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DE8013440U1 - Geruest fuer hebe-arbeitsbruecken und -plattformen - Google Patents

Geruest fuer hebe-arbeitsbruecken und -plattformen

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DE8013440U1
DE8013440U1 DE19808013440 DE8013440U DE8013440U1 DE 8013440 U1 DE8013440 U1 DE 8013440U1 DE 19808013440 DE19808013440 DE 19808013440 DE 8013440 U DE8013440 U DE 8013440U DE 8013440 U1 DE8013440 U1 DE 8013440U1
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Germany
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frame
scaffolding
bridge
platform
vertical
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DE19808013440
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PIAT IMPALCATURE AUTOMATICHE SpA MONTEBELLUNA TREVISO IT
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PIAT IMPALCATURE AUTOMATICHE SpA MONTEBELLUNA TREVISO IT
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Description

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PIAT Impalcature Automatiche S.p.A. 19. Mai 1980
Via Tripoli 14
1-31044 Montebelluna-Treviso Meine Akte: ρ 78-j,DE
Gerüst für Hebe-Arbeitsbrücken und -plattformen
Die Neuerung bezieht sich auf ein zerlegbares Gerüst für Hebe-Arbeitsbrücken und -plattformen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 .
Das neuerungsgemäße Gerüst mit mindestens einer Hebe-Arbeitsbrücke oder -plattform, die längs senkrechter, an gitterartig gebauten Tragständern montierten Führungsschienen auf- und abfahren kann, wird an Baustellen benutzt, um das Arbeiten an den Gebäudeaußenflächen in verschiedenen Höhen zu erleichtern; es kann aber auch von einer Arbeitsebene zur anderen Arbeitskräfte, vorgefertigte Güter, Materialien im allgemeinen oder Maschinen aller Art trans- . Portieren oder dazu verwendet werden, Ausrüstungsteile oder andere großformatige Geräte zu befördern oder zu versetzen, die über Treppen nur sehr schwer transportierbar sind. Es sind bereits Gerüste mit senkrecht verstellbaren Arbeitsbrücken verschiedener Art bekannt, ihre Installation ist jedoch kompliziert und kostspielig; ihr wesentlichster Nachteil ist aber, daß zu ihrem Aufbau Fächkräfte erforderlich sind.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen und ein zusammensetz- sowie zerlegbares Gerüst der genannten Art zu schaffen, dessen Teile leicht zusammenfügbar sind, um Pfeiler oder Ständer zu bilden, welche die gewünschten Arbeits- oder Wartungsbrücke oder -brücken und/ oder eine oder mehrere Plattformen tragen.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß durch den Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 6.
Jeder Ständer besteht neuerungsgemäß aus einer Vielzahl von gitterartigen Modulteilen, die mittels Nut- und Federverbindungen oder mittels anderer geeigneter lösbarer Verbindungen zusammenfügbar sind.
Eines der vielen Modulteile, die zum Aufbau eines Ständers dienen, ist so ausgestaltet, daß es das Grundelement des Ständers bildet; es ist an einem auf Rädern montierten Grundrahmen befestigt, der seinerseits mit einem zweiten, größeren Grundrahmen verbunden werden kann, welcher auf Rädern ruht, die die Überführung des bereits aufgerichteten Ständers von einer Arbeitsstelle zur anderen ermöglichen. Dieser zweite Rahmen weist auch höhenverstellbare Füße auf, die ein festes Aufliegen des Ständers auf dem Boden gewährleisten, selbst wenn letzterer nicht völlig waagerecht ist. Weitere Modulelemente sind ebenfalls vorgesehen, um Hebe-Arbeitsbrücken und/oder -plattformen in den gewünschten Abmessungen herzustellen.
Nachstehend ist die Neuerung mit Bezug auf die schematische Zeichnung beispielsweise näher beschrieben; es zeigen:
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Fig. 1 die Frontansicht eines Gerüsts mit zwei Ständern zum Tragen einer Hebe-Arbeitsbühne und einer Hebeplattform;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Teils des ersten Pfeilers oder Ständers, der links angeordnet ist und der darauf montierten Plattform nach der Linie A-A von Fig.1;
Fig. 3 bis 5 den untersten Abschnitt eines Pfeilers jeweils in Vorderansicht, Draufsicht und Seitenansicht;
Fig. 6 und 7 einen der Zwischenabschnitte eines Pfeilers oder Ständers jeweils in Vorder- und Seitenansicht;
Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie C-C von Fig. 4 und 9 eines Details des oberen Endteils eines mit einer Zahnstange fest verbundenen senkrechten Stabs in größerem Maßstab;
Fig. 9 einen Schnitt nach der Linie H-H von Fig. 6 und 7 und veranschaulicht ein Zwischenelement mit einer Einrichtung zum Sperren der Verbindungsmittel, durch welche ein Paar von übereinandergestellten Ständerelementen verbunden ist;
Fig.10 und 11 je eine Vorder- und eine Obenansicht jedes die Antriebseinheit und die Bremseinrichtung tragenden Rahmens;
Fig.12 eine Einzelheit des Schnitts nach der Linie D-D von Fig.1 10 in vergrößertem Maßstab;
Fig.13 und 14 den eine Antriebseinheit und eine Bremsein-, richtung tragenden Rahmen in Seitenansicht bzw. im Schnitt nach der Linie B-B von Fig.11;
Fig.15 und 16 jeweils eine Front- und eine Seitenansicht einer Bremseinrichtung im einzelnen;
Fig.17 und 18 eines der zum Tragen einer Plattform oder Brücke dienenden Abschlußelementes;
Fig.19 eine Ansicht des äußeren herausragenden Endes des in Fig.17 und 18 dargestellten Elements;
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Fig.20 und 21 Frontansichten einer einfachen bzw. eines doppelten gitterartigen Elements zum Tragen einer Plattform oder Brücke;
Fig.22 einen Querschnitt der rückwärtigen Brüstung der Brücke nach der Linie E-E von Fig.1;
Fig.23 eine Einzelheit des unteren Teils eines Modulelements zur Bildung einer rückwärtigen Brüstung, die die Verbindungsorgane veranschaulicht, welche das Brüstungselement mit dem darunter montierten Tragelement einer Brücke oder Plattform durch teleskopische Teile verbinden;
Fig.24 einen Horizontalschnitt nach der Linie G-G von Fig.23.
Fig. 1 und 2 zeigen die im allgemeinen mit 1 bezeichneten gitterartig zusammengebauten Pfeiler oder Ständer, die dazu dienen, mindestens eine Brücke 2 und/oder eine Plattform 3 zu tragen, derart, daß die Brücke 2 und/oder die Plattform 3 längs der Ständer 1 mit Hilfe von Antriebseinheiten 4 in senkrechter Richtung bewegt und an ihnen in jeder erforderlichen Höhe mittels Bremseinrichtungen 5 blockiert werden kann, wobei letztere auf senkrechte, an den Ständern vorgesehene Zahnstangen 6 wirken. Alle zum Heben und Senken einer Hebebrücke 2 dienenden Antriebseinheiten 4 sowie die dazugehörigen Bremseinrichtungen 5 arbeiten jeweils synchron.
Jede Plattform 3 wird von einem einzelnen Ständer 1 getragen, während eine Brücke durch mindestens zwei Ständer 1 gehalten wird. Jeder Ständer 1 besteht aus einem gitterartigen Grundelement 7 (Fig. 3 bis 5) und ebensolchen Zwischenelementen 7a, die untereinander durch an den Enden angebrachte Nut-Feder-Verbindungen 8,8a oder andere gleichwertige, geeignete Verbindungsmittel verbunden werden, so daß Pfeiler oder Ständer 1 in jeder gewünschten Höhe entstehen, die leicht zusammenzusetzen und zu zerlegen sind.
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Jedes Grundelement 7 besteht aus einem gitterartigen Teil mit dreieckigem Querschnitt, das zwei senkrechte rohrförmige Stäbe 9 und einen senkrechten stirnseitigen Stab 9a besitzt, die untereinander durch Querstäbe 10 und schräge Versteifungsstäbe 10a verbunden sind. Das Grundelement 7 sowie die Ubereinandergestellten Zwischenelemente 7a mit dem gleichen dreieckigen Querschnitt sind so angeordnet, daß die Achsen der beiden rohrförmigen Stäbe 9 parallel zur senkrechten Längs-Mittelebene der Brücke 2, d.h. parallel zur Fläche des Gebäudes verlaufen, an dem das Gerüst aufgestellt wird, während der Stab 9a in der senkrechten Mittelebene jedes Ständers 1 liegt, die im rechten Winkel zur Längsmittelachse der Brücke 2 verläuft; der Stab 9a ist dabei so angeordnet, daß er der Stirnseite des Gerüstes zugekehrt ist. An der Außenseite jedes senkrechten Stabs 9a ist ein Abschnitt einer längsverlaufenden Zahnstange 6 befestigt, so daß wenn alle Elemente 7 und 7a eines Ständers 1 zusammengesetzt worden sind, die Zahnstangenabschnitte 6 eine kontinuierliche Zahnstange bilden, mit der ein durch jede Antriebseinheit 4 angetriebenes Zahnrad 110 kämmt und in die der gezahnte Bremsschuh 11 jeder mit dem jeweiligen Ständer 1 zusammenarbeitenden Bremseinrichtung 5 eingreift.
Jedes Grundelement 7 ist mit einem Grundrahmen 12 fest verbunden, der von vier Rädern 13 getragen wird. Der Grundrahmen 1 2 kann durch lösbare Mittel an einem Hauptrahmen 14 befestigt werden, der breiter und stärker als der Rah-, men 12 ist, so daß er das Gewicht des gesamten Ständers 1 tragen kann. Der Hauptrahmen 14 besitzt starke Räder 15 sowie nahe seinen Enden höhenverstellbare Füße 16 mit solcher Länge, daß, wenn sie auf dem Boden .aufruhen, die Räder 15 im Abstand vom Boden vom Hauptrahmen 14 herabhängen (Fig. 1). Der Ständer 1 kann auf diese Weise stabil auf dem Boden stehen, wobei die Füße 16 auch zum Ausgleichen von Höhenunterschieden des Untergrundes geeignet sind.
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Die Räder 13 sind demnach dazu bestimmt, lediglich ein leichteres Verschieben des Grundelements 7, das das schwerste Teil jedes Ständers 1 ist, also nur während des Zusammenbaus der Elemente 7,7a zwecks Errichtung eines Ständers 1, zu ermöglichen, während die Räder 15 dazu dienen, jeden zusammengefügten Ständer 1 mit der daran angebrachten Brücke bzw. den Brücken 2 und/oder Plattform 3 von einer Arbeitsstelle zur anderen zu fahren. Dann werden die Füße 16 herabgesenkt und die Räder 15 infolgedessen vom Boden abgehoben, so daß jeder Ständer 1 unabhängig von den Beschaffenheiten des Bodens bzw. Untergrunds vollkommen stabil und völlig senkrecht steht.
Die Zwischenelemente 7a jedes Ständers 1 weisen denselben gitterartigen Aufbau wie das Grundelement 7 auf, d.h. jedes von ihnen besitzt die Bestandteile 9,9a,10,10a sowie die Endverbindungen mit Einsteck- und Aufnahmeteilen 8,8a an den Enden der rohrförmigen Stäbe 9.
Um die Verbindung zwischen den zusammengebauten Elementen 7,7a und insbesondere die Verbindungsteile 8,8a ihrer Eckstäbe 9 sowie die mit den Zahnstangenabschnitten 6 verbundenen Stäbe 9a besser zu verriegeln, ist eine Einrichtung nahe dem die Aufnahmeteile 8a tragenden Ende des Elements 7a vorgesehen. Hierzu sind die Endteile der senkrechten Stäbe 9 mit einer waagerechten, in den inneren Bereich jedes Teils 7a hineinragenden Hülse 9b fest verbunden (Fig. 9); in jede Hülse 9b kann ein kurzer Zapfen 17 eintauchen, dessen äußeres Ende 17a gabelförmig ausgebildet und um einen Schwenkzapfen 18 schwenkbar mit einem Verbindungsstab 19 verbunden ist, welcher seinerseits mit seinem anderen Ende bei 20 an einer waagerechten dreieckigen Mittelplatte 21 in unmittelbarer Nähe einer Ecke derselben schwenkbar angebracht ist.
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Im Mittelbereich der Platte 21 ist ein Steuerarm 22 befestigt, der über letztere sowie über das Element 7 a hinausragt. In der Nähe der verbleibenden Ecke der Platte 21 befindet sich ein Schwenkzapfen 20a, der letztere mit einem Hebelarm 23a verbindet und in einen Längs-Führungsschlitz 25 eingreift, welcher am äußeren Ende des Arms 23a eines Hebels vorgesehen ist, der wiederum bei 24 an einen Querverbindungsstab 10 des Teils 7a schwenkbar angebracht ist, während der andere Arm 23b des Hebels durch eine aus 'einem Längsführungsschlitz 26 und einem Zapfen 27 bestehende Verbindung mit einer Gabel 28 verbunden ist; letztere ist an einem in einer Führungshülse 30 hin- und hergehenden Zapfen 29 befestigt, wobei die Führungshülse 30 am Stab 9a angebracht ist, der einen Zahnstangenabschnitt 6 trägt.
Diese Verriegelungseinrichtung ist in den schematischen Fig, 1 und 2 aus Gründen der besseren Übersicht nicht, dafür aber in Fig. 9 in einer ihrer Zwischenstellungen in ausgezogenen Linien dargestellt; sie kann von ihrer gestrichelt veranschaulichten unwirksamen Stellung (Fig.9) in diejenige mit dem größten Spreizeffekt übergehen, welche in Fig. 9 in unterbrochenen Linien gezeigt ist und in der die Vorrichtung das Versteifen und Sicherheits-. sperren der senkrechten Stäbe 9,9b sowie der Teile 9a und 30 jedes Ständers 1 bewirkt, da die Außenenden der Zapfen 17 und 29 maximal nach außen gedrückt werden und durch Löcher 63,63a hindurchtreten, die an den Enden der Stäbe 9,9a vorgesehen sind, an denen die Verbindungsteile 8,8a sitzen.
Jede Arbeitsbrücke 2 kann längs mindestens zweier Ständer 1 und jede Plattform 3 längs eines Ständers 1 gleiten. Zu diesem Zweck besitzt jede Plattform 3 oder Brücke 2 entsprechend jedem Ständer 1 einen säulenartigen Rahmen 31,
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bestehend aus senkrechten Rohren 32 und waagerechten rohrförmigen Verbindungsstäben 33, die rechtwinklig zur vertikalen Mittelebene der damit verbundenen Brücke 2 oder Plattform 3 angeordnet sind, sowie aus zu dieser Ebene parallel verlaufenden waagerechten Stäben 34, von dene.i drei an der Stirnseite jedes Rahmens 31 und einer in dessen Inneren in einer Zwischenstellung angeordnet sind. Auf der Rückseite des Rahmens 31 befindet sich kein waagerechter Stab 34, so daß hier ein Raum entsteht, durch den der dazugehörige Ständer 1 (in Fig.11 gestrichelt dargestellt) hindurchtritt. Der Rahmen 31 ist auch durch im wesentlichen diagonale Stäbe 35 versteift.
An der der zu bearbeitenden Gebäudefläche zugekehrten Seite jedes Rahmens 31 tragen die senkrechten Stäbe 32 desselben Paare von Führungsrädern 36, die dazu dienen, längs der Eckstäbe 9 jedes Ständers 1 zu gleiten. Sie werden von Gabelarmen 37 getragen, die sich jeweils in Richtung des entsprechenden Stabs 32 mit einem axialen Stab 38 erstrekken, der unter der Wirkung einer Reihe konischer Druckfedern 39 (Fig.12) steht, welche das Ende des Stabs 38 mit dem daran angebrachten Rad 36 elastisch an den gegenüberliegenden rohrförmigen Stab 9 des Ständers 1 zu drücken suchen.
In der Nähe des oberen Stirnteils jedes Rahmens 31 befindet sich die Antriebseinheit 4 bekannten Typs, die einen. Elektromotor umfaßt, der an einen Getriebekasten und ein Umkehrgetriebe angeschlossen ist, welches über eine geeignete Übertragung das Drehen des Zahnrades 110 (Fig.11) bewirkt, welch letzteres ständig im Eingriff mit der längs des senkrechten Stabs 9a jedes Ständers 1 montierten Zahnstange 6 gehalten wird. Da dieses Übertragungssystem an sich bekannt ist, wird es nicht in weiteren Einzelheiten beschrieben.
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Unterhalb der Antriebseinheit 4 ist die Bremseinrichtung montiert, die in ihrem Wirkprinzip ebenfalls an sich bekannt ist, neuerungsgemäß jedoch (Fig.14 und 15) ein von einem gezahnten Körper oder Schuh gebildetes Bremsorgan 11 besitzt, das am Ende des Arms 41a eines um einen am Rahmen 31 befindlichen Zapfen 42 schwenkbar angebrachten Winkelhebels vorgesehen ist, dessen anderer Arm 41b durch einen Verbindungsstab 43 mit dem beweglichen Anker 44 eines Elektromagneten 45 verbunden ist, wobei eine starke Feder 40 (Fig.15) den gezahnten Schuh 11 in Eingriff mit der Zahnstange 6 zu halten sucht, so daß der Bremsschuh 11 normalerweise den jeweiligen Tragrahmen 31 mit all seinen Bestandteilen am dazugehörigen Ständer 1 festhält, solange der Elektromagnet 45 erregt ist. Nur in diesem letztgenannten Zustand können die Brücke 2 und die Plattform 3 gehoben oder gesenkt werden. Eine am Rahmen 31 sitzende freie Rolle 141 (Fig.16) bewegt sich längs der Zahnstange 6 des jeweiligen Ständers 1 nach oben oder unten.
Jeder Rahmen 31 besitzt an seinen Enden auch Paare von Bügeln 60 mit fluchtenden Löchern zur Aufnahme von Zapfen 62 zum Verbinden des jeweiligen Rahmens 31 mit den anderen Tragelementen einer Brücke oder Plattform, wie im folgenden beschrieben wird.
Neuerungsgemäß ist auch vorgesehen, daß jede bewegliche Brücke 2 oder Plattform 3 aus Modul-Tragelementen und -Brüstungsteilen zusammengebaut wird und die Bodenfläche 148 der Brücke 2 oder der Plattform 3 breitenverstellbar ist.
Die tragenden Teile der Brücke 2 oder der Plattform 3 umfassen gitterartige Abschlußelemente 46 (Fig.17 bis 19) sowie einfache und doppelte Zwischenelemente 47a (Fig.20)
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bzw. 47b (Fig., 21), die alle aus rohrförmigen Teilen bestehen. Jedes Abschlui3element 46 besitzt einen rechteckigen, von Längsstäben 48 und rohrförmigen Querstäben 49 gebildeten oberen Rahmen, der an seinem Außenende durch herausragende geneigte Stangen 50 gehalten wird, die mit ihren oberen Enden an den Querstäben 49 befestigt sind, während sie an ihren unteren Enden mit einem zentralen längsverlaufenden rohrförmigen Teil 51 in Verbindung stehen, das an den Längsstäiben 48 mit Hilfe von Paaren geneigter Stäbe 52 angebracht ist, von denen jedes Paar in einer zu den Achsen der Längsstäbe 48 senkrecht verlaufenden Ebene angeordnet ist. Weiterhin ist das rohrförmige Teil 51 mit den oberen Stäben 49 durch geneigte diagonale Stäbe 53 verbunden; ebenso sind auch diagonale Haltestäbe 54 zum Versteifen des Abschlußelements 46 vorgesehen.
Das dem das herausragende Teil des Abschlußelements 46 bildende Ende entgegengesetzte Ende der Längsteile 48 und 51 ist mit Einsteck-Verbindungsteilen 55a versehen, welche mit Aufnahme-Verbindungsteilen 55b zusammenwirken, die an einem Ende der Teile 47a,47b montiert sind, während am gegenüberliegenden Ende zum gleichen Zweck Aufnahme-Verbindungsteile 55b vorgesehen sind. Jedes Abschlußelement 46 weist ein herausragendes Teil in Pyramidenstumpfform mit rechteckiger oberer Basis und am Außenende des Längsteils 51 liegendem Scheitel sowie ein zweites Teil auf, das im senkrechten Schnitt die Form eines gleichschenkligen Dreiecks mit an seinem oberen Teil liegender Basis besitzt. Die einfachen oder doppelten Zwischenelemente 47a bzw. 47b haben einen dem gitterartigen Aufbau dieses zweiten Teils des Abschlußelements im wesentlichen identischen Aufbau, so daß, wie auch die Bezugszeichen zeigen, die Teile äquivalente Funktionen erfüllen; der einzige Unterschied besteht in der Tatsache, daß jedes Zwischenelement 47b zwei fluchtend zusammengesetzten Elementen 47a gleichgesetzt werden kann. In der
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Nähe der Enden der Elemente 46,47a und 47b sind Löcher 61 vorgesehen, die Drehbolzen 62 zum Sperren der Verbindungsteile 55a,55b benachbarter Elemente 46,47a,47b miteinander oder Verbinden der genannten Töile dieser Elemente mit den benachbarten Rahmen 31 mittels Bügel 60 aufnehmen.
Bei der in Fig.1 gezeigten Ausführungsform besteht die Plattform 3 beispielsweise aus zwei Abschlußelementen 46, die bezüglich des Ständers 1 symmetrisch angeordnet und an einem Rahmen 31, der Teil der Plattform 3 bildet, befestigt ist; die Brücke 2 besteht aus vier gitterartigen Abschlußelementen 46, zwei Zwischenelementen 47b, einem Zwischenelement 47a und zwei Rahmen 31, wobei die Elemente 46 jeweils an einem Rahmen 31 befestigt sind, der längs eines der beiden Ständer 1 gleitet. Selbstverständlich wird dann auf der so zusammengesetzten Brücke 2 oder Plattform 3 ein Fußboden 148 angebracht, der aus einem beliebigen, geeigneten Material, z.B. aus Holzbrettern, besteht.
Modulelemente 56 dienen dazu, eine feste Brüstung 149 sowie eine verschiebbare Brüstung 150 zu bilden, wobei letztere der Gebäude-Frontseite zugekehrt ist. Jedes Modulelement 56 der Brüstungen 149,150 umfaßt einen senkrechten rohrförmigen Rahmen in umgekehrter U-Form. Die Länge der Brüstungselemente 56 entspricht derjenigen der Tragelemente 46,47a,47b und 31, welche die Brücke 2 oder die Plattform 3 bilden, an der die Elemente 56 der Brüstungen 149 und 150 angebracht werden sollen. Zu diesem Zweck sind an der Längs-Vorderseite der Tragelemente 46,47a,47b und 31 Teile 57 vorgesehen, in denen senkrechte rohrförmige Sitze angeordnet sind, die die unteren Enden der Schenkel des U-förmigen Rahmenelements 56 aufnehmen, welche an der Stirnseite der Brücke 2 oder der Plattform 3 montiert sind.
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Im Gegensatz hierzu wird auf der Rückseite der Tragelemente 46,47a,47b und 31 jeder vertikale Sitz in einem Teil 57a mit gegabelten Enden gehalten, das an einem Ende mit dem Ende einer Stange 58 verbunden ist, die teleskopisch in den-rohrförmigen Innenraum eines Querstabs 49 bzw. 33 eintaucht, so daß die innere Brüstung 150 zur Gebäudeoberfläche hin- und von ihr wegbewegt werden kann (Fig.2 und 18). Auf diese Weise wird eine Brücke 2 oder eine Plattform 3 mit jeder gewünschten Breite erhalten, so daß die Arbeitskräfte im geeignetsten Abstand von der Gebäudefläche arbeiten können. Am anderen Ende jedes Teils 57a ist ein gabelartiges Ende mit koaxialen Löchern 61 zur Aufnahme des Drehbolzens 62 eines Paares am Rahmen 31 angebrachter Bügel 60 vorgesehen, die am jeweiligen Teil 57a montiert sind. Selbstverständlich sind auch (in den Zeichnungen nicht dargestellte) Sperrorgane oder andere geeignete Mittel vorgesehen, um die rohrförmigen Teile 49 und 58 fest zusammenzuhalten, d.h. um die Brüstung 150 in der gewünschten Stellung zu fixieren.
Mindestens das untere Teil der Brüstungselemente 56 ist mit einem Schutzband 59 aus Drahtschirm od.dgl. versehen, um das Herunterfallen von Material oder Werkzeugen von der Brücke 2 oder der Plattform 3 zu vermeiden.

Claims (6)

<sr München (089) 8506036* * BREVET Telex 521707 lore d Telekopierer X400 G 80 13 440.3 28. Juli 1980 PIAT Impalcature Automatiche S.p.A. Meine Akte: ρ 78-j,DE Schutzansprüche
1. Zerlegbares Gerüst für Hebe-Arbeitsbrüeii^-oder ..-plattformen mit Pfosten oder Ständern und mindestens einer längs der letzteren nach oben und unten bewegbaren Hebebrücke oder Plattform, wobei jede Brücke mindestens zwei und jede Plattform einen tragenden Rahmen aufweist, der jeweils eine Antriebseinheit zum Heben und Senken der betreffenden Brücke oder einer Plattform längs eines entsprechenden Ständers und eine Bremseinrichtung zum Blockieren der Brücke oder Plattform in jeder gewünschten Höhe besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerüst aus durch lösbare Verbindungsmittel zusammengefügten einzelnen verstrebten Gerüstrahmen besteht, wobei jeder Ständer (1) gitterartig aufgebaut und von folgenden Teilen gebildet ist: - einem unteren Gerüstrahmen (7), fest verbunden mit einem ersten, auf Rädern (13) montierten Grundrahmen (12), welcher auf lösbare Weise an einem breiteren zweiten Rahmen (14) angebracht ist, der Räder (15) und höhenverstellbare Füße (16) besitzt, so daß jeder Ständer (1) mit den damit verbundenen und von ihm getragenen Teilen wahlweise am Boden fährt bzw. fest darauf ruht;
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mehreren weiteren Gerüstzwischenrahmen (7a), die übereinander am unteren Gerüstrahmen (7) montiert sind, wobei die im Horizontalquerschnitt dreieckigen Gerüstrahmen (7,7a) einen senkrechten Eckstab (9a) und zwei senkrechte rohrförmige Eckstäbe (9) aufweisen, die in zusammengesetztem Zustand senkrechte Leitschienen für darin eingreifende, gleitenden Führungsräder (36) bilden, welch letztere auf entsprechenden Rahmen (31) vorgesehen sind, die zum tragenden Aufbau:jeder Brücke (2) oder Plattform (3) gehören, der außerdem gitterartige, miteinander in Längsrichtung zusammensetzbare Modul-Trsgrahmen (46,47a,47b) aufweist und einen Fußboden (148) sowie eine vordere und eine rückwärtige Brüstung (149, 150) trägt, die beide aus Rahmen (56) bestehen, von denen die die vordere Brüstung (149) bildenden Brüstungsrahmen (56) mit den Tragrahmen (46,47a,47b,31) mittels Verbindungen zusammengefügt sind, deren rohrförmige Sitze die unteren Enden der Schenkel der Brüstungsrahmen (56) aufnehmen und in nahe der oberen längsverlaufenden Stirnränder der Tragrahmen (46,47a,47b,31) am Tragaufbau befestigten Teilen (57) angeordnet sind, während die die dem Gebäude zugekehrte Brüstung (150) bildenden Brüstungsrahmen (56) mit den Tragrahmen (46, 47a,47b,31) mittels Verbindungen mit rohrförmigen Sitzen in Teilen (57a) zusammengefügt sind, die an den gegenüberliegenden oberen Längsrändern der genannten Tragrahmen unter Zwischenschaltung von teleskopischen Verbindungen befestigt sind, so daß der Abstand jeder Brüstung (150) vom Gebäude und damit auch die Breite jeder Brücke (2) oder Plattform (3) veränderbar ist;
jeder Gerüstrahmen (7a) eine Einrichtung zum gleichzeitigen Einfügen von sicher sperrenden Zapfen (17,29) durch die die Gerüstrahmen (7,7a) verbindenden Steck- und Aufnahmeteile (8,8a) besitzt.
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2. Gerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Ständer (1) aus einem unteren Gerüstrahmen (7) und anderen Gerüstzwischenrahmen (7a) besteht, die jeweils einen gitterartigen Aufbau mit einem Paar senkrechter rohrförmiger Stäbe (9) aufweisen, die parallel zur senkrechten Mittelebene der Brücke und der Gebäudefläche zugekehrt angeordnet sind, während sich der Stab (9a) an der Stirnseite jedes Ständers (1) befindet und mit einem längsverlaufenden Zahnstangenabschnitt (6) fest verbunden ist, so daß alle Zahnstangenabschnitte (6) eines Ständers (1) eine kontinuierliche senkrechte Zahnstange bilden, mit der das Antriebszahnrad (110) kämmt, das von einer am Tragrahmen (31) einer auf dem Ständer (1) befindlichen Brücke (2) oder Plattform (3) vorgesehenen Antriebseinheit (4) angetrieben wird, wobei die Stäbe (9,9a) jedes Ständerabschnitts durch waagerechte oder diagonale Spann-Versteifungsstäbe (10,10a) untereinander verbunden sind und jeder Tragrahmen (31) Paare von Bügeln (63) zum Verbinden mit den benachbarten gitterartigen Tragrahmen (46,47a,47b) aufweist und diese Bügel aus den Endseiten jedes Rahmens (31) herausragen.
3. Gerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gerüstzwischenrahmen (7a) eine Einrichtung zum sicheren Sperren der Verbindung der den Ständer (1) bildenden Stäbe (9,9a) aufweist, die an jedem Rahmen (7a) in der Höhe der End-Aufnahmeteile (8a) montiert ist und aus einer dreieckigen waagerechten Platte (21) besteht, welche in der Mitte jedes Gerüstzwischenrahmens (7a) montiert und mit einem handbetätigbaren Steuerarm (22) fest verbunden ist, der die Platte (21) um eine senkrechte Drehmittelachse schwenken läßt, wobei in der Nähe zweier Ecken der Platte (21) die Enden zweier waagerechter Verbindungsstäbe (19) angelenkt sind, die jeweils zwei Zapfen (17)hin- und herbewegen, von denen jeder in
eine Hülse (9b) eintaucht, die sich vom Ende jedes Stabes (9) zu dieser Mittelachse hin erstreckt, wobei jeder Zapfen (17) durch fluchtende, in den Steck- und Aufnahmeteilen (8,8a) vorgesehene Löcher (63,63a) hindurchtritt, während im Mittelbereich der Platte (21) ein Steuerarm (22) befestigt ist, der über letztere sowie über den Gerüstzwischenrahmen (7a) hinausragt, und in der Nähe der verbleibenden Ecke der Platte (21) ein Schwenkzapfen (20a) angeordnet ist, der letztere mit einem Hebelarm (23a) verbindet und in einem Längs-Führungsschlitz (25) eingreift, welcher am äußeren Ende des Armes (23a) eines Hebels sitzt, der wiederum mittels eines Schwenkzapfens (24) an einem Querverbindungsstab (10) des Gerüstzwischenrahmens (7a) schwenkbar angebracht ist, wogegen der andere Arm (23b) des Hebels durch eine aus einem Längs-Führungsschlitz (26) und einem Zapfen (27) bestehende Verbindung mit einer Gabel (28) verbunden ist.
4. Gerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Bremseinrichtung (5) einen gezahnten Bremsschuh (11) aufweist, der auf einem am Rahmen (31) schwenkbar angebrachten Winkelhebel (41a,41b) sitzt und unter der Wirkung einer starken Feder (40) steht, die den Schuh (11) in eine gegenseitige Sperrstellung mit der Zahnstange (6) zu drücken sucht, wobei der Anker eines Elektromagneten (45) mit dem Hebel (41a,41b) verbunden ist.
5. Gerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragaufbau jeder Brücke (2) oder Plattform (3) von einzelnen gitterartigen verstrebten Gerüstrahmen gebildet wird, bestehend aus: säulenartigen Rahmen (31), Abschlußrahmen (46) mit einem oberen waagerechten Rahmenteil, das an seinem Außenende durch einen herausragenden gitterartigen Rahmen und im übrigen durch.einen im senkrechten Querschnitt dreieckigen gitterartigen Rahmen gehalten
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wird; aus einfachen oder doppelten Zwischenträgerrahmen (47a,47b), von denen jeder einen oberen horizontalen, im senkrechten Querschnitt dreieckigen Rahmen, wie das zweite Teil der Abschlußrahmen (46) trägt, wobei jeder der Tragrahmen (46,47a,47b) an seinem einen Ende Einsteck-Verbindungsteile (55a) und an seinem anderen Ende Aufnahme Verbindungsteile (55b) aufweist, durch welche die Rahmen (46,47a,47b) fluchtend miteinander zusammensetzbar sind.
6. Gerüst nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß jede Brücke (2) oder Plattform (3) eine vordere und rückwärtige Brüstung (149,150) aus einzelnen verstrebten Gerüstrahmen aufweist, von denen jeder einen rohrförmigen Brüstungsrahmen (5.6) in umgekehrter U-Form mit mindestens einem Längsversteifungsstab besitzt, wobei zwischen den senkrechten Schenkeln jedes Brüstungsrahmens (56) ein Draht-Schutzband (59) vorgesehen ist und die unteren Enden dieser Rahmenschenkel in Verbindungssitzen stecken, welche in an den oberen Längs-Stifnseiten der Tragrahmen (46,47a,47b,31) befestigten Verbindungsorganen (57) angeordnet sind, während an der entgegengeretzten Seite die Verbindungsorgane (57a) an den Tragrahmen (46,47a,47b,31) mittels teleskopischer Teile (58,49) befestigt sind, welche in der zur Längsmittelachse jeder Brücke (2) oder Plattform (3) senkrechten Richtung längsverstellbar sind, und an der anderen Längsseite der Endteile (57a) jedes Tragrahmens (46,47a,47b) ein durchbohrter Bügel (65) zum Verbinden mit einem Bügel (6-Oa) des Brüstungsrahmens (56) eines Rahmens (31) herausragt.
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