DE19631339A1 - Schuh, insbesondere Sport-, Wander- oder Trekkingschuh - Google Patents
Schuh, insbesondere Sport-, Wander- oder TrekkingschuhInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schuh gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Im allgemeinen sollen Schuhe bequem sein und beim Tragen nicht allzuviel Druck auf die Füße
ausüben. Sportschuhe müssen jedoch darüber hinaus noch einen festen Halt bieten, auch um
Verletzungen durch Umknicken im Knöchelbereich und dergleichen zu vermeiden. Insbesondere,
wenn Sportschuhe zum Wandern oder zum Trekking eingesetzt werden, ist eine Kombination
aus gutem Tragekomfort und stabilem Halt im Schuh unerläßlich, da derartige Schuhe einerseits
sehr lange Zeit ohne Schuhwechsel getragen werden und ein Verrutschen des Fußes im Schuh -
insbesondere beim Bergauf- oder Bergabgehen - nicht nur unangenehm ist, sondern auch zum
Abrutschen des Schuhs auf dem Untergrund oder sogar zu Verletzungen führen kann.
Eine individuelle Anpassung des Schuhs kommt für einen Durchschnittskäufer aus Kostengrün
den nicht in Frage, weshalb Schuhe als Massenartikel hergestellt werden und neben verschie
denen Schuhlängen höchstens noch zwei oder drei unterschiedliche Breiten, beispielsweise für
schmale, normale und breite Füße, angeboten werden. Somit erscheint es bei den genannten
Schuharten zweckmäßig, neben dem Verschluß des Schuhs zusätzlich Anpaß- oder Einstellein
richtungen vorzusehen, die es dem Träger ermöglichen, den Schuh an seine eigene Fußform
anzupassen.
Zur Anpassung des Schuhes an die Fußsohle werden beispielsweise Innensohlen oder Einlage
sohlen verwendet. Es sind jedoch auch Einstelleinrichtungen für den Schuh selbst bekannt. So
können beispielsweise Bandagen oder Stützbänder eingesetzt werden, die um den Fuß herum
laufen und mit der Sohle des Schuhs oder seinem Schaft verbunden sind. Diese weisen jedoch
den Nachteil auf, daß sie vor dem Schnüren des Schuhs extra geschnürt bzw. fixiert werden
müssen, was einen zusätzlichen Zeitaufwand beim Anziehen des Schuhs bedeutet.
Damit der Schuh leichter zu öffnen und zu schließen und/oder nachzuspannen ist, enthält der in
der WO91/08686 beschriebene Schuh wenigstens eine Verstellriemeneinrichtung, die vorzugs
weise an zwei einander gegenüberliegenden Stellen mit Eingriffselementen derart in die Schnü
rung eingreift, daß diese durch Anziehen und Fixieren der Verstellriemeneinrichtung in ausge
wählter Lage spannbar ist. Die zusätzlich zur Schnürung vorhandene Verstellriemeneinrichtung
sowie das Vorsehen der Punkte zum Fixierung dieser Einrichtung treiben jedoch die Produk
tionskosten in die Höhe. Um ohne zusätzliche Einstelleinrichtungen auszukommen, ist bei dem
aus dem deutschen Gebrauchsmuster 83 15 861 bekannten Sportschuh auf beiden Seiten ein
V-förmiges Zugglied mit im wesentlichen nach unten weisenden Schenkein vorgesehen, dessen
einer Schenkel etwa in der Mitte des Schuhes an der Sohle endet, während das Ende des ande
ren Schenkels zum Fersenteil des Schaftes führt. Zumindest ein Teil der Verbindungsbereiche
der Schenkel der V-förmigen Zugglieder ist nicht mit dem Schaft verbunden und trägt Ösen für
einen Schnürsenkel, wobei sich die Verbindungsbereiche mit den Ösen neben den oberen
Kanten der Hälften des Schaftes über dem Rist des Fußes befinden. Sobald sich jedoch die
Schnürsenkel verschieben und ein Ausgleich des durch die Schnürsenkel über die Ösen
ausgeübten Zugs eintritt, läßt auch die Spannwirkung durch die V-förmigen Zugglieder nach.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Schuh, insbesondere einen Sport-, Wander-
oder Trekkingschuh anzugeben, bei dem mindestens die gleiche Bandagewirkung wie bei bereits
bekannten Modellen erzielt werden kann und der es dem Benutzer ferner ermöglicht, den Schuh
individuell und nachträglich wieder korrigierbar an seine Fußform anzupassen. Ferner soll der
Schuh einfach, preisgünstig und optisch ansprechend herzustellen sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Schuh gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Bei einem Schuh gemäß der Erfindung ist das Außenmaterial des Schafts durch die zwei
Einschnitte auf der fußinnenseitigen Schafthälfte und vorzugsweise durch zwei weitere
Einschnitte auf der fußaußenseitigen Schafthälfte in einen Vorderfuß-, einen Mittelfuß- und
einen Fersenabschnitt unterteilt. Der Mittelfußabschnitt bildet einen bandartigen Streifen. Wenn
der Schuh angezogen wird, kann durch die Aufteilung sichergestellt werden, daß durch Zusam
menziehen der beiden Schafthälften zum Schließen des Schuhes nicht notwendigerweise in
allen drei Abschnitten des Schuhes der gleiche Druck auf den Fuß ausgeübt wird. Damit beim
Ausüben von Zug auf einen der durch die Einschnitte gebildeten Abschnitte dieser Zug nicht auf
den benachbarten Abschnitt übertragen werden kann, sind die Abschnitte des Außenmaterials
in der Weise elastisch miteinander verbunden, daß sie sich relativ zueinander in Richtung des
Einschnitts bewegen können. Durch die Verbindung der jeweiligen Abschnitte wird auch ein
Abschluß des Außenmaterials des Schuhes gegenüber der Umgebung erreicht, wodurch eine
gewisse Schutzfunktion, beispielsweise gegen Eindringen von Schmutz, Steinchen oder Feuch
tigkeit, sichergestellt wird. Wenn der Verschluß mittels Bändern mit Klettverschlüssen oder
mittels aus dem Skischuhbereich bekannter einstellbarer Schnallen erfolgt, können diese jeweils
so auf den einzelnen durch die Einschnitte getrennten Abschnitten der sich gegenüberliegenden
Schafthälften angeordnet werden, daß sie zwar die sich gegenüberliegenden Abschnitte der
Schafthälften aufeinander zu bewegen, jedoch die benachbarten sich gegenüberliegenden
Abschnitte nicht beeinflussen. Soll die Erfindung dagegen bei einem Schnürschuh eingesetzt
werden, sind neben dem für den Verschluß verwendeten Schnürsenkel noch Mittel vorzusehen,
die verhindern, daß sich die unterschiedliche Spannung in den einzelnen Abschnitten des
Schuhs durch Verschiebung der Schnürsenkel im Laufe der Zeit wieder ausgleicht. Hierfür
können Klemmhaken verwendet werden, die bereits bei Wander- und Trekkingschuhen bekannt
sind und dort in der Regel im Übergangsbereich zwischen dem Fersen- und Mittelfußabschnitt
angeordnet sind. Um eine Relativbewegung der benachbarten Abschnitte in Richtung des
Einschnitts zu ermöglichen, müssen sich die Einschnitte vom Verschlußansatz im Ristbereich,
das heißt also von dem der Zunge benachbarten Rand des Schafts, bis zu dem laufsohlenseiti
gen Rand des Schafts erstrecken. Bei gezwickten Lederschuhen gehen die Einschnitte nicht bis
zum auf die Unterseite der Brandsohle umgeschlagenen Rand des Schaftleders, sondern enden
an der Oberkante der Brandsohle oder etwas oberhalb davon. Der Grund dafür ist, daß beim
Zwicken das Leder unter hoher Zugbelastung über den Leisten gespannt, auf die Unterseite der
Brandsohle umgeschlagen und damit verbunden wird. Würden sich die Einschnitte bis zum Rand
des umgeschlagenen Leders erstrecken und somit das Außenleder in völlig voneinander
getrennte Vorderfuß-, Mittelfuß- und Fersenabschnitte unterteilen, wäre es beim Spannen und
Umschlagen nur sehr schwer oder gar nicht möglich, alle Abschnitte gleichmäßig zu spannen
und anzuziehen. Ein derartiges gleichmäßiges Spannen ist jedoch Voraussetzung für eine
einwandfreie Herstellung. Dadurch, daß der nicht unterbrochene umzuschlagende Lederstreifen
vorgesehen ist, der eine Verbindung zu allen Abschnitten aufweist, wird ein derartiges
ungleichmäßiges Spannen und Umschlagen vermieden. Wenn der Schuh nicht gezwickt wird,
das Spannen also entfällt, können sich die Einschnitte auch bis an den äußersten Rand des
Schaftmaterials erstrecken.
Der erfindungsgemäße Schuh weist die Vorteile auf, daß er einfacher und billiger herzustellen ist
als Schuhe, die über zusätzliche Bandagen verfügen. Da im Fall von Lederschuhen die Leder
stücke ohnehin vernäht werden müssen, kostet ein erfindungsgemäßer Schuh in der Herstellung
kaum mehr als ein herkömmlicher Lederschuh ohne Einschnitte und entsprechende elastische
Verbindungen. Die Unterteilung des Schafts in Längsrichtung bietet jedoch den Vorteil, daß der
Schuh im Mittelfußbereich an den Fuß angepaßt und dadurch der Fuß an seiner schmalsten
Stelle besonderes gut gehalten werden kann, wodurch ein Längsrutschen des Fußes - das
insbesondere beim Bergabgehen zum unangenehmen Einzwängen des Zehenbereichs führt -
wirksam verhindert werden kann. Somit kann die bei bekannten Schuhen mit Bandagen erziel
bare Bandagewirkung auch ohne zusätzliche Bandageeinrichtung erhalten werden. Da das
Außenmaterial eines Schuhs generell und daher auch im Mittelfußbereich aus Stabilitätsgründen
geringstmögliche Dehnungseigenschaften aufweist, bleibt trotz Anpaßbarkeit des Schuhs an
den Fuß und der damit erzielbaren Bandagewirkung immer eine gute Paßform erhalten.
Die elastische Verbindung erfolgt vorzugsweise jeweils mittels eines elastischen Streifens, der
den jeweiligen Einschnitt im wesentlichen über dessen gesamte Länge überdeckt und mit den
beidseitig angrenzenden Abschnitten des Außenmaterials verbunden ist. Die elastischen Streifen
können beispielsweise aus PU oder Gummi gebildet sein. In einer vorteilhaften Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Schuhes weist jeder elastische Streifen eine längliche Rippe auf, die in
einem durch den jeweiligen Einschnitt gebildeten Spalt gelegen ist. Diese Rippe kann den Spalt
vollständig ausfüllen oder auch einen Zwischenraum zwischen der Rippenkante und dem
angrenzenden Abschnitt freilassen. Die Rippe kann so hoch sein, daß sie mit der Oberfläche des
Schaftmaterials fluchtet oder sogar darüber hinaussteht. Dadurch kann auch der optische
Eindruck des Schuhs variiert werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die elastischen Streifen zwischen dem Außenmate
rial und dem Innenmaterial des Schaftes angeordnet. Dadurch können die Steifen besonders
sicher mit dem Außen- und gegebenenfalls mit dem Innenmaterial verbunden werden, insbeson
dere durch Vernähen und/oder Verkleben. Um im Mittelfußbereich einen möglichsten weichen
Übergang an den Stellen zu erhalten, an denen ein elastischer Streifen endet und daran benach
bart nur noch das Innen- und Außenmaterial vorhanden sind, können die elastischen Streifen an
ihrem in Laufrichtung gesehen vorderen und hinteren Ende verjüngt sein. Dadurch kann vermie
den werden, daß aufgrund einer abrupten Änderung der Gesamtdicke des Schaftmaterials
Druckstellen am Fuß auftreten.
Um die bei Wander- und Trekkingschuhen wichtige Schutzfunktion des Schaftes für den Fuß
gegenüber äußeren Einflüssen noch zu verbessern, können die durch den jeweiligen Einschnitt
voneinander getrennten Abschnitte durch die elastischen Streifen derart verbunden werden, daß
das Außenmaterial weitgehend wasserdicht oder zumindest wasserabstoßend und damit auch
undurchlässig für Schmutz ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung, die bei einem Schnürschuh eingesetzt
ist, in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Sportschnürschuhs mit
zwischen dem Innenmaterial und dem Außenmaterial angeordneten elastischen Strei
fen;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines elastischen Streifens mit angeformter Rippe und
verjüngten Rändern; und
Fig. 3 einen Teilquerschnitt durch den Schuh von Fig. 1.
Bei dem in den Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es
sich um einen erfindungsgemäßen Sport- bzw. Wanderschuh, bei dem Schnürsenkel zum
Verschluß des Schuhes verwendet werden.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Wander- oder Trekkingschuh mit Schnürverschluß, bei
dem der Einfachheit halber der Schnürsenkel nicht dargestellt ist. Nachstehend wird bei der
Beschreibung dieser Ausführungsform von einem Lederschuh ausgegangen, bei dem das
Außenmaterial wenig dehnbares Außenleder und das Innenmaterial elastisches Futterleder ist.
Natürlich können auch andere für die Schuhherstellung geeignete Materialien verwendet
werden. So kann die Fütterung beispielsweise aus elastischem Synthetik bestehen, und das
Außenmaterial kann aus Kunstleder oder anderen für die Schuhherstellung verwendbaren Mate
rialien bestehen. Der Schuh 1 weist eine je nach Anforderung profilierte Laufsohle 2 und einen
Schaft 3 auf, in dessen Vorderfußabschnitt 4 eine Zunge 20 angenäht ist. Im Fersenabschnitt 6
des Schafts 3 ist zur zusätzlichen Verstärkung des Außenmaterials und für einen besseren Halt
im Schuh eine Fersenkappe 7 aufgebracht. Zum Schnüren der Schnürsenkel sind im Vorder
fußabschnitt 4 und im Mittelfußabschnitt 5 Ösen 18 sowie im oberen Teil des Fersenabschnitts
6 in Höhe des Knöchels und darüber in bekannter Weise Schnürhaken 19 angeordnet. Im Mittel
fußabschnitt 5 sind ein vorderer Einschnitt 7 und ein hinterer Einschnitt 8 in dem Schaft 3
ausgebildet. Die Einschnitte 7, 8 erstrecken sich von der der Zunge 20 zugewandten Kante des
Schafts 3 - also des Ristbereichs - bis in etwa zur Brandsohle 16 hinunter oder leicht oberhalb
davon, und zwar im Fußwölbungsbereich.
Um in den jeweiligen Fußabschnitten 4, 5, 6 einen unterschiedlichen Zug durch den Schnürsen
kel auf die Schafthälften und damit auf den Fuß ausüben zu können, müssen bei einem
Schnürschuh im Vorderfußabschnitt 4 und im Mittelfußabschnitt 5 jeweils mindestens eine, im
Mittelfußabschnitt 5 vorzugsweise mindestens zwei Schnürösen 18 vorhanden sein. Im Fersen
abschnitt 6 kann zusätzlich zu einem Klemmhaken 17 noch eine weitere Öse 18 zum Einfädeln
des Schnürsenkels auch im oberen Schuhbereich vorgesehen sein, dies muß jedoch nicht der
Fall sein. Wenn der Schuh geschnürt wird, kann durch unterschiedlich starkes Anziehen des
Schnürsenkels im Mittelfußabschnitt 5 ein größerer Druck auf den Mittelbereich und damit auf
den schmalsten Teil des Fußes ausgeübt und dieser dadurch fest im Schuh fixiert werden. Der
Klemmhaken 17 verhindert, daß sich die unterschiedliche Spannung im Schnürsenkel im Laufe
der Zeit ausgleicht, indem sich dieser von den schwächer zugbelasteten Stellen zu den stärker
zugbelasteten Stellen verschiebt. Durch die spezielle Ausgestaltung des Klemmhakens 17 kann
dieser nämlich den eingeführten Schnürsenkel blockieren bzw. fixieren und somit verhindern,
daß sich der hohe, durch die Schnürsenkel im Mittelfußabschnitt 5 ausgeübte Druck auf den
empfindlichen Knöchelbereich und den unteren Waden- und Schienbeinbereich überträgt, wo ein
sehr enges Schließen bzw. Anlegen des Schuhs ohnehin kaum etwas zu einem besseren Halt im
Schuh beiträgt. Um zu verhindern, daß sich der hohe Druck im Mittelfußabschnitt 5 auf den
Zehenwurzelbereich überträgt, kann auch am unteren Ende des Mittelfußabschnitts 5 oder am
oberen Ende des Vorderfußabschnitts 4 ein weiterer Klemmhaken oder eine Vorrichtung vorge
sehen sein, die die gleiche Wirkung wie ein derartiger Klemmhaken erzielt.
Wenn im Schaft 3 nur die Einschnitte 7 und 8 ohne eine weitere Abdeckung vorgesehen wären,
böte der Schaft 3 keinen Schutz des Fußes vor äußeren Umgebungseinflüssen wie Schmutz,
Feuchtigkeit oder auch Kälte. Um sowohl die Schutzfunktion herzustellen bzw. aufrechtzuerhal
ten als auch die erfindungsgemäß mögliche Relativbewegung der Abschnitte 4, 5 und 6 in Rich
tung der Einschnitte 7, 8 nicht wieder einzuschränken, sind die Abschnitte 4, 5, 6 elastisch
miteinander verbunden. Vorzugsweise erfolgt diese elastische Verbindung mittels elastischer
Streifen 9 und 10, die die Einschnitte 7, 8 im Außenleder des Schafts 3 abdecken und daran
angenäht und/oder damit verklebt sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Streifen, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, zwischen
dem Außenmaterial 14 und dem Innenmaterial 15 des Schaftes 3 angeordnet. Dies hat den
Vorteil, daß von außen nicht die gesamte Breite des für die sichere Verbindung der Abschnitte
4, 5 und 6 verwendeten elastischen Streifen sichtbar ist. In Fig. 3 ist ein Querschnitt durch
einen Schuh dargestellt, bei dem das Außenmaterial 14 auf die Unterseite der Brandsohle 16
umgeschlagen und mit der Brandsohle 16 verbunden ist, wie dies beispielsweise bei einem
gezwickten Lederschuh der Fall ist. Es reicht, wenn sich die Einschnitte 7, 8 bis in den mit dem
Pfeil A angedeuteten Bereich erstrecken, d. h. bis etwa zur Höhe der Brandsohle 16 oder etwas
oberhalb davon. Wenn es sich nicht um gezwickte Lederschuhe handelt, können die Einschnitte
allerdings auch weiter reichen bis hin zu dem durch den Pfeil B bezeichneten Rand des Außen
materials. Die Gründe dafür, daß dies nicht für gezwickte Lederschuhe gilt, wurden oben schon
erläutert. Wenn ein den Schuh umgebendes Schutzband 21 aus beispielsweise Gummi im
Verbindungsbereich zwischen Laufsohle 2 und Schaft 3 angebracht ist, das deutlich höher
reicht als die Brandsohle, sind die Einschnitte 7, 8 und damit auch im wesentlichen die elasti
schen Streifen 9, 10 vorzugsweise nur bis zur Oberkante dieses Schutzbandes 21 ausgebildet.
Dadurch wird verhindert, daß bei der durch die Erfindung ermöglichten Relativbewegung in
Richtung der Einschnitte an den Übergängen zwischen den Abschnitten 4, 5 und 6 an dem
Schutzband 21 gezerrt und gegebenenfalls dessen feste Verbindung zum Schaft 3 und zur
Laufsohle 2 des Schuhs 1 gelockert oder sogar gelöst wird.
Wenn die Einschnitte 7, 8 einige Millimeter breit sind, kann der resultierende Spalt durch an den
jeweiligen elastischen Streifen 9, 10 angeformte Rippen 11 ganz oder zumindest zum Teil
ausgefüllt werden. Diese Ausführungsform ist in Fig. 2 gezeigt. Insbesondere, wenn die elasti
schen Streifen zwischen dem Außenmaterial 14 und dem Innenmaterial 15 des Schaftes 3
angeordnet und die Rippen 11 somit nach außen gewandt sind, ergibt dies einen charakteristi
schen optischen Eindruck, womit sich für den Käufer auch vom Design ein Hinweis auf die
technische Raffinesse seines Schuhs und dessen bessere Komfort- und Trageeigenschaften
ergibt. Um diese Komforteigenschaften noch weiter zu verbessern, können die elastischen Strei
fen 9 und 10 an deren jeweiligen in Laufrichtung gesehen vorderen Rändern 12 und hinteren
Rändern 13 abgeflacht bzw. verjüngt sein. Dies hat den Vorteil, daß zwischen Innenmaterial 15
und Außenmaterial 14 durch die dazwischen liegenden elastischen Streifen keine plötzliche
Dickeänderung auftritt, was einerseits zu einer Abnutzung des Innen- und/oder Außenmaterials
durch Scheuern an den Endkanten der elastischen Streifen oder einfach durch den hohen
Druckgradienten an diesen Übergangsbereichen führen würde. Andererseits kann dadurch auch
vermieden werden, daß das relativ fest gespannte Außenmaterial den relativ hohen Druck an
diesen Übergangsbereichen über die elastischen Streifen durch das Innenmaterial an den Fuß
weitergeben kann und den Tragekomfort beeinträchtigt.
Für die Herstellung der elastischen Streifen 9, 10 wird vorzugsweise PU oder Gummi verwen
det. Da dieses Material wasserundurchlässig ist, wird durch die Einschnitte und die elastische
Verbindung durch die Streifen 9, 10 die durch das Außenmaterial 14 gegebene Schutzfunktion
gegen Feuchtigkeit von außen nicht oder nur wenig beeinträchtigt. Wenn als Außenmaterial 14
geeignet imprägniertes Leder oder entsprechend wasserundurchlässige Kunststoffe verwendet
werden, kann durch sorgfältiges Vernähen und Verkleben der Abschnitte 4, 5 und 6 mit den
elastischen Streifen 9 und 10 auch eine Wasserdichtigkeit des Schuhs 1 im Vorderfuß- und
Mittelfußabschnitt erzielt werden.
Das hier näher beschriebene und in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiel gibt nur
eine der Möglichkeiten an, wie die Bandagewirkung durch Einbringen der Einschnitte 7 und 8
sowie der elastischen Streifen 9 und 10 erzielt werden kann. Es können auch beispielsweise
drei Einschnitte mit entsprechenden Streifen vorgesehen werden, was eine noch bessere Dosie
rung der Druckverteilung ermöglichen kann. Außerdem können statt des Verschlusses mittels
Schnürsenkel auch Klettbänder oder Schnallen verwendet werden, wobei dann jeweils minde
stens ein Klettband bzw. eine Schnalle auf jedem der Abschnitte 4, 5, 6 angeordnet sind, um
eine von den jeweiligen anderen Abschnitten unabhängige Verschlußkraft- und damit Druck
krafteinstellung im betreffenden Abschnitt sicherzustellen. Ferner kann auch die Ausgestaltung
der elastischen Streifen variiert werden. Während in Fig. 2 die Verjüngung an den Rändern 12
und 13 nur auf der der Rippe 11 abgewandten Seite dargestellt ist, kann die Abflachung auch
auf der der Rippe zugewandten Seite und sogar beidseitig vorgenommen werden. Wenn nicht
nur Wasserdichtigkeit des Außenmaterials des Schuhs erwünscht ist, sondern dieses auch
atmungsaktiv sein soll, können die elastischen Streifen auch perforiert sein. Dies ist insbeson
dere dann vorteilhaft, wenn eine zwar für Wassertropfen undurchlässige, jedoch für Wasser
dampf durchlässige Schicht bzw. Membran zwischen dem Innenmaterial und dem Außenmate
rial angeordnet ist, um einen zwar wasserdichten, aber atmungsaktiven Schuh zu erhalten.
Claims (7)
1. Schuh, insbesondere Sportschuh, mit
einer Laufsohle (2) und einem Schaft (3) aus einem Außenmaterial (14) und einem Innenmaterial (15), dessen fußinnenseitige und fußaußenseitige Schafthälften über dem Rist des Fußes mittels eines Verschlusses miteinander verbindbar sind, und mit Mitteln, die es gestatten, im mittleren, etwa durch Fußwölbung und Spann definierten Teil des Fußes in dessen Längsrich tung gesehen einen größeren Druck auf den Fuß auszuüben als in anderen Teilen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Außenmaterial (14) wenigstens der fußinnenseitigen Schafthälfte zwei in Schuhlängsrichtung beabstandete Einschnitte (7, 8) aufweist, die sich vom laufsohlenseitigen Rand des Schafts (3) im Fußwölbungsbereich bis zum Verschlußansatz im Ristbereich erstrecken, und daß die beiden durch einen jeweiligen Einschnitt (7, 8) getrennten Abschnitte (4, 5, 6) des Außenmaterials (14) derart elastisch miteinander verbunden sind, daß sie in Richtung des Einschnitts (7, 8) relativ zueinander beweglich sind.
einer Laufsohle (2) und einem Schaft (3) aus einem Außenmaterial (14) und einem Innenmaterial (15), dessen fußinnenseitige und fußaußenseitige Schafthälften über dem Rist des Fußes mittels eines Verschlusses miteinander verbindbar sind, und mit Mitteln, die es gestatten, im mittleren, etwa durch Fußwölbung und Spann definierten Teil des Fußes in dessen Längsrich tung gesehen einen größeren Druck auf den Fuß auszuüben als in anderen Teilen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Außenmaterial (14) wenigstens der fußinnenseitigen Schafthälfte zwei in Schuhlängsrichtung beabstandete Einschnitte (7, 8) aufweist, die sich vom laufsohlenseitigen Rand des Schafts (3) im Fußwölbungsbereich bis zum Verschlußansatz im Ristbereich erstrecken, und daß die beiden durch einen jeweiligen Einschnitt (7, 8) getrennten Abschnitte (4, 5, 6) des Außenmaterials (14) derart elastisch miteinander verbunden sind, daß sie in Richtung des Einschnitts (7, 8) relativ zueinander beweglich sind.
2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Verbindung
mittels eines elastischen Streifens (9, 10) erfolgt, der den jeweiligen Einschnitt im wesentlichen
über dessen gesamte Länge überdeckt und mit den beidseitig angrenzenden Abschnitten (4, 5,
6) des Außenmaterials (14) verbunden ist.
3. Schuh nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder elastische Streifen (9,
10) eine längliche Rippe (11) aufweist, die einen durch den jeweiligen Einschnitt (7, 8) gebilde
ten Spalt im wesentlichen ausfüllt.
4. Schuh nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Strei
fen (9, 10) zwischen dem Außenmaterial (14) und dem Innenmaterial (15) des Schaftes (3)
angeordnet sind.
5. Schuh nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die elasti
schen Streifen (9, 10) an den längsseitigen Rändern (12, 13) verjüngt sind.
6. Schuh nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elasti
schen Streifen (9, 10) aus PU oder Gummi gebildet sind.
7. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die durch
den jeweiligen Einschnitt (7, 8) getrennten Abschnitte (4, 5, 6) im wesentlichen wasserdicht
miteinander verbunden sind.
Priority Applications (2)
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DE1996131339 DE19631339A1 (de) | 1996-08-02 | 1996-08-02 | Schuh, insbesondere Sport-, Wander- oder Trekkingschuh |
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ID=7801670
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