DE8138223U1 - Hoehenverstellbare arbeitsplatte - Google Patents
Hoehenverstellbare arbeitsplatteInfo
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- DE8138223U1 DE8138223U1 DE19818138223U DE8138223U DE8138223U1 DE 8138223 U1 DE8138223 U1 DE 8138223U1 DE 19818138223 U DE19818138223 U DE 19818138223U DE 8138223 U DE8138223 U DE 8138223U DE 8138223 U1 DE8138223 U1 DE 8138223U1
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- Textile Engineering (AREA)
- Sewing Machines And Sewing (AREA)
Description
III II··
Anmelder: Stuttgart, den 7.12.1981
Firma Gm 1020 S/Lö
Horst Häusser Metallwaren GmbH Daimlerstraße 17 7062 Eudersberg
Vertreter:
Kohler - Schwindling - Späth Patentanwälte Hohentwielstraße 4-1
7000 Stuttgart 1
Höhenverstellbare Arbeitsplatte
Die Erfindung betrifft eine höhenverstellbare Arbeitsplatte, insbesondere für Nähmaschinentische, mit einem
an einem vertikalen Gestell geführten, die Arbeitsplatte tragenden Schlitten.
Insbesondere dann, wenn Arbeitsplatten Geräte tragen, die je nach den herrschenden Arbeitsbedingungen in
unterschiedliche Höhen gebracht werden müssen, besteht das Problem, f;ir einen ausreichenden Gewichtsausgleich
zu sorgen, der ein leichtes Verstellen der Arbeitsplatte ermöglicht, ohne daß die das Gegengewicht ausübenden
Bauelemente einen großen Platzbedarf haben. So müssen insbesondere Nähmaschinentische eine höhenverstellbare
Arbeitsplatte aufweisen, die es ermöglicht, eine darauf befestigte Nähmaschine unter die Tischplatte vollständig
abzusenken und außerdem die Arbeitsplatte in zwei verschiedene Arbeitsstellungen zu bringen, in denen der Arm
der Nähmaschine sich entweder in Höhe der Tischplatte befindet oder aber oberhalb der Tischplatte frei ist.
Dabei ist das beträchtliche Gewicht der Nähmaschine auszugleichen, damit die Höhenstellung von dem in der Regel
weiblichen Benutzer mühelos vorgenommen werden kann. Dabei soll in dem Nähmaschinentisch möglichst nur so viel
Platz beansprucht werden, wie zur Unterbringung der Nähmaschinen erforderlich ist, damit im Nähmaschinentisch
ausreichend Platz zur Unterbringung von Nähutensilien übrig bleibt, ohne daß der Nähmaschinentisch selbst
übermäßige Abmessungen annehmen muß. Insbesondere steht in der Regel auch weder unterhalb noch oberhalb der
Arbeitsplatte Platz zur Verfügung, um dort Einrichtungen zum Gewichtsausgleich unterzubringen.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine höhenverstellbare Arbeitsplatte der eingangs beschriebenen
Art so auszubilden, daß für ihre Lagerung und insbesondere für den Gewichtsausgleich kein nennenswerter
Platz beansprucht wird. Darüberhinaus soll die Arbeitsplatte mit ihrem Gestell einen möglichst einfachen Auf-
bau haben und zugleich eine weitgehend spielfreie Führung
der Arbeitsplatte am Gestell gewährleisten.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Arbeitsplatte von einer Gasfeder gestützt wird,
die an ihrem oberen Ende eine Rolle trägt, über das ein mit einem Ende an dem Gestell und mit dem anderen Ende
am Schlitten befestigtes Seil geführt ist.
Eine Gasfeder zeichnet sich dadurch aus, daß sie einen großen Hub mit annähernd gleicher Kraftwirkung hat. Die
erfindungsgemäße Anwendung der Gasfeder in Verbindung mit dem Seilantrieb führt dazu, daß der Hub der Gasfeder
verdoppelt wird, so daß es möglich ist, die Gasfeder im Bereich des Gestelles derart anzuordnen, daß sie dort
nicht mehr Platz in Anspruch nimmt als den Bereich, der sich vom unteren Rand des Schlittens in dessen unterster
Stelle des zum oberen Rand des Schlittens in dessen oberster Stellung erstreckt. Demgemäß wird durch die Erfindung
eine sehr platzsparende Anordnung erzielt, uie sich zugleich durch einen einfachen Aufbau auszeichnet
und einen fast konstanten Gewichtsausgleich ergibt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Gestell eine am hinteren Rand der Arbeitsplatte
angeordnete Säule und es ist die Gasfeder und das Seil ; an der der Arbeitsplatte abgewandten Seite der Säule
! angeordnet. Dabei kann die Säule einen annähernd C-för-
migen Querschnitt und im Bereich ihrer Ecken zu den Seitenflächen schräg gestellte Laufflächen für am
Schlitten angebrachte Laufrollen aufweisen. Diese An-
j Ordnung hat den besonderen Vorteil, daß die an der der
Arbeitsplatte abgewandten Seite der Säule angeordnete Gasfeder innerhalb des C-förmigen Querschnittes der
Säule untergebracht werden kann, so daß sie überhaupt keinen zusätzlichen Platz beansprucht. Außerdem ist ein
;' offener, C-förmiger Querschnitt leicht federnd, so daß
' eine federnde Anlage der Laufflächen an den zugeordneten
:; Laufrollen erzielt werden kann, die eine völlig spiel-
' J freie Lagerung der Arbeitsplatte gewährleistet. Auch
j hier werden durch einfachste Maßnahmen hervorragende
, Resultate erzielt.
Ein federndes Zusammenwirken zwischen der Säule und dem Schlitten kann auch dadurch erzielt werden, daß der
Schlitten einen im wesentlichen U-förmigen Bügel aufweist, an dessen Schenkeln die Laufrollen und an dessen
Quersteg die Arbeitsplatte tragende Arme angebracht sind. Auch hier lassen die Schenkel des U-förmigen Bügels ein
gewisses Ausfedern der daran angebrachten Laufrollen zu, so daß auch auf diese Weise eine spielfreie Lagerung
( \ erzielt wird. Dabei könnten dann die Rollen auch mit
einer Säule mit starrem Querschnitt zusammenwirken. Besonders zweckmäßig ist es jedoch, wenn ein Schlitten,
der einen solchen im wesentlichen U-förmigen Bügel aufweist, mit einer einen annähernd C-förmigen Querschnitt
aufweisenden Säule zusammenwirkt und die Enden der
Schenkel des U-förmigen Bügels durch einen Zuganker miteinander verbunden sind. Der Zuganker ermöglicht es dann,
die an den Schenkeln des U-förmigen Bügels angebrachten Rollen gegen die Säule so zu verspannen, daß ohne Einhaltung
enger Fertigungstcleranzen der Schlitten auf der
Säule spielfrei geführt ist und dabei zulässige Anpreßkräfte zwischen Schlitten und Säule nicht überschritten
werden.
Bei Verwendung eines Zugankers kann das Seil an einem am Zuganker eingehängten Halteglied befestigt sein. Diese
Maßnahme führt wiederum zu einem besonders einfachen und zugleich sehr betriebssicheren Aufbau.
Bei der erfindungsgemäßen, in der Höhe verstellbaren
Arbeitsplatte können an der der Arbeitsplatte zugewandten Seite der Säule Rasten angeordnet sein, mit denen ein am
Schlitten angebrachtes, gefedertes Rastglied zusammenwirkt. Da die Säule eine hohe Stabilität aufweist, können
die Rasten in einfacher V/eise von Ausschnitten in an der Säule angebrachten Stegen gebildet werden. Das
gefederte Rastglied kann dann ein an einem schwenkbaren Stab angebrachter Bügel sein. Dabei ist es insbesondere
möglich, den den Bügel tragenden Stab in den Schenkeln des U-förmigen Bügels des Schlittens drehbar zu lagern.
Auch hier wird mit einfachsten Mitteln eine sehr stabile und einfach zu handhabende Anordnung erzielt, die sowohl
ein sicheres Einrasten in den einzelnen Arbeitsstellungen als auch ein leichtes Auslösen aus diesen Rasten ermöglicht.
Die Erfindung wird im folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben
und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merlanale können bei anderen Aus-
Il I ( <
C1
führungsformen der Erfindung einzeln für sich oder zu
mehreren in beliebiger Kombination Anwendung finden. Es zeigen
Fig. Λ einen Querschnitt durch Abschnitte
eines Nahmascninentisch.es mit einer höhenverstellbaren Arbeitsplatte
nach der Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II
durch die Anordnung nach Fig. 1 und
Fig. 3 eine Ansicht der höhenversteilbaren
Arbeitsplatte nach Fig.1 in Richtung des Pfeiles III.
Die in der Zeichnung dargestellte, höhenverstellbare Arbeitsplatte
weist ein Gestell mit einer vertikalen Säule 1 und einen an der Säule geführten Schlitten 2 auf, der
die Arbeitsplatte trägt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Säule 1 mit an ihren Enden angebrachten
Winkeln 4- büw. 5 an der Rückwand 6 eines Nähmaschinentisches
derart befestigt, daß der obere Winkel 4 an der Unterseite einer Tischplatte 7 anliegt und der
untere Winkel 5 auf einer an der Rückwand angebrachten
Leiste 8 aufsitzt. Die Tischplatte 7 weist einen Ausschnitt auf, in den die Arbeitsplatte 3 hineinpaßt und
der bei abgesenkter Arbeitsplatte durch eine Einsatzplatte 9 verschließbar ist, wie es Fig. 1 zeigt.
Die Säule 1 hat einen annähernd C-förmigen Querschnitt mit im Bereich ihrer Ecken zu ihren Seitenflächen schräg
gestellten Laufflächen 11 für Laufrollen 12, die an dem Schlitten 2 angebracht sin-l. Die Säule' 1 ist so angeordnet,
daß die zwischen den Schenkeln des C-förmigen Profiles verbleibende Öffnung der Arbeitsplatte 3 abgew&ndt
und demgemäß der Rückwand 6 des Nähmaschinentisches zugewandt ist.
Der Schlitten 2 weist einen im wesentlichen U-förmigen
Bügel 21 auf, zwischen dessen Schenkeln 22 sich die Säule 1 befindet. Die Laufrollen 12 sind an den Schenkeln 22
auf Zapfen 23 drehbar gelagert. Die freien Enden der
Schenkel 22 sind durch einen Zuganker 24 miteinander verbunden,
der die Form eines Drahtbügels hat, der mit seinen zu den Schenkeln 22 senkrechten Schenkeln durch entsprechende
Bohrungen in den Schenkeln hindurchgesteckt ist und auf deren Enden Muttern 25 aufgeschraubt sind.
Demgemäß stützt sich der Zuganker 24 einerseits mit seinem Quersteg und andererseits über die Schraubmuttern
25 an den Schenkeln 22 des U-föriuigen Bügels 21 ab. Auf
diese V/eise ist es möglich, die Schenkel 22 des Bügels gegeneinander zu verspannen und dadurch die Rollen 12
mit einer gewissen Vorspannung an die Laufbahnen 11 anzulegen, die sich an den Ecken der S& Ie 1 befinden. Die
Säule 1 ist ihrerseits infolge ihres n ^igen Querschnittes
in gewissem Umfang elastisch : giebig, so daß hier eine spielfreie Einstellung unter einer gegebenen
Vorspannung möglich ist, die einen absolut spielfreien Lauf des Schlittens 2 an der Säule 1 gewährleistet.
itl III· ··
Auf der der Säule 1 abgewandten Seite seines Quersteges ist der U-förmige Bügel 21 des Schlittens 2 mit Armen
versehen, auf denen die Arbeitsplatte 3 befestigt ist. Diese Arbeitsplatte kann mittels an der Säule 1 angebrachten
Rasten 13, 14 und 15 in drei verschiedenen
Höhen arretiert werden. In der in Fig. 1 wiedergegebenen, untersten Stellung befindet sich die Arbeitsplatte 3 in
einem solchen Abstand von der Tischplatte 7, laß eine auf der Arbeitsplatte 3 stehende Nähmaschine bis unter
die Tischplatte 7 abgesenkt ist und die in der Tischplatte 7 vorgesehene öffnung durch die Einsatzplatte 9
verschlossen werden kann. Die mittlere Rast 14 definiert
eine Stellung, in der eine auf der Arbeitsplatte 3 stehende Nähmaschine, die einen Freiarm aufweist, mit der Oberfläche
ihres Ereiarms in der Ebene der Tischplatte 7 liegtο In der durch die oberste Rast 15 definierten
Stellung befindet sich die Arbeitsplatte 3 selbst in der Höhe der Tischplatte 7. Die Rasten 13, 14 und 15
werden jeweils von Stegen mit darin angebrachten Ausschnitten 131, 141, 151 gebildet, in die als Rastglied
der Quersteg 16 eines Drahtbügels eingreift, dessen Schenkel an einem schwenkbaren Stab 17 befestigt sind,
der seinerseits in den Schenkeln 22 des Bügels 21 drehbar gelagert ist. Eine zwischen dem Quersteg 16 des
Drehtbügels und dem Quersteg des U-förmigen Bügels 21 des -Schlittens angeordnete Schraubendruckfeder 18 ist
bestrebt, den Quersteg 16 n.es Drahtbügels in die Rast hineinzudrücken. Ein an einem Ende des Stabes I7 angebrachter
Arm 19,der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einfach von einem abgewinkelten Ende des
Stabes 17 gebildet wird, erlaubt das Verschwenken des Stabes 17 und damit das Ausrücken des Quersteges 16 aus
der jeweiligen Rast.
Insbesondere dann, wenn die Arbeitsplatte 3 ein Gerät trägt, welches ein erhebliches Gewicht aufweist, wie es
insbesondere bei einer Nähmaschine der Fall ist, ist eine Höhenverstellung der Arbeitsplatte 3 nur dann ohne
übermäßige Kraftanstrengung möglich, wenn für einen Gewichtsausgleich Sorge getragen wird. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist zum Gewichtsausgleich eine Gasfeder 31 vorgesehen, die im Inneren der Säule 1 angeordnet
ist. Die Gasfeder 31 stützt sich mit dem Ende ihrer Kolbenstange 32 auf dem am unteren Ende der Säule
1 angebrachten Winkel 5 ab und trägt an ihrem oberen Ende
eine in einem Lagerbügel 33 angeordnete Rolle 34·. Über
diese Rolle 34- ist ein Seil 35 geführt, von dessen Enden
das eine an einem Winkel 36 befestigt ist, der seinerseits
an der Innenwand der Säule 1 fest angebracht ist. Das andere Ende des Seiles 35 ist an einem plattenförmigen
Halteglied 37 befestigt, das mit einem umgebogenen Rand 38 an dem unteren Schenkel des Zugankers 24 eingehängt
ist und sich mit seinem oberen Ende an dem oberen Schenkel des Zugankers 24 abstützt. Die Gasfeder 31
wirkt demnach mit der Hälfte ihrer Druckkraft auf das mittels des Haltegliedes 37 am Schlitten 2 befestigte
Trum des Seiles 35 und ist demnach bestrebt, den Schlitten nach oben zu ziehen. Andererseits ist der Weg,
den die Rolle 34 ausführt, nur halb so groß v/ie der
Weg des Schlittens 2. Diese Übersetzung der Bewegung
der Seilrolle 34 macht es möglich, eine Gasfeder 31 zu
verwenden, deren Hub nur halb so groß ist wie der Verstellweg der Arbeitsplatte 3. Da die Gesamtlänge einer
Gasfeder nur wenig großer zu sein braucht als der doppelte Hub, reicht die Länge der Säule 1 zur Unterbringung
der Gasfeder 31 aus, da diese Säule um die Höhe des Schlittens 2 langer sein muß als der Verstellweg der
Arbeitsplatte 3. Es versteht sich, daß unter Anwendung des Flaschenzug-Prinzips eine noch stärkere Übersetzung
möglich ist, so daß die Anwendung einer Gasfeder in Verbindung mit einem Seilzug selbst dann noch möglich ist,
wenn für die Unterbringung der Gasfeder nur ein Bruchteil des Verstellweges der Tischplatte zur Verfugung
steht.
Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbexspiel beschränkt ist, sondern
Abweichungen davon möglich sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Insbesondere kann eine nach der
Erfindung ausgebildete, höhenverstellbar Arbeitsplatte nicht nur bei Nähmaschinentischen, sondern bei Einrichtungen
beliebiger Art Anwendung finden. Außerdem ist die Erfindung auch nicht auf die Anwendung einer einzigen
Säule an der Rückseite der Arbeitsplatte beschränkt, sondern es können Gestelle zum Halten und Führen der
Arbeitsplatte verwendet werden, die mehrere solcher Säulen aufweisen, von denen sich auch Säulen an den
seitlichen Rändern der Arbeitsplatte befinden können. Dabei können von Gasfedern beaufschlagte Seilzüge oder
auch getrennte Seilzüge dazu dienen, eine Parallelführung der Arbeitsplatte zu gewährleisten.
Claims (1)
- Schutzsnsprüche1. Höhenverstellbare Arbeitsplatte, insbesondere für Nähmaschinentische, mit einem an einem vertikalen Gestell geführten, die Arbeitsplatte tragenden Schlitten, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeits-'{) platte (3) von einer Gasfeder (31) gestützt wird, diean ihrem oberen Ende eine Rolle (3^) trägt, über das ein mit einem Ende an dem Gestell und mit dem anderen Ende am Schlitten (2) befestigtes Seil (35) geführt ist.2. Höhvsnvey stellbare Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell eine am hinteren Rand der Arbeitsplatte (3) angeordnete Säule (1) umfaßt, und die Gasfeder (31) und das Seil (35) an der der Arbeitsplatte (3) abgewandten Seite der Säule (1) angeordnet sind.3· Höbenverstellbaa?e Arbeitsplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1) einen annähernd C-förmigen Querschnitt und im Bereich ihrer Ecken zu den Seitenflächen schräg gestellte Laufflächen (11) für am Schlitten (2) angebrachte Laufrollen (12) aufweist.4-, Hohenverstellbare Arbeitsplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (2) einen im wesentlichen U-förmigen Bügel (21) aufweist,■ Ill 1 · Γ · r» *ι I a r *. ι111)1*· *■ i|tan dessen Schenkeln (22) die Laufrollen (12) und an dessen Quersteg die Arbeitsplatte (3) tragende Arme (26) angebracht sind.3>. Höhenverstellbare Arbeitsplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Schenkel (22) des U-förmigen Bügels (21) durch einen Zugranker (24) miteinander verbunden sind.6. Höhenverstellbare Arbeitsplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Seil (35) an einem am Zuganker (24) eingehängten Halteglied (37) befestigt ist.7. Höhenverstellbare Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Arbeitsplatte (3) zugewandten Seite der Säule (1) Rasten (13, 14, 15) angeordnet sind, mit denen e:.n am Schlitten (2) angebrachtes, gefedertes Rastglied zu s ammenwirkt.8. Höhenverstellbare Arbeitsplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasten (13, 14, 15) von Ausschnitten in an der Säule (1) angebrachten Stegen and das gefederte Rastglied von einem an einem schwenkbaren Stab (17) angebrachten Bügel gebildet wird.9. Höhenverstellbare Arbeitsplatte nach den Ansprüchen 4 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der den Bügel tragende Stab (17) in den Schenkeln (22) des U-förmigen Bügels (21) des Schlittens (2) drehbar gelagert ist.
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DE4223009C2 (de) * | 1991-07-18 | 2001-11-29 | Barudan Co Ltd | Nähmaschinentisch |
DE102017129035A1 (de) * | 2017-12-06 | 2019-06-06 | Jörg Rauschenberger | Nähmöbel und Verfahren hierzu |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
IT1155922B (it) | 1987-01-28 |
US4559879A (en) | 1985-12-24 |
IT8268045A0 (it) | 1982-08-27 |
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