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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Lagerung und/oder
Verteilung von Karosserien von Kraftfahrzeugen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Vorrichtung ist aus dem deutschen Patent
DE 102 59 594 B4 bekannt.
Die darin beschriebene Vorrichtung ist als mehrgeschossiges Vorbereitungscenter
für Neufahrzeuge ausgebildet. Innerhalb dieser Vorrichtung
werden die Kraftfahrzeuge auf mit Elektromotoren ausgerüstete,
als Shuttles ausgebildete Fahrzeuge aufgebracht, die die Kraftfahrzeuge
den einzelnen Stationen des Vorbereitungscenters zuführen
können. Insbesondere können die Kraftfahrzeuge
in dieser Vorrichtung auch nachlackiert werden. Weiterhin können
die Fahrzeuge in dieser Vorrichtung auch auf Lagerplätzen
abgestellt werden. Die Vorrichtung aus dem Stand der Technik umfasst
auch mehrere Aufzüge. Als nachteilig bei dieser Vorrichtung
erweist sich, dass der Transport innerhalb der Vorrichtung durch
eine Vielzahl separater Elektro-Fahrzeuge sehr aufwendig ist.
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Weiterhin
sind bei der Anmelderin sogenannte Gassenspeicher aus mehreren nebeneinander
angeordneten Rollenbahnen bekannt, in denen Karosserien vor dem
Lackieren oder der Durchführung anderer Bearbeitungsschritte
zwischengespeichert werden, bevor sie einer Lackieranlage oder einer
anderen Bearbeitungsanlage, wie beispielsweise einer Montageeinrichtung,
zugeführt werden. Durch die Zwischenspeicherung kann eine
Karosserie, die mit einer bestimmten Farbe lackiert oder einem bestimmten
Bearbeitungsschritt unterzogen werden soll, solange zwischengelagert
werden, bis eine Mehrzahl der mit dieser Farbe zu lackierenden oder
dem Bearbeitungsschritt zu unterziehenden Karosserien vorhanden
ist. Dadurch kann ein zu häufiger Farbwechsel der Lackieranlage
vermieden oder eine effektivere Ausnutzung der Bearbeitungsvorrichtung
erzielt werden.
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Nachteilig
bei diesen Gassenspeichern ist die eingeschränkte Sequenzbildung
durch eine räumlich begrenzte Anzahl nebeneinander liegender Rollenbahngassen,
wie beispielsweise 9 bis 14 Gassen. Bei einer größeren
Typenvielfalt wie beispielsweise mehr als 14 Rohbaukastensorten
oder Farben sind zum Erreichen der geforderten Sequenz sehr komplexe
Steuerungsprogramme erforderlich. Außerdem ist weist ein
derartiger Gassenspeicher eine beträchtliche Größe
auf. Weiterhin lassen sich mit derartigen Gassenbahnen nur geringe
Farbblockgrößen von etwa 2 bis 3 Karosserien realisieren.
Weiterhin besteht ein großer Platzbedarf durch viele nebeneinander
liegende Rollenbahngassen. Außerdem besteht kein wahlfreier
oder nur ein sehr eingeschränkter Zugriff auf einzelne
Karosserien. Auch eine Dauereinlagerung ist nur eingeschränkt,
beispielsweise durch Sperrung einer vollständigen Gasse
und damit einer Funktionseinschränkung des Gesamtsystems möglich.
Weiterhin ist ein direktes Durchschleusen von Karosserien nicht
möglich, so dass immer Wartezeiten entstehen.
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Das
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die Schaffung
einer Vorrichtung der eingangs genannten Art, die einfacher und/oder effektiver
aufgebaut ist.
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Dies
wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche
1 und/oder 16 erreicht. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung.
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Gemäß Anspruch
1 ist die Vorrichtung derart gestaltet, dass die Transporteinheit
lediglich eine Bewegung in Längsrichtung der Reihen durchführen kann.
Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Vorrichtung
Führungsmittel, insbesondere Führungsschienen,
umfasst, auf oder an denen die Transporteinheit in Längsrichtung
der Reihen geführt wird. Dabei kann vorgesehen sein, dass
eine Karosserie von der Transporteinheit einem der Lagerplätze
zugeführt werden kann und/oder eine Karosserie von einem
der Lagerplätze der Transporteinheit zugeführt
werden kann. Beispielsweise kann dabei gemäß Anspruch
16 die Vorrichtung Transportmittel auf oder an einer Mehrzahl, insbesondere
auf oder an allen, der Lagerplätze umfassen, die eine Karosserie
von der Transporteinheit übernehmen oder an diese abgeben
können. Die Transportmittel können als Rollenbahn
ausgebildet sein.
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Im
Gegensatz zum Stand der Technik gemäß
DE 102 59 594 B4 muss
somit nicht pro Karosserie ein eigener Transportwagen vorgesehen
werden. Vielmehr kann die zwischen den Reihen verfahrbare Transporteinheit
die Karosserien entgegennehmen und einem der Lagerplätze
zuführen, ohne dass zusätzliche Transportwagen
benötigt werden. Durch wird die Anzahl der benötigten
Antriebe reduziert, was den Steuerungsaufwand und die Kosten der
Vorrichtung senkt.
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Gegenüber
den genannten Gassenspeichern bietet die vorliegende Erfindung den
Vorteil einer verbesserten Sequenzbildung, weil größere
Mengen von Karosserien, die mit einer bestimmten Farbe lackiert
oder einem bestimmten Bearbeitungsschritt unterzogen werden sollen,
verfügbar zwischengelagert werden können. Dies
reduziert die Kosten bei einem Farbwechsel der Lackieranlage. Eine
weitere Kostenreduzierung ergibt sich dadurch, dass die Anzahl der
Lagerplätze insgesamt bei gleicher oder besserer Funktionalität
kleiner sein kann. Weiterhin ergibt sich ein wahlfreier Zugriff,
der bei einem Gassenspeicher nicht möglich ist. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit des direkten Durchschleusens von
einzelnen Karosserien. Weitere Vorteile sind gegebenenfalls ein
geringerer Flächenbedarf und eine geringere Bauhöhe
sowie die Möglichkeit der Dauereinlagerung bestimmter Karosserien.
Durch die Einsparung der Grundfläche lassen sich die Kosten
der Vorrichtung reduzieren. Beispielsweise benötigt die
Vorrichtung nur 50% der Grundfläche und 70% des umbauten
Volumens, das vergleichbare, als Gassenspeicher ausgebildete Vorrichtungen
benötigen. Die Grundfläche der Vorrichtung kann
beispielsweise Abmessungen von etwa 29 m in Längsrichtung
der Reihen und etwa 19 m in Querrichtung aufweisen. Die Höhe
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann beispielweise
lediglich 5,75 m im Vergleich zu herkömmlichen Hochregallagersystemen
aufweisen, die beispielsweise 10 m hoch sind.
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Es
kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Vorrichtung Aufzugsmittel
umfasst, die die Karosserien transportieren können. Dadurch
können unterschiedliche Ebenen an die Vorrichtung angebunden werden.
Weiterhin kann der Speicherbereich der Vorrichtung sich ebenfalls über
zwei oder mehr Ebenen erstrecken.
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Die
Aufzugsmittel können beispielsweise als Hubstation oder
Scherenhubtisch ausgebildet sein, so dass kostengünstige
Standardfördertechnik verwendet wird.
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Es
besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Vorrichtung
Eintrittsmittel und/oder Austrittsmittel für die Einbringung
von Karosserien in die Vorrichtung und/oder die Ausgabe von Karosserien
aus der Vorrichtung umfasst. Durch Nutzung der in den Lagerplätzen
befindlichen, frei abrufbaren Karosserien im Zusammenhang mit gleichen
ankommenden Karosserien auf oder an den Eintrittsmitteln können
größere Blöcke gleicher Karosserien erzeugt
werden, als es die Anzahl an in den Lagerplätzen selbst
befindlichen Karosserien ermöglichen würde.
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Es
besteht weiterhin die Möglichkeit, dass auf der oder an
der Transporteinheit und/oder auf oder an den Aufzugsmitteln und/oder
auf oder an den Eintrittsmitteln und/oder auf oder an den Austrittsmitteln
Transportmittel, insbesondere als Rollenbahn ausgebildete Transportmittel
angeordnet sind. Dabei können insbesondere die Transportmittel
auf oder an den Lagerplätzen von der Transporteinheit angesteuert
und/oder in Bewegung versetzt werden können. Die Ansteuerung
und/oder Bewegung der Transportmittel kann dabei durch die Transporteinheit über Kupplungsmittel,
insbesondere über miteinander koppelbare Gelenkwellen erfolgen.
Damit können die Karosserien über die Rollenbahnen
in die Lagerplätze überführt werden,
ohne dass die Rollenbahnen der Lagerplätze separat angetrieben
werden müssten. Vielmehr reicht ein einzelner Antrieb an
der Transporteinheit, der über die genannten Gelenkwellen
und Kupplungsmittel die übrigen Rollenbahnen bei Bedarf
ansteuern kann.
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Im
Nachfolgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen näher
beschrieben. Darin zeigen:
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1a eine
schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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1b einen
Schnitt gemäß den Pfeilen Ib-Ib in 1a;
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1c einen
Schnitt gemäß den Pfeilen Ic-Ic in 1a;
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2 eine
Detailansicht gemäß dem Pfeil II in 1a;
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3a eine
schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3b einen
Schnitt gemäß den Pfeilen IIIb-IIIb in 3a;
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3c einen
Schnitt gemäß den Pfeilen IIIc-IIIc in 3a;
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4a eine
schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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4b einen
Schnitt gemäß den Pfeilen IVb-IVb in 4a;
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4c einen
Schnitt gemäß den Pfeilen IVc-IVc in 4a;
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5a eine
schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer vierten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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5b einen
Schnitt gemäß den Pfeilen Vb-Vb in 5a;
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5c einen
Schnitt gemäß den Pfeilen Vc-Vc in 5a;
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5d eine
schematische Draufsicht auf eine oberhalb der Lagerebene angeordnete
Ebene der vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
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6a eine
schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer fünften
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
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6b einen
Schnitt gemäß den Pfeilen VIb-VIb in 6a;
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6c einen
Schnitt gemäß den Pfeilen VIc-VIc in 6a;
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6d eine
schematische Draufsicht auf eine oberhalb der Lagerebene angeordnete
Ebene der fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
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7a eine
schematische Draufsicht auf eine Lagerebene einer sechsten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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7b einen
Schnitt gemäß den Pfeilen VIIb-VIIb in 7a;
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7c einen
Schnitt gemäß den Pfeilen VIIc-VIIc in 7a;
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7d eine
schematische Draufsicht auf eine oberhalb der Lagerebene angeordnete
Ebene und auf eine unterhalb der Lagerebene angeordnete Ebene der
sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
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Die
in 1a bis 1c abgebildete
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung umfasst auf zwei übereinander angeordneten
Ebenen (siehe 1b und 1c) eine
Vielzahl von Lagerplätzen 1 in jeweils zwei einander
gegenüberliegenden Reihen 2, 3. Die Reihen 2, 3 sind
derart in einer Richtung senkrecht zu ihrer Längsrichtung
voneinander beabstandet, dass zwischen ihnen jeweils eine Transporteinheit 4, 5 auf
Führungsschienen 6, 7 verfahrbar ist
(siehe 1a).
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Die
Vorrichtung umfasst weiterhin zwei Aufzugsmittel 8, 9,
die beispielsweise als Hubstation oder Scherenhubtisch ausgebildet
sind. Weiterhin umfasst die Vorrichtung Eintrittsmittel 10 und
Austrittsmittel 11, über die Karosserien 12 in
die Vorrichtung eingebracht beziehungsweise aus dieser ausgegeben
werden (siehe dazu 1a und 1c). Die
Karosserien sind üblicherweise auf als Aufnahme-Schlitten
ausgebildete Ständer 13 aufgebracht. Die Eintritts-
und Austrittsmittel 10, 11 sind in dem abgebildeten
Ausführungsbeispiel drehbar ausgebildet, so dass die Karosserien 12 beispielsweise
vor Eintritt in die Vorrichtung oder nach dem Verlassen der Vorrichtung
in einer Richtung parallel zu den Reihen 2, 3 bewegt
werden können, wie dies durch die Pfeile 14, 15 in 1a angedeutet
wird.
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Aus 2 ist
ersichtlich, dass sowohl auf der Transporteinheit 4, als
auch auf den Lagerplätzen 1 durch Laufrollen 16 gebildete
Rollenbahnen vorgesehen sind. Sowohl die Laufrollen 16 auf
der Transporteinheit 4 als auch die Laufrollen 16 auf
einem der Lagerplätze 1 können von einer
Antriebseinheit 17 angetrieben werden, die auf der Transporteinheit 4 angeordnet
ist. In 2 sind dabei unterschiedliche Stellungen
der Antriebseinheit 17 gezeigt, die einer Wirkverbindung
mit dem in 2 oberen Lagerplatz 1 oder
einer Wirkverbindung mit dem in 2 unteren
Lagerplatz 1 oder einer freien Verschiebbarkeit der Transporteinheit 4 entsprechen.
Dies wird im nachfolgenden noch detaillierter ausgeführt.
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Der
Antrieb der auf der Transporteinheit 4 angeordneten Laufrollen 16 geschieht
direkt über mit der Antriebseinheit 17 in Wirkverbindung
stehende Antriebsriemen 18. Der Antrieb der Laufrollen 16 auf den
Lagerplätzen 1 geschieht über eine an
der Transporteinheit 4 angeordnete, mit der Antriebseinheit 17 in
Wirkverbindung stehende Gelenkwelle 19, die sich in Richtung
auf die beiden Lagerplätze 1 erstreckt und an
jedem ihrer Enden mit einer Kupplung 20 versehen ist. Auf
jedem der Lagerplätze 1 ist ebenfalls eine Gelenkwelle 21 angeordnet,
die an ihrem der Transporteinheit 4 zugewandten Ende eine
Kupplung 22 aufweist. Die Gelenkwelle 21 kann über
ein Winkelgetriebe 23 und damit verbundene Antriebsriemen 24 die
Laufrollen 16 des jeweiligen Lagerplatzes 1 antreiben,
wenn die entsprechende Kupplung 22 mit der Kupplung 20 der
Transporteinheit in Eingriff steht.
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Dies
ist bei der Darstellung in 2 bei dem unteren,
nicht jedoch bei dem oberen Lagerplatz 1 der Fall. Die
Laufrollen des in 2 unteren Lagerplatzes 1 werden
somit im abgebildeten Zustand von der Antriebseinheit 17 angetrieben,
insbesondere synchron zu den Laufrollen 16 der Transporteinheit 4 angetrieben.
Damit kann eine auf der Transporteinheit 4 befindliche
Karosserie auf den mit der Transporteinheit 4 verbundenen
Lagerplatz 1 vermittels der Laufrollen 16 beziehungsweise
von diesem Lagerplatz 1 auf die Transporteinheit 4 verschoben
werden.
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Die Übergabe
einer Karosserie 12 von der Transporteinheit 4, 5 an
die Aufzugsmittel 8, 9 oder von den Aufzugsmitteln 8, 9 an
die Transporteinheit 4, 5 kann entsprechend erfolgen,
wobei die Aufzugsmittel 8, 9 ebenfalls wie die
Lagerplätze 1 mit über Kupplungen und
Gelenkwellen von der Transporteinheit 4, 5 antreibbaren
Lagerrollen versehen sein können.
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Alternativ
dazu können die Aufzugsmittel 8, 9 jedoch
wie die Transporteinheiten 4, 5 jeweils mit einer
Antriebseinheit versehen sein, die die auf den Aufzugsmitteln 8, 9 vorgesehenen
Laufrollen selbstständig antreibt. Insbesondere können
in diesem Fall die Antriebseinheiten der Aufzugsmittel 8, 9 über
entsprechende Gelenkwellen auf den Eintritts- und Austrittsmitteln 10, 11 angeordnete
Laufrollen antreiben, um auf diese Weise eine Karosserie von den
Eintrittsmitteln 10 auf die Aufzugsmittel 9 oder
von den Aufzugsmitteln 8 auf die Austrittsmittel 11 zu
transportieren.
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Wenn
die Kupplungen 20 der Transporteinheit 4 mit keiner
der beiden Kupplungen 22 der Lagerplätze 1 oder
gegebenenfalls der Aufzugsmittel 8, 9 verbunden
sind, ist die Transporteinheit 4 in Reihenlängsrichtung
beziehungsweise nach links und rechts in 1a oder 2 verschiebbar.
Die Positionierung der Transporteinheit 4 gegenüber
dem gewünschten Lagerplatz 1 kann dabei über
eine nicht abgebildete Codierschiene und/oder geeignete nicht abgebildete
Sensoren erfolgen.
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In
den 3a bis 7d sind
gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in 1a bis 2.
Weiterhin sind in den 3a bis 7d unterschiedliche
Gebäudeebenen angedeutet und mit Ebene 1 bis Ebene 4 bezeichnet.
Bei der in 3a bis 3c abgebildeten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind die Reihen 2, 3 von Lagerplätzen 1 auf
Ebene 2 und Ebene 3 angeordnet. Weiterhin sind die Eintrittsmittel 10 und Austrittsmittel 11 auf
der Ebene 2 angeordnet. Die Eintrittsmittel 10 und die
Austrittsmittel 11 können drehbar oder nicht drehbar
ausgebildet sein. Dies ist durch unterschiedliche Darstellungsweisen
in den 3a bis 7d angedeutet
und kann bei Bedarf beliebig gewählt werden, auch wenn
es in dem jeweiligen Ausführungsbeispiel anders dargestellt
ist.
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Von
der Ausführungsform gemäß 3a bis 3c unterscheidet
sich diejenige gemäß 4a bis 4c lediglich
dadurch, dass die Reihen 2, 3 von Lagerplätzen 1 nicht
in zwei unterschiedlichen Gebäudeebenen sondern auf der
Ebene 2 und auf einer in der Ebene 2 angeordneten Bühne 25 angeordnet
sind.
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Von
der Ausführungsform gemäß 4a bis 4c unterscheidet
sich diejenige gemäß 5a bis 5d dadurch,
dass die Eintritts- und die Austrittsmittel 11 nicht in
der Ebene 2 sondern in einer über der Ebene 2 und über
der Bühne 25 befindlichen Ebene 3 angeordnet sind.
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Von
der Ausführungsform gemäß 5a bis 5d unterscheidet
sich diejenige gemäß 6a bis 6d dadurch,
dass zwar die Eintrittsmittel 10 und die Austrittsmittel 11 in
der Ebene 3 angeordnet sind, dabei aber die Austrittsmittel 11 in
einem Bereich, der oberhalb des Verfahrbereichs der Transporteinheiten 4, 5 und
nicht außerhalb der Reihen 3, 4 angeordnet
ist.
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Von
der Ausführungsform gemäß 5a bis 5d unterscheidet
sich diejenige gemäß 7a bis 7d dadurch,
dass zwar die Austrittsmittel 11 in der Ebene 3 angeordnet
sind, die Eintrittsmittel 10 jedoch in einer Ebene 1, die
unterhalb der Ebene 2 und damit unterhalb der Reihen 2, 3 von
Lagerplätzen 1 angeordnet ist. Dadurch besteht
die Möglichkeit der Anbindung verschiedener Gebäudeebenen an
die erfindungsgemäße Vorrichtung. Insbesondere kann
eine Zuführebene, in der beispielsweise ein Teil der Montage
der Karosserien vorgenommen werden kann, unterhalb der Lagerebenen
angeordnet sein, wohingegen eine Abführebene, in der beispielsweise das
Lackieren erfolgen kann, oberhalb der Lagerebenen angeordnet sein
kann.
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- 1
- Lagerplatz
- 2
- Reihe
- 3
- Reihe
- 4
- Transporteinheit
- 5
- Transporteinheit
- 6
- Führungsschiene
- 7
- Führungsschiene
- 8
- Aufzugsmittel
- 9
- Aufzugsmittel
- 10
- Eintrittsmittel
- 11
- Austrittsmittel
- 12
- Karosserie
- 13
- Ständer
- 14
- Pfeil
- 15
- Pfeil
- 16
- Laufrolle
- 17
- Antriebseinheit
- 18
- Antriebsriemen
- 19
- Gelenkwelle
- 20
- Kupplung
- 21
- Gelenkwelle
- 22
- Kupplung
- 23
- Winkelgetriebe
- 24
- Antriebsriemen
- 25
- Bühne
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10259594
B4 [0002, 0008]