DE8213312U1 - Kunststoffbehaelter zur Aufnahme unter Druck stehender Stroemungsmedien - Google Patents
Kunststoffbehaelter zur Aufnahme unter Druck stehender StroemungsmedienInfo
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Description
8000 MÜNCHEN 60 · MUSÄUSSTRASSE 5 · TELEFON (089) 881608
7,5e1982-SSe(4) 163-1640G
PROTEO S.R.L.r Via Brera 7, i
Kunststoffbehälter zur Aufnahme unter Druck stehender
Strömungsmedien
Die Neuerung bezieht sich auf einen Kunststoffbehälter gemäß der Gattung des Schutzanspruchs 1.
Aerosol-Flüssigkeitsspender weisen einen Behälter auf, in dem sich außer dem unter Druck stehenden und im allgemeinen
zu versprühenden Fluidum ein sogen. Treibstoff befindet. An einem oberen Hals des Behälters ist ein Abgabeventil angeordnet,
das zur Abgabe des im Behälter enthaltenen Fluidums mittels eines Stöpsels oder eines den Behälter verschließenden
Deckels und einer mit einem Drücker gekuppelten Düse bzw. einer Taste geöffnet werden kann, woraufhin das Fluidum unter
dem Druck des Aerosols versprüht oder in anderer Weise unter Druck abgegeben wird. Der in gewissen Fällen, beispielsweise
bei der Schönheitspflege dienenden Aerosolbehältern in einem besonderen äußeren Dekorbehälter untergebrachte und bisher
für gewöhnlich aus Metall oder Glas bestehende Behälter muß zur Vermeidung einer Explosionsgefahr dem Druck seines Inhaltes
zuverlässig widerstehen. Billiger herstellbare Kunststoffbehälter
sind bisher nur verwendbar gewesen, wenn sie durch eine besondere, etwa zylindrische Gestaltung und entsprechend
dicke Wände die erforderliche Druckfestigkeit besitzen. Aus diesem Grunde waren bisher die besonders billig, jedoch nur
mit dünnen Wänden herstellbaren geblasenen Kunststoffbehälter für Aerosol-Flüssigkeitsspender ungeeignet.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, die der Gattung des Schutzanspruchs 1 entsprechenden Behälter so zu gestalten,
daß sie trotz Sicherstellung der insbesondere für Aerosolbehälter erforderlichen Druckfestigkeit auch im vorgenannten
Blasverfahren und damit wesentlich billiger als die bisher üblichen vergleichbaren Behälter hergestellt werden können.
Die gestellte Aufgabe ist ausgehend von der Gattung des Schutzanspruchs 1 durch die in dessen kennzeichnendem Teil
wiedergegebene Lehre gelöst.
Die gemäß der Neuerung zwei gegenüberliegende Seitenwände des Behälters verbindenden Stege lassen sich ohne weiteres
so über die Flächen dieser Seitenwände verteilen, daß der Behälter
nunmehr dem betriebsmäßigen Innendruck ohne die Gefahr einer störenden Ausbeulung oder sonstigen Deformation widersteht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Es zeigen:
(teilweise in einem Längsschnitt nach der Linie T-I der Fig. 3)s
Fig. 2 denselben Behälter in einer Draufsicht (teilweise in einem Querschnitt nach der Linie II-II der
Fig. 1);
Fig. 3 denselben Behälter in einer Stirnansicht <teilweise
in einem Längsschnitt nach der Linie III-III der Fig. 1).
Der dargestellte Behälter ist aus Kunststoff in einem übliehen
Blasverfahren hergestellt und weist neben geeigneten
Festigkeitseigenschaften auch solche Eigenschaften auf, daß er durch die Medien w mit denen er in Berührung kommt und insbesondere
mit den Medien, zu deren Aufnahme er bestimmt ist, nicht angegriffen wird. Gemäß dem Ausführungsbeispiel besitzt
er eine im wesentlichen parallelepipede Form mit vier Seitenwänden 2, 3, 4 und 5 sowie einer Bodenwand 6 und einer Deckwand
7, wobei die beiden stirnseitigen Seitenwände 2 und 4, die beiden seitlichen Seitenwände 3 und 5 sowie die Bodenwand
6 und die Deckwand 7 jeweils für sich parallel zueinander gegenüberliegen und sämtliche aneinander anschließenden Wände
einen rechten Winkel miteinander einschließen. Die Deckwand weist in ihrer Mitte einen nach oben gerichteten Hals 8 auf,
dessen freies Ende mit einem Außenbund 9 versehen ist. Da der Behälter 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel als Bestandteil eines
Aerosol-Flüssigkeitsspenders zur Aufnahme unter Druck stehender Strömungsmedien bestimmt ist, dient der Außenbund 9 des
Halses 8 in üblicher, nicht besonders dargestellter Weise zur
Halterung eines Abgabeventils des Flüssigkeitsspenders.
Wie aus der Zeichnung weiterhin hervorgeht, sind die beiden
gegenüberliegenden Seitenwände 3 und 5 an ihre Flächenausdehnung etwa gleichmäßig unterteilenden Stellen durch je
einen aus demselben Kunststoff bestehenden Steg 10 einstückig miteinander verbunden. Diese Stege 10 wirken bei einem im Behälter.
1 auftretenden Oberdruck als Streben, die dem Behälter 1 trotz einer nur geringen Wandstärke die Möglichkeit geben,
einem Ausbeulen mit einer entsprechenden gegenseitigen Entfernung der Mittelbereiche der beiden Seitenwände 3 und 5 zu
widerstehen, und zwar insbesondere gegenüber einem solchen überdruck, wie er in Aerosol-Flüssigkeitsspendern auftritt.
Dabei sind die Stege 10 über die Flächen der beiden gegenüberliegenden größten Seitenwände 3 und 5 des Behälters 1 so
gleichmäßig wie möglich verteilt, so daß um jeden der gemäß dem Ausführungsbeispiel vorgesehenen vier Stege 10 herum ein
etwa gleich großer Flächenabschnitt der zugeordneten Seiten-
wand 3 bzw. 5 vorhanden ist.
Jeder Steg 10 besteht aus einem Rohrstück 11, welches in seiner Mitte durch eine Zwischenwand 12 verschlossen ist. Dabei
sind die dadurch gebildeten beiden Hohlräume 13 und 14
jedes Rohrstückes 11 nach der zugeordneten Seitenwand 5 bzw. 3 hin offen und kelchförmig erweitert. Jede Zwischenwand 12
weist außerdem einen angenähert kugelförmigen Querschnitt und damit in ihrem Mittelbereich eine größere Wandstärke als entlang
ihrem mit dem Rohrstück 11 verbundenen Außenumfang auf.
Der Behälter 1 mit seinem Hals 8 könnte auch anders als dargestellt geformt sein. Wesentlich ist jedoch, daß er durch
gegenüberliegende Seitenwände verbindende Stege gegenüber einem auftretenden inneren überdruck formhaltig gemacht ist
und die Stege 10 im Falle einer Herstellung des Kunststoffbehalters
im Blasverfahren so geformt sind, daß der Behälter 1 samt den Stegen 10 für eine solche Herstellung im Blasverfahren
geeignet ist.
Claims (1)
- PATENTANWALT DIPL.-ING. H. STÄ'OHSC'häNK8000 MÜNCHEN 60 · MUSXUSSTRASSE 5 - TELEFON {089} 8816087.5.1982-SSe(4) 163-164061. Kunststoffbehälter zur Aufnahme unter Druck stehender Strömungsmedien, der zwei gegenüberliegende Seitenwände aufweist, insbesondere als Bestandteil eines Aerosol-Flüssigkeitsspenders, dadurch gekennzeich-η e t , daß zwei gegenüberliegende Seitenwände (3, 5) an einer ihre Flächenausdehnung etwa gleichmäßig unterteilenden Stelle durch einen aus demselben Kunststoff bestehenden Steg (10) einstückig miteinander verbunden sind.2. Kunststoffbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere die Flächenausdehnung der gegenüberliegenden Seitenwände (3, 5) etwa gleichmäeig unterteilende Stege (10) vorgesehen sind.3. Kunststoffbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Steg (10) aus einem in seiner Mitte durch eine Zwischenwand (12) verschlossenen Rohrstück (11) besteht.4. Kunststoffbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hohlräume (13, 14) jedes Rohrstückes (11) nach der zugeordneten Seitenwand (5 bzw. 3) hin offen sind.5. Kunststoffbehälter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hohlraum (13 bzw. 14) nach der zugeordneten Seitenwand (5 bzw. 3) hin kelchförmig erweitert ist.6. Kunststoffbehälter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zwischenwand (12) einen angenähert kugelförmigen Querschnitt und damit in ihrem Mittelbereich eine größere Wandstärke als entlang ihrem mit demRohrstück 11 verbundenen Außenumfang aufweist.7. Kunststoffbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er im Blasverfahren hergestellt ist.
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