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DE102007034024A1 - Vorrichtung zur Lagerung und/oder Verteilung von Karosserien von Kraftfahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung zur Lagerung und/oder Verteilung von Karosserien von Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE102007034024A1
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Abstract

Vorrichtung zur Lagerung und/oder Verteilung von Karosserien (12) von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Karosserien (12) vor dem Lackieren oder der Durchführung anderer Bearbeitungsschritte, umfassend mindestens zwei voneinander beabstandete Reihen (2, 3) von Lagerplätzen (1) für die Karosserien (12), mindestens eine Transporteinheit (4, 5), auf die eine Karosserie (12) aufgebracht werden kann, wobei die mindestens eine Transporteinheit (4, 5) zwischen den Reihen (2, 3) in deren Längsrichtung bewegt werden kann und wobei die Vorrichtung derart gestaltet ist, dass die Transporteinheit (4, 5) lediglich eine Bewegung in Längsrichtung der Reihen (2, 3) durchführen kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Lagerung und/oder Verteilung von Karosserien von Kraftfahrzeugen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus dem deutschen Patent DE 102 59 594 B4 bekannt. Die darin beschriebene Vorrichtung ist als mehrgeschossiges Vorbereitungscenter für Neufahrzeuge ausgebildet. Innerhalb dieser Vorrichtung werden die Kraftfahrzeuge auf mit Elektromotoren ausgerüstete, als Shuttles ausgebildete Fahrzeuge aufgebracht, die die Kraftfahrzeuge den einzelnen Stationen des Vorbereitungscenters zuführen können. Insbesondere können die Kraftfahrzeuge in dieser Vorrichtung auch nachlackiert werden. Weiterhin können die Fahrzeuge in dieser Vorrichtung auch auf Lagerplätzen abgestellt werden. Die Vorrichtung aus dem Stand der Technik umfasst auch mehrere Aufzüge. Als nachteilig bei dieser Vorrichtung erweist sich, dass der Transport innerhalb der Vorrichtung durch eine Vielzahl separater Elektro-Fahrzeuge sehr aufwendig ist.
  • Weiterhin sind bei der Anmelderin sogenannte Gassenspeicher aus mehreren nebeneinander angeordneten Rollenbahnen bekannt, in denen Karosserien vor dem Lackieren oder der Durchführung anderer Bearbeitungsschritte zwischengespeichert werden, bevor sie einer Lackieranlage oder einer anderen Bearbeitungsanlage, wie beispielsweise einer Montageeinrichtung, zugeführt werden. Durch die Zwischenspeicherung kann eine Karosserie, die mit einer bestimmten Farbe lackiert oder einem bestimmten Bearbeitungsschritt unterzogen werden soll, solange zwischengelagert werden, bis eine Mehrzahl der mit dieser Farbe zu lackierenden oder dem Bearbeitungsschritt zu unterziehenden Karosserien vorhanden ist. Dadurch kann ein zu häufiger Farbwechsel der Lackieranlage vermieden oder eine effektivere Ausnutzung der Bearbeitungsvorrichtung erzielt werden.
  • Nachteilig bei diesen Gassenspeichern ist die eingeschränkte Sequenzbildung durch eine räumlich begrenzte Anzahl nebeneinander liegender Rollenbahngassen, wie beispielsweise 9 bis 14 Gassen. Bei einer größeren Typenvielfalt wie beispielsweise mehr als 14 Rohbaukastensorten oder Farben sind zum Erreichen der geforderten Sequenz sehr komplexe Steuerungsprogramme erforderlich. Außerdem ist weist ein derartiger Gassenspeicher eine beträchtliche Größe auf. Weiterhin lassen sich mit derartigen Gassenbahnen nur geringe Farbblockgrößen von etwa 2 bis 3 Karosserien realisieren. Weiterhin besteht ein großer Platzbedarf durch viele nebeneinander liegende Rollenbahngassen. Außerdem besteht kein wahlfreier oder nur ein sehr eingeschränkter Zugriff auf einzelne Karosserien. Auch eine Dauereinlagerung ist nur eingeschränkt, beispielsweise durch Sperrung einer vollständigen Gasse und damit einer Funktionseinschränkung des Gesamtsystems möglich. Weiterhin ist ein direktes Durchschleusen von Karosserien nicht möglich, so dass immer Wartezeiten entstehen.
  • Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die Schaffung einer Vorrichtung der eingangs genannten Art, die einfacher und/oder effektiver aufgebaut ist.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 1 und/oder 16 erreicht. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Gemäß Anspruch 1 ist die Vorrichtung derart gestaltet, dass die Transporteinheit lediglich eine Bewegung in Längsrichtung der Reihen durchführen kann. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Vorrichtung Führungsmittel, insbesondere Führungsschienen, umfasst, auf oder an denen die Transporteinheit in Längsrichtung der Reihen geführt wird. Dabei kann vorgesehen sein, dass eine Karosserie von der Transporteinheit einem der Lagerplätze zugeführt werden kann und/oder eine Karosserie von einem der Lagerplätze der Transporteinheit zugeführt werden kann. Beispielsweise kann dabei gemäß Anspruch 16 die Vorrichtung Transportmittel auf oder an einer Mehrzahl, insbesondere auf oder an allen, der Lagerplätze umfassen, die eine Karosserie von der Transporteinheit übernehmen oder an diese abgeben können. Die Transportmittel können als Rollenbahn ausgebildet sein.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik gemäß DE 102 59 594 B4 muss somit nicht pro Karosserie ein eigener Transportwagen vorgesehen werden. Vielmehr kann die zwischen den Reihen verfahrbare Transporteinheit die Karosserien entgegennehmen und einem der Lagerplätze zuführen, ohne dass zusätzliche Transportwagen benötigt werden. Durch wird die Anzahl der benötigten Antriebe reduziert, was den Steuerungsaufwand und die Kosten der Vorrichtung senkt.
  • Gegenüber den genannten Gassenspeichern bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil einer verbesserten Sequenzbildung, weil größere Mengen von Karosserien, die mit einer bestimmten Farbe lackiert oder einem bestimmten Bearbeitungsschritt unterzogen werden sollen, verfügbar zwischengelagert werden können. Dies reduziert die Kosten bei einem Farbwechsel der Lackieranlage. Eine weitere Kostenreduzierung ergibt sich dadurch, dass die Anzahl der Lagerplätze insgesamt bei gleicher oder besserer Funktionalität kleiner sein kann. Weiterhin ergibt sich ein wahlfreier Zugriff, der bei einem Gassenspeicher nicht möglich ist. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des direkten Durchschleusens von einzelnen Karosserien. Weitere Vorteile sind gegebenenfalls ein geringerer Flächenbedarf und eine geringere Bauhöhe sowie die Möglichkeit der Dauereinlagerung bestimmter Karosserien. Durch die Einsparung der Grundfläche lassen sich die Kosten der Vorrichtung reduzieren. Beispielsweise benötigt die Vorrichtung nur 50% der Grundfläche und 70% des umbauten Volumens, das vergleichbare, als Gassenspeicher ausgebildete Vorrichtungen benötigen. Die Grundfläche der Vorrichtung kann beispielsweise Abmessungen von etwa 29 m in Längsrichtung der Reihen und etwa 19 m in Querrichtung aufweisen. Die Höhe einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann beispielweise lediglich 5,75 m im Vergleich zu herkömmlichen Hochregallagersystemen aufweisen, die beispielsweise 10 m hoch sind.
  • Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Vorrichtung Aufzugsmittel umfasst, die die Karosserien transportieren können. Dadurch können unterschiedliche Ebenen an die Vorrichtung angebunden werden. Weiterhin kann der Speicherbereich der Vorrichtung sich ebenfalls über zwei oder mehr Ebenen erstrecken.
  • Die Aufzugsmittel können beispielsweise als Hubstation oder Scherenhubtisch ausgebildet sein, so dass kostengünstige Standardfördertechnik verwendet wird.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Vorrichtung Eintrittsmittel und/oder Austrittsmittel für die Einbringung von Karosserien in die Vorrichtung und/oder die Ausgabe von Karosserien aus der Vorrichtung umfasst. Durch Nutzung der in den Lagerplätzen befindlichen, frei abrufbaren Karosserien im Zusammenhang mit gleichen ankommenden Karosserien auf oder an den Eintrittsmitteln können größere Blöcke gleicher Karosserien erzeugt werden, als es die Anzahl an in den Lagerplätzen selbst befindlichen Karosserien ermöglichen würde.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass auf der oder an der Transporteinheit und/oder auf oder an den Aufzugsmitteln und/oder auf oder an den Eintrittsmitteln und/oder auf oder an den Austrittsmitteln Transportmittel, insbesondere als Rollenbahn ausgebildete Transportmittel angeordnet sind. Dabei können insbesondere die Transportmittel auf oder an den Lagerplätzen von der Transporteinheit angesteuert und/oder in Bewegung versetzt werden können. Die Ansteuerung und/oder Bewegung der Transportmittel kann dabei durch die Transporteinheit über Kupplungsmittel, insbesondere über miteinander koppelbare Gelenkwellen erfolgen. Damit können die Karosserien über die Rollenbahnen in die Lagerplätze überführt werden, ohne dass die Rollenbahnen der Lagerplätze separat angetrieben werden müssten. Vielmehr reicht ein einzelner Antrieb an der Transporteinheit, der über die genannten Gelenkwellen und Kupplungsmittel die übrigen Rollenbahnen bei Bedarf ansteuern kann.
  • Im Nachfolgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen näher beschrieben. Darin zeigen:
  • 1a eine schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 1b einen Schnitt gemäß den Pfeilen Ib-Ib in 1a;
  • 1c einen Schnitt gemäß den Pfeilen Ic-Ic in 1a;
  • 2 eine Detailansicht gemäß dem Pfeil II in 1a;
  • 3a eine schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 3b einen Schnitt gemäß den Pfeilen IIIb-IIIb in 3a;
  • 3c einen Schnitt gemäß den Pfeilen IIIc-IIIc in 3a;
  • 4a eine schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 4b einen Schnitt gemäß den Pfeilen IVb-IVb in 4a;
  • 4c einen Schnitt gemäß den Pfeilen IVc-IVc in 4a;
  • 5a eine schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 5b einen Schnitt gemäß den Pfeilen Vb-Vb in 5a;
  • 5c einen Schnitt gemäß den Pfeilen Vc-Vc in 5a;
  • 5d eine schematische Draufsicht auf eine oberhalb der Lagerebene angeordnete Ebene der vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 6a eine schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 6b einen Schnitt gemäß den Pfeilen VIb-VIb in 6a;
  • 6c einen Schnitt gemäß den Pfeilen VIc-VIc in 6a;
  • 6d eine schematische Draufsicht auf eine oberhalb der Lagerebene angeordnete Ebene der fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 7a eine schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 7b einen Schnitt gemäß den Pfeilen VIIb-VIIb in 7a;
  • 7c einen Schnitt gemäß den Pfeilen VIIc-VIIc in 7a;
  • 7d eine schematische Draufsicht auf eine oberhalb der Lagerebene angeordnete Ebene und auf eine unterhalb der Lagerebene angeordnete Ebene der sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die in 1a bis 1c abgebildete Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung umfasst auf zwei übereinander angeordneten Ebenen (siehe 1b und 1c) eine Vielzahl von Lagerplätzen 1 in jeweils zwei einander gegenüberliegenden Reihen 2, 3. Die Reihen 2, 3 sind derart in einer Richtung senkrecht zu ihrer Längsrichtung voneinander beabstandet, dass zwischen ihnen jeweils eine Transporteinheit 4, 5 auf Führungsschienen 6, 7 verfahrbar ist (siehe 1a).
  • Die Vorrichtung umfasst weiterhin zwei Aufzugsmittel 8, 9, die beispielsweise als Hubstation oder Scherenhubtisch ausgebildet sind. Weiterhin umfasst die Vorrichtung Eintrittsmittel 10 und Austrittsmittel 11, über die Karosserien 12 in die Vorrichtung eingebracht beziehungsweise aus dieser ausgegeben werden (siehe dazu 1a und 1c). Die Karosserien sind üblicherweise auf als Aufnahme-Schlitten ausgebildete Ständer 13 aufgebracht. Die Eintritts- und Austrittsmittel 10, 11 sind in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel drehbar ausgebildet, so dass die Karosserien 12 beispielsweise vor Eintritt in die Vorrichtung oder nach dem Verlassen der Vorrichtung in einer Richtung parallel zu den Reihen 2, 3 bewegt werden können, wie dies durch die Pfeile 14, 15 in 1a angedeutet wird.
  • Aus 2 ist ersichtlich, dass sowohl auf der Transporteinheit 4, als auch auf den Lagerplätzen 1 durch Laufrollen 16 gebildete Rollenbahnen vorgesehen sind. Sowohl die Laufrollen 16 auf der Transporteinheit 4 als auch die Laufrollen 16 auf einem der Lagerplätze 1 können von einer Antriebseinheit 17 angetrieben werden, die auf der Transporteinheit 4 angeordnet ist. In 2 sind dabei unterschiedliche Stellungen der Antriebseinheit 17 gezeigt, die einer Wirkverbindung mit dem in 2 oberen Lagerplatz 1 oder einer Wirkverbindung mit dem in 2 unteren Lagerplatz 1 oder einer freien Verschiebbarkeit der Transporteinheit 4 entsprechen. Dies wird im nachfolgenden noch detaillierter ausgeführt.
  • Der Antrieb der auf der Transporteinheit 4 angeordneten Laufrollen 16 geschieht direkt über mit der Antriebseinheit 17 in Wirkverbindung stehende Antriebsriemen 18. Der Antrieb der Laufrollen 16 auf den Lagerplätzen 1 geschieht über eine an der Transporteinheit 4 angeordnete, mit der Antriebseinheit 17 in Wirkverbindung stehende Gelenkwelle 19, die sich in Richtung auf die beiden Lagerplätze 1 erstreckt und an jedem ihrer Enden mit einer Kupplung 20 versehen ist. Auf jedem der Lagerplätze 1 ist ebenfalls eine Gelenkwelle 21 angeordnet, die an ihrem der Transporteinheit 4 zugewandten Ende eine Kupplung 22 aufweist. Die Gelenkwelle 21 kann über ein Winkelgetriebe 23 und damit verbundene Antriebsriemen 24 die Laufrollen 16 des jeweiligen Lagerplatzes 1 antreiben, wenn die entsprechende Kupplung 22 mit der Kupplung 20 der Transporteinheit in Eingriff steht.
  • Dies ist bei der Darstellung in 2 bei dem unteren, nicht jedoch bei dem oberen Lagerplatz 1 der Fall. Die Laufrollen des in 2 unteren Lagerplatzes 1 werden somit im abgebildeten Zustand von der Antriebseinheit 17 angetrieben, insbesondere synchron zu den Laufrollen 16 der Transporteinheit 4 angetrieben. Damit kann eine auf der Transporteinheit 4 befindliche Karosserie auf den mit der Transporteinheit 4 verbundenen Lagerplatz 1 vermittels der Laufrollen 16 beziehungsweise von diesem Lagerplatz 1 auf die Transporteinheit 4 verschoben werden.
  • Die Übergabe einer Karosserie 12 von der Transporteinheit 4, 5 an die Aufzugsmittel 8, 9 oder von den Aufzugsmitteln 8, 9 an die Transporteinheit 4, 5 kann entsprechend erfolgen, wobei die Aufzugsmittel 8, 9 ebenfalls wie die Lagerplätze 1 mit über Kupplungen und Gelenkwellen von der Transporteinheit 4, 5 antreibbaren Lagerrollen versehen sein können.
  • Alternativ dazu können die Aufzugsmittel 8, 9 jedoch wie die Transporteinheiten 4, 5 jeweils mit einer Antriebseinheit versehen sein, die die auf den Aufzugsmitteln 8, 9 vorgesehenen Laufrollen selbstständig antreibt. Insbesondere können in diesem Fall die Antriebseinheiten der Aufzugsmittel 8, 9 über entsprechende Gelenkwellen auf den Eintritts- und Austrittsmitteln 10, 11 angeordnete Laufrollen antreiben, um auf diese Weise eine Karosserie von den Eintrittsmitteln 10 auf die Aufzugsmittel 9 oder von den Aufzugsmitteln 8 auf die Austrittsmittel 11 zu transportieren.
  • Wenn die Kupplungen 20 der Transporteinheit 4 mit keiner der beiden Kupplungen 22 der Lagerplätze 1 oder gegebenenfalls der Aufzugsmittel 8, 9 verbunden sind, ist die Transporteinheit 4 in Reihenlängsrichtung beziehungsweise nach links und rechts in 1a oder 2 verschiebbar. Die Positionierung der Transporteinheit 4 gegenüber dem gewünschten Lagerplatz 1 kann dabei über eine nicht abgebildete Codierschiene und/oder geeignete nicht abgebildete Sensoren erfolgen.
  • In den 3a bis 7d sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1a bis 2. Weiterhin sind in den 3a bis 7d unterschiedliche Gebäudeebenen angedeutet und mit Ebene 1 bis Ebene 4 bezeichnet. Bei der in 3a bis 3c abgebildeten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Reihen 2, 3 von Lagerplätzen 1 auf Ebene 2 und Ebene 3 angeordnet. Weiterhin sind die Eintrittsmittel 10 und Austrittsmittel 11 auf der Ebene 2 angeordnet. Die Eintrittsmittel 10 und die Austrittsmittel 11 können drehbar oder nicht drehbar ausgebildet sein. Dies ist durch unterschiedliche Darstellungsweisen in den 3a bis 7d angedeutet und kann bei Bedarf beliebig gewählt werden, auch wenn es in dem jeweiligen Ausführungsbeispiel anders dargestellt ist.
  • Von der Ausführungsform gemäß 3a bis 3c unterscheidet sich diejenige gemäß 4a bis 4c lediglich dadurch, dass die Reihen 2, 3 von Lagerplätzen 1 nicht in zwei unterschiedlichen Gebäudeebenen sondern auf der Ebene 2 und auf einer in der Ebene 2 angeordneten Bühne 25 angeordnet sind.
  • Von der Ausführungsform gemäß 4a bis 4c unterscheidet sich diejenige gemäß 5a bis 5d dadurch, dass die Eintritts- und die Austrittsmittel 11 nicht in der Ebene 2 sondern in einer über der Ebene 2 und über der Bühne 25 befindlichen Ebene 3 angeordnet sind.
  • Von der Ausführungsform gemäß 5a bis 5d unterscheidet sich diejenige gemäß 6a bis 6d dadurch, dass zwar die Eintrittsmittel 10 und die Austrittsmittel 11 in der Ebene 3 angeordnet sind, dabei aber die Austrittsmittel 11 in einem Bereich, der oberhalb des Verfahrbereichs der Transporteinheiten 4, 5 und nicht außerhalb der Reihen 3, 4 angeordnet ist.
  • Von der Ausführungsform gemäß 5a bis 5d unterscheidet sich diejenige gemäß 7a bis 7d dadurch, dass zwar die Austrittsmittel 11 in der Ebene 3 angeordnet sind, die Eintrittsmittel 10 jedoch in einer Ebene 1, die unterhalb der Ebene 2 und damit unterhalb der Reihen 2, 3 von Lagerplätzen 1 angeordnet ist. Dadurch besteht die Möglichkeit der Anbindung verschiedener Gebäudeebenen an die erfindungsgemäße Vorrichtung. Insbesondere kann eine Zuführebene, in der beispielsweise ein Teil der Montage der Karosserien vorgenommen werden kann, unterhalb der Lagerebenen angeordnet sein, wohingegen eine Abführebene, in der beispielsweise das Lackieren erfolgen kann, oberhalb der Lagerebenen angeordnet sein kann.
  • 1
    Lagerplatz
    2
    Reihe
    3
    Reihe
    4
    Transporteinheit
    5
    Transporteinheit
    6
    Führungsschiene
    7
    Führungsschiene
    8
    Aufzugsmittel
    9
    Aufzugsmittel
    10
    Eintrittsmittel
    11
    Austrittsmittel
    12
    Karosserie
    13
    Ständer
    14
    Pfeil
    15
    Pfeil
    16
    Laufrolle
    17
    Antriebseinheit
    18
    Antriebsriemen
    19
    Gelenkwelle
    20
    Kupplung
    21
    Gelenkwelle
    22
    Kupplung
    23
    Winkelgetriebe
    24
    Antriebsriemen
    25
    Bühne
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10259594 B4 [0002, 0008]

Claims (22)

  1. Vorrichtung zur Lagerung und/oder Verteilung von Karosserien (12) von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Karosserien (12) vor dem Lackieren oder der Durchführung anderer Bearbeitungsschritte, umfassend – mindestens zwei voneinander beabstandete Reihen (2, 3) von Lagerplätzen (1) für die Karosserien (12), – mindestens eine Transporteinheit (4, 5), auf die eine Karosserie (12) aufgebracht werden kann, wobei die mindestens eine Transporteinheit (4, 5) zwischen den Reihen (2, 3) in deren Längsrichtung bewegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung derart gestaltet ist, dass die Transporteinheit (4, 5) lediglich eine Bewegung in Längsrichtung der Reihen (2, 3) durchführen kann.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Führungsmittel, insbesondere Führungsschienen (6, 7), umfasst, auf oder an denen die Transporteinheit (4, 5) in Längsrichtung der Reihen (2, 3) geführt wird.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Karosserie (12) von der Transporteinheit (4, 5) einem der Lagerplätze (1) zugeführt werden kann und/oder eine Karosserie (12) von einem der Lagerplätze (1) der Transporteinheit (4, 5) zugeführt werden kann.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Aufzugsmittel (8, 9) umfasst, die die Karosserien (12) transportieren können.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugsmittel (8, 9) als Hubstation oder Scherenhubtisch ausgebildet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Karosserie (12) von der Transporteinheit (4, 5) den Aufzugsmitteln (8, 9) zugeführt werden kann und/oder eine Karosserie (12) von den Aufzugsmitteln (8, 9) der Transporteinheit (4, 5) zugeführt werden kann.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Eintrittsmittel (10) und/oder Austrittsmittel (11) für die Einbringung von Karosserien (12) in die Vorrichtung und/oder die Ausgabe von Karosserien (12) aus der Vorrichtung umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Karosserie (12) von den Eintrittsmitteln (10) den Aufzugsmitteln (8, 9) zugeführt werden kann und/oder eine Karosserie (12) von den Aufzugsmitteln (8, 9) den Austrittsmitteln (11) zugeführt werden kann.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zwei übereinander angeordnete Ebenen (Ebene 2, Ebene 3) aufweist, in denen Reihen (2, 3) von Lagerplätzen (1) für die Karosserien (12) angeordnet sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die übereinander angeordneten Ebenen (Ebene 2, Ebene 3) durch die Aufzugsmittel (8, 9) miteinander verbunden sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsmittel (10) und/oder die Austrittsmittel (10) in der Ebene (Ebene 2) oder in einer der Ebenen angeordnet sind, in der oder in denen Reihen (2, 3) von Lagerplätzen (1) für die Karosserien (12) angeordnet sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Ebene (Ebene 1, Ebene 3, Ebene 4) umfasst in der keine Lagerplätze (1) für die Karosserien (12) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsmittel (10) und/oder die Austrittsmittel (11) in der Ebene (Ebene 1, Ebene 3, Ebene 4) angeordnet sind, in der keine Lagerplätze (1) für die Karosserien (12) angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsmittel (10) und/oder die Austrittsmittel (11) vertikal mit einem Teil des Bereichs fluchten, in dem die Transporteinheit (4, 5) zwischen den Reihen (2, 3) von Lagerplätzen (1) bewegbar ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsmittel (10) und/oder die Austrittsmittel (11) außerhalb der Reihen (2, 3) von Lagerplätzen (1) angeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Transportmittel auf oder an einer Mehrzahl, insbesondere auf oder an allen, der Lagerplätze (1) umfasst, die eine Karosserie (12) von der Transporteinheit (4, 5) übernehmen oder an diese abgeben können.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel als Rollenbahn ausgebildet sind.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass auf der oder an der Transporteinheit (4, 5) und/oder auf oder an den Aufzugsmitteln (8, 9) und/oder auf oder an den Eintrittsmitteln (10, 11) und/oder auf oder an den Austrittsmitteln (11) Transportmittel, insbesondere als Rollenbahn ausgebildete Transportmittel angeordnet sind.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel auf oder an den Lagerplätzen (1) von der Transporteinheit (4, 5) angesteuert und/oder in Bewegung versetzt werden können.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel auf oder an den Eintrittsmitteln (10, 11) und/oder auf oder an den Austrittsmitteln (11) von den Aufzugsmitteln (8, 9) angesteuert und/oder in Bewegung versetzt werden können.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuerung und/oder Bewegung der Transportmittel durch die Transporteinheit (4, 5) und/oder durch die Aufzugsmittel (8, 9) über Kupplungsmittel, insbesondere über miteinander koppelbare Gelenkwellen (19, 21) erfolgen kann.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Karosserien (12) auf einem, beispielsweise als Aufnahme-Schlitten ausgebildeten, Ständer (13) montiert ist, wobei die Ständer (13) auf die Transporteinheit (4, 5) und die Lagerplätze (1) aufbringbar sind.
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