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DE9016325U1 - Schuh mit einem Zentralverschluß - Google Patents

Schuh mit einem Zentralverschluß

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Publication number
DE9016325U1
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DE
Germany
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shoe according
tensioning
shoe
tongue
holding plate
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DE9016325U
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English (en)
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Puma SE
Original Assignee
Puma AG Rudolf Dassler Sport
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Publication date
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Priority to EP91914050A priority patent/EP0559648B1/de
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    • A43FOOTWEAR
    • A43DMACHINES, TOOLS, EQUIPMENT OR METHODS FOR MANUFACTURING OR REPAIRING FOOTWEAR
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    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A43C11/00Other fastenings specially adapted for shoes
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    • A43CFASTENINGS OR ATTACHMENTS OF FOOTWEAR; LACES IN GENERAL
    • A43C11/00Other fastenings specially adapted for shoes
    • A43C11/20Fastenings with tightening devices mounted on the tongue

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)

Description

PUMA Aktiengesellschaft
Rudolf Dassler Sport
D-8522 Herzogenaurach
Schuh mit einem Zentralverschluß
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Schuh mit einem Zentralverschluß gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Ein derartiger Schuh ist aus der DE-A-23 41 658 bekannt. Dort ist auf einem zungenartigen Mittenschaft eines Skischuhes, der zwecks leichteren Einstiegsan der Spitze gelenkig mit dem Vorderschuh verbunden ist, etwa in der Mitte des Ristes eine Zentralverschlußeinrichtung in Form eines drehbaren Knebels vorgesehen. Von dieser Zentralverschließeinrichtung verläuft sowohl nach oben als auch nach unten ein Spannseil, im wesentlichen quer zum Mittenschaft. Dieses Spannseil bildet außen eine Schlaufe und ist nach Querrückführung durch den Mittenschaft und nach Bildung einer weiteren Schlaufe auf der anderen Seitenkante des Mittenschaftes in gleicher Höhe wie die jeweils erste Schlaufe am Mittenschaft befestigt. Die einander gegenüberliegenden Schlaufen befinden sich im Bereich des Fußknicks am Ende des Ristes, d.h. im Gelenk am Übergang zum Unterschenkel. Die beiden anderen Schlaufen sind im Bereich des Großzehenballens bzw. der Zehengrundgelenke vorgesehen.
Am Schaftmaterial des Skischuhes sind Haken angeformt. In an den Schaft angeklappter Lage des Mittenschaftes werden die Schlaufen über die Haken gelegt und durch Drehen des Knebels über eine mit diesem gekuppelte Seilrolle werden die Spannseile gespannt und damit der Skischuh fest geschlossen. Hierbei wirkt die Zugspannung jeweils senkrecht zur Erstreckung des Mittenschaftes, der die Seitenschäfte jeweils überdeckt.
Mit dieser Ausgestaltung ist zwar im geöffneten Zustand ein guter Einstieg in den Skischuh möglich. Jedoch ist beim Verschließen das Anbringen der Schlaufen über die Haken umständlich und zeitraubend und vor allem bei mit Schnee oder Eis verstopften Haken problematisch.
Mit der vorliegenden Erfindung soll demgegenüber die Aufgabe gelöst werden, einen Schuh mit einem Zentralverschluß der genannten Art derart auszugestalten, daß dessen Verwendung für Schuhe mit einem gegenüber Zugspannungen im Schließbew reich nachgiebigen Schaftmaterial oder mit mehreren nachgiebigen Schaftmaterialien, insbesondere bei Sport-, Freizeit- oder Rehabilitationsschuhen t ermöglicht wird, also bei Schuhen, die keine formstabilen, schalenförmigen Schaftteile aufweisen. Insbesondere soll eine gute Anpassung des Schuhes an den Fuß vor allem im Ristbereich ermöglicht werden, so daß trotz guter Fixierung des Fußes im Schuh sowohl die Beweglichkeit des Fußes im Bereich der Zehengrundgelenke als auch im Bereich des oberen und unteren Sprunggelenkes nicht eingeschränkt wird.
30
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Merkmale.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung bleibt der Schuh im Bereich der Zehengrundgelenke biegeelastisch und die
Zunge, vor allem deren Mittelteil, kann sich infolge der weichelastischen Ausbildung über die gesamte Ristlänge an die Ristform, d.h. an die Ristwölbung des Fußes, gut anpassen. Da die Halteplatte für den Zentralverschluß die Ristlänge nicht vollständig überdeckt, sondern ein unterer Teilbereich der Zunge frei und damit elastisch bleibt, ist die für Schuhe, die keine alpinen Skischuhe sind, wichtige Beweglichkeit des Fußes im Bereich der Zehengrundgelenke sichergestellt. Dies gilt aufgrund der Bemessung der Länge der Halteplatte auch für die ungehinderte Beweglichkeit des oberen und unteren Sprunggelenks, die bei Schuhen der erfindungsgemäßen Art - ebenfalls im Gegensatz zu alpinen Skischuhen nicht beeinträchtigt und schon gar nicht vollkommen ausgeschaltet werden darf.
Als Ristlänge ist - gemäß der unteren Abbildung der Fig. 1 der Abstand zwischen dem oberen und unteren Sprunggelenk und den Zehengrundgelenken zu verstehen.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend anhand der in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionszeichnung von verschiedenen Einzelelementen eines Schuhes und
dem zugehörigen Zentralverschluß,
Fig. la die Ansicht des einen Teils des Zentralverschlusses in Richtung des Pfeiles I der Fig. 1 gesehen, Fig. 2 eine Draufsicht auf den aus den Einzelteilen der Fig. 1 zusammengesetzten Schuh, Fig. 3 einen Teil der Seitenansicht des Schuhes der
Fig. 2,
Fig. 4 die Ansicht auf die verwendeten Spannbänder mit
einer Spannleiste vor der Montage, Fig. 5 einen Schnitt durch die Spannleiste gemäß der
Schnittebene II-II der Fig. 4 und
Fig. 6 eine Teilansicht der Spannleiste und des
zugehörigen Kopfteils eines Spannbandes.
In Fig. 1 ist in einer Explosionsdarstellung ein erfindungsgemäßer Schuh 1 in seinen wesentlichen Einzelelementen dargestellt. Es handelt sich hierbei bevorzugt um einen Sport-, Freizeit- oder Rehabilitationsschuh, also um Schuhe, deren Schaft im Gegensatz zu alpinen Skischuhen nicht aus formstabilen, schalenförmigen Schaftteilen besteht, sondern deren Schaft aus einem einheitlichen, nachgiebigen Schaftmaterial oder aus mehreren nachgiebigen Schaftmaterialien, wie Leder, Kunstleder, Fasergewebe, ggf. mit Leder oder Kunstlederbesätzen versehen, besteht. Zu diesen Sport- oder Freizeitschuhen zählen beispielsweise Trainingsschuhe, Tennisschuhe, Joggingschuhe oder auch spezielle Sportschuhe, wie Rennschuhe, Sprungschuhe oder dgl. .
Unter Rehabilitationsschuhen oder Schuhen für Rehabilitations· zwecke sind insbesondere solche Schuhe zu verstehen, die es ermöglichen, daß bei Fußverletzten oder am Fuß Operierten möglichst bald wieder die starren Halterungen, wie Gipsverbände, Orthesen oder dgl. entfernt werden können und der Patient möglichst schnell wieder laufen kann, ohne daß erneute Schädigungen oder Folgeschäden durch beispielsweise falsche Gehstellungen aufgrund der sog. "Schonhaltungen" auftreten. Derartige Rehabilitationsschuhe sind in der DE-A- 35 20 786 näher beschrieben.
Der in der Explosionsdarstellung gemäß Fig. 1 dargestellte Schuh 1 besteht aus einer nicht näher bezeichneten Sohle, dem Obermaterial mit den Seitenteilen 3 und 4 des Schaftes 2, dem Fersenteil 5, dem Vorderschuh 6 und aus einer Einlegesohle 7 .
Der im Ristbereich endende Rand 8 der Seitenteile 3, 4 ist mit je einem Versteifungselement 9, 10 in Form einer aus elastischem, flexibel nachgiebigem Material bestehenden Spannleiste 9.1 bzw. 10.1 versehen. Jede der Spannleisten 9.1 bzw. 10.1 ist mit jeweils zwei Längsschlitzen 11 bzw. versehen. Unterhalb der Längsschlitze 11, 12 mündet je ein Spannband 13, 14, die jeweils über das Seitenteil 3 bzw. 4 des Schaftes 2 in den Sohlenbereich verlaufen und zwischen dem Obermaterial und dem Sohlenmaterial befestigt sind.
Eine gut polsternde Zunge 15 aus weichelastischem Material, vorzugsweise aus geschäumtem Kunststoffmaterial,wird in die Schuhöffnung im Ristbereich eingesetzt und mit dem der Schuhspitze 16 zugewandten Ende 17 unter das Schaftmaterial ge- ° schoben und dort durch Nähen und gegebenenfalls Kleben auslenkbar befestigt. Die Seitenwangen 18, 19 der Zunge 15 kommen dabei unterhalb der Seitenteile 3, 4 des Schaftes 2 zu liegen. Durch die Entfernung der Spannleisten 9.1, 10.1 bzw. durch die Bemessung der Höhe der Ränder 8 der Seitenteile 3, 4 des Schaftes 2 ist eine Öffnung 20 gebildet, die einen Mittelstreifen 21 der Zunge 15 auch in maximaler Schließstellung in einer Breite von wenigstens 1,5 bis 2 cm frei läßt.
In der Zunge 15 ist vorzugsweise im mittleren Drittel derselben auf deren Oberseite eine flache Vertiefung 22 vorgesehen, in die eine Halteplatte 23 eines Zentralverschlusses 24 eingesetzt und darin beispielsweise durch Kleben, Vernähen oder Umspritzen befestigbar ist. Die Halteplatte
° besteht aus hartelastischem, formstabilem und damit kaum oder nur geringfügig biegbarem Material, insbesondere aus einem harten, kompakten Kunststoff, wie Polyamid, Polyimid, Polyäthylen oder dgl. .Die Länge 25 der Halteplatte 23 und die Anordnung derselben auf dem Mittelstreifen 21 der Zunge 15
ist so gewählt, daß sie etwa 25 % bis 95 % der Ristlänge
bedecken kann, wobei jedoch mindestens 5 %, bevorzugt 20 % bis 50 %, der Ristlgnna 26 zwischen der Vorderkante 27 der Halteplatte 23 und dem befestigten Ende 17 frei und daher biegeelastisch bleibt und außerdem nach einer bevorzugten Ausführungsform mindestens etwa 10 % der Ristlänge 26 hinter der Hinterkante 28 der Halteplatte 23 frei bleibt oder nur von der Zunge 15 mit einem in Richtung zum oberen und unteren Sprunggelenk verlängerten Zungenteil 29 bedeckt ist.
Die Halteplatte 23 ist mit einem Auflager 30 in Form einer vertieft angeordneten Bodenplatte und mit diese ringförmig umgebenden Stegabschnitten 31, 32 versehen. In dieses Auflager 30 ist ein Schließteil 33 einsetzbar und beispielsweise durch Kleben dort befestigbar.
Das Schließteil 33 umfaßt ein festes Unterteil 34 mit seitlichen Armen 35, 36 und einen drehbaren Einstellknopf 37 Zwischen dem Unterteil 34 und dem Einstellknopf 37 ist eine Aufspulvorrichtung mit Sperrwirkung und gegebenenfalls mit einer durch Druck auf einen Knopf 38 möglichen Entrastung für ein Spannelement 39 bzw. für die beiden Enden eines einteiligen Spannelements oder für die Enden von zwei Spannelementabschnitten vorgesehen. Durch Drehen des Einstellknopfes 37 in einer Richtung wird das Spannelement 39 aufgespult und durch Drehen in die Gegenrichtung - wie bekannt abgespult.
Beim Einsetzen des Schließteils 33 übergreifen die Arme 35, 36 die Halteplatte 23 seitlich. In den Armen 35, 36 und/oder in dem darunter befindlichen Auflager 30 ist bzw. sind eine Aussparung 40 zur Führung des Spannelements 39 vorgesehen.
Am Unterteil 34 ist an der Vorderseite und an der Rückseite (nicht sichtbar) je ein Rastansatz 41 angeformt. Dieser untergreift beim Einsetzen des Schließteils 33 durch je eine
Öffnung 42 des Auflagers 30 den Stegabschnitt 31 bzw. 32, so daß das Schließteil 33 mit der Halteplatte 23 durch eine Rastverbindung befestigbar ist. Die Halteplatte 23 besitzt einen nach vorn ragenden Fortsatz 43. Dieser selbst oder ein auf diesen aufsetzbarer und/oder damit verrastbarer und/oder aufklebbarer und/oder durch eine Ultraschall-Schweißverbindung verschweißbarer, in Fig. la in Ansicht des Pfeiles I der Fig. 1 dargestellter Aufsetzteil 44 ist zweischalig ausgebildet. Zwischen der oberen Schale 45 und der unteren Schale 46 ist ein Zwischenraum 47 mit einer lichten Weite vorgesehen, die gleich oder größer ist als die Dicke des Spannelements 39. Die beiden Schalen 45, 46 sind an den Seiten 48, 49 durch im Zwischenraum 47 vorgesehene bzw. angeformte Umlenkelemente 50, 51 für das Spannelement 39 miteinander verbunden. Vorzugsweise sind der Fortsatz 43 und/ oder das Aufsetzteil 44 jeweils einstückig ausgebildet, beispielsweise durch einen Spritzguß- oder Druckguß-Formprozeß hergestellt. Der Aufsetzteil 44 kann an den Seiten 48, 49 mit je einem nach unten abstehenden Fixiersteg 52, 53 versehen sein.
Durch den Zwischenraum 47 des Aufsetzteils 44 wird bei der Montage das Spannelement 39 von hinten nach vorn durchgeschoben, wobei oben und unten seitliche Schlaufen gebildet werden, die mit Umlenkelementen der Seitenteile 3, 4 in Wirkverbindung gebracht werden, wie nachfolgend anhand der Fig. 2 veranschaulicht ist.
Die Fig. 2 zeigt einen aus den Einzelteilen der Fig. 1 montierten Schuh 1 in einer Draufsicht. Die im Querschnitt annähernd der Wölbung des Ristes eines Fußes angepaßte Zunge 15 bedeckt mit ihren Seitenwangen 18, 19 wenigstens etwa 60 % der von oben sichtbaren Ristfläche. Zugleich ist die Oberfläche der Seitenwangen 18, 19 als Gleitfläche für die angrenzenden Seitenteile 3, 4 ausgebildet.
Nach einem Merkmal der Erfindung sind die in der obersten, d.h. in der der Ferse am nächsten liegenden Führungsnut der Halteplatte 23 und/oder der Aussparung 40 der Arme 35, 36 am Unterteil 34 des Schließteils 33 geführten Spannelementabschnitte 54, 55 von dem Einstellknopf 37 des Zentralverschlusses 24 ausgehend, zunächst über Umlenkelemente 56, 57, die mit den Seitenteilen 3, 4 in kraftschlüssiger Verbindung stehen, zu den Umlenkelementen 50, 51 der Halteplatte 23 und von diesen zu den vorderen Umlenkelementen 58, 59 und schließlich von diesen zum vorderen Teil des Mittelstreifens 21 der Zunge 15 zurückgeführt. Bei einem einstückigen Spannelement 39 liegt der zurückzuführende Abschnitt 60 in einer Quernut 61 des Mittelstreifens 21 der Zunge 15. Zusätzlich kann dort über ihn ein Rohrabschnitt 62 geschoben sein. Auch kann der Abschnitt 60 in der Quernut 61 gegen seitliches Verschieben gesichert sein.
Auch wenn bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 nur zwei Umlenkelemente in jedem Seitenteil 3 bzw. 4 vorgesehen sind, ist es grundsätzlich denkbar, weitere Umlenkelemente dort anzubringen, die entsprechend wirkungsmäßig mit weiteren Umlenkelementen an der Halteplatte 23 in Verbindung zu bringen wären.Auch ist es grundsätzlich möglich, die Führung des Spannelementes 39 so auszugestalten, daß sich beispielsweise die Spannelementabschnitte 63, 64 bzw. 65, 66 im Bereich der Halteplatte 23 unterhalb des Zentralverschlusses 24 kreuzen.
Bei einem aus zwei Spannelementabschnitten bestehenden Spannelement 39 sind die Enden entweder im Bereich der Quernut 61 an der Zunge 15 oder an den Seitenteilen 3,4 befestigt.
Wie anhand der Fig. 2 ersichtlich, sind zumindest die beiden obersten seitlichen Spannelementabschnitte 54, 55 des Spannelements 39, vorzugsweise aber auch die unmittelbar folgenden
Spannelementabschnitte 63, 64 von ihren Führungen an der Halteplatte 23 bzw. vom Mittelstreifen 21 der Zunge 15 aus schräg nach hinten zu den jeweils dort vorgesehenen Umlenkelementen 56, 57 bzw. 58, 59 verlaufend vorgesehen. Hierdurch wird in dem obersten ober in den beiden obersten Spannelementabschnitten 54, 55 bzw. 63, 64 die beim Schließen auftretende Zugspannung in Richtung zum Fersenteil 5 geleitet. Dabei sind die Spannbänder 13, 14 bevorzugt ebenfalls so angeordnet, daß die Zugspannung einerseits nach unten zur Sohle und andererseits nach hinten zur Ferse 5 gerichtet verläuft.
Die weiteren Spannelementeabschnitte 65, 66 bzw. 60 verlaufen bevorzugt von der Halteplatte 23 bzw. von dem Mittelstreifen 21 der Zunge 15 aus in der Draufsicht schräg nach vorne oder quer zur Zunge 15.
Um eine wirksame Einleitung der Zugspannung in die Spannbänder 13, 14 zu gewährleisten, sind die jeweiligen Umlenkelemente 56, 57 und 58, 59 jeweils am Kopfteil 67 eines Spannbandes 13, 14 angebracht, insbesondere angeformt, wie dies anhand der Fig. 4 bis 6 veranschaulicht ist. Der Kopfteil 67 ist jeweils durch einen unteren, einem Längsschlitz 11 bzw. 12 gegenüberliegenden Einsteckschlitz 68 der Spannleiste 10.1 in diese eingesteckt und mittels einer Rastnase 69 mit der Unterkante 70 des Einsteckschlitzes 68 verrastet .
Hinter den Schlitzen 11, 12 zum Einführen des Spannbandes ist ein Anschlag 71, beispielsweise in Form eines Steges angeordnet, an dem die Vorderkante 72 des Kopfteils 67 nach Überbrückung eines bestimmten Spiels von wenigen Millimetern anschlagen kann.
Auf der Oberseite 73 der Umlenkelemente 56, 57 bzw. 58,
ist ein die Umfangsflache 74 derselben überragender Rand vorgesehen. Die dadurch gebildete Nut 76 für das Spannelement 39 verläuft bündig in einer Ebene mit den Schlitzen 11 bzw. 12. Der überragende Rand 75 ist auf der der Vorder-
° kante 72 des Kopfteils 67 gegenüberliegenden Seite durch einen Spalt 77 zum Einsetzen des Spannelements 39 vom übrigen Material des Spannbandes 13 bzw. 14 getrennt.
Die Spannleisten 9.1, 10.1 sind vorteilhaft jeweils mit *O einem angeformten Befestigungslappen 78 versehen. Mit diesen Befestigungslappen 78 können sie am Schaftmaterial angenäht und/oder angeklebt und/oder angenietet werden. Die Befestigungslappen 78 sind bevorzugt so angeformt, daß sie in einer Ebene unterhalb der Schlitze 11, 12 bzw. der Einsteckschlitze 68 verlaufen und deren Oberfläche bündig mit der Unterkante 70 der Einsteckschlitze 68 ist.
Die Zunge 15 besteht vorteilhaft aus einem geschäumten Polymer, vorzugsweise aus einem thermoplastischen, druckübertragenden Polstermaterial in Form von geschäumtem
Polyäthylen, Polyurethan oder Äthylen-Vinyl- Acetat. Die Zunge 15 kann auf ihrer Unterseite mit einer Textilauflage 79 versehen sein, wie die Fig. 2 und 3 zeigen. In gleicher Weise kann auch die Oberseite der Zunge 15 zumindest teil- ° weise mit einer textlien Auflage, mit Leder oder mit anderen üblichen Schuhmaterialien belegt, insbesondere damit kaschiert sein.
Die Versteifungselemente 9, 10 bzw. die Spannleisten 9.1, 10.1 bestehen bevorzugt aus elastischen Kunststoffen, insbesondere aus Polyamid,Polyimid, Polyurethan oder dgl.. Dies gilt auch für die Spannbänder 13, 14, die bevorzugt aus den erwähnten Kunststoffen in transparenter Ausführung bestehen um warenzeichenmäßige Kennzeichnungen der fraglichen Schuhe nicht unsichtbar werden zu lassen.
Durch die in den Fig. 1 bis 6 dargestellte Ausführungsvariante der Erfindung, bei der eine mechanische Verbindung der Versteifungselemente 9, 10 bzw. der Spannleisten 9.1, 10.1 mit den Spannbändern 13, 14 und über diese mit dem Schaft- und/oder Sohlenmaterial hergestellt ist, erhält man ein Weitenregulierungssystem, mit dem die Innenabmessungen des Schuhschaftes genau an das Umfangsmaß des Fußes angepaßt werden können. Der Zentralverschluß 24 erfüllt hierbei eine Mehrfachfunktion. Er dient nicht nur zur Erzeugung eines gleichmäßig einstellbaren und über den gesamten Schuh sich gleichmäßig verteilenden Schließdruckes, sondern er bedingt gleichzeitig eine erhöhte Stabilität des kompletten Schuhes in dem Sinne, daß die Gefahr von Überdehnungen der empfindlichen Gelenke und Sehnen, vorzugsweise im Schuhaußenbereich, weitestgehend verringert ist.
Von besonderem Vorteil ist, daß der vorstehend beschriebene Zentralverschluß 33 zusammen mit dem Spannelement 39 grundsätzlich von der Halteplatte 23 gelöst und praktisch wie ein Schnürsenkel ausgetauscht werden kann. Dadurch kann der Zentralverschluß 33 mit dem Spannelement 39 als Teilelement des erfindungsgemäßen Schuhes fertiggestellt und auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Trotzdem kann der Zentralverschluß 33 mit dem Spannelement 39 auch noch nach der Montage mit dem Schuh 1-nach Art eines Baukastensystems ausgetauscht werden. Hierdurch wird die Fehlerrate bzw. Ausschußquote_ erheblich reduziert, was für einen "High-Tec" - Schuh der vorliegenden Art von besonderer Bedeutung ist.
Die als Ristabdeckung vorgesehene, weichelastische Zunge bildet ein druckdämpfendes Zwischenglied zwischen der mit den Spannkräften beaufschlagten, vergleichsweise starren Halteplatte 23 und dem Fuß des Schuhträgers. Die Halteplatte 23 besteht aus hartem, formstabilem Material, das
bevorzugt eine Shore-Härte von 60 bis 80 Shore D besitzt. Demgemäß wirkt die Halteplatte 23 einerseits als Druckverteilungselement ohne andererseits die Auslenkbarkeit der Zunge 15 am Zungenende 17 zu erschweren. Die Zunge 15 besteht aus wesentlich weicherem Material als die Halteplatte 23, besitzt also bevorzugt eine Shore-Härte deutlich unterhalb von 60 Shore D.

Claims (31)

PUMA Aktiengesellschaft Rudolf Dassler Sport D-8522 Herzogenaurach S c h &ugr; t &zgr; a &eegr; s &rgr; r ü c h e
1. Schuh, insbesondere Sport-, Freizeit- oder Rehabilitationsschuh, mit einem auf einer zum Rist hin bzw. von diesem weg bewegbaren formstabilen Ristabdeckung vorgesehenen Zentralverschluß, von dem aus nach beiden Seiten ein mit ihm gekoppeltes seilartiges Spannelement über an den Seitenteilen des Schuhschaftes vorgesehene Umlenkelemente zur Ristabdeckung zurückführbar ist, gekennzeichnet durch die Anwendung folgender Merkmale:
- die Ristabdeckung besteht aus einer weichelastischen, eine Polsterung bildende Zunge (15);
- die Zunge (15) ist an dem der Schuhspitze (16) zugewandten Ende (17) am Schaftmaterial des Schuhes auslenkbar befestigt;
- der Zentralverschluß (24) ist auf einem freien Mittelstreifen (21) der Zunge (15) über eine Halteplatte (23) aus hartem, formstabilem Material angebracht ;
- die Länge (25) der Halteplatte (23) beträgt höchstens 95 Prozent der Ristlänge (26);
- die Halteplatte (23) ist auf dem Mittelstreifen (21) der Zunge (15) derart angebracht, daß mindestens 5 Prozent der Länge des Mittelstreifens (21) zwischen der Vorderkante (27) der Halteplatte (23) und der Be-
2
festigungssteile bzw. dem unteren Ende (17) der Zunge
(15) am Schaftmaterial nicht abgedeckt ist; - das Spannelement (39) verläuft von den obersten seitlichen Führungsnuten (Aussparungen 40) in Richtung zur Schuhspitze (16) abwechselnd über ein Umlenk
element (56 bzw. 57) jeweils eines Seitenteils (3 bzw. 4), anschließend über je ein Umlenkelement (50 bzw. 51) der Halteplatte (23) bzw. des Mittelstreifens (21) oder kreuzt sich über der Halteplatte (23), verläuft dann zumindest über jeweils ein weiteres vorderes
Umlenkelement (58 bzw. 59) eines Seitenteils (3 bzw. 4) und gegebenenfalls über weitere Umlenkelemente (50 bzw. 51) der Halteplatte (23) bzw. des Mittelstreifens (21) zu dem von der Halteplatte (23) freien unteren Bereich der Zunge (15), von wo aus bei einem
aus einem Teil bestehenden Spannelement (39) dieses zum Zentralverschluß (33) zurückgeführt und dort befestigt ist oder bei einem aus zwei Spannelementabschnitten bestehenden Spannelement (39) die Enden derselben dort oder an den Seitenteilen (3 bzw. 4) be
festigt sind.
2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden obersten seitlichen Spannelementabschnitte (54, 55) des Spannelements (39) und gegebenenfalls auch die beiden folgenden seitlichen Spannelementabschnitte (63, 64) in der Draufsicht auf die Schuhoberseite durch die entsprechend in Richtung zum Fersenteil (5) versetzt angeordneten obersten Umlenkelemente (56, 57) der Seitenteile (3, 4) des Schaftes (2) von den Führungen der Halteplatte (23) oder gegebenen-
falls des Mittelstreifens (21) aus derart schräg nach hinten verlaufen, daß die beim Schließen des Zentralverschlußteils (33) auftretende Zugspannung in Richtung zum Fersenteil (5) gerichtet ist.
5
3. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Spannelementabschnitte (65, 66; 60) von der Halteplatte (23) bzw. dem Mittelstreifen (21) der Zunge (15) aus in der Draufsicht schräg nach vorne oder quer zur Zunge (15) verlaufen.
4. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß von den Umlenkelementen der Seitenteile (3, 4) des Schaftes (2) aus jeweils wenigstens ein bis in den Sohlen·
*° bereich des Schuhes reichendes Spannband (13, 14) vorgesehen • ist.
5. Schuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannbänder (13, 14) in der Draufsicht von den Umlenkelemen-
2^ ten (56, 57; 58,59) aus schräg nach hinten verlaufen.
6. Schuh nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils wenigstens ein Umlenkelement (56, 57; 58, 59) am Kopfteil (67) eines jeden Spannbandes (13, 14) vorgesehen
ist.
7. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannelementabschnitte (54, 55; 63, 64; 65, 66) des Spannelementes (39) in Richtung der zugeordneten
Spannbänder (13, 14) verlaufen.
8. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die im Ristbereich (26) endenden Ränder (8) der Seitenteile (3, 4) des Schaftes (2) durch Versteifungselemen-
te (9.1, 10.1) versteift sind.
9. Schuh nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungselemente (9.1, 10.1) Schlitze (11, 12) aufweisen, durch die das Spannelement (39) hindurchgreift und jeweils ein Umlenkelement (56, 57; 58, 59) des Kopfteils (67) eines
° Spannbandes (13, 14) umschlingt.
10. Schuh nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfteil (67) eines Spannbandes (13, 14) durch einen auf der den Schlitzen (11, 12) gegenüberliegenden Seite vorgesehenen
Einsteckschlitz (68) in das Versteifungselement (9.1, 10.1) hineingesteckt ist.
11. Schuh nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungselemente (9.1, 10.1) eines Seiten-
teils (3, 4) jeweils eine einzige elastische Spannleiste bilden.
12. Schuh nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungselemente (9.1, 10.1) bzw.
^O die Spannleisten aus flexiblem Kunststoff bestehen.
13. Schuh nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungselemente (9.1, 10.1) bzw. die Spannleisten
einen Befestigungslappen (78) aufweisen. 25
14. Schuh nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestiqungslappen (78) in einer Ebene unterhalb der Schlitze (Schlitze 11, 12, Einsteckschlitz 68) verläuft und seine Oberfläche mit der Unterkannte (70) des Einsteckschlitzes
(68) bündig ist.
15. Schuh nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfteil (67) der Spannbänder (13,14) wenigstens je eine Rastnase (69) vorgesehen ist, die in eingestecktem Zustand mit der der Unterkante (70) des Einsteckschlitzes (68) verrastet.
16. Schuh nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Schlitze (11, 12) zum Einführen des Spannbandes (39) zumindest je ein Anschlag (71) für die Vorderkante (72) des Kopfteils (67) eines Spann-
^ bandes (13, 14) vorgesehen ist.
17. Schuh nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das am Kopfteil (67) des Spannbandes (13, 14) vorgesehene Umlenkelement (56, 57; 58, 59) auf der Oberin seite (73) einen die Umfangsflache (74) desselben überragenden Rand (75) aufweist und die so gebildete Nut (76) für das Spannelement (39) bündig mit den Schlitzen (11,12) verläuft.
18. Schuh nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
*° der überragende Rand (75) auf der der Vorderkante (72) gegenüberliegenden Seite durch einen Spalt (77) zum Einsetzen des Spannelements (39) vom Material des Spannbandes (13, 14) getrennt ist.
2^
19. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (15) aus einem geschäumten Polymer, insbesondere aus Polyurethan, besteht.
20. Schuh nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
Unters
sehen ist.
die Unterseite der Zunge (15) mit einer Textilauflage ver-
21. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (15) auf der Oberseite eine Ver tiefung (22) aufweist, in die die Halteplatte (23) des Zentralverschlusses (24) eingesetzt und darin durch Kleben befestigt ist.
22. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Seitenwangen (18, 19) der Zunge (15) als Gleitfläche für die aufliegenden Seitenteile (3, 4) des Schaftes (2) ausgebildet ist.
23. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralverschluß (24) eine Halteplatte (23) mit einem Auflager (30) besitzt, auf das ein mit einer Einstellscheibe (37) versehenes Zentralschließteil (33) mit dem Spannelement (39) oder mit Spannelementabschnitten (54, 55) aufsteckbar und mit diesem verrastbar ist.
24. Schuh nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentralschließteil (33) zu beiden Seiten je einen Arm (35, 36) aufweist und jeder Arm (35, 36) und/oder der unter dem jeweiligen Arm (35, 36) befindliche Teil der Halteplatte (23) eine Aussparung (40) für den Durchtritt des Spannbandes (39) bzw. der Spannelementabschnitte(54, 55) aufweist.
25. Schuh nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte (23) vor dem Auflager (30) einen Fortsatz (43) oder einen Aufsetzteil (44) aufweist und der Fortsatz (43) oder das Aufsetzteil (44) zweischalig ausgebildet ist, wobei zwischen der oberen Schale (45) und der unteren Schale (46) ein Zwischenraum (47) mit einer lichten Höhe, der gleich oder etwas größer als die Dicke des Spannelements (39) ist, vorgesehen ist und die Schalen (45, 46) an den Seiten (48, 49) jeweils durch ein dort vorgesehenes Umlenkelement (50, 51) miteinander verbunden sind.
26. Schuh nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückig ausgebildete zweischalige Aufsetzteil (44) mit den Umlenkelementen (50, 51) als separates Einzelteil auf den Fortsatz (43) der Halteplatte (23) angebracht und dort befestigt ist.
27. Schuh nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der zweischalige Aufsetzteil (44) an den Seiten (48, 49) je einen nach unten abstehenden Fixiersteg (52, 53) aufweist, der die Seitenkanten (48, 49) des Fortsatzes (43) der Halteplatte (23) übergreift.
28. Schuh nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung zwischen dem Aufsetzteil (44) und dem Fortsatz (43) der Halteplatte (23) eine Ultraschall-Schweißverbindung oder eine Klebeverbindung ist.
29. Schuh nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung zwischen dem Aufsetzteil (44) und dem Fortsatz (43) der Halteplatte (23) eine Rastverbindung ist.
30. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (15) im Querschnitt an die Ristwölbung des Fußes angepaßt ist.
31. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in der jeweils obersten seitlichen Führungsnut bzw. Aussparung (40) der Halteplatte (23) geführten Spannelementabschnitte (54, 55) des Spannelements (39) mit dem Zentralschließteil (33) verbunden sind.
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