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Vorrichtung zum Befestigen von Schablonen an der Aufhängeleiste von
Schablonen-Vervielfältigungsapparaten Bei rotierenden Vervielfältigern befindet
sich die Aufhängeleiste für die Schablone oben, wenn der Apparat in Grundstellung
ist, d. h. wenn die Kurbel nach unten zeigt. Wenn man jetzt die Schablone abnehmen
will, die an Stiften, Häkchen, Druckknöpfen od. dgl. befestigt ist, muß man den
Apparat an der Kurbel so weit zurückdrehen, daß man die Schablone am Ende fassen
kann, um sie hinten abzuheben und bei Weiterführung dieser Abhebbewegung vom Apparat
abnehmen zu können. Das Ende der Schablone ist fast immer mit Farbe beschmiert,
und deshalb ist die Gefahr des Beschmutzens der Finger mit Farbe sehr groß, auch
deshalb, weil die völlig mit Farbe bedeckte Schablone weich ist und sich gar nicht
halten läßt.
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Die Erfindung macht es sich daher zur Aufgabe, das Abnehmen der Schablone
von dem Apparat schnell und ohne sie zu beschädigen und ohne Beschmutzen der Finger
zu bewerkstelligen und beim Wiederauflegen dieser oder einer anderen Schablone auf
den Apparat die Ausrichtung der betreffenden Schablone selbsttätig zu bewirken.
Die Lösung dieser Aufgabe wird dadurch erreicht, daß eine scharnierartige lösbare
Verbindung zwischen Aufhängeleiste und Schablonenkopf vorgesehen ist, wobei an der
Aufhängeleiste ein Teil des Scharniers, an dem Schablonenkopf der andere Teil des
Scharniers vorgesehen ist und die Scharnierteile sich gegenseitig seitlich führen.
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Durch Aneinanderfügen eigens dafür ausgebildeter Teile der Aufhängeleiste
und des Schablonenkopfes wird eine leicht lösbare scharnierartige Verbindung hergestellt,
bei welcher Aufhängeleiste und Schablonenkopf Bestandteile des Scharniers bilden.
Zufolge
dieser Ausbildung und der damit erreichten vorteilhaften Wirkungsweise des selbsttätigen
Ausrichtens der Schablone beim Anbringen, des verschiebungssicheren Festlegens der
Schablone und ihrer bequemen Abnehmbarkeit vom Kopfende aus unterscheidet sich die
Erfindung wesentlich von bekannten klammerartigenBefestigungsvorrichtungen, bei
denen die Schablone zwischen zwei federnd gegeneinander gedrückten Klemmschenkeln,
welche durch unlösbare, mit Drehfedern ausgerüstete Scharniere verbunden sind, eingespannt
wird.
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In Verfolg des Erfindungsgedankens sind an dem einen Scharnierteil
wenigstens ein, an dem anderen Scharnierteil wenigstens zwei scharnierlappenartige
Vorsprünge vorgesehen, die die seitliche Führung übernehmen. Vorzugsweise wird die
lösbare Verbindung durch verschiebliche Scharnierstifte hergestellt.
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Die erfindungsgemäße Ausbildung bietet auch beim Abheben der Schablone
den Vorteil, daß die Schablone von der Halteleiste nicht abspringen kann, was infolge
der Steifheit des Schablonenkopfes bei den meisten der bekanntgewordenen Befestigungsvorrichtungen
eintritt, wenn die Abhebbewegung ein bestimmtes Maß überschreitet. Beim Abheben
der erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung braucht man hierauf nicht zu achten.
Das Abheben ist nämlich häufig erforderlich, sei es, daß sich Falten gebildet haben,
sei es, daß die Schablone neu ausgerichtet werden muß, oder sei es, daß das Farbtuch
(bei Eintrommelapparaten) nachgefärbt werden soll.
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Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung kommt aber
dann zur Geltung, wenn es sich um das Abnehmen und Wiederauflegen der Schablonenbogen
handelt. Bei einer vorzugsweisen Ausführungsform der Erfindung bilden die am Schablonenkopf
voxgesehenen Lappen den einen Teil des lösbaren Scharniers. Jeder Lappen der Schablonenbogen
kann durch Zurückfalten des Unterlagenkartons zu einer Öse geformt sein, in welche
die Scharnierstifte eingreifen. Es ist vorteilhaft, jeden Lappen mit einer künstlich
verstärkten Öse zu versehen, z. B. durch Einlegen eines federnden bzw. elastischen
Röhrchens, z. B. aus Kunststoff, in die Falte, oder durch Aufwickeln des Lappenendes
zu einem Röhrchen oder durch Versteifung des spaltartig frei gelassenen oberen Endes
der Lappen durch Tränken in einer versteifenden Masse.
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Die Lappen bilden also im Bereich ihrer Oberkante eine parallel zur
Kante verlaufende Öse, wie z. B. bei einem Türscharnier, und die Scharnierstifte
sind an einem der Scharnierteile, vorzugsweise an der Aufhängeleiste, angeordnet.
Die Scharnierstifte sind mit Reibungsschluß beweglich. Die Beweglichkeit kann selbsthemmend
ausgeführt werden, oder aber die Scharnierstifte können paarweise federnd miteinander
verbunden sein, so daß die Stifte bestrebt sind, in die Öse einzutreten.
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Sobald nun die Stifte aus der Öse nach rechts und links heraustreten,
hebt sich der Lappen infolge der eigenen Steifheit aus der Kurve nach außen ab,
so daß der Lappen z. B. mit Daumen und Zeigefinger bequem erfaßt werden kann. Im
Bereich der Aufhängeleiste ist der Lappen farbfrei. Man kann also, ohne die Aufhängeleiste
zu lösen, kopfseitig den Schablonenbogen von dem Vervielfältiger abnehmen.
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Bei der scharnierartigen Befestigung tritt ein Ausweiten der Befestigungslöcher,
was sich als Nachteil bei anderen Befestigungsvorrichtungen herausgestellt hat,
nicht ein, da die Aufnahmefläche bei der scharnierartigen Befestigung viel größer
ist, als dies bei Stiften, Häkchen oder Druckknöpfen, die in Löcher eingreifen,
der Fall sein kann. Bei der scharnierartigen Befestigung ist der Schablonenkopf
an der äußersten Kante des Kopfes gehalten. Gerade dadurch ist es möglich, die Schablone
im abgehobenen Zustand leicht bewegen zu können. Liegt die Schablone dagegen auf,
so greifen die scharnierartigen Vorsprünge, insbesondere Lappenteile, aneinander
und richten die Schablone in ihrer Lage zu der Farbfläche des Apparates selbsttätig
aus.
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Die Vorteile der scharnierartigen Befestigung von Schablonen in der
erfindungsgemäßen Ausführung an der Aufhängeleiste von Vervielfältigungsmaschinen
(Schablonendruckern) können auch dadurch erreicht werden, daß man ein gesondertes
Stück aus Blech oder aus einem anderen Werkstoff als den einen Scharnierteil verwendet
und an diesem Stück die Schablone in bekannter Weise befestigt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise dargestellt.
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Fig. i zeigt eine Aufhängeleiste mit dem Kopfteil einer Schablone
im Grundriß; Fig. 2 ist eine Seitenansicht im Schnitt nach der Linie A-B von Fig.
i, und zwar in 5facher Vergrößerung; Fig. 3, q. und 5 zeigen Einzelheiten in schaubildlicher
Darstellung.
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Die Aufhängeleiste i wird mittels der Löcher 2 und 3 im Vervielfältigungsapparat
befestigt. Am Kopfteil q. der Schablone 5 sind schwalbenschwanzartige Lappen 6 vorgesehen.
Am mittleren Lappen in Fig. i ist durch punktierte Linien 7 angedeutet, daß die
Lappen auch eine andere Form haben können, aber die hinterschnittene Form, insbesondere
die schwalbenschwanzartige Ausführung, die in entsprechende Ausnehmungen 8 der Schiene
einpaßt, hat sich bewährt und ist auch vorteilhaft bei der erfindungsgemäßen Ausführung
der Aufnahme der Lappen an der Schiene. Die Lappen sind, wie Fig. 3 und q. mit Deutlichkeit
erkennen lassen, mit einer Öse 9 versehen. Die Öse kann durch Einfügen eines elastisch
nachgiebigen Kunststoffröhrchens io verstärkt werden. Die Öse kann dadurch gebildet
sein, daß beim Zusammenkleben der Schablonenblätter zum Schablonenkopf q. im Bereich
der äußersten Kante ein parallel zur Kante sich erstreckender Spalt frei bleibt.
Es sind Stifte i i und 12 vorgesehen, welche von der Seite her in diese Ösen eintreten.
Die Stifte i i bzw. 12 sind an mit Handhaben 13 versehenen Kulissen 14. bzw. 15
befestigt und können entgegen dem Druck einer Feder 16 auseinanderbewegt werden,
so daß in diesem Falle, wie
Fig. 5 zeigt, der Lappen 6 sich nach
oben abhebt und mit Daumen und Zeigefinger ohne Schwierigkeit erfaßt werden kann.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform sind die Kulissen 14 bzw.
15 mit einem Längsschlitz 17 versehen, in welche eine von einer Schraube 18 gehaltene
Buchse i9 eingreift und an der Kante 2o der Schiene i die Parallelführung dieser
Kulissen erfolgt. Bei den in Fig. i in der Mitte und rechts dargestellten Lappen
6' bzw.6" ist die Feder 16 weggelassen und durch eine doppelte Schlitzausbildung
für eine bewegungshemmende Führung der Kulissen gesorgt. Für die Stifte i i bzw.
12 sind Bohrungen in den Vorsprüngen 21 bzw. 22 der schwalbenschwanzartigen Ausnehmung
8 in der Schiene vorgesehen. An Stelle der Bohrungen können auch nach oben offene
Ausfräsungen oder Ausnehmungen treten.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 kann die Öse 9 durch Tränkung
z. B. mit Paraffin oder Stearin so versteift werden, daß dieselbe von selbst wieder
auffedert. Die eine Handhabe 13 kann man mit einem Finger und die andere Handhabe
13, wie Fig. 5 zeigt, mit einem anderen Finger der gleichen Hand entgegen dem Druck
der Feder 16 auseinanderspreizen, drückt dann den Lappen 6 mit einem Finger der
anderen Hand nach unten und läßt die Handhaben 13 los, und auf diese Weise ist der
Lappen und damit der Teil des Kopfes der Schablone 5 wieder an dem Steg bzw. an
der Aufhängeleiste i befestigt. Beim Lösen des Lappens 6, damit er in die in Fig.
5 gezeigte Lage sich abhebt, verfährt man analog umgekehrt.
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Die Bedienung geht also schnell und einfach. Die auf der Schiene oberhalb
der schwalbenschwanzförmigen Ausnehmung8 liegenden Lappenteile sind frei von Farbe,
man beschmutzt sich also nicht, wenn man sich mit der Schablone, nachdem bereits
Abdrucke hergestellt sind, befaßt.
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Die Ösen bedeuten gegenüber den Befestigungslöchern 23 auch in der
Beziehung einen Fortschritt, daß die Befestigungsvorrichtung wiederholt benutzt
werden kann, ohne daß sie an Brauchbarkeit einbüßt, daß ein Lösen der Schablone
während des Arbeitens nicht möglich ist und daß bei starker Zugbeanspruchung der
Schablone kein Ausreißen von Befestigungslöchern eintreten kann. Die Ösen sind stabiler
und bieten eine längere Auflagefläche. Man kann die Schablone um die durch die Stifte
i i, 12 gegebene Befestigungsachse sehr leicht schwenken, wenn man die Schablone
von hinten anheben will, und hierbei springt die Schablone nicht von der Befestigungsleiste
ab, wie das der Fall ist, wenn die Löcher 23, die bei der bekannten Befestigungsart
auf Stiften oder Druckknöpfen aufgedrückt sind, beim Abheben der Schablone von hinten
auf Hochbiegen beansprucht werden.
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Die Stifte i i und 12 und die Ösen 9 bzw. io bringen eine scharnierartige
Befestigung zustande, wobei der Lappen am Schablonenkopf den von der gekrümmten
Trommeloberfläche sich abhebenden Scharnierteil 6 bildet.
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Die erfindungsgemäße Schablonenaufhängung erfüllt folgende Bedingungen:
i. schnelles Befestigen und bequemes Abnehmen der Schablone von ihrem Kopfende aus,
letzteres besonders dadurch, daß sich die Lappen nach Lösen der Scharnierstifte
zum Anfassen einstellen; 2. selbsttätige Ausrichtung der Schablone durch die Befestigungsvorrichtung;
3. Unmöglichkeit des Lösens der Schablone während des Arbeitsvorganges oder beim
Hantieren mit der Schablone, nachdem sie aufgebracht ist; 4. kein Ausreißen der
Befestigungslöcher od. dgl. durch den beim Vervielfältigen auftretenden Zug an der
Schablone; 5. kein Beschädigen des Schablonenkopfes bzw. seiner Befestigungslöcher
beim Auflegen und Abnehmen, so daß man dieselbe Schablone mehrere Male benutzen
kann.