedeckt
ist und die Anschlußenden 2 6 dem Innenumfang des Isolierrandes 6 unmittelbar benachbart gegenüberliegen.
Die Heizeinheit 1 dient zur annähernd abgedichteten Anlage ihrer Anlagefläche 12 an der Rück- bzw. Unterseite
einer transluzenten Platte 28 aus Glaskeramik oder dgl., gegen deren Rückseite auch mehrere im Abstand
zueinander liegende gleiche oder unterschiedliche Heizeinheiten 1 angelegt sein können, z.B. um benachbarte
Kochstellen zu bilden. Gegenüber dieser Platte 28 bzw. der Anlageebene 11 freiliegend zurückversetzt ist eine
Temperaturschutz-Einrichtung 29 vorgesehen, mit welcher vor allem die Platte 28 gegen Überhitzung durch die
Heizkörper 13 dadurch geschützt werden soll, daß diese Einrichtung 29 bei Erreichen einer Grenztemperatur
wenigstens einen Teil der oder die gesamte installierte Leistung der Heizkörper 13 selbsttätig abschaltet und
nach Unterschreiten einer unteren Grenztemperatur selbsttätig wieder einschaltet.
Zur Erfassung der Temperatur ist in den gegen Durchströmungen abgedichteten Raum zwischen dem Isolierkörper 3
und der Platte 28 ein im wesentlichen berührungsfrei liegender, schlank stabförmiger und geradliniger Temperaturfühler
30 vorgesehen. Dieser weist ein metallisches, seinen freiliegenden Außenumfang bildendes Außen-
rohr 31 und in diesem mit Radialspiel einen Innenstab
aus Keramik oder dgl. auf. Das Außenrohr 31 ist mit einem Ende in seiner Längsrichtung lagegesichert an
einem gehäuseförmigen Sockelkörper 3 3 aus hartkeramischem Isolierwerkstoff befestigt, in welchen das zugehörige
Ende des Innenstabes 32 so eingreift, daß es einen Schnapp-Schalter 3 4 für die abzuschaltende Leistung und
ggf. einen dahinter liegenden Schnappkontakt für eine Signaleinrichtung betätigt. Die beiden anderen Enden von
Außenrohr 31 und Innenstab 32 sind gegen die zugehörige Schaltkraft gegeneinander durch Druckanlage und/oder
eine auf Scherung belastete Verbindung lagegesichert. Bei Bruch bzw. Abziehen des Fühlers erfolgt eine Betätigung
des Schalters 34 im Sinne der Abschaltung der gesamten Leistung oder einer Teilleistung.
Der den Temperaturfühler 3 0 über den größten Teil seiner Länge frei ausragend tragende Sockelkörper 3 3 liegt mit
Lückenabstand an der Außenseite des Tragkörpers 2 bzw. des Schalenrandes 8 und ist an diesem mit einem in sich
rückfedernden, winkelförmigen Träger 43 befestigt, dessen einer Schenkel etwa parallel und berührungsfrei
benachbart zum Schalenrand 8 liegt, während der andere Schenkel, ggf. durch Verspannung mit Schraubbolzen oder
dgl., an der Unterseite des Schalenbodens 9 lagestarr befestigt ist.
Der Schalenboden 9 weist hierfür im Anschluß an seinen Außenumfang eine zur Anlageebene 11 hin versetzte,
insbesondere ringförmig durchgehende, Schulter auf, so daß der Träger 4 3 nicht über die Außenseite des übrigen
Schalenbodens 9 vorsteht. Durch den Träger 43 kann der Sockelkörper 3 3 mit dem Temperaturfühler 30 zwar geringfügig
federnde Schwenkbewegungen um eine im Bereich des
Schalenrandes 8 und/oder des Schalenbodens 9 sowie etwa
parallel zur Anlageebene 11 und quer zur Längsrichtung des Temperaturfühlers 30 liegende Achse und ggf. auch um
eine quer zur Anlageebene 11 liegende Achse ausführen, wodurch die Gefahr eines Bruches aufgrund starker Erschütterungen
wesentlich reduziert ist.
Dem freien Ende 3 6 des Temperaturfühlers 3 0 kann eine z.B. für den Signalkontakt vorgesehene Justierung 37
zugeordnet sein, während dem anderen, sockelseitigen Ende 35 eine Justierung für den Schalter 34 zugeordnet
ist. Die Justierung 37, deren Erstellung vor Einbau des Temperaturfühlers 3 0 in die Heizeinheit 1 vorgenommen
wird, weist ein Justierglied 38 in Form eines am Außenumfang im wesentlichen glattflächigen Bolzens auf, der
im wesentlichen radialspielfrei in den zugehörigen, z.B. verjüngten Endabschnitt 39 des Außenrohres 31
eingesetzt ist, sich mit seiner inneren Endfläche am zugehörigen Ende des Innenstabes 22 in jedem Betriebszustand
unter Druck abstützt und durch Verschweißung im Endabschnitt 39 befestigt ist. Die Justierung des Schalters
3 4 erfolgt von der vom Temperaturfühler abgekehrten Seite des Sockelkörpers 33 her.
Über den Bereich, über welchen der Temperaturfühler 30 zwischen dieser Abstützung und dem anderen Ende des
Innenstabes 32 im Bereich des Heizfeldes 17 liegend der direkten Strahlung der Heizkörper 13 ausgesetzt ist,
d.h. im wesentlichen von der genannten Abstützung bis zum Innenumfang des Isolierrandes 6, bildet der Temperaturfühler
3 0 einen thermisch reagierenden Arbeitsabschnitt 40, in dessen Bereich das Außenrohr 31 auf
Änderungen der Heizstrahlung mit Längenänderungen reagiert. Im Bereich des Isolierrandes 6 ist der Tempe-
raturfühler 3 0 gegenüber dieser Heizstrahlung im wesentlichen dadurch abgeschirmt, daß er den Isolierrand 6
und/oder den Schalenrand 8 entweder gemäß Fig. 1 im Bereich weiterer Öffnungen oder gemäß Fig. 2 im Bereich
eng angepaßter Bohrungen durchsetzt und daher durch diesen Rand zentriert ist.
Der Arbeitsabschnitt 40 könnte zwar zu einer oder mehreren Windungen 21 etwa tangential bzw. sehnenartig liegen,
ist jedoch zweckmäßig annähernd in einer Axialebene 41 dieser Windungen bzw. der Mittelachse 10 vorgesehen,
welche unter einem Winkel von etwa 45° zur gemeinsamen Axialebene der beiden innersten Schlaufenbögen 23 liegt.
Während gemäß Fig. 1 die Anschlußenden 2 6 bzw. ihre zugehörigen äußersten Endwindungen nicht bis an diese
Axialebene 41 reichen, können diese auch die Axialebene 41 durchsetzen, so daß der Arbeitsabschnitt 40 auch in
diesem an den Innenumfang des Schalenrandes 6 anschließenden Bereich einer direkten Strahlungsbeheizung ausgesetzt
ist.
Der Arbeitsabschnitt 40 bzw. der Temperaturfühler 30 reicht höchstens bis an die quer bzw. rechtwinklig zur
Axialebene 41 liegende zugehörige Axialebene 42 der Windungen bzw. der Mittelachse 10, so daß er den größten
Teil der acht bis zehn Ringzonen 18, und zwar im Bereich der Windungsabschnitte 27, erfaßt, die etwa parallel zur
Axialebene 42 liegen. Der Arbeitsabschnitt 40 kann auch die Axialebene 42 durchsetzen.
Außer indirekt über den Träger 43 sind der Isolierboden 7 und der Temperaturfühler 3 0 noch im Bereich von dessen
freiem Ende 3 6 unmittelbar aneinander durch eine Halterung 44 abgestützt, die im wesentlichen ausschließlich
durch einen einzigen, einteilig mit dem Isolierboden 7 hergestellten Haltekörper 45 aus dem genannten Werkstoff
gebildet ist. Der Haltekörper 45 liegt in der näher bei der Mittelachse 10 liegenden bzw. von dieser am Rand
durchsetzten Mittellücke 25 und grenzt mit nur geringem Spaltabstand an den Innenumfang des zugehörigen innersten
Schiaufenbogens 23 an, weshalb er in Ansicht auf die Anlageebene 11 die beschriebene, gekrümmt spitz
zulaufende Form hat. Seine freie Stirnfläche liegt im Abstand zwischen der Vorderseite der Heizwiderstände
und der Anlageebene 11 so, daß sich auf ihr der Temperaturfühler 3 0 im Bereich seines zugehörigen Endes 3 6
unter der Druckkraft des vorgespannten Trägers 43 mit einem Umfangsbereich abstützt, der kleiner als die
Hälfte bzw. ein Viertel des Gesamtumfanges ist.
Die Druckkraft ist kleiner als solche Verformungskräfte, die zu einer elastischen Biegeverformung des Temperaturfühlers
30 erforderlich wären, jedoch größer als gegen die Anlageebene 11 gerichtete Wölbungskräfte, die
durch thermische Ausdehnungswölbung des Isolierbodens auftreten könnten. Der Schalenrand 8 ist von diesen
Kräften nicht unmittelbar beeinflußt, wenn er auch mit dem Schalenboden 9 bzw. der den Träger 4 3 aufnehmenden
Schulter ein federndes Versteifungsprofil zur Lagesicherung des Sockelkörpers 3 3 bildet. Der Haltekörper 45
liegt im wesentlichen vollständig auf einer Seite der Mittelachse 10 bzw. der zur gemeinsamen Axialebene der
Schiaufenbögen 23 rechtwinkligen Axialebene, wird jedoch
von den Axialebenen 41, 42 durchsetzt. Da er zu seiner freien Stirnfläche in seiner Außenweite verjüngt ist
und auch wegen seiner beschriebenen Anordnung, schirmt der Haltekörper 45 den Temperaturfühler 30 bzw. den
Arbeitsabschnitt 40 praktisch nicht oder nur allenfalls
vernachlässigbar gegenüber der Direktstrahlung der Heizkörper 13 thermisch ab.
Der hockerförmige Haltekörper 45 ist auch vollständig
berührungsfrei gegenüber dem gesamten Innenumfang des Isolierrandes 6, durch welchen etwa die Arbeitsperipherie
20 des Heizfeldes 17 bestimmt ist. Die Halterung 44 liegt im Bereich der Spaltlücke zwischen dem Isolierkörper
4 und dem Isolierboden 7, dessen Dicke etwa der Außenweite des Temperaturfühlers 30 entspricht, wodurch
die genannten Wölbungskräfte besonders niedrig gehalten werden können und auch der Isolierboden 7 der Druckkraft
des Temperaturfühlers 30 im Bereich der Halterung 44 elastisch rückfedernd nachgeben kann.
Dadurch ist im Schnitt durch die Axialebene 41 ein rahmenförmiger, in sich geringfügig federnd nachgiebiger
sowie quer zum Isolierboden 7 vorgespannter Versteifungsverbund geschaffen, in welchen außer der Tragschale
5, dem Träger 43, dem Sockelkörper 33, dem Temperaturfühler 30, der Halterung 34, dem Isolierboden 7 und dem
Isolierkörper 4 auch der Isolierrand 6 einbezogen ist, in welchen der Temperaturfühler 30 nach allen Richtungen
quer zu seiner Achse rückfedernd bewegbar eingreift.
In den Figuren 3 bis 8 sind für einander entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den Figuren 1
und 2, jedoch mit unterschiedlichen Indizes verwendet, weshalb alle Beschreibungsteile für alle Ausführungsformen
sinngemäß gelten. Die Halterungen gemäß den Figuren 1 bis 8 können einzeln oder in beliebiger Kombination
und Anzahl für denselben Temperaturfühler vorgesehen sein.
Aus den Figuren 3 und 4 ist ein plattenförmiger Haltekörper
45a aus Hartkeramik mit einer Dicke vorgesehen, die etwa dem Durchmesser des Temperaturfühlers 30a
entspricht. Der Haltekörper 45a bildet eine über den Umfang im wesentlichen geschlossene Öse 46 mit einer
Durchgangsöffnung 47, die gegenüber dem Außenumfang des Arbeitsabschnittes 4 0a nur geringfügig weiter sein kann,
so daß das Außenrohr 31a, das auch ein nicht an den schaltwirksamen Fühlerausdehnungen teilnehmendes Schutzrohr
aus Quarzglas oder dgl. sein kann, gegenüber der Halterung 44a längsverschiebbar ist. Die Öse 46 steht
über die vom Heizkörper 13a abgekehrte Seite des Arbeitsabschnittes 40a vor, jedoch nicht bis zur Anlageebene bzw. Anlagefläche 12a, so daß sie gegenüber der
Platte 28 berührungsfrei bleibt.
An der anderen Seite bildet der die Öse 4 6 aufweisende Plattenkörper 48 zwei annähernd fluchtende Schulterbzw.
Stützflächen 49, zwischen denen ein am freien Ende zugespitzter Steckanker 50 vorsteht. Mit diesem, im
Querschnitt rechteckigen Steckanker 50 kann der Haltekörper 45a nach dem Aufstecken auf den Temperaturfühler
30a in den Isolierboden 7a bzw. den Isolierkörper 4a unter gleichzeitiger Materialverdrängung zur Bildung der
zugehörigen Stecköffnung im wesentlichen verdrehgesichert eingestochen und/oder in eine Bohrung eingesetzt
werden, bis sein freies Ende in geringem Abstand vom Schalenboden 9a liegt. Der Steckanker 50 verdrängt dabei
den Isolierwerkstoff des Isolierbodens 7a und des Isolierkörpers 4a sowohl radial bzw. parallel zur Anlagefläche
12a als auch rechtwinklig dazu, so daß sich durch Verdichtung entsprechend verfestigter Isolierwerkstoff
im Bereich des Innenumfangs und des sacklochartigen Endes der Stecköffnung bzw. des Steckankers 50 befindet.
Die Stützflächen 49 liegen dann in einer Lücke 24 bzw. einer Mittellücke 25 auf der dem Temperaturfühler 30a
zugekehrten Oberseite des Isolierbodens 7a an, die im Bereich außerhalb der Heizkörper 13a über das gesamte
Heizfeld 17 durchgehend etwa in einer Ebene liegt. Der Haltekörper 45a kann in Längsrichtung des Steckankers
50, der quer zur Längsrichtung des Temperaturfühlers 3 0a bzw. zur Anlagefläche 12a liegt, gegenüber den Isolierkörpern
3a, 4a in der Stecköffnung gleitende Verschiebebewegungen ausführen, oder er kann durch entsprechende,
widerhakenartige Krallprofile gegen solche Verschiebebewegungen gesichert sein. Zweckmäßig liegen jedoch die
Stützflächen 49 unter der Kraft der Vorspannung des Temperaturfühlers 3 0a am Isolierboden 7a unter allen
Betriebsbedingungen an, so daß der Temperaturfühler 3 0a mit dem Haltekörper 45a einen Niederhalter für den
Isolierboden 7a bildet.
Der Arbeitsabschnitt 40a erstreckt sich beiderseits über den Haltekörper 45a hinaus, so daß das Ende 3 6a mit der
Justierung 37a berührungsfrei und ohne Abschirmung freiliegend der Direktstrahlung des Heizkörpers 13a
ausgesetzt ist. Der dem Ende 3 6a zugehörige Längsabschnitt des Arbeitsabschnittes 40a ist jedoch kürzer als
derjenige, der auf der anderen Seite des Haltekörpers 45a liegt.
Gemäß den Figuren 5 bis 7 sind zwei Haltekörper 45b, 45b' im Abstand voneinander und so vorgesehen, daß sie
in gesonderte Lücken 24 bzw. Mittellücken 25 eingreifen und zwischen ihnen z.B. eine, zwei bis drei oder vier
Windungen 21 bzw. Windungsabschnitte 27 liegen können. Jeder Haltekörper 45b bzw. 45b' ist ausschließlich aus
einem gebogenen Drahtstück hergestellt, wobei die Öse 46b, 46b' nach Art einer Schraubenzugfeder aus zwei eng
aneinanderliegenden Windungen gewickelt ist. Die Durchgangsöffnung 47b bzw. 47b' kann dadurch rückfedernd
aufweitbar sein, so daß die Öse 46b bzw. 46b7 den Außenumfang
des Temperaturfühlers 30b radialspielfrei mit Spannung umgibt. Die Öse 46b bzw. 46b' ist dabei vom
freien Ende 3 6b des Temperaturfühlers 3 0b her aufschiebbar, wobei sie an einem konischen Übergangsabschnitt des
verjüngten Endabschnittes 39b beim Aufschieben aufgeweitet werden kann.
Ein tangential von der Öse 4 6b weggerichteter Schenkel des Drahtes 48b bzw. 48b' ist an seinem Ende nach innen
in Richtung zur gegenüberliegenden Seite der Öse 46b, 46b' abgewinkelt und bildet dadurch die einzige Stützfläche
49b bzw. 49b', die somit in Ansicht auf die Anlagefläche 12b etwa mit der Durchgangsöffnung 47b bzw.
47b' zusammenfällt.
Gemäß Fig. 6 ist auch der andere Schenkel parallel zum erstgenannten Schenkel und auf der gegenüberliegenden
Seite der Öse 46b tangential von dieser in der gleichen Richtung parallel weggeführt, jedoch zur Bildung des
Steckankers 50b über die Stützfläche 49b hinaus verlängert. Dieser Steckanker 50b kann bis zur Anlage an der
Innenseite des Schalenbodens 9b reichen, so daß sich hier eine elektrische Erdungsverbindung zwischen dem
Temperaturfühler 3 0b und der ihrerseits geerdeten Tragschale ergibt.
Der Haltekörper 45b bedarf zur Unterbringung einer breiteren Lücke, z.B. einer Mittellücke 25, während der
Haltekörper 45b' für eine schmalere Lücke geeignet ist,
weil in Ansicht parallel zur Durchgangsöffnung 47b der
den Steckanker 50b' bildende Schenkel die Stützfläche 49b' im Abstand zwischen ihren Enden bzw. etwa in der
Mitte ihrer Länge kreuzt und etwa radial zur Öse liegt. Der Steckanker 50b' durchsetzt auch den Schalenboden 9b
im Bereich einer zur Anlagefläche 12b hin versetzten, sich ggf. ununterbrochen ringförmig um die Mittelachse
10 erstreckenden Schulter, durch welche der Isolierkörper 4b in diesem Bereich eine etwa um die Hälfte geringere
Plattendicke bzw. etwa die gleiche Plattendicke wie im Bereich ihres Außenumfanges hat.
An der Außenseite des Schalenbodens 9b, dessen Schulter ein Gegenglied bildet, ist der Steckanker 50b' mit einem
gesonderten oder einteilig mit ihm ausgebildeten Sicherungsglied 51 versehen, das gegenüber der Durchgangsöffnung
in der Schulter weiter und z.B. durch Verformen, wie Verschränken oder Abwinkein des Steckankers 50b',
gebildet sein kann. Durch dieses Sicherungsglied 51 ist der Haltekörper 45b' gegen Herausziehen formschlüssig
gesichert, und der Formkörper wird gegenüber dem Blechschalenboden niedergehalten. Der jeweilige Haltekörper
kann jedoch eventuelle geringe Kippbewegungen in Quer- und/oder Längsrichtung des Temperaturfühlers 3 0b ausführen.
Das vollständig versenkt liegende Sicherungsglied 51 bzw. der gesamte Haltekörper steht über die Unterseite
der Heizeinheit Ib bzw. der Tragschale 5b nicht vor, die mit der Unterseite eine Stapelfläche zum übereinander
gestapelten Lagern von Heizeinheiten bildet.
Gemäß Fig. 8 liegt der Haltekörper 45c statt am Außenumfang an einem Innenumfang, nämlich dem des Außenrohres
31c bzw. des Endabschnittes 39c stützend an, so daß der Außenumfang des gesamten Arbeitsabschnittes 4 0c vollständig
freiliegend bleiben kann. Der Haltekörper 45c ist durch einen biegesteifen, nicht federnden und abgewinkelten
Bolzen bzw. Stab gebildet, dessen einer Schenkel vom freien Ende her in das Außenrohr 31c eingeführt
ist und einteilig mit dem Justierglied 38c bzw. dem Innenstab 32c ausgebildet sein kann. Der andere Schenkel
bildet einen Stützanker 50c, der wie die beschriebenen Steckanker ausgebildet sein könnte, jedoch in diesem
Fall mit seiner freien Endfläche die Stützfläche 49c bildet und nicht in den Isolierboden 7c eingreift. Die
frei vorstehende Länge des zum Temperaturfühler 30c etwa achsgleich liegenden Schenkels liegt nur etwa in der
Größenordnung des Außendurchmessers des zylindrischen Temperaturfühlers 3 0c bzw. in der Größenordnung der
Länge des Stützankers 50c.
Der jeweilige Haltekörper könnte auch mehrteilig und/oder aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet
sein, ist jedoch zweckmäßig jeweils durchgehend einteilig, so daß sich eine sehr einfache Ausbildung ergibt.
Zur Verringerung der Abschirmwirkung der Öse kann deren Durchgangsöffnung wesentlich weiter als der Temperaturfühler
sein und lediglich einzelne über den Umfang verteilte, vorstehende Nocken zur Abstützung des Temperaturfühlers
aufweisen. Ferner könnte der Steckanker 50b bzw. 50b' mit einer aufgeschobenen Isolierperle versehen
sein, welche sich einerseits an der Öse und andererseits am Isolierboden abstützt, so daß auf einen gesonderten
Stützschenkel vollständig verzichtet werden kann.
Claims (14)
1. Strahlungs-Heizeinheit mit einem Tragkörper (2), der an einer Seite eine eine Anlageebene (11)
bestimmende Anlagefläche (12), gegenüber der Anlageebene (11) im Abstand zurückversetzt mindestens
einen Strahlungs-Heizkörper (13) zur Bildung eines von einem Strahlengang des Heizkörpers (13) bestimmten Heizfeldes (17) sowie zwischen dem Heizkörper
(13) und der Anlageebene (11) einen im Strahlengang des Heizfeldes (17) im wesentlichen
frei liegenden, langgestreckten Temperaturfühler (30) eines Temperaturbegrenzers (29) aufweist,
wobei das Heizfeld (17) in einer kleinsten Betriebsform um eine Mittelachse (10) am Außenumfang
von einer kleinsten Arbeitsperipherie (20) begrenzt ist, welche über Ringzonen (18) in einen Mittelbereich
(19) übergeht und wobei ferner der Temperaturfühler (30) zwei Endbereiche eines thermisch
reaktiven Arbeitsabschnittes (40) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Endbereiche des thermisch reaktiven Arbeitsabschnittes (40)
im Abstand von und innerhalb der kleinsten Arbeitsperipherie (20) liegt.
2. Heizeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand des jeweiligen Endes des Arbeitsabschnittes (40) von der Arbeitsperipherie
(20), vorzugsweise von einer in Längsrichtung des Temperaturfühlers (30) diesem Ende gegenüberliegenden
Bereich der Arbeitsperipherie (20), mindestens der Querschnitts-Weite des Temperaturfühlers (30),
insbesondere dem 10- bis 20-fachen dieser Weite entspricht und/oder in der Größenordnung zwischen
einem Neuntel und sieben Neuntel der zugehörigen Weite der Arbeitsperipherie (20) liegt.
3. Heizeinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Ende des Arbeitsabschnittes
(40) im Mittelbereich (19) liegt, das insbesondere innerhalb einer äußeren Begrenzung des
Mittelbereiches mit einer - bezogen auf eine Flächeneinheit - geringeren spezifischen Heizleistung
versehen ist als mindestens eine bis alle Ringzonen (18) und/oder in dessen Bereich zwischen benachbarten
Abschnitten (21) des mindestens einen Heizkörpers (13) größere Abstandslücken (25) als im Bereich
mindestens einer bis aller Ringzonen (18) vorgesehen sind.
4. Heizeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Heizkörper (13) wenigstens eines Heizkreises (15, 16) in Windungen (21) um den Mittelbereich (19)
oder dgl. angeordnet ist und beiderseits einer zum Temperaturfühler (30) quer liegenden Axialebene
(42) jeweils eine etwa gleiche Anzahl von Windungsabschnitten (27) bildet und daß der Arbeitsabschnitt
(40) des Temperaturfühlers (30) nur zwischen einem Zehntel und zwei Drittel, insbesondere
etwa die Hälfte, dieser Anzahl von Windungsabschnitten (27) und/oder Windungsabschnitte (27)
mindestens zweier Heizkreise (15, 16) quer und berührungsfrei freiliegend überragt, wobei vorzugsweise
mindestens einer dieser überragten Windungsabschnitte (27) einen gegenüber anschließenden
Windungsabschnitten gestreckteren bis geradlinigen Verlauf hat.
5. Heizeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende (3 6) des
Arbeitsabschnittes (40) nahe benachbart zu einem von einem Schalterkopf entfernten Abschlußende,
insbesondere einem Justierende (37), des Temperaturfühlers (30) liegt und daß vorzugsweise ein an
diesem verjüngten Abschlußende vorgesehenes Justierglied (38) im wesentlichen gewindefrei gelagert
ist und/oder zugehörige Verbindungsflächen nur unter Zerstörung lösbar miteinander verbunden sind.
6. Heizeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler
(30) innerhalb der Arbeitsperipherie (20), insbesondere mit Abstand von der Arbeitsperipherie
(20) und/oder im Bereich des Arbeitsabschnittes (40) mit mindestens einer Halterung (44, 44a, 44b,
44b', 44c) zur Lagesicherung des Temperaturfühlers (30) bzw. des Tragkörpers (2) im Bereich des Heiz-
feldes (17) versehen ist und daß vorzugsweise die Halterung (44) in Ansicht auf die Anlageebene (11)
im wesentlichen nur zwischen benachbarten Abschnitten (21) des Heizkörpers (13) an dem Temperaturfühler
(30) angreift.
7. Heizeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44), insbesondere unter
Einbeziehung des gegenüber dem Außenumfang des Tragkörpers (2) im wesentlichen lagestarr angeordneten
Temperaturfühlers als Versteifungsstab, als Versteifung für den zugehörigen Bereich des Tragkörpers
(2) ausgebildet sowie vorzugsweise zur Bildung eines im Querschnitt rahmenförxnigen Versteifungsverbundes
mit dem Tragkörper (2) und/oder dem Temperaturfühler (3 0) in entgegengesetzten Richtungen quer zur Anlageebene im wesentlichen
fest verbunden ist.
8. Heizeinheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44c bzw. 44a) in das
Innere des Temperaturfühlers (3 0c bzw. 3 0a) eingreift und/oder dessen Außenumfang umgreift sowie
insbesondere von dessen Abschlußende (36c, 36a) her einsetzbar ist, wobei die Halterung (44c bzw. 44a)
vorzugsweise radial gesichert an wenigstens einem Umfangsabschnitt des Temperaturfühlers (3 0c bzw.
3 0a) anliegt, und die Länge dieses Umfangsabschnittes in der Größenordnung des 1/2- bis 4-fachen der
Außenweite des Temperaturfühlers (30c bzw. 30a) liegt.
9. Heizeinheit nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44a,
44c) mindestens einen an das jeweilige Ende des Arbeitsabschnittes (40a, 40c) anschließenden,
ggf. über die gesamte Länge des Arbeitsabschnittes reichenden Längsabschnitt des Temperaturfühlers
(30a, 30c) am Außenumfang im wesentlichen vollständig frei läßt sowie insbesondere eine kurze Stecköse
(46) zum im wesentlichen radialspielfreien Durchgriff des Temperaturfühlers und/oder mindestens
eine Stützfläche (49) zur im wesentlichen verformungsfreien Abstützung an der zur Anlageebene
(11) gerichteten Vorderseite des Tragkörpers im Bereich des Heizfeldes bildet.
10. Heizeinheit nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (44a,
44b, 44b', 44c) wenigstens teilweise durch einen vom Tragkörper gesonderten Haltekörper (45a, 45b,
45b', 45c) gebildet und insbesondere mit einem über eine Stützfläche (49, 49b, 49b') vorstehenden
Steckanker (50, 50b, 50b') zur Durchstechung mindestens eines Isolierkörpers (3a, 4a bzw. 3b, 4b
bzw. 3c, 4c) des Tragkörpers und/oder zum Eingriff in ein vom Temperaturfühler (3 0c) entferntes Gegenglied,
wie eine Blechplatte (9c), ausgebildet ist.
11. Heizeinheit nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Halterung
(44, 44a, 44b, 44c) wenigstens teilweise durch einen eng an benachbart gegenüberliegende Abschnitte
(21) des Heizkörpers (13) angepaßten Hocker eines Isolierkörpers (3) des Tragkörpers (2), eine
flache Halterungsplatte, einen mehrfach gebogenen Drahtanker und/oder einen abgewinkelten Stützstab
gebildet ist und vorzugsweise aus Keramik und/oder
Stahl besteht.
12. Heizeinheit nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Halterung
(44c) im Bereich des Temperaturfühlers (30c) im wesentlichen vollständig innerhalb von dessen
Außenumfang liegt und insbesondere etwa achsgleich zum Temperaturfühler (3 0c) über dessen Abschlußende
(3 6c) vorsteht, wobei die Halterung (44c) vorzugsweise mit einem Abschnitt ein Justierglied (38c)
und/oder einen Innenstab (32c) im Arbeitsabschnitt (40c) des Temperaturfühlers (30c) bildet.
13. Heizeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler (30) fliegend bzw. lagestarr an einem Sockelkörper
(33) befestigt und dieser insbesondere spielfrei, jedoch federnd mit dem Tragkörper (2)
verbunden ist, wobei der Temperaturfühler (3 0) vorzugsweise in einem Bereich zwischen dem Sockelkörper
(33) und einer im Abstand von sowie innerhalb der Arbeitsperipherie liegenden Stelle von
Querabstützungen gegenüber dem Tragkörper (2) frei ist.
14. Heizeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler
im Abstand innerhalb der Arbeitsperipherie (20) des Heizfeldes (17) mit Vorspannung gegen einen den
Heizkörper (13) tragenden Isolierboden (7) abgestützt ist, der vorzugsweise höchstens 4 bis 8 mm
dick und/oder an seiner von der Anlageebene (11) abgekehrten Seite wenigstens im Bereich der Ab
- 7
Stützung des Temperaturfühlers in einer Richtung weg von der Anlage (11) ausweichbar angeordnet ist.
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