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DE9102102U1 - Badezimmer-Heizkörper - Google Patents

Badezimmer-Heizkörper

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DE9102102U1
DE9102102U1 DE9102102U DE9102102U DE9102102U1 DE 9102102 U1 DE9102102 U1 DE 9102102U1 DE 9102102 U DE9102102 U DE 9102102U DE 9102102 U DE9102102 U DE 9102102U DE 9102102 U1 DE9102102 U1 DE 9102102U1
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Description

6011/+II/bu
Friedrich Hermann Platte
Uwe Platte
Reinwardtstraße 17, 5630 Remscheid-Lüttringhausen Badezimmer-Heizkörper
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Heizkörper mit einer Vorlaufleitung und einer Rücklaufleitung, die in einem zentralen, vertikal anzuordnenden Verteilungskörper zusammengefaßt sind, sowie mit als Rohrbögen ausgebildeten, im wesentlichen senkrecht zu dem Verteilungskörper verlaufenden, beidendig mit dem Verteilungskörper verbundenen und in Richtung des Verteilungskörpers übereinanderliegend angeordneten Heizrohren.
Ein derartiger Heizkörper, wie er durch das DE-GM 89 06 829 bekanntgeworden ist, wird insbesondere als Badezimmer-Heizkörper verwendet, der sowohl zur Raumbeheizung als auch zum Trocknen und Anwärmen von Hand- und Badetüchern dient, indem diese über die im wesentlichen horizontal, sprossenartig übereinander angeordneten Heizrohre gehängt werden können. Bei dem bekannten Heizkörper verlaufen die Vorlaufleitung und die Rücklaufleitung parallel nebeneinander, und zwar ist hier der zentrale Verteilungskörper als Rechteckrohrprofil ausgebildet, wobei eine mittlere Trennwand die Vorlaufleitung von der Rücklaufleitung trennt. Die Heizrohre sind
jeweils einendig mit der Vorlaufleitung und anderendig mit der Rücklaufleitung verbunden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den bekannten Heizkörper dahingehend zu verbessern, daß er bei zumindest gleichbleibend guter Wärmeverteilung insbesondere im Bereich des Verteilungskörpers einfacher und kompakter ausgebildet und damit preiswerter herstellbar ist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Vorlaufleitung innerhalb der Rücklaufleitung verläuft, wobei die Heizrohre jeweils mit ihren beiden Enden an der äußeren Rücklaufleitung angeschlossen sind und in einen zwischen den Leitungen gebildeten Zwischenraum münden, und wobei die innere Vorlaufleitung mindestens eine in den Zwischenraum mündende Austrittsöffnung aufweist.
Erfindungsgemäß münden somit sowohl die Vorlaufleitung als auch die Heizrohre, und zwar jeweils mit ihren beiden Enden, in den Zwischenraum zwischen der Vor- und der Rücklaufleitung. Überraschenderweise strömt das Wärmemedium (Wasser) dennoch durch die horizontalen Heizrohre, d.h. es erfolgt eine gleichmäßige Wärmeverteilung innerhalb des erfindungsgemäßen Heizkörpers.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Wärmeverteilung innerhalb des Heizkörpers dadurch besonders gut und gleichmäßig, daß die Vorlaufleitung für jedes vorhandene Heizrohr eine quer angeordnete Austrittsöffnung besitzt, und zwar weist jede Austrittsöffnung in Richtung eines der beiden mit der Rücklaufleitung verbundenen Enden des jeweils zugeordneten Heizrohres. Dies bedeutet, daß jeweils eine Austrittsöffnung einem Heizrohr-
Abzweigende derart gegenüberliegt, daß das durch die Vorlaufleitung strömende und aus der Austrittsöffnung austretende Heizmedium quer zum Verlauf der Rücklaufleitung durch den Zwischenraum und damit auch durch das hier vorhandene Heizmedium hindurch in das Heizrohr einströmt. Das Medium strömt dann durch die Heizrohre hindurch und tritt aus dem gegenüberliegenden Ende aus und wieder in die Rücklaufleitung ein, wo es nachfolgend aufgrund seines abkühlungsbedingt angestiegenen spezifischen Gewichtes vertikal nach unten in Richtung eines Rücklaufanschlusses strömt. Beim "Einschalten" des Heizkörpers, d.h. bei Beginn des Zuführens von warmem Heizmedium, erfolgt somit vorteilhafterweise eine praktisch gleichzeitige und sehr gleichmäßige Erwärmung aller vorhandenen Heizrohre.
Durch die erfindungsgemäße "Ineinanderanordnung" von Vor- und Rücklaufleitung läßt sich der Verteilungskörper wesentlich kompakter, d.h. mit geringerem Außenquerschnitt, ausbilden. Die Herstellung ist sehr einfach. Da die Heizrohre ausschließlich mit der äußeren Rücklaufleitung verbunden sind, können sie mit dieser eine vormontierte Baugruppe bilden; die Vorlaufleitung kann dann nachträglich insbesondere zusammen mit einem Anschlußstück (Anschlußstutzen) in die Rücklaufleitung eingesetzt werden. Dabei besitzt das Anschlußstück dann vorteilhafterweise auch entsprechende Anschlüsse für den Vor- und Rücklauf, wobei an dem Vorlaufanschluß in üblicher Weise ein Heizkörperventil bzw. ein Thermostatventil angeschlossen werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten, und die hiermit erreichten Vorteile und besonderen Wirkungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung im folgenden beispielhaft näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Heizkörpers,
Fig. 2 eine Draufsicht in Pfeilrichtung II gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht analog zu Fig. 2 einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Heizkörpers,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch den Heizkörper der Aus führungs form gemäß Fig. 1 und 2 längs der Schnittlinie IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 ein Verschlußstück des erfindungsgemäßen Heizkörpers und
Fig. 6 ein Verbinderstück zum Verbinden zweier erfindungsgemäßer Heizkörper.
In den verschiedenen Zeichnungsfiguren sind gleiche bzw. gleichwirkende Teile und Komponenten stets mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht ein erfindungsgemäßer Heizkörper 2 aus einem zentralen, langgestreckten und im wesentlichen vertikal anzuordnenden Verteilungskörper 4 sowie vorzugsweise mehreren (im dargestellten Ausführungsbeispiel drei) als Rohrbögen 6 ausgebildeten, im wesentlichen horizontal, d.h. senkrecht zu dem Verteilungskörper 4, verlaufenden Heizrohren 8. Jeder Rohrbogen 6 ist vorzugsweise als lang-
gestreckt ovaler Doppelbogen mit zwei 180"-Biegungen 10, zwei geradlinigen, etwa aufeinanderzu verlaufenden Endabschnitten 12 und einem hierzu parallelen, die Biegungen 10 verbindenden, geradlinigen Verbindungsabschnitt 14 ausgebildet. Die Endabschnitte 12 sind auf diametral gegenüberliegenden Seiten des Verteilungskörpers 4 mit diesem verbunden. Der gerade Verbindungsabschnitt 14 verläuft mit Abstand an dem Verteilungskörper 4 vorbei. Die Heizrohre 8 sind in Längsrichtung des Verteilungskörpers 4 übereinander angeordnet. Dabei können - wie beispielhaft in Fig. 3 dargestellt ist - die Heizrohre 8 auch in mehreren, z.B. zwei Gruppen eingeteilt sein, wobei die Heizrohre 8 jeder Gruppe übereinanderliegen und mit ihren geradlinigen Abschnitten 12, 14 jeweils einen bestimmten Winkel mit denjenigen der Heizrohre 8 der jeweils anderen Gruppe einschließen. Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 sind die Heizrohre 8 der beiden dort vorhandenen Gruppen etwa rechtwinklig zueinander angeordnet (in Draufsicht, d.h. vertikal von oben gesehen).
Durch die bisher beschriebene Ausgestaltung können Badetücher zum Trocknen und Anwärmen z.B. über die geradlinigen Verbindungsabschnitte 14 gehängt werden, wobei dennoch eine gute Heizwirkung durch den restlichen Bereich der Heizrohre 8 gewährleistet ist.
Der Verteilungskörper 4 ist als statisches, tragendes Bauteil ausgebildet, so daß er als Stütze, Träger oder dergleichen dienen kann. Mit dem Verteilungskörper 4 kann somit der erfindungsgemäße Heizkörper 2 an einer Wand befestigt werden. Ebenfalls kann der Verteilungskörper 4 als Ständer auf einer Bodenfläche aufgestellt und befestigt werden.
In den dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Heizrohre 8 bzw. die Rohrbogen 6 jeweils gleich lang ausgebildet. Es liegt jedoch ebenfalls im Bereich der Erfindung, wenn die einzelnen Heizrohre 8, die übereinander angeordnet sind, nicht alle gleich lang ausgebildet sind, vielmehr lassen sich erfindungsgemäß die unterschiedlichsten Ausbildungen und Anordnungen ausführen.
Wie sich nun aus Fig. 4 ergibt, wird der zentrale Verteilungskörper 4 von einer Vorlauf leitung 16, über die ein Heizmedium (üblicherweise Wasser) zugeführt wird, und einer Rücklaufleitung 18 gebildet, über die das Heizmedium wieder abgeführt wird, d.h. die Vorlaufleitung 16 und die Rücklaufleitung 18 sind in dem zentralen Verteilungskörper 4 zusammengefaßt. Hierbei ist nun erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Vorlaufleitung 16 innerhalb der Rücklaufleitung 18 verläuft. Dabei sind die Heizrohre 8 erfindungsgemäß jeweils mit ihren beiden Endabschnitten 12 an der äußeren Rücklaufleitung 18 angeschlossen und münden daher beidendig in einen zwischen den beiden Leitungen 16 und 18 gebildeten Zwischenraum 20. Die innere Vorlaufleitung 16 besitzt mindestens eine Austrittsöffnung 22, die ebenfalls in den Zwischenraum 20 mündet. In dem dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Vorlaufleitung 16 und die Rücklaufleitung 18 als konzentrische Rohrleitungen insbesondere mit kreisförmigem Querschnitt ausgebildet. Der Zwischenraum 20 besitzt somit einen ringförmigen Querschnitt. Es liegen jedoch alle anderen, geeigneten Querschnitte ebenfalls im Bereich der Erfindung.
Wie weiterhin in Fig. 4 zu erkennen ist, ist die Vorlaufleitung 16 mit einem Vorlaufanschluß 24 verbunden, und die Rücklaufleitung 18 besitzt einen Rücklaufanschluß 26. Diese
Anschlüsse 24, 26 dienen in üblicher Weise zum Anschluß von nicht dargestellten Rohrleitungen eines Heizungssystems.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann die Vorlaufleitung 16 eine einzelne Ausströmöffnung 22 besitzen, die dann insbesondere am sich über den Bereich der an der Rücklaufleitung 18 angeschlossenen Heizrohre 8 hinaus erstreckenden, dem Vorlaufanschluß 24 abgekehrten Ende der Vorlaufleitung 16 angeordnet ist. Dabei weist diese einzelne Austrittsöffnung 22 zweckmäßigerweise in Leitungsrichtung, d.h. in Längsrichtung der Vorlaufleitung 16.
In der dargestellten, besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist allerdings vorgesehen, daß die Vorlaufleitung 16 alternativ (oder aber zusätzlich) zu der endseitigen Austrittsöffnung 22 für jedes vorhandene Heizrohr 8 eine seitliche, radiale Austrittsöffnung 22 besitzt, wobei jede dieser Austrittsöffnungen 22 in Richtung eines der beiden mit der Rücklaufleitung 18 verbundenen Endabschnitte 12 des jeweils zugeordneten Heizrohres 8 weist. Dies bedeutet, daß erfindungsgemäß jede Austrittsöffnung 22 der Mündung eines Heizrohr-Endabschnittes 12 derart gegenüberliegt, daß das durch die Vorlauf leitung 16 einströmende und aus der Austrittsöffnung 22 austretende Heizmedium quer zum Verlauf der Rücklaufleitung 18 (radial) durch den Zwischenraum 20 und das hier vorhandene, rücklaufende Heizmedium hindurch in das Heizrohr 8 hineinströmt. Dies soll durch die in Fig. 4 eingezeichneten Pfeile veranschaulicht werden. Das Heizmedium strömt dann durch die Rohrbögen 6 der Heizrohre 8 jeweils hindurch und tritt auf der den Austrittsöffnungen 22 diametral gegenüberliegenden Seite der Rücklaufleitung 18 in diese ein und strömt dann durch den Zwischenraum 20 hindurch in Richtung des Rücklaufanschlusses 26. Diese Ausführung
ist hinsichtlich der inneren Wärmeverteilung besonders effektiv, insbesondere wenn die Vorlaufleitung 16 - wie in Fig. 4 dargestellt - keine endseitige Austrittsöffnung 22, sondern ausschließlich die seitlichen, den Heizrohren 8 jeweils zugeordneten Austrittsöffnungen 22 aufweist. Dabei sollte dann die Summe der Öffnungsquerschnitte aller vorhandenen Austrittsöffnungen 22 zumindest annähernd gleich dem Innenquerschnitt (Strömungsquerschnitt) der Vorlaufleitung 16 sein. Es tritt dann vorteilhafterweise innerhalb des erfindungsgemäßen Heizkörpers 2 ausschließlich eine Strömung im wesentlichen ohne jeglichen Druck (Staudruck) auf.
Wie weiterhin in Fig. 4 zu erkennen ist, sitzen die Endabschnitte 12 jedes Rohrbogens 6 in jeweils einer radialen Bohrung der die Rücklaufleitung 18 bildenden Rohrleitung und sind mit dieser in dieser Stellung dichtend verschweißt (siehe die mit der Bezugsziffer 28 bezeichneten Schweißnähte). Erfindungsgemäß ist es hierbei besonders zweckmäßig, wenn die Endabschnitte 12 jedes einzelnen Rohrbogens 6 in Richtung der Rücklaufleitung 18 versetzt zueinander angeordnet sind. Vorzugsweise ist jeweils der der Austrittsöffnung 22 gegenüberliegende Endabschnitt 12 höher als der gegenüberliegende Endabschnitt 12 angeordnet. Diese Ausgestaltung ist aus zwei Gründen vorteilhaft. Zum einen wird hierdurch in Strömungsrichtung des Heizmediums ein Gefälle im Bereich der Heizrohre 8 bzw. der Rohrbogen 6 geschaffen, wodurch der Rücklauf des Heizmediums verbessert wird. Andererseits stellt diese Ausgestaltung auch einen Montagevorteil dar, indem die Rohrbogen 6 zunächst einendig in die entsprechende Bohrung der Rücklaufleitung 18 eingeführt werden können, und zwar etwas weiter über ihre endgültige Lage hinaus, bis der Rohrbogen 6 mit dem anderen Ende in
Richtung der Rücklaufleitung 18 verschwenkt und der Endabschnitt 12 dann in fluchtende Stellung mit der ihm zugeordneten Bohrung gebracht werden kann. Abschließend erfolgt eine Rückverschiebung des gesamten Rohrbogens 6, bis beide Endabschnitte 12 in der in Fig. 4 dargestellten Stellung angeordnet sind, in der die Verschweißung erfolgt. Würden demgegenüber die Endabschnitte 12 jedes Rohrbogens 6 fluchtend genau auf gleicher Höhe einander diametral gegenüberliegend angeordnet sein, so müßten zur Montage die Rohrbögen 6 jeweils aufgebogen und wieder zusammengebogen werden.
Es ist erfindungsgemäß weiterhin besonders vorteilhaft, wenn die Endabschnitte 12 jedes Rohrbogens 6 derart um einen dem Abstand (Mittenabstand) zwischen zwei Rohrbögen 6 entsprechenden Abstand zueinander versetzt angeordnet sind, daß sich die die Endabschnitte 12 der Rohrbögen 6 aufnehmenden Bohrungen der Rücklaufleitung 18 - mit Ausnahme von zwei jeweils einen der Endabschnitte 12 der beiden äußeren Rohrbögen 6 (in Fig. 4 oberster und unterster Rohrbogen 6) aufnehmenden Bohrungen - jeweils paarweise in radial fluchtender Anordnung diametral gegenüberliegen. Diese Ausgestaltung beinhaltet einen Herstellungsvorteil insofern, als die sich jeweils gegenüberliegenden Bohrungen in einem Arbeitsgang hergestellt werden können. Gleichzeitig werden hierdurch die oben bereits geschilderten Vorteile der einfacheren Montierbarkeit der einzelnen Rohrbögen 6 und des die Rückströmung begünstigenden Gefälles erreicht. Die Heizrohre 8 sind hierbei insgesamt gesehen etwa spiralartig ausgebildet.
Es ist nun ferner vorteilhaft, wenn die Rücklaufleitung 18 bzw. die diese bildende Rohrleitung zwei endseitige Schraubgewinde 30 aufweist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 4 sind diese Schraubgewinde 30 als Innengewinde, und zwar insbesondere als gegenläufige Innengewinde ausgebildet. Dies bedeutet, daß einendig ein Rechtsgewinde und anderendig ein Linksgewinde vorhanden ist. Einendig, d.h. insbesondere am unteren Ende, ist ein Anschlußstück 32 anschließbar, welches ein entsprechendes Außengewinde sowie den Vorlaufanschluß 24, den Rücklaufanschluß 26 und auch die Vorlaufleitung 16 aufweist. Zur Montage des Anschlußstückes 32 wird die Vorlauf leitung 16 in die Rücklauf leitung 18 eingeführt und das Anschlußstück 32 dann mit der Rücklaufleitung 18 verschraubt. Auf der dem Anschlußstück 32 gegenüberliegenden Seite der Rücklaufleitung 18 ist über das Schraubgewinde 30 entweder ein Verschlußstück 34 (siehe Fig. 5) oder aber über ein Verbinderstück 36 (siehe Fig. 6) eine weitere Rücklaufleitung 18 mit entsprechenden Heizrohren 8 montierbar. Dabei kann das in Fig. 5 dargestellte Verschlußstück 34 ein nicht dargestelltes Entlüftungsventil aufweisen. Bei Mehrfachanordnung mehrerer Rücklaufleitungen 18 über das Verbinderstück 36 erhält der hierdurch gebildete Heizkörper eine gemeinsame, entsprechend längere Vorlaufleitung 16, die sich dann über im wesentlichen die gesamte Länge der Rücklaufleitungen 18 erstreckt. Gegebenenfalls kann es hierbei zweckmäßig sein, die Vorlaufleitung 16 innerhalb der Rücklaufleitung 18 über geeignete Halteelemente abzustützen. Das in Fig. 6 dargestellte Verbinderstück 36 ist rohrstückförmig ausgebildet und besitzt zwei gegenläufige Gewindeabschnitte 38 mit einem dazwischenliegenden Schlüsselabschnitt 40 zum Ansetzen eines Werkzeuges, wie insbesondere eines Maulschlüssels. Bei Drehung des Verbinderstückes 36 werden aufgrund der Gegenläufigkeit der Gewinde die Rücklaufleitungen 18 gegeneinander gezogen. Die Abdichtung erfolgt in üblicher Weise über geeignete Dichtungsmittel, z.B. Hanf oder dergleichen. Bei dem Verschluß-
stück 34 und dem Verbinderstück 36 kann es sich um übliche Normteile handeln.
Die äußere Rücklaufleitung 18 sowie die Heizrohre 8 bestehen vorzugsweise aus Stahlrohren, die zweckmäßigerweise außenseitig eine Beschichtung (Kunststoff, Lack) aufweisen sollten. Die innere Vorlaufleitung 16 kann mit Vorteil aus einem Kupferrohr oder ebenfalls aus Stahlrohr bestehen.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.

Claims (10)

6011/+II/bu Friedrich Hermann Platte Uwe Platte Reinwardtstraße 17, 5630 Remscheid-Lüttringhausen Ansprüche
1. Heizkörper mit einer Vorlaufleitung (16) und einer Rücklaufleitung (18), die in einem zentralen, vertikal anzuordnenden Verteilungskörper (4) zusammengefaßt sind, sowie mit als Rohrbögen (6) ausgebildeten, im wesentlichen senkrecht zu dem Verteilungskörper (4) verlaufenden, beidendig mit dem Verteilungskörper (4) verbundenen und in Richtung des Verteilungskörpers (4) übereinanderliegend angeordneten Heizrohren (8),
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorlaufleitung (16) innerhalb der Rücklaufleitung (18) verläuft, wobei die Heizrohre (8) jeweils mit ihren beiden Endabschnitten (12) an der äußeren Rücklaufleitung (18) angeschlossen sind und in einen zwischen den Leitungen (16, 18) gebildeten Zwischenraum (20) münden, und wobei die innere Vorlaufleitung (16) mindestens eine in den Zwischenraum (20) mündende Austrittsöffnung (22) aufweist.
2. Heizkörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorlaufleitung (16) und die Rücklaufleitung (18) als konzentrische Rohrleitungen insbesondere mit kreisförmigem Querschnitt ausgebildet sind.
3. Heizkörper nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorlaufleitung (16) eine an ihrem sich insbesondere über den Bereich der an der Rücklaufleitung (18) befestigten Heizrohre (8) hinaus erstreckenden Ende angeordnete, vorzugsweise in Leitungsrichtung weisende Austrittsöffnung (22) aufweist.
4. Heizkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorlaufleitung (16) für jedes Heizrohr (8) eine radiale, in Richtung eines der beiden mit der Rücklaufleitung (18) verbundenen Endabschnitte (12) des jeweils zugeordneten Heizrohres (8) weisende Austrittsöffnung (22) besitzt.
5. Heizkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Summe der Öffnungsquerschnitte aller vorhandenen Austrittsöffnungen (22) zumindest annähernd gleich dem Innenquerschnitt der Vorlaufleitung (16) ist.
6. Heizkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
die Heizrohre (8) bildenden Rohrbögen (6) jeweils als etwa ovale Doppelbögen mit aufeinanderzu verlaufenden, an diametral gegenüberliegenden Seiten der Rücklaufleitung (18) mit dieser verbundenen Endabschnitten (12) ausgebildet sind.
7. Heizkörper nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Endabschnitte (12) jedes Rohrbogens (6) in jeweils einer radialen Bohrung der Rücklaufleitung (18) sitzend mit dieser verschweißt und hierbei vorzugsweise in Richtung der Rücklaufleitung (18) versetzt zueinander angeordnet sind.
8. Heizkörper nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Endabschnitte (12) jedes Rohrbogens (6) derart um einen dem Abstand zwischen zwei Rohrbögen (6) entsprechenden Abstand zueinander versetzt angeordnet sind, daß sich die die Endabschnitte (12) der Rohrbögen (6) aufnehmenden Bohrungen der Rücklauf leitung (18) - mit Ausnahme von zwei jeweils einen der Endabschnitte (12) der beiden äußeren Rohrbögen (6) aufnehmenden Bohrungen jeweils paarweise in radial fluchtender Anordnung diametral gegenüberliegen.
9. Heizkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rücklaufleitung (18) zwei endseitige Schraubgewinde (30) aufweist, wobei einendig ein Anschlußstück (32) mit der Vorlaufleitung (16), einem Vorlaufanschluß (24) und einem Rücklaufanschluß (26) anschließbar ist, und
wobei anderendig ein Verschlußstück (34) oder über ein Verbinderstück (36) eine weitere Rücklaufleitung (18) mit entsprechenden Heizrohren (8) montierbar ist.
10. Heizkörper nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schraubgewinde (30) der Rücklaufleitung (18) gegenläufig einerseits als Rechts- bzw. andererseits als Linksgewinde ausgebildet sind, und daß das Verbinderstück (36) zwei entsprechende Gewindeabschnitte (38) mit einem dazwischenliegenden Schlüsselabschnitt (40) aufweist.
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