DE824861C - Einrichtung zum Zufuehren und Pruefen einzelner Laengen von Faeden u. dgl. in Fadenpruefmaschinen - Google Patents
Einrichtung zum Zufuehren und Pruefen einzelner Laengen von Faeden u. dgl. in FadenpruefmaschinenInfo
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Description
Es sind bereits Prüfmaschinen für Fäden bekannt, bei welchen selbsttätig und wiederholt
Fadenstücke einem Fadenvorrat, ζ. Β. einer Spule, entnommen und den Klemmen einer Zerreißvorrichtung
zugeführt werden. Diese Vorrichtungen arbeiten meistens mit Greifern, die an oszillierenden
oder rotierenden Armen befestigt sind.
Die vorliegende Erfindung umfaßt eine Einrichtung zum Zuführen einzelner Längen von Fäden
u. dgl. in Fadenprüfmaschinen, in welchen selbsttätig und wiederholt Fadenstücke zwischen zwei
die Prüflänge bestimmende Fadenklemmen eingeklemmt und einer Prüfung, beispielsweise einem
Zerreißversuch, unterzogen werden. Sie besitzt im Gegensatz zu anderen Ausführungsformen als
Führungsorgan für den Greifer, der die Fadenlängen den Fadenklemmen zuführt, eine endlose
Kette. Diese Ausbildungsform hat gegenüber andern den Vorteil, daß der Weg, den der Greifer
beschreibt, sich in einer Ebene beliebig anordnen läßt. In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es
stellt dar
Fig. ι eine Ausführungsform der Erfindung im Aufriß, zum Teil in schematischer Darstellung,
Fig. 2 die gleiche Ausführungsform der Erfindung im Seitenriß, zum Teil in schematischer Darstellung,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform der Erfindung
im Aufriß, schematisch dargestellt, und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Aufriß, schematisch dargestellt.
Die in Fig. ι und 2 dargestellte Ausführungsform der Erfindung umfaßt eine endlose Kette i,
die über Kettenräder 2 im Sinne des Pfeiles 3 angetrieben wird. Es sind Mittel vorgesehen, um
die Kette an vorbestimmten Stellen anhalten zu lassen und ihr wechselnde Geschwindigkeiten zu erteilen.
Auf der Kette 1 befindet sich ein Greifer 4, der somit auf der durch die Lage der Kettenräder
2 bestimmten Bahn herumgeführt wird. Der Greifer 4 kann beispielsweise als selbsttätig
federnde Klemme ausgebildet sein, es ist aber auch möglich, ihn durch besondere Steuerorgane an bestimmten
Punkten der Umlaufbahn zu öffnen bzw. zu schließen. Der Greifer 4 hat den Zweck, zu
prüfende' Fadenlängen 5 dem beispielsweise auf einer Spule 6 untergebrachten Fadenvorrat zu entnehmen
und über eine Fadenführung 7 zwei Faden-
ao klemmen 8 und 9 zuzuführen. Der Prüfvorgang
spielt sich zwischen den Fadenklemmen 8 und 9 ab, deren Abstand die Prüflänge bestimmt. Die
obere Fadenklemme 8 ist über ein Verbindungsstück 10 mit einer nicht gezeichneten Meßvorrichtung,
im vorliegenden Beispiel einer Vorrichtung zur Messung der Reißkraft bekannter Art, verbunden.
Für die Ingangsetzung der ersten Prüfung wird von Hand der Faden von der Spule 6 abgezogen,
in die Fadenführung 7 und anschließend in die beiden offenen Fadenklemmen 8 und 9 eingelegt
und mit seinem Ende im federnden Greifer 4 eingeklemmt. Darauf wird die Prüfmaschine in Gang
gesetzt.
Die Prüfmaschine ist derart ausgebildet, daß abwechslungsweise 8ie mit den Fadenklemmen 8
und 9 in Verbindung stehende Prüfvorrichtung und die durch die Kette 1 betätigte Zuführvorrichtung
betätigt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Apparates werden zuerst die zur Meßvorrichtung
gehörenden Fadenklemmen 8 und 9 geschlossen und darauf eine durch den Abstand der Fadenklemmen
8 und 9 bestimmte Fadenlänge dem Zerreißvorgang unterworfen. Nach Beendigung desselben
öffnet die Prüfmaschine jeweils die Fadenklemmen und betätigt anschließend die Vorrichtung zum
Zuführen der Fäden. Die Bewegung der Kette 1 in Richtung des Pfeiles 3 wird eingeleitet und
bringt den Greifer 4 aus der Stellung A gemäß Fig. ι in Bewegung. Beim Durchlaufen der Stellung
B erfaßt der Greifer 4 das zwischen der Fadenführung 7 und der oberen Klemme 8 aufgespannte
Fadenstück. Der Greifer 4 bewegt sich weiter bis wieder die Stellung A erreicht ist und zieht dabei
den Faden von der Spule 6 ab. Die Bahn der Kette zwischen den Punkten B und A ist derart
angeordnet, daß das von der Spule abgezogene Fadenstück sich zuerst um die geöffnete Fadenklemme
8 und dann um die Fadenklemme 9 herumlegt. Auf diese Weise wird erreicht, daß ein neues
Fadenstück 5 zwischen den Fadenklemmen 8 und 9 für den Prüfvorgang bereitsteht. Nun wiederholt
sich der ganze Bewegungsablauf, d. h. zuerst schließen sich die Fadenklemmen 8 und 9, dann
wird der Zerreißvorgang durchgeführt und nach dem öffnen der Fadenklemmen die Zuführvorrichtung
mit der Kette 1 und dem Greifer 4 in Bewegung gesetzt.
Eine in Fig. 3 dargestellte andere Ausführungsform der Erfindung umfaßt eine endlose Kette 11,
die über Kettenräder 12 im Sinne des Pfeiles 13 angetrieben wird. Auf der Kette 11 befindet sich
ein Greifer 14, der gleichzeitig als Fadenklemme ausgebildet ist, die, wie in den vorbeschriebenen
Ausführungsformen, von der Prüfmaschine geöffnet und geschlossen wird. Der als Fadenklemme ausgebildete
Greifer 14 hat den Zweck, zu prüfende Fadenlängen 15 einem beispielsweise auf einer
Spule 16 untergebrachten Fadenvorrat zu entnehmen, über eine Fadenführung 17 einer Fadenklemme
18 zuzuführen und anschließend den die Prüflänge bestimmenden Abstand von der Fadenklemme
18 einzunehmen und das eine Ende des Fadens 15 für den Prüfvorgang festzuhalten. Die
Fadenklemme 18 steht in gewohnter Weise mit einer Meßvorrichtung 19 in Verbindung.
Die Wirkungsweise dieser Ausführungsform unterscheidet sich von der erstbeschriebenen nur
dadurch, daß der Greifer 14 gleichzeitig als eine der den Faden beim Zerreißversuch haltenden
Fadenklemmen ausgebildet ist.
Eine weitere Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist in Fig. 4 schematisch dargestellt.
Die Einrichtung umfaßt eine endlose Kette 20, die über Kettenräder 21 im Sinne des Pfeiles 22
angetrieben wird. Auf der Kette 20 befindet sich ein als Fadenklemme ausgebildeter Greifer 23, der
somit auf der durch die Anordnung der Kettenräder 21 bestimmten Bahn herumgeführt wird. Der
Greifer 23 hat den Zweck, die zu prüfenden Fadenlängen 24 dem beispielsweise auf einer Spule 25
untergebrachten Fadenvorrat zu entnehmen und über eine Fadenführung 26 einer Fadenklemme 27
zuzuführen und anschließend den die Prüflänge bestimmenden Abstand zur oberen Fadenklemme 27
herzustellen und den Faden in dieser Lage festzuhalten. Die obere Fadenklemme 27 steht in Verbindung
mit einer Meßvorrichtung 28.
Die Wirkungsweise der Einrichtung ist folgende: Nachdem das zu prüfende Fadenstück 24 zwischen
der oberen Fadenklemme 27 und dem Greifer 23 zur Prüfung bereitgestellt worden ist, wird die
Prüfeinrichtung in Gang gesetzt. Zuerst schließt sich die Fadenklemme 27, anschließend beginnt die
Kette 20 in Pfeilrichtung umzulaufen und bewegt den Greifer 23 aus der Stellung C in Richtung der
Stellung D. Die Dimensionen der Meßeinrichtung sind so gewählt, daß beim Zerreißversuch der
Bruch des Fadenstückes 24 erfolgt, während sich der Greifer 23 zwischen den Punkten C und D befindet.
In der Stellung D wird der Greifer 23 angehalten und geöffnet, worauf das Fadenende aus
diesem herausfällt. Anschließend wird die Kette 20 wieder in Gang gesetzt und befördert den Greifer
23 in die Stellung E, in welcher sie das zwischen der Fadenführung 26 und der geschlossenen Faden-
klemme 27 liegende Fadenstück aufnimmt. Darauf wird der Greifer 23 geschlossen, die Fadenklemme
27 aber geöffnet. Beim Weiterlaufen der Kette 20 legt sich ein neues Fadenstück 24 über die Fadenklemme
27 und der Greifer 23 bewegt sich bis in die Stellung C, wo er angehalten wird, worauf ein
neues Fadenstück für den Prüfvorgang bereit steht und der Vorgang sich wiederholt.
Claims (3)
- Patentansprüche:i. Einrichtung zum Zuführen und Prüfen einzelner Längen von Fäden u. dgl. in Fadenprüfmaschinen, in welchen selbsttätig und wiederholt Fadenstücke, zwischen zwei die Prüflänge bestimmende Fadenklemmen eingeklemmt und auf Reißfestigkeit, Bruchdehnung und ähnliche Eigenschaften geprüft werden, dadurch gekennzeichnet, daß ein auf einer endlosen und nur in einem Umlaufsinn laufenden Kette (1, 11, 20) befestigter Greifer (4, 14, 23) dem Fadenvorrat die zu prüfenden Fadenlängen entnimmt und in die Fadenklemmen einlegt.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Greifer (14, 23) gleichzeitig als eine der den Faden beim Zerreißversuch haltenden Fadenklemmen dient.
- 3. Ausführungsform, nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Greifer (14, 23) nach beendetem Einlegen des Fadens .in die andere Fadenklemme (18, 27) der Prüfstrecke die zur Zerreißprobe des Fadens nötige Relativbewegung zwischen den beiden Fadenklemmen ausführt.Hierzu 1 Blatt ZeichnungenO 2512 12.
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