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Schiffsladeeinrichtung Für Schiffsladeeinrichtungen in der für Frachtschiffe
gebräuchlichen Art ist es erforderlich, daß die Ladebäume der Höhe nach, je nach
dem Bedarfsfall, fest über der Luke oder über der Bordwand eingestellt werden können.
Es sind zwar Vorschläge bekannt (USA.-Patent 1 357 150 und britisches Patent I 944
vom Jahre I896), die Ladebäume entweder mittels der dazu entsprechend ausgebildeten
Ladewinden unter Last zu heben und zu senken oder durch eine besondere Aufhängung
im Zusammenwirken mit Hebeln, Handwinden oder Taljen ebenfalls unter Last seitlich
zu schwenken. Die Vorschläge haben aber keinen Eingang in die Praxis gefunden.
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Lediglich für sehr kleine und leichte Ladebäume, wie sie in der Binnenschiffahrt
verwendet werden, sind für jeden Ladebaum Hangerwinden bekannt, die aber nur aus
einer kleinen Seilwinde mit Zahnradübertragung und Handkurbelantrieb bestehen (Winter,
Unfallsicherer Schiffbau, Hamburg I942, S. 74 bis 77). Das Feststellen des aufgetoppten
Baumes wird dabei durch eine Bandbremse an der Seilwinde bewirkt, was einen entsprechend
geringen Seilzug an der Winde voraussetzt. Eine ähnliche Ausführung wird auch von
Prof. Her -n e r beschrieben (Entwurf und Einrichtung von Handelsschiffen, Leipzig
I942, S. 323, Abs. 2).
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Bei der festen Einstellung der Bäume von Schiffsladeeinrichtungen
erfolgt diese entweder mittels Hangerketten oder mit Hilfe von Hangertaljen in die
für das Laden und Löschen der Güter, das Öffnen und Schließen der Luken sowie die
für
die Reisedauer erforderliche Lage. Am häufigsten werden jedoch
für das Einstellen der Ladebäume Hangerketten angeordnet, obgleich diese wesentliche
Nachteile aufweisen, auf die im Schrifttum hingewiesen wird.
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Der Hauptnachteil bei Anordnung von Hangerketten liegt darin, daß
infolge der bestehenden Abhängigkeit der Länge der Hangeraufhängung von der Höhe
des Mastes oder Pfostens in vielen Fällen die Einstellung der Bäume nicht so bewerkstelligt
werden kann, daß alle Stellen der Lukenfläche mit dem Ladehaken erreicht werden.
Die erwähnte Abhängigkeit der Länge der Hangeraufhängung von der Mast- oder Pfostenhöhe
führt außerdem häufig zu unerwünscht hoher Lagerung der Baumnocken.
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Ketten sind stets ein unsicherer Teil in einer Ladeeinrichtung und
sollten deshalb, wenn irgend möglich, vermieden werden. Sie sind an Deck sehr stark
dem Verrosten ausgesetzt und müssen alljährlich ausgeglüht werden. Das Ausglühen
unterbleibt aber meistens, weil es teuer und reitraubend ist und die dazu erforderlichen
Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen.
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Hangertaljen in Verbindung mit Handwinden haben sich bisher sehr wenig
bei Schiffsladeeinrichtungen eingeführt. Dies liegt mit daran, daß die Handwinden
nicht dicht genug über Deck gesetzt werden können und daß ferner durch die Talje
die Hangerlänge entsprechend größer wird. Der Hangerläufer läßt sich dann auf der
Trommel der Hangerwinde nicht mehr unterbringen. Ähnlich liegen die Verhältnisse
für den bekanntgewordenen Vorschlag, die feste Einstellung der Ladebäume mit Hilfe
von Hangertaljen und unter Benutzung des Windenspillkopfes zum Aufwickeln des Hangerläufers
zu verwenden. Der Vorschlag scheitert daran, daß die große Länge des Hangerläufers
selbst auf einen großen Spillkopf nicht aufgewickelt werden kann (Schiffbau I938,
S. 235 ff.).
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Die Erfindung, die sich auf eine bekannte Schiffsladeeinrichtung in
der für Frachtschiffe gebräuchlichen Art bezieht, bei der für jeden Ladebaum in
der Nähe eine Ladewinde mit Spillkopf und eine Hangerwinde für einfach geschorenen
Hanger vorgesehen sind, besteht demgegenüber darin, daß die Trommel der Hangerwinde
durch einen an ihr befestigten und um den Spillkopf der Ladewinde herumgelegten
Verstelldraht angetrieben wird, der beim Heben des Ladebaumes in demselben Maße
von der Trommel abläuft, wie der Hangerdraht auf diese aufläuft. Das Senken des
Baumes erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Dadurch werden mit einfachen Mitteln
das sichere Hieven und Fieren des Hangers erzielt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise dargestellt.
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Abb. I stellt die Anordnung der Schiffsladeeinrichtung dar; Abb. 2
zeigt die Hangerwinde in größerem Maßstab mit Schnitt durch die Befestigung des
Hangerläufers in der Trommel nach der Linie A-A der Abb. 3; Abb. 3 ist eine Seitenansicht
der Hangerwinde mit Klinkenrad und Sperrklinke; Abb. 4 zeigt die Hangerwinde von
oben gesehen. Die in Abb. I dargestellte Schiffsladeeinrichtung besteht aus dem
am Mast α angelenkten Ladebaum b, der Ladewinde c und der aus dem einfach
geschorenen Hanger d mit Rolle e und Hangerwinde f gebildeten Einrichtung zum Verstellen
des Baumes b.
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Für die Ausführung von Lade- und Löscharbeiten wird der Ladebaum b
aus der Lage I, die er auch während der Reisedauer einnimmt und in der er auf der
Stütze g aufliegt, in die für die jeweilige Arbeit günstigste Lage gebracht. Jede
Stelle der Luke h wird zwischen den Lagen I und II des Ladebaumes b erreicht.
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Zum Verstellen des Ladebaumes b wird die Hangerwinde f durch einen
Draht i, der auf die Trommel der Hangerwinde aufgewickelt ist, mit dem Spillkopf
der Ladewinde c verbunden. Auf die Hangerwindentrommel ist gleichzeitig, aber entgegengesetzt
herum, der Hangerläufer d aufgewickelt. Wird nun der Draht i durch den Spillkopf
der Ladewinde c gezogen, so läuft er von der Trommel der Hangerwinde f ab, wobei
diese gedreht wird. Hierbei läuft der Hangerläufer d auf die Hangerwindentrommel
auf, und der Ladebaum b wird aufgeholt. Das Niederlassen des Ladebaumes b geschieht
durch Wegfieren des Drahtes i, wobei durch das Gewicht des Baumes der Hangerläufer
d von der Trommel der Hangerwinde abläuft und der Verstelldraht i auf diese aufläuft.
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Die Aufstellung der Hangerwinde f an Deck wird so vorgenommen, daß
sowohl der Hangerläufer d als auch der Verstelldraht i direkt und glatt auf die
Hangerwindentrommel auflaufen. Wenn dies in Sonderfällen nicht erreicht werden kann,
wird der Hangerläufer oder der Verstelldraht oder auch beide über Rollen geführt.
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Die Hangerwinde f (Abb. 2 bis 4) wird ganz geschweißt hergestellt
und kann ohne besondere Grundplatte direkt auf das Deck geschweißt werden. Zwischen
den Ständern k und k1 derselben läuft auf der feststehenden Welle m die Trommel
n, auf die von der einen Seite der Hangerläufer d und von der anderen Seite, aber
in entgegengesetzter Richtung, der Verstelldraht i aufgewickelt ist. Die Hangerwindentrommel
n erhält eine der Hangergabel o angepaßte Aussparung, die in der Richtung, in der
der Hangerläufer d auf die Trommel aufgewickelt wird, nach dem Trommelumfang hin
ansteigt und verläuft (Abb. 2 bis 4). Die Trommelaussparung dient als Hülse und
Mitnehmer für das Ende des Hangerläufers und gewährleistet neben der schonenden
Behandlung des Hangerläufers die leichte Umwechslung der am Ladebaum b und
an der Hangerwinde f liegenden Enden, die zu diesem Zweck mit gleichen Gabeln
o versehen sind. Durch das Umwechseln der Hangerenden wird eine gleichmäßige Abnutzung
des Läufers erreicht.
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Durch die Ausbildung der Trommelflansche p und p1 als Klinkenräder
und Anordnung derKlinke q
(Abb. 3), wobei sich die Trommel n in
Pfeilrichtung x dreht und die Klinke q selbsttätig eingreift, bleibt
der Ladebaum b beim Aufholen in jeder gewünschten Lage stehen, und die Ladeeinrichtung
kann nach Lösen des Verstelldrahtes i vom Ladewindenspillkopf sofort benutzt werden.
Beim Niederlassen des Ladebaumes b wird die Klinke q
in die gestrichelt
gezeichnete Lage gebracht (Abb. 3) und nach Erreichung der gewünschten Baumstellung
die Klinke wieder in das Klinkenrad eingesetzt.