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DE8912922U1 - Parkeinrichtung für Autos - Google Patents

Parkeinrichtung für Autos

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Publication number
DE8912922U1
DE8912922U1 DE8912922U DE8912922U DE8912922U1 DE 8912922 U1 DE8912922 U1 DE 8912922U1 DE 8912922 U DE8912922 U DE 8912922U DE 8912922 U DE8912922 U DE 8912922U DE 8912922 U1 DE8912922 U1 DE 8912922U1
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Germany
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parking
platform
trolley
parking facility
facility according
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE8912922U
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English (en)
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Carl & Hermann Kotthaus 5630 Remscheid De
Original Assignee
Carl & Hermann Kotthaus 5630 Remscheid De
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Publication date
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Publication of DE8912922U1 publication Critical patent/DE8912922U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/08Garages for many vehicles
    • E04H6/12Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles
    • E04H6/30Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in horizontal direction only
    • E04H6/40Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in horizontal direction only characterised by use of turntables or rotary rings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)

Description

Dipi.-ing. Harald· Odtriga- ··*·Dipping! 'Bernd Sonnet
Wuppertal-Barmen Stresemannstraße 6-8
Zugelassen beim Europäischen Patentamt
Patentanwälte Oslriga * Sonnet, Postfach 2013 27, D-5600 Wuppertal 2
S/g
Anmelderin:
Firma
Carl & Hermann Kotthaus Elberfelder Str. 112
5630 Remscheid 1
Bezeichnung der Erfindung:
Parkeinrichtung für Autos
Die Erfindung bezieht sich auf eine Parkeinrichtung für Autos mit einer Anzahl von Parkplätzen, die in wenigstens einer Reihe längs eines Fahrstreifens und quer zu diesem angeordnet sind und mit um eine lotrechte Achse schwenkbaren sowie auf Lenkrollen laufenden Plattformen, die von einer in den Fahrstreifen ragenden Be- und Entladestellung sowie in eine parkplatzfluchtende Stellung schwenkbar sind.
Vorschläge für Parkeinrichtungen sind im Stand der Technik zahlreich vorhanden. Einige Vorschläge (vgl. DE-GM 1 986 201 oder DE-OS 29 23 601) befassen sich damit, den zur Verfugung stehenden Parkraum möglichst optimal dadurch zu nutzen, daß die Fahrzeuge dicht-bei-dicht in Reihen und Spalten abgestellt werden. Dies ist aber nur mit einer automatisch gesteuerten Einrichtung möglich, die die Paletten, auf denen jedes Fahrzeug steht, bedarfsweise quer- und längsverschieben. Im übrigen ist das System auch in der Handhabung kompliziert, denn eine bestimmte zeitliche Relation zwischen
Poslgirokonlo
Essen
(BLZ 360 100 43) 44 504-431
Credit- u. Volksbank cümbH Üommcrzbank AG, Tcicfon <O5ö2) 55 7ö<iö
,", ,VruppertyJ- BjiWi/i,,' *, , *", ^flßpcrtsl - Härmen,
/' ( dJU 33OfOO 9R)JS »24, J .* (B^Z 330 40001)4 034 823 Telex 85 912 74 osPn d
-Z-
dens Abstellen und dem Wieclerabholen eines Fahrzeugs sind nicht gegeben. Findet der Abholer sein Fahrzeug in einem mittleren Bereich der Anlage, muß er unter Umständen lange warten, bis die automatische Einrichtung sein Fahrzeug zur Entladerampe gefahren hat. Im übrigen eignen sich diese Einrichtungen nur für neu zu bauende Parkhäuser, da sie erhebliche räumliche Installationen benötigen.
Ein anderer Vorschlag (US-PS 4 337 013) befaßt sich f) damit, die Fahrzeuge in Reihen längs eines Fahrstreifens für eins automatisch verfahrbare Plattform sowie in jeder Reihe dicht-bei-dicht parallel zueinander anzuordnen. Diese Anlage hat zwar den Vorteil, daß ein beliebiges Fahrzeug seiner Parklücke entnommen werden kann, ohne daß andere Fahrzeuge verschoben werden müssen. Doch setzt auch diese Einrichtung einen hohen apparativen und baulichen Aufwand voraus.
Eine Parkeinrichtung, von der die vorliegende Erfindung ausgeht, ist in der DE-AS 1 684 991 beschrieben. Jede Plattform dient hier allerdings als &igr; arkplatz innerhalb der Fahrgasse. Zwar hat dies den Vorteil, daß zusätzlich zu den in . Reihen angeordneten Parkplätzen noch weitere Parkplätze verfügbar sind, doch setzt die Einrichtung einen erheblichen apparativen und bauseitigen Aufwand voraus. Vor allem aber ist es nicht möglich, ein Fahrzeug in einen festen Parkplatz hineinzufahren oder aus ihm herauszufahren, wenn davor eine Plattform angeordnet ist, die also zunächst erst zur Seite geschafft werden muß. Im übrigen behindern die Plattformen in ganz erheblichem Maße einerseits die Durchfahrt durch den Fahrstreifen und andererseits das Einparken in die gegenüberliegenden Parkplätze.
&bull; · · · ff ·
&bull; a · t ···■
&bull; t · · m
Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, eine Parkeinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 mit Hilfe einfacher Mittel so auszubilden, daß Fahrzeuge in dichter Parallelanordnung zueinander auf engem Raum geparkt werden können, wobei, sachgerechte Benutzung vorausgesetzt, die einzelnen Parkplätze unabhängig voneinander befahrbar sein sollen. Ein weiterer Aspekt der Erfindung besteht darin, vorhandene Parkflächen, insbesondere Parkhäuser, nachträglich ohne nennenswerten Aufwand nachrUsten zu können.
Die Erfindung löst diese Aufgabe im wesentlichen und in erster Linie dadurch, daß die Schwenkachse mit der lotrechten Achse eines Schwenklagers zusammenfällt, welches die Plattform mit einem Rollwagen verbindet, der auf in den Parkplätzen sowie in deren Längsrichtung verlegten Schienen bewegbar ist.
Die Schienen gestatten das Herausziehen aus der Parknische bzw. das Hineinfahren der Einheit Rollwagen/Plattform mit oder ohne einem auf der Plattform befindlichen Wagen in die Parknische. Zum Parken wird eine leere Plattform soweit aus dem Parkplatz vorgezogen, bis der Rollwagen in eine ^- Stellung gelangt, in der die Plattform relativ zu ihm verschwenkbar ist. Auf die in Fahrtrichtung des ankommenden Autos geschwenkte Plattform wird das Auto aufgefahren und stillgesetzt. Nach Verdrehen der Plattform in parkplatzfluchtende Richtung kann diese zusammen mit dem Rollwagen in die Parknische eingefahren werden. Da die Insassen zuvor aussteigen, ist ein anschließendes Öffnen der Tür nicht mehr erforderlich, so daß die Fahrzeuge sehr dicht in parallelen Reihen geparkt werden können.
Es ist zwar grundsätzlich bekannt, einen auf Lenkrollen laufenden Träger für ein Fahrzeug um eine lotrechte Achse zu schwenken. Dies beschreibt das DE-GM 82 28 929.8 anhand einer Motorradparkhilfe für Kleingaragen. Abgesehen davon, daß sich diese Einrichtung nur auf Motorräder bezieht, kann die rinnenförmige Aufnahme für die beiden Räder des Fahrzeugs auch nur geschwenkt, nicht jedoch irgendwie verschoben werden. Das Problem, eine Vielzahl von gleichartigen Fahrzeugen in parallelen Reihen nebeneinander in geschickter Weise zu parken, ist ( nicht angesprochen.
Um jegliche Behinderung benachbarter Parkzonen auszuschließen, sind die Schienen stirnseitig Über die Parkplätze bis in den Fahrstreifen hinein verlegt, so daß der Rollwagen in den Bereich des Fahrstreifens gefahren werden kann.
Obwohl die Schienen in den Fahrstreifen hineinragen, stören sie insbesondere dann nicht, wenn sie aus Flacheisen bestehen. Im übrigen sind die Schienen die einzigen Teile der Parkeinrichtung, die bauseits nachzurüsten sind. Der Installationsaufwand zur Nachrüstung eines vorhandenen Parkplatzes oder Parkraumes erschöpft sich also im Annageln oder V- Anschrauben der Flacheisen-Schienen auf den Boden.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist das Schwenklager auf der einen Seite der Quermittelebene der Plattform und die Lenkrolle auf der anderen Seite der Quermittelebene jeweils asymmetrisch angeordnet. Der Rollwagen ist vorzugsweise mit Spurkranzrädern an den Schienen geführt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den zusätzlichen UnteransprUchen ange-
geben. Sie ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
Die Zeichnung zeigt in schematischer Darstellung in Aufsicht eine Anzahl von in verschiedenen Stellungen befindlichen Parkeinrichtungen.
Jede insgesamt mit 10 bezeichnete Parkeinrichtung umf^ faßt eine Plattform 11 und einen Rollwagen 12. Plattform 11 und Rollwagen 12 sind relativ zueinander um eine lotrechte Achse 13 schwenkbar, indem sie über einen Wälzkörperdrehkreinz 14 miteinander verbunden sind. Im allgemeinen wird es sich hierbei um einen Kugeldrehkranz handeln, dessen Außenring mit der Plattform 1.1 oder dem Rollwagen 12 und dessen Innenkranz mit dem Rollwagen 12 oder der Plattform 11 fest verbunden, insbesondere verschweißt ist.
Der Rollwagen 12 weist vier Laufräder 15 auf, die als Einfach- oder Doppelspurkranzräder ausgebildet sind und auf Schienen 16 laufen können, die jeweils paarig und parkplatzparallel auf dem Boden des Areals befestigt sind. Vorzugsweise handelt es sich bei den Schienen 16 um Flacheisen von wenigen Millimetern Höhe. Kurz vor oder an ihren beiden Enden tragen die Schienen 16 Anschläge als geeignete Wegbegrenzungen 17, damit der Rollwagen 12 nicht von den Schienen 16 springen kann.
Auf der dem Schwenklager 13 gegenüberliegenden Seite der Quermittelachse 18 der Parkeinrichtung 10 ruht die Plattform 11 auf zwei Lenkrollen 19. Hier kommen Schwerlast-Lenkrollen aus Temperguß mit einer Radgröße von 125 mm und einer
Tragfähigkeit von 500 kp als geeignet zum Einsatz. Insgesamt ist jede Parkeinrichtung auf eine Tragfähigkeit von ca. 2000 kp ausgelegt.
Jedem Parkplatz ist eine aus Plattform 11 und Vollwagen 12 sowie den zugehörigen Schienen 16 bestehende Parkeinrichtung 10 zugeordnet; jeder Wagen 20, 21 wird auf einer eigenen Plattform 11 abgestellt.
Die Handhabung einer Parkeinrichtung 10 ist einfach und i versteht sich mit Bezug zur Zeichnung wie folgt:
I Der auf der Fahrbahn 22 einfahrende Wagen 20 soll auf
jji- dem Parkplatz 23 abgestellt werden. Mit Abstand vor der Park-
|; nische hält der Fahrer seinen Wagen 20 an, zieht die Plattform
r aus der Nische heraus und schwenkt sie in die Fahrtrichtung
j£ seines Wagens. Jetzt (siehe Zeichnung) kann er seinen Wagen
f auf die Plattform 11 auffahren. Dies wird begünstigt, wenn der
I äußere Kantenbereich der Plattform 11 eine Auffahrrampe auf-
I weist oder als solche ausgebildet ist.
f Im übrigen besitzt jede Plattform Positionierhilfen für
'** den Wagen 20, 21, etwa in Form von Radmulden 24 für die Vorder ii räder.
Nach Anziehen der Feststellbremse und Verlassen des Fahrzeugs kann nun der Fahrer die Plattform 11 um die lotrechte Achse 13 herumschwenken, bi:; sie eine parkplatzfluchtende Stellung eingenommen hat. Vorzugsweise fällt in dieser Stellung eine automatische, lösbare Schwenksperre ein. Schließlich ist die Plattform mit dem darauf befindlichen
Fahrzeug nur noch in die Parklücke 23 einzuschieben, welches keine besonderen Kräfte voraussetzt, da sowohl die Räder 15 des Rollwagens 12 als auch die Räder der Lenkrollen 19 zweckmäßig kugelgelagert sind.
Damit beim Befahren einer Plattform 11 oder beim Herunterfahren von ihr diese nicht ausweichen kann, ist zweckmäßig eine lösbare Feststellvorrichtung vorgesehen, die der Benutzer der Parkeinrichtung auf Wunsch jederzeit festsetzen kann. Im &Ggr; einfachsten Fall kann eine solche Feststellvorrichtung realisiert sein durch Verwendung von an sich bekannten blockierbaren Lenkrollen 19. Abweichend vom prinzipiell dargestellten Ausführungsbeispiel können und sollen diese Lenkrollen so angeordnet sein, daß sie bzw. ihre Feststellvorrichtung vom auf der Plattform 11 stehenden Fahrzeug 20, 21 nicht verdeckt sind.
Ebenso so einfach wie das Einparken eines Autos 20 ist es, ein Auto 21 aus seinem Stellplatz herauszufahren. Dazu wird - in umgekehrter Reihenfolge wie beim Einparken - zunächst die Plattform 11 in Längsrichtung des zugehörigen Parkplatzes aus diesem herausgezogen, bis der Rollwagen 12 &ngr; seine durch die Anschläge 17 begrenzte Endposition gefunden hat. Dann schwenkt man die Plattform 11 soweit herum, daß das Fahrzeug 21 ohne weiteres von ihr heruntergefahren werden kann. Schließlich gebietet es nur noch die Höflichkeit nachfolgenden Parkplatzbenutzern gegenüber, die Plattform 11 wieder in die Parklücke hineinzuschieben.
Es sei abschließend noch darauf hingewiesen, daß die beanspruchte und beschriebene Parkeinrichtung ohne motorische
Antriebsmittel auskommt und als handbedienbare Parkeinrichtung gedacht ist. Da jedes Fahrzeug nach Verlassen der Insassen
eingeparkt wird, können parallel zueinander in einer Reihe
stehende Fahrzeuge so dicht beieinander geparkt werden, daß
die Türen nicht mehr geöffnet werden können. Daraus resultiert auch der Vorteil, daß durch dieses Parken in dichter Anordnung die Gefahr von Fahrzeugeinbrüchen erheblich gemindert ist.

Claims (12)

Ansprüche
1. Parkeinrichtung für Autos mit einer Anzahl von Parkplätzen, die in wenigstens einer Reihe längs eines Fahrstreifens und quer zu diesem angeordnet sind und mit um eine lotrechte Achse schwenkbaren sowie auf Lenkrollen laufenden Plattformen, die von einer in den Fahrstreifen ragenden Be- und Entladestellung sowie in eine parkplatzfluchtende Stellung
r\ schwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse mit der lotrechten Achse (13) eines Schwenklagers zusammenfällt, welches die Plattform (11) mit einem Rollwagen (12) verbindet, der auf in den Parkplätzen, sowie in deren Längsrichtung verlegten Schienen (16) bewegbar ist.
2. Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (16) stirnseitig Über die Parkplätze bis in den Fahrstreifen (22) hineinragen.
3. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (16) aus Flacheisen bestehen.
V/ 4. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager auf der einen Seite der Quermittelebene (18) der· Plattform (11) und die Lenkrollen (19) auf der anderen Seit« der Quermittelebene (18) jeweils asymmetrisch angeordnet sind.
5. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollwagen (12) mittels Spurkranzrädern (15) an den Schienen (16) geführt ist.
■&mgr;
6. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgen-
|. den, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (16) zur Wegbegrenzung des Rollwagens (12) mit Anschlägen (17) versehen I sind.
I
7. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (11) Positionierhilfen flir das Auto (20; 21), etwa in Form von Radis'
I mulden {24), aufweist.
I
8. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgen-
I den, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Fahrstreifen (22)
K weisende Stirnabschnitt der Plattform (11) eine Auffahrrampe
|: aufweist oder als solche ausgebildet ist.
9. Parkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich-
f. net, daß das Drehlager zwischen Plattform (11) und Rollwagen
i (12) als Wälzkörperdrehkranz (14) ausgebildet ist, dessen
[ Innenring mit der Plattform (11) oder dem Rollwagen (12) und
I dessen Außenring mit dem Rollwagen (12) oder der Plattform
I (11) jeweils drehfest verbunden ist.
10. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch eine lösbare Verriegelung der Platt-
[i form (11) auf dem Rollwagen (12) zumindest in mit dem Park-
&igr; platz fluchtender Stellung der Plattform (11).
11. Parkeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch eine in jeder Stellung der Plattform
t: (H) relativ zum Rollwagen (12) lösbare Festellvorrichtung.
12. Parkeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung Bestandteil der Lenkrollen (19) ist.
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